Sitzung des Technischen und Umweltausschusses
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 26.04.2016
3. Information über Kenntnisgabeverfahren
a) Abbruch eines Wohnhauses mit Garage und Schuppen, Riedheim, Burgstr. 11/ 11a, 78247 Hilzingen
b) Abbruch eines Wohngebäudes mit Schuppen und Garage, Riedheim, Brunnenstr. 5, 78247 Hilzingen
4. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Riedheim, Burgstr. 11a, 78247 Hilzingen
b) Neubau von 4 Garagen, Gewerbestr. 27, 78247 Hilzingen
c) Einbau einer Dachgaube, Hohenkrähenstr. 4, 78247 Hilzingen
d) Neubau eines Holzlagers und einer Traktorgarage, Riedheim, Brunnenstr. 5, 78247 Hilzingen
e) Errichtung mehrerer Werbeanlagen, Gottmadinger Str. 2, 78247 Hilzingen – Nachtrag zum bereits vorgestellten Antrag in der Sitzung vom 08.03.2016 – hier Fahnenmasten
f) Neubau Imbiss, Killwies 2, 78247 Hilzingen
5. Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage
a)Umbau und Erweiterung des Wohnhauses, Duchtlingen,
Talhof 1, 78247 Hilzingen
b)Nutzungsänderung der bestehenden Geräteüberdachung als Offenlaufstall und Einbau von Pferdeboxen in den bestehenden Stallanbau, Duchtlingen, Talhof 1, 78247 Hilzingen
6. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Sondergebiet Gartenbau/Pflanzen“, Gemarkung Hilzingen, und 5. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplans
a) Behandlung/Vorberatung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat
7. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
8. Bekanntgaben der Verwaltung
9. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
10. Fragemöglichkeit für Einwohner
Öffentliche Sitzung Technischer und Umweltausschuss am 07. Juni 2016
Anwesend:
Vorsitzender: Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Holger Graf, Peter Graf, Rainer Guggemos, Thomas Hägele, Fabian Jutt (als Reihenfolgestellvertreter für Karl Schwegler), Heinrich Mohr, Alfons Zipperer
Gemeinderäte: -
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Walter Mayer
Verwaltungsmitarbeiter: Bauamtsleiter Günther Feucht, Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder, Petra Fritsch, Christian Denzel (als Schriftführer)
Abwesend:
Martin Jordan, Martin Schneble, Karl Schwegler, Andreas Wieser (alle entschuldigt)
Beginn: 19.00 Uhr Zuhörer: 4
Ende: 20.00 Uhr Presse: 0
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Er begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Ausschusses keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.04.2016 wird in Umlauf gegeben.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 26.04.2016
Gegen die Niederschrift werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.
3. Information über Kenntnisgabeverfahren
Die Verwaltung informiert über die folgenden Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Sitzungsvorlagen für die Bauvorhaben nun der Form entsprechen, wie sie der Ausschuss in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung gewünscht hat.
a) Abbruch eines Wohnhauses mit Garage und Schuppen, Riedheim, Burgstr. 11/11a, 78247 Hilzingen
Die Ausschussmitglieder nehmen das Vorhaben ohne Fragen zur Kenntnis.
b) Abbruch eines Wohngebäudes mit Schuppen und Garage, Riedheim, Brunnenstr. 5, 78247 Hilzingen
Die Ausschussmitglieder nehmen das Vorhaben ohne Fragen zur Kenntnis.
4. Beschlussfassung über Bauanträge
Der Sachverhalt ergibt sich aus den Sitzungsvorlagen, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurden. Die Verwaltung informiert das Gremium über die folgenden Bauvorhaben und zeigt die jeweils vorhandenen Lagepläne und Ansichten.
a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Riedheim, Burgstr. 11a, 78247 Hilzingen
Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärt der Riedheimer Ortsvorsteher, dass der Ortschaftsrat Riedheim keine Einwände gegen das Bauvorhaben habe. Die Verwaltung erklärt, dass das geplante Einfamilienhaus eine Firsthöhe von 490,33 m. ü. NN habe. Es liege damit leicht unter der Nachbarbebauung.
Daraufhin fasst das Gremium ohne weitere Aussprache einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
Ergänzend weist die Verwaltung noch darauf hin, dass die Wasserleitung in der Burgstraße nicht bis zum Baugrundstück reiche. Mit dem Bauherrn werde deshalb eine Vereinbarung über die Mehrkosten gemacht. Außerdem geht die Verwaltung kurz auf das Geh- und Fahrrecht für die Flurstücke 81, 83 und 80/1 ein.
b) Neubau von 4 Garagen, Gewerbestr. 27, 78247 Hilzingen
Nachdem die Verwaltung das Bauvorhaben vorgestellt hat, fasst das Gremium ohne weitere Aussprache einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
c) Einbau einer Dachgaube, Hohenkrähenstr. 4, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung erläutert das Bauvorhaben und erklärt, dass sie dagegen keine Einwände habe. Daraufhin fasst das Gremium ohne weitere Aussprache einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
d) Neubau eines Holzlager und einer Traktorgarage, Riedheim, Brunnenstr. 5, 78247 Hilzingen
Nachdem die Verwaltung das Bauvorhaben vorgestellt hat, möchte ein Ausschussmitglied wissen, ob auf dem Grundstück auch noch ein neues Wohngebäude gebaut werden soll. Darauf antwortet ein anderes Ausschussmitglied, dass ein entsprechender Bauantrag bald gestellt werde. Daraufhin fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
e) Errichtung mehrerer Werbeanlagen, Gottmadinger Str. 2, 78247 Hilzingen – Nachtrag zum bereits vorgestellten Antrag in der Sitzung vom 08.03.2016 – hier Fahnenmasten
Die Verwaltung stellt das Bauvorhaben vor. Die Fahnen hätten die Maße 5,48 m x 1,15 m; die Fahnenmasten seien 7,93 m hoch.
Der Vorsitzende äußert sich erfreut darüber, dass es wieder einen funktionierenden Laden im Ortskern gebe, der auch Besucher anziehe. Er plädiere deshalb dafür, dem Bauvorhaben zuzustimmen. Dieser Meinung folgen die Ausschussmitglieder, die sich zu Wort melden. Ein Ausschussmitglied könne nicht nachvollziehen, weshalb der Ausschuss den Fahnenmasten nicht schon beim letzten Mal zugestimmt habe.
Daraufhin fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
f) Neubau Imbiss, Killwies 2, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung stellt das Bauvorhaben vor. Der Vorsitzende hält die Planung, auch in Hinblick auf die Stellplätze und Zufahrten, für gelungen.
Unter den Zuhörern ist auch der Bauherr. Auf die Frage aus dem Gremium, ob es sich bei dem Gebäude um einen Massivbau handele, antwortet er, das Gebäude werde in Ständerbauweise mit Holzverkleidung errichtet. Ebenfalls auf Nachfrage erklärt er ferner, dass die 5 Parkplätze der Vorgabe des Landratsamts entsprächen. Er sei zudem zuversichtlich, dass LKW-Fahrer, die auch zu den Imbiss-Besuchern gehören werden, mit ihren abgestellten Fahrzeugen nicht für Chaos auf der Straße sorgen werden.
Der Vorsitzende stellt die Befangenheit von Ausschussmitglied Heinrich Mohr fest, der sich bis zu diesem Zeitpunkt nicht an der Diskussion im Gremium beteiligt hat. Herr Mohr entfernt sich daraufhin vom Sitzungstisch.
Schließlich fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
5. Beschlussfassung über Bauvoranfragen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus den Unterlagen, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur Sitzung zugestellt wurden.
a) Nutzungsänderung der bestehenden Geräteüberdachung als Offenlaufstall und Einbau von Pferdeboxen in den bestehenden Stallanbau, Duchtlingen, Talhof 1, 78247 Hilzingen
Das Vorhaben wird von der Verwaltung vorgestellt. Vom Landratsamt gebe aus betreffend der Privilegierung des Vorhabens noch keine Aussage. Die Verwaltung könne dem Vorhaben zustimmen.
Der Versitzende erläutert, dass es sich um einen landwirtschaftlichen Hof handele, der in den 60er-Jahren gebaut wurde. Der Hof würde nun wieder sinnvoll genutzt werden. Deshalb plädiere der Vorsitzende dafür, dem Vorhaben zuzustimmen. Es mache Sinn, den Tagesordnungspunkt zusammen mit TOP 5b zu beraten und zu beschließen.
Es entsteht eine Diskussion, aus der hervorgeht, dass die Ausschussmitglieder das Vorhaben befürworten. Bedenken werden lediglich dahingehend geäußert, ob das Landratsamt der Erweiterung des Wohnhauses in Hinblick auf die Privilegierung im Außenbereich zustimme. Im Gremium besteht jedoch Einigkeit darüber, dass dies keine Frage ist, mit der sich der TUA auseinandersetzen muss.
Beschluss:
Den Bauvorhaben – TOP 5a (Nutzungsänderung als Offenlauflauf und Einbau von Pferdeboxen) und TOP 5b (Umbau und Erweiterung des Wohnhauses) – wird zugestimmt.
b) Umbau und Erweiterung des Wohnhauses, Duchtlingen, Talhof 1, 78247 Hilzingen
Siehe TOP 5a).
6. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Sondergebiet Gartenbau/Pflanzen“, Gemarkung Hilzingen, und 5. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplans
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Frau Bernadette Siemensmeyer vom Architektur- und Planungsbüro 365° freiraum + umwelt, die am Tisch der Verwaltung Platz nimmt. Frau Siemensmeyer fasst kurz den aktuellen Stand des Bebauungsplan- bzw. Flächennutzungsplanänderungsverfahrens zusammen.
Von Seiten der Verwaltung werden die Stellungnahmen, die während der öffentliche Auslegung eingegangen sind, sowie die dazugehörigen Abwägungsvorschläge der Verwaltung vorgetragen. Die Verwaltung beschränkt sich dabei auf die abwägungsrelevanten Stellungnahmen.
Ein Ausschussmitglied möchte wissen, weshalb der Erhalt der erfassten, bestehenden Laubbäume, der als Maßnahme M6 noch im Vorentwurf festgesetzt war, im aktuellen Entwurf nicht mehr geregelt ist. Frau Siemensmeyer antwortet, dass es sich dabei um Bäume gehandelt habe, die sich auf dem zukünftigen Parkplatz befinden. Um bei der Planung des Parkplatzes größtmögliche Flexibilität zu haben, habe man den zwingenden Erhalt der Bäume gestrichen. Ohnehin handele es sich bei den Bäumen um wenig erhaltenswerte Exemplare bzw. wenig schützenswerte Ziergehölze.
Daraufhin fasst das Gremium einstimmig die folgenden
Empfehlungsbeschlüsse an den Gemeinderat:
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes und der 5. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplans abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
- Die 5. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird in der Fassung vom 07.06.2016 beschlossen.
- Der Bebauungsplan „Sondergebiet Gartenbau/Pflanzen“, Gemarkung Hilzingen, wird in der Fassung vom 07.06.2016 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
- Die zusammen mit dem Bebauungsplan „Sondergebiet Gartenbau/Pflanzen“, Gemarkung Hilzingen, aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 07.06.2016 nach § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
7. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die von der Verwaltung vorgetragen wird. Der Vorsitzende spricht sich für die Maßnahme aus, die er für sinnvoll erachte.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die Abdichtungsarbeiten am Hochbehälter in Riedheim nach DVGW Trinkwasserzulassung werden zum Preis von 9.963,35 Euro (netto) an die Firma Isotec aus Hilzingen vergeben. Die überplanmäßige Ausgabe wird genehmigt.
8. Bekanntgaben der Verwaltung
• Die Firma Rexhepaj hat am Kreisverkehr B 314 / Dietlishofer Straße mit der Bepflanzung des Kreisverkehrs (bisher nur Erdarbeiten) begonnen.
• Die Firma Homburger hat beim neuen Feuerwehrgerätehaus mit den Oberbodenarbeiten begonnen.
• Auf Anregung des Seniorenrates sind in diesem Jahr weitere Bordsteinabsenkungen vorgenommen worden: in der Bahnhofstraße, in der Plörenstraße und beim Schwimmbad.
• Die Firma Storz hat mit der Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Binningen-Weiterdingen, 3. Bauabschnitt, begonnen.
• Die Firma Ziegler hat in Weiterdingen die Fahrbahnsenke in der Kirchstraße beseitigt.
• Demnächst werden die Arbeiten für die Wasserleitungserneuerung zu den Grenzhöfen ausgeschrieben.
• Die Verwaltung bezieht sich auf den Bauantrag für ein Einfamilienhaus in der Beurener Str. 1b in Binningen, der in der letzten TUA-Sitzung vom 26. April 2016 behandelt wurde. Das Gremium habe seine Zustimmung davon abhängig gemacht, dass der Bauherr diversen Vorgaben der Gemeinde zustimmt. Diese Vorgaben seien mit dem Bauherrn mittlerweile vertraglich fixiert worden. Da das gemeindliche Einvernehmen zu Bauvorhaben bedingungsfeindlich sei, werde das Landratsamt das Einvernehmen der Gemeinde ersetzen. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, das Einvernehmen nun unbedingt zu erteilen.
Daraufhin fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
• Beim Kindergarten Duchtlingen sind Anfang Mai Proben von der Fassade genommen worden, die nun untersucht werden. Derzeit deutet viel darauf hin, dass die vom TUA gewünschte Ausführung nicht möglich sein wird.
• Die Arbeiten für den Blitzschutz beim neuen Feuerwehrgerätehaus sind für 9.374,40 Euro an die Firma Marschner Blitzschutz GmbH & Co.KG aus Gottmadingen vergeben worden.
• Die Verwaltung bezieht sich auf den Bauantrag für einen Maschendrahtzaun in der Hombollstr. 13 in Hilzingen, der in der TUA-Sitzung vom 8. März 2016 behandelt wurde. Nach Aussage des Landratsamts stehe im Bebauungsplan, dass die Gesamthöhe der Einfriedung das Maß von 0,80 m nicht überschreiten „soll“. Das Landratsamt verstehe diese Regelung so, dass die Bauherrin den Zaun wie beantragt mit einer Höhe von 1,75 m errichten könne, ohne dass dafür eine Befreiung erteilt werden müsse. Die Verwaltung schlägt vor, der Bauherrin zu signalisieren, dass die Gemeinde als Kompromiss auch mit einem 1,20 m hohen Zaun einverstanden wäre – in der Hoffnung, dass die Bauherrin der Gemeinde freiwillig entgegenkommt. In den Bereichen, in denen ein Sichtdreieck zu gewährleisten sei, müsse das Ordnungsamt für die Einhaltung einer maximalen Zaunhöhe von 0,60 m sorgen.
Auf Nachfrage aus dem Gremium, wo der Zaun gebaut werden soll, antwortet die Verwaltung „um das komplette Grundstück herum“.
Ein Ausschussmitglied fragt, wozu es überhaupt eine Regelung im Bebauungsplan gebe, wenn der Bauherr einen Zaun dennoch beliebig hoch bauen könne. Er könne die Sichtweise des Landratsamts nicht nachvollziehen. Ein anderes Ausschussmitglied mutmaßt, dass dies etwas mit der Formulierung „soll“ zu tun haben müsse.
Schließlich fasst das Gremium mit 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen den folgenden:
Beschluss:
Dem Bau eines Zauns mit einer Höhe von 1,20 m wird zugestimmt.
9. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
• Es wird nach dem Baufortschritt im Neubaugebiet „Beim Steppbachwiesle“ gefragt. Momentan würden die Kabelarbeiten durchgeführt und nächste Woche werde mit den Straßenbauarbeiten begonnen, so die Auskunft der Verwaltung.
• Ein Ausschussmitglied spricht das Problem der zahlreichen Hecken im Gemeindegebiet an, die von den Grundstückseigentümern nicht geschnitten werden und behindernd in den Verkehrsraum hineinragen. Die Verstöße müssten vom Ordnungsamt verfolgt werden, so der Tenor im Ausschuss. Von Zeit zu Zeit müssten zur Kontrolle auch Begehungen gemacht werden. Der Vorsitzende sagt zu, das Ordnungsamt mit der Angelegenheit zu betrauen.
• Der Riedheimer Ortsvorsteher weist auf die Lärmbelästigung hin, die vom Heilsbergtunnel ausgehe. Fahrer von getunten Sportwagen würden im Tunnel bewusst herunterschalten, um ihr Auto dröhnen zu hören. Mehrere Ausschussmitglieder können bestätigen, dass der Lärm weithin vernehmbar ist und als sehr störend empfunden wird. Es wird über die Möglichkeit diskutiert, ein Tempo-100-Limit im Tunnel anzuordnen und Polizeikontrollen durchzuführen. Die Verwaltung sagt zu, den Hinweis und die Anregung an die Firma Rapp Trans, die derzeit mit der Erstellung eines Lärmaktionsplans beauftragt ist, weiterzugeben.
10. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt am 28.06.2016