Anmeldung

Sitzung des Technischen und Umweltausschusses

Dienstag, 26. April 2016, 19:00 Uhr

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 08.03.2016

3. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
a) Errichtung einer Doppelgarage mit Pultdach für Pkw und Wohnmobil, Elisabethenbergstr. 3, 78247 Hilzingen

4. Information über Kenntnisgabeverfahren
a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Riedheim, Herrengarten 21, 78247 Hilzingen
b) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Riedheim, Herrengarten 23, 78247 Hilzingen
c) Anbau von Lagerfläche an bestehende Betriebshalle, Forsterbahnried 7, 78247 Hilzingen

5. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Einbau einer Schleppgaube, Riedheim, Hofwieser Str. 15, 78247 Hilzingen
b) Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport, Auf Bühl 7d, 78247 Hilzingen
c) Umbau von 2 best. Wohnungen in 5 Gästezimmer und Umbau Speicher in eine Wohnung, Riedheim, Eduard-Presser-Str. 21, 78247 Hilzingen
d) Anbau eines Futtermittellagers an die Gebäude Gewerbestr. 11 und 13, 78247 Hilzingen
e) Neubau einer Garage zur Lagerung von Sportgeräten, Sportgelände 14, 78247 Hilzingen
f) Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Abstellraum, Binningen, Beurener Str. 1b, 78247 Hilzingen – zurückgestellter TOP aus TUA Sitzung vom 08.03.2016

6. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Storzeln Nord – 2. Änderung“, Gemarkung Binningen
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat

7. Bebauungsplan „Engelweg II“, Gemarkung Binningen
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Billigung des Planentwurfs
c) Beschluss über die öffentliche Auslegung

8.  Arbeitsvergaben:
a) Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und Räume für ehrenamtlichen Rettungsdienst - LV 01 Erdarbeiten
b) Erweiterung der bestehenden Küche in der Burghalle Riedheim – LV Küchenausstattung
c) Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Binningen-Weiterdingen, 3. Bauabschnitt - Straßenbauarbeiten
d) Teilstück Klingenweg / Pfaffwieser Straße, Ortsteil Weiterdingen - Straßenbauarbeiten

9. Gestaltung des Kreisverkehrs B 314 / Dietlishofer Straße

10. Bekanntgaben der Verwaltung

11. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

12. Fragemöglichkeit für Einwohner

Öffentlich Sitzung Technischer und Umweltausschuss am 26. April 2016

Anwesend:
Vorsitzender:    Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Holger Graf, Peter Graf, Thomas Hägele, Martin Jordan, Heinrich Mohr, Andreas Wieser (ab TOP 6), Alfons Zipperer
Gemeinderäte:    -
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Walter Mayer (ab TOP 7), Egon Schmieder
Verwaltung:  Bauamtsleiter Günther Feucht, Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher, Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder, Petra Fritsch, Christian Denzel (als Schriftführer)

Abwesend:
Rainer Guggemos (beruflich), Martin Schneble (privater Termin), Karl Schwegler (privater Termin)

Beginn:    20.00 Uhr        Zuhörer:    5
Ende:        21.50 Uhr        Presse:    0

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Er begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Ausschusses keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.03.2016 wird in Umlauf gegeben.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umwelt-ausschusses am 08.03.2016
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Niederschrift vom 08.03.2016, die den Ausschuss-mitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde, korrigiert wurde. Auf Seite 3 unter TOP 5c wurde der erste Satz des 2. Abschnitts wie folgt geändert: „[…] das Gebäude in der Plörenstr. 1 habe eine Firsthöhe von 485,47 m ü. NN und das Gebäude in der Plörenstr. 5 eine Höhe von 486,40 m ü. NN.“ Gegen die Niederschrift werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.

3. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
a) Errichtung einer Doppelgarage mit Pultdach für Pkw und Wohnmobil, Elisabethenberg-str. 3, 78247 Hilzingen
Der Vorsitzende stellt das Bauvorhaben vor, während die Verwaltung die ihr vorliegen-den Pläne und Ansichten zeigt. Von Seiten der Verwaltung wird ergänzt, dass für das Bauvorhaben eine Baulast übernommen werden müsse, dies aber eine Sache sei, die die Nachbarn untereinander ausmachen müssten. Auf Nachfrage aus dem Gremium, ob ein Teil des Gebäudes auf fremdem Grundstück geplant sei, antwortet die Verwaltung, dass der Bauherr geplant habe, die benötigte Fläche zu erwerben.
Das Gremium fasst daraufhin einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

4. Information über Kenntnisgabeverfahren
Die Verwaltung informiert das Gremium über die folgenden Bauvorhaben und zeigt die jeweils vorhandenen Lagepläne und Ansichten.
a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Riedheim, Herrengarten 21, 78247 Hilzin-gen
Das Bauvorhaben wird ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen.
b) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Riedheim, Herrengarten 23, 78247 Hilzingen
Das Bauvorhaben wird ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen.
c) Anbau von Lagerfläche an bestehende Betriebshalle, Forsterbahnried 7, 78247 Hilzingen
Das Bauvorhaben wird ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen.

5. Beschlussfassung über Bauanträge
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus den Unterlagen, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur Sitzung zugestellt wurden.
a) Einbau einer Schleppgaube, Riedheim, Hofwieser Str. 15, 78247 Hilzingen
Der Vorsitzende stellt das Bauvorhaben vor, während die Verwaltung die vorliegenden Lagepläne und Ansichten zeigt.
Aus der Mitte des Gremiums kommen zu dem Bauvorhaben keine Fragen. Der Aus-schuss fasst einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
b) Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport, Auf Bühl 7d, 78247 Hilzingen
Der Vorsitzende stellt das Bauvorhaben vor, während die Verwaltung die vorliegenden Lagepläne und Ansichten zeigt. Verwaltungsseitig werden die Gründe erläutert, weshalb die Überschreitung der Grundflächenzahl in diesem Fall unproblematisch ist.
Die Frage aus dem Gremium, ob das Grundstück geteilt worden sei, wird von der Verwaltung bejaht. Es gebe nun eine gemeinsame Zufahrt, teilt die Verwaltung mit.
Nachdem der Vorsitzende darauf hinweist, dass die Baulücke schon lange ein Thema gewesen sei und das Bauvorhaben unterstützt werden solle, fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
c) Umbau von 2 best. Wohnungen in 5 Gästezimmer und Umbau Speicher in eine Woh-nung, Riedheim, Eduard-Presser-Str. 21, 78247 Hilzingen
Der Vorsitzende stellt das Bauvorhaben vor, während die Verwaltung die vorliegenden Lagepläne und Ansichten zeigt. Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
d) Anbau eines Futtermittellagers an die Gebäude Gewerbestr. 11 und 13, 78247 Hilzingen
Der Vorsitzende stellt das Bauvorhaben vor, während die Verwaltung die vorliegenden Lagepläne und Ansichten zeigt. Ein Ausschussmitglied bemerkt, dass der Bauherr vor kurzer Zeit bereits eine informelle Anfrage zu dem Bauvorhaben gestellt habe, welches der TUA befürwortet habe. Daraufhin fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
e) Neubau einer Garage zur Lagerung von Sportgeräten, Sportgelände 14, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Martin Jordan erklärt sich für befangen und verlässt zu diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungstisch.
Der Vorsitzende stellt das Bauvorhaben vor, während die Verwaltung die vorliegenden Lagepläne und Ansichten zeigt. Es wird auf eine Vor-Ort-Besichtigung des TUA im vergangenen Jahr Bezug genommen, bei der das Vorhaben bereits grundsätzlich vorberaten worden sei. Verwaltungsseitig wird ergänzend erklärt, dass das Landratsamt das Bauvorhaben problematisch sehe, weil es im Hochwasserschutzbereich liege und eine Retentionsfläche fehle. Diesbezüglich bestehe noch Abstimmungsbedarf mit dem Landratsamt.
Daraufhin fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
f) Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Abstellraum, Binningen, Beurener Str. 1b, 78247 Hilzingen
Der Vorsitzende stellt das Bauvorhaben vor. Von der Verwaltung werden die vorliegenden Pläne und Ansichten gezeigt.
Der Vorsitzende äußert sich positiv über das Vorhaben. Es finde eine Nachverdichtung statt, die vom Gemeinderat gewünscht sei. Im Übrigen verweise er auf das bei der Ortsbegehung durch den TUA Gesagte.
Es entwickelt sich eine Diskussion darüber, unter welchen Umständen die Ausschuss-mitglieder gewillt sind, dem Bauvorhaben zuzustimmen. Als Ergebnis der Diskussion fasst das Gremium mit 7 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme den folgenden
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauherrn eine Vereinbarung mit den folgenden Inhalten zu schließen:
• Der Bauherr trägt die Mehrkosten für den öffentlichen Teil der Leitungen (Wasser und Abwasser) von der Beurener Straße zum Baugrundstück.
• Der Bauherr ist für die Instandhaltung des wassergebundenen Erschlie-ßungsweges von der Beurener Straße bis zum Baugrundstück verantwortlich.
• Für den Winterdienst auf dem genannten Erschließungsweg ist der Bauherr selbst verantwortlich.
• Sollten weitere Bauvorhaben in der Nachbarschaft einen Ausbau bzw. eine Verbreiterung des Erschließungsweges notwendig machen, bietet der Bauherr der Gemeinde dafür einen 1 Meter breiten Streifen seines Grundstücks zum Kauf an.
Der Technische und Umweltausschuss erteilt seine Zustimmung zu dem Bauvor-haben erst bei Vorliegen der Vereinbarung.

6. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Storzeln Nord – 2. Änderung“, Gemarkung Binningen
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Michael Eberhardt vom Büro Eberhard und Partner, der am Tisch der Verwaltung Platz nimmt. Herr Eberhardt entschuldigt sich zunächst dafür, dass er in der vergangenen Sitzung schlecht vorbereitet gewesen sei und die Änderungen am Bebauungsplanentwurf nicht zufriedenstellend darstellen konnte. Er geht im Detail auf die Unterschiede zwischen der ersten Bebauungsplanänderung aus dem Jahr 2005, dem Vorentwurf der 2. Änderung und dem aktuellen Entwurf ein. Die Änderungen ergeben sich aus einer tabellarischen Gegenüberstellung, die den Ausschussmitgliedern als Bestandteil der Sitzungsunterlagen zusammen mit der Einladung zur Sitzung zugestellt wurden.
Bezüglich des Teils A des Bebauungsplanes sagt Herr Eberhardt, dass dort nach dem Abriss des Bestandsgebäudes eine maximale Firsthöhe von 6 m und eingeschossige Bebauung ausreiche. Er schlage vor, dies im Bebauungsplan – wie auch schon im Vorentwurf – so zu regeln.
Ein Ausschussmitglied möchte wissen, weshalb Hotellerie im aktuellen Bebauungsplanentwurf wieder zulässig sei. Herr Dirk Emrich vom Hofgut Storzeln, der unter den Zuhörern anwesend ist, bekommt vom Vorsitzenden das Wort erteilt, um auf die Frage antworten zu können. Erst bei 2. Durchsicht der 1. Bebauungsplanänderung sei aufgefallen, dass darin Hotellerie zulässig sei, erklärt Herr Emrich. Deshalb habe man es in der 2. Änderung auch wieder übernommen. Er sichert zu, dass – sollte je der Bau eines Hotels in Betracht gezogen werden – er damit nicht bis an die Straße gehen würde.
Nachdem keine weiteren Fragen zum Bebauungsplanentwurf gestellt werden, erläutert die Verwaltung die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und die dazugehörigen Abwägungsvorschläge, die sich aus der Sitzungsvorlage ergeben. Die Verwaltung beschränkt sich dabei auf die abwägungsrelevanten Stellungnahmen. Dazu kommen keine Fragen aus dem Gremium.
Schließlich fasst das Gremium mit 1 Gegenstimme die folgenden
Empfehlungsbeschlüsse an den Gemeinderat:
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und ge-geneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
b) Der Entwurf des Bebauungsplanes „Storzeln Nord – 2. Änderung“ und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Storzeln Nord – 2. Änderung“ wird mit Begründung in der Fassung vom 8. März 2016 – unter der Maßgabe, dass im Planbereich A nur eine eingeschossige Bebauung mit einer maximalen Firsthöhe von 6,00 m zulässig ist – gebilligt.
c) Der Bebauungsplan „Storzeln Nord – 2. Änderung“ und die Örtlichen Bauvor-schriften zum Bebauungsplan „Storzeln Nord – 2. Änderung“ werden nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.

7. Bebauungsplan „Engelweg II“, Gemarkung Binningen
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Beate Schirmer vom gleichnamigen Büro für Freiraumplanung, die am Tisch der Verwaltung Platz nimmt. Ebenfalls am Tisch der Verwaltung nimmt Ausschussmitglied Andreas Wieser in seiner Funktion als beauftragter Planer Platz. Herr Wieser und Frau Schirmer gehen im Wechsel kurz auf die grundlegenden Regelungen des Bebauungsplans und die dahinterstehenden Gründe bzw. die Feststellungen des Umweltberichts ein. Sie erläutern sodann die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und die dazugehörigen Abwägungsvorschläge, die sich aus der Sitzungsvorlage ergeben. Dabei beschränken sie sich auf die abwägungsrelevanten Stellungnahmen. Besonders detailreich erklärt Frau Schirmer Änderungen in der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und die damit einhergehenden Änderungen bei den Kompensationsmaßnahmen.
Ein Ausschussmitglied fragt zum Bebauungsplan, ob angesichts eines fehlenden Gehwegs eine Tempo-30-Zone vorgeschrieben sei. Herr Wieser erklärt, dass eine Tempo-30-Zone bei fehlendem Gehweg nicht eingerichtet werden könne. Der Bebauungsplan sehe eine Spielstraße vor. Dies sei eine notwendige Maßnahme zum Flächensparen, um den Bauplatzpreis in einem vernünftigen Rahmen zu halten.
Nachdem Herr Wieser bemerkt, dass in einer Spielstraße das Parken auf der Straße verboten sei, möchte ein Ausschussmitglied wissen, ob die Gemeinde verpflichtet sei, öffentliche Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Dies verneint Herr Wieser. Er erklärt mit Verweis auf die Situation im Baugebiet „Zwischen Wegen“, dass öffentliche Stellplätze in einem vernünftigen Maß sinnvoll seien.
Daraufhin fasst das Gremium einstimmig die folgenden
Beschlüsse:
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und ge-geneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
b)    Der Entwurf des Bebauungsplanes „Engelweg II“ und der Örtlichen Bauvor-schriften zum Bebauungsplan „Engelweg II“ wird mit Begründung in der Fas-sung vom 26. April 2016 gebilligt.
c) Der Entwurf des Bebauungsplanes „Engelweg II“ und der Örtlichen Bauvor-schriften zum Bebauungsplan „Engelweg II“ wird nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Im Hinblick auf eine der Kompensationsmaßnahmen weist ein Ausschussmitglied darauf hin, dass das Anlegen der Gewässerrandstreifen bei allen gemeindeeigenen Grundstücken bis 2018 forciert werden müsse.

8. Arbeitsvergaben
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus den Sitzungsvorlagen, die den Ausschussmitglie-dern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt worden sind.
a) Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und Räume für ehrenamtlichen Rettungsdienst – LV 01 Erdarbeiten
Ausschussmitglied Andreas Wieser erläutert in seiner Funktion als beauftragter Architekt des Feuerwehrgerätehauses das Ergebnis der Ausschreibung. Er erklärt die Gründe, für den Ausschluss des 3. Bieters. Auf Nachfrage aus dem Gremium sagt er, dem 3. Bieter sei kein Nachteil entstanden, da dessen Angebot deutlich über dem des günstigsten Bieters gelegen habe.
Ein Ausschussmitglied möchte wissen, welche weiteren Ausschreibungen beschränkt durchgeführt werden könnten. Bei den Zimmererarbeiten sei dies eventuell noch mög-lich, lautet die Antwort von Herrn Wieser.
Daraufhin fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten für LV 01 Erdarbeiten werden an die Firma Gebrüder Homburger, Hilzingen zum Angebotspreis von 81.366,70 € (brutto) vergeben.
b) Erweiterung der bestehenden Küche in der Burghalle Riedheim – LV Küchenausstattung
Nach der Vorstellung des Ausschreibungsergebnisses durch die Verwaltung fasst das Gremium ohne weitere Aussprache einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten für die Küchenausstattung werden an die Firma Schafferer & Co.KG, Freiburg zum Angebotspreis von 30.903,11 € (brutto) vergeben
c) Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Binningen-Weiterdingen, 3. Bauabschnitt
Die Verwaltung stellt das Ergebnis der Ausschreibung vor. Die Firma J. F. Storz, Donaueschingen, sei der günstigste Bieter. Zudem sei es bei der Berechnung des Preises zu einer Verwechslung von Tonnen und Quadratmetern gekommen. Dieser Umstand wirke sich preislich sehr positiv auf das Gesamtergebnis aus. Die Firma stehe aber zu dem gebotenen Preis. Die Firma Storz sei auch bereit, eine Mehrleistung von 130 m zu erbringen (Sanierung von 730 m anstatt nur 600 m). In diesem Fall würde der Haushaltsansatz von 100.000 € voll ausgeschöpft werden. Die Verwaltung schlägt vor, dieses Angebot anzunehmen.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (600 m + 130 m) an die Firma J. F. Storz Verkehrswegebau GmbH & Co. KG, Dürrheimer Str. 37, 78166 Donaueschingen zum Gesamtpreis von 100.000 € (brutto) verge-ben.
d) Teilstück Klingenweg / Pfaffwieser Straße, Ortsteil Weiterdingen – Straßenbauarbeiten
Die Verwaltung stellt das Ergebnis der Ausschreibung vor. Der günstigste Anbieter sei die Firma Ziegler GmbH aus Stockach. Im selben Zuge solle die Fahrbahnabsenkung in der Kirchstraße beseitigt werden; dies sei ebenfalls Bestandteil der Ausschreibung gewesen.
Auf eine Anfrage aus dem Gremium, die auf den beschädigten Feldweg bei der Tierarztpraxis abzielt, antwortet der Weiterdinger Ortsvorsteher, dass der Feldweg bereits beschädigt gewesen sei bevor es die Tierarztpraxis gegeben habe.
Daraufhin fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Firma Ziegler GmbH, Hoch-/Tief-/Straßen- und Pflas-terbau, Höllstr. 3, 78333 Stockach zum Gesamtpreis von 24.931,63 € (brutto) vergeben.

9. Gestaltung des Kreisverkehrs B 314 / Dietlishofer Straße
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Der Vorsitzende ergänzt, dass die Pläne einen modern gestalteten Kreisverkehr mit geringen Unterhaltskosten zeigten. Die Schilder aus Plexiglas mit dem Gemeindelogo seien in den Plänen übergroß dargestellt. Sie könnten von der Rückseite mit LED-Leuchten beleuchtet werden. Um die für die Schilder notwendige Genehmigung zu erhalten, müsse in enger Zusammenarbeit mit der Straßenbehörde betreffend der Sollbruchstellen eine Lösung gefunden werden.
Auf Anregung eines Ausschussmitglieds habe die Firma Rexhepaj einen dritten Entwurf erar-beitet (nicht Bestandteil der Sitzungsvorlage), bei dem für die Bepflanzung des Kreisverkehrs einheimische Gewächse verwendet würden. Von der Verwaltung wird der 3. Entwurf gezeigt.
Auf die Frage, wer für die Gestaltung des Kreisverkehrs bezahlt, antwortet die Verwaltung, dass die Kosten für die Bepflanzung und Pflege wie bei den anderen Kreisverkehren der Gartengestalter trage. Die Kosten für die Schilder mit dem Gemeindelogo müsse hingegen die Gemeinde bezahlen.
Ein Ausschussmitglied lobt den Gartengestalter dafür, dass er noch eine Variante mit heimi-schen Gewächsen erarbeitet habe. Die Gemeinde schreibe in ihren Bebauungsplänen die Verwendung von heimischen Gewächsen vor und müsse daher selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Es wird angeregt, anstelle von Kies Bodendecker zu pflanzen. Außerdem wird der Vorschlag gemacht, dass die Hecken so geschnitten werden, dass sie das „Stoffellogo“ nachzeichnen.
Am Ende der Diskussion fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten zur Gestaltung und Pflege des Kreisverkehrs B 314/Dietlishofer Stra-ße werden an die Firma Rexhepaj aus Hilzingen vergeben. Der Kreisverkehr soll entsprechend der Entwurfsvariante 3 (einheimische Gewächse) gestaltet werden. Schilder mit dem Gemeindelogo werden vorläufig, vorbehaltlich einer weiteren Entscheidung, noch nicht angebracht.

10. Bekanntgaben der Verwaltung
• Der Haushaltsplan 2016 ist inzwischen genehmigt worden.
• Der Kanal und die Wasserleitung im Neubaugebiet „Beim Steppbachwiesle“ sind inzwischen verlegt worden. Nächste Woche wird mit der Verlegung der Kabel begonnen. In der Riedheimer Straße wurde der Gehweg mittlerweile gepflastert.
• Die Submission für die Abluftanlage im Freibad ist erfolgt. Keine Firma habe ein Angebot abgegeben.
• Morgen findet der Spatenstich für das neue Feuerwehrgerätehaus statt.
• Der Abbruch der Küche in der Burghalle Riedheim hat begonnen.
• Die endgültigen Kosten für den Bau des Bürgerbüros liegen vor. Der Bau hat anstatt 326.000 € nur 306.000 € gekostet. Dies rührt daher, dass auf die Umsetzung mehrerer kleiner Dinge verzichtet wurde bzw. nicht nötig war.
• Für die Beschallungstechnik der Hegau-Halle gebe es bislang nur ein Angebot. Es wird nach einem 2. Angebot gesucht.
• Vergangene Woche hat eine Wasserschau in Hilzingen stattgefunden. Auf eine Leitung nach Dietlishof wird weiterhin bestanden. Den Wassermeistern wurde ein Lob für ihre gute Arbeit ausgesprochen.

11. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
• Es wird nach einem Problem mit dem Planschbecken im Freibad gefragt. Die Verwal-tung kann dazu spontan keine Auskunft geben. Die Sache laufe über den Bademeister.
• Es wird gefragt, ob Solarcomplex die Fernwärme im Griff habe. Von der Verwaltung wird geantwortet, dass ihr keine Beschwerden zu Ohren gekommen seien. Es gebe eine hohe Zufriedenheit der Bürger.

12. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

Vorgelegt am 7. Juni 2016

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Christian Denzel (Schriftführer)
gez. Peter Graf (Gemeinderat)  
gez. Heinrich Mohr (Gemeinderat)