Anmeldung

Sitzung des Technischen und Umweltausschusses

Dienstag, 8. März 2016, 19:00 Uhr
Aula der Peter-Thumb-Schule, Hauptstraße 53, 78247 Hilzingen

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 26.01.2016

3. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
a) Neubau von 2 Flachdachgaragen, Roseneggstr. 9, 78247 Hilzingen

4. Information über Kenntnisgabeverfahren
a) Abbruch eines Wohnhauses mit Garage, Hinter Bühl 11, 78247 Hilzingen

5. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage,  Schlatt a. R., Vor der Hohleich 2, 78247 Hilzingen
b) Errichtung/ Anbau einer Halle zur Getreidelagerung bzw. – aufbereitung an eine bestehende Lagerhalle, Binningen, Storzeln 4, 78247 Hilzingen
c) Errichtung eines 3-Familienhauses mit 3 Garagen, Plörenstr. 3, 78247 Hilzingen – Nachtrag -
d) Errichtung mehrerer Werbeanlagen, Gottmadinger Str. 2, 78247 Hilzingen
e) Neubau eines Geräteschuppens für Segelflugbedarf, Binningen, Beurener Str. 14, 78247 Hilzingen
f) Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Abstellraum, Binningen, Beurener Str. 1b, 78247 Hilzingen
g) Umbau und Fassadenänderung eines landwirtschaftlichen Anwesens, Schlatt a.R., Bahnholzstr. 10, 78247 Hilzingen
h) Neubau Einfamilienhaus mit Carport und Geräteraum, Abbruch Schuppen, Plörenstr. 4, 78247 Hilzingen
i) Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Carport, Straße: noch nicht bekannt, 78247 Hilzingen

6. Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage
a) Neubau eines 10-Familienwohnhauses, Hinter Hofen Str. 8, 78247 Hilzingen
b) Neubau eines 6 Familienwohnhauses mit 6 Garagen im KG, Duchtlinger Str. 6, 78247 Hilzingen


7. Beschlussfassung über Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen von verfahrensfreien Vorhaben
a) Errichtung eines zusätzlichen Einzelcarports, Binningen, Randenblick 2, 78247 Hilzingen
b) Errichtung eines Maschendrahtzauns, Hombollstr. 13, 78247 Hilzingen

8. Information/Beschlussfassung über baurechtliche Anfragen an die Verwaltung
a) Mögliche Erweiterung Wohnhaus Talhof 1, Duchtlingen, Außerorts Flst. Nr. 13767, 78247 Hilzingen

9. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Sondergebiet Gartenbau/Pflanzen", Gemarkung Hilzingen, und 5. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplans
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Billigung des Planentwurfs
c)  Beschluss über die öffentliche Auslegung

10. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Storzeln Nord – 2. Änderung", Gemarkung Binningen
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat

11. Verkehrssicherungsmaßnahmen im Einmündungsbereich Forsterbahnried/Twielfeld

12. Bekanntgaben der Verwaltung

13. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

14. Fragemöglichkeit für Einwohner

Öffentliche Sitzung Technischer und Umweltausschuss am 08. März 2016

Anwesend:
Vorsitzender: Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Holger Graf, Peter Graf, Rainer Guggemos, Thomas Hägele, Martin Jordan, Fabian Jutt (als Reihenfolgestellvertreter für Karl Schwegler), Heinrich Mohr, Andreas Wieser
Gemeinderäte:    -
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Stefan Rill
Verwaltung:  Bauamtsleiter Günther Feucht, Petra Fritsch, Werner Muscheler, Christian Denzel (als Schriftführer)

Abwesend:
Alfons Zipperer, entschuldigt
Karl Schwegler, unentschuldigt

Beginn:    19.00 Uhr        Zuhörer:    18
Ende:        22.05 Uhr        Presse:    0

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Er begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Ausschusses keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 16.02.2016 wird in Umlauf gegeben.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Um-weltausschusses am 16.02.2016
Keine die Niederschrift werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.

3. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
a) Neubau von 2 Flachdachgaragen, Roseneggstr. 9, 78247 Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus den Unterlagen, die den Ausschussmitglie-dern mit der Einladung zur Sitzung zugestellt wurden. Der Vorsitzende stellt das Bau-vorhaben vor. Die Verwaltung zeigt die Pläne und Ansichten, die ihr zum Bauvorhaben vorliegen.
Ein Ausschussmitglied möchte wissen, was der im Plan grau dargestellte Weg ist. Die Verwaltung antwortet, dass dies die alte Verbindung zu den Garagen sei.
Das Gremium fasst daraufhin einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

4. Information über Kenntnisgabeverfahren
a) Abbruch eines Wohnhauses mit Garage, Hinter Bühl 11, 78247 Hilzingen
Der Abbruch des Gebäudes wird seitens der Verwaltung bekanntgegeben. Vom Gremium wird dies ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen.

5. Beschlussfassung über Bauanträge
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus den Unterlagen, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur Sitzung zugestellt wurden.
a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Schlatt a. R., Vor der Hohleich 2, 78247 Hilzingen
Der Vorsitzende stellt das Bauvorhaben vor. Die Verwaltung zeigt die Pläne und Ansichten, die ihr zum Bauvorhaben vorliegen. Ergänzend erklärt die Verwaltung, dass das Nachbargrundstück mit der Flurstücknr. 2296 der Gemeinde gehört. Das Bauvorhaben könne in dieser Form nur umgesetzt werden, wenn die Gemeinde auf diesem Grundstück eine Baulast übernehme.
Im Anschluss an eine kurze Diskussion über die beantragten Befreiungen und die Bau-last fasst das Gremium einstimmig die folgenden
Beschlüsse:
1. Einer Abweichung von den Abstandsflächen im Bereich der Garage an der Grundstücksgrenze wird nicht zugestimmt.
2. Der Übernahme einer Baulast auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flst. Nr. 2296 wird nicht zugestimmt.
3. Der Überschreitung der Baugrenze mit dem Dachvorsprung sowie der Terrasse im Südwesten wird zugestimmt.
b)  Errichtung/Anbau einer Halle zur Getreidelagerung bzw. -aufbereitung an eine bestehende Lagerhalle, Binningen, Storzeln 4, 78247 Hilzingen
Der Vorsitzende stellt das Bauvorhaben vor. Die Verwaltung zeigt die Pläne und Ansichten, die ihr zum Bauvorhaben vorliegen. Ergänzend erklärt die Verwaltung, dass die nach dem Bebauungsplan zulässige Flachdachhöhe von 7,00 m zwar um 1,46 m überschritten werden solle. Das bestehende Gebäude sei aber bereits 8,40 m hoch, das neue Gebäude solle 8,46 hoch werden.
Ein Ausschussmitglied bittet die Verwaltung, die Einhaltung der Pflanzgebote entlang der Straße zu prüfen.
Ein anderes Ausschussmitglied zeigt sich irritiert darüber, dass der Bauherr lauter Be-freiungen von dessen neuen Bebauungsplan beantrage. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Storzeln Süd“ aus dem Jahr 2000 liege und nicht im Bereich des neueren Bebauungsplans „Storzeln Süd-Ost“.
Das Gremium fasst schließlich den einstimmigen
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
c) Errichtung eines 3-Familienhauses mit 3 Garagen, Plörenstr. 3, 78247 Hilzingen
Der Vorsitzende stellt das Bauvorhaben vor. Die Verwaltung zeigt die Pläne und Ansichten, die ihr zum Bauvorhaben vorliegen.
Auf Nachfrage aus dem Gremium nach den Firsthöhen der Nachbargebäude, erklärt die Verwaltung, das Gebäude in der Plörenstr. 1 habe eine Firsthöhe von 485,47 m ü. NN und das Gebäude in der Plörenstr. 5 eine Höhe von 486,40 m ü. NN. Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Bauvorhaben bereits in der TUA-Sitzung am 17.11.2015 auf der Tagesordnung stand. Der Ausschuss habe damals verlangt, dass die Garage von 0,5 m zum Straßengrundstück einhält. Gegen das übrige Bauvorhaben hätten damals von Seiten des Gremiums keine Einwände bestanden. Da der Forderung des Ausschusses nachgekommen sei, mache es aus Sicht der Verwaltung keinen Sinn, erneut über das ganze Bauvorhaben zu diskutieren.
Ein Ausschussmitglied fragt, ob es Einwände aus der Nachbarschaft gebe. Verwaltungsseitig wird erklärt, dass die Nachbarschaft auch dieses Mal nicht mit dem Bauvorhaben einverstanden sei. Der Vorsitzende bittet darum, die Meinungen der Nachbarschaft nicht in den Fokus zu rücken, denn mit diesen würde sich das Landratsamt auseinandersetzen. Hier im Gremium sei es vor allem wichtig, sich auf die Belange der Gemeinde zu konzentrieren.
Anschließend fasst das Gremium mit 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
d) Errichtung mehrerer Werbeanlagen, Gottmadinger Str. 2, 78247 Hilzingen
Der Vorsitzende stellt das Vorhaben vor. Er äußert sich froh über die Tatsache, dass an dieser Stelle wieder ein attraktiver Markt ist. Die STEG habe sich auf Nachfrage ebenfalls positiv über das Vorhaben geäußert. Von der Verwaltung werden Ansichten der Werbeanlagen gezeigt.
Ein Ausschussmitglied ist mit den Ausmaßen der Leuchtreklame nicht einverstanden. 10 m² seien zu viel und erinnerten an Las Vegas. Der Breite und Höhe der Fahnenmasten könne ebenfalls nicht zugestimmt werden. Außerdem seien die Bilder, die als Ansichten gezeigt wurden, ungeeignet. Was die Aussage der STEG betreffe, so das Ausschussmitglied, sei er enttäuscht. Dass die STEG den Werbeanlagen so zustimme, heiße für ihn, dass sie nicht geprüft habe. Ein anderes Ausschussmitglied pflichtet bei, dass die Ansichten nach einem Täuschungsversuch aussehen.
Von anderen Ausschussmitgliedern werden die Ausmaße der Werbeanlagen nicht so schlimm gesehen. Der Vorsitzende sagt, es würden lediglich die Werbetafeln des ehemaligen Edekas wieder bestückt. Ein Laden sei auf Außenwerbung angewiesen. Dass die Beleuchtung um 22 Uhr abgeschaltet wird, wird begrüßt.
Im Hinblick auf den Anlieferungsverkehr wird nach einem Lärmgutachten gefragt. Der Vorsitzende sieht darin kein Problem, denn ein Sportladen werde zu normalen Zeiten beliefert.
Im Anschluss an die Diskussion fasst das Gremium die folgenden
Beschlüsse:
1. Dem Bau der Leuchtkästen auf dem Dach im Eingangsbereich wird zugestimmt (9 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung).
2. Dem Bau eines Alurahmens an der Fassadenwand wird zugestimmt (einstim-mig).
3. Dem Bau von Fahnenmasten im Bereich des Parkplatzes wird nicht zugestimmt (3 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
e) Neubau eines Geräteschuppens für Segelflugbedarf, Binningen, Beurener Str. 14, 78247 Hilzingen
Der Vorsitzende stellt das Bauvorhaben vor. Die Verwaltung zeigt die vorliegenden Ansichten und Lagepläne. Der Binninger Ortsvorsteher erklärt, dass der Ortschaftsrat Binningen keine Einwände gegen das Vorhaben habe. Auf Nachfrage aus dem Gremium bestätigt der Vorsitzende, dass das Vorhaben auf Grundstücken errichtet werden soll, die der Gemeinde gehören.
Daraufhin fasst das Gremium mit 9 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
f) Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Abstellraum, Binningen, Beurener Str. 1b, 78247 Hilzingen
Der Vorsitzende stellt das Bauvorhaben vor. Mit dem Landratsamt sei bereits geklärt, dass das Baugrundstück dem Innenbereich zuzuschreiben sei. Die Verwaltung zeigt die vorliegenden Pläne und Ansichten. Der Binninger Ortsvorsteher erklärt, dass das Vorhaben bereits im Ortschaftsrat diskutiert worden sei und dieser dem zugestimmt habe. Verwaltungsseitig wird noch ergänzt, dass der vorhandene, wassergebundene Weg im Gemeindeeigentum stehe. Der Bauherr müsse noch die Versorgungsleitungen für Wasser und Abwasser bis zur Beurener Straße mittels einer Mehrkostenvereinbarung bezahlen.
Mehrere Ausschussmitglieder äußern ihre Bedenken, dass die Erschließung bei einem Feldweg nicht gesichert sei, es sei kein Wohnweg. Der Weg solle aber auch so belassen werden. Ein Ausbau sei nicht vorgesehen. Falls ein Antrag auf Vollausbau gestellt werde, müsse dafür gesorgt werden, dass der Bauherr die Kosten für die Erschließung trage. Auf Nachfrage aus dem Gremium antwortet die Verwaltung, dass durch den Weg im Moment nur die Scheune auf den Flurstücken 3690 und 3692 erschlossen werde. Ergänzend merkt die Verwaltung an, dass die Bebaubarkeit des Flurstücks 3692/1 mit dem Landratsamt abgestimmt sei.
Dem Vorschlag eines Ausschussmitglieds folgend, fasst das Gremium schließlich ein-stimmig die folgenden
Beschlüsse:
1  Die Beschlussfassung über den Bauantrag wird vertagt.
2. Der Ausschuss verschafft sich bei einem Vor-Ort-Termin ein Bild von der Situation.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine mögliche Erschließungsbeitragspflicht der Anlieger zu prüfen.
g) Umbau und Fassadenänderung eines landwirtschaftlichen Anwesens, Schlatt a. R., Bahnholzstr. 10, 78247 Hilzingen
Der Vorsitzende stellt das Bauvorhaben vor, von der Verwaltung werden die vorliegenden Pläne und Ansichten gezeigt. Auf Nachfrage aus dem Gremium, wie viele Wohnungen entstehen sollen, erklärt die Verwaltung, dass lediglich die bestehende Wohnung erweitert werden soll. Der Ortsvorsteher von Schlatt a. R. sagt, das Bauvorhaben könne nur begrüßt werden.
Im Anschluss fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
h) Neubau Einfamilienhaus mit Carport und Geräteraum, Abbruch Schuppen, Plörenstr. 4, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens durch den Vorsitzenden, wird von Seiten der Verwaltung ergänzt, dass der Nachbar keine Einwendungen gegen das Vorhaben habe. Die vorliegenden Pläne und Ansichten werden gezeigt.
Daraufhin fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
i) Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Carport, Straße: noch nicht bekannt, 78247 Hilzingen
Der Bürgermeister stellt das Bauvorhaben vor. Die Verwaltung zeigt die ihr vorliegenden Pläne und Ansichten. Sie weist darauf hin, dass die Straße, von der das Grundstück erschlossen wird, noch keine Bezeichnung habe. Bisher sei man irrtümlicherweise davon ausgegangen, dass es sich um die „Hauptstraße“ handele. In der kommenden Sitzung müsse der Gemeinderat eine Straßenbezeichnung vergeben.
Es entsteht eine Diskussion über die Lage der Stellplätze an der Straße. Das Ausfahren auf die Straße sei gefährlich, auch weil aufgrund der hohen Hecke nur ein kleines Sichtdreieck vorhanden sei. Der vorhandene Grünstreifen zwischen der Straße und den Stellplätzen sorge jedoch für einen Puffer. Diesbezüglich wird von einem Ausschussmitglied auf die bereits in einer vergangenen Sitzung geführte Diskussion verwiesen, bei der man zu dem Ergebnis gekommen sei, dass man den Bau eines Gehwegs erwägen könne, sollten andere, benachbarte Grundstückseigentümer gleichartige Bauvorhaben umsetzen.
Im Anschluss an die Diskussion fasst das Gremium mit 9 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

6. Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage
a) Neubau eines 10-Familienwohnhauses, Hinter Hofen Str. 8, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Andreas Wieser erklärt sich für befangen und entfernt sich vom Sit-zungstisch.
Der Vorsitzende stellt das Bauvorhaben vor. Er habe sich die Situation vor Ort ange-schaut. Im Moment stehe dort ein altes Ökonomiegebäude. Die Grundstückseigentümer wollten an dieser Stelle ein hochwertiges Wohngebäude errichten. Von Seiten der Verwaltung werden die vorliegenden Pläne, Gebäudeschnitte und -ansichten gezeigt. Anhand einer Ansicht zeigt die Verwaltung die Firsthöhen der Nachbargebäude.
Es entsteht eine Diskussion darüber, ob sich das Gebäude an dieser Stelle in die Umgebung einfügt. Einige Ausschussmitglieder melden sich zu Wort, die dies bejahen. Die Befürworter argumentieren, dass es sei ein großer Platz sei, wo das Gebäude problemlos hinpasse. Zudem könne man die Erdgeschossfußbodenhöhe noch ändern, indem man für die Entwässerung eine Hebeanlage einsetze. Weiter wird argumentiert, dass an dieser Stelle bereits ein großes Gebäude vorhanden sei und Nachverdichtung erforderlich und erwünscht sei.
Ein Ausschussmitglied stellt sich deutlich gegen das Vorhaben. Es handele sich um einen Fall des § 34 BauGB. Man sehe auf den ersten Blick, dass sich die geplante Bebauung nicht in die Umgebung einfüge. Das Maß der baulichen Nutzung, das zur Beurteilung des Einfügens herangezogen werde, umfasse nicht nur die Gebäudehöhe, sondern auch die Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und die Zahl der Wohneinheiten. Außerdem seien 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit zu wenig, es finde eine massive Verdichtung statt. Das Ausschussmitglied schlägt vor, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu verschieben und erst eine Entscheidung zu treffen, wenn mehr Informationen über die Umgebungsbebauung vorliegen.
Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass bei der Beurteilung des Einfügens die Zahl der Wohneinheiten keine Berücksichtigung finde, sondern nur solche Maße der baulichen Nutzung, wie sie nach der Baunutzungsverordnung bestimmt werden können. Dies wird von dem Ausschussmitglied, das das Bauvorhaben ablehnt, bezweifelt.
Andere Gremiumsmitglieder halten dem Ausschussmitglied entgegen, dass wenn man eine Nachverdichtung erreichen wolle, man auch an dieser Stelle mehr Wohneinheiten zulassen müsse. Unweit des Grundstückes gebe es außerdem bereits Gebäude mit 6 bis 8 Wohneinheiten, die sich dort ebenfalls gut einfügten.
Während der Diskussion erteilt der Vorsitzende Herrn Adrian Hägele, der sich unter den Zuschauern befindet, das Wort als sachkundigem Einwohner, wogegen kein Ausschussmitglied Einwände hat. Herr Hägele erklärt, er habe schon mehrfach mit der Moosmann Massivbau GmbH zusammengearbeitet und durchweg positive Erfahrungen gemacht. Die Bauherrschaft sei bestrebt, ein hochwertiges Gebäude zu errichten. Was die Zahl der Stellplätze betreffe, sei er sehr zuversichtlich, dass der Bauträger hierüber mit sich reden lasse. Herr Hägele weist darauf hin, dass die Firsthöhe des geplanten Gebäudes nicht höher sei als die des jetzt bestehenden. Weiter erklärt er, dass man den Einbau einer Hebeanlage vermeiden wolle, weil solche Anlagen bekanntermaßen Probleme machten.
Ein Ausschussmitglied erregt sich über die Bestimmung, dass pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze geschaffen werden sollen, denn halbe Stellplätze gebe es nicht. Der Vorsitzende versucht zu erklären, dass es sich um eine rechnerische Zahl handele. Bei einem Gebäude mit 10 Wohneinheiten müssten eben 15 Stellplätze geschaffen werden.
Nachdem alle Argumente ausgetauscht sind und niemand mehr das Wort wünscht, fasst das Gremium mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Dem Bauherrn soll mitgeteilt werden, dass von der Gemeinde 2 Stellplätze pro Wohneinheit gewünscht werden.
Nachdem der Tagesordnungspunkt beendet ist und der Vorsitzende den nächsten Ta-gesordnungspunkt aufruft, kehrt Ausschussmitglied Andreas Wieser sichtlich erzürnt an den Sitzungstisch zurück und protestiert vehement gegen den soeben gefassten Beschluss. Die Hinzuziehung von Herrn Adrian Hägele sei eine unzulässige Beeinflussung des Gremiums. Herr Hägele sei weder Grundstückseigentümer, noch Bauherr, noch auf eine andere Art sachkundig. Herr Wieser fordert den Vorsitzenden deshalb auf, den gefassten Beschluss beim Landratsamt zur Prüfung vorzulegen.
b) Neubau eines 6-Familienwohnhauses mit 6 Garagen im KG, Duchtlinger Str. 6, 78247 Hilzingen
Der Vorsitzende stellt das Bauvorhaben vor. Die Verwaltung zeigt die vorhandenen Pläne und Ansichten. Sie ergänzt, dass das Grundstück an einem Gemeindeweg liege, der nicht die erforderliche Breite besitzt, um als Erschließungsstraße dienen zu können. Deshalb sei das Grundstück nicht bebaubar. Um den Weg verbreitern zu können, müssten angrenzende Grundstückseigentümer der Gemeinde Flächen verkaufen.
Aus der Mitte des Gremiums wird angemerkt, dass es in der Gegend noch weitere Grundstücke gebe, die das Potential für eine Bebauung hätten. Es wird angeregt, in enger Abstimmung mit der STEG die Grundstücke in dem Gebiet umzulegen und einen Bebauungsplan aufzustellen. Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass vorab die Bereitschaft der Grundstückseigentümer abzuklären sei.
Schließlich fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird nicht zugestimmt.

7. Beschlussfassung über Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen von verfahrensfreien Vorhaben
a) Errichtung eines zusätzlichen Einzelcarports, Binningen, Randenblick 2, 78247 Hilzingen
Der Vorsitzende stellt das Bauvorhaben vor. Von der Verwaltung werden die vorliegenden Lagepläne gezeigt. Der Binninger Ortsvorsteher erklärt, dass der Ortschaftsrat Binningen gegen das Vorhaben keine Einwände habe.
Auf Nachfrage aus dem Gremium, ob für die umliegenden Grundstücke ebenfalls Befreiungen erteilt worden seien, erklärt die Verwaltung, dass sie darüber augenblicklich keine Informationen parat habe. Dass sich die Zufahrt im unteren Bereich befinde, antwortet der Binninger Ortsvorsteher auf Nachfrage.
Das Gremium fasst daraufhin einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
b) Errichtung eines Maschendrahtzauns, Hombollstr. 13, 78247 Hilzingen
Der Vorsitzende stellt das Bauvorhaben vor. Verwaltungsseitig wird auf Nachfrage aus dem Gremium ergänzt, dass der Zaun um das gesamte Grundstück herum errichtet werden soll.
In der folgenden Diskussion wird schnell deutlich, dass die Mehrheit der Ausschussmit-glieder keine Notwendigkeit sieht, mehr als 80 cm Zaunhöhe zuzulassen. Die neueren Bebauungspläne der Gemeinde ließen sogar nur 60 cm zu, merkt ein Ausschussmitglied an. Ein anderes Ausschussmitglied gibt zu bedenken, dass es andernorts 2,50 m hohe Hecken gebe, die zurückgenommen werden müssten.
Das Gremium fasst daraufhin einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird nicht zugestimmt.

8. Information/Beschlussfassung über baurechtliche Anfragen an die Verwaltung
a) Mögliche Erweiterung Wohnhaus Talhof 1, Duchtlingen, Außerorts Flst. Nr. 13767, 78247 Hilzingen
Der Vorsitzende stellt das Bauvorhaben vor. Von der Verwaltung werden die ihr vorlie-genden skizzierten Pläne und Ansichten gezeigt.
In der sich anschließenden, kurzen Diskussion stellt das Gremium fest, dass die noch zu klärenden Fragen, z. B. in Bezug auf die Privilegierung des Vorhabens, rechtlich zu komplex sind. Ein Ausschussmitglied macht deshalb den Vorschlag, in dieser Sitzung keine Aussage über das Bauvorhaben zu treffen. Der Bauherr solle eine ordentliche Bauvoranfrage stellen. Informelle baurechtliche Anfragen wie die vorliegende könne das Gremium vernünftigerweise nur in einfachen Fällen beantworten.
Der Vorschlag wird aufgegriffen. Einstimmig fasst das Gremium den folgenden
Beschluss:
Zu dem Bauvorhaben macht das Gremium keine Aussage. Der Bauherr möge die Frage im Rahmen einer förmlichen Bauvoranfrage klären lassen.

9. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Sondergebiet Gartenbau/Pflanzen“, Gemarkung Hilzingen, und 5. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplans:
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Billigung des Planentwurfs, Beschluss über die öffentliche Auslegung
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Frau Bernadette Siemensmeyer vom Landschaftsarchitekturbüro 365° freiraum + umwelt. Frau Siemensmeyer stellt die grundlegenden Regelungen des Bebauungsplans und der 5. Änderung des Flächennutzungsplans vor. Dabei geht sie insbesondere auf die Änderungen ein, die der Ausschuss in seiner Sitzung am 29.09.2015 beschlossen hat.
Ein Ausschussmitglied möchte wissen, weshalb unter Punkt 1.5 der planungsrechtlichen Festsetzungen (nicht-zentrenrelevante Randsortimente) nun auch Gartenarbeitskleidung und unter Punkt 1.6 (zentrenrelevante Randsortimente) Nahrungsmittel aufgeführt seien. Frau Siemensmeyer antwortet, dass die beiden genannten Sortimente lediglich der Vollständigkeit halber aufgenommen worden seien. Es bleibe nach wie vor bei 15 % reiner Verkaufsfläche.
Warum jetzt schon bis auf unter 5 m an den Mühlebach herangebaut wurde, obwohl der Gewässerrandstreifen im Außenbereich 10 m breit sei, fragt ein Ausschussmitglied. Frau Siemensmeyer antwortet, dass die Regelung, die 10 m vorschreibe, relativ jung sei. Die Gewächshäuser, die näher an den Mühlebach gebaut seien, würden Bestandsschutz genießen.
Nachdem die Fragen zu den Entwürfen des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplans beantwortet sind, stellt die Verwaltung die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen und die dazugehörigen Abwägungsvorschläge der Verwaltung vor. Sie beschränkt sich dabei auf die abwägungsrelevanten Stellungnahmen. Ausdrücklich wird verwaltungsseitig auf die Stellungnahmen der IHK und des Handelsverbandes Südbaden e.V. hingewiesen, die – im Gegensatz zur Stadt Singen – die Atypik des Falles anerkennen und aus raumordnerischer Sicht keine Bedenken gegen den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplans haben. Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge liegen den Ausschussmitgliedern in Form einer Abwägungstabelle vor, die mit der Einladung zur Sitzung zugestellt wurde.
Im Anschluss an die Vorstellung der Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge, zu denen es von Seiten der Ausschussmitglieder keine Fragen gibt, fasst das Gremium einstimmig die folgenden
Beschlüsse:
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und ge-geneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes und der 5. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnah-men entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Gartenbau/Pflanzen“ und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Sondergebiet Garten-bau/Pflanzen“ sowie die 5. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes werden mit Begründung in der Fassung vom 8. März 2016 gebilligt.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Gartenbau/Pflanzen“ und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Sondergebiet Garten-bau/Pflanzen“ sowie die 5. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

10. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Storzeln Nord – 2. Änderung“, Gemarkung Binningen: Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Michael Eberhardt vom Landschaftsarchitekturbüro Eberhard und Partner. Herr Eberhardt erläutert die Veränderungen, die er auf Wunsch des Ausschusses am Bebauungsplanentwurf vorgenommen hat, nämlich die Reduzierung der überbaubaren Fläche und das Untersagen von Wohnnutzung im Teilgebiet B.
Einem Ausschussmitglied sind weitere Veränderungen gegenüber dem letzten Planentwurf aufgefallen, die Herr Eberhardt nicht erwähnt hat, worüber das Ausschussmitglied seine Ver-wunderung äußert. Zum einen seien für im Teilgebiet A gemäß Punkt 1.3.1 der planungs-rechtlichen Festsetzungen neben Ferienhäusern und Ferienwohnungen nun auch „sonstige Wohnungen“ zulässig. Zum anderen sei unter Punkt 2.4.1 die Zahl der zulässigen Vollge-schosse auf zwei Geschosse geändert worden. Herr Eberhardt erklärt, dass dies Festsetzun-gen seien, die er aus dem aktuell gültigen Bebauungsplan übernommen habe.
Aus der Mitte des Gremiums kommt die Frage, weshalb der Bebauungsplan bereits offengelegt wurde. Das Ausschussmitglied ist der Meinung, der Ausschuss habe beschlossen, dass Herr Eberhardt den überarbeiteten Plan nochmals vorlegen soll bevor er gebilligt wird. Diese Behauptung wird durch ein Zitat aus dem Protokoll vom 29.09.2015 widerlegt.
Zum weiteren Vorgehen machen zwei Ausschussmitglieder den Vorschlag, dass Herr Eberhardt zur nächsten Sitzung eine tabellarische Gegenüberstellung der Änderungen am Bebauungsplan vorlegt und der Tagesordnungspunkt bis dahin vertagt wird. Herr Eberhardt ist mit diesem Vorschlag einverstanden und bietet an, auch die Regelungen des aktuell gültigen Bebauungsplans mit in die Gegenüberstellung einzubeziehen.
Nachdem niemand Einwände gegen das vorgeschlagene Vorgehen vorbringt, leitet der Vorsitzende zum nächsten Tagesordnungspunkt über.

11. Verkehrssicherungsmaßnahmen im Einmündungsbereich Forsterbahnried/Twielfeld
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, der auch eine Stellungnahme des Polizeipräsidiums mit Lösungsvorschlag beigefügt ist. Die Verwaltung trägt den Sachverhalt und den Lösungsvorschlag detailliert vor.
Es entsteht eine Diskussion im Gremium, in deren Verlauf weitere Vorschläge gemacht wer-den. So wird beispielsweise angeregt, die vorhandene Schwelle, die für eine Temporeduktion sorgt, an eine andere Stelle zu verlegen. Eine weitere Möglichkeit sei, das Spielstraßenschild vorzuverlegen. Dagegen äußert ein Ausschussmitglied die Bedenken, dass die Kinder dann im
Kreuzungsbereich spielen würden, was nicht gewünscht sei. Ein anderer Vorschlag, für Radfahrer einen roten Schutzstreifen anzubringen, wo die Polizei im Luftbild eine weiße gestrichelte Linie eingezeichnet hat, findet im Gremium und von Seiten der Verwaltung ebenfalls keine Zustimmung.
Ein Ausschussmitglied befürwortet den Vorschlag der Polizei, regt aber einen Umbau des Kreuzungsbereichs mit Rückbau der Straße an. Als Grund wird angeführt, dass die Sperrflächen von den Autofahrern überfahren würden.
Bis die Bemalung angebracht sei, vergehe erfahrungsgemäß einige Zeit, so ein anderes Aus-schussmitglied. Es wird daher vorgeschlagen, in der Zwischenzeit Geschwindigkeitsmessgeräte an der kritischen Stelle anzubringen, um sich ein Urteil über die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten bilden zu können.
Nachdem alle Argumente ausgetauscht sind, schlägt der Vorsitzende vor, über den Vorschlag der Polizei abzustimmen. Mit 4 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen fasst das Gremium daraufhin den folgenden
Beschluss:
Der Vorschlag der Polizei wird angenommen.
Dieser lautet: „Die Einmündung könnte durch Markierung mit VZ 298 verengt werden mit den sich daraus entwickelnden geringen Fahrgeschwindigkeiten. Um ein Überfahren der Sperrflächen zu verhindern, könnten in den beiden Sperrflächen die VZ 325 platziert werden, die gegenwärtig ohnehin weit in der Straße Twielfeld montiert sind. Hier schlagen wir vor, diese anstatt an einem Rohrpfosten an einem Rundbogen/Absperrbügel und somit breiter und tiefer anzubringen. Natürlich müsste die südliche Sperrfläche im Bereich des dort einmündenden Gehweges unterbrochen werden.

12. Bekanntgaben der Verwaltung - Die Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Beim Steppbachwiesle“ seien etwas im Rückstand.
Grund dafür sei die Nässe aufgrund des außergewöhnlich milden Winters.
- Der Inhaber des Mountain Shops habe darum gebeten, im Ort Wegweiser bzw. Hinweistafeln anbringen zu dürfen. Die Kunden müssten den Weg zu seinem Laden finden können. Mit Frau Jungmann vom Landratsamt sei dies bereits abgestimmt, so der Vorsitzende.
Aus dem Gremium kommt die Bitte, diesbezüglich mit dem Vorstand des Gewerbever-eins Kontakt aufzunehmen. Es gelte, in dieser Sache einen „Wildwuchs“ und mögliche Nachahmer zu vermeiden. Der Vorsitzende erklärt, er habe ohnehin vor, dieses Thema im Rahmen der neuen CI (Corporate Identity) anzugehen.

13. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
- Es wird auf das regelmäßige Problem mit Graffiti-Schmierereien in Twielfeld hingewiesen und angeregt, ein Jugendprojekt zu starten, um die betroffenen Stellen mit Graffitikunst zu verschönern.
- Der dauerparkende Anhänger in der Dietlishofer Straße wird angesprochen. Der Vorsit-zende antwortet, dass dieser seit heute nicht mehr dort stehe.
- Ein Ausschussmitglied bittet, als Anlage zu den Bauantragsvorlagen in Zukunft anstatt der Luftbilder die Lagepläne beizufügen. So lasse sich das Bauvorhaben besser beurteilen. Von Seiten der Verwaltung wird daraufhin erklärt, dass man vor 10 Jahren noch die Lagepläne mitgeschickt habe. Dann habe man auf Wunsch des Gemeinderats stattdessen GIS-Auszüge beigefügt und schließlich die Luftbilder. Als Ergebnis der sich anschließenden kurzen Diskussion bleibt stehen, dass die Verwaltung entscheiden solle, was sie für zweckmäßiger halte. Detailliertere Informationen/Pläne könnten den Gemeinderäten eventuell auch zum Download zur Verfügung gestellt werden, so der Vorsitzende, der dabei auf nach neu eingerichtete WLAN im Sitzungssaal verweist. Zum Schluss kommt von einem Ausschlussmitglied noch die Bitte, die Fälle, die die Verwaltung als strittiger ansieht, detaillierter aufzubereiten.
- Weshalb in der Hombollstraße kürzlich für zwei Häuser eine Spielstraße ausgeschildert wurde, wundert sich ein Ausschussmitglied. Die Verwaltung antwortet, dass jetzt ledig-lich vollzogen wurde, was im Bebauungsplan ausgewiesen sei.
- Es wird nach dem aktuellen Stand der Bauplatzvergabe im Baugebiet „Beim Steppbachwiesle“ gefragt. Die Verwaltung antwortet, dass zuerst der Messbrief erstellt sein müsse, bevor Grundstücke verkauft werden könnten. Man rechne mit dem Erhalt des Veränderungsnachweises bis Mitte April. Die Verwaltung sei im Moment dabei, die Bewerbungen auszuwerten und für die Sitzung Gemeinderatssitzung am 5. April aufzubereiten.
Um zu verhindern, dass im Baugebiet mit dem Hausbau begonnen werde bevor die Erschließungsarbeiten abgeschlossen seien, wird von einem Ausschussmitglied vorge-schlagen, den möglichen Baubeginn im Grundstückskaufvertrag zu regeln.

14. Fragemöglichkeit für Einwohner
- Herr Erwin Wieser meldet sich mit einigen Anmerkungen zum Tagesordnungspunkt 6 a) zu Wort. Er schließe sich der Meinung seines Sohnes Andreas an. Auch er finde, dass durch den Beitrag von Herrn Adrian Hägele eine massive Beeinflussung der Räte stattgefunden habe. Er als betroffener Nachbar habe sich zu der Sache nicht äußern können. Die vorgelegte Planzeichnung bezeichnet Herr Wieser in Bezug auf die Geschossigkeit und die Sockelhöhe als „Mogelzeichnung“. Die umliegenden Gebäude hätten ringsherum maximal zwei Wohneinheiten. Dass die etwas weiter entfernten Gebäude mit mehr Wohneinheiten, die von einem Gemeinderat angesprochen worden seien, in einem Mischgebiet liegen würden, hätte der Gemeinderat bedenken müssen, so Herr Wieser. Er habe den Verlauf der Sitzung protokolliert und werde das Protokoll dem Landratsamt zur Prüfung zusenden. Er gehe davon aus, dass das Landratsamt den gefassten Beschluss wegen Verfahrensfehlern aufheben werde. Den Vorwurf von Herrn Wieser, die Verwaltung habe ihr bekannte und für die Entscheidungsfindung des Ausschusses relevante Fakten absichtlich verschwiegen, weist der Vorsitzende entschieden von sich.
- Herr Stefan Fehrenbach äußert sich enttäuscht über die Diskussion zu TOP 5 c). Er könne nicht nachvollziehen, weshalb man das Bauvorhaben nicht ebenso leidenschaftlich diskutiert habe wie das Vorhaben in der Hinter-Hofen-Str. 8. Der Planer habe das Einvernehmen mit den Nachbarn nicht gesucht. Herr Fehrenbach möchte wissen, wie die Gemeinde mit den Einwendungen aus der Nachbarschaftsanhörung umgehe. Der Vorsitzende antwortet, dass das Landratsamt Konstanz als zuständige Baurechtsbehörde die Nachbarschaftsanhörung bearbeite; im Gemeinderat spielten die Einwendungen keine Rolle. Bezüglich des Vorwurfs der mangelnden leidenschaftlichen Diskussion verweist der Vorsitzende auf eine vergangene Sitzung, in der das Bauvorhaben bereits sehr ausgiebig diskutiert worden sei.

Vorgelegt am 26. April 2016

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Christian Denzel (Schriftfüher)
gez. Heinrich Mohr (Ausschussmitglied)
gez. Peter Graf (Ausschussmitglied)