Sitzung des Kommunalen Feuerwehrausschusses
Rathaus Hilzingen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Beratung über die Mittelanmeldung der Freiwilligen Feuerwehr für den Haushaltsplan 2015
3. Bekanntgaben der Verwaltung
4. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
5. Fragemöglichkeit für Einwohner
Öffentliche Sitzung des Kommunalen Feuerwehrausschusses am 30. September 2014
Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder Doris Buhl, Olaf Fuchs, Fabian Jutt, Ulrike Maus,
Reihenfolgestellvertreter Peter Graf, Thomas Hägele, Barbara Kissmehl, Heinrich Mohr
Kommandant Jean-Pierre Müller, stellv. Kommandant Rolf Schuhwerk, stellv. Kommandant Markus Eder, Abteilungskommandant Andreas Küchler, Abteilungskommandant Peter Geiger, Abteilungskommandant Peter Butsch, Abteilungskommandant Franz Zimmermann, Abteilungskommandant Riedheim Siegfried Maier,
Feuerwehrtechnischer Angestellter Peter Graf
Ortsvorsteher Stefan Rill
Bauamtsleiter Walter Fechtig
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Protokollführer
Abwesend:
Ausschussmitglieder Andrea Baumann, Rainer Guggemos, Martin Schneble, entschuldigt
Ausschussmitglied Markus Sailer, verstorben
Beginn: 19.00 Uhr Presse: 0
Ende: 20.30 Uhr Zuhörer: 6
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Beratung über die Mittelanmeldung der Freiwilligen Feuerwehr für den Haushaltsplan 2015
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen, nämlich die Zusammenstellung der Haushaltansätze für das Haushaltsjahr 2015, über die es in der heutigen Sitzung zu beraten gilt.
In diesem Zusammenhang werden die von der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) angemeldeten Haushaltsansätze einzeln und nacheinander abgearbeitet. Die Beratung über die einzelnen Haushaltsansätze erfolgt an Hand einer Tabelle, die zu den einzelnen Haushaltsstellen auch die Kosten aus dem Vorjahr enthalten.
Die Vorstellung der Einzelpositionen übernimmt sowohl der stellvertretende Feuerwehrkommandant, Herr Markus Eder, sowie in Ergänzung dieser Ausführungen auch der Kommandant der Gesamtwehr, Herr Jean-Pierre Müller. Die einzelnen Nachfragen aus der
Mitte des Gremiums zu Einzelpositionen werden verwaltungsseitig bzw. von Seiten der Feuerwehr ausführlich und transparent dargestellt, erörtert und zur Zufriedenheit der fragestellenden Gremiumsmitglieder beantwortet. Zur Vereinfachung der Protokollführung werden lediglich einige Punkte aufgenommen, die in der Beratung zu verstärktem Diskussionsbedarf geführt haben.
5600 Dienst– und Schutzkleidung (Uniformen)
Der Haushaltsansatz sieht für das Haushaltsjahr 2015 insgesamt vor, 60 Feuerwehrkameraden mit Uniformen zu Repräsentationszwecken auszustatten. Bei einem Einzelpreis von rund 250,00 € bedeutet dies Kosten in Höhe von 17.850,00 €. Unterstellt man die Aktiven-Zahl von rund 200 aktiven Feuerwehrkameraden, so würde die komplette Ausstattung aller Kameraden mit Repräsentationsuniformen bei rund 60.000 € liegen. Die vorgeschlagene Ausstattung in mehreren Tranchen könnte dann über die nächsten Haushaltsjahre abgewickelt werden.
Insbesondere wird von Seiten der Feuerwehr darauf hingewiesen, dass es Wunsch und Wille ist, die Feuerwehr in einem einheitlichen Bild auftreten zu lassen, auch wenn solche Anlässe im Jahresablauf nur in einer geringen Anzahl - ca. drei- bis fünfmal - vorkommen und bei solchen Anlässen dann auch nicht alle Feuerwehrkameraden eingesetzt werden bzw. eingesetzt werden können. Als Beispiele für solche Anlässe erwähnt Kommandant Jean-Pierre Müller zum Beispiel die Jahreshauptübung, den Kreisfeuerwehrtag aber auch das Ehrengeleit bei Beerdigungen.
Die Ausstattung soll in den Feuerwehrabteilungen von oben nach unten erfolgen, was bedeutet, dass erst die Kommandanten, dann die stellvertretenden Kommandanten, die Gruppen- und Zugführer und zum Schluss dann auch die ,,Mannschaftsdienstgrade" eine entsprechende Uniform erhalten sollen.
Auf Nachfragen aus dem Gremium wird erläutert, dass aktuell keine Feuerwehr bekannt ist, die alle Feuerwehrkameraden zu 100 % auf Repräsentationsuniformen umgestellt hat und die Feuerwehren auch nur eine teilweise Umstellung vollzogen haben. So erfolgte zum Beispiel in der Nachbargemeinde Gottmadingen die Umstellung auf einheitliche Uniformen auch nur bis zu einem bestimmten Dienstgrad, so die Ausführungen der Verantwortlichen der FFW.
Das Spannungsfeld in der Aussprache zur Neuausstattung aller Feuerwehrkameraden mit Repräsentationsuniformen ist sehr groß, wobei in die Diskussion die verschiedenen Argumente für und wider eingebracht und mit- und gegeneinander abgewogen werden. Allerdings ist auch klar, dass die Ausstattung mit Technischem Gerät eine wesentlich wichtigere Bedeutung hat als die Ausstattung aller Feuerwehrkameraden mit einer einheitlichen Repräsentationsuniform. Es obliegt daher dem Gemeinderat die Entscheidung, ob ein solcher nachvollziehbarer Wunsch dann auch umgesetzt werden kann.
Die Überlegungen innerhalb der Feuerwehr gingen auch in die Richtung, einen bestimmten Pool an solchen Uniformen bereitzuhalten und die Kameraden, die bei entsprechenden Anlässen eingesetzt werden, im Bedarfsfall auch ausstatten zu können. Aus der Reihe der
Feuerwehr wird jedoch der Wunsch bekräftigt, diese Investition zu tätigen, da ein einheitliches Auftreten nicht nur das Repräsentieren der FFW Hilzingen also auch der Gemeinde bedeutet, sondern dadurch das Gefühl der Zusammengehörigkeit und die Teambildung positiv beeinflusst wird.
Als Ergebnis der heutigen Beratung zum Haushaltsansatz der Repräsentationsuniformen beschließt der Ausschuss bei einer Enthaltung folgenden, vom Vorsitzenden zusammengefassten Empfehlungsbeschluss:
Die Mittel in Höhe von 17.850,00 € (60 Uniformen zum Preis von 250,00 € pro Uniform) sollen im Haushaltsplan 2015 aufgenommen werden. Verbunden mit diesem Beschluss ist allerdings die klare Bedingung, dass damit kein Präjudiz für die Ausstattung aller Feuerwehrkameraden mit Repräsentationsuniformen für die nächsten Jahre verbunden ist. Eventuell sollten zunächst Erfahrungen gesammelt werden, ob die dann vollzogene erste Tranche nicht auch grundsätzlich für diesen Zweck ausreichen könnte.
Die weiteren Nachfragen, zum Beispiel zu den Folgekosten des dringend erforderlichen Gaswarngerätes (Eichkosten 1.000 €/Jahr), die Situation bei der Prüfung und Dokumentation der Prüfungen (Prüfungsintervalle) der verschiedenen technischen Geräte, zur Beschaffung verschiedener Akkus, zur Neubeschaffung der nicht mehr funktionierenden Kreiselpumpe der Abteilungswehr Schlatt am Randen (Baujahr 1986) wie auch zu allgemeinen Preissteigerungstendenzen unter verschiedenen Haushaltsansätzen werden ausführlichst abgearbeitet.
Die Nachfrage aus der Mitte des Gremiums zur Anzahl und zu den notwendigen Führerscheinkosten wird verwaltungsseitig dahingehend beantwortet, dass sich die Kameraden, die einen gedeckelten Zuschuss zum Erwerb für die notwendige Fahrerlaubnis erhalten, sich verpflichten müssen, eine bestimmte Anzahl von Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr in Hilzingen Dienst zu tun. Beim vorzeitigen Ausscheiden aus dem aktiven Feuerwehrdienst vor Ablauf dieser Bindungsfrist (10 Jahre) ist der Kamerad dazu verpflichtet, teilweise seinen diesbezüglich erhaltenen Zuschuss zurückzuzahlen.
Als Ergebnis der Beratung beschließt der Ausschuss im Anschluss daran mit einer Enthaltung einstimmig, alle von der FFW Hilzingen angemeldeten Haushaltsansätze in den Haushaltsplan 2015 zu übernehmen.
Die Höhe der Kostenersätze für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr wird verwaltungsseitig mit rund 4.000 - 5.000 € / Jahr beziffert, wobei verwaltungsseitig darauf hingewiesen wird, dass aufgrund der neuen Vorgaben zwar eine Gebührenkalkulation der Kostenverrechnungssätze durchgeführt wurde. Diese neu berechneten Verrechnungssätze kamen aber vor allem deshalb in Hilzingen nie zum Tragen, weil sie deutlich weniger Einnahmen bedeutet hätten. Der Gemeinderat hat sich aus verschiedenen Gründen auch dazu entschlossen, die alten Verrechnungssätze beizubehalten, da diese auskömmlich sind. Eine entsprechende Abstimmung mit den übergeordneten Institutionen, wieder auf sogenannte Pauschalierungen zurückzugreifen, ist diesbezüglich erfolgt. Ausschussmitglied Barbara Kissmehl zieht in diesem Zusammenhang auch Vergleiche mit der Handhabung der Stadt Singen, in der durch solche Kostenbescheide zum Beispiel rund 18.000,-- € / Jahr eingenommen werden.
Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert die Verwaltung kurz die derzeitige Situation beim Feuerwehrhaus in Duchtlingen und die nunmehr angedachte veränderte Planung. Nachdem es sowohl bei der Mitgliederzahl als auch bei den rechtlichen Vorgaben Änderungen gegeben hat, wird vorgeschlagen, dass diese Räumlichkeiten bei einer Vor-Ort-Besichtigung in Duchtlingen beraten werden, um anschließend dann auch zu einer Entscheidung zu kommen.
In diesem Zusammenhang erläutert die Verwaltung, dass die Kosten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Hilzingen im Haushaltsplan Niederschlag finden werden, auch wenn diese in der heutigen Zusammenstellung nicht aufgenommen sind.
In diesem Zusammenhang erwähnt der Vorsitzende, dass angedacht ist, in den Herbstferien (28. Oktober 2014) einen ersten Planentwurf des Feuerwehrgerätehauses vorzustellen, wofür dann noch eine gesonderte Einladung erfolgt.
3. Bekanntgaben der Verwaltung
In der heutigen Sitzung gibt es von Seiten der Verwaltung nichts weiter bekannt zu geben.
4. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
Ausschussmitglied Heiner Mohr zieht sein eigenes Resümee über den gestrigen Großeinsatz der Freiwilligen Feuerwehr bei einem Öleinsatz im Ortsteil Weiterdingen. Nach seiner Einschätzung wurden für diesen relativ kleinen Einsatz zu viele Fahrzeuge alarmiert, die im Anschluss dann auch im Einsatz waren.
Feuerwehrkommandant Jean-Pierre Müller erörtert nochmals die Notwendigkeit bzw. die tatsächliche Situation, wie es zu dem Ausrücken der vielen Einsatzfahrzeuge gekommen ist. Er begründet dies damit, dass die festgelegten Ausrückebereiche bei der Leitstelle hinterlegt sind und die bei diesem Ereignis mit unklarer Sachlage (ca. 500 Liter Öl sind ausgelaufen) dazu geführt hat, dass die große Anzahl von Fahrzeugen zum Einsatz ausgerückt sind. Auch wenn ersichtlich ist, dass in diesem Bereich Nachholbedarf besteht, werden derzeit keine Änderungen bei den Ausrückbereichen genehmigt, da derzeit kein Kreisbrandmeister aktiv im Dienst ist und eine solche Änderung nur mit Zustimmung des Kreisbrandmeisters erfolgen kann.
5. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt am
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Heinrich Mohr (Ausschussmitglied)
gez. Peter Graf (Ausschussmitglied)