Kommunaler Feuerwehrausschuss 23. Mai 2017
Sitzungssaal / Rathaus Hilzingen
Kommunaler Feuerwehrausschuss
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Vorstellung und Beratung des fortgeschriebenen Feuerwehrbedarfsplans
3. Bekanntgaben der Verwaltung
4. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
5. Fragemöglichkeit für Einwohner
Kommunaler Feuerwehrausschuss 23. Mai 2017
Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder Andrea Baumann, Doris Buhl, Olaf Fuchs, Rainer Guggemos, Fabian Jutt, Ulrike Maus, Martin Schneble, Alfons Zipperer (Reihenfolgestellvertreter)
Gemeinderäte Thomas Hägele, Martin Jordan,
Ortsvorsteher Stefan Jäckle
Feuerwehrkommandant Jean-Pierre Müller, stellv. Kommandant Heiko Jäckle, stellv. Kommandant Markus Eder, Abteilungskommandant Florian Sauter, Abteilungskommandant Peter Jäckle, Abteilungskommandant Peter Butsch, Abteilungskommandant Riedheim Siegfried Maier
Feuerwehrtechnischer Angestellter Peter Graf
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Protokollführer
Abwesend:
Ausschussmitglieder Andreas Wieser (beruflich), Karl Schwegler (privat) entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr
Presse: 0
Ende: 22.15 Uhr
Zuhörer: 16 Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest. Einwendungen zur Tagesordnung werden nicht erhoben.
Für die heutige Beratung des fortgeschriebenen Feuerwehrbedarfsplans begrüßt der Vorsit-zende Herrn Sven Volk aus Immenstaad, der sich für den fortgeschriebenen Feuerwehrbe-darfsplan verantwortlich zeichnet, wobei er diesen mit der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen auch abgestimmt hat.
Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt Gemeinderat und Ausschussmitglied Martin Schneble nach, ob die Inhalte des jetzt vorgelegten, fortgeschriebenen Feuerwehrbedarfsplans die Maximal- oder die Mindestvoraussetzungen darstellen oder ob das Planwerk für die Gemeinde nur als Richtschnur zu sehen ist. Hierauf antwortet Herr Sven Volk, der zwischenzeitlich bereits an der Verwaltungsbank Platz genommen hat, dass im fortgeschriebenen Feuerwehrbedarfsplan grundsätzlich die Mindestanforderungen aufgenommen sind, um die Gemeinde bzw. die Verantwortlichen der Gemeinde bei einem Schadensereignis von einem sogenannten Organisationsverschulden freizustellen.
Der 1. Feuerwehrbedarfsplan wurde ebenfalls von Herrn Volk in Abstimmung mit der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen erarbeitet und ist seinerzeit mit dem Kreisbrandmeister abgestimmt worden, wobei die dort aufgenommenen Anforderungen teilweise in der jetzigen Fortschreiben auch als alternative Optionen mit eingeflossen sind.
Der Vorsitzende ergänzt hierzu, dass der Kreistag in seiner gestrigen Sitzung einen neuen Kreisbrandmeister bestellt hat.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Vorstellung und Beratung des fortgeschriebenen Feuerwehrbedarfsplans
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus dem den Gemeinderäten per E-Mail vom 10. April 2017 bereits zugestellten Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans mit Stand 10/2016.
Der Vorsitzende erteilt Herrn Sven Volk für den eigentlichen Sachvortrag das Wort, der bereits an der Verwaltungsbank Platz genommen hat. In seiner sehr umfassenden Darstel-lung des Feuerwehrbedarfsplans geht Herr Sven Volk auf verschiedene Schaubilder aus dem Feuerwehrbedarfsplan-Entwurf ein, wobei aus Gründen der Vereinfachung der Protokollführung nur einige wichtige Aspekte angesprochen werden. Insbesondere erwähnt er Folgendes:
- Das Vorgehen bei der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans (Folie 1).
- Die Übersichtskarte zur Gefahrenbeschreibung bzw. die Übersichtskarte zur Beschreibung der Gemeinde Hilzingen und dem erklärenden Hinweis, dass der Gemeinde auch die Einsätze im Hohentwieltunnel zugewiesen sind.
Im Vergleich zum Jahr 2010 (= erstmalige Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans) ist im Gemeindegebiet durch verschiedene Maßnahmen eine verbesserte Situation bei der Löschversorgung eingetreten.
- Die verschiedenen Gefahrenkataster (6.4 ff), unterteilt in die unterschiedlichen Teilbe-reiche, wie zum Beispiel Brandgefahren (6.4.1), technische Hilfeleistung (6.4.2), Gefahr-stoffe und Gefahrgüter (6.4.3) und auch Sonstige Risiken (6.4.4) .
- Die Verteilung der Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen, aufgeteilt auf die ver-schiedenen Szenarien, wie zum Beispiel Brandeinsätze, technische Hilfeleistungen und gerettete Personen in den Jahren 2010 – 2015.
- Die Handlungsabläufe bei der Einsatzplanung der Freiwilligen Feuerwehr am Beispiel eines sogenannten Standard-Brandes oder auch am Beispiel eines Standard-Hilfe-leistungseinsatzes (= Verkehrsunfall).
- Eine Erhebung über die Einhaltung/Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Eintreffzeiten bei der Brand- bzw. Unfallstelle, mit Blick auf das jeweils mitzuführende Gerät (Fahrzeug, Atemschutz und Ähnliches) und die vorhandene Personalstärke. Mitunter führt er auch an, dass die Einhaltung der sogenannten Eintreffzeit der FFW-Hilzingen am Einsatzort natürlich auch davon abhängig ist, wie schnell der Landkreis Konstanz bzw. die zuständige Leitstelle die erforderlichen Einsätze „plant“, da ab dem Zeitpunkt des Anrufs bei der Leitstelle die sogenannte Hilfsfrist zu laufen beginnt.
- Die jeweiligen Zielerreichungsgrade für die verschiedenen Planungsziele, Eintreffen der 1. Einheit, der 2. Einheit, Einsätze mit der Drehleiter der Feuerwehr Singen.
- Das Schaubild über die gebildeten drei Abdeckbereiche sowie über die notwendige Personalstärke bei einem Einsatz mit 9 Kameraden.
- Die bezogen auf die verschiedenen Abteilungen dargestellten Personalstrukturen.
Die Anzahl der ausgewerteten Personalbögen im Jahr 2016 betrug 157 und im Jahr 2010 193, so die Ausführungen von Herrn Volk.
Auf Grund der rückläufigen Personalbögen kann unter anderem die Verfügbarkeit von Personaleinsatzkräften in verschiedenen Ausrückebereichen bzw. auch zu den unter-schiedlichen Tageszeiten erarbeitet und auch dargestellt werden.
- Der eingestellte hauptamtliche, vollzeitbeschäftigte Gerätewart wurde bei seiner Einstel-lung mit 80 % bei der Feuerwehr und mit 20 % dem Bauhof zugeordnet. Es hat sich in den letzten Jahren jedoch auf Grund der gestiegenen Anforderungen und Dokumenta-tionspflichten gezeigt, dass der Gerätewart im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr voll-umfänglich zu 100 % eingesetzt ist, um die Einsatzbereitschaft sicherzustellen, so die Ausführungen von Herrn Volk.
Nach seiner umfassenden Sachdarstellung zeigt Herr Volk unter anderem auch einen anzu-gehenden Maßnahmenkatalog auf, der sich auch auf die vorhandenen, organisatorischen Strukturen bzw. besonders mit Blick auf die vorhandenen oder auch zukünftigen Personal-stärken (= Tagesverfügbarkeit) erstreckt.
Um die ausreichende Personalstärke auch zukünftig sicher zu stellen, könnten auch mögliche Doppelmitgliedschaften in zwei Feuerwehren oder aber auch das Einbeziehen von fremden Arbeitskräften, zum Beispiel aus dem Gewerbegebiet Hilzingen, in den Feuerwehrdienst vor allem bei der Sicherstellung der Tagesverfügbarkeit, zielführende Lösungsansätze sein.
Neben seinen weiteren Ausführungen zur Einführung des Digitalfunks führt er unter ande-rem auch ein mögliches Fahrzeugkonzept zum Jahr 2021 an. Dieses Fahrzeugkonzept sieht unter anderem vor, dass in den nächsten Jahren die doch sehr in die Jahre gekommenen Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr zu ersetzen, wobei dies auch bedarfsorientiert erfolgen muss.
Mit Blick auf den Neubau des Feuerwehrgerätehauses sollen bzw. werden auch alle DIN-Forderungen eingehalten, wobei das neue Feuerwehrgerätehaus nach seiner Einschätzung durchaus hätte noch großzügiger geplant/gebaut werden können, um zum Beispiel einen zusätzlichen Standplatz / eine zusätzliche Fahrzeugbox oder aber auch ein Gefahrstofflager zu schaffen.
Ergänzend zu dem vorgelegten Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans (Stand 10/2016) stellt der Kommandant der Gesamtwehr der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen, Jean-Pierre Müller, ebenfalls sehr ausführlich die als Anlage zu diesem Protokoll enthaltenen und den Gremi-umsmitgliedern ausgegebenen Zusatzinformationen vom 17. Mai 2017, die den vorgelegten Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans (Stand 10/2016) ergänzen, vor.
Auch hier werden zur Vereinfachung der Protokollführung und auch zur besseren Nachvoll-ziehbarkeit in der Niederschrift nur einige wenige Aspekte aufgenommen, da sich die umfassenden Begründungen und Darstellungen aus den oben angeführten Zusatzinformationen ergeben. Sodann führt Herr Müller folgendes aus:
- Die zusammengestellten Zusatzinformationen wurden in mehreren Sitzungen des Gesamtwehrausschusses erörtert.
- Ergänzend zur Situation bei den Verkehrsflächen wird von Herrn Jean-Pierre Müller ausgeführt, dass auf der Autobahn A 81 rund 27.000 Fahrzeuge und davon rund 2.300 Schwerlastfahrzeuge täglich fahren (Verkehrszählung 20. September 2016), wobei hier-von rund 700 Schwerlastfahrzeuge in die Schweiz gehen. Aus diesem Aspekt heraus sollte auch der Heilsbergtunnel mit in die Überlegung eingebunden werden, da dort ein sehr inhomogenes Verkehrsaufkommen festzustellen ist. Auch die Bahnlinie am Katzental, die die Gemarkung Hilzingen mit ca. 500 m tangiert, muss in grundlegende Überlegungen mit eingebunden werden.
- Zur Löschwasserversorgung auf dem Gemeindegebiet, soll vor allem mit Blick auf die vorhandenen Aussiedlerhöfe unter anderem auch einbezogen werden, wie das benötigte Löschwasser in ausreichender Menge bei einem etwaigen Einsatz, zum Beispiel an den betroffenen Aussiedlerhof gebracht werden kann, wobei es verschiedene Varianten gibt (zum Beispiel eigene Löschwasserversorgung der Eigentümer, Einsatz des vorhandenen Hydrantennetzes, Schaffung von Stauwehren und in Bachläufen und anderes). Im Einsatzfall sind für die Aussiedlerhöfe auch entsprechende Einsatzpläne vorhanden.
- Als konkretes Beispiel für das Vorliegen einer problematischen Einsatzkonstellation führt Herr Müller das Schloss Weiterdingen an. Derzeit wird von übergeordneter Stelle auch im Rahmen von Ortsbesichtigungen geprüft, wie im dortigen Gebäude zum Beispiel ein 2. Rettungsweg installiert werden kann, da wegen der Höhe des Gebäudes ein Einsatz einer Drehleiter aus den Nachbargemeinden keine Option darstellt. Aller Voraussicht nach muss der dortige Eigentümer bauliche Veränderungen vornehmen.
- Weitere von ihm angeführte Beispiele einer mitunter nicht optimalen Löschwasserversorgung sind der Laurentiushof, der zwischenzeitlich auch mit Blick auf die Versammlungsstättenverordnung (bestuhlte und unbestuhlte Veranstaltungen) betrachtet werden muss oder auch die Erweiterung der Peter-Thumb-Schule (Gemeinschaftsschule Hilzingen), bei der es derzeit auch darum geht, mögliche Evakuierungsoptionen über den Nordhof zu überarbeiten, da dieser derzeit als neuer Dorfplatz umgebaut wird.
- Aktuell sind nach Einschätzung des Feuerwehrkommandanten rund 200 aktive Feuerwehrleute im Dienst, wobei diese Zahl im Vergleich zu den rückläufigen Personalbögen deutlich abweicht, so dass verwaltungsseitig bzw. von Herrn Volk diese Personalbogenstatistik nochmals ausgewertet werden muss.
- Das deutliche Bekenntnis für den nachhaltigen Bestand der Feuerwehrgerätehäuser, zum Beispiel auch in den Teilorten Duchtlingen bzw. Schlatt am Randen und der damit verbundenen Erfordernis, dann auch einsatzfähiges Material, also auch ein entsprechendes Fahrzeug, vorzuhalten.
Insbesondere die Motivation, nicht nur der jungen Feuerwehrkameraden, kann dann aufrecht erhalten werden, wenn gutes, einsatzfähiges Equipment für die Einsätze vorhanden ist. Mit Blick auf die Zukunft der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen bzw. die jeweiligen Feuerwehrgerätehäuser, soll vor allem auch in die derzeit nicht zufriedenstellend ausstaffierten Feuerwehrgerätehäuser in Duchtlingen bzw. Schlatt am Randen investiert werden. Unter Umständen kann es dort notwendig werden, sich auch über Feuerwehrgerätehäuser und alternative Standorte Gedanken zu machen, um die vorhandenen problematischen Konstellationen auszuräumen.
- Als weitere Notwendigkeiten solle auch geprüft werden, wie die Kommunikation der im Einsatz befindlichen Feuerwehrkameraden in den beiden Autobahntunneln sichergestellt werden kann (Funkschleife o.Ä.), ob die Beschaffungen anderer Feuerwehrfahrzeuge gefördert werden, als die, die jetzt geplant sind (HLF10/HLF20 anstelle eines LF10/LF20), um auch für Einsätze der technischen Hilfeleistung ausgestattet zu sein. Die Beratung über den zukünftigen Fuhrpark der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen muss auch unter dem Gesichtspunkt erfolgen, dass das zugeteilte Katastrophenschutz-Fahrzeug im Ernstfall bei einem überregionalen Katastrophenschutzeinsatz mehrere Wochen nicht mehr verfügbar wäre, was sich durchaus auch negativ auf erforderliche Einsätze der FFW-Hilzingen niederschlagen würden, weil in einem solchen Fall neben dem Fahrzeug selbst auch die Kameraden abgestellt werden müssten, so die Ausführungen von Herrn Müller.
Im Anschluss an die sehr umfangreiche Vorstellung entwickelt sich eine längere Aussprache im Ausschuss. Die Nachfragen aus der Mitte des Gremiums werden daraufhin sowohl von Herrn Volk als auch von der Verwaltung beantwortet.
Im vorgelegten Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans (Stand 10/2016) sind die Mindest-voraussetzungen/Mindestvorgaben abgebildet. Über diese Mindestanforderungen hinaus kann die Gemeinde natürlich immer auch weitergehende Beschlüsse fassen, so zum Beispiel bei der Anzahl/den Standorten der Feuerwehrgerätehäuser/der Feuerwehrgaragen oder aber auch bei der Ausstattung der Abteilungswehren mit Feuerwehrfahrzeugen und vieles mehr.
Für den jetzt erstellten Entwurf war zum Beispiel die Konzeption, dass an 3 Standorten wasserführende Fahrzeuge vorgehalten werden, eine Grundlage. Es erfolgt die dringende Bitte aus dem Gremium, die Feuerwehrgaragen in Duchtlingen bzw. auch in Schlatt am Randen soweit auszubauen / eventuell auch neu zu bauen, dass eine dauerhafte Nutzung der Objekte durch die Feuerwehrkameraden, auch bzw. besonders in einem Einsatzfall, sicher (= Unfallverhütungsvorschriften) möglich ist.
Als nachvollziehbar wird im Gremium die von Herrn Volk geschilderte Herangehensweise an die Erarbeitung des Feuerwehrbedarfsplans gewertet. Dies hat unter anderem im vorgelegten Bedarfsplan auch für die Standorte Duchtlingen und Schlatt am Randen entsprechende Folgen gehabt. Prinzipiell gilt für alle Standorte - egal für welchen der drei Ausrückbereiche - auch, dass eine möglichst ausreichende Personalstärke vorhanden ist und bleibt und es für die Motivation der Feuerwehrkameraden in sämtlichen Abteilungen wichtig ist, neben einer „Heimat“ auch ein entsprechend ausgestattetes FW-Fahrzeug im Teilort zu haben.
Eventuell vorhandene Überlegungen, Abteilungen in jedem Teilort nicht mehr dauerhaft bestehen zu lassen, würde neben einem deutlichen Verlust bei der personellen Ausstattung und der Einsatzbereitschaft vor Ort auch der Verlust von viel Know-How (Fachwissen/Ortskenntnisse) bedeuten, was sicherlich nicht beabsichtigt sein kann.
Als sehr unbefriedigend wird aus dem Gremium nochmals angemerkt, dass im Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans unterschiedliche Zahlen zur Personalstärke der einzelnen Abteilun-gen vorhanden sind und beim Lesen des Entwurfs des Feuerwehrbedarfsplans nicht mehr plausibel erkennbar ist, welche Zahl tatsächlich stimmt. Die Verwaltung bzw. Herr Volk wird dringend gebeten, diese Zahlen anzupassen und den Bedarfsplan dahingehend auch zu korrigieren.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums hinsichtlich der aktuellen Personalentwicklung bzw. der Perspektive zur zukünftigen Personalausstattung erläutert Herr Müller, dass ihm aktuell ein Nachwuchsproblem nicht bekannt ist, das dahingehend Sorge bereiten könnte und das in einigen Jahren, nachdem in den nächsten 5 – 10 Jahren durchaus einige Feuer-wehrkameraden altersbedingt ausscheiden werden und müssen, vorhanden sein könnte, um die Aufgabe der Gemeinde, nämlich eine schlagkräftige Freiwillige Feuerwehr "vorzuhalten", nicht mehr aufrechtzuerhalten.
Die vorgeschlagene Sollstärke der FFW Hilzingen mit 111 in 6 Abteilungen ist durch die tat-sächlich vorhandene Personalstärke von knapp 200 Mann deutlich überschritten, auch wenn die Tagesverfügbarkeit bei bestimmten Konstellationen nicht erfüllt werden kann. Trotzdem muss und wird es Zielsetzung der Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehr sein, in Zukunft so viel junges Personal auszubilden, um perspektivisch die in den nächsten Jahren „wegfallenden Jahrgänge“ auszugleichen, um auch weiterhin eine funktionsfähige Einheit zu erhalten.
Bei der perspektivischen Ausrichtung für die nächsten Jahre muss natürlich auch darauf geachtet werden, dass die gewachsenen Strukturen in den verschiedenen Ortsteilen beach-tet werden. Die vorhandenen fünf Standorte der Freiwilligen Feuerwehr sollen erhalten blei-ben. Die Abteilung Riedheim hat sich freiwillig dazu entschlossen, als eigene Abteilung in das neue Feuerwehrgerätehauses Hilzingen einzuziehen.
Auch wenn Herr Müller aus „einer Jugendfeuerwehr stammt“, dürfte die Einrichtung einer Jugendfeuerwehr nicht unbedingt für alle vorhandenen oder auch für entstehende Probleme die Lösung sein. Vielmehr muss sehr viel in die Ausbildung der jugendlichen Feuerwehrkameraden investiert werden – egal, ob die Jugendlichen danach in die Feuerwehr aufgenommen werden oder sie vielleicht vorab schon abspringen. Vor allem mit Blick auf die entstehenden Kosten bei der Einrichtung einer Jugendfeuerwehr muss gut abgewogen werden, welchen Weg die Gemeinde Hilzingen dann zukünftig einschlagen möchte.
Während der kurzen Abwesenheit von Bürgermeister Rupert Metzler übernimmt Ausschussmitglied und 1. Bürgermeister-Stellvertreter Martin Schneble den Vorsitz.
Nochmals erläutert Herr Volk, dass der jetzt vorgelegte Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans (Stand 10/2016) nochmals auf Grund der heutigen Beratung überarbeitet werden muss, er jedoch die vorgelegte komplett überarbeitete Fortschreibung als aktuell bewertet, auch wenn in Teilbereichen des heute beratenden Entwurfs nur eine bestimmte Datenmenge einfließen konnte. So fehlen zum Beispiel in bestimmten Einsatzberichten relevante Daten, die aus verschiedenen Gründen nicht so umfassend aufgenommen worden sind, wie es eigentlich notwendig gewesen wäre. Aus dem Bereich der erstellten Gefährdungsbeurteilung wurden lediglich die wichtigsten Punkte herangezogen bzw. in den Entwurf eingearbeitet.
Mit Blick auf die Verbesserung der Löschwasserversorgung wird ergänzt, dass die zuständige Baurechtsbehörde nunmehr auch bei neuen Aussiedlerhöfen darauf achtet, dass dort eine eigene Löschwasserversorgung bereitgehalten wird (Beispiel „Alphof“ Duchtlingen) und die Gemeinde natürlich auch zwingend daran arbeiten muss, Altfälle "auf Vordermann" zu bringen, was der Gemeinderat in einer früheren Sitzung auf Vorschlag der Verwaltung bereits schon aufgegriffen hat.
Im Gremium wird nochmals auf die offensichtlich allgemein bekannte Situation bei der Wasserversorgung im Ortsteil Weiterdingen aufmerksam gemacht. Seit vielen Jahren tritt die Problematik auf, dass in der Niederdruckzone sehr große Druckprobleme vorhanden sind und die betroffenen Weiterdinger Einwohner/innen wissen, dass während den Feuerwehrproben in bestimmten Teilen des Ortsteils nicht geduscht bzw. nur mit einem außerordentlich schwachen Wasserdruck geduscht werden kann.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums über den weiteren Verfahrensgang bis zur Ver-abschiedung des neuen Feuerwehrbedarfsplans wird vom Vorsitzenden angeführt, dass nach der heutigen ersten Beratung und mit den heute gemachten Ergänzungen (= zum Beispiel Erhalt der FW-Standorte – auch Duchtlingen und Schlatt am Randen -, Fahrzeuge etc.) ein überarbeiteter 2. Entwurf nochmals in einer öffentlichen Sitzung des beratenden Feuerwehrausschusses behandelt werden soll. Im Anschluss daran kann dann der überarbeitete, fortgeschriebene Feuerwehrbedarfsplan im Gemeinderat beraten und dann beschlossen werden.
Als nächsten Schritt, so fügt der Vorsitzende an, wird Herr Volk nunmehr die Ergebnisse der heutigen Beratung in den Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans einarbeiten und dem Ausschuss wieder zur Verfügung stellen.
Einstimmig wird die vom Vorsitzenden aufgezeigte Vorgehensweise vom Ausschuss in offener Abstimmung, gegen die kein Gremiumsmitglied widersprich, beschlossen.
3. Bekanntgaben der Verwaltung
Fehlanzeige
4. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
a) Investitionskosten
Gemeinderat Thomas Hägele bittet die Verwaltung, dem Gemeinderat zukünftig mög-lichst exakte Zahlen zu den Investitionskosten für die Beschaffung von FW-Fahrzeugen oder aber auch bei den Feuerwehrgaragen Duchtlingen und Schlatt am Randen vorzulegen, um dadurch möglichst wenig und auch unnötige Konfliktsituationen, wie zum Beispiel bei der Beschaffung/den Kosten für das TSF für den Teilort Weiterdingen in den vergangenen Jahren, zu vermeiden.
b) Ausrückebereich 2 Duchtlingen-Weiterdingen
Allgemein wird aus der Mitte des Gremiums nochmals angeregt, intensiv zu prüfen, ob es für den Ausrückebereich Duchtlingen-Weiterdingen auch eine Möglichkeit geben würde, sich zukünftig von einem FW-Standort zu trennen, wobei die Vor- und Nachteile sorgfältig mit-und gegeneinander abgewogen werden müssen.
Die Motive und Beweggründe im Ausrückebereich 2, auch zukünftig beide Standorte aufrecht zu erhalten, sind nachvollziehbar. Allerdings darf durchaus die Wirtschaftlichkeit in Frage gestellt werden, wenn dort zum Beispiel zwei Neubauten erforderlich werden oder größere Investitionen in den Bestand finanziert werden müsste.
5. Fragemöglichkeit für Einwohner
a) Ausrückebereich 2 Duchtlingen-Weiterdingen
Edgar Küchler fügt zum Ausrückebereich 2 Duchtlingen-Weiterdingen an, dass er im Jahr 2008 den Vorschlag unterbreitet hat, für diesen Ausrückebereich ein neues Feuerwehrgerätehaus zu errichten, um beide Feuerwehrabteilungen zu beheimaten. Dieser Vorschlag wurde jedoch nicht weiterverfolgt.
Vorgelegt am 8. Mai 2018
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Olaf Fuchs (Ausschussmitglied)
gez. Alfons Zipperer (Ausschussmitglied)