Gemeinderatssitzung
Aula der Peter-Thumb-Schule, Hauptstraße 53, 78247 Hilzingen
Gemeinderatssitzung am 12. Januar 2016
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 01.12.2015
3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 15.12.2015
4. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung - Haushaltsplan 2016 - und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2015 – 2019 mit Investitionsprogramm 2017 – 2019
5. Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2015 – 2019 mit Investitionsprogramm 2017 – 2019
6. Peter-Thumb-Schule - Gemeinschaftsschule Hilzingen
- Sachstandsbericht
- Vorstellung von Planungsvarianten
7. Flüchtlingsunterbringung - Antrag der CDU vom 29.11.2015
8. Mitgliedschaft der Gemeinde Hilzingen im Landschaftserhaltungsverband Konstanz e.V. (LEV)
9. Bauplatzvergaberichtlinien
- Sachstandsbericht
- Weitere Vorgehensweise
10. Entgegennahme von Spenden
11. Bekanntgaben der Verwaltung
12. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
13. Fragemöglichkeit für Einwohner
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 12. Januar 2016
Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler
Von den 20 Gemeinderäten sind 18 anwesend (Gemeinderat Dr. Dieter Renner ab TOP 4)
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend (Ortsvorsteher Walter Mayer ab TOP 4)
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Günther Feucht
Verwaltungsangestellte Christian Denzel, Markus Eder
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderäte Karl Schwegler (privat), Heinrich Mohr (krank), entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr Presse: 2
Ende: 21.50 Uhr Zuhörer: 12
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen vorgebracht.
Der Bürgermeister wünscht zu Beginn der heutigen Sitzung allen Gemeinderäten wie auch den heutigen anwesenden Gästen ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2016.
Unter Erhebung von den Sitzen gedenkt der Vorsitzende den Deutschen Opfern, die beim heutigen Terror-Anschlag in Istanbul ihr Leben lassen mussten.
Vor Eintritt in die Tagesordnung räumt der Vorsitzende zunächst noch ein Missverständnis aus der Sitzung des Gemeinderates am 15.12.2015 aus: die Sanierung des Seiteneingangs der Kirchstraße 31, Hilzingen, Ortsteil Weiterdingen - der Kostenvoranschlag für diese Maßnahme beläuft sich auf 1.700 Euro - ist von den Vertretern des Ortsteils Weiterdingen ordnungsgemäß in den Haushaltsmittelanmeldungen aufgeführt worden.
Der Vorsitzende unterbreitet den Vorschlag, dass der Technische und Umweltausschuss bei einer Ortsbesichtigung die Verhältnisse des Seiteneingangs der Kirchstraße 31 begutachtet und sich bei dieser Gelegenheit abschließend auch diesem Thema annimmt.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Herr Roland Rüd (senior), Hinter-Hofen-Str. 14, Hilzingen, weist die Verwaltung nochmals auf das regelmäßig vorhandene Parkhindernis in der Dietlishofer Straße (parkendes Auto) hin.
Der Vorsitzende erwidert hierauf, dass dieses Parkhindernis bekannt und schon einige Male im Gemeinderat zur Sprache gekommen ist, es jedoch keine Handlungsmöglichkeiten gibt, gegen den Fahrzeughalter des parkenden Kfz`s etwas zu unternehmen. In diesem Zusammenhang ist zukünftig unter Umständen auch angedacht, dort die Verkehrsführung zu ändern.
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 01.12.2015
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 01.12.2015.
3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 15.12.2015
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 15.12.2015.
4. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung - Haushaltsplan 2016 - und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2015 – 2019 mit Investitionsprogramm 2017 – 2019
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus dem den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Haushaltsplan 2016 und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2015 – 2019 mit Investitionsprogramm 2017 – 2019, der die Ergebnisse der umfassenden und sehr ausführlichen Haushaltsplanentwurfsberatung vom 15.12.2015 beinhaltet. Auf Grund der Tatsache, dass in dieser Gemeinderatssitzung sehr umfassend über den Haushaltsplanentwurf beraten worden ist, verzichtet der Bürgermeister auf eine längere "Haushaltsrede".
Ungeachtet dessen geht der Vorsitzende auf die wesentlichen Eckdaten des Haushaltsplans 2016 ein. Diesbezüglich werden insbesondere die Volumina des Verwaltungshaushalts in Höhe von 19.660.000 Euro und des Vermögenshaushalts in Höhe von 8.209.300 Euro aufgeführt. Hieraus ergibt sich ein Gesamthaushaltsvolumen von 27.869.300 Euro, was somit ein erneutes Rekordhaushaltsvolumen bedeutet. Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt ist im laufenden Jahr mit 1,532 Mio. Euro und die Zuführung an die Allgemeine Rücklage mit 285.000 Euro veranschlagt.
Besonders angeführt wird die im Haushaltsplan eingestellte Kreditermächtigung über 1,5 Mio. Euro, die dafür vorgesehen ist, um im Jahresverlauf entsprechende Mittel zur Verfügung zu haben, um der Flüchtlingssituation und der damit verbundenen kommunalen Aufgabe, für die schutzsuchenden Personen angemessenen Wohnraum zu beschaffen, gerecht werden zu können.
Zum Ende des laufenden Jahres beträgt der Schuldenstand 2,13 Mio. Euro und der Stand der allgemeinen 2,61 Mio. Euro.
In dem kurzen Fazit des Bürgermeisters zum vorgelegten Haushaltsplan verweist er darauf, dass bei diesem Planwerk sehr deutlich der Sparwille der Verwaltung aber auch des Gemeinderates erkennbar ist und er den jetzt vorgelegten Haushaltsplan mit den eingestellten Maßnahmen als realistisch und zielführend einschätzt. Insbesondere erscheinen die anzugehenden Maßnahmen im Haushaltsplan als soweit vernünftig, dass dies innerhalb der Verwaltung auch zu bewältigen ist.
Nach diesen einleitenden Worten eröffnet der Vorsitzende die Aussprache.
In der anschließenden Aussprache zum Haushaltsplan 2016 verzichtet der Gemeinderat auf die erneute Einzelberatung bzw. eine erneute Diskussion zu einzelnen Haushaltsstellen. Aus der Mitte des Gemeinderates werden jedoch einige grundsätzliche Anmerkungen zum vorgelegten Haushaltsplan 2016 gemacht.
Gemeinderat Bernhard Hertrich betrachtet den Haushalt mit etwas Sorgen und begründet dies damit, dass den doch ordentlichen Einnahmensteigerungen in den Jahren 2014 – 2016 mit knapp 6 % leider noch größere Ausgabensteigerungen gegenüberstehen; so zum Beispiel im Einzelplan 0 mit 14,5 %, im Einzelplan 1 mit 18 %, im Einzelplan 4 sogar mit über 28 % und im Einzelplan 7 mit rund 22 %.
Entsprechend des Auseinanderdriftens der Einnahmen zu den Ausgaben sollten alle Beteiligten einen kritischen Blick auf die laufenden Ausgaben legen, vor allem auch deshalb, weil der Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt lediglich eine Zuführungsrate in Höhe von nur rund 8 % erwirtschaftet, die er mit ähnlichen Zahlen aus sehr finanzschwachen Jahren in der Vergangenheit vergleicht.
Der laufende Verwaltungshaushalt sollte mit Blick auf die erforderlichen, notwendigen Maßnahmen und Investitionen Freiräume schaffen, um diese Infrastrukturmaßnahmen dann auch nachhaltig finanzieren zu können. Die Nachhaltigkeit eines Haushaltsplans sollte auch bei einem Kommunalhaushalt eine besondere Bedeutung haben.
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus hält den vorgelegten Haushaltsplan für einen Haushalt, der kontrollierbare Ausgaben beinhaltet und der vor allem auch die aktuell gute finanzielle Lage der Gemeinde unterstreicht. Um dauerhaft an Ausgaben zu sparen, wäre es vorab allerdings zwingend erforderlich, die zu erledigenden Aufgaben kritisch zu hinterfragen, um dadurch auch strukturelle Verbesserungen und somit Ausgabeneinsparungen zu erreichen. Es macht keinen Sinn, mit der sogenannten "Rasenmähermethode" über alle Einzelpläne hinweg einen bestimmten Prozentsatz einsparen zu wollen. Wichtig wird es in diesem Jahr sein, die größeren Maßnahmen, wie zum Beispiel das Projekt „Sanierung Ortsmitte Hilzingen“, mit Bedacht durchzuführen.
Gemeinderat Thomas Hägele betrachtet den Haushalt ebenfalls als gut, vor allem auch vor dem Aspekt dass auch der seit Jahren praktizierte Grundsatz, das Notwendige zu vollziehen und das Wünschenswerte herauszustreichen, wieder eingehalten worden ist. Kritisch merkt er allerdings deutlich an, dass bei der Sitzung des Gemeinderates am 15.12.2015, in der der Entwurf sehr intensiv beraten wurde, keine der beiden Vertreterinnen der Presse dauerhaft teilgenommen hat.
Gemeinderätin Andrea Baumann sieht den Haushaltsplan 2016 unter anderem vor dem Hintergrund, dass eine realistische Anzahl von Projekten aufgenommen worden ist und betrachtet den Haushaltsplan 2016 besser strukturiert als der Haushaltsplan des vergangenen Jahres. Wichtig erscheint ihr auch noch, dass vor allem mit Blick auf die wirtschaftliche Lage der Gemeinde die Erledigung einzelner Projekte (Wünsche) nicht sklavisch an den aufgestellten Zeitplan gebunden sein sollte.
Auch wenn im jetzigen Planwerk der Sparwille aller Beteiligten ersichtlich ist, wird aus der Mitte des Gemeinderates nochmals daran appelliert, konsequent auch noch weiter zu sparen, um sich im Vermögenshaushalt Freiräume zu schaffen, da bestimmte Investitionen infrastruktureller Art (zum Beispiel Schule, Ortskernsanierung) in Zukunft auch dauerhaft bewerkstelligt werden können.
Als Ergebnis der heutigen Beratung bzw. auch der grundsätzlichen Anmerkungen aus dem Gremium zum vorgelegten Haushaltsplan und der Information des Vorsitzenden, dass die Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2015 bei mehr als 3,4 Mio. Euro liegen werden, beschließt der Gemeinderat unter einstimmigem Verzicht auf die Verlesung des Wortlauts und einer nochmaligen Beratung der Einzelpositionen in positiver Abstimmung einstimmig die Haushaltssatzung – Haushaltsplan 2016 und Finanzplanung 2015-2019 mit Investitionsprogramm 2017 – 2019.
5. Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2015 – 2019 mit Investitionsprogramm 2017 – 2019
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus dem den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2015 – 2019 mit Investitionsprogramm 2017 – 2019. Auf die wesentlichen Eckdaten des Wirtschaftsplans 2016 wird sowohl vom Vorsitzenden als auch von Seiten der Verwaltung eingegangen.
Insbesondere werden die Volumina des Erfolgsplans in Höhe von 787.000 Euro und des Vermögensplans in Höhe von knapp 658.000 Euro erörtert und wichtige Ausgaben des Vermögensplans, wie zum Beispiel die Investitionen, die größtenteils an die Investitionen des kommunalen Kernhaushalts gekoppelt sind, aufgezeigt. Hierin sind zum Beispiel größere Maßnahmen wie die Wasserleitung zu den Siedlungshöfen Riedheim oder die Erschließung des Neubaugebiets "Beim Steppbachwiesle" veranschlagt.
Im Wirtschaftsplan wurde der Wasserverkauf an Tarifabnehmer leicht auf knapp 396.000 m³ erhöht angesetzt. Im Jahr 2016 ist ein Jahresverlust von knapp 2.700 Euro eingeplant.
Gemeinderat Bernhard Hertrich zeigt sich überrascht über den unverändert aufgenommenen Ansatz, wodurch die Gemeinde bzw. der Eigenbetrieb verpflichtet wird, Körperschaftssteuer zu zahlen. Er habe bereits in der Entwurfsberatung darauf hingewiesen, dass dieser Ansatz nach Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt bzw. auf Antrag der Gemeinde Hilzingen dann auch aus dem Wirtschaftsplan gestrichen werden könnte, was leider nicht geschehen ist.
Ohne weitere Aussprache wird der Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen und Finanzplanung für den Planungszeitrum 2015 – 2019 mit Investitionsprogramm 2017 – 2019 entsprechend der Seite 15 des Planwerks in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.
6. Peter-Thumb-Schule - Gemeinschaftsschule Hilzingen
- Sachstandsbericht
- Vorstellung von Planungsvarianten
Vor Einstieg in die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt stellt der Vorsitzende dem Gremium kurz die erste Gymnasiallehrerin der Gemeinde Hilzingen, Frau Iris Conrad, sowie die zum letzten Schuljahr neu eingestellte Schulsozialarbeiterin, Frau Johanna Heinz, vor.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung, sowohl postalisch als auch per E-Mail zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes sowie aus der in der heutigen Sitzung ausgelegten Tischvorlage (Kostenschätzung) des beauftragten Architekturbüros Riesterer.
Zur heutigen Vorstellung von Planungsvarianten begrüßt der Vorsitzende den beauftragten Architekten, Herrn Hubert Riesterer aus Gottmadingen.
Die heutige Vorstellung und Beratung gilt als erster Austausch über mögliche Planungsvarianten zur notwendigen baulichen Entwicklung der Peter-Thumb-Schule, als Gemeinschaftsschule.
Entsprechend der Tagesordnung sind in der heutigen Sitzung natürlich auch keine Beschlüsse zu fassen. Mit Blick auf den zeitlichen Ablauf für eine notwendige Erweiterung der Schule erwähnt der Vorsitzende, dass es in diesem Zusammenhang keine besonders schnellen Entscheidungen geben muss und folglich bei der Erweiterung der Schule ebenso wie bei der bereits grundsätzlich beschlossenen Sanierung des Physikraums sorgfältig und ohne Zeitdruck geplant werden kann.
Nach diesen einleitenden Worten erteilt der Vorsitzende dem beauftragten Planer, Herrn Hubert Riesterer, das Wort, der sodann bei der Verwaltung Platz nimmt.
In seiner umfangreichen Vorstellung erläutert Herr Hubert Riesterer jede einzelne Variante und die darauf aufbauenden Kostenschätzungen, die neben den Neubaukosten auch einen abzuschätzenden Sanierungsaufwand beinhaltet. Die während des Sachvortrags an den Planer gestellten Fragen zu den einzelnen Varianten werden seinerseits beantwortet.
Der Vorsitzende ist sehr positiv gestimmt darüber, dass - im Vergleich zu den Investitionssummen zur Erweiterung von Schulen in Nachbarkommunen - die aktuell geschätzten Kosten für die Entwicklung der Hilzinger Gemeinschaftsschule (Neubau) in Höhe von 2,3 – 4 Mio. Euro als solide betrachtet werden können.
Der in der heutigen Sitzung als sachkundiger Bürger anwesende Rektor der Peter-Thumb-Schule, Herr Martin Trinkner, ergänzt, dass er sich zum einen sehr freut, den Gemeinderat in der Aula der Schule begrüßen zu dürfen und zum anderen, dass die Schule in die weiterführenden Überlegungen zur baulichen Schulentwicklung so frühzeitig mit eingebunden worden ist.
Aus der Mitte des Lehrerkollegiums wird auf die dringende Notwendigkeit zum Fortbestand der Aula für den Sportunterricht an der Grundschule hingewiesen.
Die drei heute vorgestellten Varianten spiegeln auch den Prozess des Werdegangs, zuletzt auch unter Berücksichtigung der Informationen des kürzlich im Regierungspräsidium Freiburg durchgeführten Sondierungsgespräches, wider.
In der anschließenden Aussprache zu den vorgestellten Planungsvarianten werden aus dem Gremium einige weiterführende Informationen bzw. auch Prüfungsaufträge an die Verwaltung herangetragen:
- Die Verwaltung wird gebeten, dem Gemeinderat den notwendigen Schulerweiterungsbedarf nochmals ausführlicher darzulegen, vor allem auch vor dem Aspekt, weil der ursprüngliche Fehlbedarf in Höhe von rund 500 m² jetzt auf einen Schulraumfehlbedarf von 610 – 884 m² angestiegen ist und aus welchen Teilbereichen diese gestiegenen Raumanforderungen stammen.
- Der zeitliche Ablauf für eine notwendige Erweiterung der Peter-Thumb-Schule soll – auch mit Blick auf die einzuhaltenden Fristen für die Schulbauförderung bei den Staatlichen Schulbehörden - nochmals exemplarisch dargestellt werden.
- Die aktuelle politische Ausgangssituation bzw. auch die im März anstehende Landtagswahl können unter Umständen Veränderungen bei der schulpolitischen Ausrichtung entstehen lassen, wobei es derzeit nicht voraussehbar ist, dass die genehmigten Gemeinschaftsschulen, die sich schon im laufenden Betrieb befinden, im Laufe der nächsten Jahre nicht mehr aufrecht erhalten bzw. fortgeführt werden können.
- Die Herangehensweise an eine notwendige Schulerweiterung über ein Gesamtkonzept, das sowohl Neubaukosten als auch den Sanierungsaufwand beinhaltet, wird im Gremium sehr begrüßt, wobei aus der Mitte des Gremiums deutlich darauf hingewiesen wird, dass dem damaligen Bau der Aula (Gymnastikhalle) vor vielen Jahren auch politisch ein sehr schwieriger Entscheidungsprozess vorausgegangen ist und es deshalb vielleicht schwierig wäre, die Aula abzureißen.
- Die Nachfrage aus der Mitte des Gremiums an die Schulleitung, ob es sinnvoll ist, bereits jetzt schon die strikte Trennung der Grundschule von der Gemeinschaftsschule zu planen, wird von Rektor Martin Trinkner dahingehend beantwortet, dass eine strikte Trennung keine Vorgabe der Schulleitung, des Lehrerkollegiums oder aber auch der staatlichen Schulbehörden ist. Die derzeitige Klassenraumbelegung ist daher eher mit schulspezifischen Ereignissen, wie zum Beispiel den Schülerstärken in den einzelnen Klassenstufen, zu begründen.
- Mit Blick auf einen barrierefreien Zugang auf der Nordseite der Schule sollte grundsätzlich auch angedacht werden, ob hier eine angemessene Lösung denkbar und zu realisieren wäre. Es sollte auf jeden Fall intensiv geprüft werden, ob ein rollstuhlgerechter Zugang in das Schulgebäude (Nord) geschaffen werden kann. Eventuell könnte mit diesen Überlegungen, zum Beispiel auf der Nordseite des Schulgebäudes mit verschiedenen Niveau-Stufen zu arbeiten, auch ein barrierefreier Zugang zum Kirchenkeller erreicht werden. In diesem Zusammenhang sollten dann auch die unterschiedlichen Gebäudehöhen des Schulgebäudes überprüft werden.
- Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung den festgestellten Raumbedarf in den einzelnen schulischen Teilbereichen entsprechend des Schreibens des Regierungspräsidiums Freiburg vom 10.12.2015, was dem Gemeinderat zur nächsten Beratung zu diesem Thema auch vollumfänglich zugestellt wird.
- Mit Blick auf Anbau / Erweiterung der Mensa wird die Verwaltung gebeten, dem Gemeinderat zur nächsten Beratung die exakten Essenszahlen für das Jahr 2015 zuzustellen und sich grundsätzlich auch zu überlegen, ob es andere Möglichkeiten gibt, die Schülerströme in der Mensa aufzuteilen (Etappen-Essen).
- Nachgefragt aus der Mitte des Gemeinderates, erläutert der Schulleiter die aktuelle Situation bei den verschiedenen Betreuungsangeboten und Unterrichtsformen an der Schule. Im Ganztagesgrundschulbereich (offene Form) sind Dienstag, Mittwoch und Donnerstag zwischen 33 und 46 Schüler angemeldet; ebenfalls sind aktuell die 39 Gemeinschaftsschüler (gebundene Form) in der Mittagsbetreuung. Darüber hinaus werden auch noch rund 40 Werkrealschüler ganztägig betreut.
An Hand einer Zusammenstellung erläutert die Verwaltung die aktuellen Schülerzahlen, aufgeteilt nach den jeweiligen Klassenstufen. Ferner erläutert die Verwaltung die aktuelle Übergangsquote in die Gemeinschaftsschule auf Basis der Statistik 2015 mit rund 35 %. Die Übergangsquote in die Gemeinschaftsschule liegt leicht unter den prognostizierten Zahlen der aktuellen Handreichung zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule des zuständigen Ministeriums, die dort mit 40 % bis 50 % beziffert wird.
Diesbezüglich wird ergänzt, dass die Eltern sich bewusst für eine Gemeinschaftsschule bzw. auch konkret für die Hilzinger Gemeinschaftsschule entschieden haben und die aktuelle Schüleranzahl von 39 nicht dadurch zustande gekommen ist, dass das Staatliche Schulamt eine bewusste Lenkung von Schülern nach Hilzingen vorgenommen hat.
- Im weiteren Verlauf der heutigen Beratung kristallisiert sich jedoch ein relativ deutliches Signal heraus, dass die Aula nicht abgerissen und weiter genutzt werden sollte.
- Ebenfalls ist im Gremium noch nicht vollständig nachvollziehbar, warum der Südanbau auf den beiden Etagen nur relativ kleine Lernateliers und keine großen Klassenräume vorsieht, was bei der nächsten Beratung noch konkreter aufgezeigt werden sollte.
- Mit Blick auf die fachspezifischen naturwissenschaftlichen Räume (Physik, Biologie, Chemie) muss dann ebenfalls genau und sehr sorgfältig überprüft werden, welche notwendige Ausstattung diese im angemessenen laufenden Betrieb haben sollten bzw. müssen.
- Allen Beteiligten ist klar, dass ein Erweiterungsbau nicht – wie auch die sächliche Ausstattung, die größtenteils bereits in den Kostenschätzungen enthalten ist – am tatsächlichen Bedarf vorbei geplant wird.
Als Ergebnis der Beratung fasst der Vorsitzende zusammen, dass auf Grund der Variante 3 weitergehende Überlegungen angestellt werden sollten, zum Beispiel auch die Schaffung eines barrierefreien Zugangs auf der Nordseite der Schule. Mit Blick auf den weiteren zeitlichen Ablauf diesbezüglicher Beratungen soll dieses Thema erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn die Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr 2016/2017 vorliegen (II. Quartal 2016).
7. Flüchtlingsunterbringung - Antrag der CDU vom 29.11.2015
Die Unterbringung von Flüchtlingen in der Gemeinde Hilzingen war schon mehrfach Gegenstand der Beratung des Gemeinderates. In der heutigen Sitzung gilt es, über den Antrag der CDU-Gemeinderäte vom 29.11.2015 zu beraten. Hierzu wird auf die den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten sowie die in der heutigen Sitzung ausgegebene Tischvorlage verwiesen.
Für die Erläuterung des Antrags der CDU-Gemeinderäte erteilt der Vorsitzende Gemeinderat Bernhard Hertrich das Wort. In seinen längeren Ausführungen zum eingereichten Antrag geht er nochmals auf die Unterscheidung von Erstunterbringung (zuständig: Landkreis Konstanz) und Anschlussunterbringung (zuständig: Kommunen) ein. Nach übereinstimmenden Zahlen des Landratsamts Konstanz werden der Gemeinde Hilzingen bis zum Ende des laufenden Jahres insgesamt rund 190 Flüchtlinge zugewiesen bzw. müssen von der Gemeinde im Rahmen der Anschlussunterbringung untergebracht werden. Es gilt sorgfältig zu überprüfen, wo die Flüchtlinge angemessen untergebracht werden können, da davon auszugehen ist, dass die auf dem Privatmarkt angebotenen privaten Wohnungen für diesen Zweck nicht ausreichen werden.
Mit Blick auf die Anzahl der im Gesamten unterzubringenden Flüchtlinge gibt es verschiedene Möglichkeiten, nämlich
a) den Kauf und die Aufstellung von Containern und
b) die Durchführung von Neubauten oder
c) den Ankauf und ggfs. die erforderliche Sanierung und die anschließende Vermietung der auf dem Markt vorhandenen „älteren“ Wohnungen/Häuser.
Da diese Aufgabe einen sehr großen finanziellen Aufwand für die Gemeinde darstellt, sollte versucht werden, dies über Kredite zu finanzieren, die aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase derzeit relativ günstig zu erhalten sind. So könnten rund 90 % der erzielten Kaltmieten aus den vermieteten Objekten zur Kreditfinanzierung eingesetzt werden. Im Anschluss an eine Vermietung könnten diese Objekte, wenn die Erfüllung dieser Aufgabe die Gemeinde nicht mehr tangiert, am Immobilienmarkt wieder zur Veräußerung angeboten werden.
Im Gemeinderat ist unisono die Auffassung vorhanden, dass überschaubare Einheiten gebildet werden, um die Integration der Flüchtlinge in den jeweiligen Gemeindeteilen möglichst reibungslos und erfolgreich zu schaffen.
Aller Voraussicht nach wird die zwischenzeitlich diskutierte Residenzpflicht für Flüchtlinge zukünftig auf die entsprechenden Unterbringungsträger zukommen, was bedeutet, dass die Kommunen die Flüchtlinge, die ihr zugewiesen werden, auch unterbringen muss, so die Einschätzung von Gemeinderat Bernhard Hertrich.
Die Gemeinde hat einen sachkundigen Gutachterausschuss sowie auch einen entsprechenden Ausschuss (TUA), um Objekte, die auf dem Markt bzw. der Gemeinde angeboten werden, zu überprüfen, einzuschätzen und nach einer diesbezüglichen Bewertung auch die entsprechenden Entscheidungen und die darauffolgenden Maßnahmen abzuleiten. Abschließend erwähnt Gemeinderat Bernhard Hertrich ferner, dass die Gemeinde auf Grund ihres Aufgabenspektrums und des vorhandenen „Know-hows“ nicht unbedingt prädestiniert ist, kostengünstige Häuser zu bauen bzw. diese Häuser dann auch zu betreiben.
Die einzelnen Teilbereiche des Antrags der CDU-Gemeinderäte, nämlich die Ziffern 1 und 2, die eine Gründung eines Eigenbetriebs vorsehen, wie aber auch die Ziffern 3 und 4, die den kreditfinanzierten Ankauf von privaten Objekten beinhalten, werden exemplarisch nochmals vorgetragen.
Es entwickelt sich im Gemeinderat eine intensive Diskussion zu dem eingereichten Antrag der CDU-Gemeinderäte, wobei aus der Mitte des Gemeinderates insbesondere folgende Aspekte eingebracht werden:
- Die bisherigen Beratungen im Gemeinderat wurden auf Grund der sehr umfangreichen Vorlagen der Verwaltung sehr intensiv geführt, wobei darüber hinaus zweifelsfrei festgestellt werden muss, dass eine bessere Zusammenarbeit und eine bessere Einbindung durch das Landratsamt Konstanz zwingend erforderlich ist, um eine engere Vernetzung zu erhalten.
Beim Kauf privater Wohnungen/Objekte wird die Gemeinde auf jeden Fall zum weiteren Marktteilnehmer auf dem Wohnungsmarkt, was sicherlich auch preissteigernde Tendenzen nach sich ziehen wird und dies, obwohl es nicht die originäre Aufgabe der Gemeinde ist. In den letzten Jahren wurde versucht, sich tendenziell eher von Gebäuden zu trennen als neue Immobilien zu erwerben. Mit Blick auf eventuell vorhandene Zuschüsse ist der Erwerb von gebrauchten Immobilien für diesen Zweck nach aktuellem Stand nicht realisierbar.
- Bei entsprechenden Neubauten wäre jedoch die Zuschussfähigkeit gegeben, wenn im Anschluss an eine Nutzung als Flüchtlingsunterkunft, diese dann dem sozialen Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden.
Relativ schnell kristallisiert sich in der Beratung heraus, dass es auf Grund der geänderten Haltung des Landkreises Konstanz als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde nunmehr möglich ist, die erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung dieser Aufgabe vollständig über Kredite zu finanzieren, so dass die Gründung eines Eigenbetriebes nicht mehr notwendig wird.
Grundsätzlich sollten beide Varianten verfolgt werden. Zum einen sollten private Immobilien durch die Gemeinde erworben werden, wenn sich diese sowohl baulich als auch finanziell eignen. Zum anderen sollte jedoch auch der Neubau von "Flüchtlingsobjekten" weiter verfolgt werden.
Derzeit sind nach Einschätzung aus der Mitte des Gemeinderates sehr wenig private Mietobjekte am Markt vorhanden, die auch für diesen Zweck genutzt werden könnten. Aktuell werden lediglich zwei Objekte genannt, die über die Presse zur Miete angeboten werden. Auch bei der Anmietung von privaten Wohnungen ist die Gemeinde als Interessent bereits Teil des Wohnungsmarkes.
Die Erfahrungen aus verschiedenen umliegenden Gemeinden aber auch aus größeren Einrichtungen zeigt, dass nur ein geringer Anteil von Flüchtlingen in die Kommunen kommen, in die sie zugewiesen werden, da aktuell noch keine Residenzpflicht besteht.
Verwaltungsseitig wird auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates nochmals erläutert, welche Möglichkeiten es derzeit gibt, um an Zuschüsse vom Land zu kommen (Neubau, Kauf von Immobilien, Nutzungsmöglichkeiten; vgl. beiliegende Vorlage des Rechnungsamtes).
Recht kritisch wird im Gremium allerdings auch angemerkt, dass es bei kommunalen Neubauten, die ausschließlich den Flüchtlingen zur Verfügung stehen würden, in der Bürgerschaft vermutlich relativ schnell zu negativer Stimmung kommen könnte, nach dem Motto "für Flüchtlinge nimmt man für solche Projekte Geld in die Hand, für die 'eigenen Bürgerinnen und Bürger' aber nicht".
Man muss davon ausgehen, dass die Neubaukosten für solche Objekte aktuell bei 2.000 – 2.500 Euro pro Quadratmeter liegen.
Die Gemeinde hat im Rahmen der „Ortskernsanierung“ zukünftig auch die Möglichkeit, rechtliche Rahmenbedingungen und Vorgaben zu schaffen, um Flächen für den sozialen Wohnungsbau, wie zum Beispiel beim Areal „Altes Rathaus“, attraktiv zu machen, die es den privaten Investoren dann auch ermöglicht, dem Wohnungsmarkt relativ preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Aus verschiedenen Aspekten heraus wird unterstrichen, dass die Gemeinde im Vergleich zu privaten Wohnungsbauträgern meist teurer baut, da unter anderem in einer Verwaltung in der Größe der Gemeinde Hilzingen das benötigte „Know-how“ nicht in der Art und in dem Umfang vorhanden ist, wie zum Beispiel bei einer Baugenossenschaft. Allerdings haben die Baugenossenschaften zwischenzeitlich auch negative Erfahrungen mit sozialem Wohnungsbau gemacht, da insbesondere das Risiko von Fehlbelegungen sehr groß ist und zum Beispiel Wohnberechtigungsscheine, die einmal erstellt worden sind, auf Dauer gelten.
Der Bürgermeister erwähnt nochmals in der Beratung, dass die Verwaltung zum einen den zeitlichen Ablauf bei der Unterbringungsverpflichtung für die Flüchtlinge im Blick hat. Zum anderen sieht der Bürgermeister allerdings zunächst den Landkreis Konstanz in der Pflicht, da dem Landratsamt Konstanz auf dessen Ersuchen ein Grundstück zur Verfügung gestellt worden ist, auf dem ohne Probleme eine Flüchtlingsunterbringung mit ca. 100 Personen errichtet werden könnte (Grundstück „Lettengrub“).
Darüber hinaus hat die Gemeinde dem Landkreis Konstanz mehrere Plätze in verschiedenen Wohnungen zur Belegung durch Flüchtlinge angeboten, wobei bislang keine Zuweisung in diese Objekte erfolgt ist. Nochmals unterstreicht der Vorsitzende, dass die Gemeinde sich aktiv darum bemüht, Wohnraum zur Anmietung zu bekommen. Nach dem heutigen Kenntnisstand wird vermutlich ein soziales Wohnungsbauprogramm aufgelegt, für das unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse beantragt werden können. Eine Voraussetzung soll sein, dass ein vom Land bezuschusstes, neu gebautes Objekt nach der Nutzung als Flüchtlingsunterkunft dem sozialen Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt wird.
Als Ergebnis der längeren Beratung wird der Antrag der CDU-Gemeinderäte vom 29.11.2015 zu den Ziffern 3 und 4, jedoch nicht zu den Ziffern 1 und 2, da diese beiden Punkte nicht mehr entscheidungsrelevant sind, zur Abstimmung gebracht.
In der anschließenden positiven Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, stimmen zehn Gemeinderäte für die Annahme der Punkte 3 und 4 aus dem Antrag der CDU-Gemeinderäte vom 29.11.2015 und neun dagegen, was bedeutet, dass der Antrag als angenommen gilt.
Die Gemeinde ist somit beauftragt, sich aktiv im Gemeindegebiet nach geeigneten gebrauchten Immobilien umzusehen und solche Objekte zur Verwendung als Flüchtlingsunterbringung zu erwerben.
Die Finanzierung der geeigneten, privaten Gebrauchtimmobilien, einschließlich der notwendig werdenden Umbaumaßnamen, erfolgt in einem separaten Unterabschnitt des Haushaltsplanes, so die weiteren verwaltungsseitigen Ausführungen.
8. Mitgliedschaft der Gemeinde Hilzingen im Landschaftserhaltungsverband Konstanz e.V. (LEV)
In positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, beschließt der Gemeinderat einstimmig die Mitgliedschaft der Gemeinde Hilzingen im Landschaftserhaltungsverband Konstanz e.V. (LEV), nachdem Herr Tilo Herbster in einer früheren Sitzung des Gemeinderates, unter anderem auch das Tätigkeitsfeld des Landschaftserhaltungsverbands Konstanz ausführlich dargelegt hat. Der Mitgliedsbeitrag liegt bei 150 Euro pro Jahr und wurde bereits im Haushaltsplan 2016 aufgenommen.
9. Bauplatzvergaberichtlinien
- Sachstandsbericht
- Weitere Vorgehensweise
Während der kurzfristigen Abwesenheit von Bürgermeister Rupert Metzler übernimmt Gemeinderat und 1. Bürgermeister-Stellvertreter Bernhard Hertrich den Vorsitz.
Verwaltungsseitig wird an Hand einer Zusammenstellung aufgeführt, dass von den 140 Interessenten zwischenzeitlich nunmehr rund 34 Antwortbögen für die Zuteilung eines Baugrundstücks im neuen Baugebiet „Steppbachwiesle“ zurückgekommen sind, wobei dieser Verfahrensschritt noch bis zum 31. Januar 2016 andauert. Nach Aussage der Verwaltung hat es bei keiner dieser Rückmeldungen für den Interessenten Probleme gegeben, eine entsprechende Finanzierungsbestätigung zu erhalten. Insgesamt sieben Banken haben solche Finanzierungsbestätigungen ausgestellt.
Verwaltungsseitig wird aufgezeigt, dass es trotz der neu gefassten Richtlinien durchaus sehr schwierig werden könnte, die entsprechenden Vergabeentscheidungen zu treffen und dies, obwohl das neue Punktesystem bereits zu sehr differenzierten Ausgangssituation geführt hat.
Im zeitlichen Ablauf wird erläutert, dass derzeit der erste Verfahrensschritt noch bis zum 31. Januar 2016 läuft und im Anschluss hieran der Gemeinderat im März darüber entscheiden darf, welcher Interessent welchen Bauplatz erhalten wird.
In einer der nächsten Sitzungen muss der Gemeinderat ebenfalls darüber entscheiden, welche Bauträger dann den Zuschlag für die entsprechend vorgehaltenen größeren Einheiten erhalten sollen. Eventuell besteht im weiteren Verfahren auch die Möglichkeit, die im Plangebiet eingeplanten Doppelhaushälften zu einem Grundstück / Einfamilienhaus zusammenzufassen und an weitere Bauinteressenten zu vergeben.
10. Entgegennahme von Spenden
Verwaltungsseitig wird auf die Regelung über die Annahme von Spenden, die der Gemeinderat im Mai 2006 einstimmig beschlossen hat sowie auf die gesetzliche Ausgangslage verwiesen.
Der Gemeinderat beschließt auf Vorschlag der Verwaltung und im Rahmen obiger Regelung in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Annahme und die ordnungsgemäße Verwendung folgender Spenden:
- Sparkasse Engen-Gottmadingen
100 Euro für den Kindergarten "Zum Staufen"
- Metzgerei Haug, Bäckerei Elmer, Haarstudio Nadja und Frenci
jeweils 250 Euro für den Kindergarten Riedheim.
11. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Neujahrsempfang 2016
Der Vorsitzende weist auf den am kommenden Sonntag stattfindenden traditionellen Neujahrsempfang der Gemeinde Hilzingen in der Hegau-Halle in Hilzingen hin und wünscht einen ähnlich großen Zuspruch wie im vergangenen Jahr.
b) ÖPNV
Als Ergebnis der verwaltungsseitigen Bemühungen zur Verbesserung der Schülerbusverbindungen seit dem Fahrplanwechsel 2015 kann nunmehr ausgeführt werden, dass seit Montag, den 11. Januar 2016, ein veränderter und optimierter Fahrplan Gültigkeit hat, der zumindest größtenteils die Schülerinnen und Schüler wieder in die Lage versetzt, nahezu pünktlich an die Schulen oder in angemessener Zeit auch wieder nach Hause zu kommen. In diesem Zusammenhang bedankt sich der Bürgermeister bei den Eltern, die diese Verbesserung ebenso mit Nachdruck eingefordert haben wie die Verwaltung. Die veränderten Busverbindungen werden von Seiten des Gemeinderates zustimmend zur Kenntnis genommen.
c) Badischer Gemeindeversicherungsverband - BGV (Kommunalversicherer)
Der BGV erstattet der Gemeinde Hilzingen in verschiedenen Versicherungssparten ihre Beiträge teilweise zurück. Insgesamt kann die Gemeinde Hilzingen vom Kommunalversicherer eine Beitragsrückgewähr von 6.400 Euro verbuchen.
d) Termine
Am 25. Januar 2016 findet die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr – Abteilung Hilzingen- statt, zu der der Gemeinderat herzlich eingeladen wird.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert der Bürgermeister, dass die vom 19. Januar 2016 auf den 23. Februar 2016 verschobene Sitzung des Sanierungsausschusses nach Rückfrage beim beauftragten Planungsbüro, der die Einhaltung dieses Termins zugesichert hat, eingehalten werden kann. Der Gemeinderat bittet nochmals, dass die Sitzungsunterlagen rechtzeitig – mindestens 14 Tage vor der Sitzung – zugestellt werden.
12. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Gemeinderat Holger Graf entschuldigt sich wegen dem großen Güllä-Festival in Hilzingen für die Teilnahme am Neujahrsempfang und lädt alle Gemeinde- und auch Ortschaftsräte zu dieser Veranstaltung ein und bittet die Mitglieder des Gremiums, sich während der Umzüge an der Ehrentribüne einzufinden.
b) Wiesentalhalle Weiterdingen
Gemeinderätin Doris Buhl fragt nach, in wie weit es schon eine Terminabstimmung mit dem Planungsbüro Ramsperger gegeben hat und wann die weitere Beratung zu diesem Thema erfolgt. Verwaltungsseitig kann noch kein Termin zur weiteren Beratung im Gemeinderat genannt werden. Unverzüglich wird versucht, einen entsprechenden Termin mit dem Büro Ramsperger abzustimmen.
c) Wasserversorgung Hilzingen
Die auf Grund eines Schadensereignisses noch verunreinigte Quelle konnte nach neuerlichen Proben noch nicht wieder an die Wasserversorgung angehängt werden. Die Quelle muss noch so lange weiter überwacht werden, bis die entnommenen Proben bessere Werte haben.
d) Flüchtlingsunterbringung
Ortsvorsteher Walter Mayer weist im Gemeinderat darauf hin, dass zwischenzeitlich in der Graf-Staufenberg-Kaserne in Sigmaringen lediglich noch 700 Flüchtlinge vorhanden sind, wobei es in Spitzenzeiten dort Heimat für 1.500 – 1.600 Flüchtlinge gegeben hat. Es ist nicht klar und nicht ersichtlich, wo die übrigen Flüchtlinge zwischenzeitlich hingewandert sind.
e) Öffentliche Sitzungsniederschrift vom 1. Dezember 2015
Ortsvorsteher Walter Mayer gibt bekannt, dass nach den Vorstellungen des Ortschaftsrates der Bürgersaal Riedheim nicht als Flüchtlingsunterbringung genutzt werden soll, auch wenn aus der Mitte des Gemeinderates angeregt worden ist, die Kosten für die Umnutzung als Flüchtlingsunterbringung zu ermitteln.
13. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt am 16. Februar 2016
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Martin Schneble (Gemeinderat)
gez. Bernhard Hertrich (Gemeinderat)
gez. Peter Graf (Gemeinderat)