Gemeinderatssitzung
Aula der Peter-Thumb-Schule, Hauptstraße 53, 78247 Hilzingen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 13.10.2015
3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 13.10.2015
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 03.11.2015
5. Vereinbarung mit der Jugendmusikschule - Neufestsetzung der Beteiligung der Gemeinde Hilzingen
6. Sanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen
- Vorstellung der einzelnen Varianten
- Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
7. Interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Gottmadingen im Bereich des Standesamtes - Bestellung einer Standesbeamtin
8. Interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Tengen im Bereich der kommunalen Breitbanderschließung - Beschluss über die Zusammenarbeit
9. Feststellung der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht der Gemeinde Hilzingen für das Haushaltsjahr 2014
10. Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen
11. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - Änderung im Fahrplanangebot zum Fahrplanwechsel Dezember 2015
12. Zweckverband "Wasserversorgung Hoher Randen" - Bestellung eines Mitglieds und eines Stellvertreters für die Verbandsversammlung
13. Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle", Gemarkung Hilzingen
a) Festlegung von Straßennamen im Plangebiet
b) Beschluss über die Ablösung der Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeiträge
c) Beschluss über das Zusammenfassen der Erschließungsanlagen zu einer Abrechnungseinheit
d) Beschluss über die Höhe des Ablösungsbetrages beim Erschließungsbeitrag
e) Festlegung des Grundstückspreises für die Baugrundstücke
14. Bekanntgaben der Verwaltung
15. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
16. Fragemöglichkeit für Einwohner
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 17. November 2015
Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler
Von den 20 Gemeinderäten sind 18 anwesend (Gemeinderäte Dr. Dieter Renner ab TOP 5, Rainer Guggemos ab TOP 5)
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Günther Feucht
Verwaltungsangestellter Christian Denzel
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderat Andreas Wieser (krank), entschuldigt
Gemeinderat Peter Graf, unentschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr Presse: 2
Ende: 23.00 Uhr Zuhörer: 35
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 13. Oktober 2015 wird in Umlauf gegeben.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 13.10.2015
Unter dem Hinweis, dass auf Seite 3 des öffentlichen Protokolls im 2. Absatz der Realisierungszeitraum von längstens 2020 auf 2018/2019 geändert wird, stimmt der Gemeinderat einstimmig der mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 13. Oktober 2015 zu.
3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 13.10.2015
In der Sitzung am 13. Oktober 2015 wurde die Höhe des Pachtpreises für das Grundstück der ehemaligen Kläranlage zur Verpachtung an den Betreiber der Wärmeversorgung festgelegt.
Ebenso wurde der Auftrag zur Grundlagenermittlung für ein kommunales Glasfasernetz in Zusammenarbeit mit der Stadt Tengen an die Breitbandberatung Baden-Württemberg beschlossen (siehe TOP 8 der heutigen Sitzung).
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 03.11.2015
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 03. November 2015 neben den neuen Verrechnungssätzen für Bauhofleistungen auch die Verpachtung des Freibadkiosks an den bisherigen Pächter beschlossen.
Darüber hinaus wurde dem Altersteilzeitwunsch einer teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterin entsprochen sowie eine Stelle im Rechnungsamt (Vollzeit – Entgeltgruppe 8 - befristet) sowie im Bürgerbüro (Teilzeit – Entgeltgruppe 6 – befristet) genehmigt.
5. Vereinbarung mit der Jugendmusikschule - Neufestsetzung der Beteiligung der Gemeinde Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 10. November 2015.
Zu dieser Tagesordnung in der heutigen Sitzung begrüßt Bürgermeister Rupert Metzler seinen Amtsvorgänger, den 1. Vorsitzenden der Jugendmusikschule Westlicher Hegau e.V., Franz Moser, bittet ihn sodann am "Verwaltungstisch" Platz zu nehmen und erteilt ihm für den eigentlichen Sachvortrag das Wort.
Der Vorsitzende der Jugendmusikschule Westlicher Hegau e.V. (JMS), Herr Franz Moser, bedankt sich beim Bürgermeister für die Möglichkeit, in der heutigen Sitzung des Gemeinderates über die notwendige Erhöhung des kommunalen Zuschusses an die JMS vortragen zu können und in diesem Rahmen auch auf die Besonderheiten und ursächlichen Hintergründe einzugehen.
In seinem ausführlichen Sachvortrag würdigt Herr Moser zunächst die hervorragende Arbeit der JMS und ist stolz auf den hochmotivierten Lehrkörper.
Im Besonderen erläutert er folgende Aspekte:
- das überdurchschnittliche Engagement des Fördervereins, bei dem die JMS stets eine sehr große Unterstützung erfahren darf,
- die qualitativ guten pädagogischen Leistungen der Lehrerinnen und Lehrer,
- den vorhandenen geringen Verwaltungsaufwand, der derzeit bei unter 5 % liegt und die turnusmäßig stattfindende Kassenprüfung bei der JMS, die jeweils durch zwei Kämmerer der beteiligten Gemeinden - immer mit hervorragenden Berichten - durchgeführt wird,
- die teilweise ungünstigen Rahmenbedingungen hinsichtlich der zahlreichen (zehn) Schulstandorte, die über die beteiligten Gemeinden verteilt sind,
- die vorhandenen flexiblen Arbeitsverträge, die es dem Arbeitgeber ermöglichen, auch in relativ kurzen Abständen auf Veränderungen bei der Anzahl von Schülern aber auch auf die tatsächlich nachgefragten Unterrichtsstunden reagieren zu können,
- die verschiedenen Aspekte, die ursächlich für die beantragte Erhöhung des kommunalen Zuschusses von 27 % auf 32 % der Kosten sind (Die JMS hat insbesondere einen großen Anteil von Personalkosten zu stemmen, der - wie bei den Kommunen auch - nur bedingt beeinflussbar ist),
- die sinkenden Schülerzahlen.
Im Anschluss an den prägnanten Vortrag des Vorsitzenden der Jugendmusikschule Westlicher Hegau wird im Gremium unisono die hervorragende Arbeit der JMS gewürdigt. Trotz dieser hervorragenden Arbeit ist die Erhöhung von 27 % auf 32 % durchaus eine starke Erhöhung, die bei der Gemeinde Hilzingen im nächsten Jahr einen Zuschuss in Höhe 141.312 Euro bedeuten würde.
Zwischenzeitlich haben die Gemeinden Rielasingen-Worblingen und Gailingen der beantragten Erhöhung auf 32 % zugestimmt. Vor allem in der Diskussion in Rielasingen-Worblingen wurde die deutliche Erhöhung des kommunalen Zuschusses auch als Signal gesehen, verstärkter nach Möglichkeiten zu suchen, um Einsparpotentiale signifikant zu nutzen. Die heutigen, wie auch bei der Beratung in Rielasingen – Worblingen vorgebrachten Sparappelle werden von Seiten der Verantwortlichen der JMS auf jeden Fall angenommen.
Die Gemeinde Gottmadingen hat zwar den Satz des kommunalen Zuschusses ebenfalls angehoben, aber nicht auf 32 %. Der tatsächliche Zuschuss ist gedeckelt auf 275 Euro je Schüler plus die prozentuale Lohnsteigerung. Dies bedeutet für die Mitarbeiter der Verwaltung der JMS einen zusätzlichen Aufwand, da die Elternbeiträge für die Gottmadinger Eltern separat berechnet werden müssen.
Auch wenn im Gemeinderat die Erhöhung als sehr kräftig empfunden wird, können die Elternbeiträge vermutlich über die Laufzeit der Vereinbarung (3 Jahre) wohl nicht garantiert in unveränderter Höhe belassen werden. Es ist nach Einschätzung des Vorsitzenden der JMS unvermeidlich, dass auch innerhalb des Zeitrahmens von drei Jahren die Elternbeiträge angehoben werden müssen. Ein interessantes Beispiel wird von Franz Moser in die Beratung eingebracht, nämlich, dass ein auswärtiges Kind in der JMS Singen, trotz des auch dort vorhandenen Auswärtigen-Zuschlags, geringere Elternbeiträge verursacht als ein einheimisches Kind in der Jugendmusikschule Westlicher Hegau in Hilzingen.
Nicht nur vor diesem Hintergrund muss auch daran gedacht werden, dass sich die Kosten ständig nach oben entwickeln. Deshalb soll zumindest für die Zukunft überlegt
werden, ob nicht eine Obergrenze oder eine Deckelung auf einen bestimmten Beitragssatz eine Option wäre, das Drehen der Kostenspirale einzudämmen. Der Bürgermeister erläutert daraufhin, dass er die erneute Entscheidung der Gemeinde Gottmadingen, sich nur mit einem gedeckelten Betrag an der Finanzierung der JMS zu beteiligen, als nicht sehr solidarisch empfindet und unterstreicht nochmals an Hand von Zahlen, dass bei den Verantwortlichen der JMS der Wille zum Sparen vorhanden ist, was sich unter anderem auch am Personalabbau von 0,59 Stellen seit dem Jahr 2012 ablesen lässt.
Recht kritisch wird im Gremium jedoch auch angemerkt, dass trotz der gewünschten Erhöhung auf 32 % in den Jahren 2017 und 2018 bereits ein Defizit eingeplant werden muss, da die anfallenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können, was – wie bereits erwähnt – vermutlich zu unvermeidbaren Gebührenerhöhungen für die Eltern führen wird.
Als Ergebnis der Beratung über die Neufestsetzung der Beteiligung der Gemeinde Hilzingen an der Jugendmusikschule Westlicher Hegau e.V. formuliert der Bürgermeister den Beschlussvorschlag, die für die nächsten drei Jahre beantragte Erhöhung von 27 % auf 32 % zu beschließen. Hiermit verbunden wäre dann allerdings auch das deutliche Signal an die JMS, in Zukunft eine strenge Haushaltsdisziplin zu wahren, um möglichst weitere Kostensteigerungen für die Gemeinden zu vermeiden.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, beschließt der Gemeinderat bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung, den Beschlussvorschlag des Bürgermeisters – wie oben aufgeführt – anzunehmen.
Mit herzlichen Worten des Dankes verabschiedet Bürgermeister Rupert Metzler seinen Amtsvorgänger und 1. Vorsitzenden der JMS, Herrn Franz Moser, aus der heutigen Sitzung.
6. Sanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen
- Vorstellung der einzelnen Varianten
- Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten per E-Mail am 16.11.2015 versandten und in der heutigen Sitzung ausgegebenen Tischvorlage.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den für dieses Projekt beauftragten Planer, Herrn Jürgen Ramsperger, aus Hilzingen. Im Übrigen war das Thema "Sanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen" bereits Gegenstand einer intensiven und ausführlichen Beratung im Technischen und Umweltausschuss am 28.07.2015 bei einer Sitzung in der Wiesentalhalle in Weiterdingen.
Vor Einstieg in die Beratung macht der Bürgermeister unmissverständlich klar, dass es in der heutigen Sitzung keine abschließende Beschlussfassung bzw. nur einen konkreten Auftrag zur Fortsetzung dieses Projekts geben kann.
Der beauftragte Planer geht in seiner ausführlichen Vorstellung insbesondere verstärkt auf folgende Aspekte ein:
- Trotz des pfleglichen Umgangs mit der Wiesentalhalle hat diese einen großen Sanierungsbedarf, obwohl die Wiesentalhalle erst eine mittlere Lebensdauer von rund 40 Jahren aufweist.
- Ob die im Haushaltsplan eingestellten Sanierungsaufwendungen in Höhe von 1 Mio. Euro ausreichen werden oder ob die vom Planer angesetzten Aufwendungen in Höhe von 1,5 Mio. Euro auszugeben sind, kann abschließend noch nicht ausgesagt werden, da eine Feinplanung – auch mit verschiedenen Varianten - zu einzelnen Gewerken noch nicht erfolgen konnte. In diesem Zusammenhang wird allerdings aus der Mitte des Gemeinderates deutlich darauf hingewiesen, dass Sanierungskosten in einer Größenordnung von mindestens 1,5 Mio. Euro nicht verantwortbar sind und die im Haushaltsplan 2015 eingestellten Sanierungsaufwendungen in Höhe von 1 Mio. Euro – auch wenn zum damaligen Zeitpunkt noch keine detaillierte Planung vorgelegen hat – als Orientierungsgröße dienen sollten.
- Die Neubaukosten von Hallen in entsprechender Größe liegen nach Recherchen des Planers bei mindestens 2,5 Mio. Euro, wobei bei den tatsächlichen Kosten je nach Ausstattung und Ausrichtung von Hallen verschiedener Kommunen eine große Spanne vorhanden ist. So sind zum Beispiel in Volkertshausen 3 Mio. Euro veranschlagt; in Kluftern wurden 8 Mio. Euro für einen Hallenneubau ausgegeben.
- Der Planer stellt einzelne Elemente seiner Planung, für die er bereits konkrete Berechnungen vorliegen hat (Fenster, Sanitärraum, Lüftung und Ähnliches) vor.
- Im weiteren Verlauf der Projektrealisierung gilt es dann auch, einen Zeitplan für eine optimale bzw. zügige Realisierung dieses Projektes zu erarbeiten.
Nach der ausführlichen Vorstellung werden in der anschließenden Beratung im Gremium unter anderem folgende Aspekte eingebracht:
- Die Vertreter des Ortsteils Weiterdingen wünschen sich unbedingt eine funktionsfähige Halle auf Basis der jetzigen Größe, so dass ein Abriss mit gleichzeitigem Neubau mit einer veränderten Größe keine diskutable Option darstellt.
- Gemeinderat Heinrich Mohr ist mit der Realisierung des Projektes erst im Jahr 2017 überhaupt nicht einverstanden und macht für diese Verzögerung die Verwaltung verantwortlich. Der Vorsitzende weist diesen Vorwurf entschieden zurück und kann dies auch nachvollziehbar begründen. Unter dem Anspruch, die beste Lösung zu finden, gilt es neben den Beratungen zur Halle selbst auch eventuell mögliche Zuschüsse zu generieren. So kann zum Beispiel ein ELR-Antrag jeweils bis Oktober eines jeden Jahres gestellt werden. Zum 1. Oktober 2015 gab es jedoch noch keine abschließende Entscheidung des Gemeinderates über die Ausführung des Projektes Wiesentalhalle Weiterdingen. Ebenso hält es der Vorsitzende für nicht angebracht, dass die einzelnen Teilorte (Ortsteile und Kernort) hinsichtlich der dort getätigten Investitionen gegeneinander aufrechnen und sich gegebenenfalls auch gegeneinander ausspielen. Die Einschätzung, dass diesbezüglich sehr ausgewogen geplant und gehandelt wird, wird auch aus dem Gremium grundsätzlich so bestätigt.
- Nachgefragt aus der Mitte des Gremiums zu einem möglichen ELR-Zuschuss erläutert der Bürgermeister, dass die angemeldeten Investitionen für ELR-Mittel im Jahr 2015 aus den verschiedenen Gemeinden bei über 7,5 Mio. Euro gelegen haben. Maximal waren jedoch nur 1,8 Mio. Euro genehmigungs- bzw. zuschussfähig. Unabhängig von der tatsächlichen Höhe eines Zuschusses für einen Neubau bzw. einer Sanierung kann im weiteren Verfahren auch die Notwendigkeit bestehen, für einen ELR-Zuschuss zwei oder noch mehr Runden drehen zu müssen.
- Aus der Mitte des Gremiums werden auf der Basis der Jahresrechnung 2014 die Folgekosten bei der Unterhaltung verschiedener Hallen in die Beratung eingebracht. Diese liegen zwischen knapp 60.000 Euro (Duchtlingen) und rund 240.000 Euro (Hilzingen). Aus diesem Blickwinkel betrachtet sind bei solchen weitreichenden Entscheidungen über große Investitionen auch immer die Folgekosten von Bedeutung, da diese die Handlungsfähigkeit der Gemeinde in der Zukunft einschränken. Deshalb muss auch die Frage erlaubt sein, welche Infrastruktur in welchen Ortsteilen vorgehalten wird und ganz konkret auch, ob in allen Ortsteilen auch Hallen erforderlich sind, da die Hallen im ländlichen Charakter eine wesentliche, vielleicht aber auch die wesentlichste Bedeutung für den jeweiligen Teilort darstellt.
- Im weiteren Verlauf der Beratung, bei dem verschiedene sachrelevante Argumente diskutiert werden, kristallisiert sich die Tendenz heraus, dem Planer weitergehende Aufträge für Sanierungsoptionen für die Wiesentalhalle zu geben. Es soll jedoch bei den Kostenkalkulationen zwingend darauf geachtet werden, bei diesen Überlegungen, aufbauend auf einer Basis/Mindestsanierung, verschiedene Varianten mit einzubinden. Eine der möglichen Sanierungsvarianten muss die Option des Abrisses der Sanitärräume mit einem folgenden Neubau enthalten. Gewünscht werden aus dem Gremium vor allem für den weiteren Verlauf auch kreative Vorschläge und Ideen zur bestmöglichen Sanierung der Wiesentalhalle.
Am Ende der Beratung erhält der Planer, nach Abwägung aller sachrelevanten Aspekte und unter der Prämisse, dass die Wiesentalhalle Weiterdingen saniert wird, den Auftrag, verschiedene kreative Alternativen zu suchen bzw. diese dann auch detailliert zu berechnen. Eine der Varianten muss auch den Abriss der Sanitärräume (mit einem Neubau der Sanitärräume) beinhalten.
Zur optimalen Vorbereitung für die Entscheidung in den kommunalpolitischen Gremien soll ein realistischer Zeitplan für die Projektrealisierung erarbeitet werden, der dann auch eingehalten werden kann.
7. Interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Gottmadingen im Bereich des Standesamtes - Bestellung einer Standesbeamtin
Während der kurzfristigen Abwesenheit von Bürgermeister Rupert Metzler übernimmt Gemeinderat und 1. Bürgermeister-Stellvertreter Bernhard Hertrich den Vorsitz.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Hauptamtes vom 06. November 2015, die verwaltungsseitig in den wesentlichen Zügen nochmals vorgestellt wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, Frau Romina Derr, geboren am 20. April 1993 (Verwaltungsfachangestellte in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung), für den Standesamtsbezirk Hilzingen zur Standesbeamtin als Verhinderungsvertreterin zu bestellen.
8. Interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Tengen im Bereich der kommunalen Breitbanderschließung - Beschluss über die Zusammenarbeit
Während der kurzfristigen Abwesenheit von Bürgermeister Rupert Metzler übernimmt Gemeinderat und 1. Bürgermeister-Stellvertreter Bernhard Hertrich den Vorsitz.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Hauptamtes vom 05. November 2015, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgestellt wird.
Wie bereits unter "Bekanntgaben von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 13.10.2015" bekanntgegeben, hat der Gemeinderat das vorgelegte Angebot der Breitbandberatung Baden-Württemberg angenommen, um die Grundlagenermittlung für ein kommunales Glasfasernetz anzustoßen.
In der damaligen Sitzung musste noch davon ausgegangen werden, dass bereits zum 17. November 2015 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Tengen abgeschlossen sein muss, um an eine höhere Förderquote zu gelangen.
Nach heutiger Erkenntnislage ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich ein in öffentlicher Sitzung gefasster Beschluss ausreichend, die interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Tengen im Bereich der kommunalen Breitbandversorgung (Datenautobahn) zu beschließen.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass es derzeit zwar im Landkreis Konstanz Bestrebungen für eine gemeinsame Lösung für einen sogenannten Backbone Bereich gibt, es nach Einschätzung des Vorsitzenden allerdings keinen Sinn macht, hier auf ein abschließendes Ergebnis zu warten.
Ebenfalls wird auf Nachfrage erläutert, dass die rechtlichen Vorgaben, um an Fördermittel zu gelangen, zwischenzeitlich so differenziert und komplex sind, dass diesbezüglich auch externe Fachbüros eingebunden werden müssen.
Als Ergebnis der kurzen Beratung beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht - einstimmig die „Interkommunale Zusammenarbeit“ mit der Stadt Tengen auf dem Gebiet der kommunalen Breitbanderschließung. Als einer der ersten Schritte werden unter anderem die gemeinsame Grundlagenermittlung und Marktanalyse sowie die Erstellung einer Konzeption für ein kommunales Glasfasernetz vereinbart.
9. Feststellung der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht der Gemeinde Hilzingen für das Haushaltsjahr 2014
Der Vorsitzende gibt einleitend einige wichtige Eckdaten der Jahresrechnung zum Haushaltsjahr 2014 bekannt. Insbesondere erwähnt er den Stand der Rücklagen aber auch den Stand der Schulden sowie das Haushaltsvolumen. Der Stand der Rücklagen beträgt zum 31.12.2014 2,3 Mio. Euro, der Stand des Vermögens 3,1 Mio. Euro und der Stand der Schulden knapp 860.000 Euro. Die Kreditverbindlichkeiten konnten im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 112.000 Euro reduziert werden.
Insgesamt betrachtet der Vorsitzende dies - vor allem mit Blick auf die verausgabten Personalkosten und die Höhe des sächlichen Betriebsaufwandes - als ein sehr gutes Jahresergebnis. Insbesondere bewertet er das leicht geringere Gesamtergebnis mit rund 23,4 Mio. Euro im Vergleich zum prognostizierten Gesamtvolumen im Haushaltsplan nahezu als "Punktlandung".
Nachdem der Rechenschaftsbericht und die Jahresrechnung in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 03. November 2015 sehr detailliert und ausführlich beraten werden konnte, wird aus der Mitte des Gemeinderates lediglich auf zwei Aspekte hingewiesen.
Zum einen dankt das Gremium der Verwaltung für das sparsame Wirtschaften im Haushaltsjahr 2014. Zum anderen wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass die vorhandene Lücke im Vermögenshaushalt noch mehr dazu inspirieren sollte, noch vorsichtiger und vorausschauender zu planen.
Die erforderlichen Baumaßnahmen sollen sehr restriktiv und mit einer sorgfältig überlegten Zeitschiene, die auch realisiert werden kann, vorbereitet werden. Es wäre aus Sicht von Gemeinderat Bernhard Hertrich anzustreben, dass tatsächlich nur die Projekte in den Haushaltsplan aufgenommen werden, die von Seiten der Verwaltung – trotz des immensen Arbeitsaufwandes – dann auch abgewickelt werden können.
Ohne weitere Aussprache wird der Empfehlungsbeschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses (Sitzung am 03.11.2015) vom Gemeinderat einstimmig angenommen und somit der Jahresabschuss 2014 der Gemeinde Hilzingen gemäß Seite 383 der Vorlage festgestellt.
10. Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen
Ohne weitere Aussprache wird der gefasste Empfehlungsbeschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses (Sitzung am 03.11.2015) einstimmig angenommen und somit der Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen gemäß Seite 97 der Vorlage festgestellt.
11. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - Änderung im Fahrplanangebot zum Fahrplanwechsel Dezember 2015
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten per E-Mail am 13. November 2015 bzw. in der heutigen Sitzung ausgelegten Tischvorlage des Hauptamtes vom 02. November 2015.
Einige wichtige Aspekte aus der Sitzungsvorlage werden verwaltungsseitig vorgetragen, wobei auch erwähnt wird, dass dieser Tagesordnungspunkt die Verwaltung sehr intensiv und den Gemeinderat auch zum wiederholten Mal beschäftigt. Im Wesentlichen werden neben den bereits erzielten Verbesserungen auch nochmals die unbefriedigende Situation bei der AST-Verbindung (Nachtlinie) aus Singen kommend, die teilweise vorhandenen sehr langen Fahrzeiten zur Peter-Thumb-Schule aus verschiedenen Nachbargemeinden aber auch die Verbindungen von/nach Ebringen und Gailingen angeführt.
Es wird vor allem darauf hingewiesen, dass es nicht ganz nachvollziehbar ist, dass zum Fahrplanwechsel 2015 jetzt keine Änderungen mehr möglich sind. Vor allem auch deswegen, weil die Gemeinde mit Blick auf die Gemeinschaftsschule die Gespräche bereits im Januar 2015 – also noch vor der abschließenden Genehmigung - mit dem Landkreis Konstanz geführt hat, um möglichst viele Verbesserungen für die Schüler, die an der Gemeinschaftsschule Hilzingen unterrichtet werden, dann auch anbieten zu können.
Es entwickelt sich im Gemeinderat eine kurze Aussprache zu den Änderungen im Fahrplan 2015/16. Insbesondere wird die Verwaltung beauftragt, beim Landkreis Konstanz nochmals nachzufassen, wie die Passage der Antwort des Landratsamtes Konstanz (Seite 3 letzter Absatz) zu verstehen ist, in der darauf hingewiesen wird, dass die Gemeinden über den Angebotsfahrplan bereits frühzeitig informiert und beteiligt worden sind und wie eine solche Beteiligung tatsächlich ausgesehen hat. Verwaltungsseitig wird diesbezüglich zugesagt, den Gemeinderat darüber entsprechend zu unterrichten.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert der Vorsitzende die Funktionsweise des Anrufsammeltaxis. Ein solches Anrufsammeltaxi (AST) ersetzt einen Bus und muss 45 Minuten vor dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme vom Nutzer bestellt werden.
Die Verwaltung erhält ferner den Auftrag, nochmals abzuklären, ob es nicht doch die Möglichkeit gibt, eine der AST-Verbindung, zum Beispiel nach Ebringen oder Gailingen, dauerhaft zu bestellen.
Mit dem Hinweis, dass die Gemeinde Hilzingen noch weiteren dringenden Nachholbedarf bei den Verbindungen beim Fahrplanwechsel 2015, vor allem mit Blick auf die Schulen aber auch auf die Nachtlinie, vorhanden sind, nimmt der Gemeinderat die Änderungen im Fahrplanangebot zum Fahrplanwechsel 2015 zur Kenntnis
12. Zweckverband "Wasserversorgung Hoher Randen" - Bestellung eines Mitglieds und eines Stellvertreters für die Verbandsversammlung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Hauptamtes vom 06. November 2015, die in kurzen Zügen nochmals dargestellt wird.
Auf Vorschlag von Gemeinderat Bernhard Hertrich beschließt der Gemeinderat ohne weitere Aussprache in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, Frau Ulrike Maus zum ordentlichen Mitglied und Herrn Karl Schwegler als Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbands „Wasserversorgung Hoher Randen“ zu bestellen.
13. Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle", Gemarkung Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage der Bauverwaltung vom 12. November 2015, die sowohl per Mail am 12. November 2015 zugestellt als auch als Tischvorlage in der heutigen Sitzung ausgegeben worden ist.
a) Festlegung von Straßennamen im Plangebiet
Auf Grund der zwischenzeitlich eingegangenen Vorschläge aus der Mitte des Gremiums beschließt der Gemeinderat nach Würdigung verschiedener Aspekte folgende Straßenbezeichnungen im Plangebiet "Beim Steppbachwiesle":
1. Die Straße zu Ziffer 1 soll nicht "Beim Steppbach" heißen, sondern "Tanzplatz".
Dieser Vorschlag wird in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich angenommen.
2. Einstimmig beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die Ziffer 2 als "Keltenweg" zu benennen.
3. Bei drei Enthaltungen beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die Straße zu Ziffer 3 als "Feldlerchenweg" zu benennen.
4. Bei zwei Enthaltungen beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, der Straße mit der Ziffer 4 die Bezeichnung "Lizzanostraße" zu geben.
5. Bei zwei Enthaltungen beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, der Ziffer 5 die Bezeichnung "Stolpener Weg" zu geben.
6. Bei zwei Enthaltungen beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, dass die Straße Ziffer 6 den Namen "Merowingerstraße" erhalten soll.
b) Beschluss über die Ablösung der Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeiträge
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig - in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht – die Ablösung der Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeiträge.
Die Ablösungssumme für den Wasserversorgungs- und Abwasserbeitrag bestimmt sich nach der Höhe des unter Anwendung der Bestimmungen der Wasserversorgungs- und Abwassersatzung voraussichtlich entstehenden Beitrags bzw. Teilbeitrags:
Nach der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Hilzingen vom 08.12.2009 mit Änderung vom 13.12.2011 beträgt der Beitragssatz für die Wasserversorgung je m² Nutzungsfläche 3,30 € (zuzüglich 7% Mehrwertsteuer).
Nach der Abwassersatzung der Gemeinde Hilzingen vom 13.12.2011 beträgt der Teilbeitragssatz je m² Nutzungsfläche
für den öffentlichen Abwasserkanal 3,10 €
für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks 1,75 €
gesamt: 4,85 €
Die Ablösungssumme für den Erschließungsbeitrag bestimmt sich nach der Höhe des unter Anwendung der Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung vom 08.12.2009 voraussichtlich entstehenden Beitrags.
c) Beschluss über das Zusammenfassen der Erschließungsanlagen zu einer Abrechnungseinheit
Einstimmig beschließt der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung - in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht – im Allgemeinen Baugebiet "Beim Steppbachwiesle" alle Erschließungsanlagen zur Abrechnungseinheit nach § 37 Abs. 3 Kommunales Abgabengesetz (KAG) zusammenzufassen.
d) Beschluss über die Höhe des Ablösungsbetrages beim Erschließungsbeitrag
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat - in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht – einstimmig, die Höhe des Ablösungsbetrages beim Erschließungsbeitrag auf 53,304790 € pro m² Nutzungsfläche festzulegen.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates zum 5 %igen Gemeindeanteil erläutert die Verwaltung, dass es zum einen hier eine rechtliche Vorgabe gebe und zum anderen dieser Anteil früher noch bei 10 % gelegen habe.
e) Festlegung des Grundstückspreises für die Baugrundstücke
Auf Grund der in der Sitzungsvorlage zusammengestellten Gesamtkosten betragen die Kosten bei den Grundstücken "Beim Steppbachwiesle" insgesamt 177,79 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche.
Auf Basis dieser Kosten schlägt die Verwaltung vor, den Bauplatzpreis auf 230 €/m² festzulegen. Bei der Festlegung des Preises auf 230 €/m², der grundsätzlich für das gesamte Baugebiet gelten könnte, ist dem Umstand Rechnung getragen worden, dass ein sogenannter Infrastrukturfolgekostenausgleich erzielt werden kann. Dieser Anteil fällt jedoch weniger hoch aus als im letzten Baugebiet in Hilzingen.
Im Gemeinderat entwickelt sich eine angeregte Aussprache über den Vorschlag der Verwaltung, den Bauplatzpreis im Baugebiet "Beim Steppbachwiesle" auf 230 €/m² festzulegen, wobei in der Beratung der Vorschlag als sehr vernünftig und moderat und auch im Vergleich zu den Nachbargemeinden als ausgewogen bezeichnet wird, auch wenn im Gemeinderat Meinungen vorhanden sind, dass als Verkaufspreis auch 210 €/m² bzw. auch 220 €/m² ausgereicht hätten.
Verwaltungsseitig wird nochmals eindringlich darauf hingewiesen, dass für dieses große Baugebiet ein Bauplatzpreis festgelegt werden muss, der auch die Kosten für die vorzuhaltende Infrastruktur ausgleicht. So würden zum Beispiel bei einem um 10 €/m² reduzierten Verkaufspreis insgesamt rund 440.000 Euro weniger eingenommen werden.
Der Preis in Höhe von 230 €/m² soll grundsätzlich für das gesamte Plangebiet, gelten. Ein besonderer Abschlag vom Verkaufspreis soll zum Beispiel für Familien nicht eingeführt werden.
Ein kritischer Hinweis kommt aus der Mitte des Gemeinderates allerdings dahingehend, dass es nicht unbedingt eingesehen werden kann, dass nur im Kernort der so genannte Infrastrukturfolgekostenausgleich erwirtschaftet wird, wenn in vergleichbaren Fällen in den Ortsteilen auf diesen Ausgleichsbetrag verzichtet wird. Insbesondere zeigt das Beispiel in Schlatt am Randen deutlich, dass der dort festgelegte günstige Bauplatzpreis die Gemeinde nunmehr in die Notwendigkeit bringt, relativ schnell wieder ein Baugebiet zu erschließen, da inzwischen viele Bauplatzverkäufe vollzogen werden konnten.
Diesem Argument wird aus der Mitte des Gremiums dahingehend begegnet, dass der Fehler, dass in Schlatt am Randen ein zu geringer Verkaufspreis festgelegt worden ist, jetzt nicht auch in Hilzingen fortgesetzt werden soll.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erklärt der Vorsitzende, dass der Gemeinderat für die beiden Bauabschnitte auch unterschiedliche Bauplatzpreise festlegen kann. Der Gemeinderat kann im weiteren Verfahren auf jeden Fall nochmals separat darüber beraten und entscheiden, welcher Bauplatzpreis dann für den 2. Bauabschnitt gelten soll.
Als Ergebnis der Beratung beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich, den Bauplatzpreis für das Baugebiet "Beim Steppbachwiesle" auf 230 €/m² festzulegen, wobei der Gemeinderat deutlich anmerkt, dass dieser Verkaufspreis nur für den 1. Bauabschnitt gilt. Für den 2. Bauabschnitt wird der Gemeinderat zu gegebener Zeit separat beraten.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung die weitere Vorgehensweise für die Vermarktung der Bauplätze im Baugebiet „Beim Steppbachwiesle“.
Neben einer Ausschreibung im Amtsblatt der Gemeinde werden alle bereits bekannten Interessenten angeschrieben. Vorab werden die drei Eigentümer, die Grundstücke in das Baugebiet eingebracht haben, darüber informiert, dass sie vorab ein Grundstück auswählen können (= kurze Frist), die danach der Allgemeinheit nicht mehr zur Verfügung stehen.
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gremiums sollten die vom Gemeinderat festgelegten Vergaberichtlinien unverändert gelten.
14. Bekanntgaben der Verwaltung
Von der Möglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
15. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Wiesentalhalle Weiterdingen
Ortsvorsteher Egon Schmieder bittet in Bezug zu TOP 6 der heutigen Sitzung die Verwaltung, einen realistischen Fahrplan für die zeitliche Abwicklung des Projektes zu erarbeiten, der dann auch eingehalten werden kann.
16. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt am 1. Dezember 2015
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Bernhard Hertrich (Gemeinderat)
gez. Martin Schneble (Gemeinderat)