Anmeldung

Gemeinderatssitzung

Dienstag, 13. Oktober 2015, 20:00 Uhr
Hegau-Halle

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 22.09.2015

3. Neufassung der Polizeiverordnung

4. Bau eines Kunstrasen-Sportplatzes
a) Festlegung eines Standortes
b) Auswahl des begleitenden Ingenieurbüros

5. Bebauungsplan "Feuerwehrgerätehaus", Gemarkung Hilzingen und 4. Änderung/Fortschreibung Flächennutzungsplan
- Beschluss über die Wirksamkeit der 4. Änderung/ Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
- Satzungsbeschluss Bebauungsplan

6. Raumordnungsverfahren für ein Einkaufs- und Dienstleitungs-zentrum in Singen/Htwl. - Stellungnahme der Gemeinde Hilzingen

7. Errichtung einer Schleppdachhalle für den Bauhof Hilzingen - Arbeitsvergabe

8. Festlegung von Vergabekriterien für Bauplätze für Wohnbebauung

9. Bekanntgaben der Verwaltung

10. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

11.  Fragemöglichkeit für Einwohner

Öffentliche Geemeinderatssitzung am 13. Oktober 2015

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler
Von den 20 Gemeinderäten sind 17 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind drei anwesend
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Günther Feucht
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher
Ordnungsamtsleiter Werner Muscheler als Schriftführer
 
Abwesend:
Gemeinderäte Peter Graf (beruflich), Bernhard Hertrich (beruflich), entschuldigt
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus (krank), entschuldigt
Ortsvorsteher Stefan Rill (krank), entschuldigt
 
Beginn:    20.25 Uhr    Presse:    2
Ende:    22.25 Uhr    Zuhörer:    50

Die heutige öffentliche Sitzung war eingebettet in den nichtöffentlichen Teil. Daraus erklärt sich auch der etwas ungewöhnliche Sitzungsbeginn, der ursprünglich auf 20.00 Uhr angesetzt war.
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 22. September 2015 wird in Umlauf gegeben.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 22.09.2015
Gemeinderätin Andrea Baumann weist darauf hin, dass es unter TOP 15b nicht Meckergasse, sondern Mägdebergstraße heißen muss.
Unter Berücksichtigung dieser redaktionellen Änderung wird das Protokoll einstimmig genehmigt.

3. Neufassung der Polizeiverordnung
Der Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ordnungsamtes vom 06. Oktober 2015, die ausgiebig zwischen Rat und Verwaltung diskutiert wird und folgende Änderung bringt:
a) In § 4 ist in der Überschrift das Wort „Lärm“ durch „Benutzung“ zu ersetzen.
b) § 20 Abs. 1 Ziff. 9 ist auf Schieß-, Wurf- und Schleudergeräte zu beschränken; der Rest ist ersatzlos zu streichen (Abstimmungsergebnis: 8x ja, 7x nein, 2 Enthaltungen).
c) Die sich daraus für § 23 Abs. 1 Ziff. 3 und 34 ergebenden Tatbestände sind entsprechend anzugleichen.
Unter Berücksichtigung dieser Änderungen stimmt der Rat der neuen Polizeiverordnung einstimmig zu und äußert den Wunsch, diese nicht nur im Gemeindeblatt, sondern auch auf der Homepage zu veröffentlichen.

4. Bau eines Kunstrasen-Sportplatzes
a) Festlegung eines Standortes
In seinem einleitenden Plädoyer, aufbauend auf und begründend aus der Entscheidung heraus, die bis zum Umzug in den Neubau der christlichen Schule zur Verfügung gestellten Fläche eben nicht zur Flüchtlingsunterbringung näher in Betracht zu ziehen, macht der Bürgermeister sehr ausführlich deutlich, dass für ihn eben nur dieses Grundstück zur Anlage eines Kunstrasensportplatzes in Frage kommen kann. Dem wird durch Gemeinderat Andreas Wieser entgegengehalten, dass, ohne dem jetzt grundsätzlich zu widersprechen, die Expertise eines Planers vermisst wird, die belegt, dass der Platz dafür auch tatsächlich geeignet ist. Ohne auf diesen Wunsch jetzt aber näher einzugehen, folgt das Gremium der Argumentation des Vorsitzenden und beschließt einstimmig, diese Fläche für den Kunstrasenplatz vorzusehen.
b) Auswahl des begleitenden Ingenieurbüros
Kunstrasenplätze unterliegen gewissen Standards und vom Ausbau her kann man sie in den unterschiedlichsten Ausführung erhalten, wobei jedoch auch die Folgekosten mit bedacht werden müssen, so dass man sich nicht ausschließlich an der kostengünstigsten Variante orientieren sollte. Um all dies gegeneinander abzuwägen, so Bauamtsleiter Günther Feucht, ist die Begleitung durch ein erfahrenes Ingenieurbüro anzuraten. Im Landkreis kommen hierfür zwei Büros in Frage (Wessel in Radolfzell und Böhler in Konstanz), wobei das Büro Böhler nach Darstellung der Verwaltung über einschlägige Erfahrung durch den Bau in Gemeinden mit vergleichbarer Größe und ähnlichen Grundstücksverhältnissen verfügt und somit als prädestiniert angesehen wird, die Maßnahme auch in Hilzingen zu begleiten, wozu der Rat einstimmig sein Votum gab.
Als Realisierungsziel verankert der Bürgermeister auf entsprechende Nachfrage die Maßnahme in den Zeitraum bis 2018/2019, wobei er unter dem Aspekt der Zuschusserlangung die Haushaltsrelevanz auf frühestens 2017 konkretisiert.

5. Bebauungsplan "Feuerwehrgerätehaus", Gemarkung Hilzingen und 4. Änderung/Fortschreibung Flächennutzungsplan
a) Beschluss über die Wirksamkeit der 4. Änderung/ Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
b) Satzungsbeschluss Bebauungsplan
Vor Eintritt in die Beratung zu diesem TOP verlässt Gemeinderat Andreas Wieser wegen Befangenheit den Ratstisch und begibt sich unter die Zuhörer.
Der Sachverhalt zu a) und b) ergibt sich aus der den Gemeinderäten zusammen mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 01. Oktober 2015. Das Gremium folgt ohne nennenswerte Aussprache dem Empfehlungsbeschluss des Technischer und Umweltausschusses und stimmt den in der Sitzungsvorlage angelisteten Beschlussvorschlägen sowohl zu a) wie auch b) in Einzelabstimmung jeweils einstimmig zu.
Breiteren Raum hingegen nimmt die bei dieser Gelegenheit den Gemeinderäten vorgeschlagene Änderung der Raumaufteilung ein, die sich, so Bauamtsleiter Günther Feucht, einerseits aus der Bauwerks-Feinplanung heraus, andererseits aus abstimmenden Gesprächen mit Feuerwehr und DRK ergeben hat. Hier habe sich nämlich gezeigt, dass das DRK in Folge anderer Möglichkeiten auf die Nutzung der Empore über der Fahrzeughalle als Lagerplatz verzichtet, so dass mit einem Kostenmehraufwand von rund 30.000 Euro die Decke über der Fahrzeughalle durchgezogen werden kann, wodurch sich im Obergeschoss zusätzliche Räume einrichten lassen.
Informiert wird der Gemeinderat durch Bauamtsleiter Günther Feucht auch darüber, dass im Rahmen der Detailplanung Fachingenieure zur Ausarbeitung des Energiekonzepts, zur bauphysikalischen Beratung, zur Elektroplanung, zum Brandschutz, zum Bodengutachten und zur Sicherheits- und Gesundheitskoordination beigezogen werden sollen. Hierzu gibt der Rat bei zwei Enthaltungen mehrheitlich seine Zustimmung.

6. Raumordnungsverfahren für ein Einkaufs- und Dienstleitungszentrum in Singen/Htwl. - Stellungnahme der Gemeinde Hilzingen
Der Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten zusammen mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 02. Oktober 2015.
In seiner Hinführung zum Thema merkt der Bürgermeister an, dass durch diese umfassenden Unterlagen dem Gemeinderat die Möglichkeit gegeben wurde, sich aus verlässlicher Quelle gesamthaft und allumfassend mit der Angelegenheit auseinanderzusetzen und stellt fest, dass Belange der Gemeinde Hilzingen durch diese Maßnahme nicht berührt sind. Der Rat sieht dies ebenso, hat bei zwei Enthaltungen mehrheitlich keine inhaltlichen Einwendungen zum Gegenstand des Raumordnungsverfahrens und wünscht der Stadt Singen/Htwl. für das weitere Verfahren viel Erfolg.

7. Errichtung einer Schleppdachhalle für den Bauhof Hilzingen - Arbeitsvergabe
Der Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten zusammen mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 05. Oktober 2015. Ohne weitere Aussprache beschließt das Gremium einstimmig die Arbeitsvergabe an die Firma Wolf System GmbH, wobei auf entsprechende Nachfrage von Seiten der Verwaltung ergänzt wird, dass die notwendigen Gründungsarbeiten, die einem Geldwert von rund 8.000 Euro entsprechen, durch den Bauhof ausgeführt werden.

8. Festlegung von Vergabekriterien für Bauplätze für Wohnbebauung
Zur Ausgangslage wird
• auf die den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugegangene Vorlage des Bürgermeisters vom 07. Oktober 2015,
• auf den ergänzend hierzu per E-Mail versandten Beschlussvorschlag sowie
• auf den Vorschlag von Gemeinderat Andreas Wieser, den Gemeinderäten am 12. Oktober 2015 per E-Mail übermittelt,
verwiesen.
In der Hinführung in die Thematik macht der Bürgermeister deutlich, warum es seiner Meinung nach diese Kriterien braucht und was für ihn entscheidend für das Punktesystem war. Dem stellt Gemeinderat Andreas Wieser seine Kriterien, die eine höhere Gewichtung bei einheimischen Bewerbern vorsieht, gegenüber, stellt provokant die Frage, ob man auswärtige Bewerber überhaupt berücksichtigen sollte und äußert den Wunsch nach einem entsprechenden Grundsatzbeschluss.
Hieraus entwickelt sich eine sehr lebhafte Diskussion, in der zum Teil in direktem Meinungsaustausch zwischen Bürgermeister und Ratsmitglied das Für und Wider beider Vorschläge sehr bedacht und teilweise unter vergleichender Heranziehung des Gottmadinger Modells mit den entsprechenden Begründungen gegeneinander abgewogen, verteidigt und gegenargumentiert wird, wobei durch den Bürgermeister immer wieder deutlich gemacht wird, dass er sich den Argumenten, die eine höhere Bewertung ehrenamtlichen Engagements begründen, nicht verschließen mag, sich aber auch eine prinzipielle Öffnung für auswärtige Bewerber wünscht, was auch im Rat mehrheitsfähig ist und in einer Zwischenabstimmung mit 13 Ja- zu 5 Nein-Stimmen gefestigt wird.
Durch diesen Beschluss wird die bislang breit und ausgedehnt geführte Debatte in eine ergebnisorientierte Richtung gelenkt, an deren Ende dann jedenfalls für den Einfamilienhausbau Richtlinien feststehen, die aus der Diskussion heraus gemeinsam erarbeitet, vom Vorsitzenden handschriftlich festgehalten, vom Rat auf Nachfrage als vollständig und richtig bestätigt und mit 11 Ja- zu 6 Neinstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich beschlossen werden.
Für den Mehrfamilienhausbau, so das Gremium mehrheitlich bei 2 Enthaltungen, sollen die Kriterien des Verwaltungsvorschlags zu Grunde gelegt werden.
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Es werden somit folgende
Bauplatzvergaberichtlinien:
beschlossen:
1. Verkauf von Bauplatzgrundstücken
Die Gemeinde Hilzingen verkauft Bauplatzgrundstücke sowohl an einheimische als auch auswärtige Bauplatzinteressenten.
Hierzu werden zunächst die zum Verkauf bestimmten Grundstücke im Mitteilungsblatt der Gemeinde ausgeschrieben. Vorliegende Interessenten werden nochmals angeschrieben. Bewerbungen sind bis zum Ende der Ausschreibungsfrist, welche bei jedem Baugebiet festgesetzt wird, einschließlich einer Finanzierungsbestätigung abzugeben.
2. Vergabekriterien für einzeln stehende Häuser
Bei der Auswahl unter den Bauplatzbewerbern entscheidet die Höhe der erreichten Punkte, wobei folgendes Punktesystem zu Grunde gelegt wird:
Verbindung zur Gemeinde:
a) Wohnort in der Gemeinde    25 Punkte
oder
früher in der Gemeinde gewohnt    15 Punkte
b) Arbeitsplatz in der Gemeinde    10 Punkte
oder
eigener Betrieb seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde (Betriebsinhaber)    15 Punkte
Soziale Aspekte:
c) je unterhaltspflichtiges Kind    5 Punkte
d) Behinderung eines Familienmitglieds (ab 50 %)    5 Punkte
e) Ehrenamt/Engagement in der Gemeinde
- Vorstandsmitglied, Jugend- oder Übungsleiter etc. in einem Verein oder einer gemeinnützigen Einrichtung    10 Punkte
- aktives Vereinsmitglied (zum Beispiel in Musikvereinen, Feuerwehr, Fußballvereinen, Sportvereinen)    5 Punkte
3. Vergabekriterien für Doppelhäuser
a) Es gilt das Punktesystem nach Ziff. 2.
b) Beide Doppelhaushälften müssen gemeinsam geplant und nach Möglichkeit auch gleichzeitig erstellt werden.
c) Bei Grundstücken für Doppelhäuser kann auch eine der Hälften an einen Antragsteller vergeben werden, der die erforderliche Punktzahl nach Ziff. 2 nicht erreicht.
4. Vergabekriterien für Wohnanlagen
a) Der Antragsteller ist Bauträger mit Sitz in der Gemeinde.
b) Der Antragsteller ist eine Firma mit Sitz in Hilzingen seit mindestens zwei Jahren und nutzt das Grundstück zur Erstellung von Werkswohnungen.
5. Bewerbungsverfahren
Für die Bewerbung sind Formblätter der Gemeinde zu verwenden. Diese sind bei der Gemeindeverwaltung Hilzingen einzureichen.
6. Zeitpunkt der Beurteilung der Kriterien
Für die Beurteilung der Verhältnisse von Bauplatzbewerbern ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Bewerbung bei der Gemeinde maßgebend.
7. Bauverpflichtung, Wiederkaufsrecht
Die Vergabe bzw. der Verkauf eines gemeindlichen Baugrundstückes erfolgt grundsätzlich nur, wenn sich der Antragsteller und Kaufinteressent kaufvertraglich verpflichtet, das erworbene Grundstück innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Vertragsabschluss mit einem Wohngebäude bezugsfertig zu überbauen. Für den Fall der Nichteinhaltung dieser Frist wird ein Vorkaufs- und Wiederkaufsrecht der Gemeinde Hilzingen für das unbebaute Grundstück begründet, welches durch eine Vormerkung im Grundbuch abzusichern ist. Bei der Ausübung des Vorkaufs- und Wiederkaufrechts gilt als Wiederkaufpreis der zuvor vertraglich festgesetzte Verkaufspreis für das Baugrundstück abzüglich ggf. für die Gemeinde durch den Wiederkauf anfallende Grunderwerbsteuer.
8. Rechtliche Hinweise
Diese Bauplatzvergaberichtlinien begründen keine unmittelbaren Rechtsansprüche und haben keine Rechtswirkung nach außen. Ein Rechtsanspruch auf eine Bauplatzvergabe oder auf Erwerb eines bestimmten Grundstückes besteht nicht. Die Gemeinde Hilzingen behält sich in jedem Fall vor, in begründeten Fällen Ausnahmen und Abweichungen von diesen Richtlinien zuzulassen. Dies insbesondere, wenn von Seiten der Gemeinde ein besonderes Interesse besteht, den Antragsteller zu berücksichtigen oder wenn weitere soziale Gesichtspunkte für den Antragsteller sprechen.
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Gemeinde Hilzingen und den einzelnen Bauplatzerwerbern sowie die Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses werden ausschließlich in den jeweiligen notariellen Grundstückskaufverträgen geregelt.
Die Vergabe der Grundstücke erfolgt durch den Gemeinderat.
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9. Bekanntgaben der Verwaltung
Der Vorsitzende lädt das Gremium und die anwesenden Zuhörer zu den einzelnen Veranstaltungen des Kirchweih- und Erntedankfestes ein und wünscht allen vergnügliche Stunden.

10. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Gemeinderat Martin Schneble merkt an, dass sich die Ortsdurchfahrt der L 190 in einem unerfreulichen Zustand befindet und dass sie es, nachdem sie nun zwischen Hilzingen und Welschingen saniert wurde, verdient hätte, auch innerörtlich hergerichtet zu werden.
b) Ortsvorsteher Egon Schmieder bezieht sich auf den Musikherbst des Musikvereins Weiterdingen vom vergangenen Wochenende und hätte sich gefreut, wenn diese Veranstaltung etwas mehr Aufmerksamkeit durch die Gremiumsmitglieder erfahren hätte.
c) Gemeinderat Olaf Fuchs bezieht sich auf den Gemeinderatsentscheid, dem Landratsamt das Grundstück in der Lettengrube zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft anzubieten. Auf seine Frage, ob das Landratsamt sich hierzu schon geäußert habe, erhält er von Seiten des Vorsitzenden die Auskunft, dass der Landkreis im Moment von einer Nutzung Abstand nehmen würde.

11. Fragemöglichkeit für Einwohner
Bernd Preuß, Sandgrube 8, bezieht sich auf die heute verabschiedete neue Polizeiverordnung und weist darauf hin, dass dem Hundehalter die Haftungsverantwortung nicht genommen ist, selbst wenn er sich satzungskonform verhält, was ja durch die Satzung auch nicht zum Ausdruck gebracht wird, so die Antwort der Verwaltung.

Vorgelegt am 17. November 2015

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Werner Muscheler (Schriftführer)
gez. Martin Schneble (Gemeinderat)
gez. Heinrich Mohr (Gemeinderat)