Anmeldung

Gemeinderatssitzung

Dienstag, 21. Juli 2015, 19:00 Uhr
Rathaus Hilzingen

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 09.06.2015

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 09.06.2015

4. Beratung und Feststellung der Jahresabschlüsse 2014 und 2015 des Eigenbetriebs Wärmeversorgung Hilzingen

5. Vollzug des Haushaltsplanes 2015 – Zwischenbericht

6. Aktualisierung der Prioritätenliste

7. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Beim Steppbachwiesle“, Gemarkung Hilzingen
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss

8. Erschließung Neubaugebiet „Beim Steppbachwiesle“, Gemarkung Hilzingen - Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
a) Gewerk 1 - Hochwassersicherer Ausbau Steppbach
b) Gewerk 2 - Kanalisationsarbeiten, Erdarbeiten für die Wasserversorgung und Straßenbeleuchtung
c) Gewerk 3 - Straßenbauarbeiten
d) Gewerk 4 - Rohrleitungsbau für die Wasserversorgung

9. Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe - Erneuerung des Fremdwasserkanals in der Schwarzwaldstraße im Ortsteil Riedheim, Erd-und Rohrverlegearbeiten in offener Bauweise und im Spülbohrverfahren

10. Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe - Grund- u. Werkrealschule - Metallbau- u. Verglasungsarbeiten

11. Festlegung eines neuen Schulnamens für die Gemeinschaftsschule Hilzingen - Vorstellung der Ergebnisse des Namensfindungsausschusses und Abstimmung

12. Festlegung eines neuen Gemeindelogos

13. Bekanntgaben der Verwaltung

14. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

15. Fragemöglichkeit für Einwohner

16. Verabschiedung von Bauamtsleiter Walter Fechtig in den Ruhestand

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 21. Juli 2015

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler
Von den 20 Gemeinderäten sind alle anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind zwei anwesend
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Verwaltungsangestellte Günther Feucht, Petra Fritsch, Christian Denzel
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
 
Abwesend:
Ortsvorsteher Stefan Rill (krank), Walter Mayer (beruflich), entschuldigt
 
Beginn:    19.45 Uhr    Presse:    0
Ende:    22.00 Uhr    Zuhörer:    7

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 09. Juni 2015 wird in Umlauf gegeben.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 09.06.2015
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 09.06.2015.

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 09.06.2015
Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 09.06.2015 folgende Beschlüsse gefasst:
- Für die Wasserversorgung Hilzingen wurde zum 1. Juli 2015 Herr Stefan Ehinger als weiterer Mitarbeiter eingestellt.
- Der Auftrag für die Erstellung einer Gesamtkonzeption für die Gemeinschaftsschule Hilzingen wurde an Herrn Hubert Riesterer, Zum Kellerbühl 13, Gottmadingen, vergeben.
Die vorhandenen Schulräume im 1. Obergeschoss des Nordflügels sollen zum Start der Gemeinschaftsschule im September 2015 baulich „hergerichtet“ werden.
- Für die Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Steppbachs bzw. des Mühlenbachs sollen entsprechende Beihilfeanträge gestellt werden.
Ebenfalls gibt der Vorsitzende folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Verwaltungs- und Finanzausschusssitzung am 7. Juli 2015 bekannt:
- Frau Isolde Albiez wird ab dem neuen Kindergartenjahr zur Leiterin des Kindergartens "Zum Staufen" in Hilzingen bestellt.
- Die Gemeinde soll kein Mitglied bei der Solarkomplex AG werden.
- Ferner wurde dem FC Hilzingen die Möglichkeit eröffnet, einen Sponsor zu suchen, der dann im Rahmen dieser Kooperation auch das Stadion für eine bestimmte Dauer umbenennen darf.

4. Beratung und Feststellung der Jahresabschlüsse 2014 und 2015 des Eigenbetriebs Wärmeversorgung Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus den, den Gemeinderäten bereits zugestellten Jahresabschlüssen für die beiden Jahre 2014 und 2015. Wie bereits in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses beraten, gibt es zu den beiden Jahresabschlüssen 2014 und 2015 in der heutigen Sitzung relativ wenig Diskussionsbedarf.
Allerdings wird aus der Mitte des Gremiums deutlich darauf hingewiesen, dass die Gemeinde für den Ausflug in die Privatwirtschaft einen sehr hohen finanziellen Beitrag aufbringen musste, um den Eigenbetrieb Wärmeversorgung Hilzingen seit der Gründung im Jahr 2007 finanziell „aufzufangen“. Für diesen Zweck wurden insgesamt finanzielle Mittel in Höhe von knapp 900.000 Euro benötigt, um die jährlich entstandenen Defizite des Eigenbetriebs Wärmeversorgung Hilzingen auszugleichen. Diese erschreckend hohe Gesamtsumme sollen alle Entscheidungsträger auch immer dann präsent haben, wenn Überlegungen der Gemeinde im Raum stehen sollten, weitere Ausflüge in die Privatwirtschaft zu unternehmen.
Trotz dieses schlechten Gesamtergebnisses und dem ebenfalls sehr schlechten Fazit bleibt dem Gemeinderat in der heutigen Sitzung nichts anderes übrig als den Empfehlungsbeschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 07. Juli 2015 anzunehmen und die beiden Jahresabschlüsse 2014 und 2015 für den Eigenbetrieb Wärmeversorgung Hilzingen anzunehmen, was in der anschließenden positiven offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei einer Enthaltung dann auch so angenommen wird.

5. Vollzug des Haushaltsplanes 2015 – Zwischenbericht
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten in der heutigen Sitzung ausgegebenen Tischvorlage des Rechnungsamtes vom 21.07.2015, die an Hand von Folien sehr umfassend vorgestellt wird.
Aus dem vorgelegten Zahlenmaterial ergibt sich mit Stand vom 21. Juli 2015 eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 1,26 Mio. Euro. Im Vermögenshaushalt besteht trotz dieser Zuführung ein Defizit in Höhe von knapp 3,2 Mio. Euro.
Das hohe Defizit im Vermögenshaushalt ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die im Haushaltsplan eingestellten Grundstückserlöse inklusive der Beiträge aus der Vermarktung des Baugebiets "Beim Steppbachwiesle" in Höhe von 2,8 Mio. Euro in diesem Jahr voraussichtlich nicht mehr in dieser Höhe realisiert werden können.
Nach heutigem Stand müssten zum Jahresende aus der Rücklage rund 3,2 Mio. Euro entnommen werden, was der Stand der Rücklagen jedoch nicht mehr hergeben würde.
Aller Voraussicht nach kann die Notwendigkeit, einen Nachtragshaushaltsplan erstellen zu müssen, eventuell dadurch verhindert werden, dass die Ausgaben für das Feuerwehrgerätehaus, die im laufenden Haushalt mit rund 1,2 Mio. Euro veranschlagt sind, aus verschiedenen Gründen größtenteils in diesem Jahr nicht mehr verausgabt werden müssen. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann diese Option allerdings erst abschließend geprüft werden. Weitere Voraussetzung zur Vermeidung eines Nachtragshaushaltsplans wäre auch noch, dass ausreichend bzw. die im Haushaltsplan veranschlagten Flächen im Gewerbegebiet "Killwies-Bütze" verkauft werden. Bei dieser Konstellation wäre eine weitere Folge, dass die Rücklage nach einer erforderlichen Entnahme in etwa nur noch der Höhe der gesetzlichen Mindestrücklage entsprechen würde.
Nach der Vorstellung des Zwischenberichts zum laufenden Haushaltsjahr entwickelt sich im Gremium eine Beratung. Aus der Mitte des Gemeinderates wird zu den vorgelegten Haushaltszahlen jedoch deutlich darauf hingewiesen, dass im Gemeinderat wiederholt auch davor gewarnt worden ist, auf Grund der positiven Haushaltszahlen aus den Vorjahren zu viele, investitionsintensive Projekte anzugehen, ohne auf eine ausreichende finanzielle Ausstattung zu achten.
Die Verwaltung erhält ferner aus der Mitte des Gemeinderates einen klaren Auftrag, in einer der ersten Sitzungen des Gemeinderates nach der Sommerpause im Rahmen einer Gemeinderatsdrucksache schriftlich darzulegen, warum die anvisierten Grundstücksverkäufe des Baugebietes "Am Steppbachwiesle" nicht – wie geplant – vollzogen werden können.
Die schriftliche Zusammenfassung soll neben der Planung zur zeitlichen Abwicklung dieses Projektes zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 auch den aktuellen Zeitplan der Abwicklung, vor allem aber auch die Ursachen darstellen, warum es zu dieser deutlichen Verzögerung gekommen ist.
Es kann im Gremium nicht nachvollzogen werden, warum die Verwaltung im Vergleich zum Haushaltsplan 2015 die eigenen Ziele bei der Projektrealisierung nicht erreicht hat bzw. nicht erfüllen kann.
In der Sitzung wird bereits die vorhandene größere bürokratische Arbeit erwähnt, die zum Beispiel aufgebracht werden musste, um die erforderlichen Genehmigungen des Landratsamtes Konstanz als zuständige Genehmigungsbehörde zu erhalten.
Die alarmierenden Zahlen des Zwischenberichtes schrecken den Gemeinderat unisono auf, was unter anderem auch bedeuten wird, dass der Haushaltsplan für das nächste Haushaltsjahr 2016 in verstärktem Maße auch mit strukturellen Zielsetzungen/Änderungen und mit einer verschärften Ausgabenkontrolle geplant werden muss.
Der Gemeinderat bestätigt die Einschätzungen der Verwaltung, dass die im Haushaltsplan 2015 veranschlagten Ausgaben in Höhe von 1,2 Mio. Euro für das Feuerwehrgerätehaus größtenteils im laufenden Haushaltsjahr nicht mehr anfallen werden.
Nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides für das Feuerwehrgerätehaus kann abschließend geprüft werden, wann mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses begonnen wird. Vermutlich könnten die Aufträge noch dieses Jahr vergeben werden, wobei es sicherlich Sinn machen würde, das Projekt mit Nachdruck im Frühjahr 2016 baulich zu realisieren.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird die Ausgabe des Zwischenberichts zum laufenden Haushaltsjahr als Tischvorlage in der heutigen Sitzung als nicht unbedingt günstig bewertet. Auch wird darauf hingewiesen, dass verschiedene Maßnahmen, wie zum Beispiel die Einrichtung eines Bürgerbüros, die in diesem Jahr zu  Mehraufwendungen geführt haben, vom Gemeinderat nur mit sehr viel Vorbehalt getroffen worden sind.

6. Aktualisierung der Prioritätenliste
Der Antrag aus der Mitte des Gemeinderates, diesen Tagesordnungspunkt von der heutigen Beratung abzusetzen, wird entsprochen.

7. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Beim Steppbachwiesle“, Gemarkung Hilzingen
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt sowohl Frau Beate Schirmer,  Büro Freiraumplanung, als auch den beauftragten Planer, Herrn Andreas Wieser, der bei diesem Tagesordnungspunkt nicht in seiner Eigenschaft als Gemeinderat, sondern als beauftragter Planer teilnimmt und sodann –  wie Frau Beate Schirmer – an der "Regierungsbank" Platz nimmt.
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 14. Juli 2015, die um die Tischvorlage, nämlich einer Zusammenstellung zu den eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan "Beim Steppbachwiesle", ergänzt, vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat den in der Sitzungsvorlage unter Buchstabe a) enthaltenen und nachfolgend aufgeführten Beschlussantrag einstimmig:
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
b) Satzungsbeschluss
Der beauftragte Planer, Herr Andreas Wieser, erläutert in groben Zügen nochmals die Ausgangslage für die notwendigen planerischen Änderungen im Baugebiet "Beim Steppbachwiesle". Insbesondere geht er auf die Änderungen ein, die dazu geführt haben, dass eine erneute Offenlage und eine erneute Anhörung verschiedener Träger öffentlicher Belange erforderlich gewesen sind. Ursache hierfür war - nach seinen Ausführungen - die Veränderung von rund 50 % der ursprünglich festgelegten Erdgeschossfußbodenhöhen im Plangebiet.
Seinen Ausführungen zufolge ist eine Situation mit verändert festzulegenden Erdgeschossfußbodenhöhen bei Baugebieten, die sich in Hanglage befinden, nicht unüblich, wie er bei der Planung von Baugebieten schon des Öfteren erleben musste.
Frau Beate Schirmer ergänzt mit ihren weiteren Ausführungen die erforderlichen Ökomaßnahmen, die aufgrund dieser Baugebietsplanung notwendig werden, wie zum Beispiel das Anlegen eines Feldlerchenfensters, die Schilderungen des Planers Andreas Wieser. Zwischenzeitlich konnte auch ein Landwirt gewonnen werden, der sich um die Betreuung des Grundstücks, auf dem sich das Feldlerchenfenster befindet, kümmert.
Ohne weitere Aussprache wird der nachfolgend aufgeführte und in der Sitzungsvorlage unter Buchstabe b) aufgenommene Beschlussantrag vom Gemeinderat einstimmig angenommen:
Der Bebauungsplan "Beim Steppbachwiesle" wird in der Fassung vom 21. Juli 2015 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
Die zusammen mit dem Bebauungsplan "Beim Steppbachwiesle" aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 21. Juli 2015 nach § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.

8. Erschließung Neubaugebiet „Beim Steppbachwiesle“, Gemarkung Hilzingen - Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
An Hand eines Lageplanes erläutert die Verwaltung die geplanten Arbeiten zur Erschließung des Neubaugebietes "Beim Steppbachwiesle".
Die Offenlegung des Steppbachs in diesem Gebiet wird noch im Herbst 2015 als Hochwasserschutzmaßnahme zu realisieren sein (Beginn Anfang August). Daran anschließend sollen dann die Kanalarbeiten anlaufen. Angedacht ist ferner, dass ein kurzes Teilstück der Riedheimer Straße, das bei der Erschließung des Neubaugebietes "Beim Steppbachwiesle" betroffen sein wird, wieder bis November 2015 endgültig hergestellt sein soll (= Aufbringung Feinbelag). Verwaltungsseitig wird die Bauzeit insgesamt mit rund einem Jahr angegeben.
Entsprechend einer Zusammenstellung, die als Folie aufgelegt wird, werden die voraussichtlichen Kosten zu den verschiedenen Gewerken, die aus technischen Gründen wie auch aus Gründen der Bauabwicklung gebildet werden mussten, umfassend erläutert. Sollte der Gemeinderat im Anschluss an die einleitenden Worte der Verwaltung die vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen annehmen, so ergeben sich für den 1. Bauabschnitt voraussichtliche Gesamtkosten in Höhe von 2,802 Mio. Euro.
Im Haushaltsplan 2015 wurde für dieses Projekt ein Ansatz in Höhe von 2,807 Mio. Euro eingestellt.
Erwähnt wird verwaltungsseitig insbesondere auch noch das vorliegende Angebot der Deutschen Telekom für den anvisierten Breitbandausbau im Bereich des Neubaugebietes "Beim Steppbachwiesle". Der Anbieter wird ohne Mehrkosten für die Gemeinde sogenannte „Glasfaser-Speedpipes“ an jede Parzelle legen, um danach entsprechende Glasfaserleitungen einziehen zu können. Die „Kabel-BW“ hingegen hat lediglich signalisiert, ohne eine eigene Kostenbeteiligung für den Tiefbau das Gebiet nur mit Kupfer-kabel zu versorgen.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass – nach Einschätzung des Vorsitzenden – die Eigentümer grundsätzlich nicht verpflichtet sind, diesbezügliche Verträge mit der Deutschen Telekom abzuschließen. Allerdings müssen die Eigentümer darauf achten, dass bei den neuen Gebäuden die Hausinstallation auch Glasfaser-basiert ausgeführt werden muss, da ansonsten keine funktionstüchtige Versorgung möglich ist.
Ebenfalls auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass in den nachfolgenden Gesprächen mit den Unternehmern die Möglichkeiten gegeben ist entsprechende Skonti auszuhandeln. Verwaltungsseitig wird zugesagt, sich in diesen Verhandlungen um solche Skonti zu bemühen bzw. diese auch zu erhalten.
a) Gewerk 1 - Hochwassersicherer Ausbau Steppbach
Bei der öffentlichen Ausschreibung für die Erschließung des Neubaugebiets "Beim Steppbachwiesle" – 1. Bauabschnitt – Hochwassersicherer Ausbau „Steppbach“ wurden von elf Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert, wovon drei Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Bietergemeinschaft J. F. Storz GmbH und Schleith GmbH, Dürrheimer Straße 37, 78166 Donaueschingen, zu einem Angebotspreis von 758.528,66 Euro als günstigste Bieterin hervor.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig die Vergabe des Auftrags an die Bietergemeinschaft zu obigem Angebotspreis.
Wie in der Sitzungsvorlage ausgeführt, erfolgt die Vergabe dieses Auftrags nur unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Fördermittel.
b) Gewerk 2 - Kanalisationsarbeiten, Erdarbeiten für die Wasserversorgung und Straßenbeleuchtung
Bei der öffentlichen Ausschreibung für die Erschließung des Neubaugebiets "Beim Steppbachwiesle" – 1. Bauabschnitt – Kanalisationsarbeiten, Erdarbeiten für die Wasserversorgung wurden ebenfalls von elf Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert, wovon lediglich zwei Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Bietergemeinschaft J. F. Storz GmbH und Schleith GmbH, Dürrheimer Straße 37, 78166 Donaueschingen, zu einem Angebotspreis von 805.540,09 Euro als günstigste Bieterin hervor.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig die Vergabe dieses Auftrags an die Bietergemeinschaft zu obigem Angebotspreis.
c) Gewerk 3 - Straßenbauarbeiten
Bei der öffentlichen Ausschreibung für die Erschließung des Neubaugebiets "Beim Steppbachwiesle" – 1. Bauabschnitt – Straßenbauarbeiten, Erdarbeiten für die Straßenbeleuchtung und Leerrohrverlegung haben neun Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert, wovon drei Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma Stingel GmbH, Gewerbestraße 10, 72477 Schwenningen, zu einem Angebotspreis von 707.927,72 Euro als günstigste Bieterin hervor.
Die Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, ob wirtschaftliche Gründe dafür sprechen würden, diesen Auftrag auch an die Bietergemeinschaft Storz und Schleith GmbH (ausführende Unternehmen Gewerk a und b) zu vergeben, erläutert die Verwaltung, dass auf Grund des Versatzes der Ausführungstermine bei diesen drei Gewerken keine wirtschaftlichen Gründe vorliegen dürften, die Baumaßnahmen aus einer Hand ausführen zu lassen.
Bis auf das kurze Teilstück der Riedheimer Straße, bei dem die Fertigstellung noch in diesem Jahr geplant ist, werden alle weiteren Straßenbaumaßnahmen dieses Gewerkes erst ca. im Frühjahr 2016  ausgeführt. Nach Einschätzung der Verwaltung dürften in diesem Jahr für dieses Gewerk noch rund 100.000 Euro zu verausgaben sein. Der Restbetrag fällt dann im kommenden Haushaltsjahr 2016 an.
 Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig die Vergabe des Auftrags an die Firma Stingel GmbH zu obigem Angebotspreis.
d) Gewerk 4 - Rohrleitungsbau für die Wasserversorgung
Bei der öffentlichen Ausschreibung für die Erschließung des Neubaugebiets "Beim Steppbachwiesle" – 1. Bauabschnitt – Rohrleitungsbau für die Wasserversorgung haben 12 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert, wovon sechs Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma Schäfer, Rohrnetz- und Anlagenbau GmbH, Daimlerstraße 2, 72359 Dotternhausen, zu einem Angebotspreis von 80.354,95 Euro als günstigste Bieterin hervor.
Nachdem verwaltungsseitig keine negativen Erfahrungen vorliegen, die einen Ausschluss des Unternehmens aus diesem Vergabeverfahren begründen könnten, beschließt der Gemeinderat ohne weitere Aussprache einstimmig die Vergabe des oben angeführten Auftrags an die Firma Schäfer aus Dotternhausen zum Angebotspreis von 80.354,95 Euro.

9. Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe - Erneuerung des Fremdwasserkanals in der Schwarzwaldstraße im Ortsteil Riedheim, Erd-und Rohrverlegearbeiten in offener Bauweise und im Spülbohrverfahren
An Hand eines Lageplans erläutert die Verwaltung die Maßnahme Erneuerung des Fremdwasserkanals in der Schwarzwaldstraße.
Bei der durchgeführten beschränkten Ausschreibung wurden sieben Firmen um die Abgabe eines Angebotes gebeten, wovon drei Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma Maier-Bau GmbH, Mühleweg 13, 79802 Dettighofen-Baltersweil, zum Angebotspreis von 147.323,71 Euro als günstigste Bieterin hervor.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig die Vergabe des Auftrags an die Firma Maier-Bau GmbH zum oben angeführten Angebotspreis.
Als Zeitraum für die Ausführung der Maßnahme ist Ende August bis Ende September 2015 vorgesehen.

10. Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe - Grund- u. Werkrealschule - Metallbau- u. Verglasungsarbeiten
Während der kurzfristigen Abwesenheit von Bürgermeister Rupert Metzler übernimmt Gemeinderat und 1. Bürgermeister-Stellvertreter Bernhard Hertrich den Vorsitz.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 01.07.2015, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgestellt wird.
Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden sechs Firmen die Ausschreibungsunterlagen zugesandt, wovon zwei Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma Metallbau Kessler aus Geisingen zum Angebotspreis von 30.176,02 Euro als günstigste Bieterin hervor.
Die Verwaltung gibt den Ausführungszeitraum dieser Maßnahme bis zum 5. September 2015 bekannt, da hier die Zielsetzung vorhanden ist, zum Schuljahresbeginn 2015/2016 die Räumlichkeiten entsprechend vorbereitet und ausgestattet zu haben.
In der anschließenden kurzen Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt wird aus der Mitte des Gemeinderates deutlich gemacht, dass es zukünftig keine von einer Gesamtkonzeption losgelösten Einzelmaßnahmen mehr geben soll und wird, wie es in diesem Fall notwendig gewesen ist.
Nachdem die Ausführung dieser Maßnahme in einer früheren Sitzung bereits beschlossen worden ist, beschließt der Gemeinderat daraufhin bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich die Vergabe des Auftrags, neue Trennwände für die Klassenzimmer im Obergeschoss des Westbaus an die Firma Metallbau Kessler aus Geisingen zum Angebotspreis von 30.176,02 Euro (brutto) als überplanmäßige Ausgabe zu vergeben.

11. Festlegung eines neuen Schulnamens für die Gemeinschaftsschule Hilzingen - Vorstellung der Ergebnisse des Namensfindungsausschusses und Abstimmung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Hauptamtes vom 15.07.2015.
Auf Basis der Sitzungsvorlage erläutert der Vorsitzende insbesondere die beiden Anlagen, die den eingeschlagenen Weg im beratenden Ausschuss bis zu einer Entscheidung über einen Schulnamen für die Gemeinschaftsschule beschreiben. Mit den in der Bewertungsmatrix aufgenommenen Kriterien, die am Schulnotensystem  durchgeführte Bewertung der einzelnen Kriterien zu jedem Namensvorschlag wurde versucht, eine an objektiven Aspekten und Maßstäben orientierte Bewertung durchzuführen. Auch die im beratenden Ausschuss durchgeführte Wahl über mehrere vorgeschlagene Namen brachte ein Ergebnis hervor, welches ebenfalls aus der zugestellten Sitzungsvorlage zu entnehmen ist.
Der Vorsitzende unterstreicht nochmals, dass es sinnvoll ist, zum Start der Gemeinschaftsschule im kommenden Schuljahr auch einen neuen Schulnamen zu haben. Die Zuständigkeiten in diesem Verfahren zum neuen Schulnamen sind natürlich klar geregelt. Der Gemeinderat hat in seiner Eigenschaft als Schulträger über den Schulnamen letztendlich zu entscheiden. Der durch einen Beschluss des Gemeinderates gegründete beratende Ausschuss hatte die Aufgabe, verschiedene Vorschläge zu sichten, zu bewerten und bestenfalls als Ergebnis einen Schulnamen als Empfehlung vorzuschlagen.
Nach der Einleitung zu dieser Thematik eröffnet der Vorsitzende die Aussprache. Die anschließende Beratung verläuft sowohl hinsichtlich des eingeschlagenen Auswahlverfahrens als auch zu den vorliegenden Vorschlägen sehr differenziert. Vermutlich auch deshalb, weil die jetzt vorhandene Chance, für die Gemeinschaftsschule Hilzingen einen griffigen und aussagekräftigen Schulnamen zu finden, sehr bedeutsam ist und in dieser Frage alle am Verfahren beteiligten Personen jeden einzelnen Vorschlag selbstverständlich auch subjektiv unterschiedlich bewerten.
Trotz einer intensiven und längeren Diskussion im beratenden Ausschuss und des dann im Ausschuss gefundenen ersten Favorits, wird die Hegau-Gemeinschaftsschule als in der Verwendung – vor allem wegen der Aufnahme des Schultyps (Gemeinschaftsschule) als holprig, blass und wenig dynamisch gesehen. Durch das "Hegau-Gymnasium" in Singen sowie die "Christliche Schule im Hegau" erscheint dieser Schulname auch als "belegt". Der Schulleiter bzw. die Schule selbst könnte sich zwar mit allen vorgeschlagenen drei Schulnamen anfreunden, favorisieren aber auch wegen des positiven Besetzens des Begriffs "Gemeinschaftsschule" den ersten Favoriten als Ergebnis des Beratenden Ausschusses.
In der weiteren Beratung kristallisiert sich auch bei einigen Gemeinderäten, die dem beratenden Ausschuss angehört haben, die Tendenz heraus, den Schulnamen "Hegau-Gemeinschaftsschule" im weiteren Verlauf auch nicht weiter zu unterstützen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird unter anderem aber auch deutlich angemerkt, dass die im beratenden Ausschuss sehr intensiv geführte Beratung und die erzielten Ergebnisse in dem Maße gewürdigt werden sollten, dass diese Ergebnisse dann auch mitgetragen werden, da ansonsten der Sinn solcher beratenden Ausschüsse deutlich hinterfragt werden muss.
Verwundert über die heutige Beratung bzw. über den Verlauf der Beratung zeigt sich Gemeinderat Holger Graf insbesondere deshalb, weil das gesamte Gremium durch den umfangreichen E-Mail-Verkehr in Vorbereitung zum neuen Schulnamen, also in der Angelegenheit von Beginn an auch mit einbezogen war. Somit hatten alle – vor allem auch die Schule, von der leider kein eigener Vorschlag für einen Schulnamen eingereicht wurde, die Möglichkeit gehabt, sich intensiv mit dem Thema Schulnamen für die Gemeinschaftsschule zu befassen und konkrete Vorschläge in die Beratung einzubringen.
Der Vorsitzende erinnert nochmals an die Aufgabenstellung des auf Antrag aus der Mitte des Gemeinderates gegründeten beratenden Ausschusses. Insbesondere hat der beratende Ausschuss die Aufgabe übertragen bekommen, Schulnamen zu diskutieren, Vorschläge zu erarbeiten, um den Beratungsaufwand, vor allem im Gemeinderat, zu reduzieren. Deshalb sollten die Ergebnisse im Gemeinderat heute nicht "zerredet" werden. Aus diesem Grund macht es nach Einschätzung des Vorsitzenden keinen Sinn, im Ausschuss nochmals eine weitere Diskussionsrunde zu terminieren.
Vom Vorsitzenden wird als Ergebnis der längeren Beratung – wie vom beratenden Ausschuss auch gewünscht – vorgeschlagen, in Reihenfolge über die erzielten Ergebnisse abzustimmen. Gegen die offene Abstimmung und die vorgeschlagene Vorgehensweise erhebt der Gemeinderat dann auch keinen Widerspruch.
1. In der positiven Abstimmung zum Schulnamen "Hegau-Gemeinschaftsschule" (1. Sieger im beratenden Ausschuss) stimmen sechs Gemeinderäte für und 14 Gemeinderäte gegen diesen Schulnamen.
Dieser Schulname gilt somit als mehrheitlich abgelehnt.
2. In der positiven Abstimmung zum Schulnamen "Peter-Thumb-Schule" (2. Sieger im beratenden Ausschuss) stimmen 14 Gemeinderäte  für und fünf Gemeinderäte gegen diesen Schulnamen.
Auf Grund dieses Abstimmungsergebnisses erhält die Gemeinschaftsschule mit Beginn des neuen Schuljahres den Namen "Peter-Thumb-Schule".
Weitergehende Abstimmungen zu weiteren Schulnamen sind somit entbehrlich.

12. Festlegung eines neuen Gemeindelogos
Der Vorsitzende verweist auf die den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage. Zusätzlich wird im Gremium ein kartoniertes Portfolio in Umlauf gegeben, welches die Gestaltung der weiteren Elemente des öffentlichen Auftritts der Gemeinde (Kuverts, Briefbögen und Ähnliches) enthält. Die Sitzungsvorlage beinhaltet das Logo bzw. das Wappen, das als Ergebnis aus vielen Beratungen aus verschiedenen Gremien heraus entstanden ist.
Ohne weitere Aussprache spricht sich der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung für das vorgelegte Logo/Wappen aus.
Aufbauend auf diesem Votum kann die Firma RevoLUZion, Uhlandstraße 4, 78579 Neuhausen ob Eck, nunmehr die weiteren Elemente für den öffentlichen Auftritt der Gemeinde erarbeiten bzw. das bereits Entworfene verfeinern und überarbeiten.
Im Konkreten sollen diese weiteren Ergebnisse im Herbst 2015 visualisiert im Gemeinderat vorgestellt werden. Selbstverständlich wird dieses neue CI auch die Grundlage für den Auftritt der Gemeinde Hilzingen im Internet sein.

13. Bekanntgaben der Verwaltung
a) ÖPNV
Verwaltungsseitig wird der Gemeinderat darüber in Kenntnis gesetzt, dass mit E-Mail vom Freitag, den 17. Juli 2015, ein nunmehr überarbeitetes Fahrplanangebot der SBG zum nächsten Fahrplanwechsel im Dezember bei der Gemeinde eingegangen ist. Die von Seiten des Landkreises Konstanz gewünschte Rückmeldung bis zum 17. August 2015 kann natürlich nicht eingehalten werden, da bis zu diesem Termin keine weitere Gemeinderatssitzung anberaumt ist.
Die Verwaltung wird dem Gemeinderat nach einer internen Aufarbeitung das neue Fahrplanangebot per Mail zukommen lassen.
b) Freibad Hilzingen
Die hochsommerlichen Temperaturen in den vergangenen Wochen haben sich sehr positiv auf das Ergebnis im Freibad Hilzingen ausgewirkt. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt konnten 10.000 Euro mehr als im Haushaltsplan eingestellt eingenommen werden.
c) Rundfunkbeitrag
Am kommenden Sonntag in der Zeit von 8.00 – 9.00 Uhr wird die Gemeinde im Rahmen des SWR4-Programms "Morgenläuten" präsentiert werden.
d) Sanierungsausschuss
Der Vorsitzende berichtet sehr positiv über die am vergangenen Wochenende durchgeführte Projektwerkstatt mit den drei beauftragten Planungsbüros und den vielen ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern, die daran teilgenommen haben. Die Jury konnte sich am Ende dieser Projektwerkstatt über die in den Teams erarbeiteten Ergebnisse ein erstes Bild machen und wird aufgrund dieser Ergebnisse dann auch detailliertere Aufgaben/Visualisierungen an die Planungsteams formulieren. Alle Beteiligten sind gespannt, wie die zusätzlichen Aufgabenstellungen dann von den Planungsteams umgesetzt werden, die im September im Gemeinderat zur Diskussion gestellt werden.
e) Verkehrsangelegenheiten
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass noch in dieser Woche die Fahrbahnmarkierungen in der Schnitzengasse aufgebracht werden sollen.
Bereits mehrfach wurde die Verwaltung darauf hingewiesen, vor allem im Kernort die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer zu überwachen. Der Vorsitzende hat zwischenzeitlich bei verschiedenen Anbietern Angebote eingeholt, um Geschwindigkeitsmessgeräte, die unter anderem auch Daten für die Ortskernsanierung aufzeichnen und auswerten können, angefragt. Im Rahmen seiner Zuständigkeit wird der Bürgermeister nunmehr veranlassen, zumindest zwei Geschwindigkeitsmessgeräte jetzt außerplanmäßig zu beschaffen, um den Auftrag zumindest teilweise abzuarbeiten.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird darauf hingewiesen, dass auch für den Ortsteil Riedheim ein Geschwindigkeitsmessgerät zum dauerhaften Verbleib im Ortsteil beschafft werden soll, wobei der Vorsitzende hierzu ausführt, dass diese Kosten dann auch im Haushaltsplan 2016 veranschlagt werden können.
In den Ausführungen des Vorsitzenden erwähnt er die sehr hohen Kosten für die Installation von festen „Blitzsäulen“ mit über 120.000 Euro/Stück. Aus der Mitte des Gemeinderats wird nochmals nachgefragt, ob es nicht die Möglichkeit gibt, über Werbung finanzierte Geschwindigkeitsmessgeräte einzusetzen, was einer erneuten Prüfung durch die Verwaltung obliegt.
f) Verwaltungsseitig wird auf die Regelung über die Annahme von Spenden, die der Gemeinderat im Mai 2006 einstimmig beschlossen hat sowie auf die gesetzliche Ausgangslage verwiesen.
Der Gemeinderat erklärt sich in der heutigen Sitzung dazu bereit, über eingegangene Spenden zu entscheiden und beschließt auf Vorschlag der Verwaltung und im Rahmen obiger Regelung einstimmig die Annahme folgender Spenden:
- 2.000 Euro für ein Geschwindigkeitsmessgerät für den Ortsteil Weiterdingen
von der Allianz Deutschland AG
- 1.600 Euro für das Freibad Hilzingen (Fußballtore)
von der "Fraueninitiative Tauschmarkt" Hilzingen
g) Sommerpause
Der Vorsitzende bedankt sich beim Gemeinderat für die gute Zusammenarbeit im ersten Halbjahr 2015 und für die vielen, teilweise in sehr langen Sitzungen erarbeiteten Ergebnisse. Er wünscht den Gemeinderäten schöne und erholsame Sommerferien.

14. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Kiesabbau „Dellenhau“
Aus der Mitte des Gemeinderates wird zum Scoping-Termin über den geplanten Kiesabbau "Dellenhau" nachgefragt. Der Vorsitzende antwortet auf diese Nachfrage, dass er beim Scoping-Termin am 15.06.2015 im Regierungspräsidium Freiburg die vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse und Wünsche zur Vorbereitung des weiteren Raumordnungsverfahren mündlich nochmals unterstrichen hat, nachdem das Ergebnis der Beratung des Gemeinderates vom 09. Juni 2015 bereits auch schon schriftlich beim Regierungspräsidium Freiburg eingereicht worden ist. Die für das Verfahren zuständige Behörde hat die notwendigen Gutachten zur aktuellen Aufarbeitung der verschiedenen konkreten Fragestellungen, zum Beispiel zur Notwendigkeit des Kiesabbaus im „Dellenhau“, in Auftrag gegeben.
b) Asylbewerberunterbringung
Die Nachfrage aus der Mitte des Gremiums hinsichtlich der Unterbringung der Flüchtlinge in Hilzingen beantwortet der Vorsitzende dahingehend, dass man immer noch auf der Suche nach geeigneten Gebäudlichkeiten ist.
Sobald sich auf diesem Sektor etwas ergibt, wird der Gemeinderat hierüber unterrichtet. Unter Umständen zeichnet sich eine Entwicklung ab, mit der sich zunächst viele Probleme für die Gemeinde erledigen könnten.
Die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen als kommunale Aufgabe, ist relativ schwierig abzuarbeiten. Der Vorsitzende führt das Beispiel einer Nachbargemeinde an, in der von 12 verfügbaren Wohnungen von den zugewiesenen Flüchtlingen nur sechs belegt werden. Noch einmal weist der Vorsitzende auf die bei dieser Aufgabe vorrangigen Zuständigkeiten des Bundes, des Landes, des Landkreises und erst in letzter Konsequenz dann im Rahmen der Anschlussunterbringung auch der Kommunen hin.
c) Gemeinderat und 1. Bürgermeister-Stellvertreter Bernhard Hertrich bedankt sich bei der Verwaltung für die Zusammenarbeit im 1. Halbjahr 2015 und wünscht allen erholsame Sommerferien.

15. Fragemöglichkeit für Einwohner
Die Nachfrage aus der Mitte der Zuhörerschaft, wie konkret der anvisierte Fertigstellungszeitpunkt des Neubaugebietes "Beim Steppbachwiesle" im Juni 2016 ist, wird verwaltungsseitig dahingehend beantwortet, dass dies natürlich wetter- und witterungsabhängig ist. Allerdings kann aber davon ausgegangen werden, dass diese vorgegebenen Termine auch eingehalten werden.

16. Verabschiedung von Bauamtsleiter Walter Fechtig in den Ruhestand
In der heutigen Sitzung gilt es nach einer über 46-jährigen Dienstzugehörigkeit zur Gemeinde Hilzingen den ehemaligen (Renteneintritt 30.06.2015) Bauamtsleiter Walter Fechtig in den Ruhestand zu verabschieden.
Der Bürgermeister würdigt das Wirken von Bauamtsleiter Walter Fechtig an Hand verschiedener Zahlen und Fakten aus seiner Vita, skizziert ferner einige Episoden aus den Anfangszeiten des scheidenden Bauamtsleiters in der Verwaltung, bei der er unter anderem während seiner Lehrzeit auch zum Heuen eingesetzt worden ist. Mit weiteren Anekdoten und dem Hinweis, dass eine wesentliche Stütze im Rathaus, auch beim Erkunden von familiären Hintergründen, fehlen wird, überreicht der Vorsitzende dem scheidenden Bauamtsleiter Walter Fechtig einen Präsent der Gemeinde, unter anderem auch die vom Bürgermeister selbst abgefüllte, letzte Flasche Schnaps sowie seiner Ehefrau, Frau Rita Fechtig, als Dank einen Blumenstrauß. Frau Fechtig musste während der Dienstzeit ihres Mannes oft auf seine Anwesenheit zu Hause verzichten.
Herr Walter Fechtig skizziert selbst noch einmal wesentliche Punkte seiner Laufbahn im Rathaus der Gemeinde Hilzingen und bedankt sich bei allen "Mitstreitern", den ehemaligen Chefs aber auch den Gemeinderäten für die in den allermeisten Fällen gute, konstruktive Zusammenarbeit und gute Atmosphäre.
Im Anschluss daran lädt der Bürgermeister den scheidenden Bauamtsleiter mit Gattin und den Gemeinderat als Abschluss des ersten Halbjahres ins "Laurentiusstüble" ein.

Vorgelegt am 22. September 2015

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Bernhard Hertrich (Gemeinderat)
gez. Martin Schneble (Gemeinderat)