Anmeldung

Gemeinderatssitzung

Dienstag, 14. April 2015, 19:00 Uhr
Rathaus Hilzingen

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 10.03.2015

3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 03.03.2015

4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 10.03.2015

5. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 03.03.2015

6. Einführung eines neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens

7. Einrichtung eines Bürgerbüros
- Vorstellung der Planung inkl. Kostenberechnung und Terminplan
- weitere Vorgehensweise
- Aufhebung des Sperrvermerks (HHSt. 0200-9400.999)

8. Burghalle Riedheim – Anbau und Küchenumbau
- Aufhebung des Sperrvermerks (HHSt. 7676.9400)
- weiteres Vorgehen / Bestimmung von Art und Umfang der umzusetzenden/auszuführenden Baumaßnahmen

9. Bebauungsplan „Kriechwies – Hinter Hofen“, Gemarkung Hilzingen - Beschluss über die 1. Änderung der Bebauungsplan-Erweiterung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

10. Bekanntgaben der Verwaltung

11. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

12. Fragemöglichkeit für Einwohner

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 14. April 2015

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Von den 20 Gemeinderäten sind 17 anwesend (Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus ab TOP 6)
Von den vier Ortsvorstehern sind drei anwesend
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Walter Fechtig
Verwaltungsangestellte Günther Feucht, Petra Fritsch, Christian Denzel
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
 
Abwesend:
Gemeinderäte Olaf Fuchs (krank), Alfons Zipperer (Urlaub), Ulrike Maus* nachträglich ergänzt (08.05.2015), entschuldigt
Ortsvorsteher Egon Schmieder (Urlaub), entschuldigt
 
Beginn:    19.00 Uhr    Presse:    2
Ende:    21.30 Uhr    Zuhörer:    7

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschriften über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 10.03.2015 sowie die nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 03.03.2015 werden in Umlauf gegeben.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 10.03.2015
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 10.03.2015.

3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 03.03.2015
Mit der nachfolgend aufgeführten Änderung wird die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 03.03.2015 einstimmig genehmigt.
Die Korrektur bezieht sich auf die Protokollseite 5, 2. Spiegelstrich, 1. Absatz;
„ … und bezeichnet neben der geringen Eigenkapitalquote des Anbieters mit 8 % beim Abschluss 2013 (8.000,--€) auch die schwache Ertragslage des Unternehmens als zu bescheiden.“

4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 10.03.2015
In der Sitzung des Gemeinderates am 10.03.2015 bestätigte der Gemeinderat jeweils einstimmig die am 28.02.2015 erfolgte Wahl der Feuerwehrkommandanten der Abteilung Binningen:
Abteilungskommandant: Franz Zimmermann, Staigstraße 5, 78247 Hilzingen
1. Stellvertreter: Elmar Maus, Klosterstraße 5, 78247 Hilzingen
2. Stellvertreter: Ralf Schuhwerk, Stubenkreuz 8, 78247 Hilzingen
sowie die am 02.03.2015 erfolgte Wahl der Feuerwehrkommandanten der Abteilung Hilzingen:
Abteilungskommandant: Jean-Pierre Müller, Karl-Geißler-Straße 2, 78247 Hilzingen
Stellvertreter technischer Bereich: Heiko Jäckle, Dietlishof 5a, 78247 Hilzingen
Stellvertreter Verwaltungsbereich: Markus Eder, Braungasse 9, 78247 Hilzingen.
Ebenfalls wurde der mit der Firma Diringer und Scheidel ausgehandelte Vergleich für die Kanalsanierungsmaßnahme im Jahr 2008 in Riedheim in Höhe von 32.642,74 Euro vom Gemeinderat genehmigt.

5. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 03.03.2015
In seiner Sitzung am 03.03.2015 hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschlossen, Herrn Markus Klaus zum 1. Juni 2015 als Mitarbeiter im Bauhof einzustellen.

6. Einführung eines neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens
Einleitend weist der Vorsitzende auf das dem Gemeinderat in der heutigen Sitzung ausgegebene Schreiben von Gemeinderat Bernhard Hertrich vom 14. April 2015 hin.
Die Umstellung auf das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen beschäftigt den Gemeinderat schon seit einiger Zeit. In der letzten Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses war die Umstellung auf die neue Rechnungsführungs-Systematik erneut Gegenstand einer längeren Beratung, die als Ergebnis unter anderem zwei Empfehlungsbeschlüsse gebracht hat.
Zum einen soll Herr Bosch von der Firma Dataplan nicht in ein kommunalpolitisches Gremium nach Hilzingen eingeladen werden, um den Mandatsträgern sowohl über die Finanzsoftware als auch über die wirtschaftliche Lage zu berichten. Zum anderen soll die Umstellung auf die neue doppische Buchführung mit der Software der Firma Dataplan erfolgen. Der verwaltungsseitig aufgezeigte Zeitstrahl bis zur Einführung der Doppik in Hilzingen (1. doppischer Haushalt ist für 2018 geplant) wird unisono als gut befunden.
Der Vorsitzende weist in seinen Ausführungen auch darauf hin, dass die Verwaltung sich unmittelbar nach der Sitzung erneut sehr intensiv mit Herrn Bosch (Fa. Dataplan zum noch nicht vorhandenen Zertifikat ausgetauscht hat. Insbesondere wurden die Gründe erläutert, warum es bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht zur Ausstellung des Zertifikates durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg gekommen ist, obwohl diese Programmprüfung schon seit einigen Jahren beantragt worden ist.
Die Verwaltung erhielt von Herrn Bosch die Rückmeldung, dass nach einer erneuten Rücksprache mit der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA-BW) diese die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Softwareprogrammes wohl noch im Jahr 2015 abschließen kann und im Anschluss daran auch das Zertifikat ausgestellt wird.
In diesem Zusammenhang bedankt sich der Vorsitzende bei Gemeinderat Fabian Jutt für seine ebenfalls bei der Firma Dataplan durchgeführte Nachfrage, die das gleiche Ergebnis brachte.
Ein Widerspruch wird in der Tatsache gesehen, dass auf der Homepage des Unternehmens Dataplan deutlich darauf hingewiesen wird, dass Dataplan entsprechend dem § 114a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg testierte Programme einsetzt,
dieses Testat bei Finanz+Doppik aber noch nicht vorliegt.
Gemeinderat Bernhard Hertrich ergänzt den Inhalt seines dem Gemeinderat vorliegenden Schreibens unter anderem in der Sitzung mit dem Hinweis, dass die Firma Dataplan - trotz des bereits 2012 bei der GPA-BW gestellten Antrags zur erforderlichen Prüfung des Softwareprogramms - bisweilen noch immer keine Programmprüfung vorweisen kann und somit auch noch kein Zertifikat erteilt worden ist, und andere Unternehmer (zum Beispiel Firma Datev) sehr wohl in der Lage gewesen sind, früher an dieses gesetzlich vorgeschriebene Zertifikat zu gelangen.
Auf Grund der Tatsache, dass dieses vorgeschriebene Zertifikat heute noch nicht vorliegt, sollte eine Beschlussfassung der Gemeinde Hilzingen zum Einsatz des Softwareprogramms der Firma Dataplan solange nicht erfolgen bis in der Tat das Testat vorgelegt werden kann.
Der Bürgermeister antwortet auf die von Gemeinderat Bernhard Hertrich mit Schreiben vom 14.04.2015 angeführten Aspekte dahingehend:
- Zum 03.03.2015 (= Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses) gab es in der Gemeinde Steinen, die auf Datev umgestellt hat, diesbezüglich noch kein Berichtswesen, wobei ein Datev - Berichtswesen zwischenzeitlich der Gemeinde Steinen angegeben wurde.
- Die vom Bürgermeister in der Sitzung am 03.03.2015 gemachten Ausführungen zu der in Steinen nicht vorliegenden Eröffnungsbilanz fügt er an, dass es sich hier um ein Missverständnis gehandelt hat. Er korrigiert seine diesbezüglichen Ausführungen dahingehend, dass die Gemeinde Steinen die vorgeschriebene Eröffnungsbilanz erstellt hat.
- Der Vorsitzende sieht in dem derzeit noch nicht vorliegenden Zertifikat zur Prüfung des Softwareprogramms allerdings keine allzu großen Risiken, da bereits etliche Gemeinden das Softwaremodul und das Verfahren der Firma Dataplan im Einsatz haben und sich somit bei vielen Kommunen die gleiche Problematik stellt.
Das ebenfalls vorgeschriebene Zertifikat, das bei der vor einigen Jahren vollzogenen Umstellung von der Finanzsoftware des „Rechenzentrums Freiburg“ auf FinanzPlus der Firma Dataplan benötigt wurde, lag zum damaligem Zeitpunkt der Umstellung  ebenfalls nicht vor und wurde einige Zeit später nachgereicht.
Vor allem der Umstand, dass bereits im Jahr 2012 bei der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg die Prüfung des Programms beantragt worden ist und es im eigenen, großen wirtschaftlichen Interesse der Firma Dataplan liegt, unterstützt den Gedanken des Bürgermeisters, dass es wohl zu nicht allzu großen Schwierigkeiten kommen wird, um die Prüfung der Finanzsoftware erfolgreich zu bestehen.
Im Gemeinderat entwickelt sich eine längere Aussprache zu dieser Problematik, wobei aus der Mitte des Gemeinderates angeführt wird, dass das Vorliegen des Zertifikates für Hilzingen die zwingende Voraussetzung ist, mit dieser Finanzsoftware auf die Doppik umzustellen und dies nicht nur, weil es ein gesetzliches Erfordernis ist (§ 114a Gemeindeordnung).
Die Verwaltung soll im Rahmen der kommenden Vertragsverhandlungen mit der Firma Dataplan auf den Aspekt der Einhaltung des § 114a GemO-BW (Einsatz von zertifizierter Finanzsoftware) besonderen Wert legen bzw. das Vorliegen des Zertifikats als aufschiebende Bedingung mit in den Vertrag aufnehmen. Dies bedeutet unter
anderem, dass bei einem nicht positiven Abschluss des Programmprüfungsverfahrens durch die GPA–BW die Gemeinde Hilzingen dann berechtigt ist, kostenneutral aus dem gesamten Projekt der Umstellung auf Doppik mit der Software der Firma Dataplan auszusteigen.
Der diesbezüglich in die Beratung eingebrachte Vorschlag findet breite Zustimmung im Gremium, so dass im weiteren Verlauf bzw. als Ergebnis der Beratung dann einstimmig beschlossen wird, dass der Vertrag mit der Firma Dataplan zur Umstellung auf das NKHR unter der aufschiebenden Bedingung erfolgt, dass das Zertifikat einer erfolgreichen Programmprüfung vollumfänglich und ohne Beanstandungen nachgereicht wird.
Im Nachgang zu diesem Beschluss wird aus der Mitte des Gemeinderates des Weiteren jedoch auch angeführt, dass der Gemeinde keine Kosten entstehen dürfen, wenn während der Programmprüfung Beanstandungen bei der Finanzsoftware der Firma Dataplan auftreten und deswegen entsprechende Updates nachgeliefert werden müssen.

7. Einrichtung eines Bürgerbüros
- Vorstellung der Planung inkl. Kostenberechnung und Terminplan
- weitere Vorgehensweise
- Aufhebung des Sperrvermerks (HHSt. 0200-9400.999)
Gemeinderat Martin Jordan erklärt sich für befangen, verlässt den Sitzungstisch und begibt sich unter die Zuhörer.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Hauptamtes bzw. der Kostenberechnung sowie weiteren Informationen des beauftragen Planers und des Bauamtes. Die Einrichtung eines Bürgerbüros im Rathaus beschäftigte die Gemeinde schon längere Zeit und war schon mehrfach Gegenstand der Beratung im Gemeinderat.
Über die Sitzungsvorlage hinaus führt der Vorsitzende weiter aus, dass auf Grund der vorhandenen Möglichkeiten, entsprechende Zuschüsse aus dem Landessanierungsprogramm Ortskern Hilzingen zu erhalten, der Gemeinderat ein Planungsbüro beauftragt hat, um die Kosten für die Konzeption zur Gesamtsanierung des Rathauses und im ersten, zwingend notwendigen Schritt (1. Maßnahme) die Kosten für die Einrichtung eines Bürgerbüros im Rathaus zu ermitteln.
Deshalb begrüßt der Vorsitzende den beauftragten Planer, Herrn Rainer Oßwald, in der heutigen Sitzung.
Die letzten Wochen wurden intensiv genutzt, die erforderlichen Gespräche mit allen betroffenen Mitarbeitern in der Gemeindeverwaltung zu führen, um das Bürgerbüro organisatorisch in die vorhandene Ämterstruktur einzubinden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zukünftigen Bürgerbüros mit einem umfangreichen Aufgabenkatalog zu versehen.
Im neuen Bürgerbüro sollen möglichst alle stark frequentierten Aufgabenbereiche, die im Rathaus ohne eine vorherige Terminabstimmung abgewickelt werden können, als erste Anlaufstelle für die Einwohnerinnen und Einwohner (= Kunden) zentral zusammengelegt werden.
Mit der jetzt vorgelegten Planungsvariante, die neben dem Leiter des Bürgerbüros vier weitere gleichwertige Arbeitsplätze vorsieht, können die Notwendigkeiten und Zielsetzungen abgebildet werden, obwohl die Verwaltung generell bzw. das Bürgerbüro im besonderen Maße einer stetigen Weiterentwicklung und wohl auch einer dauernden Optimierung unterliegt.
So ist zum Beispiel angedacht, nach dem Wegfall des Grundbuchamtes Hilzingen gegen Ende 2017 die Grundbucheinsichtsstelle in das Bürgerbüro zu verlagern.
Der Vorsitzende gibt in diesem Zusammenhang in wesentlichen Zügen nochmals kurz den Werdegang zum Projekt "Einrichtung eines Bürgerbüros im Rathaus" bekannt.
Nach seinen einleitenden Worten erteilt der Bürgermeister dem beauftragten Planer, Herrn Rainer Oßwald, das Wort, der in seinen Ausführungen unter anderem folgende Aspekte besonders ausführt:
- Die Lage des Bürgerbüros im Rathaus und die vorhandenen statischen Probleme im zukünftigen Bereich des Bürgerbüros, die eine Verstärkung der dortigen Stahlträger erforderlich machen. In diesem Zusammenhang werden auch vorgeschriebene Erfordernisse im Bereich des Brandschutzes (umfangreiches Abfangen der Stütze im Keller) notwendig.
- Der jetzigen Planung liegt ein Lichtkonzept vom Fachplaner Djebbar aus Radolfzell zu Grunde. Dieses Lichtkonzept sieht neben einer punktuell angeordneten Grundbeleuchtung mit sogenannten Downlights auch über den Arbeitsplätzen jeweils zwei Stab-LEDs vor, die sowohl indirektes als auch direktes Licht abgeben, um die für den Arbeitsplatz vorgesehenen 500 LUX zu generieren.
- Die einzuhaltende Vorschrift des Gewerbeaufsichtsamtes, dass bei dieser Maßnahme unter Umständen auch ein umfangreiches Lüftungskonzept erstellt werden muss.
- Die Entscheidung, die komplette Decke im Bereich des Bürgerbüros (Leiter und Gemeindekasse) abzuhängen, ist damit zu begründen, dass dadurch zum einen eine ebene Deckenfläche entsteht und zum anderen auch eine Installationsebene geschaffen wird, um die erforderlichen Kabel, Leitungen, Verteilungen, Lüftungsschläuche nicht sichtbar verlegen zu können.
- Die Eingangssituation sowie auch die Anordnung der Arbeitsplätze mit Blick auf die Offenheit, Transparenz und Freundlichkeit im Bereich des Bürgerbüros, wobei auch besonders auf den Schallschutz geachtet worden ist. Neben einer durchgängigen Schallschutzdecke werden auch die Wände zu den abgetrennten Büros (Leiter, Gemeindekasse) mit einem höheren Schallschutz ausgestattet.
- Die Überlegungen zur generellen Eingangssituation ins Rathaus bzw. den zur Zeit schon als barrierefreien Zugang genutzten Eingang ins Rathaus als Haupteingang zu kennzeichnen. Der angedachte Zugang vom Bürgerbüro in den restlichen Teil des Rathauses soll entsprechend elektronisch gesteuert werden können.
- Die vorgelegte Kostenberechnung der einzelnen Gewerke, die sich zu voraussichtlichen Gesamtkosten von über 320.000 Euro brutto addieren. Verwaltungsseitig wird ergänzend auf die Tischvorlage hingewiesen, die unter anderem aufzeigt, dass nach Rücksprache mit der STEG bei dieser Maßnahme mit einem Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm „Sanierung Ortsmitte Hilzingen“ in Höhe von rund 150.000 Euro gerechnet werden kann.
Es entwickelt sich im Gemeinderat eine längere Aussprache zu den vorgetragenen Überlegungen zur Einrichtung eines Bürgerbüros. Die Nachfragen aus der Mitte des Gremiums werden sowohl vom beauftragen Planer als auch von Seiten der Verwaltung entsprechend beantwortet:
- Planer Rainer Oßwald erläutert nochmals die Notwendigkeiten zur abgehängten Decke. Diese wird aus technischen Gründen (Installationsebene, Anbringung der Deckenbeleuchtung und der Verkabelung, Lüftung etc.) notwendig. Trotz der abgehängten Decke, die an Hand eines Gebäudeschnittes visualisiert wird, verbleibt immer noch eine lichte Höhe von 2,71 m.
- Allgemein wird im Gremium der Kostenrahmen als überraschend hoch bewertet. Die Verwaltung erhält zusammen mit dem Planer den Auftrag, sich nochmals intensiv darüber Gedanken zu machen, wie die dargelegten Kosten reduziert werden können. Auf jeden Fall sind zu einzelnen Gewerken verschiedene Alternativen zu berechnen.
- Die Anregung aus der Mitte des Gemeinderates, im Bürgerbüro noch mehr auf Transparenz zu setzen und zum Beispiel den Windfang mit komplett verglasten Elementen zu planen, wird angenommen und soll in die nächste Planungsvariante eingearbeitet werden. Dem Ziel eines möglichst offenen, freundlichen und transparenten Bürgerbüros sollen möglichst viele Trennwände eine Vollverglasung erhalten.
- Auf Grund der geplanten Eingangssituation ins Bürgerbüro über den barrierefreien Zugang und der Anordnung der vier Arbeitsplätze im Bürgerbüro muss es grundsätzlich eine Möglichkeit geben, dass möglichst alle Kunden, die zum Beispiel das Bürgerbüro betreten oder aber auch im Wartebereich sitzen, alle besetzten Arbeitsplätze einsehen können. Korrespondierend hierzu müssen auch die Mitarbeiter an den Arbeitsplätzen die Einsicht auf den Eingangsbereich und den Wartebereich haben.
Aufbauend auf dieser Zielsetzung soll geprüft werden, ob es nicht vielleicht besser wäre, den Beratungsplatz 4 (= hier ist der Arbeitsplatz auch als möglicher Rückzugsbereich vorgesehen; jetziger Maschinenraum) mit dem Arbeitsplatz 2 zu tauschen.
Zu überlegen wäre auch, ob der "geschlossene" Arbeitsplatz nicht auch direkt vor der Gemeindekasse angesiedelt werden könnte. Der Planer sagt zu, diese beiden Überlegungen ebenfalls in den nächsten Planvarianten darzustellen. Für diesen geschlossen Arbeitsbereich sind auch vollverglaste Elemente vorzusehen.
- Die aktuell vorgelegte Kostenschätzung hat sowohl den Gemeinderat als auch die Verwaltung  sehr überrascht.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird ferner angedeutet, dass die organisatorische Planung (Aufbau/Ablauforganisation) im Rathaus - auch mit Blick auf die frei werdenden Kapazitäten im Hause - nicht unbedingt zufriedenstellend sind bzw. auch nicht zu Ende gedacht worden sind.
Vor allem sieht Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus die aus seiner Sicht erforderliche Umstrukturierung der gesamten Verwaltung als nicht umfangreich genug geprüft und auch nicht ausreichend abgearbeitet.
Hierzu erläutert der Vorsitzende, dass mit der Einrichtung eines Bürgerbüros im Rathaus nach seiner Einschätzung nicht der Auftrag verbunden war, die Verwaltung komplett und im Gesamten umzustrukturieren. Vor allem auch deshalb, weil nicht nur er als Behördenleiter der Überzeugung ist, dass die vorhandene Struktur mit den klassischen vier Ämtern (Hauptamt, Bauamt, Rechnungsamt, Grundbuchamt) sehr gut, zielführend und effektiv ist und er deshalb keine Notwendigkeit sieht, die Verwaltung weiter umzubauen.
- Auch wenn ein gewisser Umsetzungsdruck vorhanden ist, sollten die bis dato erarbeiten Pläne nochmals überarbeitet werden, um Möglichkeiten, die auch zukünftig in der Gesamtkonzeption des Rathauses Hilzingen eine Rolle spielen werden, bereits schon mit dem ersten Schritt zu bedenken.
- Angeregt wird aus der Mitte des Gremiums auch, die Infothek, die derzeit gegenüber des Eingangs im Bürgerbüro (innen) angelegt ist, zu verlagern und eher im Wartebereich anzusiedeln. Auch diese Überlegung soll nochmals geprüft werden.
- Mit Blick auf das historische Gebäude Rathaus Hilzingen soll nach Möglichkeiten gesucht werden, wie der Geschichte des Hauses auch im Bürgerbüro ausreichend Rechnung getragen werden kann. Zum historischen Charakter des Rathauses Hilzingen erwähnt der Vorsitzende, dass beim Rathausumbau in den 1970er-Jahren lediglich die Außenwände stehen geblieben sind. Die innenliegenden Wände im Rathaus sind vollständig neu gebaut worden.
Aufgrund dessen ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass - außer in einigen Räumen (zum Beispiel im Trauzimmer) oder bestimmte bauliche Bestandteile (wie zum Beispiel die Kachelöfen) oder die Kubatur des Rathauses als Solche - im Haus
weitere historische Komponenten zum Vorschein kommen, die dann für die zukünftigen Generationen gesichert, respektive dann auch gezeigt werden sollten. Vielleicht könnte auch ein Teil des Bruchsteinmauerwerks – wenn es die Möglichkeit gibt – freigelegt werden.
- Die Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, ob die Förderzusage, die von Seiten des zuständigen Regierungspräsidiums Freiburg bzw. der STEG Landentwicklung gemacht worden ist, belastbar ist, erläutert der Vorsitzende, dass dem Bauamt eine schriftliche Zusage von der STEG Landentwicklung (Frau Kerlein) vorliegt.
- Zur Erhaltung des historischen Charakters des Gebäudes wird allerdings auch entgegnet, dass das Bürgerbüro als erste Anlaufstelle für die Kunden einen modernen und transparenten Zuschnitt erhalten muss, was sich in der jetzt vorgeschalteten Planung niederschlägt.
- Ob es wegen der sehr langen Tradition überhaupt denkbar ist, dass die Kunden, die im Bürgerbüro etwas zu erledigen haben, so gelenkt werden können, den zukünftigen Haupteingang ins Bürgerbüro zu nutzen. Die Einschätzung des Vorsitzenden geht jedoch klar in die Richtung, dass mit einem aufgewerteten Zugang über den barrierefreien Zugang ins Rathauses (z.B. durch die Beschilderung, Öffnung Schlossmauer, Anlegung von Parkplätzen, freundlichere Gestaltung des Zugangs) es sicher möglich sein wird, die Kundenströme über diesen Weg ins Rathaus zu leiten.
Wie mit den weiteren beiden Eingängen, die derzeit – auch aus Kostenüberlegungen nicht zu barrierefreie Zugängen umgebaut werden sollten, umgegangen wird, ist abschließend noch nicht diskutiert, wobei es hierzu verschiedene Alternativen gibt.
In Vorbereitung zur heute vorgestellten Planung wurde zum Beispiel auch darüber diskutiert, den barrierefreien Zugang mittels eines separaten An-/Vorbaus gestalterisch aufzuwerten, wobei dieser Gedanke aus Kosten- wie auch aus Denkmalschutzgründen nicht weiter verfolgt worden ist.
- Mit Blick auf die neuen Bodenbeläge soll von Seiten des Planers nochmals geprüft werden, ob nicht auch zum Beispiel ein Industrieparkett verlegt werden könnte. Eine diesbezügliche Alternativplanung auch mit den voraussichtlichen Kosten wird vom Gremium gewünscht.
- Der beigelegte Bauzeitenplan ist sportlich und sehr ambitioniert aufgestellt und berücksichtigt vor allem den Aspekt, dass während der Zeit der Schulsommerferien, in denen weniger Betrieb im Rathaus ist, die immissionsträchtigen Arbeiten ausgeführt werden, um sowohl die Mitarbeiter als auch die Kunden "möglichst wenig zu beeinträchtigen". Dies gilt natürlich auch für die Sitzungen des Gemeinderates, die während der Bauzeit nicht im Ratssaal abgehalten werden können, da dort die derzeitigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des betroffenen Gebäudeteils arbeiten werden.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeführt, dass der Bauzeitenplan nicht zwingend die maßgebliche Rolle bei der Realisierung des Bürgerbüros spielen soll. Eine etwas spätere als jetzt anvisierte Eröffnung erscheint dem Gemeinderat als durchaus tragbar.
- Aus der Mitte des Gemeinderates wird ferner darauf hingewiesen, dass die weiteren vorbereitenden Beratungen mit der ergänzenden Planvorstellung und Kostendarstellung dann auch im Technischen und Umweltausschuss geführt werden können, um möglichst wenig Zeit zu verlieren, was vom Gemeinderat auch so akzeptiert wird.
Als Ergebnis der heutigen Beratung erhält der Planer zusammen mit der Verwaltung den Auftrag, die eingebrachten Vorschläge des Gemeinderates in eine ergänzende Planung einzubinden und die Kostensituation nochmals intensiv und ausführlichst (zum Beispiel Lichtkonzeption) zu überprüfen und zu einzelnen Gewerken auch Alternativen zu überlegen.
Gemeinderat Martin Schneble fasst abschließend nochmals den vorherrschenden Gedanken der heutigen Beratung dahingehend zusammen, dass das Gremium die Einrichtung eines Bürgerbüros nicht in Frage stellt bzw. diese Einrichtung allseits begrüßt, es lediglich noch Notwendigkeiten gibt, über Kosten und modifizierte Planungselemente zu beraten.
Mit herzlichen Worten des Dankes verabschiedet Bürgermeister Rupert Metzler den beauftragten Planer, Herrn Rainer Oßwald, aus der heutigen Sitzung.

8. Burghalle Riedheim – Anbau und Küchenumbau
- Aufhebung des Sperrvermerks (HHSt. 7676.9400)
- weiteres Vorgehen / Bestimmung von Art und Umfang der umzusetzenden/auszuführenden Baumaßnahmen
Der Anbau und Küchenumbau an und in der Burghalle in Riedheim war auch schon Gegenstand einer Ortsbesichtigung, da insbesondere ein möglicher Anbau dem Gemeinderat nicht ganz plausibel erscheint.
In diesem Zusammenhang erläutert Ortsvorsteher Walter Mayer an Hand eines Schaubilds die aktuelle Ausgangssituation, die Beratung in den Gremien aber auch die Eindrücke aus der durchgeführten Ortsbesichtigung. Allen Beteiligten ist klar, dass eine genehmigungsfähige Lösung erarbeitet werden muss, die auch zielführend und zweckdienlich ist. Vor allem mit Blick auf die Schwarz-Weiß-Trennung in der Küche der Burghalle Riedheim gibt es unterschiedliche Auffassungen dahingehend, was vom Landratsamt Konstanz gefordert bzw. was noch akzeptiert wird.
Über den ursprünglichen Plan, den Anbau am Ausgang in Richtung Schule zu errichten, trägt Ortsvorsteher Walter Mayer eine weitergehende Planung vor. Diese Planung sieht nunmehr vor, den Anbau im Bereich der Bühne in Richtung des Turms vorzunehmen. Im Gemeinderat verfestigt sich in der Beratung, bei der die verschiedensten sachrelevanten Aspekte nochmals ausgetauscht werden, allerdings die Einschätzung, den Küchenumbau mitzutragen und folglich den Sperrvermerk, der im Haushaltsplan auf der gesamten Investition liegt, nur insoweit aufzuheben, dass damit nur die Küche umgebaut werden kann.
Die Notwendigkeit eines Anbaus an die Burghalle erscheint im Gemeinderat als nicht gegeben.
Als Ergebnis der heutigen Beratung formuliert der Vorsitzenden den Beschlussvorschlag, den Sperrvermerk insoweit aufzuheben, dass der Küchenumbau – wie in der heutigen Sitzung und am Plan dargestellt – realisiert werden kann.
In der anschließenden positiven Abstimmung wird dieser Beschlussvorschlag vom Gemeinderat einstimmig angenommen.

9  Bebauungsplan „Kriechwies – Hinter Hofen“, Gemarkung Hilzingen - Beschluss über die 1. Änderung der Bebauungsplan-Erweiterung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 08.04.2015, die im Wesentlichen nochmals vorgestellt wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in positiver Abstimmung einstimmig die Annahme des nachfolgend aufgeführten und in der Sitzungsvorlage formulierten Beschlussantrags:
Der Bebauungsplan „Kriechwies – Hinter Hofen“, 1. Erweiterung (rechtsverbindlich seit 23.07.1979), wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert.
Die Änderung des Bebauungsplanes beschränkt sich auf den Bereich des Flurstücks mit der Nummer 8633/1. Dieser Bereich soll von Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) in Mischgebiet (§ 6 BauNVO) umgewandelt werden.
Der Änderungsentwurf wird mit Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die berührten Behörden werden von der Auslegung benachrichtigt.

10. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Termine/Gemeinderatsdrucksachen
Der Vorsitzende gibt
- den Rückkehrappell bzw. die Kommandoübergabe der Patenkompanie am 29.04.2015, um 19.00 Uhr, am Rathaus sowie
- den Tag des Betriebsausflugs der Gemeinde Hilzingen am Freitag, 24.04.2015,
bekannt und verweist auf die heutigen Gemeinderatsdrucksachen, vor allem ein Schreiben des Landratsamtes Konstanz zum geplanten Kiesabbau „Dellenhau“, vom 07.04.2015.
b) Sturmschaden in der Schule Hilzingen
Vermutlich wurde durch das Sturmereignis in den letzten Tagen eine Trennwand im Schulgebäude beschädigt. Derzeit wird vermutet, dass der entstandene Schaden durch den Luftdruck entstanden ist. Durch ein geöffnetes Fenster wurde vermutlich durch den Luftdruck eine nicht sehr stabil angefertigte Trennwand zwischen Klassenzimmer und Flur nach außen gedrückt. Ordnungsgemäß wurde das Schulhaus in diesem Bereich gesichert und die Behebung des Schadens veranlasst.
c) Baustellen
In der KW 19, vermutlich ab dem 4. Mai 2015, ist Baubeginn am Kreisverkehr auf der B 314 in Höhe des Edeka-Marktes. Die durch die Baumaßnahme bedingte Vollsperrung hat entsprechende Umleitungsregelungen zur Folge.
d) Schule Hilzingen
Auf Antrag der SPD/UL bzw. der Freien Wähler soll in der Sitzung des Gemeinderates am 12. Mai 2015 ein Ausschuss gegründet werden, der sich mit der Thematik "Findung eines griffigen Schulnamens" befassen sollte. Bei den weiteren Beratungen, für die Gemeinschaftsschule Hilzingen einen Namen zu finden, sollten auch die Vorschläge einbezogen werden, die von der Namenssuche vor einigen Jahren übrig geblieben sind.

11. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Homepage der Gemeinde
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeregt, unverzüglich die auf der Gemeinde-Homepage befindliche ältere Bildergalerie aber auch die Darstellung zum Hilzinger Freibad zu verbessern. Ferner wird gewünscht, die öffentlichen Sitzungsprotokolle der letzten Sitzungen einzustellen.
Eine verwaltungsseitige Umsetzung dieser Maßnahme wird zugesagt.
d) CI-Konzept
Aus der Mitte des Gemeinderates wird deutlich darauf hingewiesen, dass die Überlegungen zum Corporate Identity der Gemeinde Hilzingen (Logo) unbedingt fortgesetzt werden müssten.
Mit Blick auf eine gute Außendarstellung sollten zukünftig die derzeit verwendeten Briefbögen mit gestrichenem Zertifizierungs-Signet schnellstmöglich ersetzt werden.
e) Asylbewerber-Unterbringung
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert der Vorsitzende, dass er derzeit keine Informationen zum Unterstützerkreis "Asylbewerber" hat, der am 25.03.2015 im August-Dietrich-Saal getagt hat. Er wird in einem persönlichen Gespräch, das noch für diese Woche terminiert ist, die entsprechenden Informationen erhalten. Der Bürgermeister sagt zu, diese Informationen im Gemeinderat baldmöglichst bekanntzugeben.
In der Verwaltung ist für die Zurverfügungstellung von Wohnraum die Liegenschaftsverwaltung, Herr Markus Eder, zuständig. Es wird deutlich darauf hingewiesen, dass Herr Markus Eder somit auch als Kontaktperson fungiert. Es würde den eigentlichen Rahmen seiner Arbeitszeit jedoch sprengen, wenn er sich über die Wohnraumbeschaffung hinaus zum Beispiel intensiv um die Integration der Asylbewerber kümmern würde. Diesbezüglich sollen verstärkt ehrenamtliche Einrichtungen, wie zum Beispiel die evangelische und katholische Kirchengemeinde, mit eingebunden werden.
Auf Grund der Koordinierung bei der Gemeindeverwaltung soll unter anderem die Integrationsbeauftragte des Landkreises Konstanz zu einem Vortrag in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates eingeladen werden, um diesbezüglich mehr Transparenz bei dieser gesellschaftlich sehr anspruchsvollen Herausforderung zu erhalten. Diesbezüglich wird aus der Mitte des Gremiums angeregt, dass die Verantwortlichen des Helferkreises aber auch die weiteren Ansprechpartner in der Gemeinde nochmals im Gemeindemitteilungsblatt bekanntgemacht werden sollten, damit alle Beteiligten wissen, an wen sie sich im Rathaus bzw. an welche ehrenamtlich tätigen Personen sie sich wenden können.
f) ÖPNV
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass derzeit keine Erkenntnisse vorliegen, in wie weit die Anregungen, Gedanken und Wünsche der Gemeinde Hilzingen zu den Änderungen im Fahrplanangebot des Landkreises Konstanz bzw. der SBG umgesetzt werden können.
g) Boule-Platz
Aus der Mitte des Gemeinderates wird darauf hingewiesen, dass die Randsteine im Bereich des Boule-Platzes wegen der scharfkantigen Ecken nicht ungefährlich sind. Der Bauhof soll unverzüglich die gesetzten Randsteine nachbearbeiten.
h) Ansiedlung eines Drogerie-Marktes
Der Bürgermeister erläutert auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates die derzeitige Situation bei den Bemühungen, in Hilzingen einen Drogerie-Markt anzusiedeln.
Er weist darauf hin, dass derzeit die alte Erkenntnislage, über die im Gemeinderat schon einmal berichtet worden ist, immer noch aktuell ist. So hat eine Drogeriemarkt-Kette zwar immer noch ein sehr starkes Interesse, sich im Gewerbegebiet "Killwies-Bütze" anzusiedeln, wobei jedoch als einziger Standort die Fläche neben dem Nettomarkt in Frage kommt.
i) Kiesabbau Dellenhau
Nach Einschätzung von Gemeinderätin Andrea Baumann muss sich nicht nur der Gemeinderat als Gremium, sondern jedes einzelne Mitglied des Gemeinderates auch intensive Gedanken zum Kiesabbau im Gewann "Dellenhau" machen, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde im Raumordnungs- bzw. auch im Genehmigungsverfahren, welches vom Landkreis Konstanz als zuständige Behörde durchgeführt wird, ein qualifiziertes Beteiligungsrecht hat und somit natürlich auch die Möglichkeit hat, sich qualifiziert einzubringen. Voraussetzung hierfür ist ein sachrelevanter Austausch und ein sorgfältiges Abwägen der Vor- und Nachteile.
So muss zum Beispiel die zuständige Genehmigungsbehörde in dem mehrstufigen Verfahren das Einvernehmen der Gemeinde einholen.
Bei den Überlegungen der einzelnen Gemeinderäte sollten sich diese dann allerdings auch mit interessierten Bürgern austauschen, um sich eine abschließende Meinung bilden zu können.
Der Bürgermeister erwidert die Ausführungen dahingehend, dass in einer der nächsten Sitzungen geplant ist, dass der Gemeinderat Hilzingen die Renaturierungsflächen des Unternehmers Birkenbühl in Überlingen am Ried anschauen wird, um dort auch weitere Informationen zu erhalten.

12. Fragemöglichkeit für Einwohner
a) Ortschaftsrat Manuel Teixeira stellt sehr ausführlich eine Verkehrssituation dar. Am Ostermontag um 13.00 Uhr wurde ihm ein Strafzettel über das Vergehen des Falschparkens vor seinem Wohnhaus zugestellt. Er legt insbesondere seine Beweggründe dar, warum er in diesem Bereich nicht vorschriftsgemäß geparkt hat und begründet dies vor allem mit der Möglichkeit, dass bei seiner Parkanordnung die Busse ohne Behinderung die Straße benutzen können.
Im Übrigen stellt er weiter fest, dass ein weiterer Pkw, der nach seiner Einschätzung ebenfalls nicht ordnungsgemäß geparkt hat, keinen Strafzettel erhalten hat.
Der Vorsitzende bietet Herrn Teixeira an, sich in den nächsten Tagen bei der Gemeindeverwaltung zu melden, um diesbezüglich ein klärendes Gespräch zu führen.

Vorgelegt am 12. Mai 2015

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Martin Schneble (Gemeinderat)
gez. Heinrich Mohr (Gemeinderat)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)