Gemeinderatssitzung
Rathaus Hilzingen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Hilzingen
- Vorstellung einer weiteren Planvariante
- Festlegung der endgültig umzusetzenden Planvariante
3. Bekanntgaben der Verwaltung
4. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
5. Fragemöglichkeit für Einwohner
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 20. Januar 2015
Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Von den 20 Gemeinderäten sind alle anwesend (Gemeinderat Bernhard Hertrich ab TOP 2)
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Walter Fechtig
Bauhofleiter Günter Furtwängler
Verwaltungsangestellte Günther Feucht, Markus Eder
Feuerwehrkommandant Jean-Pierre Müller
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderat Martin Schneble (beruflich), entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr Presse: 2
Ende: 21.30 Uhr Zuhörer: 37
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen vorgebracht.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Hilzingen
- Vorstellung einer weiteren Planvariante
- Festlegung der endgültig umzusetzenden Planvariante
Nicht erst seit der Sitzung des Gemeinderates am 16. Dezember 2014, sondern seit Beginn des längeren Entwicklungsprozess zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses haben alle verantwortlichen Beteiligten stets daran gearbeitet, die bestmögliche Lösung, die im Spannungsfeld der verschiedensten, nachvollziehbaren Motive, Ansätze und Aspekte liegt, zu erarbeiten, so der Vorsitzende. Er gibt außerdem zu verstehen, dass der Gemeinderat die ehrenamtliche Tätigkeit eines jeden einzelnen Feuerwehrkameraden schätzt und auch deshalb jeder Feuerwehrkamerad für die Erfüllung der verantwortungsvollen Aufgaben wichtig und bedeutend ist.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten per E-Mail am vergangenen Wochenende zugestellten Vorlagen (Vorentwurf mit Planungsstand 16. Januar 2015, Kosten-/Flächenzusammenstellung), die darüber hinaus auch noch zusätzlich als Tischvorlage in den jeweiligen Fächern der Gemeinderäte ausgelegt worden ist.
Gemeinderat Andreas Wieser nimmt bei diesem Tagesordnungspunkt nicht als Gemeinderat, sondern in seiner Eigenschaft als beauftragter Planer an der Sitzung teil und begibt sich aus diesem Grund auf die „Regierungsbank".
Gemeinderat Martin Jordan erklärt sich ebenfalls für befangen, verlässt den Sitzungstisch und begibt sich unter die zahlreichen Zuhörer.
In der heute vorgelegten Planung sind alle neuen Erkenntnisse eingearbeitet. Vor allem die wesentlichen Ergebnisse des am letzten Mittwoch (14. Januar 2015) im Regierungspräsidium Freiburg bei Bezirksbrandmeister Thomas Finis geführten Abstimmungsgesprächs wurden in dem jetzt vorliegenden Vorentwurf berücksichtigt.
Das den genehmigungsfähigen Plänen zu Grunde liegende Raumprogramm ist jedoch nicht mehr zu reduzieren, da dieses Raumprogramm an der untersten Grenze der Genehmigungsfähigkeit liegt. Auf Grund der Tatsache, dass der Landkreis Konstanz derzeit über keinen Kreisbrandmeister verfügt, mussten die Pläne bzw. das Raumprogramm hinsichtlich ihrer Genehmigungsfähigkeit vom Bezirksbrandmeister beim Regierungspräsidium Freiburg geprüft werden.
Beim geplanten Umkleideraum für die Feuerwehrkameraden kann unter Umständen die Loslösung vom Erfordernis des strikten Einhaltens der verpflichtenden Norm (1,2 m²/Feuerwehrkamerad) erreicht werden, solange die Funktionalität gewährleistet ist und auch die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Die für die 110 Feuerwehrkameraden (90 Aktive + 20 Jugendfeuerwehrleute) angedachte Raumgröße bietet Platz für 112 Spinde und wäre mit den 115 m² auf jeden Fall solange ausreichend, bis sich eine Jugendfeuerwehr etabliert hat.
Die geplante Größe des Schulungsraums im 1. OG mit rund 120 m² bietet entsprechend der Normvorgabe mit 1,5 m² / Feuerwehrkamerad zumindest Platz für 81 Feuerwehrkameraden, so der Bürgermeister. Diese Normvorgaben sind bei der Planung dann auch eher als Empfehlung zu verstehen.
Entgegen der Zusage des früheren Kreisbrandmeisters Marco Buess sieht das Regierungspräsidium Freiburg eigentlich nur eine Fachförderung von vier Stellplätzen vor. Auf Grund der nachvollziehbar vorgetragenen Argumente der Vertreter der Gemeinde, nämlich die Mannschaftsstärke der Feuerwehr, die Gemeinde Hilzingen als Flächengemeinde mit sechs Ortsteilen sowie die Notwendigkeit, dort zusätzliche Aufgaben der Gesamtwehr Hilzingen zu übernehmen, brachte bei den Vertretern des Regierungspräsidiums Freiburg die veränderte Einschätzung, einen 5. Stellplatz als notwendig und somit auch als bezuschussungsfähig anzuerkennen. Die 6. Garage, die als Waschplatz geplant ist, würde dann jedoch keine Bezuschussung mehr erfahren. Nach Aussage des beauftragten Planers sind die reinen Baukosten für die 6. Garage mit rund 53.000 Euro zu veranschlagen.
Abschließend bezeichnet der Vorsitzende die Entwicklung der Kosten des Feuerwehrgerätehauses von ursprünglich 4,5 Mio. auf jetzt 3,3 Mio. Euro, die mit deutlichen Flächenreduzierungen einhergegangen sind, als sehr gut, wobei sich bei dem jetzt vorliegenden Ergebnis alle verantwortlich Beteiligten aktiv mit beteiligt haben.
Nach den einleitenden Worten des Vorsitzenden erteilt er dem beauftragten Planer, Herrn Andreas Wieser, für den eigentlichen Sachvortrag das Wort, wobei er sich zuvor noch beim Planer dafür bedankt, dass er in der Zeit seit dem Gespräch in Freiburg (14. Januar 2015) bis zum vergangenen Wochenende bzw. bis zum heutigen Tag die vorliegende und genehmigungsfähige Planung inklusive der voraussichtlich anfallenden Kosten erarbeitet hat.
In Ergänzung zu den Ausführungen des Vorsitzenden hinsichtlich der erzielten Ergebnisse des Gesprächs im Regierungspräsidium Freiburg führt der Planer aus, dass eine gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten (Umkleide/Schulung) durch die Feuerwehr und das Deutschen Roten Kreuz (DRK) nicht möglich sind und eine solche Planung grundsätzlich nicht bezuschussungsfähig wäre. Aus sicherheitsrelevanten Gründen ist eine gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten durch das DRK und die Feuerwehr maximal und unter Umständen noch für die WC-Anlagen denkbar.
Herr Andreas Wieser erläutert sehr ausführlich den den Gemeinderäten vorgelegten Planentwurf, die dazugehörenden Gebäudeansichten sowie auch die Flächen- und Kostenzusammenstellung. Zur Vereinfachung der Protokollführung und wegen der vorliegenden Sitzungsvorlage werden nur die wesentlichen Ausführungen des Planers, eventuell neue Beratungsansätze sowie Beschlussanträge in dieser Sitzungsniederschrift aufgenommen.
Der Planer erläutert in seiner sehr ausführlichen Vorstellung jeden einzelnen Raum in Größe und Anordnung sowie die Einbindung ins Gesamtgebäude. Insbesondere geht er auf folgende Aspekte ein:
- Zur notwendigen Größe des Umkleideraums hat der Planer intensive und sehr aufschlussreiche Gespräche mit dem Obmann geführt, der bei der Erarbeitung der zugrundeliegenden DIN Norm 14092 mitverantwortlich gewesen ist.
Auch wenn im Umkleideraum die vorgeschriebenen 1,2 m² pro Feuerwehrkamerad eine bindende Norm darstellt und diese eigentlich nicht unterschritten werden soll und darf, könnte bei einer plausiblen Begründung und der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften unter Umständen von dieser normgebenden Größe abgewichen werden, so zumindest die Einschätzung des Obmanns.
Im Falle eines tatsächlich eingetretenen Unfalls/Schadens müsste die Unfallkasse Baden-Württemberg den Nachweis erbringen, dass der Schadensfall deshalb eingetreten ist, weil die Umkleideräume zu klein dimensioniert gewesen sind.
Ein solcher Nachweis wird allerdings kaum erbracht werden können. Es kann weder im Einsatzfall oder auch bei den Proben davon ausgegangen werden, dass zum Beispiel alle in den Einsatz gehenden Feuerwehrkameraden zeitgleich im Feuerwehrhaus eintreffen und sich folglich dann auch zum gleichen Zeitpunkt umziehen müssen.
- Die Größe des in der heutigen Planvariante ausgewiesenen Schulungsraumes für ca. 90 bzw. ca. 120 Feuerwehrkameraden (120 m² bzw. 160 m²) ist nach Auffassung des Regierungspräsidiums Freiburg ausreichend.
- Die Flächenbilanz - auch im Vergleich zur Variante, die am 16.12.2014 im Gemeinderat vorgestellt worden ist - weist eine Flächenreduzierung mit rund 95 m² aus. Die bei der DRK eingerechnete Flächenreduzierung bei der Garage geht zu Lasten der Unterstellmöglichkeit des 2. Fahrzeugs.
- Der Planer erläutert sehr anschaulich, warum es sinnvoll ist, im neuen Feuerwehrgerätehaus eine Waschhalle zu planen und begründet dies unter anderem damit, dass dadurch die sogenannte "Schwarz-Weiß-Trennung" vollzogen werden kann. Mit Blick auf die zu erwartenden Folgekosten (Heizung) bringt die Abtrennung der Waschhalle (massive Bauausführung) auch den Vorteil, dass nur dieser Raum entsprechend der Arbeitsstättenverordnung auf 18° C aufgeheizt werden müsste. Die restlichen Stellplätze müssten dann weniger stark beheizt werden, da dort nur die Fahrzeuge auf Betriebsfähigkeit zu halten sind.
Die jetzige Planvariante sieht im Lager noch keinen zweiten Verbindungsweg vor. Eventuell muss dieser Aspekt noch mit der Feuerwehr abgestimmt werden, um die Wege dort zu verkürzen.
In der Detailplanung müssten dann auch alle Details des Feuerwehrgerätehauses abgearbeitet werden, die jedoch bei Ausarbeitung der Pläne für den Förderantrag noch entbehrlich sind.
- Offen ist darüber hinaus auch noch die Ausgestaltung eines Fluchtwegs, zum Beispiel in einem Brandfall. Es bedarf hier noch einer weiteren Abstimmung mit dem Landratsamt Konstanz.
Sowohl aus planerischen Aspekten als auch aus Gründen zur Schaffung eines zweiten Fluchtwegs über den Balkon und über eine Fluchttreppe wurde der Balkon umlaufend geplant. Die Gesamtkosten des Balkons beziffert der Architekt mit rund 17.000 Euro, wobei er die Kosten für den eingeplanten umlaufenden Balkon mit rund 3.000 – 5.000 Euro beziffert.
- An Hand der Ansichten erläutert der Planer vor allem die erneut reduzierten, wegfallenden Flächen, die wegen der geringeren Kubatur auch zu einer Reduzierung der Fassadenfläche geführt haben. Insgesamt konnte die Nutzfläche von ursprünglich rund 1.738 m² auf jetzt 1.254 m² reduziert werden. Betrachtet man die
Gesamtkosten des Projektes in Höhe von 3,356 Mio. Euro, getrennt nach den geplanten Nutzungen, entfällt auf die Freiwillige Feuerwehr (FFW) ein Kostenanteil von rund 2,95 Mio. Euro und auf das Deutsche Rote Kreuz ein Anteil von etwas mehr als 400.000 Euro.
In der anschließenden längeren, teilweise auch sehr lebendigen Aussprache zur vorgestellten neuen Planvariante werden aus der Mitte des Gemeinderates insbesondere folgende sachrelevante Aspekte in die Beratung bzw. auch folgende Nachfragen und Änderungswünsche eingebracht:
- Durch die nunmehr eingesparten über 1 Mio. Euro im Vergleich zur ersten, ursprünglichen Planung werden finanzielle Spielräume geschaffen, um in den nächsten Jahren andere erforderliche Aufgaben erledigen zu können und dies, ohne dass bei diesem Projekt irgendetwas Notwendiges weggelassen werden musste. - Auch wenn der Bedarf für den Bau des 6. Stellplatzes (Waschplatz) nicht offensichtlich ins Auge sticht, überwiegen die Gründe, die für diesen 6. Stellplatz sprechen und hierzu zählen nicht nur die relativ geringen Kosten in Höhe von ca. 53.000 Euro.
- Der Aspekt, dass der Turm in seiner Gestaltung abgeknickt und somit schräg errichtet werden muss, hat neben gestalterischen Absichten auch den Hintergrund, die dort benötigten Treppenläufe schaffen zu können.
Ob darüber hinaus spezielle feuerwehrtechnische Gründe dafür sprechen, einen abgeknickten Turm zu realisieren, kann in der heutigen Sitzung vollumfänglich nicht beantwortet werden. Es wird jedoch auf den Umstand hingewiesen, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass ein „gerader Turm“ nicht unbedingt viel günstiger errichtet werden kann, als die geplante, abgeknickte Variante.
- Wie bereits bei der Entwicklung der jetzt vorliegenden Variante festgestellt, ergeht ein deutlicher und eingehender Appell an alle Verantwortlichen Personen, dass sowohl bei der Detailplanung als auch beim tatsächlichen Ausbau des Projekts mit den finanziellen Mitteln, die hierfür gebraucht werden, vernünftig und ressourcenfreundlich umgegangen wird.
- Die wiederholt als stimmiger, guter und plausibler Bau bewertete Variante sollte nunmehr auch so beschlossen werden, da eine weitere Reduzierung an Flächen und somit auch der Kosten auch deshalb nicht mehr möglich ist. Gedanken, die Flächen noch weiter zu reduzieren, könnten für den Bürgermeister, den Gesamtwehrkommandanten oder aber auch für den Planer die Folge haben, dass dieser Personenkreis unter Umständen bei einem Schadensfall in Haftung genommen werden könnte.
- Im Gremium wird mehrfach unterstrichen, dass es eine sehr große Leistung des Gremiums aber auch aller Verantwortlichen war, die Kosten dieses Projektes deutlich zu reduzieren. Mit der vorgelegten Planung kann die nicht näher verifizierte Kostendeckelung des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses auf 3 Mio. Euro erreicht werden. Blickt man auf die auf die beiden Nutzungen aufgeteilten Kosten, so unterschreitet der reine Neubauteil für die Feuerwehr mit 2,95 Mio. Euro diese Marke.
Hierbei wird teilweise auch die Einschätzung vertreten, dass die Reduzierung der Umkleideräume pro Feuerwehrmann als schade empfunden wird und auch das Verhältnis der durchgeführten Flächenreduzierung des DRK zur Fläche der Feuerwehr als etwas ungleich empfunden wird.
- Gemeinderat Holger Graf bittet den Planer, noch zu überprüfen, ob ein Raum im Erdgeschoss, der bislang dem DRK zugeschlagen worden ist, durch eine Verlagerung der Umkleide/WC der Damen der Feuerwehr zu Lasten der bisher geplanten Räumlichkeiten des DRK für die FFW gewonnen werden könnte. In Folge eines möglichen Raumtausches im EG könnten unter Umständen für das DRK Lagermöglichkeiten im 1. Obergeschoss (Lagerpodest) angeboten werden. Mit Blick auf die zu installierende Präsentationstechnik im Schulungsraum der FFW sollte die genaue Anordnung auch mit Blick auf den Lichteinfall geprüft werden.
- Unterstrichen wird aus dem Gremium insbesondere auch, dass es der Verdienst und die gemeinsame Arbeit aller Beteiligten war, einen Planentwurf zu erarbeiten, der sich in Richtung der 3 Mio. Euro bewegt. Der damals angesetzte Kostendeckel mit 3 Mio. Euro beinhaltete eigentlich nicht ein „Rettungshaus“, sondern lediglich ein Feuerwehrgerätehaus, so die Einschätzung aus der Mitte des Gemeinderates.
Auch in Relation zu Vergleichszahlen verschiedener Feuerwehrgerätehäuser in der Nachbarschaft kann der jetzige Planentwurf insgesamt (Flächen/Kosten) als sehr begrüßenswert eingestuft werden.
- Die architektonische und städtebauliche Gestaltung des Objektes wird im Gremium als sehr ansprechend bezeichnet und bietet vor allem die Möglichkeit, dass dadurch zumindest eine der bestehenden Ortseinfahrten schöner und interessanter wirkt. Mit Blickrichtung auf die einzuhaltenden Baukosten war die Auswahl des Hilzinger Planungsbüros Andreas Wieser, der zugleich auch Gemeinderat im Gremium ist, zielführend und zukunftsweisend, vor allem auch deshalb, weil der Planer auch als Bürger der Gemeinde die Baukosten vermutlich stärker im Blick hat, als ein ortsfremdes Planungsbüro.
Der Vorsitzende ergänzt diese Ausführungen damit, dass bei einem ortsfremden Planungsbüro es wohl nicht erwartet hätte werden können, dass dieses Büro von Mittwoch (14.01.2015) bis am Sonntag (18.01.2015) eine nahezu vollständig ausgearbeitete Planvariante inklusive einer Kostenschätzung erarbeitet.
- Auch wenn eine strikte Trennung von FFW und DRK vom Regierungspräsidium Freiburg gefordert wird, sollte trotzdem nochmals darüber nachgedacht werden, der DLRG Hilzingen mit einer kombinierten Nutzungsmöglichkeit, zum Beispiel mit den Schulungsräumen des DRK im Feuerwehrgerätehaus, eine Heimat zu bieten.
Das neue Feuerwehrgerätehaus sollte möglichst auch für weitere Vereine und deren Verwendung genutzt werden, so der Gedanke aus der Mitte des Gemeinderates.
Der Vorsitzende entgegnet hierauf, dass er nochmals mit den Verantwortlichen des DLRG sprechen wird, um die vorhandene Raumsituation, gegebenenfalls auch den gewünschten Raumbedarf abschließend zu klären. Stand heute sei ihm jedoch ein Wunsch des DLRG, im neuen Feuerwehrgerätehaus dauerhaft unterzukommen, nicht bekannt. Gemeinderat Fabian Jutt macht in diesem Zusammenhang auf ein Schreiben des DLRG aufmerksam, dass der Gemeinde Hilzingen im Laufe des Jahres 2013 zugestellt worden ist.
In diesem Schreiben wird allerdings auf den Wunsch eines Raumes (Nutzungsmöglichkeit) im Feuerwehrgerätehaus Hilzingen hingewiesen.
- Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert der Planer, dass es sicher Sinn machen würde, auch die Waschhalle (= 6. Stellplatz) mit einer Absauganlage zu versehen und dass es kaum möglich sein dürfte, in einem Brandfall eine größere Anzahl von Personen über das Fenster im 1. OG des Feuerwehrgerätehauses zu retten. Vermutlich wird der Brandschutzbeauftragte des Landkreises Konstanz auch einen zweiten Fluchtweg verlangen.
- Im weiteren Verlauf wird aus der Mitte des Gemeinderates nachgefragt, ob es einen formell gefassten Beschluss der FFW Hilzingen - Abteilung Riedheim - gibt, nach Hilzingen umzusiedeln.
Der Kommandant der Gesamtwehr Hilzingen, Herr Jean-Pierre Müller, erläutert sehr anschaulich und nachvollziehbar die Ausgangslage, den eingeschlagenen Entwicklungsprozess, die Hintergründe und die Motive bei den Feuerwehrkameraden aus Riedheim, mit der Abteilung Riedheim nach Hilzingen umzuziehen. Mit der Zusammenführung der Ausrückebereiche ist eine stärkere Verbindung der beiden Abteilungen (Hilzingen und Riedheim) gewünscht bzw. teilweise auch erforderlich.
Auch wenn im Feuerwehrbedarfsplan der Erhalt aller Abteilungen und Standorte angedacht worden ist, ist es eine zielführende und rationelle Haltung sowie eine zukunftsweisende Überlegung der FFW - Abteilung Riedheim, der Gemeinde nicht aufzuerlegen, in die Feuerwehrgarage Riedheim zu investieren, sondern sich vielmehr als eigenständige Abteilung in das neue Feuerwehrgerätehaus in Hilzingen zu integrieren.
Der gemeinsame Wunsch, dass die Abteilungen noch stärker zusammenwachsen, ist auch vor dem Hintergrund des gemeinsam zu nutzenden Materials außerordentlich positiv zu begrüßen und ist vermutlich im Landkreis Konstanz außergewöhnlich und sollte dann auch als ideales Vorbild für weitere Entwicklungsperspektiven herangezogen werden.
Vor allem, wenn man weiß, dass in Riedheim ein junges motiviertes FFW - Team vorhanden ist, das gerne auch mit dem neuesten technischen Equipment übt. Die Aussage des Gesamtwehrkommandanten wird durch die weiteren Erläuterungen von Herrn Siegfried Maier (FFW - Kommandant der Abteilung Riedheim) ergänzt. Wie in einer früheren Sitzung des Feuerwehrausschusses bereits schon einmal von Herrn Maier erläutert, macht er die bestehende Haltung der Riedheimer Feuerwehrkameraden sehr deutlich. Einen formal gefassten Beschluss der Abteilung Riedheim hierüber, ob diese als selbstständige Abteilung nach Hilzingen umzieht oder nicht, gibt es nicht. Die Notwendigkeit der Vorlage eines solchen formal gefassten Beschlusses wurde von allen Beteiligten bis zum heutigen Datum auch nicht für notwendig erachtet.
Beide Feuerwehrkommandanten sehen es jedoch als unproblematisch an, einen solchen Beschluss relativ zügig herbeizuführen.
Insbesondere deshalb, weil es nicht um die Aufgabe der Selbstständigkeit der FFW - Abteilung Riedheim geht, wurde es im "Führungszirkel" diskutiert und entschieden und diese Entscheidung dann auch den Feuerwehrkameraden mitgeteilt.
Ob ein solcher förmlicher Beschluss in der Hauptversammlung gefasst werden muss, wird tendenziell eher verneint, da es nicht um die Aufgabe der Selbstständigkeit geht, sondern lediglich darum, zukünftig in Hilzingen Heimat zu finden, so die allgemeine Haltung der Verantwortlichen.
Gemeinderat Bernhard Hertrich greift den Gedanken einer gemeinsamen Nutzung der DRK-Räume, zum Beispiel auch durch die DLRG, auf und regt an, dass mit den Verantwortlichen beider Vereine entsprechende Gespräche geführt werden.
Die Frage des fehlenden, schriftlich dokumentierten Beschlusses der FFW-Abteilung Riedheim, nach Hilzingen umzusiedeln, ist eine Grundsatzfrage und hätte – auch wenn dieser Beschluss relativ zügig eingeholt werden kann – eigentlich schon heute vorliegen müssen.
Die Thematik des fehlenden schriftlich dokumentierten Beschlusses der FFW-Abteilung Riedheim wird teilweise sehr heftig diskutiert, wobei im Gremium jedoch die Einschätzung vorhanden ist, bei der heutigen Beschlussfassung darauf verzichten zu können. Es ist vielmehr auch nicht nachvollziehbar, warum das Fehlen des schriftlichen Beschlusses bzw. der Wunsch der Nachlieferung des Beschlusses (oder Auszug des Protokolls) erst heute in der Sitzung auch mit Nachdruck gewünscht worden ist.
Jean-Pierre Müller ergänzt in der Beratung unter anderem, dass es nicht um die Aufgabe der Selbstständigkeit der Abteilung Riedheim geht, lediglich um den Umzug der eigenständigen Abteilung Riedheim in das neue Feuerwehrgerätehaus nach Hilzingen. Nachdem er kein Jurist ist, nimmt er den formaljuristischen Hinweis zur Kenntnis, hätte sich aber gewünscht, frühzeitig auf die Notwendigkeit des Beibringens dieses Beschlusses hingewiesen worden zu werden und nicht erst heute bei der finalen Abstimmung zu diesem Projekt.
Auf Nachfrage von Herrn Siegfried Maier, ob eine qualifizierte Namensliste (pro und contra) der einzelnen Feuerwehrkameraden der FFW - Abteilung Riedheim für diese Formalität ausreichend sei, wird dieser Vorschlag aus dem Gremium grundsätzlich mit Ja beantwortet.
Gemeinderat Thomas Hägele hält das Ansinnen einiger Gemeinderäte in der formalen Sache für nicht zielführend und hält auch das Vorgehen, dies erst in der heutigen Sitzung zu wünschen, als nicht sachdienlich. Er stellt deshalb den Antrag, darüber abzustimmen, ob bei der heutigen Beschlussfassung zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Hilzingen der Beschluss der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen – Abteilung Riedheim zum Umzug nach Hilzingen notwendig ist.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, verzichtet der Gemeinderat einstimmig darauf, dass für die heutige Entscheidung zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses (Planungsbeschluss) das Protokoll der Freiwilligen Feuerwehr – Abteilung Riedheim zum Umzug nach Hilzingen vorliegen muss.
- Leider ist die im Jahr 2014 getroffene Zusage des damaligen Kreisbrandmeisters Marco Buess, auch für die Waschhalle einen Zuschuss zu erhalten (vergleichbar mit dem Feuerwehrhaus Steißlingen), derzeit leider nicht mehr zutreffend.
- Im Gremium wird teilweise auch die Meinung vertreten, dass das Vorgehen und die Beratungen in den kommunalpolitischen Gremien bis zur heutigen Abstimmung der Planvariante im Gemeinderat nicht unbedingt zielführend war, auch wenn der Gemeinderat durch verantwortungsbewusstes Handeln und beharrliches Beraten mit den Verantwortlichen unter anderem den Kostenrahmen deutlich senken konnte.
- Die haftungsrechtliche Problematik mit den am untersten Limit geplanten Räumen sollte auf jeden Fall nochmals mit der Unfallkasse Baden-Württemberg und weiteren übergeordneten Behörden abgestimmt werden.
Als Ergebnis der heutigen Beratung formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag:
Die heute vorgestellte Planvariante zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Hilzingen soll mit folgenden Maßgaben beschlossen werden:
- Prüfung einer möglichen Doppelnutzung der Räumlichkeit des Deutschen Roten Kreuzes – Ortsverein Hilzingen auch durch die DLRG,
- der Vorschlag von Gemeinderat Holger Graf (Umnutzung einer Fläche im EG) soll auf seine Realisierungsmöglichkeit geprüft werden,
- der schriftlich dokumentierte Beschlusses der FFW - Abteilung Riedheim, als eigenständige Abteilung nach Hilzingen umzuziehen, soll möglichst schnell nachgeliefert werden.
Nachdem kein Gemeinderat eine geheime Abstimmung zu diesem Beschlussvorschlag wünscht, wird der obige Beschlussvorschlag vom Gemeinderat in positiver Abstimmung einstimmig angenommen.
Der Vorsitzende bedankt sich nach dieser einstimmigen Beschlussfassung zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Hilzingen (Planungsbeschluss – Planvariante 1 f – Stand: 16.01.2015) bei allen Beteiligten für das konstruktive Miteinander und für das gemeinsam Erreichte.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert der Vorsitzende, dass die Beratung zur Detailplanung des Projektes in Fortsetzung des heutigen Grundsatzbeschlusses im Ausschuss "Neubau Feuerwehrgerätehaus" stattfinden wird.
3. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Neujahrsempfang 2015
Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Beteiligten, vor allem bei den Laudatoren aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und des Bauhofs für die hervorragende Präsentation der Gemeinde am vergangenen Sonntag beim erstmals in der Hegau-Halle durchgeführten traditionellen Neujahrsempfang der Gemeinde. Mit viel Zuspruch durch die anwesenden Gäste konnte die Entscheidung, in die Hegau-Halle zu wechseln, als Erfolg gewertet werden. Mit einer Anzahl von knapp 500 Gästen konnte im Vorfeld der Vorbereitung niemand rechnen.
b) Personaleinstellung
Auf Vorschlag der Verwaltung ist der Gemeinderat einstimmig damit einverstanden, Herrn Christian Denzel für die Sachgebietsleitung Bauamt/Bauverwaltung zum 01.03.2015 als Beamter auf Probe einzustellen.
4. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Kiesabbau Dellenhau
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert der Vorsitzende, dass derzeit keine neuen Erkenntnisse vorliegen, außer dass das Land als Grundstückseigentümer den Vertrag, im dortigen Bereich Kies abzubauen, mit dem bekannten Betreiber unterzeichnet hat.
Auf Grund eines Gespräches beim Landratsamt in Konstanz konnte – obwohl der Betreiber eine andere Einschätzung hatte - klar und deutlich erreicht werden, dass hierfür ein Raumordnungsverfahren unter Einbeziehung der Öffentlichkeit durchgeführt werden muss.
5. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt am 10.02.2015
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Heinricht Mohr (Gemeinderat)