Gemeinderatssitzung
August-Dietrich-Saal, Hilzingen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 17.09.2013
3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 10.09.2013
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 17.09.2013
5. Beschlussfassung über Bauanträge - Neubau Einfamilienhaus mit Carport, Riedheim, Im Morgen 11, 78247 Hilzingen
6. Beschlussfassung über Kenntnisgabeverfahren - Neubau Einfamilienhaus mit Carport, Riedheim, Unter den Reben 5, 78247 Hilzingen
7. Städtebauliche Erneuerung / Sanierung „Ortsmitte“ Hilzingen - Beauftragung eines Sanierungsträgers
8. Beratung und Feststellung der Jahresrechnung mit Rechenschafts-bericht der Gemeinde Hilzingen für das Haushaltsjahr 2012
9. Interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Gottmadingen im Bereich des Standesamtes - Bestellung einer weiteren Standesbeamtin
10. Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe: Kanalreinigung der Regen- und Fremdwasserkanäle
11. Betriebsgebäude Bauhof Hilzingen, Am Riederbach 1 - Antrag / Angebot der Firma Solarcomplex AG bezüglich Installation und Unterhaltung einer PV-Anlage
12. Bekanntgaben der Verwaltung
13. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
14. Fragemöglichkeit für Einwohner
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 15. Oktober 2013
Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Von den 23 Gemeinderäten sind 18 anwesend (Gemeinderäte Dr. Sigmar Schnutenhaus ab TOP 5, Alexander Brauner ab TOP 7)
Von den vier Ortsvorstehern sind drei anwesend
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Walter Fechtig
Verwaltungsangestellte Günther Feucht, Petra Fritsch, Markus Weber,
Elvira Amma und Petra Möbius
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderäte Andreas Wieser (beruflich), Wolfgang Zöller (beruflich), Rainer Guggemos (beruflich), Erich Schmidt (beruflich), Jutta Baur (privat), entschuldigt
Ortsvorsteher Stefan Jäckle (krank), entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr Presse: 1
Ende: 21.10 Uhr Zuhörer: 2
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
Die Niederschrift über die nichtöffentliche Gemeinderatssitzung vom 17.09.2013 wird während der Sitzung in Umlauf gegeben.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 17.09.2013
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 17.09.2013 mit dem Hinweis, dass Ortsvorsteher Egon Schmieder bei der Sitzung anwesend gewesen ist.
3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 10.09.2013
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 10.09.2013.
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 17.09.2013
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.09.2013 die Verwaltung beauftragt, eine sachgerechte Personalentscheidung hinsichtlich der Besetzung der Stelle im Standesamt zu treffen. Die Verwaltung führt aus, dass Frau Jessica Schlosser aus Radolfzell befristet eingestellt wird.
Ebenso wurde Frau Angelika Ehinger zum 1. Oktober 2013 als teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterin im Grundbuchamt eingestellt.
5. Beschlussfassung über Bauanträge
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten in der heutigen Sitzung ausgegebenen Tischvorlage des Ortsbauamtes vom 14.10.2013, die zu den einzelnen Bauanträgen in wesentlichen Zügen vorgestellt wird.
a) Neubau Einfamilienhaus mit Carport, Riedheim, Im Morgen 11, 78247 Hilzingen
Der Bauantrag laut Buchstabe a) wird an einem Schaubild dargestellt und erläutert. Über die Sitzungsvorlage hinaus entwickelt sich eine längere Beratung darüber, ob von der Bauherrschaft der durch den beantragten Neubau wegfallende öffentliche Stellplatz an einer anderer Stelle wieder geschaffen werden muss, wie dies vor nicht allzu langer Zeit im Baugebiet "Zwischen-Wegen II" vollzogen worden ist.
Es handelt sich hierbei um einen gleichgelagerten Fall.
Bedauerlicherweise wurde bei einem Bauantrag auf einem angrenzenden Grundstück, bei dem ebenfalls eine Parkfläche weggefallen ist, darauf nicht geachtet. Die verschiedenen sachlichen Argumente werden mit- und gegeneinander ausgetauscht, wobei Gemeinderat Bernhard Hertrich am Ende der Beratung folgenden Antrag stellt: Dem Bauantrag nach Buchstabe a) soll mit der Maßgabe zugestimmt werden, dass von der Bauherrschaft für den wegfallenden öffentlichen Parkplatz ein Ersatzparkplatz geschaffen werden muss.
In der anschließenden positiven Abstimmung wird dieser Beschlussantrag bei sieben Ja- und zehn Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Im Anschluss an diese Abstimmung beschließt der Gemeinderat daraufhin, bei elf Ja- und sechs Nein-Stimmen dem Bauantrag – wie in der Vorlage dargestellt – zuzustimmen.
b) Absenkung der Erdgeschossfußbodenhöhe um 30 cm beim Neubau eines Schulgebäudes, Sportgelände 16, 78247 Hilzingen
Der Bauantrag gemäß Buchstabe b), an einem Schaubild dargestellt und erläutert, wird vom Gemeinderat einstimmig befürwortet. Allerdings wird aus der Mitte des Gemeinderates deutliches Missfallen darüber geäußert, dass der Bauherr bzw. der Architekt, der auch im Planverfahren zuständiger Planer ist, im Nachgang zum Baubescheid vom 12.09.2013 nunmehr erkannt hat, dass die Erdgeschossfußbodenhöhe um 30 cm abgesenkt werden muss. Der Gemeinderat bittet die Verwaltung, den Bauherren bzw. dem Architekten dieses Missfallen auch deutlich mitzuteilen.
Verwaltungsseitig wird zu diesem Bauantrag ferner noch ergänzt, dass der auf dem Grundstück an der Grundstücksgrenze in Richtung Riedheim (Osten) befindliche Erdwall (Hochwasserschutz) noch erweitert wird. Die jetzt wegfallenden 24 Fahrradstellplätze werden im Zuge des zweiten Bauabschnittes an anderer Stelle wieder errichtet.
c) Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage und Carport, Schlatt am Randen, Büßlinger Straße 3, 78247 Hilzingen
Der Bauantrag lt. Buchstabe c), an einem Schaubild dargestellt und erläutert, wird vom Gemeinderat einstimmig befürwortet, nachdem verwaltungsseitig aufgezeigt worden ist, dass die Abstandsflächen zur Straße auf Grund der Anordnung der Garage grundsätzlich kein Problem darstellen.
d) Errichtung eines Offenstalls mit Naturboden, Weiterdingen, Flst.Nr. 1952, 78247 Hilzingen
Der Bauantrag gemäß Buchstabe d) wird in Folge der eingereichten, sehr überschaubaren Unterlagen dargestellt. Nachdem es fraglich ist, ob der Bauherr ein privilegierter Landwirt ist und dies nur im Einzelfall vom Amt für Landwirtschaft und Bodenkultur geprüft werden kann, beschließt der Gemeinderat auf Vorschlag aus der Mitte des Gremiums einstimmig, die Behandlung dieses Baugesuchs zunächst in den Ortschaftsrat Weiterdingen zu übertragen.
6. Beschlussfassung über Kenntnisgabeverfahren
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten in der heutigen Sitzung ausgegebenen Tischvorlage des Ortsbauamtes vom 14.10.2013, die in den wesentlichen Aspekten, vor allem hinsichtlich der entsprechend beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes vorgestellt wird.
a) Neubau Einfamilienhaus mit Carport, Riedheim, Unter den Reben 5, 78247 Hilzingen
Nachdem das Objekt auch mit den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in die Umgebungsbebauung passt, befürwortet der Gemeinderat einstimmig dieses Baugesuch im Kenntnisgabeverfahren.
7. Städtebauliche Erneuerung / Sanierung „Ortsmitte“ Hilzingen - Beauftragung eines Sanierungsträgers
Für die Beratung zu TOP 7 der heutigen Sitzung begrüßt der Vorsitzende Herrn Mike Lux von der STEG Stadtentwicklungs GmbH, der sodann an der "Regierungsbank" Platz nimmt, und erteilt ihm zum eigentlichen Sachvortrag das Wort.
Der Honorarvertrag wurde dem Gremium per E-Mail am 17.09.2013 zur Verfügung gestellt und ist heute Bestandteil der Beratung. Herr Lux erläutert nochmals in kurzen wesentlichen Zügen das Leistungsbild des Honorarvertrages und beschreibt dies als der weitestgehendste Betreuungsumfang für die Gemeinde, was nach seiner Einschätzung allerdings auch notwendig ist, da diese Materie sehr komplex ist und der zu beauftragende Sanierungsträger die entsprechenden Qualifikationen wie auch die Personalressourcen hat, diese Aufgabe zügig und qualitativ gut auszuführen. Nachdem in der Gemeinde Hilzingen bislang noch kein Sanierungsgebiet abgewickelt worden ist, wäre dies eine neue Aufgabe für die Verwaltung, ein eigenes Themengebiet und könnte nur mit größeren personellen Aufwendungen umgesetzt werden.
Die in dem Honorarangebot dargestellten Pauschalsätze sind bei der STEG üblich und finden vor allem bei Privaten deshalb eine breite Zustimmung, da alle Beteiligten wissen, welche Kosten entstehen, wenn der Sanierungsträger im Auftrag der Gemeinde entsprechende Projekte begleitet.
Ergänzend fügt der Vorsitzende an, dass Mitbewerber auf Stundensätze abrechnen, diese Stundensätze jedoch unter Berücksichtigung aller sachrelevanten Aspekte dann auch nicht günstiger sind, als die von der STEG angebotenen Pauschalvergütungen. Ferner wird angeführt, dass dieses Betreuungshonorar für private Dritte dann förderfähige Leistungen sind (Kostentragung 60 % Land / 40 % Gemeinde), wenn diese Aufgaben nicht von der Gemeinde ausgeführt werden, sondern outgessourced sind.
Nach den einleitenden Worten von Herrn Lux werden verschiedene Regelungen des Honorarvertrages umfangreich erörtert.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird grundsätzlich in Frage gestellt, ob es notwendig ist, den § 5 Grunderwerb der Honorarvereinbarung aufrecht zu erhalten, da bislang die Gemeinde stets die Grunderwerbsverhandlungen durchgeführt hat und in den allermeisten Fällen auch zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen ist. Diesbezüglich wird von Seiten von Herrn Lux ausgeführt, dass § 5 auch nur dann zum Tragen kommt, wenn die STEG von der Gemeinde im Einzelfall beauftragt wird.
§ 9 Abs. 7 der Honorarvereinbarung wird dahingehend hinterfragt, warum das Honorar der STEG bei einem entsprechenden Tarifabschluss in der öffentlichen Verwaltung rückwirkend zum 01.01. und nicht wie in der Gemeinde Hilzingen üblich zum 01.01. des Folgejahres vollzogen wird.
Nach dem Austausch weiterer Argumente Für und Wider zum Zeitpunkt der Honoraranpassung erklärt sich die Firma STEG dazu bereit, den Absatz dahingehend zu ändern, dass das Honorar nach einem Tarifabschluss erst zum 01.01. des Folgejahres angepasst werden soll.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates zu Seite 23 der vorliegenden Tischvorlage wird vor allem für private Neubaumaßnahmen die Stufe 3 der Honorarvereinbarung (mit 1.300 Euro) als fraglich betrachtet, wobei Herr Lux diesbezüglich sehr detailliert ausführt, dass es grundsätzlich sehr wenig private Neubaumaßnahmen geben kann und wird, da es sich um ein Sanierungsgebiet handelt. In den allermeisten Fällen hat das Regierungspräsidium Freiburg in den letzten Jahren nur dann Ausnahmen bewilligt, wenn es sich um Neubaumaßnahmen sogenannter Gemeinbedarfsflächen, wie zum Beispiel private Kindergärten gehandelt hat und das Regierungspräsidium Freiburg im Vorfeld sehr umfangreich über ein solches Neubauprojekt informiert worden ist. Nach heutigem Stand ist für Hilzingen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein solcher Fall denkbar.
In positiver Abstimmung beschließt der Gemeinderat als Ergebnis der Beratung die Annahme der von der STEG vorgelegten Honorarvereinbarung mit der Änderung des § 9 Abs. 7 und die STEG als sogenannten Sanierungsträger zu beauftragen.
Mit herzlichen Worten des Dankes und dem Wunsch einer weiteren, sehr konstruktiven und guten Zusammenarbeit wird Herr Lux aus der heutigen Sitzung verabschiedet.
8. Beratung und Feststellung der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht der Gemeinde Hilzingen für das Haushaltsjahr 2012
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit Schreiben vom 28.08.2013 zugestellten Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht der Gemeinde Hilzingen für das Haushaltsjahr 2012. Einleitend gibt die Verwaltung die wichtigsten Daten zur vorliegenden Jahresrechnung analog der dem Protokoll beiliegenden Vorlage, die in der Sitzung als Folie aufgelegt worden ist, bekannt, wobei aus diesen Ausführungen deutlich wird, dass das Haushaltsjahr 2012 sehr positiv verlaufen ist. Dies lässt sich unter anderem durch den Stand der Rücklagen, der am 31.12.2012 5.984.131,20 Euro betragen hat, sehr gut verdeutlichen.
Als weiteres Indiz für die sehr gute wirtschaftliche Lage wird darüber hinaus auch der um 190.000 Euro zurückgeführte Schuldenstand angeführt. Entsprechend der dem Protokoll beiliegenden Zusammenstellung zum Rechenschaftsbericht 2012 werden einzelne veränderte Einzelpositionen verwaltungsseitig vorgestellt und erörtert. Im Anschluss an diese Informationen eröffnet der Vorsitzende die Aussprache zum vorgelegten Jahresabschluss 2012.
Gemeinderat Bernhard Hertrich bedankt sich zunächst einmal bei der Verwaltung für die ausführliche Beantwortung seiner bereits schriftlich eingereichten Fragen und bittet die Verwaltung, weitere und ergänzende Informationen zu einigen wenigen Haushaltsstellen des Rechenschaftsberichts.
- Seite 38 – Belegung in den Kindergärten
Sehr transparent und anschaulich wird verwaltungsseitig erläutert, wie sich die Zahlen im Kindergarten "Zum Staufen" bzw. im Kindergarten Duchtlingen, vor allem mit Blick auf die Unter-Dreijährigen-Betreuung, entwickelt haben. Hierzu wird angeführt, dass es sich bei diesen Zahlen jeweils um durchschnittliche Belegungszahlen handelt und im Kindergarten "Zum Staufen" die Kleinkindgruppe auch durchweg komplett belegt ist. Nachdem die Kleinkindbetreuung in der altersgemischten Gruppe im Kindergarten Duchtlingen erst zum September 2012 eingeführt wurde, ist die durchschnittliche Belegung mit einem Kind durchaus als für in Ordnung zu bezeichnen. Bekannt war der Umstand, dass zu Beginn des Jahres 2012 in den beiden Kindergärten die maximal mögliche Aufnahmekapazität ("Zum Staufen" 50 – 56 Kinder, Duchtlingen 22 Regelkinder) nicht erreicht wurde. Beide Leiterinnen der Einrichtungen haben jedoch im persönlichen Gespräch der Verwaltung mitgeteilt, dass sich die Belegungen positiv entwickeln. Für Duchtlingen muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, da derzeit ein Kind mehr betreut wird als es die Betriebserlaubnis vorsieht.
- Seite 67 – Personalwesen/EDV
Ergänzend zu den schriftlichen Ausführungen erläutert die Verwaltung ferner, dass die im Haushaltsjahr 2012 entstandenen Kosten durch die zwingend notwendige Umstellung des Personalabrechnungsverfahrens (altes landeseinheitliches PEWES-Verfahren wurde zum 31.12.2012 "abgeschaltet") entstanden ist und in den knapp 10.000 Euro einmalige Umstellungskosten in Höhe von knapp 3.800 Euro enthalten sind. Das neue Verfahren kostet die Gemeinde Hilzingen ca. 120 Euro pro Monat mehr als das alte, abgelöste Verfahren.
- Seite 73 - Kopiergeräte
Die auf dieser Haushaltsstelle verbuchten Mehrkosten werden verwaltungsseitig sehr anschaulich begründet. Es wird darauf hingewiesen, warum die beiden letzten Kopiergeräte nicht gekauft, sondern geleast worden sind. Insgesamt und über die unterschiedliche Laufzeit der beiden Geräte entstehen durch das Leasing im Vergleich zum Kauf Mehrkosten in Höhe von knapp 1.700 Euro. Übereinstimmend soll zukünftig mehr Wert darauf gelegt werden, die erforderlichen Kopiergeräte zu kaufen. Dieser Einschätzung des Gemeinderates folgend wird im Haushaltsplan 2014 auch eine entsprechende Position aufgenommen.
- Seite 82 - Feuerwehr
Die hierbei auftretenden Nachfragen zu den Bewirtschaftungskosten werden verwaltungsseitig dargelegt; vor allem wird darauf hingewiesen, dass der Wärmeanschluss im Feuerwehrhaus in Weiterdingen, der ebenso Mehrkosten verursachte wie ein notwendiger zusätzlicher Heizkörper in der Fahrzeughalle, vom Gemeinderat beschlossen worden ist.
- Seite 94
Gemeinderat Bernhard Hertrich erwähnt, dass an der Schulmensa im Jahresverlauf 2012 durchschnittlich 19 Essen pro Tag ausgegeben werden. Über diese Entwicklung müsste sich die Gemeinde einmal grundsätzlich Gedanken machen und ob dies evtl. auf die Qualität des Essens zurückzuführen ist und/oder ob durch einen anderen Anbieter eine verbesserte Situation geschaffen werden kann. Verwaltungsseitig wird zugesagt, dass dem Gemeinderat mit dem Haushaltsplanentwurf 2014 die aktuellen Essenszahlen für das Jahr 2013 aufgearbeitet zugestellt werden.
- Seite 148 - Kehrmaschine
Bis 2012 konnte das von der Kehrmaschine aufgenommene Kehrgut wiederverwendet werden. Die hier entstandenen zusätzlichen Kosten sind deshalb darauf zurückzuführen, dass dieses Kehrgut jetzt als Sondermüll gilt.
- Seite 328 - Personalausgaben
Entsprechend der dem Gemeinderat mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Gemeinderatsvorlage des Rechnungsamtes vom 09.10.2013 zum aktuellen Sammelnachweis Personalausgaben ergibt sich eine Nachfrage zu den dort aufgeführten Kosten der Versorgungsumlage für die Beamten. Die höheren Kosten sind durch den Bürgermeisterwechsel entstanden, da für den ausgeschiedenen Bürgermeister a.D. eine solche Zulage auch gezahlt werden muss.
Als Fazit zum vorgelegten Rechenschaftsbericht wird aus der Mitte des Gemeinderates deutlich darauf hingewiesen, dass der Rechenschaftsbericht nicht nur wegen der hervorragenden Wirtschaftlichkeit sehr positiv zu werten ist. Die Gemeindeverwaltung erhält ein Lob dafür, dass zum einen die Personalkosten unterschritten wurden und zum anderen auch dafür, dass im Zuge steigender Energiekosten die Sachkosten zumindest nicht höher ausgefallen, sondern stabil geblieben sind.
Als Ergebnis der Beratung im Gremium stellt der Gemeinderat den auf Seite 381 des Rechenschaftsberichts 2012 formulierten Beschlussvorschlag in positiver Abstimmung einstimmig fest, wobei der Gemeinderat darauf verzichtet, den Beschlussvorschlag im Wortlaut vorgelesen zu bekommen.
9. Interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Gottmadingen im Bereich des Standesamtes - Bestellung einer weiteren Standesbeamtin
Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Hilzingen und der Gemeinde Gottmadingen über die gegenseitige Personalleihe im Falle einer Verhinderung im Bereich des Standesamtes gilt es nunmehr, auf Grund einer personellen Änderung im Standesamt Gottmadingen, einen fortgesetzten Beschluss zu fassen und die mit Wirkung zum 11.09.2013 in der Gemeinde Gottmadingen bestellte Standesbeamtin, Frau Patricia Mayer, für den Standesamtsbezirk Hilzingen auch als Verhinderungsstandesbeamtin zu bestellen.
Auf verwaltungsseitigen Vorschlag beschließt der Gemeinderat ohne weitere Aussprache einstimmig die Bestellung von Frau Patricia Mayer mit Wirkung vom 16.10.2013 zur Standesbeamtin für den Fall der Verhinderung.
10. Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe: Kanalreinigung der Regen- und Fremdwasserkanäle
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten in der heutigen Sitzung ausgegebenen Tischvorlage des Ortsbauamtes vom 14.10.2013. Bei der beschränkten Ausschreibung zur Kanalreinigung der Regen- und Fremdwasserkanäle in Hilzingen und Ortsteile wurden sechs Firmen um die Abgabe eines Angebotes gebeten, wobei zwei Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma Haiß, Kanalreinigung, Hauptstraße 5, 88634 Aftholderberg, zum Preis von 10.664,65 Euro (brutto) als günstigste Bieterin hervor.
Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses und dem zuverlässigen Unternehmen wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, der Firma Haiß Kanalreinigung zum oben angeführten Angebotspreis den Auftrag zu erteilen. Dieser Beschluss wird daraufhin ohne weitere Aussprache vom Gemeinderat einstimmig angenommen.
11. Betriebsgebäude Bauhof Hilzingen, Am Riederbach 1 - Antrag / Angebot der Firma Solarcomplex AG bezüglich Installation und Unterhaltung einer PV-Anlage
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 08.10.2013.
Verwaltung wie auch Gemeinderat sind zunächst einmal darüber überrascht, dass die Firma Solarkomplex, trotz vorheriger Anfrage, nunmehr doch bereit ist, auf dem Bauhofdach eine Photovoltaik-Anlage zu errichten.
Auf jeden Fall soll dieses Angebot in Anspruch genommen werden, da dies für die Gemeinde wirtschaftliche Vorteile bringt, ohne eigenes Geld zu investieren. Auch der zugesagte 5.000 kW/h übersteigende Strombedarf könnte gegen Endpreis und unter dem üblichen Bezugspreis für die Gemeinde verwendet werden. Auch dieses Angebot soll wahrgenommen werden.
Nachdem es sich bei dem vorgelegten Vertrag nur um einen Vertrag mit groben Eckpunkten handelt, der sowohl von dem Anlageneigentümer als auch dem Grundstückseigentümer noch nicht sorgfältig geprüft worden ist, beschließt der Gemeinderat bei einer Enthaltung mit dem klaren Hinweis, dass für diese Maßnahme keine Grunddienstbarkeit bestellt wird, das vorliegende Angebot anzunehmen.
12. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Der Vorsitzende verweist auf die bevorstehende Kirchweih und dankt allen Beteiligten für ihren ehrenamtlichen Einsatz und lädt alle zu den verschiedensten Angeboten ein.
b) Bundestagswahl 2013
Der Vorsitzende dankt allen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die hervorragende Arbeit am Wahlsonntag. In seinen Worten des Dankes bezieht er auch die Mitarbeiter der Verwaltung mit ein, die die Bundestagswahl vorbereitet und organisiert haben.
c) Jagdgenossenschaftsversammlung
Der Vorsitzende berichtet über den sehr positiven Verlauf der gestrigen Jagdgenossenschaftsversammlung, bei der die Gemeinde von den Jagdgenossen wieder den Auftrag erhalten hat, die Jagdgenossenschaft in den nächsten neun Jahren zu führen. Auf Grundlage der guten Vorbereitung konnte die Jagdgenossenschaftsversammlung nach nur 30 Minuten beendet werden. Alle notwendigen Beschlüsse wurden einstimmig gefasst, was die Verwaltung aber auch den Gemeinderat nicht nur überrascht, sondern vor allem sehr erfreut hat.
d) Militärische Übung
Der Vorsitzende gibt die militärische Übung, nämlich ein Marsch von rund 40 Soldaten des 110. Infanterieregimentes Donaueschingen am 17.10.2013 in der Zeit von 7.00 – 17.00 Uhr, bekannt.
e) L 190
Verwaltungsseitig werden die neuen Erkenntnisse zum Vollzug der Ausbaumaßnahme L 190 mit Anlegung eines Radweges von Hilzingen nach Duchtlingen dargestellt. Auf Grund verschiedener Aspekte wird das noch nicht gebaute Teilstück nicht in einem, sondern in zwei Teilabschnitten „erschlossen“. Der im Haushaltsjahr 2013 noch geplante Ausbau erfolgt bis zur Einmündung der Hegaustraße auf die L 190. Dies hat unter anderem positive Auswirkungen darauf, dass der Bauabschnitt, der 2014 dann zur Ausführung kommt, keine Sperrung mehr zwischen Hilzingen – Duchtlingen verursachen dürfte.
f) Ortschaftsetat Hilzingen
Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat darüber, dass der Ortschaftsetat Hilzingen nunmehr um 6.000 Euro "leichter" geworden ist, da die Hegau-Halle Hilzingen mit einer qualitativ hochwertigen Spülmaschine ausgestattet worden ist
g) Christliche Schule
Der Vorsitzende verweist auf den am 25.10.2013 um 11.00 Uhr stattfindenden Spatenstich zum Neubau der Christlichen Schule.
h) Baustellenbericht
Im Bericht über die Baustellen wird auf die abgeschlossenen Maßnahmen im "Schwärzengarten", der Hühnerackerquelle und des Kanals an die alte Kläranlage hingewiesen. Die Projekte Ringstraße Binningen, Gebsensteinstraße Hilzingen, "Ob dem Dorf II" in Riedheim, Baugebiet „Vor der Hohleich“ in Schlatt a.R. und die Kanalsanierung in Hilzingen laufen planmäßig.
13. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Räum- und Streupflicht – Herr von Hornstein
Gemeinderat und Ortsvorsteher Josef Leirer erkundigt sich zum wiederholten Mal über den Sachstand zum Winterdienst auf dem Gehweg beim Schloss in Binningen. Er erklärt ferner, dass er derzeit keinen Willen der Gemeinde erkennt, die Nichterfüllung der Pflichten des Grundstückseigentümers Herrn von Hornstein rechtlich unter Umständen auch gerichtlich durchzusetzen. Er sieht eigentlich nur noch den kommenden Winter als Möglichkeit, hier die entsprechenden Weichen für die Zukunft zu stellen und bittet die Verwaltung nochmals eindringlich um eine entsprechend harte Vorgehensweise. Der Vorsitzende ergänzt hierzu, dass er es bislang versucht hat, mit Herrn von Hornstein Verhandlungen über eine diesbezügliche Umsetzung zu erreichen. Eine solche Umsetzung hält inzwischen auch der Bürgermeister nicht mehr für möglich.
Gemeinderat Bernhard Hertrich bittet die Verwaltung in der ersten Sitzung im kommenden Jahr um einen entsprechenden Bericht, vor allem auch dahingehend, welche Maßnahmen im Falle der Nichterfüllung der Räum- und Streupflicht durch Herrn von Hornstein ergriffen worden sind.
b) Jagdhütte von Herrn von Hornstein
Gemeinderat und Ortsvorsteher Josef Leirer richtet seine zweite Nachfrage an die Verwaltung auf die baulichen Aktivitäten an der ehemaligen kleinen Jagdhütte von Herrn von Hornstein an einer sehr exponierten Stelle am Hohenstoffel. Nach der Einschätzung des Gremiums waren diese baulichen Aktivitäten niemals Bestandteil der Beratungen im Gemeinderat. Ferner wundert es ihn sehr, dass auf der anderen Seite des Hohenstoffels (Sennhof) seit Jahren diese Baustelle aus den verschiedensten Gründen heraus ruht.
Diesbezüglich soll beim Landratsamt Konstanz eine schriftliche Auskunft eingeholt werden, die sich auch auf die Gleichbehandlung mit anderen Bauinteressierten oder dem Genehmigungserfordernis bzw. der aktuellen Genehmigungslage erstreckt.
Im Gremium wird deutliches Missfallen aber auch Zorn in Richtung dieser baulichen Tätigkeit und dem Verhalten von Herrn von Hornstein geäußert.
c) Besuch aus Lizzano über Kirchweih
Auf Nachfrage von Gemeinderätin Doris Buhl wird verwaltungsseitig erläutert, dass in etwa die gleiche Delegationsstärke aus Lizzano in Belvedere für die Kirchweih 2013 erwartet wird wie im Jahr 2012.
d) Biber
Gemeinderat Martin Schneble weist auf die deutlichen Aktivitäten des Bibers im Bereich des Mühlebachs hin und fragt bei der Verwaltung nach, welche Möglichkeit die Verwaltung bzw. jeder Grundstückseigentümer hat, diesen Aktivitäten entgegenzuwirken. Verwaltungsseitig wird angeführt, dass die zuständige Biberbeauftragte nur dann Möglichkeiten zu „Gegenmaßnahmen" sieht, wenn die Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen nahezu unmöglich ist. Leider können die Maßnahmen, die wegen des Bibertreibens ergriffen werden müssen und die im verträglichen Rahmen liegen, keine Punkte aufs Ökokonto bringen. Welche Möglichkeiten es im Bereich des Mühlebachs in Duchtlingen-Weiterdingen gibt, kann mit der Biberbeauftragten des Landkreises erörtert werden. Im Gemeinderat wird hierüber wieder berichtet.
14. Fragemöglichkeit für Einwohner
a) Herr Wolfgang Batovanja, Hauptstraße 14, Hilzingen, weist auf fehlende Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Weiterdinger Straße hin.
Vorgelegt am 19. November 2013
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Bernhard Hertrich (Gemeinderat)
gez. Martin Schneble (Gemeinderat)