Gemeinderatssitzung
Rathaus Hilzingen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 18.11.2014
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 18.11.2014
4 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses "Neubau eines Feuerwehrgerätehauses" am 11.11.2014
5. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 04.11.2014
6. Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
7. Durchführung des Hegau-Bike-Marathons am 10.05.2015 - Anhörung durch die Stadt Singen gemäß § 29 Abs. 2 StVO
8. Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Hilzingen
- Vorstellung von Planentwürfen
- Beratung und Beschlussfassung
9. Bekanntgaben der Verwaltung
10. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
11. Fragemöglichkeit für Einwohner
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 16. Dezember 2014
Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Von den 20 Gemeinderäten sind alle anwesend (Gemeinderäte Ulrike Maus und Dr. Sigmar Schnutenhaus ab TOP 7)
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend (Ortsvorsteher Egon Schmieder ab TOP 6)
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Walter Fechtig
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher
Bauhofleiter Günter Furtwängler
Verwaltungsangestellter Günther Feucht, Markus Eder
Beginn: 18.00 Uhr Presse: 2
Ende: 20.00 Uhr Zuhörer: 24
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschriften über die nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates vom 18. November 2014 und des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 04. November 2014 werden in Umlauf gegeben.
Vor Einstieg in die Tagesordnung informiert der Vorsitzende den Gemeinderat darüber, dass es zu Tagesordnungspunkt 8 der heutigen Sitzung keine Beschlussfassung geben kann, nachdem der beauftragte Planer die notwendigen entscheidungsrelevanten Unterlagen, die unter anderem nach einer weiteren internen Abstimmungsrunde am vergangenen Montag, den 15.12.2014, erst in der heutigen Sitzung präsentieren wird.
Bereits heute weist der Vorsitzende auf das am 14.01.2015 beim Bezirksbrandmeister des Regierungspräsidiums Freiburg terminierte Gespräch zu den bestehenden Vorgaben, um eventuell an Mittel aus dem Ausgleichsstock zu kommen und dass zunächst auch dieser Termin und eventuell konkrete Ergebnisse zunächst abgewartet werden sollten.
Entsprechend den Regelungen aus der Feuerwehr - Fachförderung (ZFeu) müssen die vollständigen Planunterlagen, also auch eine Kostenberechnung nach DIN 2076, bei der zuständigen Behörde spätestens am 15.02.2015 vorgelegt sein, so dass es grundsätzlich unschädlich ist, wenn der Gemeinderat erst in seiner Sitzung am 20.01.2015 über den endgültigen Planentwurf beschließt.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Auf Nachfragen aus der Mitte der Zuhörerschaft zur Parksituation entlang der Schnitzengasse erläutert der Vorsitzende, dass zwischenzeitlich eine abgestimmte Planung zur positiven Ausweisung von Parkplätzen vorliegt. Mit Ausführung dieser Parkplatzausweisung könnte somit in der nächsten Zeit begonnen werden.
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 18.11.2014
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 18.11.2014.
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 18.11.2014
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 18.11.2014 hat der Gemeinderat beschlossen,
- den Auftrag zur Lieferung der Mittagsverpflegung für die Ganztagesbetreuung im Kindergarten Riedheim an die HBH Service GmbH, Betriebsstätte Gailingen, zu vergeben,
- den traditionellen Neujahrsempfang der Gemeinde am 3. Sonntag im Januar (18.01.2015) nicht wie gewohnt im August-Dietrich-Saal, sondern in der Hegau-Halle Hilzingen stattfinden zu lassen und
- der Verlängerung des Dienstleistungsvertrages mit der Firma Alexander Baur zur Ausführung verschiedener Tätigkeiten auf dem Friedhof um ein weiteres Jahr zuzustimmen.
4. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses "Neubau eines Feuerwehrgerätehauses" am 11.11.2014
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses "Neubau eines Feuerwehrgerätehauses" am 11.11.2014.
5. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 04.11.2014
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 04.11.2014.
6. Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Hauptamtes vom 09.12.2014, die in den wesentlichen Zügen nochmals erörtert wird.
Die heutige Sitzungsvorlage beinhaltet unter anderem auch die Ergebnisse der Beratungen des Gemeinderates in seiner Sitzung am 02.12.2014.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat bei einer Enthaltung einstimmig den vorgelegten Entwurf der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit, die neben der Erhöhung der Sitzungsentschädigung für Gemeinderäte bei Teilnahme an den Gemeinderatssitzungen von 27 Euro auf 40 Euro auch die Erhöhung der Sitzungsentschädigung für Ortschaftsräte bei der Teilnahme an den Ortschaftsratssitzungen von 18 Euro auf 27 Euro beinhaltet.
Ferner wird verwaltungsseitig die Sitzungsentschädigung für Bedienstete bei Teilnahme an Sitzungen der kommunalen Gremien detailliert vorgestellt. Nach der bisher praktizierten, genehmigten Regelung erhalten die Bediensteten für die Teilnahme an Sitzungen neben einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 6 Euro pro Sitzung (brutto) und der Schriftführer eine Aufwandsentschädigung zum Beispiel von 7,50 Euro für die erste Sitzung (brutto) auch die vollständige Anrechnung der Sitzungsdauer als Arbeitszeit.
Ohne weitere Aussprache im Gremium beschließt der Gemeinderat einstimmig, die bisher geltenden Regelungen auch für die Zukunft weiter beizubehalten.
7. Durchführung des Hegau-Bike-Marathons am 10.05.2015 - Anhörung durch die Stadt Singen gemäß § 29 Abs. 2 StVO
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage, nämlich dem Antrag der Stadt Singen zur Anhörung der Gemeinde Hilzingen gemäß § 29 Abs. 2 StVO, hinsichtlich der Durchführung des Hegau-Bike-Marathons / der Europameisterschaften des MTB am 10.05.2015.
Der Vorsitzende erläutert den geplanten Streckenverlauf, vor allem mit Blick auf die bisherige Problemsituation im Bereich des Laurentiushofes (Familie Maier) und des Schlesierhofes (Familie Baumert). Die jetzige Änderung des Streckenverlaufes zur Ausräumung dieser beiden Problemstellen geht auf eine enge Abstimmung zwischen Bürgermeister Rupert Metzler, den Verantwortlichen der Stadt Singen und den dortigen Betroffenen zurück.
In seinen weiteren Ausführungen erläutert der Vorsitzende, dass nicht der eigentliche Wettkampf am Veranstaltungstag, sondern vielmehr die in den Wochen zuvor anzutreffende Vielzahl von Radfahrern bei den so genannten Trainingsläufen im gesamten Streckenbereich eher problematisch ist.
Aufgrund von temporären Sperrungen verschiedener gut frequentierter Straßen kann ebenfalls, wie in den letzten Jahren auch, schon die Beeinträchtigungen für die Nichtteilnehmer auf ein geringes Maß reduziert werden. Insbesondere ist das Aufräumen des gesamten Streckenverlaufs nach der Veranstaltung (zum Beispiel der leeren Verpackungen von Kohlehydratgelen oder Trinkflaschen) ein sehr zeitintensives Unterfangen, was jedoch durch Streckenbesichtigungen im Nachgang zum Veranstaltungstag auch kontrolliert wird.
Ebenfalls sollen die Veranstalter auf die vermutlich noch nicht abgeschlossene Baumaßnahme auf der B 314 (Kreisverkehr) hingewiesen werden, auch wenn die Mountainbiker wohl die dortige Unterführung verwenden werden. Der Vorsitzende ergänzt vielmehr, dass diese Veranstaltung, die größtenteils über die Gemarkung Hilzingen verläuft, eine sehr gute Werbung für die Gemeinde Hilzingen ist.
Auch wenn in den letzten Jahren die Werbung für dieses Sportevent und die erforderliche Verbindung des Radsportevents mit der Gemeinde Hilzingen deutlich verbessert wurde, ist diesbezüglich auch noch weiteres Potential vorhanden.
Der Vorsitzende erwähnt im Gremium seine Idee, den Hegau-Bike-Marathon alternierend durchzuführen, da es neben dem bisherigen Streckenverlauf zum Beispiel auch eine interessante Strecke über die Höri und auf den Schienerberg geben könnte.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig die Zustimmung zum Hegau-Bike-Marathon / Europameisterschaften am 10.05.2015 mit dem in der Vorlage dargestellten Streckenverlauf.
8. Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Hilzingen
- Vorstellung von Planentwürfen
- Beratung und Beschlussfassung
Gemeinderat Andreas Wieder nimmt bei diesem Tagesordnungspunkt nicht als Gemeinderat, sondern in seiner Eigenschaft als beauftragter Planer teil und begibt sich auf die „Regierungsbank“.
Nach der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 02.12.2014 haben sich die Verantwortlichen nochmals sehr intensiv mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses auseinandergesetzt. In diesem Zusammenhang dankt der Vorsitzende den Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehr, den Mitgliedern des Roten Kreuzes, der Verwaltung und insbesondere dem Planer dafür, die vielfältig vorgegebenen Maßgaben möglichst umzusetzen und um das „Ringen“, unter den Vorgaben die optimalste Lösung zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses zu erzielen.
Auch wenn jeder einzelne Kamerad der Freiwilligen Feuerwehr eine wichtige Rolle bei der Erfüllung dieser Aufgaben übernimmt, muss allerdings auch klar und deutlich gemacht werden, dass die Verwendung von öffentlichen Mitteln möglichst effizient zu erfolgen hat. Bei den veranschlagten Kosten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Hilzingen von über 3 Millionen Euro ist es zwingend erforderlich, vor einer Entscheidung mit allen Beteiligten sorgfältig den geeignetsten Planentwurf zu erarbeiten. Wie bereits vor Einstieg in die Tagesordnung erwähnt, gilt es in der heutigen Sitzung keinen Beschluss über den Neubau des Feuerwehrgerätehauses zu fassen. Die heutige Sitzung dient lediglich dazu, den neu ausgearbeiteten Planentwurf vorzustellen und zu erörtern. Nach diesen einleitenden Worten erteilt der Vorsitzende dem Planer, Herrn Andreas Wieser, für den eigentlichen Sachvortrag das Wort.
Herr Andreas Wieser erläutert die neu erarbeitete Planungsvariante anhand einer Präsentation, die den Mitgliedern des Gemeinderates in den nächsten Tagen vollumfänglich zugestellt wird. Nachdem die jetzige Planungsvariante erst im Laufe des heutigen Tages fertiggestellt werden konnte, können die Vorlagen bedauerlicherweise auch in der heutigen Sitzung nicht als Tischvorlage ausgegeben werden, da diese zum Beispiel auch noch einige Details enthalten, die im Vergleich zu den früheren Entwürfen im Planentwurf noch unverändert aufgenommen sind.
Bis Mittwoch der vergangenen Woche wurde von Seiten des Planers an einem Entwurf gearbeitet, der neben dem Verzicht auf die große Atemschutzwerkstatt auch eine gemeinsame Nutzung des Feuerwehrgerätehauses durch die Freiwillige Feuerwehr und das Deutsche Rote Kreuz (Ortsverein Hilzingen) und eine möglichst optimale, effiziente Nutzung der vorhandenen Räume als Basis hatte. Es wurde bis zu diesem Datum auch versucht, die in der Sitzung am 02.12.2014 gefassten Beschlüsse in den Grundriss bzw. in die Planung aufzunehmen.
Infolge der vorhandenen Überschneidungen bei der Nutzung, zum Beispiel im Treppenhaus Ost und die dadurch nicht ausschließbaren Konflikte wurde beim Abstimmungsgespräch mit den Verantwortlichen am Montag, den 15.12.2014, diese Überlegungen zur bisherigen Planung verworfen und eine andere Planungsvariante ausgearbeitet. Bei der Planungsvariante (Variante 1f), die heute vorgestellt wird, musste nicht nur das Erdgeschoss, sondern auch das Obergeschoss umgeplant werden.
Die heute vorgestellte Variante 1f beinhaltet wegen der kurzfristigen Planausarbeitung allerdings teilweise noch fehlerhafte bzw. noch nicht modifizierte Elemente, so Planer Andreas Wieser. Bei der sehr ausführlichen Vorstellung der Planungsvariante 1f, geht der Planer Andreas Wieser insbesondere auf folgende Aspekte ein:
Anhand eines Übersichtsplanes erläutert er die räumliche Situation des Feuerwehrgerätehauses, so zum Beispiel auch die zentrale Erschließung der Räumlichkeiten auch im Gebäude (EG und OG) von Süden und nicht mehr wie bisher von Osten.
Durch die dadurch gewonnene „freie Achse“ ist eine eventuell in Zukunft notwendig werdende Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Richtung Süden möglich.
Die vom Gemeinderat beschlossene räumliche Einbindung des Roten Kreuzes in das neue Feuerwehrgerätehaus.
Der Umkleideraum für die angenommene Anzahl an Feuerwehrkameraden von 110 (90 + 20 Jugendfeuerwehr) bietet zum Beispiel Platz für 136 Spinde.
Die in das Gesamtgebäude eingefügte „Garage“ des DRK mit rund 80 m² (ein Tor), die über einen separaten Eingang erreichbar ist, dient gleichzeitig auch als Umkleide mit WC für die Einsatzkräfte des DRK.
Die mit Erschließungsfunktion ausgestattete geplante Treppenanlage an der Ostseite des Obergeschosses.
Im Obergeschoss steht der Feuerwehr ein normgerechter Schulungsraum mit rund 150 m² zur Verfügung. Davon abgetrennt ist der separate Schulungsraum des DRK mit ca. 60 m², der mit dem Raum für Jugendliche (Jugendfeuerwehr / Jugendrotkreuz) mit ca. 40 m² verbunden ist.
Die Ansichten des neuen Entwurfes 1f und einer möglichst optimalen Ausnutzung des Obergeschosses, die durch die Kubatur des Gebäudes bestimmt wird,
eine detaillierte Kostenschätzung und Flächenberechnung der jetzigen Variante 1f und vor allem auch der Vergleich mit weiteren vorhandenen Varianten 1b, 1c, 1d.
In der neuen Planvariante konnten knapp 100 m² Nutzfläche eingespart werden, die eine Kostenersparnis von rund 100.000 Euro ergibt. Alle Beteiligten hätten es lieber gesehen, eine Kostenersparnis von deutlich mehr als 100.000 Euro zu erreichen, was nach aktuellem Stand allerdings nicht möglich gewesen ist.
Den Vergleich der einzelnen Flächen für die jeweiligen Räume in den verschiedenen Varianten und Nutzungen für die einzelnen Nutzereinheiten.
Die Planvariante 1f weist nunmehr Kosten in Höhe von 3,522 Millionen Euro aus.
Nach der längeren Vorstellung der Planvariante 1f durch Herrn Andreas Wieser ergänzt der Vorsitzende seine umfangreichen Ausführungen in folgenden Punkten:
Eine faktische Doppelbelegung der Schulungsräume der Freiwilligen Feuerwehr und des DRK OV Hilzingen macht aus Praktikabilitätsgründen keinen Sinn. Jedoch ist eine gemeinsame Nutzung der Räume durch das DRK und den jugendlichen Nutzern (zum Beispiel der Jugendfeuerwehr) sicher als realistisch zu sehen.
Im Gebäude selbst muss eine interne Abgrenzung der genutzten Räume der Freiwilligen Feuerwehr / DRK vorhanden sein, damit zum Beispiel nur autorisierte Personen in die Räume der Freiwilligen Feuerwehr gelangen können.
Dieser Entwurf ist ein vernünftiger Vorschlag, der grundsätzlich den Spagat zwischen den Anforderungen der gesetzlichen Vorgaben, den notwendigerweise aufzubringenden Haushaltsmitteln aber auch den begründeten, nachvollziehbaren Wünschen der Nutzer schafft. Durch den verantwortungsvollen Umgang mit den vorhandenen Maßgaben konnte eine Reduzierung der Flächen und damit auch der Kosten erreicht werden.
Die Höhe des Kostendeckels von maximal 3 Millionen Euro für den Neubau ist unter anderem im Verlauf der Besichtigungen verschiedener Feuerwehrgerätehäuser entstanden, wobei als Ausgangsbasis die damaligen Kosten des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses in Denzlingen herangezogen wurden. Allerdings wurde der festgelegte Kostendeckel mit 3 Mio. Euro nicht verifiziert und zum Beispiel auch nicht um dort vorhandene Sonderfaktoren bereinigt oder um die seither eingetretenen Baukostensteigerungen angepasst.
Der Vorsitzende stellt die sehr ausführlich und detailliert vorgestellte Planvariante 1f im Gemeinderat nunmehr zur Aussprache.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird unter anderem bemängelt, dass bei der nun vorgelegten Variante 1f für die FFW und die Feuerwehrkameraden, die immerhin eine Pflichtaufgabe der Gemeinde erfüllen, im Vergleich zu der früheren Variante weniger Raum und im Gegenzug für das DRK mehr Fläche zu Verfügung steht.
Insbesondere wird die Größe des geplanten Schulungsraums für das DRK OV Hilzingen mit rund 48 Personen als nicht nachvollziehbar erachtet.
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gremiums wird verwaltungsseitig bzw. vom Feuerwehrkommandanten Jean-Pierre Müller erläutert, dass die nunmehr geplante Garage für das DRK in Zukunft zumindest im Bedarfsfall dann auch als Stellfläche für die FFW, zum Beispiel für den Mannschaftstransportwagen (MTW) genutzt werden kann. Gemeinderat Holger Graf bittet den Planer eindringlich darum, die DRK-Garage so zu gestalten, dass diese dann auch für die Freiwillige Feuerwehr genutzt werden kann, wenn zum Beispiel in Zukunft in Hilzingen keine „Box“ mehr für das DRK benötigt wird.
Da es für die in der Beratung thematisierte Nutzung der DRK-Garage durch die Freiwillige Feuerwehr keinen Zuschuss abzurufen gibt, gibt es auch keine Norm, die zum Beispiel bei der Größe verpflichtend einzuhalten ist. Trotz der sehr umfangreichen Vorstellung und Erörterung der Planvariante 1f sind im Gemeinderat weitere offene Fragen vorhanden, die im weiteren Verlauf der Entscheidungsfindung auch zu diskutieren sind.
Im Gremium wird allgemein festgestellt, dass auf jeden Fall eine stärkere Kostenreduktion erwünscht gewesen wäre, es allerdings auch keinen größeren Sinn machen würde, die Flächen und Kosten „um jeden Preis“, eventuell auch zu Lasten der Funktionalität des Gebäudes bzw. auch der Nutzbarkeit , zu reduzieren.
Auch wegen der Exponiertheit des Standortes des neuen Feuerwehrgerätehauses soll der bestehende Kostendruck und der erhebliche finanzielle Investitionsaufwand der Gemeinde Hilzingen nicht die Qualität oder auch das Erscheinungsbild des neuen Feuerwehrgerätehauses zu stark beinträchtigen. Weil das neue Feuerwehrgerätehaus zumindest auch für die nächsten Generationen errichtet wird, sollte das Erscheinungsbild, also auch die Architektur des Gebäudes, unter Einhaltung der finanziellen Notwendigkeiten zur Gemeinde Hilzingen passen.
Die nunmehr vorgelegte Variante wird grundsätzlich als guter Entwurf bewertet, der weitergeführt werden sollte. So könnte dann in der fortgesetzten Planung der Wunsch aus der Mitte des Gemeinderates eingeplant werden, den Zugang zum Feuerwehrgerätehaus nicht über Treppen, sondern über eine Rampe zu ermöglichen.
Im weiteren Verlauf der Beratung erteilt der Vorsitzende Herrn Konrad Sturm als sachkundiger Bürger und als Vorsitzender des DRK OV Hilzingen kurz das Wort. Er stellt dar, dass die Schulungsräume nicht nur für sieben Aktive und für 15 Personen des Jugendrotkreuzes vorgehalten werden, sondern insbesondere auch für die Durchführung der Erste-Hilfe-Kurse.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird ferner noch in die Beratung eingebracht, dass die Verwaltung möglichst alle Einnahmepositionen, die vorhanden sind, nutzt, um das finanzielle Defizit bei dieser Maßnahme zu reduzieren. Ebenfalls wird angeregt, den finanziellen Aufwand bei dieser Investition zum Beispiel durch Eigenleistungen der Freiwilligen Feuerwehr zu reduzieren, wobei aus Gründen der Gewährleistung sich nur einige wenige, untergeordnete Gewerke hierfür eignen. Auch wenn die Feuerwehrleute sicherlich dazu bereit sind, Eigenleistungen zu erbringen, sollten für dieses Feuerwehrgerätehaus gezielt Gewerke ausgewählt werden, die Eigenleistungen möglich machen.
Am Ende der ausführlichen Beratung zur vorgestellten Planvariante 1f des Feuerwehrgerätehauses in Hilzingen erwähnt der Vorsitzende, dass es heute für die Mitglieder des Gemeinderates aber auch für alle Beteiligten der erste Kontakt zur neuen Planvariante ist und deshalb selbstverständlich nur eine Vorstellung erfolgen kann.
Mit Blick auf die den Gemeinderäten in den nächsten Tagen zugehenden Unterlagen zu der heute vorgestellten Planvariante 1f schließt der Vorsitzende mit herzlichen Worten des Dankes für den sachorientierten Austausch in der heutigen Sitzung diesen Tagesordnungspunkt.
9. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Bauanträge
Einstimmig ist der Gemeinderat damit einverstanden, die bis zum heutigen Datum noch eingegangenen Bauanträge und Bauvoranfragen in der heutigen Sitzung zu behandeln. In diesem Zusammenhang wird verwaltungsseitig auf die den Gemeinderäten in der heutigen Sitzung ausgegebenen Tischvorlage des Ortsbauamtes vom 12., 15. und 16.12.2014 hingewiesen, die zu den einzeln Baugesuchen erörtert werden.
Beschlussfassung über Bauantrag im vereinfachten Verfahren
a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Im Zehntgarten 10, 78247 Hilzingen
In Ergänzung zur heute ausgegebenen Tischvorlage erörtert die Verwaltung auf Nachfragen aus dem Gremium die Höhe der Umgebungsbebauung und weist insbesondere darauf hin, dass die Bauanträge „Im Zehntgarten 18“ und „Im Zehntgarten 22“ vom Gemeinderat ebenfalls mit Befreiungen befürwortet worden sind. Trotz der beantragten Befreiung bleibt die Höhe des Neubaus unter der festgelegten Firsthöhe.
Als Ergebnis der Beratung befürwortet der Gemeinderat bei einer Enthaltung das vorgelegte Baugesuch.
Informationen über Kenntnisgabeverfahren
a) Abbruch Wohn- und Wirtschaftsgebäude, Tannenbergstr. 11, 78247 Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht, der diesen dann auch ohne weitere Nachfragen zur Kenntnis nimmt.
Beschlussfassung über Bauanträge
a) Nachtragsbauantrag
Geänderte Ausführung der offenen Stellplätze, Einrichtung von drei Carports, Riedheimer Str. 1, 78247 Hilzingen
Ohne weitere Aussprache befürwortet der Gemeinderat einstimmig diesen Nachtragsbauantrag, nachdem sich eine Änderung der Zufahrtssituation nicht ergeben hat.
b) Anbau eines Carports, richtig: "Anbau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport", Tannenbergstr. 11, 78247 Hilzingen (ergänzt am 13.01.2015)
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates erörtert die Verwaltung ergänzend zur heute ausgelegten Tischvorlage, dass der geplante Neubau (Anbau) niedriger ist als der abgebrochene Teil des Gebäudes.
Der Gemeinderat befürwortet als Ergebnis der Beratung diesen Bauantrag einstimmig.
c) Aufstellung eines Bauwagens auf dem Gelände der Gärtnerei Syringa zum Verkauf von Pflanzen, Snacks, Kaffee und Kuchen, Untere Gräben 1, 78247 Hilzingen
In Ergänzung zur heutigen Tischvorlage wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass die zuständige Baurechtsberhörde beim Landkreis Konstanz nach telefonischer Abstimmung zu diesem Verkaufswagen, der sich im Außenbereich befindet, zum derzeitigen Zeitpunkt eine relativ kritische Haltung zu diesem „Bauantrag“ einnimmt.
Ohne weitere Aussprache befürwortet der Gemeinderat einstimmig den vorgelegten Bauantrag.
b) Verschiedenes
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat darüber, dass
- die Mikrofonanlage für den Ratssaal zwischenzeitlich geliefert wurde. Versucht wird, diese bis zur ersten Sitzung des Gemeinderates im neuen Jahr zu installieren,
- die Sitzung des Gemeinderates am 13. Januar 2015, bei der der Haushaltsplanentwurf 2015 beraten wird, bereits um 18.00 beginnen wird und
- sich die „Pfarrgemeinde Duchtlingen“ für den ausgezahlten Zuschuss der Gemeinde Hilzingen für die Außentreppe der Pfarrkirche St. Gallus in Duchtlingen bedankt. Sowohl Herr Pfarrer Hans Moser als auch der Pfarrgemeinderatsvorsitzende Herr Matthias Graf haben das Dankesschreiben unterzeichnet.
c) Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Storzeln Südost“
In der Sitzung am 23.09.2014 hat der Gemeinderat über den damals vorgelegten Durchführungsvertrag mit dem Hofgut Storzeln zum Bebauungsplan und zu den Örtlichen Bauvorschriften „Storzeln Südost“ beraten. Als Ergebnis dieser Beratung erhielt die Verwaltung den Auftrag, im Durchführungsvertrag ein exaktes Datum aufzunehmen, bis wann die festgelegten Maßnahmen durchzuführen sind und dieses Datum mit dem Vorhabenträger abzustimmen.
Mit den Verantwortlichen des Hofguts Storzeln gab es nunmehr einen intensiven Austausch zum oben angeführten Wunsch der Gemeinde Hilzingen. Der für das Hofgut Storzeln beauftragte Planer, Herr Samuel Grothaus, wünscht jedoch keine Aufnahme eines fixen Termins, sondern hat diesbezüglich eine andere Regelung vorgeschlagen.
Verwaltungsseitig wird dem Gemeinderat an Hand einer Folie der neugefasste § 2 der Durchführungsverpflichtung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan Storzeln - Südost vorgestellt.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig die Annahme der vorgelegten Durchführungsverpflichtung und ergänzt auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates, dass neben der Maschinenhalle zum Beispiel auch ein Verwaltungstrakt mit Büros errichtet werden soll.
d) Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Hilzingen
Der Vorsitzende berichtet im Gemeinderat über den am 11.12.2014 im Hilzinger Rathaus durchgeführten Termin zur regionalen Schulentwicklung bzw. über das eingeleitete Verfahren zur möglichen Schlichtung des in der Raumschaft 4 vorhandenen Dissens über die Anträge der Gemeinde Hilzingen und Rielasingen-Worblingen auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule im kommenden Schuljahr. Wie der Presse bereits sehr detailliert entnommen werden konnte, ist die Gemeinde Gottmadingen vehement gegen die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Hilzingen und begründet diese Haltung unter anderem mit einer eventuell eintretenden Massenbewegung von Schülern von Gottmadingen nach Hilzingen.
Zum einen ist die dort vorhandene Einschätzung, dass die Gemeinde Hilzingen mit dem fristgerecht gestellten Antrag zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule als Konkurrent in Gottmadingen wahrgenommen wird, natürlich sehr positiv. Zum anderen erscheint das in den Medien bereits verbreitete deutliche Nein aus Gottmadingen zu unserem Antrag nicht unbedingt sehr förderlich für die gemeinsamen Beziehungen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde, zum Beispiel im Bereich des Grundbuchamtes oder des Standesamtes.
Bisweilen ging der Vorsitzende davon aus, dass diese interkommunale Zusammenarbeit eher intensiviert als zurückgefahren werden kann, jedoch nach der jetzigen Haltung der Gemeinde Gottmadingen eine Überprüfung der vorhandenen Zusammenarbeit erfolgen muss. Mit Blick auf den Antrag der Gemeinde Hilzingen erwähnt der Vorsitzende, dass das zuständige „Staatliche Schulamt“ wie auch das Regierungspräsidium Freiburg den Antrag der Gemeinde Hilzingen vollumfänglich positiv begleiten.
Am kommenden Freitag findet um 12.00 Uhr ein weiterer Termin bei Frau Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer statt, um die Argumente nochmals abzustimmen und diese für die Entscheidung beim zuständigen Kultusministerium aufzubereiten. Das zwischenzeitlich veränderte Verhalten des Kultusministeriums Baden-Württemberg zur Berechnung der möglichen Schülerzahlen (Prognose) weicht vom bisherigen Berechnungsmuster ab und ist überdies in keinster Weise nachvollziehbar. Die heruntergerechneten Schülerzahlen des Kultusministeriums Baden-Württemberg zum Antrag der Gemeinde Hilzingen sind nicht tragbar und auch nicht akzeptabel.
Das bedauerlicherweise erst jetzt gestartete Verfahren zur Einrichtung von neuen Gemeinschaftsschulen im Rahmen einer regionalen Schulentwicklung bedarf u.a. auch einer Entscheidung der Nachbargemeinden. Die Gemeinde Gottmadingen hat eine stabile Schülerzahl zwischen 540 und 600 Schülern und wäre nach Schätzungen des staatlichen Schulamtes Konstanz auch nicht nachhaltig von einer Gemeinschaftsschule in Hilzingen betroffen.
In Ergänzung zur Berichterstattung in den Medien wird den Gemeinderäten das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung Gottmadingen von 09.12.2014 zugeleitet.
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates erläutert der Vorsitzende, dass zwar die Christliche Schule im Hegau e.V., die bereits eine Gemeinschaftsschule ist, in die Beratung über den Antrag der Grund- und Werkrealschule Hilzingen immer wieder eingebracht wird, es allerdings in Folge des großen Einzugsbereichs der Christlichen Schule, der privaten Trägerschaft aber auch wegen des zu bezahlenden Schulgeldes in keinem Fall mit einer staatlichen Schule (Gemeinschaftsschule) verglichen werden kann.
e) Patenkompanie
Die Patenkompanie hat sich für das großzügige Weihnachtsgeschenk der Gemeinde Hilzingen, nämlich einem großen Weihnachtsgebäckpaket, das in den Auslandseinsatz zugestellt worden ist, bedankt.
f) Ausbildung
Die Verwaltung informiert den Gemeinderat darüber, dass Frau Luisa Kersten zum 01.09.2015 die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten bei der Gemeinde Hilzingen antreten wird.
g) Jahresausklang
Statistik: Im abgelaufenen Jahr 2014 fanden 16 Gemeinderatssitzungen und 19 Ausschusssitzungen statt. In diesen Sitzungen wurden über 413 Tagesordnungspunkte behandelt, davon 287 öffentlich und 126 nichtöffentlich. Mit Einrechnung der heutigen Sitzungsdauer sind im Laufe des Jahres knapp 100 Sitzungsstunden angefallen, die die Gemeinderäte im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit begleitet haben. Insgesamt wurden über 400 Protokollseiten angefertigt.
h) Jahresabschluss
Der Vorsitzende bedankt sich bei den Mitgliedern des Gemeinderates für das Miteinander im abgelaufenen Jahr und wünscht allen Gemeinderäten im Kreise ihrer Familien eine besinnliche und friedvolle Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr 2015.
Gemeinderat und erster Bürgermeisterstellvertreter Bernhard Hertrich gibt den Dank an den Vorsitzenden und die Verwaltung zurück und wünscht auch im Namen aller Gemeinderäte ebenfalls ruhige Advents- und Weihnachtstage sowie einen guten Start ins neue Jahr.
10. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Rasengräber Riedheim
Auf Nachfrage von Herrn Ortsvorsteher Walter Mayer sagt der Vorsitzende zu, prinzipiell auch in den anderen Ortsteilen Rasengräber, analog Weiterdingen, einzuführen.
b) Vergnügungsstätten
Gemeinderätin Andrea Baumann fragt den Vorsitzenden über den Bericht über die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer, dem so genannten „Zockergeld“ für Gemeinden, nach. Insbesondere die im Bericht aufgeführte Haltung der Gemeinde Hilzingen gibt Anlass zur Nachfrage. Nach ihrer Einschätzung entspricht die veröffentlichte Haltung nicht der Beschlusslage des Gremiums.
Der Vorsitzende antwortet hierauf, dass er den bekannten Beschluss des Gemeinderates an die Vertreter der Presse weitergegeben hat. Eventuell bedarf es von Seiten der Gemeinde einer entsprechenden Korrektur bei den Verantwortlichen des Südkuriers.
c) Verschiedenes
Gemeinderat Fabian Jutt bedankt sich auch im Namen des FC Hilzingen bei der Freiwilligen Feuerwehr für die hervorragende Dekoration der Hegau-Halle.
Er fragt ferner nach, wie es sich mit der Verkehrssituation vor der Oberbadischen Filzfabrik, vor allem wegen der dort in den letzten Tagen geparkten Fahrzeuge eines ortsansässigen Betriebes verhält. Auf verwaltungsseitiges Nachfragen bei der Polizei gibt es derzeit keine Möglichkeiten von Seiten der Gemeinde, hiergegen einzuschreiten; allerdings ist der Klärungsbedarf in diesem Bereich deutlich spürbar.
d) Logo
Die Nachfrage von Gemeinderätin Doris Buhl zur weiteren Vorgehensweise bei der Gestaltung des Logos wird von Seiten des Vorsitzenden damit beantwortet, dass dies zunächst zurückgestellt ist bis weiter fundierte Diskussionsvorschläge erarbeitet wurden.
e) Freiwillige Feuerwehr
Der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen, Herr Jean-Pierre Müller, zieht am Ende seiner Amtszeit, die im nächsten Jahr auslaufen wird, ein positives Resümee u.a. zur Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat aber auch mit dem, was von Seiten der FFW in den letzten 2,5 Jahren, in denen er nun Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr in Hilzingen ist, umgesetzt wurde.
Auch wenn nicht alle Wünsche und Bedürfnisse hätten erfüllt werden können, waren die vergangenen Jahre doch sichtlich davon geprägt, den vorhandenen Investitionsstau abzubauen und die Freiwillige Feuerwehr in den verschiedensten Bereichen zukunftsfähig zu machen.
In intensiven Diskussionen wurden die verschiedensten Aspekte im Kreise der Freiwilligen Feuerwehr aber auch im Gemeinderat diskutiert und haben zu einer sehr guten, vertrauensvollen Zusammenarbeit geführt. Der Feuerwehrkommandant bedankt sich bei allen seinen Mitstreitern für die Unterstützung.
11. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt am 13.01.2015
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Martin Schneble (Gemeinderat)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Bernhard Hertrich (Gemeinderat)