Gemeinderatssitzung
Rathaus Hilzingen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 14.10.2014
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 14.10.2014
4. Kindergartenangelegenheiten - Einführung einer Ganztagesbetreuung im Kindergarten Riedheim
5. Beschlussfassung über Arbeitsvergaben:
Erschließung Gewerbegebiet "Killwies-Bütze", Hilzingen
- Gewerk 1: Erd-, Kanalisations- und Straßenbauarbeiten
- Gewerk 2: Wasserleitungsbau
- Gewerk 3: Pumpschächte, Schmutzfangzelle
6. Feststellung der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht der Gemeinde Hilzingen für das Haushaltsjahr 2013
7. Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen
8. Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebs Wärmeversorgung Hilzingen
9. Erlass einer Hebesatzsatzung
10. Entgegennahme von Spenden
11. Bekanntgaben der Verwaltung
12. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
13. Fragemöglichkeit für Einwohner
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 18. November 2014
Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Von den 20 Gemeinderäten sind 19 anwesend (Gemeinderäte Doris Buhl, Dr. Sigmar Schnutenhaus ab TOP 4, Gemeinderat Bernhard Hertrich ab TOP 9)
Von den vier Ortsvorstehern sind zwei anwesend
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Walter Fechtig
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher
Bauhofleiter Günter Furtwängler
Verwaltungsangestellter Günther Feucht
Verwaltungspraktikant Thomas Ruck als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderat Martin Schneble, entschuldigt
Ortsvorsteher Stefan Jäckle und Stefan Rill, entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr Presse: 0
Ende: 21.00 Uhr Zuhörer: 7
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 14.10.2014
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 14.10.2014.
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates sagt die Verwaltung zu, die Power Point Präsentation des Landratsamtes Konstanz zum Thema „Kiesabbau Dellenhau“, auf die in der Sitzungsniederschrift Bezug genommen wird, den Mitgliedern nachzureichen.
Außerdem wird aus der Mitte des Gremiums ausgeführt, dass die Berichterstattung von dieser Sitzung (Tagespresse, Mitteilungsblatt) den Eindruck vermittelt hat, dass der Gemeinderat die Ausführungen der Fachbehörden lediglich zustimmend zur Kenntnis genommen hat, ohne diesbezüglich kritisch nachzufragen. Der dadurch entstandene Gesamteindruck ist weder vollständig noch inhaltlich korrekt. Der Vorsitzende sagt zu, einen ergänzenden Bericht im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 14.10.2014
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14.10.2014 beschloss der Gemeinderat, die im nächsten Jahr vakant werdende Bauamtsleiterstelle (Eintritt in den Ruhestand von Herr Walter Fechtig) durch Herrn Günter Feucht zu besetzen.
4. Kindergartenangelegenheiten - Einführung einer Ganztagesbetreuung im Kindergarten Riedheim
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten am vergangenen Freitag per E-Mail zugestellten umfangreichen Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 14. November 2014, die verwaltungsseitig in den wesentlichen Zügen nochmals vorgestellt wird.
Die Thematik zur Einführung einer Ganztagesbetreuung beschäftigt den Gemeinderat schon in einigen Sitzungen. Aufgrund der im Juli 2014 durchgeführten Elternbefragung ist der Bedarf zur Einführung einer solchen Betreuungsform in Hilzingen vorhanden. Der Kindergarten Riedheim verfügt nach dem Anbau von zwei Kleinkindgruppen nunmehr über fünf Kindergartengruppen. Der Gemeinderat wird nochmals darauf hingewiesen, dass durch die Einführung der Ganztagesbetreuung keine weiteren Gruppen entstehen werden und die bislang im Kindergarten Riedheim betreuten Kinder auch ihren Betreuungsplatz behalten werden.
Dem Gemeinderat wird veranschaulicht, dass derzeit rechnerisch bereits eine geringfügige Stellenvakanz (ca. 0,20 Stellen) im Kindergarten Riedheim besteht.
Geplant ist ab Januar 2015 mit 2 Ganztagesgruppen zu starten, zum einen mit einer Gruppe für die unter 3-jährigen und als Pendant mit einer Gruppe für die über 3-jährigen.
Verwaltungsseitig werden dem Gemeinderat die in der Vorlage enthaltenen drei unterschiedlichen Ganztagesbetreuungsmodelle auch unter Einbeziehung des entstehenden Personalbedarfs sowie der Entwicklung der Elternbeiträge vorgestellt.
Modell 1 sieht eine Öffnungszeit im Ganztagesbetrieb von 9 h/Tag (45 h/Woche) vor. Bei diesem Modell würde ein zusätzlicher Personalbedarf von 1,70 Mitarbeitern entstehen.
Modell 2 sieht eine Öffnungszeit im Ganztagesbetrieb von 9,5 h/Tag (47,5 h/Woche) vor. Bei diesem Modell würde ein zusätzlicher Personalbedarf von 2,02 Mitarbeitern entstehen.
Modell 3 sieht eine Öffnungszeit im Ganztagesbetrieb von 10 h/Tag (50 h/Woche) vor. Bei diesem Modell würde ein zusätzlicher Personalbedarf von 2,36 Mitarbeitern entstehen.
Nach einer detaillierten verwaltungsseitigen Vorstellung der Thematik zur Einführung eines Ganztagesangebotes eröffnet der Vorsitzende die Beratung. Im Gremium entwickelt sich eine sehr ausführliche Diskussion über die verschiedenen Modelle, wobei in der Beratung die verschiedenen Argumente zu den einzelnen Modellen eingebracht und mit- und gegeneinander abgewogen werden.
Durch die einzelnen Wortmeldungen im Gremium wird deutlich, dass sich die unterschiedlichen Ganztagesöffnungszeiten im Spannungsfeld zwischen einem großzügigen (zum Beispiel die Orientierung an den Arbeitszeiten vieler Eltern, Signalwirkung) und einem kürzeren Angebot (zum Beispiel die Kostensituation, Belastung der Kinder) bewegen.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass in den Kindergärten der Mindestpersonalbedarf eingehalten wird. Entstehende Überbesetzungen in den Kindergärten könnten nicht ohne Weiteres durch Personalverschiebungen aufgefangen werden, da zum Beispiel im nächsten Jahr vermutlich eine Erzieherin in den Ruhestand gehen wird.
Verwaltungsseitig wird der Gemeinderat im weiteren Verlauf der Beratung noch dahingehend informiert, dass es wie bei anderen vergleichbaren Fällen im ersten Jahr keine Landeszuweisungen für dieses neu geschaffene Betreuungsangebot gibt. Landeszuschüsse können erst im Haushaltsjahr 2016 eingeplant werden. Sollte man sich also für das Modell mit der 50 h/Woche entscheiden und zu einem späteren Zeitpunkt feststellen, dass zum Beispiel dieses Angebot nicht so stark wie angenommen nachgefragt wird, hätte die Gemeinde den „Personalüberhang“ und die dadurch entstehende geringere Kostendeckung zu tragen.
Unter Betrachtung der Kosten für die Eltern wird es im Gemeinderat unter anderem als sinnvoll erachtet, mit einem geringeren Öffnungszeitenmodell zu beginnen, da ansonsten Eltern, deren Kinder nicht die komplette Betreuungszeit in Anspruch nehmen werden, die festgelegten höheren Elternbeiträge eines größeren Angebotes tragen müssen. Zusätzlich wird aus der Mitte des Gemeinderates nachgefragt, ob bei der Elternbefragung im Juli ersichtlich wurde, welches Modell für die Eltern am sinnvollsten erscheint und ob derzeit beim Personalstand Wünsche bezüglich einer Aufstockung des Beschäftigungsumfangs vorhanden sind.
Die bekannten Wünsche zum Beschäftigungsumfang der Mitarbeiterinnen im Kindergarten Riedheim sind bisweilen alle berücksichtigt worden, so Hauptamtsleiter Wannenmacher, so dass davon ausgegangen werden muss, dass es derzeit keine weiteren Wünsche zur Änderung des Beschäftigungsumfangs gibt. In der heutigen Sitzung kann die Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, welches Ergebnis die Elternbefragung zu den Öffnungszeiten gebracht hat, nicht abschließend beantwortet werden.
Für das Modell 2 spricht unter anderem auch der Aspekt, dass dann bei der Neueinstellung auf zwei Vollzeitkräfte zurückgegriffen werden könnte, so die Verwaltung.
Als Ergebnis der längeren Beratung formuliert der Vorsitzende den Beschlussvorschlag, zunächst über die umfassendsten Öffnungszeiten (Modell 3) abzustimmen.
Bei der anschließenden offenen Abstimmung über das Modell, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, über das Modell 3 mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von 50 h/Woche stimmen neun Gemeinderäte dafür und zehn Gemeinderäte dagegen. Somit ist die Einführung des Modells 3 abgelehnt.
Bei der danach folgenden offenen Abstimmung über das Modell 2, gegen die ebenfalls kein Gemeinderat widerspricht, mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von 47,5 h/Woche stimmen 13 Gemeinderäte mit Ja und vier Gemeinderäte mit Nein, so dass bei zwei Enthaltungen das Modell 2 eingeführt wird.
5. Beschlussfassung über Arbeitsvergaben: Erschließung Gewerbegebiet "Killwies-Bütze", Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der in der heutigen Sitzung ausgegebenen Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 17. November 2014.
Der Vorsitzende erteilt sodann Herrn Günther Feucht für den eigentlichen Sachvortrag das Wort.
Herr Feucht bedankt sich zunächst beim Gemeinderat für das ihm entgegengebrachte Vertrauen für die Übertragung der vakant werdenden Bauamtsleiterstelle nach Eintritt von Herrn Walter Fechtig in den Ruhestand im nächsten Jahr.
Vor Einstieg in die einzelnen Arbeitsvergaben zur Erschließung des Gewerbegebietes „Killwies-Bütze“ veranschaulicht Herr Feucht an Hand eines Bauplanes die geplanten Baumaßnahmen bzw. auch die zwischenzeitlich eingetretenen Planungsänderungen seit der ersten Planung. Unter anderem werden verwaltungsseitig die neue Straßenführung aber auch die Vorgaben des Landratsamts Konstanz, die für dieses Gebiet eine Schmutzfangzelle (mit zusätzlichen Kosten) fordert, erörtert.
- Gewerk 1: Erd-, Kanalisations- und Straßenbauarbeiten
Bei der durchgeführten öffentlichen Ausschreibung zum Gewerk 1 (Erd-, Kanalisations- und Straßenbauarbeiten) wurden von 14 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert, wovon sechs Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma Schleith GmbH, Mühleweg 5, 78256 Steißlingen, mit einem Angebotspreis in Höhe von 772.677,74 € als günstigste Bieterin hervor.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig, den Auftrag der Erd-, Kanalisations- und Straßenbauarbeiten an die Fa. Schleith, 78256 Steißlingen zum obigen Angebotspreis zu vergeben.
Im Nachgang zu diesem Beschluss wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass noch im Dezember 2014 mit der Maßnahme begonnen werden soll, obwohl in diesem Gebiet bei rund 200 Einzelfundstellen archäologische Funde aus der Keltischen Zeit entdeckt wurden. Die Fertigstellung der baulichen Erschließung ist für Mai 2015 anvisiert.
Nach verwaltungsseitiger Einschätzung wird diese Maßnahme mit rund 25.000,-- € über dem Haushaltsansatz abschließen.
- Gewerk 2: Wasserleitungsbau
Bei der durchgeführten öffentlichen Ausschreibung zum Gewerk 2 (Wasserleitungsbau) wurden von zehn Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert, wovon sechs Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma Schäfer GmbH, Daimlerstraße 2, 72359 Dotternhausen, mit einem Angebotspreis in Höhe von 54.558,30 € als günstigste Bieterin hervor.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig, den Auftrag des Wasserleitungsbaus an die Firma Schäfer GmbH, 72359 Dotternhausen, zum obigen Angebotspreis zu vergeben.
Nach verwaltungsseitiger Einschätzung wird diese Maßnahme rund 8.000,-- € teurer als ursprünglich geplant.
- Gewerk 3: Pumpschächte, Schmutzfangzelle
Bei der durchgeführten öffentlichen Ausschreibung zum Gewerk 3 (Pumpschächte, Schmutzfangzelle) wurden von sieben Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert, wovon drei Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma Schleith, Mühleweg 5, 78256 Steißlingen, mit einem Angebotspreis in Höhe von 38.219,42 € als günstigste Bieterin hervor.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig, den Auftrag an die Firma Fa. Schleith, 78256 Steißlingen, zum obigen Angebotspreis zu vergeben.
Der Gemeinderat fragt an, ob bei den geplanten Baumaßnahmen auch Glasfaserkabel durch die Telekom mitverlegt werden, um die Attraktivität für Gewerbeunternehmen in diesem Gebiet noch zu verbessern.
Verwaltungsseitig wird ausgeführt, dass der Gemeinderat vermutlich noch im Januar 2015 nach Vorliegen aller erforderlichen Daten (Kosten) den Verkaufspreis der Baugrundstücke festlegen muss. Im Anschluss daran können dann auch die Unternehmen angeschrieben werden, die Interesse am Erwerb von Grundstücken im Gewerbegebiet „Killwies-Bütze“ angemeldet haben.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird aus den Erfahrungen mit den Vergaberichtlinien zum Verkauf von Wohnbaugrundstücken deutlich darauf hingewiesen, sich möglichst frühzeitig darüber Gedanken zu machen, an welchen Kriterien sich die Vergabe von Gewerbegebietsgrundstücken orientieren soll. Auf jeden Fall sollte beim endlichen Gut der Baugrundstücke und der immer schwieriger werdenden Baureifmachung solcher Flächen an Hand von objektiven Kriterien (zum Beispiel der Anzahl von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten) noch besser selektiert werden. Im Idealfall sollten entsprechende Vergaberichtlinien vor der ersten Auswahl ausgearbeitet sein, so dass eine von der Gemeinde nicht gewünschte Verwendung von Gewerbegebietsflächen vermieden werden kann.
Verwaltungsseitig wird ferner noch darauf hingewiesen, dass die Bauarbeiten in der Roseneggstraße derzeit planmäßig verlaufen und diese voraussichtlich Ende Dezember abgeschlossen sind.
6. Feststellung der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht der Gemeinde Hilzingen für das Haushaltsjahr 2013
Der Vorsitzende gibt einleitend einige wichtige Eckdaten der Jahresrechnung der Gemeinde Hilzingen zum Haushaltsjahr 2013 bekannt. Insbesondere erwähnt er den Stand der Rücklagen aber auch den Stand der Schulden. Durch die im Jahr 2013 durchgeführte Sondertilgung in Höhe von 1,2 Millionen € sinken die Zinsausgaben in den kommenden Jahren um rund 40.000 €.
Ohne weitere Aussprache wird der einstimmig gefasste Empfehlungsbeschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses (Sitzung am 04. November 2014) einstimmig angenommen und somit der Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Hilzingen gemäß Seite 395 der Vorlage festgestellt.
7. Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen
Ohne weitere Aussprache wird der einstimmig gefasste Empfehlungsbeschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses (Sitzung am 04. November 2014) einstimmig angenommen und somit der Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Hilzingen gemäß Seite 95 der Vorlage festgestellt.
8. Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebs Wärmeversorgung Hilzingen
Ohne weitere Aussprache wird der einstimmig gefasste Empfehlungsbeschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses (Sitzung am 04. November 2014) einstimmig angenommen und somit der Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebes Wärmeversorgung Hilzingen gemäß Seite 55 der Vorlage festgestellt.
9. Erlass einer Hebesatzsatzung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 10. November 2014, die das Ergebnis aus der diesbezüglichen Beratung der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 04. November 2014 wiederspiegelt.
Der Gewerbesteuerhebesatz ist seit 1997 unverändert geblieben. Durch eine entsprechende Erhöhung von 330 v.H. auf 340 v.H. würde man sich auf einem vergleichbaren Niveau der umliegenden Gemeinden bewegen.
Ebenfalls ist ein Gewerbesteuerhebesatz von 340 v.H. auch die Mindesthöhe des sogenannten Anrechnungshebesatzes, der bei einem etwaigen Antrag auf Zuteilung von Ausgleichsstockmitteln von Bedeutung ist.
Gemeinderat Bernhard Hertrich erläutert ferner, dass die geplante Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes keine gravierenden Auswirkungen auf die Hilzinger Unternehmungen haben wird. Lediglich bei GmbH`s wird die steuerliche Belastung durch diese Anhebung des Hebesatzes etwas höher ausfallen. Die Einzelunternehmer können die Gewerbesteuermehrbelastung bei der Einkommenssteuer in gleicher Höhe an- bzw. absetzen, so seine weiteren Ausführungen.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates wird verwaltungsseitig ergänzt, dass die geplante Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes um 10 %-Punkte rund 80.000,- € Mehreinnahmen für die Gemeinde (brutto) bedeuten.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird nachgefragt, ob diese Gewerbesteuererhöhung sich zum Beispiel auch auf die Glasfaserverlegung im neuen Gewerbegebiet Killwies-Bütze positiv auswirkt oder welchen direkten Mehrwert die belasteten Unternehmer durch diese Steuererhöhung haben werden.
Zur angesprochenen Glasfaserverkabelung weist der Vorsitzende darauf hin, dass in den Gemeinden im Landkreis Konstanz, auch unter der Beteiligung der Gemeinde Hilzingen, vermutlich verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Breitband-Infrastruktur durchgeführt werden sollen. Ein entsprechender Planungsauftrag wurde bereits vergeben. Auch wenn im Gewerbegebiet Killwies-Bütze keine Glasfaserkabel verlegt werden, wäre die Gemeinde für die Zukunft zumindest dadurch vorbereitet, dass Leerrohre mit eingezogen werden.
In der anschließenden Abstimmung wird die im Entwurf vorgelegte neue Hebesteuersatzung bei 18 Ja- und zwei Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.
10. Entgegennahme von Spenden
Verwaltungsseitig wird auf die Regelung über die Annahme von Spenden, die der Gemeinderat im Mai 2006 einstimmig beschlossen hat sowie auf die gesetzliche Ausgangslage verwiesen.
Der Gemeinderat beschließt auf Vorschlag der Verwaltung und im Rahmen obiger Regelung einstimmig die Annahme folgender Spenden:
- Sachspende in Höhe von 1.644,58 € (Grill) für die Freiwillige Feuerwehr Hilzingen
von: Stark Kachelofenbau, Wetendstraße 3, 78315 Radolfzell
- Grund- und Werkrealschule Hilzingen (Schulsozialarbeit); 150,00 €
von: Sparkasse Engen-Gottmadingen
- Kindergarten Duchtlingen; 91,12 €
vom: Elternbeirat des Kindergartens Duchtlingen
11. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Volkstrauertag
Der Bürgermeister bedankt sich bei allen Mitwirkenden, die bei der Ausgestaltung des Volkstrauertags im Kernort sowie in den Ortsteilen mitgeholfen haben.
b) Kirchweih
Der Vorsitzende verweist auf die heute ausgelegte Gemeinderatsdrucksache zu den Marktgebühren. Im Januar soll darüber hinaus auch die Kirchweih im Gremium beraten werden.
12. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Geschwindigkeitsbegrenzung
Aus der Mitte des Gemeinderates wird die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Riedheimer Straße auf 60 km/h als übertrieben und nicht zielführend bewertet. Das Gleiche gilt auch für die angeordnete Umleitung wegen der Baumaßnahme auf der B 314.
b) Radweg
Im Gremium wird bemängelt, dass schon des Öfteren festgestellt worden ist, dass Traktoren oder sonstige landwirtschaftliche Fahrzeuge statt auf der Straße auf dem Radweg von Duchtlingen nach Weiterdingen fahren. Eventuell mit einem deutlichen Hinweis im Gemeindeblatt könnte diesem unbefriedigenden Zustand entgegengetreten werden.
c) Flüchtlingsunterbringung
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates zur Problematik der Flüchtlingsunterbringung in Hilzingen erläutert der Bürgermeister, dass aufgrund eines größeren Angebots von Unterbringungsmöglichkeiten in verschiedenen Kommunen (zum Beispiel der Stadt Engen) derzeit auch unser Aufnahmedruck etwas geringer ist. Trotzdem werden dem Landratsamt Konstanz in den nächsten Tagen entsprechende Objekte in Hilzingen gemeldet.
d) Spenden
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass die angenommenen Spenden, zum Beispiel für die Kindergärten, den jeweiligen Einrichtungen zusätzlich zum im Haushalt eingestellten Budget zur Verfügung stehen.
13. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt am 16. Dezember 2014
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Heinrich Mohr (Gemeinderat)
gez. Peter Graf (Gemeinderat)
gez. Bernhard Hertrich (Gemeinderat)