Anmeldung

Gemeinderatssitzung

Dienstag, 2. Juli 2013, 19:00 Uhr
Rathaus Hilzingen

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Blutspenderehrung

2. Fragemöglichkeit für Einwohner

3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 04.06.2013

4. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 14.05.2013

5. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 18.06.2013

6. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 04.06.2013

7. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 14.05.2013

8. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
a) Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Duchtlingen, Im Zehntgarten 22, 78247 Hilzingen

9. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Umbau der best. Scheune zum Wohnhaus mit Garage und Nebenraum, Dietlishof 5, 78247 Hilzingen

10. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Christliche Schule im Hegau", Gemarkung Hilzingen und 2. Änderung / Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
a) Behandlung der während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
b) Billigung des Planentwurfs
c) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung

11. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Ob dem Dorf II", Gemarkung Riedheim
a) Behandlung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss

12. Überprüfung der Sitzverteilung bzw. der Festlegung der Normalzahl für die Kommunalwahl 2014

13. Beschlussfassung des Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebs Wärmeversorgung Hilzingen und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2012 – 2016 mit Investitionsprogramm 2014- 2016

14. Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer

15. Bekanntgaben der Verwaltung

16. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

17. Fragemöglichkeit für Einwohner

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 2. Juli 2013

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Von den 23 Gemeinderäten sind 17 anwesend (Gemeinderäte Michael Batovanja ab TOP 9, Michael Albrecht ab TOP 10)
Von den Ortsvorstehern sind alle anwesend
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Walter Fechtig
Verwaltungsangestellte Helga Geiser, Bernadette Maier und Markus Eder
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
 
Abwesend:
Gemeinderäte Jutta Baur (privat), Anja Saßmannshausen (beruflich), Dr. Sigmar Schnutenhaus (beruflich), Alfons Zipperer (beruflich), entschuldigt
Gemeinderäte Markus Sailer und Martin Schneble, unentschuldigt
 
Gemeinderat Bernhard Hertrich ist als 1. Bürgermeister-Stellvertreter beim Stehempfang der Blutspender und somit von Tagesordnungspunkt 2 bis Tagesordnungspunkt 11 nicht anwesend.
 
Beginn:    19.00 Uhr    Presse:    2
Ende:    21.00 Uhr    Zuhörer:    5

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
Die Niederschriften über die nichtöffentliche Gemeinderatssitzung vom 04.06.2013, die nichtöffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses vom 14.05.2013 sowie die nichtöffentliche Gemeinderatssitzung am 03.06.2013 werden während der Sitzung in Umlauf gegeben.

1. Blutspenderehrung
Die Blutspendebereitschaft der Hilzinger Bürgerinnen und Bürger ist nach wie vor immer noch sehr groß. Insgesamt stehen heute 32 Personen an, die 10, 25, 50 oder gar 75 Mal ehrenamtlich und unentgeltlich Blut gespendet haben.
Der Vorsitzende kann heute vier Blutspendern die Ehrennadel in Gold, vier Blutspendern die Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl "25", sechs Blutspendern die Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl "50" sowie einem Blutspender für 75-maliges Blutspenden die Ehrennadel überreichen.
Aus nachvollziehbaren Gründen sind nicht alle zur Ehrung anstehenden Personen heute anwesend, um die Ehrung durch den Bürgermeister persönlich entgegenzunehmen.
Der persönliche Dank des Bürgermeisters richtet sich an alle Blutspenderinnen und Blutspender, die durch ihre Blutspende die Allgemeinheit positiv unterstützen. Auch begrüßt der Vorsitzende in dieser Sitzung die Vertreter der DRK–Ortsgruppe Hilzingen und dankt ihnen sogleich für die durchgeführten und hervorragend organisierten Blutspendetermine. Nach weiteren einleitenden Worten des Vorsitzenden zur allgemeinen Bedeutung des Blutspendens aber auch weitergehenden Informationen, warum zum Beispiel täglich eine solch große Anzahl von Blutkonserven benötigt wird, überreicht der Vorsitzende einzeln und nacheinander den anwesenden Blutspendern die jeweilige Ehrennadel und die persönliche Urkunde, die er im Wortlaut vorträgt sowie ein je nach Spendenzahl gestaffeltes Präsent der Gemeinde.
Eine Besonderheit am heutigen Tag ist die Ehrung für 75-maliges ehrenamtliches Blutspenden von Herrn Dr. Frank Pfefferkorn aus Duchtlingen.
Weitere Blutspender, die verwaltungsseitig zunächst namentlich nicht aufgeführt wurden, sind in der heutigen Sitzung auf Nachfrage nicht anwesend.
Im Anschluss an die einzelnen Ehrungen lädt der Bürgermeister die anwesenden Blutspender der Gemeinde zu einem kleinen Empfang ein, bei dem Gemeinderat und 1. Bürgermeister-Stellvertreter Bernhard Hertrich die Gastgeberrolle übernimmt.
Gemeinderat Bernhard Hertrich ist deshalb bei den Tagesordnungspunkten 2 bis 11 nicht anwesend.

2. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 04.06.2013
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 04.06.2013.

4. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 14.05.2013
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 14.05.2013.

5. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 18.06.2013
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 18.06.2013.

6. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 04.06.2013
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.06.2013 folgendes beschlossen:
- Der christlichen Kindergarteninitiative kann auf deren Antrag hin leider kein geeignetes kommunales Grundstück für einen Kindergarten zur Verfügung gestellt werden.
- Hinsichtlich der anstehenden Jagdneuverpachtung für die Jahre 2014-2023 hat sich der Gemeinderat grundsätzlich dazu bereiterklärt, die Aufgaben der Jagdgenossenschaft wieder zu übernehmen, sofern eine diesbezügliche Übertragung von den Jagdgenossen erfolgt.
- Für die Planung des Feuerwehrgerätehauses in Hilzingen wurden die Planungsaufträge an Herrn Andreas Wieser (Bebauungsplan), an Frau Beate Schirmer (Umweltplanung/Umweltprüfung) und an das Planungsbüro Roth (Vermessung) vergeben.

7. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 14.05.2013
In der Sitzung des Technischen und Umweltausschusses wurde beschlossen, dass in der Hauptstraße 59 – wie im Haushaltsplan aufgenommen – die Fenster auf der Südseite ausgetauscht werden und keine weitergehenden Maßnahmen geplant sind sowie dass das „Alte Rathaus“ für Hilzinger Vereine grundsätzlich wieder für Veranstaltungen zur Verfügung steht. Die Räumlichkeiten des „Alten Rathauses“ müssen jedoch in einem jährlichen Turnus überprüft werden.

8. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 24.06.2013, die zu den einzelnen Baugesuchen nochmals erörtert wird.
a) Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage,Duchtlingen, Im Zehntgarten 22, 78247 Hilzingen
Der im vereinfachten Verfahren gestellte Bauantrag wird an Hand eines Schaubilds dargestellt und erläutert. Trotz der nicht unerheblichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Wandhöhe und einer geringen Überschreitung der Firsthöhe um 11 cm wird der Bauantrag einstimmig befürwortet.

9. Beschlussfassung über Bauanträge
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 24.06.2013, die zu den einzelnen Baugesuchen nochmals erörtert wird.
a) Umbau der bestehenden Scheune zum Wohnhaus mit Garage und Nebenraum, Dietlishof 5, 78247 Hilzingen
Gemeinderat Heinrich Mohr erklärt sich für befangen und begibt sich unter die Zuhörer.
Der Bauantrag lt. Buchstabe a), an einem Schaubild dargestellt und erläutert, wird vom Gemeinderat in positiver Abstimmung einstimmig befürwortet.

10.Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Christliche Schule im Hegau", Gemarkung Hilzingen und 2. Änderung / Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
a) Behandlung der während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
b) Billigung des Planentwurfs
c) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung
Zur Behandlung dieses Tagesordnungspunktes begrüßt der Vorsitzende sowohl Herrn Reckmann vom gleichnamigen Ingenieurbüro als auch Herrn Buchner vom beauftragten Planungsbüro der Christlichen Schule e.V..
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 26.06.2013, die nochmals ausführlichst vorgetragen wird.
In Ergänzung des ausführlichen Sachvortrags der Verwaltung stellt Herr Reckmann die dem Gemeinderat im Anschluss an seine Präsentation ausgegebene Stellungnahme zum Hochwasserschutz zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Christliche Schule im Hegau" vor. Im weiteren Verlauf des Vorgetragenen wird aus der Mitte des Gemeinderates darauf hingewiesen, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung hinsichtlich der Erfolgskontrolle zur Ansiedlung der Mörtelbiene um den Hinweis ergänzt werden muss, dass der Nachweis vier Jahre nach Abschluss der Baumaßnahme zu erbringen ist.
Nach Aussage aller Fachleute dürfte es bei der Ansiedlung der Mörtelbiene auf diesem Areal keine Probleme geben, so dass sich die Gemeinde diesbezüglich keine größeren Sorgen machen müsste, so der Vorsitzende.
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass die Nachbesserungspflicht beim Ökokonto der Gemeinde als „Herr des Verfahrens“ obliegt, auch wenn der Eingriff durch eine „fremde“ Maßnahme erfolgt ist, so zum Beispiel wenn es die Mörtelbiene in einen vorgegebenen Zeitraum nicht schafft, sich dort anzusiedeln.
Auf weiteres Nachfragen aus der Mitte des Gremiums erläutert die Verwaltung, dass im Bereich der Zufahrt auf das Anwesen der Christlichen Schule ein sogenanntes Hochbord geplant ist, um dadurch den Wassereintrag auf das Grundstück, zum Beispiel bei Hochwasser, zu vermeiden. Eine solche Maßnahme war bereits in der ursprünglichen Generalentwässerungsplanung aus dem Jahr 2008 angedacht.
Das Grundstück mit der Flst.Nr. 14122, das bereits im Eigentum der Gemeinde ist, soll für die Versickerung des Oberflächenwassers verwendet werden, da auf dem Grundstück der Christlichen Schule auch jetzt schon keine Versickerung möglich ist.
Die Verwaltung sollte ferner überprüfen, ob an der Unterführung der B 314 nicht ein Gefahrenschild angebracht werden sollte, dass diese Unterführung bei Hochwasserereignissen nicht genutzt werden kann. Die Gemeindeverwaltung nimmt diesen Hinweis gerne entgegen.
Als Ergebnis der Aussprache beschließt der Gemeinderat in positiver Abstimmung einstimmig, den Beschlussantrag mit dem oben angeführten „Mörtelbienenhinweis“, anzunehmen:
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
b) Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Christliche Schule im Hegau" sowie der 2. Änderung / Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung - in der Fassung vom 02. Juli 2013 - gebilligt.
c) Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Christliche Schule im Hegau" sowie der 2. Änderung / Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird nach § 4 a Abs. 3 BauGB für die Dauer von 2 Wochen erneut öffentlich ausgelegt.
Die nach § 4 BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der erneuten öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Stellungnahmen dürfen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplan-Entwurfs vorgebracht werden.

11. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Ob dem Dorf II", Gemarkung Riedheim
a) Behandlung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Gemeinderat Andreas Wieser erklärt sich für befangen und nimmt an der folgenden Beratung nicht als Gemeinderat, sondern in seiner Eigenschaft als beauftragter Planer teil.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Frau Beate Schirmer, die ebenfalls - wie Herr Andreas Wieser - auf der Verwaltungsbank Platz nimmt.
 Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 25.06.2013, die in den wesentlichen Zügen nochmals sehr ausführlich vorgestellt wird.
Wie in der Sitzungsvorlage bereits aufgeführt, macht die Verwaltung darauf aufmerksam, dass die Zeitspanne von der Fassung des Aufstellungsbeschlusses im Gemeinderat am 20. November 2012 bis zum heutigen Satzungsbeschluss sehr ambitioniert und zügig durchgelaufen ist. Mit dem heutigen Satzungsbeschluss kann der Bebauungsplan „Ob dem Dorf II“ planerisch abgeschlossen werden.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in positiver Abstimmung daraufhin einstimmig den in Ziffer 4 der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussantrag:
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und     gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen     Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
- Der Bebauungsplan "Ob dem Dorf II", Gemarkung Riedheim wird in der Fassung vom     02. Juli 2013 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
- Die zusammen mit dem Bebauungsplan "Ob dem Dorf II", Gemarkung Riedheim    aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 02. Juli 2013     nach § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.

12. Überprüfung der Sitzverteilung bzw. der Festlegung der Normalzahl für die Kommunalwahl 2014
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Hauptamtes vom 26.06.2013, die in den wesentlichen Zügen nochmals erörtert wird.
Im Gemeinderat ist unter anderem auch die Einschätzung vorhanden, dass eine Erhöhung der Normalzahl von 18 auf 20 oder 21 durchaus auch als eine Option (= Verringerung der Ausgleichs-/Überhangmandate) betrachtet werden müsste.
Verwaltungsseitig wird zu diesem Vorschlag angeführt, dass eine höher festgelegte Normalzahl nicht unbedingt Garant dafür ist, dass weniger Ausgleichs- und Überhangmandate entstehen. Der Gemeinderat war bei den letzten Wahlen in sehr unterschiedlichen Stärken besetzt. So kamen zu den 18 Normalsitzen 2, 3 oder auch 5 Überhangmandate hinzu.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat nach kurzer Aussprache zur Sitzverteilung bzw. zur Festlegung der Normalzahl für die Kommunalwahl 2014 bei einer Enthaltung, an der bisherigen Struktur und an der Hauptsatzungsregelung nichts zu ändern und die Normalzahl unverändert bei 18 zu belassen.
Ferner aktualisiert der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss, auch bei den nächsten Wahlen für die ehrenamtlich tätigen Wahlhelfer die „Ehrenamtsentschädigungssatzung“ anzuwenden.
Im Nachgang zu den beiden gefassten Beschlüssen macht der Vorsitzende allerdings darauf aufmerksam, dass eine grundsätzliche Beratung zum Thema Fortsetzung der unechten Teilortswahl für die nächste Legislaturperiode angedacht ist. Im Übrigen war der Vorsitzende nicht sehr positiv gestimmt, dass vor einem Meinungsaustausch zu diesem Thema verschiedene Ortschaftsratsgremien bereits die Fortsetzung der unechten Teilortswahl beschlossen haben.

13. Beschlussfassung des Wirtschaftsplans 2013 des Eigenbetriebs Wärmeversorgung Hilzingen und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2012 – 2016 mit Investitionsprogramm 2014- 2016
Bereits in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses wurde der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wärmeversorgung Hilzingen 2013 sehr intensiv und umfangreich beraten. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss fasste den einstimmigen Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat, den Entwurf des Wirtschaftsplanes, wie vorgelegt, anzunehmen.
In diesem Zusammenhang wird auf die den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 24.06.2013 hingewiesen, die nochmals kurz erläutert wird.
In der Sitzung wird kurz auf den Vergleich zu den Gaspreisen, wie vom Verwaltungs- und Finanzausschuss gewünscht, eingegangen. Nachdem die vorgestellte Tabelle noch Zahlen beinhaltet, die zu verifizieren sind, bittet der Gemeinderat um Zustellung dieser Tabelle.
Der Gemeinderat verzichtet auf verwaltungsseitiges Nachfragen auf das Verlesen des Beschlussantrages auf Seite 7 des dem Gemeinderat zugestellten Wirtschaftsplanentwurfs und beschließt daraufhin bei einer Gegenstimme die Annahme des Wirtschaftsplans 2013 in der vorgelegten Fassung.

14. Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer
In der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 18.06.2013 wurde über die neue Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer beraten und einstimmig der Empfehlungsbeschluss gefasst, den vorgelegten Satzungsentwurf wie vorgelegt auch so anzunehmen.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat daraufhin die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer und die Annahme des Empfehlungsbeschlusses des Verwaltungs- und Finanzausschusses.

15. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Baustellen
Verwaltungsseitig wird über den Abschluss der Arbeiten auf der Gemeindeverbindungsstraße in Richtung Staufenhöfe sowie der Sanierungsmaßnahmen auf der K 6125 in Duchtlingen (neue Wasserleitung, neuer Straßenbelag) berichtet. Ebenfalls soll Maßnahme "Ringstraße" in Binningen und die Erschließungsarbeiten im Baugebiet "Ob dem Dorf II" in Riedheim in den nächsten beiden Wochen beginnen. Verwaltungsseitig werden ferner die Maßnahmen der übergeordneten Straßenbaulastträger bekanntgegeben: so soll mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt Storzeln im Juli/August und die B 314 von Beuren am Ried nach Binningen im August/September begonnen werden. Auch der Ausbau der L 190 von Hilzingen nach Duchtlingen mit der Anlegung eines Radweges (II. Teilstück) wird Mitte September begonnen.
Der Vollzug der Maßnahme in der Oberstraße/St.-Josefsweg wird für alle Beteiligten hinsichtlich der Einhaltung des Bauzeitenplanes außerordentlich negativ bewertet. Vor allem der lange Ausführungszeitraum dieser Baumaßnahme erfordert ein Höchstmaß an Geduld und ein positives Zutun der betroffenen Grundstückseigentümer und Bewohner.
Auch von Seiten der Verwaltung wird außerordentlich bedauert, dass aus vielleicht nachvollziehbaren, betriebsinternen Gründen durch die beauftragten Unternehmen der Fertigstellungszeitpunkt mehrfach verzögert wurde. Auch wenn in der Technischen und Umweltausschuss-Sitzung am 14. Mai 2013 die Aussage getroffen worden ist, dass die Maßnahme in der Oberstraße am 30.06.2013 abgeschlossen ist, muss bedauerlicherweise erneut bekanntgegeben werden, dass die Maßnahme, erst später vollendet werden kann. Mit den restlichen Asphaltarbeiten kann erst am 15. Juli 2013 angefangen werden, so die Einschätzung der beauftragten Unternehmen.
b) Bundestagswahl 2013
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Gemeinderäte nunmehr ihre Wahlhelferbestellungen erhalten haben, um an der Bundestagswahl am 22. September 2013 wieder ehrenamtlich mitwirken zu können.
c) Gemeinschaftsschule
Der Vorsitzende bedankt sich bei den Gemeinderätinnen Jutta Baur und Hadwig Zahn für die Teilnahme an der Gemeinschaftsschulbesichtigung in Aldingen am vergangenen Freitag, die außerordentlich interessant war und bei der viele wichtige, neue Aspekte vermittelt werden konnten.

16. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Storzeln
Auf Wunsch aus der Mitte des Gemeinderates soll verwaltungsseitig hinsichtlich der Sperrung der Ortsdurchfahrt Storzeln dahingehend nochmals nachgefasst werden, ob die eingerichtete Umleitungsstrecke für die Allgemeinheit befahren werden kann oder ob diese nur von den ÖPNV-Bussen bedient werden darf.
In Storzeln selbst wird der jetzige Bestand vollständig ausgebaut. Vor allem im Hinblick auf die Anzahl der Lkw, die täglich die Ortsdurchfahrt Storzeln passieren, muss dieser Verkehr großräumig umgeleitet werden.
b) Schülerzahlen
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates sagt die Verwaltung zu, dem Gemeinderat die Anmeldezahlen für die Klassen 1 der Außenstelle Duchtlingen-Weiterdingen bzw. auch der 5. Klasse an der Werkrealschule Hilzingen mitzuteilen.
c) Skaterplatz / Basketballkorb
Aus der Mitte des Gemeinderates wird das Anliegen verschiedener Jugendlicher vorgebracht, den Skaterplatz an den Hegau-Hallen attraktiver zu gestalten, was zum Beispiel durch die Einbeziehung und Umgestaltung der dortigen Grünfläche möglich gemacht werden könnte.
Ebenfalls überprüft werden soll, ob nicht der früher auf dem Schulhof befindliche Basketball-Korb wieder aufgestellt werden kann.    Die Verwaltung sagt eine diesbezüglich Prüfung zu.

17. Fragemöglichkeit für Einwohner
a) Killwies-Bütze
Heiko Jäckle, Dietlishof, 78247 Hilzingen, fragt hinsichtlich des Ausbaus des Gewerbegebietes "Killwies-Bütze" und dem damit einhergehenden großzügigen Flächenverbrauch nach. Vor allem für die Landwirtschaft sind solche großflächigen Umnutzungen von Ackerfläche in bebaute Flächen nicht unbedingt immer nachvollziehbar bzw. auch auf Dauer nicht ohne Weiteres tolerierbar.
Hierzu erläutert der Vorsitzende, dass es im Gewerbegebiet keine kommunalen Grundstücke mehr gibt, um interessierten Gewerbebetrieben eine Möglichkeit zu bieten, in Hilzingen sesshaft zu werden bzw. ihre bestehenden Betriebe zu erweitern. Die jetzt noch im Gewerbegebiet vorhandenen freien Plätze wurden in früheren Jahren an interessierte Unternehmen ohne eine Bauverpflichtung verkauft. Bedauerlicherweise hat die Gemeinde Hilzingen auch keine Möglichkeit, die Leerstände bei bereits gebauten Objekten im Gewerbegebiet besser in den Griff zu bekommen, obwohl ein aktives Leerstandsmanagement – vor allem auch in Gewerbegebieten – eigentlich erforderlich wäre.
Der Verlust von landwirtschaftlich genutzten Flächen trifft die Gemeinde sowohl bei der Flächenversiegelung, bei den zu erbringenden Ausgleichsmaßnahmen als auch beim Hochwasserschutz.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird ergänzt, dass durch die Aufnahme von Hilzingen ins Landessanierungsgebiet nunmehr gezielt Nachverdichtungsflächen im Kernort entstehen werden. Es bleibt abzuwarten, inwieweit im Ortskern solche Nachverdichtungsflächen dann auch zu weiteren baulichen Aktivitäten führen.
Eine Nachverdichtung im Innenbereich ist bei wohnwirtschaftlich genutzten Objekten sicherlich machbar, im gewerblichen Bereich eher sehr schwierig durchführbar. Der Vorsitzende ergänzt diese Äußerung dahingehend, dass die Gemeinde bei der Umwandlung von Ackerflächen in zu versiegelnde Flächen unter dem landesweiten Durchschnitt liegt.
Die Tendenz, Ackerflächen für wohnwirtschaftliche Zwecke zu versiegeln, ist auch damit zu begründen, dass die Wohnfläche pro Kopf in den letzten Jahren zunehmend stark gestiegen ist.
Der Vorsitzende schließt mit der Antwort auf die Frage von Herrn Heiko Jäckle damit ab, dass die Bedürfnisse und die Sorgen der Landwirte bzw. der Eigentümer und Bewirtschafter von landwirtschaftlich genutzten Flächen sehr ernst genommen werden und dass versucht wird, diese Sorgen und Bedürfnisse - sofern dies möglich ist - auch zu berücksichtigen.

Vorgelegt am 23. Juli 2013

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Bernhard Hertrich (Gemeinderat)
gez. Hadwig Zahn (Gemeinderätin)