Gemeinderatssitzung
Rathaus Hilzingen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 05.02.2013
3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 29.01.2013
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 05.02.2013
5. Beschlussfassung über einen Bauantrag - Erstellung eines Holzunterstandes, Binningen, Schulstr. 23, 78247 Hilzingen
6. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Killwies-Bütze",Gemarkung Hilzingen - Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
7. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Ob dem Dorf II",Gemarkung Riedheim
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Billigung Planentwurf
c) Auslegungsbeschluss
8. Entgegennahme von Spenden
9. Frühlingserwachen in Hilzingen
- Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags
- Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht
10. Straßenbeleuchtung
a) Vereinbarung mit dem EKS über den Bau und Betrieb der Straßenbeleuchtung in Schlatt a.R. / Konzessionsvertrag
b) Künftiger Betrieb und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung
c) Aufhebung von Sperrvermerken im Haushaltsplan 2013
- HHSt. 6700-5100 "Straßenbeleuchtung"
Austausch von HQL-Lampen / Umbau auf LED-Technik
- HHSt. 6705-9604 "Straßenbeleuchtung in Binningen,
Ringstraße" Neubau / Umbau auf LED-Technik
11. Bekanntgaben der Verwaltung
12. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
13. Fragemöglichkeit für Einwohner
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 5. März 2013
Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Von den 23 Gemeinderäten sind 20 anwesend (Gemeinderäte Michael Albrecht ab TOP 5b, Peter Graf ab TOP 10b)
Stellvertretender Rechnungsamtsleiter Markus Eder
Verwaltungsangestellte Günther Feucht, Helga Geiser, Bernadette Maier
Ratschreiber Norbert Hug
Ordnungsamtsleiter Werner Muscheler
Stellvertretender Bauhofleiter Christoph Haas
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderäte Doris Buhl (beruflich), Dr. Sigmar Schnutenhaus (beruflich), Wolfgang Zöller (Urlaub), entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr Presse: 1
Ende: 20.30 Uhr Zuhörer: 5
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Einwendungen zur Tagesordnung werden von Seiten des Gemeinderates nicht erhoben. Die Niederschriften über die nichtöffentliche Gemeinderatssitzung vom 05.02.2013 sowie über die Sitzung des Technischen und Umweltausschusses vom 29.01.2013 werden während der Sitzung in Umlauf gegeben.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 05.02.2013
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 05.02.2013.
3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 29.01.2013
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 29.01.2013.
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 05.02.2013
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.02.2013 die Verpachtung des Freibadkiosks in der kommenden Saison an Herrn Stefan Müller aus Allensbach beschlossen. Nachdem Herr Stefan Müller seine Bewerbung aus privaten Gründen zurückgezogen hat, wurde per Umlaufbeschluss, also mit der Zustimmung der Gemeinderäte, der zweite Bewerber Herr Ersan Aktas aus 78315 Radolfzell als Freibadpächter für die kommende Saison ausgewählt.
In der Technischen und Umweltausschusssitzung am 29.01.2013 wurde Ing—Leistungen beschlossen, die Sanierung / Ausbau der Gebsensteinstraße in Hilzingen (Wasser, Kanal, Straße, Straßenbeleuchtung) sowie die Kanalsanierung in Hilzingen an das Ingenieurbüro Freese, Stürzkreutstraße 3 in Radolfzell, die Sanierung / Ausbau der Ringstraße in Binningen (Wasserleitung / Kanal / Straße / Straßenbeleuchtung) an das Ingenieurbüro Raff, Champagniolestraße 20, 78244 Gottmadingen zu vergeben.
5. Beschlussfassung über einen Bauantrag
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 26.02.2013.
a) Erstellung eines Holzunterstandes, Binningen, Schulstr. 23, 78247 Hilzingen
Gemeinderat Martin Jordan erklärt sich für befangen, verlässt den Sitzungstisch und begibt sich unter die Zuhörer.
Der Bauantrag lt. Buchstabe a), an einem Schaubild dargestellt und erläutert, wird vom Gemeinderat in positiver Abstimmung einstimmig befürwortet.
b) Der Gemeinderat ist einstimmig mit der Behandlung eines weiteren Baugesuchs, nämlich dem Neubau einer gewerblichen Lagerhalle mit Carport und Büro, Gewerbestraße 29, 78247 Hilzingen, in der heutigen Sitzung einverstanden, nachdem dieses erst nach Erstellung der Tagesordnung bei der Gemeinde eingegangen ist.
Unter Verweis auf die Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 27.02.2013, die ebenfalls mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt worden ist, wird das Baugesuch nochmals explizit vorgestellt.
Es entwickelt sich im Gemeinderat eine längere Beratung über die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Verwaltungsseitig wird darüber hinaus ausgeführt, dass nach Rücksprache mit der zuständigen Baurechtsbehörde dem Landratsamt Konstanz, keine Probleme mit der Genehmigungsfähigkeit gesehen werden, obwohl die Überschreitungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes doch nicht ganz unerheblich sind.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeführt, dass dem Eigentümer die Situation beim Kauf des Grundstücks bekannt gewesen ist, vor allem auch hinsichtlich der einzuhaltenden Abstandsflächen zur L 190. Als Ergebnis der längeren Aussprache stimmt der Gemeinderat bei drei Enthaltungen, einer Gegenstimme und 16 Ja-Stimmen dem vorgelegten Bauantrag zum Neubau einer gewerblichen Lagerhalle mit Carport und Büro in der Gewerbestraße 29 mit der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Hilzingen zu.
6. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Killwies-Bütze",Gemarkung Hilzingen
- Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 27.02.2013, die im Wesentlichen nochmals vorgestellt und anhand eines Planes verdeutlicht wird.
Ohne weitere Aussprache nimmt der Gemeinderat den in der Technischen und Umweltausschusssitzung am 19.02.2013 gefassten Empfehlungsbeschluss an und beschließt einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:
Zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens "Killwies-Bütze", Gemarkung Hilzingen wird beschlossen:
1. Für den im Plankonzept vom 05.03.2013 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Killwies-Bütze".
2. Zur Durchführung baugestalterischer Maßnahmen werden gemäß § 74 LBO Örtliche Bauvorschriften festgesetzt. Das Gebiet, für das die Örtlichen Bauvorschriften gelten, ist der Planbereich des Bebauungsplanes "Killwies-Bütze", Gemarkung Hilzingen.
3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden und in der Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben wird.
7. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Ob dem Dorf II", Gemarkung Riedheim
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Billigung Planentwurf
c) Auslegungsbeschluss
Gemeinderat Andreas Wieser nimmt bei der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt in seiner Eigenschaft als beauftragter Planer und nicht als Gemeinderat teil und nimmt –ebenso wie die in der heutigen Sitzung anwesende Umweltplanerin, Frau Beate Schirmer – an der "Regierungsbank" Platz.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten umfangreichen Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 26.02.2013.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird nachgefragt, warum der Gemeinderat in der heutigen Sitzung hierüber berät, obwohl dies eigentlich im Zuständigkeitsbereich des Technischen und Umweltausschusses liegt. Die Verwaltung begründet dies damit, dass ein immenser Druck aus dem Ortsteil Riedheim vorhanden ist, den Bebauungsplan so schnell als möglich zur Vollzugsreife zu bringen und die nächste Sitzung des TUA erst für den 23. April terminiert ist.
Der für dieses Gebiet beauftragte Planer, Herr Andreas Wieser, stellt kurz die Grundzüge des Planentwurfs und Frau Beate Schirmer einige wesentliche Aspekte zur Umweltplanung, zum Beispiel an einer konkreten Bewertung eines Grundstücks, vor.
Nach den Vorstellungen der beiden beauftragten Fachplaner entwickelt sich im Gemeinderat eine kurze Aussprache über die Grundzüge der Planung aber auch zu der einen oder anderen Stellungnahme aus der durchgeführten Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Insbesondere werden folgende Aspekte intensiver beraten:
Die festgelegte Anordnung der Garagen wird grundsätzlich zur Diskussion gestellt, wobei Herr Andreas Wieser nochmals die Intension ausführt, wie es zu der jetzt anvisierten Anordnung und Festlegung zu den Garagen auf den Grundstücken im Plangebiet gekommen ist und führt diesbezüglich auch die Erfahrungen der Bauherren in topographisch ähnlichen Baugebieten, wie zum Beispiel "Ob dem Dorf I" an.
Auch mit dem jetzigen Vorschlag bietet sich für die Bauherren die Möglichkeit, trockenen Fußes von der Garage in die Wohnung (Keller) zu gelangen.
Trotz dessen wird bezweifelt, ob mit einer solchen Regelung im Plangebiet marktfähige Baugrundstücke geschaffen werden, da im Gremium durchaus die Meinung vertreten wird, die Garagen auch unmittelbar am Haus zu planen, da dies die Alltagssituation noch besser abbilden dürfte.
Wie bereits in der öffentlichen Vorstellung im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ausgeführt, liegen bereits eine große Anzahl von Kaufanträgen vor, so dass davon ausgegangen werden muss, dass die Kaufinteressenten diesen Gestaltungsvorschlag bereits kennen und dieser Umstand sich nicht negativ auf das Interesse zum Kauf der Grundstücke ausgewirkt hat.
Grundsätzlich ist im Gemeinderat nach wie vor die Einschätzung vorhanden, so wenige Regelungen wie möglich vorzuschreiben und den Bebauungsplan möglichst offen zu gestalten.
In der Stellungnahme des Landratsamtes Konstanz zeigt sich nicht nur der Wechsel beim hierfür zuständigen Sachbearbeiter, sondern auch folgendes Bewertungsproblem. Am Beispiel eines konkreten Grundstücks erläutert Frau Beate Schirmer folgende Ausgangssituation. Bei einem Grundstück, bei dem unterschiedliche Bodenbewertungen vorliegen, kann das Landratsamt Konstanz auf Grund beschränkter technischer Möglichkeiten die vorhandenen Bodenwertpunkte nur pauschal als Gesamtbewertung einsehen. Es ist dort bisweilen nicht möglich, den tatsächlichen Eingriff auf das Grundstück mit der jeweiligen korrespondierenden Bodenwertzahl zu berücksichtigen, was mitunter zu unterschiedlichen Bewertungsergebnissen führt.
Aufgrund dieses „technischen“ Problems wie aber auch dem Umstand, dass es diesbezüglich keine gesetzliche Änderung beim Bebauungsplanverfahren gegeben hat, soll aus Sicht der Gemeinde das derzeit laufende Bebauungsplanverfahren unverändert fortgesetzt werden. Eine enge Abstimmung mit dem Landkreis Konstanz soll diesbezüglich stattfinden.
Von Seiten des Landkreises Konstanz wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass im Bebauungsplanverfahren zwar eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgt, allerdings die gesetzlichen Vorgaben zum nachgelagerten Monitoring, in der zum Beispiel festgestellt werden kann, ob die Bauherren den festgelegten Pflanzgeboten nachgekommen sind oder auch nicht, noch nicht praktiziert werden.
Dieses nachgelagerte Monitoring müsste grundsätzlich bei allen Baugebieten durchgeführt werden, was einen zusätzlichen, nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verursacht. Auf Nachfragen aus der Mitte des Gremiums erläutert die Verwaltung, dass ein sogenanntes nachgelagertes Monitoring bislang noch für kein Baugebiet durchgeführt worden ist.
Als Ergebnis der heutigen Beratung beschließt der Gemeinderat bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen den unter Ziffer 4 aufgenommenen Beschlussantrag:
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung (Anlage 2) berücksichtigt.
b) Der Entwurf des Bebauungsplanes "Ob dem Dorf II" und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Ob dem Dorf II" wird mit Begründung in der Fassung vom 05. März 2013 gebilligt.
c) Der Entwurf des Bebauungsplanes "Ob dem Dorf II" und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Ob dem Dorf II" werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Die nach § 4 BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
8. Entgegennahme von Spenden
Wohl wissend, dass die Entgegennahme von Spenden bis zu einer Höhe jeder Einzelspende von 1.000 Euro in den Zuständigkeitsbereich des Verwaltungs- und Finanzausschusses fällt, bittet die Verwaltung darum, die vier nachfolgend aufgeführten Spenden in der heutigen Sitzung ordnungsgemäß anzunehmen.
Nachdem kein Gemeinderat der heutigen Beratung widerspricht, beschließt der Gemeinderat daraufhin entsprechend den rechtlichen Vorgaben und der bisherigen Praxis folgende vier Einzelspenden:
- Ortschaftsrat Schlatt am Randen
670 Euro Spende an den Etat des Ortsteils Schlatt am Randen
- Initiative "Schmutziger Dunnschtig"
Spende an den Kindergarten "Zum Staufen" in Höhe von 250 Euro
- Firma Icos GmbH, Rudolf-Diesel-Straße, 78467 Konstanz
Sachspende in Höhe von 389,22 Euro an den Kindergarten "Zum Staufen"
- Frau Marianne Brandt, Hinter Bühl 16, 78247 Hilzingen
Spende für Bedürftige der Gemeinde Hilzingen in Höhe von 100 Euro.
Einstimmig ist der Gemeinderat mit der Annahme dieser Spenden einverstanden.
9. Frühlingserwachen in Hilzingen
- Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags
- Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ordnungsamts vom 04. Februar 2013, die verwaltungsseitig nochmals explizit erläutert wird.
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass die beiden Sonntage im Herbst, an denen die Gärtnerei Mauch geöffnet ist, gesetzlich garantiert sind und dass durch die heutige Regelung keine Einschränkungen bei anderen Hilzinger Unternehmen, die vergleichbare Veranstaltungen durchführen möchten, zu erwarten sind.
Nach Kenntnisstand der Verwaltung ist auch nicht damit zu rechnen, dass es durch diese Veranstaltung Unstimmigkeiten unter den Hilzinger Gewerbebetrieben geben wird, auch wenn diesbezüglich mit dem Gewerbeverein kein Kontakt aufgenommen worden ist.
Ohne weitere Aussprache genehmigt der Gemeinderat einstimmig den verkaufsoffenen Sonntag, die Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht und den vorgelegten Satzungsentwurf.
10. Straßenbeleuchtung
Die Verwaltung weist auf die den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Informationen, nämlich ein Schreiben dem EKS vom 21. Januar 2013 zum Konzessionsvertrag, der Vereinbarung zum Vertrieb für den Bau und Betrieb von Netzen und Anlagen der öffentlichen Beleuchtung im Ortsteil Schlatt am Randen sowie die in der heutigen Sitzung ausgegebene Tischvorlage, nämlich dem Angebot des EKS für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde, hin.
a) Vereinbarung mit dem EKS über den Bau und Betrieb der Straßenbeleuchtung in Schlatt a.R. / Konzessionsvertrag
Auf Grund des vorgelegten, oben angeführten Schreibens des EKS vom 21.01.2013 sind die vom Gemeinderat in einer früheren Sitzung festgelegten Erfordernisse erfüllt, so dass der Konzessionsvertrag nunmehr abgeschlossen bzw. vollzogen werden kann.
Zur vorgelegten Vereinbarung mit der EKS über den Betrieb und den Bau von Netzen und Anlagen der öffentlichen Beleuchtung in Schlatt am Randen wird vor allem auf die letzte Seite der Vorlage hingewiesen.
Bislang wurden die Leuchten durch die Freiwillige Feuerwehr, Abteilung Schlatt am Randen, ausgetauscht. Hierfür erhielt die FFW im Gegenzug eine Entschädigung in Höhe von 200 Euro pro Jahr. Die Aufgabe der FFW bestand darin die Leuchten auszutauschen und hatte grundsätzlich nichts mit einer vorgegebenen Prüfung zu tun.
Die Jahreskosten für das Modul "Check Plus LED-Leuchtmittel" in Höhe von 834,15 Euro liegen in etwa in der Größenordnung, wie die veranschlagen Kosten bei der jetzt noch bestehenden diesbezüglichen Vereinbarung mit der EKS AG.
Nach einer kurzen Beratung und dem Austausch weiterer sachlichen Argumente beschließt der Gemeinderat einstimmig die Annahme der Vereinbarung für den Bau und Betrieb von Netzen und Anlagen der öffentlichen Beleuchtung im Ortsteil Schlatt am Randen durch die EKS AG.
b) Künftiger Betrieb und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung
Die in der heutigen Sitzung ausgegebene Tischvorlage wird in den wesentlichen Zügen nochmals vorgestellt.
Vom Vorsitzenden wird darüber hinaus ergänzt, dass bei einem vollständigen Outsourcing dieser Aufgabe derzeit keine Einsparungen möglich sind, da die Personalkosten von Herrn Christoph Haas, der diese Aufgabe im Moment erledigt, ohnehin anfallen. Bei einer entsprechenden personellen Änderung im Bauhof könnte ein vollständiges Outsourcen dieser Aufgabe und eine gleichzeitige Personalreduzierung im Bauhof auch Einsparungen ergeben.
Auch im Hinblick auf die vorliegenden Kostenvoranschläge der Eigen- wie auch der Fremdlösung beschließt der Gemeinderat einstimmig bei dem Betrieb und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung für die Gemeinde Hilzingen – außer im Ortsteil Schlatt am Randen – nichts zu verändern und diese Aufgabe auch weiterhin eigenverantwortlich durchzuführen.
c) Aufhebung von Sperrvermerken im Haushaltsplan 2013
- HHSt. 6700-5100 "Straßenbeleuchtung"
Austausch von HQL-Lampen / Umbau auf LED-Technik
- HHSt. 6705-9604 "Straßenbeleuchtung in Binningen,
Ringstraße" Neubau / Umbau auf LED-Technik
Verwaltungsseitig wird über die Sitzungsvorlage hinaus ergänzt, dass nach derzeitigen Erkenntnissen im Jahr 2013 noch mit Fördermitteln gerechnet werden kann. Hierfür ist es allerdings erforderlich, bis zum 31. März 2013 einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.
Wie bereits in den vorangegangenen Jahren würde die Gemeinde einen Förderantrag stellen und erst nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides die Ausschreibung tätigen.
Losgelöst von diesem Vorschlag wird vom Gemeinderat nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass zur Aufhebung der Sperrvermerke verwaltungsseitig nochmals klar und sorgfältig aufgearbeitet werden muss, wie sich die Kostensituation inklusive der erzielten Ersparnisse – bei Fremdleistung/Eigenleistung – darstellt. Erst danach kann endgültig entschieden werden, wie hiermit weiter verfahren werden soll.
Einstimmig beschließt der Gemeinderat jetzt einen Förderantrag zu stellen und die grundsätzliche Beratung zur Aufhebung der Sperrvermerke in eine der nächsten Sitzungen des Gemeinderates zu vertagen.
11. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Bundestagswahl 2013
Der Gemeinderat ist grundsätzlich damit einverstanden, dass die Verwaltung für die Bundestagswahl am 22. September 2013 die Gemeinderäte wieder als Wahlhelfer einsetzen kann.
b) Schöffenwahl
Die Verwaltung informiert den Gemeinderat darüber, dass die Wahl der Schöffen für die Jahre 2014 – 2018 ansteht. Die Gemeinde bzw. der Gemeinderat ist im Vorschlags- und Auswahlverfahren dahingehend eingebunden, in den nächsten Monaten eine Vorschlagsliste zu erarbeiten und diese dem zuständigen Gericht zur Verfügung zu stellen.
c) Verpachtung der genossenschaftlichen Jagdbezirke
Die Verwaltung informiert den Gemeinderat darüber, dass im Frühjahr 2014 die aktuell bestehenden Jagdpachtverträge der Jagdgenossenschaft Hilzingen auslaufen werden. Um frühzeitig mit den vorbereitenden Arbeiten beginnen zu können, wurden die ersten Termine vereinbart. Hierzu sind Jagdbeirat auf den 25. März 2013 und die Jagdpächter auf den 15. April 2013 ins Rathaus eingeladen.
d) Neues Gemeindefahrzeug
Verwaltungsseitig wird darüber berichtet, dass die Gemeinde seit gestern im Besitz eines neuen über Werbung finanzierten Fahrzeugs ist. Der Fiat Panda mit dem amtlichen Kennzeichen KN-HI 200 ersetzt den Smart (KN-HI 51). Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Sponsoren, die sich an diesem werbefinanzierten Fahrzeug beteiligt haben.
e) Wärmeversorgung Schlatt am Randen
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Ergebnisse eines Gespräches zur Anbindung des Neubaugebietes "Vor der Hohleich" in Schlatt an die Wärmeversorgung der Firma Solarcomplex. Auf Grund des vorhandenen Wunsches, das Neubaugebiet hieran anzubinden, jedoch in Folge mangelnder Wirtschaftlichkeit (Aussage Solarcomplex), muss die Gemeinde die hierfür entstehenden Kosten in Höhe von rund 80.000 Euro („All inklusiv“) vorfinanzieren. Diese zusätzlichen Kosten sollen auf den Verkaufspreis der Baugrundstücke aufgeschlagen werden. Die Höhe dieser zusätzlichen Kosten liegen bei ca. 10 Euro/m² und werden zusätzlich auf den normalerweise vom Gemeinderat festgelegten Verkaufspreis aufgeschlagen.
Eine Verpflichtung, dass die neuen Grundstückseigentümer ihr Wohngebäude an die Wärmeversorgung anschließen, besteht allerdings nicht. In Schlatt am Randen ist derzeit keine Möglichkeit vorhanden, auf Erdgas zurückzugreifen.
f) Werbetafel
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat darüber, dass die beantragte Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbetafel an der B 314 vom Landratsamt Konstanz nicht genehmigt wird und die zuständigen Behörden zur jetzigen Regelung bereits enorme Bedenken geäußert haben.
Nochmals weist Gemeinderat Bernhard Hertrich darauf hin, dass der Förderkreis Kunst und Kultur eine Dauerbaugenehmigung zur "Errichtung einer Werbetafel" hat und diese auch regelmäßig nutzt.
g) Baustellen
Verwaltungsseitig wird über den Verlauf der Baustelle in der Oberstraße informiert sowie über die ausgeschriebenen Maßnahmen Baugebiet "Vor der Hohleich" Schlatt am Randen, Endausbau "Breiter Wasmen" in Hilzingen und die Kanalsanierung in Hilzingen hingewiesen.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass der „Feldwegebau“ Richtung Staufenhöfe fortgesetzt wird, sobald dies die Witterung zulässt und das der Ausbau des St.-Josefs-Wegs im dritten Abschnitt der Maßnahme Oberstraße erfolgen soll.
12. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Tempo-Info-Gerät
Gemeinderat und Ortsvorsteher Josef Leirer bittet, das Tempo-Info-Gerät, das derzeit im Bereich der Riedheimer Schule aufgebaut ist, demnächst wieder einmal in Binningen aufzustellen.
13. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht
Vorgelegt am 9. April 2012
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Bernhard Hertrich (Gemeinderat)
gez. Hadwig Zahn (Gemeinderätin)