Anmeldung

Gemeinderatssitzung

Dienstag, 5. Februar 2013, 19:00 Uhr
Rathaus Hilzingen

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 15.01.2013

3. Verabschiedung von Gemeinderätin Karin Boos aus dem Gemeinderat

4. Nachrücken eines Gemeinderates
a) Feststellung von Hinderungsgründen nach § 29 Gemeindeordnung Baden-Württemberg
b) Verpflichtung des nachrückenden Gemeinderates nach § 32 Gemeindeordnung Baden-Württemberg
c) Besetzung der Ausschüsse

5. Einführung des neuen Haushaltsrechtes (kommunale Doppik) bei der Gemeinde Hilzingen

6. Auftragsvergabe Feuerwehrfahrzeug TSF-W Abteilung Weiterdingen

7. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Vor der Hohleich", Gemarkung Schlatt a.R.
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss

8. Überprüfung der Bauplatzpreise und Festlegung der Verkaufspreise für das Jahr 2013

9. Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages der Planungsgemeinschaft "Windkraft

10. Christliche Schule im Hegau - Erbbaupachtvertrag oder Zuschussgewährung zum Ankauf eines Grundstücks

11. Bekanntgaben der Verwaltung 

12. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte 

13. Fragemöglichkeit für Einwohner   

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 5. Februar 2013

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Von den 23 Gemeinderäten sind 19 anwesend (Gemeinderäte Dr. Dieter Renner ab TOP 5, Michael Albrecht ab TOP 6)
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Walter Fechtig
Verwaltungsangestellter Markus Eder
Bademeister Martin Gänsler
Verwaltungspraktikanten Nina Moser, Jonas Klein
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
 
Abwesend:
Gemeinderäte Alexander Brauner (beruflich), Wolfgang Zöller (beruflich), Thomas Hägele (beruflich), entschuldigt
Michael Batovanja, unentschuldigt
 
Beginn:    19.00 Uhr    Presse:    2
Ende:    21.10 Uhr    Zuhörer:    27

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Einwendungen zur Tagesordnung werden von Seiten des Gemeinderates nicht erhoben. Die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 15.01.2013 wird während der Sitzung in Umlauf gegeben.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Die Vorsitzende des Narrenvereins "Pfiffikus" e.V., Frau Isolde Weißer, macht sehr deutlich auf die sehr unbefriedigende Situation zur Fasnacht 2013 aufmerksam. Vor allem mit der Entwicklung, dass in Hilzingen nunmehr auch ein zweiter Narrenbaum gestellt werden darf, ist sie nicht einverstanden.
Sie unterstreicht ihre Ausführungen mit Ergebnissen aus Gesprächen mit dem Bürgermeister und verweist hierzu auch auf ein von Bürgermeister Metzler genehmigtes Protokoll unter anderem mit dem Inhalt, dass es an der Fasnacht 2013 in Hilzingen nur einen  Narrenbaum geben wird.
Sie richtet folgende drei Fragen an den Bürgermeister:
1. Wieso darf in Hilzingen nunmehr ein zweiter Baum gestellt werden?
2. Stammt der zweite Narrenbaum aus dem Gemeindewald?
3. Warum gab es keine offizielle Mitteilung der Gemeinde an den Narrenverein Pfiffikus hinsichtlich der geänderten Ausgangssituation, sondern lediglich das Ausplaudern dieser Information durch eine Mitarbeiterin der Verwaltung bei einer anderen Gelegenheit?
Der Bürgermeister beantwortet die Fragen wie folgt:
Im ersten Gespräch mit den Verantwortlichen des Narrenvereins Pfiffikus war es in der Tat die Einschätzung des Bürgermeisters, dass es in Hilzingen nur einen Narrenbaum geben wird. Seit diesem ersten Gespräch und den zahlreichen Versuchen, in der Angelegenheit zwischen den Beteiligten zu moderieren und zu vermitteln, haben sich viele neue Erkenntnisse ergeben, die den Bürgermeister bewogen haben, von der Aussage im ersten Gespräch abzuweichen und das Stellen eines zweiten Narrenbaumes zuzulassen.
Ob der Narrenbaum der Staufenholzer aus dem Gemeindewald stammt oder nicht, kann in der heutigen Sitzung nicht beantwortet werden. Diese Information wird jedoch nachgereicht.
Wie vereinbart und wie auch im Mitteilungsblatt der Gemeinde im Narrenfahrplan ausgewiesen, wird die Machtübernahme des Rathauses durch den Narrenverein Pfiffikus als wichtiger Brauchtumsbestandteil der Hilzinger Fasnacht um 11.00 Uhr stattfinden, exakt so, wie es ursprünglich ausgemacht worden ist.
Der Vorsitzende führt weiter aus, dass es nicht Aufgabe der Gemeinde bzw. der Gemeindeverwaltung sein kann, in interne Vereinsangelegenheiten einzugreifen und zum Beispiel die Gründung eines Vereins zu verbieten oder der Vereinsgründung aktiv entgegenzuwirken.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 15.01.2013
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 15.01.2013.

3. Verabschiedung von Gemeinderätin Karin Boos aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 15. Januar 2013 dem Antrag von Gemeinderätin Karin Boos auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat stattgegeben.
Der Bürgermeister dankt Gemeinderätin Karin Boos, die erstmalig am 13. Juni 2004 in den Gemeinderat gewählt worden ist und somit fast annähernd zehn Jahre aktiv mitgewirkt hat, mit herzlichen Worten des Dankes für ihr ehrenamtliches Engagement während dieser Zeit.
Insbesondere die Einrichtung eines Jugendtreffs in Hilzingen lag ihr besonders am Herzen. Der Vorsitzende hat die ausscheidende Gemeinderätin als sehr kooperativ, zuverlässig und ausgleichend kennengelernt und schätzte vor allem ihre sehr hohe Präsenz bei den verschiedensten Veranstaltungen in der Gemeinde.
Mit herzlichen Worten des Dankes, einem kleinen Glaswappen der Gemeinde Hilzingen sowie einem Blumenstrauß und einem Weinpräsent für ihren Mann, der während dieser ehrenamtlichen Zeit viele Stunden auf seine Ehefrau verzichten musste, wird Frau Karin Boos unter Applaus im Gremium verabschiedet.
Daraufhin verlässt Frau Karin Boos den Sitzungstisch und nimmt unter den Zuhörern Platz.

4. Nachrücken eines Gemeinderates
a) Feststellung von Hinderungsgründen nach § 29 Gemeindeordnung Baden-Württemberg
In Folge des Antrags von Gemeinderätin Karin Boos und des Beschlusses des Gemeinderates vom 15. Januar 2013, nämlich die Bestätigung, dass ein wichtiger Grund für ein Ausscheiden vorliegt, gilt es nun, den freien Sitz im Gemeinderat wieder zu besetzen. Entsprechend des Wahlergebnisses am 7. Juni 2009 und den gesetzlichen Vorschriften ist als erste Ersatzperson Frau Nicole Brauner festgestellt. Frau Brauner hat mit Schreiben vom 18. Januar 2013 erklärt, dass für ihr Nachrücken ein Hinderungsgrund vorliegt, da sie Ehefrau des aktiven Gemeinderates Alexander Brauner ist. Ohne weitere Aussprache stellt der Gemeinderat einstimmig fest, dass für das Einrücken von Frau Nicole Brauner (= erste Ersatzperson) ein Hinderungsgrund gemäß § 29 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg vorliegt und sie deshalb nicht nachrücken darf.
Als zweite Ersatzperson stünde Herr Erich Schmidt zur Verfügung. Herr Schmidt hat mit Schreiben vom 20. Januar 2013 erklärt, dass bei ihm kein Hinderungsgrund vorliegt und er das Mandat auch annehmen wird. Auf Nachfrage des Vorsitzenden, ob dem Gremium zum Nachrücken von Herrn Erich Schmidt Hinderungsgründe bekannt sind, wird dies vom Gemeinderat verneint.
Daraufhin stellt der Gemeinderat einstimmig fest, dass für das Nachrücken von Herrn Erich Schmidt keine Hinderungsgründe vorliegen und er somit als Ersatzperson nachrücken kann.
Daraufhin nimmt Herr Erich Schmidt am Sitzungstisch, wie von der Verwaltung vorgeschlagen (vgl. Sitzungsvorlage), Platz.
b) Verpflichtung des nachrückenden Gemeinderates nach § 32 Gemeindeordnung Baden-Württemberg
Gemäß § 32 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg verpflichtet der Vorsitzende den nachrückenden Gemeinderat in der ersten öffentlichen Sitzung auf die gewissenhafte Erfüllung der Amtspflichten. Hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Ehrenamtes wird unter anderem nach kurzen einleitenden Worten auch auf die gesetzlichen Grundlagen hingewiesen. In diesem Zusammenhang übergibt der Vorsitzende eine aktuelle Ausgabe der Gemeindeordnung sowie die Information des Gemeindetages für alle neuen Gemeinderäte (Die Gemeinde = BWGT 12/2009).
Der Vorsitzende liest die Verpflichtungsformel vor, deren Inhalt von Herrn Erich Schmidt unter Erhebung von seinem Platz nachgesprochen wird. Die Verpflichtungsformel hat folgenden Wortlaut:
"Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern."
Der Bürgermeister nimmt dem gewählten und nachgerückten Gemeinderat Erich Schmidt per Handschlag die Verpflichtung ab. Die vorbereitete Niederschrift über die Verpflichtung wird im Anschluss daran von Herrn Erich Schmidt unterschrieben und vom Bürgermeister beurkundet.
Der Vorsitzende begrüßt den neuen Gemeinderat daraufhin sehr herzlich als neues Mitglied des Gremiums am Sitzungstisch.
c) Besetzung der Ausschüsse
Der Gemeinderat ist auf Nachfrage des Vorsitzenden damit einverstanden, dass der frei gewordene Sitz im Gremium wieder dem Wahlvorschlag der SPD/UL zugewiesen wird. Auf Vorschlag von Herrn Alexander Brauner (Wahlvorschlag der SPD/UL) soll der Sitz im Technischen und Umweltausschuss von Herrn Erich Schmidt und im Verwaltungs- und Finanzausschuss von Herrn Alexander Brauner besetzt werden.

5. Einführung des neuen Haushaltsrechtes (kommunale Doppik) bei der Gemeinde Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Rechnungsamtes vom 28.01.2013, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Der Vorschlag der Verwaltung ist grundsätzlich, gemeinsam mit verschiedenen Nachbargemeinden die Umstellung auf die kommunale Doppik mit der Firma DataPlan (Finanzsoftware) zu vollziehen.
Nach dem verwaltungsseitigen, längeren Vortrag entwickelt sich im Gremium eine längere Beratung zum möglichen Umstellungszeitpunkt der Gemeinde Hilzingen bzw. auch zum weiteren Verfahren.
Deutlich wird aus der Beratung, dass bei der Umstellung – egal zu welchem Zeitpunkt sie durchgeführt wird – Probleme auftreten werden. Trotz alledem werden aus dem Gremium verschiedene Argumente für eine „möglichst frühe“ Umstellung in die Beratung eingebracht und auf das Beispiel der Stadt Radolfzell verwiesen.
Auf jeden Fall sollen weitere Angebote verschiedener Finanzsoftware-Unternehmen eingeholt werden, um – egal zu welchem Zeitpunkt die Umstellung erfolgt – eine sachgerechte Auswahl treffen zu können. Für die notwendigen Entscheidungen zur Umstellung sollte das Hauptorgan, nämlich der Gemeinderat bzw. der Verwaltungs- und Finanzausschuss, mit einbezogen werden.
Entsprechende Unternehmen sollten unter anderem dann auch die Möglichkeit haben, sich zum Beispiel im Verwaltungs- und Finanzausschuss vorzustellen. Die Vorlaufzeit für die Umstellung auf das neue Haushaltsrecht (kommunale Doppik) wird sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass es außerordentlich schwierig sein dürfte, vor allem wegen des aktuellen Personalstandes im Rechnungsamt, den anvisierten Zeitpunkt 01. Januar 2015 einzuhalten, so die Verwaltung. Um ohne unmittelbaren Druck die Umstellung durchführen zu können, müssen klare Zeitfenster festgelegt werden, bis wann dieses Ziel zu erreichen ist.
Die Verwaltung sollte diese Thematik aktiv angehen, um auch deutliche Signale eines früheren Umstiegs zu setzen. Eventuell könnten dann auch andere Kommunen in die frühere Umstellung der Gemeinde Hilzingen eingebunden werden. Verwaltungsseitig wird ergänzt, dass bei der Auswahl der Finanzsoftware von der Firma DataPlan im Jahr 2005 bereits auf die gute Abbildung der kommunale geachtet worden ist. In der Gemeinde sind alle eingesetzten Vorverfahren auf diese Finanzsoftware abgestimmt.
Zwischenzeitlich gehen einige Kommunen vom Regionalen Rechenzentrum mit dem dort angebotenen SAP-Programm weg, um zum Beispiel auf DataPlan umzustellen. Diese Software erscheint für kleinere Kommunen besser geeignet zu sein als das Programm der Firma SAP.
Dass die Verwaltung mit dem Vollzug dieser zusätzlichen sehr komplexen Aufgabe natürlich auch zusätzliche Personalkosten verursachen wird, ist dem Gemeinderat klar ersichtlich und wird dann auch als allgemein unproblematisch gesehen.
Als Ergebnis der längeren Beratung beschließt der Gemeinderat die vom Vorsitzenden vorgeschlagene Vorgehensweise, bis in die Verwaltungs- und Finanzausschuss-Sitzung am 18. Juni 2013 möglichst andere, vergleichbare Angebote über eine alles abdeckbare Finanzsoftware einzuholen. Des Weiteren soll die Thematik Umstellung auf die Doppik noch einmal näher betrachtet werden. Ob die angebotsabgebenden Unternehmen ihr Produkt im Gremium präsentieren sollen, kann dann später entschieden werden.

6. Auftragsvergabe Feuerwehrfahrzeug TSF-W Abteilung Weiterdingen
Für die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen, Herrn Jean-Pierre Müller, sowie den Feuerwehrtechnischen Angestellten, Herrn Peter Graf. Über die Sitzungsvorlage hinaus ergänzt der Vorsitzende, dass es bei Erstellung der Tagesordnung und auf der Grundlage der verschiedenen bereits übermittelten Informationen zur Beschaffung des TSF-W für die Freiwillige Feuerwehr Hilzingen – Abteilung Weiterdingen -  bei den Verantwortlichen der Gedanke, diese Beschaffungsmaßnahme im Kommunalen Feuerwehrausschuss noch beraten zu lassen, nicht aufgekommen ist. Die Einschätzung, die Beschaffungsmaßnahme detailliert im Kommunalen Feuerwehrausschuss zu beraten, ist für zukünftige Fälle jedoch abgespeichert, so der Vorsitzende. Trotzdem bittet der Vorsitzende um die Beratung und Beschlussfassung in der heutigen Sitzung zur Beschaffung des Fahrzeuges, da die Zuschlagsfrist am 12.02.2013 ablaufen wird und auch der Erhalt des Zuschusses in Höhe von 36.000 Euro an bestimmte Fristen gebunden ist. Diese Frist für den Zuschuss musste ohnehin schon einmal verlängert werden.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird bemängelt, dass bei einer solch großen Beschaffungsmaßnahme in Höhe von knapp 150.000 Euro es durchaus sinnvoll gewesen wäre, im Vorfeld der Ausschreibung den Kommunalen Feuerwehrausschuss entsprechend einzuladen und dort dann auch über das zu beschaffende Fahrzeug zu diskutieren. Auch dann, wenn als Ergebnis der Beratung im Kommunalen Feuerwehrausschuss vermutlich das Ergebnis gleich gewesen wäre, wie es jetzt bei der Leistungsbeschreibung formuliert wurde.
Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass in den letzten Jahren die Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen und den notwendigen Beschaffungsmaßnahmen nicht unbedingt sehr reibungslos verlaufen sind und man sich auf den Weg gemacht hat, durch den Kommunalen Feuerwehrausschuss mehr Transparenz in diese Beratungen einzubringen.
Nachgefragt aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung
1. den in der Vorlage deutlichen Hinweis zur Geheimhaltungspflicht damit, dass bei Vergaben nach der VOL/A immer der schwierige Spagat zwischen Öffentlichkeit und Nichtöffentlichkeit geschaffen werden muss. Die Ausschreibungsverfahren von Aufträgen im Verfahren der VOL/A müssen grundsätzlich nichtöffentlich erledigt werden. Bei dieser Vergabesumme ist jedoch ein in öffentlicher Sitzung gefasster Beschluss notwendig. Wegen diesem Spannungsfeld ist der mit dem Landratsamt Konstanz abgestimmte Hinweis zur Geheimhaltung erfolgt.
2. Die Rechtsgrundlage der durchgeführten Ausschreibung ist in den Vorschriften der VOL/A zu finden.
3. Warum weder der Gemeinderat noch der Kommunale Feuerwehrausschuss frühzeitiger in das Vergabeverfahren mit eingebunden wurde, ist bereits zu Beginn des Tagesordnungspunktes ausgeführt worden. Der Wunsch bzw. die Notwendigkeit, Beschaffungen frühzeitiger im Feuerwehrausschuss zu beraten, wurde verwaltungsseitig registriert und soll zukünftig auch beachtet werden, so der Bürgermeister.
 Aus den beschriebenen Gründen der Geheimhaltungsverpflichtung und den Bestimmungen der VOL, bei der im Rahmen des Vergabeverfahrens die Bieter zum Beispiel bei der Submission nicht anwesend sein dürfen und später dann auch keine Preise (Preisspiegel) erhalten, hat die Presse die heutige Gemeinderatsvorlage nicht erhalten. Im Gremium wird allerdings auch die Meinung vertreten, dass die Beschaffung des TSFW für die Freiwillige Feuerwehr Hilzingen – Abteilung Weiterdingen - schon oft und ausführlichst diskutiert wurde und die inhaltlichen Vorgaben des Gemeinderates, das Fahrzeug bis in der im Haushaltsplan aufgenommenen Summe beschaffen zu dürfen, eigentlich vorgegeben waren, so dass das eingeschlagene Verfahren eigentlich auch für in Ordnung befunden werden kann.
Allseits wird im Gemeinderat jedoch deutlich unterstrichen, dass die Notwendigkeit zur Beschaffung des TSF-W für die Abteilung Weiterdingen eine sinnvolle Investition ist und das teilweise kritisierte Verfahren nichts mit der eigentlichen Beschaffung des Fahrzeugs zu tun hat.
 Zur eigentlichen Vorstellung des zur Beschaffung anstehenden TSF-W für die Abteilung Weiterdingen übergibt der Vorsitzende dem Feuerwehrkommandanten, Herrn Jean-Pierre Müller, das Wort. In seiner sehr ausführlichen Vorstellung geht der Feuerwehrkommandant transparent auf die dem Protokoll beiliegende PowerPoint-Präsentation ein, so dass in der Protokollierung auf diese Informationen verwiesen werden kann.
Nachdem es im Anschluss an die ausführliche Vorstellung keine weiteren Fragen aus der Mitte des Gemeinderates gibt und verwaltungsseitig für die Zukunft eine frühzeitige Einbindung des Kommunalen Feuerwehrausschusses registriert worden ist, beschließt der Gemeinderat in positiver Abstimmung ohne Gegenstimme und bei einer Enthaltung die Beschaffung des Fahrzeugs wie im Beschlussvorschlag aufgeführt.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird der Feuerwehrkommandant verabschiedet.

7. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Vor der Hohleich", Gemarkung Schlatt a.R.
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Gemeinderat Andreas Wieser erklärt sich für befangen und nimmt bei der Beratung nicht als Gemeinderat, sondern in seiner Eigenschaft als beauftragter Planer teil und nimmt - wie auch die heute in der Sitzung anwesende Frau Beate Schirmer - auf der "Regierungsbank" Platz.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 30.01.2013.
Auf verwaltungsseitiges Nachfragen hat der Gemeinderat zum vorgelegten  Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften "Vor der Hohleich", Gemarkung Schlatt a.R., keine weitere Rückfragen bzw. keinen weiteren Erklärungsbedarf, so dass der Gemeinderat ohne weitere Aussprache in positiver Abstimmung einstimmig folgenden Beschlussantrag annimmt:
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
- Der Bebauungsplan "Vor der Hohleich", Gemarkung Schlatt a.R., wird in der Fassung vom 05. Februar 2013 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
- Die zusammen mit dem Bebauungsplan "Vor der Hohleich", Gemarkung Schlatt a.R., aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 05. Februar 2013 nach § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.

8. Überprüfung der Bauplatzpreise und Festlegung der Verkaufspreise für das Jahr 2013
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 29.01.2013.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird vorgeschlagen, für alle Baugebiete, in denen noch freie Bauplätze vorhanden sind, die gleichen Verkaufspreise festzulegen wie im Jahr 2012.
Der Bauplatz in der Zwinghofstraße 5 soll mit einem Verkaufspreis von 165 Euro/m² festgelegt werden.
Der Gemeinderat nimmt ohne weitere Aussprache einstimmig den oben angeführten Vorschlag über die festzulegenden Baulandpreise an.

9. Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages der Planungsgemeinschaft "Windkraft
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 29.01.2013.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig die Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Planungsgemeinschaft Windkraft, wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt.

10. Christliche Schule im Hegau
- Erbbaupachtvertrag oder Zuschussgewährung zum Ankauf eines Grundstücks
Das Bauvorhaben zur Ansiedlung der Christlichen Schule im Hegau in Hilzingen war schon mehrfach Bestandteil der Beratung im Gemeinderat.
Bis zum heutigen Tag ist von den Vertretern der Christlichen Schule bei der Gemeinde noch keine eindeutige Aussage der finanzierenden Bank eingegangen, ob nunmehr das Grundstück direkt gekauft werden kann oder ob auf den Abschluss eines Erbbaupachtvertrages bestanden werden muss.
Obwohl die ersten Gespräche sehr positiv verlaufen sind, fehlt ein diesbezüglicher Vorstandsbeschluss der finanzierenden Banken.
Ferner wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass es bis heute ebenfalls noch keine eindeutige Aussage darüber gibt, welche Anschlusskosten der Gemeinde für den Anschluss dieses Grundstücks für Wasser/Abwasser und Nahwärme entstehen.
Zur Verdeutlichung der Problematik zitiert der Vorsitzende aus einer E-Mail von dem von der Christlichen Schule beauftragten Projektsteurers. Die offenen Positionen, sowohl bei den juristisch offenen Punkten (Erbpachtvertrag/ Grundstückskauf) und den Schnittstellen bei der Erschließung, wie auch der Einhaltung der vorgegebenen Termine sollen bei einem Meeting am 18.02.2013 besprochen werden.
Verwaltungsseitig kann vorsichtig das Signal gesetzt werden, dass die Termine unter Umständen noch einzuhalten sind bzw. die Einhaltung der Termine nicht als KO-Kriterium betrachtet werden.

11. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Neujahrsempfang 2013
Der Vorsitzende dankt nochmals allen Beteiligten für den gelungenen Neujahrsempfang 2013, vor allem jedoch bei den Laudatoren für die hervorragenden Laudatien für die jeweils geehrten Personen. Der Vorsitzende ergänzt seine diesbezüglichen Ausführungen dahingehend, dass sich der Gemeinderat in der nächsten Zeit darüber Gedanken machen sollte, ob der August-Dietrich-Saal wegen der räumlichen Situation noch der beste Veranstaltungsort ist. Eventuell könnte bei der Verlagerung des Neujahrsempfangs zum Beispiel in die Hegau-Halle auch ein Neubürgerempfang daran gekoppelt werden. Der Gemeinderat wird gebeten, sich hierüber Gedanken zu machen.
b) Beitragsrückgewähr
Der Kommunalversicherer, der Badische Gemeindeversicherungsverband Karlsruhe (BGV), hat der Gemeinde eine Beitragsrückgewähr in Höhe von rund 9 % des Beitragsvolumens gutgeschrieben. Die Beitragsrückerstattung lag bei rund 6.400 Euro und lässt sich durch einen guten Schadensverlauf wie auch durch die Gesamtentwicklung beim BGV begründen.
c) Bündelausschreibung Strom
Entgegen einer früheren Information im Gemeinderat muss die Bündelausschreibung Strom für die kommunalen Objekte nicht bereits jetzt schon erfolgen. Die derzeit noch aktuellen Verträge laufen zu den gleichen Konditionen weiter, was sich für die Gemeinde nicht unbedingt negativ auswirken wird.
d) Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Sehr ausführlich wird die aktuelle Situation hinsichtlich der GEZ-Gebühren für die Gemeinde Hilzingen beleuchtet. Klar ist auf jeden Fall, auch wenn die tatsächlichen Mehrkosten noch nicht beziffert werden können, es für die Gemeinde Hilzingen auf jeden Fall teurer wird, auch wenn viele Fragen noch offen und noch nicht vollständig aufgearbeitet sind.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird die Verwaltung dringend angehalten, gegen die Bescheide, die bereits im Hause eingetroffen sind bzw. auch gegen alle weiteren Bescheide unbedingt Widerspruch einzulegen, was verwaltungsseitig zugesagt wird.

12. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Fasnacht 2013
Gemeinderätin Hadwig Zahn weist darauf hin, dass der Narrenverein "Pfiffikus" e.V. sein ehrenamtliches Engagement durch die Pflege des Brauchtums sehr leidenschaftlich ausführt und die Fasnacht in Hilzingen (Kernort) durch die verschiedensten Veranstaltungen, wie zum Beispiel die Machtübernahme des Rathauses am „Schmutzigen Dunschtig“ aktiv gestaltet.
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates sagt der Vorsitzende zu, dass an den Werbestandorten zukünftig nur noch ein Hinweisschild auf bevorstehende Veranstaltungen aufstellungsberechtigt ist.
Der Vorsitzende hat aus verschiedensten Gründen heraus das Alte Rathaus für fastnächtliche Veranstaltungen in diesem Jahr geöffnet. Im Jahr 2013 wurde das Alte Rathaus jedoch letztmalig vergeben, was bedeutet, dass es ab 2014 keine weiteren Fasnachtsveranstaltungen mehr im Alten Rathaus geben wird, so der Vorsitzende.
Nochmals unterstreicht der Bürgermeister, dass er die Dorffasnacht Hilzingen sehr begrüßt und die entsprechenden Veranstaltungen auch aktiv positiv begleitet. Er sah jedoch keine Möglichkeit, bei der durchaus verfahrenen Situation der beiden „Vereine“ einzugreifen, geschweige denn eine Vereinsgründung der „Staufenholzer“ zu verhindern.
Bei der Vergabe des Alten Rathauses gab es durch den Wechsel beim Kreisbrandmeister (von Herrn Stoffel zu Herrn Buess) zwischenzeitlich auch andere sicherheitsrelevante Aussagen/Einschätzungen, was dazu geführt hat, dass das Alte Rathaus für die Fasnacht 2013 nochmals geöffnet wurde.
b) Schulentwicklung
Die Entscheidung der zuständigen Schulbehörden, dass der Antrag der Stadt Tengen auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule abgelehnt wurde, ist kürzlich pressewirksam veröffentlicht worden. Die Verwaltung bemüht sich derzeit mit der Schulleitung darum, etwaige Auswirkungen auf die Gemeinde Hilzingen und unserer Schulentwicklung aufzuarbeiten.
Bemängelt wird im Gremium auch das Fehlen eines regionalen Schulentwicklungskonzeptes. Nach Kenntnisstand der Verwaltung fehlt es an Entwicklungsvorgaben des Landes, was das Schulamt bislang daran hinderte in Abstimmung mit den Kommunen ein solches Konzept zu erarbeiten.
Gemeinderat und Ortsvorsteher Josef Leirer flechtet diesbezüglich jedoch ein, dass eine regionale Schulentwicklungsplanung für die betroffenen Gemeinden ein bitterer Prozess sein kann und wird, da damit auch mitunter die Aufgabe verschiedener Schulstandorte verbunden sein kann und eine solche Entwicklung in der Bevölkerung nicht unbedingt sehr positiv aufgenommen werden dürfte.
c) Beschaffung Feuerwehrfahrzeug für die Abteilung Weiterdingen
Ortsvorsteher Egon Schmieder bedankt sich beim Gremium für die Entscheidung zur Beschaffung des TSF-W für die Freiwillige Feuerwehr Hilzingen – Abteilung Weiterdingen -. Diesen Dankesworten schließt sich der Feuerwehrkommandant Jean-Pierre Müller an.

13. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

Vorgelegt am 05. März 2013

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Bernhard Hertrich (Gemeinderat)
gez. Martin Schneble (Gemeinderat)