Anmeldung

Gemeinderatssitzung

Dienstag, 14. Oktober 2014, 19:00 Uhr
Rathaus Hilzingen

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Gemeinderat
a) Feststellung über das Nachrücken eines Gemeinderates
b) Feststellung von Hinderungsgründen für den nachrückenden Gemeinderat
c) Verpflichtung des nachrückenden Gemeinderates
d) Besetzung der Ausschüsse

2. Fragemöglichkeit für Einwohner

3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 23.09.2014

4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 23.09.2014

5. Information über den Sachstand zum geplanten Kiesabbau im Gewann "Dellenhau"
- Diskussion zur gemeinsamen Anfrage der Freien Wähler Hilzingen und der SPD/UL vom 09.09.2014
- Beratung und Diskussion mit den anwesenden Beteiligten

6. Antrag der Heinz Sielmann Stiftung vom 18.08.2014 – Probestau im Naturschutzgebiet "Binninger Ried"

7. Bekanntgaben der Verwaltung

8. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

9. Fragemöglichkeit für Einwohner

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 14. Oktober 2014

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Von den 20 Gemeinderäten sind 19 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind zwei anwesend
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Walter Fechtig
Verwaltungsangestellter Günther Feucht + Markus Weber  (=handschriftlich nachgetragen nach Versand an GR)
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer

Abwesend:
Gemeinderat Olaf Fuchs, entschuldigt
Ortsvorsteher Stefan Jäckle und Walter Mayer, entschuldigt

Beginn:    20.30 Uhr    Presse:    2
Ende:    22.45 Uhr    Zuhörer:    55

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung vom 23. September 2014 wird während der Sitzung per Umlauf bekannt gegeben.
Vor Eintritt in die Tagesordnung nimmt Bürgermeister Rupert Metzler die Ehrung von Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder, welche am 24. August 2014 ihr 40-jähriges Dienstjubiläum im öffentlichen Dienst begehen konnte, vor. Der persönliche Dank des Bürgermeisters gilt - auch im Namen seiner Vorgänger, des Gemeinderates sowie den Kollegen und Kolleginnen - für die gute konstruktive und sehr kollegiale Zusammenarbeit, die er seit seinem Dienstantritt am 1. April 2012 schätzen gelernt hat. Es ist in der heutigen Zeit nicht mehr selbstverständlich, dass 40-jährige Dienstjubiläen gefeiert werden. Mit weiteren kurzen Informationen zu Daten und Aufgaben sowie seiner Einschätzung der bisherigen Zusammenarbeit rundet der Bürgermeister seine kurze Laudatio ab. Der Bürgermeister überreicht Frau Elisabeth Stauder als äußeres Zeichen der Anerkennung eine Dankurkunde der Gemeinde Hilzingen, eine Dankurkunde des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Herrn Winfried Kretschmann, sowie einen Blumenstrauß und ein Geschenk der Gemeinde.
Frau Elisabeth Stauder bedankt sich ihrerseits beim Bürgermeister und dem Gemeinderat.
Bereits heute lädt Sie den Gemeinderat nach der nächsten Sitzung am 18. November 2014 zu einem kleinen Stehempfang ein.

1.    Gemeinderat
a) Feststellung über das Nachrücken eines Gemeinderates
b) Feststellung von Hinderungsgründen für den nachrückenden Gemeinderat
c) Verpflichtung des nachrückenden Gemeinderates
d) Besetzung der Ausschüsse
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 8. Oktober 2014, welche in wesentlichen Zügen nochmals erörtert wird.
a) Feststellung über das Nachrücken eines Gemeinderates
Aufgrund des Wahlergebnisses vom 25. Mai 2014 rückt Herr Karl Schwegler, Schulstraße 9, als erste Ersatzperson für den verstorbenen Gemeinderat Markus Sailer in den Gemeinderat nach, was daraufhin in positiver Abstimmung auch einstimmig vom Gemeinderat so festgestellt wird.
b) Feststellung von Hinderungsgründen für den nachrückenden Gemeinderat
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen muss der Gemeinderat feststellen, ob Hinderungsgründe bei dem nachrückenden Gemeinderat Herrn Karl Schwegler vorliegen, die den Eintritt ins Gremium verhindern würden. Eine Überprüfung von Seiten der Verwaltung hat ergeben, dass kein hinderungsbegründender Tatbestand bei dem neu gewählten Gemeinderat vorliegt (= vorliegende schriftliche Erklärung des neu gewählten Gemeinderats).
Auf verwaltungsseitiges Nachfragen, ob dem Gemeinderat bei Herrn Karl Schwegler Hinderungsgründe bekannt sind, wird dies ebenfalls verneint. Deshalb wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, dass der Gemeinderat formal den deklaratorischen Beschluss fasst und feststellt, dass bei Herrn Karl Schwegler keine Hinderungsgründe vorliegen, die den Eintritt in das Gremium ausschließen würden. Diesen Beschlussvorschlag nimmt der Gemeinderat in positiver Abstimmung einstimmig an.
c) Verpflichtung des nachrückenden Gemeinderates
Nach § 32 Absatz 1 der Gemeindeordnung verpflichtet der Bürgermeister den nachrückenden Gemeinderat in der ersten öffentlichen Sitzung auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten. Der Bürgermeister verliest die Verpflichtungsformel. Herr Karl Schwegler erhebt sich von seinem Sitz und spricht diese nach.
Die Verpflichtungsformel hat folgenden Wortlaut:
,,Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern."
Daraufhin nimmt der Bürgermeister dem gewählten Gemeinderat Karl Schwegler die Verpflichtung per Handschlag ab. Anschließend wird diese Verpflichtung entsprechend dokumentiert.
d) Besetzung der Ausschüsse
Aufgrund der gängigen Praxis sowie des demokratischen Grundprinzips wird von Gemeinderat Bernhard Hertrich für den Wahlvorschlag der CDU folgende neue Ausschussbesetzung vorgeschlagen:
Herr Karl Schwegler soll "eins zu eins" in die Ausschüsse aufgenommen werden, die Herr Markus Sailer zuvor inne gehabt hatte.
- Verwaltungs- und Finanzausschuss: 1. Reihenfolge-Stellvertreter Karl Schwegler
- Technischer und Umweltausschuss: Mitglied Karl Schwegler
- Ausschuss "Neubau Feuerwehrgerätehaus Hilzingen": 3. Reihenfolge-Stellvertreter
 Karl Schwegler
- Kommunaler Feuerwehrausschuss: Mitglied Karl Schwegler
- Sanierungsausschuss Ortskern Hilzingen: 3. Reihenfolge-Stellvertreter Karl Schwegler
Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag zur Neubesetzung der Ausschüsse in positiver und offener Abstimmung einstimmig zu.

2. Fragemöglichkeit für Einwohner
Mit Blick auf die große Anzahl von anwesenden Gästen erwähnt der Vorsitzende, dass in der öffentlichen Gemeinderatssitzung unter dem Tagesordnungspunkt "Fragemöglichkeit für Einwohner" nur Einwohner (das heißt, wer in der Gemeinde wohnt) oder von Einwohnern gleichgestellte Personen die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen. Ferner weist der Vorsitzende darauf hin, dass es beim Tagesordnungspunkt "Fragemöglichkeit für Einwohner" nur darum geht, die vom berechtigten Personenkreis gestellten Fragen zu beantworten, ohne dass sich eine Diskussion mit dem fragestellenden Einwohner anschließen darf.
Ebenfalls ist unter diesem Tagesordnungspunkt für die Einwohner die Möglichkeit einer Stellungnahme bzw. die Abgabe eines Statements nicht zulässig. Mit dem Hinweis, dass der Tagesordnungspunkt "Fragemöglichkeit für Einwohner" am Ende der heutigen Sitzung nochmals auf der Tagesordnung steht, wird von der Fragemöglichkeit kein Gebrauch gemacht.

3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 23.09.2014
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 23.09.2014.

4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 23.09.2014
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. September 2014 beschlossen, die Elternbeiträge für die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule auf 50 Euro und für die erweiterte Ganztagesgrundschule (Montag und Freitag) auf 20 Euro zu erhöhen.
Ebenfalls wurde beschlossen, dass dem Antrag der Christlichen Schule im Hegau e.V. auf Aufnahme in den Kindergartenbedarfsplan zugestimmt wurde, nachdem die Christliche Schule keine eigenfinanzierte Förderung von der Gemeinde für diesen Zweck erhalten wird.

5. Information über den Sachstand zum geplanten Kiesabbau im Gewann "Dellenhau"
- Diskussion zur gemeinsamen Anfrage der Freien Wähler Hilzingen und der SPD/UL vom 09.09.2014
- Beratung und Diskussion mit den anwesenden Beteiligten
Zur Einleitung verweist der Vorsitzende auf die den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten verwaltungsseitigen Informationen. Die heutige Vorstellung zum aktuellen Sachstand mit einer anschließenden Beratung und Diskussion zum geplanten Kiesabbau "Dellenhau" geht zum einen auf den gemeinsamen Antrag der Freien Wähler/SPD-UL zurück. Zum andern hat aber auch die Bürgerschaft Anspruch darauf, über dieses Thema unterrichtet zu werden und dies, obwohl der Vorsitzende eigentlich den Zeitpunkt der Information als nicht unbedingt passend findet, weil zum heutigen Datum noch kein offizielles Behördenverfahren, was einen Antrag des möglichen Betreibers vorausgesetzt hätte, in Gang gesetzt worden ist.
Nach seinen einleitenden Worten stellt der Vorsitzende die einzelnen Behördenvertreter und den möglichen Betreiber kurz vor und erteilt ihnen sodann einzeln und nacheinander das Wort.
Im Einzelnen sind in der heutigen Sitzung anwesend:
- Herr Thomas Buser, Leiter des Amtes für Baurecht und Naturschutz beim Landkreis Konstanz (Untere Genehmigungsbehörde)
- Herr Michael Freitag vom Regionalverband Hochrhein Bodensee
- Herr Dr. Helmut Bock, Landesamt für Geologie, Rohrstoffe und Bergbau
- Herr Peter Kremmler, Regierungsdirektor beim Regierungspräsidium Tübingen, unter anderem auch als Vertreter des Eigentümers
- Herr Andreas Drewing vom Kieswerk Birkenbühl GmbH & Co. KG.
Herr Peter Kremmler geht nach seiner kurzen Schilderung seines Aufgabengebietes
beim Regierungspräsidium in seiner Ausführung kurz auf folgende Aspekte ein:
- Im Namen bzw. im Auftrag des Eigentümers der Sicherungsflächen (ForstBW) werden derzeit die Pachtverhandlungen mit dem Interessenten über die Verpachtung der betroffenen Grundstücke geführt.
- Bei den noch andauernden Pachtvertragsverhandlungen ist keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen, da diese Thematik nur mit den zukünftigen Vertragspartnern zu besprechen ist.
- Zur Nutzung dieser Grundstücke für den Kiesabbau ist aktuell noch kein Vertrag unterschrieben.
- Das Referat 82 beim zuständigen Ministerium muss im weiteren behördlichen Verfahren eine Genehmigung zur Umwandlung des Waldes in eine „Kiesabbaufläche“ erteilen. Allerdings sind bei einer solchen Genehmigung immissionsschutzrechtliche Belange nicht von Bedeutung.
Herr Dr. Helmut Bock macht neben seiner kurzen persönlichen Vorstellung unter anderem auch auf seine Aufgaben beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau aufmerksam.
- Bei der Bewertung des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau ist von zentraler Bedeutung, ob auf der im Regionalplan ausgewiesenen Sicherungsfläche im Gewann "Dellenhau" ein wirtschaftlicher Kiesabbau überhaupt möglich ist.
- Aufgrund einer fachtechnischen Prüfung und Bewertung der vorhandenen Sach- und Datenlage wird danach eine sachliche Entscheidung getroffen.
- Bei der durchzuführenden Bewertung ist der geplante, in Stufen zu vollziehende Trockenabbau der Fläche im "Dellenhau" wichtig.
Der Vertreter des Regionalverbandes Hochrhein Bodensee, Herr Michael Freitag, stellt ebenfalls neben der Behörde auch seine Person vor und macht vor allem die möglichen Einstufungen der verschiedenen Flächen im Regionalplan deutlich.
- Unter einem Ausschlussgebiet versteht sich ein Gebiet, bei dem aus den verschiedensten sachrelevanten Gründen heraus ein Kiesabbau grundsätzlich ausgeschlossen ist.
- Die Einstufung als sogenanntes Kies-Abbaugebiet erfolgt für Flächen, bei denen in unmittelbarem Anschluss an das behördliche Verfahren ein Kiesabbau folgen darf bzw. wird.
- Im Gewann "Dellenhau" handelt es sich um ein sogenanntes Sicherungsgebiet. Eine vorrangige Nutzung solcher Sicherungsgebietsflächen ist grundsätzlich möglich. Es bedarf jedoch eines qualifizierten Antrags des Interessenten, warum solche Flächen vorrangig zur Sicherung der Rohstoffe genutzt werden sollen und nicht auf bestehende und im Regionalplan ausgewiesenen Abbauflächen zurückgegriffen werden soll.
Unter Umständen folgt nach einem positiven Genehmigungsbescheid der zuständigen Behörde dann das erforderliche, sehr umfangreiche Genehmigungsverfahren.
- Der Vertreter des Landratsamts Konstanz, Herr Thomas Buser, stellt dem Gemeinderat ausführlich seine ausgearbeitete PowerPoint-Präsentation vor. Nachdem die PowerPoint-Präsentation von den zahlreichen anwesenden Einwohnern nicht gelesen werden kann, werden alle Punkte dieser Präsentation vorgelesen bzw. auch teilweise darüber hinaus weitergehend erörtert.
Zur Vereinfachung der Protokollführung wird auf diese, der Sitzungsniederschrift beigefügte PowerPoint Präsentation des Landratsamtes Konstanz verwiesen. Um im weiteren Verlauf von den gleichen Begrifflichkeiten sprechen zu können, hebt Thomas Buser in seinem transparenten Sachvortrag im Besonderen die Unterschiede
- des sogenannten Raumordnungsverfahrens (Zuständigkeit liegt beim Regierungspräsidium),
- des Zulassungsverfahrens (Zuständigkeit Landratsamt Konstanz)
- und der sogenannten Umweltverträglichkeitsprüfung
hervor.
Insbesondere bei der Öffentlichkeitsbeteiligung gibt es in den einzelnen Verfahrensschritten einige Unterschiede. Teilweise ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gesetzlich vorgeschrieben; teilweise eben aber auch nicht. In den Fällen, bei dem keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben ist, erfolgt jedoch der dringende Appell der zuständigen Genehmigungsbehörde an den Unternehmer, die Öffentlichkeit dann auf jeden Fall aber auch zu beteiligen.
Es ist selbstverständlich, dass die zu treffende Entscheidung, ob eine Genehmigung erteilt werden kann oder nicht, streng nach Recht und Gesetz (Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes) zu erfolgen hat und diese Entscheidung nach einer sorgfältigen Abwägung der Sachargumente für und wider erfolgen muss.
Zum Beispiel hat der Unternehmer nach einem positiven Abschluss des sogenannten Raumordnungsverfahrens (Zuständigkeit liegt beim Regierungspräsidium) noch keinen Anspruch darauf, im dortigen Gebiet tatsächlich Kies abbauen zu können, sondern lediglich Anspruch darauf, dass ein Zulassungsverfahren (Zuständigkeit beim Landratsamt Konstanz) durchgeführt wird. In einem solchen Zulassungsverfahren wird dann auch geprüft, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist, die wiederum automatisch eine gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Folge hätte.
Gegen Ende der sehr ausführlichen Vorstellung über den Sachstand zum geplanten Kiesabbau im Gewann "Dellenhau" eröffnet der Vorsitzende die Aussprache.
Herr Andreas Drewing ergänzt, dass das Kieswerk Birkenbühl ein rein regionaler Versorger ist, der den Kies bzw. die daraus gewonnenen Produkte, wie zum Beispiel Sand, für den regionalen Markt zur Verfügung stellt. Zu den Hauptabnehmern (ca. 250 Kunden) zählen neben dem Straßenbau auch die Unternehmen, die sowohl gewerbliche als auch wohnliche Einheiten bauen.
Dadurch, dass nur regionale Kunden im Bestand sind und mit Kies versorgt werden, ist die CO2-Belastung in einer Gesamtbetrachtung dann auch als relativ gering zu werten. Derzeit fahren vom Kieswerk Überlingen am Ried rund 50 LKWs ab, wobei der am weitesten entfernte Kunde rund 30 km vom Kieswerk entfernt liegt. Auch aus diesem Grund kann eine regionale Bedarfsdeckung unterstellt werden. Derzeit verbraucht jeder Bürger rund 1 Kilo Kies und Sand pro Tag, so Herr Drewing in seiner zahlenmäßigen Darstellung.
Der offene Abbau von Kies ist ein vorübergehender Eingriff in die Natur und erfolgt daher auch in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Dadurch wird ermöglicht, dass dieser Eingriff auch durch die sich anschließende Rekultivierung der abgebauten Fläche so gering wie nur möglich gehalten wird (Naturschutz).
Die Bedenken der Bürgerschaft werden vom Unternehmer sehr ernst genommen und es wird darüber hinaus versucht, mit den Interessierten auch eine akzeptable Lösung zu finden, die für alle tragbar ist.
Für den Fall, dass nach Auslaufen des Kiesabbaus in Singen, Ortsteil Überlingen am Ried, keine weiteren Abbauflächen für das Unternehmen Birkenbühl zur Verfügung stehen, müsste dieses Unternehmen schließen. Die zahlreichen Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates werden von den Behördenvertretern, dem Unternehmer aber auch vom Vorsitzenden beantwortet. Insbesondere werden die nachfolgenden Aspekte diskutiert:
- In den Jahren 2009 bis 2013 fahren rund 50 LKWs pro Tag vom Kieswerk Birkenbühl ab. Von den insgesamt 100 LKW-Bewegungen gehen rund 50 in Richtung Osten zur B 314 (20 x B 314 und 30 nach Singen) und rund 48 in Richtung der
L 222 nach Gottmadingen. Das zusätzliche LKW-Aufkommen bei der möglichen Abbaufläche im "Dellenhau" beziffert der Unternehmer auf rund 18 Fahrten pro Tag.
-  Im Vergleich zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen, bei dem der Anbieter über eine Bewertungsmatrix ausgewählt werden muss, da sehr viele Anbieter am Markt vorhanden sind, ist es beim Kiesabbau eben gerade nicht so einfach, verschiedene Angebote für eine diesbezüglich nutzbare Fläche zu erhalten, da für den Kiesabbau ein sehr langes Verfahren aber auch hohe Investitionskosten notwendig sind. Bei dieser Fläche ist somit tatsächlich nur ein Interessent vorhanden, so der Vertreter des Regierungspräsidiums Tübingen.
- Anhand einer Karte, in der die Rohstoffvorkommen im Landkreis Konstanz bzw. im Hegau dargestellt sind, wird erörtert, dass eben gerade nicht so viel Kiesabbauflächen vorhanden sind, wie aus der Mitte des Gemeinderates angeführt wird. Noch einmal wird dargestellt, dass bei der Prüfung, welche Sicherungsgebiete zukünftig abgebaut werden dürfen, es grundsätzlich einmal darum geht, dass diese Flächen auf einen möglichen wirtschaftlichen Abbau geprüft werden.
Bei dieser Bewertung ist es zunächst einmal nicht relevant, wo zum Beispiel die Flächen liegen oder um welche Flächen es sich dann auch tatsächlich handelt.
Der Regionalplan hat in der Regel eine Laufzeit von 15/30 Jahren. Um eine langfristige Prognose zum Abbau von Rohstoffen im Hegau bzw. im betroffenen Einzugsgebiet treffen zu können, wäre es in der Regel günstiger, wenn die Informationsbasis breiter und mit einer längeren Laufzeit ausgestattet wäre, als es der Regionalplan derzeit kann. Eine diesbezügliche aktuelle Ermittlung der Datenlage zu den Rohstoffvorkommen ist derzeit gerade in Auftrag gegeben worden, so die Ausführungen von Herrn Dr. Bock.  
- Der Abbau des Kieses im Gewann "Dellenhau" erfolgt im Trockenabbau bzw. auch in Abschnitten. Eine Freigabe von weiteren Abbauabschnitten wird von den zuständigen Behörden erst dann genehmigt, wenn die alten Abschnitte dann auch renaturiert sind. Zum geplanten Trockenausbau im Dellenhau wird ferner erläutert, dass das gewonnene Material abgesiebt und gewaschen wird, um für die geplanten Nutzungsmöglichkeiten auch tatsächlich eine Verwendung zu haben, so Herr Andreas Drewing.
Die Nachfrage an Kies im Landkreis Konstanz ist in den letzten Jahren gestiegen und wird zukünftig vermutlich nicht nachlassen.
Sicherungsgebiete können grundsätzlich erst dann erschlossen werden, wenn keine anderen Flächen mehr zur Verfügung stehen, wobei in diesem Fall der Blick auf den einzelnen Unternehmer gerichtet ist und nicht auf eine Gegend. Grundsätzlich sind Sicherungsgebiete keine Flächen, die für die nächste oder übernächste Generation vorgehalten werden müssen. Die Mächtigkeit des Ausbaus im Gewann "Dellenhau" wird auf 15 bis 20 Jahre beziffert, so die Aussage von Herrn Freitag.
- Mit dem in Hilzingen gewonnenen Kies wird natürlich auch das eigene Betonwerk im grenznahen Thurgau versorgt. Insgesamt sind rund 40 % der Fahrten von Überlingen am Ried in die Schweiz durchgeführt worden. Vergleiche zu anderen Unternehmen hat der Betreiber, der die Frage beantwortet, jedoch keine. Allgemein wird jedoch auch die Einschätzung vertreten, dass Exporte ins Ausland von Rohstoffen, die in endlicher Menge vorhanden sind, nicht zwingend begrüßt bzw. auch teilweise eingeschränkt werden müssen.
- Mit Blick auf den Abbau der Firma Meichle & Mohr im Stadtgebiet Singen sind dort auch klar begrenzte Abbaumengen genehmigt. Durch den dort genehmigten Nassabbau konnten Trockenabbauflächen des gleichen Unternehmers/Betreibers verringert werden. Eine Gesamtbetrachtung der Rohstoffgewinnung über die Kiesabbauunternehmen hinweg erfolgt jedoch nicht, so die Ausführungen von Herrn Freitag.
- Das grundsätzlich dem Zulassungsverfahren vorgeschaltete Raumordnungsverfahren ist als Planungsoption zu werten. Unter Umständen hat das abgeschlossene Raumordnungsverfahren die Bedeutung einer sogenannten Absichtserklärung; einen Rechtsanspruch auf Abbau von Kies hat der Interessent nur, wenn im Rahmen des Zulassungsverfahrens auch alle sachrelevanten Aspekte im Rahmen der Abwägung mit- und gegeneinander abgewogen worden sind und in diesem behördlichen Verfahrensschritt dann auch alle materiellen und formellen Vorgaben erfüllt sind, so Herr Thomas Buser.
- Weil in Singen das dortige Vorranggebiet aufgrund eines Beschlusses des Stadtrates dem Eigentümer für den Kiesabbau nicht mehr zur Verfügung steht und er somit keinen Zugriff mehr auf die dortigen Rohstoffvorkommen hat, muss er jetzt auf ein sogenanntes Sicherungsgebiet zurückgreifen.
-  Bei der Basisdatenerhebung zur Ermittlung des Regionalbedarfs sind die zuständigen Behörden von den Rückläufen der wirtschaftlich am Markt teilnehmenden Unternehmen abhängig. Bei einer solchen Erhebung geht es primär nicht darum, wohin die Mengen an abgebautem Kies transportiert werden, sondern nur ob tatsächlich ausreichende Mengen zur Deckung des regionalen Bedarfs vorhanden sind. Eine derzeitige Bestandserhebung wird von der zuständigen Behörde gerade vorbereitet, so Herr Dr. Bock.
- Nachdem die sogenannten Bestandsrohstoffe (Kies) nicht nachwachsen und somit natürlich auch endlich sind, muss es zukünftig immer mehr gelingen, diese Baustoffe durch Alternativrohstoffe, zum Beispiel Stahl, zu ersetzen. Teilweise wird dies auch dadurch erreicht, dass ein großer Anteil von Recyclingmaterial zur Bedarfsdeckung verwendet wird. Allerdings müssen bei einer solchen Einschätzung auch immer die am Markt erzielbaren Preise im Blick behalten werden (Abbau- und Transportkosten ebenso wie sogenannte CO2-Immissionen).
- Die Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates nach den im Landkreis Konstanz vorhandenen Erddeponieflächen, zu denen Erdaushub von Baumaßnahmen verbracht werden kann, sind den Behördenvertretern aktuell nicht präsent und werden unverzüglich dem Gremium nachgereicht.
- Nochmals bekräftigt der Unternehmer, dass das Kieswerk Birkenbühl dann geschlossen werden muss, wenn es nach Auslaufen der Abbaugenehmigung in Überlingen am Ried keine Genehmigung für den Abbau im Gewand "Dellenhau" gibt. Aus unternehmerischer Sicht ist derzeit keine Möglichkeit vorhanden, die dann frei werdenden Arbeitsplätze in seinem Betrieb entsprechend anderweitig zu ,,unterzubringen". Dies bedeutet, dass mit der Schließung des Kieswerks Birkenbühl auch die Arbeitsplätze verloren gingen, so der Unternehmer.
- Die Stellungnahmen der betroffenen Gemeinden aber auch der anderen Träger öffentlicher Belange sind natürlich wichtige Aspekte bei der Gesamtbetrachtung und der Abwägung der sachrelevanten Aspekte und werden somit auch vor einer entsprechenden Entscheidung eingeholt und bewertet. Von den Behördenvertretern wird jedoch deutlich gemacht, dass - wenn alle Tatbestandsmerkmale vorliegen und positiv zu werten sind - es keinen Grund gibt, eine Genehmigung nicht zu erteilen. Liegen nicht alle Tatbestandsvoraussetzungen vor, dann kann zwangsläufig auch keine Genehmigung erteilt werden.
Es hängt also im Wesentlichen davon ab, welche Belange im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange vorgebracht werden und wie die einzelnen Schutzgüter untereinander bewertet und abgewogen werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Bei einer ablehnenden Entscheidung hat der Unternehmer dann auch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, was über den Widerspruch im Klageweg (Verwaltungsgericht) möglich ist.
Da das Raumordnungsverfahren kein Genehmigungsstatus hat, kann hiergegen auch kein Rechtsmittel eingelegt werden.
Nachdem keine weiteren Fragen aus der Mitte des Gemeinderates vorhanden sind, beendet der Vorsitzende mit dem Hinweis darauf, dass unter Tagesordnungspunkt 9 die Einwohner die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen, diesen Tagesordnungspunkt und bedankt sich schon einmal bei den Behördenvertretern.

6. Antrag der Heinz Sielmann Stiftung vom 18.08.2014 – Probestau im Naturschutzgebiet "Binninger Ried"
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage, die bereits Gegenstand einer ausführlichen Beratung im Technischen und Umweltausschuss war. Der Technische und Umweltausschuss hat den Empfehlungsbeschluss gefasst, den Antrag der Heinz Sielmann Stiftung vom 18.08.2014 zu einem Probestau im Naturschutzgebiet Binninger Ried zuzustimmen. Verwaltungsseitig wird nochmals anhand des Lageplans erläutert, wo die Wasserflächen nach dem Probestau entstehen werden, wobei ausgeführt wird, dass bereits in den Wintermonaten eine solche Fläche überflutet ist. Durch den jetzt geplanten Probestau würden sich diese Wasserflächen lediglich um zwei bis drei Monate verlängern.
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass eine gemeinsame, mit dem Revierleiter Werner Hornstein durchgeführte Vor-Ort-Besichtigung zum Ergebnis geführt hat, dass der Revierleiter diese Maßnahme nunmehr auch befürwortet, es aber sicherlich der Fall sein wird, dass die dort stehenden alten Pappeln, die ohnehin keinen Ertrag haben, nach dem Probestau durch eine Wiederaufforstung zu ersetzen sind.
Der dort vorhandene Baumbestand ist jetzt nicht nutzbar, müsste gerodet und danach zweckorientiert aufgeforstet werden. Ein bleibender Schaden für den Wald durch diesen Probestau entsteht nicht. Der Vorsitzende ergänzt weiter, dass mit einer etwaigen Zustimmung zu diesem Probestau keine Präjudiz verbunden ist, dass diese Maßnahme von der Gemeinde dauerhaft genehmigt wird.
Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat als Ergebnis der Beratung, dem Antrag der Heinz Sielmann Stiftung vom 18.08.2014 zum Probestau im Naturschutzgebiet Binninger Ried zuzustimmen und nimmt somit den Empfehlungsbeschluss des Technischen und Umweltausschusses an.

7. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Kirchweih 2014
Der Vorsitzende lädt alle Gemeinderäte aber auch die gesamte Bürgerschaft zur kommenden Kirchweih ein, an der wieder ein umfangreiches Programm geboten sein wird.
b) Breitbandversorgung Schlatt
Am kommenden Donnerstag, den 16. Oktober 2014, findet um 19 Uhr die öffentliche Online-Schaltung des Ortsteils Schlatt am Randen zur Datenautobahn (Breitband/DSL) statt.
c) Ausbau des Mobilfunknetzes
Der Gemeinderat wird darüber unterrichtet, dass im Jahr 2015 durch die Telekom im Kernort Hilzingen der Ausbau des Mobilfunknetzes mit den beiden Diensten GSM und LTE ansteht, was eine deutliche Verbesserung für die Internetnutzung über Mobilfunk ermöglicht.

8. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Ganztagesbetreuung im Kindergarten
Gemeinderat Ralf Oßwald hätte eigentlich erwartet, dass in der heutigen Sitzung das Thema „Einführung der Ganztagesbetreuung im Kindergarten Riedheim“ als Tagesordnung aufgenommen wird. Der Vorsitzende beantwortet die Frage dahingehend, dass aufgrund der umfassenden Tagesordnung und der heutigen Diskussion zum Kiesabbau die Beratung zur Ganztagesbetreuung keinen Platz mehr gefunden hat. Verwaltungsseitig wird ergänzt, dass bereits am Tage der offiziellen Einweihung entsprechende Gespräche mit der zuständigen Mitarbeiterin des "Kommunalverbands für Jugend und Soziales" zum erforderlichen Mindestpersonalschlüssel in einer Ganztagesbetreuung geführt worden sind. Zunächst muss diese Rückmeldung abgewartet werden, bevor die Gemeinde die Möglichkeit hat, entsprechendes Personal zu suchen.

9. Fragemöglichkeit für Einwohner
a) Herr Roland Rüd (Hinter-Hofen-Str. 14, Hilzingen) frägt nach, wie hoch das heutige Steueraufkommen des Kieswerks Birkenbühl für die betroffene Stadt Singen ist. Vom Vorsitzenden wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Steuergeheimnis einer Beantwortung dieser Frage entgegensteht.
b) Die Nachfrage von Herrn Reinhold Wesselack (Unter den Reben 4, Riedheim) zum einen zu den Vorteilen für die Gemeinde bei einer Genehmigung zum anderen hinsichtlich des Verfahrens, wird dahingehend beantwortet, dass die Gemeinde als Belegenheitsgemeinde, da sie nicht Eigentümer der Fläche ist, die ,,anfallende" Gewerbesteuer einnehmen kann und dass ein rechtstaatliches, sauberes, faires  Verfahren zu einer Genehmigung bzw. einer Versagung des Kiesabbaus im Gewann "Dellenhau" führen wird, so wie es in der vorangegangenen Erörterung auch dargestellt worden ist.
Die Gemeinde hat grundsätzlich ein- bzw. zweimal die Möglichkeit, sich im Rahmen der behördlichen Genehmigungsverfahren mit ihren Stellungnahmen einzubringen und bei den Genehmigungsbehörden dann auch entsprechendes Gehör zu finden.
Die vom Vorsitzenden Herrn Wesselak großzügigerweise zugelassene Möglichkeit, seine persönliche Meinung dahingehend kund zu tun, dass der Bürgermeister an der Entscheidung zum Kiesabbau gemessen wird und dass die heutigen Informationen für eine inhaltliche Aufarbeitung dieser Thematik nicht ausreichen, werden seinerseits nicht weiter kommentiert.
c) Die Nachfrage von Prof. Dr. Rainer Luick beantwortet Thomas Buser dahingehend, dass die Beteiligung der Gemeinde gesetzlich nur dann vorgeschrieben ist, wenn ein Raumordnungsverfahren notwendig wird bzw. eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu erfolgen hat.
Sollten diese beiden Verfahrensschritte nicht notwendig werden, da sie aus verschiedenen Aspekten anders bewertet werden, hat (haben) die Gemeinde(n) grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch darauf, gehört zu werden. Diesbezüglich verweist er nochmals auf seinen gegenüber dem Unternehmer geäußerten dringenden Appell, dann auch die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und so auch die Ansicht der Belegenheitsgemeinde einzubinden.
In diesem Zusammenhang führt der Unternehmer nochmals aus, dass er als Unternehmer zwar an verschiedenen Unternehmen dieser Branche beteiligt ist, er jedoch trotzdem keine Möglichkeit sieht, innerhalb dieses Verbundes die in Überlingen am Ried frei werdenden Arbeitsplätze anderweitig unterzubringen.
Derzeit geht die zuständige Genehmigungsbehörde davon aus, dass im Rahmen der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens, bei dem das betroffene Gebiet eine Fläche von über 10 ha haben muss, es dann auch gesetzlich vorgeschrieben ist, die Öffentlichkeit zu beteiligen.
d) Die Nachfrage von Herrn Emil Grass (Churfirstenstr. 13), ob die qualifizierten Umwelt- und Naturschutzverbände gehört werden, wird klar und deutlich mit ,,Ja" beantwortet; so sind in einem Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren sowohl der BUND als auch der Nabu mit einbezogen.
Mit herzlichen Worten des Dankes bei den Behörden-Vertretern schließt der Bürgermeister - nachdem keine weiteren Fragen mehr aus der Zuhörerschaft vorhanden sind (mehrfaches Nachfragen durch den Bürgermeister) - die heutige öffentliche Sitzung des Gemeinderates.

Vorgelegt am 18. November 2014

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Heinrich Mohr (Gemeinderat)
gez. Peter Graf (Gemeinderat)
gez. Bernhard Hertrich (Gemeindrat)