Anmeldung

Gemeinderatssitzung

Dienstag, 3. Dezember 2013, 19:00 Uhr
Sitzungssaal

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 19.11.2013

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 19.11.2013

4. Erlass einer neuen Friedhofssatzung

5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Storzeln Südost“, Gemarkung Binningen und 3. Änderung / Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hilzingen - Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

6. Beratung und Beschlussfassung über die neuen Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung

7. Erlass einer Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung

8. Volksbank Hegau-Berge-Abenteuer am 01.06.2014 - Anhörung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens

9. Bekanntgaben der Verwaltung

10. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

11. Fragemöglichkeit für Einwohner

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 3 Dezember 2013

Anwesend:
 
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Von den 23 Gemeinderäten sind 20 anwesend (Gemeinderäte Diana Maier ab TOP 4; Dr. Sigmar Schnutenhaus ab TOP 5; Michael Albrecht, Dr. Dieter Renner und Rainer Guggemos ab TOP 6)
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Walter Fechtig
Verwaltungsangestellter Markus Eder
Feuerwehrtechnischer Angestellter Peter Graf
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
 
Abwesend:
Gemeinderäte Heinrich Mohr (beruflich), Alexander Brauner (beruflich), Martin Schneble (krank), entschuldigt
 
Beginn:    19.00 Uhr    Presse:    0
Ende:    20.00 Uhr    Zuhörer:    6

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
Die Niederschrift über die nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates am 19.11.2013 sowie des Kommunalen Feuerwehrausschusses am 08.10.213 werden während der Sitzung in Umlauf gegeben.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 19.11.2013
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 19.11.2013.

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 19.11.2013
In seiner nichtöffentlichen Sitzung am 19.11.2013 hat der Gemeinderat zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Hilzingen, Ortsteil Schlatt am Randen, beschlossen, mit der Deutschen Telekom einen Kooperationsvertrag abzuschließen und für das am 01.09.2014 beginnende Ausbildungsjahr zwei Ausbildungsplätze für den gehobenen Verwaltungsdienst zur Verfügung zu stellen und diese an die beiden Bewerber Alina Schuhwerk und Thomas Ruck zu vergeben. Ebenfalls hat der Gemeinderat die verwaltungsseitig zusammengestellte Prioritätenliste, die die derzeit bekannten Investitionsnotwendigkeiten für die nächsten Jahre – verteilt auf einzelne Jahre – beinhaltet, zustimmend angenommen.

4. Erlass einer neuen Friedhofssatzung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Hauptamtes / Friedhofsverwaltung, nämlich den Entwurf für eine neue Friedhofssatzung.
Der in der heutigen Sitzung vorgelegte Satzungsentwurf entspricht der einstimmigen Beschlusslage des Verwaltungs- und Finanzausschusses aus seiner Sitzung am 05.11.2013.
Darüber hinaus wird verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass auf Wunsch des Verwaltungs- und Finanzausschusses eine Formulierung zum Verbot von Grabsteinen und Grabeinfassungen aus ausbeuterischer Kinderarbeit erarbeitet wurde. Auf die in der heutigen Sitzung ausgegebene Tischvorlage, die einen neuen § 16 a zum Verbot von Grabsteinen und Grabeinfassungen aus ausbeuterischer Kinderarbeit beinhaltet.
Ohne weitere Aussprache wird der vorgelegte Satzungsentwurf mit der zusätzlichen Aufnahme des § 16a (Tischvorlage) vom Gemeinderat einstimmig angenommen.
Im Nachgang zu diesem Beschluss wird von Ortsvorsteher Egon Schmieder gewünscht,  dass in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates das Thema Rasengräber für den Friedhof in Weiterdingen auf die Tagesordnung gesetzt wird.
Der Vorsitzende nimmt diesen nachdrücklich geäußerten Wunsch auf und schlägt diesbezüglich vor, dass – wie bereits in einer früheren Sitzung erwähnt – das Thema Rasengräber bzw. alternative Bestattungsmöglichkeiten auf dem Friedhof Weiterdingen möglichst im ersten Quartal zur Beratung kommen wird, da in diesem Zeitraum auch die Bestattungsgebühren neu kalkuliert werden müssen.

5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Storzeln Südost“, Gemarkung Binningen und 3. Änderung / Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hilzingen - Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemeinderat Andreas Wieser erklärt sich für befangen, verlässt den Sitzungstisch und begibt sich unter die Zuhörer.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 26.11.2013, die verwaltungsseitig ausführlich vorgestellt wird.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird darauf hingewiesen, das Anwesen Storzeln 18 aus dem im vorgelegten Plankonzept dargestellten Bereich herauszunehmen, was verwaltungsseitig zugesagt wird.
Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Aufstellungsbeschluss und folgenden Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
1. Für den im Plankonzept vom 03.12.2013 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Storzeln Südost".
2. Zur Durchführung baugestalterischer Maßnahmen werden gemäß § 74 LBO Örtliche Bauvorschriften festgesetzt. Das Gebiet, für das die Örtlichen Bauvorschriften gelten, ist der Planbereich des Bebauungsplanes "Storzeln Südost", Gemarkung Binningen.
3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden und in der Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben wird.

6. Beratung und Beschlussfassung über die neuen Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Rechnungsamtes vom 26.11.2013, die nochmals in den wesentlichen Zügen vorgestellt wird.
Wie in der Vorlage aufgeführt, wurde die ausführliche Gebührenkalkulation durch das Büro Schmidt und Häuser nicht als Anlage mit ausgegeben. Von der Möglichkeit die vollständige und sehr umfassende Gebührenkalkulation von der Verwaltung zu erhalten, haben zwei Gemeinderäte Gebrauch gemacht.
Auf Grund der sehr sorgfältigen, vom Büro Schmidt und Häuser vorgenommenen Gebührenkalkulation wird der unter Seite 66 aufgenommene und in der Sitzung vorgelesene Beschlussantrag als Bestandteil der Sitzungsniederschrift vom Gemeinderat einstimmig angenommen:
1. Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom November 2013 zu.
2. Die Gemeinde Hilzingen wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung "Abwasserbeseitigung" erheben.
3. Die Gemeinde Hilzingen wählt als Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr den Frischwassermaßstab. Der Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr ist die angeschlossene überbaute und befestigte Fläche.
4. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für die Jahre 2014 – 2016 (3-jährig) wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen noch längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.
5. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu.
6. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zu.
7. Wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, werden die verschiedenen Straßenentwässerungsanteile wie folgt angesetzt:
aus den kalkulatorischen Kosten: aus den Betriebskosten:
Mischwasseranlagen    28,0 %     Mischwasseranlagen    13,5 %
Regenwasseranlagen    50,5 %    Regenwasseranlagen    27,0 %
Kläranlagen                       5,0 %                     Kläranlagen       1,2 %
8. Die ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen aus dem Bemessungszeitraum 2010 – 2012 werden entsprechend der Anlagen 8 und 9 zum Ausgleich eingestellt.
9. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren wie folgt geändert: für den Zeitraum 01/2014 – 12/2016
- Schmutzwassergebühr                2,01 €/m³     Frischwasser
- Niederschlagswassergebühr      0,47 €/m²     überbaute und befestigte Fläche
Eine bei der Beschlussfassung der Gebührensätze vorgenommene Abrundung der Gebührenobergrenze hat eine zunächst in Kauf genommene Kostenunterdeckung zur Folge. Der Gemeinderat behält sich vor, diese Kostenunterdeckung mit etwaigen Kostenüberdeckungen zu verrechnen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird deutlich darauf hingewiesen, dass mit den jetzt beschlossenen Gebührensätzen die neuen Abwassergebühren niedriger sind als die bislang geltenden. Ebenfalls wird der Wunsch geäußert, über die Senkung der Gebührensätze die Öffentlichkeit zu unterrichten.

7. Erlass einer Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Steueramtes vom 27.11.2013 sowie die Satzung zur Änderung der aktuell gültigen Abwassersatzung.
Die einzelnen Änderungen, die in der zugestellten Synopse rot hinterlegt sind, werden verwaltungsseitig vorgetragen. Lediglich zum § 15 Abs. 3 entwickelt sich eine kurze Aussprache, wobei der Gemeinderat den begründeten Vorschlag von Gemeinderat Andreas Wieser, die vorgeschlagene, rot hinterlegte Änderung nicht in die Satzung aufzunehmen, bei einer Enthaltung annimmt. Nachdem dadurch der § 15 nicht geändert werden muss, wird dieser bei der vorgelegten Änderungssatzung vollends gestrichen.
Der Gemeinderat beschließt daraufhin einstimmig die vorgelegte Satzung mit den entsprechenden Änderungen zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung-AbwS) der Gemeinde Hilzingen vom 13. Dezember 2011. Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Die von dieser Änderungssatzung nicht betroffenen Regelungen bleiben unverändert bestehen.

8. Volksbank Hegau-Berge-Abenteuer am 01.06.2014 - Anhörung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage bzw. der in der heutigen Sitzung ausgegebenen Tischvorlage, die eine geänderte Streckenführung des Volksbank Hegau-Berge-Abenteuers am 01.06.2014 beinhaltet.
Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat im Rahmen des von der Stadt Singen durchgeführten Genehmigungsverfahrens dieser Veranstaltung einstimmig zu.

9. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Einladungen
Der Vorsitzende weist auf die Kompanie-Übergabe am kommenden Donnerstag, den 5. Dezember 2013, hin, worauf im Gemeindemitteilungsblatt schon mehrfach hingewiesen worden ist. Der Gemeinderat bittet die Verwaltung bei solchen Veranstaltungen zukünftig um eine frühere Unterrichtung, was verwaltungsseitig zugesagt wird.
Ebenfalls gibt der Vorsitzende die am 13.12.2013 stattfindende Einweihung des gärtnergepflegten Grabfeldes auf dem Friedhof Hilzingen bekannt.
b) Weihnachtsmärkte
Der Vorsitzende gibt die beiden Termine der Weihnachtsmärkte in Hilzingen und Weiterdingen, die bedauerlicherweise gleichzeitig am 3. Advent (15.12.2013) stattfinden, bekannt.
Hier hätte durch eine frühzeitige Absprache unter Umständen vermieden werden können, dass in der Gemeinde zwei Weihnachtsmärkte am gleichen Tag stattfinden.
c) Baustellen
Verwaltungsseitig wird angeführt, dass bei der Sanierung der L 190 mit Anlegung eines Radweges von Hilzingen nach Duchtlingen in der nächsten Woche – sofern es die Witterung zulässt – der Feinbelag eingebracht wird. Sollten diese Arbeiten aus Witterungsgründen nicht möglich sein, müsste diese Maßnahme ins nächste Jahr verschoben werden. Allerdings wurde zugesagt, dass dieses Teilstück trotzdem wieder für den Verkehr geöffnet wird.
Der vierte Bauabschnitt der L 190 soll nach Aussage des zuständigen Mitarbeiters vom Regierungspräsidium Freiburg – Neubauleitung Singen – am 6. Dezember 2013 ausgeschrieben werden, so dass davon ausgegangen werden kann, dass Mitte Februar 2014 mit dem letzten Abschnitt begonnen wird. Die Fertigstellung ist Ende April 2014 geplant.
Ebenfalls ist nach Aussage des zuständigen Straßenbaulastträgers die Anlegung eines Kreisverkehrs auf der B 314 in Höhe des Festplatzes fest für das Haushaltsjahr 2014 eingeplant.

10. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Busverbindung Hilzingen-Gottmadingen
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeregt, dass die neu eingerichtete Schülerbuslinie Hilzingen-Gottmadingen zur 1. und zur 6. Stunde im Gemeindemitteilungsblatt veröffentlicht wird. Bei neu eingeführten Verbindungen erfolgt eine
Kontrolle der Notwendigkeit meist über die Zählung der Fahrgäste. Umso mehr Schüler bzw. Bürgerinnen und Bürger diese ab Mitte Dezember bestehende Direktverbindung nutzen, desto größer wird die Möglichkeit eingeschätzt, dass weitere Modifizierungen bzw. dass zusätzliche Fahrten eingerichtet werden.
b) Hilzinger Straße – Weiterdingen
Gemeinderat Michael Albrecht weist auf einen der Verwaltung bekannten Vorfall auf der „neu angesäten Grüninsel“ in der Hilzinger Straße in Hilzingen, Ortsteil Weiterdingen, hin. Bei diesem Vorfall wurde durch einen SBG-Bus die neu angesäte Fläche beschädigt. Nachdem der Verwaltung die Verantwortlichen bekannt sind, dürfte die Schadensregulierung keine Probleme bereiten.

11. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

Vorgelegt am 17.12.2013

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Bernhard Hertrich (Gemeinderat)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)