Anmeldung

Gemeinderatssitzung

Dienstag, 17. September 2013, 19:00 Uhr
Sitzungssaal

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2013

3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 16.07.2013

4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 23.07.2013

5. Verbesserung der Breitbandversorgung im Ortsteil Schlatt am Randen
-  Auswahl eines Anbieters
-  Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe

6. Städtebauliche Erneuerung / Sanierung „Ortsmitte“ Hilzingen
- Rückblick auf die Vorbereitenden Untersuchungen (VU)
- Satzungsbeschluss Hilzingen „Ortsmitte“
- Beschluss über die Förderquoten für private Maßnahmen
- Beauftragung eines Sanierungsträgers

7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Christliche Schule im Hegau“, Gemarkung Hilzingen und 2. Änderung / Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
- Beschluss über die Wirksamkeit der 2. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
- Satzungsbeschluss Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften

8. Betriebsgebäude Bauhof Hilzingen, Am Riederbach 1
- Arbeitsvergabe der Dachsanierung, ggf. mit
- Installation einer PV-Anlage

9. Neubaugebiete „Vor der Hohleich“ / "Kirchhofäcker", Gemarkung Schlatt am Randen
a) Beschluss über die Ablösung der Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeiträge
b) Beschluss über die Höhe des Ablösungsbetrages beim Erschließungsbeitrag
c) Festlegung des Verkaufspreises für die Baugrundstücke

10. Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Hilzingen - Beratung / Grundsatzentscheidung über die eventuelle gemeinsame Nutzung durch FFW / DRK / DLRG

11. Bekanntgaben der Verwaltung

12. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

13.    Fragemöglichkeit für Einwohner

 

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 17. September 2013

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Von den 23 Gemeinderäten sind 20 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Walter Fechtig
Verwaltungsangestellte Helga Geiser, Bernadette Maier und Sarah Bischof
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
 
Abwesend:
Gemeinderäte  Alexander Brauner (krank), Peter Graf (beruflich), Wolfgang Zöller (beruflich) entschuldigt
 
Beginn:    20.00 Uhr    Presse:    1
Ende:    22.30 Uhr    Zuhörer:    16

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
Die Niederschriften über die nichtöffentliche Gemeinderatssitzung vom 23.07.2013 sowie über die nichtöffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses vom 16.07.2013 werden während der Sitzung in Umlauf gegeben.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Die Nachfrage von Ferdinand Koch, Braungasse 12, zum heutigen Sitzungsbeginn beantwortet der Bürgermeister dahingehend, dass Sachzwänge es erfordert haben, die vorherige nichtöffentliche Sitzung nicht schon um 19.30 Uhr zu beenden, sondern erst um 20.00 Uhr. Er bittet diesbezüglich die heutige anwesende Bürgerschaft sowie den Vertreter der Presse um Verständnis.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2013
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2013.

3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 16.07.2013
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 16.07.2013.

4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 23.07.2013
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.07.2013 beschlossen, als neue Leiterin für den Kindergarten Duchtlingen Frau Janine Kampmann im gleichen Beschäftigungsumfang wie die bisherige Leiterin Maria Sartor zu beschäftigen und Frau Ursula Graf zur weiteren Standesbeamtin zu bestellen.
Ebenso wurde für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Hilzingen ein projektbezogener Fachausschuss gebildet, der erstmalig am 12.10.2013 zusammentritt, um verschiedene Feuerwehrgerätehäuser zu besichtigen.

5. Verbesserung der Breitbandversorgung im Ortsteil Schlatt am Randen
- Auswahl eines Anbieters
- Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Zur Beratung von TOP 5 begrüßt der Vorsitzende Herrn Michael Gieser von der Breitbandberatung Baden-Württemberg und bittet ihn für diesen Tagesordnungspunkt auf die "Regierungsbank".
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Hauptamtes vom 11.09.2013, die in den wesentlichen Zügen nochmals erörtert wird.
Für die eigentliche Bewertung der eingegangenen Angebote und zur Entscheidung, welcher Anbieter ausgewählt werden soll, erteilt der Vorsitzende Herrn Michael Gieser das Wort. Herr Gieser erläutert sehr anschaulich die notwendigen Verfahrensschritte, die Ergebnisse der durchgeführten Ausschreibung sowie die dem Gemeinderat vorliegende Bewertung der beiden eingegangenen Angebote. Als Essenz seiner Ausführungen kann festgehalten werden, dass, nachdem beim Angebot der Firma Eusanet eine wesentliche Bedingung der Ausschreibung nicht eingehalten wird (die sogenannte PING-Zeit), nur ein Angebot zu werten ist. Er schlägt deshalb vor, der Deutschen Telekom den Auftrag für die Verbesserung der Breitbandversorgung im Ortsteil Schlatt am Randen zum Angebotspreis von 147.750 Euro zu erteilen.
Dies bedeutet ferner, dass eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von knapp 20.000 Euro notwendig wird, die mit einem höheren Zuschuss von 10.000 Euro wieder teilweise aufgefangen werden kann. Herr Gieser bestätigt auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums nochmals, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit einem Zuschuss in Höhe von 50 % der dargestellten Wirtschaftlichkeitslücke an die Telekom gerechnet werden kann.
Einstimmig beschließt der Gemeinderat, der Deutschen Telekom den Auftrag zur Verbesserung der Breitbandversorgung im Ortsteil Schlatt am Randen zu vergeben und genehmigt gleichzeitig eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von knapp 20.000 Euro.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates wird erläutert, wie das weitere Verfahren nunmehr weiter geht. In der nächsten Woche wird der Förderantrag ausgefertigt und beim Regierungspräsidium Freiburg eingereicht. Nach der dortigen Bewilligung kann der Vertrag mit der Deutschen Telekom abgeschlossen werden. Danach hat die Deutsche Telekom 12 Monate Zeit, die angebotenen Breitbandversorgungsleistungen zu erbringen.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird Herr Gieser aus der heutigen Sitzung verabschiedet.

6. Städtebauliche Erneuerung / Sanierung „Ortsmitte“ Hilzingen
- Rückblick auf die Vorbereitenden Untersuchungen (VU)
- Satzungsbeschluss Hilzingen „Ortsmitte“
- Beschluss über die Förderquoten für private Maßnahmen
- Beauftragung eines Sanierungsträgers
Zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes begrüßt der Vorsitzende Frau Stefanie Kerlein von der STEG-Stadtentwicklungs GmbH. Gemeinderat Andreas Wieser nimmt bei der Beratung nicht als Gemeinderat, sondern in seiner Funktion als beauftragter Unternehmer teil und nimmt ebenso wie Frau Kerlein an der "Regierungsbank" Platz.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes, nämlich die Beschlussvorlage zum Sanierungsgebiet „Ortsmitte Hilzingen" sowie aus einer weiteren umfangreichen Tischvorlage, die den Gemeinderäten auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates am gestrigen Abend per E-Mail zugestellt worden ist.
Für den eigentlichen Sachvortrag erteilt der Vorsitzende den beiden heute anwesenden Fachleuten das Wort. An Hand einer Power-Point-Präsentation erläutern die beiden Fachleute die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes, die allgemeinen Grundsätze der Sanierung, die Förderung privater Maßnahmen und Vieles mehr. Zur Vereinfachung des Protokolls wird auf die dem Gemeinderat mit der Einladung zur nächsten Sitzung zuzustellenden Sitzungsvorlage (Power-Point-Präsentation) verwiesen, die zugleich als Bestandteil dieser Niederschrift gilt. Aus diesem Grund wird auch nur auf weitergehende Fragen und Änderungen in den Grundsätzen der „Planung“ im Protokoll eingegangen.
- Das Sanierungsgebiet hat durch die Einbindung des Anwesens „Krone-Post“ eine leichte Modifizierung erfahren.
- Insgesamt wird bei diesem Sanierungsgebiet von einem Gesamtvolumen von 2,6 Mio. Euro ausgegangen, wobei 60 % durch das Land und 40 % durch die Gemeinde getragen werden muss. Mit der Aufnahme ins Landessanierungsprogramm 2013 war die Zusage des zuständigen Ministeriums verbunden, in der ersten Tranche 1 Million Euro an Mittel bereitzustellen. Für die restlichen 1,6 Millionen Euro muss die Gemeinde eine sogenannte Finanzierungserklärung (FE) leisten. Diese FE über 1,6 Millionen Euro ist allerdings nicht so zu verstehen, dass dieser Umfang alleine von der Gemeinde getragen werden muss.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit bzw. es ist regelmäßig die Praxis, dass im Laufe eines Sanierungsverfahrens weitere Aufstockungsanträge der Gemeinde gestellt und auch positiv beschieden werden, so dass die Förderung (60 % Land – 40 % Gemeinde) auch grundsätzlich bestehen bleibt. Die Gemeinde hat darüber hinaus jederzeit das Recht und die Möglichkeit, den weiteren Vollzug der Ortskernsanierung zu stoppen, wenn zum Beispiel das Land Aufstockungsanträge nicht positiv bewertet oder wenn die Gemeinde die Einschätzung gewonnen hat, dass die Ortskernsanierung zum Beispiel aus Kostengesichtsgründen nicht mehr zu stemmen ist.
- Die vorgeschlagene Förderquote für private Maßnahmen in Höhe von 30 % ist der Regelfall und bietet für private Eigentümer auch die Möglichkeit, Anreize zu schaffen, Sanierungen am eigenen Objekt zu vollziehen.
- Ebenfalls entspricht es der gängigen Verwaltungspraxis, dass die Verwaltung vom Gemeinderat bevollmächtigt wird, alle Maßnahmen, die sich innerhalb des festgelegten Rahmens bewegen, selbst zu entscheiden und danach lediglich im Gemeinderat darüber zu berichten. Die maximale Förderung einer privaten Gesamtmaßnahme wird auf 30.000 Euro gedeckelt, wovon 60 % durch das Land und 40 % von der Gemeinde aufgebracht werden. Dies bedeutet, dass bei einer privaten Sanierungsinvestition in Höhe von 100.000 Euro dann 30.000 Euro als Zuschuss abgerufen werden könnten.
Grundsätzlich hat der Gemeinderat auch die Option, bei ortsbildprägenden Objekten und für die damit zusammenhängenden Investitionsmaßnahmen im Einzelfall auch eine höhere Förderung zu beschließen.
Die Vorgehensweise der Verwaltungsbevollmächtigung bringt vor allem auch eine Entlastung des Gemeinderates mit sich.
- In der ersten Tranche sind von der Gemeinde von dem bewilligten Förderrahmen von 1 Million Euro 40 % aufzubringen, was bedeutet, dass rein rechnerisch 400.000 Euro an Ausgaben eingeplant werden müssten.
- Der beauftragte Sanierungsträger muss grundsätzlich einmal im Jahr dem zuständigen Ministerium bzw. dem Regierungspräsidium einen Sachstandsbericht abgeben, in dem der Vollzug der Maßnahmen der Ortskernsanierung ausführlich beschrieben wird.
- Es besteht grundsätzlich für Private kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Vielmehr ist es wichtig, im Bürgerbeteiligungsprozess darauf aufmerksam zu machen, dass die Bürger, die Investitionen planen, die bereitgestellten Mittel abrufen können.
Auch hat die Gemeinde keine Verpflichtung, durch den jetzt zur Verfügung gestellten Bewilligungsrahmen entsprechende Maßnahmen zu vollziehen.
Der mit der Gemeindeverwaltung abgestimmte Vorschlag, die reinen Abbruchkosten lediglich mit 50 % zu bezuschussen und keine weitere „Restwertförderung solcher Objekte“ zu tätigen, wird im Gremium teilweise kontrovers diskutiert. Durch eine eventuell diesbezüglich zu hohe Förderquote könnten für private Eigentümer Fehlanreize entstehen, im verstärkten Maße wertvolle historische Bausubstanz zu „vernichten“. Grundsätzlich kann der Gemeinderat auf Antrag der betroffenen Grundstückseigentümer bei ortsbildprägenden Projekten sicherlich auch andere einzelfallbezogene Entscheidungen treffen.
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gremiums erläutern Frau Kerlein bzw. Herr Wieser, dass auf die in der Sitzungsvorlage bei den jeweiligen Beschlussanträgen hingewiesenen Anlagen Bestandteil der heutigen Beschlüsse sind. Wobei auch hier deutlich gemacht wird, dass es sich hierbei nur um Bedarf und Empfehlungen handelt und dadurch nichts Konkretes festgelegt wird.
Frau Kerlein zeigt ferner noch die Option für Private auf, solche Sanierungsmaßnahmen steuerlich besonders abschreiben zu können, wenn zum Beispiel die vorhandenen Fördertöpfe tatsächlich ausgeschöpft wären.
Die in der heutigen umfangreichen Vorlage dargestellten Pläne und Maßnahmen sind als Grundlagendaten zu verstehen, die im weiteren Verfahren als Arbeitsgrundlage dienen und auch fortgeschrieben werden können. Von Seiten der STEG wird nochmals der konkrete Ablauf einer möglichen Förderung für Private erläutert.
Weitere Fragen aus der Mitte des Gremiums sowie weitere Einschätzungen zu verschiedenen einzelnen Positionen der Sitzungsvorlage bzw. zur Ortskernsanierung werden im Gemeinderat nochmals diskutiert, wobei deutlich wird, dass die vorgelegten Pläne und Maßnahmen der Sitzungsvorlagen bereits Bestandteil früherer Beratungen im Gremium waren und sich an diesen grundsätzlich nichts geändert hat.
Als Ergebnis aus der heutigen Beratung wird einzeln über die in der Beschlussvorlage entsprechend aufgenommenen Beschlussanträge, die jeweils im Wortlaut vorgelesen werden, im Gemeinderat abgestimmt.
Jeweils in positiver Abstimmung stimmt der Gemeinderat den Beschlussanträgen zu.
Ziffer 1.7
Der Bericht der STEG über die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB wird zur Kenntnis genommen und den Sanierungszielen, dem Maßnahmenkonzept, der Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie der in diesem Zusammenhang stehenden Eigenfinanzierungserklärung wird zugestimmt.
Ziffer 2.7
Aufgrund der nachgewiesenen Sanierungsnotwendigkeit und Sanierungsdurchführbarkeit wird die Sanierungssatzung für das Gebiet Hilzingen "Ortsmitte" beschlossen.
Die Vorschriften des § 144 BauGB  über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
Bezüglich der Wahl des Sanierungsverfahrens ist das vereinfachte Verfahren unter Ausschluss der Vorschriften des dritten Abschnitts der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften ( §§ 152 – 156 a BauGB) anzuwenden.
Die Frist, in der die Sanierung "Ortsmitte" durchgeführt werden soll, wird vorläufig bis zum 31.12.2021 festgelegt.
Jeweils in positiver Abstimmung stimmt der Gemeinderat den Beschlussanträgen bei einer Enthaltung zu:
Ziffer 3.3
Private Erneuerungsmaßnahmen werden mit einer Förderquote von 30 % bezuschusst, Bemessungsgrundlage sind die berücksichtigungsfähigen Kosten. Der Zuschuss wird auf max. 30.000 € je Maßnahme gedeckelt.
Es ist eine ganzheitliche Erneuerung des Gebäudes unter sowohl städtebaulichen als auch energetischen Gesichtspunkten und unter Einhaltung der Mindestausbaustandards anzustreben. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist zu beachten.
Das Mindestinvestitionsvolumen für eine Bezuschussung eines Einzelvorhabens beträgt 15.000 € (Bagatellgrenze).
Abweichungen sind im Einzelfall mit Zustimmung des Gemeinderates zulässig.
Die Verwaltung wird ermächtigt, private Erneuerungsmaßnahmen, die sich im Rahmen der genannten Konditionen bewegen, eigenständig abzuschließen. Es erfolgt ein regelmäßiges Berichtswesen an den Gemeinderat.
Ziffer 4.2
Im Falle eines Abbruches mit anschließender Neubebauung werden die Abbruchkosten ohne Substanzverlust mit einer Förderquote von 50 % erstattet. Die Erstattung wird auf max. 30.000 € je Maßnahme gedeckelt.
Das Mindestinvestitionsvolumen für eine Bezuschussung eines Einzelvorhabens beträgt 15.000 € (Bagatellgrenze).
Abweichungen sind im Einzelfall mit Zustimmung des Gemeinderates zulässig.
Die Verwaltung wird ermächtigt, private Ordnungsmaßnahmen, die sich im Rahmen der genannten Konditionen bewegen, eigenständig abzuschließen. Es erfolgt ein regelmäßiges Berichtswesen an den Gemeinderat.
Ziffer 5.2
Auf den Erlass von Gestaltungsrichtlinien oder einer Gestaltungssatzung wird derzeit verzichtet, da im Gemeindekern von Hilzingen keine einheitliche, historisch geprägte Fassaden- und Gemeindebildgestaltung vorhanden ist.
In den Vereinbarungen mit privaten Eigentümern wird regelmäßig festgehalten, dass Außengestaltung, Materialwahl und Farbgebung jeweils vor Baubeginn mit der Gemeinde abzustimmen sind. Für denkmalgeschützte Objekte gelten darüber hinaus die jeweiligen Auflagen des Denkmalschutzes.
Zur Ziffer 6.2, bei der es um die Beauftragung des Sanierungsträgers mit entsprechender Honorarvereinbarung geht, wird in der heutigen Sitzung intensiv dahingehend diskutiert, ob der Vertrag in der heutigen Sitzung entscheidungsreif ist oder nicht. Der Vorsitzende ergänzt zu Wortmeldungen aus der Mitte des Gemeinderates, die die verschiedenen Argumente pro und contra in die Beratung einbringen, die Notwendigkeit, dass eine Trennung zwischen einer Erörterung und eines Beschlusses im Gemeinderat sehr wünschenswert wäre, auch wenn in diesem Fall ein Standard-Vertrag der STEG zugrunde liegt.
In diesem Zusammenhang und als Ergebnis der Beratung formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag: "Um dem Gemeinderat die Möglichkeit zu eröffnen, sich intensiver mit dem Vertragswerk auseinanderzusetzen, soll dieser Vertrag in der heutigen Sitzung nicht entschieden und in die Sitzung am 15.10.2013 vertagt werden."
In positiver Abstimmung wird dieser Beschlussvorschlag bei zehn Ja- und sieben Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
In der heutigen Vorbesprechung wurde mit der STEG soweit abgestimmt, dass die Vertagung in die Sitzung des Gemeinderates am 15.10.2013 keine wesentliche Verzögerung verursacht, da die Gemeinde grundsätzlich auch erst nach der Veröffentlichung der Satzung handlungsfähig ist.
Abschließend wird als weiteres Ergebnis der heutigen Beratung der in der Vorlage aufgeführte Satzungsentwurf einstimmig vom Gemeinderat beschlossen.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird Frau Kerlein aus der heutigen Sitzung verabschiedet.

7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Christliche Schule im Hegau“, Gemarkung Hilzingen und 2. Änderung / Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
- Beschluss über die Wirksamkeit der 2. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
- Satzungsbeschluss Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften
Der Vorsitzende weist den Gemeinderat darauf hin, dass am vergangenen Freitag die Baugenehmigung für die Christliche Schule im Hegau bei der Gemeindeverwaltung Hilzingen eingegangen ist. Er lässt jedoch auch nicht unerwähnt, dass wegen der vom Landratsamt Konstanz erst am 12.09.2013 ausgestellten Baugenehmigung eine Sondersitzung des Technischen und Umweltausschusses am 06.08.2013 (während den Sommerferien) erforderlich gewesen ist.
Entsprechend der doch relativ längeren Bearbeitungszeit der Baugenehmigung für die Christliche Schule hätte durchaus auch in Erwägung gezogen werden können, die für die Baugenehmigung notwendige Planreife nicht in einer Sondersitzung am 06.08.2013, sondern erst in der heutigen Sitzung des Gemeinderates mit gleichzeitigem Satzungsbeschluss herbeizuführen.
Über die Sitzungsvorlage hinaus ergänzt die Verwaltung, dass der Technische und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 06.08.2013 auf Wunsch des Bauherren beschlossen hat, beim Nebengebäude dahingehend eine Ausnahme zuzulassen, dass das Nebengebäude um 50 cm höher errichtet werden kann. Der Technische und Umweltausschuss hat aufgrund der geringfügigen Abweichung lediglich eine Befreiung beschlossen, ohne den Bebauungsplan ändern zu müssen.
Einstimmig wird der in der Sitzungsvorlage aufgenommene Beschlussantrag vom Gemeinderat in positiver Abstimmung beschlossen:
- Die Wirksamkeit der 2. Änderung / Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird in der Fassung vom 17. September 2013 beschlossen.
- Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan "Christliche Schule im Hegau", Gemarkung Hilzingen wird in der Fassung vom 17. September 2013 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
- Die zusammen mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Christliche Schule im Hegau", Gemarkung Hilzingen aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 17. September 2013 nach § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
- Die 2. Änderung / Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie der Vorhabenbezogene Bebauungsplan "Christliche Schule im Hegau", Gemarkung Hilzingen werden gemäß § 6 Abs. 2 BauGB bzw. § 10 Abs. 2 BauGB dem Landratsamt Konstanz zur Genehmigung vorgelegt. Sie treten mit deren Veröffentlichung in Kraft.

8. Betriebsgebäude Bauhof Hilzingen, Am Riederbach 1
- Arbeitsvergabe der Dachsanierung, ggf. mit
- Installation einer PV-Anlage
Die Gemeinderäte Heinrich Mohr und Martin Jordan erklären sich für befangen und verlassen den Sitzungstisch. Gemeinderat Heinrich Mohr nimmt während der Arbeitsvergabe zur Dachsanierung bei den Zuhörern und Martin Jordan als beauftragter Planer an der "Regierungsbank" Platz.
In der Technischen und Umweltausschuss-Sitzung am 10.09.2013 fasste der Ausschuss den Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat, die Dachsanierung an die Firma Holzbau Kiefer GmbH und Co. KG, Salenstraße 16, 78333 Stockach-Seelfingen, zum Gesamtpreis von 64.806,36 Euro zu vergeben. Ohne weitere Aussprache nimmt der Gemeinderat in positiver Abstimmung bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung diesen Beschlussvorschlag des Technischen und Umweltausschusses an und vergibt den Auftrag zum Angebotspreis in Höhe von 64.806,36 € an die Firma Kiefer.
Als Ergebnis der Beratung im Technischen und Umweltausschuss erhielt die Verwaltung den Auftrag, unter anderem eine kleinere Maßnahme zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf das Bauhofdach zu prüfen. Die kleinere Anlage sollte eigentlich eine sogenannte „Eigenverbrauchsanlage“ sein, um den zukünftigen, im Bauhof anfallenden Strom-Eigenverbrauch entsprechend aus eigenen Energiequellen zu decken. Ebenfalls wurde deshalb eine erneute Behandlung im Gemeinderat erforderlich, weil die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe, die über 25.000 Euro hinausgeht, gemäß den Regelungen der Hauptsatzung nicht der Technische und Umweltausschuss, sondern lediglich der Gemeinderat erteilen kann.
Herr Martin Jordan erläutert an Hand einer Zusammenstellung einige Eckdaten der kleineren Anlage. Die Firma Sunny-Solar hat für die kleinere Maßnahme (Anlage mit 39 kWp =Kilowatt Peak) eine Rendite von rund 6,9 % errechnet. Im Vergleich zur großen Anlage ist die Rendite um 0,8 % angestiegen. Der Eigenverbrauch des Bauhofs wird mit rund 13.000 kWh angegeben, was eine Einsparung bei einer Selbstversorgung von rund 1.200 Euro bedeuten würde. Der Vorsitzende ergänzt die Ausführungen dahingehend, dass er eine umfassendere Prüfung für die Realisierung der kleineren Anlage durch einen externen Ingenieur nur dann in Auftrag geben möchte, wenn klar ist, dass der Gemeinderat bereit ist, die Maßnahme dann auch zu vollziehen.
Die kleinere Anlage würde Investitionskosten in Höhe von 60.000 Euro verursachen. Aus der Mitte des Gremiums wird angeführt, dass es unter Umständen in der Gemeinde noch besser geeignete Standorte für eine Photovoltaikanlage, die nur für den Eigenverbrauch konzipiert ist, gibt. Hier werden beispielhaft auch die Hegau-Hallen aber auch das Ensemble Kindergarten und Schule Riedheim erwähnt. Verwaltungsseitig wird ausgeführt, dass bis auf den Standort Riedheim die kommunalen Gebäude geprüft wurden und es meist an den statischen Reserven fehlt.
Der Gemeinderat müsste sich grundsätzlich, ohne Betrachtung der anfallenden Investitionskosten (60.000 Euro) mit dem Gedanken auseinandersetzen, ob die Gemeinde über die bereits in Hilzingen bestehenden Projekte der regenerativen Energiegewinnung (Photovoltaikanlagen, Biogasanlagen) hinaus ein weiterer Teil der Energiewende sein möchte. Sollte diese politische Frage mit einem grundsätzlichen "Ja" beantwortet werden, müsste dieses Projekt weiter verfolgt werden, auch wenn eine Rendite in Höhe von 6,9 % vielleicht nicht realisiert werden kann.
Als Ergebnis der längeren Beratung formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde soll weitere Planungen für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Bauhofes zur Abdeckung des Eigenverbrauchs (Eigenverbrauchslösung) vorantreiben und eine konkrete Planung mit einer konkreten Wirtschaftlichkeitsberechnung anstoßen.
In positiver Abstimmung stimmt der Gemeinderat über diesen Beschlussvorschlag mit sieben Ja-, sieben Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen ab. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ist dieser Beschlussantrag bei Stimmengleichheit somit abgelehnt.

9. Neubaugebiete „Vor der Hohleich“ / "Kirchhofäcker", Gemarkung Schlatt am Randen
Gemeinderat Alfons Zipperer erklärt sich für befangen, verlässt den Sitzungstisch und begibt sich unter die Zuhörer.
a) Beschluss über die Ablösung der Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeiträge
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 10.09.2013, welche in den wesentlichen Zügen nochmals vorgestellt wird. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat bei vier Enthaltungen und ohne Gegenstimme den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Beschlussantrag:
Im Baugebiet "Vor der Hohleich" / "Kirchhofäcker", Gemarkung Schlatt a.R., werden die Anlieger- und Erschließungsbeiträge abgelöst.
Die Ablösungssumme für den Wasserversorgungs- und Abwasserbeitrag bestimmt sich nach der Höhe des unter Anwendung der Bestimmungen der Wasserversorgungs- und Abwassersatzung voraussichtlich entstehenden Beitrags bzw. Teilbeitrags:
Nach der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Hilzingen vom 08.12.2009 mit Änderung vom 13.12.2011 beträgt der Beitragssatz für die Wasserversorgung je m² Nutzungsfläche 3,30 € (zuzüglich Mehrwertsteuer).
Nach der Abwassersatzung der Gemeinde Hilzingen vom 13.12.2011 beträgt der Teilbeitragssatz je m² Nutzungsfläche
- für den öffentlichen Abwasserkanal                                                    3,10 €
- für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks         1,75 €                                                    
- gesamt:                                                                                                        4,85 €
Die Ablösungssumme für den Erschließungsbeitrag bestimmt sich nach der Höhe des unter Anwendung der Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung vom 08.12.2009 voraussichtlich entstehenden Beitrags.
b) Beschluss über die Höhe des Ablösungsbetrages beim Erschließungsbeitrag
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten in der heutigen Sitzung ausgegebenen Tischvorlage des Ortsbauamtes vom 17.09.2013, die nochmals sehr detailliert erörtert wird.
Entsprechend der Beschlussanträge in der heutigen Tischvorlage beschließt der Gemeinderat ohne weitere Aussprache ebenfalls bei vier Enthaltungen und ohne Gegenstimme die Ablösungsbeträge für die Erschließungsanlage „Kirchhoffäcker“ mit 43,563157 Euro pro m² Grundstücksfläche, für die Erschließungsanlage "Vor der Hohleich" mit 43,236385 Euro pro m² Grundstücksfläche und für die Erschließungsanlage "Quatäcker" mit 78,788971 Euro pro m² Grundstücksfläche.
c) Festlegung des Verkaufspreises für die Baugrundstücke
Die ebenfalls in der heutigen Sitzung ausgegebene Tischvorlage wird verwaltungsseitig sehr umfangreich dargestellt. In Fortsetzung der heutigen Vorberatung in der nichtöffentlichen Sitzung wird nochmals ausgeführt, welche Kosten für die beiden Bereiche „Kirchhofäcker“ und „Vor der Hohleich“ entstehen und welcher ungedeckte Aufwand für die Gemeinde darüber hinaus noch anfällt. Bislang war es in allen Baugebieten übliche Verwaltungspraxis und vom Gemeinderat beschlossen, diesen ungedeckten Aufwand ebenfalls über das Baugebiet abzurechnen.
Die Höhe der anfallenden Kosten (Fixkosten) ergibt sich aus der Abrechnung und liegt  im Bereich „Kirchhofäcker“ bei 70,61 €/qm  und im Bereich "Vor der Hohleich" bei 76,91 €/qm.
Rechnet man bei den Kosten für das Gebiet "Vor der Hohleich" die Büßlinger Straße in Höhe von 119.888,65 Euro aus dem ungedeckten Aufwand heraus, ergibt sich als Untergrenze ein Mindestbetrag in Höhe von 91,90 Euro/m².
Der Vorschlag des Vorsitzenden geht bei der Festlegung des Bauplatzpreises im Bereich des Mischgebiets “Kirchhofäcker“ auf 71 Euro/qm und im Bereich des Wohngebietes "Vor der Hohleich" auf 120 Euro/m² zuzüglich des Kostenansatzes für die verlegte Wärmeleitung für den Anschluss an das Bioenergiedorf Schlatt (Fa. Solarkomplex).
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung nochmals explizit, dass in allen bisherigen Baugebieten stets der ungedeckte Aufwand auf den Fixkostenanteil aufgeschlagen worden ist. Eine Änderung dieser Vorgehensweise wäre eine Abkehr von der bisherigen Praxis.
In der längeren Beratung werden vergleichend weitere Bauplatzpreise ausgetauscht; so werden zum Beispiel die Vergleichspreise der letzten Baugebiete in Duchtlingen (135 Euro/m²), Weiterdingen (135 Euro/m²) und Riedheim (165 Euro/m²) angeführt. Auch skizziert der Vorsitzende verschiedene Baugebietspreise aus der Nachbarschaft.
Auf weiteres Nachfragen aus dem Gremium erläutert die Verwaltung ebenfalls, dass die zusätzlichen Kosten des Wärmeanschlusses (Bioenergiedorf Schlatt) in Höhe von 5.333 Euro rund 10 Euro/m² Baugrundstück ausmachen, da die Baugrundstücke eine Fläche von 550 – 650 m² aufweisen. Die Befürchtung besteht grundsätzlich darin, dass bei einem zu hohen Grundstückspreis die Nachfrage, die bislang relativ hoch ist (sieben Anfragen), nicht die entsprechende Anzahl von Grundstücksverkäufen mit sich bringen könnte und wegen des Verkaufspreises einige Interessenten abspringen könnten.
Nochmals unterstrichen wird im Gemeinderat die Besonderheit bei diesem Baugebiet in Schlatt am Randen, nämlich die Verteilung bzw. das Heranziehen der privaten Grundstückseigentümer für die Anschlussmöglichkeit an das Bioenergiedorf Schlatt am Randen (der betreibenden Firma Solarkomplex), die bei der Festlegung des Verkaufspreises eigentlich vollkommen außer Acht gelassen werden müsste, da dies vom Gemeinderat so beschlossen worden ist.
Es entwickelt sich nochmals eine kurze Aussprache über die angesetzten Kosten der Büßlinger Straße bzw. vor allem auch um den offensichtlich mehrfach in Schlatt am Randen versprochenen Gehweg (50.000 Euro). Schlussendlich soll der Gemeinderat einen Preis festlegen, der die Bewertung des knappen Gutes "Bauland" auch entsprechend würdigt.
Gemeinderat Bernhard Hertrich formuliert daraufhin als Ergebnis einer sehr differenzierten Bewertung den Beschlussantrag, dass für das Wohngebiet "Vor der Hohleich" ein Bauplatzpreis von 110 Euro/m² ohne die Kosten des Wärmeanschlusses festgelegt werden soll. Dieser Beschlussvorschlag wird bei einer Gegenstimme und bei einer Enthaltung mehrheitlich angenommen. Der Vorschlag der Verwaltung, den Bauplatzpreis für das Mischgebiet "Kirchhofäcker" mit 71 Euro/m² festzulegen, wird daraufhin in positiver Abstimmung ebenfalls bei drei Enthaltungen beschlossen.

10. Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Hilzingen
- Beratung / Grundsatzentscheidung über die eventuelle gemeinsame Nutzung durch FFW / DRK / DLRG
Bei der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes begrüßt der Vorsitzende acht Feuerwehrkameraden und Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes.
Der Vorsitzende gibt einleitend bekannt, dass nach seiner Einschätzung und der sachlichen Aspekte Vieles dafür spricht, die Feuerwehr und das Deutsche Rote Kreuz zusammen in einem Gebäude zu "versorgen". Für die DLRG, die bisher auch im Feuerwehrhaus untergebracht ist, müsste ein anderer Raum zur Verfügung gestellt werden, da die Nähe zu Einsätzen eher im Freibad liegt. Als sachkundige Bürgerin erläutert Frau Regina Gruber (DLRG), dass grundsätzlich keine Präferenzen vorhanden sind, wo zukünftig die benötigten Räume (Aufenthaltsraum und Geräteraum) der DLRG gefunden sein werden. Idealerweise wäre dies natürlich im Freibad.
Auch könnte das geplante Objekt des Musikvereins dazu verwendet werden, dort unter Umständen einen zweiten Verein zu beheimaten, um dann auch die Möglichkeit zu haben, im Rahmen des ELR-Programms an 50 % Zuschüsse zu kommen.
Grundsätzlich ist der Gemeinderat auch der Einschätzung, dass zunächst einmal die Planungen zur Kombination der Feuerwehr mit dem Roten Kreuz im neuen Feuerwehrgerätehaus angedacht werden soll. Allerdings wird aus der Mitte des Gemeinderates deutlich gemacht, dass die Überlegungen, wie es mit der Freiwilligen Feuerwehr – Abteilung Riedheim - weitergehen soll, bei der Planung des neuen Feuerwehrgerätehauses nicht außer Acht gelassen werden darf. Die Verwaltung soll mit den Feuerwehrkameraden dahingehend Kontakt aufnehmen, wie und vor allem auch in welchem Gebäude sie ihre Zukunft sehen könnten. Ortsvorsteher Walter Mayer fügt an, dass ein Umbau mit einer reduzierten Personalstärke im Feuerwehrhaus Riedheim bedeutend günstiger wäre, als die Schaffung von weiteren neuen zusätzlichen Räumen im neuen Feuerwehrgerätehaus Hilzingen.
Diesbezüglich soll der Feuerwehrkommandant bzw. die Verwaltung mit den Kameraden aus der Abteilung Riedheim das Gespräch suchen, ob sie sich vorstellen könnten, in Hilzingen eine neue Heimat zu finden, oder ob unbedingt die Abteilung Riedheim auch in Riedheim bestehen bleiben soll.
Als Ergebnis der heutigen Beratung formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag: Das neue Feuerwehrgerätehaus Hilzingen soll grundsätzlich so geplant werden, dass dort neben der Feuerwehr auch das Deutsche Rote Kreuz Hilzingen untergebracht werden kann. Ferner soll die Größe des neuen Feuerwehrgerätehauses so dimensioniert sein, dass die zu erwartenden Mitglieder auch den notwendigen Platz finden. In positiver Abstimmung wird dieser Beschlussvorschlag bei einer Gegenstimme angenommen.
Gemeinderat Thomas Hägele stellt darüber hinaus den Antrag, die Verwaltung mit einem Gesprächsauftrag auszustatten, die Konstellation mit der Freiwilligen Feuerwehr – Abteilung Riedheim - unverzüglich anzugehen, um baldmöglichst eine entsprechende Entscheidung zu erhalten. Dieser Beschlussantrag von Gemeinderat Thomas Hägele wird bei zwei Enthaltungen angenommen.

11. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Bundestagswahl
Der Vorsitzende bittet alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hilzingen, am kommenden Sonntag zur Wahl zu gehen und betrachtet die Möglichkeit, zur Wahl gehen zu können, als einen sehr wichtigen Aspekt einer Demokratie, der im Vergleich zu kritischen Ausgangslagen in anderen Ländern der Welt noch an zusätzlicher Bedeutung gewinnt.
Darüber hinaus wird verwaltungsseitig angeführt, dass am Wahltag der Wahlbezirk Riedheim von der Forschungsgruppe "Wahlen" (ZDF-Hochrechnungen) aufgesucht wird, um die Wähler für entsprechende Prognosen und Hochrechnungen zu befragen.
b) Jagdgenossenschaftsversammlung
Am Montag, den 14. Oktober 2013, findet die Jagdgenossenschaftsversammlung im August-Dietrich-Saal statt. Hierzu wird in der kommenden Ausgabe des Mitteilungsblattes eine ausführliche Tagesordnung erscheinen.
c) Friedhof Hilzingen
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Wegearbeiten für die Anlegung eines gärtnergepflegten Grabfeldes weitestgehend abgeschlossen sind.
d) Abwasserzweckverband
Der Gemeinderat ist mit der Änderung der Abwasserzweckverbandssatzung einverstanden, die beinhaltet, dass zukünftig bei Abwesenheit des Bürgermeisters nicht einer seiner Stellvertreter die Verbandssitzung besuchen muss, sondern eine vom Bürgermeister beauftragte Person.
e) Kindergärten
Auf die in der heutigen Sitzung ausgegebene Gemeinderatsdrucksache wird hingewiesen. Hierin sind die Ergebnisse einer weiteren Befragung des Südkuriers zur Auslastung der Kindergärten in der Gemeinde Hilzingen beschrieben.
f) Freibadsaison 2013
Verwaltungsseitig werden die Zahlen der abgelaufenen Freibadsaison bekannt gegeben. In der abgelaufenen Saison besuchten rund 65.000 Gäste das Hilzinger Freibad und erlösten rund 105.000 Euro, was im Vergleich zum Haushaltsplan einer deutlichen Einnahmeerhöhung entspricht.
g) Schöffen
Die Wahl der Schöffen für die nächste Legislaturperiode ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Verwaltung gibt bekannt, dass Herr Erhardt Geske, Frau Dr. Ingeborg Meier, Frau Marianne Guthoff und Frau Gabriele Voll-Oelke aus der Gemeinde Hilzingen zu entsprechenden Ehrenämtern in den einzelnen Kammern berufen worden sind.
h) Veranstaltungen
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Luftveranstaltung auf dem Segelfluggelände Hilzingen am kommenden Wochenende durch die zuständige Behörde zwischenzeitlich genehmigt ist.

12. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Gemeinderat und Ortsvorsteher Josef Leirer erwähnt, dass das Protokoll vom 23.07.2013 außerordentlich gut formuliert ist. Er fügt an, dass vor allem der sehr ausführlich dargestellte Tagesordnungspunkt zur Entwicklung der Grund- und Werkrealschule Hilzingen in der nächsten Zeit sicherlich das eine oder andere Mal hergenommen wird, um entsprechende Ergebnisse nachzuschlagen. Gleichzeitig lobt er den Schriftführer für die Protokollierung der sehr differenzierten Beratungen und der sehr diffizilen Themen, die in den letzten Wochen abgewickelt werden mussten, was vom Gemeinderat ebenfalls bestätigt wird.
b) Gemeinderat Alfons Zipperer greift nochmals die festgelegten Bauplatzpreise für das neue Baugebiet in Schlatt am Randen auf und macht deutlich, dass er es nicht unbedingt einsieht, dass die Gemeinde an den bauwilligen Bürgerinnen und  Bürgern „verdient".
Hierauf wird ihm, sowohl vom Vorsitzenden als auch von Gemeinderat Josef Leirer entgegnet, dass bei der Festlegung der Bauplatzpreise auch bei einer gewünschten Ansiedlung junger Familien stets auch die Infrastruktur-Folgekosten betrachtet werden müssen, da die Bürgerinnen und Bürger mit Zuzug in die Gemeinde über den Kindergarten, die Schule, das Freibad aber auch bis zum Friedhof stets öffentliche Einrichtungen benutzen, die von der Gemeinde zu finanzieren sind.
Diese Aufwendungen müssen dann entweder über Bauplatzpreise teilweise mitfinanziert werden oder aber an anderer Stelle deutlich gespart werden. Der Bürgermeister unterstreicht seine zuvor getätigte Aussage dahingehend, dass er das knappe Gut "Baugrundstücke" auch mit einem adäquaten und angemessenen Preis, auch in Relation zu anderen Baugebietspreisen, festsetzen möchte.

13. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht

Vorgelegt am 15. Oktober 2013

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Bernhard Hertrich (Gemeinderat)
gez. Martin Schneble (Gemeinderat)