Gemeinderatssitzung
Rathaus Hilzingen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die Gemeinderatssitzung am 04.10.2016
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 25.10.2016
4. Gesamtsanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen - Vorstellung der Entwurfsplanung
5. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entsprechend den Regelungen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
6. Änderung der Abwassergebühren
7. Erlass einer Satzung zur Änderung der Abwassersatzung
8. Erhöhung der Hundesteuer
9. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
10. Bekanntgabe von Prüfungsberichten
a) Überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung in den Haushaltsjahren 2010 – 2014 der Gemeinde, 2010 – 2014 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und 2010 – 2015 des Eigenbetriebs Wärmeversorgung
b) Bauausgaben 2010 - 2014
11. Sanierung Ortsmitte Hilzingen - Gestaltung der Abgrenzung des Dorfplatzes zum Kirchengrundstück
12. Bekanntgaben der Verwaltung
13. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
14. Fragemöglichkeit für Einwohner
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 22. November 2016
Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler
Von den 20 Gemeinderäten sind 18 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind drei anwesend (Ortsvorsteher Walter Mayer ab TOP 10a)
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Günther Feucht
Verwaltungsangestellte Petra Fritsch und Christian Denzel
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderäte Ulrike Maus (krank), Fabian Jutt (beruflich), entschuldigt
Ortsvorsteher Stefan Jäckle (beruflich), entschuldigt
Beginn: 19.30 Uhr Presse: 1
Ende: 21.45 Uhr Zuhörer: 10
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 04.10.2016 wird in Umlauf gegeben.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 04.10.2016
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 04.10.2016.
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 25.10.2016
Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 25. Oktober 2016 beschlossen, die Firma iuscomm mit der rechtlichen Begleitung zur Bebauung des Klostergassenareals zu beauftragen. Ebenfalls wurde Beschluss darüber gefasst, dass faktorgruen beauftragt wird, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für dieses Areal zu erstellen.
4. Gesamtsanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen - Vorstellung der Entwurfsplanung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten umfangreichen und aussagekräftigen Sitzungsvorlage vom 14. November 2016, nämlich der Entwurfsplanung des Architekturbüros Binder, Bärenloh 3, 78269 Volkertshausen, zur Gesamtsanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den beauftragten Architekt, Herrn Joachim Binder, der an der Verwaltungsbank Platz nimmt und für den eigentlichen Sachvortrag sodann das Wort erteilt bekommt.
In seinem sehr ausführlichen Sachvortrag geht der beauftragte Architekt auf die Grundzüge der Planung, auf die Besonderheiten und die erforderlichen Funktionalitäten der Wiesentalhalle aber auch auf wichtige Einzelelemente der Planung ein. Die heute vorgelegte, erste Planungsvariante geht auf die durchgeführten Vorgespräche mit den Weiterdinger Vereinen zurück, auf die selbstverständlich aufgebaut worden ist.
Die Nachfragen aus der Mitte des Gremiums zu einzelnen Planungselementen bzw. auch vertiefende Rückfragen zur technischen wie auch zur baustatischen Ausführung der Gesamtsanierungsmaßnahme werden von Herrn Joachim Binder sehr ausführlich und zur Zufriedenheit der Gemeinderäte beantwortet.
Die der Sitzungsvorlage beiliegende Kostenübersicht, die ebenfalls vom beauftragten Planer sehr plausibel vorgetragen wird, weist Gesamtsanierungskosten in Höhe von 1,7 Mio. Euro brutto aus, wobei bei dieser Kostenschätzung durchaus noch Potential vorhanden sein dürfte.
Im Gremium wird der Entwurf vom Architekturbüro Binder für den Umbau und die Sanierung der Wiesentalhalle als sehr positiv bewertet. Die grundsätzliche Zustimmung zu dieser ersten Planungsvariante wird auch von Ortsvorsteher Egon Schmieder mitgetragen. Überdies ergänzt er, dass die bei den Terminen mit den Vereinen vorgebrachten Wünsche und Anregungen sehr gut umgesetzt worden sind.
In der kurzen Beratung werden aus der Mitte des Gremiums folgende Rückfragen gestellt bzw. die Rückfragen von Seiten des beauftragten Architekten beantwortet:
- Mit Blick auf die energetischen Vorgaben einer Sanierung kann festgehalten werden, dass derzeit die Standard - Werte erfüllt sind, so die Ausführung des Planers.
Um weitergehende energetischen Standards einzuhalten und um die Energiekosten noch weiter zu senken, muss der hierfür erforderliche Investitionsaufwand mit einkalkuliert werden.
- Um eine möglichst optimale Nutzung der Wiesentalhalle zu planen, sollen durch einen fachkundigen Berater entsprechende Messungen durchgeführt werden, um die akustischen Anforderungen, die an solch multifunktional zu nutzende Räume gestellt werden, zu prüfen. Ebenso sollen die akustischen Vorgaben auch mit Verantwortlichen des MV Weiterdingen erarbeitet bzw. abgestimmt werden.
- Die einzubauenden dreifachverglasten Fenster sind in unterschiedlichen Ausführungen geplant. So sollen die großen Fensterelemente in Alu und die kleineren Fenster in Kunststoff zur Ausführung kommen.
- Der benötigte Sanitätsraum kann – wie bisher auch – im Regieraum verbleiben.
- Der Planer erläutert ferner, dass für den Neubauteil rund 800.000 und für den Sanierungsteil rund 300.000 Euro anfallen, wobei Kosten für die technischen Anlagen (Licht und Beschallung) hierbei schon eingerechnet sind.
Im Neubauteil sind ebenso Kosten für eine neue Küche eingeplant wie auch die Kosten für ein umlaufendes Vordach (ca. 46.000 Euro - netto -). Zu den reinen Baukosten von rund 1,3 Mio. Euro (brutto) müssen darüber hinaus noch die Kosten für die Außenanlagen, Nebenkosten und auch eine Reserveposition hinzu addiert werden, so dass die nunmehr veranschlagten Kosten in Höhe von rund 1,74 Mio. Euro durchaus ausreichen müssten, um die Maßnahme realisieren zu können.
- Im weiteren Zeitstrahl sollen nunmehr auf Grundlage dieser Planungsvariante die ersten Abstimmungsrunden mit dem Küchenplaner, dem Akustiker sowie einem Energieberater geführt werden, um eventuell noch weiteres Optimierungspotenzial erkennen und dann auch nutzen zu können.
- Es wird nochmals aus der Mitte des Gemeinderates dringend darauf hingewiesen, jetzt mit dem derzeitigen Planungsstand bereits möglichst konkrete Gespräche mit zuschussgebenden Institutionen (zum Beispiel ELR-Mittel) zu führen, um möglichst konkrete Aussagen zu erhalten, ob mit staatlichen oder anderen fachbezogenen Zuschüssen gerechnet werden kann.
Es müssen jetzt aktiv die erforderlichen Gespräche anvisiert werden, um möglichst frühzeitig auf das geplante Projekt aufmerksam zu machen, vor allem auch deswegen, weil die zur Verfügung stehenden Finanzmittel der einzelnen Fördertöpfe endlich sind und in der Regel nicht allen Anträgen stattgegeben werden kann. Unter Umständen wäre es sinnvoll hierfür auch zum Beispiel an die Fördertöpfe des Sportbundes zu kommen, was aus der Mitte des Gemeinderates ebenfalls angeregt wird.
Nach einer längeren und sehr ausführlichen Beratung zur ersten Planungsvariante wird Herr Joachim Binder mit herzlichen Worten des Dankes aus der heutigen Sitzung verabschiedet.
5. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entsprechend den Regelungen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Hauptamtes vom 14. November 2016, welche in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Die zukünftige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entsprechend den Regelungen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg war bereits schon Bestandteil der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 8. November 2016, der im Anschluss an eine kurze Aussprache folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst hat:
- In Hilzingen soll bis auf weiteres kein Jugendgemeinderat eingerichtet werden.
- Im Rahmen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sollen die interessierten Kinder und Jugendlichen in Planung und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, anlassbezogen mit einbezogen werden.
- Der Bürgermeister hält in regelmäßigen Abständen eine Jugendsprechstunde ab, die möglichst nicht im Rathaus stattfinden wird.
Es entwickelt sich im Gemeinderat eine kurze Aussprache über den vom Verwaltungs- und Finanzausschuss gefassten Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat. Gemeinderätin Andrea Baumann sieht den im Ausschuss gefassten Empfehlungsbeschluss als nicht unbedingt ausreichend und zielführend genug an und wünscht sich darüber hinaus weitere Optionen, Kinder und Jugendliche stärker in der Kommunalpolitik einzubinden.
Es sollte ein weiterführendes Konzept erarbeitet werden, wie Kinder und Jugendliche mit dem Gemeinderat, der Verwaltung bzw. auch dem Bürgermeister einen regelmäßigen Dialog führen können. Ein solcher Austausch sollte nicht nur anlassbezogen bzw. nicht nur zwei Mal im Jahr durch eine Jugendsprechstunde erfolgen. Die vorgeschlagene, sehr zurückhaltende Regelung würde zum Beispiel die Beteiligung der Schlossparkgruppe nicht unbedingt erreichen.
Der Bürgermeister entgegnet die heute eingebrachten ergänzenden Vorschläge dahingehend, dass auch in größeren Städten und Kommunen zum Beispiel die Einrichtung eines Jugendgemeinderates als nicht zielführend erachtet wird, um die Kinder und Jugendlichen konkret an die Kommunalpolitik zu binden. In diesen Kommunen besteht immer die große Herausforderung, eine ausreichende Anzahl von Bewerbern für einen Jugendgemeinderat zu finden.
Es soll auf jeden Fall daran gearbeitet werden, Kinder und Jugendliche aktiver mit in Themen und Einzelprojekte, die ihre Interessen betreffen, einzubeziehen. Als Beispiel erwähnt der Vorsitzende neben dem mit den Jugendlichen begonnenen Austausch zum Skaterplatz an der Hegau-Halle auch die Nutzung des Bürgerforums in einem sozialen Netzwerk.
Als Ergebnis der kurzen Aussprache, die im Übrigen länger dauerte als im Verwaltungs- und Finanzausschuss, steht der Antrag von Gemeinderätin Andrea Baumann, die Verwaltung damit zu beauftragen, eine Konzeption, die über den Beschluss des Verwaltungs- und Finanzausschuss hinausgeht, zu erarbeiten, um Kinder und Jugendliche noch aktiver und besser zu beteiligen.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird der Antrag von Gemeinderätin Andrea Baumann bei 3 Ja- und 15 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
6. Änderung der Abwassergebühren
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Rechnungsamtes vom 10. November 2016, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, die Schmutzwassergebühr auf 1,73 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,46 €/m² festzusetzen.
7. Erlass einer Satzung zur Änderung der Abwassersatzung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Hauptamtes, nämlich dem Entwurf der Satzung zur Änderung der Abwassersatzung.
Ohne weitere Aussprache nimmt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig den Entwurf der Satzung zur Änderung der Abwassersatzung – wie in der Vorlage aufgeführt – an.
8. Erhöhung der Hundesteuer
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Rechnungsamtes vom 10. November 2016, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgestellt wird.
Trotz der Beratung im Verwaltungs- und Finanzausschuss entwickelt sich im Gemeinderat eine kurze Beratung darüber, ob die Erhöhung auf den vorgeschlagenen Hundesteuersatz in Höhe von 108 Euro/Jahr (= Ersthund), was einer Erhöhung um 12,5 % entspricht, nicht doch zu hoch ist, wobei in der Beratung verschiedene Argumente zur Erhöhung eingebracht werden.
Die Gemeinde hat in den Jahren auch für die Hundehalter relativ viel getan, nämlich eine größere Anzahl von sogenannten Robidog-Behältnissen aufgestellt und dies, obwohl bei der Erhebung einer Steuer keine konkrete Gegenleistung, wie zum Beispiel bei Gebühren oder Abgaben, gegenüberstehen muss. Grundsätzlich hat die Gemeinde mit der Festlegung der Steuersätze die Möglichkeit damit eine bestimmte Lenkungswirkung auszuüben.
Als Ergebnis der weiteren Beratung formuliert der Vorsitzende den Beschlussvorschlag, folgenden, in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschuss gefassten Empfehlungsbeschlusses – wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt – anzunehmen:
Die Hundesteuer wird ab 01. Januar 2017 für den Ersthund auf 108 Euro erhöht. Entsprechend der Regelung in der Hundesteuersatzung erhöhen sich somit die Steuersätze für
Zweithunde auf 216 Euro,
Zwingersteuer auf 216 Euro,
Kampfhunde auf 432 Euro
In offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, werden die Hundesteuersätze mit Wirkung zum 1. Januar 2017 bei vier Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen.
9. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Hauptamtes, nämlich dem Entwurf der Hundesteuersatzung, die mit Wirkung zum 1. Januar 2017 mit den neuen Hundesteuersätzen und der weiteren Befreiungsregelung in Kraft treten sollte.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, ohne Gegenstimme die vorgelegte Hundesteuersatzung anzunehmen.
10. Bekanntgabe von Prüfungsberichten
a) Überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung in den Haushaltsjahren 2010 – 2014 der Gemeinde, 2010 – 2014 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und 2010 – 2015 des Eigenbetriebs Wärmeversorgung
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA - BW) hat die Haushaltsjahre 2010 – 2014 der Gemeinde und des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen im Zeitraum 2010 – 2014 sowie den Eigenbetrieb Wärmeversorgung für den Zeitraum
2010 – 2015 einer allgemeinen, turnusmäßigen überörtlichen Finanzprüfung unterzogen. Der Vorsitzende verweist in seinen einleitenden Worten auf den dem Gemeinderat vollständige zugestellten Prüfungsbericht der GPA – BW vom 14. September 2016. Mittels verschiedener Folien, die von Seiten der Verwaltung vorgetragen werden, wird ersichtlich, wie sich zum Beispiel die allgemeine Finanzlage der Gemeinde Hilzingen oder aber auch weitere Kennzahlen – vor allem im Vergleich zum Landesdurchschnitt – positiv entwickelt haben.
Verwaltungsseitig wird ausgeführt, dass die wenigen mit "A" gekennzeichneten Prüfungsbemerkungen in der heutigen Sitzung erörtert werden bzw. auch abgearbeitet werden müssen.
Vor der eigentlichen Beratung zu den einzelnen Feststellungen fasst der Vorsitzende den Prüfungsbericht unter anderem auch so zusammen, dass der Verwaltung und den verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und der gewissenhaften Erledigung aller anfallenden Arbeiten von der Gemeindeprüfungsanstalt ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt worden ist und dies, obwohl die Personalausstattung in der Verwaltung als nicht unbedingt großzügig erachtet wird.
Der Gemeinderat verzichtet nach den verwaltungsseitigen Ausführungen zur allgemeinen Finanzsituation bzw. auch zu weiteren Kennzahlen auch im Vergleich zu früheren Betrachtungszeiträumen auf die vollständige, umfassende Vorstellung des Prüfungsberichtes und ist mit der Vorgehensweise einverstanden, lediglich die A-Prüfungsbemerkungen, gegebenenfalls schon mit den bereits erfolgten und erforderlichen Änderungen, vorgestellt zu bekommen.
Das sehr gute Prüfungsergebnis der Gemeinde, das auch vom Gemeinderat so gesehen wird, hat unter anderem auch dazu geführt, dass die Prüfer der GPA - BW eine förmliche Abschlussbesprechung nicht für notwendig erachtet haben.
Folgende A-Bemerkungen des Prüfungsberichts sind Bestandteil der Erörterung und Vorstellung der Verwaltung:
- A 13 Dienstanweisung für die Gemeindekasse, Zahlstellen
Die Prüfungsbemerkung konnte bereits während des Prüfungszeitraums durch eine weitere erforderliche Dienstanweisung erledigt werden.
- A 14 Mahn- und Beitreibungswesen
Zukünftig wird verwaltungsseitig darauf geachtet, die in dieser Prüfungsbemerkung aufgenommene Empfehlung entsprechend umzusetzen.
- A 19 Feuerwehrwesen, Kalkulation und Satzung
Die Kalkulation der Kostenersätze für Feuerwehreinsätze bzw. die sich darauf aufbauende Satzung über die Abrechnung der Kostenersätze für Einsätze der Feuerwehr ist derzeit in Arbeit und wird in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates zur Entscheidung vorgelegt.
- A 20 Rückständige Kostenersätze der Feuerwehr
Während der Prüfungszeit konnten bereits die noch ausstehenden Feuerwehr-Kostenersätze der Jahre 2014 und 2015 erledigt werden. Lediglich von dem im Jahr 2013 noch nicht erhobenen Kostenersätzen für drei Einsätze der Feuerwehr konnte einer noch nicht abschließend abgewickelt werden, da bei diesem Fall verschiedene neue Tatsachen aufgetreten sind.
Verwaltungsseitig wird zu diesem Fall ausgeführt, dass hier keine Gefahr der Verjährung im ablaufenden Jahr 2016 besteht.
- A 21 Bauhof
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 8. November 2016 bereits die neu kalkulierten Abrechnungssätze für den Bauhof beschlossen, so dass auch diese A-Bemerkung als erledigt zu betrachten ist.
- A 23 Ausgleichsmaßnahme für den Naturschutz - Satzungsrecht
Verwaltungsseitig wird zu dieser Prüfungsbemerkung ausgeführt, dass die Auffassung des GPA-Prüfers und die Meinung im Haus sehr unterschiedlich sind. Die unterschiedlichen Auffassungen wurden in Gesprächen argumentativ dargelegt.
Trotz den verwaltungsseitigen Ausführungen soll - nachdem der Gemeindetag auch hierfür eine entsprechende Mustersatzung erlassen hat - der in der Prüfungsbemerkung festgestellte Umstand dahingehend berücksichtigt werden, dass im kommenden Jahr auch in Hilzingen hierzu eine Satzung erlassen wird.
- A 36 Kassenkreditermächtigung
Zukünftig wird verwaltungsseitig darauf geachtet, dass die beim Eigenbetrieb Wasserversorgung Hilzingen bestehende Kassenkreditermächtigung nicht mehr überschritten wird.
Nach der verwaltungsseitigen Vorstellung der einzelnen Prüfungsfeststellungen wird im Gremium sehr positiv angemerkt, dass die allgemeine überörtliche Finanzprüfung für die Gemeinde Hilzingen mit einem sehr guten Ergebnis abschließt und dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung eine qualitativ sehr gute Arbeit attestiert wird. Auch wenn die Zahlen im Vergleich zum Landesdurchschnitt sich sehr positiv entwickelt
haben, sollte das gemeinsame Streben aller Beteiligten sein, sich noch weiter zu verbessern, um zum Beispiel auch zukünftig eine möglichst hohe Nettoinvestitionsrate erwirtschaften zu können, dass keine neuen Schulden gemacht werden bzw. auch die vorhandenen Schulden abgebaut werden. Mit den Ergebnissen des Prüfungsberichtes kann die Verwaltung diesen mit einer verantwortungsvollen Gelassenheit zur Kenntnis nehmen.
Der Prüfungsbericht gilt mit der heutigen Beratung im Gemeinderat als bekanntgegeben. Mit den getroffenen Feststellungen der Verwaltung zu den erwähnten Prüfungsbemerkungen erklärt sich der Gemeinderat entsprechend einverstanden. Die noch offenen Punkte werden im Laufe des nächsten Jahres im Gemeinderat beraten.
b) Bauausgaben 2010 - 2014
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA - BW) hat ebenfalls die Bauausgaben der Gemeinde Hilzingen für die Haushaltsjahre 2010 – 2014 geprüft.
Der Vorsitzende verweist in seinen einleitenden Bemerkungen auf den dem Gemeinderat vollständig zur Verfügung gestellten Prüfungsbericht der GPA – BW vom 26. September 2016.
Trotz der umfangreichen Bautätigkeiten in den Jahren 2010 – 2014 ist der Prüfungsbericht außerordentlich schlank ausgefallen, was unter anderem darauf zurückzuführen ist, dass das Prüfungsergebnis auch – wie bei der allgemeinen, überörtlichen Finanzprüfung – sehr positive Ergebnisse gebracht hat.
Lediglich eine sogenannte A-Bemerkung, nämlich die fehlenden Nachtragsangebote und Nachtragsvereinbarungen bei Bauleistungen bei der Erschließung der Neubaugebiete "Schwärzengarten" und "Vor der Hohleich" sowie bei der Erweiterung des Kindergartens in Riedheim muss im Gremium behandelt werden.
Die oben angeführte Prüfungsbemerkung wird von der Verwaltung bereits seit einiger Zeit entsprechend umgesetzt.
Mit der getroffenen Feststellung der Verwaltung zur erwähnten Prüfungsbemerkung erklärt sich der Gemeinderat einverstanden. Der Prüfungsbericht gilt mit der heutigen Beratung im Gemeinderat als bekanntgegeben.
11. Sanierung Ortsmitte Hilzingen - Gestaltung der Abgrenzung des Dorfplatzes zum Kirchengrundstück
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Penkwitt vom beauftragten Fachbüro faktorgruen, der sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt. Der Vorsitzende informiert das Gremium darüber, dass die Katholische Kirchengemeinde zugesagt hat, sich an der Maßnahme finanziell zu beteiligen, wobei der Vorsitzende auf
Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates ergänzt, dass Pfarrer Moser einen Zuschuss in Höhe von 25.000 Euro genannt hat.
Herr Penkwitt erläutert an Hand von Plänen die konkretisierte Planung zur zukünftigen Abgrenzung des Dorfplatzes zum Kirchengrundstück entsprechend der Beschlusslage des Gemeinderates. Die vorgestellte Variante beinhaltet das Anlegen von 2 Sitzstufen entlang der Grundstücksgrenze. Als Kosten für diese Maßnahme werden 92.000 Euro veranschlagt. Die Sitzstufen im nördlichen Eingangsbereich der Peter-Thumb-Schule werden auf dem Kirchengrundstück angelegt. Dadurch wird auch die Eingangssituation der Schule verbessert. Grundsätzlich wären die auf dem Kirchengrundstück anzulegenden Sitzstufen dann förderfähig (rund 8.000 Euro), wenn die angedachte Nutzung zum Beispiel grundbuchmäßig abgesichert wäre.
Während der kurzfristigen Abwesenheit von Bürgermeister Metzler übernimmt Gemeinderat und Bürgermeister-Stellvertreter Martin Schneble den Vorsitz.
Die vorgestellte Variante mit der Einbeziehung des Kirchengrundstücks und der zugesagten Förderung der Kath. Kirchengemeinde wird im Gremium im Wesentlichen begrüßt. Vor allem auch deshalb, weil die Pflege, die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht beim Grundstückseigentümer verbleiben soll, wobei dieser Umstand abschließend noch nicht exakt geprüft werden konnte.
Weitere bautechnische Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates zielen auf folgende Aspekte hin:
- Gibt es nicht noch bessere/schönere Alternativen zu den angedachten Cortenstahlelementen?
- Der westliche Zugang zur Kirche sollte wegen einer bestmöglichen Nutzung nicht über eine Grünfläche, sondern über einen gepflasterten Weg erfolgen.
- Die Beleuchtung der Kirche bzw. die Ausleuchtung des Dorfplatzes sollten aufeinander abgestimmt sein.
- Besteht nicht auch durch den Geländeverlauf die Option, beim Zugang zur Kirche vom Dorfplatz her eine Treppe vorzusehen?
Die auftretenden Nachfragen werden zum Teil von Seiten der Verwaltung bzw. von Herrn Penkwitt beantwortet und die Anregungen zur Kenntnis genommen.
Unter diesen Prämissen nimmt der Gemeinderat in der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die vorgestellte Planungsvariante bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich an.
Während der Aussprache wird im Gremium jedoch nochmals der Aspekt eines barrierefreien Zugangs zum Kirchenkeller thematisiert. Neben den verwaltungsseitigen Ausführungen, dass ein solcher barrierefreier Zugang ohnehin nur auf ein Treppenpodest und nicht bis auf das unterste Niveau des Kirchenkellers möglich gewesen wäre, erteilt der Vorsitzende Herrn Meinrad Riede, als sachkundiger Bürger, das Wort. Damit ist der Gemeinderat einverstanden.
Herr Riede erläutert, dass die größere Lösung des Zugangs zum Kirchenkeller einen kirchlichen Zuschuss in einem sechsstelligen Bereich bedurft hätte und aufgrund der aktuellen, finanziellen Belastung dieser Betrag von kirchlicher Seite nicht finanzierbar ist, auch wenn eine solche Lösung positiv gewesen wäre.
Auf weiteres Nachfragen aus der Mitte des Gremiums erläutert Herr Penkwitt, dass nach eingehender Prüfung und auch nach Einschätzung von Fachleuten es keinen Sinn macht, die auf dem Dorfplatz befindlichen Bäume zu verpflanzen.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird Herr Penkwitt aus der heutigen Sitzung verabschiedet.
12. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Seniorenwerk Hilzingen
Herr Weltin vom Seniorenwerk Hilzingen bedankt sich beim Gemeinderat für den gewährten Vereinszuschuss in Höhe von 180 Euro.
b) Umsatzbesteuerung Jagd
In der Sitzung des Gemeinderates am 25. Oktober 2016 wurde beschlossen, dass die Gemeinde Hilzingen gegenüber dem Finanzamt erklärt, dass sie vom eingeräumten Optionsrecht Gebrauch macht und somit § 2 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen nach wie vor anwendet.
Bei der Beschlussfassung über die Ausübung des Optionsrechtes nach § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz wurde nicht explizit darauf hingewiesen, dass dieser Beschluss dann auch für die Jagdverpachtung der gemeinschaftlichen Jagdbezirke bzw. Eigenjagdbezirke gelten soll. Nach den verwaltungsseitigen Ausführungen sind durch die Ausübung der Option keine Nachteile für die Jagdgenossenschaft, der Gemeinde oder für die einzelnen Jagdpächter zu erwarten, so dass der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung einstimmig mit der Erweiterung des Beschlusses vom 25. Oktober 2016 auch auf den Bereich der Jagdverpachtung einverstanden ist.
c)Integrationsbeauftragte
Der Gemeinde wurde auf Antrag die Förderung der entstehenden Personalkosten für eine Integrationsbeauftragte bewilligt.
Aktuell muss leider davon ausgegangen werden, dass dieser Zuschuss in Höhe von 52.500 Euro (verteilt auf drei Jahre) nicht eingenommen werden kann, da laut der VwV - Integration ein Ausbildungsniveau vorausgesetzt wird, das die derzeitige Stelleninhaberin bei der Gemeinde Hilzingen nicht erfüllt. Frau Andrea Schuhwerk ist Verwaltungsfachwirtin, was allerdings nicht zu den förderfähigen Ausbildungsabschlüssen zählt. Derzeit laufen noch weitergehende Anfragen u. a. beim zuständigen Sozialministerium, ob diesbezüglich nicht eine Ausnahme möglich wäre, nachdem die Aufgabe in Hilzingen positiv umgesetzt wird.
d) Termin Arbeitskreis Schule
Die Verwaltung weist nochmals auf den Termin am kommenden Donnerstag in der Gemeinschaftsschule (15.30 Uhr) hin, bei der ein Fachplaner zum Beispiel über die Ausstattung des NWT-Raumes (Physikraum) in der Schule informieren wird. Die Mitglieder des Arbeitskreises Schule sind herzlich zu diesem Termin eingeladen. Leider hat sich der Termin erst kurzfristig ergeben, so dass es keine Möglichkeit gegeben, hat deutlich früher einzuladen.
13. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Förderantrag E-Mobilität
Gemeinderätin Andrea Baumann fragt zum in der Presse jüngst veröffentlichten „Förderantrag E-Mobilität“ nach, bei dem unter anderem auch die Gemeinde Hilzingen beteiligt sein soll. Hierzu erläutert der Vorsitzende, dass der in der Presse veröffentlichte „Sammelförderantrag E-Mobilität“ von der federführenden Stelle gestellt worden ist, dieser jedoch keine Auswirkungen auf die Gemeinde Hilzingen haben wird.
b) Barrierefreiheit
Gemeinderätin Andrea Baumann fragt nach, ob durch die gesetzten Randsteine im Baugebiet "Beim Steppbachwiesle" die Barrierefreiheit noch uneingeschränkt vorhanden ist, was verwaltungsseitig auch bestätigt wird.
14. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt am 10. Januar 2017
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Martin Schneble (Gemeinderat)
gez. Heinrich Mohr (Gemeinderat)