Anmeldung

Gemeinderatssitzung

Dienstag, 20. September 2016, 19:00 Uhr
Rathaus Hilzingen

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 19.07.2016

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 19.07.2016

4. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 12.07.2016

5. Nachrücken in den Gemeinderat nach Ausscheiden der beiden Gemeinderäte Bernhard Hertrich und Dr. Dieter Renner zum 30. September 2016
- Feststellung über das Nachrücken von Gemeinderäten
- Feststellen von Hinderungsgründen
- Antrag auf Ablehnung der Übernahme dieses Ehrenamtes

6. Antrag der Freien Wähler auf Nichteinladung von MdL Dr. Wolfgang Gedeon zu Veranstaltungen der Gemeinde Hilzingen

7. Antrag der SPD/UL zur Regelung der Zulassung von Veranstaltern, die an wechselnden Orten Tiere zur Schau stellen, zum Schutz der Tiere

8. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Engelweg II“, Gemarkung Binningen - Satzungsbeschluss

9. Erschließung Neubaugebiet "Engelweg II" im Ortsteil Binningen - Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
a) Gewerk 1 – Kanalisationsarbeiten, Erdarbeiten für die Wasserversorgung und Straßenbeleuchtung, Straßenbauarbeiten
b) Gewerk 2 – Rohrverlegearbeiten für die Wasserversorgung

10. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan und Örtlichen Bauvorschriften „Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Innenstadt“ der Stadt Singen - Stellungnahme der Gemeinde Hilzingen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung

11. Vorkaufsrecht gem. § 24 BauGB
a) Flst.Nr. 273/2, 15746/1, Stockergarten, Gemarkung Hilzingen
b) Flst.Nr. 143, 146/1, 146/2, 145, Barzheimer Str., Gemarkung Schlatt

12. Bekanntgaben der Verwaltung

13. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

14. Fragemöglichkeit für Einwohner

15. Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte Bernhard Hertrich und Dr. Dieter Renner zum 30. September 2016

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 20. September 2016

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler
Von den 20 Gemeinderäten sind 18 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Günther Feucht
Verwaltungsangestellter Christian Denzel
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer

Abwesend:
Gemeinderat Rainer Guggemos (beruflich), Karl Schwegler (privat), entschuldigt

Beginn:    19.00 Uhr    Presse:    1
Ende:    20.55 Uhr    Zuhörer:    5

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschriften über die nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates vom 19.07.2016 und 12.07.2016 werden in Umlauf gegeben.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 19.07.2016
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 19.07.2016.

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 19.07.2016
Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 19.07.2016 beschlossen, den Auftrag für die Neugestaltung unserer Homepage an die Firma webcontact aus Straubenhardt zu vergeben. Ferner wurde im Grundsatz beschlossen, das Schlachthaus
Riedheim veräußern zu wollen, wobei bis Ende des Jahres 2016 die interessierten Riedheimer Bürgerinnen und Bürger (zum Beispiel über einen Bürgerverein) die Möglichkeit haben, das Objekt von der Gemeinde zu erwerben.

4. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 12.07.2016
Unter dem Hinweis, dass Gemeinderätin Andrea Baumann in der Sitzung anwesend und Frau Doris Buhl abwesend gewesen ist, wird die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Sitzungsniederschrift einstimmig genehmigt.

5. Nachrücken in den Gemeinderat nach Ausscheiden der beiden Gemeinderäte Bernhard Hertrich und Dr. Dieter Renner zum 30. September 2016
-    Feststellung über das Nachrücken von Gemeinderäten
-    Feststellen von Hinderungsgründen
-    Antrag auf Ablehnung der Übernahme dieses Ehrenamtes
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Hauptamtes vom 8. September 2016, welche in den einzelnen Punkten nochmals erörtert wird. Ohne weitere Aussprache und Nachfragen zur umfassenden Sitzungsvorlage fasst der Gemeinderat in jeweils getrennten Abstimmungen folgende Beschlüsse:
a) Gemeinderat Bernhard Hertrich
1. Auf Grund des bei Herrn David Hoffmeier (erste festgestellte Ersatzperson) vorliegenden hinderungsbegründenden Tatbestandes  (seine Schwiegermutter, Frau Doris Buhl, ist Gemeinderätin) kann er für den Wahlvorschlag der CDU im Wohnbezirk 1 Hilzingen nicht in den Gemeinderat nachrücken.
In offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser Beschlussvorschlag einstimmig angenommen.
2. Die festgestellte 2. Ersatzperson, Frau Hadwig Zahn, hat erklärt, dass sie die Übernahme des Ehrenamtes gemäß § 16 der Gemeindeordnung aus wichtigen  Gründen ablehnt. Ohne weitere Aussprache stellt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig fest, dass Frau Hadwig Zahn die Übernahme aus wichtigen Gründen gemäß § 16 der Gemeindeordnung – BW, ablehnen darf. Deshalb wird Frau Hadwig Zahn nicht in den Gemeinderat nachrücken.
3. Der festgestellte 3. Ersatzkandidat im Wahlvorschlag der CDU Wohnbezirk 1 Hilzingen ist Herr Steffen van Wambeke. Er hat erklärt, dass seinerseits keine hinderungsbegründenden Tatbestände bekannt sind, die ihn am Nachrücken in den
Gemeinderat hindern würden. Nachdem im Gemeinderat ebenfalls keine hinderungsbegründenden Tatbestände bei Herrn Steffen van Wambeke bekannt sind, beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, dass Herr Steffen van Wambeke mit Ablauf des 30. September 2016 in den Gemeinderat nachrücken wird.
b) Gemeinderat Dr. Dieter Renner
Für den ausscheidenden Gemeinderat Dr. Dieter Renner wurde als erste Ersatzperson für den Wahlvorschlag der CDU Wohnbezirk 6 Riedheim Frau Marianne Guthoff festgestellt. Nachdem sie erklärt hat, dass ihr keine hinderungsbegründenden Tatbestände bekannt sind, die sie am Nachrücken in den Gemeinderat hindern würden und dem Gemeinderat auf Nachfrage ebenfalls keine solchen hinderungsbegründenden Tatbestände bekannt sind, beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, dass Frau Marianne Guthoff nach Ablauf des 30. September 2016 in den Gemeinderat nachrücken wird.
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Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert der Vorsitzende, dass als Ergebnis seines Austauschs mit Gemeinderat Karl Schwegler dieser erklärt hat, dass er auf Grund anderweitiger Verpflichtungen auch zukünftig an den Sitzungen des Gemeinderates kaum teilnehmen kann.
Der Bürgermeister erinnert daran, dass es nicht nur ein Recht, sondern auch die Pflicht jeder gewählten Person ist, nachdem man sich bei der Kommunalwahl auf einen Wahlvorschlag hat setzen lassen, diese Aufgabe dann auch verantwortungsvoll und pflichtgemäß auszuführen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, den dauerhaft vakanten Platz von Herrn Karl Schwegler am Ratstisch mit Leben zu erfüllen, soll sowohl verwaltungsseitig als auch von Seiten des Wahlvorschlagträgers geprüft werden.
Von allen Beteiligten wird diese Situation als äußerst unbefriedigend und klärungsbedürftig eingestuft.

6. Antrag der Freien Wähler auf Nichteinladung von MdL Dr. Wolfgang Gedeon zu Veranstaltungen der Gemeinde Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage, nämlich den Antrag der Freien Wähler auf Nichteinladung von MdL Dr. Wolfgang Gedeon zu Veranstaltungen der Gemeinde Hilzingen.
Gemeinderätin Ulrike Maus erläutert ausführlich nochmals die Gründe, die die Freien Wähler dazu veranlasst haben, den oben angeführten Antrag auf Nichteinladung von Dr. Wolfgang Gedeon für Veranstaltungen der Gemeinde Hilzingen zu stellen.
Im Gemeinderat entwickelt sich eine längere Aussprache zum Antrag der Freien Wähler. Nach Einschätzung von Teilen des Gemeinderates werden die Äußerungen von Herrn Dr. Gedeon derzeit verfassungsrechtlich überprüft. Da diesbezüglich allerdings noch keine abschließende rechtliche Einschätzung vorhanden ist, sind seine getroffenen Aussagen zumindest so lange noch von der Meinungsfreiheit abgedeckt, bis eine andere rechtliche Entscheidung vorliegt.
Aus diesem Aspekt heraus macht die heutige Diskussion über den Antrag der Freien Wähler auch wenig Sinn. Es wäre vermutlich zielführender gewesen, keinen solchen Antrag auf Nichteinladung zu behandeln und vielmehr der Verwaltung die Anweisung zu geben, Herrn Dr. Gedeon grundsätzlich bei gemeindlichen Veranstaltungen nicht zu beachten, ihm kein Podium zu bieten und im Bedarfsfall ihm gegenüber dann auch vom Hausrecht Gebrauch zu machen.
Das Spannungsfeld bewegt sich zum einen, den Rechten eines demokratisch legitimierten Abgeordneten des Landtags gerecht zu werden und zum anderen auf die persönlichen Einlassungen des MdL seinerseits entsprechend zu reagieren.
Nach der persönlichen Einschätzung des Vorsitzenden ist nach den Ausführungen von Herrn Dr. Gedeon das Maß des Tolerierbaren deutlich überschritten, so dass es eigentlich Sinn machen würde, grundsätzlich Beschluss darüber zu fassen, ihn zu Veranstaltungen der Gemeinde, zum Beispiel zum Neujahrsempfang, nicht einzuladen.
Der Bürgermeister stellt überdies klar, dass es vor allem nicht zutreffend ist, dass sich Herr Dr. Gedeon bei ihm um einen Gesprächstermin bemüht hat. Diesbezüglich fand mit der Gemeinde Hilzingen keinerlei Austausch statt.
Die weiteren Ausführungen im Gremium gehen unter anderem auch darauf ein, sich dieses Problems aktiv anzunehmen, um dadurch auch klar und deutlich Stellung zu beziehen.
Außer der Stadt Stockach hat sich noch keine andere Gemeinde aktiv mit dieser Thematik beschäftigt und beschlussgefasst, die betroffene Person zu gemeindlichen Veranstaltungen nicht einzuladen. Auch der Landkreis Konstanz hat nach den Ausführungen von Gemeinderat Peter Graf sich dazu entschieden, Herrn Dr. Gedeon neutral zu behandeln.
Im Gremium wird die Einschätzung vertreten, dass es sich hier sehr wohl um einen grenzwertigen Antrag handelt und es bei diesem Antrag eigentlich Sinn machen würde, diesen Antrag grundsätzlich auf zwei Ebenen, einen verfassungsrechtlichen Aspekt und einen persönlichen Aspekt, aufzuteilen.
Nachdem sich ein Mitglied des Gemeinderates gegen eine offene Abstimmung äußert, soll über den vorliegenden Antrag der Freien Wähler geheim abgestimmt werden. Bei der geheimen Abstimmung übernehmen Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher und Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder die Funktionen der Zählgruppe.
Bei der anschließenden geheimen Abstimmung stimmen 14 Mitglieder des Gemeinderates für den Antrag der Freien Wähler, den Landtagsabgeordneten Dr. Wolfgang Gedeon auf Grund seiner antidemokratischen und antisemitischen Geisteshaltung zu Veranstaltungen der Gemeinde nicht einzuladen; ein Gemeinderat stimmt dagegen und vier Gemeinderäte enthalten sich der Stimme.
Der zweite Teil des Antrags der Freien Wähler, nämlich den zweiten Bauabschnitt für das Wohngebiet "Beim Steppbachwiesle" vorzubereiten, wird in der heutigen Sitzung nicht beraten. Der Gemeinderat ist auf Vorschlag des Vorsitzenden damit einverstanden, dies im Rahmen der Entwurfsberatung zum Haushaltsplan 2017 zu beraten.

7. Antrag der SPD/UL zur Regelung der Zulassung von Veranstaltern, die an wechselnden Orten Tiere zur Schau stellen, zum Schutz der Tiere
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Rechnungsamtes vom 8. September 2016.
Gemeinderätin Andrea Baumann begründet nochmals den eingereichten Antrag der Fraktion SPD/UL und führt aus, dass zukünftig bei solchen Veranstaltungen die Mindestanforderungen an den Tierschutz eingehalten werden und dass sich die Verwaltung vor und nach etwaigen Veranstaltungen die Nachweise des zuständigen Veterinäramtes vorlegen lässt. Im Übrigen muss bei solchen Veranstaltungen auch auf geordnete Parkplatzverhältnisse geachtet werden, was unter Umständen ein Parkraumkonzept erfordert.
Auf Nachfrage aus dem Gremium antwortet der Vorsitzende, dass bei der Verwaltung keine Beschwerden während des Gastspiels des Zirkus "Krone" in Hilzingen eingegangen sind. Es wird im Gremium auch deutlich gemacht, dass das zuständige Veterinäramt sehr engmaschig Zirkusse kontrolliert und es darüber hinaus nicht Aufgabe der Verwaltung sein kann, diese Kontrollinstanz nochmals auf die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben zu überwachen.
Es entwickelt sich im Gremium eine sehr ausführliche und teilweise sehr kontroverse Beratung zum vorliegenden Antrag, die sich neben der inhaltlichen Auseinandersetzung auch über die Aufteilung des vorliegenden Antrags (Tierschutz / Flächenangebot) erstreckt.
In den sehr unterschiedlichen Wortmeldungen der Gemeinderäte wird auch darauf hingewiesen, dass solche Veranstaltungen, die einen sehr großen Zuspruch in der Bevölkerung erfahren, eben auch äußerst werbewirksam sind und eine deutliche positive Auswirkung auf das Image und die Attraktivität der Gemeinde Hilzingen haben. Im Übrigen haben die Verantwortlichen des Zirkus "Krone" auf Grund der sehr guten Erfahrungen mit dem Gastspiel in Hilzingen den Standort für weitere Gastspiele in den kommenden Jahren anvisiert.
Auf jeden Fall sollte bei Großveranstaltungen – egal in welchem Ausmaß und welche anderen Veranstaltungen parallel laufen – verwaltungsseitig, soweit dies von der Gemeindeverwaltung beeinflusst werden kann, auch dafür Sorge getragen werden, dass auf dem Festplatz geordnete Verhältnisse (Parkraum / Nutzflächen / Veranstaltungsflächen) – vorherrschen.
Im weiteren Verlauf der Beratung weist der Vorsitzende Gemeinderat Heinrich Mohr sehr deutlich auf die Gepflogenheiten einer korrekten Diskussionskultur im Gremium hin und appelliert unmissverständlich klar auch an die diesbezügliche Einhaltung.
Am Ende der Beratung formuliert Gemeinderätin Andrea Baumann den nunmehr zweigeteilten Antrag, über den im Anschluss dann auch jeweils getrennt in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, beschlossen wird.
Antrag 1:
Die Gemeinde muss sich vor Erteilung einer Zusage an einen Interessenten (Zirkus) Nachweise des Veterinäramts mit dem Inhalt vorlegen lassen, dass von dem Interessenten alle Tierschutzauflagen eingehalten werden.
In der anschließenden Abstimmung stimmen 6 Gemeinderäte mit Ja und 12 mit Nein, so dass der Antrag keine Mehrheit findet und somit abgelehnt ist.
Antrag 2:
Bei Veranstaltungen auf dem Festplatz (Zirkus) muss für die Veranstaltungsfläche vorab ein Festplatzkonzept / Parkplatzkonzept erarbeitet werden, das von den Interessenten eingehalten werden muss.
In der anschließenden Abstimmung stimmen 4 Gemeinderäte mit Ja und 14 mit Nein, so dass auch dieser Antrag keine Mehrheit findet und somit abgelehnt ist.

8. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Engelweg II“, Gemarkung Binningen - Satzungsbeschluss
Gemeinderat Andreas Wieser erklärt sich für befangen, verlässt den Sitzungstisch und begibt sich unter die Zuhörer.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bauamtes vom 8. September 2016, welche in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache wird folgender Empfehlungsbeschluss des Technischen und Umweltausschusses vom 26. Juli 2016 vom Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen:
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
- Der Bebauungsplan „Engelweg II“, Gemarkung Binningen, wird in der Fassung vom 26. Juli 2016 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
- Die zusammen mit dem Bebauungsplan „Engelweg II“, Gemarkung Binningen, aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 26. Juli 2016 nach § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.

9. Erschließung Neubaugebiet "Engelweg II" im Ortsteil Binningen - Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten in der heutigen Sitzung ausgegebenen Tischvorlage des Bauamtes vom 14. September 2016.
a) Gewerk 1 – Kanalisationsarbeiten, Erdarbeiten für die Wasserversorgung und Straßenbeleuchtung, Straßenbauarbeiten
Bei der öffentlichen Ausschreibung für die Kanalisationsarbeiten, Erdarbeiten für die Wasserversorgung und Straßenbeleuchtung, Straßenbauarbeiten zur Erschließung des Neubaugebiets "Engelweg II" im Ortsteil Binningen wurden von 6 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert, wovon 5 Firmen ein fristgerechtes Angebot unterbreitet haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma Schleith GmbH, Mühleweg 5, 78256 Steißlingen, zum Angebotspreis von 217.526,36 Euro als günstigste Bieterin hervor.
Ohne weitere Aussprache vergibt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig diesen Auftrag an die Firma Schleith GmbH.
Nach Einschätzung der Verwaltung ist dies ein hervorragendes Ausschreibungsergebnis, was ein Einsparpotential von über 100.000 Euro mit sich bringen dürfte.
b) Gewerk 2 – Rohrverlegearbeiten für die Wasserversorgung
Bei der öffentlichen Ausschreibung für die Rohrverlegearbeiten für die Wasserversorgung zur Erschließung des Neubaugebiets "Engelweg II" im Ortsteil Binningen wurden von 7 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert, wovon 5 Firmen ein fristgerechtes Angebot unterbreitet haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma Walter Unger, Rohrleitungsbau GmbH, Gewerbestraße 3, 88699 Frickingen, zum Angebotspreis von 21.856,92 Euro als günstigste Bieterin hervor.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Vergabe des Auftrags an die Firma Walter Unger.
Nach Ausführungen der Verwaltung kann auch durch diese Auftragsvergabe mit Einsparungen von rund 17.000 Euro gerechnet werden.
Aus der Mitte des Gemeinderates kommt die Nachfrage, ob auch für dieses Gebiet geplant ist, Leerrohre für schnelles Internet mit zu verlegen. Verwaltungsseitig wird hierzu ausgeführt, dass derzeit für den Bereich des Engelwegs II nicht geplant ist, Leerrohre mit zu verlegen.
In der anschließenden Beratung zu dieser Thematik zeichnet sich recht schnell und klar ab, dass grundsätzlich auch für diesen Bereich Leerrohre für eine eventuelle Glasfaserversorgung mitverlegt werden sollten, was im weiteren Verlauf auch vom Gemeinderat einstimmig so beschlossen wird.
Die Verwaltung erhält darüber hinaus den Auftrag, die entsprechenden Kosten für eine möglichst sinnvolle Planung zu ermitteln und im Gemeinderat bzw. im Technischen und Umweltausschuss hierüber zu informieren.

10. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan und Örtlichen Bauvorschriften „Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Innenstadt“ der Stadt Singen - Stellungnahme der Gemeinde Hilzingen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bauamtes vom 9. September 2016, welche in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat den in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschlag zum geplanten "Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Innenstadt" der Stadt Singen:
Die Gemeinde hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan und Örtlichen Bauvorschriften "Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Innenstadt" der Stadt Singen keine Anregungen und Anmerkungen. Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht notwendig.

11. Vorkaufsrecht gem. § 24 BauGB
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bauamtes vom 12. September 2016.
a) Flst.Nr. 273/2, 15746/1, Stockergarten, Gemarkung Hilzingen
Über die Sitzungsvorlage hinaus wird auf Nachfrage erläutert, dass der Gemeinderat für diesen Bereich eine Veränderungssperre mit einer Laufzeit von zunächst zwei Jahren erlassen hat. Innerhalb dieses Zeitraumes hat die Gemeinde nunmehr Zeit, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Nach Einschätzung der zuständigen Baurechtsbehörde werden während der Laufzeit der beschlossenen Veränderungssperre keine Bauvoranfragen bzw. keine Baugenehmigungen positiv beschieden, so die Ausführungen der Verwaltung.
Ebenfalls auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass der neue Eigentümer (Käufer) in einem ausführlichen Gespräch über den aktuellen Sachstand informiert worden ist. Auf Grund der Tatsache, dass die Veränderungssperre genau dazu dient, in einem Bebauungsplanverfahren geordnete Verhältnisse zu schaffen, soll die Verwaltung nunmehr zügig mit dem Bebauungsplanverfahren beginnen. Vor allem auch der Umstand, dass im Bebauungsplanverfahren die Gemeinde nicht an eine durchgeführte Grundstücksteilung gebunden ist, beschließt der Gemeinderat ohne weitere Aussprache in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Beschlussvorschlag der Verwaltung anzunehmen, was bedeutet, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.
b) Flst.Nr. 143, 146/1, 146/2, 145, Barzheimer Str., Gemarkung Schlatt
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass in diesem Bereich der Bodenrichtwert bei 110 Euro liegt. Vom Vorsitzenden des Gutachterausschusses wird ergänzend hierzu erläutert, dass die festgelegten 110 Euro grundsätzlich der Richtwert ist, der für ein idealtypisch zu bebauendes Grundstück gilt. Auf Grund der Topographie und der dort vorhandenen örtlichen Besonderheiten wird dieser Bodenrichtwert wohl eher kein realistisch zu erzielender Preis sein.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Annahme des in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschlags, nämlich das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.

12. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Peter-Thumb-Schule (Gemeinschaftsschule) Hilzingen
Die ursprünglich für die heutige Sitzung geplante erneue Beratung zur Erweiterung der Peter-Thumb-Schule konnte aus verschiedenen Gründen nicht auf der Tagesordnung verbleiben und muss in einer Sitzung des Gemeinderates im Oktober erfolgen.
In diesem Zusammenhang erläutert die Verwaltung ferner, dass sich die Betreuung der Schülerinnen und Schüler aus den verschiedenen Modellen an der Peter-Thumb-Schule sehr intensiviert hat.
So waren am heutigen Dienstag, der als stärkster Betreuungstag im Wochenverlauf gilt, rund 100 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I im täglichen Mittagsband von 12.00 – 14.00 Uhr zu betreuen. Zu dieser Anzahl von betreuten Schülern kommen darüber hinaus auch noch weitere 25 – 50 Schüler der Primarstufe.
Sowohl die personelle als auch räumliche Ausstattung für das immer noch sehr großzügige Betreuungsangebot an der Peter-Thumb-Schule Hilzingen ist immens.

13. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Geschwindigkeitsmessgeräte
Gemeinderätin Andrea Baumann hat – obwohl der Bürgermeister dies zugesagt hat – in den letzten Ausgaben des Mitteilungsblattes die Darstellung der Geschwindigkeitsmessung, die durch die neu beschafften Tempo-Informationsgeräte ermittelt worden sind, vermisst.
Der Vorsitzende sagt zu, die Messergebnisse in einer der nächsten Ausgaben des Gemeindeblattes zu veröffentlichen. Ferner wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass die mobilen Geräte, die neu beschafft worden sind, zwischenzeitlich an den verschiedenen Einsatzorten aufgehängt sind. Die höchst gemessene Geschwindigkeit, zum Beispiel von Hilzingen nach Weiterdingen, ist von 103 km/h auf unglaubliche 180 km/h angestiegen, was einer dringenden Veränderung der dortigen Verkehrsführung bedarf.
b) Gemeinde Lizzano in Belvedere
Gemeinderat Bernhard Hertrich weist auf die gelungene Jubiläumsveranstaltung mit der Partnergemeinde Lizzano in Belvedere am vorangegangenen Wochenende hin. Auch wenn sprachliche Barrieren nach wie vor vorhanden sind, hat er es außerordentlich begrüßt, dass italienische Schülerinnen und Schüler Teil des offiziellen Festakts gewesen sind und sie sich durch die Übersetzung verschiedener Reden in Deutsch ausgezeichnet haben.
Mit Blick auf den Abbau der vorhandenen sprachlichen Barrieren gibt er zu bedenken, dass auch Hilzinger Schülerinnen und Schüler der Peter-Thumb-Schule Hilzingen sich eingehend mit der italienischen Sprache vertraut machen sollten. Wenn sich niemand aus dem Lehrerkollegium in der Lage fühlt, italienisch zu unterrichten, könnte unter Umständen eine Kooperation mit der Volkshochschule angedacht werden. Unter Umständen müssten dann die Kosten für entsprechende Sprachkurse in den nächsten Haushaltsplan 2017 der Gemeinde aufgenommen werden.
Die Schulleitung erhält den Auftrag, sich um einen entsprechenden Italienischkurs auch in Kooperation mit der VHS an der Peter-Thumb-Schule zu bemühen.

14. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

15. Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte Bernhard Hertrich und Dr. Dieter Renner zum 30. September 2016
In der heutigen Sitzung gilt es, die beiden ausscheidenden Gemeinderäte Dr. Dieter Renner und Bernhard Hertrich in der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung in ihrer Amtszeit zu verabschieden.
Gemeinderat Dr. Dieter Renner hat neben der ehrenamtlichen Position als Gemeinderat auch noch das Ortschaftsratsmandat inne, das er nach wie vor behalten möchte. Somit scheidet er lediglich aus dem Gemeinderat aus.
Gemeinderat Dr. Dieter Renner war in der Zeit vom 24. Oktober 1999 bis zum 30. September 2016 Gemeinderat der Gemeinde Hilzingen und wurde bei den Kommunalwahlen 1999, 2004, 2009 und 2014 für den Wahlvorschlag der CDU im Wohnbezirk Riedheim gewählt.
Am Ende seiner Ausführungen zu den Schwerpunkten bzw. auch kurz zum Charakter des ausscheidenden Gemeinderates Herrn Dr. Dieter Renner bedankt sich der Bürgermeister auch im Namen seines Amtsvorgängers, Bürgermeister a.D. und Ehrenbürger Franz Moser, der in der heutigen Sitzung anwesend ist, für die konstruktive und gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung sowie auch für die sachlich geführten Beratungen innerhalb des Gremiums. Als äußeres Zeichen des Dankes und der Anerkennung erhält Herr Dr. Dieter Renner neben einem großen Glaswappen der Gemeinde ein Weinpräsent vom Weingut Vollmayer.
Unter Applaus der Anwesenden wird Herr Dr. Dieter Renner aus der Mitte des Gremiums verabschiedet.
Gemeinderat Bernhard Hertrich wurde erstmals am 12. Juni 1994 in den Gemeinderat der Gemeinde Hilzingen gewählt und erzielte bei den darauffolgenden Wahlen 1999, 2004, 2009 und auch 2014 immer hervorragende Wahlergebnisse für den Wahlvorschlag der CDU im Wohnbezirk 1 Hilzingen. Während seiner über 22-jährigen Dauer als ehrenamtlich tätiger Gemeinderat war er dem Bürgermeister wie auch der Verwaltung stets ein verlässlicher Partner, ein außerordentlich kompetentes Mitglied am Ratstisch und in vielen rechtlichen Fragen für die Gemeinde aufgrund seines Berufs immer auch guter Berater der Gemeinde Hilzingen bei den unterschiedlichsten Anliegen der Gemeinde. Während dieser Zeit hat die Gemeinde Hilzingen keinen Prozess verloren, was besonders hoch zu werten ist.
Auch während der Zeit als 2. Bürgermeister-Stellvertreter von 1999 – 2004 aber vor allem während der Zeit als 1. Bürgermeister-Stellvertreter vom 14. September 2004 bis zum 30. September 2016 zeichnete er sich durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung aus.
Auf Grund seiner über zwei Jahrzehnte andauernden ehrenamtlichen Tätigkeit überreicht Bürgermeister Rupert Metzler Herrn Bernhard Hertrich neben der Ehrennadel des Gemeindetages in Silber auch ein großes Glaswappen der Gemeinde und ein Weinpräsent vom Weingut Vollmayer. Außerdem erhält seine Frau einen Blumenstrauß, weil sie in den letzten Jahren so oft und so lange auf ihren Ehegatten verzichten musste.
Am Ende seiner Laudatio bedankt sich der Bürgermeister – auch im Namen von Altbürgermeister und Ehrenbürger Franz Moser – bei Gemeinderat Bernhard Hertrich für die konstruktive Zusammenarbeit am Ratstisch, mit der Verwaltung und der sachlichen und guten Atmosphäre auch während den unzähligen Stunden gemeinsamer Tätigkeit im Ratssaal der Gemeinde Hilzingen.
Er verlässt zu einem interessanten Zeitpunkt den Ratstisch und gibt so auch den jetzt nachrückenden Personen die Möglichkeit, entsprechende Erfahrungen zu machen.
Unter einem längeren Applaus der Anwesenden wird Bernhard Hertrich aus der Mitte des Gremiums verabschiedet.
Gemeinderat Bernhard Hertrich zieht ebenfalls kurz Resümee über die vergangenen mehr als zwei Jahrzehnte und führt aus, dass er am heutigen Tag seine ehrenamtliche Tätigkeit als Gemeinderat mit einem lachenden und einem weinenden Auge beenden wird. Die Tätigkeit als ehrenamtlicher Gemeinderat hat er mit sehr viel Leidenschaft und "Herzblut" betrieben. Er hat stets versucht, die Aufgaben als Gemeinderat zum Wohl der Gemeinde und zum Wohl der Einwohnerschaft auszuführen und hat sich nicht immer unbedingt als bequemer Gemeinderat verstanden.
Vor allem der Aspekt, mit fremdem Geld umzugehen, das fremde Geld auch ordnungsgemäß zu verwalten, war für ihn – auch auf Grund seines Berufes – ein wichtiger Bestandteil seiner ehrenamtlichen Tätigkeit. Insbesondere lagen ihm die Vereine der Gemeinde Hilzingen am Herzen, die mit ihrer Arbeit ein lebendiges Hilzingen mitgestaltet und geprägt haben.
Er bedankt sich bei den Kollegen für den fairen Umgang bei den vielen sachlich geführten Diskussionen, bei der Verwaltung und beim Bürgermeister für die vielen Stunden, die aufgebracht werden mussten, um seinen eigenen Informationshunger zu stillen. Er wünscht dem Gemeinderat, dessen Wirken er von außen natürlich auch weiterhin begleiten wird, zukünftig auch immer die richtigen Entscheidungen zu treffen und auch kürzere Gemeinderatssitzungen, um die sich anschließenden "Nachsitzungen" verstärkt wieder zu beleben.
Im Anschluss an die heutige Sitzung lädt Bernhard Hertrich das Gremium zu einem Sekt und Bruschetta in die Pizzeria ein.

Vorgelegt am 25. Oktober 2016

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)      
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)       
gez. Martin Schneble (Gemeinderat)