Anmeldung

Gemeinderatssitzung

Dienstag, 19. Juli 2016, 19:00 Uhr

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 31.05.2016

3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 14.06.2016

4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 14.06.2016

5. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 05.07.2016

6. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 05.07.2016

7. Anträge von Gemeinderäten auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat zum 30.09.2016
a) Gemeinderat Bernhard Hertrich
b) Gemeinderat Dr. Dieter Renner

8. Fortsetzung der Breitbanderschließung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Tengen

9. Vollzug des Haushaltsplanes 2016 – Zwischenbericht

10. Darstellung der anstehenden Projekte 2017 – 2020
- Finanzierungsübersicht
- Festlegung der Realisierung

11. Neubau eines Kunstrasenplatzes in Hilzingen und Erweiterung der leichtathletischen Anlagen im Stadion - Vorstellung der Planvarianten

12. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Sondergebiet „Gartenbau/Pflanzen“, Gemarkung Hilzingen, und 5. Änderung Fortschreibung des Flächennutzungsplans
a) Beschluss über die Wirksamkeit der 5. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplans
b) Satzungsbeschluss Bebauungsplan

13. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Storzeln Nord – 2. Änderung“, Gemarkung Binningen - Satzungsbeschluss

14. Vorkaufsrecht gem. § 24 BauGB - Flst.-Nr. 9163/4, Auf Bühl 7c, Gemarkung Hilzingen

15. Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
a) Aufweitung der Steppbachverrohrung Innerorts - Kanalisationsarbeiten
b) Erneuerung der Wasserleitung Ortsteil Riedheim zu den Siedlungshöfen
- Gewerk 1 Erdarbeiten für die Wasserversorgung
- Gewerk 2 Rohrverlegearbeiten für die Wasserversorgung

16. Bekanntgaben der Verwaltung

17. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

18.  Fragemöglichkeit für Einwohner

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 19. Juli 2016

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler
Von den 20 Gemeinderäten sind 18 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind zwei anwesend
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Günther Feucht
Verwaltungsangestellter Christian Denzel
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderat Peter Graf (anderweitiger Termin), Karl Schwegler (privat),  entschuldigt
Ortsvorsteher Stefan Rill (beruflich), Stefan Jäckle (beruflich), entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr    Presse: teilweise 2
Ende: 22.00 Uhr    Zuhörer: 6

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschriften über die nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates vom 31. Mai 2016 und 14. Juni 2016 werden in Umlauf gegeben.
Vor Eintritt in die Tagesordnung unterrichtet der Vorsitzende das Gremium darüber, dass der zu Tagesordnungspunkt 11 beauftragte Planer aus krankheitsbedingten Gründen die erarbeitete Planung in der heutigen Sitzung nicht vorstellen kann. Deswegen schlägt er auch vor, diesen Tagesordnungspunkt von der heutigen Sitzung abzusetzen. Dieser Vorschlag wird daraufhin vom Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei einer Gegenstimme auch so angenommen.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Herr Anton Maier, Hofwieser Straße 12, Riedheim, nimmt sich der Thematik des ange-dachten Verkaufs des Schlachthauses in Riedheim an und skizziert in kurzen Zügen sowohl die Entstehungsgeschichte als auch die Chronik zu diesem Objekt. Vor diesem Hintergrund ist auch nach seiner Einschätzung die zwingende Notwendigkeit vorhanden, dieses Objekt aktuell nicht zu veräußern, es also im öffentlichen Bestand zu halten.
In diesem Zusammenhang erwähnt er unter anderem auch die veränderte Beschlusslage des Ortschaftsrates Riedheim sowie die bekannte Ausgangssituation, dass seit längerer Zeit bereits ein Nachbar starkes Kaufinteresse an dem Grundstück bekundet hat.
Er bittet den Gemeinderat, sich intensiv darüber Gedanken zu machen, ob sich die Vorstellung verschiedener Riedheimer Bürgerinnen und Bürger, ähnlich dem gemeinschaftlichen Bürgerprojekt der "Linde" in Tengen, Ortsteil Büßlingen, realisieren lassen könnte. Es könnte sich eine Bürgerinitiative/ein Bürgerverein bilden, um dieses Objekt dann käuflich von der Gemeinde zu erwerben und somit im Bestand zu halten, um dadurch auch einen Treffpunkt und eine weitere Anlaufstelle für die Riedheimer Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
Nach seinen weiteren, ausführlichen Ausführungen bittet er den Gemeinderat, vor einer Verkaufsentscheidung, auch unter dem Blickwinkel der aufgezeigten Argumente, sehr sorgfältig abzuwägen.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 31.05.2016
Mit Änderung des den Gemeinderäten zugestellten Sitzungsprotokolls vom 31. Mai 2016 unter der Ziffer 13f (Seite 14) und der korrekten Aufnahme der Bezeichnung der Volks¬bank Hegau auf "Volksbank eG Schwarzwald Baar Hegau" wird das Protokoll ohne wei¬tere Aussprache einstimmig genehmigt.

3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 14.06.2016
Mit Änderung des den Gemeinderäten zugestellten Sitzungsprotokolls vom 14. Juni 2016 unter der Ziffer 6 (Seite 11) und unter Streichung des Wortes "zunächst" wird das Protokoll ohne weitere Aussprache einstimmig genehmigt.
Geänderter Text: "Die temporäre Nutzung als Flüchtlingsunterbringung soll zunächst drei Jahre gelten."

4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 14.06.2016
-  keine Bekanntgaben   -

5. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 05.07.2016
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 05. Juli 2016.

6. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 05.07.2016
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 5. Juli 2016 unter anderem beschlossen, die Sachgebietsleiterin des Standesamtes höherzu¬gruppieren, die frei werdende Stelle als Kämmerer/in (Dezember 2017) im Herbst 2016 auszuschreiben, den Beschäftigungsumfang für die Schulsozialarbeiterin unverändert bei 60 % zu belassen und hob den Sperrvermerk auf bzw. vergab den Auftrag für das Dokumentenmanagementsystem „Regisafe“.

7. Anträge von Gemeinderäten auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat zum 30.09.2016
b) Gemeinderat Dr. Dieter Renner
a) Gemeinderat Bernhard Hertrich
Gemeinderat Bernhard Hertrich erklärt sich für befangen, verlässt den Sitzungstisch und begibt sich unter die Zuhörer.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Hauptamtes vom 08. Juli 2016, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig, dem Antrag von Gemeinderat Bernhard Hertrich auf Ausscheiden aus dem Gremium mit Wirkung zum 30. September 2016, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, zu entsprechen.
b) Gemeinderat Dr. Dieter Renner
Gemeinderat Dr. Dieter Renner erklärt sich für befangen, verlässt den Sitzungstisch und begibt sich unter die Zuhörer.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Hauptamtes vom 08. Juli 2016, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig, dem Antrag von Gemeinderat Dr. Dieter Renner auf Ausscheiden aus dem Gremium mit Wirkung zum 30. September 2016, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, zu entsprechen.
Ergänzend zu den beiden gefassten Beschlüssen wird verwaltungsseitig darauf hinge-wiesen, dass die Verabschiedung der beiden ausscheidenden Gemeinderäte in der Sitzung am 20. September 2016 geplant ist. Die Verpflichtung der nachrückenden Ersatzpersonen ist für die erste Sitzung des Gemeinderates nach dem 30. September 2016 anvisiert, wobei hier vermutlich der 4. Oktober, spätestens jedoch der 25. Oktober 2016, in Frage kommt.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung die Ausgangslage hinsichtlich der nachrückenden Personen.
Im Falle des ausscheidenden Gemeinderats Dr. Dieter Renner wird Frau Marianne Guthoff als 1. Ersatzperson vermutlich in den Gemeinderat nachrücken.
Im Falle des Nachrückens für den ausscheidenden Gemeinderat Bernhard Hertrich ergibt sich das Bild, dass die festgestellte 1. Ersatzperson (EP), Herr David Hoffmeier, wegen einem befangenheitsbegründenden Tatbestand (Schwiegersohn von Gemeinde¬rätin Doris Buhl) aktuell nicht in den Gemeinderat nachrücken kann. In Folge dieses Umstandes werden dann die in Reihenfolge festgestellten Ersatzpersonen, Frau Hadwig Zahn (2. EP), Herr Steffen van Wambeke (3. EP) usw., über das Nachrücken unterrichtet.

8. Fortsetzung der Breitbanderschließung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Tengen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Hauptamtes vom 11. Juli 2016, die in den wesentlichen Zügen nochmals erörtert wird.
Ergänzend zur umfangreichen Sitzungsvorlage erläutert die Verwaltung, dass der Auf-trag zur projektbezogenen Zusammenarbeit mit der Breitbandberatung Baden-Württemberg, den der Gemeinderat im Oktober/November 2015 beschlossen hat, mit Erstellung des Abschlussberichtes, der in den nächsten Wochen zu erwarten ist, eigentlich abgeschlossen ist.
Deshalb muss in der heutigen Sitzung auch ein ergänzender Beschluss zur weiteren Beauftragung der Breitbandberatung Baden-Württemberg für die technische wie auch die juristische Begleitung des Förderantragsverfahrens, also der nächsten Verfahrens-schritte, beschlossen werden. Verwaltungsseitig werden die Kosten für diesen ergän-zenden Auftrag mit rund 6.000 Euro beziffert.
Für die Fortsetzung der Breitbanderschließung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) mit der Stadt Tengen wurde neben der gemeinsamen Informations-/Bürgerversammlung am 4. Juli 2016 in Binningen auch die gleichlautende, in der Sitzung des Gemeinderates am 14. Juni 2016 vorgestellte Planung herangezogen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird nachgefragt, ob Hilzingen für die Federführung dieses Projektes Verwaltungsgebühren bei der Stadt Tengen erhebt bzw. erheben kann. Hierauf antwortet der Bürgermeister, dass mit Blick auf die hohe Förderung des Gesamtprojektes durch die Höherzonung der Stadt Tengen (Status "Ländlicher Raum") die Gemeinde Hilzingen den Part der federführenden verwaltungsseitigen Projekt-begleitung übernommen hat.
Als Beispiel, was hierunter zu verstehen ist, erläutert die Verwaltung, dass für die Antragstellung ein verbindlicher Projektpartner benannt werden muss, oder dass die Aufnahme und die Nutzung des Breitbandatlas wie auch das verwaltungsmäßige Abwickeln der durchgeführten Marktanalyse von Hauptamtsleiter Markus Wannen-macher, der die Federführung zu diesem Projekt hat, erledigt worden ist.
Wie bereits von Herrn Thilo Kübler (Breitbandberatung-BW) mehrfach ausgeführt, han¬delt es sich bei der jetzt vorgestellten Planung um eine Grobplanung, bei der jede Kom¬mune die Möglichkeit hat, entsprechende Priorisierungen einzelner Projekte/Gebiete innerhalb der eigenen Gemarkung eigenverantwortlich selbst zu wählen, nachdem die Hauptversorgungstrasse / das „back-bone“ in beiden Kommunen verlegt ist. Nur dadurch können die erforderlichen Einspeisepunkte für die Signalgebung im Netz erreicht und somit auch das Netz als solches genutzt werden.
Nochmals wird aus der Mitte des Gemeinderates ausgeführt, dass auch die Aussiedler-höfe und weitere schlecht versorgte Gebiete (zum Beispiel Teile der Hauptstraße) unbe¬dingt in die Feinplanung möglichst frühzeitig mit aufzunehmen sind. Eine Feinplanung vor dem Aspekt, dass manche Bereiche evtl. dann zwei oder drei Möglichkeiten haben, mit einem schnellem Internetzugang versorgt werden zu können (zum Beispiel Twiel¬feld), soll nicht unbedingt die Zielsetzung sein, so verschiedene Wortmeldungen im Gremium.
Es ist ferner auch weiterhin angedacht, dass in den Bereichen, in denen Straßenbau-maßnahmen oder ähnliches durchgeführt werden, dann auch Versorgungsleitungen (Leerrohre oder Pipes) mitverlegt werden. Es ist jedoch aus Kostengründen überhaupt nicht sinnvoll, zunächst komplett alle Gebäude direkt an Glasfaser anzuschließen.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates wird nochmals ausführlich der heute erforderliche Zwischenschritt für die Fortsetzung der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Tengen auf diesem Gebiet erläutert. Während der Beratung im Gremium wird auch auf die Maßgabe hingewiesen, dass es im Gremium Konsens gewesen ist, dieses Projekt im Rahmen der IKZ mit der Stadt Tengen zu vollziehen, so dass es in der heutigen Sitzung keine Probleme bereiten dürfte, die in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschläge und auch den Auftrag zur Vergabe des weiteren Planungsauftrags zur Vorbereitung der weiteren Schritte (rund 6.000 Euro, technische und juristische Begleitung) zu beschließen.
Als Ergebnis der heutigen Beratung beschließt der Gemeinderat darauf in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei einer Enthaltung, die in der Sitzungsvorlage bezeichneten Beschlussvorschläge sowie auch die Vergabe des weiteren Planungsauftrags - wie oben ausgeführt.

9. Vollzug des Haushaltsplanes 2016 – Zwischenbericht
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Rechnungsamtes, die in den wesentlichen Zügen nochmals erörtert wird.
Das Haushaltsjahr 2015 schließt insgesamt mit knapp 300.000 Euro besser ab als dies im Haushaltsplan vorgesehen war. Dieses Ergebnis spiegelt sich unter anderem auf eine höhere Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt in Höhe von 1,1 Mio. Euro und eine geringere Entnahme aus den Rücklagen in Höhe von 100.000 Euro wider.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass die Verbesserungen im Verwaltungshaushalt auf Verbesserungen im Einzelplan 9 (unter anderem Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Grundsteuer) zurückzuführen sind.
Zum Haushaltsjahr 2016 werden einige wesentliche Veränderungen bei den Haushalts-ansätzen dargestellt und erörtert. Insbesondere wird im Gemeinderat darüber diskutiert, warum die tatsächliche Höhe der Schlüsselzuweisung 2016 deutlich von den berechne¬ten Einnahmen abweicht. Bei Erstellung des Haushaltsplan 2016 wurde, nachdem die notwendigen Daten des Statistischen Landesamtes noch nicht vorgelegen haben, auf die leider unzutreffenden Einwohnerzahlen des Melderegisters Bezug genommen.
Aufgrund dieses Umstandes und der nicht übereinstimmenden Einwohnerzahlen der beiden Datenquellen ergibt sich eine Verringerung der Schlüsselzuweisung von knapp über 60.000 Euro.
Mit Blick auf die vorhandene statistische Unschärfe bei den verschiedenen Datenquellen wird verwaltungsseitig aufgeführt, dass sehr wohl die beiden Datenquellen und natürlich auch die möglichen Ursachen der festgestellten Unterschiede hinterfragt worden sind. Auf Grund der unterschiedlichen statistischen Grundlagen bei diesen Datenquellen gab es schon immer unterschiedliche Einwohnerzahlen, wenn man die Bevölkerungszahlen des Statistischen Landesamtes mit dem Melderegister vergleicht bzw. verglichen hat. Es ist nicht möglich, auf Grund der unterschiedlichen Daten, eine einfache Plausibilitätsprüfung zu machen, um die vorhandenen statistischen Unschärfen, die unter einem Prozent liegen, abzugleichen, so die Ausführungen des Vorsitzenden.
Das erste Halbjahr 2016 hat sich ebenfalls besser entwickelt als geplant. So könnte sich auf Grund verschiedener Mehreinnahmen sowie auch Minderausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt das Ergebnis um 1,7 Mio. Euro verbessern, was eine Zuführung an die Rücklagen in Höhe von 2,295 Mio. Euro bedeuten würde. Nach heutigem Erkenntnisstand würde der Stand der Rücklagen zum Ende des Jahres 2016 dann bei 4,59 Mio. Euro liegen, wobei diese Verbesserung auch stark auf die Verbesserung bei den Grundstückserlösen und –beiträgen aus dem Baugebiet "Beim Steppbachwiesle" zurückzuführen sind.

10. Darstellung der anstehenden Projekte 2017 – 2020
- Finanzierungsübersicht
- Festlegung der Realisierung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten zur Sitzung nachgereichten Vorlage des Rechnungsamtes vom 15. Juli 2016. Nachdem sich seit Erstellung der nachgereichten Sitzungsvorlage Änderungen ergeben haben, die sich auf ver-schiedene Maßnahmen und auch auf die Finanzierungsnotwendigkeit in den zugeordneten Jahren erstrecken, werden verwaltungsseitig diese Veränderungen zum einen mittels Folien vorgestellt und zum anderen auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums vollständig an die Gremiumsmitglieder in der Sitzung ausgegeben.
In der vorgelegten Tabelle (= Zeitstrahl) wurde verwaltungsseitig versucht, die zum "Stand heute" bekannten investitionsintensiven Projekte möglichst übersichtlich zusammenzustellen und die in den einzelnen Jahren notwendigen finanziellen Ressourcen diesen Projekten gegenüberzustellen. Zielsetzung war unter anderem auch, neben der Abbildung der anvisierten Maßnahmen im Rahmen der Ortskernsanierung, die bis zum 1. April 2022 (aktueller Bewilligungsbescheid) zu erledigen sind, auch die finanziell größeren Projekte aufzunehmen. Für den weiteren Verlauf der heutigen Beratung wünscht der Vorsitzende, sich nicht in Diskussionen zu bestimmten Einzelprojekten zu verzetteln, sondern einen Überblick zum Gesamten zu erhalten.
Mit dem veränderten Zahlenmaterial ergeben sich natürlich auch veränderte Ergebnisse bzw. veränderte Jahressalden (Defizite/Überschüsse) für die einzelnen Haushaltsjahre. Im Konkreten wurde zum Beispiel der Neubau des Kunstrasenplatzes in die Jahre 2020/2021/2022 verschoben oder aber auch die bereits beschlossene Verschiebung der Sanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen ins Jahr 2018, nicht zuletzt auf Grund des gewünschten Wechsels des beauftragten Planers, aufgenommen.
Auch auf die seit Zurverfügungstellung des Zahlenmaterials eingegangenen E-Mails wird während der Beratung Bezug genommen.
Nach einleitenden Worten des Vorsitzenden zum verwaltungsseitig gemeinsam erarbeiteten „Zeitstrahl“ der anstehenden Projekte 2017 – 2020 entwickelt sich im Gemeinderat eine längere, sehr sachliche aber mitunter auch punktuell emotional geführte Beratung. Während dieser Aussprache wird insbesondere folgendes angesprochen:
- Zunächst sollten in der Gemeinde die Pflichtaufgaben erfüllt werden, was unter anderem bedeutet, dass hierfür – bevor Freiwilligkeitsaufgaben erledigt werden – finanzielle Ressourcen in den Zeitstrahl aufgenommen werden müssen. Vor diesem Hintergrund sollten dann auch die Kosten für Straßensanierungen, die zumindest schon ansatzweise erfasst sind, in die Anpassung des Zeitstrahls mit aufgenommen werden.
- Rechnet man die finanzielle Belastung der Gemeinde auf Grund der anstehenden Projekte in den nächsten fünf Jahren zusammen, wäre - auch ohne diese Straßen-sanierungsprojekte - ein sehr großes Defizit vorhanden. Ein Finanzierungsmittelfehl¬bedarf in dieser Größenordnung überschreitet die Leistungsfähigkeit der Gemeinde massiv, so dass es zwingend erforderlich ist, die Kosten einzelner Maßnahmen oder Maßnahmenpakete deutlich zu senken. In diesem Zusammenhang wird neben der deutlichen Kostenreduzierung im Bereich der Erweiterung/Sanierung der Peter-Thumb-Schule (Gemeinschaftsschule) auch im verstärkten Maße der Bereich der Ortskernsanierung aber auch die veranschlagten Kosten eines möglichen Vereins¬hauses am Dorfplatz mit 4,5 Mio. Euro angeführt, die auf jeden Fall noch Sparpotentiale beinhalten.
- Wie bereits schon in der Vergangenheit üblich, wird die unangenehme Aufgabe den zuständigen Gremien obliegen, investitionsintensive Projekte komplett zu streichen oder zu verschieben sowie bei einzelnen Projekten die Kosten deutlich zu reduzieren, um eine Haushaltssituation zu schaffen, die noch vertretbar ist.
Der Bürgermeister ergänzt diesen Aspekt dahingehend, dass verwaltungsseitig auf der Einnahmen-Seite oder bei der eingestellten Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt konservativ und vorsichtig geschätzt und bei den Ausgaben versucht wurde, diese realistisch zu kalkulieren. Es entspricht immer noch der Überzeugung und dem Ziel des Vorsitzenden, keine neuen Schulden zu machen. Nachdem die Wünsche in der Gesamtgemeinde groß - vielleicht zu groß - sind, um diese solide finanzieren zu können, könnte unter anderem auch die Schulerweiterung als Pflichtaufgabe auf mehrere Jahre (von 4 auf 6 Jahre) gestreckt werden, wobei dies¬bezüglich kreative Planungsvorschläge des Architekten gewünscht werden, um weitere Kosten zu senken.
Der Ausgaberahmen der Ortskernsanierung in Höhe von geschätzten 9 bis 10 Mio. Euro wird im Gemeinderat zum einen als nicht nachvollziehbar und zum anderen auch als deutlich zu hoch beziffert. Dieser Ausgaberahmen sollten deutlich nach unten korrigiert werden. Nach Einschätzung aus der Mitte des Gemeinderates ist ein "guter Planer", welcher aus dem vorgegebenen Budget das Maximale herausholt.
- Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert der Vorsitzende, warum der Neubau eines Kunstrasenplatzes in Hilzingen, der zunächst für die Jahre 2018/2019 angesetzt war, auf später (2020/2021) verschoben worden ist. Diese Nachfrage beantwortet der Vorsitzende dahingehend, dass auf Grund der in den einzelnen Betrachtungsjahren vorhandenen Defizite es notwendig gewesen ist, zuerst die Pflichtaufgaben (Schule, Straßen, Feuerwehr) zu realisieren und im Anschluss daran auch sehr wünschenswerte, freiwillige Projekte (Wiesentalhalle, Ortskernsanierung, Kunstrasenplatz) auf den Weg zu bringen.
- Gemeinderat Fabian Jutt erklärt daraufhin, dass bei der Priorisierung einzelner Projekte dem Bürgermeister - entgegen ursprünglicher Aussagen - die Ortskernsanierung wichtiger ist, als eine Maßnahme im sportlichen Bereich, nämlich der Bau eines Kunstrasenplatzes in Hilzingen.
- Mit Blick auf die Mittelanmeldungen für den Haushaltsplan 2017 wird ausgeführt, dass es auf Grund der beschränkten finanziellen Ressourcen der Gemeinde eigentlich keinen Sinn macht bzw. machen wird, dass weitere Projekte, zum Beispiel aus den Teilorten, angemeldet werden.
- Die Thematik der Sanierung „Ortsmitte Hilzingen“ wurde im Gremium viele Jahre diskutiert. Auf Grund verschiedener Faktoren, vor allem wegen des im Kernort vorhandenen größeren Sanierungspotentiales, hat sich die Gemeinde dazu entschlossen, den Antrag auf Aufnahme in das entsprechende Förderprogramm des Landes zu stellen, was im zweiten Anlauf dann auch erfolgreich gewesen ist. In diesem Gebiet jetzt keine Projekte umzusetzen, steht nach Einschätzung des Vorsitzenden nicht zur Disposition.
- Vermutlich kann die Laufzeit der Ortskernsanierung verlängert werden. Allerdings kann aktuell ein Antrag zur Laufzeitverlängerung um weitere zwei Jahre noch nicht gestellt werden.
- Die geplanten Investitionen im Kernort mit über 9 Mio. Euro sind – rechnet man hiervon z.b. die Kosten für die Schulerweiterung heraus – durchaus nachvollziehbar. Betrachtet man zum Beispiel dann noch die Fläche des neuen Dorfplatzes, der in diesem Zuge überbaut werden soll, im Verhältnis zu den Kosten, so erscheint diese Relation dann doch auch in einem anderen, weitaus besseren Blickwinkel, so Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus. Die erforderlichen hohen Investitionskosten im Kernort spiegeln nach seiner Einschätzung auch Defi¬zite bei nicht getätigten Investitionen in den vergangenen Jahren wider.
Darüber hinaus ist das Gremium von der relativ geringen Förderquote des Landes negativ überrascht, was in einigen Wortmeldungen auch deutlich zum Ausdruck gebracht wird.
- Nicht ganz verständlich bzw. auch nicht nachvollziehbar ist die Kostenexplosion der Planung beim Kunstrasensportplatz. Die Kosten sind von 300.000 € im ersten Entwurf (reine Baukosten) auf nunmehr knapp 2 Mio. Euro angewachsen. Allerdings sieht die jetzige Planung nicht nur den Bau eines Kunstrasenplatzes vor, sondern beinhaltet für den dortigen Bereich auch weitere Maßnahmen (Sportstättenplanung).
- Für ein eventuell entstehendes Vereinshaus am Dorfplatz soll/muss mit den Beteiligten (Vereinen) ein guter Konsens erzielt werden. Hierfür müssen jedoch frühzeitig die notwendigen Gespräche mit den Verantwortlichen der möglicherweise betroffenen Vereine geführt werden, wobei unbedingt darauf geachtet werden muss, keinen allzu großen Erwartungshorizont, wie leider in anderen, vergleichbaren Fällen schon geschehen, entstehen zu lassen.
- Hinsichtlich von Kosten möglicher Straßensanierungen werden verwaltungsseitig beispielhaft die geschätzten Kosten der Lindenstraße mit rund 720.000 Euro, der Riedheimer Straße mit rund 860.000 Euro und der Bahnholzstraße mit rund 390.000 Euro in die Beratung eingebracht. Leider gibt es auf Grund der unterschiedlichen Ausgangssituationen bei den verschiedenen Straßen keine belastbaren Durchschnittskosten pro Meter.
- Die Kosten der Straßensanierungen sind zum einen vom tatsächlichen Zustand der Straßen und zum anderen aber auch vom Anspruchs-/Wunschdenken der Beteilig-ten (Einwohner, Gemeinderat, Verwaltung), also vom zukünftig anvisierten Aus-bauniveau der Straßen, abhängig.
- Die Anzahl der Großprojekte ist nicht nur aus finanziellen Aspekten heraus kaum oder nicht zu bewältigen. Die Realisierung der einzelnen Projekte mit den entspre-chenden Vorlaufzeiten muss zwangsläufig ein Überdenken der Arbeitsweise mit sich bringen. Auch dieser Ansatz unterstreicht die Notwendigkeit, den Zeitplan zu strecken und somit auch einzelne, noch zu diskutierende Maßnahmen, wie zum Beispiel das Vereinshaus, zu verschieben. Alle durchzuführenden Projekte müssen verwaltungsseitig auch abzuwickeln sein, was eine noch sorgfältigere und realisti-schere Projektplanung erfordert.
- Es besteht im Gremium Einigkeit darüber, dass die zu den einzelnen Jahren zuge-ordneten Maßnahmen als nicht "in Stein gemeißelt" zu betrachten sind, und dass der vorgelegte und gegebenenfalls auch zu ändernde Zeitstrahl vor diesem Hinter-grund auch kein „Gesetzes-Charakter“ entfalten kann.
Auf Antrag aus der Mitte des Gemeinderates wird mit dieser unisono vorhandenen Haltung auch der in der Tagesordnung aufgeführte Teil des Tagesordnungspunktes (zweiter Spiegelstrich) "Festlegung der Realisierung" in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig gestrichen.
- Die Beratungen im Gremium über einen aktualisierten, gegebenenfalls angepassten Zeitstrahl wird regelmäßig zu jeder Jahresmitte erfolgen müssen, auch um die Mög¬lichkeit zu haben, die binnen eines Jahres eintretenden, nicht vorhersehbaren Entwicklungen in den Zeitstrahl abbilden zu können.
- Nochmals deutlich wird im Gremium angemerkt, dass die vorhandene Kostenschätzung für den neuen Dorfplatz in Höhe von rund 2,5 Mio. Euro ein deutliches Einsparpotential bietet bzw. bieten muss. Als Zielmarke wird im Gremium ein Einsparpotential von nicht nur 10 % (= 100.000 – 200.000 Euro), sondern deutlich mehr, als realistisch umsetzbar angesehen. Den Aspekt zu einer höheren Kosteneinsparung beim Dorfplatz muss dem Planer bei der weiteren Planung deutlich und konkret mit auf den Weg gegeben werden.
- Der Bürgermeister erinnert daran, dass Hilzingen eine Gesamtgemeinde ist und es sicher nicht zielführend ist, die Investitionsaufwendungen in den einzelnen Teilorten untereinander aber vor allem auch mit denen im Kernort aufzurechnen. Bei größeren Projekten, auch bei größeren Sanierungsprojekten, ist immer eine längere Wartezeit bis zur tatsächlichen Umsetzung einzuplanen.
- Gemeinderat Bernhard Hertrich wünscht sich, dass
1. im Betrachtungszeitraum 2017 – 2021 jährlich finanzielle Ressourcen für entsprechende Straßensanierungsprojekte (Pflichtaufgabe) in Höhe von 500.000 – 600.000 € mit in den Zeitstrahl aufgenommen werden,
2. eine deutlichere Senkung der Kosten beim Projekt "Erweiterung der Peter-Thumb-Schule" (Gemeinschaftsschule) von mehr als nur 10 % und eine grundsätzliche Deckelung der Projektkosten „Neubau eines Vereinshauses am Dorfplatz“ im Jahre 2020/2021 auf 2 Mio. Euro (= Benchmark) erfolgt.
- Eine pauschale Verschiebung des Neubaus eines Kunstrasenplatzes auf später als ursprünglich anvisiert, wird von einzelnen Gemeinderatsmitgliedern grundsätzlich als nicht gut angesehen, wobei die Planung einzelner Maßnahmen im Bereich der Sportstätten am Sportgelände (Kosten Neubau Platz 900.000 Euro) kritisch zu hinterfragen sind.
Darüber hinaus wird eine pauschale Deckelung der Kosten für das Vereinshaus am Dorfplatz, über die der Gemeinderat im Rahmen der Ortskernsanierung grundsätzlich schon Beschluss gefasst hat, als nicht zielführend gesehen, auch wenn damit nur verfolgt werden sollte, keine allzu große Erwartungshaltung zu generieren.
- Während der Beratung wird im Gremium wiederholt die erarbeitete Vorlage der Verwaltung als guter Überblick über die einzelnen, in den nächsten Jahren anstehenden Projekte, die dazugehörende Finanzierung und somit auch die daraus resultierenden Jahresergebnisse (Defizit/Überschuss) bewertet.
Als Ergebnis der intensiven Beratung fasst der Vorsitzende folgendes zusammen:
1. Das zugrunde gelegte Arbeitspapier (= Zeitstrahl) wird um einen jährlichen Kostenansatz für notwendige Straßensanierungen erweitert bzw. der Zeitstrahl wird diesbezüglich fortgeschrieben.
2. Die zwingende Notwendigkeit, Kosten deutlich bzw. noch deutlicher als bisher bei den aufgelisteten Projekten zu senken, ist aus dem vorgelegten Arbeitspapier mehr als gegeben, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde auch in den nächsten Jahren nachhaltig zu sichern.
Die heutige Beratung kann bzw. muss somit auch als Orientierung für zusätzliche Maßnahmen im Haushaltsjahr 2017 dienen (Anmeldeliste).
3. Die Projektierung einzelner Maßnahmen sollte sich neben dem finanziell Machbaren der Gemeinde auch an der Leistungsfähigkeit der Gemeindeverwaltung orientieren.

11. Neubau eines Kunstrasenplatzes in Hilzingen und Erweiterung der leichtathletischen Anlagen im Stadion
- Vorstellung der Planvarianten
- abgesetzt -

12. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Sondergebiet „Garten¬bau/Pflanzen“, Gemarkung Hilzingen, und 5. Änderung Fortschreibung des Flächennutzungsplans
a) Beschluss über die Wirksamkeit der 5. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplans
b) Satzungsbeschluss Bebauungsplan
Bei der Beratung zu TOP 12 sind sowohl Gemeinderat Bernhard Hertrich als auch Gemeinderat Olaf Fuchs nicht anwesend.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bauamtes vom 8. Juli 2016, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgestellt wird.
Ohne weitere Aussprache nimmt der Gemeinderat den Empfehlungsbeschluss des Technischen und Umweltausschusses an und beschließt in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschläge, nämlich:
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegen-einander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes und der 5. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplans abgegebenen Stellungnahmen ent-sprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
Die 5. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird in der Fassung vom 07.06.2016 beschlossen.
Der Bebauungsplan Sondergebiet „Gartenbau/Pflanzen“, Gemarkung Hilzingen, wird in der Fassung vom 07.06.2016 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
Die zusammen mit dem Bebauungsplan Sondergebiet „Gartenbau/Pflanzen“, Gemarkung Hilzingen, aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften werden in der Fas-sung vom 07.06.2016 nach § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
Die 5. Änderung / Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie der Bebauungsplan Sondergebiet "Gartenbau/Pflanzen", Gemarkung Hilzingen, werden gemäß  § 6 Abs. 1 BauGB bzw. § 10 Abs. 2 BauGB dem Landratsamt Konstanz zur Genehmigung vorgelegt. Sie treten mit deren Veröffentlichung in Kraft.

13. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Storzeln Nord – 2. Änderung“, Gemarkung Binningen - Satzungsbeschluss
Bei der Beratung zu TOP 13 sind sowohl Gemeinderat Bernhard Hertrich als auch Gemeinderat Olaf Fuchs nicht anwesend.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 19. Juli 2016, die im Wesentlichen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache nimmt der Gemeinderat den in der Sitzung des Technischen und Umweltausschusses gefassten Empfehlungsbeschluss an und beschließt in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussanträge, nämlich:
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellung-nahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
- Der Bebauungsplan "Storzeln Nord – 2. Änderung", Gemarkung Binningen, wird in der Fassung vom 19. Juli 2016 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
- Die zusammen mit dem Bebauungsplan "Storzeln Nord – 2. Änderung", Gemarkung Binningen, aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 19. Juli 2016 nach § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.

14. Vorkaufsrecht gem. § 24 BauGB - Flst.-Nr. 9163/4, Auf Bühl 7c, Gemarkung Hilzingen
Bei der Beratung zu TOP 14 sind sowohl Gemeinderat Bernhard Hertrich als auch Gemeinderat Olaf Fuchs nicht anwesend.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bauamtes vom 8. Juli 2016, welche nach kurzer verwaltungsseitigen Vorstellung in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig auch so angenommen wird, was bedeutet, dass das für die Gemeinde bestehende Vorkaufsrecht zum Grundstück mit der Flst.Nr. 9163/4, Grundstück Auf Bühl 7c, nicht ausgeübt wird.

15. Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
Bei der Beratung zu TOP 15 sind sowohl Gemeinderat Bernhard Hertrich als auch Gemeinderat Olaf Fuchs nicht anwesend.
a) Aufweitung der Steppbachverrohrung Innerorts - Kanalisationsarbeiten
Während der kurzfristigen Abwesenheit von Bürgermeister Rupert Metzler übernimmt Gemeinderat und 2. Bürgermeister-Stellvertreter Martin Schneble den Vorsitz.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 11. Juli 2016.
Aus der öffentlichen Ausschreibung für die Aufweitung der Steppbachverrohrung Innerorts in Hilzingen – Kanalisationsarbeiten wurden von acht Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert, wobei drei Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma Villieber, Erde/Abbruch/Stein GmbH, Gottlieb-Daimler-Str. 7, 88696 Owingen, zum Angebotspreis von 283.530,42 Euro als günstigste Bieterin hervor.
Einstimmig beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemein¬derat widerspricht, die Vergabe des Auftrags an die Firma Villieber zum obigen Angebotspreis.
Verwaltungsseitig wird ebenfalls ergänzt, dass die Maßnahme vorbehaltlich der Bewilligung der entsprechenden Fördermittel zur Ausführung kommen wird.
b) Erneuerung der Wasserleitung Ortsteil Riedheim zu den Siedlungshöfen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 11. Juli 2016.
Gewerk 1 Erdarbeiten für die Wasserversorgung
Bei der beschränkten Ausschreibung für die Baumaßnahme Erneuerung der Wasser-leitung Ortsteil Riedheim zu den Siedlungshöfen – Erdarbeiten für die Wasserversor-gung – wurden zehn Firmen um die Abgabe eines Angebotes gebeten, wobei sechs Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben. Aus dem Wettbewerb ging die Firma Villieber, Erde/Abbruch/Stein GmbH, Gottlieb-Daimler-Str. 7, 88696 Owingen, zum Angebotspreis von 97.376,90 Euro als günstigste Bieterin hervor.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Vergabe des Auftrags an die Firma Villieber zum obigen Angebotspreis.
Gewerk 2 Rohrverlegearbeiten für die Wasserversorgung
Bei der beschränkten Ausschreibung für die Baumaßnahme Erneuerung der Wasserlei-tung Ortsteil Riedheim zu den Siedlungshöfen – Rohrverlegearbeiten für die Wasserver¬sorgung – wurden vier Firmen um die Abgabe eines Angebotes gebeten, wobei alle Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben. Aus dem Wettbewerb ging die Firma Franz Lohr GmbH, Postfach 1810, 88188 Ravensburg, zum Angebotspreis von 41.338,47 Euro als günstigste Bieterin hervor.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Vergabe des Auftrags an die Firma Lohr zum obigen Angebotspreis.
Ergänzend zu den beiden Gewerken zu Buchstabe b) führt die Verwaltung aus, dass zum einen die Vergabesumme dieser beiden Aufträge, die als Gesamtmaßnahme zu sehen sind, gemäß den Regelungen der Hauptsatzung auch vom Gemeinderat beschlos¬sen werden müssen.
Durch diese Maßnahme ist die Löschwasserversorgung der Riedheimer Siedlungshöfe dann auch deutlich verbessert.
Etwaige Kosten für ein mit zu verlegendes Leerrohr für die Glasfasertrasse sind in diesen Vergabesummen noch nicht eingerechnet.

16. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Integrationsbeauftragte für Flüchtlinge
Der Gemeinderat wird darüber unterrichtet, dass der Antrag der Gemeinde Hilzin-gen auf Zuschuss einer Integrationskraft bei der Gemeinde Hilzingen zur noch besseren Betreuung der Flüchtlinge zwischenzeitlich genehmigt ist. Für die nächsten drei Jahre werden der Gemeinde 52.000 Euro für Personalkosten zur Verfügung gestellt.
b) Wasserversorgung Binningen
Auf Grund einer festgestellten Verkeimung musste das Trinkwasser in Binningen gechlort werden. Die Chlorung des Trinkwassers ist zwischenzeitlich abgeschlossen, da die Werte wieder im Sollbereich liegen.
c) Informationsveranstaltung Baugebiet "Beim Steppbachwiesle"
Die Verwaltung berichtet über die Informationsveranstaltung zum Baugebiet "Beim Steppbachwiesle" am gestrigen Abend, bei der eine große Anzahl von interessierten Bürgerinnen und Bürgern aber auch die verschiedenen Versorgungsunternehmen anwesend waren. Unter anderem gab es einen regen Austausch mit den Bauherren über verschiedene Punkte, wie zum Beispiel die für die Bürger anfallenden Kosten bei privaten Baumaßnahmen.
d) Flüchtlingsunterbringung
Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat darüber, dass die Gemeinde Hilzingen bis zum 10. Oktober 2016 mindestens 27 weitere Flüchtlinge unterbringen muss. Die Unterbringung kann in den drei Objekten Staufenstraße 8 Hilzingen, Schulstraße 14 Binningen (EG, Rathaus) sowie in der Kirchstraße 31 Weiterdingen (ehemalige Schule) mit jeweils ca. 8 – 10 Personen bewerkstelligt werden.
Insgesamt sind derzeit 86 Flüchtlinge in der Gemeinde Hilzingen registriert. Mit den weiter zu belegenden Unterbringungsplätzen wird die aktuelle Belegungsquote mit 144 Personen nicht ganz abgebildet werden. Die Gemeinde ist zum Beispiel derzeit sehr intensiv auf der Suche nach nutzbaren Räumlichkeiten in den Ortsteilen Riedheim und Schlatt am Randen, in denen derzeit noch keine Flüchtlinge untergebracht sind.
e) Bebauung Klostergasse
Die Verwaltung informiert den Gemeinderat darüber, dass unmittelbar nach der letzten Sitzung des Gemeinderates am 12. Juli 2016 weitergehende Gespräche mit den Planungsbüros zur Wohnbebauung des Klostergassen-Areals geführt worden sind.

17. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Sitzungsprotokoll
Aus der Mitte des Gemeinderates wird die Verwaltung gebeten, dass das umfang-reiche Protokoll der Sitzung am 12. Juli 2016 – möglichst auch der nichtöffentliche Teil dieser Sitzung – auf Grund der dort beratenen, sehr bedeutenden Themen alsbald, nicht erst im September 2016 zur Verfügung gestellt wird.
Verwaltungsseitig wird hierzu ausgeführt, dass in Folge der Arbeitsbelastung im Bauamt aber auch wegen des anstehenden Urlaubs des zuständigen Mitarbeiters es kaum möglich sein wird, die Sitzungsprotokolle vollständig fertig stellen zu können. Aus dem Gemeinderat wird hierzu entgegnet, dass aufgrund der Bedeutung dieses Themas dann andere Arbeiten zurückgestellt werden oder Arbeiten zu delegieren sind.
b) Kirchstraße 31 Weiterdingen
Die Grundschule Weiterdingen wird, auch wenn sie derzeit nicht als Schule genutzt wird, beim Regierungspräsidium Freiburg (Schulamt) immer noch als Außenstelle der Peter-Thumb-Schule Hilzingen geführt. Eine entsprechende „Absprache“ ist noch nicht erfolgt, wobei entsprechende Gespräche, wie dies in der konkreten Situation erledigt werden kann, jedoch laufen.
c) Zuschüsse an Vereine
Aus der Mitte des Gemeinderates wird darauf hingewiesen, dass zukünftig den nicht Sport-treibenden Vereinen (zum Beispiel Musikvereinen) prozentual ein gleichhoher Zuschuss für Investitionen zugesprochen werden sollte, wie bei Investitionen für Sport-treibende Vereine. Dieser Hinweis wird vor dem Hintergrund des Investitionsvolumens für den Neubau eines Kunstrasenplatzes in Hilzingen sehr deutlich angeführt.
d) Feldwege
Auf Grund der starken Beanspruchung, insbesondere durch Witterungsereignisse aber auch durch die tatsächliche Nutzung, sind die Feldwege teilweise in einem sehr schlechten Zustand und an bestimmten Stellen in besonderem Maße ausgewaschen. Der Bürgermeister sagt zu, diese Problematik mit dem zuständigen Mitar¬beiter entsprechend aufzuarbeiten.

18. Fragemöglichkeit für Einwohner
a) Herr Anton Maier aus Riedheim bittet nochmals den Gemeinderat um eine sehr  sorgfältige Entscheidungsfindung beim angedachten Verkauf des ehemaligen Milchhäusles/Schlachthauses in Riedheim.
b) Dietmar Egle, Stockergarten 26, Hilzingen, macht deutlich, dass er sehr enttäuscht darüber ist, dass im vorgestellten Zeitstrahl (TOP 10) die Realisierung des Kunstrasenplatzes in die nächsten Jahre verschoben worden ist. Er skizziert die Gründe, warum er von dieser Verschiebung aus Sicht des FC Hilzingen außerordentlich enttäuscht ist und fügt insbesondere an, dass in den Sport-treibenden Vereinen, auch beim Fußball, sehr viele junge Mitbürgerinnen und Mitbürger der Gesamtgemeinde beheimatet sind und trainiert werden und es zwischenzeitlich kaum mehr möglich ist, auf den beiden Rasenplätzen den Trainingsbetrieb ordentlich durchzuführen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die witterungsbedingten Einflüsse nicht so positiv sind. Er fügt weiter an, dass der Gemeinderat sich wahrscheinlich kein tatsächliches Bild von dieser Situation beim FC Hilzingen machen kann und wie viele jugendliche Hilzinger aber auch Kinder der Gesamtgemeinde auf dem Sportgelände trainieren. Im Übrigen ist ein gutes Sportgelände auch ein Aushängeschild der Gemeinde (Werbung). Eine gutes, vorzeigbares Sportgelände mit entsprechender Infrastruktur bedeutet für die vielen ehrenamtlich tätigen Übungsleiter in den Vereinen auch eine besondere Wertschätzung ihrer Arbeit.
Der Vorsitzende lädt den Gemeinderat in der Sitzungspause nunmehr für eine Stärkung zu einem Imbiss ein.

Vorgelegt am 20. September 2016

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)  
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Bernhard Hertrich (Gemeinderat)  
gez. Martin Schneble (Gemeinderat)