Anmeldung

Gemeinderat

Dienstag, 14. Dezember 2021, 19:00 Uhr
Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
 
2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 16.11.2021
 
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 16.11.2021
 
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 30.11.2021
 
5. Ortskernsanierung Hilzingen - Sanierung Rathaus, Hauptstraße 36, Hilzingen
- Vorstellung der Baumaßnahme für das Jahr 2022
- Bewilligung der Kosten und Freigabe zur Ausschreibung
 
6. Gemeindeblatt - Amtsblatt der Gemeinde Hilzingen mit Ortsteilen - Erhöhung des Bezugspreis - Erhöhung des kommunalen Zuschusses
 
7. Vorkaufsrecht gem. §§ 24 BauGB, 29 WG-BW und sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB
Flst.Nrn. 384, Klostergasse 2, Gemarkung Hilzingen
 
8. Beratung und Beschlussfassung über die Höhe der Wasser- und Abwassergebühren -  Wassergebühren
 
9. Beratung und Beschlussfassung über die Höhe der Wasser- und Abwassergebühren - Abwassergebühren
 
10. Änderung der Wasserversorgungssatzung (WVS)
 
11. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (AbwS)
 
12. Kreditaufnahmen für das Jahr 2021 - Eigenbetrieb Breitbandversorgung Hilzingen
 
13. Kreditaufnahmen für das Jahr 2021 -  Eigenbetrieb Wasserversorgung Hilzingen
 
14. Bekanntgaben der Verwaltung
 
15. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
 
16. Fragemöglichkeit für Einwohner
 

Gemeinderat 14.12.2021


Anwesend:
Vorsitzender
Herr Holger Mayer 
Gemeinderatsmitglieder
Frau Andrea Baumann 
Herr Alexander Baur 
Herr Martin Beschle 
Herr Peter Graf 
Herr Alexander Grambach 
Herr Tilo Herbster 
Herr David Hoffmeier 
Herr Michael Jäckle 
Herr Artur Martin Jäkle 
Herr Fabian Jutt 
Frau Barbara Kissmehl 
Frau Ulrike Maus 
Herr Matthias Mohr 
Herr Ralf Oßwald 
Frau Astrid Rothmund 
Herr Marius Sailer 
Frau Heidi Schmidle 
Herr Dr. Sigmar Schnutenhaus 
Herr Steffen van Wambeke 
Frau Meike Vogt 
Ortsvorsteher
Herr Stefan Jäckle 
Herr Walter Mayer 
Herr Stefan Rill 
Herr Egon Schmieder 
Schriftführer
Herr Markus Wannenmacher 
Mitarbeiter der Verwaltung
Herr Günther Feucht 
Herr Stefan Mattes 
Abwesend:
Gemeinderatsmitglieder
Herr Sebastian Harder privat entschuldigt
Herr Marco Russo beruflich entschuldigt

Beginn:  19:00 Uhr
Ende:  20.35 Uhr
Presse: 1
Zuhörer 3
Vor Einstieg in die Tagesordnung setzt der Vorsitzende die Tagesordnungspunkte 3 und 4 von der Tagesordnung ab, da die Bekanntgaben von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 16.11.2021 und des Gemeinderates am 30.11.2021 bereits in der letzten Sitzung des Gemeinderates am 07.12.2021 erfolgt sind.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

Herr Stefan Tomansky, Klostergasse 2, 78247 Hilzingen, meldet sich als Betroffener hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 7 - Vorkaufsrecht und sanierungsrechtliche Genehmigung Flst. Nr. 384, Klostergasse 2, Gemarkung Hilzingen - zu Wort und skizziert in kurzen Zügen die aktuelle Ausgangssituation.
Er geht in seinen Ausführungen unter anderem darauf ein, welche Gründe ursächlich dafür sind, dass der Kaufvertrag eine relativ geringe Kaufsumme für das Objekt aufweist und gibt weitere Informationen zur Lage des Grundstücks, den Eigentümerverhältnissen wie auch zu den im Gebäude befindlichen Nutzungseinheiten.
Er bittet die Gemeinde, bei der Beratung über das Ausüben des kommunalen Vorkaufsrechts und einer sanierungsrechtlichen Genehmigung unter TOP 7 der heutigen Sitzung auch seine Interessenslage zu berücksichtigen und fragt nach, ob seine Einlassungen zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend Gehör finden könnten.

2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 16.11.2021

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung vorgelegte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 16.11.2021.

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 16.11.2021

Abgesetzt.

4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 30.11.2021

Abgesetzt.

5. Ortskernsanierung Hilzingen - Sanierung Rathaus, Hauptstraße 36, Hilzingen
- Vorstellung der Baumaßnahme für das Jahr 2022
- Bewilligung der Kosten und Freigabe zur Ausschreibung
Vorlage: 2021/282

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den beauftragten Planer, Herrn Michael Wezstein aus Tengen, der sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage 2021/282 des Bauamtes vom 26.11.2021 sowie der Präsentation, die während des Sachvortrages von Herrn Wezstein als Grundlage dient.
In seinen Ausführungen geht Herr Wezstein auf alle sachrelevanten Punkte zur Rathaussanierung ein und verweist insbesondere auf die beiliegende Kostenschätzung für die geplanten Maßnahmen.
Der Vorsitzende ergänzt die Ausführungen des beauftragten Planers dahingehend, dass im Jahr 2022 neben den Sanitäranlagen auch die Aufzugsertüchtigung geplant sind. Der ursprünglich auch für das kommende Jahr vorgesehene Einbau der rauchdichten Glasabschlüsse soll - wie in der Sitzungsvorlage ausgeführt - jedoch erst 2023 zur Ausführung kommen.
Die WC-Anlage an der Remise soll während der Baumaßnahmen im Rathaus genutzt werden, um zusätzliche Kosten für etwaige zu erstellende WC-Container zu vermeiden.
Durch diese Baumaßnahme kann ein Büro im 1. OG des Rathauses temporär nicht genutzt werden.
Die in Vorbereitung zur heutigen Sitzung von Gemeinderat Artur Martin Jäkle eingereichten Überlegungen zu einer eventuell anderen Planung der WC-Anlagen wurden zwischenzeitlich planerisch von Herrn Wezstein aufgearbeitet, um in der heutigen Sitzung auch auf diese Überlegungen eingehen zu können.
Nach der Prüfung durch den beauftragten Architekten kann aus verschiedenen Gründen heraus diese Planungsoption, die sich auf die andere Anordnung und Verteilung der WCs im Erdgeschoss bezieht, nicht durchgeführt werden. Insbesondere sprechen Gründe der Barrierefreiheit und der engen räumlichen Gegebenheiten im Erdgeschoss des Rathauses gegen diesen Alternativvorschlag.
Nachgefragt aus der Mitte des Gemeinderates führt Herr Wezstein ferner aus, dass in den nächsten Tagen die Fluchttreppe (Eingang Ost) errichtet wird. Im Anschluss daran sollen im Rathaus dann die notwendigen Arbeiten an den betroffenen Fenstern erfolgen.
Im Anschluss an die Vorstellung der Planung entwickelt sich im Gremium eine kurze Aussprache. Auf Nachfrage von Gemeinderat Michael Jäckle zur vorliegenden Kostenschätzung vom 25.11.2021, die für die WC-Anlagen Kosten in Höhe von 538.000 € vorsieht, erwidert Herr Wezstein, dass bei dieser Kostenschätzung neben den Projektierungskosten in Höhe von knapp 490.000 € auch ein zusätzlicher Puffer in Höhe von 10 % für Unvorhergesehenes eingeplant ist.
Er geht nach derzeitigem Sachstand davon aus, dass diese Kostenschätzung eine realistische Größe ist, um die geplanten Maßnahmen vollumfänglich umsetzen zu können. Er weist aber darauf hin, dass es aufgrund der Corona-Krise gerade sehr schwer sei, verlässliche Auskünfte zu geben. Immer wieder komme es zu Lieferengpässen und Preiserhöhungen.
Als Ergebnis der kurzen Beratung im Gremium wird der in der Sitzungsvorlage aufgenommene Beschlussvorschlag, nämlich die vorgestellte Planung zu billigen, die ermittelten Kosten zu genehmigen und die Freigabe für die bevorstehende Ausschreibung zu erteilen, in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, ohne Gegenstimme und bei einer Enthaltung angenommen.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird Herr Michael Wezstein daraufhin aus der heutigen Sitzung verabschiedet.

6. Gemeindeblatt - Amtsblatt der Gemeinde Hilzingen mit Ortsteilen - Erhöhung des Bezugspreis - Erhöhung des kommunalen Zuschusses
Vorlage: 2021/289

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage 2021/289 des Hauptamtes, die in wesentlichen Zügen nochmals erörtert wird.
Die in der Sitzungsvorlage aufgeführte Haushaltsabdeckung des Amtsblattes, die laut Verlag bei rund 45 % liegt, wird im Gremium durchaus als fraglich gesehen.
Das Mitteilungsblatt der Gemeinde wird auch weiterhin als gutes Medium gesehen, die Bürgerinnen und Bürger auf herkömmlichem Weg - in Papierform - zu informieren und dass diese Informationen schneller und kostenfrei auch online zur Verfügung stehen.
Mit Blick auf den Zustellungsservice des Mitteilungsblattes und den bei dieser Dienstleistung gezahlten Mindestlohn muss jedoch davon ausgegangen werden, dass in absehbarer Zeit vermutlich weitere Kostensteigerungen für die Nutzer nicht zu vermeiden sind, so Gemeinderat Steffen van Wambeke.
Gemeinderätin Barbara Kissmehl regt an, möglichst den Verbreitungsgrad des Mitteilungsblattes zu steigern, indem der Verlag zielführende Marketingmaßnahmen ergreift.
Ergänzend führt die Verwaltung diesbezüglich aus, dass die Neubürger bei ihrer Anmeldung ein Amtsblatt zur Verfügung gestellt bekommen, um sich über die Gemeinde aber auch über das Amtsblatt selbst zu informieren.
Marketingaktionen sind nach Kenntnisstand der Verwaltung bislang jedoch nicht durchgeführt worden, wobei dies auch die Aufgabe des Verlages ist.
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus führt an, dass der Preis pro Ausgabe mit 0,75 € inklusive der Zustellung nach Hause sehr fair ist. Es ist damit zu rechnen, dass die Abo-Quote durch die Nutzung der digitalen Medien auch zukünftig weiter abnehmen wird.
Auch der beantragte kommunale Zuschuss in Folge des gestiegenen Papierpreises von 300 € pro Jahr wird im Gremium als tragbar und als nachvollziehbare Größe eingestuft.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird der Beschlussvorschlag der Verwaltung, nämlich die Erhöhung des Bezugspreises ab dem 01. April 2022 auf 9,-- €/Quartal zu erhöhen und die erforderlichen Anpassungen im Verlagsvertrag vorzunehmen - wie in der Sitzungsvorlage ausgeführt - bei einer Enthaltung, ohne Gegenstimme angenommen.

8. Beratung und Beschlussfassung über die Höhe der Wasser- und Abwassergebühren - Wassergebühren
Vorlage: 2021/285

Das Gremium ist auf Vorschlag des Vorsitzenden damit einverstanden, die Tagesordnungspunkte 8, 9, 10 und 11 vor Tagesordnungspunkt 7 zu beraten, weil Herr Rechtsanwalt Frick, der zur Beratung des Tagesordnungspunktes 7 eingeladen ist, noch nicht anwesend ist.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage 2021/285 des Rechnungsamtes vom 06.12.2021, die in kurzen Zügen nochmals erörtert wird.
Ohne Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Beschlussvorschlag
(= entsprechend der Seite 34 der beiliegenden Gebührenkalkulation) und legt somit die Wasserverbrauchsgebühr sowie Zählergebühr für den Bemessungszeitraum 2022 – 2023 fest.

9. Beratung und Beschlussfassung über die Höhe der Wasser- und Abwassergebühren - Abwassergebühren
Vorlage: 2021/286

Das Gremium ist auf Vorschlag des Vorsitzenden damit einverstanden, die Tagesordnungspunkte 8, 9, 10 und 11 vor Tagesordnungspunkt 7 zu beraten, weil Herr Rechtsanwalt Frick, der zur Beratung des Tagesordnungspunktes 7 eingeladen ist, noch nicht anwesend ist.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage 2021/286 des Rechnungsamtes vom 06.12.2021.
Ohne Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Beschlussvorschlag (= entsprechend der Anlage 3 der Sitzungsvorlage) und legt somit die Abwassergebühren fest.

10. Änderung der Wasserversorgungssatzung (WVS)
Vorlage: 2021/290

Das Gremium ist auf Vorschlag des Vorsitzenden damit einverstanden, die Tagesordnungspunkte 8, 9, 10 und 11 vor Tagesordnungspunkt 7 zu beraten, weil Herr Rechtsanwalt Frick, der zur Beratung des Tagesordnungspunktes 7 eingeladen ist, noch nicht anwesend ist.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage 2021/290 des Hauptamtes vom 06.12.2021.
Ohne Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS). 

11. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (AbwS)
Vorlage: 2021/291

Das Gremium ist auf Vorschlag des Vorsitzenden damit einverstanden, die Tagesordnungspunkte 8, 9, 10 und 11 vor Tagesordnungspunkt 7 zu beraten, weil Herr Rechtsanwalt Frick, der zur Beratung des Tagesordnungspunktes 7 eingeladen ist, noch nicht anwesend ist.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage 2021/291 des Hauptamtes vom 06.12.2021.
Ohne Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (AbwS)
7. Vorkaufsrecht gem. §§ 24 BauGB, 29 WG-BW und sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB
Flst.Nrn. 384, Klostergasse 2, Gemarkung Hilzingen
Vorlage: 2021/276
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage 2021/276 des Bauamtes vom 06.12.2021.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Rechtsanwalt Frick, der sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt.
Einleitend führt der Vorsitzende aus, dass in der heutigen Sitzungsvorlage die Ergebnisse der rechtlichen Prüfung durch die Verwaltung aufgenommen und in der Sitzungsvorlage auch die Vorteile und Nachteile bei der Ausübung/Nichtausübung des Vorkaufsrechts dargestellt worden sind.
Schlussendlich entscheidet der Gemeinderat über die Ausübung des Vorkaufsrechtes bzw. über die Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung.
Das zu betrachtende Grundstück liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet.
Bei der Prüfung, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann, ist das sogenannte Allgemeinwohl ausschlaggebend. Hierunter zählen unter anderem wasserrechtliche, städtebaurechtliche, verkehrsrechtliche oder auch noch weitere Aspekte. Insbesondere muss sich die Prüfung, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann und soll, auch dahin erstrecken, ob dies im Einklang mit den sanierungsrechtlichen Zielen, die vor einiger Zeit im Rahmen der sogenannten vorbereitenden Untersuchungen festgelegt worden sind, steht. Die Betrachtung im Spannungsfeld mit der Einhaltung der sanierungsrechtlichen Ziele hat eine wichtige Bedeutung.
Nachdem Herr Rechtsanwalt Frick zu Beginn der Sitzung noch nicht anwesend war, skizziert der Vorsitzende nochmals die Wortmeldung des Betroffenen unter TOP 1 (Herrn Stefan Tomansky).
Die Stellungnahme der STEG hinsichtlich der Möglichkeiten, das Vorkaufsrecht auszuüben und die sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen, wird nochmals dahingehend zitiert, dass der in der Sitzungsvorlage aufgenommene Beschlussvorschlag entsprechend bestätigt worden ist.
Sehr ausführlich und sachorientiert geht Herr Rechtsanwalt Frick in seinen Ausführungen auf die verschiedenen Aspekte und Argumente ein, die für und gegen eine Ausübung des Vorkaufsrechts sprechen. Insbesondere erwähnt er, dass in der heutigen Sitzung der Gemeinderat grundsätzlich zwei Beschlüsse fassen müsste. Zum einen, ob die sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt wird und zum anderen, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt wird.
Da der vorliegende Kaufvertrag keine überhöhte Kaufpreiszahlung beinhaltet, besteht seitens der Gemeinde die Möglichkeit, in diesen Vertrag einzusteigen, wenn verschiedene Kriterien erfüllt sind.
Durch das Eintreten der Gemeinde in den vorliegenden Kaufvertrag, also in die dort formulierten Rechte und Pflichten, sollen Schäden für den Verkäufer vermieden werden.
Wichtigster Aspekt für die Entscheidung der Gemeinde ist, ob das zu betrachtende Grundstück zum Erreichen der in einem früheren Stadium (vorbereitende Untersuchung) festgelegten Sanierungsziele zuträglich ist.
Bei den Gründen, die bei Ausübung des Vorkaufsrechtes grundsätzlich eine Rolle spielen, sind die wasserrechtlichen und verkehrsrechtlichen Beweggründe eher nicht prioritär zu sehen. Viel wichtiger ist es, ob die sanierungsrechtlichen Ziele durch die Ausübung des Vorkaufsrechts bei diesem Grundstück erreicht werden können oder nicht.
In der damaligen vorbereitenden Untersuchung wurde der Teilbereich 2 beschrieben, in der auch dieses Grundstück liegt. Die entsprechenden Beschreibungen und Festlegungen zum Teilbereich 2 werden von Herrn Frick in der heutigen Sitzung in den wesentlichen Passagen nochmals vorgelesen. Zur weiteren verkehrsrechtlichen Ausgestaltung dieses Bereichs wird diesem Grundstück eine Schlüsselfunktion (Einmündung, Verkehrsbeziehung, Querspange und vieles mehr) zu teil.
Noch einmal erläutert er die Situation bei einem Kauf des Grundstücks durch die Gemeinde und die dann vorhandenen weiteren Möglichkeiten, den dortigen Bereich unter Einbeziehung dieses Grundstücks - mit oder ohne des darauf befindlichen Gebäudes - zu verbessern.
Es erscheint ihm wichtig, darauf hinzuweisen, dass es von grundsätzlicher Bedeutung ist, ob die damals in der vorbereitenden Untersuchung aufgestellten Sanierungsziele auch heute noch die Ziele des Gemeinderates und der Gemeinde sind.
Nach den ausführlichen Ausführungen eröffnet sich eine längere Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt.
Gemeinderat Steffen van Wambeke fragt nach, ob das Grundstück für das Erreichen der damals festgelegten Sanierungsziele zwingend benötigt wird und wie im Abwägungsprozess die Interessen des Allgemeinwohls in Relation zum Bürgerinteresse (Interesse des Betroffenen) abgewogen werden.
Ob allerdings in diesem Bereich ein Straßenquerschnitt von 10 m oder das Anlegen eines beidseitigen Gehweges zwingend erforderlich ist, kann aus heutiger Sicht nicht beantwortet werden. Aus diesem Grund unterbreitet er den Vorschlag, dass die Verwaltung nochmals mit dem Eigentümer des Grundstücks weitergehende Gespräche führt, um eine Lösung zu erreichen, die beiden Interessenlagen gerecht werden kann.
Gemeinderat Fabian Jutt fragt nach, ob für eine Optimierung der Brücke in der Klostergasse bzw. der dortigen Verkehrssituation dieses Grundstück benötigt wird, um dort gewünschte Verbesserungen zu erzielen. Diese Nachfrage wird von Seiten der Gemeindeverwaltung deutlich bejaht, da sich mit Einbeziehung dieses Grundstücks die Erschließungssituation dort verbessern könnte. Auch mit Blick auf die noch immer angedachte Bebauung des Klosterareals.
Es erscheint im Gremium nicht als plausibel und als nicht vorstellbar, im dortigen Bereich eine Verkehrsader zu schaffen, die eine Breite von 10 m und Gehwege auf jeder Straßenseite hätte.
Es müsste mit einer deutlich geringeren Breite geplant werden. Auch mit einem gewünschten noch anzulegenden Gewässerrandstreifen / eines Uferwegs, für den 5 m ausreichend sein könnten, soll die Gemeinde auf jeden Fall nochmals das Gespräch mit dem Eigentümer suchen, um geeignetere Lösungen zu finden.
Es kristallisiert sich auch durch die Wortmeldung von Gemeinderat Michael Jäckle die Tendenz heraus, ob die damals festgelegten Sanierungsziele tatsächlich noch aktuell sind und ob durch die Nutzung des ganzen Grundstücks – ohne Gebäude - dann der Verkehrsfluss verbessert werden kann.
Es muss eine sachliche Abwägung auch dahingehend erfolgen, ob im dortigen Bereich durch eine verbesserte Erschließung ein höheres Verkehrsaufkommen gewünscht und angestrebt wird oder ein Verkehrsaufkommen in etwa wie aktuell dort vorherrscht.
Dr. Sigmar Schnutenhaus fasst die Wortmeldungen dahingehend zusammen, dass eine vernünftige Querspange im dortigen Bereich durchaus sinnvoll ist, aber nicht in dieser Dimension, mit einer Breite von 10 m. Es dürfte nicht zielführend sein, dort eine neue Verkehrsachse zu schaffen, mit der ein höheres Verkehrsaufkommen einhergeht.
Die Zielsetzung sollte zukünftig auch weiterhin die Reduzierung des Verkehrsaufkommens im Bereich Rathausvorplatz/Schlosspark sein.
Es wird auch Kritik an der Haltung der STEG geäußert, dahingehend zu argumentieren, dass bei Ausübung des Vorkaufsrechts nach einem Abriss des Gebäudes auch das ganze Grundstück genutzt werden kann.
Es erscheint als sinnvoll, die im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung festgelegten Sanierungsziele, insbesondere für den dortigen Bereich, grundsätzlich noch einmal zu überprüfen.
Die Nachfrage von Gemeinderat Fabian Jutt, wer Eigentümer des Grundstücks mit Flst.Nr. 421/1 ist, kann in der öffentlichen Sitzung nicht beantwortet werden, auch wenn der Verwaltung der Eigentümer bekannt ist.
Die Nachfrage aus der Mitte des Gremiums, welche Fristen zu beachten sind, beantwortet Herr Frick dahingehend, dass - solange die sanierungsrechtliche Genehmigung nicht erteilt wird - noch keine Frist zu laufen begonnen hat.
Die Zeit, um im Gremium hierüber nochmals und ohne Risiko zu beraten, ist daher auf jeden Fall gegeben.
Auch bei einer Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung hätte die Gemeinde drei Monate Zeit, um in den zugrundeliegenden Kaufvertrag einzutreten.
Tendenziell soll die Thematik nochmals in einer der nächsten Sitzungen, idealerweise am 18. Januar 2022, beraten werden.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, mit dem Eigentümer zu besprechen, ob eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, bei der beide Interessenlagen Berücksichtigung finden. Unter Umständen könnte ein Teil des Grundstücks für die Zielsetzung der Gemeinde (Erschließung, Querspange, Bachuferwege etc.) abgetrennt werden, um so das Vorkaufsrecht nicht ausüben zu müssen.
Es kann eigentlich nicht Ziel der Gemeinde sein, das dort vorhandene Gebäude - wie es die STEG formuliert - abzureißen.
Gleichwohl erhält die Gemeindeverwaltung den Auftrag, im Gemeinderat die als Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung festgelegten Sanierungsziele zu beraten und diese ggfs. neu zu fassen.
Gemeinderat Tilo Herbster stellt den Antrag, den Beschluss zur sanierungsrechtlichen Genehmigung zurückzustellen, bis über die Sanierungsziele im Gremium nochmals beraten worden ist.
Dieser Antrag über das Zurückstellen des Beschlusses über die Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung/ Ausüben des Vorkaufsrechts, bis über die Sanierungsziele im Gremium nochmals beraten wurde, wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 3 Ja- und 8 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Der Vorsitzende formuliert als Ergebnis der heutigen Beratung den Beschlussvorschlag, in der heutigen Sitzung keine Beschlüsse zu fassen und diese Thematik in der Sitzung am 18. Januar 2022 erneut zu beraten. Zuvor sollten mit dem Eigentümer Gespräche geführt werden, um möglichst eine einvernehmliche Lösung im Lichte der heutigen Beratung zu erzielen.
Dieser Beschlussvorschlag wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.

12. Kreditaufnahmen für das Jahr 2021 - Eigenbetrieb Breitbandversorgung Hilzingen
Vorlage: 2021/283

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage 2021/283 des Rechnungsamtes vom 06.12.2021.
Ohne Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, für den Eigenbetrieb Breitbandversorgung im Wirtschaftsjahr 2021 eine Kreditaufnahme in Höhe von 30.000 € sowie eine Umschuldung in Höhe von 255.650 € zu den in der Sitzung vorgestellten Konditionen vorzunehmen.

13. Kreditaufnahmen für das Jahr 2021 - Eigenbetrieb Wasserversorgung Hilzingen
Vorlage: 2021/284

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage 2021/284 des Rechnungsamtes vom 06.12.2021.
Ohne Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, für den Eigenbetrieb Wasserversorgung im Wirtschaftsjahr 2021 eine Kreditaufnahme in Höhe von 150.000 € sowie eine Umschuldung in Höhe von 237.500 € zu den in der Sitzung vorgestellten Konditionen vorzunehmen.

14. Bekanntgaben der Verwaltung

1) Corona-Situation:
Die Corona-Lage ist nach wie vor sehr ernst. Stand heute haben gibt es 110 Infizierte in Hilzingen. Das Testangebot in Hilzingen wird stetig ausgebaut. Mittlerweile kann man sich an der Hegau-Halle, im Vitaminmarkt, im Paketdepot Twielfeld und neuerdings auch bei der Pizzeria Toscana in der Hauptstraße testen lassen.
2) 3. Impftag:
Die Vorbereitungen zum dritten kommunalen Impftag in der HegauHalle am 29.12.2021 laufen auf Hochtouren. Seit heute 10 Uhr ist das Registrierungstool auf der Homepage aktiv gestellt.
In den ersten drei Stunden sind bereits schon knapp 150 Registrierungen eingegangen. Nach der Mitteilung des Landkreises Konstanz werden an diesem Impftag drei Impfteams vor Ort sein, so dass an diesem Tag mindestens rund 350 Personen geimpft werden können.
Die über 60-jährigen Impfwilligen, die bereits bei den ersten Hilzinger Impftagen die Möglichkeit genutzt haben, sich impfen zu lassen, wurden bereits vor der Online-Registrierungsmöglichkeit angemeldet.
Bereits frühzeitig hat sich die Gemeinde beim Landratsamt Konstanz um einen weiteren Impftag in Hilzingen bemüht. Dieser weitere Impftag kann am 02. Februar 2022 durchgeführt werden.
3) Öffnungszeiten des Rathauses:
Das Rathaus bleibt über die Jahreswende zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet. Lediglich am Freitag, den 07. Januar 2022, bleibt das Rathaus geschlossen.
4) Dank an Gemeinderäte:
In der letzten Gemeinderatssitzung ist es dem Vorsitzenden besonders wichtig, Danke zu sagen. Das turbulente, herausfordernde und in vielerlei Hinsicht schwierige Jahr 2021 konnte gemeinsam gut gemeistert. Der Bürgermeister empfindet die Arbeit mit dem Gremium als sehr wertvoll und konstruktiv.
Er bedankt sich an dieser Stelle auch bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde. Alle verantwortlichen Mitarbeitenden sind bemüht, die bestmöglichen Sitzungsvorlagen zu liefern, um die Arbeit im Gemeinderat aber auch die Gemeinde voranzutreiben. Er wünscht allen Anwesenden und deren Familien frohe Weihnachten, besinnliche Tage und einen guten Start ins neue Jahr und hofft, dass alle die Zeit finden, um etwas zu entspannen und Kraft und Energie für das neue Jahr zu tanken.
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus bedankt sich im Anschluss an den Dank des Bürgermeisters ebenfalls bei Bürgermeister Holger Mayer und dem gesamten Verwaltungsteam für die Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr. Durch die zielführende Sitzungsleitung und die sehr gut vorbereiteten Sitzungen konnten in einer sachorientierten, zielführenden Beratungsweise sehr viele Entscheidungen getroffen, viele Weichen gestellt und dadurch viele Punkte und Projekte in relativ kurzer Zeit erledigt werden.
Er wünscht allen erholsame, friedliche und gesunde Weihnachtstage und einen guten Start in das neue Jahr.

15. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

1) Fastnacht 2022:
Auf Nachfrage von Gemeinderat Fabian Jutt erläutert die Verwaltung, dass die Durchführung der Fastnacht 2022 in der nächsten Sitzung des Gemeinderates am 18. Januar 2022 thematisiert werden soll. Vermutlich wird die Fastnacht 2022 ähnlich verlaufen müssen, wie im Jahr 2021.
2) Vandalismus/Störungen
Auf Nachfrage von Gemeinderat Alexander Baur erläutert die Verwaltung hinsichtlich der immer wieder auftretenden Vandalismusschäden und sonstigen Gegebenheiten rund um den Dorfplatz, dass in den nächsten Tagen ein Gespräch anvisiert ist, bei dem das Rathaus Hilzingen (Hauptamt/Ordnungsamt/Integrationsbeauftragten) und der „Street-Worker“ aus Gottmadingen teilnehmen werden.

16. Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
 
Vorgelegt zur Sitzung am 18.01.2022
Genehmigt am 18.01.2022
gez. Holger Mayer (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher  (Schriftführer)
gez. Prof. Dr. Sigmar Schnutenhaus(Gemeinderat)
gez. Peter Graf (Gemeinderat)