Anmeldung

Gemeinderat

Dienstag, 26. Oktober 2021, 19:00 Uhr
Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen

Gemeinderat 26.10.2021

1. Nachrücken in den Gemeinderat nach Ausscheiden von Gemeinderat Olaf Fuchs zum 30. September 2021 
- Feststellung über das Nachrücken eines Gemeinderates
- Feststellung von Hinderungsgründen
2. Verpflichtung eines Gemeinderates
3. Blutspenderehrung
4. Fragemöglichkeit für Einwohner
5. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 28.09.2021
6. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28.09.2021
7. Besetzung der beschliessenden Ausschüsse
8. Anfragen Freiflächen Solarfelder in der Gemeinde Hilzingen
Flst.Nrn. 1987 und 1989, Gemarkung Weiterdingen
9. Antrag der Kirchengemeinde Hohenstoffeln-Hilzingen - Zuschuss Sanierung Kirchturm Binningen
10. Friedhofsangelegenheiten
- Schaffung der Möglichkeit für Baumbestattungen
11. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Festplatz, 1. Änderung", Hilzingen
- Aufstellungsbeschluss im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
12. Vorkaufsrecht gem. §§ 24 BauGB, 29 WG-BW
Flst.Nrn. 273/3, 15746/1, Stockergarten, Gemarkung Hilzingen
13. Unterbringung von Geflüchteten in der Gemeinde Hilzingen
13.1. Unterbringung von Geflüchteten in der Gemeinde Hilzingen
- Sachstandsberichts und Beschlussfassung über weitere Vorgehensweise
13.2. Unterbringung von Geflüchteten in der Gemeinde Hilzingen
- Beschlussfassung über den Antrag eines Anbaus an die Alpenblickhalle
14. Förderprogramm "Der Ländliche Raum für Zukunft“
- Beschlussfassung über Antragstellung des Ortschaftsrates Binningen
15. Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe:
Metallbauarbeiten an der Peter-Thumb-Schule in Hilzingen
16. Bekanntgaben der Verwaltung
17. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
18. Fragemöglichkeit für Einwohner
 
 

Gemeinderat 26.10.2021

Anwesend:
Vorsitzender
Herr Holger Mayer 
Gemeinderatsmitglieder
Frau Andrea Baumann 
Herr Alexander Baur 
Herr Martin Beschle 
Herr Peter Graf 
Herr David Hoffmeier ab öTOP 2 (Verpflichtung)
Herr Artur Martin Jäkle 
Herr Fabian Jutt ab öTOP 14
Frau Barbara Kissmehl 
Frau Ulrike Maus 
Herr Matthias Mohr 
Herr Ralf Oßwald 
Frau Astrid Rothmund 
Herr Marco Russo 
Herr Marius Sailer 
Herr Dr. Sigmar Schnutenhaus 
Herr Steffen van Wambeke 
Frau Meike Vogt 
Ortsvorsteher
Herr Stefan Jäckle 
Herr Egon Schmieder 
Schriftführer
Herr Markus Wannenmacher 
Mitarbeiter der Verwaltung
Herr Stefan Mattes 
Herr Rudolf Schmidt 
Abwesend:
Gemeinderatsmitglieder
Herr Alexander Grambach privat entschuldigt
Herr Sebastian Harder beruflich entschuldigt
Herr Tilo Herbster beruflich entschuldigt
Herr Michael Jäckle beruflich entschuldigt
Frau Heidi Schmidle beruflich entschuldigt
Ortsvorsteher
Herr Walter Mayer beruflich entschuldigt
Herr Stefan Rill beruflich entschuldigt

Beginn: 19:00 Uhr
Ende: 20:50 Uhr
Zuhörer: 7
Vertreter des DRK Ortsverband Hilzingen: 3
Presse: 1
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben.

1. Nachrücken in den Gemeinderat nach Ausscheiden von Gemeinderat Olaf Fuchs zum 30. September 2021 
- Feststellung über das Nachrücken eines Gemeinderates
- Feststellung von Hinderungsgründen
Vorlage: 2021/243

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage 2021/243 des Hauptamtes vom 15.10.2021, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Herr David Hoffmeier hat erklärt, dass seinerseits keine hinderungsbegründenden Tatbestände bekannt sind, die ihn am Nachrücken im Gemeinderat hindern würden.
Nachdem im Gemeinderat ebenfalls keine hinderungsbegründenden Tatbestände bekannt sind, wird der in der Sitzungsvorlage formulierte Beschlussvorschlag – nämlich die Feststellung, dass Herr David Hoffmeier in den Gemeinderat nachrückt und bei ihm keine Hinderungsgründe vorliegen - in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen. 

2. Verpflichtung eines Gemeinderates

Nachdem der Gemeinderat in TOP 1 der heutigen Sitzung Herrn David Hoffmeier als Ersatzperson bestellt hat, nimmt er nun am Ratstisch Platz.
Zur Verpflichtung des nachrückenden Gemeinderates liest der Vorsitzende folgende Verpflichtungsformel vor, die Herr Hoffmeier nachspricht: "Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern."
Nachdem der Vorsitzende den nachrückenden Gemeinderat über seine Rechte und Pflichten unterrichtet hat, bekräftigt er sein Gelöbnis durch Handschlag.

3. Blutspenderehrung

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem TOP die Vertreter des DRK Ortsverbandes Hilzingen sowie die anwesenden Blutspenderinnen und Blutspender.
Die Bereitschaft der Hilzinger Bürgerinnen und Bürger, Blut zu spenden, ist nach wie vor immer noch sehr hoch, sodass in der heutigen Sitzung insgesamt zwölf Personen eine Ehrung für ehrenamtlich und unentgeltlich gespendetes Blut erhalten könnten.
Aus nachvollziehbaren Gründen sind nicht alle zur Ehrung anstehenden Personen heute anwesend, um die Ehrung durch den Bürgermeister persönlich entgegen zu nehmen.
Der persönliche Dank des Vorsitzenden richtet sich an alle Blutspenderinnen und Blutspender, die durch ihre ehrenamtliche Blutspende die Allgemeinheit positiv unterstützen.
Nach weiteren einleitenden Worten des Vorsitzenden überreicht er einzeln und nacheinander den anwesenden Blutspendern die jeweilige Ehrennadel und die persönliche Urkunde, die er im Wortlaut jeweils vorträgt, sowie ein je nach Spendenanzahl gestaffeltes Präsent der Gemeinde.
Von den insgesamt zwölf zur Ehrung eingeladenen Blutspendern sind drei Blutspender persönlich anwesend.
Durch verwaltungsseitiges Nachfragen wird festgestellt, dass keine weiteren Blutspender mehr in der heutigen Sitzung anwesend sind, um eine Ehrung zu empfangen.
Nach der vollzogenen Ehrung lädt der Vorsitzende die geehrten Blutspender zu einem kleinen "Umtrunk" im Foyer der Hegauhalle ein.

4. Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gemeingebrauch gemacht.

5. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 28.09.2021

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung vorgelegte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 28.09.2021.

6. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28.09.2021

In der Sitzung am 28. September 2021 wurde die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes auf Basis der festgestellten und überprüften Bedarfe in der Gemeinde mit Modifizierungen beschlossen.

7. Besetzung der beschließenden Ausschüsse
Vorlage: 2021/244

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage 2021/244 des Hauptamtes vom 15.10.2021.
Nach weiterer Aussprache wird der verwaltungsseitige Beschlussvorschlag in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen, sodass die beschließenden Ausschüsse wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt besetzt werden.

8. Anfragen Freiflächen Solarfelder in der Gemeinde Hilzingen
Flst.Nrn. 1987 und 1989, Gemarkung Weiterdingen
Vorlage: 2021/249

Dieser TOP wurde aufgrund von weiterem Beratungsbedarfs von der Beratung in einer früheren GR - Sitzung abgesetzt. Es erscheint wichtig zu erwähnen, dass dieser Grundstückserwerb deshalb so wichtig ist, weil dadurch die Gemeinde dann auch die Planungshoheit über diese Grundstücke hat.
Nach dem Sachvortrag entwickelt sich im Gremium eine kurze Aussprache darüber, ob die Grundstücke auch mit der anvisierten Zielsetzung – für Solarfelder - genutzt werden können.
Auf Nachfrage von Gemeinderat Tilo Herbster, ob ein Solarfeld auf diesen beiden Grundstücken genehmigungsfähig wäre, antwortet der Vorsitzende, dass durchaus realistische Chancen vorhanden sind, die erforderliche Genehmigung zu erhalten, wobei  selbstverständlich noch intensiver Abstimmungsbedarf mit der unteren Naturschutzbehörde oder auch anderen Fachbehörden besteht.
Der bestehende Zielkonflikt zwischen Klimaschutz und Naturschutz und der vorhandenen Zielsetzungen ist bei der Bewertung der verschiedenen sachrelevanten Aspekten ohne Frage hier auch vorhanden.
Verhandlungen sollten mit dem Grundstückseigentümer deshalb auch erst dann aufgenommen werden, wenn der Sachstand geklärt ist, ob die Umwandlung zu einer Solarfeldfläche überhaupt möglich bzw. genehmigungsfähig ist.
Eine entsprechende heutige Anfrage beim Landratsamt Konstanz zu einer rechtlichen Beurteilung dieser Sachlage wurde deshalb auch schon auf den Weg gebracht.
In der Sitzungsvorlage wird bei dem Unterpunkt „finanziellen Auswirkungen“ auf einen Grundsatzbeschluss hingewiesen. Die diesbezügliche Nachfrage von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus wird vom Vorsitzenden dahingehend beantwortet, dass die Angelegenheit grundsätzlich - sollte die Gemeinde daran interessiert sein, auf diesen Grundstücken ein Solarfeld zu planen - auf jeden Fall in einer öffentlichen Sitzung diskutiert werden.
Lediglich die finanziellen Auswirkungen des Grundstückserwerbs sollten dann nichtöffentlich diskutiert werden.
Ob der Grundstückseigentümer tatsächlich an die Gemeinde verkaufen wird, wird sich allerdings erst bei den Verhandlungen zeigen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird ausgeführt, dass der Satz 2 der finanziellen Auswirkungen (Sitzungsvorlage 2021/249) auf jeden Fall gestrichen werden sollte, was zustimmend zur Kenntnis genommen wird.
Als Ergebnis der weiteren Beratung soll der in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschlag modifiziert werden und folgende Fassung erhalten:
Der Gemeinderat folgt dem Beschluss des Ortschaftsrates Weiterdingen, die Grundstücke mit den Flst. Nrn. 1987 und 1989 zu erwerben, um zukünftig alle Optionen offenzuhalten, vorbehaltlich der Möglichkeit, diese Grundstücke auch für Solarfelder nutzen zu können.
In offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser modifizierte Beschlussvorschlag einstimmig angenommen.

9. Antrag der Kirchengemeinde Hohenstoffeln-Hilzingen - Zuschuss Sanierung Kirchturm Binningen
Vorlage: 2021/248

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage 2021/248 des Rechnungsamtes vom 15.10.2021, die in Zügen nochmals vorgetragen wird.
Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert die Verwaltung, dass der Beschlussvorschlag, die zehnprozentige Bezuschussung der bei der Kirchturmsanierung anfallenden Kosten zu übernehmen, auf einem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates beruht, der z.B. bei der Kirchturmsanierung in Schlatt am Randen im Jahr 2003 bestand gehabt hat.
Im Gremium entwickelt sich eine Aussprache darüber, ob die verpflichtende Übernahme der Kosten für die Kirchturmuhr nicht auch ausreichend wäre und somit - so die Einschätzung von Gemeinderätin Andrea Baumann - die Übernahme des Kostenanteils für restlichen Arbeiten im Kirchturmsanierung durch die politische Gemeinde entfallen könnte, auch vor dem Hintergrund des bestehenden Grundsatzbeschluss des Gemeinderates.
Der Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus weist in der Beratung nochmals darauf hin, dass es auch Aufgabe der politischen Gemeinde sein sollte, prägende Gebäude - zu denen die Kirchen auf jeden Fall auch gehören - mit einem entsprechenden Beitrag zu fördern, um das nicht sehr üppig vorhandene Historische und Traditionelle in der Gemeinde erhalten zu können.
Die Nachfrage, ob tatsächlich auch die Bezuschussung der „Glocken“ im Antrag der katholischen Kirchengemeinde enthalten ist, kann von dem Vorsitzenden mit einem klaren Ja beantwortet werden, da seine diesbezügliche Nachfrage beim Antragssteller geklärt worden ist.
Mit Blick auf den Eingang des Antrages wird mit Blick auf andere, in früheren Jahren bereits wegen verspäteten Antragseingängen abgelehnten Anträge, vom Vorsitzenden geantwortet, dass der Antrag im August 2021 bei der Gemeinde Hilzingen eingegangen ist und dass die Behandlung des Antrags nicht in der ersten Sitzung nach der Sommerpause, sondern erst in der zweiten Sitzung - also heute – im Gemeinderat behandelt werden kann. Somit kann die verzögerte Beratung im Gemeinderat nicht zulasten des Antragstellers gehen.
Gemeinderätin Barbara Kissmehl stellt den Antrag, darüber zu entscheiden, den Zuschuss für die eigentliche Kirchturmsanierung aus der kommunalen Förderung herauszurechnen, um somit die finanzielle Förderung der Gemeinde zu reduzieren.
Dieser Beschlussantrag wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 4 "Ja" und 11 "Nein"-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Aufgrund des im Gremium vorhandenen Stimmungsbildes wird der verwaltungsseitige Beschlussvorschlag bei der anschließenden Abstimmung aufgeteilt:
In offener Abstimmung beschließt der Gemeinderat einstimmig den 1. Punkt des Beschlussvorschlags der Sitzungsvorlage, nämlich die Kostenübernahme für die Arbeiten an der Kirchturmuhr der Pfarrkirche St. Blasius in Binningen zu übernehmen.
Die beiden weiteren Punkte des verwaltungsseitigen Beschlussvorschlags (Punkt 2 und 3 der Sitzungsvorlage) nämlich - dass sich die Gemeinde sich mit 10 % an den restlichen Kosten der Kirchturmsanierung, max. jedoch mit 54.785,45 € beteiligt und die entsprechenden Ansätze im Haushaltsplan 2022 aufgenommen werden, werden daraufhin in offener Abstimmung, der kein Gemeinderat widerspricht bei 3 "Nein"-Stimmen und 14 "Ja"-Stimmen mehrheitlich angenommen.

10. Friedhofsangelegenheiten
- Schaffung der Möglichkeit für Baumbestattungen
Vorlage: 2021/246

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage 2021/246 des Hauptamtes vom 15.10.2021.
Die Möglichkeit zur Schaffung von Baumbestattungen war, wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt, Bestandteil einer Besichtigung der Friedhöfe der Teilorte im Juli 2021, zu welcher die örtlichen Vertreterinnen und Vertreter eingeladen waren.
Verwaltungsseitig wird über die Sitzungsvorlage hinaus ausgeführt, dass der aufgenommen Ansatz für die zu beschaffenden Bäume mit 2.500,00 Euro pro Baum deshalb ein realistischer Ansatz darstellt, weil darin nicht nur die Kosten für die Bäume enthalten sind, sondern z.b. auch das Pflanzen der Bäume auf den einzelnen Friedhöfen.
Der Zeitpunkt, dies im nächsten Frühjahr zu terminieren, ist auch deshalb günstig, da die Aufwendungen für diese neue Bestattungsform auch in die jetzt aktuell laufende Gebührenkalkulation, die an ein externes Unternehmen vergeben wurde, mit einfließen kann.
Es erfolgt vor Beschaffung der Bäume eine Rücksprache mit den Sachverständigen im Gemeinderat aber auch mit den jeweiligen Ortsteilvertretern, um diesbezüglich eine ideale Lösung zu finden.
Der korrektive Wunsch von Gemeinderat Artur Martin Jäkle bezüglich des Standortes des Baumes auf dem Friedhof Schlatt am Randen, der in der Sitzungsvorlage nicht korrekt dargestellt ist, wird protokollarisch zur Kenntnis genommen und entsprechend beim Pflanzen des Baumes auf dem Friedhof in Schlatt am Randen Berücksichtigung finden.
Der in der Sitzungsvorlage aufgenommene Beschlussvorschlag, auf den Friedhöfen der Teilorte Duchtlingen, Schlatt am Randen, Weiterdingen, Binningen und Riedheim im 1. Halbjahr 2022 jeweils die Bestattungsform „Baumbestattungen“ zu schaffen, wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.

11. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Festplatz, 1. Änderung", Hilzingen
- Aufstellungsbeschluss im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Vorlage: 2021/245

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage 2021/245 des Bauamtes vom 10.10.2021.
Über die Sitzungsvorlage hinaus wird von Gemeinderätin Astrid Rothmund nachgefragt, wie die Abgrenzung des Grillplatzes zu den LKW-Stellplätzen geschaffen werden kann.
Hierzu erläutert der Vorsitzende, dass eine entsprechende Trennung durch eine Erhöhung des dort verlaufenden Walles geschaffen werden soll.
Die weitere Nachfrage von Gemeinderat Ralf Oßwald, ob im Zuge dieses Verfahrens der sehr unterhaltungsaufwändige Belag des Festplatzes durch einen neuen, weniger sanierungsaufwändigen Belag reduziert werden kann, wird von der Verwaltung dahingehend beantwortet, dass, wenn ein Belag gewählt werden würde, der den Versiegelungsgrad erhöht, dies eine nicht zu vernachlässigende Auswirkung auf die Eingriffs/Ausgleichsbilanzierung der Fläche im Bebauungsplan hätte und dadurch vermutlich größere Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden würden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich tatsächlich nur auf die in der Sitzungsvorlage ausgewiesenen Fläche des Grillplatzes. Als Ergebnis der Beratung beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei einer Enthaltung und ohne Gegenstimme, den in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschlag mit folgendem Wortlaut;
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften "Festplatz" in den im Lageplan vom 30.09.2021 dargestellten Bereich soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden.

12. Vorkaufsrecht gem. §§ 24 BauGB, 29 WG-BW
Flst.Nrn. 273/3, 15746/1, Stockergarten, Gemarkung Hilzingen
Vorlage: 2021/250

Gemeinderätin Astrid Rothmund erklärt sich für befangen, verlässt den Sitzungstisch und begibt sich unter die Zuschauer.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage 2021/250 des Bauamtes vom 18.10.2021.
Über die Sitzungsvorlage hinaus wird nochmals darauf hingewiesen, dass im dortigen Bereich die Erschließungssituation für dieses Grundstück äußerst schwierig und kompliziert  ist und nach vorsichtiger Einschätzung der Verwaltung auch wenig Aussicht auf eine erfolgreiche Umgestaltung besteht.
Die Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, ob der Eigentümer mit der Gemeindeverwaltung dahingehend Kontakt aufgenommen hat, um die dortige Situation zu besprechen, wird vom Vorsitzenden klar und deutlich verneint.
In offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, beschließt der Gemeinderat bei einer Gegenstimme, den Beschlussvorschlag der Verwaltung anzunehmen und das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.

13. Unterbringung von Geflüchteten in der Gemeinde Hilzingen

13.1. Unterbringung von Geflüchteten in der Gemeinde Hilzingen
- Sachstandsberichts und Beschlussfassung über weitere Vorgehensweise
Vorlage: 2021/180

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage 2021/180 des Rechnungsamtes vom 15.10.2021.
Über die Sitzungsvorlage hinaus wird weiter ausgeführt, dass die sog. Fehlbelegerabgabe vom Landkreis Konstanz nicht mehr erhoben wird und auch die Zuteilung der Flüchtlinge an die einzelnen Kommunen modifiziert wurde. Die Kommunen können auch weiterhin freie Platzkapazitäten in den Gemeinden melden. Die Zuteilung erfolgt nach einer bestimmten Meldefrist nach einem Verfahren.
Aktuell können in Hilzingen die noch vorhandenen 26 freien Plätze relativ schnell belegt werden und somit kann recht zügig auf eine eventuell anstehende Belegung reagiert werden.
Es muss weiterhin auch die gemeinsame Aufgabe sein, dass alle Möglichkeiten genutzt werden, neue Unterbringungsmöglichkeiten zu gewinnen.
Durch den jetzt beschlossenen Wegfall der sogenannten Fehlbelegerabgabe entfallen im Haushaltsplan 2021 Ausgaben von rund 60.000 Euro. Durch diese Entwicklung werden auch die Ansätze für das kommende Haushaltsjahr angepasst.
Diskutabel erscheint in diesem Zusammenhang durchaus auch der pauschal im Haushaltsplan aufgenommene Ansatz zum Ankauf von Gebäuden in Höhe von 500.000 €.
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus bewertet die jetzt eingetretenen Entwicklungen als sehr gut. Der Wegfall der sog. Fehlbelegerabgabe wird ebenso als richtig bewertet wie auch die noch nicht realisierte Errichtung von mobilen Unterbringungsmöglichkeiten (Container). Trotz dieser Entwicklung muss gemeinsam und mit Nachdruck daran gearbeitet werden, innerhalb der Gemeinde eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge auf die einzelnen Ortsteile zu erreichen. Es bestehe somit immer noch die Notwendigkeit, in den Ortsteilen Schlatt am Randen und Riedheim Flüchtlingsunterbringungsplätze zu gewinnen, Gebäude zu kaufen und diese Platzkapazitäten dann auch zu belegen, um dadurch auch für den überproportional „belasteten“ Teilort Duchtlingen eine Entlastung zu schaffen.
Ferner sollte mit Blick auf die Situation in einzelnen Familien oder auch in den einzelnen Gebäuden darauf geachtet werden, evtl. dort vorhandenen Konfliktpotentiale durch eine entzerrte oder lockere Belegung die Situation in den einzelnen Unterbringungsmöglichkeiten zu entschärfen.
Der in der Sitzungsvorlage formulierte Beschlussvorschlag wird in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen, dies bedeutet, dass
- die Planungen zu mobilen Bauweisen bzw. Containerstandorten und die dazugehörigen Bebauungspläne werden vorerst nicht weiterverfolgt werden und
- die Verwaltung beauftragt wird, für weiteren Wohnraum in Riedheim und Schlatt am Randen zu werben und diesen entsprechend anzumieten bzw. Kaufoptionen auszuloten.

13.2. Unterbringung von Geflüchteten in der Gemeinde Hilzingen
- Beschlussfassung über den Antrag eines Anbaus an die Alpenblickhalle
Vorlage: 2021/185

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage 2021/185.
Ohne weitere Aussprache wird der in der Sitzungsvorlage aufgenommene Beschlussvorschlag, von einem Anbau an die Alpenblickhalle in Schlatt am Randen für die Zwecke der Flüchtlingsunterbringung vorerst Abstand zu nehmen, in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.

14. Förderprogramm "Der Ländliche Raum für Zukunft“
- Beschlussfassung über Antragstellung des Ortschaftsrates Binningen
Vorlage: 2021/251

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage 2021/251 des Bürgermeisters vom 18.10.2021.
Über die Sitzungsvorlage hinaus führt der Vorsitzende aus, dass es sich bei dem Förderprogramm "Der Ländliche Raum für Zukunft" nicht um ein Projekt wie die Sanierung der Ortsmitte Hilzingen handelt, sondern damit andere Zielsetzungen verfolgt werden.
Nachgefragt aus der Mitte des Gemeinderates hinsichtlich der dadurch entstehenden Kosten sowie der Verpflichtung, aus dem Prozess erarbeitete Maßnahmen dann auch konkret und kostenwirksam umsetzen zu müssen, antwortet der Vorsitzende, dass die voraussichtlichen Kosten bei diesem Förderprogramm in einem sehr überschaubaren Rahmen liegen werden. Hierbei fallen vorwiegend Kosten für die Durchführung von Workshops und ähnlichen Verfahrensschritten an.
Hinsichtlich einer Verpflichtung, die aus diesem Prozess entwickelten Maßnahmen konkret und kostenwirksam umsetzen zu müssen, wird deutlich unterstrichen, dass hier kein Realisierungsautomatismus besteht. Vielmehr - so auch die Ausführungen von Gemeinderat Marius Sailer - geht es darum, den Prozess zur Förderung des ländlichen Raums für die Zukunft auch in Binningen zu starten. Die Vertreter des Ortsteils Binningen sind sich der Tatsache bewusst, dass finanzielle Mittel für Maßnahmen, die als Ergebnis aus dem Förderprogramm hervorgehen, immer vom Gemeinderat zu genehmigen sind und dass dadurch keine Begehrlichkeiten begründet werden dürfen. Der in der Sitzungsvorlage aufgeführte Beschlussvorschlag kann ohne Weiteres um den Zusatz ergänzt werden, dass mit Aufnahme in das Förderprogramm keine finanziellen Verpflichtungen für die Gemeinde entstehen, konkrete Maßnahmen umsetzen zu müssen.
Gemeinderätin Ulrike Maus führt zum vorgelegten Förderprogramm ferner aus, dass damit daran gedacht ist, mit den verschiedenen beteiligten Vertretern des Ortsteils Punkte und Ziele für die Dorfentwicklung in Binningen zu erkennen, zu diskutieren - und dies unter Einbeziehung von externem Sachverstand.
Der Vorsitzende führt auf eine weitere Nachfrage aus, dass der Antrag der Gemeinde Hilzingen selbstverständlich fristgerecht eingereicht worden ist; jedoch - sollte der Gemeinderat einer Projektteilnahme nicht zustimmen - dieser auch wieder zurückgenommen werden kann.
Nochmals unterstrichen wird, dass - sollten sich aus diesem Förderprogramm konkrete Maßnahmen ergeben - diese auf jeden Fall eine Beschlussfassung durch den Gemeinderat hinsichtlich einer Realisierung bzw. auch eines Realisierungszeitpunktes bedürfen und es keinen Automatismus gibt, aus dem jetzt gefassten Beschluss zur Antragstellung in Zukunft finanzielle Ausgaben verpflichtend leisten zu müssen.
Nachdem das Projekt als solches unisono als gut und zielführend betrachtet wird, wird folgender Beschlussvorschlag in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen:
Der Gemeinderat stimmt der Antragstellung des Ortschaftsrates Binningen zur Aufnahme in das Förderprogramm „Der Ländliche RAUM für Zukunft“ zu. Verbunden mit diesem Beschluss ist allerdings auch, dass dadurch keine Verpflichtung für die Gemeinde Hilzingen entsteht, finanzielle Ausgaben für konkrete Maßnahmen leisten zu müssen.

15. Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe:
Liefern und Montieren von zwei Notausgangstüren am Nordflügel EG und OG
Peter-Thumb-Schule Hilzingen
Vorlage: 2021/252

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage 2021/252 des Bauamtes vom 18.10.2021, welche in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung einstimmig, das Liefern und Montieren von zwei Notausgangstüren am Nordflügel EG und OG Peter-Thumb-Schule Hilzingen an die Fa. Metallbau Matyas, Gewerbestr. 15, 78247 Hilzingen zum Angebotspreis von 22.421,98 € zu vergeben.
Die Brandschutzmaßnahmen sollen nach Einschätzung vom beauftragten Planungsbüro im Januar ausgeschrieben und im Anschluss daran vollzogen werden, um möglichst günstige Konditionen zu erhalten.

16. Bekanntgaben der Verwaltung

1) Zwischenlagerung von Holz
Auf Wunsch von Revierförster Werner Hornstein wurde der Zwischenlagerung von Käferholz aus dem eigenen Forst am Hohenstoffeln am Grillplatz Hilzingen bis Ende Dezember 2021 zugestimmt. Es handelt sich um ca. 300/400 Festmeter. Begründet wird diese Zwischenlagerung damit, dass das beauftragte Fuhrunternehmen nur eine begrenzte Anzahl von Fuhren/Woche zum Käufer bringen kann. Der Grillplatz bleibt dadurch weiterhin nutzbar.
 
2) Impftag in Hilzingen
Aktuell laufen Gespräche mit dem Landkreis Konstanz (MIT) in Hilzingen einen dritten Impftag in Hilzingen durchzuführen. Nach den beiden ersten Impftagen am 13. Mai und am 24. Juni 2021 sollen idealerweise nach 6 Monaten weitere Impfungen stattfinden. Hierbei sollten neben „neuen“ Impfungen auch Booster-Impfungen angeboten werden. Voraussichtlich am Mittwoch, den 29. Dezember 2021 wird das mobile Impfteam in Hilzingen diese Impfungen anbieten.
3) Förderung 1. Sanierungsabschnitt an der GMS Hilzingen
Der Schlussverwendungsnachweis zur Förderung der ersten Sanierungsmaßnahme der GMS Hilzingen mit einer Gesamtförderung von 117.000,--€ ist fristgerecht bei der zuständigen Behörde eingereicht worden. Die Schlusszahlung in Höhe von rund 24.000,-- € konnte in den letzten Tagen verbucht werden. Diese Maßnahme ist somit abgeschlossen.
In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg soll die Abnahme der ebenfalls geförderten Erweiterung der GMS Hilzingen im 1.Halbjahr 2022 erfolgen, die noch ausstehende Restförderung kann somit im Haushaltsjahr 2022 verbucht werden.
4) Weihnachtsmarkt Hilzingen
Der Weihnachtsmarkt ist für Sonntag den 12. Dezember 2021 geplant, die Vorbereitung hierfür laufen.
5) Fördermittel Bundesförderung Kinderbetreuungsfinanzierung
Im Rahmen des Investitionsprogramms des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021 sind die Förderanträge für den Kindergarten Schlatt am Randen (Umbau) und St. Martin Hilzingen (Neubau) positiv beschieden worden. Die ersten Mittelabrufe wurden genehmigt. In den letzten Tagen konnten für den Kindergarten Schlatt am Randen knapp 70.000,-€ und für den St. Martin rund 357.000,-€ als Einnahmen verbucht werden. Die restlichen Fördermittel werden abgerufen, wenn jeweils die Schlussrechnung erfolgt ist.
6) Frage aus der TUA Sitzung vom 12.10.2021 (OV Jäckle):
 Es fährt ein zusätzlicher Bus ab Schlatt a.R. - Haltestelle Bahnholzstraße - um 07.54  Uhr als Schnellbus mit Bedienung der Haltestellen „Hilzingen Schwimmbad“,  „Hilzingen Kreuz“ und „Singen Rathaus“ bis „Singen ZOB“.
7) Frage aus der TUA Sitzung vom 12.10.2021 (Egon Schmieder):
Die Verwaltung ist gerade in Abstimmung mit der Feuerwehr, wann, ob und in welcher Form sich das neu aufgelegte Förderprogramm für Sirenen realisieren läßt. Parallel hat der Bürgermeister ein Schreiben an das Innenministerium-BW verfasst, dass die kurzläufigen Fristen des Sirenen-Förderprogramms absolut utopisch seien. Es gibt viele technische Details zu klären.
8) Frage aus der TUA Sitzung vom 12.10.2021 (Andrea Baumann):
Die bestehende Vermüllung am Premiumwanderweg bei der Himmelsliege wurde vom zwischenzeitlich vom Bauhof beseitigt.
9) Frage aus der GR-Sitzung vom 28.09.2021 (Fabian Jutt):
Die Verwaltung wird an der kleinen Verbindungsbrücke im Wohngebiet Steppbachwiesle ein Verkehrsschild aufstellen. Wenn diese Verbindung dann immer noch z.b. durch Paketboten genutzt wird, muss überlegt werden dort einen Poller anzubringen.
10) Frage aus der GR-Sitzung vom 28.09.2021 (Astrid Rothmund):
Die bestellten Mülleimer für die beschlossenen Standorte sollen laut Angaben des Herstellers in der Kalenderwoche 51/2021 geliefert werden.
Zum Stand der Jugendbeteiligung wird vom Vorsitzenden ausgeführt, dass als nächster Projektschritt ein Workshop auf dem Schulhof mit beiden Schulen durchführen wird. Im Gemeinderat am 14. Dezember sollen dann die Ergebnisse der Jugendbeteiligung vorgestellt werden.
11) Zuschuss Bundesförderung für effiziente Gebäude / Kindergarten St. Mauritius:
Sowohl die Verwaltung als auch die Kirche haben sich intensiv für eine Förderung aus dem Bundesprogramm für den Kindergarten St. Mauritius eingesetzt.
Leider wird der Verwaltung nach wie vor mitgeteilt, dass die Förderbedingungen aktuell keine andere Entscheidung zulassen, als den Antrag auf Förderung abzulehnen. Da dieser Fall noch mehrere Kommunen betrifft, wird die Verwaltung versuchen, nochmals eine gemeinsame Aktion zu starten, um die Förderrichtlinien zu ändern und dann auch die Fördermittel zu bekommen.
12) Impfquote Gemeinde Hilzingen (Impfzentren):
In der Gemeinde Hilzingen wurden in den Impfzentren bisher 32 % (Erst- und Zweitimpfungen) an die Bürgerinnen und Bürger verabreicht. Die Impfungen die durch die Hausärzte vollzogen worden sind, sind hierbei nicht eingerechnet. Hilzingen liegt damit in etwa im Durchschnitt mit anderen Städten und Gemeinden.
13) Kindergarten St. Martin:
Für die Installation einer Wärmepumpe im Kindergarten St. Martin hat die Verwaltung nachträglich einen Förderantrag gestellt und 16.799,00 € genehmigt bekommen. Der Bescheid ist nach über einem Jahr komplexer Verwendungsnachweise nun eingegangen.

17. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

a) Jugendbeteiligung
 Gemeinderätin Andrea Baumann bedankt sich beim Bürgermeister und der
Verwaltung für die mit den Jugendlichen durchgeführten Workshops, die bei den Jugendlichen sehr positiven Anklang gefunden haben.
b) Versorgung mit Briefkästen
Ortsvorsteher Egon Schmieder fragt nach, ob die Verwaltung davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass der auf einem privaten Grundstück in der Hauptstraße (an der Schlossmauer) bisher aufgestellte Briefkasten (Schlossmauer in Hilzingen) zurückgebaut wird.
Verwaltungsseitig wird darauf geantwortet, dass die deutsche Post diesen Briefkasten abbauen musste, da die Eigentümerin des Grundstücks diesen Standort nicht mehr haben wollte. Die Gemeinde wurde hierüber informiert.
c) Spielplatz im Baugebiet Steppachwiesle
Auf Nachfrage von Gemeinderat Michael Jäckle wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass der neue gebaute Spielplatz im Wohngebiet Steppachwiesle zwischenzeitlich durch die hierfür beauftrage Institution abgenommen worden ist.
Ebenfalls wird auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums eine erneute Begehung des Spielplatzes durch die Verwaltung zugesagt, da angeregt wurde, den Zugang zu einzelnen Spielgeräten z.b. des Sandkastens auch für Kinderwägen einfacher erreichbar zu machen.
d) Termin Pflegeheimbesichtigungen/Baumaßnahme Hauptstraße
Auf Nachfrage von Gemeinderat Fabian Jutt führt die Verwaltung aus, dass der ursprünglich angedachte Termin zur Besichtigung von Pflegeheimen in das neue Jahr verschoben wird und dass mit dem Abschluss der Baumaßnahmen in der Hauptstraße wohl bis Mitte November gerechnet werden kann. Dann kann die Hauptstraße auch wieder ordnungsgemäß befahren werden.
e) Jugendtreff Hilzingen
Die Nachfrage von Gemeinderat Alexander Bauer zum bestehenden Hygienekonzept im Jugendkeller Hilzingen und die Notwendigkeit dort grundsätzlich auch eine Maske tragen zu müssen, wird vom Vorsitzenden dahingehend beantwortet, dass es sehr wohl sinnvoll ist, die jetzt geltenden Regelungen auch sorgfältig einzuhalten. An eventuellen Lockerungen dieser Maßnahmen ist aktuell nicht gedacht.

18. Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
 
Vorgelegt zur Sitzung am 30. November 2021
Genehmigt am 30. November 2021
gez. Holger Mayer (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher  (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Ulrike Maus (Gemeinderätin)