Gemeinderat
Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen
Gemeinderat 28. September 2021
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 6. Juli 2021
3. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 13. Juli 2021
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 13.07.2021
5. Antrag von Gemeinderat Olaf Fuchs auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat zum 30. September 2021
6. Einführung des digitalen Ratsinformationssystems
- Anpassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates
7. Gremiumsarbeit
- Festlegung des Sitzungsortes während der Corona-Pandemie
8. Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten der Gemeinde ab dem 01.01.2022
9. Jugendmusikschule Westlicher Hegau e.V.
Entsendung eines Mitgliedes der Gemeinde in den erweiterten Vorstand der Jugendmusikschule Westlicher Hegau e.V.
10. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Lange Breite - Zelg Westenberg", Riedheim
- Neufassung des Aufstellungsbeschlusses im Regelverfahren
11. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Zehntgarten II + III", Duchtlingen
- Neufassung des Aufstellungsbeschlusses im Regelverfahren
12. Vorkaufsrecht gem. § 29 WG-BW
Flst. Nr. 3058, Im Bach, Landwirtschaftsfläche, Wasserfläche, Gemarkung Binningen
Flst. Nr. 3059, Kretzwies, Landwirtschaftsfläche, Wasserfläche, Gemarkung Binningen
13. Ortskernsanierung Hilzingen
Erweiterter Ausbau Hauptstraße östlicher Teil
- Straßen-, Straßenbeleuchtung-, Wasserverlegearbeiten
14. Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe
Ortskernsanierung Hilzingen - Sanierung Rathaus
Schaffung eines 2. Flucht- und Rettungsweges
- Schlosserarbeiten
15. Weitere Mängelbeseitigung Feuerwehrhaus Hilzingen - Aufhebung des Sperrvermerks
16. Zustimmung zur Neuwahl der Abteilungskommandanten und Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr
16.1. Zustimmung zur Neuwahl der Abteilungskommandanten und Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr
a) Abteilung Riedheim
16.2. Zustimmung zur Neuwahl der Abteilungskommandanten und Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr
b) Abteilung Binningen
17. Ehrungen für besondere Verdienste in der Freiwilligen Feuerwehr
17.1. Ehrungen für besondere Verdienste in der Freiwilligen Feuerwehr
a) Verleihung der Ehrenmitgliedschaft
17.2. Ehrungen für besondere Verdienste in der Freiwilligen Feuerwehr
b) Verleihung der Eigenschaft als Ehrenkommandant
18. Bekanntgaben der Verwaltung
19. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
20. Fragemöglichkeit für Einwohner
Gemeinderat 28.09.2021
Vorsitzender
Herr Holger Mayer
Gemeinderatsmitglieder
Frau Andrea Baumann
Herr Alexander Baur
Herr Martin Beschle
Herr Peter Graf ab TOP 5
Herr Alexander Grambach
Herr Sebastian Harder
Herr Michael Jäckle
Herr Artur Martin Jäkle
Herr Fabian Jutt
Frau Barbara Kissmehl
Frau Ulrike Maus
Herr Matthias Mohr
Herr Ralf Oßwald
Frau Astrid Rothmund
Herr Marius Sailer
Frau Heidi Schmidle
Herr Dr. Sigmar Schnutenhaus
Frau Meike Vogt
Ortsvorsteher
Herr Stefan Jäckle
Herr Walter Mayer
Herr Stefan Rill
Herr Egon Schmieder
Schriftführer
Herr Markus Wannenmacher
Mitarbeiter der Verwaltung
Frau Jasmin Dold während öTOP 8
Herr Stefan Mattes
Gemeinderatsmitglieder
Herr Olaf Fuchs privat entschuldigt
Herr Tilo Herbster privat entschuldigt
Herr Marco Russo beruflich entschuldigt
Herr Steffen van Wambeke privat entschuldigt
Ende: 20:40 Uhr
Presse: 1
Zuhörer: 6
Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben.
Vor Einstieg in die Tagesordnung weist der Vorsitzende darauf hin, dass die heutige Sitzung des Gemeinderates die erste Sitzung nach Umstellung auf das Digitale Ratsinformationssystem ist.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 6. Juli 2021
3. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 13. Juli 2021
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 13.07.2021
5. Antrag von Gemeinderat Olaf Fuchs auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat zum 30. September 2021
Vorlage: 2021/220
Einstimmig beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, dass entsprechend des Antrags gem. § 16 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ein wichtiger Grund zum Ausscheiden aus dem Gemeinderat vorliegt und somit dem Antrag mit Wirkung zum 30. September 2021 stattgegeben wird.
6. Einführung des digitalen Ratsinformationssystems
- Anpassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates
Vorlage: 2021/226
Die Einführung des digitalen Ratsinformationssystems, die der Gemeinderat im November 2020 beschlossen hat, ist mit der heutigen Sitzung umgesetzt worden. Bei dieser Gelegenheit bedankt sich der Vorsitzende bei den für die Einführung verantwortlichen Mitarbeitern der Verwaltung, Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher sowie Iris Speiser (Geschäftsstelle des Gemeinderates) für die sehr gut organisierte Einführung, die jedoch auch sehr zeitintensiv gewesen ist.
Die wesentlichen Aspekte der Sitzungsvorlage werden nochmals kurz erörtert, wobei der Gemeinderat ohne weitere Aussprache den in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschlag zur Modifizierung der Geschäftsordnung des Gemeinderates (§ 12) in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig annimmt.
7. Gremiumsarbeit
- Festlegung des Sitzungsortes während der Corona-Pandemie
Vorlage: 2021/231
Ergänzend zur Sitzungsvorlage weist der Vorsitzende darauf hin, dass die Empfehlung der Corona-Verordnung, einen Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten, um dadurch die Möglichkeit zu haben, auf das Tragen von Masken zu verzichten, im Ratssaal im Rathaus nicht eingehalten werden kann. Aufbauend auf dieser Argumentation ist der Vorschlag der Verwaltung als nachvollziehbar, konsequent und zielführend zu sehen.
Es entwickelt sich im Gremium eine kurze Aussprache über den verwaltungsseitigen Beschlussvorschlag, insbesondere ob zukünftig auch weiterhin in der Hegau-Halle die Gemeinderatssitzungen durchgeführt werden sollen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass der Ratssaal für diesen Zweck deutlich besser geeignet ist als die Hegau-Halle (Akustik, Atmosphäre).
Vor dem Hintergrund der räumlich beengte Situation im Ratssaal gäbe es bei Einhaltung des Mindestabstandes kaum Plätze für die Einwohnerschaft, um an den Sitzungen teilnehmen zu können. Deswegen ist nach Einschätzung von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus der verwaltungsseitige Vorschlag, auch weiterhin in der Hegau-Halle zu tagen, alternativlos.
Als Ergebnis der kurzen Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 16 Ja- und 1 Nein-Stimme mehrheitlich die Annahme des verwaltungsseitigen Beschlussvorschlags, so dass bis auf Weiteres die Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse in der Hegau-Halle stattfinden werden.
8. Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten der Gemeinde ab dem 01.01.2022
Vorlage: 2021/224
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende auch die Vorsitzende des Gesamtelternbeirates, Frau Simone Krüger, in der heutigen Sitzung.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage 2021/224 des Rechnungsamtes vom 17.09.2021.
Über die Sitzungsvorlage bzw. auch über den verwaltungsseitigen Sachvortrag hinaus wird aus der Mitte des Gemeinderates darauf hingewiesen, dass eine grundsätzliche Beratung über die Ausgestaltung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten der Gemeinde Hilzingen frühzeitig und losgelöst von der Beratung über die Anpassung der Elternbeiträge für das neue Kindergartenjahr erfolgen sollte.
Gemeinderätin Andrea Baumann fügt hierzu an, dass der Auftrag, eine solche grundsätzliche Beratung über die Ausgestaltung der Elternbeiträge (zum Beispiel auch mit sozialen Aspekten) vorzunehmen, der Verwaltung schon seit einiger Zeit bekannt ist und eine solche umfangreiche Diskussion hierüber im Gremium bedauerlicherweise noch nicht erfolgt ist.
Mit Blick auf die heutige Beratung führt sie weiter aus, dass auf Grund der gesamtpolitischen Bedeutung dieses Themas die Beratung nicht im Verwaltungs- und Finanzausschuss, sondern im Gemeinderat geführt werden sollte. Hierzu gibt es jedoch im Gremium kein abschließendes Votum.
Die Verwaltung begründet die höheren Elternbeiträge, die in Abstimmung mit dem Katholischen Kindergartenträger vorgeschlagen worden sind, unter anderem damit, dass in den letzten Jahren sehr viel in die Kindergärten (Neubau von Einrichtungen, Ausweitung des Personalstamms, Kindergartenbeauftragte u.Ä.) investiert worden ist. Im Vergleich zu den Investitionen in die Gemeinschaftsschule sind für die Eltern dort allerdings auch keine zusätzlichen finanziellen Belastungen entstanden. Sie weist ferner darauf hin, dass sich die kommunalen Spitzenverbände beim Land bzw. auch beim Bund stärker dafür einsetzen müssen, dass die Kommunen
bei der Bewältigung dieser großen Herausforderung deutlich mehr entlastet werden müssen. Die Erhöhung, die jetzt vorgeschlagen wird, würde rund 9.000 Euro an Mehreinnahmen verursachen; und dies bei einem Gesamtgebührenaufkommen von knapp 310.000 Euro. Diese Erhöhung bezeichnet sie somit für die Gemeinde als durchaus überschaubare Größe.
Es muss politisch darüber beraten werden, welche Entlastungsmöglichkeiten es für die Eltern bei bestimmten Betreuungsangeboten oder individuellen Konstellationen geben könnte.
Die grundsätzliche Beratung über die Ausgestaltung der Elternbeiträge in den Kindertagesstätten, die jetzt für das 1. Halbjahr 2022 anvisiert ist, wird auch von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus ebenso als zwingend notwendig betrachtet wie die jetzt vorgeschlagene Erhöhung der Entgelte um 2,9 %. Sollte jedoch von übergeordneten staatlichen Stellen eine bessere Entlastung der Kommunen bei dieser Aufgabe nicht erfolgen, dürfte es schwierig werden, die Elternbeiträge in der gesamten Breite des Angebotes zu senken. Allerdings muss darüber diskutiert werden, in welchen Bereichen eine Entlastung für die Eltern aus gesellschaftspolitischen Aspekten sinnvoll und notwendig ist.
Gemeinderat Sebastian Harder, der im Kuratorium bereits hierüber diskutiert hat, hält die vorgeschlagene Erhöhung um 2,9 % als zielführend. Allerdings sieht er eine 25%ige Erhöhung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der verlängerten Öffnungszeiten als sehr diskutabel an.
Im Gremium wird deutlich, dass es auch weiterhin Ziel sein muss, keine unterschiedlichen Elternbeiträge zu erheben, auch wenn die einzelnen Kostendeckungsgrade in den verschiedenen Kindertageseinrichtungen - insbesondere wegen der Größe der einzelnen Kindertagesstätten - deutlich voneinander abweichen.
Für die vorgeschlagene Erhöhung der Elternbeiträge um 2,9 % ist keine Alternative erkennbar, so auch die Einschätzung von Gemeinderat Michael Jäckle.
Die Vorsitzende des Gesamtelternbeirats, Frau Simone Krüger, bittet von der vorgeschlagenen Erhöhung abzusehen, da es für die Erziehungsberechtigten in der aktuellen Ausgangssituation nicht unbedingt plausibel und nachvollziehbar ist, dass die Elternbeiträge steigen, obwohl Corona bedingt verschiedene Maßnahmen noch aufrechterhalten werden müssen. Sie wünscht sich in Zukunft nicht nur „ein Gehört-werden“, sondern eine aktive Beteiligung bei der Beratung über die zukünftige Ausgestaltung der Elternbeiträge.
Als Ergebnis der Beratung setzt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die Elternbeiträge ab 01.01.2021 bei 16 Ja- und 2 Neinstimmen mehrheitlich wie folgt fest:
1. Im Ü3 Bereich wird den Empfehlungen der Verbände gefolgt und der Elternbeitrag bei Familien mit einem Kind auf 133 € festgesetzt (11-monatige Beitragserhebung).
2. In der Gruppe der 2-3jährigen Kinder wird der Beitrag mit einem Zuschlag von 100% auf den Elternbeitrag von Ü3 festgelegt. Daraus resultiert ein monatlicher Elternbeitrag von 266 €.
3. In der Gruppe der 1-2jährigen Kinder wird der Beitrag von bisher 365 € auf 376 € erhöht.
4. Die Beiträge für die Ganztagsbetreuung im Kindergarten Riedheim werden wie bisher ausgehend von einer durchschnittlichen Betreuungszeit von 35 Stunden auf eine Betreuungszeit von 47,5 Stunden hochgerechnet. Hinzu kommt das Essensgeld von 50 €. Für Familien mit einem Kind ergeben sich somit für die Ganztagesbetreuung nachfolgende Elternbeiträge (inklusive Essensgeld von derzeit 50 €): Ü3 = 231 Euro, 2-3 Jahre = 411 Euro, 1-2 Jahre = 560 Euro.
5. Die Beitragssätze bei weiteren Kindern unter 18 Jahren im gleichen Haushalt ergeben sich aus der Anlage 4.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird sowohl Frau Jasmin Dold als auch Frau Simone Krüger aus der heutigen Sitzung verabschiedet.
9. Jugendmusikschule Westlicher Hegau e.V.
Entsendung eines Mitgliedes der Gemeinde in den erweiterten Vorstand der Jugendmusikschule Westlicher Hegau e.V.
Vorlage: 2021/222
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage 20201/222 des Bürgermeisters vom 14.09.2021, die in wesentlichen Punkten nochmals vorgetragen wird.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden werden im Gremium keine weiteren Vorschläge für die Entsendung eines weiteren Mitglieds in den erweiterten Vorstand der Jugendmusikschule Westlicher Hegau genannt als der verwaltungsseitig vorgeschlagene Gemeinderat Michael Jäckle. Ebenfalls ist der Gemeinderat auf Nachfrage damit einverstanden, hierüber offen abzustimmen, auch wenn Stimmzettel für eine geheime Wahl vorbereitet sind.
Ohne weitere Aussprache wird der verwaltungsseitige Beschlussvorschlag, Gemeinderat Michael Jäckle als Mitglied in den Vorstand der Jugendmusikschule Westlicher Hegau e.V. zu entsenden, in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.
10. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Lange Breite - Zelg Westenberg", Riedheim
- Neufassung des Aufstellungsbeschlusses im Regelverfahren
Vorlage: 2021/223
Aufgrund aktueller rechtlicher Aspekte sollte das Bebauungsplanverfahren verändert werden, was bedeutet, dass das Regelverfahren und nicht mehr das vereinfachte Verfahren nach § 13b BauGB anzuwenden ist. Dies führt neben Mehrkosten auch zu zeitlichen Verzögerungen. Die diesbezüglichen Mehrkosten werden auf eine Größenordnung von 5.000 - 10.000 Euro geschätzt, wenngleich diese zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer zu benennen sind. Zum Zeitplan des Bebauungsplanverfahrens "Lange Breite - Zelg Westenberg" in Riedheim führt der Vorsitzende aus, dass davon ausgegangen werden kann, die Satzungsreife im Juli oder spätestens im September 2022 zu erreichen.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums führt die Verwaltung aus, dass voraussichtlich im 4. Quartal 2022 die Erschließungsarbeiten ausgeschrieben und im Jahr 2023 umgesetzt werden können.
Nach dem verwaltungsseitigen Sachvortrag entwickelt sich im Gremium eine kurze Aussprache über die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Verfahrensänderung.
Gemeinderat Michael Jäckle führt unter anderem aus, dass er bei der aktuell vorliegenden Planung des Baugebiets mit dem nach Osten gehenden Sporn nicht mehr die Voraussetzungen zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens erkennen kann. Aufgrund der vorliegenden Rechtsprechung ist die Anbindung des Plangebietes an den bestehenden Siedlungsbereich (Sporn) durch die gemeinsame Grenze – bestimmt durch das Verhältnis zur Gesamtgröße des neuen Baugebiets - durchaus als untergeordnet zu sehen. Mit Blick auf die Realisierungszeit des gesamten Gebiets wäre es vermutlich sinnvoll, das Plangebiet "Lange Breite - Zelg Westenberg" so umzuplanen, dass eine Möglichkeit bestehen würde, noch in den Genuss des vereinfachten Verfahrens zu kommen. Insbesondere auch deshalb, weil der Grund und Boden in den nächsten Jahren sicherlich an Wert steigen wird.
Hinsichtlich den angeführten Mehrkosten weist er darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um verfahrensbedingte Planungskosten handelt und hierin zum Beispiel keine Kosten für die eventuell notwendigen ökologischen Ausgleichsmaßnahme (Ökopunkte) enthalten sind. Der Ende 2019 gefasste Beschluss, dieses Baugebiet als 13b-BauGB-Verfahren abzuwickeln, wurde sicherlich unter Zeitdruck gefasst und deswegen auch nicht inhaltlich vollumfänglich ausdiskutiert. Teilweise wird die Einschätzung im Gremium vertreten, dass die inhaltliche Diskussion, ob dieses Gebiet im vereinfachten Verfahren oder im Regelverfahren entwickelt werden kann, noch nicht abschließend geführt wurde.
Das Baugebiet ist nach Einschätzung von Gemeinderätin Andrea Baumann als deutlich zu groß zu sehen, so dass es durchaus Sinn machen würde, hierüber nochmals inhaltlich zu diskutieren.
Auch unterstreicht Gemeinderat Peter Graf, dass der damals gefasste Beschluss, das Baugebiet Riedheim zu entwickeln, nur deshalb gefasst worden ist, da die Möglichkeit noch bestanden hat, hierfür das vereinfachte Verfahren nach § 13b BauGB anwenden zu können. Ohne diese Option hätte der Gemeinderat vermutlich einen Beschluss für das Plangebiet nicht bzw. nicht so zügig gefasst.
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus führt aus, dass zum damaligen Zeitpunkt das Gremium die städtebauliche Diskussion zum Plangebiet geführt hat und nach einer entsprechenden Abwägung dann auch diese Entscheidung mit der Dimension des Baugebiets getroffen hat. Die Änderung des Verfahrens zum so genannten Regelverfahren betrachtet auch er nach der rechtlichen Ausgangssituation als zielführend, wobei das Regelverfahren, das jetzt durchgeführt werden sollte, das Gebiet eigentlich nicht kostenintensiver macht, da bei Anwendung des vereinfachten Verfahrens die Kosten nur geringer gewesen wären.
Mit Blick auf die Gesamtgröße des Gebietes führt der Vorsitzende an, dass der Gemeinderat immer auch die Möglichkeit hat, die Bauplätze maßvoll und mit Augenmaß, auch in Abschnitten, wie es zum Beispiel auch im Baugebiet "Schwärzengarten II" Weiterdingen gemacht worden ist, zu vergeben.
Als Ergebnis der weiteren Beratung wird über den in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschlag, für den im Lageplan vom 17.09.2021 dargestellten Bereich nach § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften "Lange Breite – Zelg Westenberg" aufzustellen, abgestimmt.
In der offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird bei 10 Ja- und 8 Nein-Stimmen dieser Beschlussvorschlag mehrheitlich angenommen.
11. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Zehntgarten II + III", Duchtlingen
- Neufassung des Aufstellungsbeschlusses im Regelverfahren
Vorlage: 2021/235
Die Sitzungsvorlage sieht entsprechend der geänderten rechtlichen Voraussetzungen vor, bei diesem Baugebiet auch das so genannte Regelverfahren anzuwenden.
Nach dem verwaltungsseitigen Sachvortrag führt Gemeinderat Peter Graf aus, ob die Möglichkeit besteht, die westlich des Weges (Flst.Nr. 13604) liegenden Grundstücke aus dem Plangebiet zu streichen, um dadurch die Anwendung des vereinfachten Bebauungsplanverfahrens zu ermöglichen. Bei diesem Vorschlag könnten dann voraussichtlich zwei Bauplätze weniger überplant und somit auch verkauft werden.
Als Ergebnis der kurzen Aussprache wird vorgeschlagen, den Geltungsbereich des Plangebietes dahingehend zu ändern, die Flächen westlich des Weges (Flst.Nr. 13604) nicht ins Plangebiet aufzunehmen, um dadurch die Möglichkeit zu haben, das vereinfachte Verfahren nach § 13b BauGB anwenden zu können.
In offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird einstimmig beschlossen, den Beschlussvorschlag dahingehend abzuändern, dass der Geltungsbereich und der Aufstellungsbeschluss entsprechend angepasst wird, sodass das vereinfachte Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt werden kann.
Zu einem späteren Zeitpunkt wird im Gremium nochmals hierüber berichtet.
12. Vorkaufsrecht gem. § 29 WG-BW
Flst. Nr. 3058, Im Bach, Landwirtschaftsfläche, Wasserfläche, Gemarkung Binningen
Flst. Nr. 3059, Kretzwies, Landwirtschaftsfläche, Wasserfläche, Gemarkung Binningen
Vorlage: 2021/197
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, dass das bestehende Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird.
13. Ortskernsanierung Hilzingen
Erweiterter Ausbau Hauptstraße östlicher Teil
- Straßen-, Straßenbeleuchtung-, Wasserverlegearbeiten
Vorlage: 2021/233
Über die Sitzungsvorlage hinaus wird ausgeführt, dass bereits in der Technischen und Umweltausschusssitzung am 20.07.2021 der erweiterte Ausbau der Hauptstraße - östlicher Teil - im Rahmen der Ortskernsanierung diskutiert und beraten worden ist. Gründe für den erweiterten Ausbau im jetzt vorgeschlagenen Bereich sind vor allem technisch bedingt. So kann zum Beispiel die Straßenangleichung besser umgesetzt und auch die Ableitung des Oberflächenwassers (Längs- und Quergefälle) besser bewerkstelligt werden. Durch diesen Ausbau könnten auch die baustellenbedingten Einschränkungen auf den Straßenverkehr
reduziert werden.
Die für den Haushaltsplan 2023 vorgesehenen finanziellen Mittel für diesen erweiterten Ausbau können im Anschluss an einen heutigen Beschluss dann auch deutlich reduziert werden. Die Gespräche mit der katholischen Kirchengemeinde über die Anbindung der dortigen Objekte der katholischen Kirche sind zwar schon geführt worden, wobei jedoch keine Aussagen vorhanden sind, zu welchem Zeitpunkt diese Objekte dann tatsächlich auch umgestaltet werden sollen. Es wird jedoch zu einer Anbindung der Grundstücke an die Straße soweit vorausschauend geplant, dass die Anbindung ohne allzu große Schwierigkeiten bzw. dann auch ohne allzu viel Mehrkosten zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden können.
In diesem Zusammenhang führt der Vorsitzende ferner aus, dass die Sitzbänke für die Bushaltestellen im Bereich der Hauptstraße zwischenzeitlich geliefert worden sind und er davon ausgeht, dass in den nächsten 3 - 4 Wochen diese dann auch aufgestellt werden können. Auf Nachfrage von Gemeinderat Fabian Jutt erläutert der Vorsitzende, dass - auch wenn die Bauarbeiten relativ weit fortgeschritten sind – die Baumaßnahme nicht zum Kirchweihwochenende fertiggestellt werden kann, sondern davon ausgegangen werden muss, dass diese Baumaßnahme noch bis Mitte November 2021 andauern wird. Anfang Oktober werden die geplanten Verbesserungen für die Fußgänger und die fußläufige Erreichbarkeit der betroffenen Objekte eintreten, so der Vorsitzende.
Der Gemeinderat billigt in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die vorgeschlagene erweiterte Baumaßnahme, wie in der Sitzungsvorlage ausgeführt und genehmigt überplanmäßig die notwendigen finanziellen Mittel.
14. Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe
Ortskernsanierung Hilzingen - Sanierung Rathaus
Schaffung eines 2. Flucht- und Rettungsweges
- Schlosserarbeiten
Vorlage: 2021/236
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die Vergabe der Schlosserarbeiten an die Firma Rettich in Höhe von 49.807,45 € brutto und bewilligt die überplanmäßigen Baukosten in Höhe von ca. 32.000 €.
15. Weitere Mängelbeseitigung Feuerwehrhaus Hilzingen - Aufhebung des Sperrvermerks
Vorlage: 2021/229
Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, der Beauftragung zur Anbringung eines notwendigen Sonnenschutzes für die Rolltore des Feuerwehrhauses zu und beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks im Haushaltsplan 2021.
16. Zustimmung zur Neuwahl der Abteilungskommandanten und Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr
16.1. Zustimmung zur Neuwahl der Abteilungskommandanten und Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr
Abteilung Riedheim
Vorlage: 2021/227
Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, der Wahl von Herrn Andreas Böhringer zum Abteilungskommandanten und von Herrn Patrick Maier zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Riedheim zu.
16.2. Zustimmung zur Neuwahl der Abteilungskommandanten und Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr
b) Abteilung Binningen
Vorlage: 2021/230
Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, der Wahl von Herrn Ralf Schuhwerk zum Abteilungskommandanten und von Herrn Elmer Maus und Herrn Reiner Ullmann zu stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Binningen zu.
17. Ehrungen für besondere Verdienste in der Freiwilligen Feuerwehr
17.1. Ehrungen für besondere Verdienste in der Freiwilligen Feuerwehr
Verleihung der Ehrenmitgliedschaft
Vorlage: 2021/228
Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und somit der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft an die Herren Helmut Springmann, Martin Utz und Mathias Ziganke zu.
17.2. Ehrungen für besondere Verdienste in der Freiwilligen Feuerwehr
Verleihung der Eigenschaft als Ehrenkommandant
Vorlage: 2021/232
Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und somit der Verleihung der Eigenschaft als Ehrenkommandant an Franz Zimmermann, Abteilung Binningen, Siegfried Maier, Abteilung Riedheim und Peter Butsch, Abteilung Weiterdingen zu.
Die vorgenannten Ehrungen sollen anlässlich der nächsten Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen (Gesamtwehr) verliehen werden.
18. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Altlastenerkundung Roseneggstraße
b) Steuerfreibeträge Gemeinderäte
c) Hegau-Bike-Marathon / Anhörung Stadt Singen:
Der Gemeinderat nimmt diese Ausführungen und die Austragung des Events billigend zur Kenntnis.
d) Frage Alexander Grambach / TUA-Sitzung 20. Juli 2021:
e) Frage Alexander Grambach / TUA-Sitzung 20. Juli 2021:
f) Geschäftsbericht des gemeinsamen Gutachterausschusses:
Die getroffene Entscheidung, dem gemeinsamen Gutachterausschuss Hegau-Hochrhein beizutreten, kann verwaltungsseitig schon jetzt als sehr gut bezeichnet werden. In den nächsten Wochen steht turnusgemäß die Überarbeitung bzw. die Aktualisierung der Bodenrichtwertkarte an, die im Übrigen auch eine sehr wichtige Rolle bei der bevorstehenden Grundsteuerreform hat.
g) Rückblick Bundestagswahl:
Ein herzliches Dankeschön zollt der Bürgermeister an alle über 100 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie an die Mitarbeitenden der Verwaltung, die hierfür verantwortlich gewesen sind. Insgesamt waren 6.643 Wahlberechtigte zur Wahl aufgerufen. Die Wahlbeteiligung lag bei erfreulichen 79,76 Prozent. 2.512 Wahlberechtigte haben per Briefwahl gewählt. Alle Ergebnisse sind sowohl auf der Homepage der Gemeinde als auch im Amtsblatt der Gemeinde zu finden.
h) Verbindungsstraße Binningen-Weil:
i) Beschaffung mobiler Luftreinigungsanlagen:
Auf der Grundlage verschiedener, mit externen Fachleuten durchgeführten Besichtigungen in den Einrichtungen (Schule und Kindergärten) wurden im ersten Schritt und nach einer durchgeführten Preisabfrage zunächst drei mobile Luftreinigungsgeräte gekauft, die so schnell als möglich auch geliefert bzw. aufgebaut werden sollen.
Mit Blick auf die Fortführung dieses Förderprogramms sollen dann die Erfahrungen mit diesen im Einsatz befindlichen Geräten ausgewertet werden. Vor allem, ob der Einsatz der Luftfilteranlagen in den vorgesehenen Räumen während des Unterrichts überhaupt machbar ist. Im Gremium wird hierüber wieder berichtet.
j) Medienentwicklungsplan Eduard-Presser-Grundschule Riedheim
k) Förderbescheid Planungskosten Eduard-Presser-Grundschule:
19. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Brücke / Spielplatz Neubaugebiet Kornblumenweg
b) Verkehrsaufkommen auf der Duchtlinger Straße (L 190)
Losgelöst von der Tatsache, dass im dortigen Bereich ein Kindergarten bedient werden muss, wird von Gemeinderat Fabian Jutt nachgefragt, ob es für die Gemeinde keine Möglichkeit gibt, dort entsprechend tätig zu werden. Die möglichen Optionen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurden verwaltungsseitig bereits im Rahmen von Verkehrsschauen mit den übergeordneten Behörden überdiskutiert. Es gab diesbezüglich jedoch keine positiven Signale des Straßenbaulastträgers. Es soll weiter geprüft werden, ob durch Parkverbote/Halteverbote oder auch durch die Ausweisung von Parktaschen eine Möglichkeit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht werden könnte.
c) Jugendbeteiligung und Mülleimer
d) Flüchtlingsunterbringung
Aktuell wird darüber diskutiert, die Fehlbelegerabgabe abzuschaffen und entsprechende Zahlungen nicht mehr zu verlangen. Auch sind derzeit Unterbringungsplätze in Hilzingen, die dem Landkreis Konstanz vor einiger Zeit bereits zur Belegung gemeldet worden sind, noch nicht belegt. Aktuell sind keine weiteren Zuweisungen von Flüchtlingen in die Gemeinde Hilzingen geplant, wenn man von einer 4-köpfigen Familie absieht, die noch im September in einer Wohnung in Hilzingen untergebracht werden wird.
Mit Blick auf die jüngsten Entwicklungen in Afghanistan kann, auch wenn keine verlässlichen Zahlen vorhanden sind, davon ausgegangen werden das eine größere Anzahl dem Landkreis Konstanz zugewiesen werden (Stand heute rund 30 Personen). Allerdings kann diese Personenanzahl zukünftig auch noch deutlich steigen.
e) Sauberkeit in der Gemeinde
f) Altes Rathaus Hilzingen
g) Pflegeheim Hilzingen
Gremiums konkret nachgereicht werden müssen. Ebenfalls werden in der Verwaltung nach der Bundestagswahl die Planungen zum Beispiel auch hinsichtlich der angedachten Visitationen von Pflegeheimen mit der Zielsetzung aufgenommen, um in Hilzingen auch entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen.
h) Skateranlage
20. Fragemöglichkeit für Einwohner
Genehmigt am 26. Oktober 2021
gez. Holger Mayer (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Ulrike Maus (Gemeinderätin)