Anmeldung

Gemeinderat

Dienstag, 8. Juni 2021, 19:00 Uhr
Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen

Gemeinderat 08.06.2021

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner
2.    Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 04.05.2021
3.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 04.05.2021
4.    Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Kirchhofäcker 1. Änderung", Gemarkung Schlatt a.R.
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
5.    Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Schwärzengarten II", Gemarkung Weiterdingen
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
6.    Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Neues Feuerwehrhaus", Gemarkung Schlatt a.R.
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
7.    7. Änderung des Flächennutzungsplans "Neues Feuerwehrhaus", Gemarkung Schlatt a.R.
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Beschlussfassung über die Wirksamkeit
8.    Erschließung des Neubaugebietes "Schwärzengarten II",
1. Bauabschnitt in Weiterdingen
Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe:
a) Gewerk 1 - Tief- und Straßenbauarbeiten
b) Gewerk 2 - Rohrverlegearbeiten Wasser
c) Archäologische Erkundungen
9.    Erschließung des Neubaugebietes "Kirchhofäcker" in Schlatt a. R.
Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe:
a) Gewerk 1 - Tief- und Straßenbauarbeiten
b) Gewerk 2 - Rohrverlegearbeiten Wasser
10.    Straßenendausbau Baugebiet "Vor der Hohleich" in Schlatt a. R.
Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe:
- Straßenbauarbeiten
11.    Vorkaufsrecht gem. § 24 BauGB
Flst.Nr. 528, Mühlenstraße 12, Gemarkung Hilzingen
12.    Vorkaufsrecht gem. § 29 WG-BW, § 24 BauGB
Flst.Nr. 525, Lindenstraße 12, Gemarkung Hilzingen
13.    Jahresabschlussarbeiten 2020
Mittelübertragung von 2020 in 2021
a) Kernhaushalt
b) Eigenbetrieb Wasserversorgung
14.    Strukturgutachten Wasserversorgung
a) Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
b) Beschlussfassung über die ingenieursmäßige Begleitung
c) Förderanträge
15.    Freibadsaison 2021
- Vorlage des Betriebskonzepts
16.    Einführung eines digitalen Ratsinformationssystems
- Weitere Vorgehensweise zur Beschaffung von digitalen Endgeräten
17.    Bekanntgaben der Verwaltung
18.    Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

19.    Fragemöglichkeit für Einwohner

 

Gemeindert 08.06.2021

Anwesend:
Bürgermeister Holger Mayer als Vorsitzender
Von den 22 Gemeinderäten sind 19 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Bauamtsleiter Günther Feucht
Verwaltungsbeamter Rudolf Schmidt
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderäte Tilo Herbster (privat), Barbara Kissmehl (privat), Meike Vogt (privat), entschuldigt
Beginn: 19:00 Uhr
Ende: 21.25 Uhr
Presse: 1
Zuhörer: 4
Vor Beginn der heutigen Gemeinderatssitzung bestand die Möglichkeit, sich im Zeitraum von 18.00 - 18.45 Uhr mittels eines PoC-Antigen Schnelltests testen zu lassen.
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden.
Danach stellt er die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 04.05.2021 wird im Gemeinderat in Umlauf gegeben.
Vor Eintritt in die Tagesordnung weist der Vorsitzende darauf hin, dass bei den Tagesordnungspunkten 4 und 5 jeweils auch der Satzungsbeschluss zu den örtlichen Bauvorschriften - wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt - zu fassen ist.
Der Gemeinderat nimmt diesen Hinweis zustimmend zur Kenntnis.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 04.05.2021

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 04.05.2021 mit dem Hinweis, dass verwaltungsseitig nochmals geprüft werden soll, seit wann sich die Musikschule Westlicher Hegau (TOP 5 der Sitzungsniederschrift) in Kurzarbeit befunden hat. Das Ergebnis dieser Überprüfung kann in das Protokoll eingearbeitet werden.

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 04.05.2021

Fehlanzeige

4. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Kirchhofäcker 1. Änderung", Gemarkung Schlatt a.R.
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
c) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den beauftragten Architekten Herrn Andreas Wieser sowie Frau Beate Schirmer vom Büro Freiraumplanung, die sodann an der Verwaltungsbank Platz nehmen.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 31.05.2021.
Für den eigentlichen Sachvortrag erhält Herr Andreas Wieser das Wort, der sodann auf wesentliche Punkte, insbesondere auf die eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Träger der öffentlichen Belange, eingeht.
Als Ergebnis der kurzen Aussprache und der Beantwortung von Rückfragen aus der Mitte des Gemeinderates werden folgende, in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschläge
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen entsprechend
der Vorlage der Verwaltung (s. Anlage/ Abwägungstabelle) berücksichtigt,
b) Der Bebauungsplan "Kirchhofäcker, 1. Änderung", Gemarkung Schlatt am Randen wird mit Begründung in der Fassung vom 08.06.2021 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO
als Satzung beschlossen,
c) Die zusammen mit dem Bebauungsplan "Kirchhofäcker, 1. Änderung", Gemarkung Schlatt am Randen aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 08.06.2021 nach
§ 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen,
„en bloc“, was der Gemeinderat auf Nachfrage einstimmig billigt, in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.

5. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Schwärzengarten II", Gemarkung Weiterdingen
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
c) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den beauftragten Architekten Herrn Andreas Wieser sowie Frau Beate Schirmer vom Büro Freiraumplanung, die sodann an der Verwaltungsbank Platz nehmen.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 31.05.2021.
Für den eigentlichen Sachvortrag erhält Herr Andreas Wieser das Wort, der sodann auf wesentliche Punkte, insbesondere auf die eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Träger der öffentlichen Belange, eingeht
Als Ergebnis der kurzen Aussprache werden folgende, in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschläge
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung (s. Anlage/ Abwägungstabelle) berücksichtigt,
b) Der Bebauungsplan "Schwärzengarten II", Gemarkung Weiterdingen wird mit Begründung
in der Fassung vom 08.06.2021 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen,
c) Die zusammen mit dem Bebauungsplan "Schwärzengarten II", Gemarkung Weiterdingen aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 08.06.2021 nach § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen,
„en bloc“, was der Gemeinderat auf Nachfrage einstimmig billigt, in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus nutzt die Gelegenheit - aufbauend auf dem Protokoll das Ortschaftsrates Riedheim – zur Nachfrage, warum für das dortige Neubaugebiet nicht mehr der § 13 b Baugesetzbuch -BauGB- (das sogenannte beschleunigte Verfahren), sondern das "normale" Standardverfahren angewendet wird und bittet den beauftragten Planer um eine Aussage über die zeitliche, kostenmäßige aber auch die ökologischen Konsequenzen der veränderten Verfahrensweise.
Der beauftragte Planer, Herr Andreas Wieser, führt in seinen Ausführungen aus, dass nach seinen Erfahrungen und seinen Recherchen das Regierungspräsidium Freiburg die diesbezüglich bereits ergangenen Urteile sehr genau anwendet, auch wenn es hierbei noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Anwendbarkeit solcher Verfahren und etwaiger Grenzfälle gibt.
Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass - sollte ein falsches Verfahren bei der Aufstellung von Bebauungsplänen angewandt worden sein – es für diese Bebauungspläne dann keine Möglichkeit der sogenannten Heilung gibt, was bedeutet, dass gegen das falsch angewandte Bebauungsplanverfahren immer geklagt werden kann. Es besteht eine latente Unsicherheit hinsichtlich der Rechtsgültigkeit des erlassenen Bebauungsplans. Vor diesem Hintergrund sollte die Überlegung angestellt werden, ob dieses beschleunigte Verfahren das zielführende Verfahren ist, um rechtsgültige Bebauungspläne zu bekommen. Mit Blick auf den zeitlichen Aspekt und die möglichen Auswirkungen auf den Bebauungsplan in Riedheim soll dies in der nächsten Sitzung des Ortschaftsrates Riedheim thematisiert werden.
Frau Beate Schirmer erläutert ferner, dass ein Verfahrenswechsel und die dadurch bedingten größeren Ausgleichsmaßnahmen, die über das Ökokonto der Gemeinde abgerechnet werden, eine Mehrbelastung in einer Größenordnung von 200.000 Punkten mit sich bringen würde, wobei diese Einschätzung nur als Orientierungsgröße zu verstehen ist.
Die Kosten, die durch das normale Bebauungsplanverfahren zusätzlich entstehen würden, beziffert der beauftragte Planer Andreas Wieser in einer Größe von geschätzt 10.000 € (umfangreicher zu erstellender Umweltbericht). Er weist aber gleichzeitig darauf hin, dass eine Mehrkostenschätzung zum jetzigen Zeitpunkt äußerst schwierig ist. Die Zeitersparnis durch die Anwendung des beschleunigten Verfahrens dürfte nicht wesentlich mehr betragen als 1 Monat.
Im Gremium wird deutlich darauf hingewiesen, dass die Beratung in der heutigen Sitzung zu diesem Themenkomplex und somit über die Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens nach § 13 b BauGB, ohne entsprechende Vorlage und Vorbereitungszeit, nicht zielführend ist, so dass daran anschließend diese Thematik auch nicht weiter diskutiert wird.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird Architekt Andreas Wieser aus der Sitzung verabschiedet.

6. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Neues Feuerwehrhaus", Gemarkung Schlatt a.R.
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 31.05.2021.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Frau Waltraut Fuchs vom Büro Planungfuchs aus Radolfzell sowie Frau Beate Schirmer, Freiraumplanung Hilzingen, die sodann an der Verwaltungsbank Platz nehmen.
Der Vorsitzende weist auf die umfangreiche Sitzungsvorlage hin und erteilt sodann für den eigentlichen Sachvortrag Frau Fuchs das Wort.
Frau Fuchs leitet ebenfalls noch kurz in die Sitzungsvorlage ein und bittet Frau Schirmer, einige Ausführungen zu ihrem Bericht zu tätigen. Frau Beate Schirmer erläutert insbesondere, dass durch eine Korrektur beim Schutzgut Boden das Kompensationsdefizit deutlich reduzierter ausfällt als in der Sitzungsvorlage ausgeführt. Sie weist in ihren Ausführungen ebenfalls darauf hin, dass die letzten Bebauungsplanverfahren nach den durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen mit einem Plus im Ökokonto abgeschlossen werden konnten. Vor diesem Hintergrund könnte das vorhandene, leichte Defizit dieses Verfahrens durchaus getragen werden, so die Einschätzung von Frau Beate Schirmer.
Als Ergebnis der kurzen Aussprache werden folgende, in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschläge
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung (s. Anlage/ Tabelle) berücksichtigt,
b) Der Bebauungsplan "Neues Feuerwehrhaus", Gemarkung Schlatt am Randen wird mit Begründung in der Fassung vom 10.03.2021 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO
als Satzung beschlossen,
c) Die zusammen mit dem Bebauungsplan "Neues Feuerwehrhaus", Gemarkung Schlatt am Randen aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 10.03.2021 nach § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen,
„en bloc“, was der Gemeinderat auf Nachfrage einstimmig billigt, in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.

7. 7. Änderung des Flächennutzungsplans "Neues Feuerwehrhaus", Gemarkung Schlatt a.R.
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Beschlussfassung über die Wirksamkeit

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 27.05.2021.
Über die Sitzungsvorlage hinaus wird ausgeführt, dass für die Änderung des Flächennutzungsplans "Neues Feuerwehrhaus", Gemarkung Schlatt am Randen, kein Satzungsbeschluss zu fassen ist, sondern lediglich eine Beschlussfassung über die Wirksamkeit erforderlich wird.
Ohne weitere Aussprache werden die in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschläge
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegen-
einander werden die zum Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung (s. Anlage/ Tabelle) berücksichtigt,
b) Die Wirksamkeit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der Fassung vom 10.03.2021 beschlossen,
„en bloc“, was der Gemeinderat auf Nachfrage einstimmig billigt, in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.
Mit herzlichen Worten des Dankes werden sowohl Frau Beate Schirmer als auch Frau Waltraut Fuchs aus der heutigen Sitzung verabschiedet.

8. Erschließung des Neubaugebietes "Schwärzengarten II", 1. Bauabschnitt in Weiterdingen
Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe:

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 21.05.2021.
a) Gewerk 1 - Tief- und Straßenbauarbeiten
Über die Sitzungsvorlage hinaus wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass im Neubaugebiet "Schwärzengarten II" die Glasfaserleitungen (Breitband) durch die Deutsche Telekom AG verlegt werden. und ferner angedacht ist, dass die Gemeinde keine eigenen Leerrohre mit verlegen wird.
Vor dem Hintergrund, dass es bei den Eigentümern kaum noch Nachfragen nach Nah-/Fernwärmeversorgungsanschlüssen gibt, wird es in diesem Baugebiet weder eine sogenannte Wärmeversorgung noch ein Angebot zur Flüssiggasversorgung geben. Die betreffenden Unternehmen haben für dieses Baugebiet Abstand von einer entsprechenden Versorgung genommen.
Bei der öffentlichen Ausschreibung für die o.g. Maßnahme wurden von 15 Firmen
die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Hiervon haben 4 Firmen ein Angebot abgegeben.
Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, die Tief- und Straßenbauarbeiten an die Firma J. Friedrich Storz, Dürrheimer Straße 37, 78166 Donaueschingen zum Angebotspreis von 547.626,75 € zu vergeben.
b) Gewerk 2 - Rohrverlegearbeiten Wasser
Bei der beschränkten Ausschreibung für die o.g. Maßnahme wurden insgesamt 5 Firmen
um die Abgabe eines Angebotes gebeten. Hiervon haben 3 Firmen fristgerecht ein Angebot abgegeben
Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, die Rohrverlegearbeiten Wasser an die Firma Walter Unger, Rohrleitungsbau GmbH, Gewerbestr. 3, 88699 Frickingen zum Angebotspreis von 47.130,07 € zu vergeben.
c) Archäologische Erkundungen
Bei der beschränkten Ausschreibung für die o.g. Maßnahme wurden insgesamt 4 Firmen
um die Abgabe eines Angebotes gebeten. Hiervon hat 1 Firma fristgerecht ein Angebot abgegeben.
Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, die Arbeiten zur archäologischen Erkundung an die Firma ArchaeoTask GmbH, Randenstr. 12, 78234 Engen zum Angebotspreis von 27.935,25 € (für max. 3 Wochen) zu vergeben.

9. Erschließung des Neubaugebietes "Kirchhofäcker" in Schlatt a. R.
 Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe:

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 21.05.2021.
a) Gewerk 1 - Tief- und Straßenbauarbeiten
Bei der öffentlichen Ausschreibung für die o.g. Maßnahme wurden von 14 Firmen
die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Hiervon haben 5 Firmen fristgerecht ein Angebot abgegeben.
Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, die Tief- und Straßenbauarbeiten an die Firma J. Friedrich Storz, Dürrheimer Straße 37, 78166 Donaueschingen zum Angebotspreis von 143.404,28 € zu vergeben.
Ausgeführt wird verwaltungsseitig ferner, dass die Firma Storz für das Neubaugebiet "Kirchhofäcker" in Schlatt am Randen auch eine Fernwärmeleitung verlegen wird. Auch wird auf Nachfragen aus dem Gremium ausgeführt, dass in den vorgelegten Kosten die Kosten für die notwendigen Auffüllungen im Baugebiet enthalten sind.
b) Gewerk 2 - Rohrverlegearbeiten Wasser
Bei der beschränkten Ausschreibung für die o.g. Maßnahme wurden insgesamt 5 Firmen
um die Abgabe eines Angebotes gebeten. Hiervon haben 4 Firmen fristgerecht ein Angebot abgegeben.
Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, die Rohrverlegearbeiten Wasser an die Firma Walter Unger, Rohrleitungsbau GmbH, Gewerbestr. 3, 88699 Frickingen zum Angebotspreis von 17.304,98 € zu vergeben.
Nachgefragt zu den günstigen Ausschreibungsergebnissen bei den zu vergebenen Gewerken wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass der Ausschreibungszeitpunkt für diese Gewerke sehr günstig gewählt worden ist. Bei den Unternehmen kamen die Ausschreibungen sehr passend, um die Auftragsbücher wieder zu füllen.
Zur Nachfrage, wann die ersten Baugrundstücke im Neubaugebiet "Kirchhofäcker" zur Veräußerung anstehen, wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass die Bauplatzvergaben nach Durchführung der Bewerbungsverfahren, voraussichtlich um den Jahreswechsel 2021/22 erfolgen könnten. Zuvor muss der Gemeinderat dann auch noch darüber beraten, welcher Grundstückspreis für dieses Baugebiet festgelegt wird.
Vergleichbares gilt auch für das weitere Verfahren im Baugebiet „Schwärzengarten II“ Weiterdingen.

10. Straßenendausbau Baugebiet "Vor der Hohleich" in Schlatt a. R.
 Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe:
 - Straßenbauarbeiten

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des 21.05.2021.
Mit Blick auf die Straßenbauarbeiten Straßenendausbau Baugebiet "Vor der Hohleich" in Schlatt a. R. wird aus der Mitte des Gemeinderates angeregt, den Planbereich um einen weiteren Teil, nämlich um den südlichen Anschluss der Straße Kirchhofäcker mit befestigt werden kann (Nachfrage Michael Jäckle). Ebenfalls soll geprüft werden, ob der Vorplatz beim Friedhof im Zuge dieser Maßnahme dann auch mit ausgebaut werden könnte.
Der Vorschlag von Gemeinderat Artur Martin Jäkle, den Friedhofsvorplatz mit dieser Maßnahme zu vollziehen, ist im Haushaltsplan 2021 ebenso nicht enthalten, wie die Anregung von Gemeinderat Michael Jäckle.
Beide Anregungen müssten kostenmäßig zusammengestellt werden und könnten zuständigkeitshalber vom TUA in einer der nächsten Sitzungen beschlossen werden. Die Verwaltung erhält daraufhin den Auftrag, dies zu prüfen.
Bei der öffentlichen Ausschreibung für die o.g. Maßnahme wurden von 12 Firmen
die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Hiervon haben 6 Firmen fristgerecht ein Angebot abgegeben.
Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, die Straßenbauarbeiten an die Firma J. Friedrich Storz, Dürrheimer Straße 37, 78166 Donaueschingen, zum Angebotspreis von 46.429,12 € zu vergeben.

11. Vorkaufsrecht gem. § 24 BauGB
 Flst.Nr. 528, Mühlenstraße 12, Gemarkung Hilzingen

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten am 02.06.2021 nachgereichten Sitzungsvorlage des Bauamtes.
Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.

12. Vorkaufsrecht gem. § 29 WG-BW, § 24 BauGB
 Flst.Nr. 525, Lindenstraße 12, Gemarkung Hilzingen

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten am 02.06.2021 nachgereichten Sitzungsvorlage des Bauamtes.
Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.
Die Nachfrage von Gemeinderätin Andrea Baumann, ob ein bestehendes Vorkaufsrecht auch mit Blick auf den Sozialen Wohnungsbau ausgeübt werden könnte, wird verwaltungsseitig dahingehend beantwortet, dass die Ausübung eines Vorkaufsrechts nach dem Wassergesetz Baden-Württemberg auch nur damit begründet werden kann, wenn hierfür auch wasserschutzrechtliche Belange eine Rolle spielen.

13. Jahresabschlussarbeiten 2020
 Mittelübertragung von 2020 in 2021

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 25.05.2021, welche in einzelnen Punkten nochmals erörtert wird.

a) Kernhaushalt

Die Übertragung von Haushaltsmitteln ins nächste Jahr ist immer auch ein Indikator dafür, wie realistisch die Maßnahmen auch während der Haushaltsplanberatung geplant und in den Haushaltsplan eingestellt worden sind. Umso mehr Maßnahmen in den Haushaltsplan aufgenommen werden, die dann im Laufe des Haushaltsjahres nicht abgearbeitet werden können, desto mehr Haushaltsmittelübertragungen, die bereits finanziert sind, sind dann die Folge. Der Vorsitzende weist nochmals darauf hin, wie wichtig es ist, realistische Zielsetzungen in den Haushalt aufzunehmen, die auch personell stemmbar sind. Es bleibt nach wie vor eine große Herausforderung, die vielen laufenden Bauprojekte abzuarbeiten.
Verwaltungsseitig wird insbesondere nochmals darauf hingewiesen, dass - wie in der Sitzungsvorlage ausgeführt – zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2021 noch von Mittelübertragungen von insgesamt 4.150.000 € ausgegangen wurde und nun tatsächlich rd. 3.050.000 € zur Übertragung anstehen. Bei ansonsten planmäßigem Vollzug des Haushaltsplanes 2021 reduziert sich somit auch der Kreditbedarf um 1,1 Mio. Euro, im Vergleich zur ursprünglich veranschlagten Höhe. Mit Blick auf die größeren Mittelübertragungen im Bereich der Schule wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass diese Thematik zunächst mit der Schulleitung zu besprechen ist, um entsprechende Lösungsansätze zu erarbeiten und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen (ähnliches gilt auch für die Budgets der Kindergärten und der Ortsteile).
Weitere Nachfragen aus der Mitte des Gremiums, wie zum Beispiel von Gemeinderätin Andrea Baumann zur Höhe des ausgewiesenen Betrags im Bereich des Forsts bzw. zur korrekten Verbuchung eines bestimmten Betrags, werden verwaltungsseitig ausführlich beantwortet. Im Gremium wird positiv unterstrichen, dass die im Vergleich zu den Vorjahren reduzierte Haushaltsmittelübertragung schon ein Schritt in die richtige Richtung darstellt, an dieser guten Entwicklung allerdings nachhaltig weitergearbeitet werden muss.
Folgende in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschläge,
1. der Gemeinderat nimmt die in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltung fallenden Mittelübertragungen im Kernhaushalt zur Kenntnis, und
2. der Gemeinderat genehmigt die in der Anlage 1 und 2 zusammengestellten und zur Übertragung vorgesehenen Restmittel aus 2020 im Kernhaushalt von mehr als 25.000 €,
werden daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, vom Gremium einstimmig angenommen.

b) Eigenbetrieb Wasserversorgung

Ohne weitere Aussprache wird folgender, in der Sitzungsvorlage aufgenommene Beschlussvorschlag
1. der Gemeinderat genehmigt die zur Übertragung vorgesehenen Restmittel aus 2020 beim Eigenbetrieb Wasserversorgung,
in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, vom Gremium einstimmig angenommen.

14. Strukturgutachten Wasserversorgung
a) Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
b) Beschlussfassung über die ingenieursmäßige Begleitung
c) Förderanträge

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 25.05.2021. Das Strukturgutachten Wasserversorgung Hilzingen wurde detailliert in der letzten Sitzung des Technischen und Umweltausschusses vorgestellt, erörtert und umfassend beraten.
Ohne weitere Aussprache werden folgende, in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschläge,
1. Der Gemeinderat stimmt der weiteren Vorgehensweise wie unter a beschrieben zu.
2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss der Ingenieurverträge wie  unter b beschrieben.
3. Der Gemeinderat beauftragt der Verwaltung die unter cgenannten Förderanträge  vorzubereiten und zu stellen.
„en bloc“, was der Gemeinderat auf Nachfrage einstimmig billigt, in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.

15. Freibadsaison 2021
 - Vorlage des Betriebskonzepts

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 28.05.2021.
Über die Sitzungsvorlage hinaus wird ausgeführt, dass es sehr positive Rückmeldungen aus dem Freibadteam aber auch von Badegästen hinsichtlich der Wiedereinführung der Saisonkarten und auch des neuen (einen) Zeitslots gibt.
Mit Blick auf die Sitzungsvorlage wird verwaltungsseitig auf Grund der Änderungen bei den einschlägigen Corona-Verordnungen darauf hingewiesen, dass der Punkt a) nunmehr auch entfallen kann, weil es keine Verpflichtung mehr gibt, dass die Badegäste einen negativen Corona-Test vorlegen müssen, um Zutritt ins Freibad zu bekommen. Diese Veränderung hat sich seit Herausgabe der Tagesordnung ergeben. Die entsprechenden Regelungen gelten natürlich auch für das Freibad Hilzingen (Anpassung im Betriebskonzept erforderlich).
Kurzfristig musste die Verwaltung in den letzten Tagen eine deutliche Erweiterung des Testangebotes organisieren, nachdem ein externer Dienstleister nach seiner Zusage, das große Testangebot auf dem Freibadparkplatz zu schaffen, kurzfristig (per E-Mail am Sonntagabend) wieder „abgesprungen“ ist. Ein neues Test-Angebot soll zukünftig durch den dm-Markt auf dem Parkplatz geschaffen werden.
Die Nachfragen von Gemeinderat Alexander Grambach hinsichtlich der Möglichkeit, dass Inhaber von Tagestickets mehrmals den Zutritt ins Freibad zu bekommen, wird dahingehend beantwortet, dass dies zum Beispiel über eine Bändel-Lösung grundsätzlich möglich ist und im Freibad auf Nachfragen von den betroffenen Badegästen bereits gemacht wird. Die weiteren Anregungen aus der Mitte des Gremiums, möglichst weitere Angebote (Tischtennisplatten, Duschen etc.) , die im Freibad vorhanden sind, wieder zu öffnen, sollen verwaltungsseitig geprüft und möglichst umgesetzt werden, sofern dies nach den Regelungen der Corona-Verordnung zulässig und vertretbar ist. Dies wird entsprechend zugesagt.
Der Gemeinderat ist mit dem vorgelegten Betriebskonzept einverstanden und lobt die gute und vorausschauende Planung der Verwaltung.
Für die nächsten Jahre soll die Verwaltung darüber hinaus auch prüfen, ob die Möglichkeit besteht, zukünftig nicht nur Alleinerziehenden mit Kindern einen günstigeren Tarif anzubieten, sondern auch den Familien bzw. den Elternteilen, die regelmäßig alleine mit ihren Kindern ins Freibad gehen, zu einem vergünstigten Tarif den Zutritt ins Freibad zu ermöglichen. Diese Anregung soll für das Freibadjahr 2022 geprüft werden.
Der in der Sitzungsvorlage aufgenommene Beschlussvorschlag soll dahingehend ergänzt werden, dass die Verwaltung ermächtigt wird, zukünftig, ohne erneute Vorlage eines angepassten / modifizierten Betriebskonzepts im Gemeinderat die Änderungen der aktuellen Corona-Verordnung umzusetzen.
Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Betriebskonzept mit der oben angeführten Ergänzung in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig zu.

16. Einführung eines digitalen Ratsinformationssystems
 - Weitere Vorgehensweise zur Beschaffung von digitalen Endgeräten

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 28.05.2021.
Die in der heutigen Sitzung des Gemeinderates in Umlauf gegebenen Schüler-iPads (10,2 Zoll, Schutzhülle mit Tastatur) finden im Gremium durchgängig Zuspruch. Über die Sitzungsvorlage hinaus wird verwaltungsseitig ergänzt, dass die Geräte, die von Seiten der Gemeinde beschafft und den Gemeinderäten zur Nutzung überlassen werden - sofern notwendig – dem Support durch die Gemeinde unterliegen.
Der aufgeführte Zuschuss für die Gemeinderäte, die ein eigenes Gerät beschaffen wollen bzw. schon beschafft haben und auch für diesen Zweck nutzen möchten, ist nur als Orientierungsgröße zu verstehen.
Aus der Mitte des Gremiums wird unter anderem angeregt, dass die Speicherkapazität der Geräte nicht - wie vorgeschlagen - bei 128 GB liegen sollten, sondern lediglich bei 32 GB, was im Gremium als ausreichend betrachtet wird. Dadurch würde sich der Anschaffungspreis der Geräte reduzieren. Diese Einsparung könnte dann auch in die Schutzhülle + Tastatur investiert werden, was die Nutzung durch die Gemeinderäte wesentlich erleichtern würde.
Ebenfalls wird aus der Mitte des Gemeinderates darauf hingewiesen, dass verwaltungsseitig zum einen noch die steuerlichen und zum anderen die haftungsrechtlichen Aspekte geprüft werden müssen. Hierzu wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass dies im Anschluss an die heutige Beschlussfassung über die zu beschaffenden Geräte erfolgen wird.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird nochmals deutlich gewünscht, dass es sinnvoll wäre, alle Gemeinderäte mit einem „Dienst-Tablet“ auszustatten, um so zum Beispiel auch den grundlegenden Aspekten des Datenschutzes vollumfänglich Rechnung tragen zu können. Gegen eine grundsätzliche Neubeschaffung für alle Gemeinderäte spricht jedoch der Ansatz einer nachhaltigen, ressourcenschonenden Beschaffung. Die Gemeinderäte, die bereits ein Tablet haben, das für diese Nutzung geeignet ist, sollten dieses auch nutzen können und dürfen, um dadurch weniger Geräte beschaffen zu müssen.
Als Ergebnis der kurzen Beratung wird aus der Mitte des Gemeinderates der verwaltungsseitige Beschlussvorschlag dahingehend modifiziert, dass für die Gemeinderäte 10,2-Zoll-Geräte mit einer Speicherkapazität von 32 GB und einer Hülle mit Tastatur beschafft werden sollen. Der entstehende Endpreis soll auch die Basis für den Zuschuss an die Gemeinderäte sein, die ihr eigenes Gerät nutzen werden.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser modifizierte Beschlussvorschlag einstimmig angenommen.

17. Bekanntgaben der Verwaltung

a) Förderung Streuobstwiesen Baumschnitt

Die Gemeinde hat für den Sammelantrag für die Baumschnitte der Streuobstwiesen einen Zuwendungsbescheid von 4.890 € erhalten.

b) Spielplatz Steppbachwiesle

Der Spielplatz im Steppbachwiesle ist seit dem Pfingstwochenende offiziell eröffnet. Das Feedback der Eltern ist bisher sehr positiv, was die eingegangenen Rückmeldungen unterstreichen. Ab einem Pegelstand von über 40 cm muss der Spielplatz aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht sofort geschlossen werden. Der Bauhof ist hierüber unterrichtet und wird bei entsprechenden Witterungsereignissen die Tore zum Spielplatz schließen.

c) Betriebserlaubnis für den Interimskindergarten Weiterdingen

Der Umbau des Schulhauses in Weiterdingen zu einem Interimskindergarten war erfolgreich. Der Kommunalverband Jugend und Soziales hat eine befristete Betriebserlaubnis, die bis zum 01. Januar 2023 gültig ist, erlassen. Die Räumlichkeiten sowie die personelle Besetzung seien im Zeitraum der Auslagerung für die Betreuung der Kinder ausreichend, führt der KVJS aus.

d) Teststrategie an Schulen

Für die Durchführung der Tests an Schulen hat die Gemeinde eine erste Erstattung des Landes in Höhe von 4.438 € bekommen. Die Mittel wurden nach verwaltungsseitiger Antragstellung vom Landratsamt Konstanz an die Gemeinde weitergeleitet.

e) Container Feuerwehr

Zwischenzeitlich und nach intensiver Suche konnte eine alternative Lösung zur Lagerung der Utensilien in einem Seecontainer gefunden werden. Die dafür im Haushaltsplan eingestellten Mittel in Höhe von 5.000 €/jährlich können somit in 2021 anteilig und in den Folgejahren eingespart werden.

f) Förderung von Tagespflegeplätzen

In Anlehnung an den Beschluss hinsichtlich des Zuschusses zum Angebot von „TIGER“-Tagespflegeplätzen (Frau Pamaylaon) wurde nunmehr der Vertrag unterzeichnet. Der Vorsitzende spricht auch im Namen von Frau Pamaylaon nochmals den Dank an den Gemeinderat für das entgegengebrachte Vertrauen aus.

g) Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA BW)

Zusätzlich zu den Herausforderungen rund um die Corona-Krise findet seit 3 Wochen auch die turnusmäßige Prüfung der GPA – BW im Rathaus statt. Zwei Mitarbeiterinnen der GPA werden bis Mitte/Ende Juli verschiedenste Prüfungen vornehmen. Dies stellt natürlich für die Verwaltung - zumindest für die Bereiche, die geprüft werden - einen erheblichen, zusätzlichen Aufwand dar, da etliche Dokumente und Vorgänge bereitgestellt werden müssen. Begonnen haben die Prüfungen im Bereich der Personalverwaltung und der Gemeindekasse.

h) Impftag Hilzingen (Zweitimpfung)

Wie bereits berichtet, verlief der erste Impftag in der Gemeinde Hilzingen am 13. Mai 2021 sehr gut. Am 24. Juni findet nun die Zweitimpfung für die rund 215 erstgeimpften Personen statt.

i) Frage Gemeinderätin Andrea Baumann / GR-Sitzung 04.05.2021

Die Frage von Gemeinderätin Andrea Baumann, ob man aufgrund der Sperrungen in der Gottmadinger Straße den Fahrradweg Richtung Gewerbegebiet für den Verkehr freigibt, hat sich mit dem heutigen Tage erledigt, da die Baustelle an der Gottmadinger Straße abgeschlossen ist und der Verkehr seit dem heutigen Tage wieder fließt. Der Bürgermeister hofft, dass jetzt auch die Geschäfte in der Hauptstraße wieder öfter frequentiert werden. In den letzten Wochen ging viel Kritik und Frust bei der Verwaltung seitens der Geschäfte ein, weil aufgrund der Straßensperrung wohl einige Kunden weggeblieben sind.

j) Frage Gemeinderat Olaf Fuchs / GR-Sitzung 13.04.2021

Gemeinderat Olaf Fuchs hatte gefragt, ob die Absperrungen bei der Baustelle in der Hauptstraße im Bereich der Parkplätze erst später angebracht werden können. Dies war nicht möglich, da in diesem Bereich auch schon alles ausgefräst werden musste.

k) Frage Gemeinderat Artur Jäkle / TUA-Sitzung 18.05.2021

Gemeinderat Artur Jäkle fragte, wer für den Unterhalt der Wege zuständig ist und führte an, dass die Schweizer Landwirte die Wege stark beanspruchen würden. Herr Jäkle hat der Verwaltung heute noch einen Lageplan zukommen lassen. Die von ihm eingezeichneten Wege liegen tatsächlich alle auf der Gemarkung Hilzingen, was mit der Unterhaltsverpflichtung durch die Gemeinde einhergeht. Eine Sperrung der Feldwege für Schweizer Landwirte ist rechtlich nicht durchsetzbar.

l) Frage Gemeinderat Tilo Herbster / TUA-Sitzung 18.05.2021

Die Frage von Gemeinderat Tilo Herbster nach der überbauten Stützmauer in Binningen am Sonnenhang kann heute noch nicht abschließend beantwortet werden. Der Fall liegt immer noch beim Landratsamt Konstanz zur Prüfung und Beurteilung.

m) Bundestagswahl am 26. September 2021

Die Verwaltung informiert den Gemeinderat über die laufende Planung zur Organisation der Bundestagswahl am 26. September 2021. Analog der organisatorisch sehr gut verlaufenden Landtagswahl 2021 werden die Strukturen (Wahllokale, Briefwahlbezirke uvm.) auch bei der Bundestagswahl beibehalten. In den nächsten Tagen werden die Wahlhelferbestellungen auch an die Gemeinderäte, mit der Bitte eines möglichst großen positiven Rücklaufs versandt.

n) Fuhrpark der Gemeinde Hilzingen

Die Verwaltung berichtet darüber, dass in Folge des zwar gekündigten, aber noch bestehenden Vertrags ein Vertreter des Vertragspartners versuchen wird, eine ausreichende Anzahl von Werbepartnern zu finden, um das Hausmeisterfahrzeug durch ein neues zu ersetzten. Nach Auslaufen des Vertrags soll kein weiterer Vertrag mit ähnlichem Inhalt geschlossen werden.

18. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

a) Freibadkonzept

Gemeinderätin Andrea Baumann fragt nach, ob es mit Blick auf die übertragenen Mittel in Höhe von 50.000 Euro zur Erstellung eines Freibadkonzeptes einen neuen Sachstand gibt.
Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass die Angebotsselektion derzeit noch läuft und auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Aller Voraussicht nach soll diese Thematik im Herbst 2021 erneut im Gemeinderat behandelt werden, um den Auftrag an den Planer möglichst konkret zu beschreiben.

b) Hegau-Halle

Gemeinderat Fabian Jutt weist auf die defekte Hallenfassade hin und fragt nach, wann diese schadhafte Außenfassade wieder repariert werden wird. Mit Blick auf die regelmäßig festzustellenden Vandalismusschäden an der Hegau-Halle wurde mit der Reparatur nicht gleich begonnen. Zwischenzeitlich gibt es Möglichkeiten einen solchen Schaden auch etwas dauerhafter repariert zu bekommen. Die Verwaltung wird sich hierzu mit Fachleuten austauschen, um eine möglichst robuste und vandalismusgeschützte Lösung zu finden.

c) Ortsschilder

Gemeinderat Fabian Jutt weist darauf hin, dass im Bereich Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle" seit geraumer Zeit das Ortsschild fehlt und bei der Ausfahrt aus dem Gewerbegebiet (Tankstelle) in Richtung Kreisverkehr geprüft werden sollte, ob hier eine Änderung des Ortsschildes notwendig wird.

d) Baustelle auf B 314 / Busverkehr

Auf Nachfrage von Ortsvorsteher Walter Mayer erläutert der Vorsitzende, dass sich die Baumaßnahme im Zeitplan befindet und in absehbarer Zeit damit gerechnet werden kann, dass die Baustelle auch abgeschlossen wird.

e) Flüchtlingsunterbringung

Die Nachfrage von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus zum aktuellen Sachstand hinsichtlich der Unterbringung von Geflüchteten wird vom Vorsitzenden dahingehend beantwortet, dass diese Thematik nochmals in der Sitzung des Gemeinderates am 13. Juli beraten werden soll.
Mit Blick auf die sogenannte Fehlbelegerabgabe wird ferner informiert, dass es mit Stand 30.04.2021 eine relativ überschaubare Anzahl von Geflüchteten gibt, die in den Kommunen im Rahmen der Anschlussunterbringung noch untergebracht werden müssten. Hilzingen hat beim Landkreis Konstanz schon freie Kapazitäten gemeldet, die leider noch nicht alle belegt worden sind. Wenn alle Leerstände wieder belegt werden, wird sich die Quote deutlich positiver entwickeln. Beispielsweise konnte auch in Riedheim eine Wohnung für mehrere Personen gefunden werden, was sehr erfreulich ist. 

f) Kindergartenförderung Weiterdingen

Auf Nachfrage von Gemeinderat Martin Beschle erläutert der Vorsitzende, dass es beim Antrag zur Förderung des Kindergartenneubaus Weiterdingen aktuell keine neuen Erkenntnisse gibt. Derzeit kann noch nicht eingeschätzt werden, ob mit der Förderung nun gerechnet werden kann oder nicht.

g) Vandalismusschäden

Auf Nachfrage von Ortsvorsteher Stefan Rill hinsichtlich den eingetretenen Vandalismusschäden auch in Binningen bzw. der Möglichkeiten zur Kamera-Überwachung verschiedener neuralgischer Punkte verweist er auf die aktuelle Entwicklung der Stadt Singen. Der Vorsitzende sagt zu, die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Kamera-Überwachung zu prüfen und den Gemeinderat zu gegebener Zeit, wenn alle Informationen bereitstehen, einzubeziehen.

19. Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt zur Sitzung am 13. Juli 2021
Genehmigt am 13. Juli 2021
gez. Holger Mayer (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher  (Schriftführer)
gez. Ulrike Maus (Gemeinderätin)
gez. Peter Graf (Gemeinderat)