Gemeinderat
Dienstag, 9. März 2021, 19:00 Uhr
Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen
Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen
Gemeinderat 9. März 2021
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021
4. Ortskernsanierung Hilzingen
Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
- Hauptstraße Ost in Hilzingen
a) Tief- und Straßenbauarbeiten
b) Wasserleitungsbau
- Kanal- und Wasserleitungsumlegung Bereich "Altes Rathaus"
c) Kanalisationsarbeiten und Erdarbeiten Wasserleitung
d) Wasserleitungsbau
5. Sanierung Wiesentalhalle Weiterdingen
Installation einer Photovoltaikanlage
a) Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 22.09.2020
b) Vorstellung und Billigung des überarbeiteten Konzepts
6. Beratung über die Richtlinien zur Vergabe von Bauplätzen in der Gemeinde Hilzingen
7. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) in der Gemeinde Hilzingen
- Sachstandsbericht
8. Betreuungsangelegenheiten
a) Erlass der Kindergartengebühren für Februar 2021
b) Erlass der Entgelte für die verlässliche Grundschulbetreuung für Februar 2021
9. Eigenbetrieb Breitbandversorgung Hilzingen
- Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2021 inklusive Finanzplanung für den Zeitraum 2020 – 2024
10. Neubau Kindergarten St. Mauritius in Weiterdingen
- Beratung und Beschlussfassung über den Bauvertragsentwurf
11. Förderprojekt Jugendbeteiligung
- Sachstandsbericht
- Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
12. Unterbringung von Geflüchteten in Schlatt am Randen
13. Bekanntgaben der Verwaltung
14. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
15. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021
4. Ortskernsanierung Hilzingen
Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
- Hauptstraße Ost in Hilzingen
a) Tief- und Straßenbauarbeiten
b) Wasserleitungsbau
- Kanal- und Wasserleitungsumlegung Bereich "Altes Rathaus"
c) Kanalisationsarbeiten und Erdarbeiten Wasserleitung
d) Wasserleitungsbau
5. Sanierung Wiesentalhalle Weiterdingen
Installation einer Photovoltaikanlage
a) Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 22.09.2020
b) Vorstellung und Billigung des überarbeiteten Konzepts
6. Beratung über die Richtlinien zur Vergabe von Bauplätzen in der Gemeinde Hilzingen
7. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) in der Gemeinde Hilzingen
- Sachstandsbericht
8. Betreuungsangelegenheiten
a) Erlass der Kindergartengebühren für Februar 2021
b) Erlass der Entgelte für die verlässliche Grundschulbetreuung für Februar 2021
9. Eigenbetrieb Breitbandversorgung Hilzingen
- Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2021 inklusive Finanzplanung für den Zeitraum 2020 – 2024
10. Neubau Kindergarten St. Mauritius in Weiterdingen
- Beratung und Beschlussfassung über den Bauvertragsentwurf
11. Förderprojekt Jugendbeteiligung
- Sachstandsbericht
- Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
12. Unterbringung von Geflüchteten in Schlatt am Randen
13. Bekanntgaben der Verwaltung
14. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
15. Fragemöglichkeit für Einwohner
Gemeinderat 09.03.2021
Anwesend:
Bürgermeister Holger Mayer als Vorsitzender
Von den 22 Gemeinderäten sind 17 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind drei anwesend
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Bauamtsleiter Günther Feucht
Ordnungsamtsleiter Thomas Ruck
Verwaltungsfachangestellte Andrea Schuhwerk
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderäte Marco Russo (privat), Meike Vogt (privat), Olaf Fuchs (privat), Steffen van Wambeke (privat), Matthias Mohr (privat), entschuldigt
Ortsvorsteher Stefan Rill (privat), entschuldigt
Bürgermeister Holger Mayer als Vorsitzender
Von den 22 Gemeinderäten sind 17 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind drei anwesend
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Bauamtsleiter Günther Feucht
Ordnungsamtsleiter Thomas Ruck
Verwaltungsfachangestellte Andrea Schuhwerk
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderäte Marco Russo (privat), Meike Vogt (privat), Olaf Fuchs (privat), Steffen van Wambeke (privat), Matthias Mohr (privat), entschuldigt
Ortsvorsteher Stefan Rill (privat), entschuldigt
Beginn: 19:00 Uhr
Ende: 21.15 Uhr
Presse: teilweise 1
Zuhörer: 4
Ende: 21.15 Uhr
Presse: teilweise 1
Zuhörer: 4
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden.
Danach stellt er die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 09.02.2021 wird im Gemeinderat in Umlauf gegeben.
Danach stellt er die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 09.02.2021 wird im Gemeinderat in Umlauf gegeben.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021
Dem Gemeinderat wurde mit der Einladung zur heutigen Sitzung die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 zugestellt.
Die Sitzungsniederschrift vom 09.02.2021 soll wie folgt geändert werden:
- TOP 10 e
Der Vorschlag von Gemeinderätin Barbara Kissmehl zur Änderung des Protokolls lautet:
"… Gemeinderätin Barbara Kissmehl stellt den Antrag an die Verwaltung, das Thema umfassend aufzuarbeiten und dem Rat in der nächstmöglichen Sitzung vorzustellen."
- TOP 10 e / letzter Satz
Auf Anregung von Gemeinderätin Andrea Baumann soll der letzte Satz wie folgt verändert werden:
"Sie werde aber mit dem Gremium "Hilzinger Kernortgemeinderäte" das Thema diskutieren."
Mit diesen beiden Änderungen wird das Protokoll einstimmig angenommen.
Die Sitzungsniederschrift vom 09.02.2021 soll wie folgt geändert werden:
- TOP 10 e
Der Vorschlag von Gemeinderätin Barbara Kissmehl zur Änderung des Protokolls lautet:
"… Gemeinderätin Barbara Kissmehl stellt den Antrag an die Verwaltung, das Thema umfassend aufzuarbeiten und dem Rat in der nächstmöglichen Sitzung vorzustellen."
- TOP 10 e / letzter Satz
Auf Anregung von Gemeinderätin Andrea Baumann soll der letzte Satz wie folgt verändert werden:
"Sie werde aber mit dem Gremium "Hilzinger Kernortgemeinderäte" das Thema diskutieren."
Mit diesen beiden Änderungen wird das Protokoll einstimmig angenommen.
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021
In seiner nichtöffentlichen Sitzung am 09.02.2021 wurde beschlossen, das Anwesen Staufenstraße 8 (Brandfall) an einen Interessenten zu veräußern. Des Weiteren wurde die Einstellung von Personal für das Freibad beschlossen.
4. Ortskernsanierung Hilzingen
Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 01.03.2021.
Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert der Vorsitzende, dass so schnell als möglich mit den Bauarbeiten begonnen werden sollen, um bis zur Kirchweih 2021 die Baumaßnahme möglichst abgeschlossen zu haben.
Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert der Vorsitzende, dass so schnell als möglich mit den Bauarbeiten begonnen werden sollen, um bis zur Kirchweih 2021 die Baumaßnahme möglichst abgeschlossen zu haben.
Hauptstraße Ost in Hilzingen
a) Tief- und Straßenbauarbeiten
Bei der öffentlichen Ausschreibung Ortskernsanierung Hilzingen Hauptstraße Ost / Tief- und Straßenbauarbeiten haben zwei Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben. Aus dem Wettbewerb ging die Firma Peter Gross Infra GmbH, Villingen-Schwenningen, zum Angebotspreis von 866.125,04 € (brutto) als günstigste Anbieterin hervor.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, den Auftrag für die Tief- und Straßenbauarbeiten an die Firma Peter Gross Infra GmbH, Villingen-Schwenningen, zu vergeben.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, den Auftrag für die Tief- und Straßenbauarbeiten an die Firma Peter Gross Infra GmbH, Villingen-Schwenningen, zu vergeben.
b) Wasserleitungsbau
Bei der öffentlichen Ausschreibung Ortskernsanierung Hilzingen Hauptstraße Ost / Wasserleitungsbau Rohrverlegearbeiten haben zwei Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben. Aus dem Wettbewerb ging die Firma Walter Unger GmbH, Frickingen, mit einem Angebotspreis von 36.491,35 € (brutto) als günstigste Anbieterin hervor. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, den Auftrag für die Tief- und Straßenbauarbeiten an die Firma Walter Unger GmbH, Frickingen, zu vergeben.
Auf Nachfrage von Gemeinderat Ralf Oßwald hinsichtlich der möglichen Förderung für diesen Abschnitt der Ortskernsanierung Hilzingen Hauptstraße Ost erläutert die Verwaltung, dass es Fördermittel sowohl aus dem Programm Sanierung Ortsmitte als auch aus dem Förderprogramm Breitband geben kann.
Auf Nachfrage von Gemeinderat Ralf Oßwald hinsichtlich der möglichen Förderung für diesen Abschnitt der Ortskernsanierung Hilzingen Hauptstraße Ost erläutert die Verwaltung, dass es Fördermittel sowohl aus dem Programm Sanierung Ortsmitte als auch aus dem Förderprogramm Breitband geben kann.
Kanal- und Wasserleitungsumlegung Bereich "Altes Rathaus"
c) Kanalisationsarbeiten und Erdarbeiten Wasserleitung
Bei der beschränkten Ausschreibung für die Kanal- und Wasserleitungsumlegung im Bereich "Altes Rathaus", Hilzingen / Kanalisationsarbeiten und Erdarbeiten Wasserleitung haben vier Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben. Aus dem Wettbewerb ging die Firma Schleith GmbH, Waldshut-Tiengen, zum Angebotspreis von 197.331,12 € (brutto) als günstigste Anbieterin hervor.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass die bei diesem Gewerk entstehenden Mehrkosten in Höhe von rund 50.000 Euro außerplanmäßig im Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung Hilzingen bereitgestellt werden und für den dortigen Knotenpunkt in der Hauptstraße eine deutliche Verbesserung der Versorgungssituation ist. Insbesondere ist man durch diese Maßnahme auch für zukünftige Entwicklungen in diesem Bereich entsprechend vorbereitet.
Im Anschluss an die kurze Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, den Auftrag für die Kanalisationsarbeiten und Erdarbeiten, wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt, an die Firma Schleith GmbH, Waldshut-Tiengen, zum Angebotspreis in Höhe von 197.331,12 € zu vergeben.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass die bei diesem Gewerk entstehenden Mehrkosten in Höhe von rund 50.000 Euro außerplanmäßig im Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung Hilzingen bereitgestellt werden und für den dortigen Knotenpunkt in der Hauptstraße eine deutliche Verbesserung der Versorgungssituation ist. Insbesondere ist man durch diese Maßnahme auch für zukünftige Entwicklungen in diesem Bereich entsprechend vorbereitet.
Im Anschluss an die kurze Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, den Auftrag für die Kanalisationsarbeiten und Erdarbeiten, wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt, an die Firma Schleith GmbH, Waldshut-Tiengen, zum Angebotspreis in Höhe von 197.331,12 € zu vergeben.
d) Wasserleitungsbau
Bei der beschränkten Ausschreibung für die Kanal- und Wasserleitungsumlegung im Bereich "Altes Rathaus", Hilzingen / Wasserleitungsbau haben vier Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben. Aus dem Wettbewerb ging die Firma Walter Unger GmbH, Frickingen, zum Angebotspreis von 43.587,32 € (brutto) als günstigste Anbieterin hervor.
Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die Vergabe des Auftrags an die Firma Walter Unger GmbH, Frickingen zum Angebotspreis in Höhe von 43.587,32 €.
Die Verwaltung erhält im Nachgang zu den gefassten Beschlüssen den Auftrag, die Einnahmen und Ausgaben (Aufwand und Ertrag) für die beiden Projekte „Altes Rathaus“ und „Areal Altes Rathaus“ zusammenzustellen und dem Gemeinderat bei nächstmöglicher Gelegenheit vorzulegen.
Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die Vergabe des Auftrags an die Firma Walter Unger GmbH, Frickingen zum Angebotspreis in Höhe von 43.587,32 €.
Die Verwaltung erhält im Nachgang zu den gefassten Beschlüssen den Auftrag, die Einnahmen und Ausgaben (Aufwand und Ertrag) für die beiden Projekte „Altes Rathaus“ und „Areal Altes Rathaus“ zusammenzustellen und dem Gemeinderat bei nächstmöglicher Gelegenheit vorzulegen.
5. Sanierung Wiesentalhalle Weiterdingen
Installation einer Photovoltaikanlage
a) Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 22.09.2020
b) Vorstellung und Billigung des überarbeiteten Konzepts
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 01.03.2021.
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Michael Djebbar (Lichtplanung), der sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt.
Mit Blick auf die zunächst geplante Anlage mit einer Leistungskapazität von 100 kW/h erläutert der Vorsitzende, dass die Mitteilung vom zuständigen Energieversorger, dass eine PV-Anlage mit dieser Kapazität bei der Wiesentalhalle nicht realisierbar ist, erst sehr spät, nämlich im Laufe des 4. Quartals 2020, bei der Gemeindeverwaltung eingegangen ist. Mit Blick auf die sehr spät eingegangene Information des Energieversorgers, dass diese Maßnahme in dieser Größe nicht ans Netz angeschlossen werden kann, lag grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Energieversorgers. In Folge der daraufhin mit dem Energieversorger intensiv geführten Absprachen konnte ein positives Ergebnis erzielt werden. Im Einzugsbereich sollen neue Erdleitungen verlegt werden, was dazu führt, dass die an verschiedenen Objekten für die Hochleitungen vorhandenen Dachständer abgebaut werden können. Die diesbezüglichen Umbaukosten verursachen beim Energieversorger Kosten in Höhe von über100.000 Euro.
Herr Michael Djebbar erhält für den eigentlichen Sachvortrag sodann vom Vorsitzenden das Wort, um die modifiziert geplante, neue Variante mit einem geringeren Leistungsvolumen darzustellen. Mit der geplanten 42 kWp-Anlage können 30 kW/h Strom erzeugt werden. Auf die weiteren Ausführungen der Sitzungsvorlage wird ferner verwiesen.
Auf Nachfrage von Gemeinderat Tilo Herbster wird verwaltungsseitig erläutert, warum die ursprünglich geplante 100 kW/h PV-Anlage nicht realisierbar gewesen ist; bei dieser größeren Anlage wären die für den Energieversorger entstehenden Umbaukosten in Höhe von über 200.000 Euro wirtschaftlich nicht mehr tragbar gewesen. Auch besteht für den Energieversorger lediglich die Verpflichtung, nur 30 kWh einer PV-Anlage abnehmen zu müssen. Die Dachfläche der Wiesentalhalle Weiterdingen bietet jedoch weitaus mehr Flächen, die für das Aufstellen von PV-Modulen genutzt werden könnten, als dies für die jetzige Anlage erforderlich wird. Für den möglichen weiteren Ausbau in Zukunft wären dementsprechend noch genügend Flächenreserven vorhanden.
Für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit - auch im Vergleich der alten größeren und der neuen Anlage – lag Herrn Michael Djebbar keine exakte Verbrauchsberechnung vor. Deshalb hat er bei diesen Berechnungen einen Verbrauch von 13.000 kWh/Jahr angenommen. In den Berechnungen sind auch die Kosten für eine zielführende Fernwartung eingeplant.
Als Ergebnis der weiteren Aussprache beschließt der Gemeinderat daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die beiden in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschläge der Verwaltung, einstimmig anzunehmen:
a) Der Beschluss des Gemeinderates zu TOP 11 in der öffentlichen Sitzung vom 22.09.20 wird aufgehoben und
b) die Ausschreibung der neu zu erstellenden PV Anlage wird, wie oben beschrieben, freigegeben.
Im Nachgang zu diesem Beschluss antwortet Herr Michael Djebbar auf die Nachfrage von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus hinsichtlich der Durchführung der Ausschreibung, dass bei der jetzt folgenden beschränkten Ausschreibung 5 - 6 Firmen mit eingebunden werden, worunter auch die Firma Solarcomplex ist.
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Michael Djebbar (Lichtplanung), der sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt.
Mit Blick auf die zunächst geplante Anlage mit einer Leistungskapazität von 100 kW/h erläutert der Vorsitzende, dass die Mitteilung vom zuständigen Energieversorger, dass eine PV-Anlage mit dieser Kapazität bei der Wiesentalhalle nicht realisierbar ist, erst sehr spät, nämlich im Laufe des 4. Quartals 2020, bei der Gemeindeverwaltung eingegangen ist. Mit Blick auf die sehr spät eingegangene Information des Energieversorgers, dass diese Maßnahme in dieser Größe nicht ans Netz angeschlossen werden kann, lag grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Energieversorgers. In Folge der daraufhin mit dem Energieversorger intensiv geführten Absprachen konnte ein positives Ergebnis erzielt werden. Im Einzugsbereich sollen neue Erdleitungen verlegt werden, was dazu führt, dass die an verschiedenen Objekten für die Hochleitungen vorhandenen Dachständer abgebaut werden können. Die diesbezüglichen Umbaukosten verursachen beim Energieversorger Kosten in Höhe von über100.000 Euro.
Herr Michael Djebbar erhält für den eigentlichen Sachvortrag sodann vom Vorsitzenden das Wort, um die modifiziert geplante, neue Variante mit einem geringeren Leistungsvolumen darzustellen. Mit der geplanten 42 kWp-Anlage können 30 kW/h Strom erzeugt werden. Auf die weiteren Ausführungen der Sitzungsvorlage wird ferner verwiesen.
Auf Nachfrage von Gemeinderat Tilo Herbster wird verwaltungsseitig erläutert, warum die ursprünglich geplante 100 kW/h PV-Anlage nicht realisierbar gewesen ist; bei dieser größeren Anlage wären die für den Energieversorger entstehenden Umbaukosten in Höhe von über 200.000 Euro wirtschaftlich nicht mehr tragbar gewesen. Auch besteht für den Energieversorger lediglich die Verpflichtung, nur 30 kWh einer PV-Anlage abnehmen zu müssen. Die Dachfläche der Wiesentalhalle Weiterdingen bietet jedoch weitaus mehr Flächen, die für das Aufstellen von PV-Modulen genutzt werden könnten, als dies für die jetzige Anlage erforderlich wird. Für den möglichen weiteren Ausbau in Zukunft wären dementsprechend noch genügend Flächenreserven vorhanden.
Für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit - auch im Vergleich der alten größeren und der neuen Anlage – lag Herrn Michael Djebbar keine exakte Verbrauchsberechnung vor. Deshalb hat er bei diesen Berechnungen einen Verbrauch von 13.000 kWh/Jahr angenommen. In den Berechnungen sind auch die Kosten für eine zielführende Fernwartung eingeplant.
Als Ergebnis der weiteren Aussprache beschließt der Gemeinderat daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die beiden in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschläge der Verwaltung, einstimmig anzunehmen:
a) Der Beschluss des Gemeinderates zu TOP 11 in der öffentlichen Sitzung vom 22.09.20 wird aufgehoben und
b) die Ausschreibung der neu zu erstellenden PV Anlage wird, wie oben beschrieben, freigegeben.
Im Nachgang zu diesem Beschluss antwortet Herr Michael Djebbar auf die Nachfrage von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus hinsichtlich der Durchführung der Ausschreibung, dass bei der jetzt folgenden beschränkten Ausschreibung 5 - 6 Firmen mit eingebunden werden, worunter auch die Firma Solarcomplex ist.
6. Beratung über die Richtlinien zur Vergabe von Bauplätzen in der Gemeinde Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 26.02.2021.
Die Bauplatzvergaberichtlinien, die zuletzt am 18.07.2017 beschlossen worden sind, sind insbesondere wegen des Urteils des Verwaltungsgerichts Sigmaringen aus dem vergangenen Jahr aber auch wegen der seit der Anwendung der Richtlinien gemachten Erfahrungen und Erkenntnisse zu beraten.
Einleitend erläutert der Vorsitzende, dass die heutigen Beratungsergebnisse über die dann zu erlassenden neuen Bauplatzvergaberichtlinien gebündelt und danach in einer weitergehenden Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat vorgelegt werden sollen.
In der Sitzungsvorlage sind sowohl die redaktionellen Änderungen als auch die inhaltlichen Anpassungen rot markiert, die danach einzeln und nacheinander diskutiert werden.
- Ziffer 2b
Die vorgeschlagene Bewertung mit 15 Punkten für das Innehaben eines eigenen Betriebs seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde (Betriebsinhaber) wird dahingehend hinterfragt, ob es sinnvoll wäre, hierbei den Bezug zu einer bestimmten Anzahl von Arbeitnehmern, die im Betrieb beschäftigt werden, aufzunehmen. So könnten nach Einschätzung von Gemeinderat Ralf Oßwald zum Beispiel 5 Punkte für den Betriebsinhaber und die weiteren 10 Punkte mit Bezug zur Anzahl der Beschäftigten im Betrieb vergeben werden.
Als Ergebnis aus der Beratung kristallisiert sich folgender, von Gemeinderat Ralf Oßwald formulierter Beschlussvorschlag heraus:
Der Betriebsinhaber eines eigenen Betriebs mit mindestens einer Dauer von 2 Jahren in Hilzingen soll 5 Punkte erhalten. Werden im Betrieb mindestens drei sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer*Innen beschäftigt, sind weitere 5 Punkte zu vergeben. Werden im Betrieb mehr als drei sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer*Innen beschäftigt, werden weitere 5 Punkte vergeben.
Dieser Beschlussvorschlag wird in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.
- Ziffer 2e III)
Verwaltungsseitig wird für die aktiven Mitglieder in einer "Blaulicht-Organisation" (Feuerwehr, DLRG, DRK) vorgeschlagen, für diesen Personenkreis weitere zusätzliche 5 Punkte zu vergeben. Hierüber entwickelt sich eine längere Aussprache insbesondere dahingehend, ob es gerechtfertigt ist, die aktiven Mitglieder dieser Blaulicht-Organisationen auf alle beispielhaft aufgeführten Organisationen mit Sitz in Hilzingen mit 5 zusätzlichen Wertungspunkten zu versehen.
Hintergrund dieser zusätzlichen Bepunktung ist der Aspekt, dass die Mitglieder einer Blaulichtorganisation eine besondere Wertschätzung erfahren sollen, da die Freiwillige Feuerwehr anders bewertet werden sollte, als die Vereine.
Es entwickelt sich eine kurze Aussprache darüber, ob die zusätzliche Bepunktung der Blaulichtorganisationen im Vergleich zur Wertigkeit der Vereine in Hilzingen einen besonderen Bonus bedürften, wobei die sachrelevanten Aspekte für und wider in die Beratung eingebracht und mit- und gegeneinander abgewogen werden.
Als Ergebnis der weiteren Aussprache formuliert Gemeinderätin Andrea Baumann den Beschlussvorschlag, die zusätzlichen 5 Punkte für ein aktives Mitglied in einer Blaulichtorganisation lediglich auf die Kameraden/Kameradinnen der Freiwilligen Feuerwehr zu begrenzen, was in anschließender offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 15 Ja- und zwei Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen wird.
- Ziffer 2f
Die Ziffer 2f hat einen engen Bezug zur ebenfalls neu aufgenommenen Selbstnutzungspflicht – vgl. Ziffer 8 der Sitzungsvorlage -.
Vor dem Hintergrund enger werdender Ressourcen bei der Zurverfügungstellung von Bauland für die Bürgerschaft stellt sich immer wieder die Frage, ob die Vergabe von Baugrundstücken soweit reglementiert werden kann, dass eine Selbstnutzungsverpflichtung für den Käufer bei den von der Gemeinde gekauften Grundstücken möglich ist, ohne rechtlich angreifbar zu werden. Der in der Sitzungsvorlage aufgeführte Vorschlag wird daraufhin sehr intensiv beraten. Bei diesem Austausch werden verschiedene sachrelevante Aspekte eingebracht und die jeweiligen Argumente sorgfältig mit- und gegeneinander abgewogen.
Neben Aspekten des Umgangs mit bestimmten Härtefällen, zum Beispiel bei der Trennung von Familien (Scheidung) und auch zur Verhinderung von Grundstücksspekulationen, ist es nicht ganz einfach, die gewünschten differenzierten und mit den Zielen der Gemeinde entsprechenden Regelung zu beschließen.
Im weiteren Verlauf der Beratung wird von Andrea Schuhwerk ein weiterer Vorschlag einer neuen Formulierung für die Fassung der Ziffer 2f eingebracht (Anlage zur Sitzungsniederschrift), wobei auch diese inhaltlich sehr intensiv diskutiert wird. Mit Blick auf diesen, als sehr gut betrachteten Vorschlag wird aus der Mitte des Gemeinderates trotzdem der Antrag gestellt, die inhaltliche Regelung der alten Formulierung zu belassen und lediglich einige semantische Modifizierungen und Konkretisierungen unter Streichung des Absatzes 4 der Ziffer 2f/neu in die neuen Vorgaben einzubauen.
Der von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus diesbezüglich gestellte Antrag wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 12 Ja-Stimmen, ohne Gegenstimme angenommen.
- Ziffer 6
Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, dass zukünftig nur noch Bewerbungen von Interessenten berücksichtigt werden sollen, wenn eine Mindestpunktzahl von 15 Punkten erreicht wird.
- Ziffer 7
Bislang war es immer sehr verwaltungsaufwendig und durchaus auch sehr schwierig, von den Bewerbern alle, für eine vollständige Bewerbung erforderlichen Unterlagen zu erhalten.
Der verwaltungsseitig aufgeführte Vorschlag, dass die fehlenden Nachweise, die für eine vollständige Bewerbung erforderlich sind, nicht nachgefordert werden sollen, wird daraufhin modifiziert, dass die Verwaltung bei Bewerbern evtl. fehlende Unterlagen einmal mit einer entsprechenden Fristsetzung anfordern soll.
Gleichzeitig muss jedoch mit Blick auf das oben angeführte Urteil des VG Sigmaringen auch der Aspekt Vollständigkeit der eingereichten Bewerbung juristisch geprüft werden.
Diese Modifizierungen werden vom Gremium in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.
- Ziffer 8
Die aufgenommene Selbstnutzungspflicht wird im Gremium als sehr positiv begrüßt. Es wird ausgeführt, dass entsprechende Restriktionen nur im Rahmen von vertraglichen Regelungen durchgesetzt werden können, wenn die gewünschte Selbstnutzungsverpflichtung vom Erwerber nicht eingehalten wird.
- Ziffer 5 - Vergabekriterien für Wohnanlagen
Ebenfalls vor dem Hintergrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Sigmaringen müssen die Kriterien für die Vergabe von Wohnanlagen neu betrachtet werden. Die Zielsetzung sollte zwingend sein, das Bewerberfeld für diese Grundstücke zu öffnen. Es sollten nicht nur Bauträger zugelassen werden. Es müsste auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass zum Beispiel Mehrgenerationen-Häuser in Bauherrengemeinschaft oder ähnliche Modelle für solche Grundstücke zugelassen werden.
Zwingend ist auf jeden Fall die Streichung des Zusatzes bei Buchstabe a) "… mit Sitz in der Gemeinde".
Der Gemeinderat beschließt daraufhin einstimmig in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die Streichung des Zusatzes "… mit Sitz in der Gemeinde" und die Öffnung des Bewerberfeldes für die Vergabe von Grundstücken für Wohnanlagen.
Mit Blick auf dieses Vergabekriterium erhält die Verwaltung den Auftrag, diesbezüglich eine zielführende Formulierung zu erarbeiten, welche juristisch dann auch möglichst haltbar ist.
Die Verwaltung erhält nach der Beratung zu den einzelnen Positionen den Auftrag, eine finale Fassung der Bauplatzvergaberichtlinien zu erarbeiten und vor einer entsprechenden Beschlussfassung im Gemeinderat diese dann auch einer juristischen Prüfung vor dem Lichte des Urteils des Verwaltungsgerichts Sigmaringen überprüfen zu lassen, was daraufhin vom Vorsitzenden auch zugesagt wird.
Die Bauplatzvergaberichtlinien, die zuletzt am 18.07.2017 beschlossen worden sind, sind insbesondere wegen des Urteils des Verwaltungsgerichts Sigmaringen aus dem vergangenen Jahr aber auch wegen der seit der Anwendung der Richtlinien gemachten Erfahrungen und Erkenntnisse zu beraten.
Einleitend erläutert der Vorsitzende, dass die heutigen Beratungsergebnisse über die dann zu erlassenden neuen Bauplatzvergaberichtlinien gebündelt und danach in einer weitergehenden Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat vorgelegt werden sollen.
In der Sitzungsvorlage sind sowohl die redaktionellen Änderungen als auch die inhaltlichen Anpassungen rot markiert, die danach einzeln und nacheinander diskutiert werden.
- Ziffer 2b
Die vorgeschlagene Bewertung mit 15 Punkten für das Innehaben eines eigenen Betriebs seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde (Betriebsinhaber) wird dahingehend hinterfragt, ob es sinnvoll wäre, hierbei den Bezug zu einer bestimmten Anzahl von Arbeitnehmern, die im Betrieb beschäftigt werden, aufzunehmen. So könnten nach Einschätzung von Gemeinderat Ralf Oßwald zum Beispiel 5 Punkte für den Betriebsinhaber und die weiteren 10 Punkte mit Bezug zur Anzahl der Beschäftigten im Betrieb vergeben werden.
Als Ergebnis aus der Beratung kristallisiert sich folgender, von Gemeinderat Ralf Oßwald formulierter Beschlussvorschlag heraus:
Der Betriebsinhaber eines eigenen Betriebs mit mindestens einer Dauer von 2 Jahren in Hilzingen soll 5 Punkte erhalten. Werden im Betrieb mindestens drei sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer*Innen beschäftigt, sind weitere 5 Punkte zu vergeben. Werden im Betrieb mehr als drei sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer*Innen beschäftigt, werden weitere 5 Punkte vergeben.
Dieser Beschlussvorschlag wird in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.
- Ziffer 2e III)
Verwaltungsseitig wird für die aktiven Mitglieder in einer "Blaulicht-Organisation" (Feuerwehr, DLRG, DRK) vorgeschlagen, für diesen Personenkreis weitere zusätzliche 5 Punkte zu vergeben. Hierüber entwickelt sich eine längere Aussprache insbesondere dahingehend, ob es gerechtfertigt ist, die aktiven Mitglieder dieser Blaulicht-Organisationen auf alle beispielhaft aufgeführten Organisationen mit Sitz in Hilzingen mit 5 zusätzlichen Wertungspunkten zu versehen.
Hintergrund dieser zusätzlichen Bepunktung ist der Aspekt, dass die Mitglieder einer Blaulichtorganisation eine besondere Wertschätzung erfahren sollen, da die Freiwillige Feuerwehr anders bewertet werden sollte, als die Vereine.
Es entwickelt sich eine kurze Aussprache darüber, ob die zusätzliche Bepunktung der Blaulichtorganisationen im Vergleich zur Wertigkeit der Vereine in Hilzingen einen besonderen Bonus bedürften, wobei die sachrelevanten Aspekte für und wider in die Beratung eingebracht und mit- und gegeneinander abgewogen werden.
Als Ergebnis der weiteren Aussprache formuliert Gemeinderätin Andrea Baumann den Beschlussvorschlag, die zusätzlichen 5 Punkte für ein aktives Mitglied in einer Blaulichtorganisation lediglich auf die Kameraden/Kameradinnen der Freiwilligen Feuerwehr zu begrenzen, was in anschließender offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 15 Ja- und zwei Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen wird.
- Ziffer 2f
Die Ziffer 2f hat einen engen Bezug zur ebenfalls neu aufgenommenen Selbstnutzungspflicht – vgl. Ziffer 8 der Sitzungsvorlage -.
Vor dem Hintergrund enger werdender Ressourcen bei der Zurverfügungstellung von Bauland für die Bürgerschaft stellt sich immer wieder die Frage, ob die Vergabe von Baugrundstücken soweit reglementiert werden kann, dass eine Selbstnutzungsverpflichtung für den Käufer bei den von der Gemeinde gekauften Grundstücken möglich ist, ohne rechtlich angreifbar zu werden. Der in der Sitzungsvorlage aufgeführte Vorschlag wird daraufhin sehr intensiv beraten. Bei diesem Austausch werden verschiedene sachrelevante Aspekte eingebracht und die jeweiligen Argumente sorgfältig mit- und gegeneinander abgewogen.
Neben Aspekten des Umgangs mit bestimmten Härtefällen, zum Beispiel bei der Trennung von Familien (Scheidung) und auch zur Verhinderung von Grundstücksspekulationen, ist es nicht ganz einfach, die gewünschten differenzierten und mit den Zielen der Gemeinde entsprechenden Regelung zu beschließen.
Im weiteren Verlauf der Beratung wird von Andrea Schuhwerk ein weiterer Vorschlag einer neuen Formulierung für die Fassung der Ziffer 2f eingebracht (Anlage zur Sitzungsniederschrift), wobei auch diese inhaltlich sehr intensiv diskutiert wird. Mit Blick auf diesen, als sehr gut betrachteten Vorschlag wird aus der Mitte des Gemeinderates trotzdem der Antrag gestellt, die inhaltliche Regelung der alten Formulierung zu belassen und lediglich einige semantische Modifizierungen und Konkretisierungen unter Streichung des Absatzes 4 der Ziffer 2f/neu in die neuen Vorgaben einzubauen.
Der von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus diesbezüglich gestellte Antrag wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 12 Ja-Stimmen, ohne Gegenstimme angenommen.
- Ziffer 6
Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, dass zukünftig nur noch Bewerbungen von Interessenten berücksichtigt werden sollen, wenn eine Mindestpunktzahl von 15 Punkten erreicht wird.
- Ziffer 7
Bislang war es immer sehr verwaltungsaufwendig und durchaus auch sehr schwierig, von den Bewerbern alle, für eine vollständige Bewerbung erforderlichen Unterlagen zu erhalten.
Der verwaltungsseitig aufgeführte Vorschlag, dass die fehlenden Nachweise, die für eine vollständige Bewerbung erforderlich sind, nicht nachgefordert werden sollen, wird daraufhin modifiziert, dass die Verwaltung bei Bewerbern evtl. fehlende Unterlagen einmal mit einer entsprechenden Fristsetzung anfordern soll.
Gleichzeitig muss jedoch mit Blick auf das oben angeführte Urteil des VG Sigmaringen auch der Aspekt Vollständigkeit der eingereichten Bewerbung juristisch geprüft werden.
Diese Modifizierungen werden vom Gremium in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.
- Ziffer 8
Die aufgenommene Selbstnutzungspflicht wird im Gremium als sehr positiv begrüßt. Es wird ausgeführt, dass entsprechende Restriktionen nur im Rahmen von vertraglichen Regelungen durchgesetzt werden können, wenn die gewünschte Selbstnutzungsverpflichtung vom Erwerber nicht eingehalten wird.
- Ziffer 5 - Vergabekriterien für Wohnanlagen
Ebenfalls vor dem Hintergrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Sigmaringen müssen die Kriterien für die Vergabe von Wohnanlagen neu betrachtet werden. Die Zielsetzung sollte zwingend sein, das Bewerberfeld für diese Grundstücke zu öffnen. Es sollten nicht nur Bauträger zugelassen werden. Es müsste auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass zum Beispiel Mehrgenerationen-Häuser in Bauherrengemeinschaft oder ähnliche Modelle für solche Grundstücke zugelassen werden.
Zwingend ist auf jeden Fall die Streichung des Zusatzes bei Buchstabe a) "… mit Sitz in der Gemeinde".
Der Gemeinderat beschließt daraufhin einstimmig in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die Streichung des Zusatzes "… mit Sitz in der Gemeinde" und die Öffnung des Bewerberfeldes für die Vergabe von Grundstücken für Wohnanlagen.
Mit Blick auf dieses Vergabekriterium erhält die Verwaltung den Auftrag, diesbezüglich eine zielführende Formulierung zu erarbeiten, welche juristisch dann auch möglichst haltbar ist.
Die Verwaltung erhält nach der Beratung zu den einzelnen Positionen den Auftrag, eine finale Fassung der Bauplatzvergaberichtlinien zu erarbeiten und vor einer entsprechenden Beschlussfassung im Gemeinderat diese dann auch einer juristischen Prüfung vor dem Lichte des Urteils des Verwaltungsgerichts Sigmaringen überprüfen zu lassen, was daraufhin vom Vorsitzenden auch zugesagt wird.
7. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) in der Gemeinde Hilzingen
- Sachstandsbericht
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ordnungsamtes vom 01.03.2021.
Erläuternd gibt der Vorsitzende bekannt, dass die Wiederanbindung der Haltestelle Stiergartenstraße Weiterdingen nicht nur positive Rückmeldungen hervorgerufen hat. Zwischenzeitlich liegen auch mehrere negative Rückmeldungen von Anwohnern bzw. aus der Bürgerschaft vor, die diese jetzt sehr frequentierte Andienung nicht unbedingt als günstig erachten.
Vor dem Hintergrund einer weiteren Verbesserung der Taktung im Gewerbegebiet oder der Hauptstraße wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass es nicht möglich ist, zeitgleich beides zu stärken.
Nach Einschätzung sowohl aus der Mitte des Gremiums als auch der Verwaltung kann das derzeitige ÖPNV-Angebot als sehr positiv bewertet werden. Verwaltungsseitig wird diesbezüglich ausgeführt, dass sich das Landratsamt Konstanz sehr gerne mit konkreten Anliegen der Gemeinde Hilzingen beschäftigt, mögliche Verbesserungen zu prüfen. Wobei angemerkt wird, dass es umso einfacher geprüft werden kann, je konkreter das Anliegen benannt und beschrieben wird.
So konnte kürzlich auch das Problem der langen Standzeiten der Busse (bei Ruhepausen) auf konkreten Wunsch der Gemeinde auf der Hauptstraße entzerrt werden.
Die Einschätzung der guten ÖPNV-Anbindung wird auch von Gemeinderätin Andrea Baumann dahingehend geteilt. Inwieweit es noch eine Verbesserung hinsichtlich der Taktung in der Ortsmitte geben kann, soll zu gegebener Zeit nochmals geprüft werden.
Das zum Januar 2021 eingeführte 1-Euro-Ticket hat zwischenzeitlich eine große Resonanz erfahren. Es wurden seit 1. Januar 2021 226 Fahrten gebucht. Die Informationen bezüglich der wegen der Baustelle in der Hauptstraße erforderlichen Umleitung sind durch die zuständigen Stellen im Haus (Ordnungsamt) an das Landratsamt bereits erfolgt.
Ortsvorsteher Egon Schmieder lenkt nochmals den Blick auf die ÖPNV-Anbindung des Ortsteils Weiterdingen und übermittelt dem Gremium die Information, dass zwischenzeitlich 44 Busse durch das Oberdorf in Weiterdingen fahren, was mitunter auf die Anbindung der Stiergartenstraße zurückzuführen ist. Der Ortschaftsrat ist mit der Verwaltung bemüht, alle Interessen einigermaßen zufriedenzustellen.
Erläuternd gibt der Vorsitzende bekannt, dass die Wiederanbindung der Haltestelle Stiergartenstraße Weiterdingen nicht nur positive Rückmeldungen hervorgerufen hat. Zwischenzeitlich liegen auch mehrere negative Rückmeldungen von Anwohnern bzw. aus der Bürgerschaft vor, die diese jetzt sehr frequentierte Andienung nicht unbedingt als günstig erachten.
Vor dem Hintergrund einer weiteren Verbesserung der Taktung im Gewerbegebiet oder der Hauptstraße wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass es nicht möglich ist, zeitgleich beides zu stärken.
Nach Einschätzung sowohl aus der Mitte des Gremiums als auch der Verwaltung kann das derzeitige ÖPNV-Angebot als sehr positiv bewertet werden. Verwaltungsseitig wird diesbezüglich ausgeführt, dass sich das Landratsamt Konstanz sehr gerne mit konkreten Anliegen der Gemeinde Hilzingen beschäftigt, mögliche Verbesserungen zu prüfen. Wobei angemerkt wird, dass es umso einfacher geprüft werden kann, je konkreter das Anliegen benannt und beschrieben wird.
So konnte kürzlich auch das Problem der langen Standzeiten der Busse (bei Ruhepausen) auf konkreten Wunsch der Gemeinde auf der Hauptstraße entzerrt werden.
Die Einschätzung der guten ÖPNV-Anbindung wird auch von Gemeinderätin Andrea Baumann dahingehend geteilt. Inwieweit es noch eine Verbesserung hinsichtlich der Taktung in der Ortsmitte geben kann, soll zu gegebener Zeit nochmals geprüft werden.
Das zum Januar 2021 eingeführte 1-Euro-Ticket hat zwischenzeitlich eine große Resonanz erfahren. Es wurden seit 1. Januar 2021 226 Fahrten gebucht. Die Informationen bezüglich der wegen der Baustelle in der Hauptstraße erforderlichen Umleitung sind durch die zuständigen Stellen im Haus (Ordnungsamt) an das Landratsamt bereits erfolgt.
Ortsvorsteher Egon Schmieder lenkt nochmals den Blick auf die ÖPNV-Anbindung des Ortsteils Weiterdingen und übermittelt dem Gremium die Information, dass zwischenzeitlich 44 Busse durch das Oberdorf in Weiterdingen fahren, was mitunter auf die Anbindung der Stiergartenstraße zurückzuführen ist. Der Ortschaftsrat ist mit der Verwaltung bemüht, alle Interessen einigermaßen zufriedenzustellen.
8. Betreuungsangelegenheiten
a) Erlass der Kindergartengebühren für Februar 2021
b) Erlass der Entgelte für die verlässliche Grundschulbetreuung für Februar 2021
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 24.02.2021, welche in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig folgende, in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschläge:
a) Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Kindergartengebühren für Februar 2021 aus Billigkeitsgründen zu. Der Erlass der Kindergartengebühren gilt nicht für die Kinder, die in den Notgruppen für mindestens 3 Wochen im Februar 2021 betreut wurden.
b) Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Gebühren für die verlässliche Grundschulbetreuung für Februar 2021 aus Billigkeitsgründen zu. Dies gilt nicht für die Kinder, die in den Notgruppen für mindestens 3 Wochen im Februar 2021 betreut wurden.
c) Die Gebühren für die verlässliche Grundschulbetreuung werden für den März 2021 sowie für die Dauer des Wechsels zwischen Fern- und Präsenzunterricht auf die Hälfte reduziert.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig folgende, in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschläge:
a) Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Kindergartengebühren für Februar 2021 aus Billigkeitsgründen zu. Der Erlass der Kindergartengebühren gilt nicht für die Kinder, die in den Notgruppen für mindestens 3 Wochen im Februar 2021 betreut wurden.
b) Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Gebühren für die verlässliche Grundschulbetreuung für Februar 2021 aus Billigkeitsgründen zu. Dies gilt nicht für die Kinder, die in den Notgruppen für mindestens 3 Wochen im Februar 2021 betreut wurden.
c) Die Gebühren für die verlässliche Grundschulbetreuung werden für den März 2021 sowie für die Dauer des Wechsels zwischen Fern- und Präsenzunterricht auf die Hälfte reduziert.
9. Eigenbetrieb Breitbandversorgung Hilzingen
- Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2021 inklusive Finanzplanung für den Zeitraum 2020 – 2024
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 01.03.2021.
Neben allgemeinen Ausführungen zum Wirtschaftsplan wird vom Vorsitzenden kurz der aktuelle Fortschritt der Breitbanderschließung dargestellt. Die nunmehr eingetretenen Verzögerungen lagen im Verantwortungsbereich der Stadt Tengen. Allerdings wurden nunmehr die entsprechenden Aufträge von Bau-/Tiefbaumaßnahmen in der Stadt Tengen vergeben, so dass die Trasse für den erforderlichen Lückenschluss gebaut wird.
Im 2. Halbjahr 2021 wird es aller Voraussicht nach zu dem erwünschten Signal auch für den Ortsteil Binningen kommen, so die Ausführungen des Vorsitzenden.
Die weiteren Eckpunkte des Wirtschaftsplans werden - wie in der Sitzungsvorlage ausgeführt - dargestellt.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, den in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschlag, nämlich den vorgelegten Wirtschaftsplan 2021 inkl. Finanzplanung für die Jahre 2020-2024 des Eigenbetriebes Breitbandversorgung Gemeinde Hilzingen einstimmig, bei einer Enthaltung, anzunehmen.
Neben allgemeinen Ausführungen zum Wirtschaftsplan wird vom Vorsitzenden kurz der aktuelle Fortschritt der Breitbanderschließung dargestellt. Die nunmehr eingetretenen Verzögerungen lagen im Verantwortungsbereich der Stadt Tengen. Allerdings wurden nunmehr die entsprechenden Aufträge von Bau-/Tiefbaumaßnahmen in der Stadt Tengen vergeben, so dass die Trasse für den erforderlichen Lückenschluss gebaut wird.
Im 2. Halbjahr 2021 wird es aller Voraussicht nach zu dem erwünschten Signal auch für den Ortsteil Binningen kommen, so die Ausführungen des Vorsitzenden.
Die weiteren Eckpunkte des Wirtschaftsplans werden - wie in der Sitzungsvorlage ausgeführt - dargestellt.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, den in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschlag, nämlich den vorgelegten Wirtschaftsplan 2021 inkl. Finanzplanung für die Jahre 2020-2024 des Eigenbetriebes Breitbandversorgung Gemeinde Hilzingen einstimmig, bei einer Enthaltung, anzunehmen.
10. Neubau Kindergarten St. Mauritius in Weiterdingen
- Beratung und Beschlussfassung über den Bauvertragsentwurf
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 01.03.2021.
Mit Blick auf die Sitzungsniederschrift vom 11. Februar 2021 werden die einzelnen Positionen nochmals vom Bürgermeister dargestellt bzw. nochmals erörtert.
In der anschließenden Beratung wird darauf hingewiesen, dass es in § 5 Abs. 2 des Bauvertragsentwurfs eine redaktionelle Änderung, nämlich hinsichtlich der Abschlagszahlung, die im Jahr 2023 mit 650.000 Euro und nicht im Jahr 2022 zu erfolgen hat, geben muss.
In § 4 sind die entsprechenden Zuschüsse Dritter aufgenommen.
Neben der bereits erfolgten Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms Kindergartenausbau beim Land bzw. beim Bund soll ferner beim Vertragspartner nachgefragt werden, welche weiteren Förderungen hier möglich sind und welche Zuschüsse mit dieser Regelung zu verorten ist.
Gemeinderat Artur Martin Jäkle wünscht sich hinsichtlich der Abwicklung der Baumaßnahme, vor allem dem sehr wichtigen Kostencontrolling, dass ein weiterer externer Prüfer bei dieser Baumaßnahme eingebunden wird. Zur Finanzierung dieses Controllers könnte zum Beispiel ein Teil (= eine Leistungsphase) des Architektenhonorars (nach der zugrunde liegenden Honorarordnung) aus der Architektenvereinbarung herausgenommen werden und dieser Teil dem weiteren Controller angeboten werden. Hierdurch könnte die Kostenneutralität für die Gemeinde bei Einbindung eines Controllers erreicht werden.
Vom Vorsitzenden wird hierzu jedoch ausgeführt, dass neben dem Architekten auch die beiden Institutionen Kirchen/Pfarrgemeinderat aber auch der Gemeinderat der Gemeinde Hilzingen die entsprechende Kostenkontrolle übernehmen und die Gremien bei entsprechenden Überschreitungen die erforderlichen Beschlüsse zu fassen haben, so dass auf die Einbindungen eines weiteren externen Controllers durchaus verzichtet werden kann.
Auf Grund der Tatsache, dass die Katholische Kirchengemeinde Bauherr dieses Kindergartenneubaus ist, ist es nicht möglich, dass der Gemeinderat entsprechende Bauvergaben beschließen darf. Allerdings ist jedoch auch die Katholische Kirche an vergaberechtliche Grundsätze gebunden, so die Ausführungen des Vorsitzenden.
Der in der Sitzungsvorlage aufgeführte Beschlussvorschlag wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei einer Nein-Stimme und bei restlichen Ja-Stimmen angenommen.
Mit Blick auf die Sitzungsniederschrift vom 11. Februar 2021 werden die einzelnen Positionen nochmals vom Bürgermeister dargestellt bzw. nochmals erörtert.
In der anschließenden Beratung wird darauf hingewiesen, dass es in § 5 Abs. 2 des Bauvertragsentwurfs eine redaktionelle Änderung, nämlich hinsichtlich der Abschlagszahlung, die im Jahr 2023 mit 650.000 Euro und nicht im Jahr 2022 zu erfolgen hat, geben muss.
In § 4 sind die entsprechenden Zuschüsse Dritter aufgenommen.
Neben der bereits erfolgten Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms Kindergartenausbau beim Land bzw. beim Bund soll ferner beim Vertragspartner nachgefragt werden, welche weiteren Förderungen hier möglich sind und welche Zuschüsse mit dieser Regelung zu verorten ist.
Gemeinderat Artur Martin Jäkle wünscht sich hinsichtlich der Abwicklung der Baumaßnahme, vor allem dem sehr wichtigen Kostencontrolling, dass ein weiterer externer Prüfer bei dieser Baumaßnahme eingebunden wird. Zur Finanzierung dieses Controllers könnte zum Beispiel ein Teil (= eine Leistungsphase) des Architektenhonorars (nach der zugrunde liegenden Honorarordnung) aus der Architektenvereinbarung herausgenommen werden und dieser Teil dem weiteren Controller angeboten werden. Hierdurch könnte die Kostenneutralität für die Gemeinde bei Einbindung eines Controllers erreicht werden.
Vom Vorsitzenden wird hierzu jedoch ausgeführt, dass neben dem Architekten auch die beiden Institutionen Kirchen/Pfarrgemeinderat aber auch der Gemeinderat der Gemeinde Hilzingen die entsprechende Kostenkontrolle übernehmen und die Gremien bei entsprechenden Überschreitungen die erforderlichen Beschlüsse zu fassen haben, so dass auf die Einbindungen eines weiteren externen Controllers durchaus verzichtet werden kann.
Auf Grund der Tatsache, dass die Katholische Kirchengemeinde Bauherr dieses Kindergartenneubaus ist, ist es nicht möglich, dass der Gemeinderat entsprechende Bauvergaben beschließen darf. Allerdings ist jedoch auch die Katholische Kirche an vergaberechtliche Grundsätze gebunden, so die Ausführungen des Vorsitzenden.
Der in der Sitzungsvorlage aufgeführte Beschlussvorschlag wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei einer Nein-Stimme und bei restlichen Ja-Stimmen angenommen.
11. Förderprojekt Jugendbeteiligung
- Sachstandsbericht
- Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bürgermeisters vom 01.03.2021.
Unter Verweis auf die umfangreiche Sitzungsvorlage wird folgender Beschlussvorschlag der Verwaltung
der Gemeinderat stimmt der Teilnahme am Förderprojekt "Jugendliche und Erwachsene miteinander in Dialog bringen" grundsätzlich zu und beauftragt die Verwaltung, mögliche Formen der Jugendbeteiligung zu entwickeln,
vom Gremium in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, nach einer kurzen Aussprache und unter dem Hinweis, dass die durch die Einbindung eines externen Dritten entstehenden Kosten sehr überschaubar sind, einstimmig angenommen.
Unter Verweis auf die umfangreiche Sitzungsvorlage wird folgender Beschlussvorschlag der Verwaltung
der Gemeinderat stimmt der Teilnahme am Förderprojekt "Jugendliche und Erwachsene miteinander in Dialog bringen" grundsätzlich zu und beauftragt die Verwaltung, mögliche Formen der Jugendbeteiligung zu entwickeln,
vom Gremium in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, nach einer kurzen Aussprache und unter dem Hinweis, dass die durch die Einbindung eines externen Dritten entstehenden Kosten sehr überschaubar sind, einstimmig angenommen.
12. Unterbringung von Geflüchteten in Schlatt am Randen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bürgermeisters vom 24.02.2021 sowie der E-Mail von Gemeinderat Artur Martin Jäkle, welche dem Gremium am 7. März zugestellt worden ist.
Der in dieser E-Mail dargestellte alternative Vorschlag von Gemeinderat Artur Martin Jäkle, der im weiteren Verlauf der Beratung auch die Möglichkeit erhält, seine Alternative kurz zu erörtern, wird grundsätzlich als positiv und prüfenswert bewertet, wobei es dadurch keine weiteren Verzögerungen mehr hinsichtlich der weiteren und beschlossenen Verfahrensschritte geben darf.
Die abschließende Prüfung des eingebrachten Alternativvorschlags (Anbau an die Alpenblickhalle) soll dann in einer TUA-Sitzung erfolgen.
Mit Blick auf den aufzuhebenden Beschluss des Gemeinderates vom 6. Oktober 2020 hinsichtlich des Grundstücks, auf welchem die mobilen Lösungen realisiert werden könnten, besteht grundsätzlich die Option, das Grundstück Flst.Nr. 1874 durch das Grundstück Flst.Nr. 1900 zu ersetzen. Hinsichtlich des Alternativvorschlags wird jedoch deutlich im Gremium angemerkt, dass es wegen der weitergehenden Prüfung keine Verzögerung für eine eventuell zu realisierende mobile Lösung auf dem Flst.Nr. 1874 geben darf.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird der Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Erweiterung angenommen, dass alle weiteren Verfahrensschritte parallel mit der Prüfung des Alternativvorschlags abgearbeitet werden. Dieser modifizierte Beschlussvorschlag wird daraufhin einstimmig angenommen.
Der in dieser E-Mail dargestellte alternative Vorschlag von Gemeinderat Artur Martin Jäkle, der im weiteren Verlauf der Beratung auch die Möglichkeit erhält, seine Alternative kurz zu erörtern, wird grundsätzlich als positiv und prüfenswert bewertet, wobei es dadurch keine weiteren Verzögerungen mehr hinsichtlich der weiteren und beschlossenen Verfahrensschritte geben darf.
Die abschließende Prüfung des eingebrachten Alternativvorschlags (Anbau an die Alpenblickhalle) soll dann in einer TUA-Sitzung erfolgen.
Mit Blick auf den aufzuhebenden Beschluss des Gemeinderates vom 6. Oktober 2020 hinsichtlich des Grundstücks, auf welchem die mobilen Lösungen realisiert werden könnten, besteht grundsätzlich die Option, das Grundstück Flst.Nr. 1874 durch das Grundstück Flst.Nr. 1900 zu ersetzen. Hinsichtlich des Alternativvorschlags wird jedoch deutlich im Gremium angemerkt, dass es wegen der weitergehenden Prüfung keine Verzögerung für eine eventuell zu realisierende mobile Lösung auf dem Flst.Nr. 1874 geben darf.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird der Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Erweiterung angenommen, dass alle weiteren Verfahrensschritte parallel mit der Prüfung des Alternativvorschlags abgearbeitet werden. Dieser modifizierte Beschlussvorschlag wird daraufhin einstimmig angenommen.
13. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Spielplatz "Beim Steppbachwiesle"
Die Nachfrage von Gemeinderat Alexander Baur (TUA-Sitzung 23.02.2021) zum Thema Rollsplit auf dem Spielplatz wird dahingehend beantwortet, dass es sich nach Rücksprache mit Frau Schirmer nicht um Rollsplit bzw. Kieselsteine handelt, sondern um Moränenkies (Rundkorn), welcher für diese Verwendung zugelassen und auch empfohlen wird.
b) Parken auf Feldwegen
Nachfrage aus der TUA-Sitzung am 23.02.2021
Die Frage, welche rechtliche Handhabe die Gemeinde beim Parken auf Feldwegen hat, wird dahingehend beantwortet, dass das Parken/Halten auf dem Feldweg eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße in Höhe von 30,00 Euro geahndet werden kann.
Der „GVD“ meldet regelmäßig entsprechende Verstöße. Er kann aber aufgrund seines Beschäftigungsumfangs nicht überall sein. Privatpersonen haben allerdings ebenfalls die Möglichkeit, einen Verstoß zu melden. Hierzu muss ein Foto eingereicht werden, auf dem das Kennzeichen und der Verstoß erkennbar ist. Die Privatperson muss als Zeuge genannt werden und auch zur Verfügung stehen.
Nach Einschätzung der Verwaltung ist es den Parkierenden sehr wohl bewusst, dass sie dort nicht parken dürfen. Die Hundebesitzer zeigen sich, obwohl sie wissen, dass sie die Landwirte beeinträchtigen, leider auch wenig verständnisvoll.
Der „GVD“ meldet regelmäßig entsprechende Verstöße. Er kann aber aufgrund seines Beschäftigungsumfangs nicht überall sein. Privatpersonen haben allerdings ebenfalls die Möglichkeit, einen Verstoß zu melden. Hierzu muss ein Foto eingereicht werden, auf dem das Kennzeichen und der Verstoß erkennbar ist. Die Privatperson muss als Zeuge genannt werden und auch zur Verfügung stehen.
Nach Einschätzung der Verwaltung ist es den Parkierenden sehr wohl bewusst, dass sie dort nicht parken dürfen. Die Hundebesitzer zeigen sich, obwohl sie wissen, dass sie die Landwirte beeinträchtigen, leider auch wenig verständnisvoll.
c) Spielgerät bei der Peter-Thumb-Schule
Aufgrund einer Mitteilung aus der Mitte des Gemeinderates konnte das defekte Spielgerät wieder repariert werden.
d) Container beim Feuerwehrhaus
Aufgrund der diesbezüglich erfolgten Rücksprachen kann im Zuge der anvisierten Bebauungsplanänderung auch die Möglichkeit geschaffen werden, den Standplatz der Container zu verändern. Der Gemeinderat wird zu gegebener Zeit darüber unterrichtet.
e) Digitales Ratsinfosystem
Die Verwaltung plant die erste Sitzung mit dem neuen Ratsinfosystem im September 2021. Der ursprünglich anvisierte Termin im Juli 2021 wurde wegen der Sommerpause des Gemeinderates nicht mehr weiter verfolgt.
f) Tests für Lehrkräfte und Erzieherinnen
Durch schnelle Absprachen mit den hiesigen Ärzten ist es der Verwaltung gelungen, recht schnell eine Testmöglichkeit für die Lehrkräfte und Erzieherinnen aufzubauen. Es wurde an alle Beschäftigten nochmals eindringlich appelliert, diese Testmöglichkeiten auch wahrzunehmen.
g) Haushaltsberatungen
Um gegen Ende des Jahres mehr Zeit für die Haushaltsberatungen zu haben, wird in diesem Jahr früher mit den „Anmeldeprozessen“ für den Haushalt 2022 begonnen, was aus dem heutigen Schreiben der Verwaltung ersichtlich ist. Auch verwaltungsintern werden frühere Fristen gesetzt, letztendlich auch deswegen, um dem Gemeinderat mehr Zeit zu geben, sich intensiv auf die Haushaltsberatungen vorzubereiten.
h) Ausschreibungen Großbauprojekte
Die notwendigen Ausschreibungen für größere Projekte wurden am vergangenen Samstag im Südkurier veröffentlicht, so zum Beispiel die Maßnahmen für die beiden Neubaugebiete „Schwärzengarten II“ in Weiterdingen und „Kirchhofäcker, 1. Änderung“ in Schlatt sowie für den Endausbau „Vor der Hohleich“ in Schlatt.
i) Landtagswahl 2021
Für die bevorstehende Landtagswahl am kommenden Sonntag sind alle Vorbereitungen (Ausstattung der Wahllokale, Hygienepläne etc.) getroffen. Die Anzahl der Briefwähler dürfte die Zahl von 2.000 überschreiten (ca. 30 %).
14. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Corona-Impfungen
Auf Nachfrage von Ortsvorsteher Egon Schmieder erläutert der Vorsitzende, dass seine Erfahrungen mit dem Impfzentrum Singen hinsichtlich der Organisation im Impfzentrum grundsätzlich als sehr gut betrachtet wird, jedoch das allgegenwärtige Problem, dass zu wenig Impfstoff vorhanden ist, auch beim KIZ Singen vorhanden ist.
b) Flüchtlingsunterbringung
Auf Nachfrage von Gemeinderätin Andrea Baumann erläutert die Verwaltung, dass das Objekt Messnerhaus Hilzingen demnächst durch eine weitergehende Zuweisung wieder mit Flüchtlingen belegt wird.
15. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt zur Sitzung am 13. April 2021
Genehmigt am 13. April 2021
Genehmigt am 13. April 2021
gez. Holger Mayer (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Ulrike Maus (Gemeinderätin)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Ulrike Maus (Gemeinderätin)