Gemeinderat
Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen
Gemeinderat 19.01.2021
20.00 Uhr
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 01.12.2020
3. Vorlage der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 08.12.2020
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 08.12.2020
5. Ortskernsanierung Hilzingen
Neugestaltung des Kirchenplatzes
- Vorstellung und Billigung des finalen Entwurfs
6. Änderung der Hauptsatzung auf Grund § 37a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
- Einführung einer Regelung zur Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum
7. Durchführung des Hegau-Bike-Marathons am 27. Juni 2021
- Antrag auf Genehmigung und Anhörung gemäß § 29 Abs. 2 StVO
8. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 sowie der Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2020 - 2024
9. Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen mit Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2020 - 2024
10. Bekanntgaben der Verwaltung
11. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
12. Fragemöglichkeit für Einwohner
Gemeinderat 19.01.2021
Bürgermeister Holger Mayer als Vorsitzender
Von den 22 Gemeinderäten sind 20 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Bauamtsleiter Günther Feucht
Bauamt: Rudolf Schmidt
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderätinnen Barbara Kissmehl (privat), Meike Vogt (privat), entschuldigt
Ende: 21.45 Uhr
Presse: teilweise 1
Zuhörer: 0
Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben.
Die heutige Sitzung muss erneut unter Einhaltung der bekannten Corona-Maßnahmen (z.B. das Tragen einer Mund-Nasen-Maske während der Sitzung mit Ausnahme bei eigenen Wortmeldungen oder das Abstandsgebot) durchgeführt werden.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 01.12.2020
3. Vorlage der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 08.12.2020
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 08.12.2020
5. Ortskernsanierung Hilzingen
Neugestaltung des Kirchenplatzes
- Vorstellung und Billigung des finalen Entwurfs
Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert der Vorsitzende, dass die in der Gemeinderatssitzung am 08.12.2020 als leicht favorisierte Variante 4 im Vergleich zur jetzt vorgeschlagenen Variante 1, außer beim Kastanienbaum sowie der Verwendung von Pflanzquartieren, sonst identisch ist. Mit Blick auf die aus der Mitte des Gemeinderates beschlossene Dienstbarkeit für die öffentliche Widmung der bekannten Fläche wird ausgeführt, dass eine solche bereits bei der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei in Auftrag gegeben worden ist. Der Bürgermeister erteilt sodann Herrn Pfarrer Gompper das Wort, um im Gremium über die Pfarrgemeinderatssitzung vom 09.12.2020 zu berichten.
Pfarrer Thorsten Gompper erläutert die diesbezüglichen Beratungen aus der Pfarrgemeinderatssitzung vom 09.12.2020, wobei das der Sitzungsvorlage beigefügte Schreiben der römisch-katholischen Kirchengemeinde Hohenstoffeln-Hilzingen vom 06.01.2021 schon das Wesentliche beinhaltet.
Insbesondere der Erhalt / das Fällen der Kastanie (Alter über 150 Jahre), die aufgrund des Zustands, des Alters, des Befalls der Miniermotte und den davon ausgehenden Gefahren nicht mehr erhalten werden sollte, wurde sehr intensiv beraten. Das Ergebnis dieser Beratungen führt zum Ergebnis, dass der Gemeinderat dem Vorschlag des Pfarrgemeinderates folgt, die Kastanie zu fällen.
Der Wunsch bzw. die Zielsetzung, eine durchgängig einheitliche Gestaltung der Ortsmitte Hilzingen zu erreichen, wird nochmals sehr deutlich unterstrichen. Die Überlegungen, die alten Pflastersteine auszubauen, zu reinigen und danach wieder einzubauen, bringt jedoch im Vergleich zur Verlegung von neuen Pflastersteinen keine finanziellen Vorteile, so dass von dieser Option Abstand genommen wurde.
Aus dem Gremium wird ergänzt, dass die Gestaltung und die Wirkung des Vorplatzes - nachdem die Entscheidung getroffen worden ist, die Kastanie zu fällen - wegen der dadurch erreichten besseren Wahrnehmung des Hauptportals der Kirche, sehr positiv ist. An dieser Stelle - so die Einschätzung aus dem Gremium – passen jedoch keine modernen Leuchten, vielmehr sollen die beiden barocken Leuchten erhalten bleiben.
Mit Blick auf die geplante Neupflanzung einer Linde wird aus der Mitte des Gremiums deutlich angemerkt, aus den Erfahrungen bei der Pflanzung der Bäume auf dem Dorfplatz zu lernen und eine stattliche Linde zu pflanzen. Die vorbereitenden Arbeiten zur Fällung der Kastanie laufen bereits.
Zur Möglichkeit einer Kosteneinsparung bietet Gemeinderat Tilo Herbster an, auf die Ausschreibungsergebnisse des Landschaftserhaltungsverbandes, der vor kurzem ähnliche Maßnahmen ausgeschrieben hat, zurückzugreifen, da hier ein sehr großes Einsparpotential vorhanden ist. Ergänzend zum weiteren Vorgehen wird im Gremium nochmals ausgeführt, dass für das Fällen der Kastanie aus Gründen der Verkehrssicherungsverpflichtung des Eigentümers die Frist bis zum Zeitpunkt, zu dem sonst Baumschnittarbeiten oder das Fällen von Bäumen erledigt sein müssten (28. Februar), nicht gilt.
Der Vorsitzende stellt daraufhin den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Der Kirchenvorplatz wird gemäß Variante 1 (Lageplan 2.1 - Ausführung in Betonpflaster wie beim Dorfplatz/Gehweg vor dem Kirchengebäude) mitgestaltet. Die restlichen verbleibenden Baukosten in Höhe von ca. 18.741,98 € werden in Abhängigkeit des Ausschreibungsergebnisses, wie oben beschrieben, gebilligt.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird der Beschlussvorschlag der Verwaltung ohne Gegenstimme, bei einer Enthaltung angenommen.
Pfarrer Thorsten Gompper bedankt sich bei der Gemeinde für die Übernahme der durch diese Maßnahme entstehenden Kosten.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird Herr Pfarrer Thorsten Gompper aus der Sitzung verabschiedet.
6. Änderung der Hauptsatzung auf Grund § 37a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
- Einführung einer Regelung zur Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum
Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert der Vorsitzende, dass die Hauptsatzung lediglich für absolute Notfälle geändert werden soll, so dass der Gemeinderat jederzeit handlungsfähig bleibt.
Insbesondere führt er an, dass die rechtlich zulässige Option, die Hauptsatzung diesbezüglich zu ändern, auch deswegen Sinn machen würde, weil das Instrument der Umlaufbeschlüsse, die nach der Gemeindeordnung schon seit Langem möglich sind, bisher sehr selten genutzt worden sind und wenn, diese aufgrund der fehlenden Beratungsmöglichkeit nicht immer zielführend waren.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird die jetzt vorgeschlagene Hauptsatzungsänderung, vor allem mit Blick auf die noch nicht vorhandenen technischen Möglichkeiten, sehr kritisch in Frage gestellt.
Die seit dem Frühjahr 2020 bestehenden und entsprechend der aktuellen Corona-Lage immer wieder veränderten Maßnahmen zur Einschränkung des Infektionsgeschehens hat es eine solche Situation noch nicht gegeben, auf Präsenzsitzungen des Gemeinderates verzichten zu müssen, so die Einschätzung aus dem Gremium.
Auch wenn im Gremium die Möglichkeit zur Änderung der Hauptsatzung zur Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum in Notfällen grundsätzlich als gut bewertet wird, sollten zum Beispiel zunächst auch erst die technischen Herausforderungen gelöst werden. Deswegen wird der Zeitpunkt, die Hauptsatzung im Moment zu ändern, auch eher als nicht günstig gesehen.
Die Hauptsatzung hat beim Zustandekommen von Beschlüssen des Gemeinderates eine sehr zentrale Bedeutung. Deshalb müssen Satzungsänderungen unbedingt auch rechtssicher sein. Dies wird auf jeden Fall dadurch erreicht, wenn gesetzliche Regelungen verwendet werden oder auf Mustersatzungen zurückgegriffen wird, so die Einschätzung aus der Mitte des Gremiums.
Gemeinderat Tilo Herbster bittet in der vorgelegten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung unter § 2a Abs. 2 um Änderung der Passage wie folgt: "Dieses Verfahren darf nur gewählt werden, wenn die Sitzung andernfalls aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könnte." Der in der Sitzungsvorlage aufgenommene Zusatz "… bei Gegenständen einfacher Art …" soll gestrichen werden.
Der Antrag von Tilo Herbster zur Änderung dieser Passage wird, nachdem der Text verwaltungsseitig nochmals vorgelesen und als Beschlussvorschlag so akzeptiert worden ist, in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 5 Ja- und 13 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert die Verwaltung, dass mit dieser Hauptsatzungsänderung nicht daran gedacht ist, sogenannte Hybridlösungen zu ermöglichen, was bedeutet, dass sich zum Beispiel ein Gemeinderatsmitglied, das nicht an der Sitzung teilnehmen kann, sich von zu Hause aus online zuschalten kann. Dieser Aspekt müsste jedoch für die Zukunft entsprechend berücksichtigt werden.
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus stellt daraufhin den Antrag, dass bis zum Vorliegen des Ergebnisses über eine rechtliche Prüfung (von den übergeordneten Stellen) hinsichtlich der Formulierung einer Hauptsatzungsänderung (kann die Passage - wie oben ausgeführt – rechtssicher gestrichen werden oder nicht?) keine Beschlussfassung erfolgt.
Der Antrag von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus wird sodann in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 8 Ja- und 7 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen. Nach Prüfung dieser rechtlichen Möglichkeiten soll das Thema nochmals auf die Tagesordnung gesetzt werden.
7. Durchführung des Hegau-Bike-Marathons am 27. Juni 2021
- Antrag auf Genehmigung und Anhörung gemäß § 29 Abs. 2 StVO
Ergänzend zur Sitzungsvorlage erläutert der Vorsitzende, dass die Bedenken, die bei den letztjährigen Genehmigungen aus der Mitte des Gremiums vorgebracht worden sind, auch für diesen Termin ausgeräumt werden müssen. Bei Durchführung dieser Veranstaltung muss in besonderem Maße auf die Belange der Landwirte eingegangen werden.
Gemeinderat Michael Jäckle unterstreicht diese Notwendigkeit und den Wunsch, die Landwirte frühzeitig mit ins Boot zu nehmen. Am Veranstaltungstag - 27. Juni 2021 – ist vermutlich auch wieder Erntezeit (Getreide). Nicht nur am Veranstaltungstermin, sondern auch in den Wochen davor (Trainingsrunden) sind viele Radsportler auf den Strecken unterwegs, die von den landwirtschaftlichen Fahrzeugen, zum Beispiel Mähdreschern, ebenso stark genutzt werden müssen. Das Risiko, dass Unfälle - auch schwere Unfälle - passieren, ist vor diesem Hintergrund sehr hoch. Gemeinderätin Heidi Schmidle erinnert deutlich daran, dass in früheren Sitzungen mit den Veranstaltern aber auch mit den Landwirten vom Veranstalter die Zusage erfolgt ist, dass mit Aufstellung der Schilder für die permanent ausgeschilderten Mountainbike-Strecke auch Hinweisschilder, zum Beispiel für ein verantwortungsvolles Miteinander aller Nutzer, aufgestellt werden sollen. Diese Hinweisschilder sind bis zum heutigen Tag noch nicht aufgestellt. Dieser Missstand muss schnellstmöglich behoben werden.
Die Verwaltung erhält darüber hinaus den Auftrag, beim Veranstalter anzuregen, dass die Legende plausibel gestaltet wird und dass alle eingezeichneten Streckenabschnitte auch korrekt bezeichnet sind; so kann die rote Streckenführung mit 31 km nicht nachvollzogen werden.
Der in der Sitzungsvorlage aufgenommene Beschlussvorschlag wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, ohne Gegenstimme angenommen:
Der Durchführung des Hegau-Bike-Marathons am 27. Juni 2021, der auch als Deutsche Marathon Meisterschaft ausgetragen wird - wie im beiliegenden Schreiben der Stadt Singen aufgeführt - wird mit den gleichen Bedingungen wie in den Vorjahren zugestimmt.
8. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 sowie der Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2020 - 2024
Der Vorsitzende gibt einleitend vier wesentliche Ergänzungen zur Beratung des Haushaltsplanentwurfs in der Sitzung am 01.12.2020 bekannt und führt insbesondere aus, dass zum Neubau des Kindergartens St. Martin nach der Sitzung des Gemeinderates am 01.12.2020 der Bewilligungsbescheid eingegangen ist und deswegen dann auch die Förderung in Höhe von 408.000 Euro als Einnahme aufgenommen werden konnte. Hinsichtlich der Renaturierung des Klavbachs hat der Landkreis Konstanz angedeutet, dass eventuell auch auf Renaturierungsmaßnahmen verzichtet werden kann, wobei diese Kosten bzw. ein möglicher Wegfall noch als Puffer im Haushaltsplan belassen worden sind.
Auf der Ausgabenseite werden vom Vorsitzenden die gestiegenen Kosten beim Feuerwehrgerätehaus Duchtlingen (gegenüber dem Planansatz) wie auch die höheren Kosten beim Umbau des Bürgerhauses in Schlatt am Randen zu einem eingruppigen Kindergarten angefügt. Die Kostensteigerung beim Feuerwehrgerätehaus Duchtlingen sind in Folge eines vergrößerten Grundrisses, der auf rechtlichen Bestimmungen basiert und deswegen einzuhalten ist, entstanden. Mit Blick auf die Mehrkosten beim Kindergarten Schlatt wird ausgeführt, dass diese erst gegen Ende des Jahres bekannt wurden, als etliche Schlussrechnungen bei der Verwaltung eintrafen.
Eine sorgfältige Aufarbeitung - auch unter Zurverfügungstellung der sogenannten Mängelliste an den Gemeinderat - läuft im Moment, wobei viele Punkte, die zu Kostensteigerungen geführt haben, sicherheitsrelevante Aspekte gewesen sind.
Nachgefragt aus der Mitte des Gremiums erläutert die Verwaltung hinsichtlich des Zuschusses für den Neubau des Kindergartens St. Martin in Hilzingen, dass der Bewilligungsbescheid erst Mitte Dezember 2020 eingegangen ist und durch diesen Bescheid auch eine verbindliche Zuschusshöhe genannt worden ist, mit dem die Gemeinde rechnen kann. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanberatung war die Tendenz / Entwicklung, dass die Gemeinde einen Zuschuss für den Neubau erhalten kann, belastbar nicht ersichtlich. Auch wenn ein Zuschuss als sehr positiv bewertet wird, hätte eine frühere Information darüber - sofern sie dann der Verwaltung bekannt gewesen wäre – die Haushaltsplanberatung im einen oder anderen Punkt sicherlich erleichtert.
Die verwaltungsseitigen Prüfungen, ob die Rückführung der Verbindlichkeiten für die Jahre 2016 -2019 des Eigenbetriebs Breitbandversorgung an die Gemeinde und auch die planerische Verlustabdeckung des laufenden Betriebs des Eigenbetriebs erfolgen kann oder muss, machten Rücksprachen sowohl mit dem Landkreis Konstanz als auch der Gemeindeprüfungsanstalt für Baden-Württemberg notwendig. Die Prüfung hat ergeben, dass die Verlustabdeckung planerisch sowohl im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes als auch im Kernhaushalt abzubilden ist. Bezüglich einer eventuellen Rückführung der in den Jahren 2016 bis 2019 aufgelaufenen und dem Eigenbetrieb Breitbandversorgung zuzuordnenden Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde, befindet sich die Verwaltung noch in der Abstimmung mit dem Landratsamt.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert die Verwaltung, dass der Verlustausgleich im Kernhaushalt finanztechnisch im Ergebnishaushalt wie auch im Finanzhaushalt abgebildet ist. Die möglicherweise durch Änderungen im Ergebnishaushalt angestoßenen Auswirkungen im Finanzhaushalt wurden 1 zu 1 übernommen, jedoch nicht mehr planerisch erläutert.
Aus der Mitte des Gremiums wird die Information zu den deutlich gestiegenen Kosten beim Feuerwehrgerätehaus in Duchtlingen oder aber auch beim Kindergartenumbau in Schlatt mit Sorge zur Kenntnis genommen. Vor allem müssen Instrumente geschaffen werden, solche auch teilweise sehr starken Kostensteigerungen möglichst frühzeitig zu erkennen bzw. im Vorfeld schon zu vermeiden.
Hierauf entgegnet der Vorsitzende, dass in der Verwaltung ab sofort einmal pro Quartal die Projektstände inklusive der verausgabten Kosten zu den einzelnen Projekten aufgearbeitet und thematisiert werden, um "böse Überraschungen" möglichst früh erkennen und dann auch darauf reagieren zu können.
Gemeinderätin Andrea Baumann bezeichnet den vorgelegten Haushaltsplan deswegen als sehr schwierig, da in den nächsten 2 Jahren kaum finanzielle Spielräume mehr vorhanden sind, um Investitionen tätigen zu können. Die vom Gremium zukünftig zu treffenden Entscheidungen, die immer mit finanziellen Auswirkungen einhergehen, müssen daher sehr sorgfältig betrachtet und abgewogen werden. Nach ihrer Einschätzung soll zukünftig dennoch auch in infrastrukturelle Maßnahmen investiert und die begrenzten finanziellen Mittel in den nächsten beiden Jahren zielführend eingesetzt werden. Es sollen bereits vom Gemeinderat gefasste Beschlüsse gegebenenfalls nochmals aufgegriffen und neu überdacht werden, um in besonderen Fällen auch davon abzuweichen. Es ist für alle Beteiligten eine große Verantwortung, die enger werdenden finanziellen Mittel zielführend einzusetzen.
Die Realisierung der Projekte muss nicht nur wegen der finanziellen Auswirkungen, sondern auch hinsichtlich der personellen Ressourcen sorgfältig betrachtet werden, da die vom Gremium beschlossenen Projekte von den MitarbeiterInnen der Verwaltung umgesetzt werden müssen.
Gemeinderat Michael Jäckle betrachtet die aufgeführten Kostensteigerungen in Höhe von 20 % oder mehr, auch der Projekte, die von Architekten betreuten werden, mit Blick in die Zukunft haushalterisch für die Gemeinde nicht mehr stemmbar, wenn bei allen Projekten diese Kostensteigerungen angesetzt werden. Der Kernhaushalt wäre dann nicht mehr zu finanzieren. Die seit einiger Zeit praktizierte Regelung, dass die Kostenberechnungen aus früheren Jahren pro Jahr mit einem Teuerungsfaktor von 6 - 8 % in den Haushaltsplan fortgeschrieben werden, ist zwar sinnvoll, jedoch bei solchen Kostensprüngen, die vor allem dann auf gesetzlichen Maßgaben basieren, trotzdem deutlich zu wenig.
Der verwaltungsseitige Beschlussvorschlag wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen:
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 sowie die Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahr 2020 – 2024.
9. Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen mit Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2020 - 2024
Der verwaltungsseitige Beschlussvorschlag, den vorgelegten Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen mit Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2020 - 2024 zu genehmigen, wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.
10. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Kunsthaus Hilzingen
b) Zebrastreifen Schlatt am Randen
c) Neues Quartier am Alten Rathaus
d) Landtagswahl am 14. März 2021
Mit Blick auf die höher werdende Anzahl von Briefwählern ist die Verwaltung derzeit noch mit dem Landkreis Konstanz in Abstimmung, ob 3 oder 4 Briefwahlbezirke eingerichtet werden sollen, wobei die Einrichtung von vier Briefwahlbezirken angestrebt wird. Die Wahlbenachrichtigungen können aller Voraussicht nach den WählerInnen ab dem 29. Januar 2021 zugestellt werden.
Bei der landesweiten Auswahl von Wahlbezirken für einen repräsentativen Wahlbezirk wurde auch der Wahlbezirk im Pfarrer-Geißler-Haus ausgewählt. Dies bedeutet, dass die UrnenwählerInnen im Wahlbezirk entsprechende Stimmzettel erhalten werden, die bestimmte Vorgaben des Statistischen Landesamtes erfüllen müssen.
Es kann mitunter passieren, dass in kleineren Wahlbezirken bei Unterschreitung der Mindestanzahl an UrnenwählerInnen (weniger als 50) dort aus Gründen des Wahlgeheimnisses kein Wahlbezirks-Ergebnis ermittelt werden darf.
Die Ausführungen werden vom Gremium zustimmend zur Kenntnis genommen.
e) Rathaus Umbau
11. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Breitbandversorgung Hilzingen
Er bittet, die zukünftig mit diesem Projekt zusammenhängenden Termine auch im Mitteilungsblatt bekannt zu geben, was von Seiten des Vorsitzenden zugesagt wird.
Die in Binningen durch die Verlegung der Backbone-Trasse notwendig gewordenen Einfräsungen auf Straßen, Wegen und Plätzen sind zum Winterbeginn nicht ordnungsgemäß wiederhergestellt worden. Durch die witterungsbedingten Einflüsse kann damit gerechnet werden, dass die dadurch bedingten Schäden deutlich höher ausfallen werden.
b) Beleuchtung der Ortsmitte
c) Beleuchtung allgemein
d) Verbindungsstraße Richtung Katzentalerhof
e) Flüchtlingsunterbringung
Leider hat das Landratsamt Konstanz der Gemeinde Hilzingen - trotz Meldung von verfügbaren Plätzen - keine Flüchtlinge zugewiesen. Jetzt soll jedoch eine entsprechende Zuweisung für die oben angeführte Wohnung erfolgen.
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus bittet die Verwaltung sehr sorgfältig zu prüfen, ob aufgrund dieser Situation die Gemeinde verpflichtet werden kann, die sogenannte Fehlbelegerabgabe zu zahlen, obwohl freie Plätze in der Gemeinde vorhanden sind, die dem Landratsamt Konstanz auch gemeldet wurden.
12. Fragemöglichkeit für Einwohner
Genehmigt am 9. Februar 2021
gez. Holger Mayer (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez.Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat )
gez. Ulrike Maus (Gemeinderätin)