Gemeinderat
Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen
Gemeinderat 08.12.2020
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 03.11.2020
3. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 10.11.2020
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 01.12.2020
5. Ortskernsanierung Hilzingen - Ausbau Hauptstraße 2. Bauabschnitt
Neugestaltung Vorplatz Kirche
- Vorstellung und Beschlussfassung
6. Bessere Ausgestaltung des Radwegenetzes in der Gemeinde Hilzingen
- Antrag des Seniorenrats Hilzingen
7. Fasnacht 2021
- Beratung über die weitere Vorgehensweise
8. Vorkaufsrecht gemäß § 24 BauGB Flst. 80, Staufenstraße 2, Gemarkung Hilzingen
9. Unterbringung von Geflüchteten in Riedheim
- Antrag des Ortschaftsrates Riedheim auf Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 06.10.2020 und Neuberatung
- Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
10. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung -WVS )
11. Eigenbetrieb Breitbandversorgung Hilzingen
- Beschlussfassung über die Eröffnungsbilanz
12. Eigenbetrieb Breitbandversorgung Hilzingen
- Beratung über den Entwurf des Wirtschaftsplans 2021
13. Kreditaufnahmen für das Jahr 2020
a) Eigenbetrieb Breitbandversorgung Hilzingen
b) Eigenbetrieb Wasserversorgung Hilzingen
14. Bekanntgaben der Verwaltung
15. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
16. Fragemöglichkeit für Einwohner
Gemeinderat 08.12.2020
Bürgermeister Holger Mayer als Vorsitzender
Von den 22 Gemeinderäten sind 21 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind 3 anwesend
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Bauamtsleiter Günther Feucht
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderätin Meike Vogt (privat), entschuldigt
Ortsvorsteher Stefan Rill (privat), entschuldigt
Ende: 21.00 Uhr
Presse: 1
Zuhörer: 27
Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.11.2020 sowie der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 03.11.2020 werden im Gemeinderat in Umlauf gegeben.
Vor Einstieg in die Tagesordnung weist der Vorsitzende auf die bekannten Corona-Maßnahmen, insbesondere auf das Tragen einer Mund-Nasen-Maske während der Sitzung mit Ausnahmen bei eigenen Wortmeldungen hin.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 03.11.2020
3. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 10.11.2020
Hierauf wird verwaltungsseitig geantwortet, dass die diesbezüglichen Prüfungen soweit positiv verlaufen sind. Der Beschluss wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Gemeindeordnung rechtmäßig gefasst.
Der Gemeinderat genehmigt daraufhin einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 10.11.2020.
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 01.12.2020
5. Ortskernsanierung Hilzingen
Ausbau Hauptstraße 2. Bauabschnitt
Neugestaltung Vorplatz Kirche
- Vorstellung und Beschlussfassung
In wesentlichen Zügen wird die Sitzungsvorlage, vor allem die unterschiedlichen Varianten, im Gremium nochmals vorgestellt. Die heutige Beratung zur Neugestaltung des Vorplatzes der Kirche soll als Input für die morgen stattfindende Sitzung des Pfarrgemeinderats dienen, um zügig eine entsprechende Lösung zu erarbeiten.
Nach den verwaltungsseitigen Ausführungen zu den verschiedenen Varianten und den jeweiligen Kosten entwickelt sich im Gremium eine kurze Aussprache über das Vorgetragene. Im Gremium zeichnet sich eine leichte Tendenz in Richtung der Variante 4 ab. Aus der Mitte des Gremiums wird ferner angeführt, dass bei der Neugestaltung des Vorplatzes vor der Kirche die Kostenbeteiligung durch die Eigentümerin als zu gering betrachtet wird und ob überlegt worden sei, dass die Gemeinde lediglich die Kosten für die Neugestaltung des Gehwegs übernimmt und die Eigentümerin die Neugestaltung des Vorplatzes in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten ausführt.
Die Kosten für die Neugestaltung des Gehweges sind in den Kosten der Hauptstraße enthalten und können aus diesem Grund in der heutigen Sitzung nicht konkret beziffert werden. Auch erscheint eine barrierefreie Nutzung des Platzes nicht möglich. Mit Blick auf eine einheitliche Gestaltung der Hauptstraße soll hier auch der Kirchenvorplatz mit eingebunden werden. Für Gemeinderätin Frau Andrea Baumann ist die finanzielle Lage der Kommune zu angespannt, um in diesem Bereich zusätzliche, vielleicht nicht zwingend notwendige, Investitionen zu tätigen. Unter anderem auch vor dem Hintergrund, dass der Kirchenvorplatz in der jetzigen Größe so bestehen bleibt, obwohl in der Hauptstraße dringend Raum zur Anlegung von Parkplätzen oder auch Bushaltestellen benötigt worden wäre, lässt eine solche kommunale Investition nicht unbedingt als positives Signal erscheinen, auch wenn im Anschluss der Platz der Öffentlichkeit gewidmet werden würde, so ihre weiteren Ausführungen.
Hierauf entgegnet Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus, dass für die relativ kleine Summe das Ensemble Kirche / Rathaus und die zentrale Dorfmitte einheitlich gestaltet werden könnte, was für das Gesamtbild auch zwingend erforderlich wäre. Bei diesem Areal handelt es sich um eine das Dorfbild sehr prägende Fläche.
Ergänzt wird verwaltungsseitig hierzu, dass nach der öffentlichen Widmung die Verpflichtung zur Unterhaltung der gewidmeten Fläche (= Winterdienst) dann bei der Gemeinde obliegen würde.
Gemeinderat Olaf Fuchs sieht in dem vorgeschlagenen Rahmen der Kostenbeteiligung in Höhe von 10.000 Euro (vgl. Sitzungsvorlage) noch keine explizite Deckelung auf diesen Kostenanteil. Er wünscht sich jedoch bei den weiteren Verhandlungen, dass zwischen der Katholischen Kirchengemeinde / Erzbischöflichen Ordinariat und der Gemeinde Hilzingen eine Dienstbarkeit über die öffentliche Widmung der Fläche zwingende Voraussetzung wird.
Mit Blick auf die weitere Beratung im Gemeinderat, die für den 19. Januar 2021 unter Einbeziehung des Ergebnisses der Sitzung der Katholischen Kirchengemeinde anvisiert ist, soll bei der Gestaltung darauf geachtet werden, dass die bereits in der Hauptstraße stehenden Poller, sollten diese oder ähnliche bei der Gestaltung des Kirchenvorplatzes ebenfalls angeschafft werden, eine andere Gestaltung (zum Beispiel Material oder Farbe) erhalten. Durchaus wird im Gremium auch die Einschätzung vertreten, dass der Gemeinderat erst im Anschluss an die Sitzung des Pfarrgemeinderates über dieses Thema hätte beraten sollen. Auch die Option, dass Pflanztröge vor der Kirche aufgestellt werden, auch wenn dadurch höhere Unterhaltungsaufwendungen entstehen, wird im Gremium kurz diskutiert.
Als Ergebnis der Beratung formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag:
Der Kirchenvorplatz soll im Zuge des Ausbaus der Hauptstraße / 2. Bauabschnitt - vorbehaltlich einer zwischen dem Erzbischöflichen Ordinariat / Kirchengemeinde Hohenstoffeln-Hilzingen und der Gemeinde Hilzingen zu schließenden Dienstbarkeit hinsichtlich der öffentlichen Widmung der Fläche - mitgestaltet werden.
Die in der Sitzungsvorlage aufgeführten verbleibenden Netto-Kosten in der Größenordnung von knapp 19.000 Euro (in Abhängigkeit des Ausschreibungsergebnisses) sollen von der Gemeinde getragen werden.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser Beschlussvorschlag bei 18 Ja- und 4 Neinstimmen mehrheitlich angenommen.
Die Ergebnisse der heutigen Sitzung werden nunmehr der Katholischen Kirchengemeinde für die morgige Sitzung überbracht, so dass in der Gemeinderatssitzung am 19. Januar 2021 abschließend darüber im Gemeinderat diskutiert werden kann.
6. Bessere Ausgestaltung des Radwegenetzes in der Gemeinde Hilzingen
- Antrag des Seniorenrats Hilzingen
Über die Sitzungsvorlage und des Antrags des Seniorenrats Hilzingen hinaus gibt der Vorsitzende noch zusätzliche Informationen.
Entsprechend der Rückmeldung der zuständigen Mitarbeiterin des Landkreises Konstanz ist ein möglicher Radweg von/nach Dietlishof lediglich als sogenanntes Nebennetz (Freizeit) kategorisiert und somit an Position 127 im Maßnahmenkatalog des Landkreises Konstanz aufgeführt. Die Einstufung in dieser Kategorie bedeutet die niedrigste Priorität bei den verschiedensten Projekten im Landkreis Konstanz in den kommenden Jahren.
Der Vorsitzende sagt zu, dass er sich um eine höher priorisierte Einstufung vor allem des Radwegs von Hilzingen nach Dietlishof bemühen wird, er allerdings auch keine entsprechenden Zusagen machen kann. Insbesondere die gestiegene Verkehrsbelastung in bzw. von/nach Dietlishof wird im Gremium nochmals als wichtiges Argument aufgegriffen, da dies auf dieser Strecke ein großes Risiko auch für Radfahrer darstellt. Die Strecke ist vor allem für Berufspendler oder auch für schwere Lkw`s, die durch Dietlishof fahren, als schnellste Strecke von Bedeutung. Die Gemeinde sollte diesen Umstand auf jeden Fall zum Anlass nehmen, verkehrslenkende Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Tonnagenbeschränkung, zu prüfen. Insbesondere muss versucht werden, dass die untergeordneten Straßen nicht mehr von allen Verkehrsteilnehmern genutzt werden dürfen.
Gemeinderätin Andrea Baumann kann die Verschiebung der eingehenden Beratung zum Radwegenetz im Landkreis Konstanz bzw. auf der Gemarkung Hilzingen in das Jahr 2022 durchaus mittragen, wobei sie an die bereits von der SPD/UL eingereichten Vorschläge zur Radwegekonzeption im Jahr 2017 verweist.
Auch mit Blick auf die Anlegung eines Radweges entlang der Kreisstraße von Binningen nach Welschingen (ca. 5 km) wird gewünscht, dass auch dieses Projekt eine höhere Priorität erlangt als bisher. Ferner wird aus der Mitte des Gremiums angeregt, dass die Verbindung von Riedheim nach Gottmadingen bis zur Gemarkungsgrenze Gottmadingen für die Radfahrer ebenfalls deutlich verbessert werden muss, da sehr viele Radfahrer (Schüler, Berufspendler, Freizeitradler) diese Strecke nutzen.
Der Beschlussvorschlag wird um den Zusatz ergänzt, dass nicht nur die Priorität des Radwegs von und nach Dietlishof, sondern auch die beiden anderen oben angeführten Radwege beim Landkreis Konstanz eine höhere Priorisierung erfahren sollen und wird in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung angenommen.
Im Nachgang zu diesem Beschluss wünscht sich Gemeinderätin Andrea Baumann, dass zukünftig bei allen Straßenbaumaßnahmen (Erschließung, Sanierung, Ausbau) das Thema einer verbesserten Radwegenutzung aufgegriffen wird, um die Radwegplanung in der Gemeinde deutlich zu verbessern.
7. Fasnacht 2021
- Beratung über die weitere Vorgehensweise
Es erscheint auf Grund des aktuellen Infektionsgeschehens nicht sinnvoll, diesen Tagesordnungspunkt zu verschieben und dann im Januar zu beraten, weil davon ausgegangen werden muss, dass für eine bessere Planbarkeit für alle Beteiligten klare Entscheidungen getroffen werden müssen. Insbesondere auch deshalb, weil die Narrenvereine diesbezüglich bereits in der Planung sind. Der Vorsitzende ergänzt hierzu, dass insbesondere die "Stürmung des Rathauses" natürlich nicht so durchgeführt werden kann, wie in den vergangenen Jahren.
Auch vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Fasnacht um Brauchtum handelt und es nicht zielführend sein kann, in diesem Jahr auf dieses Brauchtum vollumfänglich zu verzichten, muss eine sorgfältig abgewogene Entscheidung getroffen werden.
Es kristallisiert sich im Gremium die Tendenz heraus, dass die Fasnachts-Veranstaltungen in allen kommunalen Liegenschaften nicht durchgeführt werden sollen, wobei auf Antrag von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus dann folgender Beschlussvorschlag formuliert wird:
In den kommunalen Liegenschaften sollen an Fasnacht 2021 keine öffentlichen Veranstaltungen stattfinden (Schulen, Kindergärten, Hallen).
Dieser Beschlussvorschlag wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 13 Ja- und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
8. Vorkaufsrecht gemäß § 24 BauGB
Flst. 80, Staufenstraße 2, Gemarkung Hilzingen
Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, dass für das Grundstücks Flst. 80., Staufenstraße 2, Gemarkung Hilzingen das Vorkaufsrecht gemäß § 24 BauGB nicht ausgeübt werden soll.
9. Unterbringung von Geflüchteten in Riedheim
- Antrag des Ortschaftsrates Riedheim auf Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 06.10.2020 und Neuberatung
- Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Unter dem Verweis auf die Ortschaftsratssitzung vom 28. Oktober 2020 wurden insgesamt 44 Objekte zur Unterbringung von Flüchtlingen bei der Verwaltung eingereicht, wovon nach der internen Prüfung 12 Objekte übrig geblieben sind. Die vom Bürgermeister zwischenzeitlich besichtigten 2 Objekte sind grundsätzlich dafür geeignet und werden sodann auch in die weitere Planung mit einbezogen.
Der Vorsitzende ergänzt, dass er sich eine frühere, aktivere Beteiligung des Ortsteil Riedheim bei dieser Thematik gewünscht hätte. Allerdings sieht es der Vorsitzende in der heutigen Sitzung als nicht möglich an - wie von Seiten des Ortschaftsrates beantragt - den in der Sitzung am 6. Oktober 2020 gefassten Beschluss des Gemeinderates aufzuheben. Lediglich der Vollzug dieses Beschlusses, nämlich mobile Lösungen zu schaffen, könnte für den Moment ausgesetzt werden. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es von Anfang an Wunsch der Gemeinde gewesen ist, die zugewiesenen Flüchtlinge in dezentralen Objekten unterzubringen, was bedauerlicherweise nicht in jedem Ortsteil funktioniert hat. Deswegen musste als „Ultimo Ratio“ nunmehr die Schaffung von zusätzlichen Plätzen in mobilen Einheiten beschlossen werden, um den politischen/gesellschaftspolitischen Auftrag der Kommune der Unterbringungsverpflichtung nachzukommen und die hohen Kosten der Fehlbelegerabgabe zu reduzieren.
Als Ergebnis der weiteren Beratung wird der verwaltungsseitige Beschlussvorschlag
in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die eingereichte Liste vom Ortschaftsrat Riedheim hinsichtlich der Umsetzbarkeit der Objekte zu prüfen. Sobald die Liste abgearbeitet ist und sich eventuell alternative Optionen ergeben, wird in einer der nächsten Sitzungen über die Aufhebung des Beschlusses vom 06. Oktober 2020 beraten.
10. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung -WVS )
Mit Blick auf die in der Sitzungsvorlage aufgeführten Regelungen soll der künftige Satzungstext unter § 23 Abs. 1 dahingehend geändert werden, dass der letzte Satz folgende Streichung erfährt:
Alternativ kann der Zählerstand elektronisch über die Internetseite der Gemeinde übermittelt werden; hier soll die Passage über die Internetseite der Gemeinde gestrichen werden.
Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, mit der oben angeführten Streichung die Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS -) einstimmig anzunehmen.
11. Eigenbetrieb Breitbandversorgung Hilzingen
- Beschlussfassung über die Eröffnungsbilanz
Zur Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 werden verwaltungsseitig einige weitergehende Ausführungen gemacht. Insbesondere wird auf die Seite 5 der Eröffnungsbilanz verwiesen. So belaufen sich die Verbindlichkeiten des Eigenbetriebes Breitbandversorgung gegenüber der Gemeinde Hilzingen zum 01.01.2020 auf rund 226.000 €. Ein Großteil davon entfällt auf die in den Jahren 2016 bis 2019 im Kernhaushalt der Gemeinde getätigten Investitionen für die Verlegung von Leerohren. Die Verbindlichkeiten wärem an sich noch höher, allerdings wurden bei dieser Summe die bestehenden Forderungen des Eigenbetriebes gegen den Kernhaushalt bereits in Abzug gebracht.
Es ist durchaus legitim, darüber nachzudenken, dass Verbindlichkeiten in Höhe von 226.000 Euro, wie sie in der Eröffnungsbilanz ausgewiesen sind, oder gegebenenfalls auch einen, unter Hinzurechnung von weiteren kommunalen Ausgaben, die für das Breitbandprojekt entstanden sind, höheren Betrag im Jahr 2021 auszugleichen. Dies würde jedoch dann bedeuten, dass der Eigenbetrieb Breitbandversorgung Hilzingen einen höheren Kreditbedarf hätte. Analog des Handlings bei Aufnahme von Krediten im Kernhaushalt kann diesbezüglich im Laufe des Jahres 2021 eine entsprechende Entscheidung getroffen werden, ob und in welcher noch festzulegenden Höhe die Verbindlichkeiten ausgeglichen und diese Mittel dann an den Kernhaushalt zurückgeführt werden.
Hierüber kann in einer weiteren Sitzung des Gemeinderates, zum Beispiel bei der Beschlussfassung über den Haushaltsplan des Eigenbetriebs Breitbandversorgung Hilzingen, auch unter Berücksichtigung einer erhöhten Kreditaufnahme, beraten werden.
Nachgefragt aus der Mitte des Gremiums, ob die beiden Eigenbetriebe am Kreditmarkt die gleichen Konditionen erhalten können, wie die Kommune, wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass diese Thematik in einer weiteren Sitzung aufgearbeitet und nochmals beraten werden soll. Die heutige Feststellung der Eröffnungsbilanz darf nicht die Konsequenz haben, dass dadurch die Entscheidungsmöglichkeiten im nächsten Haushaltsjahr eingeschränkt werden, was verwaltungsseitig unter dem Verweis auf das Handling bei der Gründung des Eigenbetriebs der Stadt Tengen unterstrichen wird.
Unter dem Hinweis von Gemeinderat Ralf Oßwald, dass für die Verlegung der Leerrohre, die in den letzten Jahren bereits getätigt worden sind, gegebenenfalls eine Art Betriebskostenumlage hätte gebildet werden müssen, zielt auch seine Wortmeldung darauf ab, dass eine klare Trennung der beiden Haushalte - Kernhaushalt und Eigenbetrieb Breitbandversorgung Hilzingen – unbedingt angestrebt werden soll.
Das seit vielen Jahre laufende Projekt „Verbesserung der Breitbandversorgung in Hilzingen“ wird von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus jedoch mit Sorge gesehen. Er führt aus, dass die lange Projektphase auch dazu führen könnte, dass technische Standards zwischenzeitlich überholt sind. Es muss bei zukünftigen Investitionen deutlich und sehr kritisch hinterfragt werden, ob diese Investitionen dann auch notwendig sind, um eine Verbesserung der Breitbandversorgung, die allseits gewünscht wird, dann auch zu erreichen. Gegebenenfalls muss auch überlegt werden, noch nicht begonnene Projektteile oder bestimmte Maßnahmen vor dem Hintergrund einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung oder einer technisch basierten Betrachtung dieser Prüfung dann auch zum Opfer fallen.
Insbesondere wird auf die Entwicklung im Bereich des Mobilfunks (G5-Netze) mit einer sehr guten Breitbandabdeckung verwiesen. Aus den Erfahrungen mit dem Eigenbetrieb Wärmeversorgung Hilzingen sollen Fehler nicht zum 2. Mal gemacht werden, wobei im Vergleich zur Wärmeversorgung bei diesem Projekt der Betrieb schon an ein externes Unternehmen vergeben worden ist.
Gemeinderat Steffen van Wambeke erneuert seine Einschätzung dahingehend, dass ein schneller Anschluss an die Datenautobahn ein sehr wichtiger Bestandteil der kommunalen Daseinsversorgung ist und auch zukünftig bleiben wird. Deshalb sind Investitionen in diese zukunftsweisende Ausrichtung der Gemeinde sinnvoll, auch wenn dies jetzt mit den bekannten Anlaufschwierigkeiten verbunden ist.
Als Ergebnis der weiteren Beratung wird der in der Sitzungsvorlage aufgenommene Beschlussvorschlag in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 20 Ja-Stimmen ohne Gegenstimme mehrheitlich angenommen:
Der Gemeinderat stellt die beiliegende Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes Breitbandversorgung Hilzingen zum 01.01.2020 fest.
Verbunden hiermit ist der Auftrag an die Verwaltung, dass im 1. Halbjahr 2021 die Situation bei der Rückführung der Verbindlichkeiten des Eigenbetriebs an den Kernhaushalt bzw. auch den Blick auf die Kreditbeschaffungskosten nochmals vorgelegt werden.
12. Eigenbetrieb Breitbandversorgung Hilzingen
- Beratung über den Entwurf des Wirtschaftsplans 2021
Die Sitzungsvorlage wird in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen, wobei auf einzelne Positionen der Teilhaushalte eingegangen wird. Stand heute sind, bis auf die noch anzupassenden Darlehenszinsen und Tilgungsleistungen, alle bekannten Bestimmungsgrößen und die im Gemeinderat beschlossenen mittelfristigen Ausbaustand in die Planung eingearbeitet.
Wie bereits unter Tagesordnungspunkt 11 ausgeführt, soll im Laufe des 1. Halbjahres 2021 sowohl die Diskussion über die Rückführung der Verbindlichkeiten an den Kernhaushalt wie auch die Kreditbeschaffung und die daraus resultierenden Konditionen bzw. die Kreditkosten aufgearbeitet werden, so dass dann eine entsprechende Beschlussfassung folgen kann.
13. Kreditaufnahmen für das Jahr 2020
a) Eigenbetrieb Breitbandversorgung Hilzingen
Nachdem ein Angebot jedoch nur telefonisch vorliegt, wird die Verwaltung beauftragt, für den Eigenbetrieb Breitbandversorgung Hilzingen ein Darlehen mit einer Zinsbindung von 20 Jahren, einem Kreditvolumen von 600.000 Euro beim günstigsten Anbieter abzuschließen. Es ist zugesagt, dass in den nächsten Tagen ein weiteres schriftliches Angebot bei der Verwaltung eingehen wird.
Dieser Beschlussvorschlag wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, ohne Gegenstimme angenommen.
Vor dem Hintergrund des erwarteten Genehmigungserlasses des Landratsamts Konstanz als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird von dieser Stelle voraussichtlich mitgetragen, dass der Eigenbetrieb sich in den ersten Jahren betriebswirtschaftlich nicht selbst tragen kann. Allerdings könnte ein Verlustausgleich durch den Kernhaushalt gefordert werden.
b) Eigenbetrieb Wasserversorgung Hilzingen
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser Vorschlag einstimmig angenommen.
14. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Fortschreibung Flächennutzungsplan (FNP)
b) Busfahrpläne
c) Statistik Gemeinderat 2020
d) Personalauswahlverfahren
e) Zuschuss PIA-Ausbildung (Kindergarten)
f) Sofortausstattungsprogramm an Schulen
g) Corona-Bericht
h) Haushaltsplan 2021
i) Landtagswahl am 14. März 2021
j) Digitales Ratsinformationssystem
k) Dank an Gemeinderat
l) Breitbandversorgung Hilzingen
15. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Dank an Bürgermeister und Verwaltung
b) ÖPNV Fahrplanwechsel am 09.12.2020
Diesbezüglich wird verwaltungsseitig zugesagt, beim Landratsamt Konstanz nochmals nachzufassen bzw. auf diese eindringlichen Erforderlichkeiten hinzuweisen.
16. Fragemöglichkeit für Einwohner
Genehmigt am 9. Februar 2021
gez. Holger Mayer (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Ulrike Maus (Gemeinderätin)