Anmeldung

Gemeinderat

Dienstag, 1. Dezember 2020, 18:00 Uhr
Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen

Gemeinderat 01.12.2020

1.       Fragemöglichkeit für Einwohner

2.       Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 10.11.2020

3.       Beratung über den Haushaltsplan 2021 und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2020 – 2024 mit Investitionsprogramm 2022 – 2024

4.       Beratung über den Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2020 – 2024 mit Investitionsprogramm 2022 – 2024

5.       Bekanntgaben der Verwaltung

6.       Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

7.       Fragemöglichkeit für Einwohner

 

 

Gemeinderat 01.12.2020

Anwesend:
Bürgermeister Holger Mayer als Vorsitzender
Von den 22 Gemeinderäten sind 18 anwesend (Gemeinderat Peter Graf ab TOP 3)
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Bauamtsleiter Günther Feucht
Stabstelle Gemeindeplanung: Jörg Wolter
Rechnungsamt: Markus Eder
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderäte Sebastian Harder (privat), Matthias Mohr (privat), Marco Russo (privat), Meike Vogt (privat), entschuldigt
Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 20.10 Uhr
Presse: 2
Zuhörer: 6
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wünscht sich Gemeinderat Ralf Oßwald auf Grund der anwesenden Zuhörerschaft die Beratungen über den Teilhaushalt 3 des Haushaltsplans 2021 zuerst zu beraten, was daraufhin im Gemeinderat so einstimmig akzeptiert wird.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 10.11.2020

In der Sitzung des Gemeinderates am 10. November 2020 wurde der Verkauf eines Grundstücks im Gewerbegebiet "Killwies-Bütze" beschlossen. Ebenso wurde die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit den anderen beteiligten Kommunen, gegen die bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung zum Kiesabbau im Gewann "Dellenhau" vom 01.07.2020 eine Untätigkeitsklage zu erheben.

3. Beratung über den Haushaltsplan 2021 und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2020 – 2024 mit Investitionsprogramm 2022 – 2024

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten zugestellten umfangreichen Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 19.11.2020, nämlich dem Entwurf des Haushaltsplans 2021 und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2020 - 2024 mit Investitionsprogramm 2022 – 2024.
Seit Zustellung des Haushaltsplanentwurfs an die Mitglieder des Gremiums ergaben sich einige wesentliche Änderungen, die in der heute ausgegebenen Tischvorlage zusammengefasst worden sind.
Der Haushaltsplan 2021 beinhaltet insbesondere auch wegen der aktuell sehr schwierigen Ausgangssituation keine größeren neuen Projekte. Vielmehr sind im Planentwurf die Mittel für die Fortsetzung der bereits begonnenen Projekte aufgenommen.
Die im Investitionsplan aufgenommenen Projekte sind zeitlich nicht mehr verschiebbar, weil diesbezüglich die notwendigen Gremienbeschlüsse bereits gefasst worden sind und einige Projekte an Fristen gebunden sind. Wichtig ist dem Vorsitzenden vor allem darauf hinzuweisen, dass es unbedingte Zielsetzung aller Beteiligten sein muss, mit realistischen Zahlen in die Haushaltsplanberatung zu starten, um verantwortungsvoll mit den enger werdenden finanziellen Rahmenbedingungen auszukommen.
Auf Grund der vielen, zwar begonnen aber noch nicht abgeschlossenen Projekte wird deutlich, dass es in den vergangenen finanziell guten Jahren versäumt worden ist, noch mehr Rücklagen anzusparen, um jetzt darauf auch zurückgreifen zu können (= antizyklische Finanzpolitik).
Die weitere Zielsetzung sollte sein, dass die im Haushaltsplan aufzunehmenden Maßnahmen im kommenden Jahr sowohl monetär als auch mit dem Personalstand im Rathaus tatsächlich auch realistisch realisiert werden können.
Für eine effiziente Beratung verweist der Vorsitzende auf die zahlreichen Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates zum vorgelegten Haushaltsplanentwurf, die zur Vorbereitung für die heutige Sitzung bei der Verwaltung eingegangen sind bzw. auf die sehr umfangreichen Antworten der Verwaltung. Dieser „Katalog“ ist allen Gemeinderäten zur Verfügung gestellt worden und wird dann auch Bestandteil dieser Niederschrift, so dass viele Punkte in der heutigen Sitzung auch als abgearbeitet zu betrachten sind.
Zur Vereinfachung der Protokollführung werden im weiteren Verlauf lediglich noch grundlegende Diskussionen zu einzelnen Positionen oder aber auch Streichungen bzw. die Antworten auf bedeutende Nachfragen sowie Anträge aus der Mitte des Gemeinderates und auch die entsprechenden Beschlüsse zur Streichung und Aufnahme zu Sperrvermerken aufgeführt.
Während der Sitzung wird verwaltungsseitig mehrfach auf die begleitenden Unterlagen verwiesen.
Nachdem im vorgelegten Haushaltsplanentwurf viele Positionen verwaltungsintern herausgenommen worden sind, beinhaltet dieser Haushaltsplanentwurf nach Einschätzung des Vorsitzenden keinen großen Gestaltungsspielraum mehr. Auch aus diesem Grund wünscht er sich, sich
bei der Beratung über die einzelnen Teilhaushalte sowohl im Ergebnis- als auch im Investitionsplan auf die großen Projekte und größeren Maßnahmen zu konzentrieren und nicht jeden aufgenommenen Ansatz zu diskutieren.
Im Anschluss an die einleitenden Ausführungen des Bürgermeisters werden die wesentlichen Änderungen, die in der Tischvorlage aufgeführt sind, verwaltungsseitig vorgetragen.
Die ausgegebene Tischvorlage konnte auch auf Grund externer Faktoren erst heute Nachmittag fertiggestellt werden. Insbesondere werden folgende Einzelpositionen erwähnt:
- Die zusätzliche Belastung des Haushalts in Höhe von rund 127.000 Euro durch die geplante Erhöhung der Kreisumlage.
- Die Ergebnisse der November-Steuerschätzung ergaben insbesondere Anpassungen bei den Schlüsselzuweisungen und dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer. Die hierfür vorgesehenen Erträge mussten um rund 71.000 Euro reduziert werden.
Unter anderem auch wegen dieser Änderungen verschlechtert sich das veranschlagte ordentliche Ergebnis des Gesamtergebnishaushalts von 1.470.750 Euro (= zugestellte Sitzungsvorlage) auf nunmehr 1.553.099 Euro. Durch die neu eingearbeiteten Zahlen ist nach dem derzeitigen Planungsstand für das Jahr 2022 ein Defizit im Gesamtergebnishaushalt in Höhe von rund 140.000 Euro zu erwarten; für die Jahre 2023 und 2024 kann jedoch wieder von positiven Ergebnissen in Höhe von 954.000 bzw. rund 872.000 Euro ausgegangen werden
In den weiteren Ausführungen der Verwaltung wird auch auf die ausgegebene Tischvorlage zur Entwicklung des Schuldenstands der Gemeinde, aufgeteilt auf den Kernhaushalt und die beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung und Breitbandversorgung eingegangen. Auch wird die tabellarische Darstellung der verschiedenen Änderungen des Ergebnishaushalts (Erträge, Aufwendungen) wie auch des Finanzhaushaltes (investive Einzahlungen und Auszahlungen) erörtert, die ebenfalls Bestandteil der Sitzungsniederschrift wird.
Als eine wichtige Kennzahl des Finanzhaushalts gilt der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts. Ursprünglich wurde in der Sitzungsvorlage von einem Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 162.800 Euro ausgegangen, der sich inzwischen durch die oben dargestellten Änderungen auf reduzierte 80.451 Euro beläuft.
Mit Blick auf die Höhe des Kreditbedarfs wurde im versandten Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2021 noch von 4 Mio. Euro ausgegangen. Mit Blick auf die verschiedenen Veränderungen, welche in der Tischvorlage aufgeführt sind, konnte der Kreditbedarf nunmehr auf knapp 3 Mio. Euro reduziert werden.
Im Anschluss an die Ausführungen entwickelt sich im Gremium eine längere Beratung zu den einzelnen Teilhaushalten bzw. zu verschiedenen Positionen der jeweiligen Teilhaushalte.
Ortsvorsteher Stefan Rill kann grundsätzlich die verschobene Sanierung der WCs im Objekt Schulgebäude Binningen, die mit 15.000 Euro veranschlagt waren, mittragen, bittet jedoch, einen Ansatz in Höhe von 2.000 Euro aufzunehmen, um die defekte Zuleitung zu reparieren, was vom Gremium so auch angenommen wird.
Sodann wird die Beratung über die verschiedenen Teilhaushalte begonnen, wobei wie zu Beginn der Sitzung beschlossen, zunächst mit dem Teilhaushalt 3 begonnen wird.
Eduard-Presser-Grundschule in Riedheim
Zu den eingestellten Mitteln zur Sanierung der Eduard-Presser-Grundschule in Riedheim wird auf Nachfrage vom Bürgermeister ausgeführt, dass auf jeden Fall eine externe Begleitung erforderlich ist, auch wenn für diese Maßnahme bereits schon Vorarbeiten geleistet worden sind.
Mit Blick auf mögliche Förderungen muss darauf geachtet werden, dass die entsprechenden Fristen zur Beantragung von Fördermitteln für Schulsanierungsmaßnahmen eingehalten werden. Aus der Mitte des Gemeinderates wird der Vorschlag unterbreitet, die eingestellten Mittel für den Glasfaseranschluss in Höhe von 25.000 Euro zu streichen und anstelle dieses Betrags für die Sanierung der Grundschule Riedheim einen Betrag in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung zu stellen, diesen jedoch mit einem Sperrvermerk zu versehen.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser Vorschlag bei 16 Ja-Stimmen ohne Gegenstimme angenommen.
Kindergarten St. Mauritius Weiterdingen
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, ob es auf Grund der aktuellen Beschlusslage des Gremiums noch Möglichkeiten gibt, diese Position zu streichen, antwortet der Bürgermeister, dass die Planungen laufen und das Projekt nunmehr realisiert werden muss. Auf Grund der Erfahrungen aus diesem Jahr bei den Beratungen über eine Betriebskostenvereinbarung zum Kindergarten St. Martin in Hilzingen muss unverzüglich daran gearbeitet werden, sowohl einen Baukostenvertrag als auch eine Betriebskostenvereinbarung mit dem Träger des Kindergartens St. Mauritius vorzubereiten, im Gremium zu beraten und anschließend dann auch abzuschließen.
Gemeinschaftsschule Hilzingen – Umbau Küche/Spülküche
Der Antrag von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus, den eingestellten Investitionsbetrag in Höhe von 100.000 Euro zum Umbau der Küche/Spülküche in das Jahr 2022 zu verschieben, wird - da aktuell kein neuer Sachstand vorhanden ist - vom Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 18 Ja-Stimmen und ohne Gegenstimme angenommen.
Verwaltungsseitig sollen diesbezüglich die rechtlichen Begebenheiten und vorhandenen Notwendigkeiten zum Umbau der Küche/Spülküche aufgearbeitet werden.
Zur Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, welche Einzelmaßnahmen beim Erwerb des Anlagevermögens von Seiten der Schule geplant sind, wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass dies über das Schulbudget abgewickelt wird und die Gemeinde als Schulträger bei den Ausgaben, die über das Schulbudget abgewickelt werden, zuständigkeitshalber nicht eingreift und dies im Verantwortungsbereich der Schulleitung liegt.
Teilhaushalt 1
Die Miete für den benötigten Container, der für die Lagerung für verschiedene Utensilien der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen benötigt wird, liegt bei 5.000 Euro/Jahr. Verwaltungsseitig soll geprüft werden, ob es nicht andere sinnvolle und noch bessere Möglichkeiten zur Lagerung dieser Utensilien gibt. Unter Umständen könnte auch das Anwesen Hauptstraße 42 hierfür genutzt werden. Gegebenenfalls muss auch geprüft werden, den Container nicht zu mieten, sondern käuflich zu erwerben, so die Ausführungen von Gemeinderat Fabian Jutt.
Gemeinderätin Barbara Kissmehl regt erneut an, dass im Jahr 2021 die Feuerwehrentschädigungssatzung auf den Weg gebracht werden soll, um hier auch die entsprechenden zukunftsweisenden Voraussetzungen zu schaffen.
Weitere Nachfragen des Gremiums zu den einzelnen Teilergebnishaushalten werden verwaltungsseitig beantwortet.
Nach der Beratung der Teilergebnishaushalte im Gremium wird dieser Teil des Haushaltsplanentwurfes zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Anschluss daran wird die Beratung zur Investitionsplanung in den einzelnen Teilhaushalten fortgesetzt.
Die Nachfrage aus der Mitte des Gremiums über einen möglichen Kauf des Anwesens Pfarrer-Geißler-Haus in Hilzingen wird vom Vorsitzenden dahingehend beantwortet, dass derzeit intensive Gespräche mit dem Eigentümer laufen. Inzwischen liegt das über dieses Anwesen erstellte Wertgutachten bei der Verwaltung vor. In Abstimmung mit dem Eigentümer erscheint ein Erwerb im Jahr 2021 als unrealistisch, so dass ein Betrag im Haushaltsjahr 2022 platziert worden ist.
Einstimmig beschließt der Gemeinderat auf Vorschlag des Gremiums in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, im Teilhaushalt 2 sowohl für die Kosten der notwendigen Mängelbeseitigung beim Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Höhe von 5.000,-- € als auch für die Kosten für die „Tunnelbrandbekämpfung“ (Anteil 40.000,-- €) einen Sperrvermerk zu setzen.
Die Nachfrage aus der Mitte des Gremiums hinsichtlich der noch vorhandenen Baugrundstücke wird dahingehend beantwortet, dass aktuell inklusive des Grundstücks in der Staufenstraße noch drei Grundstücke zur Verfügung stehen. Entsprechend der Beschlusslage des Gremiums soll ein Grundstück im Baugebiet "Beim Steppbachwiesle II" zurückgehalten werden.
Die weitere Vorgehensweise bei der konzeptionellen Aufarbeitung des Zustands des Freibads Hilzingen (Baujahr 1970) und etwaiger Sanierungsmaßnahmen wird sehr umfangreich beraten. Ausgeführt wird verwaltungsseitig auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums, dass die Mittel, die im Haushaltsplan 2020 veranschlagt worden sind, in das nächste Jahr fortgeschrieben werden. Es soll jedoch zwingend im Jahr 2021 an einer entsprechenden konzeptionellen Aufarbeitung des technischen Zustands des Freibads Hilzingen gearbeitet werden.
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus führt aus, dass die konzeptionelle Aufarbeitung des Ist-Zustandes auch für etwaige zukünftige Maßnahmen/Sanierungsmaßnahmen erforderlich scheint.
Auf seinen Antrag hin beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 10 Ja- und 7 Nein-Stimmen den übertragenen Ansatz in Höhe von 50.000 Euro mit der "internen Bedingung" zu versehen, dass vor einer Vergabe dieses Auftrages im Gremium nochmals darüber diskutiert werden muss, welchen Leistungsumfang dieser Auftrag haben soll (zum Beispiel konzeptionelle Ausrichtung, Ermittlung des Ist-Zustands, Sanierungsnotwendigkeiten u.Ä.).
Zum Projekt des Kunstrasenplatzes Hilzingen wird von Gemeinderat Michael Jäckle angeregt, dass er sich hier und auch grundsätzlich wünscht, dass bei größeren investitionsintensiven Projekten im Gremium auch eine Abschlussrechnung vorgelegt wird. In dieser Abschlussrechnung sollen neben den konkreten Baukosten auch alle Nebenkosten aufgeführt werden, was verwaltungsseitig zugesagt wird.
Ferner wird zu diesem Projekt ausgeführt, dass am heutigen Tag die Schließanlage eingebaut worden ist und dass von allen Vorständen der nutzenden Vereine ein entsprechendes Nutzungskonzept unterzeichnet worden ist.
Der Straßenendausbau "Beim Steppbachwiesle"/1. Bauabschnitt wird inhaltlich dahingehend diskutiert, ob dieser im Jahr 2021 oder erst im Jahr 2022 ausgeführt werden soll, worauf der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig beschließt, den Straßenendausbau für den 1. Bauabschnitt ins Jahr 2022 zu verschieben.
Hiervon nicht betroffen ist jedoch der Bau des Gehwegs entlang der Riedheimer Straße bis zum Freibad, der mit Kosten in Höhe von 45.000 Euro veranschlagt ist. Dieser soll nach wie vor im Haushaltjahr 2021 ausgeführt werden.
Mit Blick auf die Ausführung des Straßenendausbaus "Beim Steppbachwiesle"/2. Bauabschnitt wird aus der Mitte des Gremiums angeführt, diese inhaltliche Beratung erst im Laufe der Zeit zu führen.
Mit den oben dargestellten Änderungen, Modifizierungen und Anpassungen des Haushaltsplanentwurfs für das Haushaltsjahr 2021 wird dieser dann auch zustimmend zur Kenntnis genommen.
Durch die Veränderungen belaufen sich die Auszahlungen für Investitionen auf nunmehr 6.793.650 Euro, was eine Reduzierung im Vergleich zum eingereichten Planentwurf in Höhe von knapp 240.000 Euro bedeutet. Auch wenn sich dadurch auch der Kreditbedarf für das Jahr 2021 reduziert, bedeutet das heutige Ergebnis immer noch eine sehr große Kreditaufnahme im nächsten Jahr.
Im Nachgang zu dieser Haushaltsplanberatung wird aus der Mitte des Gremiums nochmals angeregt, dass die Endabrechnungen für die abgeschlossenen Maßnahmen, wie zum Beispiel Kunstrasenplatz, Umbau Kindergarten Schlatt sowie Kindergartenneubau St. Martin dem Gemeinderat mit allen Kosten dann vorgelegt werden soll, was - wie oben ausgeführt - auch als Auftrag an die Verwaltung formuliert wird. Ebenso soll im Gremium nochmals dargelegt werden, wie die Neubaugebiete hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben abschließen, was verwaltungsseitig ebenfalls zugesagt wird.
Nachgefragt wird nochmals aus der Mitte des Gremiums, wie der interne Sperrvermerk bei der Freibadkonzeption zu verstehen ist. Auf Nachfrage von Gemeinderätin Andrea Baumann erläutert die Verwaltung, dass dieser interne Sperrvermerk eher eine Selbstbindung an die Verwaltung darstellt und keinen formalen Charakter hat. Denn dies ist bei Mittelübertragungen nicht vorgesehen.
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus wünscht sich ein schnelles Abarbeiten der Maßnahmen des Haushaltsplans und bezeichnet dies auch als ein sehr wichtiges Ziel für das kommende Jahr bzw. für die kommenden Jahre. Durch eine zügige Realisierung neuer Projekte bzw. das zügige und konsequente Fortsetzen der vor vielen Jahren begonnenen Projekte bieten sich dann auch weitere Gestaltungsspielräume.
Die Entwicklung der Gesamtschulden in der Gemeinde, aufgeteilt auf den Kernhaushalt, auf die beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung und Breitbandversorgung gestalten sich nicht unbedingt als sehr positiv und müssen sorgfältig - vor allem der Eigenbetrieb Breitbandversorgung - betrachtet werden. Bei dem Projekt Breitbandversorgung ist tunlichst darauf zu achten, dass die Maßnahmen so umgesetzt werden, dass die finanziellen Mittel sorgfältig und ressourcenschonend eingesetzt werden. Gegebenenfalls muss auch darüber nachgedacht werden, Maßnahmen, die noch nicht begonnen sind, in diesem Sektor nicht nur zu hinterfragen, sondern ggfs. auch nicht auszuführen (technische Standards etc.).
Ebenfalls aus der Mitte des Gemeinderates wird darauf hingewiesen, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde die Aufnahme von zusätzlichen Krediten auch plausibel dargelegt werden muss. Unter Umständen sollte sich der Gemeinderat auch nicht davor scheuen, entsprechende Projekte zu beenden bzw. erst überhaupt nicht zu beginnen.
Vor diesem Hintergrund gilt es zwingend darauf zu achten, dass zunächst die Pflichtaufgaben erfüllt und danach erst die freiwilligen Aufgaben in Angriff genommen werden.
Ebenfalls wird im Gremium ausgeführt, dass in den nächsten Jahren auch Versäumnisse aus den letzten Jahren (Investitions-, Modernisierungs- und Instandsetzungsstau) abgearbeitet werden müssen und dass dies nicht innerhalb eines Jahres erfolgen kann.
Der Blick auf den Ergebnishaushalt muss unter der Eliminierung der Corona bedingten Auswirkungen weiterhin auch sorgfältig betrachtet werden, um einen deutlich höheren Zahlungsmittelüberschuss, wie dann auch für die späteren Jahre prognostiziert ist, zu erreichen.

4. Beratung über den Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2020 – 2024 mit Investitionsprogramm 2022 – 2024

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten umfangreichen Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 23.11.2020.
Weitere verwaltungsseitige Ausführungen zum Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2020 – 2024 mit Investitionsprogramm 2022 – 2024 werden dahingehend gemacht, dass zunächst das zwischenzeitlich vorliegende Strukturgutachten bzw. auch die daraus resultierenden, notwendigen Maßnahmen im Gremium vorgestellt werden. Die dadurch in den nächsten Jahren ggfs. zu realisierenden Maßnahmen werden dann auch Auswirkungen auf die Wassergebühren haben.
Die Nachfrage von Gemeinderätin Andrea Baumann, ob das von der Gemeinde im Kernhaushalt dem Eigenbetrieb Wasserversorgung zur Verfügung gestellte Darlehen in Höhe von 250.000 Euro im kommenden Jahr wieder zurückgeführt werden kann, wird verwaltungsseitig als mögliche Variante zur Verbesserung der Liquidität des Kernhaushalts beantwortet.
Verwaltungsseitig wird hierzu ausgeführt, dass diese Maßnahme dann auch eine Umschichtung von Darlehen im Eigenbetrieb Wasserversorgung Hilzingen nach sich ziehen wird.
Der vorgelegte Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2020 – 2024 mit Investitionsprogramm 2022 – 2024 wird sodann einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen.

5. Bekanntgaben der Verwaltung

keine Bekanntgaben

6. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

a) Zukünftige Stromversorgung für den Ortsteil Schlatt am Randen (Pilotprojekt)
 Ortsvorsteher Egon Schmieder fragt zu den Kosten der Machbarkeitsstudie für eine autarke Stromversorgung für den Ortsteil Schlatt am Randen nach und führt aus bzw. bittet die Verwaltung, bei den weiteren Überlegungen auch darauf zu achten, dass in den nächsten Jahren staatliche Förderungen für die Biogasanlagen (zum Beispiel EEG) auslaufen und sich dies dann auch negativ auf die Endkunden auswirken könnte.

7. Fragemöglichkeit für Einwohner

 Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt zur Sitzung am 19. Januar 2021
Genehmigt am 19. Januar 2021

gez. Holger Mayer (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher  (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Ulrike Maus (Gemeinderätin)