Gemeinderat
Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen
Gemeinderat 10. November 2020
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 22.09.2020
3. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 06.10.2020
4. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 13.10.2020
5. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 13.10.2020
6. Ortskernsanierung Hilzingen
a) Vorstellung und Billigung des Entwurfs Hauptstraße Ost (2. Bauabschnitt), Haus 48 bis Peter-Thumb-Straße und Freigabe der Kostenberechnung zur Ausschreibung
b) Beschlussfassung über alternative Pflanzquartiere mit standortgerechten heimischen Baumarten laut Beschluss aus der Gemeinderatsitzung vom 13.10.2020
7. Bebauungsplan „Beim Steppbachwiesle, 1. Änderung“, Gemarkung Hilzingen
- Satzungsbeschluss und Abwägung
8. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Kriechwies - Hinter Hofen, 3. Änderung“, Gemarkung Hilzingen
- Satzungsbeschluss und Abwägung
9. Einführung eines digitalen Ratsinformationssystems
- Auswahl des Anbieters und Vergabe des Auftrags
- Aufhebung des Sperrvermerks
10. Neujahrsempfang 2021
- Durchführung / Absage der Veranstaltung am 17.01.2021
11. Besetzung des Kuratoriums des Kindergartens „St. Martin“, Hilzingen
- Bestellung von 2 Gemeinderäten
12. Präsentationstechnik für die Sitzungsräume der Ortschaftsräte
- Vorschlag zur IT-Ausstattung
- Aufhebung des Sperrvermerks
13. Kindergartenangelegenheiten
- Schaffung einer Stelle für Kindergartenangelegenheiten
- Antrag verschiedener Gemeinderäte
- Aufnahme von Personalkosten im Haushaltsplan 2021
14. Kiesabbau Dellenhau
Fortschreibung Teilregionalplan „Oberflächennahe Rohstoffe“ für die Region Hochrhein-Bodensee – Entwurf zur 2. Anhörung
15. Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten der Gemeinde ab Januar 2021
16. Corona-Pandemie
- Maßnahmen / Konsequenzen für den Haushaltsplan 2021
17. Bekanntgaben der Verwaltung
18. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
19. Fragemöglichkeit für Einwohner
Gemeinderat 10.11.2020
Bürgermeister Holger Mayer als Vorsitzender
Von den 22 Gemeinderäten sind 20 anwesend (Gemeinderat Peter Graf ab TOP 6)
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Bauamtsleiter Günther Feucht
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Gemeinderäte Ralf Oßwald (privat), Meike Vogt (privat), entschuldigt
Ende: 21.25 Uhr
Presse: 0
Zuhörer: 7
Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften der nichtöffentlichen Sitzungen am 06.10.2020 und 13.10.2020 werden im Gemeinderat in Umlauf gegeben.
Vor Einstieg in die Tagesordnung empfiehlt der Vorsitzende den Mitgliedern des Gemeinderates, während der Sitzung aus Corona bedingten Gründen eine Mund-Nasen-Maske zu tragen und diese nur bei den eigenen Wortmeldungen abzunehmen.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 22.09.2020
3. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 06.10.2020
4. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 13.10.2020
Gemeinderat Olaf Fuchs fügt an, dass die Sitzungsniederschrift auf Seite 7 hinsichtlich der Formulierung zur ausgewählten Baumart beim Tagesordnungspunkt 6 Ortskernsanierung Hilzingen so nicht zutreffend ist und bittet ferner den entsprechenden Passus der Sitzungsniederschrift dahingehend zu ändern, dass der Gemeinderat beschlossen hat, bei der Bepflanzung der Baumquartiere keinen Amberbaum (Liquidambar styraciflua) zu wählen, was vom Gremium so bestätigt wird.
Mit dieser Änderung wird die Sitzungsniederschrift vom 13. Oktober 2020 einstimmig angenommen.
5. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 13.10.2020
6. Ortskernsanierung Hilzingen
a) Vorstellung und Billigung des Entwurfs Hauptstraße Ost (2. Bauabschnitt), Haus 48 bis Peter-Thumb-Straße und Freigabe der Kostenberechnung zur Ausschreibung
b) Beschlussfassung über alternative Pflanzquartiere mit standortgerechten heimischen Baumarten laut Beschluss aus der Gemeinderatsitzung vom 13.10.2020
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Frau Stefanie Moosmann vom beauftragten Planungsbüro faktorgruen, die an der Verwaltungsbank Platz nimmt und vom Vorsitzenden für den eigentlichen Sachvortrag sodann das Wort erteilt bekommt.
Frau Moosmann führt in ihrem Sachvortrag aus, dass im jetzigen Planentwurf alle bislang vom Gemeinderat getroffenen Beschlüsse zu dieser Maßnahme eingearbeitet worden sind. Mit Blick auf die aktuelle Ausgangssituation bei der staatlichen Förderung der Ortskernsanierung Hilzingen wird positiv ausgeführt, dass die Fördersummen für den Teil Rathaus/Ost höher sind als zunächst angenommen, was bedeutet, dass der Finanzierungsanteil, der bei der Gemeinde Hilzingen verbleibt, sich etwas reduzieren wird.
Die aus der Mitte des Gremiums auftretenden Fragen zum vorgestellten Planentwurf werden von Frau Moosmann ebenso beantwortet wie auch die zeitliche Planung zur Realisierung der jetzt anstehenden Maßnahme. Die Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, wann der Dorfplatz Rathaus/West zur Ausführung kommen soll, wird dahingehend beantwortet, dass dieser Teilabschnitt im Jahr 2023 umgesetzt werden soll. Dieser Termin wird unter anderem auch mit dem zeitlichen Ablauf der Gesamtmaßnahme als baulich sehr zielführend und durchdacht begründet.
Die weitere Nachfrage, warum der Gehweg bzw. die dortige Neugestaltung an der Gebäudekante des Rathauses einen „Verschwenk“ macht, wird mit der Sanierung des Rathauses bzw. der Sanierung der Feuchtigkeitsprobleme im Rathaus (Archivräume) begründet.
Auf Grund des vorgelegten und vorgestellten Zeitplans bleiben die Garagen / die WC`s in Verlängerung der Remise bis 2023 bestehen und können folglich auch an Kirchweih oder auch für andere Veranstaltungen genutzt werden. Im Zusammenhang mit diesem Termin des Bauzeitenplanes wird ausgeführt, dass im Laufe des Jahres 2022 dann auch die neuen Toiletten hinter der Remise fertiggestellt sein sollten. Damit könnte eine guter Übergang geschaffen werden.
Mit Blick auf den baulichen Zustand der Schlossmauer im östlichen Teil wird von Frau Moosmann ausgeführt, dass alle Maßnahmen, die im Tiefbau fällig werden, in Zuge des 2. Bauabschnitts erledigt werden. Was den Zustand der Mauer oberhalb der Straßenkante betrifft, muss ein Sanierungsgutachten mit Kostenermittlung angestrebt werden. Dies ist aber für den 2. Bauabschnitt nicht relevant.
Nach Beantwortung aller im Gremium auftretenden Fragen wird in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, der Beschlussvorschlag der Verwaltung, die Entwurfsplanung vom 23.10.2020 und Kostenberechnung vom 27.10.2020 zu billigen, einstimmig angenommen.
Auf Grund der Beschlusslage vom 13.10.2020, auf den ausgewiesenen Pflanzquartieren keinen Amberbaum, sondern einen Feldahorn zu setzen, wurde verwaltungsseitig in Abstimmung mit dem beauftragten Fachbüro die Thematik hinsichtlich der Auswahl einer möglichst optimalen Baumart nochmals aufgegriffen.
Der Vorschlag der Verwaltung, nunmehr nicht einen Feldahorn, sondern eine Purpur-Erle (Alnus spaethii) auszuwählen, wird insbesondere damit begründet, dass die Erle im Vergleich zum Feldahorn einen deutlich schlankeren Bewuchs hat. Der deutlich größer wachsende Feldahorn könnte sich deswegen auch negativ auf das Gebäude der Hauptstraße 59 auswirken.
Mit der ausgewählten Purpur-Erle könnte die Zielsetzung einer möglichst einheitlichen Gestaltung der Hauptstraße durch die ausgewählten Bäume (bisher wurden nicht heimische Amberbäume ausgewählt) erfolgen.
Frau Moosmann erläutert nochmals die Vor- und Nachteile der beiden Baumarten und weist insbesondere darauf hin, dass die Erle eine sehr gute Variante wäre und durchaus auch als heimische Baumart einzustufen ist.
Gemeinderat Tilo Herbster antwortet darauf, dass eine Baumart dann als einheimische Baumart gilt, wenn diese in Deutschland bereits vor der Entdeckung Amerikas schon vorhanden gewesen ist.
Die vorgeschlagene Baumart Purpur-Erle ist eine kaukasisch-asiatische Art und somit nicht unbedingt als heimische Art zu sehen. Er bringt als weitere mögliche Baumart die Mehlbeere, die mit der Vogelbeere vergleichbar ist, ein.
Frau Moosmann antwortet darauf, dass leider viele einheimische Baumarten mit den Verhältnissen im urbanen Bereich als nicht optimal einzustufen sind; die Erle hingegen wäre eine gute Wahl an diesem Standort, weil sie sehr trocken- und hitzeresistent ist und auch ein sehr guter "Straßenbaum" wäre. Auch mit Blick auf die Durchgängigkeit der Gestaltung der Hauptstraße erscheint die Mehlbeere oder auch der Feldahorn im Vergleich zur Purpur-Erle als nicht gut geeignet.
Gemeinderat Olaf Fuchs bedankt sich bei Frau Moosmann für die Darstellung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Baumarten, vor allem der Bewertung der Bäume nach der Straßenbaumliste der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK). Auch er fügt an, dass der Ahorn eher eine Baumart darstellt, die hauptsächlich im asiatischen oder nordamerikanischen Raum heimisch ist und eben nicht als einheimische Baumart zu verstehen wäre. Es soll jetzt lediglich eine Entscheidung über fünf neu zu pflanzenden Bäume getroffen werden, so dass er sich durchaus vorstellen kann, wieder auf den in der Sitzung am 13.10.2020 ausgeschlossenen Amberbaum zurückzugreifen. Vor allem mit Blick auf ein möglichst einheitliches Dorfbild an dieser sehr repräsentativen und prägnanten Stelle.
Er stellt daraufhin den Antrag, dass die 5 Pflanzquartiere nicht wie vorgeschlagen mit der Baumart Purpur-Erle sondern mit der Baumart Amberbaum (Liquidambar styraciflua) bepflanzt werden sollen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird deutlich angemerkt, dass der Beschluss, der jetzt aufgehoben werden soll, eine Halbwertszeit von nicht einmal vier Wochen hat. Gemeinderätin Andrea Baumann bittet die Verwaltung, rechtlich zu überprüfen, ob die Aufhebung und Änderung des Beschlusses vom 13. Oktober 2020 rechtlich überhaupt möglich ist. Die Verwaltung nimmt diesen Auftrag zur Prüfung der Rechtslage zu einer Änderung eines Gemeinderatsbeschluss innerhalb von vier Wochen gerne entgegen und wird im Gremium wieder berichten.
Bei der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, jetzt über den Antrag von Gemeinderat Olaf Fuchs, 5 Amberbäume an den ausgewiesenen Pflanzquartieren zu pflanzen, zu entscheiden, erhebt der Gemeinderat keinen Widerspruch.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, stimmen 9 Gemeinderäte für und 6 Gemeinderäte gegen diesen Antrag, so dass der Antrag angenommen ist. Die fünf Pflanzquartiere werden somit mit der Baumart Amberbaum (Liquidambar styraciflua) bepflanzt.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird Frau Stefanie Moosmann aus der heutigen Sitzung verabschiedet.
7. Bebauungsplan „Beim Steppbachwiesle, 1. Änderung“, Gemarkung Hilzingen
- Satzungsbeschluss und Abwägung
Der Vorsitzende führt aus, dass sich die beauftragte Architektin, Frau Waltraut Fuchs, vom Büro Planungsfuchs, 78315 Radolfzell, ebenso für die heutige Sitzung entschuldigt hat, wie auch die Leiterin der Stabstelle, Frau Birgit Dennert.
Auf Grund der ausführlichen Sitzungsvorlage beschließt der Gemeinderat ohne weitere Aussprache in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Annahme folgender, in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschläge:
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes „Beim Steppbachwiesle, 1. Änderung“, Gemarkung Hilzingen, abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung (s. Anlage/Tabelle) beschlossen.
b) Der Bebauungsplan „Beim Steppbachwiesle, 1. Änderung“, Gemarkung Hilzingen, in der Fassung vom 25.02.2020 wird nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
8. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Kriechwies - Hinter Hofen,
3. Änderung“, Gemarkung Hilzingen
- Satzungsbeschluss und Abwägung
Der Vorsitzende führt aus, dass sich die beauftragte Architektin, Frau Waltraut Fuchs, vom Büro Planungsfuchs, 78315 Radolfzell, ebenso für die heutige Sitzung entschuldigt hat, wie auch die Leiterin der Stabstelle, Frau Birgit Dennert.
Auf Grund der ausführlichen Sitzungsvorlage beschließt der Gemeinderat ohne weitere Aussprache in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Annahme der in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschläge:
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes „Kriechwies – Hinter Hofen, 3. Änderung“, Gemarkung Hilzingen, abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung (s. Anlage/Tabelle) beschlossen.
b) Der Bebauungsplan „Kriechwies – Hinter Hofen, 3. Änderung“, Gemarkung Hilzingen, in der Fassung vom 10.07.2020 wird nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
c) Die zusammen mit dem Bebauungsplan „Kriechwies – Hinter Hofen, 3. Änderung“, Gemarkung Hilzingen, aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 10.07.2020 nach § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
9. Einführung eines digitalen Ratsinformationssystems
- Auswahl des Anbieters und Vergabe des Auftrags
- Aufhebung des Sperrvermerks
Ergänzend zur Sitzungsvorlage wird auf die heute ausgegebene Tischvorlage, die den Gremiumsmitgliedern auch per E-Mail zugegangen ist, hinsichtlich der Möglichkeit die Editierfunktion auch offline nutzen zu können, hingewiesen. Diese Nachfrage in der Sitzung am 06. Oktober 2020 konnte von den beiden Unternehmen nicht ad-hoc beantworten werden.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, das System von Komm.ONE als digitales Ratsinformationssystem zu verwenden, wird über die Sitzungsvorlage hinaus auch damit begründet, dass sowohl die Erfahrungen mit dem System in benachbarten Kommunen, die dieses System bereits einsetzen, als auch die persönlichen Erfahrungen, die der Bürgermeister mit diesem System bereits gemacht hat, sehr positiv sind.
Um ein effizientes digitales Ratsinformationssystem aufzubauen, zu implementieren und zu pflegen, ist es nicht nur wünschenswert, sondern zwingend notwendig, dass sich alle Mitglieder des Gemeinderates an diesem System beteiligen, um somit auf den Druck und die Zustellung der Unterlagen auf „Papier“, die einen enormen Verwaltungsaufwand verursachen, zukünftig verzichten zu können. Die Erstellung und rechtlich ordnungsgemäße Zusendung der Unterlagen – sowohl digital als auch auf Papier - ist erheblich aufwendiger, als nur noch auf die digitale Variante zu setzen.
Ohne weitere Aussprache im Gremium über die Einführung des digitalen Ratsinformationssystems bzw. des Wegfalls der Papierversion, beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, dass alle Gremiumsmitglieder mit der digitalen Variante einverstanden sind.
Wie in der Sitzungsvorlage ausgeführt, werden - nach der Entscheidung über das einzusetzende System - die Gemeinderäte über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Beschaffung der Hardware bzw. der digitalen Endgeräte oder die Nutzung der privat vorhandenen Endgeräte eine schriftliche Umfrage erhalten, um ein möglichst einheitliches Bild zu bekommen und auch die weiteren Verfahrensschritte planen zu können.
Nachgefragt aus der Mitte des Gremiums, ob die digitalen Endgeräte im Eigentum der Gemeinde bleiben und diese von den Gemeinderäten nach Ablauf einer bestimmten Zeit wieder zurückgegeben werden müssen, erläutert die Verwaltung, dass die Halbwertszeit von digitalen Endgeräten bei rund 5 Jahren liegt und es durchaus Sinn machen würde, dass nach einer Legislaturperiode von 5 Jahren die beschafften Endgeräte bei den Gemeinderäten verbleiben und diese danach, also zum Beispiel 2024, nicht zurückgegeben werden müssten.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, ob auch die Ortschaftsräte an das digitale Ratsinformationssystem angeschlossen werden bzw. werden könnten, bittet die Verwaltung, diese Thematik zu einem späteren Zeitpunkt nochmals aufzugreifen, nachdem das System auch im Echtbetrieb im Gemeinderat zufriedenstellend eingesetzt wird.
Die Nachfrage zum bereits im Haus eingesetzten Dokumentenmanagementsystems von Regisafe und einer etwaigen Schnittstelle wird verwaltungsseitig dahingehend beantwortet, dass das Dokumentenmanagementsystem das einzige Modul von comundus.regisafe ist, das in der Verwaltung eingesetzt wird und es deshalb zu nicht allzu großen Schwierigkeiten bei der Einführung eines anderen Systems kommen dürfte.
Der Verwaltung hat keine vergleichbaren Erfahrungen anderer Kommunen in der Nachbarschaft mit dem digitalen Ratsinformationssystem von comundus.regisafe wie mit dem Konkurrenzanbieter Komm.ONE, auch wenn die Gemeinde Rielasingen-Worblingen kürzlich entschieden hat, das Produkt von comundus.regisafe einzusetzen.
Als Ergebnis der weiteren Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig den verwaltungsseitig in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschlag, das System von Komm.ONE bei der Gemeinde Hilzingen als digitales Ratsinformationssystem einzusetzen, anzunehmen und hebt den im Haushaltsplan 2020 aufgenommenen Sperrvermerk auf.
10. Neujahrsempfang 2021
- Durchführung / Absage der Veranstaltung am 17.01.2021
Ohne Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, den Neujahrsempfang 2021 abzusagen.
Wie mit den Fasnachtsveranstaltungen im Jahr 2021 umgegangen werden soll, soll in der Sitzung am 8. Dezember 2020 beraten werden.
11. Besetzung des Kuratoriums des Kindergartens „St. Martin“, Hilzingen
- Bestellung von 2 Gemeinderäten
Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert der Vorsitzende, dass das Kuratorium des Kindergartens "St. Martin" in Hilzingen keinen Beschlusscharakter hat, sondern lediglich eine beratende Funktion aufweist.
Vor dem Hintergrund des beschriebenen Aufgabenbereiches, den das Kuratorium abzuarbeiten hat, kann davon ausgegangen werden, dass wenige Sitzungen im Jahr stattfinden werden. Für die ehrenamtlichen Aufgaben gilt es jetzt, 2 ordentliche Mitglieder und 2 stellvertretende Mitglieder aus der Mitte des Gremiums zu bestellen.
Zwischenzeitlich sind bei der Verwaltung 3 Vorschläge eingegangen. Zum einen die beiden Gemeinderäte Sebastian Harder und Marco Russo von 2 Wahlvorschlagsträgern/Parteien aus dem Gremium. Zum anderen zielt ein anderer Vorschlag darauf ab, dass die Besetzung der Kuratoriumsmitglieder entsprechend der Wahlergebnisse der Kommunalwahl 2019 organisiert werden sollte, so dass die Freien Wähler und die CDU die ordentlichen Mitglieder stellen würden und die FDP bzw. die SPD/UL dann die stellvertretenden Mitglieder zu bestellen haben.
Der Vorschlag, die Besetzung auf Grund der Wahlergebnisse der Kommunalwahl 2019 zu organisieren ist von Seiten der CDU eingebracht worden.
Von einem rollierenden System bei der Teilnahme an den Kuratoriumssitzungen soll insbesondere aus inhaltlichen Aspekten heraus Abstand genommen werden.
Weitere Vorschläge zur Besetzung der offenen Positionen sind Gemeinderätin Barbara Kissmehl und Gemeinderat Steffen van Wambeke.
Auf Nachfrage erklären sich alle bereit, sowohl als ordentliches Mitglied als auch als stellvertretendes Mitglied zur Verfügung zu stehen.
Der Vorschlag von Gemeinderätin Barbara Kissmehl lautet dahingehend, die Gemeinderäte Steffen van Wambeke und Sebastian Harder als ordentliche Mitglieder sowie Gemeinderat Marco Russo und Gemeinderätin Barbara Kissmehl als stellvertretende Mitglieder in das Kuratorium "St. Martin" zu entsenden.
Gegen eine offene Wahl „en bloc“ gibt es aus der Mitte des Gemeinderates keinen Widerspruch, so dass in der anschließenden offenen Abstimmung dieser Vorschlag bei 11 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen mit der erforderlichen Mehrheit angenommen wird.
12. Präsentationstechnik für die Sitzungsräume der Ortschaftsräte
- Vorschlag zur IT-Ausstattung
- Aufhebung des Sperrvermerks
Darüber hinaus werden verwaltungsseitig die Antworten auf die Nachfragen von Gemeinderätin Andrea Baumann, die den Gremiumsmitgliedern ebenfalls per Mail und auch als Tischvorlage ausgegeben worden sind, ausgeführt. Insbesondere die Anzahl der in den vergangenen Jahren in den Ortsteilen durchgeführten Sitzungen wird im Verhältnis zu der größeren Investition mit rund 20.000 Euro durchaus als gering eingestuft. Es entwickelt sich im Gremium eine kurze Aussprache über die weitere Vorgehensweise, wie die Sitzungsräume in den Ortsteilen mit Präsentationstechnik ausgestattet werden sollen.
Insbesondere die Einschätzungen der 4 Ortsvorsteher sind bei dieser Beratung sehr wichtig, wobei alle 4 Ortsvorsteher grundsätzlich der Meinung sind, dass eine moderne Präsentationstechnik zwar auch in die Ortschaftsratsräume gehört, aber wegen der jetzigen Situation und dem Ausweichen in größere Räumlichkeiten grundsätzlich verstärkt auf mobile Lösungen und nicht auf eine fest installierte Technik zu setzen ist.
Mit Blick auf die Ausstattung wäre durchaus zu überlegen, ob eine Dokumentenkamera überhaupt erforderlich ist und neben dem Beamer und der Leinwand noch ein Laptop beschafft werden sollte.
Es entwickelt sich im Gemeinderat eine Aussprache darüber, ob es nicht zielführend wäre, eine gut ausgestattete mobile Anlage zu erwerben, die dann in allen Räumen, in denen Ortschaftsratssitzungen stattfinden, eingesetzt werden könnte. Es macht sicherlich auch Sinn, dass zur Ausübung dieser hoheitlichen Aufgaben der Ortschaftsräte die notwendige Technik von der Gemeinde zu beschaffen und auch zu finanzieren ist. Es ist nicht unbedingt Aufgabe der jeweiligen Ortschaftsbudgets diese finanziellen Mittel hierfür einzusetzen. Mit Blick auf die Verwendung des Ortschaftsbudgets könnte auch eine hälftige Teilung der Kosten sinnvoll und zielführend sein, so die Ausführung von Gemeinderat Fabian Jutt.
Als Ergebnis der weiteren Beratung wird von Gemeinderat Michael Jäckle der Antrag gestellt, eine gut ausgestattete, mobil einsetzbare Anlage mit Beamer, Laptop und Leinwand zu erwerben. Dieser Antrag wird in der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, mit 18 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme angenommen.
Verbunden mit diesem Beschluss wird auch der Sperrvermerk in Höhe der hierfür entstehenden Kosten aufgehoben, so dass die Mittel für die gut ausgestattete Anlage zur Verfügung stehen.
13. Kindergartenangelegenheiten
- Schaffung einer Stelle für Kindergartenangelegenheiten
- Antrag verschiedener Gemeinderäte
- Aufnahme von Personalkosten im Haushaltsplan 2021
Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert der Vorsitzende, dass die Schaffung einer Stelle für Kindergartenangelegenheiten durch eine pädagogische Fachkraft verwaltungsseitig sehr begrüßt wird, da die Verwaltung aus nachvollziehbaren Gründen die pädagogische Unterstützung der Kindergarten nicht leisten kann. Der Bürgermeister sieht in der Besetzung der neu zu schaffenden Stelle durch eine pädagogische Fachkraft den Mehrwert unter anderem darin, dass die konzeptionelle Arbeit verbessert werden kann, die Leitungskräfte bei ihrer täglichen Arbeit pädagogisch unterstützt werden und die Fachkraft dann die sogenannte „Kümmererfunktion“ übernimmt und auch Ansprechpartner für die Eltern oder auch für die Erzieher/innen ist.
Entsprechend des Antrags soll die Stelle im Tarifvertrag SuE 15 eingruppiert werden, wobei von Gemeinderat Sebastian Harder eine Eingruppierung in SuE 17 als wünschenswert empfunden wird.
Es entwickelt sich eine kurze Beratung über die Schaffung dieser neuen Stelle und die hierzu veranschlagten Personalaufwendungen in Höhe von ca. 35.000 Euro (Arbeitgeberaufwand).
Gemeinderat Olaf Fuchs beschreibt die Stelle als wichtig, aber die Schaffung der Stelle für den jetzigen Zeitpunkt als nicht zielführend und falsch. Er formuliert den Antrag dahingehend, dass die Entscheidung und somit auch die Einführung einer solchen die Stelle zu verschieben ist.
Aus der Mitte des Gremiums wird jedoch ausgeführt, dass die Personalkosten im Bereich der Kinderbetreuung in den Kindergärten auch durch den Beschluss zur Erhöhung der Krippenfachkräfte in den fünf kommunalen Krippengruppen eine dauerhafte Belastung für den Haushalt darstellt, es aber auf Grund der auch im Gremium geschilderten Situation wichtig ist, die neue Stelle jetzt zu schaffen und die Personalaufwendungen zukünftig im Haushaltsplan zu verankern.
Durch diese zusätzliche Stelle mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % soll unter anderem die Basis geschaffen werden, den qualitativen Aspekt der Kinderbetreuung in Kindergärten anzustoßen und positiv zu gestalten und ggfs. vorhandene Problemkonstellationen strukturell aufzuarbeiten.
Auch wird ausgeführt, dass die Verwaltung diese Aufgaben nicht übernehmen kann und es nicht darum geht, nur den quantitativen Anspruch zu erfüllen, sondern sich pädagogisch zukünftig auch noch besser auf die Herausforderung einer qualitativ guten Kinderbetreuung zu fokussieren.
Im Gremium wird unter anderem ausgeführt, dass trotz der Corona bedingten Sparbemühungen jetzt der richtige Zeitpunkt ist, diese Stelle zu schaffen, wobei Gemeinderat Michael Jäckle ausführt, dass die Stelle in der Verwaltung in die bestehenden, hierarchischen Strukturen eingebettet werden muss, so dass klar ist, zum Beispiel wer welche Weisungsbefugnis hat.
Zunächst wird über den Antrag von Gemeinderat Olaf Fuchs, der die Vertagung der Entscheidung über die Schaffung dieser Stelle wünscht, in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, entschieden: der Antrag wird bei 3 Ja- und 17 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag, Schaffung einer Stelle für Kindergartenangelegenheiten und Aufnahme von Personalkosten in den Haushaltsplan 2021, wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 17 Ja- und 1 Nein-Stimme mehrheitlich angenommen.
14. Kiesabbau Dellenhau
Fortschreibung Teilregionalplan „Oberflächennahe Rohstoffe“ für die Region Hochrhein-Bodensee – Entwurf zur 2. Anhörung
Gemeinderat Steffen van Wambeke ist bei diesem Tagesordnungspunkt ebenfalls nicht anwesend.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeentwicklung vom 30.10.2020, die in wesentlichen Zügen vom Vorsitzenden nochmals vorgetragen wird.
In offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird folgender in der Sitzungsvorlage aufgenommene Beschlussvorschlag
"der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung gemeinsam mit den Gemeinden Gottmadingen, Rielasingen-Worblingen und der Stadt Singen, gegen die bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung des Kiesabbaus im Dellenhau vom 01.07.2020 Untätigkeitsklage zu erheben",
bei 3 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.
15. Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten der Gemeinde ab Januar 2021
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 19 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen folgende in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschläge:
1. Im Ü3 Bereich wird den Empfehlungen der Verbände gefolgt und der Elternbeitrag bei Familien mit einem Kind auf 130 € festgesetzt (11-monatige Beitragserhebung).
2. In der Gruppe der 2-3jährigen Kinder wird der Beitrag mit einem Zuschlag von 100% auf den Elternbeitrag von Ü3 festgelegt. Daraus resultiert ein monatlicher Elternbeitrag von 260 €.
3. In der Gruppe der 1-2 Jährigen wird der Beitrag von bisher 358 € auf 365 € erhöht.
4. Die Beiträge für die Ganztagsbetreuung im Kindergarten Riedheim werden wie bisher ausgehend von einer durchschnittlichen Betreuungszeit von 35 Stunden auf eine Betreuungszeit von 47,5 Stunden hochgerechnet. Hinzu kommt das Essensgeld von 50 €. Für Familien mit einem Kind ergeben sich somit für die Ganztagesbetreuung nachfolgende Elternbeiträge (inklusive Essensgeld von derzeit 50 €):
Ü3 2-3 Jahre 1-2 Jahre
226,00 € 403,00 € 545,00 €
5. Die Beitragssätze bei weiteren Kindern unter 18 Jahren im gleichen Haushalt ergeben sich aus der Anlage 4 der Sitzungsvorlage.
16. Corona-Pandemie
- Maßnahmen / Konsequenzen für den Haushaltsplan 2021
Bedingt durch die monetären Auswirkungen der Corona-Pandemie auch auf die Gemeinde Hilzingen kann durch die heutige Beratung über mögliche Maßnahmen und Konsequenzen für den Haushaltsplan 2021, die Haushaltsplanentwurfsberatung, die für den 1. Dezember 2020 vorgesehen ist, möglicherweise entzerrt werden.
Die im Finanzhaushalt bereits eingestellten Investitionen und Projekte zeigen jedoch deutlich, dass der finanzielle Rahmen kaum mehr Raum für neue Projekte bietet. Auch ist die Anzahl der zu realisierenden Projekte während eines Jahres so realistisch aufzunehmen, dass die Projekte von den Mitarbeiter/innen der Gemeindeverwaltung auch umgesetzt werden können. Zielsetzung für die Zukunft muss daher unbedingt sein, dass nur noch eine realistische Anzahl von Projekten im Haushaltsplan aufgenommen wird, die alle Beteiligten in die Lage versetzt, diese dann auch abzuarbeiten. Für die verschiedensten Projekte und Investitionen müssen im Finanzhaushalt dann auch die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden, was jedoch nicht bedeuten darf, eine deutlich nach oben tendierende Neuverschuldung in Kauf zu nehmen.
Verwaltungsseitig wird insbesondere aufgrund aktueller Zahlen darauf hingewiesen, dass sich das Gesamtergebnis im Vergleich zu der veranschlagten Summe von 1,8 Mio. Euro (vgl. Sitzungsvorlage) durch neue Zahlen auf 1,42 Mio. Euro reduzieren dürfte.
Einzelne Maßnahmen, die zur Verbesserung dieses Ansatzes geführt haben, werden verwaltungsseitig dargestellt, so zum Beispiel die Verkaufserlöse für die Staufenstraße 8 oder der Hauptstraße 42. Auch die Verschiebung der Sanierung der Eduard-Presser Grundschule Riedheim oder die Grundschule Duchtlingen um ein weiteres Jahr (Beginn 2022) bringen für das Haushaltsjahr 2021 Erleichterungen.
Die rechtliche Mindestanforderung ist weiterhin gegeben, dass der Ergebnishaushalt die Tilgungsleistungen erwirtschaften kann, was auch bei den vorliegenden Zahlen noch leistbar wäre. Darüber hinaus würde sich bei der jetzigen Investitionsplanung eine hohe Neuverschuldung ergeben.
Ergänzend wird ausgeführt, dass die vom Gemeinderat bereits beschlossenen zusätzlichen Stellen im Bereich der Kinderbetreuung oder auch weitere vom Gemeinderat in früheren Sitzungen bereits beschlossenen Ziele/Maßnahmen in den vorliegenden Zahlen berücksichtigt worden sind. Nach Rücksprache mit der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Konstanz, sollte die noch vorhandene Kreditermächtigung 2019, die in diesem Jahr noch in Anspruch genommen werden könnte, nicht „gezogen“ werden. Vielmehr wäre es wichtig, dass in den nächsten Jahren, sofern erforderlich, wieder neue Kreditermächtigungen im Haushaltsplan aufgenommen werden. Die aktuelle Situation am Kapitalmarkt ist sehr günstig. Die Gemeinde könnte bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ein Darlehen bei einer 20jährigen Zinsbindung mit 0,05 % Zins aufnehmen. Trotz dieser sehr günstigen Konditionen sind die Darlehen zurückzubezahlen, was für die nächsten Jahre entsprechende Folgebelastungen bedeutet. Die jetzt vorgelegten Zahlen bindet die Steuerschätzung aus dem September 2020 ein. Aktualisierte Zahlen und weitergehende Informationen sind mit der nächsten Steuerschätzung zu erwarten. Unter Umständen liegen diesen neueren Zahlen zur Entwurfsberatung am 1. Dezember vor, so die Ausführungen der Verwaltung.
Nachgefragt zum Zahlungsmittelüberschuss in normalen Jahren erläutert die Verwaltung, dass dieser in den Jahren 2022/2023/2024, belegt durch die ausgewiesenen Zahlen, sehr gut ist. Lediglich im Jahr 2021 besteht diesbezüglich auch dringender Handlungsbedarf, damit der negative Zahlungsmittelüberschuss entsprechend positiv verändert werden kann.
Sollten tatsächlich alle Maßnahmen, die jetzt angemeldet sind, vollständig über Kredite finanziert werden, würden diese Kredite rund 400.000 Euro an zusätzlichem Kapital pro Jahr binden.
Kritisch hinterfragt wird jedoch aus der Mitte des Gremiums auch das Verhältnis der ordentlichen Erträge von rund 620.000 Euro zum gestiegenen Aufwand in Höhe von 1,3 Mio. Euro, was verwaltungsseitig durchaus nicht nur mit den Corona bedingten Auswirkungen zu begründen ist, sondern zum Beispiel auch mit den bereits beschlossenen Personalmehrungen.
Es wird im Gremium deutlich gemacht, dass bei der anstehenden Haushaltsplan-Beratung sehr verantwortungsvoll mit der aktuellen prekären Ausgangssituation und der Berücksichtigung der prognostizierten finanziellen Entwicklungen umgegangen werden muss, was unter anderem auch eine kritische Betrachtung verschiedener Projekte des Investitionshaushaltes aber auch verschiedener Ansätze im Ergebnishaushalt mit sich bringen wird.
Die Nachfrage hinsichtlich der Höhe des Kreisumlagehebesatzes wird vom Vorsitzenden dahingehend beantwortet, dass man aktuell noch von einem Kreisumlagehebesatz in Höhe von 31,5 ausgeht. Deshalb hofft die Verwaltung, keinen höheren Beitrag für die Kreisumlage in die Haushaltsplanung 2021 einstellen zu müssen, auch wenn trotzdem natürlich auch das Risiko besteht, dass die eingestellten Mittel nicht ausreichen könnten.
Aus der Mitte des Gemeinderates erhält die Verwaltung den Auftrag, die Darlehensentwicklung in den vergangenen 10 - 15 Jahre aufzuarbeiten, um somit dem Gremium eine noch bessere Einschätzung zur Verschuldungsquote der Gemeinde Hilzingen geben zu können.
Nach Beantwortung aller aufgetretenen Nachfragen wird folgender verwaltungsseitig in der Sitzungsvorlage aufgenommene Beschlussvorschlag
"Auf Basis des vorgelegten Entwurfs der mittelfristigen Investitionsplanung bis 2024 ergeben sich ggf. weitere Maßnahmen- und Konsequenzen im Sitzungsverlauf. Die erarbeiteten Ergebnisse sind Grundlage für die Haushaltsplanberatung am 01.12.2020",
in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.
17. Bekanntgaben der Verwaltung
Herr Schorre hat sich wegen seiner gefährlichen Betriebseinfahrt an das Landratsamt Konstanz gewendet, um hier Verbesserungen zu erzielen. In Abstimmung mit dem Landratsamt Konstanz wurde das Anbringen der Messtafeln genehmigt.
Die Unterlagen zu den Fakten hinsichtlich der Photovoltaikanlage in Weiterdingen werden zur Sitzung am 08. Dezember 2020 nachgereicht, da es hier noch offene Punkte mit der Energiedienst AG zu klären gibt (zum Beispiel Netzeinspeisung). Erst nach Klärung dieser Sachlage wird der Auftrag erteilt werden können.
Der beauftragte Architekt, Andreas Wieser, ist in seinen Begründungen hierauf schon eingegangen: Es ist davon auszugehen, dass die Westseite des Gesamtplangebietes auf Dauer den Ortsrand bilden wird. Hier soll eine Randeingrünung ausschließlich auf öffentlichen Flächen angeordnet werden. Aus diesem Grund war ursprünglich beabsichtigt, einen 5 - 10 m breiten Grünstreifen am Plangebietsrand vorzusehen. Aufgrund des verhältnismäßig hohen Einkaufspreises und des großen Anteils an Grünflächen im Bachbereich wurde die Randeingrünung auf die Grünflächen G3 und G4 beschränkt und die anderen Grundstücke bis an den Feldweg veräußert. So entstand die Trichterform nach oben hin. Weiterhin ist die Trichterform dadurch begründet, dass die Straßenführung und der Geltungsbereich des Bebauungsplans es nicht anders hergeben und somit der Trichter an der Außenseite entsteht.
Der Bürgermeister zitiert aus dem Protokoll: "… so dass sich das Ergebnis in der Beratung herauskristallisiert, die Variante 3 mit einem Maschendrahtzaun und der Pflanzung einer Hainbuchenhecke auszuwählen."
Verwaltungsseitig wurde diesbezüglich nochmals recherchiert. Die Bemusterung der Steine hat am 16. Oktober 2018 stattgefunden. Die jetzt verbauten Pflastersteine entsprechen den damals beschlossenen Farbnummern. Sobald die Einsandung weg ist, wird man die Farbgebung sicher auch deutlicher sehen können, so die Einschätzung des Vorsitzenden.
Dieser Auftrag wurde mit dem hierfür beauftragten Architekt Herrn Wezstein abgeklärt. Aufgrund verschiedener Ausgangsparameter (zum Beispiel Topographie) ist dieser Gedanke nicht realisierbar, so die entsprechenden verwaltungsseitigen Ausführungen.
- Fachangestellte/r für Bäderbetriebe
- Integrationsbeauftragte/r
Hinsichtlich des Einsatzes von Flüchtlingen im Bauhof besteht ein intensiver Austausch zwischen den Beteiligten. Aufgrund der guten Erfahrungen könnte sich Bauhofleiter Günter Furtwängler sehr gut vorstellen, wieder einen Flüchtling als Praktikanten unter Umständen auch als Mitarbeiter im Bauhof zu beschäftigen.
18. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
19. Fragemöglichkeit für Einwohner
Genehmigt am 8. Dezember 2020
gez. Holger Mayer (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Ulrike Maus (Gemeinderätin)