Gemeinderat
Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen
Gemeinderat 6. Oktober 2020
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 22.09.2020
3. Einführung eines digitalen Ratsinformationssystems
- Vorstellung von zwei Ratsinformationssystemen
- Beratung über die weitere Vorgehensweise
4. Sachstandsbericht und aktuelle Entwicklung zur Corona-Pandemie
5. Kindergartenangelegenheiten
- Anpassung des Personalschlüssels in den kommunalen Kindergärten
6. Flüchtlingsunterbringung in Schlatt am Randen und Riedheim
a) Auswahl von Standorten
b) Beratung über mögliche Varianten
7. Neubau Feuerwehrhaus Schlatt am Randen
- Vergabe von Planleistungen
8. Bekanntgaben der Verwaltung
9. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
10. Fragemöglichkeit für Einwohner
Gemeinderat 6. Oktober 2020
Bürgermeister Holger Mayer als Vorsitzender
Von den 22 Gemeinderäten sind 19 anwesend (Gemeinderäte Fabian Jutt, Sebastian Harder, Dr. Sigmar Schnutenhaus ab TOP 3)
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Stabstelle: Birgit Dennert
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderäte Olaf Fuchs (beruflich), Barbara Kissmehl (privat), Steffen van Wambeke (beruflich), entschuldigt
Ende: 21.20 Uhr
Presse: teilweise 1
Zuhörer: 11
Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 22.09.2020
3. Einführung eines digitalen Ratsinformationssystems
- Vorstellung von zwei Ratsinformationssystemen
- Beratung über die weitere Vorgehensweise
Aus Vereinfachungsgründen wird auf die entsprechenden Sitzungsvorlagen verwiesen bzw. auf die heute ausgelegte Präsentation der Firma comundus regisafe GmbH. Die Unterlagen von Komm.One sind den Gemeinderäten bereits zugestellt worden.
Der 1. Schritt in die weitergehende digitale Ratsinformation soll heute mit der Vorstellung von zwei Unternehmen, die entsprechende IT-Lösungen anbieten, starten und in einer der nächsten Sitzungen dann auch mit einem Beschluss zur Vergabe des Auftrags führen. Die im Haushaltsplan eingestellten Mittel sind darüber hinaus noch mit einem Sperrvermerk versehen.
Die Softwarelösung bzw. das Angebot von Komm.One (das frühere Regionale Rechenzentrum/KivBF und Somacos) wird sowohl von Herrn Jens Kohrs als auch von einem Mitarbeiter, der online zugeschaltet ist, vorgestellt. Über die Präsentation hinaus werden von Seiten des Anbieters auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates folgende weitergehende Informationen übermittelt:
Die vorgestellte IT-Lösung wird zum Beispiel sowohl in den beiden Kommunen Engen und Tengen als auch bei der Landkreisverwaltung Konstanz eingesetzt.
Die Betreuung der IT-Lösung erfolgt durch einen Standort in unmittelbarer Nachbarschaft.
Das Produkt ist in einem sogenannten responsiven Design aufgebaut, welches sich an alle digitalen Endgeräte anpasst. Die umfangreichen Daten, die beim Einsatz des digitalen Ratsinformationssystems entstehen, liegen zentral auf einem „von einem von Komm.One verwalteten/ gehosteten Server“ und sind somit sicher und datenschutzkonform abgelegt. Die App-Unterstützung erfolgt für I-Pads, IOS-Geräte und auch Windows-Geräte. Durch das zentrale Hosting der Daten bei Komm.One werden bei der Gemeindeverwaltung keine personellen Ressourcen gebunden; auch dürfte es dadurch keine Probleme mit der Datensicherheit oder auch mit sicherheitsrelevanten Aspekten geben.
Die Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderats hinsichtlich der Bereitstellung von nichtöffentlichen Unterlagen wird von Herrn Kohrs dahingehend beantwortet, dass die aktuelle Rechtslage in Baden-Württemberg durch die Regelungen der Gemeindeordnung Baden-Württemberg so ausgestaltet ist, dass nichtöffentliche Sitzungsprotokolle nicht eingestellt werden dürfen. Alle weiteren nichtöffentliche Unterlagen werden bei dieser IT-Lösung dann auch auf den entsprechenden Ebenen eingestellt, wobei sehr sorgfältig darauf geachtet wird, dass die nichtöffentlichen Unterlagen den Bürgern nicht zur Verfügung gestellt werden.
Die Nachfrage zu den Kosten beim Einsatz dieser Lösung wird von Herrn Kohrs dahingehend beantwortet, dass das Produkt einmalig rund 7.100 Euro und laufend 3.000 – 4.000 Euro pro Jahr Kosten verursacht.
Nach der Präsentation des IT-Produktes und der Beantwortung aller im Gremium entstandenen Fragen wird Herr Kohrs mit herzlichen Worten des Dankes aus der heutigen Sitzung verabschiedet und nimmt sodann bei den Zuhörern Platz.
Zur Vorstellung der IT-Lösung des 2. Unternehmen begrüßt der Vorsitzende Herrn Feser von der Firma comundus regisafe GmbH, der sodann für den eigentlichen Sachvortrag an der Verwaltungsbank Platz nimmt.
Über die eigentliche Präsentation hinaus werden auch hier weitergehende Informationen vermittelt bzw. auch weitere Rückfragen aus der Mitte des Gemeinderates beantwortet. Mit dem sogenannten Online-Zugangs-Gesetz, das ab 2023 Gültigkeit erlangt, sind weitergehende Pflichten für die Kommunen im Land Baden-Württemberg normiert, die es dann einzuhalten gilt. Dieses System wäre für diese neuen Verpflichtungen bereits vorbereitet.
Die Gemeindeverwaltung Hilzingen hat seit 2005 das Dokumentenmanagementsystem Regisafe im Einsatz und müsste – nachdem es 2015 zuletzt neu eingespielt wurde – noch um einige Elemente erweitert bzw. upgegradet werden. Darauf aufbauend wären dann die entsprechenden Module KommunalPlus/Sitzungen und KommunalPlus/Ratsinfo, um nur zwei zu nennen, zu installieren.
Als Referenz gibt Herr Feser die Gemeinde Rielasingen-Worblingen aber auch die Gemeinden Dunningen und Gosheim an. Mit der Unterstützung der IOS und auch Android Welt sind auch hier alle Endgeräte mit responsivem Design nutzbar.
Die Daten liegen auf einem Server in Deutschland; die Datensicherheit wurde durch ein Testat, das seit 2020 vorliegt, bestätigt und genügt dann auch den allerhöchsten Sicherheitsaspekten. Die Nachfrage aus der Mitte des Gremiums, ob der vorgestellte Editor auch offline genutzt werden kann, kann in der heutigen Sitzung nicht beantwortet werden, wird aber spätestens bei der Entscheidung über die Vergabe dieses Auftrags nachgereicht vorliegen.
Die Kosten für den Einsatz von Modulen des Anbieters für das Ratsinformationssystem – je nach Ausgestaltung der Module – werden mit einmalig rund 10.000 Euro gelistet. Die laufenden Kosten orientieren sich an den Lizenzkosten; die Lizenzgebühren betragen 18 % der regulären Lizenzkosten.
Der Vorsitzende führt aus, dass bei der Entscheidung über die Vergabe des Auftrags die zu erstellende Sitzungsvorlage entsprechende zusammenfassende Informationen, wie zum Beispiel zu den entstehenden Kosten, den etwaigen haushalterischen Auswirkungen auch die Unterstützung der digitalen Endgeräte als Entscheidungsgrundlage enthalten wird.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird auch Herr Feser aus der heutigen Sitzung verabschiedet.
4. Sachstandsbericht und aktuelle Entwicklung zur Corona-Pandemie
Mit Blick auf die weitere Vorgehensweise fügt der Vorsitzende an, dass in der Gemeinderatssitzung am 10. November 2020 auch konkrete Vorschläge zu diskutieren sind, um dann einen genehmigungsfähigen Haushalt 2021 sowie die Mittelfristige Finanzplanung bis 2022 - 2024 erarbeiten zu können. Aktuell fehlt es immer noch an den konkreten Finanzdaten der übergeordneten Behörden, die für die weitere Beratung zwingend vorliegen müssen.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die kommunalen Haushalte werden nach der September-Steuerschätzung 2020 im Vergleich zur Steuerschätzung im Mai 2020 zwischenzeitlich für das Jahr 2020 als etwas besser dargestellt. Allerdings wird davon ausgegangen, dass die Erholung insgesamt länger dauern und das Vorjahresniveau bei den Steuereinnahmen erst in 2024 erreicht wird.
Allerdings muss bedauerlicherweise festgehalten werden, dass sich in den Jahren bis 2023 voraussichtlich Mindereinnahmen von rund 1,3 bis 1,5 Mio Euro pro Jahr einstellen werden.
Der Gemeinderat ist grundsätzlich mit der Vorgehensweise einverstanden, in der Sitzung am 10. November 2020 – so wie es der Beschlussvorschlag der Verwaltung vorsieht – auch intensiv über konkrete Maßnahmen zu beraten, wobei dieser Beschlussvorschlag in der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, dann auch einstimmig angenommen wird.
5. Kindergartenangelegenheiten
- Anpassung des Personalschlüssels in den kommunalen Kindergärten
Die pädagogischen Fachkräfte in den kommunalen Kindergärten sind – bedingt durch die Einhaltung einer großen Anzahl von Corona bedingten Maßnahmen und dem grundsätzlichen Verbot, die Kindergartengruppen zu mischen – mit einer großen Arbeitsbelastung konfrontiert, die sich zwischenzeitlich auch über vielen Wochen und Monaten erstreckt.
Nicht nur aus diesem Grund, sondern auch wegen einer Vielzahl von krankheitsbedingten Ausfällen kam es in den letzten Tagen – wie in der Sitzung am 22. September 2020 von Eltern des Kindergartens Riedheim bereits ausgeführt worden ist – zur Reduzierung von Betreuungsangeboten.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag grundsätzlich den Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung begrüßt, in den Krippengruppen eine Personalaufstockung durchzuführen, wobei für jede Krippengruppe eine Stellenmehrung von 50 % akzeptiert worden ist. Die dadurch bedingten Personalmehraufwendungen in Höhe von ca. rund 112.500 Euro pro Jahr sind nach Einschätzung der Verwaltung auf Nachfrage vom Gremium im Haushaltplan 2020 noch nicht einkalkuliert. Aber auch wenn es nicht ganz einfach werden wird, diese zusätzlichen Personalkosten zu finanzieren, ist es auf jeden Fall Aufgabe der Gemeinde, diese sachlich zu begründende Personalkostensteigerung auch zu tragen, um in den kommunalen Kindergärten den Kindern ein entsprechendes Angebot bieten zu können.
Konkret nachgefragt aus der Mitte des Gremiums erläutert die Verwaltung ferner, dass die Stellenmehrung von 0,5 Stellen pro Krippengruppe so zu verstehen ist, dass auf den errechneten Mindestpersonalschlüssel (KVJS-Berechnungstool) diese Stellenanteile dazu gerechnet werden, um einen breiteren Personalstand zu erhalten.
Die Möglichkeit, in der jetzigen Zeit für die Kindergärten eine/n Springer/in einzustellen und dann auch relativ flexibel in den einzelnen Einrichtungen einsetzen zu können, erscheint verwaltungsseitig derzeit als nicht praktikabel, da es Corona bedingt möglichst wenig Vermischungen geben soll.
Als Ergebnis der weiteren Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, ohne Gegenstimme den verwaltungsseitigen, in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschlag, nämlich den Personalstand in den Krippengruppen um jeweils 0,5 Stellenanteile einer Vollzeitstelle (50 %) zu erhöhen, anzunehmen.
6. Flüchtlingsunterbringung in Schlatt am Randen und Riedheim
a) Auswahl von Standorten
b) Beratung über mögliche Varianten
Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert der Vorsitzende, dass er sich seit April 2020 verstärkt und sehr intensiv darum bemüht hat, mehr privaten Wohnraum zu finden, um die Situation bei der Unterbringung von Flüchtlingen in der Gemeinde Hilzingen zu verbessern und die zugewiesenen Flüchtlinge möglichst dezentral unterzubringen. Nachdem der Gemeinde allerdings eine nicht ausreichende Anzahl von Objekten angebotenen worden ist, gilt es nunmehr darüber zu beraten, ob weitere Unterbringungsoptionen, zum Beispiel mobile Lösungen, geschaffen werden müssen.
Die Sitzungsvorlage wird verwaltungsseitig nochmals vorgestellt und während dieser Vorstellung auch auf die einzelnen Varianten in den beiden Ortsteilen Schlatt am Randen und Riedheim eingegangen.
Grundsätzlich wird der Vorschlag beraten, ob es sinnvoll ist, in zukünftig entstehenden Baugebieten, wie zum Beispiel im Baugebiet „Lange Breite Zelg Westenberg“ in Riedheim Flächen/ Bauplätze vorzuhalten, um dort mobile Standorte zu errichten. Mit Blick auf die dringend erforderliche schnelle Realisierung erscheint die Möglichkeit, dort Flächen zu reservieren und dann mit entsprechenden Lösungen zu bebauen, aktuell als nicht zielführend. Sehr intensiv werden für den Ortsteil Riedheim die beiden Varianten am Sportplatz bzw. neben dem Friedhof diskutiert, wobei in der Beratung die Argumente Für und Wider gegeneinander abgewogen werden.
Die B 314 ist für beide Standorte hinsichtlich einer gewünschten Integration natürlich ein trennender Faktor, so Gemeinderat Tilo Herbster. Aufgrund der stark befahrenen Bundesstraße sind durchaus sehr große Schwierigkeiten vorhanden, die Flüchtlinge möglichst aktiv integrieren zu können. Die beiden ausgewiesenen Standorte in Riedheim werden grundsätzlich als gut, allerdings auch nur als Übergangslösung verstanden.
In weitergehenden Ausführungen führen die Gemeinderätinnen Ulrike Maus und Meike Vogt positiv aus, dass die Integration von Flüchtlingen in der Gemeinde Hilzingen bei vielen Familien oder auch Einzelpersonen gut gelungen ist. Bei beiden Standorten in Riedheim, die südlich der B 314 liegen, wird von Gemeinderat Ralf Oßwald ausgeführt, dass die Topografie dieser beiden Standorte als Flüchtlingslösungen nicht unbedingt als hervorragend zu werten sind. Es muss vor allem einem möglichen Vorwurf vorgebeugt werden, dass durch die Schaffung von Räumen zur Unterbringung von Flüchtlingen an diesen beiden Standorten eine verstärkte Gefahrensituation – für Unfälle - geschaffen worden ist.
Zur besseren Integration von Flüchtlingen wird insbesondere in die Beratung der Ansatz eingebracht, dass es sinnvoll wäre, in diesem Bereich besondere pädagogische und integrative Aspekte einzusetzen.
Der vorgeschlagene Standort in Schlatt am Randen neben der Alpenblickhalle wird grundsätzlich als geeignet angesehen.
Mit Blick auf die möglichst schnelle Realisierung solcher mobilen Lösungen wird von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus nochmals darauf hingewiesen, dass es aktuell - auch um die gesellschaftspolitische Aufgabe zu erfüllen - wichtig ist, möglichst schnell zu handeln, auch vor dem Hintergrund, dass seit vielen Monaten und Jahren auch in diesen beiden Teilorten nach geeigneten Wohnräumen gesucht wird und diese der Gemeinde leider nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt worden sind. Es müssen jetzt schnelle Lösungen gefunden werden, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren.
Als Ergebnis der weitergehenden Beratung, zumindest zu den beiden Standorten, kristallisiert sich die Tendenz heraus, dass der vorgeschlagene Standort neben dem Friedhof in Riedheim, Grundstücke mit den Flst.Nrn. 2408 und 2408/1 und in Schlatt am Randen das Grundstück in der Nähe zur Alpenblickhalle mit der Flst.Nr. 1900 als geeignete Standorte für mobile Lösungen auszuwählen sind.
Der sich an diese Tendenz anschließende Beschlussvorschlag der Verwaltung zu den beiden Standorten Riedheim (neben dem Friedhof) und in Schlatt a.R. (in der Nähe zur Alpenblickhalle) wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 2 Enthaltungen und ohne Gegenstimme angenommen.
Über die Art und Weise, welche Variante zur Ausführung kommen soll, soll in der heutigen Sitzung keine Entscheidung getroffen werden. Die verschiedenen Varianten aus Rielasingen, aus Gottmadingen, der Firma Meiselbach aus Hilzingen, der Firma Algeco GmbH aus Eningen oder aber auch von der KOKOBA aus Radolfzell werden wie in der Sitzungsvorlage aufgenommen, trotzdem im Gremium kurz diskutiert, wobei auch die jeweilige Kostensituation dargestellt wird.
Mit Blick auf die Realisierung einer entsprechenden Lösung an den beiden Standorten muss ohnehin ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren angestoßen werden, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Es kristallisiert sich durch verschiedene Wortmeldungen, die inhaltlich auch miteinander und gegeneinander abgewogen werden, die Tendenz heraus, doch eher mobile Lösungen zu schaffen, sofern die ökonomischen Vorgaben auch positiv sind.
Mit Blick auf die Finanzierbarkeit solcher Lösungen wird aus der Mitte des Gremiums nachgefragt, welche Kreditermächtigungen hierfür noch eingesetzt werden könnten, da davon ausgegangen wird – zumindest nach Einschätzung von Gemeinderat Ralf Oßwald – dass diese Maßnahme dann auf jeden Fall kreditfinanziert abgewickelt werden wird. Hierauf wird verwaltungsseitig erläutert, dass die Kreditermächtigung aus dem Jahr 2019 noch so lange gültig ist und in Anspruch genommen werden könnte, bis der Haushaltsplan 2021 verabschiedet ist. Dies könnte zum Beispiel auch in einer Gemeinderatssitzung im Dezember 2020 noch erledigt werden.
Als Ergebnis der weiteren Beratung stellt Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus den Antrag, die Verwaltung zu bevollmächtigen, ein Planungsbüro zu beauftragen den Bebauungsplan / die Bebauungspläne entsprechend zu erarbeiten. Der Antrag wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 1 Gegenstimme mehrheitlich angenommen. Die Verwaltung kann nunmehr die Bebauungspläne für die beiden Standorte Schlatt am Randen und Riedheim bauplanungsrechtlich in Auftrag geben.
Aus dem Ergebnis der heutigen Beratung formuliert der Vorsitzende den Beschlussvorschlag, künftig auf mobile Lösungen zu setzen, um möglichst schnelle Lösungen zu bekommen.
Dieser Beschlussvorschlag, grundsätzlich mobile Lösungen für die beiden Standorte zu wählen, wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.
7. Neubau Feuerwehrhaus Schlatt am Randen
- Vergabe von Planleistungen
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die Planungsleistungen für den Umbau des Feuerwehrhauses in Schlatt am Randen an das Architekturbüro Binder aus Volkertshausen zum Honorarangebotspreis von 65.450,00 € (brutto) zu vergeben. Dieser Vorschlag wird bei einer Gegenstimme mehrheitlich angenommen.
8. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Ergebnisse Klausurtagung
b) Bürgerworkshop am Freitag, 2. Oktober 2020
Das gewählte Format wird unisono als gut bewertet und kann für weitere größere Projekte als „Blaupause“ dienen, so die einhellige Meinung im Gremium.
c) Einweihung Kindergarten Schlatt am Randen
d) Straßenbeleuchtung Kirchstraße Weiterdingen
e) Beleuchtung der Kirche / Rathaus Hilzingen
f) Jugendbeteiligung
9. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Sportbetrieb Hegau-Halle
Der Vorsitzende antwortet hierauf, dass bereits von der Christlichen Schule entsprechende Signale gekommen sind, die Sitzungen zukünftig auch dort abhalten zu können, was verwaltungsseitig geprüft wird.
b) Kunstrasenplatz
10. Fragemöglichkeit für Einwohner
a) Flüchtlingsunterbringung
Genehmigt am 10. November 2020
gez. Holger Mayer (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Ulrike Maus (Gemeinderätin)