Gemeinderat
Dienstag, 22. September 2020, 19:00 Uhr
Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen
Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen
Gemeinderat 22.09.2020
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 07.07.2020
3. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 21.07.2020
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 21.07.2020
5. Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
a) Sanierung Wiesentalhalle Weiterdingen
Außenanlagen
- Tief- und Straßenbauarbeiten
b) Ortskernsanierung Hilzingen
Renaturierung Mühlbach
- Wasserbauarbeiten / Landschaftsbau
6. Neubau Feuerwehrgerätehaus Hilzingen
- Beratung über sicherheitsrelevante Punkte
- Aufhebung des Sperrvermerks
7. Jugendgrillplatz in Hilzingen
- Standortsuche
8. Kurzzeitparkzone Hilzingen
- Sachstandsbericht
- Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
9. Erlass einer Satzung zur Form der öffentlichen Bekanntmachung (Bekanntmachungssatzung)
10. Sanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen
- Beschlussfassung von außerplanmäßigen Ausgaben
11. Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe:
- Lieferung und Installation einer PV-Anlage in der Wiesentalhalle Weiterdingen
12. Flächennutzungsplan der Gemeinde Hilzingen
- Beschluss über die weitere Vorgehensweise
13. Bekanntgaben der Verwaltung
14. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
15. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 07.07.2020
3. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 21.07.2020
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 21.07.2020
5. Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
a) Sanierung Wiesentalhalle Weiterdingen
Außenanlagen
- Tief- und Straßenbauarbeiten
b) Ortskernsanierung Hilzingen
Renaturierung Mühlbach
- Wasserbauarbeiten / Landschaftsbau
6. Neubau Feuerwehrgerätehaus Hilzingen
- Beratung über sicherheitsrelevante Punkte
- Aufhebung des Sperrvermerks
7. Jugendgrillplatz in Hilzingen
- Standortsuche
8. Kurzzeitparkzone Hilzingen
- Sachstandsbericht
- Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
9. Erlass einer Satzung zur Form der öffentlichen Bekanntmachung (Bekanntmachungssatzung)
10. Sanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen
- Beschlussfassung von außerplanmäßigen Ausgaben
11. Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe:
- Lieferung und Installation einer PV-Anlage in der Wiesentalhalle Weiterdingen
12. Flächennutzungsplan der Gemeinde Hilzingen
- Beschluss über die weitere Vorgehensweise
13. Bekanntgaben der Verwaltung
14. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
15. Fragemöglichkeit für Einwohner
Gemeinderat 22.09.2020
Anwesend:
Bürgermeister Holger Mayer als Vorsitzender
Von den 22 Gemeinderäten sind 20 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind drei anwesend
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Stabstelle: Birgit Dennert und Jörg Wolter
Ordnungsamt: Thomas Ruck
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderäte Tilo Herbster (privat), entschuldigt
Ulrike Maus (privat), entschuldigt
Ortsvorsteher Stefan Rill (privat), entschuldigt
Bürgermeister Holger Mayer als Vorsitzender
Von den 22 Gemeinderäten sind 20 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind drei anwesend
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Stabstelle: Birgit Dennert und Jörg Wolter
Ordnungsamt: Thomas Ruck
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderäte Tilo Herbster (privat), entschuldigt
Ulrike Maus (privat), entschuldigt
Ortsvorsteher Stefan Rill (privat), entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr
Presse: 0
Zuhörer: 12
Ende: 21.00 Uhr
Presse: 0
Zuhörer: 12
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben.
Die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 21. Juli 2020 wird im Gemeinderat in Umlauf gegeben.
Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben.
Die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 21. Juli 2020 wird im Gemeinderat in Umlauf gegeben.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Frau Dr. Beckmann, Elternbeirätin im Kindergarten Riedheim, bemängelt die aktuelle Situation im Kindergarten Riedheim dahingehend, dass es in den letzten Wochen bereits zu Reduzierungen der Betreuungszeiten gekommen ist, die auf die personelle Situation im Kindergartenteam, die sich auch durch krankheitsbedingte Ausfälle verstärkt hat, zurückzuführen gewesen sind.
So konnte insbesondere zum Beispiel der Ganztagesbetrieb nicht aufrecht erhalten werden. Auf Grund dieser prekären Situation ist es sehr schwierig, mit seinem eigenen Arbeitgeber entsprechende Lösungen zu erarbeiten, um diese teilweise auch sehr kurzfristig wegfallenden Betreuungszeiten im privaten Umfeld auffangen zu können.
Deshalb ist es zum Beispiel auch nicht nachvollziehbar, wenn deswegen dann auch noch die vollen Elternbeiträge entrichtet werden müssen. Sie bekräftigt ferner ihre Sorge, dass es mit Blick auf die jetzt bevorstehende Erkältungszeit in den Herbst- und Wintermonaten zu weiteren Schließungen bzw. der Reduzierung von Betreuungsangeboten kommen könnte. Sie appelliert eindringlich an den Gemeinderat, entsprechende Entscheidungen zu treffen, um die personelle Situation in den Kindergärten - vor allem in den Krippengruppen - zu verbessern und wünscht sich diesbezüglich eine deutliche Stellenmehrung.
Auch der ständige Wechsel bei den pädagogischen Fachkräften in den Krippengruppen und die dadurch fehlende konstante Bezugserzieherin ist für die betreuten Kinder unbefriedigend. Um die erforderliche pädagogische Arbeit konstant gewährleisten zu können, soll die personelle Aufstockung in der Einrichtung bzw. in den Einrichtungen erfolgen.
Bürgermeister Holger Mayer erwähnt hierzu, dass hierfür der „Runde Tisch“ geschaffen worden ist, der in der nächsten Woche tagen soll, um die aktuelle Situation aufzuarbeiten und konkrete Maßnahmen zu besprechen. Diesbezüglich müssen neben der hohen personellen Fluktuation im Kindergarten in Riedheim auch die baulichen Begebenheiten im Kindergarten beleuchtet werden.
Die Ausgestaltung des Personalschlüssels in den Kindergärten bzw. in den Krippengruppen in den Kindergärten soll im Gemeinderat in der nächsten Sitzung diskutiert werden. Der heute klar formulierte Appell aus der Mitte der Elternschaft wird vom Vorsitzenden als wichtig und auch als zielführend empfunden.
Frau Dr. Ebert, Elternbeirätin im Kindergarten Riedheim, führt aus, dass es der Träger versäumt hat, im Kindergarten Riedheim eine deutlich bessere personelle Ausgangsituation zu schaffen. Es wird kurz-, mittel- aber auch langfristig eine wichtige bzw. die zentrale Herausforderung sein, ausreichend qualifiziertes Fachpersonal zu finden. Vor allem dann, wenn Eltern in einem systemrelevanten Beruf arbeiten, ist es zwingend erforderlich, dass die Gemeinde als Kindergartenträger eine verlässliche, kontinuierliche Betreuung der Kinder in den Einrichtungen gewährleisten kann. Ergänzt werden die Ausführungen von Frau Dr. Ebert aus der Elternschaft dahingehend, dass die Gemeinde die rechtliche Verpflichtung hat, Kindergartenplätze ab dem 1. vollendeten Lebensjahr bereitzustellen und die angebotenen Betreuungszeiten dann auch dauerhaft aufrechtzuerhalten.
Frau Julia Schmitz, Hilzingen, schildert ihre persönliche Situation. Beim Umzug in die Gemeinde Hilzingen spielte auch das Ganztagesbetreuungsangebot im Kindergarten Riedheim eine wesentliche Rolle. Dadurch, dass die Ganztagesbetreuungszeiten eingeschränkt worden sind, hat sie inzwischen ihre Anstellung verloren, was allerdings nicht auf die Corona bedingten Schließungen im Frühjahr 2020 zurückzuführen ist. Zwischenzeitlich sind solche Entwicklungen, wie bei ihr persönlich, für verschiedene Familien und Erziehungsberechtigte als existenzbedrohend zu sehen.
Es ist nicht nur Aufgabe der Gemeinde, in den Einrichtungen ausreichend Fachkräfte zur Verfügung zu stellen, sondern auch, dass im Kindergartenteam die Materialien vorhanden sind, die es für die pädagogische Arbeit benötigt. Sie führt ferner an, dass nicht immer alle sicherheitsrelevanten Aspekte, die beim Betrieb eines Kindergartens erforderlich sind, wohl eingehalten werden. Dies sollte zukünftig in jedem Fall auch eine zentrale Bedeutung haben.
Zusammenfassend nimmt der Bürgermeister die Anregungen aus der Elternschaft sehr ernst und führt aus, dass er die vorhandenen Umstände im Kindergarten Riedheim diskutiert und auch strukturell aufgearbeitet haben möchte. Dies wird in einem ersten Schritt beim „Runden Tisch“ sicher auch erfolgen, so seine Einschätzung.
So konnte insbesondere zum Beispiel der Ganztagesbetrieb nicht aufrecht erhalten werden. Auf Grund dieser prekären Situation ist es sehr schwierig, mit seinem eigenen Arbeitgeber entsprechende Lösungen zu erarbeiten, um diese teilweise auch sehr kurzfristig wegfallenden Betreuungszeiten im privaten Umfeld auffangen zu können.
Deshalb ist es zum Beispiel auch nicht nachvollziehbar, wenn deswegen dann auch noch die vollen Elternbeiträge entrichtet werden müssen. Sie bekräftigt ferner ihre Sorge, dass es mit Blick auf die jetzt bevorstehende Erkältungszeit in den Herbst- und Wintermonaten zu weiteren Schließungen bzw. der Reduzierung von Betreuungsangeboten kommen könnte. Sie appelliert eindringlich an den Gemeinderat, entsprechende Entscheidungen zu treffen, um die personelle Situation in den Kindergärten - vor allem in den Krippengruppen - zu verbessern und wünscht sich diesbezüglich eine deutliche Stellenmehrung.
Auch der ständige Wechsel bei den pädagogischen Fachkräften in den Krippengruppen und die dadurch fehlende konstante Bezugserzieherin ist für die betreuten Kinder unbefriedigend. Um die erforderliche pädagogische Arbeit konstant gewährleisten zu können, soll die personelle Aufstockung in der Einrichtung bzw. in den Einrichtungen erfolgen.
Bürgermeister Holger Mayer erwähnt hierzu, dass hierfür der „Runde Tisch“ geschaffen worden ist, der in der nächsten Woche tagen soll, um die aktuelle Situation aufzuarbeiten und konkrete Maßnahmen zu besprechen. Diesbezüglich müssen neben der hohen personellen Fluktuation im Kindergarten in Riedheim auch die baulichen Begebenheiten im Kindergarten beleuchtet werden.
Die Ausgestaltung des Personalschlüssels in den Kindergärten bzw. in den Krippengruppen in den Kindergärten soll im Gemeinderat in der nächsten Sitzung diskutiert werden. Der heute klar formulierte Appell aus der Mitte der Elternschaft wird vom Vorsitzenden als wichtig und auch als zielführend empfunden.
Frau Dr. Ebert, Elternbeirätin im Kindergarten Riedheim, führt aus, dass es der Träger versäumt hat, im Kindergarten Riedheim eine deutlich bessere personelle Ausgangsituation zu schaffen. Es wird kurz-, mittel- aber auch langfristig eine wichtige bzw. die zentrale Herausforderung sein, ausreichend qualifiziertes Fachpersonal zu finden. Vor allem dann, wenn Eltern in einem systemrelevanten Beruf arbeiten, ist es zwingend erforderlich, dass die Gemeinde als Kindergartenträger eine verlässliche, kontinuierliche Betreuung der Kinder in den Einrichtungen gewährleisten kann. Ergänzt werden die Ausführungen von Frau Dr. Ebert aus der Elternschaft dahingehend, dass die Gemeinde die rechtliche Verpflichtung hat, Kindergartenplätze ab dem 1. vollendeten Lebensjahr bereitzustellen und die angebotenen Betreuungszeiten dann auch dauerhaft aufrechtzuerhalten.
Frau Julia Schmitz, Hilzingen, schildert ihre persönliche Situation. Beim Umzug in die Gemeinde Hilzingen spielte auch das Ganztagesbetreuungsangebot im Kindergarten Riedheim eine wesentliche Rolle. Dadurch, dass die Ganztagesbetreuungszeiten eingeschränkt worden sind, hat sie inzwischen ihre Anstellung verloren, was allerdings nicht auf die Corona bedingten Schließungen im Frühjahr 2020 zurückzuführen ist. Zwischenzeitlich sind solche Entwicklungen, wie bei ihr persönlich, für verschiedene Familien und Erziehungsberechtigte als existenzbedrohend zu sehen.
Es ist nicht nur Aufgabe der Gemeinde, in den Einrichtungen ausreichend Fachkräfte zur Verfügung zu stellen, sondern auch, dass im Kindergartenteam die Materialien vorhanden sind, die es für die pädagogische Arbeit benötigt. Sie führt ferner an, dass nicht immer alle sicherheitsrelevanten Aspekte, die beim Betrieb eines Kindergartens erforderlich sind, wohl eingehalten werden. Dies sollte zukünftig in jedem Fall auch eine zentrale Bedeutung haben.
Zusammenfassend nimmt der Bürgermeister die Anregungen aus der Elternschaft sehr ernst und führt aus, dass er die vorhandenen Umstände im Kindergarten Riedheim diskutiert und auch strukturell aufgearbeitet haben möchte. Dies wird in einem ersten Schritt beim „Runden Tisch“ sicher auch erfolgen, so seine Einschätzung.
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 07.07.2020
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die am 21.07.2020 vorgelegte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 07.07.2020.
3. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 21.07.2020
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 21.07.2020.
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 21.07.2020
Bekanntgegeben werden die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 21.07.2020, dass
- die drei noch vorhandenen Baugrundstücke im Neubaugebiet „Engelweg II“ in Binningen vergeben worden sind,
- das Grundstück mit der Flst.Nr. 15791 im Gewerbegebiet „Killwies-Bütze“ an einen Interessenten verkauft werden soll und
- gegen die bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung zum Kiesabbau im Gewann „Dellenhau“ fristgerecht Widerspruch eingelegt bzw. auch zu gegebener Zeit das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren angestoßen werden soll.
- die drei noch vorhandenen Baugrundstücke im Neubaugebiet „Engelweg II“ in Binningen vergeben worden sind,
- das Grundstück mit der Flst.Nr. 15791 im Gewerbegebiet „Killwies-Bütze“ an einen Interessenten verkauft werden soll und
- gegen die bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung zum Kiesabbau im Gewann „Dellenhau“ fristgerecht Widerspruch eingelegt bzw. auch zu gegebener Zeit das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren angestoßen werden soll.
5. Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
a) Sanierung Wiesentalhalle Weiterdingen
Außenanlagen
- Tief- und Straßenbauarbeiten
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 11.09.2020.
Bei der Sanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen wurden beim Gewerk Außenanlagen / Tief- und Straßenbauarbeiten 6 Firmen die Ausschreibungsunterlagen (= beschränkte Ausschreibung) zur Verfügung gestellt, wovon 5 Firmen ein Angebot abgegeben haben. Aus dem Wettbewerb ging die Firma Storz Verkehrswegebau GmbH & Co.KG, Donaueschingen, zum Angebotspreis von 153.460,03 € (brutto) als günstigste Bieterin hervor.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Vergabe des Auftrags an die Firma Storz Verkehrswegebau GmbH & Co.KG aus Donaueschingen zum oben angeführten Angebotspreis.
Bei der Sanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen wurden beim Gewerk Außenanlagen / Tief- und Straßenbauarbeiten 6 Firmen die Ausschreibungsunterlagen (= beschränkte Ausschreibung) zur Verfügung gestellt, wovon 5 Firmen ein Angebot abgegeben haben. Aus dem Wettbewerb ging die Firma Storz Verkehrswegebau GmbH & Co.KG, Donaueschingen, zum Angebotspreis von 153.460,03 € (brutto) als günstigste Bieterin hervor.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Vergabe des Auftrags an die Firma Storz Verkehrswegebau GmbH & Co.KG aus Donaueschingen zum oben angeführten Angebotspreis.
b) Ortskernsanierung Hilzingen
Renaturierung Mühlbach
- Wasserbauarbeiten / Landschaftsbau
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 11.09.2020.
Bei der öffentlichen Ausschreibung im Rahmen der Ortskernsanierung Hilzingen wurde das Gewerk Renaturierung Mühlbach – Abschnitt Altes Rathaus – Wasserbauarbeiten / Landschaftsbau ausgeschrieben. Von 10 Firmen wurden die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen angefordert, wovon 3 Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma Peter Gross Infra GmbH, Villingen-Schwenningen, zum Angebotspreis von 206.308,35 € (brutto) als günstigste Bieterin hervor.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, ohne Gegenstimme und bei 3 Enthaltungen den Auftrag an die Firma Peter Gross Infra GmbH aus Villingen-Schwenningen zum oben genannten Angebotspreis zu vergeben.
Bei der öffentlichen Ausschreibung im Rahmen der Ortskernsanierung Hilzingen wurde das Gewerk Renaturierung Mühlbach – Abschnitt Altes Rathaus – Wasserbauarbeiten / Landschaftsbau ausgeschrieben. Von 10 Firmen wurden die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen angefordert, wovon 3 Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma Peter Gross Infra GmbH, Villingen-Schwenningen, zum Angebotspreis von 206.308,35 € (brutto) als günstigste Bieterin hervor.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, ohne Gegenstimme und bei 3 Enthaltungen den Auftrag an die Firma Peter Gross Infra GmbH aus Villingen-Schwenningen zum oben genannten Angebotspreis zu vergeben.
6. Neubau Feuerwehrgerätehaus Hilzingen
- Beratung über sicherheitsrelevante Punkte
- Aufhebung des Sperrvermerks
Aus der dem Gemeinderat mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung / Gebäudemanagement vom 10. September 2020 wird ersichtlich, dass verschiedene sicherheitsrelevante Punkte beim Neubau Feuerwehrgerätehaus Hilzingen noch umgesetzt werden müssen.
In der Haushaltsplanberatung 2020 wurde für die voraussichtlichen Kosten in Höhe von 25.000 Euro hierfür ein Sperrvermerk gesetzt.
Nachdem verwaltungsseitig die einzelnen sicherheitsrelevanten Aspekte erörtert werden, wird aus der Mitte des Gemeinderates insbesondere nachgefragt, ob die Erledigung der notwendigen Maßnahmen mit dem laufenden Gerichtsverfahren kollidiert, was verwaltungsseitig verneint wird.
Die jetzt noch auszuführenden sicherheitsrelevanten Punkte im Neubau sind während des laufenden Betriebs hervorgetreten. Unisono wird im Gremium die Notwendigkeit zur Erledigung dieser Punkte gesehen und auch die dafür veranschlagten zusätzlichen Ausgaben als sinnvoll erachtet.
Im Gremium wird allerdings auch darauf hingewiesen, dass es nicht erklärbar ist, warum die jetzt aufgeführten Punkte erst jetzt und nicht schon bei der Planung aufgefallen sind, da neben dem Architekten auch verschiedene Fachplaner eingebunden worden sind. Noch einmal wird
aus der Mitte des Gremiums angeführt, dass die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück nicht unbedingt als optimal, zumindest was den laufenden Betrieb betrifft, zu werten ist.
Andererseits wird aus der Mitte des Gemeinderates jedoch auch ausgeführt, dass die jetzt notwendig werdenden zusätzlichen Ausgaben im Gemeinderat bei den früheren grundlegenden Entscheidungen mit Blick auf die Gesamtkosten des Neubaus zu sehr großen Diskussionen geführt hätten. Es ist rückblickend sehr einfach zu sagen, dass vieles beim Projekt Neubau Feuerwehrgerätehaus Hilzingen schiefgelaufen ist und dies auf eine nicht optimale Planung zu zurückzuführen ist. Diese Einschätzung wird von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus dadurch unterstrichen, dass zum Beispiel jeder private Bauherr beim Hausbau – sollte er ein zweites Mal bauen – trotz sorgfältiger Überlegungen Vieles anders machen würde.
Als Ergebnis der weiteren Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die in der Sitzungsvorlage aufgeführten sicherheitsrelevanten Punkte im neuen Feuerwehrhaus Hilzingen auszuführen und hebt hierfür den im Haushaltsplan aufgenommenen Sperrvermerk in Höhe von 25.000 Euro auf.
In der Haushaltsplanberatung 2020 wurde für die voraussichtlichen Kosten in Höhe von 25.000 Euro hierfür ein Sperrvermerk gesetzt.
Nachdem verwaltungsseitig die einzelnen sicherheitsrelevanten Aspekte erörtert werden, wird aus der Mitte des Gemeinderates insbesondere nachgefragt, ob die Erledigung der notwendigen Maßnahmen mit dem laufenden Gerichtsverfahren kollidiert, was verwaltungsseitig verneint wird.
Die jetzt noch auszuführenden sicherheitsrelevanten Punkte im Neubau sind während des laufenden Betriebs hervorgetreten. Unisono wird im Gremium die Notwendigkeit zur Erledigung dieser Punkte gesehen und auch die dafür veranschlagten zusätzlichen Ausgaben als sinnvoll erachtet.
Im Gremium wird allerdings auch darauf hingewiesen, dass es nicht erklärbar ist, warum die jetzt aufgeführten Punkte erst jetzt und nicht schon bei der Planung aufgefallen sind, da neben dem Architekten auch verschiedene Fachplaner eingebunden worden sind. Noch einmal wird
aus der Mitte des Gremiums angeführt, dass die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück nicht unbedingt als optimal, zumindest was den laufenden Betrieb betrifft, zu werten ist.
Andererseits wird aus der Mitte des Gemeinderates jedoch auch ausgeführt, dass die jetzt notwendig werdenden zusätzlichen Ausgaben im Gemeinderat bei den früheren grundlegenden Entscheidungen mit Blick auf die Gesamtkosten des Neubaus zu sehr großen Diskussionen geführt hätten. Es ist rückblickend sehr einfach zu sagen, dass vieles beim Projekt Neubau Feuerwehrgerätehaus Hilzingen schiefgelaufen ist und dies auf eine nicht optimale Planung zu zurückzuführen ist. Diese Einschätzung wird von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus dadurch unterstrichen, dass zum Beispiel jeder private Bauherr beim Hausbau – sollte er ein zweites Mal bauen – trotz sorgfältiger Überlegungen Vieles anders machen würde.
Als Ergebnis der weiteren Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die in der Sitzungsvorlage aufgeführten sicherheitsrelevanten Punkte im neuen Feuerwehrhaus Hilzingen auszuführen und hebt hierfür den im Haushaltsplan aufgenommenen Sperrvermerk in Höhe von 25.000 Euro auf.
7. Jugendgrillplatz in Hilzingen
- Standortsuche
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung / Gebäudemanagement vom 14. September 2020.
Mit Blick auf die verschiedenen geprüften Varianten für einen Standort für einen Jugendgrillplatz in Hilzingen sind vier Optionen übrig geblieben, die in der heutigen Sitzungsvorlage, nach Rücksprache mit dem Landratsamt Konstanz, als realisierbar dargestellt worden sind. Aus den Erfahrungen, die in den letzten Jahren mit den Grillplätzen in Hilzingen gemacht worden sind und die nicht immer sehr positiv waren, sollte nach Einschätzung des Vorsitzenden auch nicht ein Grillplatz, sondern eine Schutzhütte errichtet werden. Dadurch könnte unter Umständen auch ein „Grillplatztourismus“ vermieden werden.
Verwaltungsseitig wird die Variante, den Platz bei den Hegau-Hallen zu schaffen, als die am geeignetste Standortvariante vorgeschlagen - insbesondere wegen der dort bereits vorhandenen Infrastruktur.
Es entwickelt sich im Gemeinderat eine längere Aussprache über die noch vorhandenen Standortalternativen. Die immer wieder auftretenden Vandalismusschäden, zum Beispiel am Grillplatz im Gewann Tiefental, sind überhaupt nicht nachvollziehbar.
Nachgefragt aus der Mitte des Gremiums erläutert der Bürgermeister hinsichtlich der Beteiligung der Jugendlichen, dass geplant gewesen ist, mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen, nachdem der Gemeinderat einen Standort ausgewählt hat. Nach einer entsprechenden Beschlussfassung im Gremium zum Standort sollten die Jugendlichen angehört bzw. beteiligt werden, so der Vorsitzende.
Aus der Mitte des Gremiums wird jedoch auf die Regelungen des § 41 a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg – Jugendbeteiligung – hingewiesen. Die Beteiligung der Jugend hätte sodann jetzt schon zwingend erfolgen müssen. Eine entsprechende Entscheidung könnte zum
Beispiel in einem Jugendworkshop oder in einer anderen Form der Jugendbeteiligung erfolgen, so wie es die Gemeindeordnung auch vorsieht.
Die einzelnen Standorte werden im Gremium auch inhaltlich nochmals bewertet, wobei insbesondere folgende Aspekte angeführt werden:
Der vorgeschlagene Standort an der Hegau-Halle wird unter anderem deswegen kritisch gesehen, weil zum Beispiel Probleme mit dem „Zäpflehaus“ immer wieder auftreten. Insbesondere wird die Nutzung des Skaterplatzes und die Nutzung des „Zäpflehauses“ auch durch den gemeinsamen Vorplatz nicht unbedingt als miteinander vereinbar gesehen. Auch das Problem mit dem durch die Nutzungen entstehenden Müll wird erwähnt.
Der Standort am Festplatz bedarf zum Beispiel einer Änderung des Bebauungsplanes.
Unverständnis ergibt sich in der Beratung hinsichtlich des vorgeschlagenen Standorts 1 auch dahingehend, weil verwaltungsseitig die vorhandene Infrastruktur – Bänke, Tische und die dort vorhandene Grillstelle - abgebaut wurde.
Aus der sehr divergenten Beratung dieses Punktes heraus formuliert Gemeinderat Olaf Fuchs den Geschäftsordnungsantrag, den heutigen Tagesordnungspunkt und die Beschlussfassung zum Standort für einen Jugendgrillplatz zu vertagen. Der Geschäftsordnungsantrag wird bei der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 11 Ja- und 9 Nein-Stimmen, mehrheitlich angenommen, so dass der Antrag zur Vertagung genehmigt ist.
Die Verwaltung erhält im Nachgang zu diesem Beschluss den Auftrag, sich darüber Gedanken zu machen, in welcher Art die Jugend bei diesem Projekt beteiligt werden kann (Jugendworkshop, Gruppengespräche oder Ähnliches).
Mit Blick auf die verschiedenen geprüften Varianten für einen Standort für einen Jugendgrillplatz in Hilzingen sind vier Optionen übrig geblieben, die in der heutigen Sitzungsvorlage, nach Rücksprache mit dem Landratsamt Konstanz, als realisierbar dargestellt worden sind. Aus den Erfahrungen, die in den letzten Jahren mit den Grillplätzen in Hilzingen gemacht worden sind und die nicht immer sehr positiv waren, sollte nach Einschätzung des Vorsitzenden auch nicht ein Grillplatz, sondern eine Schutzhütte errichtet werden. Dadurch könnte unter Umständen auch ein „Grillplatztourismus“ vermieden werden.
Verwaltungsseitig wird die Variante, den Platz bei den Hegau-Hallen zu schaffen, als die am geeignetste Standortvariante vorgeschlagen - insbesondere wegen der dort bereits vorhandenen Infrastruktur.
Es entwickelt sich im Gemeinderat eine längere Aussprache über die noch vorhandenen Standortalternativen. Die immer wieder auftretenden Vandalismusschäden, zum Beispiel am Grillplatz im Gewann Tiefental, sind überhaupt nicht nachvollziehbar.
Nachgefragt aus der Mitte des Gremiums erläutert der Bürgermeister hinsichtlich der Beteiligung der Jugendlichen, dass geplant gewesen ist, mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen, nachdem der Gemeinderat einen Standort ausgewählt hat. Nach einer entsprechenden Beschlussfassung im Gremium zum Standort sollten die Jugendlichen angehört bzw. beteiligt werden, so der Vorsitzende.
Aus der Mitte des Gremiums wird jedoch auf die Regelungen des § 41 a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg – Jugendbeteiligung – hingewiesen. Die Beteiligung der Jugend hätte sodann jetzt schon zwingend erfolgen müssen. Eine entsprechende Entscheidung könnte zum
Beispiel in einem Jugendworkshop oder in einer anderen Form der Jugendbeteiligung erfolgen, so wie es die Gemeindeordnung auch vorsieht.
Die einzelnen Standorte werden im Gremium auch inhaltlich nochmals bewertet, wobei insbesondere folgende Aspekte angeführt werden:
Der vorgeschlagene Standort an der Hegau-Halle wird unter anderem deswegen kritisch gesehen, weil zum Beispiel Probleme mit dem „Zäpflehaus“ immer wieder auftreten. Insbesondere wird die Nutzung des Skaterplatzes und die Nutzung des „Zäpflehauses“ auch durch den gemeinsamen Vorplatz nicht unbedingt als miteinander vereinbar gesehen. Auch das Problem mit dem durch die Nutzungen entstehenden Müll wird erwähnt.
Der Standort am Festplatz bedarf zum Beispiel einer Änderung des Bebauungsplanes.
Unverständnis ergibt sich in der Beratung hinsichtlich des vorgeschlagenen Standorts 1 auch dahingehend, weil verwaltungsseitig die vorhandene Infrastruktur – Bänke, Tische und die dort vorhandene Grillstelle - abgebaut wurde.
Aus der sehr divergenten Beratung dieses Punktes heraus formuliert Gemeinderat Olaf Fuchs den Geschäftsordnungsantrag, den heutigen Tagesordnungspunkt und die Beschlussfassung zum Standort für einen Jugendgrillplatz zu vertagen. Der Geschäftsordnungsantrag wird bei der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 11 Ja- und 9 Nein-Stimmen, mehrheitlich angenommen, so dass der Antrag zur Vertagung genehmigt ist.
Die Verwaltung erhält im Nachgang zu diesem Beschluss den Auftrag, sich darüber Gedanken zu machen, in welcher Art die Jugend bei diesem Projekt beteiligt werden kann (Jugendworkshop, Gruppengespräche oder Ähnliches).
8. Kurzzeitparkzone Hilzingen
- Sachstandsbericht
- Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ordnungsamtes vom 11. September 2020, welche in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Gemeinderat Olaf Fuchs erklärt eingangs, warum er bei dem Schreiben der Unternehmen vom 24.06.2020 als beteiligtes Unternehmen unbewusst aufgenommen wurde. Nochmals wird sehr ausführlich die Situation mit der durch den Gemeinderat beschlossenen und angeordneten Kurzzeitparkzone im nördlichen Teil der Hauptstraße diskutiert und die verschiedenen Argumente – Pro und Contra – ausgetauscht. Auch werden im Gremium verschiedene Varianten, wie diese Kurzzeitparkzone zukünftig ausgestaltet werden soll, diskutiert.
Auch mit Blick auf die möglichst einheitliche Regelung wird aus der Mitte des Gemeinderates der Antrag gestellt, die Kurzzeitparkzone bis zum ehemaligen Gasthaus Sonne in der jetzigen Form beizubehalten und die Kurzzeitparkzone ab diesem Punkt aufzuheben, wobei die Regelungen gegenüber der Praxis Auer belassen werden sollten.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird diese Variante bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen.
Gemeinderat Olaf Fuchs erklärt eingangs, warum er bei dem Schreiben der Unternehmen vom 24.06.2020 als beteiligtes Unternehmen unbewusst aufgenommen wurde. Nochmals wird sehr ausführlich die Situation mit der durch den Gemeinderat beschlossenen und angeordneten Kurzzeitparkzone im nördlichen Teil der Hauptstraße diskutiert und die verschiedenen Argumente – Pro und Contra – ausgetauscht. Auch werden im Gremium verschiedene Varianten, wie diese Kurzzeitparkzone zukünftig ausgestaltet werden soll, diskutiert.
Auch mit Blick auf die möglichst einheitliche Regelung wird aus der Mitte des Gemeinderates der Antrag gestellt, die Kurzzeitparkzone bis zum ehemaligen Gasthaus Sonne in der jetzigen Form beizubehalten und die Kurzzeitparkzone ab diesem Punkt aufzuheben, wobei die Regelungen gegenüber der Praxis Auer belassen werden sollten.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird diese Variante bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen.
9. Erlass einer Satzung zur Form der öffentlichen Bekanntmachung (Bekanntmachungssatzung)
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamts vom 11. September 2020, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Mit der Ergänzung, dass zukünftig alle öffentlichen Bekanntmachungen, die auf der Homepage der Gemeinde bekanntgemacht werden, auch zusätzlich in vollem Wortlaut im Gemeindeblatt erscheinen sollen, wird in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die öffentliche Bekanntmachungssatzung bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich angenommen.
Mit der Ergänzung, dass zukünftig alle öffentlichen Bekanntmachungen, die auf der Homepage der Gemeinde bekanntgemacht werden, auch zusätzlich in vollem Wortlaut im Gemeindeblatt erscheinen sollen, wird in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die öffentliche Bekanntmachungssatzung bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich angenommen.
10. Sanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen
- Beschlussfassung von außerplanmäßigen Ausgaben
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gebäudemanagement vom 10.09.2020.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, den vorgelegten Beschlussvorschlag der Verwaltung anzunehmen und bewilligt die außerplanmäßigen Kosten zur Errichtung einer PV-Anlage für die Baumaßnahme Umbau Wiesentalhalle Weiterdingen in Höhe von 101.326,58 € (brutto).
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, den vorgelegten Beschlussvorschlag der Verwaltung anzunehmen und bewilligt die außerplanmäßigen Kosten zur Errichtung einer PV-Anlage für die Baumaßnahme Umbau Wiesentalhalle Weiterdingen in Höhe von 101.326,58 € (brutto).
11. Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe:
- Lieferung und Installation einer PV-Anlage in der Wiesentalhalle Weiterdingen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gebäudemanagement vom 10.09.2020.
Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert die Verwaltung, dass die ursprünglichen Kosten in Höhe von 80.000 Euro auf Basis eines Pauschalangebotes eines Unternehmens ermittelt worden sind. Bei der jetzigen Konkretisierung dieses Pauschalangebotes haben sich nunmehr höhere Kosten ergeben. Aus der Mitte des Gemeinderates wird nochmals nachgefragt, wodurch die Mehrkosten von über 10.000 Euro entstanden sind, nachdem bereits ein Angebot vorgelegen hat. Es erscheint nicht plausibel, warum im Nachgang zum vorliegenden Pauschalangebot jetzt zusätzliche Kosten entstehen werden.
Hierauf antwortet die Verwaltung, dass diese zusätzlichen Ausgaben durch die Einbindung eines Fachplaners und die Konkretisierung des Pauschalangebotes entstehen werden, die allerdings auch zwingend erforderlich sind.
Ferner ist bei diesem Auftragsvolumen natürlich auch eine beschränkte Ausschreibung erforderlich gewesen, die dazu geführt hat, dass 3 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert worden sind und 2 Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Durch die Einbindung des Fachplaners sind ferner weitere Planungskosten entstanden, so die Einschätzung von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus.
Die Nachfrage zur Größe der Anlage kann in der heutigen Sitzung nicht beantwortet werden. Aus der Mitte des Gemeinderates wird erwähnt, dass bei der Errichtung von PV-Anlagen im privaten Bereich rund 1.000 Euro/kW/h aufgewendet werden müssen. Die voraussichtlichen Kosten der PV-Anlage in der Wiesentalhalle Weiterdingen erscheinen vor diesem Hintergrund als sehr hoch.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, die noch fehlenden Informationen zur ausgeschriebenen PV-Anlage nachzureichen, so zum Beispiel die Leistungsstärke der Anlage aber auch welche Module tatsächlich verbaut werden sollen.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, beschließt der Gemeinderat bei 15 Ja- und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich, den Auftrag zur Lieferung und Installation einer PV-Anlage in der Wiesentalhalle Weiterdingen zum Angebotspreis von 101.326,58 € (brutto) an die Fa. Solarcomplex aus Singen zu vergeben.
Nachdem die Gemeinde einen Betrieb gewerblicher Art eingerichtet hat, ist sie bei dieser Maßnahme auch zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert die Verwaltung, dass die ursprünglichen Kosten in Höhe von 80.000 Euro auf Basis eines Pauschalangebotes eines Unternehmens ermittelt worden sind. Bei der jetzigen Konkretisierung dieses Pauschalangebotes haben sich nunmehr höhere Kosten ergeben. Aus der Mitte des Gemeinderates wird nochmals nachgefragt, wodurch die Mehrkosten von über 10.000 Euro entstanden sind, nachdem bereits ein Angebot vorgelegen hat. Es erscheint nicht plausibel, warum im Nachgang zum vorliegenden Pauschalangebot jetzt zusätzliche Kosten entstehen werden.
Hierauf antwortet die Verwaltung, dass diese zusätzlichen Ausgaben durch die Einbindung eines Fachplaners und die Konkretisierung des Pauschalangebotes entstehen werden, die allerdings auch zwingend erforderlich sind.
Ferner ist bei diesem Auftragsvolumen natürlich auch eine beschränkte Ausschreibung erforderlich gewesen, die dazu geführt hat, dass 3 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert worden sind und 2 Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Durch die Einbindung des Fachplaners sind ferner weitere Planungskosten entstanden, so die Einschätzung von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus.
Die Nachfrage zur Größe der Anlage kann in der heutigen Sitzung nicht beantwortet werden. Aus der Mitte des Gemeinderates wird erwähnt, dass bei der Errichtung von PV-Anlagen im privaten Bereich rund 1.000 Euro/kW/h aufgewendet werden müssen. Die voraussichtlichen Kosten der PV-Anlage in der Wiesentalhalle Weiterdingen erscheinen vor diesem Hintergrund als sehr hoch.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, die noch fehlenden Informationen zur ausgeschriebenen PV-Anlage nachzureichen, so zum Beispiel die Leistungsstärke der Anlage aber auch welche Module tatsächlich verbaut werden sollen.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, beschließt der Gemeinderat bei 15 Ja- und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich, den Auftrag zur Lieferung und Installation einer PV-Anlage in der Wiesentalhalle Weiterdingen zum Angebotspreis von 101.326,58 € (brutto) an die Fa. Solarcomplex aus Singen zu vergeben.
Nachdem die Gemeinde einen Betrieb gewerblicher Art eingerichtet hat, ist sie bei dieser Maßnahme auch zum Vorsteuerabzug berechtigt.
12. Flächennutzungsplan der Gemeinde Hilzingen
- Beschluss über die weitere Vorgehensweise
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung vom 14.09.2020, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Insbesondere werden die unterschiedlichen Planungsansätze der verschiedenen Büros vorgestellt. Zum einen die modulare Erstellung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) und zum anderen die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans. Inhaltlich werden beide Planungsansätze im Gremium beraten.
Vor dem Hintergrund einer möglichst zügigen Realisierung erscheint eine modulare Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit bestimmten festgelegten Schwerpunkten (G, MI, WA) aktuell als die geeignetere Variante, da diese jeweils in einem Zeitfenster von 9 – 12 Monaten fertiggestellt werden können. Die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans würde bis zur Verabschiedung sicherlich eine Dauer von 3 – 5 Jahren in Anspruch nehmen.
Sollte die modulare Fortschreibung des FNP ausgewählt werden, könnten diese Module dann auch in eine Gesamtfortschreibung übernommen werden. Die Gemeinde wäre berechtigt, diese Module auch für eine Gesamtfortschreibung zu verwenden. Bei dem vorliegenden Angebot für eine modulare Fortschreibung in Höhe von rund 36.000 Euro wären zum Beispiel 3 Wohnbauflächen und 2 Gewerbeflächen enthalten, wobei dies variabel ausgewählt werden kann.
Es entwickelt sich im Gemeinderat hierüber eine kurze Aussprache. Aus der Mitte Gremiums wird ausgeführt, dass es wegen des zeitlichen Aspekts und dem vorhandenen Druck nicht mehr möglich erscheint, den Flächennutzungsplan im Gesamten fortzuschreiben. Bemängelt wird dies vor allem deswegen, weil dieses Problem in der Verwaltung schon seit langem bekannt gewesen ist (Inkrafttreten des aktuellen Flächennutzungsplans war im Jahr 2006). Es spricht vor diesem Hintergrund viel dafür, die modulare Herangehensweise zu wählen.
Als Ergebnis der weiteren Beratung kristallisiert sich die Tendenz heraus, den Vorschlag der Verwaltung, das Büro IFSR mit der modularen Fortschreibung des Flächennutzungsplans zu beauftragen. In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser Beschlussvorschlag bei 19 Ja- und einer Gegenstimme mit großer Mehrheit angenommen.
Vor dem Hintergrund einer möglichst zügigen Realisierung erscheint eine modulare Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit bestimmten festgelegten Schwerpunkten (G, MI, WA) aktuell als die geeignetere Variante, da diese jeweils in einem Zeitfenster von 9 – 12 Monaten fertiggestellt werden können. Die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans würde bis zur Verabschiedung sicherlich eine Dauer von 3 – 5 Jahren in Anspruch nehmen.
Sollte die modulare Fortschreibung des FNP ausgewählt werden, könnten diese Module dann auch in eine Gesamtfortschreibung übernommen werden. Die Gemeinde wäre berechtigt, diese Module auch für eine Gesamtfortschreibung zu verwenden. Bei dem vorliegenden Angebot für eine modulare Fortschreibung in Höhe von rund 36.000 Euro wären zum Beispiel 3 Wohnbauflächen und 2 Gewerbeflächen enthalten, wobei dies variabel ausgewählt werden kann.
Es entwickelt sich im Gemeinderat hierüber eine kurze Aussprache. Aus der Mitte Gremiums wird ausgeführt, dass es wegen des zeitlichen Aspekts und dem vorhandenen Druck nicht mehr möglich erscheint, den Flächennutzungsplan im Gesamten fortzuschreiben. Bemängelt wird dies vor allem deswegen, weil dieses Problem in der Verwaltung schon seit langem bekannt gewesen ist (Inkrafttreten des aktuellen Flächennutzungsplans war im Jahr 2006). Es spricht vor diesem Hintergrund viel dafür, die modulare Herangehensweise zu wählen.
Als Ergebnis der weiteren Beratung kristallisiert sich die Tendenz heraus, den Vorschlag der Verwaltung, das Büro IFSR mit der modularen Fortschreibung des Flächennutzungsplans zu beauftragen. In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser Beschlussvorschlag bei 19 Ja- und einer Gegenstimme mit großer Mehrheit angenommen.
13. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Rathaussanierung
Das Gutachten zur Sanierung der feuchten Kellerräume liegt inzwischen bei der Gemeindeverwaltung vor und wurde inhaltlich auch schon geprüft. Der Vorsitzende führt aus, dass die Kosten für eine mögliche Beseitigung der Feuchtigkeitsschäden in den Kellerräumlichkeiten des Rathauses zwischen 80.000 – 120.000 Euro liegen dürften und nach einer Sanierung keine Bedenken mehr vorhanden sind, das Archiv für diesen Zweck auch weiterhin zu nutzen.
b) Grillplatz / Schutzhütte
Die Anfrage von Gemeinderat Sebastian Harder vom 21.08.2020 zu möglichen Fördermöglichkeiten für die Schaffung einer Schutzhütte für Jugendliche beantwortet der Vorsitzende dahingehend, dass er verhalten optimistisch ist, einen Antrag zu stellen und diesen dann auch positiv beschieden zu bekommen. Ein diesbezüglich weiterführendes Gespräch ist für den 30. September 2020 anberaumt.
c) Kiesabbau Dellenhau
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass mit Schreiben vom 29. Juli 2020 fristgerecht Widerspruch gegen die bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung zum Kiesabbau im Gewann „Dellenhau“ eingelegt worden ist. Mit Schreiben vom 7. August 2020 wurde der fristgerechte Eingang des Widerspruchs bestätigt.
d) Sanierung Ortsmitte Hilzingen - Dorfplatz
Die seit geraumer Zeit am Dorfplatz aufgestellten Pflanzkübel werden vom Bürgermeister als sehr positiv bewertet. Diese Einschätzung wurde unter anderem auch schon von verschiedenen Bürgerinnen und Bürgern bestätigt.
e) Kunstrasenplatz Hilzingen
Der Vorsitzende führt aus, dass der Kunstrasenplatz Hilzingen kurz vor seiner Bespielbarkeit steht. Diesbezüglich wird auf die in der heutigen Sitzung ausgegebene Gemeinderatsdrucksache verwiesen. Mit Blick auf die Nutzung des Kunstrasenplatzes durch die Schulen wird
festgestellt, dass auf Grund der Nutzungszeiten keine Konfliktsituationen mit der Vereinsnutzung entstehen werden. Inwiefern mit Anfragen von außerhalb umgegangen wird, muss noch abschließend mit den Vereinen besprochen werden.
Gemeinderat Ralf Oßwald fügt an, ob es möglich wäre, ein Eröffnungsspiel zwischen den verschiedenen Nutzern und dem „Gemeinderat“ zu organisieren.
festgestellt, dass auf Grund der Nutzungszeiten keine Konfliktsituationen mit der Vereinsnutzung entstehen werden. Inwiefern mit Anfragen von außerhalb umgegangen wird, muss noch abschließend mit den Vereinen besprochen werden.
Gemeinderat Ralf Oßwald fügt an, ob es möglich wäre, ein Eröffnungsspiel zwischen den verschiedenen Nutzern und dem „Gemeinderat“ zu organisieren.
f) Breitbandversorgung Riedheim
Die Anfrage von Ortschaftsrat Ulrich Schalk, ob im Ortsteil Riedheim die Möglichkeit eines noch besseren Breitbandausbaus (= Glasfaser) vorhanden ist, wird vom Vorsitzenden dahingehend beantwortet, dass es auf Grund des eigenwirtschaftlichen Ausbaus der Thüga dort kein „offenes Netz“ gibt und deswegen derzeit auch kein weiterer Ausbau möglich ist.
g) Ortsmitte Hilzingen
Zum 21. Juli 2020 wurde durch die Firma Groß die sogenannte Wassersäule umgesetzt und wieder in Betrieb genommen.
h) Waldbewirtschaftung
Die Anfrage von Gemeinderat Tilo Herbster bezüglich der weitergehenden Vorgehensweise bei der Nutzung der Fichten (Vermarktung, anderweitige Verwendung u.Ä.) soll verwaltungsseitig mit Revierleiter Werner Hornstein besprochen werden. Hierüber wird im Gremium wieder berichtet.
i) Verkauf des Dienstwagens – Volvo -
Der bisherige Dienstwagen des Bürgermeisters (Volvo) wurde im Rahmen einer „Zollauktion“ zum Verkauf angeboten. Zwischenzeitlich wurde der Dienstwagen zum Preis von 14.800 Euro an einen Interessenten verkauft.
j) Versuchter Überweisungsbetrug
In einer früheren Sitzung des Gemeinderates wurde über einen Überweisungsbetrug zu Lasten der Gemeinde informiert. Auf Grund des schnellen Handelns der Gemeinde bzw. auch der ausführenden Bank ist die Gemeinde von einem Schaden verschont geblieben.
k) Abruf verschiedener Fördermittel
Während den Sommermonaten wurden die bewilligten Fördermittel für die Gemeinschaftsschule Hilzingen abgerufen. Für die Erweiterung und den Umbau der Schule wurden rund 860.000 Euro und für die Sanierung der Schule - 1. Abschnitt - rund 94.000 Euro an Fördermitteln abgerufen.
l) Bürgerworkshop
Am Freitag, 2. Oktober 2020, um 14.00 Uhr, wird der Bürgerworkshop zur Fortführung der Ortskernsanierung unter Coronabedingungen stattfinden. An verschiedenen Informationsständen werden unter fachkundiger, externer Begleitung die verschiedenen Möglichkeiten, zum Beispiel was rechtlich möglich ist oder auch nicht, erläutert. Der Vorsitzende wünscht sich eine große Beteiligung der Bürgerschaft und bittet alle Interessierten sich vorab anzumelden, um auch eine Aufteilung in verschiedene Gruppen zu gewährleisten. Er wünscht sich einen intensiven Austausch und gute, zielführende Gespräche.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird die kurzfristige Terminierung des Bürgerworkshops und auch die diesbezügliche Informationslage des Gemeinderates kritisiert. Auch der eingeschlagene Weg, wie der Bürgerworkshop stattfinden wird, ohne dass die Gemeinderäte zum Beispiel über die denkmalschutzrechtlichen Belange oder andere Aspekte informiert worden sind, wird als nicht positiv bewertet. Es hätte nach Einschätzung von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus zunächst eine Information des Gemeinderates bedurft, bevor zu einem Bürgerworkshop zu diesen sehr wichtigen Themen eingeladen worden wäre.
Der Vorsitzende ergänzt, dass dieses Projekt seit mehreren Jahren nicht konsequent verfolgt worden ist, es aber keine Probleme bereitet, die entsprechenden Hintergrundinformationen dem Gemeinderat noch vor dem Bürgerworkshop, zur Verfügung zu stellen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird die kurzfristige Terminierung des Bürgerworkshops und auch die diesbezügliche Informationslage des Gemeinderates kritisiert. Auch der eingeschlagene Weg, wie der Bürgerworkshop stattfinden wird, ohne dass die Gemeinderäte zum Beispiel über die denkmalschutzrechtlichen Belange oder andere Aspekte informiert worden sind, wird als nicht positiv bewertet. Es hätte nach Einschätzung von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus zunächst eine Information des Gemeinderates bedurft, bevor zu einem Bürgerworkshop zu diesen sehr wichtigen Themen eingeladen worden wäre.
Der Vorsitzende ergänzt, dass dieses Projekt seit mehreren Jahren nicht konsequent verfolgt worden ist, es aber keine Probleme bereitet, die entsprechenden Hintergrundinformationen dem Gemeinderat noch vor dem Bürgerworkshop, zur Verfügung zu stellen.
m) Sitzungstermine
Der Vorsitzende bittet den Gemeinderat, inhaltlich die beiden Termine 06.10. und 13.10.2020 tauschen zu können. Vor allem wegen den Ergebnissen des Bürgerworkshops am 2. Oktober soll die Sitzung zum Thema Sanierung Ortsmitte Hilzingen am 13. Oktober erfolgen. Der Gemeinderat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
n) Flüchtlingsunterbringung
Die Nachfrage von Gemeinderätin Barbara Kissmehl hinsichtlich der erleichterten Möglichkeiten, im Gewerbegebiet Flüchtlingswohnungen zu etablieren (§ 34 BauGB), sind durch den Wegfall der Erleichterungsoptionen zum 31.12.2019 weggefallen. Diese Option besteht nun nicht mehr, so die Ausführungen des Vorsitzenden.
o) Baggersee Binningen
Die Nachfrage von Ortsvorsteher Stefan Rill zur Parksituation am Baggersee in Binningen, die insbesondere auch durch die Presseberichterstattung im Südkurier entstanden ist, wird dahingehend aufgegriffen, dass die Unterstützung des Landratsamtes Konstanz bei der etwaigen Verfolgung von Parksündern nicht sehr zufriedenstellend gewesen ist. Es wird weiterhin an einer zufriedenstellenden Lösung gearbeitet.
p) Straßenbeleuchtung Weiterdingen
Aktuell läuft die Fehlersuche, warum in der Kirchstraße in Weiterdingen die Straßenbeleuchtung nicht mehr funktioniert. Es kann davon ausgegangen werden, dass demnächst die betroffenen Straßenlampen wieder brennen.
q) Hauptstraße Hilzingen
Am Donnerstag, 24. September 2020, wird die Straßenbeleuchtung in der Hauptstraße in Hilzingen (im Bereich der Baustelle) wieder „angeschaltet“.
r) Sperrung Ortsdurchfahrt Weiterdingen
Im Zeitraum vom 28. September bis 2. Oktober 2020 wird die Ortsdurchfahrt Weiterdingen (L 190) gesperrt. Eine Umleitung ist entsprechend eingerichtet.
s) Freibad Hilzingen
Der Vorsitzende dankt dem Freibadteam für die hervorragende Arbeit in der herausfordernden Corona bedingten Freibadsaison. Er ist froh, dass es in der abgelaufenen Freibadsaison zu keinen Unfällen und zu keiner Coronainfektion gekommen ist. Die Besucherzahl mit knapp über 20.000 Gästen bedeutet im Vergleich zu den Vorjahren eine deutliche Reduzierung um 2/3 der Besucher.
14. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Sitzungsgestaltung
Die Verwaltung erhält aus der Mitte des Gemeinderates den Auftrag, zukünftig für die Besucher ein Mikrofon aufzustellen, so dass die Beiträge aus der Zuhörerschaft im gesamten Plenum besser verstanden werden können.
b) Flüchtlingsunterbringung
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus fragt bei der Verwaltung nochmals nach, wann die Thematik Unterbringung von Flüchtlingen, Nutzung von privaten Räumlichkeiten sowie die Suche nach Containerstandorten im Gemeinderat beraten wird. Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass diese Beratung für die Sitzung am 6. Oktober 2020 vorgesehen ist.
c) Tätigkeiten im Bereich Klostergasse / Hauptstraße / Altes Rathaus
Auf Nachfrage von Ortsvorsteher Egon Schmieder erläutert der Vorsitzende, dass hinsichtlich der Bebauung des Alten Rathauses noch eine denkmalschutzrechtliche Überprüfung vor Ort erfolgen muss, was aber kurzfristig anvisiert ist.
d) Eduard-Presser Schule Riedheim
Gemeinderat Ralf Oßwald bittet die Verwaltung, sich nochmals intensiv Gedanken zur Erweiterung der Eduard-Presser-Grundschule Riedheim zu machen, nachdem die räumlichen Engpässe an der Grundschule Riedheim bekannt sind.
Der Vorsitzende führt aus, dass dies noch in 2020 diskutiert werden soll.
Der Vorsitzende führt aus, dass dies noch in 2020 diskutiert werden soll.
e) Autoabstellplatz
Gemeinderat Michael Jäckle fragt nach, welche Handlungsmöglichkeiten die Gemeinde hat, auf die bestehende problematische Situation der abgestellten Fahrzeuge auf einem privaten Grundstück im Bereich der Ortseinfahrt von Dietlishof herkommend, zu reagieren.
Verwaltungsseitig wird diesbezüglich ausgeführt, dass die Gemeinde auf privaten Grundstücken kaum Möglichkeiten hat dagegen vorzugehen. Unter Umständen muss bei diesbezüglichen Problemen das Landratsamt Konstanz (Bereich Abfallentsorgung) eingebunden werden.
Verwaltungsseitig wird diesbezüglich ausgeführt, dass die Gemeinde auf privaten Grundstücken kaum Möglichkeiten hat dagegen vorzugehen. Unter Umständen muss bei diesbezüglichen Problemen das Landratsamt Konstanz (Bereich Abfallentsorgung) eingebunden werden.
15. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt zur Sitzung am 13. Oktober 2020
Genehmigt am 10. November 2020
gez. Holger Mayer (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Heidi Schmidle (Gemeinderat)
Genehmigt am 10. November 2020
gez. Holger Mayer (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Heidi Schmidle (Gemeinderat)