Anmeldung

Gemeinderat

Dienstag, 28. April 2020, 19:00 Uhr
Hegau-Halle, Sportgelände 8, Hilzingen

Gemeinderat 28.04.2020

1. Verpflichtung und Vereidigung von Bürgermeister Holger Mayer  
2. Bestellung von Bürgermeister Holger Mayer zum Eheschließungsstandesbeamten
3. Fragemöglichkeit für Einwohner  
4. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 11.02.2020  
5. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 10.03.2020  
6. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 10.03.2020  
7. Zustimmung zur Neuwahl der Abteilungskommandanten und Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung
 a)  Weiterdingen
 b)  Schlatt am Randen 
8. Kiesabbau "Dellenhau"
 - Sachstandsbericht
 - Entscheidung über Einvernehmen nach § 36 und 14 BauGB und über die Sondernutzung der Gemeindeverbindungsstraße Katzentalerweg 
9. Sachstandsbericht und aktuelle Entwicklung zur Corona-Pandemie 
10. Bekanntgaben der Verwaltung 
11. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte 
12. Fragemöglichkeit für Einwohner 

Corona-Hinweis:
1. Als Sitzungsort wird die Hegau-Halle, Sportgelände 8, Hilzingen, gewählt, da hier die Möglichkeit besteht, die Sitzung so zu gestalten, dass das Infektionsrisiko minimiert werden kann und die vorgeschriebenen Mindestabstände - sowohl bei den Gremiumsmitgliedern als auch bei den Zuhörern - eingehalten werden können.
2. Für diese Sitzung wird die Möglichkeit geprüft, den Sitzungsverlauf per Livestream oder Podcast zu übertragen.

Gemeinderat 28. April 2020

Anwesend:
Bürgermeister Holger Mayer als Vorsitzender
Von den 22 Gemeinderäten sind alle anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind drei anwesend
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Bauamtsleiter Günther Feucht
Stabstelle: Birgit Dennert
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Ortsvorsteher Walter Mayer (beruflich), entschuldigt

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.15 Uhr
Presse: 2
Zuhörer: 35

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben.

1.    Verpflichtung und Vereidigung von Bürgermeister Holger Mayer

Angesichts der Corona-Pandemie und vor dem Hintergrund, dass möglichst wenig Gäste in der Hegau-Halle an der Sitzung teilnehmen, wurde in verschiedenen Medien veröffentlicht, dass die Verpflichtung und Vereidigung des neu gewählten Bürgermeisters Holger Mayer per Livestream ins Internet gestellt wird, um dadurch die interessierte Öffentlichkeit zumindest virtuell an diesem wichtigen Ereignis teilhaben zu lassen.
Leider war es aus bekannten Gründen nicht möglich, am heutigen Tage eine größere Anzahl von Bürgern und Bürgerinnen in der Gemeinderatssitzung zu begrüßen. Ein herzliches Dankeschön gilt der Firma Dreher Consulting aus Weiterdingen, die sich bereit erklärt hat, nicht nur die technische Infrastruktur zu diesem Livestream bereit zu stellen, sondern den Livestream zu betreuen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Kamera lediglich auf das Rednerpult ausgerichtet. Die Einwilligung der Redner zur Aufzeichnung liegt vor. Der Live-Mitschnitt wird dann auch auf der Homepage der Gemeinde als Podcast zur Verfügung gestellt.
Gemeinderat und 1. Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Sigmar Schnutenhaus weist auf die Wahl des Bürgermeisters Holger Mayer am 2. Februar 2020 hin. Nachdem der Bürgermeister mit seinem Dienstantritt am 01. April 2020 seine 8-Jährige Amtszeit begonnen hat, gilt es, ihn in der heutigen öffentlichen Sitzung des Gemeinderates zu vereidigen bzw. zu verpflichten.
Herr Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus geht in seiner Verpflichtungsrede, die in Schriftform zum Bestandteil der heutigen Niederschrift wird, auf die besondere Art der heutigen Verpflichtung und einige wichtigen Aspekte, wie zum Beispiel der zukünftigen vertrauensvollen Zusammenarbeit
und auf die besondere Stellung des Bürgermeisters in der Gemeinde, ein. Im Namen des Gemeinderates sagt er dem jungen Gemeindeoberhaupt eine vollumfassende Unterstützung durch den Gemeinderat zu, wünscht dem Bürgermeister für die kommenden 8 Jahre und bei den anstehenden Entscheidungen ein glückliches Händchen. Auf die näheren Ausführungen der "Verpflichtungsrede" wird zur Vereinfachung der Protokollführung verwiesen.
Insbesondere weist er auf die Bedeutung des Diensteides und der Verpflichtungsformel hin. Der Wortlaut der folgenden vorgesprochenen Verpflichtungsformel gemäß § 32 GemO Baden-Württemberg und des Diensteides nach § 47 Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg:
"Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe (Diensteid)"
"Ich gelobe treu der Verfassung, gehorsam den Gesetzen und gewissenhaft der Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern. (Verpflichtung)
Nach der eigentlichen Verpflichtung/Vereidigung übergibt Herr Dr. Sigmar Schnutenhaus Herrn Bürgermeister Holger Mayer als äußeres Symbol und als Zeichen des Amtes die Amtskette der Gemeinde Hilzingen, die er sich sodann selbst umlegt.
Nach der nunmehr vollzogenen Vereidigung und Verpflichtung (Amtseinführung) von Herrn Bürgermeister Holger Mayer, die daraufhin aktenkundig dokumentiert wird und nun formell vollzogen ist, bedankt sich der neuverpflichtete Bürgermeister bei Herrn Dr. Sigmar Schnutenhaus, beim Gemeinderat aber auch bei der Bevölkerung für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und wünscht sich für seine 8-jährige Amtszeit ein gutes, konstruktives, zielführendes und vor allem auch respektvolles Miteinander bei den Beratungen im Gemeinderat. Verbunden ist der Wunsch, die wichtigen Entscheidungen nach einem sorgfältigen sachlichen Austausch gemeinsam zu treffen. Bürgermeister Holger Mayer bedankt sich nochmals bei allen Bürgern und Bürgerinnen der Gemeinde Hilzingen für das ihm bei der Wahl am 02. Februar 2020 entgegengebrachte Vertrauen und das beeindruckende Ergebnis sowie für die vielen guten Wünsche, die er seit dieser Zeit erhalten hat.
Zur Vereinfachung des Protokolls wird auf die Einführungsrede von Herrn Bürgermeister Holger Mayer verwiesen.

2.    Bestellung von Bürgermeister Holger Mayer zum Eheschließungsstandesbeamten

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 17. April 2020, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, Herrn Bürgermeister Holger Mayer zum Eheschließungsstandesbeamten zu bestellen.
Die Bestellungsurkunde wird sodann vom Gemeinderat und 1. Bürgermeister-Stellvertreter Herrn Dr. Sigmar Schnutenhaus verlesen und im Anschluss daran an Herrn Bürgermeister Holger Mayer überreicht.
Der Gemeinderat beschließt ebenfalls auf Vorschlag der Verwaltung in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig den Widerruf von Herrn BM a.D. Rupert Metzler als Eheschließungsstandesbeamten der Gemeinde Hilzingen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

3.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

4.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 11.02.2020

Auf Wunsch von Gemeinderat Artur Martin Jäkle wird die Sitzungsniederschrift vom 11. Februar 2020 im 2. Absatz auf Seite 10 um folgenden Zusatz ergänzt; „Ich (Artur Martin Jäkle) habe Zweifel, ob wir unsere Haushaltshoheit durch einen unbegrenzten und unkontrollierten Baukostenzuschuss überhaupt abgeben dürfen...“.
Dieser Änderungswunsch wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, genehmigt und sodann auch ins Protokoll aufgenommen.
Bei der Verwaltung wurde eine Berichtigung der Sitzungsniederschrift beantragt, die ebenfalls den Kindergartenneubau St. Mauritius betrifft. Die Verwaltung erläutert nochmals die im Protokoll auf Seite 10, letzter Absatz aufgeführten Gesamtkosten in Höhe von 3,36 Millionen Euro, die beim Neubau des Kindergartens Sankt Mauritius in Weiterdingen von der Gemeinde akzeptiert wird und die Entstehungsgeschichte zur Aufnahme der Gesamtkosten (vorbereiteter und in der Sitzung ausgegebener Beschlussvorschlag).
Aus der Mitte des Gemeinderates werden die verwaltungsseitigen Ausführungen zur Kenntnis genommen bzw. darauf eine andere Beschlusslage entgegnet. Sodann wird folgender Antrag zur Änderung des Protokolls dahingehend gestellt, die Summe von 3,36 Millionen Euro aus dem Protokoll zu streichen und dafür die Summe von 3,5 Millionen Euro aufzunehmen. Der aus der Mitte des Gemeinderats gestellte Antrag, das Protokoll zu ändern, wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 17 Ja-Stimmen mehrheitlich angenommen.
Mit diesen beiden Änderungen gilt das vorgelegte Protokoll vom 11. Februar 2020 sodann als genehmigt.

5.    Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 10.03.2020

Die Sitzungsniederschrift vom 10. März 2020 soll auf Grund der beantragten Änderungswünsche von Herrn Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus - wie in der heute ausgegebenen Tischvorlage zusammenstellend aufgearbeitet - geändert werden.
1. Top 7 Flüchtlingsunterbringung:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis 30. Juni 2020 die Kosten und die Genehmigungsfähigkeit von Containern zu prüfen. Sollte bis 30. Juni 2020 keine Alternativlösung zu den Containern gefunden sein, soll im Rat noch vor der Sommerpause ein Beschluss zur weiteren Vorgehensweise gefasst werden.
2. Top 12 Betreiben von Photovoltaikanlagen:
Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, bis 30 Juni 2020 zu prüfen, ob es die Möglichkeit der Speicherung gibt und sich somit eine großflächigere Lösung anbieten würde. Der Gemeinderat ist nach erfolgter Prüfung zu informieren und - falls notwendig - ist ein Beschluss herbeizuführen.
3. Top 15 Bekanntgaben der Verwaltung:
a) Nach einer kurzen Aussprache wurde ein klares Stimmungsbild des Rates abgegeben, das den Bürgermeister dazu beauftragt, mit der Kirche in Verhandlung zu treten. Der Rat signalisiert mehrheitlich ein Interesse am Ankauf; städteplanerisch wäre ein Erwerb durch die Gemeinde sinnvoll, wenn die Konditionen für beide Seiten passend sind.
Mit diesen angeführten und vorgelesenen Änderungswünschen wird das Protokoll vom 10. März 2020 sodann einstimmig genehmigt.

6.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 10.03.2020

Bekanntgegeben wird der in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschluss, dass in der Hauptstraße (Bereich der Arztpraxis Auer) Parkplätze angelegt werden sollen und sich die Kurzzeitparkzone in der Hauptstraße auch auf diesen Bereich erstrecken soll.

7.    Zustimmung zur Neuwahl der Abteilungskommandanten und Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung
a)  Weiterdingen
b)  Schlatt am Randen

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 20. April 2020, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.

a)    Abteilung Weiterdingen:

Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, der Wahl von Herrn Michael Mohr zum Abteilungskommandanten und von Herrn Michael Dosch zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen, Abteilung Weiterdingen, einstimmig zu.

b)    Abteilung Schlatt am Randen:

Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, der Wahl von Herrn Peter Jäckle zum Abteilungskommandanten und von Herrn Tobias Jäckle zum Stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen, Abteilung Schlatt am Randen, einstimmig zu.

8.    Kiesabbau "Dellenhau"
-    Sachstandsbericht
-    Entscheidung über Einvernehmen nach § 36 und 14 BauGB und über die Sondernutzung der Gemeindeverbindungsstraße Katzentalerweg

Herr Gemeinderat Tilo Herbster erklärt sich für befangen, verlässt den Sitzungstisch und begibt sich unter die Zuhörer.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeentwicklung vom 16. April 2020, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Als Ergebnis der Aussprache und der Beantwortung einer Frage aus der Mitte des Gremiums wird sodann der verwaltungsseitig formulierte Beschlussvorschlag zur Abstimmung gebracht. Gegen die Beschlussfassung in offener Abstimmung erhebt kein Gemeinderat Widerspruch.
Der Beschlussvorschlag wird sodann zweigeteilt zur Abstimmung gebracht.
Der Vorschlag der Verwaltung, das Einvernehmen zum genannten Vorhaben gemäß den §§ 14 und 36 BauGB zu verweigern, wird mehrheitlich bei 16 Ja-Stimmen und ohne Gegenstimme angenommen; der Vorschlag, die Sondernutzung für die Gemeindeverbindungsstraße „Katzentalerweg“ zu verweigern, wird einstimmig angenommen.

9.    Sachstandsbericht und aktuelle Entwicklung zur Corona-Pandemie

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 18. April 2020 sowie der als Tischvorlage ausgegebenen Ergänzung zum Sachstandsbericht, die insbesondere die monetären Auswirkungen für drei mögliche Szenarien enthalten.
Der Bürgermeister ergänzt die verwaltungsseitigen Ausführungen dahingehend, dass in der heutigen Sitzung nicht darüber diskutiert werden soll, welche Projekte bzw. investiven Maßnahmen nicht ergriffen werden sollen oder können, um die negativen finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den kommunalen Haushalt zu beschränken.
Ob und ggfs. welche Projekte des Haushaltes 2020 infolge der coronabedingten Verschiebungen/Reduzierungen der Einnahmen verschoben werden sollen oder vielleicht auch müssen, soll in einer späteren Sitzung im Gemeinderat geführt werden.
Die wichtigsten Grundlagen, um über die finanziellen Auswirkungen der Corona Krise zu beraten, sind vor allem die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung, die gegen Mitte Mai zugesagt sind. Nach der verwaltungsseitigen Vorstellung ergibt sich im Gemeinderat eine Aussprache über den übermittelten Sachstand.
Auch wenn im Gremium unisono ausgeführt wird, dass zum heutigen Zeitpunkt noch keine klaren Aussagen darüber getroffen werden können, wie schwer die Gemeinde Hilzingen von den negativen finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen ist, gilt es doch festzuhalten, dass im Jahr 2020 vermutlich - sollten keine weiteren staatlichen Hilfen mehr an die Kommunen ausgeschüttet werden - Mindereinnahmen in einer Größenordnung von
1 Million Euro bis 2,5 Millionen Euro (je nach Szenario) zu verzeichnen sind.
Vor diesem Hintergrund muss unbedingt darauf geachtet werden, dass nicht nur bei größeren Investitionen und den damit verbundenen Folgekosten, sondern auch bei vielen kleineren Ausgabepositionen, die Frage gestellt wird, ob diese Maßnahmen nur wünschenswert oder dringend notwendig sind. Dies bedeutet, dass alle Beteiligten eine strikte Haushaltsdisziplin wahren müssen, um die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde erträglich zu halten.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, die heute vorgelegten Zahlen an die aktuellen Entwicklungen anzupassen und diese zu gegebener Zeit im Gemeinderat wieder vorzulegen. Der Bürgermeister ergänzt dahingehend, dass die heutigen Informationsvorlagen Arbeitspapiere sind, die einer laufenden Aktualisierung bedürfen, um daraus die richtigen Maßnahmen für die Gegenwart aber auch für die Zukunft ableiten zu können.
Für alle Beteiligten muss es zwingendes Gebot sein, finanzielle Mittel einzusparen und diese Mittel dann für die unbedingt notwendigen und nicht aufschiebbaren Maßnahmen zu verwenden. Vielmehr sollten auch alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die Einnahmeseite zu verbessern, so zum Beispiel durch die Möglichkeit, für Beschäftigte der Gemeinde Kurzarbeit zu beantragen, sofern dies rechtlich möglich ist. Verwaltungsseitig wird diesbezüglich ausgeführt, dass viele Bereiche der Gemeinde von der Möglichkeit der Beantragung von Kurzarbeitergeld ausgenommen sind.
Die Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, ob vom Bürgermeister bereits schon eine Haushaltssperre erlassen worden ist, beantwortet der Bürgermeister dahingehend, dass er eine formale Haushaltssperre noch nicht erlassen hat. Jedoch ist die verwaltungsinterne Anweisung erfolgt, dass neue rechtliche Verpflichtungen, die ausgabewirksam werden, vom Bürgermeister freigegeben werden müssen, was grundsätzlich der gängigen Verwaltungspraxis entspricht. Mit Blick auf die Größe der Verwaltung erscheint diese Vorgehensweise, auch im Vergleich zu den Verwaltungen von größeren Gemeinden oder Städten, bei denen durchaus die verschiedenen Abteilungen eine bestimmte Eigendynamik entwickeln, als gute Praxis.
Gemeinderätin Barbara Kissmehl führt insbesondere an, dass bei den Maßnahmen, die bereits ergriffen worden sind bzw. noch ergriffen werden müssen, vor allem Jugendliche und Kinder und deren Entwicklung in den Fokus gerückt werden sollten. Auch sollte das Freibad Hilzingen sobald als möglich geöffnet werden.
Die Verwaltung erhält ferner den Auftrag zu prüfen, ob infolge der Corona-Pandemie das laufende Programm Sanierung Ortsmitte Hilzingen (Ortskernsanierung) verlängert werden kann bzw. ob eine Möglichkeit besteht, die von der zuschussbewilligenden Stelle bereits zugesagten Zuschüsse über einen längeren Zeitraum abrufen zu können. Die Verwaltung sagt eine diesbezügliche Prüfung und Information des Gemeinderates zu.
Die Überlegung, für das laufende Haushaltsjahr bereits einen Nachtragshaushalt aufzustellen, wird auch nach Rücksprache mit der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde zum jetzigen Zeitpunkt als zu früh bewertet, da aktuell noch zu viele unbekannte Positionen teilweise auch massive Auswirkungen auf den Haushalt haben können bzw. haben werden.
Derzeit sind die kommunalen Spitzenverbände in intensiven Gesprächen mit der Landesregierung bzw. den zuständigen Ministerien, um ggfs. Gesetzesänderungen zu erwirken, die hinsichtlich der Verpflichtung, einen Nachtragshaushalt aufstellen zu müssen, Erleichterungen bringen.
Die Möglichkeiten eines so genannten antizyklischen Verhaltens der kommunalen Haushalte sollen auch bei anstehenden Investitionen nicht außer Acht gelassen werden. Aus der Mitte des Gemeinderates wird die verwaltungsseitig erarbeitete Vorlage als gut, aufschlussreich und zielführend bewertet, wobei der Auftrag an die Verwaltung nochmals klar formuliert wird, neben der bereits schon einige Male nachgefragten Prioritätenliste auch eine Projektliste auszuarbeiten bzw. die bereits erstellte und aktualisierte Prioritätenliste zu aktualisieren und dem Gemeinderat noch vor der Sommerpause vorzulegen.

10.    Bekanntgaben der Verwaltung

a)    Freibad Hilzingen

Der Vorsitzende erläutert, dass die notwendigen Auswinterungsarbeiten, die jährlich vor der Eröffnung des Freibades erledigt werden müssen, vom Freibadteam aktiv in Angriff genommen werden und dass versucht wird, die Öffnung des Freibades in den betreffenden Kommunen zeitlich miteinander abzustimmen. Ein weiterer Informationsaustausch kann bei dem für kommenden Donnerstag anberaumten Pressetermin erfolgen. Der Verkauf von Saisonkarten ist bis auf Weiteres ausgesetzt.

b)    Rathausbetrieb

Das Rathaus ist aktuell für den Publikumsverkehr geschlossen. Es besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit, mit den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung sowohl telefonisch als auch per E-Mail Kontakt aufzunehmen, um einen persönlichen Termin auszumachen bzw. die Anträge und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger zu erledigen.

c)    Notbetreuung in den Kindergärten

Verwaltungsseitig wird ausgeführt, dass die seit dem 27. April 2020 erweiterte Notbetreuung von den Eltern und Erziehungsberechtigten durchaus relativ stark nachgefragt wird. Die vorhandenen Kapazitäten in den Kindergärten sind durch die Inanspruchnahme derzeit
rund zu einem Drittel belegt (50 Kinder in den Kindergärten, 30 Schüler/-innen in der Gemeinschaftsschule Hilzingen). Diese Auslastungsquote wird sich auf jeden Fall erhöhen. Der Bürgermeister ergänzt die verwaltungsseitigen Ausführungen dahingehend, dass die allermeisten Eltern/Erziehungsberechtigten bei der Beantragung von Notbetreuungsplätzen sehr rücksichtsvoll agieren.

d)    Hegau-Bike-Marathon 2020

Der für den 10. Mai 2020 anvisierte Termin zur Durchführung des Hegau-Bike-Marathons soll auf den 20. September 2020 verschoben werden. Hiergegen hat der Gemeinderat keine Einwände, wobei noch nicht klar ist, ob die Veranstaltung an diesem Termin stattfinden kann.

e)    Kindergartenneubau Hilzingen

Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass die Gemeinde für die Installation einer umweltschonenden Wärmepumpe im neuen dreigruppigen Kindergarten einen Zuschuss in Höhe von knapp 17.000 Euro erhält.

11.    Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

Gemeinderätin Andrea Baumann erinnert die Verwaltung nochmals eindringlich an die Vorlage der Prioritätenliste bzw. die Projektliste zur Beratung im Gemeinderat.
Ihre Nachfrage, dass bei der Vergabe von Ingenieurleistungen immer mehrere Angebote einzuholen sind, erläutert die Verwaltung dahingehend, dass für die Erstellung des neuen Flächennutzungsplans mit zwei Ingenieurbüros Kontakt aufgenommen worden ist. Neben dem Büro "365 Grad" auch ein Büro aus Heidelberg (Anmerkung: es handelt sich um das Büro IUS – Weibel & Ness), welches jedoch keine freien Kapazitäten mehr für die Übernahme dieses Projektes frei hat

12.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

Vorgelegt zur Sitzung am 16. Juni 2020
Genehmigt am 16. Juni 2020
gez. Holger Mayer (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher     (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Ulrike Maus (Gemeinderätin)