Gemeinderat
Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen
Gemeinderat 21. Juli 2020
18.30 Uhr Verabschiedung von Bürgermeister a.D. Rupert Metzler
20.30 Uhr öffentliche Gemeinderatssitzung
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 16.06.2020
3. Vorlage der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 07.07.2020
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 07.07.2020
5. Bebauungsplan "Schwärzengarten II", Weiterdingen
- Vorstellung der städtebaulichen Entwürfe
6. Durchführung des Hegau-Bike-Marathons am 20. September 2020 (Rennen der UCI World Series)
- Antrag auf Genehmigung und Anhörung gemäß § 29 Abs. 2 StVO
7. Eigenbetrieb Breitbandversorgung Hilzingen
- Beratung zur Aufstellung eines Wirtschaftsplans
8. Jahresabschlussarbeiten 2019
Mittelübertragungen von 2019 nach 2020
a) Kernhaushalt
b) Eigenbetrieb Wasserversorgung
9. Sachstandsbericht und aktuelle Entwicklung zur Corona-Pandemie
a) Auswirkungen auf den Haushalt 2020
b) Beratung zur weiteren Vorgehensweise mit der To-Do-Liste
c) Weitere Maßnahmen und Konsequenzen
10. Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021
11. Betreuungsangelegenheiten
a) Erlass der Kindergartengebühren für Juni 2020
b) Erlass der Entgelte für die verlässliche Grundschulbetreuung für Juni 2020
12. Neubau eines Kindergartens im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle", Hilzingen
- weitere Vorgehensweise zur Vergabe des Auftrags der Außenanlagen
13. Freibad Hilzingen
- Betrieb des Freibads während der Corona-Pandemie
14. Bekanntgaben der Verwaltung
15. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
16. Fragemöglichkeit für Einwohner
Gemeinderat 21. Juli 2020
Bürgermeister Holger Mayer als Vorsitzender
Von den 22 Gemeinderäten sind 20 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend
Bauamtsleiter Günther Feucht
Stabstelle: Birgit Dennert
Stellv. Rechnungsamtsleiter Markus Eder
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderäte Alexander Bauer (privat) und Fabian Jutt (privat/G), entschuldigt
Beginn: 20.45 Uhr
Presse: 0
Ende: 22.45 Uhr
Zuhörer: 9
Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 16.06.2020
3. Vorlage der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 07.07.2020
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 07.07.2020
5. Bebauungsplan "Schwärzengarten II", Weiterdingen
- Vorstellung der städtebaulichen Entwürfe
Zum heutigen Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den beauftragten Planer Herrn Andreas Wieser, der sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt und im Anschluss an die einleitenden Worte des Bürgermeisters für den eigentlichen Sachvortrag das Wort erhält.
Der Bürgermeister führt aus, dass von den beiden Varianten der Ortschaftsrat Weiterdingen, der die beiden städtebaulichen Entwürfe bereits in einer Ortschaftsratssitzung vorgestellt bekommen hat, die Variante 1 favorisiert, wobei im Ortschaftsrat Weiterdingen der Wunsch geäußert worden ist, dass einige wenige Grundstücke im Plangebiet größer dimensioniert werden sollen.
Bevor Andreas Wieser den Plan als solches vorstellt, fügt Ortsvorsteher Egon Schmieder an, dass im Ortschaftsrat die Planvariante 1 sehr gut angenommen worden ist, wobei - wie vom Vorsitzenden bereits erwähnt - einige Bauplätze größer dimensioniert werden sollten. Es sollte auch der Aspekt besonders in den Fokus rücken, dass bei einer sehr verdichteten Bauweise möglichst darauf geachtet werden muss, dass bei jedem Grundstück auch zwei Kraftfahrzeuge abgestellt werden können, ohne dass durch die Anzahl der Fahrzeuge die öffentlichen Flächen belegt werden.
Sodann erhält Architekt Andreas Wieser für die eigentliche Vorstellung der beiden städtebaulichen Entwürfe des Bebauungsplans „Schwärzengarten II“ das Wort. Er geht in seinen Darstellungen auf einige Aspekte der beiden Planvarianten ein, wobei er insbesondere die dem Gemeinderat vorliegende, Sitzungsvorlage vorstellt.
Insbesondere führt er zum Beispiel die Option aus, im Plangebiet ein Grundstück für ein Mehrgenerationenhaus vorzusehen. Auf einem Doppelhausgrundstück könnten z.B. die beiden Einheiten (Doppelhaushälften) planerisch miteinander verbunden werden.
Das Vorsehen von Grundstücken zur Errichtung von sogenannten Tiny-Häusern, die es ermöglichen, auf einem kleinen Grundstück eine Wohneinheit zu schaffen, durch die nicht ganz so hohen Kosten bei der Errichtung entstehen, kann für noch mehr Interessenten die Möglichkeit eines Eigenheims gegeben werden.
Es besteht z.B. im Plangebiet auch die Möglichkeit, dass sich mehrere Eigentümer zu einer sogenannten Bauherrengemeinschaft zusammenfinden, um gemeinsam ein/mehrere Grundstück/e zu überplanen. In verschiedenen Kommunen gibt es hierzu schon viele positive Beispiele.
Nach der ausführlichen Vorstellung entwickelt sich eine kurze Aussprache zum Vorgetragenen, wobei die planerisch umgesetzten Gedanken zum Thema Bauherrengemeinschaft, Mehrgenerationenhaus aber auch von Tiny-Häusern im Gremium als sehr positiv wahrgenommen werden.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert Andreas Wieser, dass er sich durchaus vorstellen könnte, 5 bis 6 Bauplätze größer zu planen als in der Planvariante 1, die auch im Gremium als die favorisierte Variante gesehen wird. Mit Blick auf die Größe der Grundstücksflächen anderer Baugebiete, auch in anderen Kommunen, führt er aus, dass er nach seiner Auswertung z.B. die Grundstücksgröße in Hilzingen bei rund 500 m² (Baugebiet Steppbachwiesle) noch als großzügig sieht. Aus seinen Erfahrungswerten liegen in den Gemeinden Steißlingen oder Allensbach die durchschnittlichen Grundstücksgrößen der Bauplätze bei ca. 400 m², in der Gemeinde Eigeltingen bei 475 m².
Die beiden städtebaulichen Entwürfe schaffen den Spagat zwischen einer verdichteten Bauweise auf der einen Seite und eines maßvollen Flächenverbrauchs auf der anderen Seite.
Als Ergebnis aus der Beratung kristallisiert sich im Gremium die Variante 1 als die bessere der beiden vorgelegten Varianten heraus, wobei der Vorsitzende neben dem Ortschaftsrat auch dem Gemeinderat für die sehr konstruktive Aussprache über die vorgestellten städtebaulichen Entwürfe dankt.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird ohne Gegenstimme und mit einer Enthaltung die städtebauliche Entwurfsvariante 1 mit der Modifizierung angenommen, dass der Planer den Auftrag erhält, im Plangebiet 5 bis 6 größere Grundstücke zu schaffen.
6. Durchführung des Hegau-Bike-Marathons am 20. September 2020 (Rennen der UCI World Series)
- Antrag auf Genehmigung und Anhörung gemäß § 29 Abs. 2 StVO
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeführt, dass der anvisierte Termin – der 20. September – an dem das Event durchgeführt werden soll, in der Erntezeit der Landwirte liegt und deswegen auch mit starker Frequentierung die durch das Event beanspruchten Wege durch landwirtschaftliche Fahrzeuge genutzt werden. Und dies nicht nur am 20. September 2020, sondern auch in den Tagen und Wochen zuvor, die von Radsportlern zur Vorbereitung genutzt werden. Die Verwaltung erhält den Auftrag, beim Veranstalter darauf hinzuwirken, dass vorab unbedingt Kontakt mit Landwirten der Gemeinde Hilzingen aufgenommen werden muss, um möglichst im Vorfeld
darauf hinzuweisen, dass ein starker Begegnungsverkehr auf den Feld-/Wirtschaftswegen wahrscheinlich ist, um mögliche Unfälle zu vermeiden. Dies wird verwaltungsseitig zugesagt.
Den in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschlag, die Veranstaltung am 20. September 2020 zu genehmigen, wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.
7. Eigenbetrieb Breitbandversorgung Hilzingen
- Beratung zur Aufstellung eines Wirtschaftsplans
In seiner Sitzung am 14. Juli 2020 hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst, den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Breitbandversorgung Hilzingen 2020 inklusive des Finanzplans für den Zeitraum 2019 bis 2023 zu genehmigen.
Ohne weitere Aussprache nimmt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig den Empfehlungsbeschluss des Verwaltungs- und Finanzausschuss an und genehmigt somit den Wirtschaftsplan 2020 inklusive Finanzplanung für den Zeitraum 2019 bis 2023 für den Eigenbetrieb Breitbandversorgung Hilzingen.
8. Jahresabschlussarbeiten 2019
Mittelübertragungen von 2019 nach 2020
a) Kernhaushalt
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat den in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschlag der Verwaltung in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig mit der oben angeführten Änderung der Mittelübertragung anzunehmen.
b) Eigenbetrieb Wasserversorgung
9. Sachstandsbericht und aktuelle Entwicklung zur Corona-Pandemie
a) Auswirkungen auf den Haushalt 2020
Die übergeordneten finanziellen Rahmenbedingungen, aus denen sich eventuell entsprechende Konsequenzen ableiten, müssen noch detailliert auf den Haushalt der Gemeinde berechnet werden. Der kommunale Spitzenverband hat ausgeführt, diese detaillierte Berechnung in den nächsten Wochen durchzuführen, so dass hierüber im Herbst 2020 erneut im Gremium beraten werden kann.
Vor diesem Hintergrund wird verwaltungsseitig auch vorgeschlagen, in der nächsten Sitzung des Gemeinderates im September ebenfalls eine umfassende Zusammenstellung zu erarbeiten, worauf sich die entsprechenden Beschlüsse dann stützen könnten, vorausgesetzt, die detaillierten übergeordneten Rahmenbedingungen liegen bis dahin vor. Während der Sommerpause ist es nach Einschätzung des Vorsitzenden nicht erforderlich, bestimmte Positionen im Gemeindehaushalt zu korrigieren. Mit dieser Vorgehensweise erklärt sich der Gemeinderat ohne Gegenstimme einverstanden.
b) Beratung zur weiteren Vorgehensweise mit der To-Do-Liste
Aus diesem Aspekt hat die To-Do-Liste natürlich auch nicht den Anspruch, dass dies eine Prioritätenliste oder eine Projektliste ist. Auch erscheint die vorgelegte To-Do-Liste den Mitgliedern des
Gemeinderates nicht unbedingt dafür geeignet, dass diese To-Do-Liste als Besprechungsgrundlage für Sitzungen des Gemeinderates, an der Klausurtagung oder aber auch im Ältestenrat dienlich sein könnte.
Das Gremium wünscht sich unisono eine Überarbeitung bzw. eine entsprechende Aufarbeitung dahingehend, dass z.B. sowohl die erledigten Positionen als auch die Punkte, die „verwaltungsintern (= Geschäft der laufenden Verwaltung)“ zu bearbeiten sind, von dem Arbeitspapier heruntergenommen werden.
Das Gremium wünscht sich ferner auch eine verwaltungsseitige Aussage dahingehend, wie die Maßnahmen oder Projekte priorisiert werden könnten und auch in welchen Zeitraum diese Projekte dann abgearbeitet werden sollten.
Es entwickelt sich eine Aussprache über das vorgelegte Arbeitspapier bzw. darüber, wie dieses Arbeitspapier/Projektliste/Aktionsliste zukünftig aussehen könnte und welche unterschiedlichen Aspekte aufgenommen werden müssten.
Aus der Mitte des Gremiums werden folgende Aspekte in die Beratung eingebracht:
- Die Priorisierung von Maßnahmen stellt primär keine Aufgabe der Verwaltung dar, sondern soll/muss vom politischen Gremium erfolgen, so die Einschätzung von Gemeinderat Thilo Herbster.
- Ein überarbeitetes Arbeitspapier sollte zukünftig die einzelnen Aufgaben bzw. Aufgabenschritte und deren Stand der Abarbeitung (Grüner Balken/ prozentuale Angabe) enthalten, auch wenn dies mit Blick auf die Realisierung als durchaus sehr schwierig betrachtet wird.
- In einer Projektliste sollte zukünftig dann nicht nur das eigentliche Projekt aufgenommen werden, sondern auch die „Größe“ des einzelnen Projektes, sowohl in personeller, organisatorischer als auch in finanzieller Hinsicht. Nochmals führt der Vorsitzende aus, dass das vorgelegte Arbeitspapier keine eigentliche Projektliste darstellt und darin selbstverständlich noch Optimierungsbedarf besteht.
- Eine optimierte Zusammenstellung sollte auch vorhandene und das Projekt betreffende Fristen beinhalten. Zur Verdeutlichung wird das vereinfachte Bebauungsplanverfahren nach § 13b BauGB angeführt. Hierbei sind bestimmte Fristen schon einzuhalten gewesen, so z.B. bis zu welchem Zeitpunkt die Aufstellungsbeschlüsse gefasst sein mussten und weitere auch noch einzuhalten sind. Als weiteres Beispiel werden Digitalisierungsmaßnahmen an den Schulen aufgeführt, bei denen zu bestimmten Terminen auch Mittel abzurufen sind.
Mit Blick auf die eingebrachten Wünsche und Anregungen bei der vorgelegten To-Do-Liste, erhält die Verwaltung den Auftrag, diese zu optimieren und vor allem auch zu aktualisieren.
Der Vorsitzende bittet die Mitglieder des Gremiums nochmals darum, entsprechende Wünsche und Anregungen zur Erarbeitung einer zielführenden aber auch praktikablen Projektliste einzubringen, so dass als Ergebnis ein für Alle arbeitserleichterndes Handout fertiggestellt werden kann.
c) Weitere Maßnahmen und Konsequenzen
Auf Vorschlag des Vorsitzenden sollen zunächst die in der Sitzungsvorlage unter c) aufgeführten Punkte des Ergebnishaushaltes und im Anschluss daran des Finanzhaushaltes einzeln diskutiert werden.
1. Aus der Mitte des Gremiums wird zum Punkt 1 angeführt, dass die Formulierung „… Verschiebung auf unbestimmte Zeit …“ nicht zielführend ist und deswegen auch geändert werden muss. Die energetische Sanierung des Alten Rathauses Riedheim soll daraufhin nicht auf unbestimmte Zeit verschoben werden, sondern die Mittel für diese Maßnahme nach wie vor in der mittelfristigen Finanzplanung bleiben. Daraufhin beschließt der Gemeinderat, in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig ohne Gegenstimme bei 2 Enthaltungen, diesen Vorschlag mit der zeitlichen Bestimmtheit anzunehmen.
2. Es macht grundsätzlich keinen Sinn, alle für 2020 geplanten Maßnahmen ins nächste bzw. in die nächsten Jahre zu verschieben, da dann auch die Abarbeitung des vorhandenen Sanierungs- und Investitionsstaus in die Zukunft verschoben wird, so die Ausführung von Gemeinderat Steffen van Wambeke. Mit Blick auf das Freibadkonzept 2020 wird deutlich gemacht, dass das Freibad Hilzingen in diesem Jahr 50 Jahre alt wird und trotz der gut gewarteten und instandgehaltenen Technik diese nicht mehr unbedingt dem heutigen Stand der Technik entspricht; ggfs. sind auch andere Dinge im Freibad zu modernisieren.
Es ist zwingend notwendig, die erforderlichen vorbereitenden Arbeiten, wie zum Beispiel ein Sanierungskonzept erstellen zu lassen, anzugehen, um zu überprüfen, was von der technischen Infrastruktur in der Zukunft noch verwendet werden kann und was zwingend einer Anpassung bedarf. Aufbauend darauf kann dann für die Zukunft entschieden werden, welche Optionen es bei der Neuausrichtung des Freibades Hilzingen gibt.
Die gesamtkonzeptionelle Aufarbeitung des Projekts Freibad Hilzingen muss auf soliden objektiven Daten gestützt werden können, so dass es auf Vorschlag aus der Mitte des Gremiums Sinn macht, diese Mittel im Haushaltsplan 2020 zur Vorbereitung und Umsetzung des Konzeptes im Jahr 2021 zu belassen.
In offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, beschließt der Gemeinderat einstimmig und ohne Gegenstimme daraufhin, diese Mittel im Haushaltsplan 2020 zu belassen und nicht zu verschieben.
3. Gutachten/Konzeption Sporthallen
Der Gemeinderat beschließt nach kurzer Aussprache in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig ohne Gegenstimme, den Ansatz im Haushaltsplan zu belassen.
Mit Blick auf die Sanierung der Eduard-Presser Grundschule in Riedheim wird vom Gemeinderat angemerkt, dass zukünftig auch Maßnahmen für einzelnen Ortsteile gebündelt geplant und dann auch - wenn möglich - realisiert werden können, so zum Beispiel in Riedheim die Sanierung der Schule und die Sanierung des Rathauses.
4/5. Die Mittel für die Erstellung oder Änderung von Bebauungsplänen bzw. die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sollen zwingend im Haushaltsplan 2020 verbleiben, wobei der Gemeinderat deutlich anmerkt, dass hinsichtlich der Bebauungspläne von der Gemeindeverwaltung eine zeitliche Planung erfolgen muss.
Der Gemeinderat beschließt sodann in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, diese Mittel im Haushaltsplan 2020 zu belassen.
6. Mit Blick auf die allgemeine Gebäudeunterhaltung, Straßen-, Feld- und Waldwegeunterhaltung etc. hat die Gemeindeverwaltung Sparmaßnahmen in Höhe von 239.000 Euro zusammengestellt. Der Gemeinderat beschließt nach kurzer Aussprache, in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, für die verwaltungsseitig zusammengestellten Sparmaßnahmen einstimmig, diese Maßnahmen nicht zu strecken. Der Ansatz verbleibt somit vollumfänglich im Haushaltsplan 2020.
Mit Blick auf die entstehenden Folgekosten bei personellen Veränderungen und bei Personalneueinstellungen wird aus der Mitte des Gremiums deutlich angemerkt, dass zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich keine Stellenmehrungen mehr vollzogen werden sollten. Die Gesamtpersonalsituation in der Gemeindeverwaltung bzw. bei der Gemeinde scheint nach Einschätzung aus der Mitte des Gremiums als sehr gut. Vor dem Hintergrund möglicher Folgekosten wäre die Schaffung neuer Stellen nicht verantwortungsvoll.
Der von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus eingebrachte Antrag, zukünftig in der Verwaltung bzw. in der Gemeinde wegen den Personalfolgekosten grundsätzlich keine Stellenmehrungen (die Schaffung neuer Stellen) zu genehmigen und hiervon nur in begründeten Ausnahmen und bei Vorlage einer entsprechenden Konzeption, wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 16 Ja-Stimmen angenommen.
Konkretisiert wird dieser Beschluss im Nachgang nach der Beschlussfassung dahingehend, dass Ausnahmen nur mit einem vorgelegten Konzept möglich sind, die Hürden aber relativ hoch liegen. Allerdings wird auch ausgeführt, dass Handlungsspielräume in der Verwaltung weiterhin vorhanden sein müssten, dass die entsprechenden Aufgaben auch abgewickelt werden können. Dieser Beschluss hat selbstverständlich keine Auswirkungen auf interne Umsetzungen und Veränderungen bei der Organisationsstruktur, die in der Regel auch ohne Kostenmehrung durchgeführt werden.
Die Ziffern 1 und 2 der Sitzungsvorlage sind bereits in der weiteren Realisierung, so dass der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, nochmals einstimmig bestätigt, dass diese Maßnahmen durchgeführt werden.
3. Die Planung zum Neubau des Kindergartens St. Mauritius Weiterdingen laufen bereits ebenfalls schon, so dass eine weiterführende Diskussion über die zeitliche Realisierung des Projektes dem Gremium nicht notwendig erscheint. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen die Fortführung dieses Projektes.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird mit Blick auf die jüngst gemachten Erfahrungen bei der Erarbeitung der Betriebskostenvereinbarung beim Kindergarten „Am Steppbachwiesle“ darauf hingewiesen, ggfs. eine Aktualisierung der vorhandenen Betriebskostenvereinbarung mit der Katholischen Kirchengemeinde für den Kindergarten St. Mauritius möglichst frühzeitig aufzunehmen.
4. Beim Projekt Generalsanierung und Brandschutz im Rathaus ist auf jeden Fall zügiges Handeln erforderlich, da die entsprechenden Ausnahmeregelungen hinsichtlich des Brandschutzes und die Nutzung der Räumlichkeiten im Rathaus von der zuständigen Baurechtsbehörde nicht dauerhaft toleriert werden. Diese überfällige Maßnahme macht ein zwingendes Handeln notwendig, so dass diese unstrittige Maßnahme möglichst noch im September 2020, so die Ausführung des Vorsitzenden, für eine entsprechende Beschlussfassung durch das Gremium sorgfältig vorbereitet werden muss.
Allerdings müssen bei diesem Projekt dann auch die notwendigen von den wünschenswerten Maßnahmen differenziert werden. Einstimmig ist der Gemeinderat mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Eine entsprechende Beratung erfolgt möglichst noch im September 2020.
5. Peter-Thumb-Gemeinschaftsschule:
Der Gemeinderat ist mit der Vorgehensweise einverstanden, dass die Thematik im Herbst 2020 sorgfältig aufgearbeitet wird und danach im Gremium ein Sachstandsbericht erfolgt.
6. Jugendtreff Grillplatz:
Die Suche nach einem Standort für einen Jugendtreff - Grillplatz und Schutzhütte - in Ortsrandlage in Hilzingen, bei dem im Haushaltsplan 2020 ein Ansatz in Höhe von 20.000 Euro aufgenommen worden ist, gestaltet sich außerordentlich schwierig. Aus diesem Aspekt wurde verwaltungsseitig auch eine entsprechende Verschiebung dieses Projektes vorgeschlagen. Nachdem es im Gremium inhaltlich einen klaren Beschluss gibt, dieses Projekt umzusetzen, wird der Vorschlag der Verwaltung, die Maßnahme zu verschieben, in der anschließend offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 14 Ja- und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen. Zur Klarstellung wird ausgeführt, dass mit diesem Beschluss jedoch nur die zeitliche Realisierung des Projektes und nicht die Sache als Solche betroffen ist.
7. Rückstauproblematik Hilzingen Ost:
Das Thema Rückstauproblematik Hilzingen Ost und die vorgesehene Realisierung in den Jahren 2020 bis 2024 beschäftigt den Gemeinderat nicht nur wegen den immensen Kosten von ca. 4,1 Millionen Euro (inklusive der Kosten der Wasserversorgung Hilzingen) schon viele Jahre. Die jetzt vorgeschlagene Projektaufteilung 1. Abschnitt / Sonne bis zur Randenbahnstraße / 2020, 2. Abschnitt / Randenbahnstraße / 2023 und der 3. Teilabschnitt / Restliche Maßnahmen / 2024 wird nochmals in kurzen Zügen dargestellt.
Gemeinderat Artur Martin Jäkle fragt hinsichtlich der Effektivität der geplanten Maßnahmen nach. Aus der Mitte der Verwaltung wird wiederholt dargestellt, dass die geplanten Maßnahmen leider auch keine 100 %-Lösung für die betroffenen Grundstücke bringen werden.
Aufgrund der zahlreichen politischen Diskussionen im Gremium über viele Sitzungen und Jahre hinweg erscheint die Verschiebung dieser investitionsintensiven Maßnahme nicht zielführend, auch wenn dies mit Blick auf den Haushalt durchaus sehr charmant wäre, die Ausführung dieser Maßnahme tatsächlich noch etwas zu strecken. Der Gemeinderat ist unisono der Einschätzung, dass der 1. Teilabschnitt unbedingt wie geplant – auch zeitlich - umgesetzt werden muss. Deshalb erscheint eine Verschiebung des Projektstarts in der heutigen Sitzung als nicht machbar, so dass auch keine Abstimmung hierzu erfolgt.
Aus der Anlage 4 werden noch verschiedene Einzelpositionen herausgegriffen, um darüber im Gremium kurz zu beraten.
Abriss Hauptstraße 42:
Ob die Hauptstraße 42 tatsächlich abgerissen werden darf bzw. ob die veranschlagten Kosten hierfür als belastbar zu sehen sind, kann in der heutigen Sitzung nicht beantwortet werden. Die Maßnahme, die mit Kosten in Höhe von 175.000 Euro im Haushaltsjahr 2021 veranschlagt ist, soll auf 2022 verschoben werden, was der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, ohne Gegenstimme bei 2 Enthaltungen so annimmt.
Kauf von Grundstücken im Ortsetter:
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert der Vorsitzende, dass die Kaufverhandlungen mit der katholischen Kirchengemeinde über den Erwerb der Grundstücke in der Hauptstraße (Pfarrer-Geißler-Haus) bereits laufen. In einer der nächsten Sitzungen kann der Vorsitzende über die Ergebnisse der laufenden Grunderwerbsverhandlungen informieren, sofern das vom Eigentümer in Auftrag gegebene Gutachten dann auch der Gemeinde zur Verfügung gestellt worden ist bzw. die Ergebnisse hieraus vorliegen.
Flüchtlingsunterbringung:
Nach kurzer Aussprache zu der im Haushaltsplan aufgenommenen Position beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, ohne Gegenstimme bei 3 Enthaltungen, diesen Ansatz in Höhe von einer Million Euro im Planwerk 2020 zu belassen.
Spülküche Gemeinschaftsschule Hilzingen:
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates sagt die Verwaltung zu, die Dringlichkeit für eine vergrößerte oder neu gestaltete Spülküche in der Gemeinschaftsschule Hilzingen nochmals sorgfältig aufzuarbeiten und zu klären, welche Voraussetzungen bei diesem Projekt erfüllt werden müssen. Erst dann kann im Gremium darüber entschieden werden.
Kindergarten Riedheim:
Gemeinderat Sebastian Harder stellt den Antrag, den Ansatz in Höhe von 10.000 Euro für den Spielturm im Kindergarten Riedheim im Haushaltsjahr 2020 zu belassen. In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser Beschlussvorschlag bei 7 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen, so dass diese Mittel für diesen Zweck verausgabt werden können.
10. Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021
Ergänzend wird zu dieser Sitzungsvorlage verwaltungsseitig ausgeführt, dass der Gesamtelternbeirat sich grundsätzlich gegen die Erhöhung der Elternbeiräte für das Kindergartenjahr 2020/2021 ausspricht.
Die folgenden beiden, in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschläge werden daraufhin in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.
a.) Die Elternbeiträge werden zu Beginn des neuen Kindergartenjahres 2020/2021 zunächst nach den bisherigen Sätzen erhoben.
b.) Nach der Sommerpause erfolgt eine ausführliche Beratung zur Neufestsetzung der Elternbeiträge im VFA/Gemeinderat, so dass eine Neufestsetzung der Elternbeiträge ggf. zum 01.01.2021 erfolgen kann.
11. Betreuungsangelegenheiten
a) Erlass der Kindergartengebühren für Juni 2020
b) Erlass der Entgelte für die verlässliche Grundschulbetreuung für Juni 2020
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die folgenden, in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschläge anzunehmen.
a) Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Kindergartengebühren für Juni 2020 aus Billigkeitsgründen zu. Der Erlass der Kindergartengebühren gilt nicht für die Kinder, die im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs für mindestens 3 Wochen den Kindergarten besuchen konnten.
b) Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Gebühren für die verlässliche Grundschulbetreuung für Juni 2020 aus Billigkeitsgründen zu.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass - wie zu einem früheren Zeitpunkt im Gremium erläutert - die Verwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Eltern bei der Erhebung der Gebühren für die verlässliche Grundschule bzw. der Kindergärten entgegengekommen ist und führt aus, dass zum Beispiel für die Kinder, die nicht in der Notbetreuung angemeldet und betreut worden sind, nur dann eine Gebühr erhoben worden ist, wenn die Kinder mehr als 3 Wochen den Kindergarten besucht haben. Zustimmend wird diese Ausführung im Gremium zur Kenntnis genommen.
12. Neubau eines Kindergartens im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle", Hilzingen
- weitere Vorgehensweise zur Vergabe des Auftrags der Außenanlagen
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Beschlussvorschlag, nämlich dass der Bürgermeister beauftragt wird, die Vergabe der Aufträge für die beiden noch ausstehenden Gewerke zu tätigen, wobei der maximale Kostenrahmen zu beachten ist.
13. Freibad Hilzingen
- Betrieb des Freibads während der Corona-Pandemie
Zwischenzeitlich sind auch sehr viele positive Rückmeldungen von den Nutzern des Freibades bei der Verwaltung aber auch beim Bürgermeister eingegangen, die sich vor allem mit Blick auf mittlerweile geltende tarifliche Vergünstigungen sehr positiv geäußert haben.
Mit Blick auf das Nachjustieren der Bezahlmöglichkeiten wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass es leider aus technischen Gründen immer noch nicht möglich ist, das sogenannte PayPal-Verfahren anzubieten. Beim Lastschriftverfahren muss aus rechtlichen Gründen grundsätzlich immer noch ein unterschriebenes SEPA-Mandat vorliegen, bevor Abbuchungen erfolgen können.
Verwaltungsseitig wird zugesagt, weitere Bezahlformen, so zum Beispiel die Sofortüberweisung zuzulassen. Im Gremium wird das Positive, das mit der frühzeitigen Öffnung und beim Betrieb des Freibades einhergeht, ausgeführt. Die Verwaltung sollte hinsichtlich der vorhandenen Zeitslots weiterführende Überlegungen anstellen; so könnte man durch veränderte Zeitslots die Möglichkeiten zur Nutzung des Freibades, vor allem für Familien, erweitern. Dies hätte aber die Konsequenz, dass vom Modell der beiden eingerichteten Zeitslots abgewichen oder auf die Frühschwimmeroption verzichtet werden müsste.
Mit Blick auf eine grundsätzliche Beratung für diese Freibadsaison erscheint der Zeitpunkt als zu spät. Aufgrund der elektronischen Buchung ist das vorhandene Zahlenmaterial sehr differenziert auszuwerten. Die entsprechenden Zahlen sollen für das kommende Freibadjahr, sofern es dann noch notwendig ist, aufgearbeitet und frühzeitig dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden. Verwaltungsseitig wird zugesagt, dies in einer der nächsten Sitzungen des Verwaltungs- und Finanzausschusses aufzuarbeiten.
14. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Sommerpause
b) Denkmalschutz
15. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Jugendplatz
b) Dorfplatz
c) Waldwirtschaft
16. Fragemöglichkeit für Einwohner
Der Vorsitzende entgegnet hierauf, dass die Rückstauproblematik in der heutigen Sitzung ergebnisoffen diskutiert worden ist und das Ergebnis wie bereits in einer früheren Sitzung nochmals bestätigt worden ist.
Die heutige Sitzungsvorlage der Verwaltung hat lediglich eine Aussage darüber getroffen, dass die noch nicht begonnenen Maßnahmen auch grundsätzlich als verschiebbare Maßnahmen zu werten sind. Ergänzend gibt Frau Schweizer noch zum Besten, dass sie sich überlegt, die Gemeinde entsprechend zu verklagen.
Genehmigt am 22. September 2020
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Peter Graf (Gemeinderat)