Gemeinderat
Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen
Gemeinderat 16. Juni 2020
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 28.04.2020
3. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 05.05.2020
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 05.05.2020
5. Ortskernsanierung
a) Dorfplatz nördlicher Teil
Beschlussfassung über Ausstattungselemente
1. Belagsflächen
2. Bäume
3. Sitzelemente
4. Brunnen
b) Schlossmauer Hilzingen
- Stellungnahme des Denkmalschutzes
- Antrag der CDU-Gemeinderäte vom 18.02.2020 auf Durchführung eines Bürgerentscheids "Abriss Schlossparkmauer"
c) Hauptstraße Ost mit Vorplatz beim Bürgerbüro
- Beschluss zur Umsetzung eines Bürger-Workshops
d) Beschlussfassung über den Toilettenstandort
e) Mühlbachrenaturierung beim "Alten Rathaus"
- Aufhebung des Sperrvermerks
6. Neubau eines Kindergartens im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle"
a) Sachstandsbericht zu den Mehrkosten Innenausstattung durch Architekt Herrn Ernst
b) Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe:
- Einbaumöbel
7. Abschluss einer Betriebskostenvereinbarung mit der Katholischen Kirchengemeinde Hohenstoffeln-Hilzingen zum Betrieb des Kindergartens im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle"
8. Sachstandsbericht und aktuelle Entwicklung zur Corona-Pandemie
- Auswirkungen auf den Haushalt 2020
9. Betreuungsangelegenheiten
- Erlass der Kindergartengebühren für Mai 2020
- Erlass der Entgelte für die Verlässliche Grundschulbetreuung für Mai 2020
10. Antrag der SPD/UL und FDP vom 16.05.2020
Beratung zur Änderung des Bebauungsplans "Kellhof/3. Änderung", Gemarkung Hilzingen
11. Beschlussfassung über die Ausübung des Vorkaufsrecht
nach § 29 WG; Flst. 2428, Gemarkung Weiterdingen
12. Beschlussfassung über die Ausübung des Vorkaufsrecht
nach § 24 BauGB; Flst. 200, Gemarkung Hilzingen (Krone/Post)
13. Kirchweih 2020
- Beratung über die weitere Vorgehensweise zur Durchführung der Kirchweih 2020
14. Freibad Hilzingen
- Öffnung während der Corona-Pandemie
- Vorlage des Betriebskonzeptes
15 Mitfinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) an der Gemeinschaftsschule Hilzingen
16. Genehmigung zur Entgegennahme von Spenden
17. Bekanntgaben der Verwaltung
18. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
19. Fragemöglichkeit für Einwohner
Gemeinderat 16. Juni 2020
Anwesend:
Bürgermeister Holger Mayer als Vorsitzender
Von den 22 Gemeinderäten sind 21 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Bauamtsleiter Günther Feucht
Stabstelle: Birgit Dennert und Jörg Wolter
Ordnungsamtsleiter Thomas Ruck
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderat Fabian Jutt (privat), entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 22.45 Uhr
Presse: 1
Zuhörer: 30
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 28.04.2020
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 28.04.2020.
3. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 05.05.2020
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 05.05.2020.
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 05.05.2020
Fehlanzeige
5. Ortskernsanierung
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Jürgen Pfaff vom beauftragten Planungsbüro faktorgruen, der sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt.
a) Dorfplatz nördlicher Teil
Beschlussfassung über Ausstattungselemente
1. Belagsflächen
2. Bäume
3. Sitzelemente
4. Brunnen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 08. Juni 2020, die zu den einzelnen Tagesordnungspunkten nochmals in wesentlichen Zügen vorgetragen wird.
Einleitend weist der Vorsitzende insbesondere darauf hin, dass es in der heutigen Sitzung nicht um grundsätzliche Beratungen über die einzelnen Ausstattungselemente geht, sondern lediglich darum, welche der vorgeschlagenen Varianten ausgewählt werden und somit zur Ausführung kommen sollen. Zum eigentlichen Sachvortrag erteilt der Vorsitzende Herrn Jürgen Pfaff das Wort, der über die Sitzungsvorlage hinaus auch weitergehende Informationen zu den Entscheidungslinien der einzelnen Ausstattungselemente vermittelt.
1. Belagsflächen
Mit Blick auf die vorgeschlagenen drei Varianten wird relativ schnell ersichtlich, dass die zu schaffenden sieben Stellplätze auf jeden Fall markiert werden sollen, um die dann ausgewiesenen Parkplätze für diesen Zweck auch nutzen zu können.
Entgegen des Beschlussvorschlags der Verwaltung, die Variante 3, den Platz mit einer weiteren Gliederung zu versehen, soll jedoch die Variante 1 zur Ausführung kommen. Nachgefragt wird aus der Mitte des Gremiums, ob das für das Nachzeichnen des historischen Mauerverlaufs vorgesehene Material Muschelkalk hierfür auch beständig und nachhaltig geeignet ist. Herr Pfaff entgegnet hierauf, dass bei der Materialauswahl eine frostsicherere Variante (Würzburger Muschelkalk) verwendet werden soll, die auch nachhaltig ist.
Hinsichtlich der entstehenden Kosten für den Oberflächenbelag des Dorfplatzes/ nördlicher Teil, vor allem im Vergleich zu den abgerechneten Kosten beim Oberflächenbelag des Dorfplatzes, wird aus der Mitte des Gemeinderates nachgefragt, ob es tatsächlich erforderlich ist, das Betonpflaster mit einer Stärke von 10 bzw. 12 cm zu wählen. Denn auf diesem Teil des Dorfplatzes muss nicht unbedingt starke verkehrsmäßige Frequentierung eingeplant werden. Herr Pfaff antwortet auf diese Nachfrage, dass – um etwaige Verdrehungen und Verschiebungen des
Betonpflasters zu vermeiden – die Stärke des Betonpflasters wie vorgesehen verwendet werden soll.
Sollte der Gemeinderat ein weniger starkes Betonpflaster auswählen, wäre das Haftungsrisiko bzw. die Gewährleistung für diesen Teil des Dorfplatzes ausgeschlossen. Vorgesehen sind auf den Gehwegen eine Stärke von 10 cm und auf den Verkehrswegen eine Stärke von 12 cm. Die Mehrkosten bei der Verwendung der stärkeren Betonpflastersteine beziffert Herr Pfaff auf ca. 3 – 4 Euro/m².
Gemeinderat Olaf Fuchs stellt vor allem wegen den entstehenden Mehrkosten bei Verwendung der stärkeren Betonpflastersteine den Antrag, für den Dorfplatz/ nördlicher Teil weniger starke Betonpflastersteine zu verwenden.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, stimmen 2 Gemeinderäte für und 13 gegen diesen Antrag, so dass dieser Antrag mehrheitlich als abgelehnt gilt.
Zur Ausführung kommen somit die vom Büro Pfaff vorgeschlagenen Stärken des Betonpflasters.
Als Ergebnis der Beratung wird vorgeschlagen, die Variante 1 (Dorfplatz/ nördlicher Teil; ohne weitere Gliederung und mit Markierung der sieben Stellplätze) auszuwählen. Dieser Beschlussvorschlag wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 20 Ja-Stimmen angenommen.
2. Bäume
Die verschiedenen Varianten, welche Bäume auf dem Dorfplatz gepflanzt werden sollen, werden ebenfalls vorgestellt. Es entwickelt sich im Gremium eine Beratung darüber, welche Bäume gepflanzt werden sollen, wobei die Pflanzung einer Stieleiche, die sehr viele Insektenarten beheimaten kann (ca. 600 – so die Ausführung von Gemeinderat Tilo Herbster), wird aber vor allem deshalb negativ gesehen, weil der Eichenprozessionsspinner im Landkreis Konstanz leider auch schon sein „Unwesen“ treibt und die Stieleiche vor einem Befall nicht gefeit wäre. Aufgrund dieser Ausgangslage soll eine Stieleiche nicht gepflanzt werden.
Es kristallisiert sich im Gremium die Tendenz heraus, auf jeden Fall die Variante mit den einheimischen Baumarten auszuwählen. Der Vorsitzende nimmt den Wunsch aus der Mitte des Gemeinderates auf, darüber entscheiden zu lassen, ob bei der Variante 3 anstelle der Ulme eine Esskastanie gepflanzt werden soll.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird der Vorschlag, anstelle der Ulme eine Esskastanie zu verwenden, bei 7 Ja- und 10 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Im Anschluss an diesen Beschluss wird daraufhin über die in der Sitzungsvorlage aufgeführte Variante 3 (Feldahorn, Ulme) abgestimmt. In der offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser Beschlussvorschlag bei 19 Ja- und 1 Gegenstimme mehrheitlich angenommen.
3. Sitzelemente
Vor dem Hintergrund der vorhandenen denkmalschutzrechtlichen Belange wird auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums von Herrn Jürgen Pfaff deutlich gemacht, dass zur Nachverfolgung des historischen Mauerverlaufs das eingezeichnete Eckelement auf jeden Fall – so wie vorgeschlagen – ausgeführt werden muss.
Über die Sitzungsvorlage hinaus wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass die jetzt vorgeschlagene Variante hinsichtlich der Anzahl und der Platzierung der jeweiligen Sitzelemente auf dem Dorfplatz/ nördlicher Teil mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt worden ist und deshalb auch so zur Ausführung kommen soll.
Mit Blick auf die eingezeichneten Poller entlang der Hauptstraße wird deutlich im Gremium ausgeführt, dass dort keine Poller, sondern Pflanztröge aufgestellt werden sollen. Gemeinderat Michael Jäckle führt darüber hinaus aus, dass die Pflanztröge auf jeden Fall so gestaltet werden sollen, dass diese möglichst flexibel und ohne allzu großen Aufwand auch umgesetzt werden können.
Als Ergebnis der Beratung formuliert der Vorsitzende den folgenden zweigeteilten Beschlussvorschlag:
1. Die Sitzelemente auf dem Dorfplatz/ nördlicher Teil sollen mit einem Sitzraster (aus Holz), das Mehrkosten in Höhe von 6.000 Euro verursacht, ausgestattet werden.
In der offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, beschließt der Gemeinderat bei 19 Ja-Stimmen ohne Gegenstimme diese Ausführungsvariante.
2. Der in der Sitzungsvorlage mit Variante 3 bezeichnete Vorschlag wird daraufhin im Gremium in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 19 Ja- und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
4. Brunnen
Die Sitzungsvorlage weist 2 Varianten des Brunnens aus, nämlich eine Variante mit und eine ohne ein Fontänenspiel. Im Gremium erscheint die vorgesehene Brunnenausführung mit der sogenannten Fontänentechnik mit Blick auf die dadurch entstehenden Kosten, vor allem die Folgekosten, teilweise als schwierig realisierbar.
Die grundsätzliche Entscheidung über die Installation eines Brunnens auf dem Dorfplatz/ nördlicher Teil wird in der heutigen Sitzung nicht mehr zur Disposition gestellt. Mit Blick auf die entstehenden Kosten wird jedoch genau diese Frage nochmals kurz diskutiert, ob es in Zeiten der Corona-Pandemie nicht ein gutes Signal wäre, auf den Brunnen (Kosten von über 100.000 €) zu verzichten und mit den Haushaltsmitteln sehr sparsam umzugehen.
Nachdem jedoch der Grundsatzbeschluss gefasst wurde, einen Brunnen auf dem Dorfplatz/ nördlicher Teil zu installieren, wird aus der Mitte des Gemeinderats der Antrag gestellt, jetzt beim Brunnen lediglich die Anschlüsse für ein Fontänenspiel für eine spätere "Nachrüstung" vorzusehen, allerdings das Fontänenspiel jetzt noch nicht zu installieren.
Dieser Beschlussvorschlag wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 4 Ja- und 14 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Die Variante, lediglich die vorbereitenden Installationen vorzusehen und das Fontänenspiel noch nicht, ist somit abgelehnt.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird ebenfalls in die Beratung eingebracht, dass der denkmalschutzrelevante Brunnen an der Ostseite des Rathauses zwingend aufgewertet werden muss, um hier ein weiteres attraktives Element zu schaffen. Ebenso wird auch daran erinnert, im Bereich des Areals Hauptstraße 59 eine Wassersäule vorzusehen.
Der Vorsitzende formuliert als Ergebnis der Beratung einen zweigeteilten Beschlussvorschlag, über den einzeln und nacheinander abgestimmt wird:
1. Der Brunnen auf dem Dorfplatz/ nördlicher Teil (Neugestaltung der Ortsmitte Dorfplatz/ Teil Rathaus) soll mit einer Fontänentechnik ausgestattet werden. Dieser Beschlussvorschlag wird in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 12 Ja- und 9 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
2. Die Ausführungsvariante, den Brunnen mit in Muschelkalk-Material zu gestalten, wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 16 Ja- und 4 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
b) Schlossmauer Hilzingen
- Stellungnahme des Denkmalschutzes
- Antrag der CDU-Gemeinderäte vom 18.02.2020 auf Durchführung eines Bürgerentscheids "Abriss Schlossparkmauer"
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 04.06.2020.
Nach kurzen einleitenden Worten des Vorsitzenden ergibt sich im Gemeinderat eine kurze Aussprache über die weitere Vorgehensweise bzw. über die Stellungnahme des Denkmalschutzes, die im Wortlaut der Sitzungsvorlage als Anlage beigelegt ist.
Gemeinderat Steffen van Wambeke zeigt sich durchaus verwundert darüber, dass er zu seiner Rückfrage zu den denkmalschutzrechtlichen Belangen hinsichtlich der Schlossparkmauer keine belastbaren Informationen von der Verwaltung erhalten hat, obwohl die Stellungnahme des Denkmalschutzes bereits am 15. März 2016 bei der Gemeindeverwaltung vorgelegen hat. Mit Blick auf den Antrag der CDU-Gemeinderäte auf Durchführung eines Bürgerentscheids zum Abriss der Schlossparkmauer wird die Stellungnahme des Denkmalschutzes natürlich akzeptiert, wobei die Formulierung durchaus auch als sehr schwammig eingeschätzt wird. Deshalb macht es aus seiner Sicht bzw. aus Sicht der CDU-Gemeinderäte natürlich keinen Sinn mehr, den mit Datum vom 18.02.2020 gestellten Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids aufrecht zu halten, so dass Gemeinderat Steffen van Wambeke formell den Antrag für die CDU-Gemeinderäte zurückzieht.
Allerdings ist es besonders wichtig, bei den Überlegungen zur Sanierung der Ortsmitte Hilzingen (Schlosspark / Schlossparkmauer etc.) die Bürgerinnen/Bürger aktiv mit einzubinden, so wie dies beim Bürgerworkshop zu Beginn der Ortskernsanierung durchgeführt worden ist.
Entgegnet werden von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus die Einlassungen des Vorredners dahingehend, dass die vorliegende Antwort des Denkmalschutzes zum einen nicht sehr unerwartet kommt. Zum anderen ist es große Verantwortung des Gremiums, das historische Ensemble Rathaus / Kirche zu erhalten. Es hätte durch einen Bürgerentscheid durchaus das Risiko bestanden, dass sich die Bürgerschaft noch mehr spaltet, weil die unterschiedlichen Ansätze, wie mit der Schlossparkmauer umgegangen werden soll, schon sehr different sind.
Ferner führt er jedoch auch an, dass die im Schreiben dargestellten Ansätze über die Gestaltung der Schlossparkmauer an bestimmte Auflagen gebunden sind.
Ergänzend erinnert Gemeinderat Olaf Fuchs im Gremium deutlich daran, dass bei der im Jahr 2015/2016 durchgeführten Bürgerbefragung als ein Ergebnis klar herausgekommen ist, dass ein Großteil der Bürger, die an der Bürgerbefragung teilgenommen haben, gewünscht haben, dass die Schlossparkmauer in der jetzigen Form nicht dauerhaft Bestand haben soll und auch abgerissen werden sollte. Deshalb wäre es durchaus zielführend gewesen, diesen damals aus der Bürgerbefragung deutlich formulierten Auftrag aufzugreifen und gegebenenfalls durch einen Bürgerentscheid entscheiden zu lassen.
c) Hauptstraße Ost mit Vorplatz beim Bürgerbüro
- Beschluss zur Umsetzung eines Bürger-Workshops
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung vom 08.06.2020, die vom Vorsitzenden in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Mit Blick auf den verwaltungsseitig aufgenommenen Beschlussvorschlag, nämlich die zeitnahe Durchführung eines Bürgerworkshops nach der Sommerpause, wünscht sich der Vorsitzende, dass bereits jetzt schon frühzeitig Ideen, Anregungen oder auch Gedanken zur Gestaltung dieses Teilbereichs an die Verwaltung herangetragen werden, um dadurch den Bürgerworkshop entsprechend vorbereiten zu können. Gegebenenfalls könnten bereits schon vorab die entsprechenden Abklärungen, zum Beispiel mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, geführt werden.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums antwortet der Vorsitzende, dass in der heutigen Sitzung lediglich der Grundsatzbeschluss gefasst werden soll, nach der Sommerpause einen Bürgerworkshop durchzuführen, der auf jeden Fall von externer Seite moderiert werden muss.
Die weiteren Verfahrensschritte (Tagesordnung, Moderation, Tagungsort und Ähnliches) sind derzeit noch nicht vorbereitet. Das gleiche gilt auch hinsichtlich eines Termins, so Bürgermeister Holger Mayer. Es muss auf jeden Fall die Zielsetzung verfolgt werden, möglichst für viele, ideal für alle Beteiligten, eine entsprechend akzeptable Lösung zu finden.
Der in der Sitzungsvorlage aufgenommene Beschlussvorschlag, zeitnah nach der Sommerpause einen Bürgerworkshop durchzuführen, wird in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.
d) Beschlussfassung über den Toilettenstandort
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 05.06.2020, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Die Beratung über einen neuen Toilettenstandort nach Abriss des Remise-Nebengebäudes war schon mehrfach Gegenstand von sehr intensiven Beratungen im Gemeinderat. Als ein Ergebnis der letzten Beratungen sollte nunmehr das Aufstellen einer sogenannten Toilettenbox weiter geprüft werden.
Die Kosten für eine Toilettenbox in der Ausführungsvariante mit Lärchenholz und in selbstreinigender Edelstahlvariante der sanitären Installationen mit rund 112.000 € sorgen im Gremium durchaus für Diskussionen. Vor dem Hintergrund der bereits zahlreich diskutierten Möglichkeiten wird das Aufstellen einer Toilettenbox grundsätzlich als positiv gesehen. Allerdings wird der verwaltungsseitig vorgeschlagene Standort neben dem im nördlichen Bereich des Schlossparks verlaufenden Wegs als nicht unbedingt optimal betrachtet. Aus verschiedenen Gründen sollte der WC-Standort möglichst nahe an das Museumsgebäude gebracht werden, um zum Beispiel fußläufige Erreichbarkeit vom Dorfplatz oder aber auch bei Kirchenveranstaltungen möglichst kurz zu halten.
Gestalterisch macht es darüber hinaus auch Sinn, ein solches Solitärgebäude möglichst an das vorhandene Gebäude oder die Schlossparkmauer anzubinden. Gemeinderat Olaf Fuchs bemängelt jedoch die sehr hohen Kosten der relativ kleinen Toilettenbox. Seine Nachfrage zur möglichen Genehmigungsfähigkeit einer solchen Toilettenbox hinsichtlich von denkmalschutzrechtlichen Belangen wird dahingehend beantwortet, dass für ein solches untergeordnetes Element auch nach den bisherigen Abstimmungen von einer entsprechenden Zustimmung der zuständigen Behörden ausgegangen werden kann.
Entsprechend dem Gemeinderat mit der heutigen Sitzungsvorlage zugestellten Protokoll vom 12.04.2016 wurde damals beschlossen, auf dem Dorfplatz ein Vereinshaus zu planen und in dieses Gebäude dann auch die notwendigen Toiletten unterzubringen. Mit Blick auf die Umsetzung dieses Beschlusses sind allerdings noch keine weiterführenden Überlegungen oder konkreteren Planungen angestellt worden. Ausgehend davon, dass eine schnelle, möglichst flexible Lösung für das Toilettenproblem gefunden werden muss und es nicht unbedingt sinnvoll ist, auf dem Dorfplatz nur ein solitäres Toilettenhaus ohne ein Vereinshaus zu planen / zu schaffen, wurde diese jetzt vorgeschlagene Variante ausgewählt.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert Herr Pfaff, dass die Realisierung einer Toilettenanlage auf dem Dorfplatz ohne eine sorgfältige Vorplanung (Auswahl des Standorts, Nutzungsverhalten) nicht sinnvoll ist. Das gleiche gilt auch für ein etwaiges Vereinshaus.
Weitere Wortmeldungen aus dem Gremium führen an, dass die Diskussion über das Vereinshaus am Dorfplatz noch nicht abschließend geführt worden ist und unter Umständen dieses Projekt auch zurückgestellt werden kann oder vielleicht auch zurückgestellt werden muss, da die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde durchaus beschränkt sind.
Als Ergebnis der weiteren Beratung formuliert der Vorsitzende einen zweigeteilten Beschlussvorschlag, der darauf jeweils in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, zur Beschlussfassung kommt.
1. Der Grundsatzbeschluss, eine Toilettenbox in der vorgeschlagenen Ausführung (Lärchenholz, selbstreinigende Edelstahlvariante) mit Kosten in Höhe von rund 112.000 Euro anzuschaffen, wird bei 19 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme mehrheitlich angenommen.
2. Die Toilettenbox soll so nahe wie möglich an das Museums gestellt werden, ohne dass die Einfahrt auf den dortigen Parkplatz beeinträchtigt wird. Dieser Beschlussvorschlag wird daraufhin bei 19 Ja-Stimmen ohne Gegenstimmen angenommen.
e) Mühlbachrenaturierung beim "Alten Rathaus"
- Aufhebung des Sperrvermerks
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 05.06.2020, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, den Sperrvermerk in Höhe von 285.000 Euro auszuheben, wird daraufhin in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 19 Ja-Stimmen angenommen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird die Verwaltung gebeten, bei der Planung der Mühlbachrenaturierung und den dadurch entstehenden Kosten diese – nachdem aktuell keine Kostensteigerung eingepreist ist – an die aktuelle Kostenentwicklung (=Preissteigerungen einkalkulieren) anzupassen.
6. Neubau eines Kindergartens im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle"
a) Sachstandsbericht zu den Mehrkosten Innenausstattung durch Architekt Herrn Ernst
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage, nämlich die Kostenverfolgung zum Projekt Neubau Kindergarten im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle" Hilzingen des beauftragten Architekturbüros Andreas Ernst aus Stockach, Ortsteil Wahlwies, vom 28. April 2020.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den beauftragten Architekten, Herrn Andreas Ernst, der sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt und für den eigentlichen Sachvortrag das Wort erhält.
Herr Andreas Ernst stellt die aktuelle Kostensituation dar und geht insbesondere auf die Kostengruppe 600 ein, die im Vergleich zur ursprünglichen Kostenschätzung, die bei rund 80.000 Euro gelegen hat, auf jetzt knapp 167.000 Euro angestiegen ist. Die deutliche Kostenüberschreitung bei dieser Kostengruppe erläutert Herr Ernst damit, dass er bei der Erstellung der Kostenschätzung nicht gewusst hat, welche Kosten für die Innenausstattung tatsächlich und im konkreten Fall anfallen werden und führt weiter aus, dass er keine Möglichkeit hatte, sich sowohl mit dem Bauherren als auch mit dem Betreiber, der zum damaligen Zeitpunkt noch nicht festgestanden hat, in so weit abzustimmen, um hier eine belastbare Zahl aufnehmen zu können. Aus diesem Grund wurde seinerseits entsprechend des BKI-Index ein pauschalierter Ansatz in Höhe von 6,4 % angenommen und in die Kostenberechnung aufgenommen.
Es wird im Rat jedoch deutlich gemacht, dass es auf jeden Fall besser gewesen wäre, bei der damaligen Kostenschätzung einen Ansatz einzustellen, der auf eventuellen Erfahrungswerten beruht hätte oder auf Grund intensiver Recherchen belastbar geschätzt worden wäre, als die Kosten bei den Untergruppierungen, wie zum Beispiel der Kostengruppen 183.1 bis 190.3, mit Null zu veranschlagen. Die Einschätzung des Gremiums wird vom Vorsitzenden dahingehend unterstrichen, dass es nicht Aufgabe der Gemeinde gewesen ist, zum damaligen Zeitpunkt darauf zu achten, dass alle Positionen mit belastbaren Zahlen aufgeführt worden sind. Es war insbesondere auch deshalb nicht zu erkennen, weil die früheren Kostenschätzungen keine Untergruppierungen, wie oben ausgeführt, hatten. Die Summe der Kostengruppe 600 erschien als pauschaler Ansatz.
Es entwickelt sich im Gemeinderat eine längere Aussprache über die vorgestellten Mehrkosten für die Innenausstattung im neuen Kindergarten im Neubaugebiet. Im Gremium wird unisono ausgeführt, dass dieser Fehler bei der Planung bzw. bei der Kostenzusammenstellung nur dadurch geheilt werden kann, die jetzt konkret ermittelten und mit dem möglichen Träger abgestimmten Kostenblöcke in der vorgestellten Variante anzunehmen, um den Kindergarten möglichst fristgerecht auch betreiben zu können. Die jetzt vorgestellten Kosten werden als notwendige Kosten gesehen, die zwingend erforderlich sind. Es wird auch deutlich, dass der offene Umgang mit der eingetretenen Kostensteigerung durch den beauftragten Architekten positiv bewertet wird. Leider sind Kosten bei der früheren Gesamtkostenermittlung nicht ausreichend bedacht worden, wobei aus dem Gremium auch nachgefragt wird, welchen Auftrag Herr Ernst damals von der Verwaltungsspitze erhalten hat.
Nachgefragt aus der Mitte des Gremiums erläutert Herr Andreas Ernst, dass die aktuell dargestellte Kostenverfolgung, nachdem die allermeisten Aufträge bereits schon vergeben worden sind, sehr wahrscheinlich auch eingehalten werden kann.
Allerdings wird ausgeführt, dass eine ähnliche Konstellation mit etwaigen Kostensteigerungen bei der Kostengruppe 500 – Außenanlagen - entstehen könnte, weil auch dort von Seiten des Planers ein pauschaler Ansatz aufgenommen worden ist, der keine konkrete Planung mit einzelnen Spielgeräten und Ähnliches als Basis hatte.
In der nächsten Sitzung des Gemeinderates wird über die Vergabe des Auftrags für die Außenanlagen beim Neubau des Kindergartens im Neubaugebiet Beschluss gefasst werden. Deswegen soll in der heutigen Sitzung auch keine inhaltliche Diskussion hierüber erfolgen.
Nach den Ausführungen von Architekt Andreas Ernst zu den voraussichtlichen Gesamtkosten des Projektes Neubau eines dreigruppigen Kindergartens im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle" dürften diese Kosten – wenn er eine Kostensteigerung bei den Außenanlagen von rund 60.000 Euro noch in die Kostenfortschreibung mit einplant – bei knapp unter 2,1 Mio. Euro liegen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird hinsichtlich dieser Prognose zu den voraussichtlichen Gesamtkosten ausgeführt, dass der Bau eines dreigruppigen Kindergartens mit rund 2,1 Mio. Euro im Verhältnis zu anderen Projekten als immer noch sehr günstig eingestuft werden muss. Nimmt man die ursprüngliche Kostenschätzung als Basis und vergleicht diese mit den jetzt voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten liegt die Differenz der Kostenüberschreitung bei rund 10 %, was im Vergleich zu anderen Bauprojekten als ebenfalls sehr passabel eingeschätzt wird, so Gemeinderat Steffen van Wambeke.
Die Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, warum die veranschlagten Kosten der Baugenehmigung auf über 11.000 Euro angestiegen sind, kann Herr Ernst in der heutigen Sitzung nicht beantworten, sagt aber zu, dies in einer der nächsten Sitzungen zu tun.
b) Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe:
- Einbaumöbel
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung / Gebäudemanagement vom 08.06.2020.
Aus der durchgeführten beschränkten Ausschreibung für die Vergabe der Einbaumöbel im neuen Kindergarten wurden 15 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, wovon 7 Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben. Aus dem Wettbewerb ging die Firma Nakowitsch aus Hilzingen zum Angebotspreis von 77.656,90 Euro (brutto) hervor.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, auf Vorschlag der Verwaltung den Auftrag für die Einbaumöbel / Schreinerarbeiten im Kindergarten "Beim Steppbachwiesle" an die Firma Nakowitsch aus Hilzingen zum Angebotspreis von 77.656,90 € (brutto) zu vergeben sowie eine überplanmäßige Ausgabe von 30.000 Euro zu genehmigen.
7. Abschluss einer Betriebskostenvereinbarung mit der Katholischen Kirchengemeinde Hohenstoffeln-Hilzingen zum Betrieb des Kindergartens im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle"
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes/Hauptamtes vom 29.05.2020 sowie dem Schreiben der Erzdiözese Freiburg / Verrechnungsstelle Singen vom 4. Juni 2020, die den Gemeinderäten leider erst am heutigen Tag per E-Mail zugestellt sowie als Tischvorlage ausgegeben worden ist, was von Seiten des Vorsitzenden bedauert wird.
Für die heutige Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Pfarrer Thorsten Gompper sowie die zuständige Mitarbeiterin der Katholischen Verrechnungsstelle Singen, Frau Ursula Blank, die mit der Kindergartengeschäftsführung für diesen Kindergarten beauftragt ist, die sodann an der Verwaltungsbank Platz nehmen und vom Vorsitzenden das Wort erteilt bekommen.
Pfarrer Thorsten Gompper bedankt sich für die Einladung in die heutige Sitzung und erläutert nochmals in kurzen Zügen die Entstehungsgeschichte, warum die Katholische Kirchengemeinde Hohenstoffeln-Hilzingen den Kindergartenbetrieb für den neuen Kindergarten übernehmen soll und führt insbesondere aus, dass dies nach einer Anfrage durch die Gemeinde Hilzingen erfolgt ist, um auch dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung zu tragen. Im längeren Prozess bis zur heutigen Gemeinderatssitzung waren viele Gespräche zwischen der Gemeinde und der Katholischen Kirchengemeinde notwendig, wobei frühzeitig auch schon die Katholische Verrechnungsstelle Singen - sowohl Herr Benner als auch Frau Blank - und auch die Fachberatung (Herr Pantenburg) in die Überlegungen mit eingebunden worden sind, zu welchen Voraussetzungen der Betrieb des Kindergartens durch die Katholische Kirchengemeinde erfolgen kann.
Frau Ursula Blank erläutert darüber hinaus dann die inhaltlichen Punkte des Schreibens vom 4. Juni 2020, die sich zum einen auf die Ergebnisse der gemeinsamen Gespräche mit der Gemeinde Hilzingen stützen und zum anderen auch an den Empfehlungen der Fachberatung orientieren. Für die Höhe des zu fördernden Betriebskostendefizits durch die politische Gemeinde sind schlussendlich wenige Stellschrauben maßgeblich; insbesondere die Personalausstattung im Kindergarten ist hierfür die entscheidende Position. Bei der Variante A würde der Zuschuss der Gemeinde bei rund 35.000 Euro und bei der Variante B bei rund 2.000 Euro liegen. Die Variante C, die eine Deckelung der Personalbemessung an den vom Kommunalverband Jugend und Soziales vorgegebenen Mindestpersonalschlüssel vorsieht, käme allerdings für einen kirchlichen Betrieb nicht in Betracht.
Über das Vorgetragene entwickelt sich im Gremium eine längere Aussprache, wobei auch von Seiten des Gemeinderates angeführt wird, dass die Informationen des Schreibens der Kindergarten-Geschäftsführung vom 4. Juni für die Entscheidungsfindung wichtig gewesen wäre und zwingend hätte früher zugestellt werden müssen.
Mit Blick auf das Prinzip der Subsidiarität und Trägerpluralität beim Betrieb von Kindergärten wird von Seiten von Gemeinderat Steffen van Wambeke ausgeführt, dass nach seiner Einschätzung dann die Subsidiarität enden muss, wenn Mehrkosten durch den Betrieb eines Dritten (freier Träger, katholischer Kindergartenträger oder Ähnliches) entstehen. Im Vergleich zu den beiden bislang in der Gemeinde geführten katholischen Kindergärten ist der jetzige Schlüssel zur Förderung des Betriebskostendefizits deutlich höher, so dass er nach den vorgelegten Zahlen der Meinung ist, dass hier das Subsidiaritätsprinzip nicht mehr greift. Auch wenn die Qualität der Kinderbetreuung in den katholischen Kindergärten sehr hoch ist, muss allerdings auch festgestellt werden, dass dies auch auf Grund eines höheren Personalschlüssels möglich wird. Mit einem höheren Personalschlüssel sind die Möglichkeiten natürlich größer, im Kindergarten eine noch intensivere pädagogische Arbeit zu leisten und es dadurch eben keine qualitative Vergleichbarkeit mit den kommunalen Kindergärten geben kann.
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus führt in die Beratung ein, dass die Qualität der Kinderbetreuung in den katholischen Kindergärten bekanntermaßen sehr hoch ist und vor diesem Hintergrund und diesem Wissen der Geschichte des Kindergartens "St. Elisabeth" die Entscheidung getroffen worden ist, dass der dreigruppige Kindergarten im Neubaugebiet „Beim Steppbachwiesle“ in die kirchliche Trägerschaft übergehen.
Es ist vor allem in der heutigen Zeit wichtig, dass auch schon im Kindergarten bestimmte Werte vermittelt werden, was beim Betrieb des Kindergartens durch die katholischen Kirche unterstellt werden kann, so dass bei der Entscheidung zur Trägerschaft des neuen Kindergartens, die voraussichtlich entstehenden Kosten (= Personalbemessung) ein Aspekt, aber eben nicht der Hauptaspekt, sein sollte.
Mit Blick auf den pädagogischen Auftrag und die Qualität der Kinderbetreuung in den Kindergärten soll insbesondere bei der Entscheidung hierüber nicht an dem definierten Mindestpersonalschlüssel des Kommunalverbands Jugend und Soziales (KVJS) festgehalten werden, der das absolute Mindestmaß darstellt. Ferner darf auch nicht vergessen werden, dass die Erzdiözese Freiburg bzw. die Katholische Kirche einen Betrag von rund 35.000 Euro/Jahr in den Kindergartenbetrieb einbringt.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird in der Beratung angeführt, dass die Personalausstattung bei der Krippengruppe mit einer 3. Fachkraft während den kompletten Betreuungszeiten als ein wichtiger Faktor für die pädagogische Arbeit gesehen wird und es eigentlich auch zwingend erforderliche wäre, dies dann auch in allen Kindergärten umzusetzen, auch wenn die Mindestpersonalschlüsselberechnung des KVJS dies aktuell noch nicht hinreichend umfasst.
Nachgefragt aus der Mitte des Gemeinderates erläutert Pfarrer Thorsten Gompper ferner, dass die Katholische Kirchengemeinde – wie in der Sitzungsvorlage ausgeführt – sich einen Kindergartenbetrieb auf Basis des Mindestpersonalschlüssels des KVJS nicht vorstellen kann und die Empfehlungen des Caritasverbandes (= Fachberatung) eingehalten werden sollten.
Nach dem intensiven Austausch über den Abschluss der Betriebskostenvereinbarung stellt Gemeinderat Michael Jäckle den Geschäftsordnungsantrag, die Rednerliste zu schließen, was daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 19 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich angenommen wird.
Die Rednerliste ist somit zu diesem Tagesordnungspunkt geschlossen, wobei die auf der Rednerliste stehenden Gemeinderäte noch zu Wort kommen.
Gemeinderat Sebastian Harder argumentiert nochmals dahingehend, dass er sich für die Variante A entscheiden würde, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass nach seiner Einschätzung einige große Kommunen im Landkreis Konstanz beim Betrieb von Kindergärten bereits vom sogenannten Mindestpersonalstandard des KVJS abgewichen sind.
Gemeinderat Steffen van Wambeke fügt an, dass die Variante B (8,04 Stellen inklusive 0,59 Leitungsfreistellung) eine Variante gewesen wäre, die, wenn diese zu Beginn der langwierigen Verhandlungen von der Katholischen Kirchengemeinde eingebracht worden wäre, ohne diesen lagen Vorlauf entscheidungsreif und ohne größere Beratungsintensität auch mehrheitsfähig gewesen wäre. Gespannt ist er – sollte der möglichen Variante B nicht gefolgt werden – wie mit dem Mindestpersonalschlüssel, der natürlich ursächlich für eine gute Kindergartenarbeit ist, dann bei dem heutigen Beschlussvorschlag 2 der Sitzungsvorlage umgegangen wird, um das Wohl und die qualitativ gute Arbeit bei der Betreuung aller Kinder in der Gemeinde Hilzingen – egal in welcher Kindertagesstätte sie betreut werden – dann auch umgesetzt wird. Eine diesbezügliche deutliche Ungleichbehandlung ist nach seiner Einschätzung nicht tragbar.
Nachdem alle Redner auf der Rednerliste zu Wort gekommen sind, stellt der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung, über den daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, Beschluss gefasst wird:
Die Betriebskostenvereinbarung soll, wie in der Sitzungsvorlage nach Variante A (gemäß des Schreibens der Katholischen Kirchengemeinde vom 4. Juni 2020) und einem Stellenschlüssel von 8,54 inklusive 0,59 Leitungsfreistellung abgeschlossen werden.
Anschließend stimmen 15 Gemeinderäte für und 5 gegen diesen Antrag, so dass der Beschlussvorschlag mehrheitlich angenommen ist.
Über den in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschlag 2 wird daraufhin im Gremium auch intensiv beraten, wobei die Einschätzung im Gremium vorhanden ist, dass eine Umstellung des Personalschlüssels auf das höhere kirchliche Niveau, der zuvor beschlossen worden ist, ohne eine präzise Zuordnung zu den einzelnen Kindergärten in der heutigen Sitzung nicht als sinnvoll erachtet wird.
Die Mehrkosten bei der jetzt berechneten Erhöhung der Personalstellen um 3,2 Stellen würden sich bei rund 135.000 Euro pro Jahr brutto bewegen. Es macht durchaus Sinn, sich darüber dann im 2. Halbjahr 2020 intensiv Gedanken zu machen, wie die Personalbemessung in den kommunalen Kindergärten vergleichbar festzulegen ist und die sich an der Personalbemessung in den katholischen Kindergärten orientiert, so die Einschätzung von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus. Diese Einschätzung wird dahingehend unterstützt, dass die Qualität der Kinderbetreuung durch einen höheren Personalschlüssel dann für alle Betreuungsangebote der Gemeinde gelten sollte, um die gleichen Voraussetzungen für alle betreuten Kinder zu schaffen.
Insbesondere soll der Aspekt, dass bei der Krippenbetreuung eine 3. Fachkraft eingesetzt wird, näher verfolgt werden. Es kristallisiert sich im Gremium die Tendenz heraus, dass der Beschlussvorschlag 2 in der heutigen Sitzung nicht zur Entscheidung kommen und zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr noch beraten werden soll.
Gemeinderat Sebastian Harder argumentiert allerdings dahingehend, dass es sehr sinnvoll ist, auch jetzt schon für die Krippengruppen der Gemeinde eine 3. Fachkraft bereitzustellen und so die Personalbemessung deutlich anzuheben und formuliert daraufhin folgenden Antrag:
Für die Unter-3-Jährigen-Betreuung in den kommunalen Kindergärten (Krippengruppen) soll eine zusätzliche 3. Fachkraft eingeplant werden, um so das Personalniveau auf die kirchlichen Voraussetzungen zu heben. In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird der Antrag von Sebastian Harder bei 3 Ja- und 17 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Die Beratung, zur zukünftigen Personalbemessung in den kommunalen Kindergärten diese auf das Niveau der Katholischen Kirchen anzuheben, soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Dieser Beschlussvorschlag wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 17 Ja- und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
Mit herzlichen Worten des Dankes werden sowohl Frau Ursula Blank als auch Pfarrer Thorsten Gompper aus der heutigen Sitzung verabschiedet.
8. Sachstandsbericht und aktuelle Entwicklung zur Corona-Pandemie
- Auswirkungen auf den Haushalt 2020
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 25.05.2020, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert die Verwaltung, dass es aktuell – auch nach Rücksprache mit der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde – noch keine weitergehenden Vorgaben gibt, unter welchen Umständen ein Nachtragshaushalt erforderlich wird. Mit Blick auf die in der Sitzung am 28. April 2020 vorgestellten 3 Szenarien wird deutlich, dass das vorgestellte mittlere Szenario wohl am wahrscheinlichsten ist.
Deshalb werden verwaltungsseitig vor allem auch die Positionen aus diesem Szenario aufgeführt. In einer weiteren Sitzung des Gemeinderates im Juli 2020 soll über entsprechende Maßnahmen der Corona-bedingten Auswirkungen auf die Haushaltspläne 2020 bzw. 2021 beraten und Beschluss gefasst werden.
Der Vorsitzende ergänzt die Ausführungen dahingehend, dass in dieser Sitzung dann im Gremium auch die mehrfach gewünschte „To-Do-Liste“, gegebenenfalls auch eine Prioritätenliste, vorgelegt wird.
In welcher Reihenfolge und in welchen Arbeitsschritten dann die verschiedenen Projekte abgearbeitet werden sollen, muss dann zu einem späteren Zeitpunkt nochmals diskutiert werden, so die Einschätzung von Gemeinderätin Andrea Baumann.
9. Betreuungsangelegenheiten
- Erlass der Kindergartengebühren für Mai 2020
- Erlass der Entgelte für die Verlässliche Grundschulbetreuung für Mai 2020
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 29.05.2020, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache ist der Gemeinderat damit einverstanden, über die in der Sitzungsvorlage aufgeführten Beschlussvorschläge „en bloc“ abzustimmen.
a) Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Kindergartengebühren für Mai 2020 aus Billigkeitsgründen zu. Der Erlass der Kindergartengebühren gilt nicht für die Kinder, die in den Notgruppen für mindestens 3 Wochen im Mai betreut wurden.
b) Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Gebühren für die verlässliche Grundschulbetreuung für Mai 2020 aus Billigkeitsgründen zu.
c) Außerdem stimmt der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung zu, dass die Kindergartengebühren und Gebühren für die verlässliche Grundschule für den Monat Juni 2020 vorerst nicht eingezogen werden. Dies gilt nicht für die Kinder, die in den Notgruppen betreut werden. Über einen eventuellen Gebührenerlass wird in einer künftigen Gemeinderatssitzung beraten.
In der offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, beschließt der Gemeinderat einstimmig die Annahme dieser drei einzelnen Beschlussvorschläge.
10. Antrag der SPD/UL und FDP vom 16.05.2020
Beratung zur Änderung des Bebauungsplans "Kellhof/3. Änderung", Gemarkung Hilzingen
Gemeinderätin Andrea Baumann erklärt sich für befangen, verlässt den Sitzungstisch und begibt sich unter die Zuhörer.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung vom 08.06.2020, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Über die Sitzungsvorlage hinaus führt der Vorsitzende aus, dass eine Änderung des Bebauungsplans "Kellhof/3. Änderung" eine nachvollziehbare und plausible Begründung haben muss, um eventuell entstehende Regressansprüche, die durch einen geänderten Bebauungsplan entstehen können, zu vermeiden.
Gemeinderat Tilo Herbster erläutert die wesentlichen Hintergründe und Zielsetzungen für den vorliegenden Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes "Kellhof/3. Änderung". In der sich anschließenden Beratung wird aus der Mitte des Gemeinderates angeführt, dass es bei diesem Antrag eher um eine Konkretisierung des damals beschlossenen Bebauungsplanes geht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang – so die Einschätzung von Gemeinderat Dr. Schnutenhaus - dass der Bebauungsplan Regelungen beinhaltet, dass sich Gebäude, die errichtet werden, in den Gebäudebestand einfügen.
Durch die jetzigen Festlegungen des Bebauungsplanes kann eine Grundflächenzahl von 0,4 unterstellt werden, welche zum Beispiel auch als normales Maß für eine entsprechende Innerortsverdichtung gilt. Es ist vor allem mit Blick auf die damals geführte inhaltliche Beratung zum Bebauungsplan im Gemeinderat sehr intensiv über die einzelnen Punkte diskutiert worden, so Gemeinderat Steffen van Wambeke, der darüber hinaus noch ergänzt, dass es wohl eher unwahrscheinlich ist, dass der Gemeinderat heute andere Einschätzungen und Konkretisierungen vornehmen kann, als das Gremium, das damals den Bebauungsplan beschlossen hat.
Er verweist ferner deutlich auf die im Gremium zu einem früheren Zeitpunkt geführte Diskussion über die Anwendung des § 13b BauGB für verschiedene neue Baugebiete. Bei den damaligen Beschlüssen über die Aufstellung von Bebauungsplänen haben dann auch nicht alle Gemeinderäte zugestimmt. Insbesondere unter Verweis, dass es allseits Zielsetzung gewesen ist, die Möglichkeit der nachverdichteten Bauweise in den Ortsettern, die als sehr gute Alternative zur Ausweisung von Neubaugebieten dient, zu nutzen, wird der vorliegende Antrag teilweise als nicht nachvollziehbar bewertet.
Wenn zum Beispiel in der Änderung des Bebauungsplans eine offene Bauweise festgelegt werden würde, würde dies zwar den textlichen Teil des Bebauungsplanes konkretisieren, wobei eine solche Änderung dann natürlich auch eine wesentliche Änderung des Bebauungsplanes darstellen würde, so die Einschätzung von Gemeinderätin Barbara Kissmehl.
Gemeinderat Marco Russo stellt nach Austausch der sachrelevanten Aspekte den Geschäftsordnungsantrag, sofort über den in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschlag abzustimmen.
Da es auf Nachfrage des Vorsitzenden keine gegenteilige Auffassung zu diesem Geschäftsordnungsantrag gibt, wird der verwaltungsseitige Beschlussvorschlag zur Abstimmung gebracht.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, stimmen 12 Gemeinderäte für und 7 Gemeinderäte gegen die verwaltungsseitige Empfehlung, von der Änderung des Bebauungsplanes abzusehen.
11. Beschlussfassung über die Ausübung des Vorkaufsrecht nach § 29 WG;
Flst. 2428, Gemarkung Weiterdingen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung vom 08.06.2020.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Annahme des Beschlussvorschlags, nämlich das Vorkaufsrecht nach § 29 WG für das Flst. 2428, Gemarkung Weiterdingen, nicht auszuüben.
12. Beschlussfassung über die Ausübung des Vorkaufsrecht
nach § 24 BauGB; Flst. 200, Gemarkung Hilzingen (Krone/Post)
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung vom 08.06.2020, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Annahme des Beschlussvorschlags, nämlich das Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB für das Flst. 200, Gemarkung Hilzingen (Krone/Post), nicht auszuüben.
13. Kirchweih 2020
- Beratung über die weitere Vorgehensweise zur Durchführung der Kirchweih 2020
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ordnungsamtes vom 04.06.2020, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert der Vorsitzende, dass in der Sitzung am 5. Mai 2020 im Gremium lediglich ein Stimmungsbild abgefragt wurde, ob die Kirchweih 2020 stattfinden soll. Ein endgültiger Beschluss zur Kirchweih 2020 wurde in der damaligen Sitzung vom Gemeinderat nicht getroffen.
Über die Sitzungsvorlage hinaus wird verwaltungsseitig ergänzt, dass es nach heutigem Stand keine Informationen von den übergeordneten Stellen darüber gibt, ob und gegebenenfalls wie und in welcher Größenordnung Großveranstaltungen, zu der die Kirchweih Hilzingen sicherlich gehört, stattfinden könnten.
Nachdem auch Nachbarkommunen ihre großen traditionellen Feste, wie zum Beispiel den Schätzelemarkt Tengen, abgesagt haben, dürften sich – zum Beispiel dann, wenn die Gemeinde Hilzingen die Kirchweih 2020 nicht absagt – noch größere Probleme hinsichtlich des noch größeren Besucherinteresses einstellen. Ob die Zugänge zur Hilzinger Kirchweih, die durch viele Absperrungen an den Zugangsstellen und eine große Anzahl von Security-Personal überwacht werden können, ist ebenfalls unklar, wie auch die Notwendigkeit, wie von allen Gästen die Kontaktdaten, für den Fall der Nachverfolgbarkeit bei einem Infektionsfall, aufgenommen werden können.
Vor dem Hintergrund eines nicht abschätzbaren Risikos und des nicht unerheblichen Verwaltungsaufwands und eines nicht leistbaren Durchführungsaufwands, sollte der Beschluss gefasst werden, die Kirchweih 2020 abzusagen.
Auch die bereits im Gremium andiskutierte "Light-Variante" stellt sich als nicht unbedingt realisierbar dar, da zum heutigen Zeitpunkt noch keine Anhaltspunkte und Vorgaben für etwaige kleiner ausgeprägte Veranstaltungsszenarien bekannt sind. Sollten neue Corona-bedingte Auflagen erst im Laufe des Augusts 2020 veröffentlicht werden, von dem leider auszugehen ist, könnten danach auch erst die entsprechenden Schreiben an die Kirchweih-Teilnehmer versandt werden. Innerhalb von vier Wochen eine solch große Veranstaltung zu organisieren, ist unmöglich, so die Einschätzung des Vorsitzenden.
Gemeinderat Sebastian Harder schlägt vor, die Entscheidung über die Absage der Kirchweih 2020 bis in die letzte Sitzung des Gemeinderates am 21. Juli 2020 zu verschieben, was sodann vom Vorsitzenden als Beschlussvorschlag zur Abstimmung gebracht wird.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird der Antrag von Gemeinderat Sebastian Harder, die endgültige Entscheidung zur Kirchweih bis zum 21. Juli 2020 zu verschieben, bei einer Ja-Stimme, einer Enthaltung und restlichen Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Im Anschluss an diesen Beschluss wird der Beschlussvorschlag, die Hilzinger Kirchweih 2020 abzusagen, zur Abstimmung gebracht. Bei der offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, stimmen 21 Gemeinderäte für und 1 Gemeinderat dagegen.
14. Freibad Hilzingen
- Öffnung während der Corona-Pandemie
- Vorlage des Betriebskonzeptes
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten nachgereichten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 10.06.2020.
Für die Öffnung des Freibads am 15. Juni 2020 wurde verwaltungsseitig in Abstimmung mit dem Freibadteam mit Hochdruck an einem entsprechenden Betriebskonzept gearbeitet. Neben den Freibädern in Stockach und Singen war das Freibad der Gemeinde Hilzingen mit seiner Öffnung am gestrigen Montag eines der ersten Freibäder im Landkreis Konstanz. Einige wesentliche Aspekte der Betriebskonzeption werden verwaltungsseitig dargestellt und darauf hingewiesen, dass das vorgelegte Betriebskonzept auch vor dem Hintergrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens dann auch sukzessive überprüft und auch angepasst werden muss.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Preise, die der Gemeinderat auch für die aktuelle Freibadsaison in der Gebührensatzung festgelegt hat, entsprechend aufgenommen werden mussten und dass es zwingend geboten erschien, ein Online-Ticketing mit Bezahlmöglichkeiten zu etablieren. In der anschließenden Aussprache werden aus der Mitte des Gemeinderates folgende Prüf-Aufträge an die Verwaltung zur weiteren Optimierung des Konzeptes vorgeschlagen:
- Die Prüfung, ob auch Saisonkarten bzw. Punktekarten wieder ins Angebot aufgenommen werden können.
- Eine Ermäßigung für Hilzinger Bürgerinnen und Bürger soll entsprechend geprüft werden (Tarif für Einheimische). Es muss sehr sorgfältig darauf geachtet werden, alle vorhandenen Interessen mit-und gegeneinander abzuwägen.
- Grundsätzlich wird die Höhe der jetzt entsprechend der Gebührensatzung geltenden Preis-Modalitäten als zu hoch erachtet. Eine entsprechende Reduzierung scheint geboten.
- Es soll - vergleichbar mit den Frühschwimmern - auch für Abendschwimmer die Möglichkeit der Nutzung (Kontingent/Preis) geben.
- Die Beschränkung der Familienkarten auf insgesamt 5 Personen erscheint als zu gering und soll erweitert werden.
- Hinsichtlich der Buchbarkeit und der Bezahlung der Onlinetickets, insbesondere für Senioren, wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass versucht wird, dass der Seniorenrat Hilzingen eine diesbezügliche Sprechstunde anbietet. Derzeit ist eine Buchung von Tickets im Bürgerbüro noch nicht vorgesehen.
- Am Beckenrand sollen abwaschbare Plastikstühle aufgestellt werden, um den gehandicapten Personen die Möglichkeit der vereinfachten Nutzung des Beckens zu geben.
- Ebenfalls sollen Überlegungen hinsichtlich der Punktekarten auch den Teil umfassen, dass die noch nicht verbrauchten Punkte in den Folgejahren eingesetzt werden können.
- Die Einführung eines Mengenrabattes soll angedacht und auf die Möglichkeit der Realisierung geprüft werden.
Allgemein wird das vorgelegte Betriebskonzept zur Öffnung des Freibads und insbesondere auch durch die Abstimmung mit dem "Förderverein Familienbad Hilzingen" sehr positiv und schlüssig bewertet, so die Einschätzung aus der Mitte des Gremiums. Der Vorsitzende ergänzt ferner, dass es auf jeden Fall ein anderer Badespaß in der Freibadsaison 2020 geben wird als die Jahre zuvor.
Als Ergebnis der heutigen Beratung stimmt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, dem vorgelegten Betriebskonzept zu.
Als weiteres Ergebnis der heutigen Beratung sollen in der nächsten Sitzung des Gemeinderates entsprechende Optimierungen am Betriebskonzept vorgelegt werden.
15 Mitfinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) an der Gemeinschaftsschule Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 14.06.2020, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Über den verwaltungsseitigen Sachvortrag hinaus wird die Berufseinstiegsbegleitung an der Peter-Thumb-Schule in Hilzingen als durchaus wichtig erachtet, wobei die kommunale Mitfinanzierung als sehr kritisch gesehen wird. Insbesondere wird vermutet, dass eine kommunale Mitfinanzierung einer an sich Staatlichen Aufgabe der Einstieg ist, dass die Gemeinde in Zukunft nicht nur den jetzt ausgewiesenen Anteil finanzieren muss, sondern mehr. Auch erscheinen die Kosten für die Berufseinstiegsbegleitung pro Schüler, die pro Monat mit 300 Euro anvisiert sind, als deutlich zu hoch. Die Nachfrage aus der Mitte des Gremiums beantwortet die Verwaltung dahingehend, dass in den vergangenen Jahren, als die Berufseinstiegsbegleitung bereits an der Peter-Thumb-Schule angeboten worden ist, die zuständigen Mitarbeiter regelmäßig an der Gemeinschaftsschule Hilzingen gewesen sind, um die Schüler zu betreuen.
Im Anschluss an die Beratung stellt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag der Verwaltung, der vorsieht, die kommunale Mitfinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung an der Peter-Thumb-Schule für den Zeitraum vom 16. November 2020 bis 31. Dezember 2021 mitzufinanzieren, zur Abstimmung.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, stimmen 7 Gemeinderäte für und 10 Gemeinderäte gegen den Beschlussvorschlag. Dies bedeutet, dass die Gemeinde Hilzingen den Mitfinanzierungsanteil an der Berufseinstiegsbegleitung nicht übernehmen wird und somit am Programm nicht teilnehmen kann.
16. Genehmigung zur Entgegennahme von Spenden
Verwaltungsseitig wird auf die aktuelle Regelung über die Annahme von Spenden, die der Gemeinderat im Mai 2006 einstimmig beschlossen hat sowie auf die gesetzliche Ausgangslage verwiesen.
Der Gemeinderat beschließt auf Vorschlag der Verwaltung in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die Annahme und ordnungsgemäße Verwendung folgender Spenden:
- 2.000 Euro, Geschwindigkeitsmessgeräte Weiterdingen,
von der Sparkasse Engen-Gottmadingen
- 1.450 Euro für den Kindergarten Riedheim
von Kids-Wear Riedheim
- 150 Euro für den Kindergarten Riedheim
vom Erlös St. Martin / Eltern aus Schlatt am Randen
- 550 Euro für den Seniorenrat Hilzingen
von der Firma Wolfgang Warmbier
- 200 Euro für den Seniorenrat Hilzingen
von Roland Rüd
- 490 Euro für die Feuerwehr Hilzingen (Rückenschule)
von der Praxis Killwies Hilzingen
17. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen durch das Land Baden-Württemberg
Die Verwaltung gibt im Gemeinderat bekannt, dass das Land Baden-Württemberg für den Zeitraum 1. August 2019 – 31. Juli 2020 die Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen mit einem Personalkostenzuschuss in Höhe von 11.133,33 Euro unterstützt.
b) Sprachförderung Kolibri
Die Verwaltung gibt bekannt, dass auf Antrag der Gemeinde Hilzingen die Sprachfördermaßnahmen im Kindergartenjahr 2019/20 (Kolibri-Programm) in Höhe von 13.200 Euro bezuschusst werden.
18. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Kindergartenangelegenheiten
Gemeinderat Sebastian Harder bedankt sich bei der Verwaltung für die sehr gute Organisation des Kindergartenbetriebs während der Corona-Pandemie. Seine Nachfrage hinsichtlich der Leitungszeit wird verwaltungsseitig dahingehend beantwortet, dass die Gemeinde mit Blick auf die Regelungen des Gute-KiTa-Gesetzes von der möglichen Regelung Gebrauch macht, die vorgesehene Übergangsfrist zu nutzen.
Mit Blick auf etwaige Neubesetzungen wird dann sukzessive die Leitungszeit rechnerisch mit abgedeckt werden können. Aktuell ist neben den moderaten Überbesetzungen zum Mindestpersonalschlüssel nur im fünfgruppigen Kindergarten Riedheim eine Leitungszeit von ca. 50 % auf den Personalschlüssel hinzugerechnet, bei den anderen drei Einrichtungen jedoch nicht.
b) Personalgewinnung
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeregt, dass bei verschiedenen Berufsbildern der Gemeinde, die sehr stark nachgefragt werden (= sogenannte Mangelberufe), wie zum Beispiel Bademeister/innen oder Erzieher/innen, eine regelmäßige Stellenanzeige lanciert wird, um Vakanzen abzudecken. Hinsichtlich der Situation im Freibad Hilzingen soll der Möglichkeit nachgegangen werden, eine Ausbildungsstelle zum Fachangestellten für Bäderbetriebe (m/w/) in Zusammenarbeit mit der Stadt Singen zu etablieren.
c) Festplatz / Mülleimer
Auf Nachfrage von Gemeinderätin Barbara Kissmehl wird verwaltungsseitig zugesagt, dass auf dem Festplatz ein entsprechender Mülleimer gestellt wird, um das Problem zu lösen. Eine zeitnahe Aufstellung wird zugesagt.
Der Vorsitzende führt aus, dass die Beratung zur weiteren Nutzung des Festplatzes voraussichtlich noch in einer Sitzung des Gemeinderates im Juli stattfinden wird.
d) Sanierung Ortsmitte Hilzingen
Ebenfalls aus der Mitte des Gemeinderates wird deutlich darauf hingewiesen, dass die Pflanztröge, die der Gemeinderat in einer früheren Sitzung bereits beschlossen hat, schnellstmöglich bestellt und aufgestellt werden müssen, was von Seiten des Vorsitzenden zugesagt wird.
e) Kommunaler Behindertenbeauftragter
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates führt der Vorsitzende aus, dass die Bestellung eines kommunalen Behindertenbeauftragten so weit fortgeschritten ist, dass mit möglichen Interessenten in den nächsten Tagen Personalgespräche geführt werden, um die vakante Stelle wieder zu besetzen.
f) Container /Feuerwehr
Die Verwaltung wird aus der Mitte des Gemeinderates nochmals daran erinnert, den Container, den die Feuerwehr zur temporären Nutzung erhalten hat, aus den bekannten und nachvollziehbaren Gründen schnellstmöglich zu beseitigen.
g) Verschiedenes
Ortsvorsteher Egon Schmieder bedankt sich anlässlich seines Geburtstags bei der Verwaltung und beim Bürgermeister für den Besuch und lädt den Gemeinderat bei nächster Gelegenheit zu einem Getränk bei einer Nachsitzung ein.
Er erinnert nochmals den Bürgermeister daran, dass das Projekt Pflegeheim Hilzingen wie auch die Pläne zur Fortsetzung des Kindergartens "St. Mauritius" in Weiterdingen in absehbarer Zeit im Gemeinderat wieder vorzulegen bzw. auch zu diskutieren sind. Der Vorsitzende sagt zu, sich dieser Thematik sehr intensiv anzunehmen.
h) Brücke im Schlosspark
Auf Nachfrage von Gemeinderat Alexander Grambach wird verwaltungsseitig bzw. von Bauhofleiter Günter Furtwängler als sachkundiger Bürger, dessen Wortmeldung vom Gemeinderat genehmigt wird, ausgeführt, dass die Geländer bei der maroden Brücke im Schlosspark abgebaut werden mussten und er sehr optimistisch ist, dass in den nächsten 14 Tagen die Brücke wieder fertiggestellt sein wird.
19. Fragemöglichkeit für Einwohner
a) Wasserversorgung Hilzingen
Herr Ferdinand Koch, Braungasse 12a, 78247 Hilzingen, berichtet, dass in seiner Wasserleitung in der letzten Zeit sehr viel Sand eingetragen wird und bittet die Verwaltung, die Ursachen hierfür zu überprüfen.
b) Ausweisung der Kurzparkzone Hilzingen
Ein Anwohner der Hauptstraße bemängelt die Vorgehensweise bei der Anlegung der Parkplätze bzw. die Ausweisung der Kurzparkzone in der Hauptstraße und fragt nach, ob Parkplätze entlang der gesamten Hauptstraße angelegt worden sind, ob der Gemeinderat dies so beschlossen und ob ein Ingenieur sich dieser Thematik angenommen hat.
Verwaltungsseitig wird hierzu ausgeführt, dass die Beschlusslage des Gemeinderates so umgesetzt worden ist, dass ein Ingenieurbüro sich dieser Thematik angenommen und Vorschläge erarbeitet hat, die dann umgesetzt worden sind.
Die Parkplätze im Bereich der Kurzparkzone betreffen die ganze Hauptstraße, allerdings keine weiteren Nebenstraßen.
Ferner wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass die Geschwindigkeitsmessung in der Hauptstraße schon durchgeführt worden ist aber auch nochmals an einem anderen geeigneteren Standort gemacht werden kann.
Vorgelegt zur Sitzung am 7. Juli 2020
Genehmigt am 21.07.2020
gez. Holger Mayer (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Ulrike Maus (Gemeinderat)