Gemeinderat
Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen
Gemeinderat 5. Mai 2020
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28.04.2020
3. Ortskernsanierung Hilzingen
Weiterführung Dorfplatz über die Hauptstraße
a) Vorstellung der Gestaltungsentwürfe
b) Beschlussfassung über den Vorentwurf
4. Kirchweih 2020
- Beratung über die weitere Vorgehensweise zur Durchführung der Kirchweih 2020
5. Betreuungsangelegenheiten
- Erlass der Kindergartengebühren für April 2020
- Erlass der Entgelte für die Verlässliche Grundschulbetreuung für April 2020
6. Bekanntgaben der Verwaltung
7. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
8. Fragemöglichkeit für Einwohner
Gemeinderat 5. Mai 2020
Anwesend:
Bürgermeister Holger Mayer als Vorsitzender
Von den 22 Gemeinderäten sind 21 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind drei anwesend
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Bauamtsleiter Günther Feucht
Stabstelle: Birgit Dennert und Jörg Wolter
Verwaltungsbeamter Thomas Ruck
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderat Matthias Mohr (privat) entschuldigt
Ortsvorsteher Stefan Rill (beruflich) entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.30 Uhr
Presse: 2
Zuhörer: 12
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28.04.2020
Fehlanzeige
3. Ortskernsanierung Hilzingen
Weiterführung Dorfplatz über die Hauptstraße
a) Vorstellung der Gestaltungsentwürfe
b) Beschlussfassung über den Vorentwurf
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten nachgereichten Sitzungsvorlagen des Bauamtes vom 30.04.2020.
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Pfaff vom Planungsbüro faktorgruen, der sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt und für den Sachvortrag und die Vorstellung der beiden weiteren, aufgearbeiteten Varianten das Wort erteilt bekommt.
Zur Vereinfachung der Protokollführung werden nur wesentliche Änderungen bzw. auch Beschlussanträge, die aus der Mitte des Gremiums eingebracht werden, aufgenommen. Mit Blick auf die Unterschiede der beiden weitergeführten Varianten wird aufgeführt, dass die Variante 1 zusätzliche Stellplätze im Bereich des Dorfplatzes – Teil Rathaus - und die Variante 2, die sich näher am damaligen Siegerentwurf orientiert, dort eine Pergola ausweist. Nicht nur wegen der Tatsache, dass die Parkplatzsituation beim Projekt Sanierung Ortsmitte Hilzingen immer schon ein großer Diskussionspunkt gewesen ist, wird im Gremium überwiegend für die Variante 1, die als weitere Basis dienen soll, ausgesprochen. Der Vorsitzende ergänzt in der weiteren Beratung, dass er in der heutigen Sitzung verschiedene Entscheidungslinien hat, über die dann entschieden werden soll, um bei der Neugestaltung der Ortsmitte/ Dorfplatz Teil Rathaus auch sukzessive zu einem Endergebnis zu kommen.
Für den inhaltlichen Austausch zur Variante 1 werden aus der Mitte des Gemeinderates über die Sitzungsvorlage hinaus folgende Aspekte in die Beratung eingebracht:
- Bei dieser Variante soll der Dorfplatz - Teil Rathaus - mit möglichst einfachen Strukturen ausgestaltet werden, die bei weiteren Planungsschritten/Entwicklungen ermöglichen würden, diese dann auch wieder zurückbauen zu können, zum Beispiel wenn sich bei der Nutzung von Flächen hinter dem Rathaus (Rathausparklatz, Parkplatz hinter dem Museum) Änderungen ergeben würden. Diese Vorgehensweise soll Flexibilität für die Zukunft schaffen.
- Mit Blick auf die klare Trennung der beiden Teile des Dorfplatzes sollte die Hauptstraße durchgängig gestaltet und mit einem 3 cm hohen Anschlag versehen werden.
- Aus den bisher gemachten Erfahrungen mit den Kosten bei dem bereits fertiggestellten Dorfplatz (Mehrkosten), wird aus der Mitte des Gremiums nachgefragt, welche Kosteneinsparungen sich einstellen würden, wenn die Erweiterung des Dorfplatzes -Teil Rathaus nicht mit einer Oberfläche aus Natursteinpflaster, sondern in einer günstigeren Ausführung (Betonpflaster, Asphaltbelag) kommen würde (Aufteilung der diesbezüglichen Flächen). Diese Nachfrage ist auch darum wichtig, weil der Beschlussvorschlag der Verwaltung, die Variante 1 zu wählen und das Teilstück der Hauptstraße wie in Variante 2 (durchgängiger Pflasterbelag), nicht unbedingt die Beratungsergebnisse der Gemeinderatssitzung am 28. Januar 2020 aufnimmt.
- In Folge des Antrages der CDU-Gemeinderäte auf Durchführung eines Bürgerentscheides zum Erhalt / Nichterhalt der Schlossparkmauer (= Abriss der Schlossparkmauer) im Bereich des Rathauses Ost soll dieser Aspekt erst dann in die weitere Planung eingebunden werden, bis die denkmalschutzrechtlichen Belange soweit geprüft sind, dass hierüber eine abschließende Beurteilung erfolgen kann. Auf diese Nachfrage erwidert Herr Pfaff, dass es in der heutigen Sitzung nur um den Dorfplatz - Teil Rathaus geht und die östlichen Überlegungen heute keine Diskussionspunkte sind, da weitere Bauabschnitte folgen werden und müssen.
- Um Kostenüberraschungen zu vermeiden, erscheint eine Beschlussfassung in der heutigen Sitzung, welche Variante ausgeführt werden soll, ohne eine konkrete, belastbare Darstellung der voraussichtlich entstehenden Kosten zu haben, als kaum bzw. nicht möglich.
- Durch Trennung der beiden Dorfplätze durch das durchlaufende Straßenband kann durchaus dem Aspekt gefolgt werden, dass der Dorfplatz nicht größer erscheint als unbedingt erforderlich. Zur Kostensituation erläutert Herr Pfaff, dass die Kostendifferenz zwischen einem Oberflächenbelag Natursteinpflaster, zu einem Betonpflaster oder zu einer Asphaltierung bei mindestens bei 50.000 Euro Mehrkosten liegen dürfte.
Auch wenn in der heutigen Sitzung keine Diskussion über den Antrag der CDU auf Erhalt oder Abriss der Schlossmauer im östlichen Teil der Hauptstraße geführt werden soll, erläutert Gemeinderat Olaf Fuchs, dass es hinsichtlich der denkmalschutzrechtlichen Belange nachvollziehbare Gründe für eine unterschiedliche Beurteilung ähnlich gelagerter Sachverhalte geben muss und erinnert zum Beispiel an den Abriss der Schlossmauer beim Bau der Seniorenresidenz „Am Schlosspark“ und der mit den übergeordneten Behörden abgestimmte Vorgehensweise beim Umgang mit der Schlossparkmauer Dorfplatz – Teil Rathaus. Ohne eine sorgfältige denkmalschutzrechtliche Prüfung mit den zuständigen Fachbehörden vorliegen zu haben, soll keine weitere Beratung erfolgen, so die Ausführung von Bürgermeister Holger Mayer.
Weitere Fragen aus der Mitte des Gemeinderates werden von Herrn Pfaff als beauftragtem Fachplaner beantwortet, insbesondere gibt er Informationen zur Belastung der Flächen unter Bezug auf die verwendeten Beläge, wobei er insbesondere auch auf den Aufbau der zu Grunde liegenden Tragschicht eingeht.
Mit Blick auf die zuvor ausgeführte Kostendiskrepanz von rund 50.000 Euro zwischen den verschiedenen Oberflächenbelägen ergänzt Herr Pfaff, dass es sich bei diesen Kosten nur um die Kosten des Oberflächenbelags handelt. Bei allen diskutierten Varianten gibt es nach seiner Einschätzung keine Schwierigkeiten mit der Belastbarkeit durch die entsprechende Nutzung.
Am Ende der Beratung formuliert der Vorsitzende als Ergebnis aus dieser Beratung folgenden Beschlussvorschlag:
Die Oberfläche der Hauptstraße soll durchgängig mit Asphalt und nicht mit einem Pflasterbelag ausgeführt werden, um dadurch auch eine Trennung der beiden Teile des Dorfplatzes zu erhalten. In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser Beschlussvorschlag bei 19-Ja und ohne Gegenstimme angenommen.
Bei der zweiten Entscheidungslinie soll der Gemeinderat darüber Beschluss fassen, ob auf dem Dorfplatz - Teil Rathaus eine Pergola oder weitere Parkplätze angelegt werden sollen. Nach einem kurzen Sachvortrag wird aus der Mitte des Gemeinderates ferner ausgeführt, dass die Anzahl der Parkplätze entlang der Hauptstraße beim Projekt Sanierung der Ortsmitte Hilzingen schon immer sehr stark im Fokus der Beratung gestanden ist.
Vor diesem Hintergrund wird im Gremium die Variante begrüßt, auf dem Dorfplatz - Teil Rathaus, weitere 7 Parkplätze zu schaffen, um dadurch Parkmöglichkeiten im zentralen Ortskern der Gemeinde Hilzingen zu schaffen.
Deshalb sollten dann auch alle „Aufbauten“ auf dem Dorfplatz - Teil Rathaus so flexibel sein, dass diese bei einer etwaigen Nutzung der hinterliegenden Flächen ohne Schwierigkeiten zurückgebaut werden können.
Die Nachfrage aus der Mitte des Gremiums, wie die Zufahrtsituation im dortigen Bereich geplant ist, erläutert Herr Pfaff, dass die Erschließung des Anwesens Glatt hierüber ebenso erfolgt wie auch die Nutzung von größeren LKW`s (Möbelwagen, Müllabfuhr, Rettungsfahrzeuge etc.). Die anderweitige Erschließung soll über die Duchtlinger Straße erfolgen, so dass auf diesem Teilstück kein bedeutender Begegnungsverkehr entstehen würde. Als Ergebnis der kurzen Beratung beschließt der Gemeinderat, auf Vorschlag des Vorsitzenden in offener Abstimmung, gegen den kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, dass auf dem Dorfplatz Teil Rathaus keine Pergola, sondern 7 weitere Stellplätze realisiert werden sollen.
In der dritten Entscheidungslinie soll darüber Beschluss gefasst werden, ob bei dem bereits beschlossenen durchgängigen Straßenband der Hauptstraße ein sog. Anschlag in Höhe von 3 cm gebaut oder auf diesen Anschlag verzichtet werden soll. Hierzu erläutert der Planer, dass der angedachte Straßenanschlag (Randstein) mit einer Höhe von 3 cm auch in Abstimmung mit den Behindertenbeauftragten erfolgt ist und dies auch seinen Erfahrungen mit anderen vergleichbaren Bauprojekten als eine akzeptable Zwischenlösung, akzeptiert werden kann. Die Höhe des gewählten Anschlags liegt zwischen einer optimalen Variante für Sehbehinderte Menschen (4 cm hoher Anschlag) und den Rollstuhlfahrern (2 cm hoher Anschlag). Auch wird bei dieser Anschlagshöhe diese dann auch für andere Verkehrsteilnehmer (zum Beispiel Autofahrer) wahrgenommen und bleibt darüber hinaus auch befahrbar. Auch der Aspekt, dass die öffentlichen Gebäude (Rathaus, Kirche) grundsätzlich barrierefrei genutzt werden sollten, entspricht diesem Vorschlag.
Als Ergebnis der weiteren Beratung formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag. Die Hauptstraße soll mit einem 3 cm hohen Straßenanschlag (Randstein) versehen werden. Dieser Beschlussvorschlag wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 18 Ja- und 4 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
Im Nachgang zu diesem Beschluss wird aus der Mitte des Gremiums ausgeführt, dass dadurch der Zebrastreifen in der Hauptstraße wegfällt. Es besteht nach der verwaltungsseitigen Einschätzung durchaus die Möglichkeit, auf der dann sanierten Hauptstraße dort wieder einen Fußgängerüberweg kennzeichnen zu können (es besteht jedoch keine Verpflichtung).
In der nächsten Entscheidungslinie soll darüber Beschluss gefasst werden, wie die Platzgestaltung, zum Beispiel der Brunnen) auf dem Dorfplatz - Teil Rathaus ausgeführt werden soll. Die Schaffung einer attraktiven Aufenthaltsqualität im Bereich Dorfplatz -Teil Rathaus hat für alle Mitgliedern des Gremiums eine zentrale Bedeutung.
Die Installation eines Brunnens auf diesem Areal ist bislang in der Planung berücksichtigt. Aus der Mitte des Gemeinderates wird die Frage gestellt, ob es bei den hierfür veranschlagten Kosten, die zwischen 70.000 Euro und 90.000 Euro liegen, nicht auch andere, günstigere Varianten gibt.
Es muss auf jeden Fall darauf hingewirkt werden, dass bei der Gestaltung auf dem Dorfplatz - Teil Rathaus eine größtmögliche Flexibilität priorisiert wird, um dadurch auf zukünftige Entwicklungen und etwaige Modifizierungen ohne größere Schwierigkeiten reagieren zu können.
Die erneute Nachfrage aus der Mitte des Gremiums zur wegfallenden Schlossmauer in diesem Bereich wird von Herrn Pfaff dahingehend beantwortet, dass es in Abstimmung mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden zugelassen wird, dass die Schlossmauer in der jetzigen Form abgerissen werden kann, es aber durch bestimmte Maßnahmen bei der Platzgestaltung zwingend erforderlich ist, dass der ursprüngliche Verlauf der Mauer erkenntlich dokumentiert wird.
Die angedachten Sitzgelegenheiten sollen mit einem Sockel ausgestaltet werden, der auch mit den Denkmalschutzbehörden abgestimmt werden muss, aber durchaus auch flexibel gestaltet werden kann. Als Ergebnis der Aussprache formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag, über den dann in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, Beschluss gefasst wird:
Der Dorfplatz - Teil Rathaus soll mit der ursprünglich geplanten Brunnenvariante zur Ausführung kommen, wobei bei der Platzausgestaltung (Bänke) größtmögliche Flexibilität gewahrt werden muss, und die Sitzbänke - wie vorgeschlagen - zur Ausführung kommen soll. Dieser Beschlussvorschlag wird bei 16 Ja- und 4 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
In einer weiteren Entscheidung soll darüber Beschluss gefasst werden, welche Oberfläche der Dorfplatz -Teil Rathaus erhalten soll. Um die Aufenthaltsqualität auf dem Dorfplatz möglichst attraktiv zu gestalten, sollen neben den geplanten 4 Bäumen auch noch die entsprechend gestalteten Sitzflächen hinzukommen. Herr Pfaff erläutert sehr umfassend die in der Sitzungsvorlage - Blatt 3 des Vorentwurfes Variante 1 – aufgenommenen Überlegungen.
Über die Informationen von Herrn Pfaff gibt der Vorsitzende zu Bedenken, dass durch die Gestaltung des Dorfplatzes - Teil Rathaus dort ein eigener Charakter entstehen soll, um ihn auch vom Dorfplatz optisch zu trennen.
Es mehren sich die Einschätzungen im Gremium, dass aus Kostengründen kein Natursteinpflaster - wie auf dem bereits fertig gestellten Dorfplatz - verwendet werden soll und eine andere günstigere Variante ausgewählt werden müsste.
Aus den Wortmeldungen aus der Mitte des Gremiums zeichnet sich der Vorschlag des Vorsitzenden ab, dass durchaus Unterschiede bei der Oberflächengestaltung der Stellplätze bzw. des Teils der Durchfahrtsstraße geben muss, wie dies zum Beispiel auf Blatt 2 der Variante 1 der Sitzungsvorlage aufgezeichnet ist.
Mit diesen Überlegungen formuliert der Vorsitzende dann auch folgenden Beschlussvorschlag:
Die Oberfläche des Straßensteilstücks soll eine andere Oberflächengestaltung erhalten wie die angrenzenden Stellplätze. Dieser Beschlussvorschlag wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 14 Ja- und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
Noch einmal unterstreicht Herr Pfaff auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums, dass die Mehrkosten für die Ausführung in Natursteinpflaster bei rund 40.000 bis 50.000 Euro liegen würden. Durch die nicht durchgängige Bepflasterung mit Natursteinpflaster können rund 7.000 bis 10.000 Euro beim Oberflächenbelag und insgesamt rund 15.000 bis 20.000 Euro eingespart werden.
In den weiteren Wortmeldungen wird darauf abgezielt, dass der Dorfplatz - Teil Rathaus sich auf jeden Fall, zum Beispiel durch eine andere Farbauswahl wie auf dem Dorfplatz, unterschiedlich gestaltet sein kann.
Da in der heutigen Sitzung noch keine Farbauswahl getroffen wird, beschließt der Gemeinderat auf Vorschlag des Vorsitzenden in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 19 Ja- und 2 Neinstimmen einen günstigeren Oberflächenbelag vorzunehmen, der farblich anders gestaltet werden könnte.
Mit Blick auf eine in diesem Bereich angedachte Pflanzung von 4 Bäumen stellt Gemeinderat Tilo Herbster den Antrag, dass bei der Auswahl der 4 Bäume zwingend einheimische Baumarten ausgewählt werden müssen.
In offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird der Antrag von Gemeinderat Tilo Herbster, für diese 4 Bäume einheimische Baumarten auszuwählen, einstimmig angenommen.
Über die Sitzungsvorlage hinaus wird in der heutigen Sitzung vom beauftragten Planer Herrn Pfaff die Diskussion über den Standort der WC-Anlagen nach Abriss der Garagen zur Beratung gebracht. Er führt an, dass nach seiner Einschätzung und Rücksprache mit der Verwaltung, die folgenden Standortvarianten für eine WC-Anlage in den Fokus rücken sollten.
1. Die Nutzung eines Raumes im Remisen-/ Museumsgebäude. Im dafür angedachten Raum könnte eine sogenannte, auch behindertengerechte Toilettenbox eingebaut werden.
2. Als zweiter möglicher Standort wäre angedacht - im Vorgriff auf ein etwaiges zu erstellendes Vereinsgebäude auf dem Dorfplatz - ein WC-Gebäude zu errichten, in dem zugleich auch ein Aufzug zum August-Dietrich-Saal und zur Erschließung der Arztpraxen eingebaut werden könnte.
3. Errichtung einer WC-Box im Schlosspark hinter dem Museumsgebäude.
Das Gremium ist unisono der Einschätzung, dass in der heutigen Sitzung darüber kein Beschluss gefasst werden kann, da dieser Aspekt nicht als Tagesordnungspunkt aufgeführt ist.
Aus der Mitte des Gremiums wird als weiterer Gedanke der Ansatz eingebracht, in einem eventuell durch den am Rathaus zu realisierenden Fluchtweg in einem eventuell zu errichtenden Aufzugsgebäude auch eine WC-Anlage einzuplanen.
Es verfestigt sich jedoch die Einschätzung, dass in der heutigen Sitzung keine inhaltliche Diskussion und vor allem auch keine Beschlussfassung aus formalen Gründen zu dieser Thematik erfolgen kann. Der Gemeinderat ist bei zwei Enthaltungen ohne Gegenstimme damit einverstanden, dass eine WC-Standortdiskussion erst dann wieder im Gemeinderat diskutiert werden kann, wenn eine ausgearbeitete Vorlage dem Gremium - frühzeitig - zur Verfügung gestellt worden ist.
Als Ergebnis der heutigen Beratung erhält Herr Pfaff den klaren Auftrag, bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates am 16. Juni 2020 alle weiteren, notwendigen Punkte zu den heutigen Beschlüssen zusammenzustellen und dem Gemeinderat erneut wieder vorzulegen. Diese Vorlage sollte vor allen Dingen neben der Darstellung der Kostenseite auch die Einnahmeseite, nämlich die möglichen Zuschüsse beinhalten. In der nächsten Sitzung kann zu jedem Ausstattungselement über weitere Ausführungsstandards diskutiert werden.
Mit Blick auf die Sanierung des Rathauses Hilzingen, die im Gesamtprojekt Sanierung Ortsmitte Hilzingen eine durchaus wichtige Rolle spielt, muss zunächst allerdings ein weiteres Gutachten eines externen Fachbüros zum vorhandenen Feuchtigkeitsproblem im Rathaus (Keller / Archiv) erarbeitet werden. Auch dieser Teilaspekt soll dann möglichst in der Sitzung des Gemeinderates am 16.06.2020 diskutiert werden.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird Herr Pfaff aus der heutigen Sitzung verabschiedet.
4. Kirchweih 2020
- Beratung über die weitere Vorgehensweise zur Durchführung der Kirchweih 2020
Gemeinderat Michael Jäckle erklärt sich für diesen Tagesordnungspunkt für befangen, verlässt den Sitzungstisch und begibt sich unter die Zuhörer.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ordnungsamtes vom 27.04.2020, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Der Vorsitzende ergänzt die verwaltungsseitigen Ausführungen dahingehend, dass er zwischenzeitlich versucht hat, mit den Bürgermeistern der Nachbarkommunen Tengen (= Schätzele-Markt) und Mühlhausen-Ehingen (= Herbstfest) eine gemeinsame Lösung zu einer möglichen Absage der Kirchweih bzw. anderer größerer Feste zu erreichen.
Mit Blick auf die vertragliche Situation zur Kirchweih erläutert die Verwaltung, dass es keine gemeindliche Verpflichtung ergibt, an verschiedene Teilnehmer der Kirchweih Ausfallzahlungen leisten zu müssen. Es könnte jedoch daran gedacht werden, das möglicherweise ausfallende Jahr bei der Ausrichtung des Flohmarktes und des Rummelplatzes an die jetzige Vertragslaufzeit anzuhängen. Die Marktbeschicker selbst haben für die Kirchweih 2020 noch keine Zusagen erhalten.
Mit Blick auf das Ende des Verbotes zur Abhaltung von Großveranstaltungen der Landesregierung, die aktuell noch bis zum 31. August 2020 terminiert ist, müsste trotzdem relativ zeitnah eine entsprechende Entscheidung getroffen werden, wobei in der heutigen Sitzung entsprechend der Sitzungsvorlage keine finale Beschlussfassung erfolgen soll.
Die Gemeinde Hilzingen sollte eigenständig eine Entscheidung treffen, ohne auf die Entscheidung der anderen beiden Kommunen zu warten, so die Wortmeldung von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus.
Als Ergebnis der heutigen Beratung wird im Gremium ein Stimmungsbild abgefragt, die Kirchweih 2020 nicht durchzuführen, wobei dies keiner finalen Absage gleichkommen darf. In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, stimmen 17 Gemeinderäte für und 2 gegen eine Nichtdurchführung der Kirchweih 2020.
Eine finale Beschlussfassung soll in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.
5. Betreuungsangelegenheiten
- Erlass der Kindergartengebühren für April 2020
- Erlass der Entgelte für die Verlässliche Grundschulbetreuung für April 2020
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 27.04.2020, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Über die Sitzungsvorlage hinaus entwickelt sich eine Aussprache sowohl darüber, wie mit den eingezogenen Gebühren der beiden Wochen im März (ab dem 17. März 2020), bei denen sowohl die Kindergärten als auch die verlässliche Grundschule nicht mehr geöffnet hatten, als auch mit etwaigen Kompensationsmöglichkeiten bei Öffnungsszenarien, die nicht unbedingt zum Ersten eines Monats entstehen könnten, umgegangen werden soll.
Gemeinderat Sebastian Harder wünscht sich deutlich, die Rückzahlung der erhobenen Elternbeiträge für den hälftigen März, da diese Einrichtungen bereits ab dem 17. März geschlossen waren.
Nach seinen kurzen Erläuterungen erhebt er seine Ausführungen auch zu einem Antrag im Gremium. Der Antrag von Gemeinderat Sebastian Harder, die bereits erhobenen Märzgebühren hälftig an die entsprechenden Eltern zurückzubezahlen, wird in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 3 Ja und 17 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Die Verwaltung ist in Abstimmung mit den Einrichtungsleitungen sehr daran interessiert, auch mögliche Schließtage, die zum Beispiel in den Pfingstschulferien geplant gewesen sind, zu reduzieren.
Die entsprechenden Informationen und Bitten wurden bereits frühzeitig an die Leitungen übermittelt. In weiteren Gesprächen und unter der Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung der Corona-Pandemie sollte dann zu gegebener Zeit hierüber trägerübergreifend, möglichst einheitlich entschieden werden.
Als Ergebnis der weiteren Beratung soll über folgende, in der Sitzungsvorlage aufgenommene Beschlussvorschläge „en-bloc“ beschlussgefasst werden:
a) An der Gebührenerhebung für März 2020 wird sowohl bei den Kindergartengebühren als auch bei den Gebühren für die verlässliche Grundschule festgehalten.
b) Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Kindergartengebühren für April 2020 aus Billigkeitsgründen zu. Der Erlass der Kindergartengebühren gilt nicht für die Kinder, die in den Notgruppen für mindestens 3 Wochen im April betreut wurden.
c) Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Gebühren für die verlässliche Grundschulbetreuung für April 2020 aus Billigkeitsgründen zu.
d) Außerdem stimmt der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung zu, dass die Kindergartengebühren und die Gebühren für die verlässliche Grundschule für den Monat Mai 2020 vorerst nicht eingezogen werden. Dies gilt nicht für die Kinder, die in den Notgruppen betreut werden. Über einen eventuellen Gebührenerlass wird in einer künftigen Gemeinderatssitzung beraten.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, beschließt der Gemeinderat, die oben angeführten Beschlussvorschläge bei 21 Ja- und 1 Enthaltung anzunehmen.
Eine Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates hinsichtlich der kommunalen oder schulischen Verpflichtung, das Angebot der verlässlichen Grundschule anzubieten, wird verwaltungsseitig dahingehend beantwortet, dass zur Klärung einer Rechtsauffassung die verschiedenen institutionellen Träger, nämlich das Kultusministerium Baden-Württemberg, das Staatliche Schulamt oder auch der Kommunalverband Jugend und Soziales, in die Klärung mit eingebunden werden sollen. Es geht insbesondere um die Frage, ob das Angebot der verlässlichen Grundschule prinzipiell ausgeschlossen ist oder ob dieses Angebot ggfs. im Rahmen der Notbetreuungsgruppen angeboten werden kann.
Nach der verwaltungsseitigen Klärung soll im Gemeinderat wieder darüber berichtet werden.
6. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Vermarktung Baugebiet Engelweg 2
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat darüber, dass die Verwaltung in den nächsten Wochen die Vermarktung der beiden noch vorhandenen Bauplätze im Engelweg 2 Binningen angehen wird, womit das Gremium einverstanden ist.
b) Gewerbesteuereinnahmen
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat darüber, dass aktuell Gewerbesteuereinnahmen in einer Größenordnung von rund 530.000 Euro weggebrochen sind.
c) Sanierung Ortsmitte Hilzingen
Die aus der letzten Sitzung aufgestellte Frage, ob es infolge der Corona-Pandemie zu weiteren zeitlichen Aufschüben bei der Beantragung von Zuschüssen aus dem Programm Sanierung Ortsmitte Hilzingen kommen kann (= Abruf von Fördermitteln) muss nach Rücksprache mit der STEG-Landentwicklungs-GmbH, Frau Seifert, verneint werden. Eine zusätzliche Verlängerungsoption infolge der Corona-Pandemie ist nicht vorgesehen.
7. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Präsentationstechnik
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angemerkt, dass die Präsentationstechnik in der Hegau-Halle für die nächsten Sitzungen deutlich besser werden sollte, da die Vorlagen nicht gelesen werden können, was verwaltungsseitig bereits in Planung ist.
b) Kindergarten-/Schulbetrieb während der Corona-Pandemie
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus führt an, dass die Umsetzung der landesrechtlichen Vorgaben zur Öffnung der Kindergärten hervorragend umgesetzt worden sind. Hingegen sind die schulorganisatorischen Regelungen nicht unbedingt so zielführend gewesen, so die Rückmeldung einiger Eltern, die diesbezüglich sehr unzufrieden mit den Regelungen in der Schule gewesen sind. Inwieweit die baulichen Voraussetzungen, zum Beispiel eine Warmwasserversorgung im schulischen Altbau überhaupt den Anforderungen gerecht werden kann, muss verwaltungsseitig geprüft werden.
c) Projektliste Haushalt
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus fragt ferner bei der Verwaltung an, bis wann mit den Einnahmen der Grundstücksverkäufe „Areal Altes Rathaus“ und „Objekt Altes Rathaus“ zu rechnen ist. Bei wegbrechenden Einnahmen (Gewerbesteuer u. Ä.) wäre die Realisierung der Einnahmen wichtig, um den Haushalt nicht in Schieflage zu bringen.
Hierauf antwortet Bauamtsleiter Günter Feucht, dass er mit der Notarin Frau Dr. Strohmeier in Kontakt steht, dass sowohl die bauliche Abwicklung als auch die Kaufpreiszahlung in der nächsten Zeit für diese beiden Grundstücksgeschäfte erfolgen können, so seine positiven Aussichten.
d) Baugebiet Schwärzengarten II, Weiterdingen
Ortsvorsteher Egon Schmieder bittet die Verwaltung um Vorlage eines Zeitplanes zur Realisierung des Baugebietes „Schwärzengarten II“ in Weiterdingen, nachdem zum Ende des letzten Jahres alle Grundstücke käuflich erworben worden sind.
e) Baugebiet Steppbachwiesle, Hilzingen
Auf Nachfrage von Gemeinderätin Barbara Kissmehl, wann mit dem Bau des Kinderspielplatzes im Baugebiet Steppbachwiesle begonnen wird, führt die Verwaltung aus, dass in der Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 19. Mai 2020 die Vergabe der entsprechenden Maßnahmen ansteht. Geplant ist ferner, die Einweihung dieses Spielplatzes noch in diesem Herbst 2020 begehen zu können.
8. Fragemöglichkeit für Einwohner
a) Thomas Hägele, Magdalenenhof 1, 78247 Hilzingen, fragt an, warum Fahrbahnmarkierungen in der Lindenstraße noch nicht angebracht sind. Die Baumaßnahme ist seit über einem Jahr abgeschlossen.
Ebenfalls fügt er an, dass er es nicht gut findet, zum jetzigen Zeitpunkt bereits die Kirchweih 2020 abzusagen, da davon viele kleinere Betriebe betroffen sind.
Vorgelegt zur Sitzung am 16. Juni 2020
Genehmigt am 16. Juni 2020
gez. Holger Mayer (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Ulrike Maus (Gemeinderätin)