Gemeinderat
Sitzungssaal / Rathaus Hilzingen
Gemeinderat 14. Januar 2020
Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
a) Tief- und Straßenbauarbeiten
b) Wasserleitungsbau
a) Vorstellung der Planung der Kirchengemeinde durch das Planungsbüro Frei
b) Vorstellung der Planung der Gemeinde durch das Planungsbüro Esch
Arbeitsvergaben:
a) Gipserarbeiten
b) Estricharbeiten
c) Metallbauarbeiten Fenster/Türen
d) Kunststofffenster
- Errichtung einer Photovoltaikanlage
- Behandlung der während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
- Beschluss über die Wirksamkeit der 6. Änderung/ Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
- Satzungsbeschluss Bebauungsplan
- Erhöhung des Bezugspreises
- Änderung des Verlagsvertrags
- Bestellung einer Standesbeamtin
- Antrag auf Genehmigung und Anhörung gemäß § 29 Abs. 2 StVO
Gemeinderat 14. Januar 2020
Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Von den 22 Gemeinderäten sind 19 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind drei anwesend
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Stabstelle: Jörg Wolter
Verwaltungsbeamter Thomas Ruck
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderäte Martin Beschle (privat), Meike Vogt (privat), Peter Graf (privat), entschuldigt
Ortsvorsteher Walter Mayer (beruflich), entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 22.10 Uhr
Presse: 1
Zuhörer: 12
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben.
Vor Eintritt in die Tagesordnung setzt Bürgermeister Metzler den Tagesordnungspunkt 8 der heutigen Sitzung ab und vertagt diesen in die Sitzung des Gemeinderates am 28. Januar 2020. Hintergrund ist vor allem der Umstand, dass noch nicht alle Grundstückseigentümer, die von dieser Maßnahme zur Sanierung der Hauptstraße betroffen sind, die benötigten Unterschriften geleistet haben.
Der in der heutigen Sitzung anwesende und für diese Maßnahme beauftragte Planer, Herr Burkhard Raff, wird sodann aus der Sitzung verabschiedet.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 19.11.2019
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die in der Sitzung am 10. Dezember 2019 vorgelegte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 19.11.2019.
3. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 03.12.2019
Die in der heutigen Sitzung vorgelegte Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 3. Dezember 2019 soll in der nächsten Sitzung des Gemeinderates am 28.01.2020 genehmigt werden.
4. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 10.12.2109
Die in der heutigen Sitzung vorgelegte Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 10. Dezember 2019 soll in der nächsten Sitzung des Gemeinderates am 28.01.2020 genehmigt werden.
5. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 10.12.2019
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 10. Dezember 2019 beschloss der Gemeinderat die Vergabe der noch vorhandenen sechs Bauplätze (für Doppelhaushälften) im Baugebiet "Beim Steppbachwiesle"/2. Bauabschnitt sowie das ebenfalls ausgeschriebene Grundstück im Gewerbegebiet "Killwies-Bütze", Hilzingen, an interessierte Unternehmen.
Ferner wurden die Regularien zur öffentlichen Kandidatenvorstellung für die bevorstehende Bürgermeisterwahl festgelegt bzw. der Gemeindewahlausschuss bevollmächtigt, die Regularien zu verändern, um die maximal festgelegte Veranstaltungsdauer von 3 Stunden nicht zu überschreiten.
6. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020 sowie der Finanzplanung 2019 – 2023 mit Investitionsprogramm 2021 – 2023
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 30.12.2019, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Insbesondere wird auch ausgeführt, dass auf Grund der Beschlusslage des Gemeinderates im Jahr 2019 keine Kreditaufnahme erfolgt ist und dass der Gemeindehaushalt dem Eigenbetrieb Wasserversorgung Hilzingen ein internes Darlehen in Höhe von 250.000 Euro gewährt.
Noch einmal wird – auch nach den Ergebnissen der jüngsten Rücksprachen mit der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde – verwaltungsseitig die schwierige Konstellation mit einer möglichen Kreditermächtigung im Haushaltsjahr 2020 erörtert. Hierzu sind in früheren Sitzungen schon
sehr viele Argumente ausgetauscht worden, so dass verwaltungsseitig hierzu noch ergänzt werden kann, dass im Jahr 2020 noch eine sehr gute Liquidität vorhanden ist und dass davon auszugehen ist, dass bei Geldanlagen ab einer bestimmten Größenordnung leider auch Negativzinsen zu zahlen sind.
Eine etwaige Kreditaufnahme könnte sich unter Umständen negativ bei der Genehmigung des Ausgleichstockantrags zur Sanierung der Wiesentalhalle (geplanter Zuschuss rund 200.000 Euro) auswirken. Es ist mitunter schwierig, Mittel aus dem Ausgleichstock zu erhalten, wenn gleichzeitig große finanzielle Polster vorhanden sind. Nachdem sich die Rechtsaufsichtsbehörde bereits sehr schwer getan hat, 2019 den Haushalt mit der Kreditermächtigung zu genehmigen, wird es sicherlich im Jahr 2020 noch schwieriger werden, die Genehmigung zu erhalten, wenn im Haushaltsplan eine Kreditermächtigung enthalten wäre.
Aus diesem Grund wurde in Abstimmung mit dem Landratsamt Konstanz folgender Vorschlag erarbeitet. Die im Haushaltsplan 2020 eingestellte Kreditermächtigung soll mit den sich daraus ergebenden Zahlungsströmen ins Jahr 2021 verschoben werden. Trotz der Verschiebung der Kreditermächtigung ins Jahr 2021 muss, wegen der veranschlagten Verpflichtungsermächtigung der Haushaltsplan 2020 zur Genehmigung vorgelegt werden.
Die aufgrund dieses Vorschlags sich ergebenden veränderten Zahlungsströme werden verwaltungsseitig nochmals sehr plausibel erläutert. Auf die Kreditermächtigung aus dem Jahr 2019 könnte im Lauf des Jahres immer noch zurückgegriffen werden.
Erneut wird diese Thematik im Gremium diskutiert. Aus der Mitte des Gremiums wird auch darauf hingewiesen, dass die verwaltungsseitig vorgestellte Variante – auch wenn sie nicht unbedingt 100%ig nachvollziehbar ist - so angenommen werden sollte. Vor allem der Umstand, dass das neue Haushaltsrecht den Blick verstärkt auch auf die Folgejahre wirft und nicht wie bei den kameralen Haushalten die mittelfristige Finanzplanung nur eine Wunschplanung ohne eine Finanzierungsnotwendigkeit ist, müsste es bei der Rechtsaufsichtsbehörde auch erkennbar sein, dass die liquiden Mittel der Gemeinde in den Folgejahren aufgebraucht sind, was bei der aktuellen Zinsphase eigentlich ein Argument für die Genehmigung einer Kreditermächtigung sein sollte. Nachdem aber die Option, für die Sanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen Ausgleichsstockmittel zu erhalten, durch eine Kreditermächtigung zumindest sehr stark in Frage gestellt werden muss, bleibt wohl keine andere Möglichkeit als der verwaltungsseitig vorgeschlagenen Variante zuzustimmen.
Sowohl die aktuellen Zahlen des Haushaltsplans 2020 mit den veranschlagten Investitionssummen werden zwar immer noch als sportlich, aber durchaus als realistisch und umsetzbar betrachtet, wobei mit Blick auf die Ausgaben in den Folgejahren und die liquiden Mittel in den Jahren 2023 ff. es nach wie vor einer disziplinierten Haushaltsführung bedarf, wobei der erwirtschaftete Zahlungsmittelüberfluss im Erfolgsplan eine sehr gute Kennzahl darstellt. Die durchaus immer noch hohen Investitionssummen werden vor allem auch vor dem Aspekt diskutiert, dass im Haushaltsjahr 2019 viele Maßnahmen nicht abgeschlossen werden konnten und somit ins Folgejahr übertragen werden mussten.
Grundsätzlich sind die zwischen Gemeinderat und Verwaltung gemeinsam erarbeiteten Zielsetzungen für die Investitionen im kommenden Jahr immer noch sehr sportlich. Die Gefahr ist nach wie vor gegeben, dass es durch die vielen Investitionen sowohl bei den Beratungen im Gemeinderat als auch bei der Verwaltung zu einer bestimmten Überforderung kommen könnte bzw. die vereinbarten Ziele nicht alle erreicht werden können.
Mit den jetzt veränderten Rahmenbedingungen weist der Ergebnishaushalt eine "schwarze Null" aus, wobei auch angemerkt wird, dass jede Investition immer Folgekosten mit sich bringt, die einen finanziellen Mehraufwand (Personalkosten, Unterhaltungsaufwendungen, Höhere Abschreibungen etc.) verursacht. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass auch in Zukunft die Entscheidungen, die getroffen werden, immer auch mit Blick auf die dadurch entstehenden Folgekosten getroffen werden.
Nachgefragt wird aus der Mitte des Gremiums zum aktuellen Stand der Vermögensbewertung. Hierzu wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass – da die Vermögensbewertung noch nicht abgeschlossen werden konnte – durchaus das Risiko besteht, dass sich bestimmte Zahlen im Haushaltsplan 2020 (Höhe der Abschreibungen, die erwirtschaftet werden müssen) natürlich verändern könnten. Diesbezüglich wird damit gerechnet, dass im 3. Quartal 2020 die Vermögensbewertung abgeschlossen zu haben, wobei durchaus die Möglichkeit besteht, dass unter Berücksichtigung der vorgegebenen Bilanzierungsregelungen die vorhandenen Beurteilungsspielräume entsprechend aktiv zu nutzen sind.
Mit Blick auf das vorgelegte Zahlenwerk und die umfassenden Ausführungen auch zu den Einzelpositionen wird der Verwaltung aus der Mitte des Gemeinderates für die präzise und gute Arbeit gedankt. Die noch nicht umgesetzten oder noch zu beginnenden Investitionsmaßnahmen müssten – so die Einschätzung aus der Mitte des Gremiums – mit dem vorhandenen Personal auch erledigt werden können. Für die Zukunft wird aus der Mitte des Gemeinderates deutlich darauf hingewiesen, dass eine praktikable Prioritätenliste im Gremium erarbeitet werden muss, um darauf aufbauend dann entsprechende Maßnahmen zu realisieren.
Nachdem verwaltungsseitig ausgeführt worden ist, dass die finanziellen Rahmenbedingungen durch die Zuschüsse vom Land bzw. Bund im Bereich des Kindergartenwesens gestiegen sind, könnten diese Zuschüsse aber mitunter auch dazu verwendet werden, Gebührenentlastungen für die Kindergarteneltern zu erreichen. Entsprechende Überlegungen diesbezüglich sollen in einer weiteren Sitzung des Gemeinderates diskutiert werden, wobei verwaltungsseitig ausgeführt wird, dass noch keine abschließende Aussage getroffen werden kann, auf Grund welcher Rechtsgrundlage des FAG`s sich die Erhöhungen ergeben haben.
Die im Haushaltsplan aufgenommene Investition zur Einführung eines Ratsinformationssystems - wie auch aus der Mitte des Gremiums im November beantragt - mit einem Sperrvermerk zu versehen, wird vom Gemeinderat dann in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, auch einstimmig beschlossen, wobei hierzu verwaltungsseitig ausgeführt wird, dass es ohnehin nicht ohne eine weiterführende Beratung im Gremium zu einem entsprechenden Beschluss gekommen wäre.
Ergebnishaushalt
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 20.601.785 €
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 20.590.500 €
1.3 Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 11.285 €
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge 0 €
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen 0 €
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 0 €
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) 11.285 €
Finanzhaushalt
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 20.075.085 €
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 18.330.360 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes
(Saldo aus 2.1 und 2.2) 1.744.725 €
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 7.487.170 €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 8.959.045 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) -1.471.875 €
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.3 und 2.6) 272.850 €
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 €
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 158.500 €
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) -158.500 €
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) 114.350 €
Die Haushaltssatzung wird nochmals bei den wesentlichen Punkten vorgelesen.
Als Ergebnis der weiteren Beratung beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die vorgelegte Haushaltssatzung, die die Verschiebung der Kreditermächtigung vom Jahr 2020 ins Jahr 2021 und den Haushaltsplan 2020 sowie die Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2019 – 2023 mit den veränderten Rahmenbedingungen beinhaltet.
Auf verwaltungsseitige Nachfrage wird den Gemeinderäten Barbara Kissmehl, Andrea Baumann und Ortsvorsteher Egon Schmieder der Haushaltsplan in gedruckter Form zugestellt.
7. Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2019 – 2023 mit Investitionsprogramm 2021 – 2023
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 30.12.2019, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ergebnishaushalt
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 904.090 €
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 902.050 €
1.3 Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 2.040 €
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2.040 €
Finanzhaushalt
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 883.040 €
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 733.550 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von 149.490 €
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 54.900 €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 196.500 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von -141.600 €
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von 7.890 €
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 170.000 €
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 177.750 €
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von -7.750 €
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 140 €
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, den Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2019 – 2023 mit Investitionsprogramm 2021 – 2023 in vorgelegter Form.
8. Ortskernsanierung Hauptstraße West in Hilzingen
Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
- abgesetzt -
9. Kindergarten "St. Mauritius" Weiterdingen
Die Unterlagen zur Vorstellung zum Neubau des Kindergartens "St. Mauritius" Weiterdingen des Planungsbüros Frei aus Radolfzell sowie des Architekturbüros Esch aus Singen wurden dem Gemeinderat per Mail und per Post am 9. Januar 2020 zugestellt.
Für die heutige Sitzung begrüßt der Vorsitzende Herrn Pfarrer Thorsten Gompper von der Katholische Kirchengemeinde Hohenstoffeln-Hilzingen, Frau Ursula Blank von der Verrechnungsstelle und von beiden Planungsbüros Herrn Martin Frei sowie Herrn und Frau Esch. Der Vorsitzende führt aus, dass es in der heutigen Sitzung um die Vorstellung der beiden erarbeiteten Varianten geht und weder eine detaillierte Aussprache und Diskussion zu den einzelnen Planungen noch eine Beschlussfassung für eine der beiden Planungen ansteht. Abgesprochen war es, dass im Gemeinderat, der sich nach der Wahl am 26. Mai 2019 personell stark verändert hat, nochmals beiden Planungen vorgestellt werden.
Als ein weiterer wichtiger Punkt führt der Vorsitzende an, dass das Architekturbüro Frei aus Radolfzell von der Kirchengemeinde den Auftrag erhalten hat, das Objekt vollständig abzureißen, weshalb die Planung unter anderem auch den Abriss der Pfarrscheune beinhaltet.
Das Büro Esch erhielt den Auftrag, am dortigen Areal einen zweigruppigen Kindergarten zu planen, wobei es ihnen ohne Vorgabe freigestellt gewesen ist, die Pfarrscheune zu erhalten oder abzureißen.
a) Vorstellung der Planung der Kirchengemeinde durch das Planungsbüro Frei
Herr Martin Frei erläutert während seines Sachvortrages die dem Gemeinderat zur Verfügung gestellten Unterlagen und geht insbesondere noch auf folgende weitere Aspekte ein:
- Die Entstehungsgeschichte, wie es zum weitergeführten Planungsvorschlag E4 gekommen ist.
- Das zu erfüllende Raumprogramm ist von den Vorgaben des Kommunalverbands Jugend und Soziales aber auch vom Kindergartenträger bzw. der Katholischen Kirche bestimmt.
- Der Gedanke, den Neubau des Objektes über die Kindergartengruppen zu einem Familienzentrum fortsetzen zu können.
- Zum Grundriss erläutert er unter anderem die Verkehrsbeziehung innerhalb des Objektes, die Größen der einzelnen Räume, die verschiedenen Ebenen des Objektes, die unter anderem im Erdgeschoss die beiden Gruppenräume direkt in den Außenbereich anbindet.
- Die vorhandenen Möglichkeiten, im neuen Kindergarten auch Essen anbieten zu können, das zum Beispiel von einem Caterer geliefert wird. Die Auswahl dieses Standortes ging auf die umfangreiche Standortanalyse und auch einen Beschluss des Gemeinderates zurück. Die Kosten werden nicht über Quadratmeter, sondern über Kubikmeter und die korrespondierenden Preise ermittelt. Die Raumhöhen betragen ca. 2,75 m.
- Bei den veranschlagten 4.296 m³ sind die bei der ersten Kostenschätzung aus dem Jahr 2018 ermittelten Gesamtkosten mit einem Volumen von rund 3,37 Mio. Euro (inklusive Abbruchkosten) in 2020 natürlich nicht mehr realistisch, da pro Jahr eine Preissteigerung von rund 5,2 % eingetreten ist. Bei dem Volumen bzw. dem unterstellten Kostenvolumen pro Kubikmeter umbautem Raum von 750 – 800 Euro belaufen sich die Kosten auf mindestens 3.600.000 Euro.
- Die Vorgaben des Kommunalverbands Jugend und Soziales (KVJS) sind als sogenannte Mindestvoraussetzungen anzusehen und sind bei der Planung aber auch beim täglichen Betrieb eines Kindergartens sehr stark einschränkend, so Herr Martin Frei.
Im Anschluss an seinen Sachvortrag ergeben sich dann einige Rückfragen aus der Mitte des Gremiums.
Die Gemeinde errichtet gerade einen dreigruppigen Kindergarten im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle" in Holzständerbauweise. Für diesen dreigruppigen Kindergarten werden nach aktueller Einschätzung 1,8 – 2 Mio. Euro an Gesamtkosten veranschlagt.
Diesbezüglich wird nachgefragt, wie sich die große Preisdifferenz von 1,8 - 2,0 auf 3,6 Mio. Euro und einer Gruppe weniger begründen lässt.
Herr Martin Frei stellt klar, dass der Vergleich einer Holzständerbauweise zu einem konventionellen Bau nicht möglich bzw. kaum vergleichbar ist. Er schätzt die Mehrkosten des Holzbaus zu einem konventionellen Bau mit dem Faktor von 1,3. Ferner gibt er zu bedenken, dass bei diesem Projekt auch eine große Anzahl von Fachingenieuren beteiligt werden muss. Die Honorare der Fachbüros sind in den Nebenkosten in Höhe von 700.000 Euro enthalten.
Als Fachplaner werden von Herrn Frei unter anderem die Fachplanungen des Statikers, der HLS, des Elektroplaners oder aber auch des „Sicherheitsingenieurs“ oder des Bodengutachters als Beispiel genannt. Auch kann die Höhe der Abrisskosten abschließend noch nicht beziffert werden. Beim Abriss des Objektes muss ebenfalls noch ein Gutachter mit eingebunden werden, um zum Beispiel eine eventuelle Asbest- oder andere Schadstoffbelastungen zu prüfen.
Die Großzügigkeit der Räume, so zum Beispiel das Behinderten-WC mit 4 x 4 m oder das Gast-WC von 3,8 x 2 m werden im Gremium kritisch hinterfragt, wobei sich die Größe der Gruppenräume, Materialräume und Ähnliches an den Mindestvorgaben des KVJS orientiert. Auch erscheint die große Anzahl der Verkehrsflächen im Vergleich zu den vorhandenen Flächen als zu groß (über 30 %).
Die Möglichkeit, bei einem entsprechenden Betreuungsangebot auch eine Mittagsverpflegung anzubieten, besteht bei dieser Planung. Es gibt sehr unterschiedliche Varianten, in welchen Räumen die Kinder ihr Mittagessen essen können; entweder in Gruppenräumen (vor allem bei der U3-Betreuung) oder aber auch in Gemeinschaftsräumen (vor allem bei Ü3-Gruppen).
Nach Einschätzung des Vorsitzenden ist der eingeplante Bewegungs- und Mehrzweckraum auch als Ersatz der abgerissenen Pfarrscheune zu verstehen, wobei durchaus hinterfragt werden kann, ob die Finanzierung eines solchen Raums als Ersatz der wegfallenden Pfarrscheune eine Aufgabe der Gemeinde ist oder ob es, wie auch bei der Pfarrscheune, nicht die Aufgabe der Katholischen Kirchengemeinde ist, solche Räume (unabhängig von einem Nutzungskonzept – Familienzentrum, Begegnungsstätte, Veranstaltungsraum oder Ähnliches) vorzuhalten.
Diese Diskussion soll zu einem anderen Zeitpunkt geführt werden.
Die Nachfrage, ob zwingend ein Bewegungsraum vorgeschrieben ist, wird dahingehend beantwortet, dass die Vorgaben des KVJS eine Bewegungsmöglichkeit vorschreibt, wobei dieses Erfordernis natürlich auch im Rahmen von Bewegungsbaustellen oder auch mehrfach genutzten Räumen, zum Beispiel dem Eingangsbereich oder den Fluren, erfüllt werden kann.
Bei der weitergehenden Beratung soll natürlich daran gedacht werden, welche Räume dann zu welchen Zwecken genutzt werden können, wobei die Einschätzung, dass rund ein Viertel der Flächen des neuen Gebäudes nicht der Nutzung durch den Kindergartenbetrieb unterliegen, natürlich nur bedingt richtig ist. Der Vergleich zum Kindergarten im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle" ist natürlich wegen der anderen Bauweise oder auch der topographischen Verhältnisse nicht wirklich zielführend und zutreffend.
Der Vorsitzende ergänzt ferner, dass eine Alternativplanung mit den anvisierten deutlich reduzierten Kosten natürlich nur mit einer Reduzierung der Grundfläche (m²) und folglich auch dem Bauvolumen einhergehen konnte. Die Mindestvorgaben des KVJS sind bei jeder Planung natürlich einzuhalten, um trotzdem einen ordnungsgemäßen und zukunftsorientierten zweigruppigen Kindergarten in Weiterdingen zu bekommen.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird Herr Martin Frei aus der heutigen Sitzung verabschiedet. Er nimmt sodann im Zuhörerraum Platz.
b) Vorstellung der Planung der Gemeinde durch das Planungsbüro Esch
Die vorgelegte Alternativplanung wird von Herrn und Frau Esch, die sodann ebenfalls an der Verwaltungsbank Platz nehmen, erörtert.
Einleitend weist Frau Esch darauf hin, dass der Auftrag darin bestanden hat, eine Alternativplanung für einen zweigruppigen Kindergarten unter dem Spannungsfeld von wirtschaftlichen Überlegungen zur Schaffung eines modernen, zukunftsweisenden Kindergartens zu ermöglichen. Es war von vornherein sehr schwierig, in diese Planung alle Bedürfnisse mit einzubinden bzw. zu berücksichtigen, wobei die vorgelegte Alternativplanung einen möglichen Konsens beinhaltet.
Bei einer Vorortbegehung konnte die Ausgangssituation begutachtet werden. Die vorhandenen Gebäude werden vom Büro Esch im Ensemble auch teilweise als erhaltenswürdig – zumindest von außen – bewertet, da dieses Ensemble für die Identität und die Geschichte des Ortes prägend ist. Auf Grund dessen war der Abriss der Pfarrscheune in der weiteren Überlegung keine weitere Option.
Auch sie erläutern an Hand der vorgelegten Unterlagen den Grundriss, die Funktionsbeziehungen im Gebäude und auch die Verkehrsbeziehungen der einzelnen Räume. Im ersten Bauabschnitt wäre der zweigruppige Kindergarten geplant. In einem weiteren zweiten Bauabschnitt könnte dann der gewünschte Raum für Begegnung durch Einbindung des Pfarrscheunenkomplexes erfolgen. Eine Verbindung zwischen dem neuen Kindergarten und dem 2. Bauabschnitt ist in der Planung bereits berücksichtigt. Auch eine mögliche Erweiterung um eine weitere, dritte Kindergartengruppe – auch wenn die Notwendigkeit einer solchen aktuell noch nicht absehbar ist – ist in dieser Planung abbildbar.
Im Dezember 2019 hat das Büro Esch ein etwa vergleichbares Objekt abgerechnet. In die Planungen müsste möglichst auch eine gewünschte Klimaneutralität, die Einhaltung des KfW 55 Standards aber auch eine sehr gute Akustik (Schallschutz) einbezogen werden.
Der Planentwurf sieht ein Volumen von 2.783 m³ vor. Bei diesem Volumen würden sich die Kosten, bei einem belastbaren Kostenwert von 800 Euro/m³, für das Bauwerk auf insgesamt 2,23 Mio. Euro belaufen. Rechnet man dann noch die Kostengruppen 500, 600 und 700 hinzu, würden sich die Gesamtkosten des vorgestellten zweigruppigen Kindergartens inklusive des Herrichtens und Erschließens des Grundstücks auf 3,11 Mio. Euro belaufen. Die belastbare Kostenkennzahl von 800 Euro/m³ kann zum einen aus einem zuletzt abgerechneten, vergleichbaren Objekt abgeleitet werden. Ebenfalls unterstreicht der BKI-Index (Baukostenindex) für Architekten aber auch die Empfehlung des Gemeindetags, die einen Kostenrahmen von 80.000 Euro pro Kindergartenplatz als Orientierungsgröße ausgibt, diesen Kostenkennwert.
Der Bürgermeister ergänzt die Ausführungen unter anderem damit, dass kein Vergleich zum Neubau des Kindergartens im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle", nicht nur wegen der dort gewählten Bauweise, als richtig gezogen werden kann. Auch deshalb nicht, weil dort ein eingeschossiger und hier ein zweigeschossiger Kindergarten errichtet wird. Mit Blick auf den Kindergarten im Steppbachwiesle ergänzt der Bürgermeister ferner, dass zwischenzeitlich die Baugenehmigung für den Bau des Kindergartens bei der Verwaltung eingegangen ist.
Im Anschluss an die Vorstellung ergeben sich auch hier weitere Rückfragen:
Die Lebensdauer des Kindergartens wird auf jeden Fall mit 30 Jahren eingestuft, wobei – wie in anderen Fällen auch - dann Sanierungsmaßnahmen fällig werden. Im Gremium wird deutlich gemacht, dass die vorgelegte Alternativplanung im Vergleich zum 1. Planentwurf natürlich nicht 1:1 vergleichbar ist, da diese Planung zunächst einen zweigruppigen Kindergarten ohne Einbindung der Pfarrscheune vorsieht. Aus diesem Aspekt wird auch die dargestellte Reduzierung der Baukosten zumindest kritisch hinterfragt, vor allem deshalb, weil die beiden Kostenschätzungen, wenn man sie miteinander vergleicht, nicht unbedingt plausibel erscheinen.
Frau Esch führt aus, dass die Möglichkeit, signifikant Kosten zu senken, immer dann vorhanden ist, wenn das Volumen bzw. die Quadratmeter des Objektes reduziert werden und nicht nur am Standard der Bauausführung eingespart wird. Eine billige Bauausführung zeichnet sich in vielen Belangen in den Folgejahren nicht unbedingt als sehr positiv aus. Der Bürgermeister ergänzt nochmals, dass mit dieser Planung die Aufgabenerfüllung der Gemeinde, nämlich ausreichend Kindergartenplätze zur Verfügung zu stellen, erreicht ist, jedoch die Option, die „Pfarrscheune“ auch nach deren Abriss anderweitig (Pfarrscheune, Begegnungsstätte oder Ähnliches) zu nutzen, nicht in die Planung einbezogen wurde.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird sehr wohl die Vergleichbarkeit der Aufträge miteinander gesehen, da mit dieser Planung die Aufgabenerfüllung der Gemeinde erreicht wird und es durchaus wichtig ist, eine alternative Planung mit rund 1.500 m³ weniger an Bauvolumen zu haben.
Diese Planung wird als sehr gut und auch als realisierbar betrachtet, wobei es an diesem Standort wohl nicht möglich sein wird, einen zweigruppigen Kindergarten zu errichten, der in etwa an die Kosten des Neubaus des Kindergartens im Steppbachwiesle herankommt.
Aus dem Gremium wird auch klar gemacht, dass bei diesem Projekt die Gemeinde Hilzingen, da sie weder Bauherr noch Kindergartenträger ist, kaum Einfluss nehmen kann. Insbesondere die Festlegung des auszuführenden Standards obliegt dem Kindergartenträger, also der Katholischen Kirchengemeinde. Konkret wird zum Beispiel ausgeführt, dass die Rollstuhlrampe nicht nach links, sondern eher nach rechts angelegt werden müsste, um so den natürlichen Geländeverlauf mit einzubinden.
Die Nachfrage aus der Mitte des Gremiums, ob die Pfarrscheune bei der Ausführung dieses Projektes abgestützt werden muss, wird von Herrn Esch dahingehend beantwortet, dass er aktuell keine abschließende Einschätzung hierzu hat, wobei die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass die Pfarrscheune abgefangen werden muss. Bewusst und aus den vorhandenen Erfahrungen hat sich das Büro Esch dagegen entschieden, Parkplätze am Gebäude auszuweisen. Die notwendigen Parkplätze könnten im Bereich der Kirchstraße angelegt werden, wobei dies noch nicht abschließend aufgearbeitet ist.
Die Nachfrage aus der Mitte des Gremiums, warum die Baunebenkosten mit 300.000 Euro im Vergleich zur Planung Frei mit 700.000 Euro so günstig sind, beantwortet Herr Esch dahingehend, dass er durchaus der Einschätzung ist, dass die von ihm für dieses Projekt eingeplanten 300.000 Euro sehr realistisch sind, aber eventuell weitere Fachplanungskosten hinzukommen könnten. Deutlich aus der Mitte des Gremiums wird auch darauf hingewiesen, dass der dreigruppige Kindergarten im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle" nicht eine mindere oder gar schlechtere Qualität aufweist, als die jetzt vorgelegten Planungen, da das
KVJS entsprechende Raumgrößen definiert, die eingehalten werden müssen, um überhaupt die Betriebserlaubnis zu bekommen und die Katholischen Kindergärten meist noch höhere Anforderungen bei solchen Projekten erfüllen, so die Ausführungen von Gemeinderat Steffen van Wambeke.
Mit Blick auf das weitere Vorgehen antwortet der Vorsitzende auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, dass in der heutigen Sitzung lediglich die Vorstellung der beiden Varianten erfolgt und in weiteren Sitzungen des Gemeinderates intensiv die Beschlussfassung erfolgen muss, welche Planungsvariante zur Ausführung kommt, wobei er in Aussicht stellt, diesen Beschluss noch in seiner Amtsperiode zur Abstimmung zu bringen.
Im jetzt verabschiedeten Haushaltsplan sind für den Bau des Kindergartens St. Mauritius in Weiterdingen in zwei Jahren jeweils 1,5 Mio. Euro eingestellt. Damit ist eine klare Aussage dahingehend getroffen, dass die politische Gemeinde bereit ist, in dieses Projekt 3 Mio. Euro zu investieren. Geplant ist, dass im Jahr 2021 – wenn alle erforderlichen Verfahrensschritte eingehalten werden – mit dem Bau begonnen werden kann, so dass Ende 2022 der Kindergarten genutzt werden könnte.
Dies erfordert eine schnelle Beschlussfassung auch dahingehend, dass diesem Thema aus dem Bürgermeisterwahlkampf keine große Bedeutung mehr zukommen könnte. Ortsvorsteher Egon Schmieder bringt aus Effizienzgründen die Überlegung mit ein, in einer gemeinsamen Sitzung von Pfarrgemeinderat und Gemeinderat der politischen Gemeinde einige Beschlüsse herbeizuführen.
Mit herzlichen Worten des Dankes werden beide Planer aus der heutigen Sitzung verabschiedet.
10. Wiesentalhalle Weiterdingen
Arbeitsvergaben:
a) Gipserarbeiten
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung/ Gebäudemanagement vom 30.12.2019, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Bei der öffentlichen Ausschreibung für die Gipserarbeiten für die Wiesentalhalle Weiterdingen wurden von 9 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert, wovon 7 ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben. Aus dem Wettbewerb ging die Firma Beirer, Sipplingen, zum Angebotspreis von 94.482,76 € (brutto) als günstigste Bieterin hervor.
Ohne weitere Aussprache wird der Beschlussvorschlag der Verwaltung, die Arbeiten an die Firma Beirer aus Sipplingen zum oben angeführten Angebotspreis zu vergeben, in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.
b) Estricharbeiten
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung/ Gebäudemanagement vom 30.12.2019, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Bei der beschränkten Ausschreibung für die Estricharbeiten für die Wiesentalhalle Weiterdingen wurden von 5 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert, wovon 2 ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, diesen Auftrag an die günstigste Bieterin, der Firma Meschenmoser, Salem, zum Angebotspreis von 10.883,05 € (brutto), zu vergeben.
Vor der Auftragsvergabe an die Firma Meschenmoser wird verwaltungsseitig die Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates beantwortet, dass die Firma beim Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Hilzingen eigentlich sehr gute Arbeit geleistet hat und der Vorsitzende mit der Firma zufrieden gewesen ist.
c) Metallbauarbeiten Fenster/Türen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung/ Gebäudemanagement vom 30.12.2019, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Bei der durchgeführten Ausschreibung für die Metallbauarbeiten Fenster/Türen für die Wiesentalhalle Weiterdingen wurden von 6 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert, wovon 3 Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma HEWE, Lahr, zum Angebotspreis von 111.979,00 € (brutto) als günstigste Bieterin hervor. Dieser Angebotspreis bedeutet im Vergleich zur Kostenberechnung vom Juli 2017 eine Kostenüberschreitung von rund 40.000 Euro.
Diesbezüglich wird auf die Gemeinderatsdrucksache, nämlich die Kostenüberwachungstabelle für das Projekt Wiesentalhalle Weiterdingen von der Verwaltung hingewiesen. Entsprechend dieser Zusammenstellung liegen die ursprünglichen Kosten bei rund 1,7 Mio. Euro. Durch die heutigen Vergaben und der oben angeführten Kostenüberschreitung von rund 100.000 Euro würden sich die Kosten auf geschätzte 1,86 Mio. Euro erhöhen. Nachdem bereits zwei Drittel der Aufträge vergeben sind, dürften nach Einschätzung der Verwaltung die veranschlagten Gesamtkosten für dieses Projekt wohl erreicht werden können.
Als Ergebnis der Beratung beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, trotz der deutlichen Preisüberschreitung die Metallbauarbeiten Fenster/Türen an die Firma HEWE, Lahr, zum Angebotspreis von 111.979,00 € (brutto), zu vergeben.
d) Kunststofffenster
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung/ Gebäudemanagement vom 30.12.2019, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Bei der vollzogenen Ausschreibung für die Kunststofffenster für die Wiesentalhalle Weiterdingen wurden von 5 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert, wovon 4 Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben. Aus dem Wettbewerb ging die Firma Stengele, Steißlingen, zum Angebotspreis von 22.733,76 € (brutto) als günstigste Bieterin hervor, worauf der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, diesen Auftrag an die Firma Stengele aus Steißlingen vergibt.
11. Wiesentalhalle Weiterdingen
- Errichtung einer Photovoltaikanlage
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung/ Gebäudemanagement vom 02.01.2020, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Über die Sitzungsvorlage hinaus wird vom Vorsitzenden ergänzt, dass - nicht nur wegen der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion über eine möglichst nachhaltige Energiegewinnung - ein Fachbüro prüft, auf welchen kommunalen Liegenschaften sich die Errichtung von Photovoltaikanlagen eignen würde. Sobald das Ergebnis dieser Prüfung vorliegt, soll im Gemeinderat wieder berichtet werden.
Bei diesem Auftrag sollte auch geprüft werden, ob sich bestimmte Dachflächen zum Beispiel auch für eine Vermietung an regionale Anbieter anbieten würden. Die Prüfung sollte recht zeitnah abgeschlossen werden, so dass gegebenenfalls beim Umbau und der Sanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen eine Photovoltaikanlage betriebswirtschaftlich sinnvoll aufgestellt werden könnte. Diese Prüfung sollte sich auf alle möglichen Optionen erstrecken.
So müssten bei der Prüfung auch Vorschläge mit eingebunden werden, die sich um das Thema CO2- Neutralität oder auch die Andienung einer E-Ladetankstelle, bei der unter anderem auch noch Fördermittel des Landes abgegriffen werden könnten, drehen.
Es ist klarer politischer Wille, mit solchen Maßnahmen nachhaltig Energie zu gewinnen bzw. auch eine CO2-Neutralität zu erreichen. Ergänzt wird insbesondere, dass die Firma Solarcomplex als regionaler Anbieter bei solchen Überlegungen als Partner bereitstehen würde. Die ökologische Bilanz der Gemeinde wird, vor allem vor dem Hintergrund, dass die große Anzahl von Biogasanlagen in der Gemeinde Hilzingen sicherlich auf Dauer nicht mehr so positiv bewertet werden würden als jetzt, sich verändern. Der Vorsitzende ergänzt ferner, dass ein vernünftiges Verfahren gefunden werden muss, um die bekannten regionalen Geschäftspartner möglichst mit in solche Überlegungen einzubinden bzw. die Projekte dann auch realisieren zu lassen.
Aus der Mitte des Gremiums wird insbesondere angeführt, dass sich für die Errichtung von Photovoltaikanlagen nicht nur Hallen und andere kommunale Liegenschaften eignen würden, sondern mitunter auch Solarpanels, zum Beispiel auf Parkplätzen oder sonstigen Grundstücken der Gemeinde.
12. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Sportanlage bei den Hegau-Hallen", Gemarkung Hilzingen und 6. Änderung/ Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
- Behandlung der während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
- Beschluss über die Wirksamkeit der 6. Änderung/ Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
- Satzungsbeschluss Bebauungsplan
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung/ Gebäudemanagement vom 02.01.2020.
Entsprechend der Beschlussvorschläge ergänzt der Vorsitzende die Sitzungsvorlage dahingehend, dass eine nochmalige Beschlussfassung deswegen erforderlich geworden ist, weil beim diesbezüglich zuletzt gefassten Beschluss eine wichtige Formulierung nicht so aufgenommen worden ist, wie es hätte sein müssen, um möglichst Rechtssicherheit zu erhalten. Gegebenenfalls kann der Vorsitzende in der nichtöffentlichen Sitzung noch weitere Informationen geben.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig folgenden in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschlag zum Flächennutzungsplan:
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sportanlage bei den Hegau-Hallen“ in der Fassung vom 28.11.2019 wird beschlossen.
Folgender in der Sitzungsvorlage aufgenommene Beschlussvorschlag zum Bebauungsplan „Sportanlage bei den Hegau-Hallen“, Gemarkung Hilzingen, wird daraufhin ebenfalls in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, vom Gemeinderat einstimmig angenommen:
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
Der Bebauungsplan „Sportanlage bei den Hegau-Hallen“, Gemarkung Hilzingen, wird in der Fassung vom 28.11.2019 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
Die zusammen mit dem Bebauungsplan „ Sportanlage bei den Hegau-Hallen“, Gemarkung Hilzingen, aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 28.11.2019 nach § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
13. Gemeindeblatt - Amtsblatt der Gemeinde Hilzingen mit Ortsteilen
- Erhöhung des Bezugspreises
- Änderung des Verlagsvertrags
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 02.01.2020, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Über die Sitzungsvorlage hinaus werden die von Gemeinderat Artur Martin Jäkle im Vorfeld gestellten Nachfragen beantwortet. Insbesondere wird ausgeführt, dass rund 40 % der Haushalte das Mitteilungsblatt als gedruckte Version im Abo haben.
Die extra für die heutige Sitzung abgerufenen Zahlen des Web-Accounts überraschen auch das Gremium dahingehend, dass im Jahresverlauf 2019 insgesamt 280.000 Zugriffe auf die Seite der Gemeinde erfolgt sind und dass insbesondere die Rubrik "Amtsblatt" mit rund 8 % einen sehr großen Beitrag zu dieser statistisch hohen Zahl hat.
Die Nachfrage aus der Mitte des Gremiums, auf welche gesetzlichen Vorgaben sich die Kostensteigerung für den Abo-Bezug gründen, kann in der heutigen Sitzung noch nicht abschließend beantwortet werden. Auch wenn die beantragte Erhöhung von 6 Euro auf 8 Euro pro Quartal rund 30 % sind, wird der neue Abo-Preis trotzdem noch als günstig und auch als zustimmungsfähig betrachtet, wobei deutlich gemacht wird, dass es eine rückwirkende Erhöhung des Bezugspreises nicht geben kann und die Erhöhung folglich erst auf den 1. April 2020 kommen soll.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeregt, bei einer der nächsten Veröffentlichungen dann auch die aktuellen Regionalbusfahrpläne, zumindest der Linien im Mitteilungsblatt abzudrucken, die die Gemeinde Hilzingen auch betreffen.
Nachgefragt aus der Mitte des Gemeinderates, ob die Erhöhung des Bezugs des gemeindlichen Mitteilungsblattes ein Thema in den Sitzungen des Seniorenrats gewesen ist, wird vom Vorsitzenden ausgeführt, dass er diesbezüglich keine Rückmeldungen erhalten hat. Bei einer Versorgungsquote von rund 40 % der Hilzinger Haushalte kann diese Erhöhung mitgetragen werden, wobei es im eigenen Verantwortungsbereich des Verlags liegt, wegen der Online-Zugriffsmöglichkeit des Mitteilungsblattes auf der Homepage und der Preissteigerung verstärkt Kündigungen zu erhalten.
Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei einer Enthaltung ohne Gegenstimme, den Bezugspreis des Gemeindemitteilungsblattes von
6 Euro auf 8 Euro pro Quartal ab dem 1. April 2020 zu erhöhen.
14. Interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Gottmadingen im Bereich des Personenstandswesens (Standesamt)
- Bestellung einer Standesbeamtin
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 02.01.2020, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, den in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschlag anzunehmen, der vorsieht, dass im Rahmen der gegenseitig vereinbarten Personalleihe die in Gottmadingen bestellte Standesbeamtin Frau Dana Levo auch zur Verhinderungsvertreterin für den Standesamtsbezirk Hilzingen bestellt wird.
15 Durchführung des Hegau-Bike-Marathons am 10. Mai 2020 (Rennen der UCI World Series)
- Antrag auf Genehmigung und Anhörung gemäß § 29 Abs. 2 StVO
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage, nämlich dem Schreiben der Stadt Singen vom 10. Mai 2020 (Rennen der UCI World Series). In diesem Schreiben wird der Antrag auf Genehmigung und Anhörung gemäß § 29 Abs. 2 StVO des Hegau-Bike-Marathons gestellt.
Nachdem verwaltungsseitig keine Änderungen an der Strecke ersichtlich sind, die Route zwischenzeitlich auch als sehr ausgefeilt betrachtet werden kann und vor allem auch die Belange der Betroffenen berücksichtigt, beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Zustimmung zum Hegau-Bike-Marathon am 10. Mai 2020 (Rennen der UCI World Series) wie beantragt.
16. Genehmigung zur Entgegennahme von Spenden
Verwaltungsseitig wird auf die aktuelle Regelung über die Annahme von Spenden, die der Gemeinderat im Mai 2006 einstimmig beschlossen hat sowie auf die gesetzliche Ausgangslage verwiesen.
Der Gemeinderat beschließt auf Vorschlag der Verwaltung in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die Annahme und ordnungsgemäße Verwendung folgender Spenden:
- Messmer-Stiftung Radolfzell, Spende für Peter-Thumb-Schule Hilzingen: 1.500 Euro
- Harald und Carola Dreher, Weiterdingen, Sachspende Brunnen Weiterdingen: 5.115,14 Euro
- Adventsfenster Binningen / Frau Ulrike Maus für den Kindergarten Binningen: 1576 Euro
Ortsvorsteher Egon Schmieder wünscht sich eine offizielle Übergabe bzw. eine offizielle Einweihung des Brunnens an die Öffentlichkeit, wobei der Vorsitzende daraufhin den Ortsvorsteher bittet, entsprechendes vorzubereiten, um die Übergabe zu organisieren.
17. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Peter-Thumb-Schule Hilzingen
Zwischenzeitlich ist der Bewilligungsbescheid zur Förderung des Schulerweiterungsbaus an der Peter-Thumb-Schule Hilzingen aus dem Jahr 2016 bei der Verwaltung eingegangen. Die Zuschusshöhe beläuft sich, nicht wie beantragt nur auf rund 850.000 Euro, sondern auf knapp 1 Mio. Euro. Insgesamt erhält die Gemeinde Hilzingen für die Erweiterung der Gemeinschaftsschule 998.000 Euro aus den Mitteln des Landes.
b) Breitbandausbau
Ebenfalls ist der Bewilligungsbescheid des Bundes bzw. des Projektträgers des Bundes zum Ausbau der Breitbandversorgung in Hilzingen eingegangen. Die Fördersumme liegt bei der Maximalförderung von 1 Mio. Euro.
c) Neujahrsempfang
Am kommenden Sonntag, 19. Januar 2020, 10.30 Uhr, findet der traditionelle Neujahrsempfang der Gemeinde Hilzingen in der Hegau-Halle statt. Der Vorsitzende lädt alle Gemeinderäte sowie die Bürgerschaft herzlich zur Teilnahme ein.
d) Bürgermeisterwahl 2020
Am Donnerstag, den 23. Januar 2020, um 19.00 Uhr, findet in der HegauHalle Hilzingen die offizielle Vorstellung der Kandidaten um das Bürgermeisteramt statt. Die Bewerbervorstellung soll die maximale Länge von 3 Stunden nicht überschreiten, so dass der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 7. Januar 2020 entschieden hat (Bevollmächtigung des Gemeinderates lag vor), die Redezeit für jeden einzelnen Bewerber auf insgesamt 20 Minuten zu begrenzen, wovon die ersten 10 Minuten für die freie Rede und im Anschluss 10 Minuten als Fragerunde vorgesehen sind.
e) Grundstücksgeschäfte
Bei der Realisierung verschiedener Grundstücksgeschäfte (ausgehend von einem Grundstück in der Hauptstraße), über die im Gemeinderat schon mehrfach informiert worden ist, konnte am 20.12.2019 unter Beisein von Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Sigmar Schnutenhaus mit dem Investor bei einem Notar in Tuttlingen ein entsprechender Kaufvertrag geschlossen werden. Der Grundstücksdeal sieht zwischenzeitlich folgende Einzelkomponenten vor: Die Gemeinde erwirbt das Anwesen Hauptstraße 42 (Ausübung des Vorkaufsrechts) sowie das Anwesen Hauptstraße 44 und verkauft zu den festgelegten Konditionen das Feuerwehrgerätehaus/alt inklusive einer Ablösesumme für dort vorhandene Stellplätze sowie die beiden Grundstücke im Baugebiet "Beim Steppbachwiesle"/2. Bauabschnitt, für die die erforderliche Bebauungsplanänderung schon angestoßen ist, so die Ausführungen des Bürgermeisters.
f) Eigenbetrieb Wasserversorgung Hilzingen
Der Bürgermeister führt aus, dass der Eigenbetrieb Wasserversorgung Hilzingen vom kommunalen Haushalt ein internes Darlehen in Höhe von 250.000 Euro erhalten hat. Ebenfalls ist zwischenzeitlich auch der Förderbescheid für ein zu beauftragendes Strukturgutachten bei der Gemeinde eingegangen.
g) Regionalbusverkehr
Der Vorsitzende informiert das Gremium darüber, dass derzeit auf Grund der sehr bescheidenen und nicht zufriedenstellenden Situation bei dem seit dem 01. Januar 2020 laufenden, neu organisierten Regionalbusverkehr intensive Gespräche mit dem Landkreis Konstanz, mit dem Verkehrsplaner des Landkreises Konstanz aber auch mit dem Landrat erfolgt sind.
In Folge der geschilderten Situation hat sich Landrat Danner in Weiterdingen vor Ort ein Bild gemacht, um die Situation in Augenschein zu nehmen. Weiter wird ausgeführt, dass sowohl der Antrag zur Einrichtung einer Querungshilfe im Bereich der beiden Bushaltestellen als auch der Antrag zur Abhaltung einer Verkehrsschau beim Landkreis Konstanz gestellt sind.
Die vielen Beschwerden und Anregungen aus der Mitte der Bürgerschaft zum neuen Regionalbusverkehr bzw. auch der öffentlich vorhandene Druck, die Situation deutlich zu verbessern, wird beim Landkreis Konstanz sehr sorgfältig geprüft. Entsprechende Regelungen müssten dann auch nicht nur angedacht, sondern auch realisiert werden.
Der Bürgermeister zeigt sich verhalten optimistisch, dass sich in geraumer Zeit am jetzigen Zustand etwas verbessern könnte.
Ergänzend hierzu gibt Ortsvorsteher Egon Schmieder seine persönlich gemachten Einschätzungen zur Bushaltestelle in Weiterdingen bekannt. Der 8-Uhr-Bus läuft zuverlässig und planmäßig. Beim Bus, der um 7.10 Uhr die Haltestellen anfährt, hat er bereits eine Abnahme von Schülerzahlen feststellen können, was er auf die sogenannten "Elterntaxis" zurückführt. Seine Nachfrage zu den aktuellen Schülerzahlen beantwortet die Verwaltung dahingehend, dass derzeit insgesamt rund zwischen 430 und 470 Schülern an der Gemeinschaftsschule unterrichtet werden.
Ebenfalls nachgefragt antwortet die Verwaltung, dass die Busse - zumindest nach eigenen Einschätzungen - planmäßig die neue Haltestelle im Kernort anfahren bzw. auch beobachtet wird, wie der Bus über die Peter-Thumb-Straße in die Braungasse fährt.
18. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Bürgermeisterwahl 2020
Gemeinderat Steffen van Wambeke greift nochmals das Thema der offiziellen Kandidatenvorstellung am 23. Januar 2020 auf. Auf Grund seiner Einschätzung aus vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde soll verwaltungsseitig nochmals geprüft werden, ob die Kapazitäten der Hegau-Halle zur Aufnahme der interessierten Bürgerschaft vergrößert werden können. Auch wenn der zeitliche Aspekt bis zum 23. Januar 2020 für eine solche Erweiterung sehr gering ist, soll rechtlich aber auch technisch geprüft werden, ob entweder ein Livestream ins Internet oder eine parallele Ausstrahlung in die Hegau-Halle (Sporthalle) möglich ist.
Der Prüfungsauftrag wird sodann in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig vom Gemeinderat gefasst. Die Verwaltung wird gebeten, sich diesem Thema anzunehmen und möglichst eine der beiden Varianten zu realisieren.
b) Hallenmiete Alpenblickhalle Schlatt am Randen
Gemeinderat Artur Martin Jäkle wünscht sich eine Beratung über die zu erhebende Hallenmiete der Alpenblickhalle für private Veranstaltungen von Schlatter Bürgern während der Umbauphase des Bürgerhauses zu einem eingruppigen Kindergarten. Er bittet den Gemeinderat, über seinen Antrag in einer der nächsten Sitzungen des Gremiums zu beraten. Nachdem der Gemeinderat der Auffassung ist, dass während der Umbauphase gegebenenfalls eine Sonderregelung für die Alpenblickhalle für Hilzinger bzw. Schlatter Bürger aufgenommen werden kann, soll dieses Thema entsprechend des Antrags von Gemeinderat Artur Martin Jäkle, der in den nächsten Tagen zugestellt wird, in einer weiteren Sitzung (28. Januar oder einer späteren Sitzung) beraten werden.
19. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt am 28. Januar 2020
gez. Rupert Metzlerg (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Ulrike Maus (Gemeinderat)