Anmeldung

Gemeinderat

Dienstag, 10. Dezember 2019, 19:00 Uhr
Rathaus Sitzungssaal

Gemeinderat 10. Dezember 2019

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner
2.    Vorlage der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 19.11.2109
3.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 03.12.2019
4.    Sportanlage bei den Hegau-Hallen
a)    Flächennutzungsplan (FNP)
    - Beschluss zum FNP – 6. Änderung
b)    Bebauungsplan
    - Satzungsbeschluss
5.    Neubau Kunstrasenplatz in Hilzingen
Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
a)    Tiefbauarbeiten
b)    Ballfangzäune und Zaunanlage mit Erdarbeiten und Fundamenten
c)    Sportplatzoberbau mit Kunststoffrasen
6.    Kindertagesstätte im Baugebiet "Beim Steppbachwiesle"
Arbeitsvergaben
a)  Rohbauarbeiten
b)  Zimmer- und Holzbauarbeiten
7.    Vorstellung der Planung Hauptstraße Ost
von „Sonne“ bis Randenbahnstraße in Hilzingen
8.    Darlehensaufnahme für den Haushaltsplan der Gemeinde Hilzingen 2019
9.    Darlehensaufnahme für den Eigenbetrieb Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2019
10.    Bekanntgaben der Verwaltung
11.    Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
12.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Gemeinderat 10. Dezember 2019

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Von den 22 Gemeinderäten sind 20 anwesend (Gemeinderat Marco Russo ab TOP 4b)
Von den vier Ortsvorstehern sind drei anwesend
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Bauamtsleiter Günther Feucht
Stabstelle: Birgit Dennert, Jörg Wolter
Verwaltungsbeamter Norbert Hug
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderäte Olaf Fuchs (beruflich), Peter Graf (privat/G), entschuldigt
Ortsvorsteher Walter Mayer (beruflich), entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr
Presse: 2
Zuhörer: 10

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben.

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2.    Vorlage der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 19.11.2019

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 19.11.2019 wurde dem Gemeinderat zugestellt. Die Genehmigung des Protokolls erfolgt in der nächsten Gemeinderatssitzung.

3.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 03.12.2019

Fehlanzeige

4.    Sportanlage bei den Hegau-Hallen

Zum heutigen Tagesordnungspunkt 4 sind sowohl Frau Beate Schirmer (Freiraumplanung Hilzingen) als auch Herr Ekkehard Böhler (B&B GmbH Konstanz) anwesend.

a)    Flächennutzungsplan (FNP)
    - Beschluss zum FNP – 6. Änderung

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung/ Gebäudemanagement vom 2. Dezember 2019.
Herr Ekkehard Böhler nimmt an der Verwaltungsbank Platz und erhält vom Vorsitzenden für den eigentlichen Sachvortrag das Wort.
Herr Böhler erläutert in den wesentlichen Zügen nochmals wichtige Aspekte der Sitzungsvorlage und erwähnt insbesondere, dass die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans aus verschiedenen Gründen nochmals erfolgen muss. Aus diesem Grund muss auch in der heutigen Sitzung die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Sportanlage bei den Hegau-Hallen beschlossen werden.
Sollte der Gemeinderat dem verwaltungsseitigen Beschlussvorschlag folgen, die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen, könnte ebenfalls in der heutigen Sitzung, aufbauend auf diesem Beschluss, auch der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.
Nach kurzen weiteren Ausführungen des beauftragten Planers wird der in der Sitzungsvorlage aufgenommene Beschlussvorschlag, nämlich die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sportanlage bei den Hegau-Hallen" zu beschließen, in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.

b)    Bebauungsplan
    - Satzungsbeschluss

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung/ Gebäudemanagement vom 2. Dezember 2019.
Mit Blick auf die umfangreiche Sitzungsvorlage ergänzt Herr Böhler, dass die Veröffentlichung des Bebauungsplanes "Sportanlage bei den Hegau-Hallen" solange nicht erfolgen wird, bis die Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans – wie unter Ziffer 4 a beschlossen – von der zuständigen Stelle erfolgt ist. Wichtig erscheint dem Bürgermeister vor allem, dass die korrekte Reihenfolge bei der Beschlussfassung der erforderlichen Bauleitpläne (FNP und BP) eingehalten wird.
In Ergänzung des Sachvortrags von Herrn Böhler ergeben sich aus der Mitte des Gemeinderates Rückfragen, die sodann sowohl vom beauftragten Planer als auch von der Verwaltung beantwortet werden:
-    Insgesamt sollen auf dem Sportgelände im Bereich des Clubheims 60 Stellplätze entstehen. Die Lage der 60 Stellplätze wird nochmals an einem Schaubild dargestellt. Der erforderliche Stellplatznachweis kann auf jeden Fall erbracht werden. Die an der Hegau-Halle ausgewiesenen Parkplätze können hierin auch noch eingerechnet werden.
-    Mit Blick auf die in der Sitzungsvorlage unter CEF 1 und CEF 2 ausgewiesenen Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Schutzgütern erläutert Frau Beate Schirmer, dass die dort aufgeführten Maßnahmen umgesetzt sein müssen, bevor diese Relevanz erlangen könnten. Dies bedeutet zum Beispiel, dass die Schaffung von durchgängigen Habitatfunktionen für Feldlerchen oder auch Schwarzkehlchen bereits vor der jeweiligen Brutzeit erfüllt sein müssen. Dies bedeutet in diesem konkreten Fall, dass zum Beispiel ein 750 mH großer Buntbrache-Streifen angelegt sein muss, bevor die Brutzeit beginnt. Nach den weitergehenden Ausführungen von Frau Schirmer sind diese begleitenden Maßnahmen nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Natur bereits erledigt.
    In diesem Zusammenhang dankt der Vorsitzende den Mitgliedern des FC Hilzingen für die speziell für diesen Zweck durchgeführten Pflanzungen am Friedhof in Hilzingen.
-    Die Parkplätze am Sportgelände sind in einem sehr schlechten Zustand. Auch diese Parkflächen werden bei Ausführung dieses Projektes entsprechend hergestellt, so dass eine reibungslose Nutzung dieser Parkflächen möglich ist.
Als Ergebnis der kurzen Beratung zum vorgelegten Bebauungsplan "Sportanlage bei den Hegau-Hallen" wird der nachfolgend aufgeführte Beschlussvorschlag in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen:
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
Der Bebauungsplan „Sportanlage bei den Hegau-Hallen“, Gemarkung Hilzingen, wird in der Fassung vom 02.12.2019 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
Die zusammen mit dem Bebauungsplan „ Sportanlage bei den Hegau-Hallen“, Gemarkung Hilzingen, aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 02.12.2019 nach § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.

5.    Neubau Kunstrasenplatz in Hilzingen
    Beschlussfassung über Arbeitsvergaben

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 2. Dezember 2019, die zu den einzelnen Gewerken nochmals vorgetragen wird.

a)    Tiefbauarbeiten

Bei der öffentlichen Ausschreibung für die Tiefbaumaßnahmen zum Neubau des Kunstrasenplatzes in Hilzingen wurden die Ausschreibungsunterlagen von 10 Firmen angefordert, wovon 7 Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma Behringer GmbH & Co.KG, Hüfingen, zum Angebotspreis von 293.713,23 € (brutto) als günstigste Bieterin hervor.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig den Auftrag für die Tiefbauarbeiten an die Firma Behringer GmbH & Co.KG, Hüfingen, zum Angebotspreis von 293.713,23 € (brutto) zu vergeben.
Der Baubeginn soll am 27. Januar 2020 sein; das Bauende ist für 30. April 2020 anvisiert, wobei es – wie bei allen anderen Vergaben auch – natürlich auch davon abhängig sein wird, welche Witterungsverhältnisse es in den nächsten Wochen gibt.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert die Verwaltung, dass zunächst noch auf die Baugenehmigung gewartet werden muss, bevor mit der Maßnahme begonnen wird. Es kann nach den gefassten Beschlüssen zum Flächennutzungsplan bzw. zum Bebauungsplan (siehe Ziffer 4) jedoch davon ausgegangen werden, dass die Baugenehmigung demnächst von der zuständigen Baurechtsbehörde erteilt werden wird.

b)    Ballfangzäune und Zaunanlage mit Erdarbeiten und Fundamenten

Bei der öffentlichen Ausschreibung für die Ballfangzäune und Zaunanlage mit Erdarbeiten und Fundamenten zum Neubau des Kunstrasenplatzes in Hilzingen wurden die Ausschreibungsunterlagen von 6 Firmen angefordert, wovon 2 Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma Höri-Gartenbau, Öhningen, zum Angebotspreis von 93.875,39 € (brutto) als günstigste Bieterin hervor.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, den obigen Auftrag an die Firma Höri-Gartenbau, Öhningen, zum Angebotspreis von 93.875,39 € (brutto) zu vergeben.
Im Nachgang zu diesem Beschluss weist der Vorsitzende erneut darauf hin, dass die Einzäunung des Kunstrasenplatzes zum einen zum Schutz des Kunstrasenplatzes vor Beschädigungen dient, zum anderen aber auch dazu dient, um einen zusätzlichen Humuseintrag, der für den Kunstrasenplatz schlecht wäre, zu vermeiden. Ebenfalls wird vom Vorsitzenden ausgeführt, dass für die Reparatur des Ballfangzaunes auf dem mittleren Platz die finanziellen Mittel im Haushaltsjahr 2019 eingestellt gewesen sind und abgeschlossen werden konnte.

c)    Sportplatzoberbau mit Kunststoffrasen

Bei der öffentlichen Ausschreibung des Sportplatzoberbaus mit Kunststoffrasen zum Neubau des Kunstrasenplatzes in Hilzingen wurden die Ausschreibungsunterlagen von 11 Firmen angefordert, wovon 5 Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma Kutter GmbH & Co.KG, Memmingen, zum Angebotspreis von 499.895,87 € (brutto) als günstigste Bieterin hervor.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Vergabe des Auftrags an die Firma Kutter GmbH & Co.KG, Memmingen, zum Angebotspreis von 499.895,87 € (brutto).
Der Vorsitzende ergänzt auf Nachfrage aus dem Gremium, dass mit den jetzigen Beschlüssen die Beschlusslage des Gemeinderates vollumfänglich abgebildet ist, dass der Sportplatzrohbau mit Korkgranulat zur Ausführung kommt. Weitere Aufträge, wie zum Beispiel die Vergabe der Beleuchtung an den Sportplätzen, müssen vor der Vergabe zunächst noch ausgeschrieben werden.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass sich die im Haushaltsplan für den Neubau des Kunstrasenplatzes eingestellten Gesamtkosten in Höhe von 1,4 Mio. Euro zuzüglich den Baunebenkosten durch die jetzigen Vergaben mit entsprechenden Einsparungen, reduzieren werden. Nach Ausführungen von Bauamtsleiter Günther Feucht belaufen sich die Gesamtkosten aktuell auf rund 1,2 Mio. Euro, was Einsparungen in Höhe von rund 200.000 Euro im Vergleich zum eingestellten Haushaltsansatz brutto bedeutet.

6.    Kindertagesstätte im Baugebiet "Beim Steppbachwiesle"
    Arbeitsvergaben

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung/ Gebäudemanagement vom 2. Dezember 2019, die zu den einzelnen Gewerken nochmals vorgetragen wird.
Der Vorsitzende begrüßt den für diese Baumaßnahme beauftragten Planer, Herrn Andreas Ernst, der an der Verwaltungsbank Platz nimmt und sodann vom Vorsitzenden das Wort erteilt bekommt.

a)  Rohbauarbeiten

Bei der öffentlichen Ausschreibung für die Rohbauarbeiten zum Neubau der Kindertagesstätte "Beim Steppbachwiesle" in Hilzingen wurden von 5 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert, wovon 4 Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma Löffler aus Mengen zum Angebotspreis von 217.995,58 € (brutto) als günstigste Bieterin hervor.
Nachdem sich die Kostenberechnung auf 190.316,91 € beläuft, hat sich bei diesem Gewerk bedauerlicherweise eine Kostenüberschreitung ergeben. Aus der Mitte des Gemeinderates wird bemängelt, dass dem Gremium eine Kostenberechnung/eine Kostenkalkulation noch nicht vorliegt, so dass es außerordentlich schwer ist, die Entwicklung der Gesamtkosten für diesen Neubau im Blick zu haben, was allerdings - auch aus den Erfahrungen mit anderen Maßnahmen – zwingend erforderlich ist. Herr Ernst erläutert hierzu, dass die Auftragsvergaben, über die heute zu entscheiden ist, seine Kostenberechnung/Kostenkalkulation im Ganzen nur geringfügig überschreiten. Er beziffert die hierdurch bedingte Überschreitung seiner Kostenschätzung auf rund 60.000 Euro, wobei Herr Ernst davon ausgeht, dass der Neubau der Kindertagesstätte mit rund 1,8 Mio. Euro zu bewerkstelligen ist.
Der Vorsitzende sagt auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates zu, die Kostenberechnung/Kostenkalkulation von Herrn Ernst dem Gemeinderat bei nächster Gelegenheit zur Verfügung zu stellen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird zur ursprünglich angedachten Variante, die Kindertagesstätte in einer modularen Bauweise zu errichten, hinsichtlich der Bauzeit und der Kosten nachgefragt. Nach der persönlichen Einschätzung von Herrn Ernst würde die ursprünglich anvisierte modulare Bauweise der Kindertagesstätte zum einen noch mehr Zeit in Anspruch nehmen und zum anderen auch noch teurer sein.
Die weitere Nachfrage aus der Mitte des Gremiums, ob die Firma Löffler die vorgegebenen Termine des Bauzeitenplans nach der Auftragsvergabe einhalten wird, führt Herr Ernst aus, dass er sehr gute Erfahrungen mit der Firma Löffler insbesondere auch mit der Einhaltung des Bauzeitenplanes hat.
Entsprechende Gespräche mit der Firma Löffler sind bzw. werden dann auch noch zielgerichtet geführt werden müssen, so dass im Januar 2020 mit der Maßnahme auch begonnen werden kann. Die Firma Löffler ist zum Beispiel auch beim Bau der Christlichen Schule in Hilzingen als verlässlicher Partner aufgetreten.
Zeitliche Probleme bei der Realisierung der Kindertagesstätte könnten gegebenenfalls durch eine Verzögerung beim Baugenehmigungsverfahren eintreten, wobei Herr Ernst auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates deutlich macht, dass Gespräche mit der zuständigen Baurechtsbehörde beim Landkreis Konstanz sehr intensiv laufen, diese jedoch noch nicht final abgeschlossen werden konnten. So sind zum Beispiel die Ergebnisse des Brandschutzsachverständigen zu diesem Projekt oder aber auch die Rückmeldung anderer mit einzubeziehenden Behörden noch ausstehend, so der beauftragte Planer. Die Beauftragung der Firma Löffler wird natürlich erst dann erfolgen, wenn die Baugenehmigung vorliegt.
Als Ergebnis der kurzen Aussprache zur Vergabe der Rohbauarbeiten für den Neubau der Kindertagesstätte "Beim Steppbachwiesle" beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Vergabe an die Firma Löffler, Mengen, zum Angebotspreis von 217.995,58 € (brutto).

b) Zimmer- und Holzbauarbeiten

Bei der öffentlichen Ausschreibung für die Zimmer- und Holzbauarbeiten zum Neubau der Kindertagesstätte "Beim Steppbachwiesle" in Hilzingen wurden von 11 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert, wovon 5 Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma P. Mohr aus Engen zum Angebotspreis von 410.927,83 € (brutto) als günstigste Bieterin hervor.
Gegenüber der Kostenberechnung vom 12.11.2019 bedeutet dieser Angebotspreis eine Überschreitung von rund 33 %, was auch für den beauftragten Architekten ein sehr überraschend negatives Ergebnis ist. Bei seiner Prüfung des günstigsten Angebotes sind jedoch keine Positionen aufgefallen, die aus „dem Rahmen“ fallen.
Mit Blick auf mögliche Kosteneinsparungen am Neubau hat sich Herr Ernst schon entsprechende Gedanken gemacht. Nach seinen Überlegungen könnte zum Beispiel der Einbau von Schallschutzdecken nur auf einen Teil des Kindergartens - zum Beispiel nur bei den Gruppenräumen und nicht auch bei untergeordneten Räumen - beschränkt, auf eine Installationsebene für die Auskleidung der Innenwände verzichtet werden oder aber auch die Außenfassade mit einem anderen Produkt ausgestattet werden.
Über mögliche Einsparpotentiale soll in der heutigen Sitzung nicht entschieden werden, so die Ausführungen des Vorsitzenden.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert Herr Ernst, dass durch diese Vergaben rund 50 % der Gesamtkosten bereits vergeben sind und die weiteren Gewerke lediglich Ausbaugewerke sind, bei denen nach seiner Einschätzung weitere Kostenüberschreitungen zu seinen Kostenberechnungen nicht mehr verstärkt zu erwarten sind. Die Gesamtkosten des Projekts wurden mittels des sogenannten Baukostenindex (BKI) für Architekten kalkuliert. Vor allem aus diesem Grund war er ob diesem Angebotspreis sehr überrascht. Er ist jedoch sehr zuversichtlich, dass es bei diesen "Ausreißern" bleiben wird.
An Hand einer Präsentation skizziert Herrn Andreas Ernst nochmals seine Kostenberechnungen bzw. auch die Nachverfolgbarkeit der Kostenberechnungen mit den bereits abgerechneten Kosten der vergebenen Aufträge. Er geht sehr stark davon aus, dass es gelingt, den veranschlagten Kostenrahmen auch im Endergebnis einzuhalten.
Er erläutert ferner auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums, dass der Zeitpunkt der Eröffnung der Kindertagesstätte, der gemäß dem Bauzeitenplan auf 1. September 2020 anvisiert ist, auch eingehalten werden kann und bezeichnet sodann diesen Termin zur Inbetriebnahme als realistisch.
Der Neubau wird in Holzbauweise errichtet, wobei der Technische und Umweltausschuss zu einem späteren Zeitpunkt noch über verschiedene Muster und Variantenmuster zur Ausstattung etc. entscheiden darf. Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert er ferner, dass grundsätzlich zwar die Option gegeben ist, auf dem Neubau eine Solar/PV-anlage zu erstellen, wobei eine solche veränderte Ausrichtung dann auch die Änderung der Planung und dadurch auch eine verzögerte Ausführung bzw. auch eine Kostensteigerung bedeuten würde. Mit Blick auf den geplanten Eröffnungstermin 1. September 2020 würde er jedoch davon absehen, dieses Projekt nochmal grundlegend zu überarbeiten.
Als Ergebnis der weiteren Beratung beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Vergabe des Auftrags an die Firma Pirmin Mohr aus Engen zum Angebotspreis von 410.927,83 € (brutto), wobei diese Vergabesumme als Maximalpreis zu verstehen ist.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird Herr Andreas Ernst aus der heutigen Sitzung verabschiedet.

7.    Vorstellung der Planung Hauptstraße Ost von „Sonne“ bis Randenbahnstraße in Hilzingen

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung bzw. zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlagen des Ortsbauamtes vom 04.12.2019.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den beauftragten Planer, Herrn Burkhard Raff aus Gottmadingen, der an der Verwaltungsbank Platz nimmt und sodann vom Vorsitzenden das Wort erteilt bekommt.
Zur Vereinfachung der Protokollführung wird sowohl auf die Sitzungsvorlage als auch auf die von Herrn Burkhard Raff gehaltene Präsentation, die diesem Protokoll als Bestandteil beiliegt, verwiesen, so dass nur einige wenige Nachfragen zum Vorgestellten in die Niederschrift aufgenommen werden.
-    Die vom Planer vorgestellte Einbahnstraßenregelung am sogenannten "Kempterhaus" wird aus der Mitte des Gemeinderates als mögliche Option zwar angenommen, wobei die dadurch ausgehenden negativen Auswirkungen bei der komplexen Straßenführung im dortigen Bereich die positiven Aspekte überwiegen. Hierüber muss auf jeden Fall nochmals diskutiert werden.
Während der kurzfristigen Abwesenheit von Bürgermeister Rupert Metzler übernimmt Gemeinderat und 1. Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Sigmar Schnutenhaus den Vorsitz.
-    Bei der Entlastung des bisherigen Kanals durch den Neubau eines Staukanals in der Randenbahnstraße muss bei der Straßengestaltung zwingend auch darauf geachtet werden, dass zum Beispiel ein sicherer Radweg geschaffen wird. Vor allem erscheint die Ecke Randenbahnstraße / Hinter Bühl und die dort vorhandenen Sichtverhältnisse bis zu einer entsprechenden Verbesserung der Situation, als überprüfungswürdig.
-    Gegebenenfalls bestünde auch die Möglichkeit, durch einen begleitenden Radfahrstreifen entsprechende Varianten zur Verbesserung der Situation zu erreichen.
-    Zur Breite der Gehwege wird ausgeführt, dass ein 2 m breiter Gehweg vorgeschrieben ist und die entsprechenden Richtlinien mittlerweile davon abgekommen sind, die Breite des Gehwegs auf 1,50 m zu beschränken.
-    Die Mehrkosten, die die geplante Dimensionierung der Kanalisation für das Regenwasservolumen eines 100jährigen Ereignisses vorsehen, belaufen sich nach Einschätzung des beauftragten Planers auf mindestens 80.000 Euro.
-    Zum weiteren Verfahrensablauf gibt der Vorsitzende den Hinweis, dass die jetzt vorgebrachten Anregungen in die weitere Planung aufgenommen werden und diese überarbeitete Planung zu einem späteren Zeitpunkt im Gremium vorgestellt wird.
-    Die zusätzlich durch diese Maßnahme entstehenden Kosten in Höhe von rund 4,16 Mio. Euro sollten haushalterisch soweit abgebildet werden, dass im Jahr 2021 eine Verpflichtungsermächtigung eingeplant wird, um entsprechende Aufträge vergeben zu können. So könnten in den Jahren 2022, 2023 und 2024 die erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushaltsplänen aufgenommen werden.
    Ein großer bzw. zu groß dimensionierter Kanal wäre beim dort vorhandenen Trennsystem auch durchaus kritisch zu sehen, denn durch Trockenheit oder mangelndem Wassereintrag könnte die Kanalisation auch verschmutzt werden. Der Pflegeaufwand bei der jetzt vorgestellten Variante dürfte jedoch relativ überschaubar sein, da es sich nach der Einschätzung von Herrn Raff hierbei um einen „selbstreinigenden Kanal“ handelt. Eine Begehung pro Jahr dürfte wohl ausreichend sein, so der beauftragte Planer.
-    Gemeinderat Tilo Herbster bittet ins Protokoll aufzunehmen, dass er bei der Berechnung der Dimensionierung der Kanalisation im dortigen Bereich auf jeden Fall ein sogenanntes 5-Jahres-Ereignis als Basis der weiteren Planung annehmen möchte. Mit Blick auf die klimatisch bedingten Extremereignisse ist eine Rückschau auf die Vergangenheit eher nicht zielführend, vielmehr sollten – wenn überhaupt möglich – die gegenwärtigen bzw. zukünftigen klimatischen Veränderungen mit in die Planung einfließen.
    Mit Blick auf die Entlastung der Kanalisation sollte auch zukünftig darauf geachtet werden, den Zulauf / den Eintrag in diese zu reduzieren, was bedeuten könnte, dass eventuell zusätzliche Versickerungsflächen auf privaten Grundstücken zu schaffen sind.
Mit herzlichen Worten des Dankes für die Vorstellung und die Planung zur Verbesserung der Rückstauproblematik im Wohngebiet Hilzingen-Ost wird Herr Burkhard Raff aus der heutigen Sitzung verabschiedet.

8.    Darlehensaufnahme für den Haushaltsplan der Gemeinde Hilzingen 2019

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten in der Sitzung ausgegebenen Tischvorlage des Rechnungsamtes vom 09.12.2019, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Der in der Sitzungsvorlage aufgenommene Beschlussvorschlag der Verwaltung wird inhaltlich nochmals erläutert und auch entsprechend begründet. Es entwickelt sich nach dem verwaltungsseitigen Sachvortrag eine Aussprache über eine mögliche Darlehensaufnahme im Kernhaushalt für das Jahr 2019.
Aus der Mitte des Gremiums werden unter anderem die früheren Argumentationen zur Aufnahme eines Darlehens, trotz der aktuell guten Finanzdaten, erörtert. Mit Blick auf die Aufgaben in den nächsten Jahren und den dafür notwendigen Ausgaben erscheint es einzelnen Gemeinderäten durchaus vertretbar, auch in der jetzigen Zinsphase mit niedrigen Kreditzinsen aber auch mit Strafzinsen auf Spareinlagen, Darlehen aufzunehmen. Ausgehend von der mittelfristigen Finanzplanung muss davon ausgegangen werden, dass in einigen Jahren die Gemeinde kein finanzielles Polster mehr hat, um die Aufgaben zu erfüllen (Zeitfenster 4 Jahre).

Positiv erscheint in diesem Zusammenhang, dass eine mögliche Kreditaufnahme mit Blick auf den Kauf von weiteren Flüchtlingsunterbringungen noch refinanzierbar wäre.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert die Verwaltung, dass die Kreditermächtigung 2019 auf jeden Fall auch noch bis zur Verabschiedung des übernächsten Haushaltsplanes Gültigkeit hätte, so dass dann auch auf diese Kreditermächtigung zurückgegriffen ggf. werden könnte. Ver-waltungsseitig wird ergänzt, dass rechnerisch der derzeitige Darlehensbedarf für die Projekte Flüchtlingsunterbringung und Breitband rund 925.000 betragen würde. Die Kreditermächtigung hat ein Volumen von 1,345 Mio. Euro. Davon waren 345.000 Euro für das Delta zwischen tatsächlich eingegangenen Fördergeldern und tatsächlichen investiven Auszahlungen im Rahmen des Breitbandausbaus.
Der Vorsitzende ergänzt die verwaltungsseitigen Ausführungen dahingehend, dass er weder für einen Privathaushalt noch als privater Unternehmer auf Grund der jetzigen Ausgangssituation heraus eine Erklärung finden würde, einen Kredit aufzunehmen.
Als Ergebnis der weiteren Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, dem verwaltungsseitig aufgeführten Beschlussvorschlag, von einer Kreditaufnahme im Haushaltsplan 2019 abzusehen, bei 11 Ja- und 8 Nein-Stimmen mehrheitlich zu folgen.

9.    Darlehensaufnahme für den Eigenbetrieb Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2019

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten in der Sitzung ausgegebenen Tischvorlage des Rechnungsamtes vom 10.12.2019, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeregt, dass die Gemeinde aus dem Kernhaushalt den Eigenbetrieb Wasserversorgung auch mit einem Kredit bedienen könnte und somit gleich zu behandeln wäre wie ein externer Kreditgeber. Ein derzeit vorliegendes Angebot hat eine Zinsbindung von 30 Jahren und einen Zinssatz von 0,98 %.
Mit Blick auf den unterbreiteten Vorschlag aus der Mitte des Gremiums, dass die Gemeinde dem Eigenbetrieb Wasserversorgung einen Kredit zur Verfügung stellt, erläutert die Verwaltung, dass die Eigenkapitalquote mindestens 30 % betragen muss, um nicht Gefahr zu laufen, kapitalertragssteuerpflichtig zu werden. Gegebenenfalls müsste im Laufe des Jahres eine Kapitalaufstockung erfolgen, wenn ersichtlich ist, dass diese Eigenkapitalquote unterschritten werden würde.
Der in der Sitzungsvorlage aufgenommene Beschlussvorschlag der Verwaltung, dass die Eigenbetriebsleitung dazu ermächtigt wird, entsprechende Darlehensangebote einzuholen und einen Darlehensvertrag noch im Dezember 2019 in einer Summe von 250.000 Euro abzuschließen, wird in der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 2 Enthaltungen ohne Gegenstimme mit der Ergänzung angenommen, dass die Gemeinde ebenfalls als Darlehensgeber in das Kreditverfahren mit einbezogen wird.

10.    Bekanntgaben der Verwaltung

a)    Neuer Nahverkehrsplan

Zum 1. Januar 2020 treten die neuen Regionalbusfahrpläne in Kraft, was unter anderem für den Ortsteil Weiterdingen zur Folge hat, dass die Bushaltestelle Stiergartenstraße nicht mehr angefahren wird.
Auf Grund der diesbezüglichen jüngsten Rückmeldungen aus der Bürgerschaft (= massive Beschwerden) wurde vom Vorsitzenden nochmals intensiv mit dem Landkreis Konstanz, dem zuständigen Verkehrsplaner und auch mit dem Amtsleiter des Amtes für Nahverkehr und Schulen, diskutiert und nochmals alle Argumente vorgebracht, um entsprechende Verbesserungen, nämlich das weitere Anfahren der Bushaltestelle Stiergartenstraße und/oder die Schaffung einer Querungshilfe in Weiterdingen, zu erhalten. Der Vorsitzende ergänzt in seinen Ausführungen ferner, dass es trotz der Verbesserung (mehr gefahrene Kilometer) im Landkreis Konstanz in Folge der ÖPNV-Taktung vermutlich nicht ganz einfach werden wird, diese Zielsetzungen zu erreichen.
Nachdem weitergehende Gespräche noch geführt werden müssen, wird im Gremium in einer der nächsten Sitzungen wieder informiert werden.

b)    Statistik Gemeinderat 2019

Insgesamt wurden im Jahr 2019 32 Sitzungen (17 Gemeinderat, 15 Ausschuss), mit 492 Tagesordnungspunkte (363 öffentlich / 129 nichtöffentlich), in 105 Stunden Sitzungsdauer, mit 423 Seiten Protokoll (274 öffentlich und 149 nichtöffentlich) durchgeführt. Insgesamt wurden zur Vorbereitung des Gemeinderates auf die wichtigen Projekte rund 100.000 Kopien gefertigt, wovon rund 3.125 Kopien pro Sitzung angefallen sind.
Nachdem die durchschnittliche Sitzungsdauer bei 3 Stunden und 25 Minuten liegt, wird vom Vorsitzenden angeführt, dass diese ehrenamtliche Aufgabe sehr, sehr viel Zeit in Anspruch nimmt.
Der Vorsitzende bedankt sich bei den Mitgliedern des Gemeinderates für die Zusammenarbeit im Jahr 2019.

11.    Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

a)    Busfahrplan 2020

Ortsvorsteher Egon Schmieder äußert sich zur „verlorenen“  Bushaltestelle in der Stiergartenstraße in Weiterdingen, wobei er deutlich macht, dass der Gemeinderat, die Ortsteilvertreter aber auch er als Weiterdinger Ortsvorsteher den vorgelegten Busverbindungen zugestimmt hat. Es war somit auch sein eigenes Versäumnis, nicht genau darauf geachtet zu haben, dass diese Bushaltestelle nicht mehr angefahren werden wird. Noch einmal wird auf die Sicherheitslage an der L 190 und den Umstand hingewiesen, dass dort keine Überquerungshilfe vorhanden ist.
Die Verwaltung bzw. alle Vertreter sollen mit Nachdruck versuchen, diese Argumentation nochmals deutlich beim Landkreis Konstanz als Träger des ÖPNVs  anzubringen, um die gewünschten Modifizierungen zu erreichen.
Die Wortmeldung von Ortsvorsteher Egon Schmieder wird durch die Wortmeldung von Gemeinderat Alexander Baur aber auch von Gemeinderätin Andrea Baumann dahingehend unterstrichen, dass die Hilzinger Kreisräte beim Landkreis nochmals sehr intensiv versuchen, diese Problemsituation zu lösen, was von Seiten des Bürgermeisters auch zugesagt wird.

b)    Gemeinderatsarbeit

Gemeinderat und 1. Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Sigmar Schnutenhaus nimmt die vorgetragenen statistischen Zahlen als Anlass, sich auch bei der Verwaltung für die Arbeit im Jahr 2019 zu bedanken. Im Jahr 2019 wurde gemeinsam versucht, die vielen Aufgaben in vielen, auch sehr langen Sitzungen zielführend zu erledigen.
Er konnte während der Abwesenheit von Bürgermeister Rupert Metzler sehr deutlich erkennen, dass die Mitarbeiter der Verwaltung an der Umsetzung der zahlreichen Projekte engagiert mitarbeiten. Dem Gemeinderat ist es sehr wohl bewusst, dass die Mitarbeiter der Verwaltung an diesen Projektrealisierungen sehr intensiv und engagiert mitwirken. Der Verwaltung aber auch dem Bürgermeister wünscht er ebenfalls ruhige und besinnliche Weihnachtsfeiertage.

12.    Fragemöglichkeit für Einwohner

a)    Die Eheleute Schweizer, wohnhaft Hinter Bühl in Hilzingen, zeigen sich erleichtert über die vorgestellte Planung von Herrn Raff zur Lösung der Rückstauproblematik und bitten den Gemeinderat, auch zeitlich an der Realisierung dieser Planung festzuhalten, auch wenn die „klimatischen Einschätzungen“ von Herrn Burkhard Raff, wie die Regenereignisse verlaufen, nicht geteilt werden können. Vielmehr muss bei den weiteren Planungen darauf geachtet werden, dass auch bei sehr lokalen, relativ ortsfesten Gewitterzellen, die mit sehr hohen Niederschlagsmengen einhergehen, die Kanalisation hierfür ausreichend ist.

Vorgelegt am 14. Januar 2019
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Ulrike Maus (Gemeinderat)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)