Gemeinderat
Rathaus Sitzungssaal
Gemeinderat 3. Dezember 2019
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 15.10.2109
3. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 05.11.2109
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 05.11.2019
5. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 19.11.2019
6. Umnutzung des Bürgerhauses zu einem eingruppigen Kindergarten und Anbau einer unterkellerten Toilettenanlage
Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
a) Baumeisterarbeiten
b) Dachabdichtungsarbeiten
7. Beschlussfassung über Neubau Spielplatz "Beim Steppbachwiesle" in Hilzingen
8. Sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB betreffend Flst.Nr. 222/2, Gemarkung Hilzingen
9. Beratung über den Haushaltsplan 2020 und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2019 – 2023 mit Investitionsprogramm 2021 – 2023
10. Beratung über den Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2019 – 2023 mit Investitionsprogramm 2021 – 2023
11. Bekanntgaben der Verwaltung
12. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
13. Fragemöglichkeit für Einwohner
Gemeinderat 3. Dezember 2019
Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Von den 22 Gemeinderäten sind 20 anwesend (Gemeinderäte Sebastian Harder ab TOP 2, Heidi Schmidle ab TOP 9)
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend (Ortsvorsteher Stefan Rill ab TOP 7)
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Bauamtsleiter Günther Feucht
Stabstelle: Birgit Dennert, Jörg Wolter
Verwaltungsangestellte Markus Weber, Markus Eder
Bauhofleiter Günter Furtwängler
Wassermeister Klaus Ersig
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderäte Peter Graf (privat/G), Ulrike Maus (privat), entschuldigt
Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 22.05 Uhr
Presse: 1
Zuhörer: 5 / Vertreter der Freiw. FW Hilzingen
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Die Eheleute Schweizer, Hinter Bühl, Hilzingen, machen nochmals darauf aufmerksam, dass die Lösung des Rückstauproblems im Bereich Hilzingen-Ost nach ihren Einschätzungen eine Aufgabe ist, die so schnell als möglich realisiert werden soll und eine weitere Terminverschiebung nicht zielführend ist. Deshalb ist auch nicht nachvollziehbar, warum ein Teil der Baumaßnahme ins Jahr 2024 verschoben wurde. In diesem Zusammenhang bittet die Familie Schweizer die Gründe, die für eine Verschiebung sprechen, erörtert zu bekommen.
Der Bürgermeister antwortet darauf, dass in der kommenden Sitzung des Gemeinderates am 10. Dezember 2019 die Planung zur Verbesserung der Rückstauproblematik für den Bereich Hilzingen-Ost vorgestellt werden wird und die Maßnahme, vor allem wegen des Umfangs des Projektes, mindestens 3 Jahre dauern wird.
Frau Schweizer fragt darüber hinaus nach, dass sie auf ihr Schreiben hinsichtlich der Schaffung einer Kindertagesstätte (Neubau) im Bereich Hinter Bühl keine Antwort der Gemeinde erhalten hat und bittet ferner, diese Fragen beantwortet zu bekommen.
Hierauf erläutern der Bürgermeister wie auch die Verwaltung, dass die beim Neubau der Kindertagesstätte geforderten Maßnahmen, zum Beispiel der Einbau von Zisternen sowie der Bau einer Retensionsmulde, umgesetzt werden und die Einhaltung dieser Forderungen verwaltungsseitig engmaschig kontrolliert werden. Bei diesem Bauprojekt ist ferner auch noch keine Bauschlussabnahme erfolgt.
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 15.10.2019
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 15.10.2019.
3. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 05.11.2019
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 05.11.2019.
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 05.11.2019
Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 5. November 2019 sowohl die Ehrungen anlässlich des Neujahrsempfangs 2020 als auch die entsprechenden Laudatoren beschlossen.
5. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 19.11.2019
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 19.11.2019 beschlossen, einen Mitarbeiter zu befördern und eine Mitarbeiterin höherzugruppieren.
6. Umnutzung des Bürgerhauses zu einem eingruppigen Kindergarten und Anbau einer unterkellerten Toilettenanlage
Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeentwicklung/ Gebäudemanagement vom 25.11.2019, die zu den beiden Gewerken in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
a) Baumeisterarbeiten
Bei der beschränkten Ausschreibung für die Baumeisterarbeiten für die Umnutzung des Bürgerhauses zu einem eingruppigen Kindergarten und Anbau einer unterkellerten Toilettenanlage wurden 5 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Aufgrund des verwaltungsseitigen Sachvortrags und dem Umstand, dass die günstigste Bieterin aus innerbetrieblichen Gründen mit der Ausführung dieser Maßnahme erst Mitte März 2020 beginnen kann, muss nach Prüfung der vergaberechtlichen Bestimmungen festgestellt werden, dass deswegen diese Bieterin nicht von der Zuschlagserteilung ausgeschlossen werden kann. Allerdings hat die günstigste Bieterin mit Schreiben vom 18. November 2019 nochmals bekräftigt, dass sie nicht früher mit den Maßnahmen beginnen könne und sie sich deswegen auch vom Auftrag nach § 16a VOB/A ausschließen lasse.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, die Baumeisterarbeiten an die Firma Schultheiß aus Tengen zum Angebotspreis von 57.384,80 € (brutto) zu vergeben.
b) Dachabdichtungsarbeiten
Bei den Dachabdichtungsarbeiten lag der billigste Anbieter mit seinem Angebot um ca. 48 % über der Kostenschätzung des beauftragten Architekturbüros Wieser. Nachdem die Firmen, die ein Angebot abgegeben haben, sich dazu bereiterklärt haben, ihren Verzicht zur Ausführung dieser Arbeiten zu erklären, beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, auf Vorschlag der Verwaltung einstimmig, die Ausschreibung zur Vergabe der Dachabdichtungsarbeiten vom 12. November 2019 aufzuheben.
7. Beschlussfassung über Neubau Spielplatz "Beim Steppbachwiesle" in Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 25.11.2019, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgestellt wird.
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Beate Schirmer (Büro Freiraumplanung Hilzingen) und erteilt ihr sodann für den eigentlichen Sachvortrag das Wort.
Im Anschluss an ihren Sachvortrag, in dem sie insbesondere den Lageplan aus der Sitzungsvorlage erläutert, ergibt sich eine kurze Aussprache, in der unter anderem folgende Fragen gestellt bzw. dann auch beantwortet werden:
- In den zwischenzeitlich auf rund 135.000 Euro gestiegenen Gesamtkosten (80.000,-- € aus 2019) sind die Kosten für eine Umzäunung des Spielplatzes noch nicht enthalten. Aus sicherheitsrelevanten Aspekten wird es kaum machbar sein, auf die Umzäunung des neuen Spielplatzes ganz oder in Teilen zu verzichten.
- Mit Blick auf die eingezeichneten Bäume auf dem Kinderspielplatz erläutert Frau Schirmer die Standorte der bestehenden aber auch der angedachten neuen Baumstandorte und gibt darüber Auskunft, dass angedacht ist, eine Art von Ahorn (Spitz- oder Feldahorn) zu pflanzen. Aus der Mitte des Gremiums wird angefragt, ob es möglich wäre, Kastanien oder Nussbäume zu pflanzen, die nicht nur schön sind, sondern auch noch nutzbare Früchte tragen würden. Auf jeden Fall dürfen die Bäume, die auf dem Spielplatz gepflanzt werden, nicht giftig sein und vom pflegerischen Aspekt nicht allzu viel Laub abwerfen, so die Ausführungen von Frau Schirmer.
- Die Lebensdauer der angedachten Spielgeräte auf dem Kinderspielplatz wird verwaltungsseitig zwischen 10 und 15 Jahren (= Herstellergarantie) beziffert. Die Nachfragen aus dem Gremium zum Unterhaltungsaufwand für diesen modernen, naturnahen und erlebnisreichen Spielplatz durch den Bauhof kann in der heutigen Sitzung noch nicht final abgeschätzt werden. Nach den Ausführungen des Vorsitzenden bzw. des Bauhofleiters ist dieser Pflegeaufwand im Vergleich zu anderen kleineren und nicht so umfangreich ausgestatteten Kinderspielplätzen sicherlich höher.
- Es wird aus der Mitte des Gemeinderates auch ausgeführt, dass der jetzt geplante Kinderspielplatz sehr kreativ ist und diese Spielplatzgestaltung unter anderem nicht nur Ausfluss aus der Beratung des Technischen und Umweltausschusses, sondern auch der allgemeine Wunsch und Wille des Gremiums gewesen ist. Es sollte vor allem in diesem Gebiet mit der großen Anzahl von neu geschaffenen Bauplätzen ein solcher Akzent gesetzt werden, so dass der pflegerische Aufwand natürlich nicht zu vernachlässigen, aber dann zu tolerieren bzw. von der Gemeinde auch zu tragen ist.
- Mit Blick auf die noch anstehende Ausschreibung führt Frau Schirmer aus, dass alle Gewerke in einer Ausschreibung abgearbeitet werden sollen, wobei hierbei vorwiegend Landschaftsbaubetriebe in den Fokus rücken. Zusätzlich wird aus der Mitte des Gemeinderates eingebracht, ob es möglich wäre, für den Kinderspielplatz sogenannte Spielplatzpaten zu gewinnen, die sich dann um bestimmte Teile bzw. Bäume auf dem Spielplatz kümmern könnten.
Als Ergebnis der kurzen Aussprache wird aus der Mitte des Gremiums ferner in die Beratung eingebracht, dass die Anwohner (bzw. die Eigentümer) über die gezahlten Beiträge den Spielplatz schon entsprechend finanziert haben bzw. finanzieren werden und es sicherlich sinnvoll ist, auch beim Bau und Ausstattung von Kinderspielplätzen neue Wege zu gehen und erlebnisreiche und naturnahe Spielplätze zu schaffen.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, bei einer der nächsten Gelegenheiten, zum Beispiel bei der weiteren Beratung zum Spielplatz im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle" zu ermitteln, welcher jährliche Pflegeaufwand entstehen wird und welche weiteren Kosten (zum Beispiel Zaunkosten) noch anfallen werden. Dies dient dazu, einen vollständigen Kostenüberblick zu erhalten.
Als Ergebnis der Beratung beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei einer Gegenstimme folgenden in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschlag anzunehmen:
- Der Planentwurf vom 25.11.2019 zum Neubau des Spielplatzes "Beim Steppbachwiesle" wird gebilligt.
- Die bisher nicht in Anspruch genommenen Haushaltsmittel für den Neubau des Spielplatzes "Beim Steppbachwiesle" i.H.v. 80.000 € werden ins Haushaltsjahr 2020 übertragen und den eingestellten Haushaltsansatz auf insgesamt 135.000 € zu erhöhen.
8. Sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB betreffend Flst.Nr. 222/2, Gemarkung Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeentwicklung / Gebäudemanagement vom 20.11.2019, welche in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die Annahme des in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschlags, nämlich die sanierungsrechtliche Genehmigung zum Grundstück mit der Flst. Nr. 222/2 auflagenfrei zu erteilen.
9. Beratung über den Haushaltsplan 2020 und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2019 – 2023 mit Investitionsprogramm 2021 – 2023
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten zugestellten umfangreichen Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 22.11.2019, nämlich dem Entwurf des Haushaltsplans 2020 und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2019 – 2023 mit Investitionsprogramm 2021 – 2023.
Der Vorsitzende gibt einleitend einige wichtige Eckdaten zum vorgelegten Haushaltsplanentwurf bekannt. Er weist auch darauf hin, dass die Ansätze der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen in den heute zu beratenden Haushaltsplanentwurf vollständig übernommen worden sind. Aus diesem Grund konnte – wie es in den letzten Jahren üblich gewesen ist – darauf verzichtet werden, mit den Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen eine vorbereitende Sitzung durchzuführen, um die Ansätze zu besprechen. In diesem Zusammenhang dankt der Vorsitzende den Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen für die sehr gute Vorbereitung der Ansätze für das Haushaltsjahr 2020.
Der Verzicht auf eine Beratung mit den Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen wurde mit dem Ältestenrat in Vorbereitung der heutigen Sitzung abgestimmt.
Ausgehend von den im letzten Jahr gemachten Erfahrungen bei der Beratung über den ersten doppischen Haushalt 2019 ist der Gemeinderat auch in diesem Jahr damit einverstanden, sich bei der heutigen Beratung zunächst mit den Investitionsansätzen zu befassen. Vor allem auch deshalb, weil die im Vorfeld bei der Verwaltung sehr ausführlich eingereichten Nachfragen zu den verschiedensten Ansätzen im Ergebnishaushalt verwaltungsseitig auch umfassend beantwortet worden sind.
In der Beratung den Fokus vor allem auf den investiven Bereich zu legen, hat auch für die Beratung der Ansätze der mittelfristigen Finanzplanung Relevanz.
Der Vorsitzende ergänzt insbesondere, dass die im Haushaltsplan 2020 aufzunehmenden Ansätze für die notwendigen Investitionsmaßnahmen einen realistischen Umfang haben sollten, auch wenn man mit einbezieht, dass im Jahr 2019 viele investive Projekte noch nicht abgeschlossen werden konnten. Die Zielgröße für neue Investitionsprojekte dürfte nach Einschätzung des Vorsitzenden zwischen 5 – 7 Mio. Euro liegen.
Die Verwaltung erläutert einige wesentliche Eckpunkte des Haushaltsplans 2020 näher, so zum Beispiel auch die Gewerbesteuereinnahmen, die im Jahr 2020 mit 3,7 Mio. Euro angesetzt wurden.
Wahrscheinliche Veränderungen beim Personalstamm der Gemeinde entstehen durch die neu zu schaffende Kindergartengruppe in Schlatt a.R.. Weitere Ausgaben entstehen durch den eingestellten neuen Zuschuss an den Katholischen Kindergartenträger durch den Betrieb des Kindergartens im Baugebiet "Beim Steppbachwiesle", da dieser zukünftig kirchlich betrieben werden soll. Auch wenn noch kein Entwurf einer Betriebskostenvereinbarung vorliegt, wurden ab dem voraussichtlichen Start der Einrichtung zum 01. September 2020 entsprechende Ansätze im Haushaltsplanentwurf 2020 aufgenommen.
Die Restmittel für die Digitalempfänger für die Freiwillige Feuerwehr Hilzingen konnten ebenfalls reduziert angesetzt werden, da die entsprechenden Mittel bereits in 2019 veranschlagt waren und nach 2020 übertragen werden.
Bei der Berechnung der Kreisumlage wurde der bisherige Kreisumlagehebesatz von 29,9 auf 31,0 angehoben. Einen zusätzlichen Puffer für eine weitere Erhöhung um 1,5 % wurde in der sogenannten Deckungsreserve eingestellt, um mögliche Veränderungen dann finanzieren zu können. Die exakte Höhe des Kreisumlagehebesatzes muss vom Kreistag noch beschlossen werden.
Zur Option, noch in diesem Jahr eine Darlehensaufnahme zu tätigen, wird verwaltungsseitig erläutert, dass in der nächsten Sitzung des Gemeinderates am 10. Dezember 2019 hierüber Beschluss zu fassen ist. Vor allem vor dem Hintergrund, dass eine „Hausbank“ die Gemeinde inzwischen darauf hingewiesen hat, für Einlagen über 500.000 Negativzinsen zu erheben, macht eine neuerliche Beratung notwendig. Leider ist davon auszugehen, dass weitere Banken der Erhebung von Negativzinsen wohl folgen werden.
Die Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr 2019 könnte auch noch in 2020 in Anspruch genommen werden. Aktuell sind liquide Mittel in Höhe von 6,5 Mio. Euro vorhanden, so dass der Landkreis Konstanz – als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde - wohl sehr große Schwierigkeiten hätte, neue Kreditermächtigungen zu genehmigen.
Ausgehend von der mittelfristigen Finanzplanung werden in den nächsten Jahren die liquiden Mittel für die geplanten und notwendigen Maßnahmen nicht mehr ausreichen.
Ob sich durch diesen Umstand auch weitere Kreditermächtigungen begründen lassen, bleibt abzuwarten, so die Einschätzung der Verwaltung auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums.
Zur Vereinfachung der heutigen Protokollführung werden im weiteren Verlauf lediglich noch grundlegende Diskussionen zu einzelnen Positionen aber auch die Reduzierung von Ansätzen, weitere Antworten auf wichtige Nachfragen oder aber auch Anträge aus der Mitte des Gemeinderates aufgeführt. Während der Sitzung wird verwaltungsseitig mehrfach auf die begleitenden Unterlagen verwiesen.
Bereits zu Beginn der Beratung wird aus der Mitte des Gremiums deutlich darauf hingewiesen, die Haushaltsplanberatung und die einzelnen Positionen zügig abzuwickeln, um dem allseits vorhandenen Wunsch Rechnung zu tragen, den Haushaltsplanentwurf 2020, sachgerecht, zielführend und in einem zeitlich vertretbaren Rahmen beraten zu können.
Büromöbel
Mit Blick auf die neu zu beschaffenden Büromöbel wird aus der Mitte des Gemeinderates darauf hingewiesen, dass bei der Beschaffung von neuen Büromöbeln darauf geachtet werden soll, dass diese den neuesten ergonomischen Anforderungen, wie zum Beispiel höhenverstellbare Tische oder Ähnliches, entsprechen.
Organisation und EDV
Aus der Mitte des Gemeinderates wird beantragt, die im Haushaltsplan eingestellten Mittel für die IT-Ausstattung in den Sitzungsräumen der Ortschaftsräte von 4 mal 5.000 Euro mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 14 Ja- und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich, diesen Ansatz in Höhe von insgesamt 20.000 Euro mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Sanierung Rathaus
Die im Haushaltsplan 2020 eingestellte Planungsrate in Höhe von 75.000 Euro dient dazu, unter anderem die problematische Situation mit den nassen Kellerräumlichkeiten im Rathaus zu überplanen und die massive Feuchtigkeitsproblematik in den Folgejahren aufzuarbeiten.
Mit Blick auf die zeitlich begrenzte Fördermöglichkeit im Rahmen der Sanierung der Ortsmitte Hilzingen sollte die Sanierung des Rathauses unbedingt bei der Neugestaltung der Hauptstraße entsprechend eingebunden werden. Ein Baubiologe hat kürzlich bei einer Begehung festgestellt, dass im UG und EG Schimmelbefall festzustellen ist, der zwar nicht gesundheitsschädlich ist, jedoch zwingend auch behoben werden muss, um zum Beispiel das Archivgut nicht zu gefährden. Das angedachte Trockenlegen des Kellers wird sich vermutlich auch auf die Seitenwände erstrecken, so dass die diesbezüglich eingestellten Mittel in Höhe von 1,5 Mio. Euro erforderlich werden würden.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird ausgeführt, dass die vorliegenden Planungen des beauftragten Planungsbüros Wetzstein trotz mehrfacher Nachfrage aus dem Gremium im Gemeinderat noch nicht vorgestellt worden sind. Die Sanierung des Rathauses ist gegebenenfalls auch mit den Strukturen im Rathaus unbedingt im Zuge den weiteren Maßnahmen zur Sanierung des Ortskerns Hilzingen anzugehen.
Der Vorsitzende führt aus, dass die Anforderungen des Brandschutzes, für die im Haushaltsplan 2019 85.000 Euro eingestellt worden sind, noch nicht erledigt werden konnten. Diese Mittel werden ins Jahr 2020 übertragen, um eine entsprechende Planung vorzubereiten. Eine intensive Abstimmung zwischen dem Landkreis Konstanz und der Verwaltung läuft. Aktuell wird nach Einschätzung des Vorsitzenden die jetzige Situation vom Landratsamt Konstanz noch toleriert.
Es macht durchaus Sinn, dass die Sanierung bzw. der Umbau des Rathauses – egal in welcher Variante – dann mit dem 2. Bauabschnitt der Hautstraßensanierung im Jahr 2021 erfolgt. Es müssen unbedingt auch die entsprechenden Planungsaufträge vergeben werden, um auch in den nächsten Jahren, bis zum Ablauf der Frist des Förderprogramms, die Neugestaltung der Ortsmitte zu forcieren.
Die Nachfrage bei der STEG zu einer möglichen Förderung eines Umbaus/ der Sanierung des Rathauses (= Denkmalschutz) hat ergeben, dass dieses Projekt grundsätzlich gefördert werde könnte (Fördersatz 85 %, davon 60 %, effektiv 51 %), wobei die Fördersumme noch exakt berechnet werden müsste.
Zum anstehenden "Verkauf" des alten Feuerwehrgerätehauses Hilzingen wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass die Rückabwicklungskosten in Höhe von 100.000 Euro zum Ausgleich der auf dem Grundstück vorhandenen Stellplatzverpflichtung eines Dritten noch in den Haushaltsplan aufgenommen werden müssen, wobei der Gemeinderat über die zwischenzeitlich eingetretene Entwicklung beim „Hauptstraßendeal“ in der nächsten Sitzung informiert werden wird.
Die möglichen Abrisskosten für das Objekt Hauptstraße 42 von geschätzten 175.000 € wurden seitens der Verwaltung von 2020 nach 2021 verschoben.
Beim Erwerb von Grundstücken zur Schaffung weiterer Bauplätze ist der Gemeinderat ob der Priorisierung, die von Seiten der Verwaltung vorgenommen worden ist, etwas überrascht. In einer der letzten Sitzungen hatte der Gemeinderat die Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 13a BauGB für die Baugebiete "Schwärzengarten"/Weiterdingen, "Im Zehntgarten"/Duchtlingen, "Lange Breite"/Riedheim gefasst. Kritisiert wird aus der Mitte des Gremiums vor allem, dass im Gemeinderat noch keine Priorisierung der möglichen Baugebiete thematisiert und der jetzige Vorschlag verwaltungsseitig erarbeitet wurde.
Aus der Mitte des Gremiums wird angeführt, dass die Priorisierung bei der Realisierung der verschiedenen Baugebiete auf jeden Fall im 1. Halbjahr 2020 nochmals intensiv im Gemeinderat beraten werden muss, was als Ergebnis der kurzen Beratung hierüber auch als Antrag formuliert wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die Priorisierung bei der Realisierung der verschiedenen Baugebiete im 1. Halbjahr 2020 im Gemeinderat zu beraten, einstimmig anzunehmen.
Allerdings wird aus dem Gremium auch angeführt, dass im Gremium bei der Haushaltsplanberatung für den Haushaltsplan 2019 beschlossen worden ist, dass für das Gebiet "Lange Breite"/Riedheim zumindest entsprechende Grunderwerbsverhandlungen geführt werden.
Aus der weiteren Beratung ergibt sich ferner, dass die Veräußerungserlöse für das Baugebiet "Lange Breite" nicht ins Jahr 2021, sondern eher in die Folgejahre verschoben werden sollen. Beim Baugebiet "Schwärzengarten II", bei dem 2020 der Bebauungsplan erarbeitet werden soll und 2021 mit der Erschließung zu rechnen ist, können dann auch erst deutlich später Einnahmen erzielt werden.
Zur Priorisierung erläutert die Verwaltung, dass die aufgestellten Optionen daraus resultieren, dass der Planerin, die für die Bebauungsplanverfahren beauftragt worden ist, eine interne Reihenfolge zur Abwicklung der entsprechenden Maßnahmen an die Hand gegeben werde musste.
Beim Verkauf der Grundstücke im Bereich "Kirchhofäcker"/Schlatt am Randen wurde aus den Reihen des Gemeinderates angemerkt, dass die Erlöse nicht schon in 2020, sondern analog der Erschließungsarbeiten erst ab 2021 eingestellt werden (2021 und 2022 jeweils 75.000 Euro).
Feuerschutzmaßnahmen
Die in der Investitionsplanung blau hinterlegte Maßnahme, die der Einschätzung des Kreisbrandmeisters folgt, sieht vor, dass die Ersatzbeschaffung für Löschfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen vorgezogen werden sollte, wird aus dem Gremium teilweise als nicht sinnvoll und notwendig erachtet.
Es handelt sich doch immerhin um rund 460.000 Euro, die aus dem Jahr 2023, welche in die Jahre 2021 und 2022 vorgezogen werden sollen. Die Nachfrage aus dem Gremium beantwortet der Vorsitzende unter anderem damit, dass nach Rücksprache mit dem Kreisbrandmeister zu bedenken ist, dass die Beschaffung von Fahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr Hilzingen, die durchaus ein beträchtliches Alter von 25 Jahren oder mehr haben, sehr lang dauert (sehr lange Lieferzeiten) und erschwerend hinzukommt, dass das vom Landkreis Konstanz zur Verfügung gestellte KatSchutz-Fahrzeug prinzipiell nicht dem „Fuhrpark“ der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen zugerechnet werden kann, zum Beispiel auch deshalb, da das KatSchutz-Fahrzeug in der nächsten Zeit der Gemeinde Hilzingen öfters nicht zur Verfügung stehen würde.
Nach den weiteren Ausführungen des Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen, Heiko Jäckle, mit dessen Einbindung als sachkundiger Bürger der Gemeinderat auf Nachfragen einverstanden ist, könnte 2020 eine Absichtserklärung aufgenommen werden, dass die Gemeinde ein entsprechendes Fahrzeug beschaffen wird. So könnte dem verwaltungsseitigen Vorschlag, eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2020 aufzunehmen, auch Rechnung getragen werden. Vor allem der Blick auf die langwierigen Beschaffungswege aber hinsichtlich einer möglichen Förderung unterstreicht eine Verpflichtungsermächtigung in ausreichender Höhe die Absicht hier zu investieren.
it diesem Vorgehen erklärt sich der Gemeinderat als Ergebnis der Aussprache einverstanden, so dass im Haushaltsplan 2020 dann eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung aufgenommen werden soll.
Der zusätzliche Ansatz für das Feuerwehrgerätehaus Hilzingen in Höhe von 25.000 Euro soll mit einem Sperrvermerk versehen werden, was aus der Mitte des Gemeinderates beantragt wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, diesen Ansatz in Höhe von 25.000 Euro mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Ergänzend führt der Vorsitzende aus, dass bei der Abrechnung des neuen Feuerwehrgerätehauses noch nicht alle Schlussrechnungen vorliegen. Diese werden sobald als möglich dem Gemeinderat vorgelegt. Ebenso soll dann auch im Gremium beraten werden, welche sinnvollen Ergänzungsbeschaffungen im Feuerwehrgerätehaus noch erforderlich sind. Vor einer diesbezüglichen Entscheidung des Gemeinderates werden keine weiteren Anschaffungen mehr getätigt.
Teilhaushalt III
Während der kurzfristigen Abwesenheit von Bürgermeister Rupert Metzler übernimmt Gemeinderat und 1. Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Sigmar Schnutenhaus den Vorsitz.
Auf Grund der zwischenzeitlich intensiv geführten Gespräche mit der Schulleitung aber auch mit der Vorsitzenden des Elternbeirates der Eduard-Presser-Grundschule Riedheim kann übereinstimmend der Vorschlag unterbreitet werden, so Herr Dr. Sigmar Schnutenhaus, dass die Ansätze zur Beschattung der Schule in Riedheim in Höhe von 40.000 Euro im Jahr 2020 in den Haushalt eingestellt werden. Alle anderen Sanierungsmaßnahmen, über die der Technische und Umweltausschuss in einer vorangegangenen Sitzung beraten hat, sollen nicht im Jahr 2020, sondern erst in den Folgejahren berücksichtigt werden.
Eine entsprechende intensive Beratung, auch unter Vorlage der Schülerzahlen für die Eduard-Presser-Grundschule Riedheim, ist der Sache ebenso zuträglich wie auch die Überlegungen, dass auf Grund der neuen rechtlichen Vorgaben bis zum Jahr 2025 die sogenannte Ganztagesbetreuung an Grundschulen verpflichtend eingeführt werden soll. Durch die Verschiebung und eine sorgfältige Planungsmöglichkeit können entsprechende Maßnahmen diskutiert werden.
Gemeinschaftsschule
Mit Blick auf die Kosten für den Umbau der Spülküche unterbreitet die Verwaltung den Vorschlag, diese Kosten ins Jahr 2021 zu verschieben. Im Moment liegt diesbezüglich auch noch keine konkretisierte Planung vor.
Die Entscheidung über die Ausführung des Brandschutzes soll im Gemeinderat im Jahr 2020 getroffen werden. Bei dieser Beratung im Gremium soll dann auch nochmals intensiv über die Notwendigkeit zum Einbau einer Brandmeldeanlage - auch wegen der geänderten baulichen Situation - beraten werden. Aus der Mitte des Gemeinderates wird darauf hingewiesen, dass mit dem Erweiterungsbau der Schule zumindest für diesen Bereich alle brandschutztechnischen Maßnahmen erledigt sein sollten. Die im Haushaltsplan 2019 eingestellten Mittel in Höhe von 120.000 Euro sind jedoch nicht verbaut und somit auch nicht verausgabt worden. Diese werden nach 2020 übertragen, so die Verwaltung.
Kindergärten
Beim Kindergarten Steppbachwiesle wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass in den jetzt vorgelegten Zahlen die bekannten Erhöhungen der Kosten auf Grund verschiedener Ausschreibungsergebnisse berücksichtigt sind.
Hinsichtlich des Kindergartens "St. Elisabeth" Hilzingen sind deshalb keine Kosten mit in den Haushaltsplanentwurf bzw. der mittelfristigen Finanzplanung aufgenommen, da die Kirchengemeinde und die Gemeinde Hilzingen in diesem Punkt dahingehend Einvernehmen erzielt haben, dass die Kirchengemeinde solange wartet, am Kindergarten "St. Elisabeth" entsprechende Änderungen zu vollziehen, bis der Zeitpunkt günstig ist (Anzahl der Kindergartenplätze).
Der Zuschuss der Gemeinde zum Neubau des Kindergartens "St. Mauritius" in Weiterdingen wurde mit jeweils 1,15 Mio. Euro für die Jahre 2021 und 2022 im Haushaltsplan aufgenommen. Der Vorsitzende ergänzt hierzu, dass er diese Option als deutliches Signal der Gemeinde sieht, dass die Gemeinde Hilzingen die Katholische Kirchengemeinde als Kindergartenträger bei diesem Projekt unterstützt. Der Vorsitzende führt unter anderem aus, dass in der Pfarrgemeinderatssitzung am 27.11.2019 die Alternativplanung durch das Büro Esch vorgestellt worden ist.
Ferner führt er aus, dass durch den Haushaltsansatz in Höhe von 2,3 Mio. Euro deutlich auch unterstrichen wird, dass nicht alles, was von beteiligten Dritten gewünscht wird, dann auch so umgesetzt werden wird. Mit Blick auf die Machbarkeit des Neubaus des Kindergartens "St. Mauritius" Weiterdingen bzw. den von der Gemeinde zu zahlende Zuschuss betrachtet der Bürgermeister die im Entwurf eingestellten Mittel in Höhe 2,3 Mio. Euro als realisierbar.
Die Räumlichkeiten und die Anforderungen der überörtlichen Behörden hinsichtlich der Schaffung von weiteren Kindergartenplätzen könnte zum Beispiel auch mit der Alternativplanung erreicht werden, so der Vorsitzende und führt ferner aus, dass nach seiner Einschätzung die Räume größer sind als die Räumlichkeiten im Neubau des geplanten Kindergartens in Hilzingen.
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus entgegnet hierzu, dass er auf Grund der kalkulierten Preise bzw. auch der Kosten der alternativen Planungsvariante davon ausgeht, dass die Mittel in Höhe von 2,3 Mio. Euro (Zuschuss der Gemeinde) für den Kindergartenneubau in Weiterdingen nicht ausreichen werden und stellt daraufhin den Antrag, in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 1,5 Mio. Euro als Zuschuss der Gemeinde für dieses Projekt vorzusehen. Dieser Antrag wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 15 Ja- und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
Teilhaushalt IV
Der im Haushaltsplan aufgenommene Ansatz in Höhe von 10.000 Euro für die Beschallung in der Hegau-Halle hat verwaltungsintern noch weiteren Klärungsbedarf, wobei dieser Ansatz im Haushalt so belassen werden soll.
Kunstrasenplatz Hilzingen
Die im Haushaltsplan bisher eingestellten Mitteln für die Planung bzw. den Bau des Kunstrasenplatzes in Hilzingen mit insgesamt 1,4 Mio. Euro konnten aufgrund der positiven Ergebnisse der durchgeführten Ausschreibung auf 1,2 Mio. Euro reduziert werden.
Am Beispiel der Wiesentalhalle Weiterdingen sollen die anderen in die Jahre gekommenen Hallen der Gemeinde Hilzingen mit Blickrichtung eines Gesamtkonzeptes überprüft werden. Dies bedeutet, dass zunächst – bevor Einzelmaßnahmen angegangen werden – ein Gesamtkonzept zur jeweiligen Halle erstellt werden muss, um dann im Nachgang als Ganzes zu priorisieren, in welcher Reihenfolge die Hallensanierungen umgesetzt werden sollen. Das mit dieser Zielsetzung mit den Ortsvorstehern geführte Gespräch verlief sehr positiv und mit einer entsprechenden Zustimmung der Ortsteilvertreter. Bis auf die Ausführung kleinerer Maßnahmen, wie zum Beispiel den Einbau einer Gastrospülmaschine in der Halle in Binningen oder aber auch die Küche in der Mehrzweckhalle in Duchtlingen, sollen im Haushaltsplan keine weiteren Kosten veranschlagt werden.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird gewünscht, bei den anstehenden Vergaben der Aufträge zur Erstellung von Gutachten entsprechende Konkurrenzsituationen bei den Planungsbüros zu schaffen, um gegebenenfalls auch günstigere Angebote einzuholen, was von Seiten des Bürgermeisters begrüßt wird.
Teilhaushalt V
Rückstauproblematik Hilzingen-Ost
Die Rückstauproblematik im Bereich Hilzingen-Ost ist schon vermehrt Gegenstand der Beratung im Gremium gewesen. Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass es nicht möglich ist, die Hauptstraße gleichzeitig an 2 verschiedenen Stellen zu überplanen und zu sanieren.
Die Verbesserung bei der Rückstauproblematik Hilzingen-Ost musste auch auf Grund der eingetretenen Verzögerungen bei der Umsetzung der Sanierung der Hauptstraße 1. Teil aus dem Jahr 2020 verschoben werden.
Es entwickelt sich eine längere Aussprache zu dieser Problematik, vor allem auch zur Realisierung der notwendigen Maßnahmen, die für eine Verbesserung der Rückstauproblematik im Bereich Hilzingen-West vollzogen werden müssen.
In der sehr umfangreichen Beratung zu dieser Thematik im Gremium, bei der verschiedene Anträge zunächst gestellt, dann auch zurückgenommen werden, werden die verschiedenen Argumente in die Beratung eingebracht. Als Ergebnis der Beratung wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass in der kommenden Gemeinderatssitzung am 10.12.2019 die erarbeitete Planung vorgestellt werden soll. Es soll grundsätzlich die Möglichkeit geschaffen werden, in den Haushalt 2021 entsprechende Verpflichtungsermächtigungen aufzunehmen, um im Anschluss auch entsprechende Aufträte erteilen zu können.
Nachdem die bisherige Planung der einzelnen Schritte als gut und richtig befunden wird, beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, ohne Gegenstimme im Haushaltsplan 2021 entsprechende Verpflichtungsermächtigungen in einer ausreichenden Höhe aufzunehmen.
Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung ermächtigt, im Jahr 2021 entsprechende Ausschreibungen vorzubereiten und dann auch umzusetzen.
Für die Haushaltsplanberatung für die Jahre 2021 ff. soll eine Änderung dahingehend erfolgen, dass auch bei der Sanierung von Straßen eine Prioritätenliste erstellt wird, die vom Gemeinderat vor der Haushaltsplanberatung diskutiert wird.
Die Prioritätenliste bzw. die Zusammenstellung, welche Straßen in den nächsten Jahren saniert werden müssen, soll in Gesprächen mit den Ortsteilvertretern (Ortsvorsteher + Duchtlingen) im 1. Halbjahr 2020 erfolgen.
Wasserläufe
Bei der Neuanlage des Mühlbachs beim alten Feuerwehrgerätehaus Hilzingen sind 163.000 Euro als Ausgaben eingestellt. Verwaltungsseitig wird auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates ausgeführt, dass es diesbezüglich sehr unterschiedliche Informationen gibt, welche Maßnahmen am Mühlbach tatsächlich auch durchgeführt werden sollen und welcher Fördertopf hierfür in Anspruch genommen werden kann.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeführt, dass es nach Einschätzung von Frau Moosmann (Büro faktorgruen) aus dem Fördertopf Sanierung Ortsmitte Hilzingen wohl keine Förderung geben wird und auch die Wahrscheinlichkeit, an Fördermittel aus dem Programm Gewässerentwicklung zu kommen, nicht sehr hoch ist.
Auf Vorschlag aus der Mitte des Gemeinderates beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, die Mittel für die Neuanlage des Mühlbachs beim alten Feuerwehrgerätehaus Hilzingen in Höhe von 163.000 Euro mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Teilhaushalt VI
Allgemeine Finanzwirtschaft
Das Thema der Aufnahme von Krediten soll in der nächsten Sitzung des Gemeinderates nochmals besprochen werden. Auf Grund der vorgetragenen Argumente und des diesbezüglichen Austausches zeichnet sich jedoch ab, die 1 Mio. Euro als Kreditermächtigung im Haushaltsplan 2020 zu belassen. Allerdings wird verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass die diesbezüglichen Rückmeldungen von Seiten des Landratsamtes Konstanz als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde noch zu berücksichtigen sind.
Eine Entscheidung, ob dann die Kreditermächtigungen in Anspruch genommen werden, kann dann getroffen werden, wenn die Situation unmittelbar bevorsteht.
Der Vorsitzende gibt am Ende der Beratung zur Investitionsplanung 2020 ff. wider, dass das Zahlenwerk mit den heute beratenen und beschlossenen Änderungen dem Gemeinderat im Januar 2020 zur Beschlussfassung des Haushaltes 2020 zur Verfügung gestellt wird. Diese Vorgehensweise wird vom Gremium zustimmend akzeptiert.
Ergebnishaushalt
Mit Blick auf den Ergebnishaushalt ergibt sich auf Grund der verwaltungsseitig beantworteten Fragen aus der Mitte des Gemeinderates folgender Beratungsbedarf:
Die Gemeinde bietet seit vielen Jahren eine Betreuung von Schulkindern während den Schulferien in der Zeit von 7.30 – 12.30 Uhr an, was von der Bürgerschaft als sehr positiv empfunden wird.
Die Nachfrage aus der Mitte des Gremiums, was die Verlängerung von 12.30 auf 13.00 Uhr an Kosten verursachen würde, beantwortet die Verwaltung dahingehend, dass mit rund 1.500 – 2.500 Euro an zusätzlichen Personalkosten zu rechnen ist.
Die Verwaltung sieht es grundsätzlich für realisierbar an, sofern das eingesetzte Personal dieser Verlängerung der Betreuungszeit zustimmt, diese Verlängerung dann auch auszuführen, was aus der Mitte des Gemeinderates dann auch so in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig beschlossen wird.
Rathausbeleuchtung
Der Vorsitzende äußert eindringlich seine persönliche Bitte, dass der Gemeinderat grundsätzlich beschließt, dass das Rathaus Hilzingen in den Wintermonaten durchgängig beleuchtet wird - so ähnlich wie die Beleuchtung des Turms in Riedheim.
Die zusätzlichen Kosten für die Beleuchtung des Rathauses pro Jahr werden vom Vorsitzenden mit 500 Euro geschätzt, so dass der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei einer Gegenstimme beschließt, dass das Rathaus zukünftig die ganze Woche in den Abendstunden beleuchtet werden soll.
Gemeinderätin Barbara Kissmehl stellt ferner einen Antrag, dass zukünftig im Ergebnishaushalt unter dem Produkt 5610 Umweltschutzmaßnahmen eine Summe in Höhe von 5.000 Euro eingestellt wird, um externen Sachverstand damit zu beauftragten, zukunftsfähige Planungen im Bereich der Umweltschutzmaßnahmen zu überlegen. In der anschließenden Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, ohne Gegenstimme mehrheitlich den Ansatz in Höhe von 5.000 Euro in den Ergebnishaushalt für diesen Zweck einzustellen.
Im Nachgang und ergänzend zu diesem Beschluss verweist Gemeinderat Tilo Herbster auf das Eckpunktepapier des Landes Baden-Württemberg, in dem verschiedene Anforderungen an die Kommunen gestellt werden, sich zukünftig zukunftsfähig im Bereich des Umweltschutzes aufzustellen.
Der Vorsitzende ergänzt hierzu, dass intensive Planungen bereits laufen, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Forsthaushalt
Aus der Mitte des Gemeinderates wird darauf hingewiesen, dass es eine Differenz zwischen den Haushaltsansätzen der Gemeinde und den vorgetragenen Haushaltsansätzen des Forstes aus der vorangegangenen Sitzung gibt. Die Verwaltung wird darum gebeten, diese Sätze deckungsgleich anzupassen.
Im Anschluss an die Beratung über den Haushaltsplan 2020 ist der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung damit einverstanden, eine kurze Pause zu machen.
10. Beratung über den Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2019 – 2023 mit Investitionsprogramm 2021 – 2023
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten per Post nachgereichten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 28.11.2019 bzw. den nachgereichten Planunterlagen für den Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2019 – 2023 mit Investitionsprogramm 2021 – 2023.
Auf Grund der fortgeschrittenen Zeit ist der Gemeinderat damit einverstanden, dass die Beratung über den Entwurf des Wirtschaftsplans 2020 mit Vorlage am 14.01.2020 erfolgen wird.
11. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Breitbandversorgung
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass gestern der Spatenstich zum Breitbandausbau in Hilzingen erfolgt ist. Im Bereich des Neubaugebietes "Beim Steppbachwiesle" wurde nunmehr mit den vergebenen Maßnahmen begonnen.
b) Nachruf Siegfried Hertrich
Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat darüber, dass der ehemalige Wassermeister der Gemeinde Hilzingen, Herr Siegfried Hertrich, in den letzten Tagen verstorben ist. Ein entsprechender Nachruf wird in den nächsten Tagen erfolgen.
c) Feuerwehrgerätehaus Duchtlingen
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat auch darüber, dass der im Bereich des Feuerwehrgerätehauses Duchtlingen bzw. der südlich vom Gebäude stehende Nussbaum bedauerlicherweise gefällt werden muss.
d) Parken auf dem Festplatz
Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass es immer wieder zu Beschädigungen am Festplatz kommt. Nicht nur durch die genehmigte Parkplatznutzung durch die Lkw, sondern auch durch andere Nutzer, die teilweise unberechtigt den Festplatz nutzen, sind verschiedentlich die Beschädigungen festzustellen.
Neben einer Schranke erscheint der Verwaltung nur die komplette Einzäunung des Festplatzes als sinnvolle Lösung, die unter anderem Kosten in Höhe von 10.000 Euro verursachen würde. Mit Blick auf die Anbringung einer Schranke bzw. einer Einzäunung wird aus der Mitte des Gemeinderates angeführt, dass diese Überlegungen sehr problematisch erscheinen. Vor allem deshalb, weil die Bürgerschaft aus Dietlishof größeren Belastungen ausgesetzt wären.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, nochmals zu prüfen, ob der Festplatz grundsätzlich für die Nutzung als Parkfläche geeignet ist und ob eine Einzäunung oder eine Schranke die gewünschten Verbesserungen erzielen würden (Kosten-Nutzen-Verhältnis).
12. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
13. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt am 14. Januar 2019
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Heidi Schmidle (Gemeinderat)