Gemeinderat
Rathaus Sitzungssaal
Gemeinderat 5. November 2019
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2019
3. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 01.10.2019
4. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 15.10.2019
5. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 15.10.2019
6. Feststellung der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht der Gemeinde Hilzingen für das Haushaltsjahr 2018
7. Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Hilzingen
8. Bebauungspläne
a) Übersicht / Information zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Hilzingen
b) Bebauungsplan "Schwärzengarten II", Weiterdingen
- Aufstellungsbeschluss
c) Bebauungsplan "Zehntgarten II + III", Duchtlingen
- Aufstellungsbeschluss
d) Bebauungsplan "Lange Breite Zelg Westenberg", Riedheim
- Aufstellungsbeschluss
9. Bebauungsplan "Kriechwies – Hinter-Hofen"
- Änderung von Gewerbegebiet in Mischgebiet
10. Kommunaler Breitbandausbau im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Tengen
a) Gründung eines Eigenbetriebs
b) Beschlussfassung über die Betriebssatzung
11. Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 LWaldG - Flst. 1004, Gewann Auf den Auen und 599, Bahnholz Gemarkung Schlatt a.R.
12. Wasserversorgung Hilzingen
- Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs
13. Bekanntgaben der Verwaltung
14. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
15. Fragemöglichkeit für Einwohner
Gemeinderat 5. November 2019
Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Von den 22 Gemeinderäten sind 17 anwesend (Gemeinderäte Barbara Kissmehl ab TOP 3, Tilo Herbster ab TOP 6)
Von den vier Ortsvorstehern sind drei anwesend
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Bauamtsleiter Günther Feucht
Stabstelle Jörg Wolter
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderäte Astrid Rothmund (krank), Heidi Schmidle (privat), Peter Graf (krank), Ralf Oßwald (beruflich), Ulrike Maus (privat), entschuldigt
Ortsvorsteher Stefan Jäckle (beruflich), entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.45 Uhr
Presse: 1
Zuhörer: 4
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2109
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 24. September 2019 wurde dem Gemeinderat am 15.10.2019 ausgegeben und wird ohne weitere Aussprache einstimmig genehmigt
3. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 01.10.2019
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 01.10.2019.
4. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 15.10.2019
Die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 15. Oktober 2019 befindet sich noch in der finalen internen Abstimmung und konnte bis zur heutigen Sitzung noch nicht zugestellt werden, so dass in der nächsten Sitzung des Gemeinderates am 3. Dezember 2019 die Niederschrift zur Genehmigung anstehen wird.
5. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 15.10.2019
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 15. Oktober 2019 wurde beschlossen, im Kernort Hilzingen ein Objekt zu erwerben.
6. Feststellung der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht der Gemeinde Hilzingen für das Haushaltsjahr 2018
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 22. Oktober 2019 und der zugestellten Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht 2018.
Die wesentlichen Eckdaten der Jahresrechnung 2018 werden von der Verwaltung ausführlich vorgestellt. Ferner bedankt sich die Verwaltung bei den vor der heutigen Sitzung zur Verfügung gestellten Fragen aus der Mitte des Gemeinderates hinsichtlich des letzten kameralen Haushalts der Gemeinde. Die Fragen wurden verwaltungsseitig beantwortet und allen Gemeinderäten auch zur Verfügung gestellt.
Der Haushaltsplan 2018 sah eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 2.365.950 € vor. Durch Einnahmeverbesserungen i.H.v. insgesamt 916.839 € und Einsparungen/Minderausgaben i.H.v. 436.775 € konnte die Zuführung um 1.353.613,52 € auf 3.719.563,52 € erhöht werden. Die Zuführung ist damit die höchste in der Geschichte der Gemeinde Hilzingen.
Die Allgemeine Rücklage hat zum 31.12.2018 einen Stand in Höhe von 7,8 Mio. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Rücklagenbestand somit um 3,2 Mio. Euro angestiegen.
Weitere Ausführungen zu den bereits beantworteten Fragen werden aus der Mitte des Gemeinderates nicht gewünscht.
Der Bürgermeister ergänzt die vorgestellten, sehr guten Eckdaten dahingehend, dass er wiederholt eine sehr sparsame Haushaltsführung feststellen kann. Nach seiner Einschätzung ist die Spitze der Gewerbesteuereinnahmen, auch nach Rückmeldung von verschiedenen Unternehmern, bedauerlicherweise rückläufig.
Die Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates hinsichtlich des vorhandenen Kreditvolumens und die Möglichkeit durch außerordentliche Tilgungen die Kreditverpflichtungen der Gemeinde zurückzuführen, wird verwaltungsseitig beantwortet, dass nicht bei allen Kreditverträgen eine außerordentliche Tilgung vereinbart worden ist und deswegen bei möglichen vorzeitigen Ablösungen stets Vorfälligkeitsentschädigungen zu zahlen sind.
Mit Blick auf die im Gemeinderat in früheren Jahren diskutierte Thematik, z.B. durch eine vorgezogene Rückzahlung bestehende Kredite abzulösen, wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass diese Optionen stets auch im Fokus der Verwaltung sind. So wurde unter anderem vor einigen Jahren nach einer sehr sorgfältigen Beratung im Gremium eine größere Kreditverpflichtung zurückgezahlt. Der Vorsitzende gibt auch bekannt, dass derzeit von den Banken noch keine Negativzinsen für die angelegten Beträge erhoben werden.
Zu einer weiteren Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates hinsichtlich der Gebühren, die bei einer Baumbestattung im gärtnergepflegten Grabfeld anfallen, wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass auch im gärtnergepflegten Grabfeld die gleichen Gebühren erhoben werden, wie zum Beispiel bei Reihengräbern außerhalb des gärtnergepflegten Grabfeldes.
Nachdem aus der Mitte des Gemeinderates keine weiteren Fragen mehr offen sind, wird als Ergebnis der Aussprache zur vorgelegten Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht der Gemeinde Hilzingen für das Haushaltsjahr 2018 in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, und nachdem auf die Verlesung des Wortlauts verzichtet wird, der Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Hilzingen gemäß Seite 403 der Jahresrechnung einstimmig angenommen.
7. Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 22. Oktober 2019.
Die wesentlichen Eckdaten des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Hilzingen werden verwaltungsseitig kurz erörtert, wobei insbesondere darauf hingewiesen wird, dass der Wasserverbrauch/ der Verkauf von Wasser bedingt durch die gestiegene Einwohnerzahl mehr geworden ist.
Nachdem aus der Mitte des Gemeinderates keine weiteren Fragen beantwortet werden müssen, wird als Ergebnis der weiteren Aussprache zum vorgelegten Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung Hilzingen für das Haushaltsjahr 2018 in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, der auf Seite 97 ausformulierte Beschlussvorschlag einstimmig angenommen, nachdem auf die Verlesung des Wortlautes verzichtet worden ist.
8. Bebauungspläne
a) Übersicht / Information zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlagen der Stabstelle Gemeindeplanung/ Gebäudemanagement vom 28. Oktober 2019. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Hilzingen wurde den Gemeinderäten zur besseren Lesbarkeit mittels „WeTransfer“ am 28. Oktober 2109 zugestellt.
Der Vorsitzende erläutert in kurzen Zügen nochmals die Übersicht / Informationen zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Hilzingen dahingehend, dass die in der Sitzungsvorlage aufgeführten Gebiete Flächen sind, für die eine Wohnbebauung vorgesehen ist. Diese wären auch grundsätzlich dazu geeignet, diese dann auch im Rahmen eines sogenannten § 13b Baugesetzbuch (BauGB)-Falles mittels eines vereinfachten Verfahrens abzuwickeln.
Durch die Anwendung des § 13b BauGB auf diese Gebiete könnte ein beschleunigtes Bebauungsplanverfahren angestoßen werden. Ein solches Verfahren würde unter anderem auch bedeuten, dass die Kosten für den ökologischen Ausgleich im Vergleich zu einem normalen Bebauungsplanverfahren deutlich geringer ausfallen würden.
Diesbezüglich gibt der Bürgermeister allerdings auch zu bedenken, dass zum einen die personellen Kapazitäten in der Verwaltung unter anderem zur Erstellung von Bebauungsplänen natürlich begrenzt sind und zum anderen, dass die Sonderregelung nach § 13 b BauGB, die eine Satzungsreife für diese Gebiete bis maximal zum 31.12.2021 verlangt.
Aus diesem Aspekt heraus ist zum Beispiel die Fläche „Heiligenwies“ in Hilzingen auch nicht als weiterer Vorschlag für einen § 13b BauGB - Fall vorgeschlagen worden. Dem eventuell durch diese Bebauungsplanverfahren entstehende Druck beim Verkauf von Grundstücken entgegenzutreten, bieten sich neben der Anwendung der vom Gemeinderat beschlossenen Bauplatzvergaberichtlinien aber auch grundsätzlich darüber, wie viele Baugrundstücke pro Jahr verkauft werden sollen (Ansatz: Einsparung des Ressourcenverbrauchs).
Im Gemeinderat entwickelt sich nach den Ausführungen der Verwaltung bzw. des Vorsitzenden eine Aussprache über diese Thematik.
Gemeinderat Michael Jäckle weist nochmals – wie auch in der vorangegangenen Sitzung – darauf hin, dass der Flächenverbrauch der Gemeinde Hilzingen im Vergleich zu anderen Kommunen im Landkreis aber auch im Landesschnitt außerordentlich hoch ist und es unbedingt andere Überlegungen geben muss, den berechtigten Bauplatzwünschen von Interessierten nachzukommen, ohne dass zum Beispiel dauerhaft gute Ackerböden der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden. Die Anzahl der vorhandenen und noch abzuwickelnden Projekte in der Gemeinde ist nach seiner Einschätzung sehr hoch, so dass durchaus auch zunächst die Abarbeitung dieser Projekte priorisiert werden müsste und die Verwaltung auf Grund ihrer vorhandenen personellen Kapazitäten für die Überwachung und Kontrolle der laufenden Projekte sicherlich genügend Aufgaben hätten (= intensive Ausübung der Bauherrenfunktion).
Prinzipiell wird ferner angeführt, dass eine langsamere Gemeindeentwicklung durchaus nachhaltiger und vorteilhafter wäre und der Gemeinderat grundsätzlich darüber beraten muss, was unter einem verträglichen Wachstum zu verstehen ist.
Ähnlich äußert sich auch Gemeinderat Tilo Herbster. Es muss zwingend daran gearbeitet werden, eine maßvolle Entwicklung der Gemeinde Hilzingen unter Berücksichtigung der strukturellen Begebenheiten festzulegen, um sich zukünftig daran orientieren zu können.
Die Anwendung des § 13b BauGB, welche aus kommunaler Sicht sicherlich nachvollziehbar ist, hat jedoch eine sehr große Schwachstelle, da der dadurch bedingte Eingriff in die Natur im Vergleich zu normalen Bebauungsplanverfahren nicht gleichwertig bzw. nicht adäquat ausgeglichen werden muss.
Mit Blick auf den diesbezüglichen Ressourcenverbrauch aber auch auf die aktuelle gesamtgesellschaftliche Diskussion sollte darüber nachgedacht werden, Alternativlösungen zu suchen, die unter anderem auch eine bevorzugte Nutzung von minderwertigen landwirtschaftlichen Flächen o.Ä., oder auch die Gestaltung der Bebauungspläne zum Beispiel mit kleineren Grundstücksgrößen oder die auch Geschosswohnungsbau beinhalten.
Die Nachhaltigkeit des ökologischen Ausgleichs durch den Eingriff in die Belange der Natur ist bei der Anwendung des § 13b BauGB deutlich eingeschränkt, was sicherlich nicht mehr zeitgemäß sein dürfte. Sollten die vorgeschlagenen Gebiete in einem beschleunigten Bebauungsplanverfahren zur Wohnbebauung umgenutzt werden, dürfte darüber hinaus mittelfristig vermutlich kein weiteres Baugebiet mehr entstehen, so dass es zwingend erforderlich sein wird, eine langsamere Vermarktung der Baugrundstücke anzugehen (Verkauf von Bauplätzen).
Die sich darauf anschließende Diskussion im Gremium über die Schaffung von Eigentum für junge Leute oder Familien aber auch für Personen, die ihren Lebensmittelpunkt – egal welchen Alters - verlagern wollen, wird teilweise sehr kontrovers geführt, wobei die Ausweisung von Baugebieten natürlich eine Aufgabe der Gemeinde darstellt.
Die weiteren Wortmeldungen aus der Mitte des Gemeinderates, so unter anderem von Herrn Dr. Schnutenhaus aber auch von Gemeinderat Steffen van Wambeke, beschreiben nochmals sehr deutlich das Spannungsfeld zwischen einer zielgerichteten, verträglichen Ausweisung von Baugebieten in der Gemeinde (inkl. den Ortsteilen) und einer ökologischen, nachhaltigen Ausrichtung der Gemeinde. In die weiteren Überlegungen für die Gestaltung von Bebauungsplänen müssen unter anderem auch Überlegungen mit einfließen, dass die Grundstücksgrößen kleiner werden, auch wenn der Trend, dass sich wieder „größere Familien“ in Baugebieten ansiedeln, vorhanden ist.
Die möglichen Einsparungen der Gemeinde bei der Anwendung des vereinfachten Verfahrens durch die geringeren ökologischen Ausgleiche sind natürlich dadurch begrenzt, dass die zu schaffenden ökologischen Ausgleiche und die daraus resultierenden Kosten dann auch auf den Grundstückspreis der zu veräußernden Flächen aufgeschlagen werden können. Bei der zukünftigen Planung von Bebauungsgebieten muss auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der schon vielfach geäußerte Wunsch, preisgünstiges Wohnen zu ermöglichen, auch nachgekommen werden kann.
Die Abwendung von der bisherigen Praxis der Gemeinde Hilzingen, dass prinzipiell erst dann ein Baugebiet überplant wird, wenn die Gemeinde im Eigentum aller dortigen Grundstücke ist, wird bei den vorgeschlagenen Gebieten toleriert.
Mitunter können auch die noch erforderlichen Grunderwerbsverhandlungen nicht unbedingt immer zügig und positiv verlaufen, was sich dann auch negativ auf das Verfahren auswirken würde.
Gemeinderätin Barbara Kissmehl erwähnt ferner, dass sich die verwaltungsseitige Bearbeitung der Vielzahl von Bebauungsplänen aus den oben angeführten Gründen recht schwierig gestalten könnte, so dass es mitunter nicht einfach werden wird, bis zum vorgegebenen Fristende die erforderliche Satzungsreife zu erhalten. Zwingend sollte die Gemeinde daran arbeiten, weniger Flächen zu versiegeln und auch weniger Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung zu entziehen.
Nach der sehr kontrovers und sachlich geführten Beratung zu diesem Themenkomplex werden die in der Sitzungsvorlage aufgeführten Gebiete zur Beschlussfassung gebracht.
b) Bebauungsplan "Schwärzengarten II", Weiterdingen
- Aufstellungsbeschluss
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung vom 24. Oktober 2019.
Die Sitzungsvorlage erläutert nochmals die derzeitige Ausgangslage beim Bebauungsplan "Schwärzengarten II" in Weiterdingen. Nachdem der Gemeinderat in der Sitzung am 24. September 2019 den Aufstellungsbeschluss zum Baugebiet "Schwärzengarten II" gefasst hat, muss dieser zunächst aufgehoben bzw. durch einen neugefassten Aufstellungsbeschluss verändert werden.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, beschließt der Gemeinderat bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung,
gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13b BauGB Baugesetzbuch (in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) m.W.v. 29.07.2017) den Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB „Schwärzengarten II“, Gemarkung Weiterdingen aufzustellen und gemäß § 74 LBO - Landesbauordnung für Baden-Württemberg (i. d. F. vom 05.03.2010 (GBl. Nr. 7, S. 358) in Kraft getreten am 01.03.2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) m.W.v. 01.08.2019) nach getrennter Satzung die Örtlichen Bauvorschriften „Schwärzengarten II“ zu erlassen. Mit diesem Beschluss wird der bisherige Aufstellungsbeschluss vom 24.09.2019 für den Bebauungsplan „Schwärzengarten II“ und den damit verbundenen Örtlichen Bauvorschriften aufgehoben bzw. ersetzt.
c) Bebauungsplan "Zehntgarten II + III", Duchtlingen
- Aufstellungsbeschluss
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung vom 24. Oktober 2019.
Die Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, warum durch einen möglichen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Zehntgarten II+III" im vereinfachten Verfahren Teile der örtlichen Festsetzungen und Bauvorschriften ersetzt werden müssen, werden von Seiten der Verwaltung beantwortet. Mögliche Änderungen bei den Plangebietsgrenzen im räumlichen Geltungsbereich wären heilbar.
Der Gemeinderat beschließt in der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13b BauGB Baugesetzbuch (in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) m.W.v. 29.07.2017) den Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB „Zehntgarten II+III“, Gemarkung Hilzingen aufzustellen und gemäß § 74 LBO - Landesbauordnung für Baden-Württemberg (i. d. F. vom 05.03.2010 (GBl. Nr. 7, S. 358) in Kraft getreten am 01.03.2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) m.W.v. 01.08.2019) nach getrennter Satzung die Örtlichen Bauvorschriften „Zehntgarten II+III“ zu erlassen.
d) Bebauungsplan "Lange Breite Zelg Westenberg", Riedheim
- Aufstellungsbeschluss
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung vom 24. Oktober 2019.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hilzingen beschließt in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht bei 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13b BauGB Baugesetzbuch (in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) m.W.v. 29.07.2017) den Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB „Lange Breite Zelg Westenberg“, Gemarkung Riedheim aufzustellen und gemäß § 74 LBO - Landesbauordnung für Baden-Württemberg (i. d. F. vom 05.03.2010 (GBl. Nr. 7, S. 358) in Kraft getreten am 01.03.2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) m.W.v. 01.08.2019) nach getrennter Satzung die Örtlichen Bauvorschriften „Lange Breite Zelg Westenberg“ zu erlassen.
9. Bebauungsplan "Kriechwies – Hinter-Hofen"
- Änderung von Gewerbegebiet in Mischgebiet
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung/ Gebäudemanagement vom 16. Oktober 2019, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Aus der Mitte des Gemeinderates kommt der Hinweis, die beiden Grundstücke mit den Flst. Nrn. 8633/5 und 8633 in die Änderung vom Gewerbegebiet in ein Mischgebiet mit aufzunehmen.
Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, den Bebauungsplan „Kriechwies – Hinter Hofen“ mit der in der Sitzungsvorlage dargestellten Abgrenzung und der Einbeziehung der beiden oben angeführten Grundstücke von einem Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umzuwandeln.
10. Kommunaler Breitbandausbau im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Tengen
a) Gründung eines Eigenbetriebs
b) Beschlussfassung über die Betriebssatzung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 24. Oktober 2019, welche in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Über die Sitzungsvorlage hinaus weist die Verwaltung darauf hin, dass der Wirtschaftsplan bis zur Gemeinderatssitzung am 3. Dezember 2019 abschließend und vollständig nicht vorgelegt werden kann, was von Seiten des Gremiums akzeptiert wird.
Der Spatenstich zu dem Projekt Kommunaler Breitbandausbau im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Tengen auf Gemarkung Hilzingen zur Verlegung des Backbones soll am 2. Dezember 2019 erfolgen, so die verwaltungsseitige Ergänzung.
Ohne weitere Aussprache wird der in der Sitzungsvorlage aufgeführte Beschlussvorschlag
a) Der Gemeinderat beschließt die Gründung des Eigenbetriebes Breitbandversorgung Gemeinde Hilzingen zum 01.01.2020.
b) Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Breitbandversorgung.
in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.
11. Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 LWaldG - Flst. 1004, Gewann Auf den Auen und 599, Bahnholz Gemarkung Schlatt a.R.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung/ Gebäudemanagement vom 10. Oktober 2019, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache wird der in der Sitzungsvorlage aufgenommene Beschlussvorschlag, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben, in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.
12. Wasserversorgung Hilzingen
- Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 28. Oktober 2019, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Der Bürgermeister führt ferner aus, dass es auf Grund des Fristablaufs des vorliegenden Angebotes einer Beratung in der heutigen Sitzung im Gemeinderat bedurfte, auch wenn die Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges gemäß der aktuellen Hauptsatzung auch vom Technischen und Umweltausschuss hätte getroffen werden können.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert der Vorsitzende, dass sich das Fahrzeug wegen der notwendigen Einbauten, die es für eine sinnvolle Nutzung in der Wasserversorgung Hilzingen bedarf, nicht als Leasing-Fahrzeug eignet, auch wenn die kommunalen Leasingangebote, die von den Unternehmen angeboten werden, sehr günstig sind.
Hierzu wird aus der Mitte des Gemeinderates auf die Möglichkeiten, die sich zum Beispiel bei Fahrzeugen in der Forstverwaltung oder auch bei Fahrzeugpools in größeren Behörden mit den sehr günstigen Leasingangeboten bieten, hingewiesen.
In der weiteren Beratung wird von Gemeinderätin Andrea Baumann gewünscht, dass sich die Verwaltung bei der zukünftigen Beschaffung von Fahrzeugen, Transportern und ähnlichen Gerätschaften überlegt, dies unter Umständen auch im Rahmen von interkommunalen Projekten, zum Beispiel mit dem Landratsamt oder aber auch der Stadt Singen – so geschehen zum Beispiel bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen – durchzuführen. Eine entsprechende Prüfung solcher Möglichkeiten durch die Verwaltung sollte nach ihrer Einschätzung auch als entsprechender Antrag gewertet werden.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, auf Vorschlag der Verwaltung, den VW-Transporter T6.1 als Ersatzbeschaffung für den stellvertretenden Wassermeister zum Nettopreis in Höhe von 30.748,09 Euro zu beschaffen.
13. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Vandalismus Hohenstoffelnhalle Binningen
An der Hohenstoffelnhalle in Binningen mussten größere Vandalismusschäden festgestellt werden. Insgesamt sind 6 Scheiben der Halle demoliert worden, was verwaltungsseitig auch zur Anzeige bei der Polizei gebracht worden ist.
Die Kosten für den Ersatz der demolierten Scheiben dürften sich im fünfstelligen Bereich bewegen.
b) Regulierung Schadenfall durch den Badischer Gemeindeversicherungsverband
Der Badische Gemeindeversicherungsverband (BGV) hat den Antrag zur Regulierung der
Schäden bei den demolierten Leuchten auf dem Dorfplatz in Hilzingen negativ beschieden. Die Rückmeldung von faktorgruen, wie zukünftig mit diesem Problem bzw. der schadensanfälligen Leuchten auf dem Dorfplatz umgegangen werden kann, ist schriftlich noch nicht bei der Verwaltung eingegangen. Schade ist, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt - trotz Hinweis aus der Mitte des Gremiums bei Erstellung des Dorfplatzes - solche Schäden (größere Vandalismusschäden) entstanden sind, so der Bürgermeister.
c) Fördermittel zur Sanierung von Schulen
Ende Oktober hat die Verwaltung davon Kenntnis erlangt, dass weitere Antragstermine zur Förderung von Schulsanierungen gestellt werden können, so dass die im Jahr 2019 aus dem Haushaltsplan gestrichenen Maßnahmen zur Sanierung der Schulgebäude in Duchtlingen, Riedheim und teilweise auch in Hilzingen wieder aufgegriffen werden könnten, um ggfs. entsprechende Fördermittel zu erhalten.
Es können sowohl für das Jahr 2019 (noch nicht vergebene Fördermittel) als auch für das Jahr 2020 Förderanträge gestellt werden, wobei für eine Antragsstellung für das Jahr 2020 die noch nicht verabschiedete Verwaltungsvorschrift abzuwarten ist. In einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates bzw. des Technischen und Umweltausschusses soll hierüber in bautechnischer und auch in struktureller Hinsicht beraten werden.
d) Gemeinschaftsschule Hilzingen
Der Antrag auf Förderung der Erweiterung der Gemeinschaftsschule Hilzingen wurde vor knapp 3 Jahren gestellt. Zwischenzeitlich kann davon ausgegangen werden, dass die Gemeinde Hilzingen noch im Jahr 2019 in den Genuss dieser Förderung kommt, wobei die Fördersumme tendenziell höher ausfallen könnte, wie damals beantragt.
14. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
Gemeinderätin Barbara Kissmehl stellt den Antrag, auf dem Festplatz Hilzingen entsprechende Mülleimer aufzustellen
15. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt am 03. Dezember 2019
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Olaf Fuchs (Gemeinderat)