Anmeldung

Gemeinderat

Dienstag, 15. Oktober 2019, 19:00 Uhr
Rathaus Sitzungssaal

Gemeinderat 15. Oktober 2019

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner
2.    Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2109
3.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2019
4.    Sanierung Ortsmitte Hilzingen
- Hauptstraße-West
  Freigabe zur Ausschreibung
- Renaturierung "Mühlbach" im Bereich des Alten Rathauses
5.    Parksituation Hauptstraße
Ausweisung als Kurzzeitparkzone
6.    Peter-Thumb-Schule (Gemeinschaftsschule) Hilzingen
- Sachstandsbericht
- Arbeitsvergaben
7.    Förderantrag barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen auf Gemarkung Hilzingen
-  Sachstandsbericht
-  Genehmigung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln
8.    Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
- Änderungen / Bushaltestellen
9.    Erlass einer neuen Geschäftsordnung für den Gemeinderat
10.    Kommunaler Breitbandausbau im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Tengen
-  Vergabe von Tiefbauleistungen
   (Verlegung von Mikrokabelleerrohren auf Gemarkung Hilzingen)
11.    Bekanntgaben der Verwaltung
12.    Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
13.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Gemeinderat 15. Oktober 2019


Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Von den 22 Gemeinderäten sind 20 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind drei anwesend
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Bauamtsleiter Günther Feucht
Ordnungsamtsleiter Thomas Ruck
Stabstelle Gemeindeentwicklung: Birgit Dennert
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderäte Peter Graf (krank), Steffen van Wambeke (krank), entschuldigt
Ortsvorsteher Stefan Jäckle (beruflich), entschuldigt

Beginn: 19.00 Uhr
Ende:     22.10 Uhr
Presse: 2
Zuhörer: 12

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben.

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Der Vertreter des Seniorenrates, Herr Manfred Hirner, erläutert den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Einspruch des Seniorenrates zu Tagesordnungspunkt 4 – Renaturierung Mühlbach im Bereich des Alten Rathauses und bittet den Gemeinderat, in der nachfolgenden Beratung den in der Sitzung am 02.04.2019 gefassten Beschluss nochmals zu überdenken. Der Vorsitzende antwortet hierauf, dass der Einspruch des Seniorenrates bei Tagesordnungspunkt 4 dann auch beraten werden soll.

2.    Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2109

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 24. September 2019 wurde dem Gemeinderat zur heutigen Sitzung als Tischvorlage ausgegeben. Die Genehmigung dieser Niederschrift soll in der nächsten Sitzung des Gemeinderates erfolgen.

3.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2019

In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24. September 2019 wurde darüber Beschluss gefasst, dass das erforderliche Grundstück für den neuen Standort des Feuerwehrgerätehauses in Schlatt am Randen von der Gemeinde erworben wird.

4.    Sanierung Ortsmitte Hilzingen
- Hauptstraße-West
  Freigabe zur Ausschreibung
- Renaturierung "Mühlbach" im Bereich des Alten Rathauses

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten umfangreichen Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung / Gebäudemanagement vom 4. Oktober 2019.
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Moosmann vom beauftragten Fachbüro faktorgruen, die sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt und für den eigentlichen Sachvortrag das Wort erteilt bekommt.
Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass sowohl der Antrag der SPD/UL vom 9. Oktober 2019 als auch der Antrag des Seniorenrates nach dem Sachvortrag von Frau Moosmann behandelt werden sollen.
Frau Moosmann geht in ihrem ausführlichen Erläuterungsbericht zur Sanierung der Ortsmitte Hilzingen insbesondere auf die gebildeten Bauabschnitte und den geplanten Bauablauf (Bauzeitenplan) ein, stellt die diesbezüglichen Modifizierungen an Hand des Lageplans vor. Sie schildert auch die Überlegungen, die dazu geführt haben, die Bauabschnitte bzw. den Bauabschnitt 1 Hauptstraße West zu kürzen, um zum einen das ohnehin vorhandene enge Zeitfenster für die Realisierung von der Fasnacht bis zur Kirchweih 2020 einzuhalten und zum anderen auch die Einschränkungen bei der Andienbarkeit der Ladengeschäfte möglichst zu verringern.
Die beiliegende Kostendarstellung beinhaltet den gekürzten Bauabschnitt, der im Vergleich zur bisherigen Planung, die eine Fläche von 3.500 m² ausgewiesen hat, lediglich eine Fläche von 2.685 m² ausweist. Dementsprechend verringern sich auch die notwendigen, geschätzten Herstellungskosten und sodann auch die möglichen Fördermittel bei Fortsetzung dieser verkürzten Baumaßnahme.
Nach den ausführlichen Informationen entwickelt sich eine Aussprache über das Vorgetragene, wobei aus der Mitte des Gemeinderates angeführt wird, dass die geänderte Ausführungsplanung und die Einteilungen in die beiden Bauabschnitte im Vergleich zur 1. Planung zwar als sehr überraschend zur Kenntnis genommen wurde, aber die sachlichen Beweggründe, die dazu geführt haben, die 1. Planung nochmals zielgerichtet zu verändern, als positiv bewertet wird. Durch die sinnvolle Gestaltung der Bauabschnitte kann der ohnehin sehr ambitionierte Bauzeitenplan eher eingehalten werden als zuvor, so dass realistisch davon ausgegangen werden kann, nach dem Start nach der Fasnacht 2020 bis zur Kirchweih 2020 den westlichen Teil der Hauptstraße saniert zu haben.
Die Verwaltung empfiehlt sodann dem Gemeinderat folgenden auch in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschlag 1
1. den Bauabschnitt 2020: Hauptstraße West bis einschl. Haus Nr. 48 sowie
2. den Bauabschnitt 2021: Hauptstraße Ost bis zur Peter-Thumb-Straße, Planungszeitraum 2020
freizugeben.
anzunehmen. Dieser Beschlussvorschlag wird als Ergebnis der Beratung dann auch zur Abstimmung gebracht.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird der Beschlussvorschlag 1 einstimmig angenommen.
Zur Ausführungsplanung, zum Zeitplan der Ausschreibung und zur möglichen Vergabe bzw. auch zur Kostenberechnung und zum Ausschreibungsumfang wird ebenfalls auf die Sitzungsvorlage verwiesen.
Gemeinderätin Frau Andrea Baumann erhält sodann das Wort, um den eingereichten Antrag der SPD/UL zu erläutern. In ihren Ausführungen erläutert sie nochmals den allen Gemeinderäten vorliegenden Antrag der SPD/UL vom 9. Oktober 2019 unter anderm auch dahingehend, dass ein diesbezüglich getroffener Beschluss, die sogenannten Baumquartiere mit Unterflurrosten auszustatten, schon 12 Monate zurück liegt und nach diesem Zeitraum nochmals darüber beraten werden kann. Der vorliegende Antrag beinhaltet den Aspekt, die sogannten Bauquartiere zu bepflanzen und dadurch nachhaltig positive Auswirkungen zu erzielen (vgl. beiliegende Bilder).
Sowohl vom Vorsitzenden als auch von Frau Moosmann wird die damalige Beschlussfassung und die Motive, die damals zu dieser Entscheidungen geführt haben, im Gemeinderat nochmals erläutert, wobei insbesondere die Kosten der Unterhaltung der Baumquartiere mit Unterflurrosten auf dem jetzigen Dorfplatz im Vergleich zu bepflanzten Baumquartieren günstiger sind und auch Platzbedarf für nicht bepflanzte Baumquartiere (= Parkplätze) entlang der Hauptstraße sehr deutlich für Unterflurroste spricht. Die Detailplanung des Zwinghofplatzes sieht zum Beispiel auch vor, dort entsprechende Pflanztröge aufzunehmen, um noch mehr Bepflanzungen vornehmen zu können. Ebenfalls erscheint als positives Argument, dass die Bewegungsfläche um die Baumquartiere herum deutlich größer ist als wenn diese als Pflanzungen an den Bäumen vorgenommen werden würde. Der Vorsitzende appelliert an den Gemeinderat, die jetzige Planung zu belassen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird neben den inhaltlichen Aspekten des Antrags der SPD/UL, die durchaus auch teilweise positiv gesehen werden, aber auch deutlich moniert, dass der Abwägungsprozess, der im Gemeinderat vor über einem Jahr erfolgt ist, bereits  vollzogen worden ist und aus diesen Gründen auch die alte Planung belassen werden soll.
Diesbezüglich wird deutlich im Gremium angemerkt, dass es eben mitunter im Gemeinderat bzw. im "alten" Gremium immer wieder der Fall gewesen ist, sich von alten Beschlüssen nach intensiven und langwierigen Beratungen im Gremium zu verabschieden. Dadurch wurden des Öfteren bereits getroffene Entscheidungen erneut umfassend diskutiert bzw. dann anders entschieden, obwohl nicht unbedingt immer neue Erkenntnisse vorgelegen haben.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Planung, die in der jetzigen Ausführung vorgestellt worden ist, als gut befunden wird. Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, welche Bäume zur Pflanzung vorgesehen sind, antwortet der Vorsitzende, dass sich der Gemeinderat in einer früheren Sitzung für Amber-Bäume entschieden hat.
Nach weiterer sachlicher Erörterung zum Antrag der SPD/UL vom 9. Oktober 2019 wird dieser Antrag zur Abstimmung gebracht.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, stimmen 4 Gemeinderäte für diesen Antrag und 15 Gemeinderäte gegen diesen Antrag, so dass der Antrag als abgelehnt zu werten ist.
Daraufhin wird der nachfolgende und in der Sitzungsvorlage aufgenommene Beschlussvorschlag 2 mit den Ziffern
3. die Freigabe der Planung zur Ausschreibung mit den unter Pkt. 1.1 beschlossenen Bauabschnitten
sowie
4.    Die Freigabe Zeitplanung, Baubeginn 2020.
entsprechend vom Gremium angenommen.
Mühlbachrenaturierung im Bereich des Alten Rathauses
Zur Renaturierung des Mühlbachs wird ebenfalls auf die Sitzungsvorlage verwiesen, die von Frau Moosmann nochmals in den wesentlichen Zügen vorgetragen wird. Gleichzeitig gilt der Antrag des Seniorenrates zum Bestandteil der weiteren Beratung.
In den weiteren Ausführungen geht Frau Moosmann insbesondere auf die Planungserweiterung, nämlich die Einbindung der im Bereich Süd – östlich des Feuerwehrareals - angedachten Böschungsneigungen aber auch auf den renaturierten Mühlbach ein.
Der vorgelegte Bauzeitenplan wird ebenfalls erörtert und vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass in einer Sitzung des Gemeinderates im Januar 2020 die Entwurfsfreigabe erfolgen muss. Darauf aufbauend kann dann auch ein Wasserrechtsgesuch gestellt werden.
Der Baubeginn für diese Maßnahme ist für Sommer 2020 angedacht.
Mit Blick auf möglichen Fördermittel zu diesem Projekt wird angeführt, dass der Erhalt von Fördermitteln aus den verschiedenen Töpfen (Fachförderung Wasserwirtschaft, als Ökopunkte, Sanierungsprogramm Ortsmitte Hilzingen) unter anderem auch davon abhängt, wie groß die Maßnahme am Mühlbach geplant und vollzogen wird. Zur Fachförderung Wasserwirtschaft erläutert die Verwaltung, dass es aus diesem Fördertopf am ehesten dann Mittel geben könnte, wenn von der Renaturierung oder ähnlicher Maßnahmen positive Auswirkungen auf die Wasserökologie ausgehen. Dies bedingt allerdings die Planung einer größeren Maßnahme.
Die Nachfrage, ob eine größere Maßnahme mit einer entsprechenden ökologischen Ausrichtung auch positive Auswirkungen auf das Ökokonto der Gemeinde haben könnte, wird – so der Vorsitzende – im Gemeinderat beraten werden, wenn diesbezüglich belastbare Zahlen vorliegen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird kritisiert die vorgelegte neue Planung, die in der Vorlage dargestellt ist, da hier noch die alten Skizzen verwendet worden sind. Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert Frau Moosmann, dass die Vorlage nur den nördlichen Teil des Mühlbachs / Areal Altes Rathaus beinhaltet und die südliche Ausgestaltung noch nicht abschließend betrachtet werden konnte (alte Beschlusslage), was sich insbesondere auf den Bauzeitenplan aber auch auf die Anlage 2.2.1 und 2.2.2 der Sitzungsvorlage niederschlägt.
Der Vorsitzende ergänzt in der weiteren Beratung, dass die Sitzungsvorlage die Beschlusslage des Gemeinderates abgebildet hat, nämlich nur den nördlichen Bereich des Mühlbachs zu renaturieren und dort keine weiteren Aufwertungen vorzunehmen, da die damals hierfür veranschlagten Ausgaben in Höhe von 295.000 Euro als zu hoch betrachtet worden sind. Nachdem sich der Unterschied der Kosten zwischen den unterschiedlichen Planungen (Renaturierung Nord ohne Aufwertung, Renaturierung Nord mit Aufwertung, Renaturierung Süd mit und ohne Aufwertungen) deutlich verschiebt, ist durchaus die Überlegung angebracht, diese Entscheidung nochmals im Gemeinderat zu diskutieren, wenn hierfür belastbare Zahlen vorliegen.
Frau Moosmann konkretisiert die Zahlen dahingehend, dass die veranschlagten Kosten in Höhe von 222.000 Euro die Maßnahme ohne einen Weg entlang des Bachs (außer einem kurzer Stichweg), die Kosten in Höhe von 226.000 Euro die Gestaltung mit einem Weg entlang des Bachs – wo es möglich ist - und der Betrag in Höhe von 294.000 Euro auch den südlichen Bereich umfassen würden. Die am 6. November 2019 stattfindende Gewässerschau könnte unter anderem auch dafür genutzt werden, mit den Fachbehörden eine entsprechende Abstimmung über die möglichst optimale Lösung der Renaturierung des Mühlbachs in den unterschiedlichen Sektionen, gegebenenfalls auch als Gesamtprojekt zu treffen. Eventuell könnte sich dann daraus auch eine wasserrechtliche Maßnahme ergeben, für die es eventuell auch eine Fachförderung geben könnte.
Bei diesem Planungsszenario könnte die Gemeinde, auch wenn sie noch nicht im Eigentum aller Grundstücksflächen ist, die Fläche überplanen.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, in wie weit die vorgelegte Planung das sogenannte HQ100 (das Jahrhundert-Hochwasser) einhält, wird von Frau Moosmann entsprechend beantwortet. Hierzu führt sie insbesondere aus, dass zum Beispiel der Durchfluss der Brücke über den Mühlbach in der Hauptstraße ausreicht, um ein sogenanntes HQ100-Hochwasserereignis aufzunehmen.
Bedingt durch die Veränderungen durch die Kommunalwahl im Mai 2019 wird aus der Mitte des Gemeinderates angedeutet, dass historische Informationen aus den letzten Jahren fehlen, um in der heutigen Sitzung abschließend eine entsprechende Entscheidung zu treffen, wobei ohne das Vorliegen einer Kostenberechnung für die verschiedenen angedeuteten Varianten mit plausiblen, belastbaren Zahlen, die darüber hinaus auch die Ergebnisse der Gewässerschau mit einbindet, kein Beschluss gefasst werden soll. Es wird allerdings deutlich gemacht, dass bei der nächsten Beratung im Gemeinderat diese Thematik dann auch abschließend abgearbeitet werden muss, um nicht endlose Schleifen im Gemeinderat drehen zu müssen.
Nachdem im Gemeinderat bei dieser Beratung einige sachlichen Argumente eingebracht werden, formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag.
Bis zur Beratung im Gemeinderat (geplant im Januar 2020) erhält das Planungsbüro faktorgruen den Auftrag, die verschiedenen Varianten auf dem gleichen Niveau zu überplanen, die entstehenden Kosten hierfür, auch unter Einbeziehung der verschiedenen Förderungen, Fachförderung zu ermitteln und hierin auch die Ergebnisse der Gewässerschau einzubinden. Der Planungsauftrag erstreckt sich für den Bereich Mühlbach-Nord Renaturierung mit und ohne Aufwertung (Sitzgelegenheiten, Weg und Ähnliches). Das gleiche gilt auch für den Bereich Mühlbach-Süd (östlich des Feuerwehrgrundstücks).
Nachdem in der heutigen Sitzung eine Beschlussfassung nicht zwingend erforderlich ist, beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, diesen vom Vorsitzenden formulierten Beschlussvorschlag anzunehmen.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird Frau Moosmann aus der heutigen Sitzung verabschiedet.

5.    Parksituation Hauptstraße
Ausweisung als Kurzzeitparkzone

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ordnungsamtes vom 7. Oktober 2019, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Auf Anregung aus der Mitte des Gemeinderates wurde bereits mit dem Eigentümer des Grundstücks mit der Flst.Nr. 179/1, gegenüber der Arztpraxis Auer, welches sich derzeit teilweise in unbebautem Zustand befindet, Kontakt aufgenommen, um zu klären, ob der Eigentümer bereit wäre, diese Flächen der Gemeinde übergangsweise für zusätzlichen Parkraum zur Verfügung zu stellen. Zwar konnte mit dem Eigentümer noch nicht alles im Detail geklärt werden, wobei er seine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert hat, diese übergangsweise Nutzung zu ermöglichen.
Daraufhin erhält die Verwaltung den Auftrag, die weiteren Absprachen mit dem Eigentümer zur Einbeziehung dieses Grundstücks zur Verbesserung der Parksituation auch nach einer Ausweisung einer Kurzzeitparkzone zu ermöglichen. Hierzu soll die Gemeindeverwaltung die entsprechend anfallenden Kosten ermitteln.
Die Nachfrage aus der Mitte des Gremiums, in wie weit sich die Kurzzeitparkzone in der Hauptstraße/Süd entwickelt hat, wird verwaltungsseitig dahingehend beantwortet, dass dies nach den vorliegenden Informationen als sehr positiv bewertet werden kann.
Der Gemeinderat beschließt daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, dass die Kurzzeitparkzone auch im nördlichen Bereich der Hauptstraße ausgewiesen werden soll, wobei vor der Kennzeichnung zunächst die Möglichkeit der Einbeziehung des Grundstücks mit der Flst.Nr. 179/1 abschließend geprüft werden soll.
Der Gemeinderat wird über den weiteren Fortgang wieder in Kenntnis gesetzt werden.

6.    Peter-Thumb-Schule (Gemeinschaftsschule) Hilzingen
- Sachstandsbericht
- Arbeitsvergaben

Zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes begrüßt der Vorsitzende den beauftragten Planer, Herrn Andreas Ernst, der sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung / Gebäudemanagement vom 7. Oktober 2019, die von Herrn Ernst sehr umfangreich vorgestellt wird.
Insbesondere stellt er die Historie bei der Entwicklung der Kosten beim Gewerk Außenanlage für die Peter-Thumb-Schule (PTS) Hilzingen, die sich nach oben entwickelt hat, dar.
Der jetzt als Vergabesumme aufgeführte Betrag in Höhe von 261.435,86 Euro, die aus der durchgeführten öffentlichen Ausschreibung hervorgegangen ist, weist auf den ersten Blick eine sehr deutliche Steigerung der Kosten im Vergleich zur ersten Kostenschätzung aus. Sehr umfangreich und ausführlich erläutert Herr Ernst die beigefügte Kostenberechnung, die dahingehend zusammengefasst werden kann, dass die zur Vergabe anstehende Auftragssumme in Höhe von 261.435,86 Euro in dem von Herrn Ernst vorgelegten Kostenrahmen mit rund 3,3 Mio. Euro enthalten ist.
Die Diskrepanz der Auftragssumme zu den ursprünglichen Kosten erläutert Herr Ernst insbesondere mit verschiedenen Einsparungen und mit nicht ausgeschriebenen Maßnahmen bei anderen Gewerken der Erweiterung der Peter-Thumb-Schule Hilzingen. An Hand des Lageplans werden die jetzt zur Ausführung kommenden Maßnahmen, nochmals erörtert, wobei aus der Mitte des Gemeinderates deutlich gemacht wird, dass einige Informationen, vor allem bei den neu gewählten Gemeinderäten, nicht vorhanden sind, um eine sorgfältige Abwägung des Vorgetragenen vornehmen zu können.
Gemeinderat Tilo Herbster regt an, dass bei der Gestaltung der Außenanlagen möglichst viel wasserdurchlässige Flächen und möglichst viel „Grün“ geschaffen werden, um so die Biodiversität im dortigen Bereich möglichst hoch zu halten.
Die Gestaltung der Außenanlage der Peter-Thumb-Schule Hilzingen wurde in enger Abstimmung mit dem Förderverein der Schule aber auch mit Fachbehörden, insbesondere des bestellten Brandschutzgutachters und der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen geplant. So ist zum Beispiel die Feuerwehrzufahrt, die ursprünglich über den Südhof in den mittleren Bereich der Schule geplant gewesen ist, nicht mehr erforderlich, da zusätzliche Fluchtwege in der Schule geschaffen werden, so die Ausführungen von Herrn Ernst.
Als Ergebnis der weiteren Beratung beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, den Auftrag für die Außenanlagen an der Peter-Thumb-Schule Hilzingen an die Firma Schöppler, Meßkirch, zum Angebotspreis von 261.435,86 € (Brutto) zu vergeben. Die Firma Schöppler ist aus dem Wettbewerb der öffentlichen Ausschreibung als günstigste Bieterin hervorgegangen.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird Herr Andreas Ernst aus der heutigen Sitzung verabschiedet.

7.    Förderantrag barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen auf Gemarkung Hilzingen
    -  Sachstandsbericht
    -  Genehmigung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 20. September 2019, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Burkhard Raff vom beauftragten Planungsbüro, der sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt.
Kurz zusammengefasst erläutert die Verwaltung, dass durch den Programmaufnahmebescheid vom 25. April 2019 das Regierungspräsidium Freiburg die Aufnahme der angemeldeten Bushaltestellen in das ÖPNV-Förderprogramm 2019 – 2023 erfolgt ist. Dadurch werden für die Gemeinde Hilzingen für diesen Zweck jährlich rund 75.000 Euro an möglichen Fördermitteln reserviert. Um die entsprechenden Fördermittel aus diesem ÖPNV-Förderprogramm nach § 5 LGVFG tatsächlich auch zu erhalten, müssen die für den barrierefreien Ausbau angemeldeten Bushaltestellen entsprechend umgestaltet werden (Ausführungsplanung). Die hierfür diesbezüglich anfallenden Planungen können vom Ingenieurbüro Burkhard Raff aus Gottmadingen übernommen werden, wobei die überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsplan 2019 in Höhe von 55.000 Euro bereitgestellt werden müssten.
Mit Blick auf die Realisierung verschiedener anderer Maßnahmen wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass ab dem Haushaltsjahr 2021 entsprechende Mittel für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen in Hilzingen im Haushaltsplan aufgenommen werden müssten. Im Vorgriff auf die detaillierte Planung der Bushaltestellen erläutert der Planer einige Voraussetzungen, die für einen barrierefreien Ausbau notwendig sind, so zum Beispiel die Anschlagsbreite 22 – 24 cm, den Haltebereich von 4 m aber auch die Verwendung von taktilen Leitelementen an den Bushaltestellen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird wiederholt angeführt, sich darüber Gedanken zu machen, ob die Bushaltestelle in der Dietlishofer Straße auf den Parkplatz der Hegau Hallen verlegt werden könnte, um damit gegebenenfalls Verbesserungen zu erzielen. Der Vorsitzende sagt zu, diesen Vorschlag nochmals zu prüfen.
Auf weitere Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert Herr Raff ferner, dass es nicht bzw. nicht in einem vertretbaren Rahmen möglich ist, alle in Hilzingen vorhandenen Bushaltestellen barrierefrei umzubauen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeregt, dass die weiterführenden Planungen, welche Bushaltestelle zu welchem Zeitpunkt aber auch in welcher Ausführung realisiert wird, dann auch mit den Ortschaftsräten der betroffenen Ortsteilen abgestimmt werden sollten. Dieser Vorschlag wird verwaltungsseitig begrüßt und in der weiteren Planung auch entsprechend berücksichtigt.
Als Ergebnis der weiteren Aussprache genehmigt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die erforderlich werdenden Ingenieurleistungen in Höhe von 55.000,- € brutto im laufenden Haushaltsjahr als überplanmäßige Haushaltsmittel entsprechend der Sitzungsvorlage.

8.    Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
- Änderungen / Bushaltestellen

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ordnungsamtes vom 7. Oktober 2019, welche in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Während der kurzfristigen Abwesenheit von Bürgermeister Rupert Metzler übernimmt Gemeinderat und 1. Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Sigmar Schnutenhaus den Vorsitz.
Bushaltestelle Riedheim
Mit Blick auf den Tagesordnungspunkt 7 ergänzt die Verwaltung, dass es durchaus auch Ausnahmen davon geben kann und auch genehmigt wird, dass Bushaltestellen nicht barrierefrei ausgebaut sind, wie zum Beispiel die neu zu schaffenden Bushaltestellen im Bereich der Freiheitstraße in Riedheim.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig die Gemeinde zu beauftragen, die beiden vorgesehenen Haltestellen in der Freiheitstraße zu errichten, wobei dieser Beschlussvorschlag in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei einer Gegenstimme angenommen wird.
Verwaltungsseitig soll ferner geprüft werden, ob diese Bushaltestellen – wenn sie barrierefrei ausgestaltet werden würden – in den unter TOP 7 aufgeführten Förderantrag mit aufgenommen werden können. Eine diesbezügliche Prüfung wird verwaltungsseitig zugesagt.
Bushaltestellen Hilzingen
Aus der Sitzungsvorlage ist ersichtlich, welche Varianten zur verbesserten Anbindung im Kernort Hilzingen möglich sind. Hingewiesen wird insbesondere darauf, dass der zuständige Verkehrsplaner des Landkreises Konstanz deutlich gemacht hat, dass – sollte die Variante 3 zur Ausführung kommen – die Bereiche der Braungasse und der Peter-Thumb-Straße, von dem der Bus befahren wird, dann auch mit Halteverboten belegt werden müssen.
Verwaltungsseitig wird deutlich gemacht, dass – egal, welche Entscheidung der Gemeinderat trifft – diese Entscheidung nicht bei allen Bürgerinnen und Bürgern eine entsprechende Zustimmung finden wird.
Nach verwaltungsseitigen Ausführungen entwickelt sich im Gemeinderat eine sehr kontroverse Diskussion darüber, welche der Varianten dann auch umgesetzt werden soll, wobei im Gremium deutlich die Einschätzung vorhanden ist, dass die Variante 2, nämlich, dass die Anbindung des Gewerbegebietes nicht erfolgen soll, nicht ausgewählt werden kann.
Die Verwaltung erhält erneut den Auftrag, zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen, ob die Haltestellen in der Hauptstraße Süd unter Umständen auch im Bereich des Zwinghofplatzes geschaffen werden könnten. Verwaltungsseitig wird hierzu jedoch klar ausgeführt, dass diese Option - wegen der dortigen Sichtverhältnisse und die sich daraus ergebenden Einschränkungen - von den übergeordneten Behörden derzeit keine Zustimmung finden kann.
Die Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, wie viele Busse, der Linie Engen – Hilzingen – Singen in Hilzingen an den neuen Bushaltestellen halten, wird verwaltungsseitig nach derzeitigem Kenntnisstand mit 12 angegeben.
Die Einrichtung neuer Bushaltestellen im Kernort soll unter anderem auch vor dem Hintergrund betrachtet werden, dass die Hauptstraße in den nächsten Jahren in Abschnitten saniert wird und somit zumindest teilweise auch nicht befahren werden kann, so die Ausführungen aus der Mitte des Gemeinderates.
Als Ergebnis der weiteren Beratung bringt der Vorsitzende zunächst den Beschlussvorschlag Variante 3 – wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt – zur Abstimmung.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird die Variante 3 bei 10 Ja- und 8 Nein-Stimmen und restlichen Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

9.    Erlass einer neuen Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 25. September 2019.
Die jetzt vorgelegte Geschäftsordnung für den Gemeinderat beinhaltet – wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt – alle Modifizierungen, die der Gemeinderat in seiner Beratung am 24. September 2019 gewünscht hat.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die vorgelegte Geschäftsordnung für den Gemeinderat. Die Verwaltung ergänzt, dass die Mitglieder des Gemeinderates diese Geschäftsordnung mit einem entsprechenden Ausfertigungsvermerk zugestellt bekommen.

10.    Kommunaler Breitbandausbau im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Tengen
-  Vergabe von Tiefbauleistungen
   (Verlegung von Mikrokabelleerrohren auf Gemarkung Hilzingen)

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten per Mail / per Post am 11.10.2019 nachgereichten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 10. Oktober 2019.
Bei der Vergabe von Tiefbauleistungen (Verlegung von Mikrokabelleerrohren auf Gemarkung Hilzingen) im Rahmen des Kommunalen Breitbandausbaus und der Interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Tengen (IKZ) wurden bei der öffentlichen Ausschreibung von 5 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert. 3 Firmen haben ein fristgerechtes Angebot abgegeben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma Maier Bau GmbH, Dettighofen, mit einem wertbaren Pauschalangebot in Höhe von 1.106.700 Euro (brutto) als günstigste Bieterin hervor.
Eine mögliche Auftragsvergabe an die Firma Maier Bau GmbH kann entsprechend der Sitzungsvorlage in der heutigen Sitzung aus förderrechtlichen Gründen nur vorbehaltlich eines positiven Zuschussbescheides erfolgen.
Verwaltungsseitig wird diesbezüglich ausgeführt, dass der Förderantrag zum Ausbau der notwendigen Backbonetrasse (ca. 8 km lang) im August 2019 gestellt worden ist und bis dato weder ein positiver Zuschussbescheid noch eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt, so dass dieser Auftragsvergabevorbehalt als Bestandteil des Beschlusses zu sehen ist.
Zum weiteren Stand des Breitbandausbaus im Rahmen der IKZ erläutert der Vorsitzende unter anderem, dass der Betreiber, der im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens gefunden werden konnte, sehr stark daran interessiert ist, dass auch diese Maßnahme bald realisiert wird.  Die sogenannte FTTB-Anbindung (Fibre-to-the-Building = "Glasfaser bis zum Gebäude") erfolgt nicht flächendeckend, die FTTC-Anbindung (Fibre-to-the-Curb = " Glasfaser bis zum Bordstein") erfolgt dadurch, dass die „letzte Meile“ noch über ein Kupfersignal erfolgt.
Ob die Möglichkeit besteht, einige Grundstücke direkt von der Backbonetrasse, zum Beispiel in Binningen oder in Hofwiesen zu versorgen, wird ausgeführt, dass aktuell noch keine Speedpipes eingeblasen werden, sondern hierfür lediglich Leerrohre verlegt werden und entsprechende Entscheidungen auch noch zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden können.
Die beiden Kommunen sind nachhaltig bestrebt, möglichst bald die Signale, die aus einem benachbarten Landkreis kommen, dann auch in das eigene System einzuspeisen, wobei die diesbezüglichen Verhandlungen noch nicht abgeschlossen werden konnten. Rechtzeitig vor der Zurverfügungstellung entsprechender Anschlüsse wird der zukünftige Betreiber die Vermarktung starten bzw. in Abstimmung mit der Gemeinde eine diesbezügliche Strategie erarbeiten. Die Vermarktung ist allerdings grundsätzlich eine Aufgabe des Betreibers, so der Vorsitzende.
Der Zuschuss in Höhe von 100.000 Euro, den der Bürgermeister vor kurzem im Ministerium für Digitales in Stuttgart in Empfang nehmen konnte, bildet lediglich den ersten Teil dieses Backbones ab.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert der Vorsitzende, dass die angesetzte 70%-Förderung bei dieser Maßnahme als recht konservativ gesehen werden muss und dass selbstverständlich das IKZ-Projekt mit der Stadt Tengen weiter am Laufen ist. Es war vereinbart, dass Maßnahmen auf der eigenen Gemarkung wie auch die korrespondierenden Förderanträge von jeder Kommunen selbst zu stellen sind.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, den Auftrag an die Firma Maier Bau GmbH, Dettighofen zum Pauschalpreis von 1.106.700,00 € (brutto) zu vergeben, wobei diese Auftragsvergabe unter dem oben angeführten Zuschussvorbehalt steht.

11.    Bekanntgaben der Verwaltung

a)    Gutachterausschusswesen

In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde gefragt, wer die Satzungshoheit beim gemeinsamen Gutachterausschuss Hegau-Hochrhein mit Sitz in Singen hat. Diesbezüglich erläutert der Vorsitzende, dass die Satzungshoheit zum Erlass entsprechender Gebührensatzungen bei der Stadt Singen liegt, da die Gemeinde Hilzingen diese Aufgabe vollumfänglich abgegeben hat.

b)    Kommunaler Behindertenbeauftragter

Der Bürgermeister weist den Gemeinderat darauf hin, dass die frei gewordene Stelle des Kommunalen Behindertenbeauftragten im Gemeindemitteilungsblatt ausgeschrieben ist.

c)    Kirchweih 2019

Der Vorsitzende weist auf die am kommenden Wochenende stattfindende traditionelle Kirchweih hin und lädt alle Gemeinderäte wie auch die Bevölkerung zu den unterschiedlichsten Programmpunkten herzlich ein.

12.    Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

a)    Nachfragen von Ortsvorsteher Egon Schmieder werden vom Vorsitzenden wie folgt beantwortet:
1.    Die weitere Beratung zur Einrichtung eines Pflegeheims in Hilzingen wurde bis ins Jahr 2020 zurückgestellt. Über die weitere Vorgehensweise bei dieser sehr wichtigen kommunalen Aufgabe muss nochmals sorgfältig beraten werden.
2.    Die Weiterentwicklung des Kindergartens St. Mauritius in Weiterdingen mit Vorstellung der Alternativplanung ist für die Sitzung des Gemeinderates am 5. November 2019 vorgesehen.
3.    Das Wegekreuz / Feldkreuz am Gönnersbohl in Hilzingen fehlt seit geraumer Zeit. Verwaltungsseitig wird zugesagt, diesbezüglich Recherchen anzustellen, wo das Feldkreuz derzeit liegt. Hierüber soll im Gemeinderat zu gegebener Zeit wieder berichtet werden.
4.    Nochmals weist auch Ortsvorsteher Egon Schmieder auf die historischen Möglichkeiten hin, den Fußweg entlang des Mühlbachs, wenn auch jetzt nur punktuell zu schaffen, um somit die Begehbarkeit des Gewässers zu ermöglichen.

13.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

Vorgelegt am 5. November 2019

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher     (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Barbara Kissmehl (Gemeinderat)