Anmeldung

Gemeinderat

Dienstag, 24. September 2019, 19:00 Uhr
Rathaus Sitzungssaal

Gemeinderat 24. September 2019

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner
2.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 02.07.2109
3.    Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 16.07.2109
4.    Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 23.08.2109
5.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 16.07.2019
6.    Kindergartenangelegenheiten
a)    Beschlussfassung über den Bauantrag
    Neubau einer Kindertagesstätte, Merowinger Str. 1, Hilzingen
b)    Festlegung des zukünftigen Betreibers des Kindergartens
7.    Neubau eines Kunstrasenspielfeldes auf Gemarkung Hilzingen
a)    Überarbeiteter Erläuterungsbericht mit aktualisierten Kosten und Plänen
b)    Bauzeitenplan Vergabephase und Bauphase
c)    Stellungnahme zur aktuellen Diskussion der Platzoberfläche Kunststoffgranulat/ Kork
d)    Aktueller Stand der Förderanträge und Prüfung auf Antrag zur Beleuchtung
8.    Vorbereitung der Bürgermeisterwahl 2020
a)    Bildung des Gemeindewahlausschusses
b)    Stellenausschreibung
c)    Bewertung der Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters nach Landeskommunalbesoldungsgesetz
9.    Wahl der Ortsvorsteher und deren Stellvertreter für die Ortsteile
a) Riedheim
b) Weiterdingen
c) Binningen
d) Schlatt am Randen
10.    Erlass einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat
11.    Einrichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses Hegau-Hochrhein bei der Stadt Singen (Hohentwiel) zum 1. Januar 2020
a)    Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
b)    Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten des Gutachterausschusses (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 11.09.2001
    und weiterer Regelungen
c)    Benennung der Mitglieder für den gemeinsamen Gutachterausschuss
12.    Bebauungsplan "Schwärzengarten II", Gemarkung Weiterdingen
-    Aufstellungsbeschluss
13.    Arbeitsvergabe Wiesentalhalle
- Zimmer- und Dacharbeiten
14.    Vorkaufsrecht gemäß § 29 Abs. 6 WG
Flst.Nr. 273, Kirchstraße 1, Weiterdingen
15.    Antrag des Narrenvereins Pfiffikus auf Zuschuss für Häskosten
16.    Bekanntgaben der Verwaltung
17.    Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
18.    Fragemöglichkeit für Einwohner

 

Gemeinderat 24. September 2019


Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Von den 22 Gemeinderäten sind 20 anwesend (Gemeinderäte Olaf Fuchs ab TOP 7a, Peter Graf ab TOP 7c)
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Stabstelle Gemeindeentwicklung: Jörg Wolter
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderäte Ralf Oßwald (beruflich), Astrid Rothmund (privat), entschuldigt

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 22.50 Uhr
Presse: 2
Zuhörer: 11

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben.

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Kathrin Graf, Hauptstraße 28, fragt nach, ob der sich im Neuaufbau befindliche Narrenverein Pfiffikus Hilzingen mit seinen über 120 Neumitgliedern davon ausgehen kann, dass der traditionelle Umzug am Fasnachtssonntag wie gewohnt in der Hauptstraße stattfinden kann oder ob gegebenenfalls wegen der anstehenden Sanierung bzw. einem anstehenden Umbau der Hauptstraße dieser Planung, die bereits jetzt in Angriff zu nehmen ist (Zelte, Umzugsweg und Ähnliches) zuwider laufen würde.
Hierauf antwortet der Bürgermeister, dass er zwar den finalen Bauzeitenplan aktuell nicht präsent hat, aber sehr stark davon ausgeht, dass der Umbau/die Sanierung der Hauptstraße dem Fasnachtsumzug mit dem bekannten Programm entlang der Hauptstraße bzw. auch auf dem Dorfplatz nicht zuwider läuft. Würde sich diesbezüglich nach einer weiteren verwaltungsseitigen Prüfung etwas anderes ergeben, würde sich der Bürgermeister mit Frau Graf in Verbindung setzen.

2.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 02.07.2109

Die in der Sitzung am 16. Juli 2019 ausgelegte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 2. Juli 2019 wird ohne weitere Aussprache einstimmig genehmigt.

3.    Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 16.07.2109

Die in der Sitzung am 23. August 2019 ausgelegte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 16. Juli 2019 wird ohne weitere Aussprache einstimmig genehmigt.

4.    Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 23.08.2109

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 23. August 2019 wurde dem Gemeinderat gestern Abend per E-Mail sowie in ausgedruckter Form zugestellt, nachdem die Sitzungsniederschrift mit der beauftragten Rechtsanwaltkanzlei abgestimmt werden konnte.
Der Gemeinderat sieht sich in der heutigen Sitzung in der Lage, über das vorgelegte Protokoll zu entscheiden und beschließt daraufhin ohne weitere Aussprache einstimmig, die Sitzungsniederschrift vom 23. August 2019 zu genehmigen.

5.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 16.07.2019

In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 16. Juli 2019 beschloss der Gemeinderat, ein bestehendes Vorkaufsrecht an einem Waldgrundstück in Hilzingen, Ortsteil Schlatt am Randen, nicht auszuüben und genehmigte ferner den Antrag eines Beschäftigten auf Altersteilzeitregelung.

6.    Kindergartenangelegenheiten

a)    Beschlussfassung über den Bauantrag
    Neubau einer Kindertagesstätte, Merowinger Str. 1, Hilzingen
b)    Festlegung des zukünftigen Betreibers des Kindergartens

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 16. September 2019.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den hierfür beauftragten Planer, Herrn Architekt Andreas Ernst aus Stockach, der sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt und für den eigentlichen Sachvortrag das Wort erteilt bekommt. Herr Andreas Ernst erläutert die jetzt vorgelegte modifizierte Planung, die unter anderem vorsieht, das nördlich liegende Grundstück mit der Flst.Nr. 15855 sowie auch das südlich angrenzende Grundstück mit der Flst.Nr. 14167 in die Planung mit einzubeziehen.
Durch die Einbeziehung dieser beiden Grundstücke wird zum Beispiel die GRZ-Überschreitung durch das Hauptgebäude kompensiert, Platz für die notwendigen Fahrrad- und Kfz-Stellplätze geschaffen und auch die Möglichkeiten deutlich verbessert, auf dem Grundstück einen Abstellraum oder auch einen Standort für die Mülleimer zu schaffen.
Durch die Einbeziehung dieser beiden Grundstücke werden zusätzliche Kosten in Höhe von rund 100.000 Euro inklusive der hierfür anfallenden Nebenkosten entstehen, so die Ausführungen von Herrn Ernst. Aus der Mitte des Gemeinderates nachgefragt, erläutert die Verwaltung, dass das jetzt vorgelegte Baugesuch mit dem Landratsamt Konstanz soweit als möglich abgestimmt ist, so dass von einer durchgängigen Genehmigungsfähigkeit ausgegangen werden kann. Die zuständige Baurechtsbehörde des Landkreises Konstanz hat in einer E-Mail zusammenfassend dargestellt, dass dies eine genehmigungsfähige Planung ist.
Die in der Planung eingezeichnete Treppe zwischen dem Mülleimerstandplatz und dem Hauptgebäude spricht nicht unbedingt für eine gewünschte barrierefreie Ausrichtung des gesamten Objektes, weshalb nachgefragt wird, ob dies an dieser Stelle nicht durch eine Rampe bewerkstelligt werden könnte. Herr Ernst führt aus, dass eine solche Rampe eine maximale Steigung von 6 % haben darf und er somit bei dieser Planung dort eine Rampenlänge von 10 m unterbringen müsste, was er als durchaus sehr schwierig einstuft.
Insbesondere findet er die Stufensituation (mit den vier Treppenstufen), auch vor dem Hintergrund, dass im dortigen Bereich dann auch die Begegnungen der Eltern, die dann auch zu einem Austausch genutzt werden können, stattfinden werden.
Durch die Festlegungen des relativ neuen Bebauungsplanes, der in diesem Quartier noch keinen Kindergarten vorgesehen hat, gibt es keinen umlaufenden Gehweg. Auch wenn im Gremium ein solcher Gehweg als sehr positiv bewertet wird, dürfte dies, auch wegen der Grundstücksgröße mitunter kaum zu realisieren sein, ohne die Planung als solche nochmals zu verändern.
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus erläutert nochmals seine Intension, warum er in Abwesenheit des Bürgermeisters und während dieser Zeit als 1. Bürgermeisterstellvertreter die Änderung der bisherigen Planung aufgegriffen hat. Neben der deutlichen Überschreitung der Grundflächenzahl (knapp 28 %), der sehr geringen Anzahl der in der ersten Planung ausgewiesenen Stellplätze - auch wenn diese vom Landratsamt Konstanz mitunter genehmigt worden wäre - und der Situation, dass durch die geänderte Ausrichtung des dreigruppigen Kindergartens, der inzwischen dauerhaft und nicht nur temporär errichtet werden soll, ist die jetzt vorgelegte Planung für diesen Zweck angemessen. Durch die entsprechenden Vorabprüfungen mit dem Landratsamt Konstanz kann davon ausgegangen werden, dass möglichst wenig Zeit beim jetzt folgenden Baugenehmigungsverfahren, durch die Einreichung eines genehmigungsfähigen Baugesuches, verloren geht.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird ferner nachgefragt, ob bei diesem Objekt im Bedarfsfall, zum Beispiel durch die Aufstockung, weitere zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen werden könnten.
Aus statischen Gründen sieht die jetzige Planung die Möglichkeit, einen weiteren Stock auf die neu zu schaffende dreigruppige Einrichtung zu setzen, nicht vor. Eine solche Option würde zum jetzigen Zeitpunkt bedeuten, dass durch eine solche Neuausrichtung dann die komplette Planung inklusive einer geänderten Statik, der energetischen Ausrichtung und auch der Kosten überarbeitet werden müsste. Herr Ernst kann keine Empfehlung dahingehend abgeben, eine solche grundlegende Planungsänderung in Angriff zu nehmen bzw. einen zweigeschossigen Kindergarten tatsächlich zu bauen.
Bei einem zweigeschossigen Kindergarten muss zum Beispiel immer ein Aufzug mit eingeplant werden, was in diesem Grundriss derzeit nicht angedacht ist. Als weitere Optionsflächen könnten die beiden im nördlichen Bereich liegenden Grundstücke auch noch zurückbehalten werden, so wie es in einer früheren Sitzung des Gemeinderates beschlossen worden ist.
Auch durch den Umstand, dass die Beschlussfassung über diesen Bauantrag von grundsätzlicher und weitreichender Bedeutung ist, wurde die Beratung zu diesem Bauantrag nicht auf die Tagesordnung des Technischen und Umweltausschusses, sondern des Gemeinderates gesetzt, so die weiteren Ausführungen von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus.
Als Ergebnis der weiteren Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, den Beschlussvorschlag der Verwaltung, nämlich dem Bauvorhaben wie vorgelegt zuzustimmen, anzunehmen.

b)    Festlegung des zukünftigen Betreibers des Kindergartens

Bezüglich der Festlegung des zukünftigen Betreibers des Kindergartens im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle"/2. Bauabschnitt wird zunächst sowohl auf die bisherige Beschlusslage des Gemeinderates als auch auf das dem Gemeinderat zugestellte Schreiben der Katholischen Kirchengemeinde Hohenstoffeln-Hilzingen verwiesen. In diesem Schreiben erklärt sich die Katholische Kirchengemeinde dazu bereit, die Trägerschaft des dreigruppigen Kindergartens zu übernehmen, sofern die entsprechenden kirchlichen Vorgaben der Kirche auch bei der Errichtung des Gebäudes eingehalten werden.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, die Trägerschaft des dreigruppigen Kindergartens im Baugebiet "Beim Steppbachwiesle"/2. Bauabschnitt an die Katholischen Kirchengemeinde Hohenstoffeln-Hilzingen zu übertragen.
Ferner erhält die Verwaltung den Auftrag, auf Grund dieses Beschlusses eine entsprechende Betriebskostenvereinbarung mit der Katholischen Kirchengemeinde Hohenstoffeln-Hilzingen alsbald auszuhandeln.
Nachgefragt zu möglichen Reglungen einer solchen Betriebskostenvereinbarung hinsichtlich der Zustimmungsmöglichkeit der Gemeinde Hilzingen bei verschiedenen Aspekten des Kindergartenbetriebs bzw. auch der Laufzeit einer solchen wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass aus der Erfahrung mit bestehenden Betriebskostenvereinbarungen mit der Katholischen Kirchengemeinde Hohenstoffeln-Hilzingen auf jeden Fall die Möglichkeit vorhanden ist, bei bestimmten Entscheidungen, die zu treffen sind, diese nur mit der Zustimmung der Gemeinde zu realisieren sind und dass die Laufzeit solcher Verträge durchaus 10 – 15 Jahre betragen können.
Prinzipiell dürfte die Katholische Kirchengemeinde Hohenstoffeln-Hilzingen auch daran interessiert sein, möglichst großzügige Öffnungszeiten anzubieten, wobei auch in diesem Bereich natürlich nicht alles, was von Seiten der Eltern gewünscht wird, dann auch zu realisieren ist, so die Einschätzung des Vorsitzenden.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird Herr Andreas Ernst aus der heutigen Sitzung verabschiedet.

7.    Neubau eines Kunstrasenspielfeldes auf Gemarkung Hilzingen

a)    Überarbeiteter Erläuterungsbericht mit aktualisierten Kosten und Plänen
b)    Bauzeitenplan Vergabephase und Bauphase
c)    Stellungnahme zur aktuellen Diskussion der Platzoberfläche Kunststoffgranulat/ Kork

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 16. September 2019.
Zur heutigen Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Wolfram Böhler, Freier Landschaftsarchitekt, Konstanz, der sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt und für den eigentlichen Sachvortrag das Wort erteilt bekommt.
Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert Herr Wolfram Böhler insbesondere, dass es derzeit noch keine vergleichbaren Plätze in der Nachbarschaft gibt, die an Stelle des Gummigranulats Korkgranulat haben. Nach seiner Rücksprache mit dem Südbadischen Fußballverband hat er die Information erhalten, dass zwischenzeitlich rund 50 Plätze mit Korkgranulat gebaut worden sind und diese auch vom Südbadischen Fußballverband gefördert werden, so dass er mit gutem Gewissen erläutert, dass es sich hierbei um keine exotische Variante mehr handelt. Leider gibt es für sogenannte Kunstrasenspielplätze mit Korkgranulatverfüllungen derzeit noch keine entsprechende DIN-Norm.
Er schätzt die Mehrkosten bei der Verfüllung mit Korkgranulat, im Vergleich zum ursprünglich angebotenen Gummigranulat, auf maximal 10.000 Euro, wobei er tatsächlich eher davon ausgeht, dass hier nach Einrechnung verschiedener anderer Aspekte eine Kostenneutralität eintreten dürfte.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird klar und deutlich ausgeführt, dass - nachdem die Verwaltung sehr intensive, positive Gespräche mit den betreibenden Vereinen geführt hat - es auf jeden Fall zwingend erforderlich ist, nicht das Gummigranulat, sondern das vorgeschlagene Korkgranulat zu verwenden, um auch den umweltpolitischen Aspekten Rechnung zu tragen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird ferner angeführt, dass zu Beginn des Verfahrens zur Errichtung eines Kunstrasenspielplatzes in Hilzingen die Verantwortlichen des FC Hilzingen von deutlich günstigeren Kosten ausgegangen sind. Die jetzt veranschlagten Kosten liegen bei deutlich mehr als dem Doppelten, was nur schwer nachvollziehbar ist.
Hierauf antwortet der Bürgermeister, dass die zusätzlichen Kosten hauptsächlich darin begründet sind, dass die jetzige Planung einen anderen Standort des Kunstrasenspielfeldes hat, wie es ursprünglich in der allerersten Planung von den Verantwortlichen des FC Hilzingen vorgesehen wurde. Dieser geänderte Standort ist somit mitunter auch ursächlich für die jetzigen Mehrkosten.
Ein Kunstrasenspielfeld hat eine Betriebszeit von rund 2.000 Stunden/Jahr, während ein normaler Rasenplatz nur auf 800 Stunden pro Jahr kommt. Der Gemeinderat hat in einer früheren Sitzung beschlossen, ein zusätzliches Spielfeld zu schaffen, um damit möglichst viele Optionen zu ermöglichen.
Der Vorsitzende ergänzt ferner, dass die Nutzung des Kunstrasenspielfeldes nicht durch die Verwaltung organisiert wird, sondern ein Nutzungskonzept von den Vereinen (vordringlich FC Hilzingen) mit der Einbindung von Jugendspielzeiten zu erstellen ist und der Kunstrasenplatz nicht nur vom FC Hilzingen, sondern von den Hilzinger Fußballvereinen genutzt werden sollte.
Die Pflege eines Kunstrasenplatzes obliegt, wie auch die Pflege der Rasenspielplätze, dem Bauhof. Der Pflegeaufwand wird im Vergleich zu einem Rasenplatz als nicht wesentlich geringer eingestuft. Die vorgelegte Kostenschätzung beinhaltet unter anderem auch alle Planungskosten, so Planer Wolfram Böhler auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert Herr Wolfram Böhler an Hand eines Schnittes den Aufbau des Kunstrasenspielfeldes, insbesondere vor dem Hintergrund, dass unter Ziffer 2.2 der Sitzungsvorlage davon die Rede ist, dass das Kunstrasenspielfeld mit einer Elastikschicht unterlegt ist. Sie besteht aus einem kunststoffgebundenen Granulat aus Reifen-Recyclat.
Dieses kunststoffgebundene Granulat ist beim Aufbau des Kunstrasenplatzes wesentlich und kann auch nicht durch andere Baustoffe angemessen ersetzt werden. Problematisch wird von Herrn Böhler lediglich das lose Infillkonzentrat, was als letzte Schicht auf das Kunstrasenspielfeld aufgebracht wird, bewertet.
Für die oben angeführte Elastikschicht, um die es bei dieser Ziffer 2.2 geht, sind die Pflichten in einer DIN-Norm aufgenommen. Hierzu gibt es nach Aussage von Herrn Wolfram Böhler auch keine Alternative.
Mit Blick auf die hohen Kosten wird aus der Mitte des Gemeinderates angeregt, bei den Verantwortlichen des FC Hilzingen nachzufassen, ob etwaige Eigenleistungen, sofern dies technisch möglich ist, erbracht werden können. Eine finanzielle Beteiligung an dieser investitionsintensive Maßnahme wurde von den Verantwortlichen des FC Hilzingen niemals in Aussicht gestellt, so die Einschätzung des Vorsitzenden.
Für die ökologische Ausrichtung wird aus der Mitte des Gemeinderates deutlich darauf hingewiesen, dass bei der Beleuchtung, die am Kunstrasenplatz angebracht werden muss, zwingend darauf geachtet werden muss, dass diese nicht nur mit Insekten-freundlichen LED-Varianten ausgestattet wird, sondern vielmehr auch auf einen diesbezüglichen günstigen Abstrahlwinkel zum Schutz von Insekten, Fledermäusen und anderen Tierarten geachtet wird.
Sowohl die Verwaltung als auch Herr Wolfram Böhler sagen zu, dass der Aspekt einer Insekten-freundlichen Flutlichtanlage (Leuchtmittel, Abstrahlwinkel und Ähnliches) sehr intensiv geprüft wird und die Varianten zur Ausführung kommen, die derzeit dem Stand der Technik entsprechen.
Wichtig erscheint es dem Bürgermeister jedoch darauf hinzuweisen, dass es durch eine solche Prüfung zum jetzigen Zeitpunkt keine Verzögerungen beim Baufortschritt geben sollte, da die Ergebnisse einer solchen Prüfung auch noch zu einem späteren Zeitpunkt eingearbeitet werden können.
Verwaltungsseitig wird zum Nutzungskonzept, das vom Gemeinderat als dringend und notwendig erachtet wird, ausgeführt, dass bei der möglichen Förderung zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes sehr wohl nicht nur die Mannschaften des FC Hilzingen eine Rolle gespielt haben, sondern neben den anderen Fußballvereinen auch die Nutzung durch die Schulen (Schulsport) von Bedeutung waren, um an entsprechende Fördermittel zu gelangen.
Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass in den Hegau-Hallen die Kapazität durch die Nutzung der beiden Schulen (Christliche Schule und Peter-Thumb-Schule) – beide mit der Ausrichtung Sport – sehr beschränkt ist und ein Kunstrasenplatz sicherlich auch die Möglichkeit bietet, entsprechend zu kompensieren. Deshalb ist es auch sehr wichtig, dass der Platz eingezäunt ist.
Als Ergebnis der längeren Aussprache beschließt der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, die Verfüllung des Kunstrasens („Infill“) mit Korkgranulat an Stelle von Gummigranulat auszuführen.
Der in der Sitzungsvorlage dargestellte zeitliche Ablauf wird vom Gemeinderat ohne weitere Aussprache ebenfalls zustimmend zur Kenntnis genommen, wie der überarbeitete Erläuterungsbericht mit aktualisierten Kosten und Plänen von Herrn Wolfram Böhler.

d)    Aktueller Stand der Förderanträge und Prüfung auf Antrag zur Beleuchtung

Zu Tagesordnungspunkt 7d wird auf die von der Verwaltung ausgegebene Sitzungsvorlage, nämlich zum aktuellen Stand der Förderanträge (Beleuchtung) hingewiesen. Über die Sitzungsvorlage hinaus wird nochmals dargestellt, dass für den Spielbetrieb auf dem Kunstrasenplatz die Flutlichtanlage 200 Lux bringen sollte; für den Trainingsbetrieb reichen jedoch 75 Lux aus. Bislang bietet der jetzige Platz die geforderte Ausleuchtungsquote nicht.
Nach Rücksprache mit dem hierfür beauftragten Elektrofachplaner, Herrn Ralf Brachat, Licht- und Strom GmbH aus Konstanz, fallen beim Trainingsplatz, vorbehaltlich einer Förderzusage, die mit maximal 25 % der Bruttoinvestition anvisiert werden kann, Kosten von rund 31.000 Euro an.
Weiter führt die Verwaltung darüber hinaus noch aus, dass weitere Mehrkosten von rund 60.000 Euro beim neuen Kunstrasenspielfeld anfallen. Mit Blick auf die zu erwartenden Kosten und die Möglichkeit, die Kosten durch die Einbeziehung von Herrn Christoph Haas (stellvertretender Bauhofleiter / Betriebselektriker) deutlich zu reduzieren, wird aus der Mitte des Gemeinderates angeregt, sehr intensiv zu recherchieren und zu kalkulieren, ob diese Variante tatsächlich günstiger ist.
Hinsichtlich der Beleuchtung auf dem Trainingsplatz bittet Gemeinderat Tilo Herbster seine Wortmeldung ins Protokoll aufzunehmen, dass bei beiden Maßnahmen zwingend eine insektenfreundliche Ausführung (Leuchtmittel, Abstrahlwinkel und Ähnliches) gewählt werden muss. Es muss gewährleistet sein, dass dies in der weiteren Planung als wichtiges Ziel realisiert wird.
Als Ergebnis der längeren Beratung nimmt der Gemeinderat den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Beschlussvorschlag der Verwaltung in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig an.
Hinsichtlich der entstehenden Mehrkosten für die Beleuchtung im Bereich des Kunstrasenplatzes soll die vorgefertigte Ausschreibung so belassen werden, die Verwaltung erhält jedoch den Auftrag, intern zu kalkulieren und mittels Vergleichsberechnung zu entscheiden, ob die Mehraufwendungen in Höhe von 60.000 Euro durch die Einbeziehung externer Firmen erfolgen muss oder ob die Einbindung von Christoph Haas die Kosten reduziert.
Einstimmig wird diese Vorgehensweise in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, angenommen.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird Herr Wolfram Böhler aus der heutigen Sitzung verabschiedet.

8.    Vorbereitung der Bürgermeisterwahl 2020

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 21. August 2019, welche in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.

a)    Bildung des Gemeindewahlausschusses

Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die Bildung des Gemeindewahlausschusses in folgender Besetzung:
Vorsitzender:    Bürgermeister Metzler, Rupert
Stellv. Vorsitzender:    Dr. Schnutenhaus, Sigmar (GR und zugleich 1. BM-Stellv.)
1. Beisitzer:    Maus, Ulrike (GR und zugleich 2. BM-Stellv.)    
2. Beisitzer:    Graf, Peter (GR und zugleich 3. BM-Stellv.)
3. Beisitzer:    Wannenmacher, Markus (Hauptamtsleiter)
1. Beisitzer-Stellv.:    Schneble, Martin
2. Beisitzer-Stellv.:    Zöller, Wolfgang
3. Beisitzer-Stellv./in:    Graf, Ursula

b)    Stellenausschreibung

Die in der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten beiden Stellenausschreibungen – sowohl für den Staatsanzeiger für Baden-Württemberg als auch für die übrigen Medien (Südkurier, Gemeindeblatt und Homepage) – werden ohne weitere Aussprache vom Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, genehmigt und die Kosten hierfür bereitgestellt.

c)    Bewertung der Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters nach Landeskommunalbesoldungsgesetz

Zur Bewertung der Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters nach dem Landeskommunalbesoldungsgesetz wird auf die ausführlichen Informationen der Sitzungsvorlage verwiesen.
Der Verwaltung erscheint es sehr wichtig, dass die Bewertung der Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters sehr frühzeitig erfolgt und somit eine Trennung von Amt und Person, die das Amt zukünftig bekleiden wird, zu schaffen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird jedoch auf die vergleichbare Ausgangssituation der Gemeinde Hilzingen vor 8 Jahren hingewiesen. Zum damaligen Zeitpunkt wurde jedoch die Stelle in A16/Endstufe bewertet. Welche Aspekte damals die Entscheidung beeinflusst haben, werden vom Bürgermeister nicht näher beschrieben, wobei er ausführt, dass diese Entscheidung erst nach der Wahl (= 2. Wahlgang) getroffen wurde.
In der Beratung wird angeführt, dass es jedoch auch vor diesem Hintergrund und wegen der sachgerechten Bewertung keine andere Entscheidung geben kann, die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Hilzingen zum 1. April 2020 in die Besoldungsgruppe B2 zuzuordnen, so dass der Gemeinderat daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, ohne
Gegenstimme und bei einer Enthaltung beschließt, den Beschlussvorschlag der Verwaltung anzunehmen, was bedeutet, dass der Bürgermeister (m/w/d) mit Wirkung zum 1. April 2020 in die Besoldungsgruppe B2 eingewiesen wird.
Im Nachgang zu diesen Beschlüssen weist die Verwaltung darauf hin, dass die Gemeinderäte, die für die anstehende Bürgermeisterwahl nicht in den Gemeindewahlausschuss gewählt worden sind, für die Bürgermeister-Wahl (Wahl am 02.02.2020 und Neuwahl am 16.02.2020) in den nächsten Tagen eine Wahlhelferbestellung für die Besetzung in einer der neun allgemeinen Wahlbezirken bzw. 2 Briefwahlbezirken erhalten werden.
Hierzu erhebt kein Gemeinderat Widerspruch.

9.    Wahl der Ortsvorsteher und deren Stellvertreter für die Ortsteile
a) Riedheim
b) Weiterdingen
c) Binningen
d) Schlatt am Randen

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 20. August 2019, welche in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.

Mit der Vornahme einer offenen Wahl für alle zu wählenden Ortsvorsteher erklären sich die Gremiumsmitglieder wie auch die vorgeschlagenen Personen einverstanden, wobei die jeweiligen Wahlgänge einzeln und nacheinander durchgeführt werden.

a) Riedheim

Der Ortschaftsrat Riedheim hat in seiner Sitzung am 17. Juli 2019 Herrn Walter Mayer einstimmig für die Wahl zum Ortsvorsteher und Herrn Christian Weiß ebenfalls einstimmig als dessen Stellvertreter vorgeschlagen.
Die beiden vorgeschlagenen Personen werden vom Gemeinderat in jeweils getrennten Wahlgängen einstimmig gewählt.

b) Weiterdingen

Der Ortschaftsrat Weiterdingen hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2019 Herrn Egon Schmieder einstimmig für die Wahl zum Ortsvorsteher und Herrn Michael Albrecht ebenfalls einstimmig als dessen Stellvertreter vorgeschlagen.
Die beiden vorgeschlagenen Personen werden vom Gemeinderat in jeweils getrennten Wahlgängen einstimmig gewählt.

c) Binningen

Der Ortschaftsrat Binningen hat in seiner Sitzung am 22. Juli 2019 Herrn Stefan Rill einstimmig für die Wahl zum Ortsvorsteher und Herrn Wilfred Rösch ebenfalls einstimmig als dessen Stellvertreter vorgeschlagen.
Die beiden vorgeschlagenen Personen werden vom Gemeinderat in jeweils getrennten Wahlgängen einstimmig gewählt.

d) Schlatt am Randen

Der Ortschaftsrat Schlatt am Randen hat in seiner Sitzung am 25. Juli 2019 Herrn Stefan Jäckle einstimmig für die Wahl zum Ortsvorsteher und Herrn Fabian Zipperer ebenfalls einstimmig als dessen Stellvertreter vorgeschlagen.
Die beiden vorgeschlagenen Personen werden vom Gemeinderat in jeweils getrennten Wahlgängen einstimmig gewählt.

Alle Gewählten nehmen das Amt des Ortsvorstehers bzw. des stellvertretenden Ortsvorstehers an.
Im Nachgang zu den vollzogenen einzelnen Wahlgängen überreicht der Vorsitzende den gewählten Ortsvorstehern die beamtenrechtliche Urkunde über die Ernennung als Ehrenbeamter auf Zeit und gratuliert allen Gewählten auf das Herzlichste.

10.    Erlass einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten umfangreichen Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 16. September 2019, die im Wesentlichen nochmals vorgetragenen wird.
Im Anschluss an die verwaltungsseitige Darstellung der Geschäftsordnung bzw. die Erläuterung zu einzelnen Regelungen der Geschäftsordnung entwickelt sich im Gemeinderat eine längere Aussprache hierzu.
Gemeinderätin Andrea Baumann stellt Antrag, alle Passagen der Geschäftsordnung für den Gemeinderat "neu", die ausschließlich aus gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung Baden-Württemberg bestehen, aus der jetzigen Geschäftsordnung zu streichen, da die doppelte Nennung sowohl in der Gemeindeordnung als auch in der Geschäftsordnung für sie nicht zielführend ist. Mit weiteren Argumenten begründet sie ihren Antrag weiter.
Die Verwaltung erwidert hierzu, dass die Zusammenfassung der gesetzlichen wie auch der speziellen Regelungen der Gemeinde Hilzingen die Lesbarkeit in der Geschäftsordnung für den Gemeinderat deutlich verbessert und dadurch auch die Anlehnung an das "Satzungsmuster des Gemeindetags Baden-Württemberg" geschaffen wird. Das Gremium tauscht sich kurz über diesen Antrag aus.
Als Ergebnis dieser Aussprache wird daraufhin der Antrag von Gemeinderätin Andrea Baumann, die Passagen der Gemeindeordnung Baden-Württemberg aus der Geschäftsordnung für den Gemeinderat "neu" zu streichen, in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 2 Ja- und 16 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Im Anschluss an diesen Beschluss folgt eine sehr intensive Aussprache zu inhaltlichen Regelungen dieser Geschäftsordnung, wobei aus der Mitte des Gemeinderates deutlich darauf hingewiesen wird, dass die Geschäftsordnung, die in den letzten Jahren – so die verwaltungsseitige Ausführung – sehr wenig genutzt werden musste, nur die grundsätzlichen Regelungen sind, es jedoch viel wichtiger ist, dass die kommunalpolitische Arbeit und der Austausch im Gemeinderat zielführend erfolgt und in der Beratung im Gemeinderat nicht ständig die Regelungen der Geschäftsordnung genutzt werden müssen.
Zu den einzelnen Regelungen:
§ 2
Nach kurzer Aussprache wird der Beschlussvorschlag aus der Mitte des Gemeinderates, die Fraktionsstärke von den jetzt vorgeschlagenen 3 Gemeinderäten (Satzungsmuster) wie bisher auch bei weiterhin 2 Gemeinderäten zu belassen, in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 12 Ja- und 2 Neinstimmen mehrheitlich angenommen.
§ 2a
Im § 2a – Ältestenrat – soll in Absatz 3 der letzte Satz wie folgt lauten:
"Die Einberufung des Ältestenrates durch den Bürgermeister erfolgt formlos (per E-Mail, Post oder telefonisch)."
Im Absatz 4 soll vor der 12-Tages-Frist ein mindestens/oder in der Regel gesetzt werden, so dass grundsätzlich die Ältestenratssitzung zur Besprechung der Tagesordnung früher erfolgen kann.
Diese Änderungen werden daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, ohne Gegenstimme so angenommen.
§ 4
Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, mehrheitlich, dass § 4 wie vorgelegt in der Geschäftsordnung verbleiben soll.
§ 14
In Absatz 1 soll in der vorgeschlagene Modifizierung weiter auch aufgenommen werden, dass ein Beschlussvorschlag auch den Aspekt der finanziellen Auswirkung berücksichtigt. Ferner soll hierunter auch aufgenommen werden, dass die vom Gemeinderat beschlossenen ergänzenden Sitzungsvorlagen für die Behandlung von Bauanträgen im Technischen und Umweltausschuss (höhere Anforderungen), weiterhin wirksam sind. Diese Ergänzungen werden einstimmig angenommen.
§ 19 (5)
Die bisher in der Geschäftsordnung enthaltene Beschränkung der Redezeit des Gemeinderates auf 1 Minute soll ersatzlos gestrichen werden.
§ 36 – Besondere Regelungen
In der Ziffer b) Vertraulichkeit / Nichtöffentlichkeit, h) Anträge und i) Anfragen sollen die Regelungen, die bislang eine Verpflichtung beinhalten, umformuliert werden. Die Verpflichtung soll ersatzlos gestrichen werden.
Gleichzeitig soll die Einbindung des Seniorenrats als zusätzliche Ziffer in § 36 aufgenommen werden, wie die Einbindung des Kommunalen Behindertenbeauftragten. Bei 2 Enthaltungen wird dieser Vorschlag in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, so angenommen.
Verwaltungsseitig wird ausgeführt, dass die Geschäftsordnung für den Gemeinderat "neu" auf Grund der zahlreichen Änderungen (Modifizierungen, Streichungen und Ähnliches) in der nächsten Gemeinderatssitzung am 15. Oktober 2019 final beschlossen werden soll.

11.    Einrichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses Hegau-Hochrhein bei der Stadt Singen (Hohentwiel) zum 1. Januar 2020


Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 11. September 2019, welche in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.

a)    Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

Aus der Mitte des Gemeinderates wird nach den verwaltungsseitigen Ausführungen die vorgelegte Sitzungsvorlage als sehr gut und transparent beschrieben, so dass der Gemeinderat ohne weitere Aussprache in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig beschließt, dass die Gemeinde Hilzingen der Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses Hegau-Hochrhein bei der Stadt Singen und dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach § 192 – 197 Baugesetzbuch(BauGB) Wertermittlung – zum 1. Januar 2020, zustimmt.

b)    Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten des Gutachterausschusses (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 11.09.2001 und weiterer Regelungen

Mit der Übertragung der Aufgaben an den gemeinsamen Gutachterausschuss Hegau-Hochrhein gilt es, die entsprechenden Satzungsregelungen zum Gutachterwesen Hilzingen aufzuheben.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, nämlich die Gutachterausschussgebührensatzung vom 11.09.2001 vollständig und die Ziffern 13.1 und 13.2 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührensatzung vom 27. November 2007 mit Wirkung zum 01. Januar 2020 aufzuheben, wird daraufhin ohne weitere Aussprache in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.

c)    Benennung der Mitglieder für den gemeinsamen Gutachterausschuss

Die Gemeinde Hilzingen darf entsprechend der Gemeindegröße und des vereinbarten Verteilungsschlüssels insgesamt 3 Gutachter im gemeinsamen Gutachterausschuss stellen.
Der Vorsitzende erwähnt daraufhin eine E-Mail des bisherigen Vorsitzenden des Hilzinger Gutachterausschusses, Herrn Andreas Wieser. In der Sitzung des Gutachterausschusses der Gemeinde Hilzingen am gestrigen Abend, bei der die Bodenrichtwertkarte fortgeschrieben worden ist, wurde auch beraten, dass die bisherigen Gutachter Martin Jordan, Peter Graf sowie auch Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als ehrenamtliche Gutachter in den gemeinsamen Gutachterausschuss entsandt werden sollen.

Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher ergänzt daraufhin, dass seine Funktion als ehrenamtlicher Gutachter beim gemeinsamen Gutachterausschuss Hegau-Hochrhein zumindest solange bestehen bleiben kann, so lange eine Trennung von Grundstücksangelegenheiten im Hauptamt (= eigene Zuständigkeit) bzw. als ehrenamtlicher Gutachter besteht bzw. diese nicht beanstandet wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die vom Vorsitzenden vorgeschlagenen 3 Personen mit Wirkung vom 01.01.2020 in den gemeinsamen Gutachterausschuss zu entsenden.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung hinsichtlich der Gutachterausschussgebührensatzung, dass in der heutigen Sitzung nicht abschließend berichtet werden kann, wer die Satzung über die zu erhebenden Gebühren zukünftig beschließt.
Verwaltungsseitig wird hierzu ausgeführt, dass der gemeinsame Gutachterausschuss sicherlich die Informationen erhalten wird, wie die Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Singen dann auch aussehen wird, es vermutlich jedoch eines Beschlusses des Stadtrates der Stadt Singen bedarf, diese Gutachterausschussgebührensatzung entsprechend zu beschließen.
In einer der nächsten Sitzungen können hierüber nähere Informationen gegeben werden.

12.    Bebauungsplan "Schwärzengarten II", Gemarkung Weiterdingen
-    Aufstellungsbeschluss

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung/Gebäude-management vom 16. September 2019, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig den in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschlag:
Für den im Plankonzept vom 24.09.2019 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Schwärzengarten II“
Zur Durchführung baugestalterischer Maßnahmen werden gemäß § 74 LBO örtliche Bauvorschriften festgesetzt. Das Gebiet, für das die örtlichen Bauvorschriften gelten, ist der Planbereich des Bebauungsplanes „Schwärzengarten II“, Gemarkung Weiterdingen.
Im Nachgang zu dem gefassten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Schwärzengarten II", Gemarkung Weiterdingen, bedankt sich Ortsvorsteher Egon Schmieder bei der Verwaltung für die sehr intensiv geführten und erfolgreich abgeschlossenen Grunderwerbsverhandlungen mit den bisherigen Eigentümern im dortigen Bereich und bittet ferner, im Haushaltsjahr 2020 entsprechende Haushaltsmittel für die Planung des Baugebietes zur Verfügung zu stellen.

13.    Arbeitsvergabe Wiesentalhalle
- Zimmer- und Dacharbeiten

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung/Gebäude-management vom 12. September 2019, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, den Beschlussvorschlag der Verwaltung, das Gewerk Zimmer- und Dachdeckerarbeiten nach der durchgeführten Ausschreibung an die Firma Pirmin Mohr, Otto-Hahn-Straße 6, 78234 Engen-Welschingen, zum Angebotspreis von 180.202,35 Euro (brutto), zu vergeben.

14.    Vorkaufsrecht gemäß § 29 Abs. 6 WG
Flst.Nr. 273, Kirchstraße 1, Weiterdingen


Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung/Gebäude-management vom 27. August 2019, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat nach verwaltungsseitigem Sachvortrag in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, das bestehende Vorkaufsrecht auf dem Grundstück Flst.Nr. 273, Gemarkung Weiterdingen, nicht auszuüben.

15.    Antrag des Narrenvereins Pfiffikus auf Zuschuss für Häskosten

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 13. September 2019, die den Antrag des Narrenvereins Pfiffikus auf Zuschuss für Häskosten beinhaltet. Diese wird in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen.
Wie erwartet, entwickelt sich im Gemeinderat eine sehr ausführliche und zielführende Beratung zum Antrag des Narrenvereins Pfiffikus e.V.. In der Aussprache werden die verschiedensten Argumente für und wider in die Beratung eingebracht, mit- und gegeneinander abgewogen.
Insbesondere wird aus der Mitte des Gemeinderates angeführt, dass aus historischer Sicht der verwaltungsseitig aufgeführte Beschlussvorschlag so formuliert hat sein müssen. Auch deswegen, weil es sich der Gemeinderat vorbehalten hat, über jeden Investitionskostenzuschuss separat eine Entscheidung zu treffen.
Mit Blick auf die Entwicklung beim Narrenverein Pfiffikus und der dort vorherrschenden  Zuversicht und dem Optimismus, dass die Fasnacht durch die Revitalisierung des Narrenvereins mit nunmehr über 120 Neumitgliedern wieder lebendiger wird und dadurch die Hilzinger Fasnacht bereichert wird, kann sicherlich als ein besonderer Grund für eine Abkehr von dem vorhandenen Grundsatzbeschluss, keine Investitionen mehr zu bezuschussen, gesehen werden. Vor allem würde von der Gewährung eines Zuschusses auch eine positive Signalwirkung an die Mitglieder des Narrenvereins ausgehen, den eingeschlagenen Weg fortzuschreiten, so die Einschätzung aus dem Gremium.
Dieses Argument wird im Gemeinderat aber durchaus auch als sehr kritisch gesehen, da viele andere Vereine, die sich teilweise auch wieder neu gegründet haben (zum Beispiel der Musikverein Binningen) eben keine Anträge auf die finanzielle Bezuschussung von Investitionen gestellt haben. Der Vorschlag aus der Mitte des Gemeinderates, dem Narrenverein Pfiffikus ein zinsloses Darlehen für die Häsbeschaffung zur Verfügung zu stellen, wird verwaltungsseitig als sehr schwierig und kaum als rechtssichere Möglichkeit betrachtet, wobei eine abschließende Prüfung noch erfolgen sollte.
Auch der Vorschlag aus der Mitte des Gemeinderates, hierfür Mittel aus dem Ortsbudget Hilzingen zu verwenden, wird aus dem Gremium zurückgewiesen, da eben hierfür das Ortschaftsbudget nicht geschaffen worden ist (vgl. bestehende Regelungen).
Der vom Narrenverein Pfiffikus beantragte Investitionszuschuss in Höhe von 6.000 Euro würde jedoch über das in anderen Fällen bereits gezahlte Volumen von 10 % der Gesamtkosten hinausgehen, so die Einschätzung aus der Mitte des Gremiums und auch der Verwaltung. Darüber hinaus sind die Antrag enthaltenen Materialkosten noch nicht belegt, was durchaus auch Präzedenzfälle nach sich ziehen könnte.
Als Ergebnis der weiteren Aussprache bringt der Vorsitzende den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Beschlussvorschlag, nämlich die Häskosten des Narrenvereins Pfiffikus e.V. nicht zu bezuschussen, zur Abstimmung. In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, beschließt der Gemeinderat bei 6 Ja- und 9 Nein-Stimmen (Rest Enthaltungen), den Beschlussvorschlag der Verwaltung abzulehnen.
Der im Gremium teilweise vorhandenen Auffassung, dass mit Ablehnung des Verwaltungsvorschlages dann automatisch die beantragte Förderung in Höhe von 6.000 Euro genehmigt wurde, wird verwaltungsseitig widersprochen. Insbesondere deshalb, weil in der Beratung mehrere Optionen zur Förderung angesprochen worden sind.
Daraufhin formuliert Gemeinderat Steffen van Wambeke den Beschlussvorschlag, dem Narrenverein Pfiffikus e.V. für die Häskosten einen Investitionszuschuss in Höhe von 6.000 Euro zu gewähren, welcher daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 8 Ja- und 7 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen wird.

16.    Bekanntgaben der Verwaltung

a)    Gärtnergepflegtes Grabfeld

Die Erweiterung des gärtnergepflegten Grabfeldes auf dem Friedhof Hilzingen nimmt nunmehr Formen an und wird durch den beauftragten Unternehmer in den nächsten Tagen abgeschlossen werden.

b)    Online-Portal Kindergartensoftware

Seit Mitte September ist das Elternportal zur Anmeldung von Kindergartenplätzen online verfügbar. Die bisherigen Rückmeldungen sind relativ positiv.

c)    Peter-Thumb-Schule Hilzingen

Wie von Seiten des Gemeinderates auf Vorschlag der Verwaltung gebilligt, wurde zu Beginn des Schuljahres das Essensangebot um die beiden Tage Montag und Freitag erweitert, was durchaus schon positive Resonanz mit sich gebracht hat.

d)    Einweihung Peter-Thumb-Schule

Die neuen Räumlichkeiten der Gemeinschaftsschule Hilzingen werden am 28. September 2019, um 10.00 Uhr, offiziell ihrer endgültigen Bestimmung übergeben. Die Gemeinderäte wie auch die Öffentlichkeit sind hierzu eingeladen.

e)    Baumpflanzung

Die Gemeinde Hilzingen beteiligt sich bei der Aktion des Gemeindetags Baden-Württemberg, 1000 Bäume in jeder Gemeinde zu pflanzen sehr gerne, so die Einschätzung des Vorsitzenden. In Abstimmung mit dem Revierförster werden entsprechende Plätze zur Neupflanzung im Rahmen dieser Aktion gesucht.
Ferner weist der Vorsitzende darauf hin, dass am 3. Oktober 2019 eine weitere Baumpflanzaktion des Landkreises Konstanz am Hohenstoffeln stattfinden wird, wozu auch die Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind.

f)    Firmenleitsystem

Die seit längerer Zeit gewünschte Einführung eines Firmenleitsystems ist insoweit abgeschlossen, dass die hierfür beauftragte Firma in den nächsten Tagen damit beginnt, die Gewerbetreibenden anzusprechen, um sie für eine Teilnahme zu gewinnen. Verwaltungsseitig werden die beiden Standorte der Tafeln im Gewerbegebiet erläutert.

g)    Breitbandversorgung

Am heutigen Tag hat Bürgermeister Rupert Metzler im zuständigen Ministerium in Stuttgart den Bescheid entgegengenommen, welches den Breitbandausbau in Hilzingen (IKZ Projekt Hilzingen – Tengen) mit über 100.000 Euro fördert. Der 1. Bauabschnitt, der damit gefördert wird, dient der Erstellung der Backbonetrasse von Tengen nach Binningen.

17.    Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

a)    Volksbegehren Artenschutz "Rettet die Bienen"

Gemeinderat Artur-Martin Jäkle bittet die Verwaltung, die Schutzgebiete, die in Hilzingen existieren, in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Idealerweise könnten weitere Informationen zum Thema Pflanzenschutz und Ähnliches für eine breite Informationsvermittlung erfolgen.
Verwaltungsseitig wird dazu ausgeführt, dass mit Blick auf das Neutralitätsgebot sehr sorgfältig geprüft werden muss, welche Informationen veröffentlicht werden dürfen.

18.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

Vorgelegt am 15. Oktober 2019

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Olaf Fuchs (Gemeinderat)
gez. Alexander Grambach (Gemeinderat)