Anmeldung

Gemeinderat

Dienstag, 16. Juli 2019, 19:00 Uhr
Rathaus Sitzungssaal

Gemeinderat 16. Juli 2019

1.    Verpflichtung der am 26.05.2019 gewählten Gemeinderäte
2.    Festlegung der Urkundspersonen zur Unterzeichnung der Niederschriften
3.    Fragemöglichkeit für Einwohner
4.    Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 02.07.2019
5.    Festlegung der Stärke der beschließenden Ausschüsse
6.    Bildung von weiteren beratenden Ausschüssen
-  Sanierungsausschuss " Ortskern Hilzingen"
-  Kommunaler Feuerwehrausschuss
7.    Änderung der Hauptsatzung
8.    Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse
9.    Wahl der drei Stellvertreter des Bürgermeisters
10.    Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbands "Wasserversorgung Hoher Randen"
11.    Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Kiesabbau", Gemeinde Hilzingen
- Veränderungssperre "Dellenhau"
12.    Kindergartenneubau Hilzingen
- Vorstellung der Planung zur Vorbereitung der Ausschreibung
13.    Kindergartenangelegenheiten
-    Umbau Bürgerhaus Schlatt am Randen zu einem eingruppigen Kindergarten
14.    Vorbereitung der Bürgermeisterwahl 2020
15    Vollzug des Haushaltsplanes 2019
- Zwischenbericht
16.    Bekanntgaben der Verwaltung
17.    Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
18.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Gemeinderat 16. Juli 2019

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Von den 22 Gemeinderäten sind alle anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Bauamtsleiter Günther Feucht
Stabstellenleiterin Birgit Dennert
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 22.30 Uhr
Presse: 2
Zuhörer: 18

Der Vorsitzende eröffnet die konstituierende Sitzung des Gemeinderates in der neuen Zusammensetzung nach der Wahl am 26. Mai 2019. Ein herzliches Willkommen gilt den neu gewählten Gemeinderäten in einer beachtlichen Anzahl. Insgesamt sind 11 Gemeinderäte aus dem alten Gremium ausgeschieden und 13 neue Gemeinderäte hinzugekommen, so dass zukünftig der Gemeinderat 22 Gemeinderäten sowie dem Bürgermeister besteht. Der verwaltungsseitig ausgearbeitete Entwurf der Sitzordnung des Gemeinderates, der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt worden ist, wird vom Gemeinderat, durch konkludentes Handeln (= die eigene Platzwahl), angenommen.
Der Bürgermeister beglückwünscht daraufhin alle Gewählten und übermittelt seinen Dank an alle Personen, die sich als Bewerberinnen/Bewerber bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 aufstellen haben lassen und sich somit zur Wahl zur Verfügung gestellt haben.
Zur allgemeinen Einführung in die ehrenamtliche Tätigkeit als Gemeinderat – vor allem jedoch für die neuen Gremiumsmitglieder – verweist der Vorsitzende insbesondere auf die den Gemeinderäten z.b. bereits mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Unterlagen der Verwaltung.

1.    Verpflichtung der am 26.05.2019 gewählten Gemeinderäte

Nach § 32 Abs. 1 Gemeindeordnung verpflichtet der Bürgermeister die Gemeinderäte in der ersten öffentlichen Sitzung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten. Die Verpflichtung der Gemeinderäte muss nach jeder regelmäßigen Wahl vorgenommen werden und gilt für die Dauer der Amtszeit. Hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Ehrenamtes wird auf die gesetzlichen Grundlagen aus der Gemeindeordnung verwiesen. Ergänzend hierzu wünscht sich bzw. hofft der Vorsitzende, dass die vom Gemeinderat in den nächsten 5 Jahren zu bewältigenden Herausforderungen und die zu erledigenden komplexen Aufgabenstellungen in Zukunft in einer guten, sachlich und zielführenden Diskussionskultur und Entscheidungsfreude im Gremium realisiert werden.
Der Bürgermeister liest die Verpflichtungsformel vor, deren Inhalt von den Mitgliedern des Gemeinderates unter Erhebung von den Sitzen nachgesprochen wird. Die Verpflichtungsformel hat folgenden Wortlaut:
"Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern"
Daraufhin nimmt der Bürgermeister den gewählten anwesenden Gemeinderäten die Verpflichtung per Handschlag ab.
Die vorbereitete Niederschrift über die Verpflichtung der Gemeinderäten wird im Anschluss daran von allen anwesenden Gemeinderäten unterschrieben und vom Bürgermeister beurkundet.

2.    Festlegung der Urkundspersonen zur Unterzeichnung der Niederschriften

In den vergangenen Legislaturperioden war es üblich, dass die drei Stellvertreter (in Vertretungsreihenfolge) die Sitzungsniederschriften des Gemeinderates und seiner Aus-chüsse unterzeichnet haben. Im Verhinderungsfall tritt an die Stelle der Bürgermeister-Stellvertreter das an Lebensjahren älteste Mitglied des Gemeinderates. Nachdem sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass dies eine ausgesprochen gute und verwaltungspraktikable Lösung ist, schlägt der Vorsitzende vor, dies auch weiterhin unverändert beizubehalten.
Der Gemeinderat nimmt ohne Aussprache in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig den vom Bürgermeister unterbreiteten Vorschlag an, bei dem die Bürgermeister-Stellvertreter in Reihenfolge und bei Verhinderung das an Lebensjahren älteste Mitglied des Gemeinderates und danach absteigend nach Alter der Gemeinderäte die Sitzungsniederschriften unterzeichnen.

3.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

4.    Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 02.07.2019

Die in der heutigen Sitzung vorgelegte Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 2. Juli 2019 wird in der nächsten Sitzung des Gemeinderates im September zur Genehmigung vorgelegt.

5.    Festlegung der Stärke der beschließenden Ausschüsse

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 15. Juli 2019, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig den Beschlussvorschlag der Verwaltung, nämlich die beiden beschließenden Ausschüsse (Verwaltungs- und Finanzausschuss, Technischer und Umweltausschuss) mit jeweils 11 Mitgliedern/Gemeinderät/innen zu bilden, anzunehmen.
Spätestens im Juli 2020 soll im Gemeinderat eine weitere Beratung und Beschlussfassung zum Fortbestand der beschließenden Ausschüsse erfolgen.

6.    Bildung von weiteren beratenden Ausschüssen
    -  Sanierungsausschuss " Ortskern Hilzingen"
    -  Kommunaler Feuerwehrausschuss

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 15. Juli 2019, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
In der anschließenden Aussprache über die Notwendigkeit, die beiden beratenden Ausschüsse – Sanierung „Ortskern Hilzingen“ und des Kommunalen Feuerwehrausschuss - in der nächsten Legislaturperiode des Gemeinderates aufrecht zu erhalten, wird unter anderem aus der Mitte des Gremiums angeführt, dass bisherige Erfahrungen beim Sanierungsausschuss „Ortskern Hilzingen“ gezeigt haben, dass auf Grund der Bedeutung dieses Projektes für die Gemeinde die Vorberatung in diesem beratenden Ausschuss für das weitere Verfahren ( = auch der sich anschließenden Beschlussfassung) nicht unbedingt sinnvoll, zweckmäßig und effizient gewese ist (= Doppelberatungsaufwand, Nichtannahme von Beschlussempfehlungen etc.), auch wenn die verantwortliche Mitarbeiter von faktorgruen, Frau Moosmann, in einer der letzten Sitzungen deutlich darauf hingewiesen hat, dass es in anderen Kommunen für solche Projekte positive Ergebnisse gibt, die anstehenden Themen in beratenden Ausschüssen vor zu beraten.
Durchaus könnten bedarfsorientiert sogenannte Bemusterungssitzungen, die in früheren Jahren auch bei verschiedenen Einzelprojekten auch bei anderen Themen schon durchgeführt worden sind (z.b. Auswahl von Materialien, Farbauswahl, Farbkonzepte, Rinnsteine, Leuchten u.Ä.), anberaumt werden.
Es ist sicherlich für eine effektive Haushaltsplanberatung wichtig, dass die zur angemeldeten Haushaltsansätze der Freiwilligen Feuerwehr vor der eigentlichen Entwurfsberatung des Haushaltsplanes inhaltlich diskutiert worden sind. Eine solche inhaltliche Beratung hierüber könnte zum Beispiel aber auch für eine Gemeinderatssitzung, bei der auf jeden Fall die Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen ggfs. auch der Abteilungen einzuladen sind, um die angemeldeten Haushaltsansätze und den zukünftigen Bedarf zu erläutern bzw. dem Gremium für die auftretenden Fragen zur Verfügung zu stehen.
Aus der Mitte des Gemeinderates kommt als Ergebnis der kurzen Beratung der Vorschlag, die beiden bisher gebildeten beratenden Ausschüsse (Sanierungsausschuss Ortskern Hilzingen, Kommunaler Feuerwehrausschuss) für die neue Legislaturperiode nicht mehr zu bilden.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird der Beschlussvorschlag, die beiden beratenden Ausschüsse nicht mehr zu bilden, ohne Gegenstimme bei 3 Enthaltungen, angenommen.

7.    Änderung der Hauptsatzung

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 08. Juli 2019 bzw. die aus der Mitte des Gemeinderates gewünschte Ergänzung der Hauptsatzung, nämlich die Einrichtung eines Ältestenrates gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung für Baden – Württemberg, die als Tischvorlage (Datum 16. Juli 2019) ausgegeben worden ist.
Über die Sitzungsvorlage hinaus wird im weiteren, kurzen verwaltungsseitigen Sachvortrag sowohl auf die erforderlich qualifizierende Mehrheit, der für den Beschluss über die neue Hauptsatzung notwendig ist, als auch den unter Tagesordnungspunkt 5 der heutigen Sitzung – Festlegung der Stärke der beiden beschließenden Ausschüsse – gefassten Beschluss, eingegangen.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die neue Hauptsatzung und unter Ergänzung der Passage zur Einrichtung eines Ältestenrates – wie in der Sitzungsvorlage vorgeschlagen – anzunehmen.

8.    Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der in der heutigen Sitzung ausgegebenen Tischvorlage des Hauptamtes vom 16. Juli 2019, die die mögliche personelle Besetzung der beschließenden Ausschüsse bzw. auch die jeweiligen Reihenfolgestellvertreter aufzeigt.
Nachdem der Verwaltung die jeweiligen Ausschussmitglieder in den beiden beschließenden Ausschüssen von den jeweiligen Wahlvorschlagsträgern/Fraktionen mitgeteilt worden sind, dürfte bei den vier Gruppierungen ein Einvernehmen dahingehend vorausgesetzt werden, dass die Besetzung der beschließenden Ausschüsse jeweils im Wege der Einigung erfolgen kann.
Der Vorsitzende gibt die Ausschussbesetzungen der beiden beschließenden Ausschüsse namentlich bekannt, worauf der Gemeinderat einstimmig damit einverstanden ist, diese in offener Abstimmung „en bloc“ - Mitglieder und Reihenfolgestellvertreter – getrennt nach den beiden beschließenden Ausschüssen – zu besetzen.
Nachdem der Vorsitzende die Mitlieder und die Reihenfolgestellvertreter des Verwaltungs- und Finanzausschusses (11 Mitglieder) namentlich vorgetragen hat, beschließt der Gemeinderat einstimmig die folgende Besetzung:

Verwaltungs- und Finanzausschuss –  11 Mitglieder -
    Mitglied    Reihenfolgestellvertreter
FW    1. Ralf Oßwald    1. Alexander Baur
FW    2. Marco Russo    2. Martin Beschle
FW    3. Ulrike Maus    3. Heidi Schmidle
FW        4. Michael Jäckle
CDU    4. Olaf Fuchs    1. Peter Graf
CDU    5. Fabian Jutt     2. Marius Sailer
CDU    6. Steffen van Wambeke    3. Artur Martin Jäkle
FDP    7. Sebastian Harder    1. Alexander Grambach
FDP    8. Meike Vogt    2. Matthias Mohr
FDP    9. Dr. Sigmar Schnutenhaus    
SPD/UL    10. Barbara Kissmehl    1. Andrea Baumann
SPD/UL    11. Astrid Rothmund    2. Tilo Herbster

Nachdem der Vorsitzende die Mitlieder und die Reihenfolgestellvertreter des Technischen und Umweltausschusses  (11 Mitglieder) namentlich vorgetragen hat, beschließt der Gemeinderat einstimmig die folgende Besetzung:

Technischer- und Umweltausschuss –  11 Mitglieder -
    Mitglied    Reihenfolgestellvertreter
FW    1. Alexander Baur     1. Ralf Oßwald
FW    2. Martin Beschle    2. Marco Russo
FW    3. Heidi Schmidle     3. Ulrike Maus
FW    4. Michael Jäckle     
CDU    5. Peter Graf    1. Olaf Fuchs
CDU    6. Marius Sailer    2. Fabian Jutt
CDU    7. Artur Martin Jäkle    3. Steffen van Wambeke
CDU        
FDP    8. Alexander Grambach     1. Sebastian Harder
FDP    9. Matthias Mohr    2. Meike Vogt
FDP        3. Dr. Sigmar Schnutenhaus
SPD/UL    10. Andrea Baumann    1. Barbara Kissmehl
SPD/UL    11. Tilo Herbster    2. Astrid Rothmund

9.    Wahl der drei Stellvertreter des Bürgermeisters

Vor der Wahl der drei Stellvertreter des Bürgermeisters dankt der Vorsitzende seinen bisherigen Stellvertretern für die Zusammenarbeit seit ihrer Bestellung bzw. seit seinem Amtsantritt.
Die aktuell gültige Hauptsatzung sieht die Wahl von drei Bürgermeister-Stellvertretern vor, was sich auch in den abgelaufenen Perioden als außerordentlich gut bewährt hat. Ferner wird vom Vorsitzenden erwähnt, dass die Stellvertreter des Bürgermeisters nach jeder Wahl des Gemeinderates neu zu bestellen sind.
Als 1. Bürgermeister-Stellvertreter wird aus der Mitte des Gremium Gemeinderat Herr Dr. Sigmar Schnutenhaus vorgeschlagen. Im Gremium sind auf Nachfragen des Vorsitzenden keine weiteren Vorschläge vorhanden. Gegen eine offene Wahl erhebt kein Mitglied des Gemeinderates Widerspruch.
Bei der daraufhin offenen Wahl wird Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus (bei eigener Enthaltung) einstimmig zum 1. Bürgermeister-Stellvertreter gewählt.
Als 2. Bürgermeister-Stellvertreter/in wird aus der Mitte des Gremiums Gemeinderätin Frau Ulrike Maus vorgeschlagen. Im Gremium sind auf Nachfragen des Vorsitzenden keine weiteren Vorschläge vorhanden. Gegen eine offene Wahl erhebt kein Mitglied des Gemeinderates Widerspruch.
Bei der daraufhin offenen Wahl wird Gemeinderätin Ulrike Maus (bei eigener Enthaltung) einstimmig zur 2. Bürgermeister-Stellvertreterin gewählt.
Als 3. Bürgermeister-Stellvertreter wird aus der Mitte des Gremiums Gemeinderat Herr Peter Graf vorgeschlagen. Durch diesen Vorschlag wird auch dem Umstand, dass traditionell ein Vertreter aus Duchtlingen Bürgermeister-Stellvertreter sein soll, Rechnung getragen. Im Gremium sind auf Nachfragen des Vorsitzenden keine weiteren Vorschläge vorhanden. Gegen eine offene Wahl erhebt kein Mitglied des Gemeinderates Widerspruch.
Bei der daraufhin offenen Wahl wird Gemeinderat Peter Graf (bei eigener Enthaltung) einstimmig zum 3. Bürgermeister-Stellvertreter gewählt.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden nehmen alle drei Gewählten die Wahl an.
Der Vorsitzende gratuliert den drei Gewählten zu deren Wahl und wünscht sich eine gute Zusammenarbeit in den nächsten Monaten.

10.    Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbands "Wasserversorgung Hoher Randen"

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 15. Juli 2019, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Für die Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter für die Verbandsversammlung des
Zweckverbands "Wasserversorgung Hoher Randen" wird aus der Mitte des Gemeinderates für
den Ortsteil Binningen Herr Marius Sailer und als dessen Stellvertreterin Frau Ulrike Maus sowie
für den Ortsteil Weiterdingen Herr Martin Beschle und als dessen Stellvertreter Herr Matthias
Mohr vorgeschlagen.    
In jeweils einzelnen Wahlvorgängen, die – nachdem kein Gemeinderat geheime Wahl wünscht
– offen durchgeführt werden, werden die vorgeschlagenen Gemeinderäte einstimmig (bei
   jeweils eigener Enthaltung) angenommen.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden nehmen alle Gewählten die Bestellung zum Mitglied bzw. zum Stellvertreter/zur Stellvertreterin für die Verbandsversammlung des Zweckverbands "Wasserversorgung Hoher Randen" an.

11.    Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Kiesabbau", Gemeinde Hilzingen
- Veränderungssperre "Dellenhau"

Gemeinderat Tilo Herbster erklärt sich für befangen und nimmt unter den Zuhörern Platz.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeentwicklung/Hochbau vom 05. Juli 2019.
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Dr. Peter Neusüß von der Rechtsanwaltskanzlei Sparwasser & Heilshorn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Die oben angeführte Sitzungsvorlage wird von Herrn Dr. Neusüß in den wesentlichsten Punkten nochmals erörtert.
Aus der Mitte des Gremiums wird u.a. begrüßt, dass durch eine mögliche Entscheidung des Gemeinderates „Aufstellungsbeschlusses zur Steuerung des gemeindeweiten Kiesabbaus (Dellenhau) inklusive der Veränderungssperre“ die Gemeinde dann die Möglichkeit hat, steuernd einzugreifen.
In diesem Zusammenhang erläutert der Vorsitzende nochmals, wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt, im Wesentlichen die Ziele der Planung.
Als Ergebnis der kurzen Beratung wird zunächst folgender in der Sitzungsvorlage aufgeführte Beschlussvorschlag 1, mit den beiden Ziffern 1 und 2, zur Abstimmung gebracht:
1.    Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes "Kiesabbau" zur Steuerung von Kiesbauvorhaben im Gemeindegebiet. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der als Anlage 1 – 3 beigefügten Lageplänen der Sitzungsvorlage, die Bestandteil des Protokolls werden.
2.    Der Gemeinderat billigt die genannten Ziele der Planung insbesondere unter Berücksichtigung der ebenfalls dargestellten städtebaulichen Belange, mit den Bebauungsplan verfolgt werden sollen.
Nachdem kein Gemeinderat gegen die offene Abstimmung zum Beschlussvorschlag 1 Widerspruch erhebt, wird dieser Beschlussvorschlag 1 bei 17 Ja und mit 5 Enthaltungen, ohne Gegenstimme, angenommen.
Im Anschluss an diese Beschlussfassung wird als Ergebnis der kurzen Beratung zur Beschlussvorlage Veränderungssperre darauf hin folgender, in der Sitzungsvorlage ebenfalls aufgeführte Beschlussvorschlag zur Abstimmung gebracht:
Der in der Sitzungsvorlage enthaltene Entwurf der Satzung über die Veränderungssperre für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Kiesabbau" einschließlich Lageplan wird in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, daraufhin bei 17 Ja und 5 Enthaltungen, ohne Gegenstimme, angenommen.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird Herr Dr. Peter Neusüß aus der heutigen Sitzung verabschiedet.

12.    Kindergartenneubau Hilzingen
- Vorstellung der Planung zur Vorbereitung der Ausschreibung

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung/Gemeindegebäudemanagement vom 08. Juli 2019 sowie die in der Sitzung ausgegebene und auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erarbeitete Zusammenstellung über die derzeitigen Anmelde- und Belegungszahlen der einzelnen Einrichtungen für die kommenden Monate.
Der Vorsitzende begrüßt zur Vorstellung der Planung des Kindergartenneubaus in Hilzingen den hierfür beauftragten Planer, Herrn Andreas Ernst, der sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt.
In seinen einleitenden Ausführungen geht der Vorsitzende insbesondere auf die im aktuellen Kindergartenbedarfsplan, der vom Verwaltungs- und Finanzausschuss am Juli 2018 verabschiedet worden ist, aufgenommenen Maßnahmen (Maßnahmenplan zum Betreuungsangebot in der Gesamtgemeinde) ein und erteilt für den eigentlichen Sachvortrag Herrn Andreas Ernst das Wort, der in seinen Ausführungen unter anderem auf folgende Aspekte eingeht:
-    Das vorliegende Raumprogramm, das sowohl mit dem Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS), dem Gesundheitsamt als auch der Fachberatung der Katholischen Kindergarteneinrichtungen (Herrn Pantenburg) abgestimmt worden ist.
-    Auf Grund der erarbeiteten Grundrissstruktur, die geeignetste Platzierung innerhalb des vorhandenen Baufensters im neuen Bebauungsplan "Beim Steppbachwiesle"/2. Bauabschnitt unter Berücksichtigung einer ausreichenden Außenspielfläche, einer angedachten Erweiterung um eine 3. Gruppe bzw. auch für eventuell notwendig werdende zusätzliche Erweiterungen auf diesem Areal,
-    den Ausgleich des leichten Gefälles auf dem betroffenen Grundstück auch hinsichtlich der Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Kindergarten,
-    den erarbeiteten Rahmentermin / Bauzeitenplan.
    Entgegen den Aussagen von dem Modulbauhersteller Algeco (Homepage, persönliches Gespräch, Telefonate)  ist es leider nicht möglich, einen Kindergarten in Modulbauweise innerhalb von 12 Wochen zu errichten. Die Terminplanung sieht für den Modulbau wie auch bei der in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Variante A, Vergabe von Einzelgewerken, einen sehr ähnlichen Ablauf, Bauzeitenplan und einen ähnlichen Bezugstermin vor. In beiden Fällen kann – so die Einschätzung des beauftragten
Planers – nicht mit einem Bezug vor Sommer 2020 realistisch kalkuliert werden, wobei Herr Andreas Ernst in seinen weiteren Erläuterungen über den Bauzeitenplan weitere notwendige Hintergrundinformationen gibt und einzelne Termine des Bauzeitenplans auch begründet.
-    Unterstellt man bei der Kostenermittlung die Kostenkennwerte des anvisierten Modulbauherstellers (Variante B der Sitzungsvorlage) und die Kosten bei der Vergabe nach Einzelgewerken (Variante A der Sitzungsvorlage), so sind die Kosten bei einem Kindergartenneubau mit Einzelgewerken günstiger, als bei der Errichtung in Modulbauweise und betragen zum Beispiel für eine dreigruppige Einrichtung rund 1,64 Mio. Euro (brutto).
    Diese Kosten (Variante A – Vergabe nach Einzelgewerken) sind aufgrund verschiedener Grundlagen, zum Beispiel mittels des Baukostenindex (BKI), ermittelt worden und basieren auf einer Hochrechnung des 2./3. Quartals 2019.
-    Die Flexibilität bei der Grundrissplanung ist bei der Variante A deutlich größer als bei der Variante B, da dort nicht auf ein sogenanntes Rastercontainermaß geachtet werden muss und somit auch bedarfsorientiert, räumliche Veränderungen am Raumprogramm einfacher realisiert werden können.
Nach seiner ausführlichen Vorstellung entwickelt sich im Gremium eine längere Aussprache hierüber. Insbesondere werden aus der Mitte des Gemeinderates folgende Aspekte in die Beratung eingebracht, die bei der anschließenden Beurteilung mit- und gegeneinander abgewogen werden:
-    Die überraschende Änderung und die Verwerfung des bisher angedachten Lösungsansatzes, den Kindergartenneubau in Modulbauweise zu errichten, was auf Grund der vorgestellten, nachvollziehbaren Überlegungen nicht mehr weiter verfolgt wird.
-    Sehr unbefriedigend ist ferner auch der deutlich nach hinten verschobene Zeitplan zur realistisch möglichen Fertigstellung des Kindergartenneubaus, auch wenn die verschiedenen Gründe, die für die eingetretenen Verzögerungen ursächlich gewesen sind, größtenteils plausibel erscheinen.
-    Es wird aber auch grundsätzlich positiv bewertet, dass der Kindergartenneubau nun in konventioneller Bauweise errichtet wird. Aus der vorliegenden Sitzungsvorlage drängt sich förmlich die Entscheidung auf, eine dreigruppige Einrichtung (Variante A, 2 Kindergartengruppen, 1 Krippengruppe) zu bauen, so die Ausführungen von Gemeinderat Steffen van Wambeke.
-    Die Nachfrage von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus nach der Anzahl der für dieses Projekt notwendigen Stellplätze beantwortet Herr Ernst dahingehend, dass die geforderte Anzahl von Stellplätzen auf dem Grundstück eingehalten werden kann. Auch durch die Einbeziehung der öffentlichen Parkplätze in der Umgebung wird die Anzahl, vor allem zu möglichen Bring – und Abholzeiten der Kinder, auch für die Eltern als ausreichend eingeschätzt, wobei die Prüfung, ob genügend Stellplätze vorhanden sind, von Seiten der zuständigen Baurechtsbehörde beim Landkreis Konstanz im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens erfolgt.
-    Die Entscheidung über die Festlegung des Standorts des Kindergartens auf dem unteren Grundstück war in den Vorgesprächen auch immer davon getragen, möglichst die vorhandenen Baufenster des neuen Bebauungsplanes auszunutzen, um eine Veränderung des relativ jungen Bebauungsplans nicht notwendig werden zu lassen (Verfahren / Dauer eines möglichen BP-Verfahrens etc.).
Der Vorsitzende ergänzt ferner, dass durch den jetzigen Standort grundsätzlich die Option aufrecht erhalten bleibt und somit die nördlichen Grundstücke des vorgesehenen Quartiers unter Umständen noch verkauft werden können, wobei eine solche Entscheidung durch den Gemeinderat und auch nicht in der heutigen Sitzung getroffen werden muss.
-    Der Vorsitzende ergänzt auch, dass er aber auch Mitarbeiter der Verwaltung mit den Informationen, die vom Modulbauhersteller zur zeitlichen Realisierung etc. veröffentlicht werden, außerordentlich unzufrieden ist, da die getroffenen Aussagen vor allem hinsichtlich einer realistischen Fertigstellung nicht mehr eingehalten werden können; diese also nicht tragbar und haltbar sind.
Ebenso gibt der Vorsitzende nochmals zu verstehen, dass verwaltungsseitig wiederholt – so z.b. bei der Fortschreibung der Kindergartenbedarfspläne – daraufhin gewiesen wurde, dass im Kindergartenjahr 2019/20 entsprechende Plätze fehlen und die temporäre Gruppe in Binningen aus verschiedenen Gründen heraus (Lage, Anzahl der Kindergartenplätze usw.) nicht auffangen kann.
-    Die Nachfrage von Gemeinderätin Andrea Baumann hinsichtlich des Raumbedarfs bzw. der nunmehr deutlich größer gewordenen Fläche (früher rund 300 m² Nutzfläche) wird sowohl von Herrn Ernst als auch von der Verwaltung dahingehend beantwortet, dass zum einen die aufgezeigten Flächen die sogenannten Bruttogrundflächen und nicht nur die Nutzflächen sind und zum anderen auch, dass im Laufe der engen Abstimmungsgespräche mit den verschiedenen Beteiligten der Flächenbedarf angestiegen ist. Auch ist der Flächenbedarf auch durch planerische Überlegungen geringfügig gestiegen.
Einen tatsächlichen Raumbedarf zu schätzen, ohne dass eine konkreten Fachplanung hierfür vorliegt, ist nach Einschätzung von Herrn Ernst kaum möglich bzw. außerordentlich schwierig, war jedoch bei dieser Planung, bei den oben angeführten sachlichen Gründen, eng beieinander.
Das jetzige Raumprogramm orientiert sich immer noch sehr stark an den Mindestvorgaben des KVJS. Die eingestellten Haushaltsmittel für den Neubau eines zweigruppigen Kindergartens (Objektkosten) in Höhe von 1 Mio. Euro würde darüber hinaus bei beiden Varianten eingehalten werden.
Zu dieser geänderten Beschlussvorlage fehlen in der heutigen Sitzung auch ein weitergehender Vergleich zwischen der Variante Kauf und der Variante Miete eines solchen Projektes.
-    Nachgefragt aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass die finanzielle Belastung durch dieses Projekt und auch durch das mögliche Kindergartenprojekt in Schlatt am Randen im Haushaltsjahr 2019 zusammen, durch den eingestellten Ansatz von 1 Mio. Euro gedeckt wäre, jedoch die weitern Ansätze im Haushaltsjahr 2020 anzupassen sind.
-    Dem neu gewählten Gemeinderat Herrn Tilo Herbster fehlt – um eine entsprechende Entscheidung zu treffen – in der heutigen Sitzung der entsprechende Vorlauf zu diesem Projekt ebenso wie die Antworten auf weitergehende Fragen, wie zum Beispiel warum kein Keller gebaut, warum ein Flachdach geplant ist, der fehlende Vergleich der geschätzten Kosten mit den Kosten einer ökologischen Bauweise oder aber auch, warum bei diesem Projekt nicht ein Architektenwettbewerb durchgeführt worden ist.
-    Der neu gegründete Gesamtelternbeirat sollte bei weiteren Überlegungen auf eine geeignete Weise mit in das Projekt eingezogen werden.
Als Ergebnis der Beratung und eines sorgfältigen Austausches der verschiedenen Argumente formuliert Gemeinderat Fabian Jutt auf Grund der zielführenden Überlegungen für dieses gute und unter zeitlichem Druck stehende Kindergartenprojekt in Hilzingen den Beschlussvorschlag, dass die Variante 2A / dreigruppig (2 Kindergartengruppen + 1 Krippengruppe) der Sitzungsvorlage zur Ausführung kommen soll.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser Beschlussvorschlag bei 15 Ja-, 2 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
Auf Anregung aus der Mitte des Gemeinderates sollen zukünftig in den Sitzungsvorlagen auch die finanziellen Auswirkungen von Beschlussvorschlägen aufgezeigt werden.
Mit Blick auf den ersten doppischen Haushalt 2019, bei dem die Haushaltsjahre 2020, 2021 und 2022 auch durchfinanziert werden mussten, müssten die für diesen Bereich entstehenden gesamten Mehraufwendungen in Höhe von 1 Mio. Euro (mit Einbeziehung des Kindergartenprojekts in Schlatt am Randen) durchfinanziert werden, so dass diese zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 1 Mio. Euro folglich für andere Maßnahmen dann nicht mehr zur Verfügung stehen.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird Herr Andreas Ernst aus der heutigen Sitzung verabschiedet, wobei er vom Vorsitzenden nochmals die Information mit auf den Weg bekommt, möglichst zügig die jetzt folgenden Planungs- und Verfahrensschritte anzugehen, um schnellstmöglich in den neuen Kindergarten einziehen zu können.

13.    Kindergartenangelegenheiten
-    Umbau Bürgerhaus Schlatt am Randen zu einem eingruppigen Kindergarten

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung/Gemeindegebäudemanagement vom 8. Juli 2019.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den beauftragten Architekten, Herrn Andreas Wieser, der sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt und erteilt ihm für den eigentlichen Sachvortrag das Wort.
In seinen längeren Ausführungen geht Architekt Andreas Wieser insbesondere auf folgende Aspekte ein:
-    Die grundlegenden, mit den Vereinen, dem Ortschaftsrat, dem Ortsvorsteher aber auch mit einer fachkundigen Erzieherin abgestimmten Planung bzw. grundlegenden Annahmen zur vorgelegten Planung.
-    Die Hintergründe, die für das Nichteinhalten der ersten groben Kostenschätzung in Höhe von 300.000 Euro, die im damaligen Beschluss des Gemeinderates vom 7. Mai 2019 als Zielvorgabe aufgenommen worden ist, ursächlich sind.
-    Die Schaffung einer Kindergartengruppe, die gegebenenfalls wieder – sofern diese für die Deckung des Kindergartenplatzbedarfs nicht mehr benötigt werden – ohne allzu große Schwierigkeiten zurückgebaut werden könnte.
-    Die einzuhaltenden Vorgaben des Kommunalverband Jugend und Soziales (KvJS) bzw. des Gesundheitsamtes Konstanz, so wurde zum Beispiel vom Gesundheitsamt Konstanz gefordert hat, dass für je 10 Kinder eine Toilette zu schaffen (= zwingende Vorgabe), einen Wickeltisch und auch eine Waschmaschine zu planen ist.
-    Die grundsätzlichen Überlegungen zur Schaffung eines 2. Fluchtweges im Gebäude bzw. die Zugänglichkeit des Objektes sowohl beim Kindergartenbetrieb als auch für eine Vereinsnutzung außerhalb des normalen Kindergartenbetriebs.
-    Die mögliche Nutzung der geplanten 2. Ebene im Gruppenraum als Spielmöglichkeit und die gleichzeitig anderweitige Nutzung der 1. Ebene, zum Beispiel als Schlafraum.
-    Die Kindergartenbezogenen Kosten ohne weitere Zusätze werden auf rund 436.000 Euro beziffert. Der Ausbau des WC im Erdgeschoss (der Anbau ist aus statischen Gründen erforderlich) wird auf 75.000 Euro, der Ausbau eines Raumes zum Jugendraum mit rund 44.000 Euro sowie sonstige Maßnahmen mit rund 17.000 Euro eingeschätzt, so Architekt Andreas Wieser.
-    Die noch nicht durchgeführte Sanierung des Kanals bzw. das noch nicht Vorliegen der Ergebnisse der zuletzt durchgeführten Spülung.
-    Den Bauzeitenplan bzw. die realistische Einschätzung des Fertigstellungstermins tendenziell im Sommer 2020.
Nach den umfassenden Sachvortrag des Architekten entwickelt sich eine längere Beratung, bei der die verschiedenen sachrelevanten Aspekte in die Diskussion eingebracht und bei der anschließenden Beurteilung sorgfältig mit- und gegeneinander abgewogen werden.
Unter anderem werden aus der Mitte des Gemeinderates folgende Punkte angeführt:
-    Die Kostenüberschreitung bzw. das Nichteinhalten der 1. Kostenschätzung in Höhe von 300.000 Euro wird im Gremium als nicht glücklich und als unbefriedigend betrachtet.
-    Gemeinderätin Andrea Baumann wünscht sich vor der Realisierung dieses Projekts eine weitere Planung / Alternativplanung.
Der ihrerseits im Laufe der Beratung gestellte Antrag, eine weitere Planung / Alternativplanung vor der Beschlussfassung zu beauftragen, wird von ihr selbst, vor der eigentlichen Beschlussfassung wieder zurückgenommen.
-    Trotz der deutlichen Überschreitung des 1. Kostenrahmens in Höhe von 300.000 Euro wird im Gremium die vorgestellte Planung als gut, zielführend und zukunftsweisend bewertet.
Die bei der Beauftragung des Architekten (Gemeinderatssitzung 7. Mai 2019) vorhandene Option, bei Überschreitung des Kostenblocks eine temporäre Lösung zu suchen, zum Beispiel die Stellung von Containern am Objekt, soll auf Grund der vorgelegten Planung vermutlich nicht weiterverfolgt werden, so die Einschätzung aus der Mitte des Gremiums.
-    Mit Blick auf die Genehmigungsfähigkeit eines solchen Projektes wird unter anderem vom Vorsitzenden ausgeführt, dass die Genehmigung eines solchen Projektes, auf Grund vorhandener rechtlicher und sonstiger Vorgaben eben nicht so einfach erreicht werden kann, wie ursprünglich angenommen.
-    Die Schaffung eines Jugendraums wird nach Einschätzung des Ortsvorsteher Stefan Jäckle zukünftig sicherlich anstehen, da ein solcher Jugendraum früher oder später benötigt wird.
-    Trotz dieser schlüssigen und pfiffigen Planung wird vor dem Hintergrund der Kosten von mindestens 436.000 Euro auch angeführt, einen komplett neuen Kindergarten zu bauen und das Bürgerhaus als solches zu belassen.
-    Die Belegungszahlen in den verschiedenen Einrichtungen der Gesamtgemeinde wurden dem Gemeinderat heute als Tischvorlage ausgegeben (siehe TOP 12). Diese Belegungszahlen zeigen – wenn die in den Einrichtungen vorhandenen Wartelisten nicht mit einbezogen werden – durchaus im Moment eine leichte Entspannung. Legt man zu den Zahlen der Anmeldungen (Belegungszahlen), die in den Einrichtungen vorhandenen Wartelisten aber auch die Geburtenzahlen als weitergehende Basis zugrunde, wird sowohl vom Vorsitzenden als auch verwaltungsseitig auf Grund der aktuellen Erkenntnis tatsächlich davon ausgegangen, dass ein entsprechender Bedarf als gegeben angesehen werden muss.
    Die hohe Anzahl von dann neu geschaffenen Kindergartenplätzen (zwischen 70 und 80 Plätze) würde die Gemeindeverwaltung in die Lage versetzen, die Kindergartenplanung (Anzahl der Kindergartenplätze, Anzahl der Krippenplätze, Betreuungsformen, Betreuungszeiten u.V.m.) sorgfältig, zukunfts- und bedarfsorientiert und ohne großen zeitlichen Druck, dass diese Pflichtaufgabe erfüllt werden muss bzw. der Anspruch auf einen Kindergartenplatz gedeckt wird, zu vollziehen.
-    Die Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, ob im nächsten Kindergartenjahr 2019/2020 allen Kindern bzw. allen Eltern und Erziehungsberechtigten ein Kindergartenplatz für ihre Kinder angeboten werden kann, kann verwaltungsseitig in der heutigen Sitzung nicht abschließend bestätigt werden. Die Herausforderungen, diese Aufgabe, gemeinsam mit allen Kindergartenträgern, zu erfüllen, werden nach Einschätzung des Hauptamtsleiters im kommenden Jahr nicht ganz einfach, vielleicht auch überhaupt nicht zu lösen sein.
-    Aus den verschiedensten Gründen heraus (zum Beispiel Abarbeitung diverser Prüfungsaufträge, der deutlich gestiegenen Geburtenzahlen u.V.m.) sollte eine auch diesbezügliche Entscheidung nicht länger hinausgeschoben werden, so die Einschätzung des Vorsitzenden, die aus der Mitte des Gemeinderates jedoch auch Zustimmung findet.
-    Sollten nach Bau dieser Einrichtung gegebenenfalls in den Kindergärten der Gesamtgemeinde Leerstände vorhanden sein, könnten diese Vakanzen durch Kinder aus anderen Kommunen oder aber aus der benachbarten Schweiz vermutlich gedeckt werden.
Der Gemeinde als Arbeitgeber bzw. der Gemeindeverwaltung ist es bisher fast ausnahmslos immer gelungen für die Einrichtungen Fachkräfte in ausreichender Anzahl, gegebenenfalls auch über den Mindestpersonalschlüssel, der vom Kommunalverband Jugend und Soziales gefordert wird, zur Verfügung zu stellen. Und dies obwohl die Arbeitsmarktsituation in den letzten Jahren sehr arbeitnehmerfreundlich ausgestaltet gewesen ist. Vor dem Hintergrund des Renommees der Gemeinde Hilzingen als Arbeitgeber, kann durchaus unterstellt werden, für diesen Kindergarten dann auch entsprechende Fachkräfte zu finden.
Im Gremium kristallisiert sich als Ergebnis der heutigen Beratung die Tendenz heraus, den Umbau des Bürgerhauses zu einem eingruppigen Kindergarten, ohne die vom Architekten vorgestellten weiteren, Zusatzoptionen in der heutigen Sitzung zu beschließen (Kosten 436.000 Euro).
Die fast 2 Jahren geführten Diskussionen im Gemeinderat zur Schaffung von ausreichenden Kindergartenplätzen in der Gesamtgemeinde sollte in der heutigen Sitzung mit einer weiteren Entscheidung abgeschlossen werden, was daraufhin von Gemeinderat Steffen van Wambeke auch so beantragt wird.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, beschließt der Gemeinderat ohne Gegenstimme und bei einer Enthaltung, den Umbau des Bürgerhauses Schlatt am Randen zu einem eingruppigen Kindergarten, jedoch ohne die zusätzlichen Optionen - zu geschätzten Kosten von 436.000 Euro.
Anschließend beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, die unverzügliche Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens und ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung die Vergabe der Aufträge an die nachfolgend aufgeführten Fachplaner:
- Statik: Ingenieurbüro für Baustatik – Martin Jordan, Hilzingen
- Elektroplanung: Michael Djebbar Licht und Elektroplanung, Radolfzell
- Sicherheitskoordinator: Baugrund – Arbeitssicherheit – Umweltschutz, Ing. Büro b. a. u.
  Karl-Peter Kunz, Singen
- Heizung: Thomas Meßmer Planungsbüro HLS Ingenieurbüro, Stockach
Mit herzlichen Worten des Dankes wird Architekt Andreas Wieser aus der heutigen Sitzung, verbunden mit der Bitte, dieses Projekt so schnell als möglich zu realisieren (Fertigstellungstermin), verabschiedet.
Während der Beratung aus der Mitte des Gremiums nachgefragt, erläutert die Verwaltung, dass die Kosten für den Neubau eines Kindergartens in Weiterdingen, der mit über 3,5 Mio. Euro veranschlagt ist, und der bei der Gemeinde einen Finanzierungsbedarf von 2,3 – 2,5 Mio. Euro im Jahr 2021 verursacht, nochmals vor dem Hintergrund zu überdenken, dass in der heutigen Sitzung zwei Kindergartenprojekte von unterschiedlichen Architekten vorgestellt worden sind, die die Schaffung von zusätzlichen Kindergartenplätzen zu deutlich geringere Kosten ermöglicht.
Kämmerer Stefan Mattes betrachtet aus den vorliegenden Kenntnissen heraus die Kosten für das Projekt Neubau eines zweigruppigen Kindergartens in Weiterdingen mit einem  veranschlagtem Investitionsvolumen von über 3,5 Mio. Euro durchaus als sehr überlegungsreif und nicht unbedingt mehr als zielführend. Eine sehr sorgfältige Abwägung und intensive Prüfung über diese Variante (Finanzierung, Kostenaufteilung) muss in den verschiedenen Gremien erfolgen.

14.    Vorbereitung der Bürgermeisterwahl 2020

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 8. Juli 2019, nämlich die Vorbereitung der Bürgermeisterwahl 2020 und Festlegung verschiedener Termine.
Die ausführliche Sitzungsvorlage wird verwaltungsseitig in kurzen Zügen erörtert, wobei verwaltungsseitig über die Sitzungsvorlage hinaus ergänzt wird, dass die terminliche vorgeschlagene Planung der Bürgermeisterwahl 2020, die vorab zur Vorprüfung beim Landratsamt Konstanz eingereicht worden ist, zwischenzeitlich als korrekt und gesetzeskonform betrachtet wird.
Ohne längere Aussprache zu den verwaltungsseitigen Ausführungen bzw. zu den Terminen der Sitzungsvorlage beschließt der Gemeinderat einstimmig in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die Festlegung der Bürgermeisterwahl (1. Wahlgang) am 2. Februar 2020 und den Termin für eine mögliche Neuwahl (2. Wahlgang) auf 16. Februar 2020.
Die sich darauf aufbauenden weitergehenden terminlichen Vorgaben (Stellenausschreibung, Festsetzung des Endes der Bewerberfrist oder auch die öffentliche Bewerbervorstellung) werden ebenfalls einstimmig in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, angenommen.

15    Vollzug des Haushaltsplanes 2019
- Zwischenbericht

Während der kurzen Abwesenheit von Bürgermeister Rupert Metzler übernimmt Gemeinderat und 1. Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Sigmar Schnutenhaus den Vorsitz.
Verwaltungsseitig wird die Sitzungsvorlage sehr ausführlich erörtert, wobei darauf hingewiesen wird, dass sich zwischenzeitlich einige Veränderungen ergeben habe, die das Plus im Ergebnishaushalt auf rund 1,5 Mio. Euro ausgeweitet hat. Allerdings wird auch ausgeführt, dass viele Maßnahmen auf Grund des großen Investitionsprogramms für 2019 in die nächsten Haushaltsjahre verschoben werden mussten.
In der Aussprache wird aus der Mitte des Gemeinderates darauf hingewiesen, dass die Verwaltung unbedingt daran arbeiten muss, im investiven Bereich für die zukünftigen Haushaltsjahre in den Haushaltsplänen nur so viele Maßnahmen einzustellen, die dann auch realistisch abgewickelt werden können. Bei der Beratung des Haushaltsplans 2019 lag es auf der Hand lag, dass die investiven Maßnahmen nicht umgesetzt werden können.
Die „Investitionsliste“ (DIN A3- Excel Tabelle) muss dementsprechend angepasst, erweitert und fortgeschrieben werden, so die deutliche Einschätzung aus dem Gremium.
Faktisch ist auch klar, dass durch die jetzige Sommerpause die noch nicht vergebenen Maßnahmen erst im September vergeben werden können, was sich natürlich dann auch in der Realisierungsdauer Niederschlag finden wird.
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus fragt ferner zum aktuellen Sachstand bei der Ausweisung von neuen Gewerbegebietsgrundstücken, dem Flächennutzungsplan oder aber auch beim Neubaugebiet "Lange Breite" in Riedheim (Planungsstand unter Berücksichtigung des § 13b BauGB) nach.
Der Vorsitzende beantwortet die Fragen dahingehend, dass die Vorbereitungen für die Erstellung eines neuen Flächennutzungsplans laufen, erste Vorgespräche laufen werden. In diesem Zusammenhang wird dann auch die weitere Ausweitung von Gewerbegebietsflächen eine Rolle spielen, nachdem bekannt ist, dass die Gemeinde keine Gewerbegebietsgrundstücke mehr hat, um diese an interessierte Unternehmen zu veräußern. Ferner erläutert der Vorsitzende, dass die Regelungen des § 13b BauGB, die noch eine Ausnahmeregelung bis zum Ende des Jahres 2019 ermöglichen, in der Verwaltung bekannt sind, verfolgt werden und gegebenenfalls auch soweit abgearbeitet werden, um ggfs. noch vorhandene Möglichkeiten auszunutzen.
Im Gremium wird unisono festgestellt, dass die Projekte, die im Haushaltsplan 2019 eingestellt worden sind, deutlich zu ambitioniert waren. Ebenfalls wird allseits gewünscht, dass in zukünftigen Jahren nur noch so viel Investitionsprojekte eingestellt werden, die auch tatsächlich abgewickelt werden können.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird ferner angeführt, dass die Kosten, die die Gemeinde Hilzingen im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung an den Landkreis Konstanz zu bezahlen hat (die sogenannte Fehlbelegerabgabe) nicht unbedingt als sinnvoll erachtet wird.
Vor allem auch deshalb, weil die Gemeinde Hilzingen ein Zeichen für ein deutlich aktiveres Handeln für diese Herausforderung setzen muss.
Es kann und darf nicht politische Zielsetzung sein, dass die Gemeinde Hilzingen die ihr zugewiesenen Flüchtlinge dauerhaft nicht in geeigneten Räumlichkeiten unterbringen kann. Darüber hinaus kommt aus dem Gremium der Wunsch, dass die Gemeinderäte, die DIN A3-Tabelle über die einzelnen Projekte und deren Realisierungszeiträume, die den Gemeinderäten in der Haushaltsplanberatung vorgelegt worden sind, digital zugestellt wird, um einfacher auch damit arbeiten zu können, was von der Verwaltung zugesagt wird.

16.    Bekanntgaben der Verwaltung

a)    Mensaangebot an der Peter-Thumb-Schule Hilzingen

Derzeit wird die Mittagsverpflegung an der Peter-Thumb-Schule Hilzingen an den Wochentagen Dienstag, Mittwoch und Donnerstagangeboten. Nachdem einige Eltern immer wieder darum gebeten haben, zu überprüfen, ob es möglich wäre, die Mittagsverpflegung im gleichen Rahmen auch auf Montag und Freitag zu erweitern, wird der Gemeinderat darum gebeten, in der heutigen Sitzung dies, ohne einer entsprechenden Sitzungsvorlage, zu beschließen.
Durch einen solchen Beschluss könnte die Erweiterung des Mensaangebotes (= als erster Test bis Ende Oktober 2019) ab dem neuen Schuljahr angeboten werden. Grundsätzlich ist der Gemeinderat damit einverstanden, diese Erweiterung zum Schuljahresbeginn 2019 einzuführen und beauftragt die Verwaltung, alles hierfür Notwendige zu tun, dass an der Peter – Thumb – Schule Hilzingen zum Schuljahresbeginn (im September 2019) zu den gleichen Bedingungen auch montags und freitags ein Essen anzubieten.

17.    Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

a)    Kirchweih 2020

Aus der Mitte des Gemeinderates wird die Verwaltung darum gebeten, sich aktiv darüber Gedanken zu machen, wie die Kirchweih 2020 organisiert werden kann. Auf Grund der baulichen Projekte in der Hauptstraße kann nicht davon ausgegangen werden, dass die im gewohnten Umfang abgewickelt werden kann. Um genügend Vorbereitungszeit zu haben, wird die Verwaltung gebeten, sich Gedanken darüber zu machen, die Hilzinger Kirchweih 2020 modifiziert zu organisieren.

b)    Kindergarten Binningen

Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für die temporär geschaffene Kindergartengruppe im Kindergartengebäude in Binningen nicht ausgereicht hat, diese zu eröffnen. Voraussichtlich wird es allerdings erforderlich werden, dass diese temporär geschaffenen Betreuungsplätze (Kleingruppe) zumindest solange Aufrecht erhalten bleiben, bis die neu geschaffenen Kindergartengruppen fertiggestellt und betriebsbereit sind. Verwaltungsseitig wird ausgeführt, dass dieses Thema dann auch in der Ortschaftsratssitzung Binningen am kommenden Montag kurz erörtert werden soll.

c)    Kindergarten Weiterdingen

Auf Nachfrage von Ortsvorsteher Egon Schmieder erläutert die Verwaltung, dass vermutlich im Herbst 2019 die Alternativplanung für den Kindergarten "St. Mauritius" in Weiterdingen im Gremium vorgestellt werden kann. Sobald die Alternativplanung bei der Gemeindeverwaltung vorliegt, wird natürlich ein enger Austausch mit der Katholischen Kirchengemeinde stattfinden.    
Der Bürgermeister ergänzt, dass durch Beschlüsse des Gemeinderates sowohl der Standort des neuen Kindergartens als auch der Umfang und die Kostentragung der Alternativplanung (= Vergleichbarkeit mit dem 1. Planentwurf) festgelegt worden sind.
Verwaltungsseitig wird ergänzend, dass im Haushaltsplan 2021 die erste Zahlung von der Politischen Gemeinde an die Katholische Kirchengemeinde eingestellt ist.
Über die Trägerschaft des Kindergartens "Beim Steppbachwiesle"/2. Bauabschnitt wird im Gremium wieder informiert, sobald alle entsprechenden Entscheidungen getroffen sind.

d)    Zwangsversteigerung in Binningen

Auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass nach Absprache mit Ortsvorsteher Stefan Rill aber auch mit den Fraktionssprechern, die Gemeinde bei einem Zwangsversteigerungsverfahren für ein Anwesen in Binningen nicht mitgeboten hat, weil das Objekt nicht den Vorstellungen der Gemeinde entsprochen hat.

e)    Wiesentalhalle Weiterdingen

Mit Blick auf die Terminierung der Sanierung der Wiesentalhalle Weiterdinge, wird aus der Mitte des Gemeinderates nachgefragt, ob auf die Ausschreibung inzwischen schon Abbruchsangebote eingegangen sind. Auch wenn verwaltungsseitig diesbezüglich in der heutigen Sitzung keine abschließende Aussage getroffen werden kann, geht der Vorsitzende trotzdem davon aus, dass die Arbeiten planmäßig beginnen können.

18.    Fragemöglichkeit für Einwohner

a)    Die Vorsitzende des Fördervereins der Peter-Thumb-Schule Gemeinschaftsschule Hilzingen, Frau Manuela Trapani, lädt den Gemeinderat für den Sponsorenlauf am kommenden Freitag auf dem Sportgelände ein.
Bürgermeister Rupert Metzler hat die Schirmherrschaft für dieses Event, das in der Zeit von  15.00 – 18.00 Uhr stattfinden wird, übernommen. Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher wird als Gastläufer an diesem Event ebenfalls teilnehmen.

Vorgelegt am 24. September 2019
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)    
gez. Ulrike Maus (Gemeinderat)