Anmeldung

Gemeinderat

Dienstag, 4. Juni 2019, 19:00 Uhr
Rathaus Sitzungssaal

Gemeinderat 4. Juni 2019

1.    Blutspenderehrung
2.    Fragemöglichkeit für Einwohner
3.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 02.04.2019
4.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 09.04.2019
5.    Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 07.05.2019
6.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 07.05.2019
7.    Bebauung Areal Klostergasse, Gemarkung Hilzingen
-    Beschlussfassung über die Aufhebung des europaweiten Ausschreibungsverfahrens (Investorenwettbewerb)
-    Beschlussfassung über die europaweite Bekanntmachung der erfolglosen Ausschreibung
-    Beschlussfassung über die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorausgehenden öffentlichen Teilnahmewettbewerb
8.    Bebauungsplan "Klostergasse", Gemarkung Hilzingen
-    Aufstellungsbeschluss als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB mit Örtlichen Bauvorschriften im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
9.    Bebauungsplan "Kirchhofäcker", Gemarkung Schlatt am Randen
-    Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
10.    Bebauungsplan "Homboll I", Gemarkung Hilzingen
-    Aufstellungsbeschluss über die Teilaufhebung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
11.    Antrag der SPD/UL zur Förderung und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
12.    Bekanntgaben der Verwaltung
13.    Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
14.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Gemeinderat 4. Juni 2019

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Von den 20 Gemeinderäten sind 17 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Bauamtsleiter Günther Feucht
Verwaltungsbeamte Rudolf Schmidt und Norbert Hug
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderäte Martin Jordan (Urlaub), Ulrike Maus (beruflich), Karl Schwegler (privat), entschuldigt

Beginn: 19.00 Uhr    
Ende: 20.35 Uhr    
Presse: 1
Zuhörer: 8

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt Bürgermeister Rupert Metzler bekannt, dass die Tagesordnungspunkte 5 und 8 der öffentlichen Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt werden.

1.    Blutspenderehrung

Der Vorsitzende unterstreicht bei seinen einleitenden Worten die allgemeine Bedeutung und Wichtigkeit des Blutspendens und die Notwendigkeit, dass viele Bürgerinnen und Bürger Blut spenden, um einen Mangel an Blutkonserven gar nicht erst entstehen zu lassen, insbesondere verweist er zum Beispiel auch auf die benötigte Anzahl von Blutkonserven, die bei einer Geburt benötigt werden.
Der Vorsitzende begrüßt heute herzlich die Vertreterinnen und Vertreter des DRK-Ortsvereins Hilzingen und dankt dem Team für die erfolgreich durchgeführten und hervorragend organisierten Spendentermine in Hilzingen. Die Bereitschaft der Hilzinger Bürgerinnen und Bürger Blut zu spenden ist nach wie vor immer noch sehr hoch, auch wenn in der heutigen Sitzung insgesamt 12 Personen geehrt werden könnten, die 10, 25, 50 oder sogar 75 Mal ehrenamtlich Blut gespendet haben. Aus nachvollziehbaren Gründen sind heute nicht alle zur Ehrung anstehenden Personen anwesend, um die Ehrung durch den Bürgermeister entgegenzunehmen. Der persönliche Dank des Vorsitzenden richtet sich an alle Blutspenderinnen und Blutspender, die durch ihre Blutspende die Allgemeinheit positiv unterstützen.
Nach weiteren ergänzenden Worten des Vorsitzenden überreicht er einzeln und nacheinander den anwesenden Blutspendern die jeweilige Ehrennadel, die Urkunde, die er für jede Spendengruppe (10, 25, 50, 75) im Wortlaut vorträgt sowie ein je nach Spendenzahl gestaffeltes Präsent der Gemeinde.
Insgesamt können acht Blutspender die Ehrung entgegennehmen. Auf verwaltungsseitiges Nachfragen wird festgestellt, dass heute keine weiteren Blutspender anwesend sind. Im Anschluss an die Ehrung lädt Bürgermeister Rupert Metzler die anwesenden Blutspender zu einem Stehempfang ins Trauzimmer ein, bei dem Gemeinderat und 1. Bürgermeister-Stellvertreter Martin Schneble die Gastgeberrolle übernimmt.

2.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

3.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 02.04.2019

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 02.04.2019.

4.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 09.04.2019

Die in der Sitzung am 7. Mai 2019 ausgegebene Tischvorlage, nämlich die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 09.04.2019 wird mit folgender Änderung, die von Gemeinderätin Andrea Baumann gewünscht wird, vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Die Niederschrift wird mit folgender Ergänzung (Seite 6, Ziffer 5b) beschlossen.
"Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates wird die Einschätzung der Freiwilligen Feuerwehr Duchtlingen zum einen eingebracht, dass es kein Problem darstellt, Frauen in die Feuerwehr aufzunehmen, wenn nur eine Duschgelegenheit vorhanden ist und zum anderen auch für die Zukunft deshalb keine Probleme gesehen werden."

5.    Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 07.05.2019

-- abgesetzt –

6.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 07.05.2019

In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 7. Mai 2019 hat der Gemeinderat die Vergabe von weiteren Grundstücken im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle"/2. Bauabschnitt sowie im Neubaugebiet "Engelweg II" in Binningen beschlossen, den Beschluss gefasst, ein Waldgrundstück in Weiterdingen zu erwerben und den Auftrag zur Erstellung der Planung für den modularen Kindergarten Hilzingen an Architekt Andreas Ernst aus Stockach zu vergeben.

7.    Bebauung Areal Klostergasse, Gemarkung Hilzingen
-    Beschlussfassung über die Aufhebung des europaweiten Ausschreibungsverfahrens (Investorenwettbewerb)
-    Beschlussfassung über die europaweite Bekanntmachung der erfolglosen Ausschreibung
-    Beschlussfassung über die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorausgehenden öffentlichen Teilnahmewettbewerb

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Bauverwaltung vom 23. Mai 2019, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Über die Sitzungsvorlage hinaus informiert die Verwaltung bzw. der Bürgermeister, dass der Beschlussvorschlag zu Ziffer 2 in der heutigen Sitzung aus verschiedenen Aspekten, die in der nichtöffentlichen Sitzung erläutert werden, nicht entscheidungsrelevant ist und darüber auch nicht beschlossen werden kann.
Auch wenn sich beim angewandten und vorgeschriebenen europaweiten Ausschreibungsverfahren kein Interessent auf das Grundstück beworben hat, wird aus der Mitte des Gemeinderates deutlich unterstrichen, dass das gewählte Ausschreibungsverfahren ein rechtssicheres Verfahren ist und als das Richtige eingestuft worden ist.
Bei der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird der Beschlussvorschlag zu Ziffer 1 der Sitzungsvorlage mit folgendem Inhalt ohne Gegenstimme und bei einer Enthaltung angenommen:
-    Das europaweite Ausschreibungsverfahren (Investorenwettbewerb) wird aufgehoben.
-    Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit iuscomm Rechtsanwälte Stuttgart, das Ergebnis der erfolglosen Ausschreibung europaweit bekannt zu machen.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung ferner, dass für die juristische Begleitung in diesem Verfahren Kosten mit rund 10.000 Euro angefallen sind. Aus der Mitte des Gemeinderates wird darüber hinaus ergänzt, dass bei dem zuvor durchgeführten, nicht rechtskonformen Ausschreibungsverfahren leider ebenfalls kein Bewerber gefunden werden konnte, der nachhaltig an der Bebauung des Areals mit den damals festgelegten Konditionen interessiert gewesen ist.

8.    Bebauungsplan "Klostergasse", Gemarkung Hilzingen
-    Aufstellungsbeschluss als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB mit Örtlichen Bauvorschriften im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

--abgesetzt--

9.    Bebauungsplan "Kirchhofäcker", Gemarkung Schlatt am Randen
-    Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Bauverwaltung vom 23. Mai 2019, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird. Dabei teilt die Bauverwaltung ergänzend mit, dass nach Auskunft der Baurechtsbehörde beim Landratsamt Konstanz, die vorliegende Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung zulässig ist.
Ohne weitere Aussprache wird der in der Sitzungsvorlage enthaltene Beschlussvorschlag
"der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften "Kirchhofäcker" werden im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert. Gegenstand der Änderung ist das Grundstück Flst.-Nr. 282/2, Gemarkung Schlatt a.R." in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.

10.    Bebauungsplan "Homboll I", Gemarkung Hilzingen
-    Aufstellungsbeschluss über die Teilaufhebung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Bauverwaltung vom 23. Mai 2019, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Während der kurzfristigen Abwesenheit von Bürgermeister Rupert Metzler übernimmt Gemeinderat und 1. Bürgermeister-Stellvertreter Martin Schneble den Vorsitz.
Nach dem verwaltungsseitigen Sachvortrag entwickelt sich im Gemeinderat eine längere Aussprache zur vorgeschlagenen Vorgehensweise, nämlich zur Fassung des Aufstellungsbeschlusses über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Die Intension der Verwaltung, den vorgeschlagenen Weg einzuschlagen, ist bei Teilen des Gemeinderates einleuchtend, wobei – würde man diesem Vorschlag folgen – dies dazu führen
würde, dass dieses Gebiet zu einem unbeplanten Innenbereich würde. Entsprechend eingereichte Bauanträge müssten dann nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) beurteilt werden, also zum Beispiel nach dem Maß der baulichen Nutzung, dem Einfügen in die Umgebungsbebauung, die Gebäudehöhen der Umgebungsbebauung, was sich in der Praxis oftmals als sehr schwierig und komplex darstellt.
Andererseits wird in der Beratung aus der Mitte des Gemeinderates auch eingebracht, dass der vorgeschlagene Weg eben deshalb nicht zu verstehen ist, weil dadurch keine städtebauliche Überplanung des Gebietes (Bebauungsplan) erfolgt. Durch einen entsprechend gestalteten Bebauungsplan könnten viele städtebauliche Parameter (Stellplatzanzahl, Gebäudehöhen, Kubatur, Dachformen etc.) aufgenommen werden, um eine verträgliche und städtebaulich sinnvolle Bebauung zu gewährleisten. Insbesondere ist die Anwendung von § 34 BauGB in der Praxis sehr schwierig, was sich immer auch während den Beratungen im Gemeinderat zeigt.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates kann die Verwaltung keine verbindliche Aussage darüber treffen, ob sämtliche Anlieger- und Erschließungsbeiträge vollständig abgerechnet sind, auch wenn aus der Mitte des Gemeinderates eingebracht wird, dass es sich bei der Weiterdinger Straße wohl um eine sog. historische Straße handeln dürfte, die mithin dann Erschließungsbeitragsmäßig als abgerechnet gelten dürfte.
Die verwaltungsseitige Argumentation wird im Gremium aber als nicht nachvollziehbar und vor allem als investorenfreundlich eingestuft. Die Einschätzung, dass dadurch Anreize für Bauherren geschaffen werden, wird ebenso nicht geteilt, wie das Argument, dass dadurch eventuell früher bestimmte Grundstücke, die im dortigen Bereich noch nicht im Eigentum der Gemeinde Hilzingen stehen, erworben werden können.
Die weiteren in die Diskussion sowohl für als auch gegen den Vorschlag der Verwaltung eingebrachten Argumente werden erörtert und mit- und gegeneinander abgewogen.
Insbesondere wird auch auf die Situation des kürzlich errichteten größeren Wohnblocks in der Hinter-Hofen-Straße hingewiesen, bei dem die aufgetretenen Schwierigkeiten hinreichend bekannt sind.
Als Ergebnis der weiteren Beratung wird aus der Mitte des Gemeinderates beantragt, zunächst über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen zu lassen:
Die Entscheidung über den Beschluss zur Aufstellung über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ist zu vertagen, bis verwaltungsseitig eine abschließende verbindliche Aussage über die vollständige Abrechnung der Anlieger- und Erschließungsbeiträge getroffen werden kann.
Dieser Beschlussvorschlag wird in der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 1 Ja- und 10 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Anschließend kommt folgender in der Sitzungsvorlage aufgeführte Beschlussvorschlag der Verwaltung zu Abstimmung:
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften "Homboll I" werden im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert. Gegenstand der Änderung ist die ersatzlose Teilaufhebung des Bebauungsplans im Bereich der Grundstücke Flst.-Nrn. 7863, 7864, 7875, 7875/1, 7878, 7879, 7879/1, 7879/2, Gem. Hilzingen.
Dieser Beschlussvorschlag wird daraufhin ebenfalls in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 4 Ja- und 12 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

11.    Antrag der SPD/UL zur Förderung und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus dem den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage, nämlich dem Antrag der SPD/UL zur Förderung und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
Gemeinderätin Andrea Baumann verweist in ihrer kurzen, weitergehenden Ergänzung zum vorgelegten Antrag auf die Sitzungsvorlage, worauf sich im Gremium eine längere Aussprache zum vorgelegten Antrag entwickelt.
In der anschließenden Aussprache werden verschiedene Aspekte, wie zum Beispiel auf die vorhandenen Landesmittel zur Förderung und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum hingewiesen. Im Jahr 2018 ist von den Kommunen/Förderberechtigen lediglich ein geringer Anteil aus diesem Fördertopf abgerufen worden.
Gemeinderätin Marianne Guthoff erwähnt, dass der vorliegende Antrag vom Grundsatz her ein Standard-Antrag ist, der wenig bzw. überhaupt nicht konkretisiert für die Gemeinde Hilzingen erarbeitet worden ist. Es fehlt an für Hilzingen zielgerichteten Ansätzen, so zum Beispiel, ob bezahlbarer Wohnraum nur im Kernort oder auch in den Ortsteilen realisiert werden sollte, oder ob die Suche nach Nachverdichtungsflächen in den Ortsettern entsprechend aktiv angegangen werden soll.
Es wird im Gremium auch sehr deutlich angeführt, dass die vielen Auflagen, die von staatlichen Behörden aufgestellt werden, immer weniger dazu geeignet sind, günstigen Wohnraum zu schaffen bzw. die auch durch solche Auflagen entstehenden Objektkosten nicht mehr für einen relativ günstigen Mietpreis abzugeben sind. Es ist durch die Investitionskosten kaum bzw. nicht mehr möglich, Mietpreise von unter 9 – 10 Euro/m² zu verlangen. Dies ist auf die verschiedensten Ursachen zurückzuführen, wobei aus der Mitte des Gemeinderates deutlich darauf hingewiesen wird, dass die Kosten, die für den Erwerb des Rohbaulandes entstehen, nicht ursächlich für einen hohen Mietpreis sind.
Der vorliegende Antrag bietet viele Interpretationsmöglichkeiten und die Möglichkeit, Vieles, also auch Subjektives, aus dem Antrag heraus zu lesen.
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus wertet den Antrag dahingehend, dass dieser der Verwaltung den Auftrag geben soll, entsprechende Freiflächen sowohl im Kernort als auch in den Teilorten zu suchen, zu finden und gegebenenfalls schon zu überlegen, wie solche Freiflächen mit einem geeigneten Investor dann auch für diesen Zweck genutzt werden können. Der eindringliche Handlungsauftrag an die Verwaltung sollte dahingehend gefasst werden, die Gesamtgemeinde auf mögliche Freiflächen zu untersuchen und ggfs. schon Optionen aufzuzeigen, mit welchen geeigneten Inverstoren solche Projekte umzusetzen sind.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Hilzingen in den letzten 5 Jahren sehr viel Flächen für die gewünschte Bebauung (Wohnbebauung/Gewerbe) verbraucht hat und dadurch viele landwirtschaftliche Flächen versiegelt worden sind. Die Gemeinde müsste sich grundsätzlich darüber Gedanken machen, in welche Richtung sie sich entwickeln möchte.
Vor allem vor dem Hintergrund, dass im Laufe des Jahres sicherlich noch die eine oder andere Entscheidung zu treffen ist, auf welchen Flächen, auch vor dem Hintergrund des § 13 a BauGB und der ablaufenden vereinfachten Realisierung, die gewünschte Entwicklung weiter verfolgt werden muss. Auch sollte die Gemeinde sich prinzipiell überlegen, welche Wachstumsraten als verträglich eingestuft werden und somit als Zielgröße gelten sollen.
Als Ergebnis der weiteren Beratung beschließt der Gemeinderat daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, ohne Gegenstimme und bei 2 Enthaltungen den letzten Absatz des vorliegenden Antrags als eindringlichen Auftrag an die Verwaltung zu formulieren:
Für die Umsetzung solcher Wohnprojekte sind geeignete Grundstücke und Partner, wie Wohnbaugenossenschaften und Wohnungsbauunternehmen mit ähnlicher Ausrichtung, intensiv zu suchen.
Der Vorsitzende ergänzt zum obigen Verwaltungsauftrag bzw. zu diesem Beschluss, dass er diese Thematik dann im Rahmen einer Klausurtagung, die er für Herbst / September 2019 plant, diskutieren möchte. An dieser Klausurtagung könnte dann zum Beispiel auch die Entwicklung der Gemeinde Hilzingen diskutiert werden. Entsprechende Ergebnisse würden dann als Basis für die Erstellung des in die Jahre gekommenen Flächennutzungsplanes dienen.
Eine entsprechende Suche nach geeigneten Investoren, wie zum Beispiel Baugenossenschaft oder Ähnliches, könnte dann in einem weiteren Schritt erfolgen. Welches Einwohnerwachstum für die Gemeinde Hilzingen verträglich ist, muss dann ebenso vom Gemeinderat festgelegt werden, wie Überlegungen zur Realisierung von weiterem Geschosswohnungsbau, was seit vielen Jahren immer wieder diskutiert wird, so die Ausführung des Vorsitzenden.

12.    Bekanntgaben der Verwaltung

a)    Kommunalwahl

Der Vorsitzende gratuliert den gewählten Bewerbern für die jeweiligen Gremien (Kreistag, Gemeinderat, Ortschaftsräte) und bedankt sich bei allen Personen/Kandidaten, die bereit waren, sich dieser Wahl zu stellen. Auf Grund der vielen Kandidaten auf den verschiedenen Wahlvorschlägen hatte der Wähler eine sehr gute Möglichkeit, eine Wahlentscheidung zu treffen.
Er fügt ferner an, dass seit dem 28. Mai die Wahlprüfung durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, dem Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Konstanz, läuft, da an diesem Tag die erforderlichen Wahlunterlagen der Prüfungsbehörde übergeben worden sind.
Nach Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der Kommunalwahlen durch die Rechtsaufsichtsbehörde kann die letzte Sitzung des Gemeinderates in seiner jetzigen Besetzung und die konstituierende Sitzung vorbereitet werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass am 2. Juli die letzte Sitzung des Gemeinderates in der jetzigen Besetzung und dann am 16. Juli die konstituierende Sitzung des neu gewählten Gemeinderates erfolgen wird.
Mit Blick auf den Termin am 2. Juli weist der Vorsitzende darauf hin, dass vor der Sitzung um 18.30 Uhr ein Fototermin stattfinden wird, um für die Chronik der Gemeinde Hilzingen ein Gruppenfoto des amtierenden Gemeinderates zu machen.
Für die weiteren Planungen der konstituierenden Gemeinderatssitzung führt der Vorsitzende an, dass angedacht ist, die Fraktionsführer zu einem Gespräch einzuladen, um die erforderlichen Tagesordnungspunkte vorbereitend zu besprechen (Bürgermeister-Stellvertreter, Stärke der beschließenden Ausschüsse, Besetzung der beschließenden Ausschüsse usw.).
Ergänzend zu den Ausführungen des Vorsitzenden bedankt sich Gemeinderat und 1. Bürgermeister-Stellvertreter Martin Schneble stellvertretend für den Gemeinderat aber auch für die Wahlberechtigten sowohl bei den Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses, den Mitarbeitern des Hauptamtes als auch beim Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher für die Organisation und ordnungsgemäße Abwicklung der sehr aufwendigen und komplexen Wahlgeschäfte an diesem Wahlsonntag bzw. für den Auszählmarathon am Montag.
Verwaltungsseitig wird ausgeführt, dass bei der amtlichen Bekanntmachung der vorläufigen Wahlergebnisse der Ortschaftsratswahlen die Angabe der Briefwähler mit "0" erfolgt ist, was nicht korrekt gewesen ist. In der Ausgabe des Gemeindeblatts am 6. Juni 2019 werden diese Zahlen entsprechend korrigiert veröffentlicht.

b)    Straßenmarkierungen

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass voraussichtlich noch im Juni die vielfach diskutierten Fahrbahnmarkierungen im Hanfgarten aufgebracht werden, sofern der Auftragnehmer (hier die Stadt Singen) zu diesem Zeitpunkt noch ausreichend Kapazitäten hat. Sollte dies in dem gewünschten Zeitfenster nicht erledigt werden können, sagt der Bürgermeister zu, ein anderes Unternehmen zu suchen.

13.    Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

a)    Verkauf der Grundstücke "Areal Altes Rathaus" und "Objekt Altes Rathaus"

Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus frägt zum wiederholten Male zum Sachstand bei den Grundstücksveräußerungen "Objekt Altes Rathaus" und beim "Areal Altes Rathaus" an.
Bauamtsleiter Günther Feucht erwähnt hierzu, dass sich die Erstellung des notwendigen Messbriefs verzögert hat, dass sich zum Beispiel noch verschiedene Änderungen beim Zuschnitt der Grundstücke ergeben haben. Die relevanten Grundstückszuschnitte werden im Gemeinderat kurz aufgezeigt.
Die konkreten Vertragsverhandlungen mit den ausgewählten Investoren sind dahingehend in Vorbereitung bzw. in abschließender Vorbereitung.
Ergänzend wird vom Vorsitzenden ausgeführt, dass bei beiden Investoren keine Anzeichen vorhanden sind, die jeweiligen Grundstücksgeschäfte nicht zu vollziehen, was zuletzt durch den Investor des "Objekts Altes Rathaus" in einem mit Bürgermeister Rupert Metzler in der vergangenen Woche geführten Gespräch auch bestätigt worden ist.
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus ergänzt ferner, dass im Gremium durchaus der Wunsch vorhanden ist, dass die beiden notariellen Verträge in der Reihenfolge geschlossen werden, dass zunächst das „Objekt Altes Rathaus" und danach das „Areal Altes Rathaus“ veräußert wird.
Die Nachfrage zum Realisierungszeitraum des Objektes der Baugenossenschaft Familienheim Bodensee wird verwaltungsseitig dahingehend ergänzt, dass vom Investor Signale vorhanden sind, dass der Bau im 1. Halbjahr 2020 erfolgt. Im Herbst 2019 muss jedoch die Gemeinde noch den Abriss der Gebäude in diesem Bereich, nach einer vorherigen Ausschreibung, ausführen.
Der Vorsitzende ergänzt ferner, dass er weitergehende Informationen, zum Beispiel zum notariellen Kaufvertrag, in der nichtöffentlichen Sitzung geben möchte, was von Seiten des Gemeinderates auch dahingehend akzeptiert wird.

b)    Terminplanung

Auf Nachfrage von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus zur terminierten Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 9. Juli 2019 wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass die Tagesordnung noch nicht erstellt ist und dem Wunsch des Gremiums dann auch nachgekommen werden kann, die VFA - Sitzung ausfallen zu lassen, wenn keine Tagesordnungspunkte vorhanden sind, die nicht aufgeschoben werden können. Die VFA – Sitzung müsste dann in den September 2019 (neuer Gemeinderat) verschoben werden.
Nachdem in der heutigen Sitzung keine abschließende Aussage darüber getroffen werden kann, ist der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung damit einverstanden, eine mögliche Terminabsage mit der Einladung zur Sitzung des Technischen und Umweltausschusses zu erhalten.

c)    Möblierung DRK-Räume im neuen Feuerwehrgerätehaus

Gemeinderat Thomas Hägele fragt nach, ob seine Informationen richtig sind, dass die Räumlichkeiten des DRK-Ortsverbandes Hilzingen auf Beschluss des Bürgermeisters neue Tische und Stühle erhalten haben.
Der Vorsitzende erwidert hierauf, dass es richtig ist, dass er genehmigt hat, sowohl Tische für die DRK-Räume als auch dazugehörende Stühle für diese Räumlichkeiten zu beschaffen. Die Kosten belaufen sich auf rund 5.600 Euro. Nachdem der DRK-Ortsverband keine eigenen Mittel hierfür hat, hat der Bürgermeister entschieden, die hierfür notwendigen Mittel zu bewilligen. Diese Entscheidung hat der Bürgermeister unter anderem auch deshalb getroffen, weil es – auch nach seiner Einschätzung – nicht nachvollziehbar und nicht richtig gewesen wäre, in den neuen, modernen Räumen Stühle und Tische zu nutzen, die mehrere Jahrzehnte alt sind und ein entsprechendes Erscheinungsbild haben.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird deutlich darauf hingewiesen bzw. auch scharf kritisiert, dass der Bürgermeister diese Entscheidung getroffen hat, wohl wissend, dass der Gemeinderat während der Haushaltsplanberatung beschlossen hat, hierfür keine Mittel bereitzustellen.
Die vom Bürgermeister getroffene Entscheidung stellt nach Einschätzung im Gremium eine deutliche Umgehung des Gemeinderatsbeschlusses und somit des Votums des Gemeinderates dar, auch wenn die Einschätzung durchaus nachvollziehbar ist, in einem neuen Objekt keine alten Tische und Stühle nutzen zu müssen. Auch vor dem Hintergrund, dass der Bürgermeister 1. Vorsitzender des begünstigten Vereins (DRK-Ortsverein) ist, wird von Teilen des Gemeinderates diese Entscheidung mehr als deutlich kritisiert.

d)    Seniorenabend der Gemeinde Hilzingen

Gemeinderätin Andrea Baumann stellt fest, dass die Gemeinde zum jährlichen Seniorenabend, der in diesem Jahr im Kernort Hilzingen stattgefunden hat, eingeladen hat und die beteiligten Vereine nicht Ausrichter dieser Veranstaltung sind. Die Berichterstattung im Gemeindeblatt der Gemeinde Hilzingen ist dahingehend nicht korrekt, da die Vereine nur bereit gewesen sind, den Seniorenabend der Gemeinde zu unterstützen.

e)    Jugendsprechstunde / Nachbarschaftshilfe

Auf Nachfrage von Gemeinderätin Andrea Baumann und dem Hinweis, dass sie seit längerer Zeit auf einer Antwort des Bürgermeisters hinsichtlich der Aktivitäten der  Nachbarschaftshilfe/Jugendsprechstunde wartet, ergänzt der Vorsitzende, dass er diese Frage gerne schriftlich beantworten wird, was von Seiten von Gemeinderätin Andrea Baumann zur Kenntnis genommen wird.

14.    Fragemöglichkeit für Einwohner

a)    Mihael Tivadar fragt zur zeitlichen Realisierung des Bebauungsplanes "Kirchhofäcker" nach.
Verwaltungsseitig wird diesbezüglich geantwortet, dass durchaus mit einem Zeitraum von 15 – 18 Monaten gerechnet werden kann, bis die Möglichkeit vorhanden ist, das dortige Areal zu bebauen.

Vorgelegt am 2. Juli 2019

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Martin Schneble (Gemeinderat)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)