Anmeldung

Gemeinderat

Dienstag, 7. Mai 2019, 19:00 Uhr
Rathaus Sitzungssaal

Gemeinderat 7. Mai 2019

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner
2.    Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 12.03.2019
3.    Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 26.03.2019
4.    Vorlage und gegebenenfalls Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 02.04.2019
5.    Vorlage und gegebenenfalls Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 09.04.2019
6.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 09.04.2019
7.    Ortskernsanierung Hilzingen
-  Gestaltung Zwinghofplatz
-  Beschlussfassung
8.    Entwicklung des Schulstandortes bzw. der Eduard-Presser-Grundschule in Riedheim (Schule / Betreuung / Bücherei)
- Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
9.    Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Duchtlingen
-  Vorstellung und Billigung des Planentwurfs
10.    Genehmigung zur Entgegennahme von Spenden
11.    Kindergartenangelegenheiten
Schaffung von zusätzlichen Kindergartenplätzen
a)    Modulare Bauweise in Hilzingen
-    Sachstandsbericht über die Besichtigung am 25 April 2019
-    Festlegung des Betreibers
-    Vorbereitung der Ausschreibung und Festlegung des Raumprogramms
b)    Kindergarten Schlatt am Randen
    - Beratung und Beschlussfassung über die weitere
       Vorgehensweise
12.    Anfrage des Sportclubs Weiterdingen auf Aufstockung auf das bestehende Vereinsgebäude
13.    Neufassung der Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Räumlichkeiten und An-passung der Entgelte
14.    Bekanntgaben der Verwaltung
15.    Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
16.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Gemeinderat 7. Mai 2019

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Von den 20 Gemeinderäten sind 18 anwesend  (Gemeinderäte Reiner Guggemos ab TOP 2)
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Bauamtsleiter Günther Feucht
Verwaltungsbeamte Rudolf Schmidt und Norbert Hug
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer

Abwesend:
Gemeinderäte Martin Schneble (beruflich), Andreas Wieser (beruflich), entschuldigt

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.30 Uhr
Presse: 1
Zuhörer: 24

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben.
Aufgrund der heute anwesenden Gäste wird aus der Mitte des Gemeinderates vorgeschlagen, dass die Tagesordnungspunkte in einer geänderten Reihenfolge beraten werden sollen. Mit dieser veränderten Beratung der einzelnen Tagesordnungspunkte erklärt sich der Gemeinderat mehrheitlich bzw. einstimmig einverstanden. Die Sitzungsniederschrift beinhaltet die neue Reihenfolge.

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Ortschaftsrat Ulrich Schalk, Storzler Str. 25, Riedheim, gibt zum Tagesordnungspunkt 8 nochmals die Einschätzung von Teilen des Ortschaftsrates wider. Diese sind dahingehend zu verstehen, dass zum einen alle Ortschaftsräte daran interessiert sind, einen dauerhaften attraktiven Schulstandort in Riedheim zu schaffen bzw. zu erhalten. Zum anderen sollte für die Zukunft nicht nur an kurzfristige Optionen (zum Beispiel die jetzige Übergangslösung), sondern vielmehr auch an dauerhaft sinnvolle gebäudliche Erweiterungen am Schulkomplex (Anbau/Neubau) gedacht werden.
Die seinerseits eingebrachte Einschätzung, dass die Gemeinde auf Grund der bekannten Geburtenzahl aber auch der bekannten Kinderzahlen der Kindergärten und der Schule hätte früher erkennen müssen, dass in absehbarer Zeit die Räume in der Eduard-Presser-Grundschule in Riedheim knapp werden würde, wird vom Vorsitzenden deutlich widersprochen.
Das kurzfristige Überbrücken von räumlichen Engpässen an der Schule kann durchaus mitgetragen werden, wobei es besser wäre, bereits jetzt schon das Schulgebäude zu erweitern.

2.    Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 12.03.2019

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 12.03.2019.

3.    Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 26.03.2019

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 26.03.2019.

4.    Vorlage und gegebenenfalls Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 02.04.2019

Über die in der heutigen Sitzung ausgelegte Vorlage, nämlich die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 2. April 2019, soll in der nächsten Sitzung Beschluss gefasst werden.

5.    Vorlage und gegebenenfalls Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 09.04.2019

Über die in der heutigen Sitzung ausgelegte Vorlage, nämlich die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 09. April 2019, soll in der nächsten Sitzung Beschluss gefasst werden.

6.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 09.04.2019

In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 9. April 2019 wurde beschlossen, dass die Schaffung von zusätzlichen Kindergartenplätzen in einer modularen Bauweise nicht kurzfristig angemietet, sondern mit Blick auf die längerfristige Nutzung gekauft werden soll.

11.    Kindergartenangelegenheiten
    Schaffung von zusätzlichen Kindergartenplätzen
a)    Modulare Bauweise in Hilzingen
-    Sachstandsbericht über die Besichtigung am 25 April 2019
-    Festlegung des Betreibers
-    Vorbereitung der Ausschreibung und Festlegung des Raumprogramms
b)    Kindergarten Schlatt am Randen
    - Beratung und Beschlussfassung über die weitere
       Vorgehensweise

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 29. April 2019.
Über die Sitzungsvorlage hinaus berichtet der Vorsitzende über die Besichtigungsfahrt nach Olching (in der Nähe von München), die der kleinen Hilzinger Abordnung dazu diente, einen modularen Kindergartenneubau eines Herstellers, der auch in Hilzingen im Wettbewerb ist, zu besichtigen. Neben dem vorliegenden und dem Gemeinderat ausgegebenen Bildmaterial des sechsgruppigen Kindergartens in Olching, der auf zwei Ebenen verteilt ist, erwähnt der Vorsitzende weiter,
-    dass die im Kindergarten Olching beschäftigten Erzieherinnen sehr gerne in diesem modular errichteten Gebäude arbeiten und im Kindergartenteam, außer verschiedener Kleinigkeiten, nichts Negatives zum Objekt oder den Funktionalitäten beim Betrieb dieses Kindergartens bekannt ist. Diese sehr positiven Einschätzungen lassen sich durch Rückmeldungen aus der Elternschaft, den betreuten Kindern aber auch dem Träger stützen.
-    den gewählten, hochwertigen Ausbaustandard des modular errichtete Kindergartens,
-    die mittlerweile vorliegenden Kosten, die für die Erstellung des sechsgruppigen Kindergartens in Olching entstanden sind. Diese betragen rund 2 Mio. Euro, wobei die Kosten des Grundstücks hierin noch nicht enthalten sind.
-    die dortige intensive Suche nach einem Betreiber/Träger des Kindergartens, welche als Ergebnis das Rote Kreuz hatte,
-    dass für die Errichtung des Kindergartenneubaus in Olching eine Ausschreibung nicht durchgeführt worden ist,
-    dass sich - nicht nur wegen der hochwertigen Qualität des Objektes - der Betrieb im Kindergarten mehr als bewährt hat,
-    dass die Planung bzw. die Fertigstellung des Projektes nach Erteilung des Auftrags bzw. nach Beschlussfassung der Gremien beim Hersteller noch ca. 4 Monate in Anspruch genommen hat.
Der beauftragte Architekt, Herr Andreas Ernst, der ebenfalls bei der Besichtigungsfahrt teilgenommen hat, kann sich grundsätzlich die Realisierung eines solchen Projektes im vorgesehenen Quartier im Neubaugebiet vorstellen, wobei jedoch deutlich wird, dass - sollte der zweigruppige Kindergarten bis Ende des Jahres 2019 in Betrieb genommen werden können - schnellstmöglich die weitergehenden Abstimmungen, zum Beispiel mit dem Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS), dem Gesundheitsamt Konstanz oder anderen Facheinrichtungen erfolgen müssen.
Verwaltungsseitig werden die Ausführungen dahingehend ergänzt, dass die bereits geführten Gespräche mit dem KVJS grundsätzlich ergaben, dass - entsprechend den dortigen Vorgaben - ein Mindestraumprogramm mit einer Nutzfläche von ca. 400 – 450 m² nötig werden, um eine entsprechende Betriebserlaubnis für den Kindergarten zu erhalten.
Die Kosten für die Errichtung dieses modularen Kindergartengebäudes (Objektkosten) ohne die Einrichtung, das Mobiliar, die Fundamentierung oder auch den Außenbereich, werden – wenn die angeführte Nutzfläche als Grundlage beibehalten wird – geschätzt unter 1 Mio. Euro liegen, wobei diese Kostenschätzung sowohl durch einen Vertreter eines Herstellers als auch durch die vorhandenen Berechnungs-Tools auf der Homepage des Herstellers bestätigt worden sind (= Ansatz im Haushaltsplan 2019 1 Mio. Euro), so dass diese Angaben auch in den verwaltungsseitigen Sitzungsvorlagen durchaus als relativ belastbar bezeichnet werden können.
Im Anschluss an die verwaltungsseitigen Ergänzungen entwickelt sich eine längere Aussprache, bei der die Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates beantwortet werden:
-    Der Platz auf dem vorgesehenen Quartier im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle"/2. Bauabschnitt reicht aus, um die vorgegebenen Anforderungen des KVJS an die Größe des Außenspielgeländes einzuhalten.
-    Ab Vergabe des Auftrags an den Hersteller (Beschlussfassung des Gemeinderates) sind für die Realisierung weitere 3 – 4 Monate einzuplanen. Nachdem die vorgesehene Fläche ab September/Oktober 2019 bebaut bzw. genutzt werden kann, ist mit der Inbetriebnahme frühestens gegen Ende des 4. Quartals 2019 zu rechnen, so die Ausführungen des Vorsitzenden.
Trotz der bereits vorbereiteten Planungen und Abstimmungsgespräche mit verschiedenen Fachbehörden sollte doch ein größeres und realistischeres Terminfenster bis zur Fertigstellung des Projektes einkalkuliert werden, da zum Beispiel auch das baurechtliche Genehmigungsverfahren (Bauantrag, Baugenehmigung) noch nicht läuft.
-    Die maximalen Kosten für die Errichtung des modularen Kindergartengebäudes sollten den im Haushaltsplan eingestellten Ansatz in Höhe von 1 Mio. Euro nicht überschreiten (Kindergartengebäude ohne Ausstattung – Mobiliar, Außengelände, Fundamentierung und Ähnliches).
-    Laut Hersteller kann durchaus mit einer Nutzungsdauer für ein solches Objekt von 15, ggfs. auch mit 20 Jahren gerechnet werden. Es wird diesbezüglich nochmals angeführt, ob es mit dieser langen Lebensdauer prinzipiell sinnvoll ist, den jetzt eingeschlagenen Weg (kein konventioneller Bau, nicht ohne weiteres versetzbare Container) konsequent weiter zu verfolgen.
-    Referenzobjekte in der näheren Umgebung sind dem Vorsitzenden – auch nach Rücksprache mit dem Hersteller – nicht bekannt gewesen, so dass der Kindergarten in Olching ausgewählt werden musste.
-    Das Raumprogramm soll allerdings nicht zu klein und zu sparsam geplant werden. Insbesondere sollte auch auf eine ausreichende Größe des Bewegungsraums sowie auch auf die Schaffung von Räumen für die Kindergartenleitung und auch von Personalräumen geachtet werden.
-    Prinzipiell müsste sowohl für Projekte in Hilzingen oder auch in Schlatt am Randen Lösungen erarbeitet werden, die in der Wahrnehmung für die Nutzer / Bürger / Mitarbeiter / Kinder nicht als Notlösung oder als übergangsweise errichtete Provisorien angesehen werden. Im Vergleich zur vorgelegten Kostenschätzung des beauftragten Architekten für den Umbau des Bürgerhauses in Schlatt am Randen zu einem eingruppigen Kindergarten (mit rund ca. 700.000 - 800.000 Euro) sind modulare Lösungen deutlich günstiger zu realisieren, so die Einschätzung von Gemeinderat Alfons Zipperer.
-    Mit Verweis auf die bereits gefassten Gemeinderatsbeschlüsse sollte die Option für die Errichtung eines modularen Kindergartenbaus weiter verfolgt werden, auch wenn die Inbetriebnahme des Objektes realistisch gesehen nicht im Herbst 2019, sondern vermutlich erst im nächsten Jahr 2020 erfolgen kann.
-    Durch den im Haushaltsplan 2019 eingestellten Ansatz in Höhe von 1 Mio. Euro sind die Ausgaben bereits schon beschränkt bzw. auch als gedeckelt anzusehen. Deshalb ist die Notwendigkeit, einen zusätzlichen fixen Kostendeckel festzulegen, nicht mehr erforderlich. Durch die vom Gemeinderat bereits getroffene Entscheidung, die Kosten für die Errichtung eines konventionellen Kindergartens in Hilzingen (mehrgruppig) aus haushalterischen Gründen nach 2023 zu schieben, sind im Moment keine weiteren Optionen für eine andere Verfahrensweise vorhanden, so die Einschätzung von Gemeinderat Steffen van Wambeke.
-    Es sollte darauf geachtet werden, dass bei der Planung des modularen Kindergartens gegebenenfalls eine Über-3-Jährigen-Gruppe dann auch in eine U3-Gruppe umgewandelt und auch als solche genutzt werden kann.
-    Betont wird aus der Mitte des Gremiums nochmals, einen qualitativ hochwertigen modularen Kindergarten zu errichten, wobei durch das Einhalten der Mindestvorgaben des KVJS dann auch die Kosten bzw. die veranschlagten Investitionsausgaben im Blick zu halten sind.
-    Mit Blick auf das sehr investitionsintensive Projekt „Neubau zweigruppiger Kindergarten Weiterdingen“, bei dem die aktuelle Kostenschätzung bei rund 3,5 Mio. Euro liegt, ist es  nicht nachvollziehbar, warum bei diesem Objekt, das mit deutlich günstigeren Kosten realisiert werden kann, noch weitere Einsparungen erfolgen sollen bzw. ein Kostendeckel in Höhe von 1 Mio. Euro als zwingend festgelegt werden sollte.
Durch einen solchen starren Kostendeckel in Höhe von 1 Mio. Euro könnte sich im Endeffekt auch eine deutliche Verzögerung bei der Realisierung von zusätzlichen Kindergartenplätzen einstellen, da bei Überschreiten des Kostenrahmens die Ausschreibung aufgehoben werden müsste.
Vielleicht könnte auch für den Standort Weiterdingen überlegt werden, dort einen modularen Bau zu realisieren, so ein Gedanke während der Beratung.
-    Unter Umständen könnte eine kombinierte Ausschreibung mit und ohne fixen Kostendeckel für die Errichtung eines modularen Kindergartengebäudes überlegt werden, wobei dies ausschreibungstechnisch geprüft werden müsste. Vermutlich – so die Einschätzung der Verwaltung – dürfte diese Variante schwierig zu realisieren sein.
-    Die entsprechenden Vorgaben der VOB / VOL bieten gegebenenfalls auch Optionen, unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausschreibungsverfahren aufzuheben.
-    Die Ausschreibung des Objektes (mit Kosten von max. 1 Mio. Euro) müsste gegebenenfalls auch von der Ausschreibung zur Herstellung der Außenanlagen getrennt werden, um die weiteren Kosten, die durch die Anlage der Außenanlagen entstehen, möglichst gering zu halten, so die Einschätzung von Gemeinderat Thomas Hägele.
Als Ergebnis der längeren Beratung formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag:
Im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle II" soll ein hochwertiger zweigruppiger Kindergarten in modularer Bauweise errichtet werden, wobei die maximalen Objektkosten für diesen Kindergartenbau bei 1 Mio. Euro (brutto) liegen. Die erforderliche Ausschreibung müsste – sollte dieser Kostenrahmen überschritten werden – die Möglichkeit zur Aufhebung der Ausschreibung ebenso beinhalten, wie ein entsprechender Alternativvorschlag (Prämisse – rechtssichere Ausschreibung).
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser Beschlussvorschlag ohne Gegenstimme bei 3 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.
Der Vorsitzende hat in der vorangegangenen Sitzung des Gemeinderates am 9. April 2019 den Auftrag erhalten, mit der Katholischen Kirchengemeinde zu klären, ob diese bereit wäre, den zweigruppigen modularen Kindergarten im Baugebiet "Beim Steppbachwiesle II" zu betreiben.
Wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt, ist die Verwaltung mit ihrem Beschlussvorschlag zum einen der Einschätzung gefolgt, dass es prinzipiell positiv wäre, wenn die Institution, die baut, diese Einrichtung dann auch betreibt. Zum anderen erhielt die Verwaltung in einer früheren Gemeinderatssitzung den Auftrag, erforderliches Fachpersonal für diesen modularen Bau zu suchen und hat deshalb mit der veröffentlichten Stellenausschreibung das Bewerbungsverfahren eröffnet, bei der eine große Anzahl von Bewerbungen für einen kommunalen Betrieb eingegangen sind.
Der Vorsitzende ergänzt, dass der Stiftungsrat in seiner morgigen Sitzung über den möglichen Betrieb des mehrgruppigen Kindergartenneubaus durch die Katholische Kirchengemeinde beraten wird.
Inwieweit die vorhandenen Bewerber dann auch bereit wären, in einem Kindergarten, der katholisch betrieben wird, ihre Bewerbung aufrecht zu erhalten, kann ebenfalls nicht abschließend geklärt werden, wie auch der Umstand, ob die Katholische Kirchengemeinde grundsätzlich bereit wäre, diese Bewerber in das Personalauswahlverfahren einzubeziehen.
Es entwickelt sich nach den einleitenden Worten des Vorsitzenden eine kurze Aussprache über den möglichen Betreiber des zweigruppigen Kindergartens, woraufhin aus der Mitte des Gemeinderates unter anderem angeführt wird, dass die Katholische Kirchengemeinde eine qualitativ sehr gute Kinderbetreuungsarbeit leistet und noch ca. 10 % der laufenden Betriebsausgaben trägt. Es wird allerdings nicht unbedingt sehr positiv bewertet, dass der Vorsitzende in seinen Ausführungen erläutert hat, dass er trotz der morgigen Beratung in der Stiftungsratssitzung vorschlägt, den Betrieb in kommunaler Hand zu lassen.
In der weiteren Aussprache zum möglichen Betreiber des neuen Kindergartens zeigt sich, dass in der heutigen Sitzung noch nicht abschließend darüber entschieden werden kann, wer zukünftig den neuen Kindergarten betreiben soll.
Es kristallisiert sich allerdings die Tendenz heraus, dass - auch mit Blick auf eine Trägerpluralität und einer Subsidiarität einer kommunalen Trägerschaft - die Gemeinde erst dann als Betreiber agieren sollte, wenn sich kein anderer Betreiber, wie zum Beispiel die Katholische Kirchengemeinde Hohenstoffeln-Hilzingen, finden wird.
Der Antrag aus der Mitte des Gemeinderates, die Entscheidung über den Betrieb des modularen Kindergartenbaus aus der heutigen Sitzung zu vertagen, um ein Votum der Katholischen Kirchengemeinde mit in die Entscheidung auch einfließen zu lassen, wird daraufhin in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 10 Ja- und 7 Neinstimmen mehrheitlich angenommen.
Mit Blick auf die zeitliche Realisierung des Projektes wird vom Vorsitzenden angeführt, dass die Mindestvorgaben des KVJS auch weiterhin als Vorgaben/Maßgaben dienen sollten und verweist auf den zusätzlichen Abstimmungsbedarf und die sich vermutlich einstellenden zeitlichen Verzögerungen.
Die Schaffung von zusätzlichen Kindergartenplätzen in Schlatt am Randen durch den Umbau des Bürgerhauses in einen eingruppigen Kindergarten war schon mehrfach Gegenstand der Beratung im Gremium. Verwaltungsseitig wird auf die in der heutigen Sitzung ausgegebene Tischvorlage, nämlich den Entwurf bzw. die Kostenschätzung vom beauftragten Architekturbüro Frei mit Datum 2. Mai 2019 hingewiesen.
Diese Unterlagen weisen für den anvisierten Umbau Kosten von rund 700.000 Euro aus, die natürlich im Vergleich zur ersten über Kubikmeter erstellten Grobkostenschätzung vom Januar 2019 sehr deutlich übersteigen.
Die damalige Kostenschätzung wies Kosten in Höhe von 300.000 – 355.000 Euro für den Umbau des Objektes zu einem Kindergarten aus.
Der Vorsitzende ergänzt über die Sitzungsvorlage hinaus, dass nach seiner telefonischen Rücksprache das Architekturbüro Frei nicht bereit ist, den vorgelegten Entwurf hinsichtlich der Niveaus und Standards zu reduzieren, um die Kosten deutlich zu reduzieren.
Mit Blick auf die relativ spät erarbeitete und deutlich verzögerte Planung mit der aktuellen Kostenschätzung zeigt sich der Gemeinderat relativ enttäuscht vom beauftragten Architekturbüro. Vor diesem Hintergrund wird aus der Mitte des Gemeinderates deutlich angeregt, sich vom Planer zu trennen bzw. dann auch eine neue Planung mit deutlich reduzierten Kosten zu erhalten.
Als Ergebnis der weiteren Beratung werden aus der Mitte des Gemeinderates folgende Beschlussanträge gestellt:
1. Die bisherige Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Frei aus Radolfzell soll beendet, bestehende Verträge aufgelöst werden.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser Beschlussvorschlag einstimmig angenommen.
2. Der Planungsauftrag zur Realisierung einer Kindergartengruppe im Bürgerhaus Schlatt am Randen soll an das Architekturbüro Andreas Wieser vergeben werden.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser Beschlussvorschlag bei 10 Ja- und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
3. Die Verwaltung erhält den Auftrag – sofern die ursprünglich anvisierten Kosten in Höhe von 300.000 – 350.000 Euro nicht eingehalten werden - ein Angebot zur Errichtung eines modularen Kindergartengebäudes einzuholen.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser Beschlussvorschlag bei lediglich 2 Neinstimmen mehrheitlich angenommen.
In Ergänzung zu den oben bereits beschlossenen Beschlussanträgen wird der von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus vorbereitete Beschlussvorschlag
"Es wird in Schlatt am Randen eine Kindergartengruppe eingerichtet. Dafür werden die Räumlichkeiten des bestehenden und sanierten alten Schulhauses nach folgender Maßgabe genutzt:
-    Kostenrahmen: maximal 300.000 Euro
-    Die Ausschreibung der Arbeiten wird umgehend vorgenommen, die Genehmigung noch im Mai beantragt. Der Kindergarten soll zum neuen Kindergartenjahr im September 2019 zur Verfügung stehen.
-    Es werden nur die Arbeiten ausgeführt, mit denen die Minimum-Standardanforderungen an den Betrieb eines Kindergartens erreicht werden.
-    So kann der Bewegungsraum auch weiter als Bürgerhaus genutzt werden.
Von der Planung des Architekten ist unter anderem folgendes zu streichen:
-    In diesem Konzept besteht keinerlei Notwendigkeit für Leistungen eines Innenarchitekten. Das entfällt ersatzlos.
-    Die bestehende Raumtrennung zwischen den beiden Gruppenräumen bleibt exakt so bestehen, wie sie jetzt ist. Auch an der Küche sind keine Änderungen nötig.
-    Die Räume sind sehr hell. Es sind weder bodentiefe Fenster noch Sicherheitsglas erforderlich, da die Sicherheit durch die bestehende Brüstung gewährleistet ist.
-    Der geplante "Spielbalkon" entfällt ersatzlos. Die Fluchtwege für die beiden Räume werden durch eine gemeinsame Fluchttreppe in der Mitte der beiden Räume zur Verfügung gestellt (Ersatz jeweils eines Fensterelements in jedem Raum, direkt beim Raumtrenner und spiegelverkehrt) oder durch eine Alternativlösung im Flur.
-    Die Heizkörper sind intakt. Daher ist zu prüfen, ob die Sicherheit anstatt mit neuen Heizkörpern durch eine Verkleidung der bestehenden Heizkörper gelöst werden kann. Sollte aufgrund des Wegfallens eines Heizkörpers pro Raum durch den Bau der Fluchttreppe der Einbau eines neuen, kleineren, zweiten Heizkörpers erforderlich sein, so ist zu prüfen, ob die Kosten für die Verkleidung des bestehenden Heizkörpers oder deren Ersatz kostengünstiger ist.
-    Die Böden sind intakt und werden nicht durch neue ersetzt.
-    Bei den Sanitäranlagen sind nur die Minimaländerungen vorzunehmen, die den Betrieb als Kindergarten möglich machen. Anstatt niedrigerer angebrachter Waschbecken und Toiletten ist die Anbringung eines hinreichend sicheren Podests zu prüfen.
-    Bei der Außenanlage ist nur die Sicherheit der bestehenden Spielgeräte zu prüfen. Die Neuanlage eines Außenspielplatzes ist nicht erforderlich.
-    Als Bauherrenvertretung wird, unabhängig von der Kommunalwahl, Herr Stefan Jäckle, Zollstr. 40, 78247 Hilzingen-Schlatt a.R., eingesetzt. Die Tätigkeit wird im Rahmen eines 450,-- €-Vertrages vergütet."
von ihm vorgetragen, erörtert und in der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, dann auch vom Gemeinderat so ohne Gegenstimme mit der Ergänzung angenommen, dass beim 1. Punkt Kostenrahmen maximal 300.000 Euro das Wort "maximal" gestrichen wird.
Im Nachgang zu den oben angeführten Beschlüssen beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, auf Antrag aus der Mitte des Gemeinderates einstimmig, dass der eingruppige Kindergarten in Schlatt am Randen in kommunaler Trägerschaft stehen soll.

7.    Ortskernsanierung Hilzingen
-  Gestaltung Zwinghofplatz
-  Beschlussfassung

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage, nämlich der überarbeiteten Detailplanung Gasthaus Kreuz/Sparkasse des Planungsbüros faktorgruen zur Ortskernsanierung Hilzingen.
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Stefanie Moosmann, die sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt und für den eigentlichen Vortrag das Wort erteilt bekommt. In ihren Ausführungen erläutert Frau Moosmann die überarbeitete Detailplanung sehr ausführlich und weist während ihres Sachvortrags auch darauf hin, dass sich zwischenzeitlich die Förderkulisse verbessert hat und nach Rücksprache mit der STEG Landentwicklungs GmbH der bisher, zum Beispiel auch beim neuen Dorfplatz geltende, Kostendeckel bei solchen Projekten von 150 Euro/m² auf jetzt 250 Euro/m² erhöht worden ist.
Während der kurzfristigen Abwesenheit von Bürgermeister Rupert Metzler übernimmt Gemeinderat und 2. Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Sigmar Schnutenhaus den Vorsitz.
Die weiteren aus der Mitte des Gemeinderates an Frau Moosmann gestellten Rückfragen werden von ihr umfangreich und zur Zufriedenheit der Gemeinderäte beantwortet. Es kristallisiert sich während der heutigen, sehr zielführenden und sachlichen Beratung die Tendenz heraus, dass die Variante 2 der Vorlage (ohne Pflasterung des Einmündungsbereichs Hauptstraße / Zwinghofplatz, Schleppkurve am westlichen Bereich des Zwinghofplatzes) die Variante ist, die am mehrheitsfähigsten erscheint. Vor allem die gute Aufarbeitung und Einarbeitung der an die Planerin herangetragenen Anregungen werden sehr positiv bewertet, wobei darauf aufmerksam gemacht wird, dass bei einem großen Gremium wie dem Hilzinger Gemeinderat grundsätzlich nicht erwartet werden kann, dass die von den Gemeinderäten zu treffenden Entscheidungen, die immer auch ein subjektives Gefühl von Gefallen oder Nichtgefallen haben, einstimmig erfolgen.
Noch einmal wird aus der Mitte des Gemeinderates die Parkplatzsituation in der Hauptstraße angeführt und nochmals die Prämisse unterstrichen, dass möglichst viele Parkplätze geschaffen bzw. erhalten werden sollen, um eine neutrale Parkplatzbilanz zu erhalten.
Vor dem Hintergrund des Erhalts von Bäumen wird aus der Mitte des Gemeinderates angeregt, aus den gemachten Erfahrungen beim Bau des Dorfplatzes zu lernen und bei zukünftigen Projekten darauf zu achten, dass Bäume mit einer entsprechenden Größe beschafft werden, um dadurch zum Beispiel eine gewünschte Beschattung oder eine noch bessere optische Wahrnehmung zu bekommen.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, spricht sich der Gemeinderat einstimmig für die Variante 2 – wie oben ausgeführt - zur Überplanung des Zwinghofplatzes aus.
Mit Blick auf den zeitlichen Ablauf gibt die Verwaltung auf Nachfragen aus der Mitte des Gremiums bekannt, dass vermutlich noch im Juni 2019 eine Informationsveranstaltung mit allen Eigentümern durchgeführt werden soll und bis September 2019 von einem extern beauftragten Rechtsanwalt ausgearbeitete Verträge vorliegen. Um den engen Zeitplan (Kirchweih 2020) einhalten zu können, muss möglichst im Frühjahr 2020 mit der Maßnahme dann auch begonnen werden, so die verwaltungsseitigen Ausführungen.
Mit Blick auf die Kirchweih 2020 soll bei der Vergabe der Standplätze bereits schon darauf geachtet werden, dass sich diesbezüglich eventuell auch noch standortbezogene Veränderungen einstellen könnten.
Mit herzlichen Worten des Dankes verabschiedet der Vorsitzende Frau Stefanie Moosmann aus der heutigen Sitzung.


8.    Entwicklung des Schulstandortes bzw. der Eduard-Presser-Grundschule in Riedheim (Schule / Betreuung / Bücherei)
- Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 29. April 2019, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgestellt wird.
Die Sitzungsvorlage beinhaltet unter anderem auch die E-Mail von Ortsvorsteher Walter Mayer, die unter anderem verschiedene Vorgehensweisen aufzeigt. Ortsvorsteher Walter Mayer gibt in wesentlichen Zügen nochmals die Hintergründe und Zielsetzungen dieser E-Mail im Gremium bekannt.
Mit Blick auf eine möglichst zukunftsorientierte Lösung zur Entwicklung des Schulstandortes Riedheim soll/muss diese Thematik frühzeitig im 4. Quartal 2019 in einer Gemeinderatssitzung diskutiert werden, um rechtzeitig entsprechende Beschlüsse zu fassen. Allen Beteiligten ist klar, dass ein attraktiver Schulstandort der Eduard-Presser-Grundschule Riedheim für die Gemeinde Hilzingen bzw. für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hilzingen sehr wichtig ist.
In der anschließenden Beratung wird unter anderem aus der Mitte des Gemeinderates angeführt, dass die vorhandene räumlich beengte Situation mit der Doppelnutzung – Betreuung und Schule - schon längere Zeit bestehen und es nur deshalb so lange und gut funktioniert hat, weil die verantwortlichen Personen sich sehr gut abgestimmt haben.
Diese Entwicklung kann, vor allem bei größeren bzw. bei mehreren Eingangsklassen, so nicht mehr fortgesetzt werden.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass die Kosten, um zum Beispiel eine Klasse in Containern unterrichten zu können, analog der Situation an der Peter-Thumb-Schule Hilzingen, bei geschätzten 35.000 Euro pro Jahr liegen dürften. Mit Blick auf den verwaltungsseitig aufgeführten Beschlussvorschlag erläutern sowohl die in der heutigen Sitzung anwesende Frau Rektorin Karin Aden-Ziser als auch die Vorsitzende des Elternbeirates, die beide vom Gemeinderat die Möglichkeit erhalten haben, sich kurz zu äußern, die Einschätzung, dass die vorgeschlagene Variante für die aktuelle Situation als die Geeignetste erscheint.
Als Ergebnis der kurzen Aussprache werden die in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschläge einzeln zur Abstimmung gebracht. In den jeweiligen offenen Abstimmungen, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, werden folgende Beschlüsse gefasst:
1.    Für das Schuljahr 2019/2020 wird zunächst auf das Aufstellen von Containern auf dem Schulareal verzichtet.
    Dieser Beschlussvorschlag wird bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich angenommen.
2.    Die Räumlichkeiten des ehemaligen Lehrerwohnhauses Burgstraße 6 werden vollständig für die Nutzung als Klassenraum (1.OG) und für die verlässliche Grundschulbetreuung (EG) verwendet und entsprechend ertüchtigt.
    Dieser Beschlussvorschlag wird bei einer Enthaltung ohne Gegenstimme angenommen.
3.    Die bisher im EG des Lehrerwohnhauses beheimatete Bücherei inklusive des Vereinslagers soll dann – wie vom Ortschaftsrat vorgeschlagen – in die frei werdende Feuerwehrgarage umziehen.
    Dieser Beschluss wird einstimmig gefasst.
4.    Über die aufgenommenen Beschlussvorschläge hinaus beschließt der Gemeinderat ebenfalls, dass im 4. Quartal 2019 die Entwicklung des Schulstandortes Riedheim bzw. der Eduard-Presser-Grundschule erneut mit möglichst neuen, aktualisierten Zahlen im Gemeinderat beraten werden soll.
    Dieser Beschlussvorschlag wird ebenfalls bei einer Enthaltung einstimmig angenommen.
Die Nachfrage von Ortschaftsrat Ulrich Schalk, ob für das Objekt Lehrerhaus eine entsprechende Nutzungsänderung vorliegt, wird verwaltungsseitig dahingehend beantwortet, dass bei der damaligen Umnutzung der Mietwohnung in eine andere Nutzung (Schule, Betreuung, Bücherei) voraussichtlich kein Antrag auf Nutzungsänderung bei der zuständigen Baurechtsbehörde eingereicht worden ist.

9.    Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Duchtlingen
-  Vorstellung und Billigung des Planentwurfs

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 29. April 2019.
Zur heutigen Beratung begrüßt der Vorsitzende den für die Planung verantwortlichen Architekten, Herrn Joachim Binder, aus 78269 Volkertshausen, der sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt und für den eigentlichen Sachvortrag das Wort erhält.
Der vorgelegte Planentwurf ist mit der Freiwilligen Feuerwehr Duchtlingen soweit abgestimmt, vor allem auch dahingehend, dass sich die Umkleiden im Untergeschoss der Halle befinden und dass eine derzeitige Trennung der Duschen für Frauen und Männer deswegen nicht erforderlich ist, weil kein Bedarf vorhanden ist. Darüber hinaus sind zukünftig diesbezüglich auch keine Baumaßnahmen zu erwarten.
Ohne längere Aussprache billigt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die vorgelegte Planung zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Duchtlingen.

12.    Anfrage des Sportclubs Weiterdingen auf Aufstockung auf das bestehende Vereinsgebäude

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 29. April 2019, das ebenfalls in kurzen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert der für die Sanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen beauftragte Architekt, Herr Joachim Binder, dass es sinnvoll wäre, im nordöstlichen Bereich des Grundstücks einen Gebäudeabstand zwischen Wiesentalhalle und dem bestehenden dann auch aufgestockten Vereinsgebäude von mindestens 5 m zu planen und begründet dies sowohl mit Gründen des vorbeugenden Brandschutzes als auch mit optischen Gesichtspunkten.
Mit Blick auf die zu realisierende Planung beschließt der Gemeinderat – wie oben ausgeführt - in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig den gewünschten Grenzabstand von 5 m zwischen den beiden Gebäuden einzuhalten und dass die Gemeinde als Grundstückseigentümer grundsätzlich der Anfrage des Sportclubs Weiterdingen positiv gegenüber steht. Eine entsprechende Abstimmung mit dem Planer soll diesbezüglich erfolgen.
Nach der heutigen grundsätzlichen Zustimmung der Gemeinde als Grundstückseigentümer kann das weitere baurechtliche Verfahren erfolgen.

10.    Genehmigung zur Entgegennahme von Spenden

Verwaltungsseitig wird auf die aktuelle Regelung über die Annahme von Spenden, die der Gemeinderat im Mai 2006 einstimmig beschlossen hat sowie auf die gesetzliche Ausgangslage verwiesen.
Der Gemeinderat beschließt auf Vorschlag der Verwaltung in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die Annahme und ordnungsgemäße Verwendung folgender Spenden:
-    Firma Hoffmeier, Gartendesign, Gewerbestraße 29, Hilzingen
    für die Freiwillige Feuerwehr Hilzingen, Mähroboter, Summe 5.080,11 Euro
-    Schäfer und Laes, Praxis Killwies, Brühlstraße 1
    für die Freiwillige Feuerwehr Hilzingen, Rückenschule – Summe 630 Euro

13.    Neufassung der Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Räumlichkeiten und An-passung der Entgelte

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 26. April 2019, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Auf Grund der umfangreichen Sitzungsvorlage ergibt sich nur eine kurze Aussprache zu einzelnen Punkten. Als Ergebnis der weiteren Aussprache werden die in der Sitzungsvorlage aufgenommenen und in den neuen Vergaberichtlinien aufgeführten Regelungen vom Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.
Als ein weiteres Ergebnis der Aussprache beschließt der Gemeinderat auf Vorschlag aus der Mitte des Gremiums in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, das Podium in der Alpenblickhalle in Schlatt am Randen aus dem Katalog der anmietbaren Räume herauszunehmen sowie das Feuerwehrgerätehaus Hilzingen – auch die Räume des Deutschen Roten Kreuzes und des DLRG – nicht für private Veranstaltungen zuzulassen.
Ebenfalls beschließt der Gemeinderat auf Antrag aus der Mitte des Gemeinderates in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 6 Enthaltungen und ohne Gegenstimme, alle Zirkusveranstaltungen, die auf dem Festplatz stattfinden sollen, als gewerblich einzustufen und somit auch zu dem dann geltenden Tagessatz zu vermieten.
Im Nachgang zu den gefassten Beschlüssen erhält die Verwaltung aus der Mitte des Gemeinderates den Auftrag zu überprüfen, wem die Kühlschränke, die in der Hohenstoffelhalle Binningen sind, gehören und wie diese dann auch genutzt werden können.

14.    Bekanntgaben der Verwaltung

a)    Schulsozialarbeit

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der beantragte Zuschuss des Kommunalverbands Jugend und Soziales (KVJS) zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen mit insgesamt 13.360 Euro für das laufende Schuljahr bei der Gemeinde eingegangen ist.

b)    Sanierung Gemeinschaftsschule Hilzingen

Verwaltungsseitig wird bekanntgegeben, dass der Antrag auf Förderung von Schulsanierungsmaßnahmen mit einem gesamten Volumen von 689.000 Euro mit 395.000 Euro bewilligt worden ist. Ein entsprechender Förderbescheid liegt der Gemeinde seit einigen Tagen vor.

c)    Kommunalwahlen / Europawahl 2019

Der Vorsitzende informiert darüber, dass zu den am 26. Mai stattfindenden Kommunal-/Europawahlen bereits eine außerordentlich hohe Anzahl von Briefwahlanträgen bei der Gemeindeverwaltung vorliegen bzw. die allermeisten Anträge abgearbeitet worden sind. Im Vergleich zu den Kommunalwahlen/Europawahl 2014 sind bereits zum heutigen Tag deutlich mehr Briefwahlanträge eingegangen.
    Derzeit besteht nach entsprechender öffentlicher Bekanntmachung die Möglichkeit, ins Wählerverzeichnis Einblick zu nehmen. In den nächsten Tagen werden den Wahlberechtigten die Stimmzettel für die Kommunalwahlen zugesandt.

d)    Gemeinschaftsschule Hilzingen

Mit Ende des Schuljahres 2018/2019 wird der seit Jahren an der Schule beschäftigte Konrektor, Herr Dirk Marschall, die Peter-Thumb-Schule verlassen, da er eine Anstellung in seiner Heimat gefunden hat. Der vakant werdende Posten als Konrektor wurde von der zuständigen Stelle bereits ausgeschrieben. Das Bewerbungsverfahren ist somit am Laufen. Die Gemeinde als Schulträger bedauert den Weggang von Herrn Marschall außerordentlich, da er unter anderem eine wichtige Stütze bei der Einführung der Gemeinschaftsschule in Hilzingen gewesen ist.

e)    Tag der offenen Tür Feuerwehrgerätehaus Hilzingen

Nach Rücksprache mit der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen gibt der Vorsitzende bekannt, dass der Tag der offenen Tür des neuen Feuerwehrgerätehauses Hilzingen am Kirchweihsamstag stattfinden soll.

15.    Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

a)    Schaffung bezahlbarer Wohnraum

Auf Anfrage von Gemeinderätin Andrea Baumann gibt der Vorsitzende bekannt, dass der Antrag auf Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Hilzingen spätestens in einer der nächsten Sitzungen beraten werden soll.

b)    Dorfplatz Hilzingen

Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeregt, dass auf dem neu geschaffenen Hilzinger Dorfplatz darüber diskutiert werden soll, ob Pflanztröge das Erscheinungsbild des Dorfplatzes gefälliger machen würden und ob durch entsprechende Bäume/Sträucher die Beschattung deutlich verbessert werden könnte. Unter Umständen könnte dadurch bei der Einwohnerschaft auch die Akzeptanz des Dorfplatzes gesteigert werden.
Der Vorsitzende sagt zu, dieses Thema mit dem Planungsbüro faktorgruen zu besprechen und dies gegebenenfalls im Gemeinderat wieder zur Beratung vorzulegen.

c)    Kindergartenangelegenheiten

Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass hinsichtlich der Einführung eines zentralen und IT-gestützten Anmeldeverfahrens für die Plätze in den verschiedenen Kindertagesstätten/Kindergärten zwischenzeitlich ein erster Termin mit dem Softwareanbieter stattgefunden hat, so dass davon ausgegangen werden kann, dass mit Beginn des neuen Kindergartenjahres eine entsprechende Softwarelösung eingerichtet ist, die von den Erziehungsberechtigten genutzt werden kann.

d)    Areal Altes Rathaus

Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus fragt bezüglich der Vermarktung/Bebauung des Areals Altes Rathaus bzw. beim Objekt Altes Rathaus nach.
Die Verwaltung bzw. der Vorsitzende beantworten die Nachfragen wie folgt:
Bis Ende dieser Woche kann damit gerechnet werden, dass eine Rückmeldung des Landratsamtes Konstanz hinsichtlich der eingetragenen Baulasten auf dem Areal Altes Rathaus vorliegt, so die verwaltungsseitige Einschätzung. Aufbauend auf dieser Annahme kann ferner davon ausgegangen werden, dass mit der Familienheim Hegau-Bodensee noch im 1. Halbjahr 2019 ein entsprechender notarieller Kaufvertrag geschlossen werden kann. Die diesbezüglichen Kaufvertragsverhandlungen werden seit geraumer Zeit intensiv geführt.
Zu den Vertragsverhandlungen mit Herrn Hans-Joachim Kiefer (Wirtschaftsbüro Kiefer GmbH, Welschingen, Friedrich-List-Straße 9, 78234 Engen) wird ausgeführt, dass auf Grund der verzögerten Planerstellung durch den Investor in den nächsten Wochen damit
gerechnet werden kann, dass der erforderliche Messbrief erstellt werden kann, so die Einschätzung von Bauamtsleiter Günther Feucht. Sobald diese Grundlagendaten vorliegen, können die Kaufvertragsverhandlungen intensiviert werden, damit noch im Sommer 2019 der entsprechende Kaufvertrag geschlossen werden kann.
Die auf dem Areal vorhandenen Überfahrtsrechte bzw. vorhandenen Baulasten werden Herrn Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus schriftlich übermittelt, nachdem in der heutigen Sitzung nur ein kurzer Überblick hierüber gegeben wird.

e)    Kindergarten Binningen

Die Nachfrage bezüglich der Nutzung des 1. OG im Kindergartengebäude in Binningen wird verwaltungsseitig dahingehend beantwortet, dass die Vorbereitungen abgeschlossen sind, die Räumlichkeit auf Grund der noch geringen Anmeldezahl von 3 Kindern jedoch noch nicht in Anspruch genommen wird bzw. nicht in Anspruch genommen werden muss.

f)    Satzung ehrenamtliche Entschädigung

Gemeinderätin Doris Buhl wünscht, dass die aktuell gültige Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit noch im amtierenden Gemeinderat beraten werden soll. Die Beratung über die neuen Entschädigungssätze soll nicht im neu gewählten Gremium geführt werden. Verwaltungsseitig wird zugesagt, dies noch entsprechend auf die Tagesordnung einer der beiden nächsten Gemeinderatssitzungen zu nehmen.

g)    Baugebiet "Schwärzengarten", Weiterdingen

Auf Nachfrage von Ortsvorsteher Egon Schmieder erläutert die Verwaltung, dass kürzlich der notarielle Kaufvertrag über den Ankauf eines Schlüsselgrundstücks im Baugebiet "Schwärzengarten" geschlossen werden konnte.
Weitergehend informiert die Verwaltung darüber, dass es sinnvoll ist, bei allen Grundstücksgeschäften sorgfältig vorbereitet, mit Bedacht und mit gebotener Zurückhaltung an die Eigentümer heranzutreten, um die Grundstücke zu erwerben.

16.    Fragemöglichkeit für Einwohner

a)    Auf Nachfrage von Sebastian Harder, Trottengasse 11, Hilzingen, gibt die Verwaltung bekannt, dass für die beiden modularen Kindergartengruppen in Hilzingen derzeit nicht angedacht ist, dort eine U3-Gruppe einzurichten. Nicht nur wegen den Rückmeldungen aus den Kindergärten erscheint die Einrichtung einer Ganztagesbetreuungsgruppe sowie einer Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr als geboten.

Vorgelegt am 02. Juli 2019

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Olaf Fuchs (Gemeinderat)