Anmeldung

Gemeinderat

Dienstag, 22. Januar 2019, 19:00 Uhr
Rathaus Sitzungssaal

Gemeinderat 22. Januar 2019

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner
2.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 11.12.2018
3.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 18.12.2018
4.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 15.01.2019
5.    Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2019 sowie der Finanzplanung 2018 – 2022 mit Investitionsprogramm 2020 – 2022
6.    Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2018 – 2022 mit Investitionsprogramm 2020 – 2022
7.    Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
8.    Flüchtlingssituation
- Sachstandsbericht
- weitere Vorgehensweise
9.    Kindergartenangelegenheiten
-    Weiterentwicklung des Katholischen Kindergartens St. Mauritius Weiterdingen
10.    Neufassung der Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Räumlichkeiten und Anpassung der Entgelte
11.    Kindergartenangelegenheiten
a)    Sachstandsbericht
b)    Weitere Vorgehensweise zur Schaffung von weiteren Kindergartenplätzen
12.    Vergabe des Flohmarktes anlässlich Kirchweih
13.    Einführung eines Wochenmarktes
- Sachstandsbericht
14.    Bekanntgaben der Verwaltung
15.    Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
16.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Technischer und Umweltausschuss am 22. Januar 2019

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Von den 20 Gemeinderäten sind 18 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind drei anwesend
Ortsvorsteher-Stellvertreter Binningen Elmar Maus
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Bauamtsleiter Günther Feucht
Verwaltungsbeamter Werner Muscheler
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderäte Martin Schneble (beruflich), Andreas Wieser (beruflich), entschuldigt
Ortsvorsteher Stefan Rill (beruflich ), entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 22.20 Uhr
Presse: 1
Zuhörer: 10

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt der Vorsitzende bekannt, dass die Tagesordnungspunkte 3 und 9 aus der heutigen Sitzung abgesetzt werden.

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 11.12.2018

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 11.12.2018.

3.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 18.12.2018

- abgesetzt -

4.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 15.01.2019

Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 15. Januar 2019 insgesamt 10 Bauplätze im Baugebiet "Beim Steppbachwiesle II" vergeben, wovon 2 Grundstücke an Bauträger vergeben worden sind.

5.    Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2019 sowie der Finanzplanung 2018 – 2022 mit Investitionsprogramm 2020 – 2022

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten per E-Mail am 21. Januar 2019 bzw. in der heutigen Sitzung ausgegebenen Tischvorlage des Rechnungsamtes vom 18.01.2019. Hierzu wird verwaltungsseitig ergänzt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2019 sowie die Finanzplanung 2018 - 2022 mit Investitionsprogramm 2020 - 2022 alle Entscheidungen und Beschlüsse des Gemeinderates umfasst, die dieser in den beiden vorangegangenen Sitzungen entsprechend auch beschlossen hat. Einzelne Zahlen aus dem vorgelegten Vorbericht werden verwaltungsseitig erörtert, wobei nochmals angemerkt wird, dass der ausgewiesene Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts bei knapp 1,9 Mio. Euro eine sehr wichtige Kennzahl darstellt.
Nach verwaltungsseitig einleitenden Worten eröffnet der Bürgermeister die Aussprache über den vorgelegten Haushaltsplan, der erstmalig in der neuen doppischen Buchführungssystematik aufgestellt worden ist.
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus sieht in dem vorgelegten Haushaltsplan und der veranschlagten Investitionssumme von 11,2 Mio. Euro ein Vergleich zu den vorangegangenen Jahren, wo die Investitionssumme zwischen 5 und 7 Mio. Euro veranschlagt worden ist, als nicht realisierbarer Maßnahmenkatalog an und bittet die Verwaltung, zukünftig dann auch lediglich die realistischen Maßnahmen abzubilden, die dann auch umgesetzt werden können. Insgesamt fasst er ein positives Ergebnis der relativ langen und intensiv geführten Haushaltsplanentwurfsberatungen, wobei er als sehr positiv sieht, dass die Mittelfristige Finanzplanung deutlich an Bedeutung gewonnen hat.. Trotz des vorgelegten positiven Zahlenwerks sind die Investitionen in der Zukunft sehr hoch, so dass auch die Rücklage sukzessive abgebaut werden muss, was natürlich wieder zur Diskussion führt, dass zunächst Pflichtaufgaben vor wünschenswerten Aufgaben zu erledigen sind.
Gemeinderat Thomas Hägele sieht den vorgelegten Haushaltsplan als sehr sportlich ambitionierten Haushaltsplan an, bei dem die Investitionen schnellstmöglich begonnen werden müssen, um diese realisiert zu bekommen. Auch bewertet er den ausgewiesenen Rücklagenbestand als außerordentlich positiv.
Gemeinderätin Andrea Baumann unterstreicht die Wortmeldungen der beiden Vorredner und ergänzt dahingehend, dass auch der Zahlungsmittelüberschuss im Vergleich zu anderen Kommunen außerordentlich positiv ist. Mit Blick auf die sehr großen Investitionssummen aber auch auf die vorhandene Prioritätenliste für Investitionsmaßnahmen gibt sie deutlich zu bedenken, dass in den zukünftigen Jahren die Prioritätenlisten sorgfältiger abgearbeitet und im Gemeinderat beraten werden müssen, aber auch die Bitte, dass die Verwaltung nur die Investitionen zukünftig anmeldet und in den Haushaltsplan aufnimmt, die auch tatsächlich zu realisieren sind.
Mit positiven Worten zum ausgestellten Haushaltsplan bzw. auch mit Lob an die Verwaltung für das Aufbereiten der Daten schließt Gemeinderat Fabian Jutt die Einschätzung aus der Mitte des Gemeinderates zum vorgelegten Planwerk.
Ergänzend führt die Verwaltung aus, dass die Investitionssumme, die im Haushaltsplan aufgenommen worden ist, natürlich auch damit zusammenhängt, dass viele Projekte erst relativ kurzfristig im Rat diskutiert wurden. Als Beispiel werden die Kanalrückstauproblematik Hilzingen, der Kindergartenneubau in Weiterdingen, die generelle Schaffung von zusätzlichen Kindergartenplätzen oder auch die Baugebietsentwicklung in Riedheim "Lange Breite" genannt.
Als Ergebnis der kurzen Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig den vorgelegten Haushaltsplan bzw. die Haushaltssatzung, ohne diese im Wortlaut zu verlesen.
Das veranschlagte Gesamtergebnis im Ergebnishaushalt beträgt 728.598 Euro, der veranschlagte Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts 1.817.148 Euro und der veranschlagte Saldo des Finanzhaushalts in Höhe von - 2.004.782 Euro. Es ist eine Kreditermächtigung in Höhe von 1,345 Mio. Euro vorgesehen.

6.    Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen und Finanzplanung für den Planungszeitraum
    2018 – 2022 mit Investitionsprogramm 2020 – 2022

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 18. Januar 2019, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig den Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2018 – 2022 mit Investitionsprogramm 2020 – 2022, welcher im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge in Höhe von 885.000 Euro und ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 884.700 Euro ausweist. Der veranschlagte Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts beträgt 138.000 Euro. Es ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 370.800 Euro vorgesehen.

7.    Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 3. Januar 2019, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Bildung des Gemeindewahlausschusses in folgender Besetzung:
Vorsitzender:    Schneble Martin, Hegaustr. 4, 78247 Hilzingen
Stellv. Vorsitzender:    Wannenmacher Markus, Karl-Geißler-Str. 4, 78247 Hilzingen
Beisitzer:    Zöller Wolfgang, Steinerbächle 9, 78247 Hilzingen
Beisitzer:    Hertrich Bernhard, Hinter Bühl 19, 78247 Hilzingen
Beisitzer-Stellv.:    Zahn Hadwig, Am Eglental 11, 78247 Hilzingen
Beisitzer-Stellv.:    Leirer, Josef, Stubenkreuz 14, 78247 Hilzingen
weitere nicht stimmberechtigte Hilfskräfte
Schriftführerin:    Ursula Graf, Singener Straße 22, 78247 Hilzingen
Schriftführer-Stellv.:    Markus Weber (Gemeindebediensteter)
Hilfskraft:     Elvira Amma, Auf Bühl 14, 78247 Hilzingen

8.    Flüchtlingssituation
    - Sachstandsbericht
    - weitere Vorgehensweise

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 14. Januar 2019, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Auf Grund der aktuellen Zahlenlage ergibt sich ein deutliches Minus der Gemeinde Hilzingen bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeführt, dass die Informationen, die der Vorsitzende in einer früheren Sitzung im Gremium bekanntgegeben hat, nicht unbedingt dem entsprochen haben, was der Landkreis Konstanz realistisch an Zahlen ausgegeben hat. Mit Blick auf die an den Landkreis zu entrichtende Fehlbelegerabgabe werden verwaltungsseitig zwar weitergehende Informationen übermittelt, es sei aber nicht nachvollziehbar, dass die Gemeinde Hilzingen nicht die erforderliche Anzahl von Unterbringungsplätzen geschaffen hat und so nun die Fehlbelegerabgabe bezahlen muss.
Zur Schaffung von weiteren Unterbringungsplätzen wurden Kosten für die Errichtung von Containerlösungen in den Haushaltsplan eingestellt. Die möglichen Standorte hierfür sind in der Sitzungsvorlage aufgeführt. Der Vorsitzende ergänzt ferner, dass der Verwaltung derzeit 2 weitere Liegenschaften angeboten worden sind, die diesbezüglich überprüft werden.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeführt, dass die Berechnungssystematik des Landkreises nicht nachvollziehbar ist und auch keine Systematik erkennen lässt. Auch wird die Umverteilung vom Land Baden-Württemberg über den Landkreis zu den Kommunen als nicht nachvollziehbare Vorgehensweise erachtet.
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus führt ferner an, dass die Zahlen, die vom Landkreis Konstanz mitgeteilt werden nicht verhandelbar sind und diese so akzeptiert werden müssen. Er bemängelt insbesondere, dass die Gemeinde unsolidarisch auf die Fehlbelegerabgabe zurückgreift. Eine lediglich 50%ige Erfüllung der zugeteilten Quote wird als nicht ausreichend und überdies als sehr negativ betrachtet.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatung wurde auf Vorschlag aus der Mitte des Gremiums der Ansatz für die Schaffung von Containerlösungen deutlich erhöht.
Es ist die Aufgabe der Verwaltung bzw. Aufgabe der Gemeinde für die zugewiesenen Flüchtlinge ausreichend Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Gegebenenfalls muss darauf geachtet werden, dass die Unterbringungsverträge, die für die Flüchtlinge mit den weiteren Verantwortlichen (Eigentümer, JobCenter etc.) in den genutzten Räumlichkeiten ausgehandelt werden flexibler gestaltet werden, um sich grundsätzlich die Chance nicht zu verbauen, diese Räumlichkeiten dann wieder neu zu belegen.
Es soll verstärkt das im Gemeinderat früher schon einmal beschlossene "Konzept von B. Hertrich" wieder aufgegriffen werden, was unter anderem vorsieht, dass die Gemeinde die ihr angebotenen Objekte kreditfinanziert, also relativ haushaltsneutral, erwirbt.
Im weiteren Verlauf der Beratung wird ferner angeführt, dass um ausreichend Standorte für Container zu finden, auch Freiflächen in den Ortsettern mitgeprüft werden sollen, so dass dann auch Unterbringungsplätze für ca. 50 - 70 Personen geschaffen werden kann. Erneut führt der Vorsitzende das Beispiel der Gemeinde Allensbach an, die ein entsprechend, schönes Objekt, welches von der B 33 sehr gut zu sehen ist, erstellt hat. Die Verwaltung erhält den Auftrag, in Abstimmung mit den Ortsvorstehern entsprechende Freiflächen, die in den Ortsettern zur Verfügung stehen, für diesen Zweck zu suchen und  dann mit den jeweiligen Eigentümern dahingehend Kontakt aufzunehmen, um zu sondieren, ob diese Flächen für eine solche Nutzung zur Verfügung stehen.
Das in diesem Bereich vorliegende Spannungsfeld zwischen der Schaffung von ausreichenden Unterbringungsplätzen, der diesbezüglich verstärkten Einbindung von privaten Objekten und der höchstmöglichen Chance zur Integration der Flüchtlinge, wird in der weiteren Beratung vor allem mit der jeweiligen Standortfrage verbunden. So erwähnt Gemeinderätin Andrea Baumann, dass eine modulare Lösung am Ortsrand, mit Blick auf die gewünschte Integration nicht unbedingt sinnvoll ist. Auch die Möglichkeit, in neu entstehenden Baugebieten Flächen vorzuhalten, die für diesen Zweck genutzt werden können, wird erneut thematisiert.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die vorgelegten Zahlen nicht sehr überraschend sind. Die Anrechenbarkeit von Flüchtlingen auf die Quote, die aus den Gemeinschaftsunterkünften in die Anschlussunterbringung kommen, wird nochmals hinterfragt aber auch festgestellt, dass hieran nicht viel verändert werden kann. Die benötigte Anzahl von Flüchtlingsunterbringungsplätzen soll auch weiterhin in möglichst kleinen Einheiten geschaffen werden, ohne die Fehlbelegungsabgabe in Anspruch nehmen zu müssen. Problematisch ist auf jeden Fall, dass die unterzubringenden bzw. jetzt untergebrachten Flüchtlinge  in einem bestimmten zeitlichen Korridor aus dieser Quote wieder herausgerechnet werden. Sollten die Flüchtlinge dann immer noch in den Wohneinheiten verbleiben, müssten zusätzliche Plätze geschaffen werden, so die Ausführungen des Vorsitzenden.
Als Ergebnis der Beratung zur Flüchtlingssituation in der Gemeinde erhält die Verwaltung nochmals den eingehenden Auftrag, sämtliche Möglichkeiten für weitere Unterbringungsplätze umzusetzen.
Insbesondere;
-    die Nutzung der ehemaligen Wohnung im OG des Bürgerhauses Riedheim,
-    die weitere Einbindung von Pfarrhäusern,
-    Überprüfung von weiteren privaten Grundstücken, wie zum Beispiel im Gewerbegebiet Hilzingen oder von Freiflächen in den Ortsettern, für Containerlösungen
-    der Kauf von Objekten, die der Gemeinde angeboten werden.
Zur eventuellen Nutzung von Freiflächen innerhalb der Ortsetter sollen die jeweiligen Ortsteilvertreter/Ortsvorsteher mit eingebunden werden.

9.    Kindergartenangelegenheiten
-    Weiterentwicklung des Katholischen Kindergartens St. Mauritius Weiterdingen

- abgesetzt -

10.    Neufassung der Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Räumlichkeiten und Anpassung der Entgelte

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 14. Januar 2019, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates gibt die Verwaltung hinsichtlich der pauschalen Veranstalterhaftpflichtversicherung des Kommunalversicherers (BGV) weitere Informationen und führt aus, dass es auch denkbar wäre, dass Vereine, die einen eigenen Versicherungsnachweis erbringen, nicht mit den Kosten einer pauschalen Veranstalterhaftpflichtversicherung belastet werden. Die Betreuung der pauschalen Veranstalterhaftpflichtversicherung des BGV`s bedeutet für die Verwaltung zwar zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der Verwaltungsaufwand der bei der Prüfung einer eventuell bestehenden Vereinsversicherung dürfte aber deutlich höher sein (Prüfung Versicherungsumfang, Versicherungssummen, Nachweis dass Police bezahlt ist usw.)
Während der Beratung zu den vorgelegten Richtlinien, die nacheinander und Seite für Seite abgearbeitet werden, werden verschiedene Verbesserungen von Seiten des Gemeinderates eingebracht.
Der Antrag von Gemeinderätin Andrea Baumann, in der heutigen Sitzung nur über die Vergabemodalitäten und nicht über die Höhe der Entgelte zu beraten, wird darauf hin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 10 Ja- und 7 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
Die Verwaltung erhält aus der Mitte des Gemeinderates den Auftrag, bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde – LRA Konstanz - prüfen zu lassen, ob es trotz des § 10 der Gemeindeordnung (Einwohner-/Bürgerbegriff) grundsätzlich möglich ist, bei den kommunalen Hallenvergaberichtlinien Beschränkungen zu formulieren. Angestrebt wird möglichst schnell ein entsprechendes Prüfungsergebnis vom LRA Konstanz zu erhalten, um dies dann in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates  vorlegen zu können.
Die einzelnen Regelungen der vorgelegten Vergaberichtlinien werden intensiv diskutiert und zu einzelnen Regelungen auch entsprechende Änderungen eingebracht. Insbesondere
Ziffer 2h soll folgende Fassung erhalten:
Die Vergabe an nicht einheimische Privatpersonen (siehe Begriffsbestimmung Nr. 3) kann erfolgen, wenn eine langjährige, mindestens 1 Jahr aktive Vereinszugehörigkeit bzw. aktive Vereinsarbeit in einem Hilzinger Verein durch die Privatperson existiert.
Diese Änderung wird in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.
Ziffer 3
Mit Blick auf den Auftrag, dass die Verwaltung prüfen soll, ob bei der Begriffsbestimmung entsprechende einschränkende Regelungen aufgenommen werden können, können die Regelungen der Ziffer 3 erst dann wieder beraten werden.
Der von Gemeinderat Olaf Fuchs eingebrachte Vorschlag, den gewöhnlichen Aufenthalt als Maßstab/als Merkmal aufzunehmen, wird kurz aber nicht abschließend beraten.
Seite 6  Ziffer 4h
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert Ortsvorsteher Walter Mayer, dass die Räumlichkeiten des Turms (Burgstallgebäude) in Riedheim nicht dahingehend erweitert werden soll, dieses Objekt noch länger als bis 24.00 Uhr zur Vermietung anzubieten.
Seite 6  Ziffer 4g
Der Mieter muss nachweisen, dass eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen ist.
Seite 7,8,9 – keine Änderung
Seite 10  Ziffer 8i
Die Prämie für die pauschale Veranstalterhaftpflichtversicherung wird nicht auf jeden, sondern nur auf diejenigen Mieter umgelegt, die diese Versicherung tatsächlich auch in Anspruch genommen haben.
Seite 10  Ziffer 8f (alte Fassung)
Der von Seiten der Verwaltung vorgeschlagene Tatbestand Halbtagesgebührensätze für Veranstaltungen aus den Richtlinien ersatzlos zu streichen, wird nach kurzer Beratung und in der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei einer Gegenstimme abgelehnt.
Ausgestattet mit dem Auftrag die Hallenvergaberichtlinien wie auch die Höhe der Entgelte erneut im Gemeinderat zu diskutieren, sobald das Prüfungsergebnis des Landratsamt Konstanz – RAB – vorliegt, wird dieser Top geschlossen.

11.    Kindergartenangelegenheiten
a)    Sachstandsbericht
b)    Weitere Vorgehensweise zur Schaffung von weiteren Kindergartenplätzen

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten sehr umfangreichen Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 14. Januar 2019.
Entsprechend der Sitzungsvorlage werden die einzelnen Punkte sorgfältig beraten und im Anschluss auch zur Abstimmung gebracht. Zur Vereinfachung der Protokollführung werden nur die jeweiligen Abstimmungen aufgeführt.
Kindergarten im Bürgerhaus in Schlatt am Randen
Nach verwaltungsseitiger Vorstellung der vom Architekturbüro Frei erstellten, ersten Skizzen und der tendenziellen Ausrichtung in Richtung eines eingruppigen Regelalterskindergarten (ab dem vollendeten 3. Lebensjahr) im Bürgerhaus Schlatt am Randen wird dieser Vorschlag in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.
Ebenfalls beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass das Architekturbüro Frei aus Radolfzell den Auftrag erhält diesen Kindergartenumbaus /-neubaus zu realisieren.
Binningen
Auf Grund der ausführlichen, verwaltungsseitigen Ausführungen zur Schaffung von weiteren Kindergartengruppen im ehemaligen Schulgebäude bzw. auch die Errichtung von Containern auf dem Kindergartenareal in Binningen nimmt das Gremium von diesen Vorschlägen unisono Abstand.
Die temporäre Schaffung von zusätzlichen Kindergartenplätzen im Kindergartengebäude soll in der Poststraße 6, durch die Nutzung des Mehrzweckraums im als Gruppenraum und die Nutzung des Probelokals im 1. OG. als Bewegungsraumes (= Kleingruppe) erfolgen. In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser Vorschlag bei einer Gegenstimme so beschlossen. Hinsichtlich der Laufzeit dieser temporären Lösung wird aktuell davon ausgegangen, dass diese Maßnahme mit Beginn des neuen Kindergartenjahres 2019/2020 nicht mehr benötigt wird.
Schaffung einer ein-/mehrgruppigen Einrichtung in modularer Bauweise in Hilzingen
Der verwaltungsseitig aufgeführte Beschlussvorschlag, nämlich im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle"/2. Bauabschnitt die entsprechenden Flächen für die Errichtung einer ein-/mehrgruppigen Einrichtung zurückzuhalten und alles Weitere zur Anmietung oder zum Kauf von Containern (modulare Lösungen) vorzubereiten, wird in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, ohne Gegenstimme und bei 2 Enthaltungen angenommen.
Ebenfalls beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, ohne Gegenstimme, die frei werdenden Container an der Gemeinschaftsschule, die derzeit als Klassenzimmer genutzt werden, nicht für einen Kindergartenbetrieb zu nutzen.
Als Zeitstrahl zur Realisierung der oben angeführten Maßnahme bzw. zur Schaffung der zusätzlichen Kindergartenplätze wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass die Schaffung der Kindergartenplätzen in Binningen so schnell wie möglich (von verschiedenen Genehmigungen abhängig) realisiert werden soll.
Es wird anvisiert, dass der Umbau des Bürgerhauses in Schlatt am Randen zu einem eingruppigen Kindergarten, möglichst zum neuen Kindergartenjahr geschaffen werden soll, wobei ein exakter Terminplan erst nach Rücksprache mit dem beauftragten Planer festgelegt werden kann.
Die Schaffung von zusätzlichen Kindergartenplätzen in modularer Bauweise im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle"/2. Bauabschnitt soll für September/Oktober 2019 vorbreitet werden.
Mit Blick auf die Nutzung der Kindergartenplätze in den Teilorten teilt Gemeinderat Holger Graf seine Erfahrungen dahingehend mit, dass sehr wohl von Bedeutung ist, in welchem Teilort Kindergartenplätze angeboten werden und man nicht davon ausgehen kann, dass zusätzliche Kindergartenplätze in Binningen dann auch von Eltern aus dem Kernort in Anspruch genommen werden.

12.    Vergabe des Flohmarktes anlässlich Kirchweih

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ordnungsamtes vom 3. Dezember 2018, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Während der kurzfristigen Abwesenheit von Bürgermeister Rupert Metzler übernimmt 2. Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Sigmar Schnutenhaus den Vorsitz.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, das Unternehmen TfX mit der Organisation und Ausrichtung des Flohmarktes anlässlich der Kirchweih 2019 – 2023 zu betrauen.

13.    Einführung eines Wochenmarktes
    - Sachstandsbericht

In seinem Sachstandsbericht zur Einführung eines Wochenmarktes in Hilzingen führt der Vorsitzende aus, dass es nach den letzten Gesprächen mit potenziellen Marktbeschickern keinen Sinn gemacht hätte, die Einführung eines Wochenmarktes in Hilzingen jetzt fortzusetzen. Der Vorschlag des Vorsitzenden, in absehbarer Zeit nochmals das Projekt "Einführung eines Wochenmarktes in Hilzingen" aufzugreifen wird im Gemeinderat sehr kontrovers aufgenommen, wobei es zwar sehr wünschenswert ist, einen Wochenmarkt zu haben, es allerdings zum jetzigen Zeitpunkt wohl eher keinen Sinn machen würde, aktiv die Einführung eines Wochenmarktes auf dem Dorfplatz, der in den nächsten Jahren während der Maßnahmen im Rahmen der Ortskernsanierung wieder stark in seiner Nutzung beeinträchtigt werden wird, aufzubauen. Die Überlegungen evtl. einen Abendmarkt zu schaffen muss dann auch unter dem Aspekt der besonderen Belastung für die Marktbeschicker gesehen werden.

14.    Bekanntgaben der Verwaltung

a)    Neujahrsempfang 2019

    Der Vorsitzende bedankt sich bei den Mitwirkenden anlässlich des Neujahrsempfangs 2019, insbesondere bei den Laudatoren für die gehaltenen Laudationes für die zu ehrenden Personen.

b)    Peter-Thumb Schule (Gemeinschaftsschule) Hilzingen

    Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Peter-Thumb-Schule (Gemeinschaftsschule) Hilzingen in das Projekt "Schule mit Courage – gegen Rassismus" aufgenommen worden ist.

c)    Einführung einer "Blauen Zone" in Hilzingen

    Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass zwischenzeitlich die angeforderte Stellungnahme der Verkehrs-Polizei zur Einrichtung einer solchen Zone in Hilzingen vorliegt, die zur Vermeidung von Dauerparken und für die Ausweisung von Kurzzeitparkplätzen dienen soll. In einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates soll hierüber beraten werden.
Verwaltungsseitig wird grundsätzlich angeführt, dass die Einrichtung einer "Blauen Zone" als machbar betrachtet wird, wobei sinnvoll wäre, die entsprechende Zone entlang der gesamten Hauptstraße, also auch bis zum "Kempter-Haus" auszuweisen.

d)    Verabschiedung

    Der heute in der Sitzung anwesende Leiter des Ordnungsamtes, Herr Werner Muscheler, wird mit Wirkung zum 1. Februar 2019 in seine wohlverdiente Pension gehen.
Am 1. August 1971 wurde Herr Werner Muscheler als Dienstanfänger/Assistentenanwärter bei der Stadt Singen eingestellt. Über die Ernennung zum Stadtassistenten zur Anstellung kam er am 1. September 1985 mittels einer Versetzung als Gemeindehauptsekretär zur Gemeinde Hilzingen ins Ordnungsamt. Seit diesem Zeitpunkt bekleidet er die Geschicke des Ordnungsamtes.
Mit herzlichen Worten des Dankes für seine Verdienste und Tätigkeit bei der Gemeinde Hilzingen verabschiedet Bürgermeister Rupert Metzler Herrn Ordnungsamtsleiter Werner Muscheler mit Wirkung zum 1. Februar in den Ruhestand.

15.    Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

a)    Parksituation Hinter-Hofen-Straße

    Auf Nachfrage von Gemeinderätin Andrea Baumann erläutert die Verwaltung hinsichtlich der Parksituation in der Hinter-Hofen-Straße, dass zwischenzeitlich eine Stellungnahme der Polizei bzw. auch der Anwohner vorliegt. Aufgrund dieser Erkenntnisse wird eine entsprechende Korrektur, der jüngst angeordneten Maßnahmen erforderlich, was von Seiten der Verwaltung schon eingeleitet wurde, so die Ausführungen des Vorsitzenden.

16.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

Vorgelegt am 26. März 2019
gez. Rupert Metzler  (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Olaf Fuchs  (Gemeinderat)
gez. Heinrich Mohr (Gemeinderat)