Anmeldung

Gemeinderat

Dienstag, 18. Dezember 2018, 18:00 Uhr
Rathaus/Sitzungssaal

Gemeinderat 18. Dezember 2018

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner
2.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 04.12.2018
3.    Beratung über den Haushaltsplan 2019 und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2018 – 2022 mit Investitionsprogramm 2020 – 2022
4.    Beratung über den Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2018 – 2022 mit Investitionsprogramm 2020 – 2022
5.    Bekanntgaben der Verwaltung
6.    Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
7.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Gemeinderat 18. Dezember 2018

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler
Von den 20 Gemeinderäten sind 19 (Gemeinderäte Doris Buhl, Peter Graf, Rainer Guggemos, Ulrike Maus ab TOP 3)
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Bauamtsleiter Günther Feucht
Verwaltungsangestellte Petra Fritsch, Markus Eder, Markus Weber
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderat Andreas Wieser (krank), entschuldigt

Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 23.50 Uhr
Presse: 2
Zuhörer: 9

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben.
Der Vorsitzende bedankt sich vor Eintritt in die Tagesordnung bei Gemeinderat und Bürgermeister-Stellvertreter Martin Schneble für seine Arbeit während der krankheitsbedingten Abwesenheit des Bürgermeisters.

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Herr Norbert Schweizer, Hinter Bühl 4, bittet den Gemeinderat nochmals eindringlich, das in vielen Sitzungen bereits aufgeführte Projekt Verbesserung der Rückstauproblematik in Hilzingen/östlicher Teil nicht – wie jetzt vorgesehen – erst 2021 zu beginnen. Vor Verschiebung der Sanierung der Hauptstraße im Rahmen der Ortskernsanierung Hilzingen sei die Rückstauproblematik früher geplant gewesen. Er weist ferner darauf hin, dass es im Worst-Case durchaus bedeuten würde, dass die Anwohner im betroffenen Bereich noch viele Jahre abwarten müssten, bis die entsprechenden Maßnahmen vollzogen werden können. Auf die seinerseits konkrete Nachfrage, warum die Maßnahme nicht schon früher, zum Beispiel 2019 oder 2020, begonnen werden kann, erläutert die Verwaltung, dass durch die Verschiebung der Maßnahme Hauptstraße/West in das Jahr 2020 nicht zeitgleich noch ein Teilabschnitt des Projekts Rückstauproblematik in der Hauptstraße begonnen werden kann. Es wird sich in der intensiven Diskussion des Gemeinderates zeigen, welche Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt sinnvoll umgesetzt werden.

2.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 04.12.2018

In seiner nichtöffentlichen Sitzung am 4. Dezember 2018 beschloss der Technische und Umweltausschuss den Kauf eines Grundstücks auf Gemarkung Weiterdingen zur Herstellung von Ökomaßnahmen.

3.    Beratung über den Haushaltsplan 2019 und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2018 – 2022 mit Investitionsprogramm 2020 – 2022

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus dem den Gemeinderäten mit Schreiben vom
3. Dezember 2018 zugestellten Entwurf des Haushaltsplans 2019 sowie den weiteren umfangreichen Sitzungsvorlagen, die dem Gemeinderat zur Sitzung am 18. Dezember 2018 ebenfalls zugestellt worden sind.
Der 1. doppische Haushalt 2019 macht natürlich eine Vergleichbarkeit mit dem bisher kameralen Haushaltsplan sehr schwierig. Die Lesbarkeit ist durchaus als sehr ungewohnt zu bewerten. Die von Seiten der Verwaltung angebotene Möglichkeit, dass die Gemeinderäte sich vor der heutigen Beratung in der Kämmerei über die Grundzüge des doppischen Haushalts informieren können, haben 7 Gemeinderäte in Anspruch genommen.
Auf Wunsch aus der Mitte des Gemeinderates aus der vergangenen Sitzung führt die Verwaltung aus, dass in der heutigen Beratung das Paket Investitionsmaßnahmen Punkt für Punkt abgearbeitet werden soll, um sich intensiv über die investiven Maßnahmen zu unterhalten. Der Ergebnishaushalt soll dementsprechend nur in einigen wenigen Punkten beraten werden. Mit Blick auf die vom Gemeinderat immer noch als praktikabel und gut befundene bisherige Vorgehensweise, nämlich alle Seiten des Haushaltsplans einzeln und nacheinander aufzurufen und von der man jetzt abweicht, macht natürlich auch deutlich, dass bei der Beratung zum Ergebnishaushalt für die Verwaltung ein Vertrauensvorschuss vorliegt.
Verwaltungsseitig wird zunächst die dem Gemeinderat vorliegende Änderungsliste zu den einzelnen Positionen vorgetragen, auf die im weiteren Verlauf der Beratung zu den einzelnen Haushaltsstellen immer wieder auch verwiesen wird. An Hand eines konkreten Beispiels erläutert die Verwaltung die Systematik der neuen doppischen Buchführung, so zum Beispiel dass die frühere Kennzahl Zuführung zum Vermögenshaushalt in etwa mit dem Zahlungsmittelüberschuss aus dem Ergebnishaushalt vergleichbar ist. Der im Entwurf ausgewiesene Zahlungsmittelüberschuss von knapp 1,9 Mio. Euro wird als gutes Ergebnis bewertet, wobei in den verwaltungsseitigen Ausführungen zu einzelnen Positionen natürlich sehr intensiv auf die entsprechenden Veränderungen (Änderungsliste) aber auch Verschiebungen (Verschiebungsliste), die im vorliegenden Investitionsplan 2019 – 2022 farblich hinterlegt sind, verwiesen wird.
Einige aus der Mitte des Gemeinderats im Vorfeld an die Gemeindeverwaltung schriftlich formulierten Fragen zum Haushaltsplanentwurf 2019 konnten verwaltungsseitig bereits zeitnah und umfassend beantwortet werden und sind den Gemeinderäten bereits schon zur Verfügung gestellt worden. Auf die begleitenden Unterlagen wird in der weiteren Beratung immer wieder verwiesen.
Zur Vereinfachung der heutigen Protokollführung werden im weiteren Verlauf lediglich noch grundlegende Diskussionen zu einzelnen Positionen oder aber auch Streichungen bzw. die Antworten auf bedeutende Nachfragen aufgeführt.
Mit diesen einleitenden Worten eröffnet der Vorsitzende die Beratung zum vorgelegten 1. doppischen Haushaltsplanentwurf 2019.
Aus der Mitte des Gemeinderates werden die vorgelegten Planzahlen, das Planwerk als solches aber auch die ergänzenden Unterlagen als sehr gute Vorlagen bewertet, wobei allerdings auch deutlich wird, dass sich das Gremium durchaus mehr Vorschläge von der Verwaltung erhofft hätte, welche Maßnahmen in die nächsten Jahre geschoben werden können, auch mit Blick darauf, was im Jahr 2019 tatsächlich dann auch realisiert werden kann.
Es zeigt sich, dass nach wie vor die unveränderte Haltung bestehen sollte, auch mit Blick auf den im nächsten Jahr sich bildenden neuen Gemeinderat, welche Aufgaben die Gemeinde als Pflichtaufgaben zu erledigen hat und welche Aufgaben sie als freiwillige Aufgaben ausführen kann. Auch durch den deutlich veränderten Blick auf die doppische mittelfristige Finanzplanung, bei der auch der mittelfristige Finanzplan mit dem Investitionsprogramm vom Gemeinderat – mit den gleichen Anforderungen - zu beschließen ist, erfährt die Finanzplanung gegenüber der bisherigen kameralen Buchführung eine deutliche Aufwertung. Auch wenn es der Gemeinde finanziell recht gut geht, so die Einschätzung vieler Gemeinderäte und der Verwaltung, muss deutlich darauf geachtet werden, dass die Maßnahmen bis 2022, also dem Zeitraum der Finanzplanung, durchfinanziert sind.
Es hat sich im Laufe des Jahres 2018 jedoch auch gezeigt, dass viele Maßnahmen, die bisher noch nicht auf der Agenda der Gemeinde gestanden sind, unterjährig hinzugekommen und sich demzufolge auch in der Finanzplanung umfassend niedergeschlagen haben. Der Vorsitzende erwähnt hierzu zum Beispiel das Projekt Rückstauproblematik/Kanal in Hilzingen/östlicher Teil mit über 4 Mio. Euro oder aber auch dem Erfordernis, zusätzliche Kindergartenplätze zu schaffen. Hierzu erläutert der Vorsitzende, dass es in früheren Jahren eine zeitlich größere Spanne gegeben hat, die Entwicklung in den Kindergärten zu planen (bisher 3 Jahre – jetzt 1 Jahr). Darüber hinaus ist aber auch die Anzahl der Geburten, im Jahr 2018 mit über 100, deutlich höher als die höchsten Zahlen aus den Vorjahren, weshalb es mitunter auch sehr schwierig wird, die entsprechenden Kindergartenplätze dann auch vorzuhalten.
Die Herausforderung, ausreichend Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, zeigt sich am vorgelegten Haushaltsplanentwurf ebenfalls sehr deutlich, neben den eingestellten Kosten der sog. Fehlbelegungsabgabe auch durch den dringenden Handlungsbedarf der Gemeinde, sich auf diesem Sektor deutlicher zu positionieren und noch stärker und aktiver entsprechenden privaten Wohnraum zu suchen, so die Einschätzung aus der Mitte des Gemeinderates.
Die Personalkostensteigerung wird verwaltungsseitig vor Einstieg in die einzelne Diskussion dahingehend erläutert, dass sich hinter den knapp 350.000 Euro an zusätzlichen Personalaufwendungen viele Aspekte verbergen, zum Beispiel das Personal für 2 weitere Kindergartengruppen, die Kosten der vom Gemeinderat in früheren Sitzungen genehmigten Altersteilzeitverträge im Kindergarten Riedheim und Binningen, die lineare Tariferhöhung für die Beschäftigten von über 2,5 % wie auch die Situation des Personaleinsatzes in den Bereichen der Schulsozialarbeit, der Betreuungsangebote im Grundschul- und Sekundarstufe-I-Bereich, die bereits vom Gremium beschlossen worden sind.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird zu diesen Erläuterungen ausgeführt, dass Ursachen, zum Beispiel für die Personalkostensteigerungen, zwar plausibel erörtert worden sind, aber in Zukunft sorgfältig darauf geachtet werden muss, größere Zahlungsmittelüberschüsse im Ergebnishaushalt zu erwirtschaften, um dann auch die Finanzierung der Investitionsmaßnahmen zu ermöglichen.
Die Abschreibungen werden im vorliegenden Haushaltsentwurf komplett erwirtschaftet. Die Verwaltung ergänzt weiter, dass sich aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Vermögensbewertung aber noch Änderungen bei den Abschreibungen ergeben werden. Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat ergänzt die Verwaltung, dass es zwar auch schon bisher eine Anlagenbuchhaltung gab, die Bewertung des Vermögens aber dennoch entsprechend den Vorgaben zum NKHR zu erfolgen hat und die bestehende Anlagenbuchhaltung in den allermeisten Fällen nicht einfach übernommen werden kann. Die Abschreibungssätze werden im Regelfall vom Leitfaden zur Bilanzierung vorgegeben. So werden zum Beispiel für Gebäude 50 Jahre und für Straßen zwischen 25 und 50 Jahre Nutzungsdauer angesetzt. Darüber hinaus hat der Gemeinderat beschlossen, von den rechtlich vorhandenen Vereinfachungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen.
Anschließend wird mit der Beratung zu den einzelnen Positionen der Investitionsplanung (Version 12.12.2018) begonnen.
Die Sanierung des Rathauses Hilzingen wird bis auf die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen erst im Jahr 2023 fortgesetzt. Lediglich im Jahr 2022 soll eine Planungsrate eingestellt werden, was sich sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben niederschlägt. Mit Blick auf die Notwendigkeiten zur Erhaltung der Gebäudesubstanz am Rathaus sollen weitere Maßnahmen erst nach einer intensiven Planung in den kommenden Jahren (2022 Planung / 2023 Bau) erfolgen, wobei nicht vergessen werden darf, dass bei der Sanierung Ortsmitte Hilzingen mit hohen Fördersätzen von rund 60 % gerechnet werden kann. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund wird verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass im Rathaus größere Feuchtigkeitsschäden bereits festgestellt worden sind, die unter anderem zu einer starken Beeinträchtigung führt. Nicht nur die verstärkt festgestellte Schimmelbildung im Archiv des Rathauses nimmt nicht ab und muss behandelt werden. Vielmehr sind auch gesundheitliche Aspekte hierbei von Bedeutung. Mit Blick auf die finanziellen Ressourcen, die die Gemeinde Hilzingen zur Verfügung hat, soll die Maßnahme Sanierung Ortsmitte Hilzingen möglichst zwar verschoben werden (Ende des Maßnahmenpakets) aber auch daran gedacht werden, Investitionen zu planen/zu tätigen, so die Einschätzung aus der Mitte des Gemeinderates. Eventuell kann auch mit einer Verlängerungsoption des Sanierungsprogramms bis ins Jahr 2024 gearbeitet werden, so die Ausführungen aus der Mitte des Gemeinderates.
Als Ergebnis der kurzen Beratung beschließt der Gemeinderat auf Vorschlag aus der Mitte des Gemeinderates, die Maßnahmen um ein Jahr zu verschieben (2022 / 60.000 Euro / Planung; 2023 Realisierung), wobei dieser Antrag dann auch in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, mehrheitlich bei 4 Nein-Stimmen angenommen wird. Einstimmig ist der Gemeinderat damit einverstanden, die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen in Höhe von 85.000 Euro in den Haushaltsplan 2019 aufzunehmen.
Die Aufnahme eines Ansatzes in Höhe von 3.000 Euro für eine Kuvertiermaschine wird in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 1 Nein-Stimme und restlichen Enthaltungen mehrheitlich angenommen.
Feuerschutz:
Im Planwerk sind der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Schlatt am Randen im Jahr 2021 und der Umbau/Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Duchtlingen im Jahr 2020 eingeplant. Es entwickelt sich im Gremium eine längere Beratung über die Realisierung bzw. über den Realisierungszeitpunkt dieser beiden Maßnahmen, wobei sich als Ergebnis herauskristallisiert, die Maßnahmen nicht wie von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen zu vollziehen, sondern früher mit diesen Maßnahmen zu beginnen, da diese teilweise relativ schnell umsetzbar sind.
Welche Maßnahmen in der Tat dann machbar sind, wird ebenso diskutiert wie die Splittung verschiedener Investitionen.
Als Ergebnis der weiteren Beratung beschließt der Gemeinderat dann auf Vorschlag aus der Mitte des Gremiums, die Mittel für das Feuerwehrhaus Duchtlingen mit 240.000 Euro im Jahr 2019 und mit 130.000 Euro 2020 aufzunehmen und nachdem der Neubau des Feuerwehrhauses Schlatt in 2020 möglich erscheint, diesen Ansatz in Höhe von 900.000 Euro dann auch dort zu veranschlagen. Auch unter dem Hinweis, dass der Bürgermeister vom Verwaltungsvorschlag abweicht, jedoch die Mittel nach Einschätzung der Kämmerei vorhanden sind, beschließt der Gemeinderat daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 13 Ja-Stimmen mehrheitlich, die Aufteilung für das Feuerwehrgerätehaus Duchtlingen 2/3 – 1/3 plus einer Verpflichtungsermächtigung 2019 aufzunehmen und für das Feuerwehrgerätehaus in Schlatt am Randen für das Jahr 2020 900.000 Euro einzustellen. 2019 soll mit Blick auf das Feuerwehrgerätehaus Schlatt am Randen die Eigentümersituation geklärt werden und eine Grundsatzentscheidung getroffen werden, wo das Feuerwehrgerätehaus errichtet werden soll.
Schulen:
Etwas verwundert zeigt sich der Gemeinderat darüber, dass für die Eduard-Presser-Grundschule Riedheim bzw. auch für die Gemeinschaftsschule Hilzingen und auch der Außenstelle Duchtlingen entsprechende Sanierungsmaßnahmen im Haushaltsplan 2019 eingestellt worden sind, ohne dass die Gemeinderäte im Laufe des Jahres hiervon Kenntnis erhalten haben. Verwaltungsseitig wird ausgeführt, dass aufbauend auf dem Förderantrag für den 1. Sanierungsabschnitt in der Peter-Thumb-Schule Hilzingen und unter Ausschöpfung des noch laufenden Förderprogramms (Ende 31.12.2018) auf Grund einer Kostenschätzung des beauftragten Architekten - Herrn Andreas Ernst - entsprechende Fördermittelanträge gestellt worden sind. Nachdem aus der Mitte des Gemeinderates über die verwaltungsseitigen Ausführungen hinaus die Information bekannt gegeben wird, dass aufgrund des vorhandenen politischen Drucks sehr stark damit gerechnet werden kann, dass das Schulsanierungsförderprogramm im nächsten
Jahr ggfs. auch zu besseren Konditionen fortgesetzt wird, beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 13 Ja- und 7 Nein-Stimmen, dass die Sanierungsmaßnahmen für die Eduard-Presser-Grundschule Riedheim wie auch für die Außenstelle Duchtlingen aus dem Haushaltsplanentwurf 2019 gestrichen werden und die Fördermittelanträge zurückzuziehen sind. Der Förderantrag zur Sanierung der Gemeinschaftsschule Hilzingen (2. Sanierungsabschnitt) soll aufrecht erhalten bleiben. Verwaltungsseitig wird hierzu ausgeführt, dass bei der Eduard-Presser-Grundschule Riedheim auf jeden Fall die Anbringung eines 2. Fluchtwegs (Fluchttreppe 1. Obergeschoss der ehemaligen Lehrerwohnung) mit Kosten von schätzungsweise 20.000 Euro in den Haushaltsplan aufgenommen werden muss, was vom Gemeinderat auch so akzeptiert wird.
Peter-Thumb-Schule - Gemeinschaftsschule Hilzingen
Auf Antrag aus der Mitte des Gemeinderates wird der verwaltungsseitig im Haushaltsplan eingestellte Ansatz zum Einbau einer Amok-Anlage in Höhe von 62.000 Euro in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, gestrichen.
Mit Blick auf die Ausführung der energetischen Maßnahmen soll die angedachte Dämmung des Kriechkellers aus dem Maßnahmenkatalog gestrichen und lediglich die Maßnahmen b und f ausgeführt werden. Dieser Vorschlag wird daraufhin auf Antrag aus der Mitte des Gemeinderates in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.
Mit Blick auf die generelle Kostensituation schlägt Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus vor, zukünftig jeden Ansatz, der aus Vorjahren stammt, mit einer Teuerungsrate von 5 % pro Jahr im Haushaltsplan abzubilden, was von Seiten des Gemeinderates unisono begrüßt wird.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates zum Ansatz der Spülküche wird verwaltungsseitig erläutert, dass der Ansatz in Höhe von 100.000 Euro eigentlich dazu dient, die Vollständigkeit des Umbaus der Peter-Thumb-Schule darzustellen und hierüber noch keine Aussage getroffen werden kann, in welchem Rahmen die Spülküche dann auch tatsächlich zur Ausführung kommt bzw. ob dann auch die veranschlagten Kosten ausreichen. Dies wird in einer späteren Sitzung des Gemeinderates sicherlich intensiv beraten werden müssen.
Bislang war die Verwaltung daran gehalten, Maßnahmen, für die in absehbarer Zeit eine entsprechende Förderung zu erwarten ist, erst dann auszuführen, wenn die Förderkulisse bekannt ist. Mit Blick auf die notwendige Digitalisierung an der Peter-Thumb-Schule Hilzingen und die vom Bund in Aussicht gestellten Digitalisierungs-Milliarden, die kürzlich im Bundestag/Bundesrat diskutiert worden sind, muss – wie in einer früheren Sitzung bereits dargestellt –zunächst abgewartet werden, wann und in welcher Höhe die finanziellen Mittel fließen, bevor entsprechende Maßnahmen vollzogen werden.
Als Ergebnis der weiteren Aussprache beantragt der Gemeinderat daraufhin, die Ausstattung der Peter-Thumb-Schule (Whiteboards und Möbel) so zu splitten, dass im Haushaltsjahr 2019 50.000 Euro und im Haushaltsjahr 2020 die Restsumme von 48.000 Euro aufgenommen wird. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, die Beschaffungen verantwortungsvoll
vorzubereiten und zu vollziehen. Dieser Antrag wird in anschließender offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 12 Ja- und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich so angenommen.
Flüchtlingsunterbringung:
Aus der Mitte des Gemeinderates wird die Haltung der Gemeinde bei der Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge als nicht sehr positiv bewertet. Auch die im Ergebnishaushalt eingestellten Mittel der an den Landkreis Konstanz zu zahlenden Fehlbelegungsabgabe von über 160.000 Euro werden als kein positives Signal verstanden. Die Gemeinde muss nunmehr dringend auf diesem Gebiet aktiv bzw. noch aktiver werden und entsprechend Wohnraum schaffen, um nicht nur mit Blick auf andere Kommunen, sondern auch dem Solidarisierungsgedanken gerecht zu werden.
Die in einer früheren Sitzung des Gemeinderates beschlossene Vorgehensweise, nämlich jedes Jahr eine bestimmte Summe im Haushaltsplan für diesbezügliche Investitionen - auch als Kreditrahmen einzustellen (früherer Antrag von Gemeinderat Bernhard Hertrich), soll mit Blick auf die Umsetzbarkeit dann auch im Haushaltsplan 2019 wieder Niederschlag finden. Verwaltungsseitig wird hierzu ausgeführt, dass zur Schaffung von Wohnraum im Ergebnishaushalt 2019 entsprechende Mittel für mobile Lösungen aufgenommen worden sind. Von Teilen des Gemeinderates werden die bisher eingestellten Mittel in Höhe von 65.000 Euro als deutlich zu gering betrachtet. Nachgefragt aus der Mitte des Gremiums erläutert die Verwaltung, dass die veranschlagten Mittel für modulare Lösungen Platz für 20 – 30 Flüchtlinge (einfachster Art) bieten könnten. Aus den Reihen der Gemeinderäte wird angeregt, den Ansatz für die mobilen Lösungen auf 130.000 Euro zu erhöhen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, im Haushaltsplan 2019 eine Million Euro einzustellen, um entsprechende Objekte erwerben zu können.
Als Ergebnis der weiteren Beratung kristallisiert sich im Gremium folgende Vorgehensweise heraus:
1.    Erhöhung der Mittel für mobile Lösungen im Ergebnishaushalt auf 130.000 Euro
2.    Aufnahme einer Investitionssumme in Höhe von 1 Mio. Euro zum Ankauf von entsprechenden Objekten und
3.    Einstellung einer Kreditermächtigung in Höhe von 1 Mio. Euro, um diesen Investitionsbedarf zu decken.
Bei der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser Vorschlag ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung mehrheitlich angenommen.
Vor dem Hintergrund, dass nach der aktuellen Berechnungssystematik der Fehlbelegungsabgabe Flüchtlinge, die länger als 5 Jahre in Hilzingen wohnhaft sind, uns nicht mehr angerechnet werden, wird von Gemeinderat van Wambeke angeregt, dass sich die Verwaltung Gedanken macht, welche rechtlichen Möglichkeiten es bei Ausgestaltung der Mietverträge gibt. Und zwar dahingehend, dass die Flüchtlinge ggf. spätestens nach 5 Jahren aus den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten wieder ausziehen und sich selbst um Wohnraum bemühen müssen, so dass der Wohnraum wieder für die originäre Anschlussunterbringung zur Verfügung steht.
Kindergärten:
Die verwaltungsseitig aufgenommenen Finanzierungsmittel für die Schaffung von weiteren Kindergartenplätzen werden im Gremium intensiv beraten.
Erneut wird länger darüber beraten, wie das Projekt Kindergarten St. Mauritius Weiterdingen vollzogen werden kann. Das bislang für einen zweigruppigen Kindergarten bestehende Finanzierungsvolumen von rund 3,5 Mio. Euro, ist auch nach Abzug eines möglichen Zuschusses in Höhe von 240.000 Euro deutlich zu hoch, so die Einschätzung aus der Mitte des Gremiums. Vermutlich kann auch die bisherige Kostenaufteilung 70 % Kommune, 30 % Kath. Kirche nach Einschätzung des Vorsitzenden so nicht gehalten werden . Deshalb erhält der Planer den Auftrag, deutlich die Kosten zu reduzieren. Gegebenenfalls muss in diesem Zusammenhang dann auch über das aufgezeigte Raumprogramm nochmals diskutiert werden. Die Verschiebung des Zuschusses der Gemeinde Hilzingen auf das Jahr 2021 ging auf die Aussage des Architekten zurück, dass zu diesem Zeitpunkt erst die Mittel von der politischen Gemeinde an die Kirchengemeinde fließen werden, wenn in den Jahren 2019/20 die Maßnahme begonnen bzw. fertiggestellt werden kann. Auch der dort angesetzte Anteil des Gemeinschaftsraums im Weiterdinger Kindergarten (zweigruppig) soll nochmals diskutiert werden.
Während der kurzen Abwesenheit von Bürgermeister Rupert Metzler übernimmt Gemeinderat Martin Schneble die Sitzungsleitung.
Auf Grund der Vielzahl der Projekte scheint im Gremium die Ausführung eines Neubaus eines Kindergartens in Hilzingen, der mit einem Ansatz von 2,5 Mio. Euro eingestellt worden ist, in 2021 nicht realistisch.
Als Ergebnis der weiteren Beratung schlägt der Vorsitzende vor, den Ansatz in Höhe von 2,5 Mio. Euro im Jahr 2021 zu belassen, was daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 8 Ja- und 12 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt wird. Die Maßnahme wird sodann ins Jahr 2023 verschoben.
Obwohl die Problematik im Gremium allgemein bekannt ist, dass es in 2019 einer großen Anstrengung bedarf, eine ausreichende Anzahl von Kindergartenplätzen zu schaffen, erscheint die Summe in Höhe von 1 Mio. Euro als investive Maßnahme für den Kauf modularer Lösungen als nicht unbedingt zielführend. Die Verwaltung erhält den Auftrag, dann in Fortsetzung dieser Überlegungen auch zu prüfen, was gegebenenfalls die Anmietung von entsprechenden Containern kosten würde. Auch könnte die Summe in Höhe von 1 Mio. Euro – sollten Container gemietet werden – dazu verwendet werden, andere kommunale Liegenschaften (zum Beispiel Schulhaus Binningen, Bürgerhaus Schlatt am Randen) hierfür zu nutzen. Daher verbleibt der Ansatz in Höhe von 1 Mio. Euro im Haushaltsplan 2019 enthalten.
Außerdem wurde beschlossen, dass die bisher im Ergebnishaushalt 2019 für die Anmietung von Containern zur kurzfristigen Schaffung zusätzlicher Kindergartenplätze von 59.000 € auf 100.000 € erhöht wird.
Auf Grund der fortgeschrittenen Zeit und der bisherigen Beratungsintensität wird die Sitzung für eine kurze Pause unterbrochen.
Förderung Sport
Der Bau eines Kunstrasensportplatzes in Hilzingen wird erneut im Gremium sehr intensiv diskutiert. Nachdem der Gemeinderat in der letzten Sitzung die Planung mit einem Investitionsvolumen von rund 1,4 Mio. Euro grundsätzlich beschlossen hat, wird über den Ausführungszeitraum nochmals sehr intensiv beraten. Während der Beratung werden die verschiedenen sachrelevanten Aspekte in die Beratung eingebracht, mit- und gegeneinander abgewogen. Insbesondere die freiwillige Aufgabe der Gemeinde, einen Kunstrasenplatz zu  bauen, aber auch die Notwendigkeit, einen entsprechenden Kunstrasenplatz für die Bevölkerung und die Sporttreibenden Vereine zu bieten, wird mit unterschiedlichen Intentionen diskutiert. Die Verwaltung ergänzt, dass nach der Fertigstellung der Planung ausgeschrieben werden könnte, um so möglichst günstige Ausschreibungsergebnisse zu erhalten. Sollte die Verschiebung des Baus des Kunstrasenplatzes um ein Jahr kommen, muss zumindest im Jahr 2019 mit der Ausschreibung begonnen werden, um dieses Ziel zu erreichen. Eine eventuelle Verschiebung des Projektes hat keine Auswirkungen auf etwaige Förderanträge, so die Ausführungen der Verwaltung.
Als Ergebnis der weiteren Beratung stellt Gemeinderat Fabian Jutt den Antrag, den Bau des Kunstrasenplatzes in Hilzingen (Volumen 1,4 Mio. Euro) im Haushaltsplan 2019 zu belassen.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, sind 9 Gemeinderäte für und 9 gegen diesen Antrag, so dass bei Stimmengleichheit dieser Antrag als abgelehnt gilt.
Im Anschluss an diese Beschlussfassung wird der Beschlussvorschlag, den Bau des Kunstrasenplatzes um ein Jahr nach 2020 zu verschieben, zur Abstimmung gebracht. Die Verschiebung um ein Jahr hat sich im Laufe der bisherigen Diskussion als mehrheitsfähiger Kompromiss herauskristallisiert. Außerdem soll eine Verpflichtungsermächtigung in 2019 in entsprechender Höhe aufgenommen werden.
Dieser Vorschlag wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 17 Ja- und 1 Nein-Stimme mehrheitlich angenommen.
Freibadkonzept / Spielplatzkonzept:
Sowohl das im Haushaltsplanentwurf eingestellte Konzept Freibad in Höhe von 50.000 Euro (Ergebnishaushalt) wie auch das Kinderspielplatzkonzept in Höhe von 25.000 Euro im Ergebnishaushalt werden intensiv dahingehend diskutiert, dass im Gemeinderat zum Teil die Ansicht vertreten wird, dass es keinen Sinn macht, Konzepte im Planwerk abzubilden, jedoch darauf aufbauend keine weiteren Mittel vorzusehen.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht,
beschließt der Gemeinderat, die Kosten für ein Freibad-Konzept in Höhe von 50.000 Euro bei 8 Ja- und 10 Nein-Stimmen nicht im Haushaltsplan 2019 zu belassen (Antrag war, diesen Ansatz im Haushaltsplan 2019 zu belassen) und ebenso die Kosten für ein Spielplatzkonzept in Höhe von 25.000 Euro bei 1 Nein-Stimme aus dem Haushaltsplanentwurf zu streichen.
Narrenmuseum Schloss Langenstein:
Die Narrenvereinigung Hegau-Bodensee hat zum Neubau des neuen Museums in Langenstein den Antrag gestellt, dass die Aufwendungen in Höhe von 1,2 Mio. Euro auch teilweise von den
Mitgliedsgemeinden getragen werden. Der Vorsitzende skizziert aus einem Schreiben des Narrenpräsidenten, Herrn Rainer Hespeler, ob die Gemeinde Hilzingen dieses Projekt mit einer einmaligen Förderung von 1 Euro pro Bürger (9.000 Euro Gemeinde Hilzingen) unterstützen könnte. Die Bürgermeister haben sich während einer Beratung an anderer Stelle dafür ausgesprochen (Empfehlung), dieses Projekt von den Kommunen mit 50 Cent pro Einwohner zu unterstützen. Der Vorschlag des Bürgermeisters, den Antrag der Narrenvereinigung Hegau-Bodensee zur Finanzierung des neuen Museums im Schloss Langenstein mit 1 Euro pro Einwohner der Gemeinde Hilzingen (9.000 Euro) zu unterstützen, wird im Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 1 Ja-Stimme und 2 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Der Zuschuss wird somit aus dem Haushaltsplanentwurf gestrichen.
Ortskernsanierung:
Wieder einmal sehr ausführlich werden die aufgenommenen Ansätze für Sanierung der Ortsmitte Hilzingen, vor allem hinsichtlich der Realisierungsjahre, diskutiert. Während der sehr umfassenden Beratung werden die einzelnen Argumente für und wider der Maßnahmen in verschiedenen Haushaltsjahren in die Beratung eingebracht und mit- und gegeneinander abgewogen.  Bei der Maßnahme „Vereinshaus Außenanlagen Planung und Bau + Endausbau Parkplatz Gottmadinger Str.“ wird von der Verwaltung klargestellt, dass der Ansatz von 1.005.500 € nicht den Bau des eigentlichen Vereinshauses beinhaltet. In diesem Ansatz sind lediglich die Kosten für die Außenanlagen sowie ein Anteil in Höhe von 250.000 € für den Endausbau des Parkplatzes an der Gottmadinger Straße eingerechnet. Im Laufe der Diskussion zeigt sich, dass der Anteil für die Außenanlagen des Vereinshauses gestrichen werden soll. Für den Endausbau des Parkplatzes an der Gottmadinger Straße soll der Ansatz nach 2023 verschoben werden. Der Vorschlag von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus, diese Verschiebung - wie oben ausgeführt - zu vollziehen, wird in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 16 Ja- und 1 Nein-Stimme mehrheitlich angenommen.
Auf Grund der Tatsache, dass der 1. Sanierungsabschnitt der Hauptstraße bereits in der Gemeinderatssitzung vom 11.12.2018 vom Jahr 2019 ins Jahr 2020 verschoben wurde (Verpflichtungsermächtigung in 2019 in Höhe von 900.000 Euro), werden die weiteren Abschnitte zur Sanierung der Hauptstraße/Rest ausführlich beraten, wobei die verschiedensten Realisierungszeiträume natürlich auch Vor- und Nachteile mit sich bringen werden. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass nicht zeitgleich zu viele Maßnahmen im Kernort laufen.
Aus der Mitte des Gremiums wird der Antrag gestellt, die Summe von 1,112 Mio. Euro unter dem Maßnahmenkürzel 126 Bau Hauptstraße/Ost inklusive Teil Außenanlage Bürgerbüro + Ver- und Entsorgung vom Jahr 2021 ins Jahr 2022 zu verschieben, was daraufhin in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei zwei Gegenstimmen so angenommen wird.
Bei den im Entwurf des Haushaltsplanes eingestellten Planungsmittel für die zukünftige Nutzung des alten Feuerwehrgerätehauses im Jahr 2019 in Höhe von 25.000 Euro sowie des Ansatzes für den (Um-)Bau des Gebäudes in Höhe von 186.000 Euro im Jahr 2022 sieht der Gemeinderat noch Klärungsbedarf. Nach den Ausführungen des Vorsitzenden entwickelt sich im Gemeinderat eine kurze Beratung, wobei es deutlich wird, dass beide Positionen in 2019 und 2022 aus dem Haushaltsplanentwurf bzw. aus der mittelfristigen Finanzplanung gestrichen werden sollten, was daraufhin auch so beschlossen wird.
Die Maßnahmen im Bereich des Klostergassen-Areals bzw. mit Blickrichtung auf die Erfordernisse zur Erschließung des Areals werden ebenfalls kurz diskutiert, wobei im Gremium die Einschätzung vorhanden ist, diese Maßnahmen dann auch 2019 im Haushaltsplanentwurf zu belassen, weil sie als sehr sinnvoll und zielgerichtet betrachtet werden. Dieser Antrag, die eingestellten Ansätze nicht zu streichen, wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 12 Ja- und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich gefasst.
Über die Sinnhaftigkeit zur Ausführung verschiedener Maßnahmen im Bereich der Hauptstraße werden ebenfalls sehr intensiv die Vor- und Nachteile mit in die Beratung eingebracht. Wie oben ausgeführt, macht es sehr wenig Sinn, zeitgleich viele Projekte im Bereich der Ortsmitte Hilzingen zu beginnen bzw. auszuführen. Auf Grund der Verschiebung des Hauptstraßen-West-Bereichs in das Jahr 2020 sind im Anschluss daran die entsprechenden Maßnahmen zur Verbesserung der Rückstauproblematik im Bereich Hilzingen/östlicher Teil zu lancieren.
Als Ergebnis der weiteren Beratung wird vorgeschlagen, die Maßnahmen wie folgt zu vollziehen:
-    Planung Bau Dorfplatz / Bereich Hauptstraße und Rathaus, Maßnahme Ordnungskennzahl 124, soll mit einer Summe in Höhe von 81.000 Euro im Plan 2021 und 137.000 Euro in den Haushaltsplan 2022 verschoben werden.
-    Die Maßnahme 130 Hauptstraße/Sonne bis Randenbahnstraße mit 560.000 Euro ins Jahr 2021,
-    die Maßnahme 131 Randenbahnstraße 440.000 Euro in das Haushaltsjahr 2022 und
-    das Maßnahmenpaket 132 Hinter Bühl / Plörenstraße in den Haushaltsplan 2023 erfolgen.
Für diese Maßnahmen sollen außerdem jeweils ein Jahr vor der geplanten Ausführung Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt werden.
Gemeinderat Thomas Hägele wünscht, den Ausbau der Randenbahnstraße in Höhe von 440.000 Euro vollständig aus dem Haushaltsplanentwurf 2022 zu streichen, da mit den anderen Maßnahmen bereits schon sehr viel gemacht worden ist, um die Rückstauproblematik zu verbessern.
Als Ergebnis in der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, stimmen 8 Gemeinderäte für und 10 Gemeinderäte gegen diesen Antrag, so dass der Ansatz im Haushaltsplan bleibt.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird das oben beschriebene Maßnahmenpaket mit den jeweiligen Ausführungszeitpunkten so auch beschlossen.
Die Gemeindeverbindungsstraße Hilzingen-Hohentwiel-Singen, Maßnahme Nr. 133, ist bislang im Jahr 2020 mit einem Ansatz von 100.000 Euro vorgesehen. Mit Blick auf die zahlreichen Maßnahmen, die auszuführen sind, soll dieser Ansatz aus dem Haushaltsplan vollständig gestrichen werden. Auf Antrag aus der Mitte des Gemeinderates beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 14 Ja- und 4 Nein-Stimmen, diesen Ansatz aus dem Haushaltsplan zu streichen.
Auf Grund der fortgeschrittenen Zeit stellt Gemeinderat Fabian Jutt den Antrag, die weitere Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2019 jetzt zu beenden und diese in der Sitzung am 15. Januar 2019 fortzusetzen.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, beschließt der Gemeinderat bei 15 Ja- und 5 Nein-Stimmen mehrheitlich, dem Antrag von Gemeinderat Fabian Jutt zu folgen und diesen Tagesordnungspunkt zu verlassen.
Mit Blick auf die Terminplanung wird verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass die ursprünglich für 15. Januar 2019 geplante Sitzung dann am 22. Januar 2019 zu erfolgen hat.

4.    Beratung über den Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2018 – 2022 mit Investitionsprogramm 2020 – 2022

keine Beratung

5.    Bekanntgaben der Verwaltung

Fehlanzeige

6.    Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

7.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

Vorgelegt am 19. Februar 2019
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Martin Schneble (Gemeinderat)
gez. Olaf Fuchs (Gemeinderat)