Gemeinderat
Rathaus/Sitzungssaal
Gemeinderat 11. Dezember 2018
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 16.10.2018
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 13.11.2018
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 20.11.2018
5. Neubau eines Kunstrasenplatzes in Hilzingen
- Vorstellung und Beschlussfassung über die verfeinerte Entwurfsplanung
- Beschlussfassung zur Freigabe der Ausschreibung
6. Kindergartenangelegenheiten
Weiterentwicklung des Katholischen Kindergartens St. Mauritius Weiterdingen
- Vorstellung der Standortanalyse
- Festlegung des Standorts
7. Kindergartenangelegenheiten
- Sachstandsbericht
- weitere Vorgehensweise
8. Ortskernsanierung Hilzingen
a) Beschlussfassung über Detailplanungen
- Gasthaus Kreuz / Bereich Sparkasse / Bereich Hauptstraße 63
- Beschlussfassung über Ausschreibung (Kostenberechnung)
b) Mühlbachrenaturierung im Bereich des Alten Rathauses
(Antrag der FDP vom 28.10.2018)
- Vorstellung der Detailplanung mit Kostenschätzung
9. Kommunaler Breitbandausbau im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Tengen
- Vergabe des Netzbetriebs
10. Änderung der Abwassergebühren
11. Änderung der Abwassergebührensatzung
12. Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts beim Eigenbetrieb Wasserversorgung – Beschlussfassung über die Bildung der Teilhaushalte
13. Neufassung der Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Räumlichkeiten und Anpassung der Entgelte
14. Alte Hegau-Halle Hilzingen
- Aufhebung des Sperrvermerks
- Beschaffung von Spiegelwänden als mobile Raumtrennung
15. Entgegennahme von Spenden
16. Einführung einer Stellplatzsatzung für die Gemeinde Hilzingen
17. Bekanntgaben der Verwaltung
18. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
19. Fragemöglichkeit für Einwohner
Gemeinderat 11. Dezember 2018
Anwesend:
Bürgermeister-Stellvertreter Martin Schneble als Vorsitzender
Von den 20 Gemeinderäten sind 19 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind drei anwesend
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Bauamtsleiter Günther Feucht
Ratschreiber Norbert Hug
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler (krank), entschuldigt
Gemeinderat Karl Schwegler (privat) entschuldigt
Ortsvorsteher Walter Mayer (beruflich), entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 23.45 Uhr
Presse: 2
Zuhörer: 30
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt der Vorsitzende bekannt, dass der Tagesordnungspunkt
13 – Neufassung der Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Räumlichkeiten und Anpassung der Entgelte - der heutigen öffentlichen Sitzung in die nächste Sitzung des Gemeinderates vertagt wird.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 16.10.2018
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die in der Sitzung am 13.11.2018 ausgegebene Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 16.10.2018.
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 13.11.2018
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 13. November 2018 wurden die zu ehrenden Personen anlässlich des Neujahrsempfangs, der am 20. Januar 2019 stattfinden wird, (2 Ehrenmedaillen, 2 Bürgerpreise) festgelegt.
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 20.11.2018
In der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 20. November 2018 wurden verschiedene Personalentscheidungen getroffen, so zum Beispiel die Einstellung von Herrn Thomas Ruck als Sachgebietsleiter für das Ordnungsamt sowie auch Frau Tanja Steiger als neue Leiterin des Kindergartens Riedheim.
Neben der Einstellung eines Fachangestellten für Bäderbetriebe wurde auch die Erhöhung des Beschäftigungsumfangs einer Mitarbeiterin im Bauhof beschlossen.
5. Neubau eines Kunstrasenplatzes in Hilzingen
- Vorstellung und Beschlussfassung über die verfeinerte Entwurfsplanung
- Beschlussfassung zur Freigabe der Ausschreibung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 3. Dezember 2018.
Für die heutige Sitzung ist Herr Wolfram Böhler, Freier Landschaftsarchitekt Konstanz anwesend, der an der Verwaltungsbank Platz nimmt und vom Vorsitzenden für den eigentlichen Sachvortrag sodann auch das Wort erteilt bekommt.
Nach dem sehr ausführlichen und detaillierten Sachvortrag des beauftragten Planers, Herrn Wolfram Böhler, entwickelt sich im Gremium eine Aussprache, in der unter anderem auch die aus der Mitte des Gemeinderates gestellten Nachfragen beantwortet werden. Insbesondere geht der Planer auf folgende Fragestellungen ein:
- Die Herstellungskosten für die Anzahl der zusätzlichen Stellplätze sind derzeit im Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung nicht enthalten.
- Der aufgezeigte Terminplan scheint außerordentlich ambitioniert und birgt neben der Sorge der Einhaltung des Realisierungszeitraums auch die Sorge, dass bei den jeweiligen Vereinsverantwortlichen eine sehr große Erwartungshaltung / ein sehr großer Erwartungsdruck und somit auch Begehrlichkeiten entstehen können, so Gemeinderat Andreas Wieser.
- Das einzubringende Granulat stellt grundsätzlich kein Problem zum Beispiel für das Grundwasser dar, da das Kunststoffgranulat sich in der angenommenen 15-jährigen Lebensdauer nicht zersetzt oder nicht so weit abgerieben/abgenutzt wird, dass hierdurch negative Auswirkungen auf das Grundwasser zu erwarten sind, so Herr Böhler.
- Auch wenn Herr Böhler den Preisunterschied des jetzt geplanten Kunststoffgranulats zu einem alternativen Granulat, welcher bei rund dem dreifachen liegt (800 Euro pro Tonne zu 2.400 Euro pro Tonne bei insgesamt 40 Tonnen Materialaufwand), beziffert, wird im Gremium unter anderem auch bemängelt, dass diesbezüglich auch eine Einzelkostenaufstellung fehlt.
- Aus Gründen möglicher negativer Auswirkungen auf die Umwelt oder auf das Grundwasser soll im Gremium bei nächster Gelegenheit auch die Verwendung eines alternativen Kunststoffgranulats erörtert werden, um danach dann auch hierüber entscheiden zu können.
- Das in früheren Sitzungen bereits diskutierte Problem mit auf dem Kunstrasenplatz stehenden Wassers konnte nach den Ausführungen des Planers gelöst werden, wobei sich die Höhenlage des Platzes im Vergleich zur 1. Planung jedoch nicht verändert hat.
- Die bekannt schwierigen Bodenverhältnisse (vergleichbar mit den Bodenverhältnissen beim Bolzplatz), spiegeln sich auch in dem hohen Kostenanteil für die „Fundamentierung“ in Höhe von knapp 38 % wider.
- Die Kosten für die Beregnungsanlage soll auf jeden Fall mit in das Leistungsverzeichnis aufgenommen werden, so die Ausführungen aus der Mitte des Gemeinderates.
Als Ergebnis aus der heutigen Beratung zur vorgelegten verfeinerten Entwurfsplanung beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen und bei restlichen Ja-Stimmen die vorgelegte Planung so anzunehmen.
Die Beschlussfassung zur Freigabe der Ausschreibung wird in der offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig in die nächste Sitzung des Gemeinderates am 18.12.2018 vertagt, da in dieser Sitzung der Haushaltsplan-Entwurf 2019 beraten wird.
6. Kindergartenangelegenheiten
Weiterentwicklung des Katholischen Kindergartens St. Mauritius Weiterdingen
- Vorstellung der Standortanalyse
- Festlegung des Standorts
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten umfangreichen Sitzungsvorlage des Hauptamtes bzw. der Standortanalyse des Architekturbüros Frei hinsichtlich der Festlegung eines Standorts für den anvisierten zweigruppigen Kindergartenneubau in Weiterdingen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Martin Frei sowie Herrn Pfarrer Thorsten Gompper, die für den eigentlichen Sachvortrag an der Verwaltungsbank Platz nehmen. Zur eigentlichen Vorstellung erteilt der Vorsitzende sodann Herrn Architekt Martin Frei das Wort.
Zunächst erläutert Herr Frei den eigentlichen Prüfungsauftrag, der darin bestanden hat, für den in Trägerschaft der Katholischen Kirchengemeinde stehende Kindergarten St. Mauritius, Weiterdingen, einen idealen Standort für einen zweigruppigen Kindergartenneubau zu finden.
Nachdem in einer früheren Sitzung des Gemeinderates bereits schon über einen ersten Plan-Vorentwurf diskutiert worden ist, gilt es in der heutigen Sitzung lediglich, die Standortfrage zu klären. Sehr detailliert und ausführlich wird die umfangreiche Sitzungsvorlage von Herrn Architekt Martin Frei erläutert und jeweils auf die einzelnen bewertungsrelevanten Aspekte eingegangen.
Im Ergebnis der vorgelegten Standortanalyse – auch unter Einschluss der voraussichtlich entstehenden Kosten bzw. auch der jeweiligen Realisierungszeiträume – ergibt sich folgendes Bild:
Standort A (Zentrum Kirchstraße) 36 Punkte
Standort B (Beim Schwärzengarten / Flückigerstraße) 32 Punkte
Standort C (Brühl / Wiesentalstraße) 26 Punkte
Unisono wird im Gremium die durchgeführte Standortanalyse als sehr gut bewertet, so dass der Gemeinderat nach einer kurzen Aussprache in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig den Standort A (Zentrum Kirchstraße) als Standort für einen zweigruppigen Kindergartenneubau in Weiterdingen festlegt.
Über die voraussichtlich entstehenden Kosten von 3,3 – 3,8 Mio. Euro für einen zweigruppigen Kindergarten wird im Gremium kurz und intensiv beraten und sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die veranschlagten Kosten von deutlich über 3 Mio. Euro – auch im Vergleich zu Erfahrungswerten von Kindergartenneubauten anderer Kommunen – zu hoch sind und diese auch zu reduzieren sind. Eine diesbezügliche Beratung muss dann allerdings zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Nachgefragt zu einem möglichen Realisierungszeitraum rechnet der Planer mit einem Baubeginn vermutlich nicht vor 2020, einer mindestens 12-monatigen Bauzeit und somit einer Fertigstellung im Jahr 2021. Die Gemeinde müsste dann auch voraussichtlich erst zu diesem Zeitpunkt entsprechende Finanzierungsmittel bereitstellen, so die Ausführungen des Planers.
Ungeachtet dieses Umstandes wird ausgeführt, dass sowohl die Finanzierung (Anteil Gemeinde und Kirchengemeinde) für diese Investition aktuell noch ebenso wenig abgestimmt ist als auch der tatsächliche Raumbedarf / die benötigten Räume(Bewegungsraum / Mehrzweckraum etc.). Und dies, obwohl in einem ersten Planentwurf schon aufgezeigt worden ist, welche Räume realisiert werden sollen.
In einer weiteren Sitzung des Gemeinderates muss über die offenen Punkte dann auch ausführlichst beraten werden, so die vorhandene Einschätzung im Gremium.
Auf Nachfrage von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus erläutert Pfarrer Thorsten Gompper die aktuelle Situation beim Kindergarten St. Elisabeth. Der viergruppige Kindergarten St. Elisabeth ist – wie allgemein bekannt sein dürfte – sanierungsbedürftig.
Entsprechende Überlegungen von Seiten der Verantwortlichen liefen darauf hinaus, auch in Folge des begrenzt vorhandenen Außengeländes am Objekt keine räumliche Erweiterung vorzunehmen.
Tendenziell soll eher noch mehr auf qualitative Merkmale geachtet werden, was unter Umständen bedeuten könnte, an diesem Standort zukünftig auf eine Kindergartengruppe zu verzichten, um dann die Möglichkeit zu haben, die jetzt vorhandenen Räumlichkeiten optimal zu nutzen. Grundsätzlich ist die Katholische Kirchengemeinde auch weiterhin dazu bereit, den Erziehungsauftrag in der Gemeinde Hilzingen wahrzunehmen und unterstützt die politische Gemeinde dahingehend, die entsprechende Anzahl von Kindergartenplätzen zu schaffen. Die Katholische Kirchengemeinde könnte sich grundsätzlich auch vorstellen, einen weiteren Kindergarten in Hilzingen als Außenstelle des Kath. Kindergartens St. Elisabeth zu betreiben.
Mit herzlichen Worten des Dankes werden Herr Martin Frei und Pfarrer Thorsten Gompper aus der heutigen Sitzung verabschiedet.
7. Kindergartenangelegenheiten
- Sachstandsbericht
- weitere Vorgehensweise
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 30. November 2018, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Zur Notwendigkeit, zusätzliche Kindergartenplätze in Hilzingen zu schaffen, wird verwaltungsseitig eine aktuelle, amtliche Statistik erörtert, die die Kindergartenzahlen in den Jahren 2014 zu 2025 im Ü3- und U3-Bereich darstellt, welche bei einer Veranstaltung am 7. Dezember 2018 des Kommunalverbands Jugend und Soziales (KVJS) im Landkreis Konstanz vorgestellt worden sind.
Entsprechend der Beschlusslage vom Juli 2018 wurden verwaltungsseitig die Prüfungsaufträge, ergänzend zum im fortgeschriebenen Kindergartenbedarfsplan aufgezeigten Maßnahmenplan, abgearbeitet, in Hilzingen mehr Kindergartenplätze zu schaffen. Auf die vorhandene Notwendigkeit, in Hilzingen zusätzliche Kindergartenplätze zu schaffen, wurde verwaltungsseitig schon des Öfteren in mehreren Sitzungen hingewiesen.
Teilweise wird im Gremium das verwaltungsseitige Abarbeiten der Prüfungsaufträge, die Kommunikation mit Vertretern der Ortsteile auch mit der Zielrichtung kritisiert, dass eine erforderliche mittelfristige bis langfristige Planung fehlen würde. Andererseits wird die vorgelegte Sitzungsvorlage, die mögliche Optionen und Lösungen aufgreift, als auftragsgemäß und gut bewertet.
Es entwickelt sich daraufhin eine sehr intensive Aussprache darüber, wo und gegebenenfalls in welchen Objekten die erforderlich werdenden zusätzlichen Kindergartenplätze (kurzfristig, temporär, dauerhaft) geschaffen werden sollen. Unter anderem werden in die Beratung folgende Aspekte eingebracht:
- Es soll weiter geprüft werden, ob sich das Bürgerhauses Schlatt am Randen für eine Kindergartengruppe eignen würde.
- Für den Standort Riedheim werden die im Schulgebäude als Bücherei genutzten Räume für den Zweck als Kindergarten nicht für gut und nicht als sinnvoll erachtet. Auch für den erweiterten Platzbedarf für die Schule sollte eher auf flexible modulare Containerlösungen gesetzt werden, so Gemeinderat Ralf Oßwald.
- Die Ausgangssituation am Objekt Kindergarten Binningen wird nochmals geschildert, wobei der Gemeinderat auf Nachfrage nichts dagegen einwendet, dass der Vorstand des Musikvereins Binningen, Herr Josef Hiestand, in der heutigen Sitzung das Wort erteilt bekommt. Herr Hiestand skizziert die Entstehungsgeschichte des Kindergartenneubaus in Binningen, vor allem auch die erbrachten Eigenleistungen, die für die Schaffung des Proberaums im 1. Obergeschoss seinerzeit vom Musikverein Binningen aufgebracht worden sind, was sich seinerzeit zuschussfördernd ausgewirkt hat. Insbesondere geht er auch auf die Nutzung des Proberaums durch die verschiedenen Vereine als auch die Ergebnisse der Vor-Ort-Besichtigung ein und bewertet diese.
- Auf Nachfrage von Gemeinderätin Ulrike Maus erläutert die Verwaltung, dass der Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS) grundsätzlich keine Bedenken hat, dass der Proberaum im 1. Obergeschoss des Kindergartengebäudes als Bewegungsraum genutzt werden kann, um den im Erdgeschoss befindlichen Bewegungsraum für einen bestimmten Zeitraum als Gruppenrum zu nutzen.
- Das Ergebnis der Besichtigung durch den Brandschutzsachverständigen des Landkreises Konstanz sagt darüber hinaus, dass dann für das 1. Obergeschoss ein 2. Fluchtweg zu schaffen ist, wenn sich eine bestimmte Anzahl von Personen im Raum aufhält. Die jetzt angebrachten Trittstufen sind für diesen Fall nicht ausreichend, so die Verwaltung.
- In der Ortschaftsratssitzung in Binningen wurde nachgefragt, ob mobile Lösungen am Kindergartenstandort möglich / sinnvoll sind und welche Kosten hierfür veranschlagt werden müssten. Ausführungen zu diesen Nachfragen fehlen für die Beratung in der heutigen Sitzung ebenfalls.
- Ebenfalls sollte möglichst bis zur nächsten Sitzung untersucht werden, was ein Umbau / eine Sanierung des Schulgebäudes in Binningen zu einem Kindergarten an Kosten verursachen würde.
Es kristallisiert sich im Gremium die Tendenz heraus, in der heutigen Sitzung keine Entscheidung zu treffen und der Verwaltung weitergehende Prüfungsaufträge zu erteilen:
1. Ortsteil Binningen / Objekt Schule
- Sanierung/Umbau zum Kindergarten
- Kosten
- Genehmigungsfähigkeit KVJS
2. Ortsteil Binningen / Objekt Kindergarten
- Erweiterung des Angebots auf dem Grundstück durch Container
- Kosten
- Genehmigungsfähigkeit KVJS
3. Ortsteil Schlatt am Randen / Bürgerhaus
- Umnutzung teilweise zu einem Kindergarten
- Kosten
- Genehmigungsfähigkeit KVJS
4. Kernort Hilzingen
- Nutzung der Schulcontainer als Kindergarten und Neubau eines mehrgruppigen Kindergartens in modularer Bauweise
- Kosten
- Genehmigungsfähigkeit KVJS
5. Ortsteil Riedheim / Schule/Kindergarten Riedheim
- Mobile Lösungen am Objekt, um dem Platzbedarf gerecht zu werden
Mit dieser Vorgehensweise ist das Gremium einverstanden. Allerdings wird es verwaltungsseitig als sehr ambitioniert eingestuft, bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates alle Informationen zusammengestellt zu bekommen, da insbesondere auf externe Fachleute zurückgegriffen werden muss.
8. Ortskernsanierung Hilzingen
a) Beschlussfassung über Detailplanungen
- Gasthaus Kreuz / Bereich Sparkasse / Bereich Hauptstraße 63
- Beschlussfassung über Ausschreibung (Kostenberechnung)
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 3. Dezember 2018 und der darin enthaltenen umfangreichen Detailplanung von faktorgruen zur Sanierung Ortsmitte Hilzingen in den verschiedenen Bereichen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende sowohl Frau Moosmann als auch Herrn Pfaff vom Büro faktorgruen, die sodann an der Verwaltungsbank Platz nehmen.
Für den eigentlichen Sachvortrag erteilt der Vorsitzende sowohl Frau Moosmann als auch Herrn Pfaff das Wort.
Die umfangreiche Sitzungsvorlage wird sehr ausführlich und detailliert vorgestellt. Während der Präsentation der einzelnen Planungsabschnitte wird auf die verschiedenen Elemente der jeweiligen Detailplanung für das Gasthaus "Kreuz", den Bereich Sparkasse und auch für den Bereich Hauptstraße 63 eingegangen.
Es entwickelt sich bereits schon während der Präsentation aber auch im Nachgang zu den einzelnen Planungsbereichen eine sehr intensive Beratung, bei der aus der Mitte des Gemeinderates auch einige Rückfragen an die beiden Vertreter des Planungsbüros faktorgruen gestellt werden, die dann auch beantwortet werden, so zum Beispiel:
- Die Gestaltung des Vorplatzes der Sparkasse ist mit dem Eigentümer/den Eigentümern abgestimmt.
- Bei den geplanten Stellplätzen vor der Sparkasse sind jeweils ausreichende Rangierflächen vorhanden. Im Übrigen ist die Planung mit dem Landratsamt Konstanz vor allem hinsichtlich der Zufahrt auf die Parkplätze von der L 190 kommend auch soweit abgestimmt.
- Die in der Sitzungsvorlage beigefügte 3D-Animation des Einmündungsbereichs der L 190 / Hauptstraße-Süd ist aussagekräftig. Im Gremium wird die Planung der Parkplätze/Stellplätze im dortigen Bereich und der dadurch geschaffene Einfahrtsbereich in die Hauptstraße als nicht zielführend angesehen, da dies eher den Charakter eines Parkplatzes eines Einkaufscenters hat und durch die großzügig geplanten Stein-Beton-Elemente keinen einladenden, charmanten Eindruck schafft.
Immer noch wird das Fehlen eines Parkplatzgesamtkonzeptes in der gesamten Hauptstraße angeführt. Die Planung bildet zwar den Auftrag bzw. die Mindestvorgabe des Gemeinderates ab, eine neutrale Stellplatzbilanz zu erreichen. Allerdings ist die Parkplatzsituation vor allem im Zentrum / Ortsmitte Hilzingen (Kirche/Dorfplatz/Rathaus) immer noch nicht optimal gelöst.
- Frau Moosmann erläutert dezidiert die Planung vor dem Gasthaus "Kreuz" und den dort zum Beispiel auch angedachten Grundstückstausch.
- Von den betroffenen Eigentümern liegen zwar mündliche Zusagen vor, allerdings konnten diesbezüglich noch keine Verträge geschlossen werden, da hierfür unter anderem auch das Votum des Gemeinderates für die Detailplanung noch fehlt. Mit Blick auf etwaige öffentlich-rechtliche Widmungen von bislang privaten Grundstückszwecken soll es im Februar 2019 entsprechende Informationen hierzu geben. Die hierfür benötigten rechtlichen Grundlagen sollen dann von einer Rechtsanwaltskanzlei erarbeitet werden.
- Grundsätzlich sind Kosten, die bei der Umgestaltung / bei Umwidmungen entstehen, vom Verursacher (also von der Gemeinde Hilzingen) zu tragen, so die Ausführungen von Frau Moosmann.
- Es zeigt sich recht schnell in der weiteren Beratung, dass im Gemeinderat hinsichtlich des Einfahrtsbereichs der L 190 in die Hauptstraße weiterer Gesprächsbedarf vorhanden ist, so dass eine abschließende Beschlussfassung zur vorgelegten Detailplanung in der heutigen Sitzung wohl eher nicht möglich sein wird.
- Die Nutzung der ausgewiesenen Flächen oder aber die Verwaltung und Belebung solcher Flächen durch entsprechende grundlegende Konzeptionen sind noch nicht erarbeitet und somit auch noch nicht definiert, wobei für bestimmte Flächen dann auch politische Vorgaben erforderlich werden, wie diese dann nicht nur gestaltet, sondern auch „verwaltet“ werden sollen.
Herr Pfaff zieht diesbezüglich einen Vergleich zur Stadt Nagold, die bei der von faktorgruen begleiteten Ortskernsanierung ebenfalls vor vergleichbaren Herausforderungen gestanden hat, diese aber ähnlich und vor allem sehr positiv gelöst hat. Die dort gemachten Erfahrungen flossen in die weiteren Überlegungen in das Projekt "Sanierung Ortsmitte Hilzingen" ein.
Herr Pfaff nimmt aus der heutigen Diskussion im verstärkten Maße mit, dass mit Blick auf die Parkplatzsituation in der Ortsmitte Hilzingen durch eine veränderte Aufgabenstellung die bisherige Planung doch in Frage gestellt wird und aus diesem Grund die jetzt erarbeitete, vorgelegte Detailplanung nochmals, teilweise auch in den Grundzügen, überplant werden muss.
- Der Grundsatz, soviel Parkplätze wie möglich in der Ortsmitte zu schaffen, war bislang ein wichtiger Planungsansatz, wobei dies möglichst auch mit der Schaffung von "grünen Bereichen" flankiert werden soll. Ergänzt wird diese Einschätzung unter anderem auch dadurch, dass Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus nochmals auf die sensible Parkplatzsituation vor allem im Bereich der Kirche/Rathaus/Dorfplatz und auch auf das Fehlen eines Gesamtparkplatzkonzeptes hinweist.
- Der Versiegelungsgrad des Dorfplatzes wird verschiedentlich in der Bürgerschaft als zu hoch angesehen und der Dorfplatz als solches auch nicht als gut bewertet, so die Ausführungen von Gemeinderat Rainer Guggemos. Leider spiegelt sich dieser hohe Versiegelungsgrad wie auch die gesamte Gestaltung auch bei der 3D-Animation, die in der heutigen Sitzung vorgelegt worden ist, für den Einmündungsbereich L 190/Hauptstraße Süd wider, die er als nicht einladend bewertet.
- Leider fehlt es aktuell auch noch an einer Entscheidung des Gemeinderates, wie es beim alten Feuerwehrgerätehaus weitergehen soll. Insbesondere muss bei einer solchen Entscheidung auch die Anzahl der abgelösten Stellplätze vor dem Objekt in die weitergehenden Überlegungen mit einbezogen werden.
Das Ergebnis der heutigen Beratung fasst Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus im folgenden Beschlussvorschlag (= Antrag) zusammen:
1. Für die Parkplatz-/Stellplatzsituation auf der gesamten Hauptstraße (mit Einbeziehung des Zentrums -Kirche/Dorfplatz/Rathaus-) fehlt eine entsprechende Gesamtkonzeption.
2. Die Verhandlungen mit den betroffenen Eigentümern, die bei der Gestaltung der Hauptstraße miteinbezogen werden müssen, sind noch nicht abschließend vorbereitet bzw. diese Verhandlungen noch nicht unterschriftsreif abgeschlossen.
3. Der Bereich Zwinghofplatz bzw. der Einfahrtsbereich der L 190 / Hauptstraße-Süd muss grundsätzlich neu überplant werden (Versiegelungsgrad/Gestaltung/Parkflächen).
4. Die Fertigstellung des Abschnitts Hauptstraße-Süd wird nicht bis zur Kirchweih 2019 realisiert werden können, wobei er diesbezüglich ausführt, dass der Gemeinderat hierüber noch keinen konkreten Beschluss gefasst hat. Die Ausführung dieser Maßnahme soll ins nächste Jahr – 2020 - verschoben werden.
Dieser Antrag wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 13 Ja-, 4 Nein-Stimmen und restlichen Enthaltungen mehrheitlich angenommen.
Im weiteren Verlauf wird nochmals die Situation hinsichtlich der Bushaltestellen in der Hauptstraße diskutiert, wobei aus der Mitte des Gemeinderates nachgefragt wird, ob es durch die jetzt geplante Anordnung der Bushaltestellen in der Hauptstraße möglich ist, dass, wenn sich die beiden Busse begegnen, keine Stockungen beim nachfolgenden Verkehr entstehen.
Die angedachte Lösung wird grundsätzlich als positiv bewertet, wobei auch darauf hingewiesen wird, dass bei dieser Variante dann auf jeden Fall auch flankierende verkehrsregelnde Maßnahmen angeordnet werden müssen. Die bereits durchgeführten Abstimmungen mit der Polizei - Verkehrspolizei - sind entsprechend positiv verlaufen, so die weiteren Ausführungen von Frau Moosmann und Herrn Pfaff.
Verwaltungsseitig wird auf Grund des soeben beschlossenen und verschobenen Ausführungszeitraums der Hauptstraße-Süd darauf hingewiesen, dass im Frühjahr 2019 eine abschließende Planung für diesen Bereich vorliegt, um dann auch möglichst frühzeitig entsprechende Ausschreibungen zu lancieren.
Auf Grund dieser Verschiebung muss das Laufzeitende des Förderprogramms "Sanierung Ortsmitte Hilzingen", das im Bewilligungsbescheid auf April 2022 anvisiert ist, besonders in den Fokus gerückt werden, weil die entsprechenden Maßnahmen dann realisiert sein sollten.
Mit Blick auf etwaige Verlängerungen des Programm-Zeitraums erläutert die Verwaltung, dass in Abstimmung mit den zuständigen übergeordneten Stellen wohl damit gerechnet werden kann, eine solche Verlängerung auf Antrag dann auch um weitere zwei Jahre genehmigt zu bekommen.
Mit Blick auf die sehr komplexe Parkplatz-/Stellplatzsituation in der Hauptstraße wird aus der Mitte des Gemeinderates angeregt, dass hinsichtlich des vorhandenen Problems der Dauerparker die ohnehin schon sehr wenig vorhandenen Stellplätze in der Hauptstraße durch diese belegt werden. Die Verwaltung soll Lösungen erarbeiten, hier sogenannte Kurzparkzonen/ Kurzparkbereich / blaue Zonen einzurichten, wobei eine solche Lösung dann auch für die komplette Hauptstraße gelten soll. Die Verwaltung nimmt den konkreten Auftrag aus der heutigen Sitzung mit, entsprechende vorbereitende Lösungen zu erarbeiten und im Gemeinderat erneut vorzulegen.
Mit der heutigen Verschiebung der Ausführung der Hauptstraße-Süd ins Jahr 2020 sollen trotzdem im Haushaltsjahr 2019 die Haushaltsmittel eingestellt werden, um entsprechende Aufträge zu erteilen, wobei die investiven Mittel mit Beginn der Ausführung, also erst 2020, im Haushaltsplan aufgenommen werden.
Ergänzend weist die Verwaltung darauf hin, dass nach Rücksprache mit den übergeordneten Fachbehörden es derzeit intensiv diskutiert wird, den Fördersatz für solche Projekte zu erhöhen, was dann für die Gemeinde Hilzingen einen höheren Zuschuss bedeuten würde. Durch die jetzt beschlossene Verschiebung dieser Maßnahmen könnte die Gemeinde dann auch eine erhöhte Förderung erhalten.
b) Mühlbachrenaturierung im Bereich des Alten Rathauses
(Antrag der FDP vom 28.10.2018)
- Vorstellung der Detailplanung mit Kostenschätzung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 3. Dezember 2018, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ergänzend zu den verwaltungsseitigen Ausführungen gibt der Vorsitzende bekannt, dass der betroffene Eigentümer die erforderlichen grundbuchmäßigen Regelungen mit heutigem Datum unterschrieben hat, um die jetzt vorgelegte Planung realisieren zu können. Der Vorsitzende bedankt sich bei dem Eigentümer für sein Entgegenkommen für diesen Planungsabschnitt.
Nach den sehr detaillierten Ausführungen sowohl des beauftragten Fachbüros als auch von der Verwaltung entwickelt sich auch zur gewünschten Mühlbachrenaturierung im Bereich des „Alten Rathauses“ eine längere und intensive Beratung. Aus der Mitte des Gremiums wird insbesondere ausgeführt, dass die heute vorgelegte Planung das Ergebnis ist, das aus einem sehr eng begrenzten Flächenangebot im dortigen Bereich (Eigentumsverhältnisse) machbar war.
Die für diesen Planvorschlag veranschlagten Kosten in Höhe von 280.000 Euro und die dazugehörenden Maßnahmen, zum Beispiel die im Plan dargestellten Trittstufen, die Begrenzung des Mühlbachs wie auch die im östlichen Bereich befindliche sehr steile Bachböschung, erscheinen als nicht optimal.
Nachgefragt aus der Mitte des Gremiums erläutert Herr Pfaff, dass die Verwendung alter Materialien (Steine) grundsätzlich möglich ist, aber aus Kostengründen natürlich nicht immer Sinn macht, da die erforderlichen Wiederaufbereitungskosten nicht unbedingt günstiger sind als die Verwendung neuer Steine. Mit Blick auf die doch sehr begrenzt vorhandenen Flächen im dortigen Bereich und den im Zugangsbereich zur Hauptstraße vorhandenen Trichter sollen durchaus nochmals die Überlegungen angestellt werden, das Ufer im östlichen Bereich des Mühlbachs zu verändern, was bedeutet, nochmals mit dem dortigen Grundstückseigentümer zu verhandeln. Unter Umständen besteht die Möglichkeit, weitere Grundstücksflächen einzubeziehen, um dort eine großzügigere und noch einladendere Eingangssituation zu schaffen.
Ob es für die Maßnahmen tatsächlich Ökopunkte geben könnte, wird von Herrn Pfaff als sehr schwierig bezeichnet, da die Maßnahmen aus Städtebaufördermitteln bereits gefördert werden und nur für tatsächlich aufgebrachte Investitionssummen dann auch als Ökopunkte generiert werden können. Es wird sich um weitere Fachförderungen bemüht.
Für die Sitzung des Gemeinderates (Sanierungssitzung), die für den 12. Februar 2019 geplant ist, kann diese Thematik nochmals intensiv aufgearbeitet werden.
Gemeinderat Martin Jordan erwähnt nochmals seine Überlegung, das Bachbett anzuheben, um dadurch die Erlebbarkeit des Mühlbachs noch zu steigern. Mit Blick auf die eventuellen negativen Auswirkungen auf die anliegenden Eigentümer erwähnt Herr Pfaff, dass diese Option grundsätzlich ein Wasserrechtsverfahren nach sich ziehen würde, was vorab mit einer hydraulischen Prüfung zur Risiko-Abwägung für die Grundstückseigentümer flankiert werden müsste.
Mit Blick auf die veranschlagten Planungskosten wird aus der Mitte des Gemeinderates angeführt, dass die veranschlagten Baunebenkosten in denen auch die Ingenieurkosten beinhaltet sind mit rund 40 % der Gesamtsumme doch sehr hoch sind und auch nicht unbedingt nachvollzogen werden können. Hierzu erläutert Herr Pfaff die entsprechenden rechtlichen Grundlagen und somit auch wie es zu diesem Honorarsatz kommt.
Der Vorsitzende fasst die heutige Beratung dahingehend zusammen, dass die vorgelegte Planung zur Renaturierung des Mühlbachs im Bereich des Alten Rathauses als positiv aber auch als kostspielig eingestuft (Kosten-Nutzen-Relation) wird und formuliert den weitergehenden Auftrag an die Verwaltung, mit dem angrenzenden Grundstückseigentümern nochmals Verhandlungen aufzunehmen, mehr Fläche zu erhalten, um die Erlebbarkeit des Mühlbaches noch weiter zu steigern. Die entsprechenden Ergebnisse sollen dann in der Sitzung des Gemeinderates am 12. Februar 2019 (Sanierungssitzung) entsprechend abgearbeitet werden.
Nachdem im Gremium unisono die Vorgehensweise so begrüßt wird, verabschiedet der Vorsitzende die beiden Fachplaner mit herzlichen Worten des Dankes aus der heutigen Sitzung.
9. Kommunaler Breitbandausbau im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Tengen
- Vergabe des Netzbetriebs
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten zur heutigen Sitzung (per Mail/per Post zugestellt am 6. Dezember 2018) nachgereichten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 6. Dezember 2018, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die in der Sitzungsvorlage aufgenommenen beiden Beschlussvorschläge 1 und 2 ohne Gegenstimme, ohne Enthaltung:
1. Der Gemeinderat stimmt der Vergabe zur Verpachtung einer passiven Infrastruktur auf Gemarkung der Gemeinde Hilzingen und der Stadt Tengen zur Sicherstellung einer NGA-Breitbandversorgung als FTTB- und FTTC-Netz im Wege der Dienstleistungskonzession zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschlag - unter dem Vorbehalt der Genehmigung des ausgeschriebenen Netzbetriebsvertrages durch die Bundesnetzagentur - an die Firma Stiegeler Internet Service GmbH, Schönau, zu erteilen.
Im Nachgang zu diesem Beschluss wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates über den weiteren Ausbau (Tiefbau) diskutiert werden muss und gegebenenfalls auch eine entsprechende Auftragsvergabe erfolgen sollte.
10. Änderung der Abwassergebühren
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 29. November 2018, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussanträge (Seite 71, Seite 72) der Kalkulation der Abwassergebühren der Gemeinde Hilzingen für die Jahre 2019 bis 2021 der Firma Schmidt und Häuser „en bloc“ abzustimmen.
Die in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussanträge 1 – 10 nimmt der Gemeinderat ohne Gegenstimme und bei einer Enthaltung an, so dass die Schmutzwassergebühr ab 2019 1,64 Euro pro m³ Frischwasser und die Niederschlagswasser ab 2019 bei 0,48 Euro pro m² überbauter und befestigter Fläche liegt.
11. Änderung der Abwassergebührensatzung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes, nämlich dem Satzungsentwurf zur Änderung der Abwassergebührensatzung.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, den vorgelegten Satzungsentwurf anzunehmen.
12. Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts beim Eigenbetrieb Wasserversorgung – Beschlussfassung über die Bildung der Teilhaushalte
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 3. Dezember 2018.
Nach dem verwaltungsseitigen Sachvortrag wird ohne weitere Aussprache in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die Bildung der beiden Teilhaushalte (Teilhaushalt 1 Wasserversorgung / Teilhaushalt 2 Allgemeine Finanzwirtschaft) für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Hilzingen einstimmig beschlossen.
13. Neufassung der Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Räumlichkeiten und Anpassung der Entgelte
- in die nächste Sitzung des Gemeinderates vertagt -
14. Alte Hegau-Halle Hilzingen
- Aufhebung des Sperrvermerks
- Beschaffung von Spiegelwänden als mobile Raumtrennung
Auf die nachgereichte Sitzungsvorlage des Bauamtes wird verwiesen, wobei die Sitzungsvorlage nochmals in den wesentlichen Zügen vorgestellt wird.
Es entwickelt sich im Gemeinderat nochmals eine kurze Aussprache über die Beschaffung von Spiegelwänden als mobile Raumtrennung in der Hegau-Halle/alt in Hilzingen und somit auch darüber, ob der diesbezüglich im Haushaltsplan eingestellte Sperrvermerk aufgehoben werden soll.
Nach dem Austausch der sachrelevanten Aspekte stimmt Gemeinderat über den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab.
In anschließende offene Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bringt folgendes Ergebnis: 7 Ja-, 7 Nein-Stimmen und restlichen Enthaltungen. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag somit abgelehnt. Die Spiegelwände als mobile Raumtrennung können somit nicht beschafft werden.
15. Entgegennahme von Spenden
Verwaltungsseitig wird auf die aktuelle Regelung über die Annahme von Spenden, die der Gemeinderat im Mai 2006 einstimmig beschlossen hat sowie auf die gesetzliche Ausgangslage verwiesen.
Der Gemeinderat beschließt auf Vorschlag der Verwaltung in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die Annahme und ordnungsgemäße Verwendung folgender Spenden:
- Sparkasse Engen-Gottmadingen - 500 Euro
für das Anti-Mobbing-Projekt der Peter-Thumb-Schule
- Sparkasse Engen-Gottmadingen - 100 Euro
für den Kindergarten "Zum Staufen", Hilzingen (für das Baumschmücken)
- Erika und Werner Messmer-Stiftung Radolfzell - 1.500 Euro
für Peter-Thumb-Schule /Coaching-Klasse 9a
16. Einführung einer Stellplatzsatzung für die Gemeinde Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage vom 3. Dezember 2018, die unter anderem den Antrag von Gemeinderätin Andrea Baumann enthält, in Hilzingen eine Stellplatzsatzung zu erlassen.
Gemeinderätin Andrea Baumann erläutert für die Fraktion SPD/UL nochmals ihren Antrag zur Einführung einer Stellplatzsatzung. Hierüber entwickelt sich nach ihren Ausführungen eine kurze Aussprache im Gremium.
In den Neubaugebieten kann durch entsprechende Festlegungen in den jeweiligen Bebauungsplänen relativ einfach die Anzahl der durch die Eigentümer zu schaffenden Stellplätze geregelt werden. Für alle anderen Gebiete dürfte es auch aufgrund der rechtlichen Vorgaben sehr schwierig bzw. kaum möglich werden, über eine Stellplatzsatzung deutliche Verbesserungen in diesen Gebieten zu erreichen.
Die rechtlichen Bedenken, die gegen eine Stellplatzsatzung sprechen, werden aus der Mitte des Gemeinderates während der Beratung entsprechend formuliert. Mit Blick auf etwaige Regelungen in besonders sensiblen Bereichen könnten durch andere einfachere Satzungsregelungen, zum Beispiel den Erlass einer Veränderungssperre, dann auch städtebauliche Restriktionen geschaffen werden, so Gemeinderat Andreas Wieser.
Eine Stellplatzsatzung, bei der die Anzahl der zu schaffenden Stellplätze auf 1,5 oder auch mehr festgelegt wird, muss die Bereiche (Straßenzüge, Gebiete), in der diese dann auch gelten soll, exakt abgrenzen, was mitunter bei bestimmten Grenzen nicht ganz einfach wäre.
In der weiteren Aussprache werden die weiteren sachrelevanten Aspekte für und wider der Einführung einer Stellplatzsatzung für die Gemeinde Hilzingen in die Beratung eingebracht, mit- und gegeneinander abgewogen.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, stimmen daraufhin 7 Gemeinderäte für die Einführung einer Stellplatzsatzung und 10 Gemeinderäte dagegen (Rest: Enthaltung), so dass der Antrag zur Einführung einer Stellplatzsatzung für die Gemeinde Hilzingen abgelehnt ist.
17. Bekanntgaben der Verwaltung
Fachangestellter für Bäderbetriebe
Die Verwaltung gibt dem Gemeinderat bekannt, dass bedauerlicherweise die beiden Bewerber als Fachangestellte für Bäderbetriebe für das Freibad Hilzingen, Herr Stefan Lottes (1. Wahl) und Herr Ralph Lavin (2. Wahl), die Stelle im Freibad Hilzingen aus verschiedenen persönlichen Gründen nicht antreten werden.
18. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Weihnachtsbaum Hilzingen
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, wer entschieden hat, dass der Christbaum am Zwinghofplatz und nicht auf dem neuen Dorfplatz aufgestellt wird, erläutert Gemeinderat Thomas Hägele, dass diese Entscheidung von der Freiwilligen Feuerwehr, die den Baum jährlich stellt, getroffen worden ist.
b) Verkauf „Altes Rathaus“
Auf Nachfrage von Gemeinderat Fabian Jutt erläutert die Verwaltung, dass der Verkauf des Objekts "Altes Rathaus" sobald als möglich vollzogen wird. Die entsprechenden Gespräche mit dem Investor laufen, so dass man davon ausgehen kann, dass der Verkauf im I. Quartal 2019 erwartet werden kann.
c) ÖPNV
Gemeinderätin Marianne Guthoff informiert die Verwaltung darüber, dass die in Höhe des Freibads haltenden Busse durchaus kritische Situationen bei anderen Verkehrsteilnehmern verursachen. Verwaltungsseitig werden die Informationen zur Kenntnis genommen.
19. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt am 22. Januar 2019
gez. Martin Schneble (Bürgermeister-Stellvertreter)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Olaf Fuchs (Gemeinderat)